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Landwirtschaftsgesetz. Aenderung (1. Teil) Loi sur l'agriculture. Modification (1ère partie)
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 200 hiervor - Voir page 200 ci-devant
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Jagmetti, Berichterstatter: Die gestrige umfangreiche Diskus- sion zum 7. Landwirtschaftsbericht bildete schon weitgehend die Eintretensdebatte zur Vorlage über die Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes, weshalb ich mich kurz fassen kann. Namens der Kommission beantrage ich Ihnen:
die Botschaft über die Revision des Landwirtschaftsgeset- zes im Sinne von Artikel 13 Absatz 1 Geschäftsverkehrsgesetz zu behandeln und die beiden darin enthaltenen Gesetzesvor- lagen getrennt zu beraten sowie darüber getrennte Gesamtab- stimmungen durchzuführen;
auf Teil I der Vorlage, nämlich die beantragten neuen Be- stimmungen über die Direktzahlungen, einzutreten.
Zu Teil II der Vorlage mit den geänderten Bestimmungen über die Berufsbildung wird Ihnen die Kommission in der Sommer- session Antrag stellen.
Den Eintretensantrag zu Teil I stellt Ihnen die Kommission ein- hellig.
Zwei allgemeine Hinweise nur möchte ich Ihnen im Rahmen der Eintretensdebatte geben, einen materiellen und einen for- mellen.
Der materielle Hinweis gilt dem Uebergang von der Einkom- menssicherung über den Preis zu einem gemischten System mit Direktzahlungen. Von vielen Rednern wurde in der gestri- gen Debatte und heute vom Bundesrat auf die grundlegende Umstellung hingewiesen, dass die Einkommenssicherung nicht mehr über den Preis allein erfolgen soll, sondern dass nach der Vorlage Direktzahlungen hinzutreten werden. Ganz neu ist dieses System allerdings nicht, denn im Voranschlag 1992 sind, gestützt auf geltendes Recht, Direktzahlungen im Umfang von 916,5 Millionen Franken vorgesehen.
Die vorgeschlagenen neuen Zahlungen unterscheiden sich von den bisherigen durch Zielsetzung und Ausgestaltung. Da- bei enthält die Vorlage zwei Gruppen von Beiträgen, nämlich die in Artikel 31a vorgesehenen Zahlungen, die der Einkom- menssicherung dienen und selbstverständlich von der Einhal- tung der gesetzlichen Vorschriften, namentlich auch von jenen über Umweltschutz und Tierschutz, abhängig sind, und dann die in Artikel 31b zu verankernden Zahlungen, mit denen zu ökologischen Sonderleistungen angeregt werden soll.
Noch stärker an Schutzvorkehrungen gebunden sind die Zah- lungen, die wir bei der Neuordnung des Biotopschutzes 1987 ins Natur- und Heimatschutzgesetz eingebaut haben. Danach haben die Grundeigentümer oder Bewirtschafter Anspruch auf angemessene Abgeltung, wenn sie im Interesse des Schutzzie- les die bisherige Nutzung einschränken oder eine Leistung ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen. Wir kommen damit zu einem dreistufigen System:
Einkommenssicherung mit dem neuen Artikel 31a Land- wirtschaftsgesetz, selbstverständlich nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Umwelt- und Tierschutz
Beiträge nach Artikel 31b Landwirtschaftsgesetz bei ökolo- gischen Sonderleistungen.
Abgeltung der Biotop-Pflege nach Natur- und Heimat- schutzgesetz.
Es geht somit bei diesen Direktzahlungen um zwei Ziele zu- gleich: um Einkommenssicherung über Direktzahlungen statt wie bisher über den Preis und um Ansporn zu verstärkten Um- weltschutzvorkehren. Ueber die Ausgestaltung wird dann bei der Detailberatung zu sprechen sein.
Meine formelle Bemerkung gilt dem Verhältnis Gesetz und Verordnung. Der Bundesrat schlug uns einen Gesetzestext vor, der die Direktzahlungen nur als Möglichkeit vorsah und anschliessend alternativ als denkbare Kriterien für deren Aus- richtung Fläche, Betrieb und andere Faktoren nannte, womit alles offen gewesen wäre. Das Gesetz hätte damit zwar den Weg geebnet. Die Entscheide aber wären umfassend in der Verordnung getroffen worden.
Dieses Vorgehen übersteigt nach Auffassung der Kommission den Rahmen, in welchem sich eine Delegation rechtfertigen lässt. Bei einem Systemwechsel wie dem vorliegenden hat der Gesetzgeber selbst die Grundentscheide zu treffen. Er darf die Verantwortung nicht einfach weitergeben, sondern muss sie wenigstens durch Festsetzung der Grundzüge selbst wahr- nehmen.
Es war daher naheliegend, dass in der Kommission der Wunsch geäussert wurde, die Verordnungsentwürfe zu se- hen, bevor das Gesetz beschlossen werde. Da die Verordnun gen aber noch nicht fertig ausgearbeitet sind, erwies sich die- ser Weg als nicht gangbar. Er hätte das Problem auch nicht voll gelöst, weil der Entscheid ja dann doch beim Bundesrat gelegen hätte.
Schon bei der Beratung des Landwirtschaftsgesetzes vor mehr als vierzig Jahren war die Frage nach der näheren Aus- führung der sehr allgemein gehaltenen Gesetzesbestimmun- gen aufgeworfen worden. Die Bundesversammlung behielt sich damals die Befugnis zur näheren Ausgestaltung der milchwirtschaftlichen Massnahmen selbst vor und legte in Arti- kel 26 Absatz 1 die Grundlage für den Milchbeschluss, einem dem Referendum entzogenen Bundesbeschluss.
Die Kommission schlägt Ihnen nicht vor, bei den Direktzahlun- gen jenen Weg wieder zu gehen. Aber sie hat die Bestimmun- gen von Artikel 31a Absatz 1 und Artikel 31b Absatz 1 ver- pflichtend formuliert und in Artikel 31a Absatz 2 die Kriterien bestimmt, nach denen die Direktzahlungen auszurichten sind, wenn auch nicht in quantitativer Gewichtung. Damit würde der Gesetzgeber nach den Anträgen der Kommission wenigstens im Mindestmass die Entscheidungen in dieser politisch be- deutsamen Frage selbst treffen. Ich bitte Sie im voraus, den entsprechenden Anträgen der Kommission, die in dieser Hin- sicht übrigens unbestritten waren, zuzustimmen.
Ich bitte Sie namens der einhelligen Kommission, auf diese Vorlage, nämlich auf den Teil I der Revision des Landwirt- schaftsgesetzes, einzutreten.
Schüle: Ich stelle mich selbstverständlich auch hinter die Er- kenntnisse des 7. Landwirtschaftsberichtes, dass unsere Landwirtschaft nachfrage- und umweltgerecht und dazu ko- stengünstig produzieren muss und dass dazu ein neues In- strumentarium nötig ist. Und ich stelle mich voll und ganz hin- ter dieses heute zur Diskussion stehende neue System, hinter die Idee der Direktzahlungen zum Ausgleich der absehbaren Einkommenslücken und zur Abdeckung jener Zusatzkosten, die durch besondere ökologische Leistungen entstehen.
Die Direktzahlungen müssen allerdings zwingend eingeführt werden, und zwar in einem ersten Schritt möglichst bereits auf das nächste Jahr hin. Die Priorität kommt dabei ganz eindeu- tig den ergänzenden Direktzahlungen nach Artikel 31a zu. Zu Recht ist die Kommission von der blossen Kompetenznorm abgerückt und verpflichtet den Bundesrat zum Handeln.
Die Direktzahlungen sollen dabei einen direkten Bezug zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen haben, die von den Bau- ern im Sinne der multifunktionalen Landwirtschaft zu erbrin- gen sind. Es sollen also nicht einfach neue Subventionsfor- men zur Weiterführung der bisherigen Stützungspolitik einge- führt werden. Die Direktzahlungen sind darum an klare Bedin- gungen zu knüpfen. Die Landwirtschaft muss ihren umfassen- den Leistungsauftrag erfüllen. Vor allem dürfen von den Direkt- zahlungen keine neuen Produktionsanreize ausgehen. Die Di- rektzahlungen sollen meines Erachtens nur an bäuerliche Fa-
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milienbetriebe mit einer bodenabhängigen Produktion gehen. Der Kreis der Bezüger ist in diesem Sinne eng zu fassen. Die Direktzahlungen sollen selbstverständlich wettbewerbsfähige Betriebsstrukturen fördern und nicht behindern. Sie dürfen an- dererseits aber den Strukturwandel nicht zu Lasten der bäuer- lichen Familienbetriebe generell und zu Lasten des Bergge- bietes forcieren.
Die Kompetenzdelegation an den Bundesrat sollte in diesem Sinn eingeengt werden. Das ist nötig, weil ja der Bundesrat auf die Definition eines Strukturzieles im Landwirtschaftsbericht verzichtet hat. Wenn der Bundesrat nun auch noch umfas- sende Kompetenzen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen für sich beansprucht, so läuft das faktisch auf eine Generalvoll- macht, auf Pleinpouvoir hinaus. Die Bedenken innerhalb der Kommission in diesem Punkt waren denn auch unüberhörbar. Der Kommissionspräsident hat sie vorhin hier zum Ausdruck gebracht. Es wäre wünschbar gewesen, wenn der Bundesrat seine Vorstellungen über die Ausgestaltung der Direktzahlun- gen bereits in einem Verordnungsentwurf weiter konkretisiert hätte.
Ein Weiteres: Die Direktzahlungen dürfen nicht zu einer neuen, zusätzlichen Verteilungsbürokratie führen. Es sind im Gegenteil administrative Vereinfachungen anzustreben, vor allem auch durch den Einbezug und durch den Ersatz der bis- herigen Direktzahlungen im neuen System. Ich habe mit Inter- esse zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat der Ueber- zeugung ist, dass das neue System den Vollzug vereinfachen (simplifier) werde.
Die im Finanzplan für das nächste Jahr eingesetzten Anfangs- kosten für Direktzahlungen - 150 Millionen Franken für jene nach Artikel 31a und 20 Millionen Franken für die sogenann- ten Oeko-Ausgleichsbeiträge - scheinen realistisch. In den Folgejahren wären gemäss Botschaft die allgemeinen Direkt- zahlungen nach den Erwägungen des Bundesrates um jähr- lich 200 bis 300 Millionen Franken zu erhöhen, ausser die Pro- duzentenpreise liessen sich in den entsprechenden Jahren um 2 bis 3 Prozent heraufsetzen, was - wie wir wissen - äus- serst unwahrscheinlich ist
Diese finanziellen Perspektiven zeigen eines: Wir dürfen der Finanzierungsfrage nicht ausweichen. Die prekäre Situation des Bundeshaushaltes zwingt uns im Gegenteil, auch die Fi- nanzierung der Direktzahlungen klar zu regeln. Es ist bedauer- lich, dass Bundesrat und Kommission nicht bereits die Finan- zierung konkret vorschlagen können. Diese entscheidende Frage erträgt keinen Aufschub.
Die entsprechenden Vorschläge müssen - wo immer mög- lich - auf die nächste Session hin auf den Tisch. Es muss uns gelingen, die Finanzierung eigenständig zu regeln oder in eine neue und tragfähige Bundesfinanzordnung einzubauen; sonst wird das allseits begrüsste agrarpolitische Instrument der Direktzahlungen wirkungslos bleiben. Gerade das können wir uns angesichts der internationalen Herausforderung aber nicht leisten.
Büttiker: Der Bundesrat ist bei der Berichterstattung durch un- seren Herrn Kommissionspräsidenten etwas zu gut wegge- kommen. Bei den Rechtsgrundlagen im Landwirtschaftsge- setz für Direktzahlungen hat der Bundesrat ein Rahmengesetz ohne Rahmen geschaffen. Der Bundesrat hat die Grenze zwi- schen Gesetz und Verordnung beziehungsweise zwischen Regierung und Parlament extrem einseitig auf seine Seite ver- schoben. Wenn das so weitergeht, wird der Bundesrat bald ohne Parlament und Volk einfach alles in Verordnungen re- geln. Die Verordnung zu den Direktzahlungen in den Schubla- den des Bundesrates lässt grüssen!
Herr Bundesrat, hier sind Sie zu weit gegangen und haben sich einen Blankocheck ausgestellt. Dabei wollen doch un- sere Bauern heute, hier und jetzt wissen, wohin die agrarpoliti- sche Direktzahlungsreise führt. Die Zeit der Blindekuh-Politik mit unseren Bauern ist vorbei. Unsere Bauern wollen wissen, wie die Direktzahlungen finanziert werden. Unsere Bauern wollen im Gesetz klare, verbindliche Bezugsgrössen und Kri- terien zur Ausrichtung der Direktzahlungen. Unsere Bauern wollen klare, umschriebene Auflagen in bezug auf Umwelt-
schutz, Landschaftsschutz und Tierschutz, die in diesen Di- rektzahlungen berücksichtigt werden.
Bei Artikel 31a gemäss Vorschlag des Bundesrates besteht die grosse Gefahr, dass alle, die irgendwie mit Landwirtschaft etwas zu tun haben, diese Direktzahlungen beanspruchen. Wo bleibt da die klare Abgrenzung zugunsten der bodenab- hängig produzierenden, bäuerlichen Familienbetriebe? Wir müssen nämlich sehr aufpassen, dass beim Anpassungspro- zess an internationale Marktbedingungen, den wir ja anstre- ben, die gewerblich-industrielle Landwirtschaftsproduktion nicht unsere Familienbetriebe killt
Die Auflagen gemäss Artikel 31a Absatz 4 sind unklar formu- liert und werden wohl in dieser Form international kaum als Green-box-Zahlungen anerkannt.
Bei Artikel 31b müssen wir von allem Anfang an klarstellen, dass es keine Beiträge à la carte gibt und dass ein gesamtbe- triebliches Minimalanforderungsprofil gemäss Artikel 31a er- füllt werden muss. Hier ist allerdings die Kommissionsmehr- heit dieser Anforderung gefolgt.
M. Flückiger: Comme cela a été mentionné hier lors de la dis- cussion sur le 7e rapport sur l'agriculture, l'introduction des articles 31a et 31b dans la loi sur l'agriculture constitue l'élé- ment fondamental des nouvelles orientations de la politique agricole. Cette évolution est accueillie comme la consé- quence des ajustements commandés par une évolution cer- taine dans le secteur des productions agricoles, non sans que les praticiens - vous l'avez dit Monsieur le Conseiller fédéral - laissent percer des inquiétudes face aux effets pervers du sys- tème des paiements directs.
Les agriculteurs jurassiens en particulier, considérant des spécificités régionales bien marquées, souhaitent que les limi- tes maximales prévues à l'article 31a, alinéa 3, lettre b, soient fixées dans l'ordonnance d'application à un niveau suffisam- ment élevé pour éviter de pénaliser les exploitations étendues, lesquelles, par la force des choses, sont généralement les plus extensives. Il s'agit aussi d'éviter les divisions d'exploita- tions, contraires aux évolutions préconisées dans le 7e rapport sur l'agriculture. A ce propos, j'ai souligné que c'est dans le canton du Jura que l'on trouve la surface moyenne d'exploitation la plus élevée de Suisse: près de 15 pour cent des exploitations jurassiennes ont une surface supérieure à 50 hectares, avec pour conséquence négative que 20 pour cent des exploitants jurassiens ne touchent pas ou que partiel- lement la contribution aux détenteurs d'animaux en raison de la limite de la surface. De même, le système de réduction appli- qué dès cette année pour les suppléments aux primes de culture porte préjudice à certaines exploitations jurassiennes. La compensation est entière jusqu'à 40 hectares; il convien- drait d'étendre cette couverture à 50 hectares au maximum, plutôt que d'appliquer une réduction proportionnelle à partir du maximum de 40 hectares.
A l'époque du débat sur l'arrêté sur l'économie laitière, j'étais intervenu pour que l'on tienne compte, dans la fixation des contingents, des familles multiples vivant sur la même exploi- tation. On a fait droit à cette demande, même si les résultats n'ont été que partiels. Dans le même ordre d'idées, il faudra te- nir compte de ce type de situation dans la fixation des limites maximales pour l'octroi des paiements directs. Dans le cas contraire, on assisterait au démembrement de ces exploita- tions, au détriment de la rationalisation des entreprises.
Autre particularité de l'agriculture jurassienne sur laquelle je me dois d'attirer votre attention, Monsieur le Conseiller fédéral: les agriculteurs jurassiens exploitent environ 1000 hectares dans la zone transfrontalière française, en vertu de la convention internationale qui vous est bien connue, la- quelle permet l'importation des produits agricoles en fran- chise de douane. C'est ainsi que chez nous, certaines exploi- tations sont structurées sur une base transfrontalière, parfois depuis des générations. Dès lors, nous vous demandons de tenir compte du fait que ces surfaces font partie intégrante des exploitations pour que les agriculteurs concernés soient mis au bénéfice des mêmes mesures que celles pour les terres ex- ploitées en Suisse, faute de quoi la survie de certaines exploi- tations pourrait être remise en cause. On le fera d'autant plus
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sachant que tout accroissement des surfaces exploitées en France est désormais impossible et que du point de vue faisa- bilité et contrôle, le Service de l'économie rurale du canton tient à jour le cadastre des surfaces travaillées par des Suisses sur territoire français.
Pour conclure, d'un point de vue plus général, je dirai que les paiements directs ne devront intervenir qu'autant que néces- saire. La rémunération équitable des produits doit être préfé- rée aux paiements directs. L'agriculteur, en effet, trouvera da- vantage de motivation dans une juste rémunération de son tra- vail plutôt que dans des versements pour des prestations plus ou moins abstraites. J'entrerai naturellement en matière sur le projet de modification de la loi sur l'agriculture.
Jagmetti, Berichterstatter: Nur ein kurzes Wort an Herrn Bütti- ker. Sein Vorwurf, ich hätte mich zu wenig mit dem Verhältnis Gesetz/Verordnung befasst, trifft mich tief, weil ich so gern in aller Ausführlichkeit darüber gesprochen hätte.
Ich habe seinerzeit eine Dissertation über das Thema ge- schrieben, in der gerade das Landwirtschaftsgesetz - damals noch in den jüngsten Jahren - eines der reichhaltigsten Bei- spiele für das Problem geliefert hat. Die Frage hat uns in der Kommission beschäftigt. Wenn wir uns hier auf die grundle- genden politischen Aussagen konzentrieren, ist das Problem deswegen auf lange Frist nicht vom Tisch.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 29 Antrag der Kommission Titel E. Preise und Einkommen 1. Abs. 1, 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Schmid Carlo Abs. 1 ... erzielt werden können, die in Verbindung mit anderen Ein- kommensbestandteilen, die mittleren ....
Art. 29
Proposition de la commission Titre E. Prix et revenu 1. ... Al. 1, 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Schmid Carlo Al. 1
.... d'atteindre des prix qui, combinés avec les autres éléments du revenu, couvrent les frais
Jagmetti, Berichterstatter: Artikel 29 war uns vom Bundesrat nicht zur Revision vorgeschlagen worden. Das Problem liegt darin, dass dort das Grundkonzept der Einkommenssiche- rung durch den Preis verankert ist. Das Grundkonzept haben wir schon lange durch die Direktzahlungen ergänzt, von de- nen ich Ihnen gesprochen habe. Sie sollen nun in neuer Form und ergänzend in den Artikeln 31a und 31b des Gesetzes ver- ankert werden. Damit stand aber in der Kommission schon zur
Debatte, ob wir denn nicht auch Artikel 29 ändern sollten und diese Bestimmung der neuen Konzeption anzupassen hätten. Vergessen wir dabei etwas nicht: In diesem Artikel steht nichts vom Paritätslohn, der dann erst in der Allgemeinen Landwirt- schaftsverordnung mit den entsprechenden Angaben um- schrieben wird. Vom Bundesrat hörten wir den Wunsch, jetzt nicht an Artikel 29 etwas zu ändern, sondern die absolut not- wendige Aenderung des Artikels 29 später vorzunehmen, wenn auch die Verordnungsregelung bereit sei und wir eine Weiterführung der hier enthaltenen und neu zu formulieren- den Regeln über die Einkommenssicherung beschliessen könnten.
So ganz liess sich die Kommission von dieser Argumentation nicht überzeugen. Sie hat wenigstens markiert, dass hier eine Aenderung eingetreten sei, indem sie nämlich den Randtitel, Buchstabe E, der heute «Preise» heisst und unter welchem auch die Direktzahlungen eingebaut werden sollen, wenig- stens geändert hat. Damit wollte sie die Umstellung signalisie- ren; sie verzichtete aber auf die Revision von Artikel 29 im Hin- blick darauf, dass die Weiterführung der Revisionsarbeiten auf Verordnungsstufe noch nicht bereit ist.
Ich muss Ihnen allerdings gestehen, dass der Antrag von Herrn Schmid Carlo ein absolut richtiges Anliegen aufgreift. Die Kommission wollte sich einstweilen auf die Anpassung des Randtitels konzentrieren.
Schmid Carlo: Man kann natürlich, nachdem der Herr Kom- missionspräsident und auch der Herr Bundesrat als abschlies- sendes Votum bei der Debatte über den 7. Landwirtschaftsbe- richt bereits gesagt haben, dass sie das Anliegen anerkennen, einigermassen seren in diese Diskussion einsteigen. Ich will Ihnen auch ganz deutlich sagen, dass es mir hier nicht um ir- gendwelche versteckten Dinge geht, sondern um die Logik der ganzen Geschichte. Der Kommissionspräsident hat Ihnen gestern deutlich gesagt, dass verschiedene gegenläufige An- forderungen, die heute an die Landwirtschaft gestellt werden, dazu führen, dass wir auf die Einkommenssicherung über Menge und Preis verzichten müssen und eine Teilkompensa- tion durch den verstärkten Rückgriff auf Teilzahlungen vorneh- men müssen.
Der Bundesrat selbst hat im 7. Landwirtschaftsbericht die Um- gestaltung der Einkommenspolitik zu einem Kernpunkt der sogenannten Neuorientierung der Landwirtschaftspolitik er- klärt In seiner Botschaft zu dieser Vorlage, die wir jetzt behan- deln, geht der Bundesrat ausdrücklich davon aus, «dass die bisherige Preispolitik nach dem Grundsatz der kostendecken- den Preise» - er verweist ausdrücklich auf Artikel 29 des Land- wirtschaftsgesetzes - «nicht mehr so weitergeführt werden kann». Gestern und heute habe ich kein Wort gehört, mit dem gegen diese grundsätzliche Neuorientierung Stellung genom- men worden wäre. Es ist der grosse Systemwechsel, der ei- gentliche Paradigmawechsel des 7. Landwirtschaftsberichtes und dieser Botschaft, dass man vom System der kosten- deckenden Preise wegkommt. Das ist aber immer noch Inhalt und Grundlage von Artikel 29. Sie können in den Artikeln 31a und 31b die ergänzenden Direktzahlungen beschliessen, Sie können die besondere Abgeltung von besonderen ökologi- schen Leistungen beschliessen; wenn Sie Artikel 29 nicht än- dern, machen Sie einen logischen Bruch im Gesetz. Denn der Artikel 29 geht - das ist seine Philosophie - davon aus, dass die Preise kostendeckend sein sollen; das sind sie aber in Zu- kunft nicht mehr.
Der Hinweis des Bundesrates, wir sollten hier noch nichts än- dern, weil über die Frage des Paritätslohns noch nicht gespro- chen worden sei, geht meines Erachtens am Ziel vorbei. Denn der Artikel 29 Absatz 1 sagt vom Paritätslohn selbst nichts. Die Frage des Paritätslohns kann dann immer noch so oder an- ders besprochen und behandelt werden. Aber mir scheint es unbedingt notwendig zu sein, dass wir in Artikel 29 vom Grundsatz der kostendeckenden Preise wegkommen.
Ich möchte hier allerdings noch beifügen, dass das nicht nur eine Frage der juristischen Stil- und Fingerübung, nicht eine blosse Frage der Logik, ist, sondern ich möchte ganz bewusst den Bundesrat damit provozieren, im Rahmen des Zweitrates seine Vorstellungen über die Ausführung des Artikels 29 ein-
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deutig auf den Tisch zu legen - das hat auch Kollege Büttiker gesagt -: Unsere Bauern müssen wissen, was auf sie zu- kommt, und ich glaube, das ist eine Möglichkeit, den Bundes- rat in dieser Richtung zur Eile zu bewegen. Ich bitte Sie daher, dieser Formulierung - auch wenn sie nicht das Gelbe vom Ei ist - zuzustimmen und somit meinen Antrag anzunehmen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: J'ai exposé les raisons que j'avais d'accepter cette formule et celles du Conseil fédéral de vouloir l'introduire dans quelque temps. Formellement, je ne veux pas conduire un combat artificiel qui nous prendrait du temps, par conséquent je déclare vouloir accepter l'idée pro- posée par M. Carlo Schmid.
Titel, Abs. 2 - Titre, al. 2 Angenommen - Adopté
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen gemäss Antrag Schmid Carlo Adopté selon la proposition Schmid Carlo
Art. 31a (neu) Antrag der Kommission Abs. 1 Mehrheit
Der Bund richtet zur Sicherung eines angemessenen Einkom- mens nach den Grundsätzen dieses Gesetzes ergänzend Di- rektzahlungen an die Landwirte aus.
Minderheit
(Simmen, Büttiker, Piller)
.... aus. Diese Zahlungen sollen es der Landwirtschaft, zusam- men mit jenen nach Artikel 31b dieses Gesetzes ermöglichen, die von ihr verlangten Aufgaben und gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu erfüllen.
Abs. 2
Die Direktzahlungen werden nach Betrieb und Fläche ausge- richtet. Der Bundesrat kann weitere Kriterien berücksichtigen.
Abs. 3 Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Piller, Büttiker, Schüle, Simmen, Weber Monika) Der Bundesrat a. stuft die ergänzenden Direktzahlungen nach den natürli- chen Produktionsverhältnissen, der Ertragskraft des Bodens und anderen Kriterien ab;
b. legt Mindest- und Höchstgrenzen fest;
c. legt Vermögens- und Einkommensgrenzen fest;
d. kann für Bezüger eine Altersgrenze festsetzen.
Abs. 4 Mehrheit
a. die bodenabhängige Produktion in bäuerlichen Familien- betrieben unterstützen;
b. die Landwirte veranlassen, auf dem ganzen Betrieb markt- konform, umweltschonend und tiergerecht zu produzieren; c. .... Minderheit (Büttiker, Piller, Schüle, Simmen, Weber Monika)
a. den Kreis der Bezüger auf bodenbewirtschaftende, bäuerli- che Familienbetriebe beschränken;
Art. 31a (nouveau) Proposition de la commission Al. 1 Majorité
Pour assurer un revenu équitable selon les principes de la pré- sente loi, la Confédération octroie des paiements directs à titre complémentaire aux agriculteurs.
Minorité
(Simmen, Büttiker, Piller)
.... agriculteurs. Les paiements doivent, conjointement à ceux prévus à l'article 31b de la loi, permettre aux agriculteurs d'ac- complir les tâches et les prestations d'intérêt général exigées d'eux.
Al. 2
Les paiements directs sont déterminés en fonction de l'exploi- tation et de la surface. Le Conseil fédéral peut tenir compte d'autres critères.
Al. 3 Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité
(Piller, Büttiker, Schüle, Simmen, Weber Monika) Le Conseil fédéral
a. échelonne les paiements directs complémentaires selon les conditions naturelles de production, le rendement du sol et
d'autres facteurs;
b. fixe des minima et maxima;
c. fixe des limites de fortune et de revenu;
d. fixe une limite d'âge pour les bénéficiaires;
Al. 4 Majorité
a. Soutenir les exploitations paysannes de type familial culti- vant le sol;
b. Inciter les agriculteurs à adapter leur production aux be- soins du marché et à tenir compte de la protection de l'environ- nement et des animaux sur l'ensemble de leur exploitation; c. ....
Minorité (Büttiker, Piller, Schüle, Simmen, Weber Monika)
a. limiter le cercle des bénéficiaires aux exploitations familiales paysannes cultivant le sol.
Abs. 1 - Al. 1
Jagmetti, Berichterstatter: Bei Artikel 31a behandeln wir jetzt die sogenannt ergänzenden Direktzahlungen, die allgemei- nen Direktzahlungen, die die ergänzende Funktion haben, mit dem Preis zusammen das Einkommen zu sichern. Es geht so- mit um die Einkommenssicherung mit der Bindung an die ge- setzlichen Voraussetzungen; ich habe es schon erwähnt und möchte es noch einmal betonen.
Was hier vorgesehen wird, ist Entschädigung für Arbeit, es ist nicht Entschädigung für Nichtstun. Das wollen wir mit Nach- druck hervorheben. Es ist Entschädigung für Arbeit in eigener Verantwortung, für die die geltende gesetzliche Ordnung den Rahmen bildet. Darin unterscheiden sich diese Leistungen nach Artikel 31a von den vorher schon erwähnten Abgeltun- gen nach Artikel 18c Absatz 2 Natur- und Heimatschutzge- setz, wo die Biotop-Pflege entschädigt wird. Hier handelt der Landwirt in seiner Verantwortung im Rahmen der Bestimmun- gen, und hier soll über die Direktzahlungen die Einkommens- sicherung erfolgen, soweit sie nicht mehr über den Preis ge- währleistet wird.
Demgemäss beantragt Ihnen die Kommission mehrheitlich, Absatz 1 in der Fassung, wie sie vorliegt, zuzustimmen. Auf die Anträge der Kommissionsminderheit glaube ich, nachher nicht zurückkommen zu müssen. Die Kommissionsmehrheit dachte, die Grundidee, die ich geschildert habe, komme mit dem einen Satz richtig zum Ausdruck, und man könne sich mit diesem Satz begnügen.
Noch eines zum ersten Absatz: So bösartig, wie es hier steht, war die Kommission nicht. Es sollte nämlich nicht heissen, der Bundesrat, sondern der Bund richte diese Zahlungen aus - ohne dass wir damit die Privatschatulle des Bundesrates in Anspruch nehmen müssten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Korrektur auf der Fahne vornehmen würden.
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Frau Simmen, Sprecherin der Minderheit: Direktzahlungen sind als Abgeltung für Leistungen zu verstehen, die wir von den Bauern verlangen und die von ihnen auch erbracht wer- den, nicht etwa als Unterstützung eines notleidenden Wirt- schaftszweiges. Sie sind vor allem Ausdruck dafür, dass die Landwirtschaft für uns nicht ein Wirtschaftszweig wie jeder an- dere ist und dass wir im Unterschied zu anderen Berufen, die mit der Zeit und aufgrund der veränderten Umstände ver- schwunden sind, den Beruf des Bauern, sei es als Haupt- oder Nebenerwerb, behalten möchten. Dieser Unterschied ist für die Bauern etwas sehr Wichtiges. Ich habe in vielen Gesprä- chen mit Bäuerinnen und Bauern immer wieder festgestellt, dass ein grosser Teil des Widerstandes, den sie gegen die Di- rektzahlungen empfinden, vom Beigeschmack der milden Gabe für das Nichtstun herrührt, und das sollen diese Zahlun- gen ja genau nicht sein.
Es ist mir und der Minderheit wichtig, dass der Begriff der gemeinwirtschaftlichen Leistung, der in der Botschaft und im Titel «Landwirtschaftsbericht» eine grosse Rolle spielt, expres- sis verbis auch im Gesetzestext erwähnt ist. Sie werden sagen, das sei klar, das sei damit gemeint, das Ganze drehe sich ja um die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Aber ich muss Ih- nen sagen: Ich bin bezüglich Begriffen und Personen, die selbstverständlich auch immer mitgemeint sind, ein gebrann- tes Kind, und deshalb möchte ich diesen Terminus im Geset- zestext drinhaben.
Die Leistungen müssen über das hinausgehen, was in der heutigen Landwirtschaft üblich ist. Allein die Einhaltung der Gesetze ist noch kein Grund für zusätzliche Beiträge des Staates. Auch im internationalen Vergleich ist es so, dass Di- rektzahlungen bestimmten Forderungen entsprechen müs- sen, um in der Green box der erlaubten Zahlungen Platz zu finden. Es soll niemandem verwehrt sein, unter Ausschöp- fung aller legalen Möglichkeiten intensiv zu wirtschaften. Aber dafür soll es keine Beiträge geben; dafür genügt der Markt. Es würde nicht verstanden, wenn wir die intensive Pro- duktion mit all ihren Nebenwirkungen, die wir heute kennen, zusätzlich mit Zahlungen unterstützen würden. Wir wollen ja mit diesen Direktzahlungen u. a. auch einen Umsteigeffekt in Richtung naturnäherer Landwirtschaft erzielen, in Richtung einer Landwirtschaft, wie sie die Bauern ganz selbstverständ- lich betrieben haben, bevor wir Nichtbauern ihnen vor dreis- sig Jahren eingeredet haben, sie sollten ohne Rücksicht auf Nebenwirkungen soviel wie möglich produzieren; wir würden für den Rest dann schon sorgen. Heute müssen wir Gegen- steuer geben in Richtung von qualitativem statt quantitativem Wachstum und die extensive Produktion für tüchtige Land- wirte attraktiv machen.
Es ist im Eintreten gesagt worden, dass die Verordnung nicht bekannt sei. Das ist richtig, und ich empfinde das ebenfalls als einen Mangel. Ebenso ist die Verteilung der Mittel zwischen den Zahlungen nach den Buchstaben a und b nur abrissartig bekannt
Es gibt Indizien dafür, dass ein Grossteil der Mittel der Zahlun- gen - im Verhältnis etwa 1 zu 5 im optimalen Fall - nach Arti- kel 31a fliessen wird. Herr Bundesrat Delamuraz hat einmal in der Kommission kurz von der «petite somme» für Artikel 31b gesprochen; das hat mich sehr beunruhigt
Wenn nämlich die Mittel noch knapper werden und die Zah- lungen nach Artikel 31a keinerlei ökologischen Bedingungen unterworfen sind, dann wird es bald dazu kommen, dass wir beim Status quo landen, dass der Umsteigeeffekt und das Umdenken, von denen der 7. Landwirtschaftsbericht spricht, eben nicht stattfinden, vor allem bei wirtschaftlich denkenden und handelnden Bauern nicht; gerade diese möchten wir aber an einer extensiveren Produktion interessieren.
Aus diesem Grunde beantragt Ihnen die Minderheit, die Höhe der Direktzahlungen in drei Stufen vorzusehen: keine Beiträge für Fortführung des Status quo und Einhaltung der Gesetze; Beiträge nach Artikel 31a, wie ihn die Minderheit vorschlägt, für Betriebe, die minimale Bedingungen Richtung naturnaher Bewirtschaftung erfüllen; zusätzliche Beiträge nach Arti- kel 31b für Betriebe, die besondere Leistungen auf diesem Feld erbringen.
Mit der Annahme des Antrags der Minderheit schaffen Sie
auch die Grundlage für eine Verordnung, die genügend Mittel für Zahlungen nach Artikel 31b bereitstellt.
Frau Weber Monika: Nur etwas zur Klarstellung: Ich glaube, dass dieser Minderheitsantrag, den ich nicht bekämpfe, ei- gentlich aus der gleichen Konfusion heraus entstanden ist, die jetzt an sich gelöst wurde, indem man Artikel 29 geändert hat. Dagegen möchte ich etwas zum Wort des Kommissionspräsi- denten sagen: Herr Jagmetti spricht immer von den Biotopen. Artikel 31a hat überhaupt nichts mit Biotopen zu tun. Vor lauter Biotopen sehe ich am Schluss die Schweiz als ein Biotop.
Mit Artikel 31a - um das noch einmal präzise zu sagen - will man einkommenspolitische Massnahmen, die die Landwirt- schaft stützen sollen, wenn die Preise sinken, ergreifen. Also es handelt sich um etwas ganz Nüchternes, gebunden an Auf- lagen in Absatz 4. Man geht davon aus, dass man in dem Mo- ment, in dem die Preise fallen, einkommenspolitische Stüt- zungsmassnahmen vorsehen kann. Das ist sehr wichtig; wir brauchen diese doppelte Fahrt: auf der einen Seite den Um- weltaspekt - der wird in Artikel 31b betont - und auf der ande- ren Seite die einkommenspolitischen Stützmassnahmen, nämlich dann, wenn die Preise fallen, das ist Artikel 31a. Das wollte ich noch einmal zur Klärung sagen. Das hängt auch mit dem marktwirtschaftlichen Aspekt zusammen. Wir haben zwar gesagt, die Landwirtschaft solle marktwirtschaftlich ausgerich- tet sein, wir haben aber nicht von den nicht kostendeckenden Preisen gesprochen. Aber genau für diese Kompensation soll jetzt einkommenspolitisch etwas geschehen. Das wird in Arti- kel 31a formuliert
Schallberger: Zusätzliche, besonders ökologische Leistun- gen, die wir in Artikel 31b umschrieben haben, sind nicht für jeden Betrieb möglich und sinnvoll. Dies kann gerade für kleine Betriebe zutreffen. Es wäre eine sehr grosse Ungerech- tigkeit, wenn solche Betriebe kein ausreichendes Einkommen erarbeiten dürften. Ich muss daran erinnern, nachdem Frau Simmen auf die Gesetzmässigkeit hingewiesen hat, dass ge- rade in neuester Zeit eine Verschärfung zweier Gesetze einge- treten ist: Das neue Tierschutzgesetz ist auf Neujahr 1992 in Kraft getreten; das verschärfte Gewässerschutzgesetz wird ebenfalls seit kurzem angewandt. Diese beiden neuen Ge- setze bringen einem Teil der Bauern höhere Kosten oder eine Reduktion der Existenzgrundlage.
Dazu ist noch zu sagen, dass beabsichtigt ist, die Produkte- preise zum Teil zumindest zu blockieren, trotz grosser Kosten- steigerungen; ich erinnere an die Milch. Teilweise ist ein emp- findlicher Preisabbau Tatsache geworden; ich erinnere an das Fleisch. In einem Gesetz indirekt zu verankern, dass ein gros- ser Teil der Bauern keinen Anspruch auf ein existenzsichern- des Einkommen hat - das dürfen wir nicht tun! Das würden wir auch keinem anderen Berufsstand antun!
Ich bitte Sie, den Zusatz gemäss Antrag der Minderheit Sim- men ganz klar abzulehnen.
Uhlmann: Auch ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Sim- men abzulehnen. Wenn wir die gestrigen Voten in diesem Saal gehört haben, dann sind dieser Antrag und vor allem die Be- gründung, die Frau Simmen heute gebracht hat, voller Wider- sprüche zu den gestrigen Aussagen. Herr Schallberger hat die Begründung eigentlich schon gebracht
Ich möchte Sie zusätzlich noch auf etwas anderes hinweisen. Wenn Sie glauben, dass Sie lauter Einschränkungen machen können - das kann man tun -, müssen Sie auch die Konse- quenzen bei den Kosten tragen. Frau Simmen, Sie vermi- schen Artikel 31a mit Artikel 31b, wo besonders ökologische Auflagen honoriert werden sollen. Wenn Sie das vermischen, dann tun Sie der Landwirtschaft einen schlechten Dienst.
Piller: Nur ganz kurz an Herrn Uhlmann: Wir haben gestern diesen Landwirtschaftsbericht diskutiert und natürlich auch an den vier Oberzielen festgehalten. Dort steht ganz klar: Nut- zung und Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, Erhaltung und Pflege von Naturlandschaften usw. Diese Oberziele be- treffen natürlich das Ganze, und ich betrachte die Artikel 31a und 31b nicht als total separierte Artikel. Das ist ein Ganzes.
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Mit diesen beiden Artikeln wollen wir die vier Oberziele unserer künftigen Landwirtschaftspolitik weiterführen. Im Prinzip sind es die gleichen Oberziele wie beim 6. Landwirtschaftsbericht. Ich finde diese Verbindung, die Frau Simmen vorschlägt, sehr gut: die Artikel 31a und 31b sind gemeinsam eben auf dieses Ziel hin orientiert. Ich finde das kohärent, sehr gut und logisch, nachdem wir gestern zu den vier Oberzielen ja gesagt haben.
Frick: Ich nehme zu diesem Minderheitsantrag als Vertreter ei- nes Kantons Stellung, dessen Landwirtschaft vor allem in der voralpinen Hügellandschaft und im Berggebiet liegt. Ich bitte Sie dringend, ihn abzulehnen. Er bringt nicht nur eine Vermi- schung, wie es Herr Kollege Uhlmann gesagt hat, sondern er bringt viel mehr: nämlich ein Junktim zwischen den ordentli- chen Direktzahlungen und jenen für besondere ökologische Leistungen nach Artikel 31b.
Diese zwingende Verbindung darf aus zwei Gründen nicht hin- genommen werden:
Sie ist sachlich falsch.
Wir behindern dadurch die ökologische Landwirtschaft so- gar mehr, als dass wir sie fördern. Das kann doch nicht das Ziel sein!
Zum ersten Grund: Mit dem Antrag wird unterstellt, unsere Landwirte würden normalerweise nicht umweltschonend ge- nug produzieren, die besonderen ökologischen Massnahmen seien allein seligmachend und nur sie würden den Landwirt zu einem genügenden Einkommen berechtigen. Damit wird auch allen Landwirten, die sich an die gesetzlichen Vorschrif- ten halten, vorgehalten, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu wenig sei, um ein genügendes Einkommen er- wirtschaften zu dürfen - und das will ich nicht hinnehmen.
Die Bauern sind umweltbewusst, und zwar keinesfalls weniger als die übrigen Gewerbe- und Berufszweige. Sie halten ihre Vorschriften in aller Regel gut ein. Zudem - das ist zu beach- ten - werden nach Absatz 4 die Zahlungen ohnehin mit Aufla- gen und Bedingungen der umweltgerechten Produktion ver- knüpft. Die Verbindung zur umweltgerechten Produktion ist also ohnehin gegeben. Wir dürfen sie aber nicht mit den be- sonders ökologischen Produktionsmethoden vermischen. Und, was wichtig ist: Die besonders ökologische Produktion, die Integrierte Produktion, ist nach der Botschaft des Bundes- rates heute noch in der Experimentier- und Reifephase; sie ist zum Teil noch gar nicht für alle Betriebe möglich. Unter diesen Voraussetzungen dürfen wir die Verknüpfung nicht schaffen. Nun aber noch ein Wort zum zweiten Grund. Ich bin der Ueber- zeugung, dass dieser Antrag die Integrierte Produktion und besondere ökologische Leistungen eher behindert als fördert. Wenn wir die Artikel 31a und 31b zwingend verknüpfen, wer- den wir darauf hinwirken, dass Zahlungen nach Artikel 31b (neu) an sehr viele Landwirte ausgerichtet werden müssen - mit der Zeit an die Grosszahl. Das führt zur Verwässerung zwi- schen den ordentlichen Beiträgen (nach Art. 31a) und den ausserordentlichen Beiträgen (nach Art. 31b).
Wenn wir anfangen, diese Beiträge an alle oder wenigstens an sehr viele auszurichten, so werden wir nicht mehr jene hono- rieren, die eine wirklich besondere Leistung erbringen; wir würden die Pioniere der ökologischen Landwirtschaft nicht mehr fördern. Das führt zur Nivellierung nach unten, und das will ich auch nicht.
Darum bitte ich Sie im Sinne einer echten Förderung der öko- logischen Leistungen, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Jagmetti, Berichterstatter: Es geht um die Ergänzung des Ein- kommens, soweit es nicht mehr über den Preis gewährleistet wird. Es geht hier also nicht um Sondermassnahmen zugun- sten des Umweltschutzes. Aber selbstverständlich sind die Zahlungen an die gesetzlich verankerten ökologischen Vor- aussetzungen gebunden, die jetzt in der Debatte alle erwähnt wurden, ausser einer, auf die ich mir noch hinzuweisen er- laube: die Verordnung über Schadstoffe im Boden, die eben auch beachtet werden muss, wenn solche Leistungen er- bracht werden.
Mit Frau Weber habe ich absolut keine Meinungsdifferenz hin- sichtlich der Frage des Biotopschutzes; ich habe ihn nur er- wähnt, um die Leistungen nach Landwirtschaftsgesetz gegen
jene nach Natur- und Heimatschutzgesetz abzugrenzen, nicht, um die Dinge zu verwischen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je voudrais vous faire part de trois remarques à propos de l'alinéa premier de l'article 31a.
Premièrement, la commission unanime vous propose la forme impérative. Dans son projet, le Conseil fédéral vous proposait la forme potestative pour la raison suivante: vous avez pris, en son temps, lorsque vous avez voté la loi sur les subventions, une décision qui oblige le Parlement à utiliser la forme faculta- tive. Le Conseil fédéral a donc respecté la décision du Parle- ment - vous voyez, Monsieur Büttiker, que cela arrive de temps en temps. Maintenant vous voulez introduire la formule impérative. Personnellement, je ne serai pas plus royaliste que le roi et plus parlementaire que le Parlement. Si vous désirez cette forme impérative, je me plierai de bonne grâce. Je cons- tate en effet que c'est une contribution psychologique en tout cas à la réassurance des paysans et à l'octroi de quelques ga- ranties de votre volonté. Nous sommes par conséquent d'ac- cord sur ce point.
Deuxièmement, la formule qu'avait retenue le Conseil fédéral dans la rédaction originelle consistait en effet à parler du «Conseil fédéral». Vous désirez y substituer les termes «la Confédération». A votre bon coeur, je me plie très volontiers à cette heureuse transformation du texte, qui est de nature à as- surer mes fins de mois de manière plus sûre que la formule qu'avait choisie le Conseil fédéral lui-même, d'une manière quelque peu masochiste. Je me rallie entièrement à la modifi- cation formelle que vous proposez.
Ma troisième remarque nous rapproche du centre du débat, à savoir des préoccupations écologiques - dont nous devrons tenir compte dans l'ensemble de cette transformation de la loi sur l'agriculture - qui figurent aux articles 31a et 31b (nou- veaux). A l'occasion de ce premier alinéa, mais on y reviendra certainement à propos de l'alinéa 4, je voudrais vous dire très clairement deux choses: tout d'abord, l'article 31a, en tant que tel, est un article général qui permet au Conseil fédéral d'intro- duire le paiement complémentaire corrigeant, du moins dans une certaine mesure, ce que nous ne pourrons et ne voulons plus faire à l'avenir s'agissant des prix, soit le paiement direct non seulement aux détenteurs d'animaux - c'est un instru- ment dont nous disposons déjà aujourd'hui - mais aussi aux paysans qui s'adonnent à la production végétale. Cet élément, c'est le contenu de l'article 31a, lequel est vraiment l'article es- sentiel. Quant à l'article 31b, il entend accorder une prime à ceux qui, le voulant sans y être obligés, se montreraient parti- culièrement zélés dans le choix de leur production, iraient en quelque sorte au-delà des minima exigés par la loi dans la pro- tection de l'environnement, et se consacreraient à ce type de production agricole. Dans cet article 31b, on entend donner en quelque sorte une prime supplémentaire à ceux qui brillent par leur zèle, dans ce domaine, mais personne n'est obligé de s'y soumettre, alors que l'article 31a est l'article général au- quel on doit se soumettre si l'on veut prétendre obtenir des paiements directs nouvelle formule, que nous proposons ici. Que cela soit bien dit, l'article 31a est l'article essentiel, le 32b est l'article supplémentaire qui tend à donner une prime à ceux qui vont au-delà des exigences du 31a. Si le Conseil fédé- ral vous propose le 31b, c'est parce que ce soin particulière- ment attentif que prendraient certains producteurs-paysans à la protection de l'environnement va dans le sens de l'intérêt général et que, pour cette raison, nous voulons honorer parti- culièrement une telle disposition d'esprit.
Mais - cela est essentiel - ce qui doit rester connu de nous tous - c'est ma deuxième remarque sur cet article - c'est que les exigences écologiques pour l'application de l'article 31a sont purement et simplement le respect des exigences légales qui sont en vigueur en ce qui concerne la protection de l'envi- ronnement et la protection des animaux. En principe donc, les exigences fixées à ce niveau dans l'ordonnance que nous édicterons correspondront à celles déjà fixées pour les contri- butions aux détenteurs d'animaux, telles qu'elles existent dans la loi, sans aucune exigence supplémentaire, sans au- cun alinéa supplémentaire. Cela doit être dit clairement, que
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l'on ne puisse pas suspecter le Conseil fédéral, bénéficiant d'une trop large latitude du Parlement, de vouloir profiter astu- cieusement du 31a pour alourdir encore le catalogue des exi- gences des producteurs en matière de protection de l'environ- nement et de protection des animaux. Non l'article 31a, article général, demande simplement le respect des conditions léga- les telles qu'elles existent dans ces domaines. Tout autre chose est le 31b, mais nous n'en parlons pas pour l'instant Pour terminer, je vous propose, comme la majorité de la com- mission et comme plusieurs orateurs, de ne pas suivre la pro- position qui nous est faite par la minorité de Mme Simmen. La phrase qu'elle voudrait introduire est superflue et engendre, de surcroît, des risques de confusion. Je crois avoir été suffi- samment clair - du moins je l'espère - en ce qui concerne ces articles 31a et 31b respectivement, quant à ce que signifie - M. Uhlmann m'avait posé la question en commission - l'appli- cation du 31a s'agissant de la protection des animaux et de l'environnement. Vouloir encore ajouter cette phrase pourrait conduire à la confusion et insinuer que les paiements du 31a ne seront versés que lorsque l'agriculture remplit des presta- tions d'intérêt public, par conséquent va encore au-delà du ni- veau minimum des exigences légales, et cela, nous ne le vou- lons pas. Restons-en donc à la formule proposée par la majo- rité de la commission ainsi que le Conseil fédéral et refusons l'amendement de Mme Simmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
27 Stimmen 5 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Jagmetti, Berichterstatter: Bei Absatz 2 wollen wir nicht klein- lich sein, aber ich muss Sie doch bitten, die Formulierung des Bundesrates genau mit jener der Kommission zu vergleichen. Als Kriterien für die Direktzahlungen nannte uns der Bundesrat Fläche, Betrieb oder andere geeignete Kriterien. Damit blieb völlig offen, nach welchen Gesichtspunkten diese Leistungen erbracht werden.
Die Kommission hat hier eine Option getroffen. Die Option geht dahin, dass zwei Faktoren bindend sein sollen, nämlich sowohl Betrieb als auch Fläche. Andere Faktoren können gleichsam als sekundäre Abstufungsmöglichkeiten mitbe- rücksichtigt werden, wobei insbesondere an besonders ar- beitsintensive Bewirtschaftungsmethoden zu denken ist. Die Kommission schlägt Ihnen also vor, die beiden Faktoren, Be- triebs- und Flächenbeiträge, vorzusehen; sie nimmt keine quantitative Gewichtung vor, sondern überlässt diese dem Bundesrat. Damit ist die Kommissionsfassung zwar klarer als der bundesrätliche Text, sie lässt aber dem Bundesrat immer noch einen ganz erheblichen Spielraum bei der Ausgestal- tung.
Man kann sich fragen, ob die Kommission mit ihrem Antrag in der Präzisierung weit genug vorgedrungen sei. Aber immerhin hat sie die beiden Faktoren als verpflichtend festgelegt, sich zu beiden Faktoren bekannt und dabei auf eine quantitative Ge- wichtung verzichtet. Die Reihenfolge ist in diesem Sinne nicht etwa so zu verstehen, dass ein bestimmter Prozentsatz vor- weg in Betriebsbeiträgen auszurichten sei, sondern es sind beide Faktoren massgebend, und die quantitative Gewich- tung wird dann dem Bundesrat obliegen.
In diesem Sinne hat sich die Kommission zu einer einheitli- chen Formulierung entschlossen. Ich verkenne aber nicht - und verschweige es Ihnen auch nicht -, dass die Meinungen über die Gewichtung der Betriebsbeiträge und der Flächen- beiträge innerhalb der Kommission nicht einheitlich waren.
Piller: Ich habe gestern darauf hingewiesen, dass dies für mich der zentrale Ansatzpunkt ist. Wenn die Verordnungen bis zur Schlussabstimmung in beiden Räten nicht vorliegen, dann werde ich dieser Vorlage nicht zustimmen.
Der Bundesrat hat in seinem ersten Entwurf die Fläche voran- gestellt. Er hat in der Botschaft geschrieben: «Das Kriterium 'Fläche' erhält grossmehrheitlich den Vorzug.» Der Bundesrat zitiert dann den Bauernverband und zahlreiche Kantone, die
sich dafür ausgesprochen haben. Und weiter: «Das Kriterium 'Betrieb' erhält ebenfalls die Unterstützung einer breiten Mehr- heit, insbesondere der CVP, der SPS, der VKMB, der UPS.»
Er hat dann aber ganz gezielt die Fläche an den Anfang ge- stellt, der Betrieb kommt nachher, d. h., diese Beiträge sollen nach Meinung des Bundesrates vorwiegend flächenbezogen ausgerichtet werden.
Leider hat er bis heute weder in der Kommission noch hier im Rate gesagt, wie er das gewichten wird. Die Verordnungen lie- gen nicht vor, wir wissen es nicht.
Herr Schüle hat gesagt, wir sollten die Beiträge in diesen Di- rektzahlungen einbauen; das wären beispielsweise die Tier- halterbeiträge. Das sind heute Sockelbeiträge, Betriebsbei- träge, die eine Erhöhung in der Höhe von 6000 Franken errei- chen.
Wenn wir und der Bundesrat mit dieser neuen Formulierung hier zurückgehen und die Fläche stärker gewichten als den Betrieb, so dass am Schluss dieser Sockelbeitrag sogar redu- ziert wird, dann werden Sie sofort erkennen, dass ein Drittel unserer Bauern keine Ueberlebenschance mehr hat. Dieses heisse Politikum wird einfach nicht angefasst
Ich habe das Gefühl, man will hier auf dem Verordnungswege den Hahn ohne Rücksicht auf Verluste zudrehen und so in den nächsten zehn Jahren 10 000, 15 000, 20 000 Betriebe zum Aufgeben zwingen. Dagegen wehre ich mich. Ich möchte vom Bundesrat klar wissen - und zwar, ich sage das noch einmal: bis zur Schlussabstimmung hier im Rat -, wie diese Beiträge auszugestalten sind.
Herr Flückiger hat vorhin die Jura-Bauern erwähnt, die ihr Vieh in Frankreich grasen und weiden lassen. Es wäre dann schon etwas Verrücktes - Entschuldigung, wenn ich das so sage -, wenn wir hier in der Schweiz Kleinbauern zum Aufgeben ihrer Betriebe zwingen, nur Flächenbeiträge geben und dann diese Flächenbeiträge erst noch auf Flächen berechnen, die im Aus- land bewirtschaftet werden. Es geht doch nicht, dass Frank- reich und Deutschland Flächen stillegen und wir Schweizer dann Direktzahlungen ausrichten, bezogen auf Flächen im Ausland, die von Schweizer Bauern bewirtschaftet werden.
Ich warte gespannt auf die Ausführungsverordnungen des Bundesrates; denn in diesem Absatz 2 von Artikel 31a liegt die Zukunft der Landwirtschaftspolitik. Geben wir mehr betriebs- bezogen oder mehr flächenbezogen? Geben wir die Sockel- beiträge, die heute existieren, geben wir sogar die Tierhalter- beiträge noch auf, weil wir sie ja einbauen?
Hier muss Klarheit geschaffen werden, bevor wir zur Schluss- abstimmung gelangen, sonst - ich sage es Ihnen offen - werde ich gegen dieses Gesetz stimmen. Ich will eine klare Politik, sonst mache ich da nicht mehr mit.
Uhlmann: Leider muss ich mich noch einmal melden. Aber ich melde mich jetzt gerade zu den nächsten drei Absätzen auch.
Diese Schwarzmalerei, die Herr Piller jetzt hier betrieben hat, kann nicht unwidersprochen belassen werden. Herr Piller, Sie müssen einmal in der Botschaft die Seiten 46, 47 und 48 ge- nau lesen. Natürlich ist die Verordnung noch nicht auf dem Tisch. Aber der Bundesrat sagt klar, welche Voraussetzungen er sieht, um eben diese Direktzahlungen aufzuteilen. Da sagt er klar: einen Sockelbeitrag je Betrieb, ergänzt mit einem nach oben begrenzten Flächenbeitrag je Hektar landwirtschaftli- cher Nutzfläche. Man kann doch nicht so tun, als stünde hier nichts.
Wir müssen doch dem Bundesrat soviel Freiheit, soviel Flexibi- lität lassen, damit dann in zwei, drei oder fünf Jahren auch An- passungen möglich sind. Es ist mir allmählich zuwider, jedes- mal Ihre Behauptungen zu widerlegen. Aber das sind nun wirklich Behauptungen und Unterstellungen, die nicht korrekt sind.
Der Bundesrat und das Parlament wollen überhaupt keine Be- triebe abwürgen. Das wollen wir alle miteinander nicht. Aber wir wollen die Voraussetzungen schaffen, um mit Direktzah- lungen den Einkommensrückschlag auszugleichen - das ist die richtige Formulierung -, wenn wir eben noch stärker unter den Druck der internationalen Märkte kommen. Das ist doch die Situation.
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Nun noch zu Absatz 4. Bei Absatz 4 sind die Auflagen noch einmal spezifiziert. Auch dort ist in der Botschaft geschrieben, was verlangt wird. Ich habe mich in der Kommission gewehrt, dass in diesem Absatz 4 eine besondere Oeko-Bestimmung eingebaut wird. Hier hat mir der Herr Bundesrat versichert, dass es darum gehe, dass die gesetzlichen Bestimmungen überall anzuwenden und einzuhalten sind, und dann sind die Bestimmungen eben erfüllt. So ist der Artikel 31a im ganzen korrekt, und Artikel 31b ist dann etwas anderes.
Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
M. Reymond: Au moment d'examiner l'alinéa 2, mais aussi les alinéas 3 et 4 de l'article 31a, il convient de voir comment les paiements directs doivent être consentis pour qu'ils n'aient pas une influence contraire au but recherché. Celui-ci est bien sûr la garantie du revenu paysan, mais en tenant compte d'une certaine évolution normale des structures, d'une cer- taine contrainte d'utiliser rationnellement des intrants dont M. le conseiller fédéral a dit ce matin, avec raison, qu'on sou- haitait les voir baisser de prix, de la nécessité d'être rationnel dans la distribution de ces subsides parce que nous devons aussi ménager les deniers de l'Etat. Or, selon les critères d'at- tribution retenus, les paiements directs peuvent très nettement freiner les structures, le développement des collaborations interentreprises et ne pas du tout aboutir au but recherché.
Les propositions de M. Piller et de la minorité de la commis- sion aux alinéas suivants vont précisément dans ce mauvais sens. Sans une évolution normale, courante des structures et sans des collaborations interentreprises, nous n'aurons pas un développement favorable des coûts de production. Nous travaillerons dans l'illusion. Ainsi, par exemple, si l'on octroie des paiements directs identiques forfaitaires à chaque entre- prise, il est évident qu'on bloque les structures, qu'on favorise n'importe lesquelles de celles qui existent aujourd'hui, qu'on aide plus ceux qui ont une faible surface, voire pas de surface du tout, car il y a des paysans qui n'en ont pas du tout comme les «Bahnhofbauern» et les «Aufstockungsbetriebe».
Il est évident, au cas où l'aide directe est ainsi figée par exploi- tation, qu'on tendra à multiplier celles-ci, certaines étant même divisées en deux pour toucher deux fois le subside par exploitation. A la limite, on rémunère plus une présence qu'un véritable service rendu au pays. Voilà ce que signifierait le sub- side forfaitaire à l'exploitation.
Aujourd'hui déjà, avec la contribution fixe à l'exploitation desti- née aux détenteurs d'animaux, qui existe depuis une année et qui est supprimée à partir d'un effectif donné, on constate que ceux dont le nombre d'animaux est trop important pour être bénéficiaires partage leur exploitation en deux: celle du père et celle du fils, pour toucher le subside. Ainsi, au lieu de rece- voir 6000 francs de base, ils reçoivent deux fois 6000, c'est-à- dire 12 000 francs. Si on avait maintenu l'exploitation dans son intégralité, en l'état actuel de la législation, on ne toucherait rien, puisqu'à partir d'une certaine dimension le subside tombe. Je ne crois pas que ce soit avec de telles pratiques qu'on améliore vraiment l'agriculture suisse.
Pour nous, il n'y a pas de doute que les paiements directs de- vraient avoir - je dis «devraient avoir» car je sais bien qu'il y aura quelques nuances - uniquement la surface comme cri- tère d'attribution. Du moment qu'il s'agit de rémunérer une fonction d'entretien du sol autre que la production alimentaire, le critère de la surface s'impose et exige que les subsides soient proportionnels et non dégressifs comme le veut la mi- norité de la commission à l'alinéa suivant, qu'il ne soit pas non plus limité par la fortune ou le revenu du bénéficiaire, qu'il n'y ait ni maximum ni minimum, ni non plus de limite d'âge pour les bénéficiaires. A quoi bon en avoir une pour ces derniers? Est-il criminel d'entretenir le sol à 67 ans, alors qu'on n'a que l'assurance-vieillesse et survivants? On m'a donné des expli- cations tout à fait légitimes et compréhensibles sur les petites nuances que le Conseil fédéral, dans sa proposition reprise par la majorité de la commission, entend effectuer dans ce secteur.
A plusieurs endroits du message en effet, il est précisé que les paiements directs ne sont pas des aumônes, mais qu'ils cons- tituent une indemnisation pour des prestations d'intérêt géné-
ral fournies par ceux qui exploitent le sol agricole. C'est donc bien la surface qui est le critère. La prestation du paysan n'est rien d'autre que la culture ou l'entretien du sol du pays. Il faut donc qu'il y ait une proportionnalité absolue et exacte entre les contributions versées et la surface exploitée. Si au contraire on s'orientait vers des subsides dégressifs ou disparaissant à partir d'une certaine dimension d'entreprise, ou des subsides basés sur un fixe par exploitation, on irait à l'encontre de tous les buts visés, on favoriserait même les entreprises sans sol, pas du tout écologiques, ou avec peu de sol au détriment d'une agriculture plus douce, plus extensive.
Certains craignent - M. Piller l'a dit - que des paiements di- rects proportionnels à la surface - c'est ce que nous deman- dons - contribuent à accélérer l'évolution des structures. Cela est faux. Toute aide directe, quelle qu'elle soit, contribue par elle-même à figer les entreprises, quel que soit le critère d'attri- bution choisi. C'est pourquoi, si l'aide directe à la surface dé- croît avec la grandeur des domaines, elle freine encore plus, voire bloque l'évolution des structures. Si elle est proportion- nelle à la surface, elle est sans incidence sur les structures. Ce sont d'autres éléments qui les font évoluer. En revanche, si on voulait vraiment accélérer les réformes de structure par les paiements directs, il faudrait que ceux-ci soient progressifs, qu'ils augmentent pour chaque hectare supplémentaire à par- tir de paliers de 5, de 10, de 20 ou de 30 hectares. Là, nous au- rions une politique d'accélération des structures. Ce n'est pas du tout ce que nous voulons, nous voulons accueillir les struc- tures telles qu'elles évoluent naturellement, et c'est pourquoi nous sommes favorables au critère primordial de la surface, sans dégression et sans maximum.
Si je n'ai pas fait de proposition de minorité tendant à exclure tout autre critère que celui des surfaces et de la proportionna- lité, c'est que durant le débat en commission M. Delamuraz, conseiller fédéral, nous a clairement affirmé que ce que je viens d'expliquer correspondait à la politique qu'entend conduire notre gouvernement dans ce domaine. C'est ainsi que je puis dire que la surface sera le critère essentiel, primor- dial, que l'aide directe sera proportionnelle à cette surface et que le critère du subside à l'exploitation ne sera qu'une base symbolique dont le niveau sera suffisamment faible pour exclure tout privilège aux «paysans de gare» et aux «Aufstok- kungsbetriebe» afin d'assurer un entretien et une occupation du sol aussi extensifs et écologiques que possible.
Je souhaite vivement que M. Delamuraz, conseiller fédéral, puisse confirmer, après l'exposé du président de la commis- sion, cette prise de position qui, compte tenu des textes de la majorité de la commission, est de nature à éclairer le débat qui aura lieu ensuite au Conseil national.
C'est dans cet esprit que je soutiens, en ce qui me concerne, les propositions de la majorité de la commission, en étant conscient que j'ai été beaucoup plus rassuré jusqu'ici par les propos tenus par M. le conseiller fédéral en commission que par ceux de M. Piller, minoritaire en l'occurrence.
Frau Weber Monika: Ich glaube, rechtlich gesehen kann man nicht sagen, dass der eine oder andere Ausdruck einen Vorteil hat. Ich finde es vor allem richtig, dass beide Kriterien angege- ben sind, also «Betrieb» und «Fläche» oder «Fläche» und «Be- trieb», wie Sie wollen.
Ich verstehe aber Herrn Piller sehr gut. Er war immer ein Vertre- ter der kleineren und mittleren Bauern. Ich verstehe seine Sorge und verstehe, weshalb er vom Bundesrat eine klare Ant- wort haben will.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es für den Bundesrat sehr schwierig ist, hier zu antworten, weil man ja nicht genau weiss, wie die Zukunft aussehen wird. Man weiss auch, dass man in einem Strukturwandel ist. Ich möchte das Kind insoweit beim Namen nennen und weise darauf hin: Wir erleben in der Land- wirtschaft seit Jahrzehnten einen Strukturwandel, und wir wer- den wahrscheinlich in den nächsten zehn Jahren einen sehr entscheidenden und vielleicht noch krasseren Strukturwandel erleben. Ich glaube, das muss einfach gesagt werden.
In einem Strukturwandel gibt es immer Opfer, auch wenn wir das nicht wollen - wir wollen sicher alle nicht, dass es Opfer
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von Betrieben gibt, das ist ganz klar. Aber wahrscheinlich wird es so sein, dass es einige Opfer gibt. Die Frage ist nun, wie wir das handhaben, wie wir diese Opfer auffangen, wie wir Härte- fälle auffangen oder - wenn möglich - gar nicht entstehen las- sen.
Ich möchte hier doch etwas in die Runde werfen und das vor allem auch zuhanden der Presse sagen, damit das bekannt wird. Ich muss das leider so sagen, weil ich finde, es ist für un- ser Land sehr wichtig, dass man das betont: Es ist so, dass un- gefähr 30 Prozent der Betriebe - das sind nicht meine, son- dern die offiziellen Zahlen von Brugg - keine gesicherte Nach- folge haben. Ich bin der Meinung, das diese Betriebe eine Ma- növriermasse sind, eine Erleichterung in dieser schwierigen Strukturfrage. Wenn es wirklich zutrifft, dass etwa 30 Prozent der Betriebe keine gesicherte Nachfolge haben, können wir Arrangements finden, um Härtefälle zu verhindern.
Ich kenne im Kanton Zürich eine Gemeinde mit 22 Betrieben. Neun davon sind ohne Nachfolge. Bei diesen neun Betrieben beginnt man jetzt bereits vom Gemeinderat aus, nach Lösun- gen zu suchen, Lösungen, die in Zusammenlegungen und in weiteren Massnahmen bestehen. Also ist es möglich, durch eine geschickte Handhabung in den nächsten fünf bis zehn Jahren Härtefälle zu verhindern. Das finde ich vor allem wich- tig.
Ich möchte also - um den Streit ein bisschen beizulegen - vor allem darauf hinweisen, dass es sinnvoll ist, dass beide Krite- rien angegeben sind. Die Zukunft - vor allem die Verordnung - wird uns ja noch einmal Gelegenheit geben, zu intervenieren, wenn uns die Umsetzung nicht ganz passt.
Frick: Das Votum von Herrn Kollege Reymond fordert mich heraus, doch noch etwas zu sagen, und zwar als Vertreter ei- nes Innerschweizer Kantons, in dem in einer anderen geogra- phischen und strukturellen Situation Landwirtschaft betrieben werden muss.
Die Kommission hat den Absatz 2 inhaltlich zweimal geändert: Erstens hat sie die Oder-Version gestrichen. Es gibt nur noch zwei kumulative Kriterien, und keine alternativen. Zweitens hat sie ganz klar das Wort «Betrieb» vor das Wort «Fläche» gestellt und hat deshalb - ich meine richtigerweise - dem Kriterium des Betriebs eine zumindest gleiche, wenn nicht leicht erhöhte Priorität gegeben. Das bedeutet inhaltlich, dass wir in jedem Fall den einzelnen Betrieb - sei es mit einem Sockelbeitrag, sei es in anderer Form - unterstützen müssen.
Herr Reymond, auch unsere Bauern wissen, dass es eine Um- strukturierung, eine grosse Redimensionierung der Betriebs- zahlen geben wird. Wir sind seit Jahrzehnten daran - auch das Erbrecht wird das seinige dazu tun, Frau Weber; auch in der Innerschweiz haben wir die gleichen Zahlen -, aber wir dürfen diese Betriebe nicht wegfegen, nicht durch Weglassen der Be- triebsbeiträge wegrationalisieren, denn die Nebenerwerbsbe- triebe sind in der voralpinen Zone und im Berggebiet wün- schenswert. Sie erfüllen nämlich auch eine besondere Auf- gabe im Landschaftsschutz und in der Landschaftspflege, die Grossbetriebe kaum in dieser Art wahrnehmen können. Aber sie haben in der Schweiz auch kulturell und staatspolitisch ei- nen ganz besonderen Stellenwert Kollege Rüesch hat ge- stern eindrücklich darauf hingewiesen.
Es gibt noch einen weiteren Grund, die Betriebsbeiträge nicht zu streichen oder nur schon mit dieser Lösung zu liebäugeln: Im Berggebiet liegt das bäuerliche Einkommen - auch das aus den Vollerwerbsbetrieben - mindestens 30 Prozent tiefer als im Mittelland und in der Westschweiz, soweit es sich dort nicht um das Berggebiet handelt, weil in unseren Gebieten die Landwirtschaft viel arbeitsintensiver ist und viel weniger ertrag- reiche Produktionszweige gepflegt werden können. Wir sind zum grössten Teil auf Milchwirtschaft und Viehzucht angewie- sen. Unsere Bauern haben sich schon seit Jahren nach dem Motto «Mehr Arbeit, weniger Lohn» richten müssen, und sie tun das sicher auch weiterhin mit bewundernswerter Beharr- lichkeit. Deshalb müssen wir sie unterstützen.
Im Sinne einer Alimentierung der bundesrätlichen Verord- nung, die noch zu erarbeiten ist, bitte ich Sie dringend, diese Betriebsbeiträge in angemessener Grösse einzuführen.
M. Cottier: Sans vouloir prolonger le débat, je tiens à dire que la modification, telle qu'elle a été apportée par la commission, est d'ordre purement rédactionnel. Il est faux de prétendre que la commission aurait voulu mettre la priorité sur la notion de l'exploitation plutôt que sur celle de la surface. Je demanderai à M. le conseiller fédéral de préciser ce point, comme il l'a fait en commission. Les deux termes, les deux notions sont tout à fait équivalentes.
Jagmetti, Berichterstatter: Wir haben einen einzigen Vor- schlag, nämlich jenen, der auf der Fahne steht und dem der Bundesrat zustimmt.
Dieser Vorschlag legt zwei Kriterien fest, die beide zu berück- sichtigen sind: Betrieb und Fläche. Wir haben also keine Lösung mit reinen Betriebsbeiträgen, und wir haben keine Lösung mit reinen Flächenbeiträgen, sondern wir haben eine Lösung, die beide Arten von Beiträgen einschliesst.
Wir haben in der Kommission keine quantitative Aufteilung auf die beiden Elemente vorgenommen - ich habe darauf schon hingewiesen und wiederhole das -, sondern die quantitative Gewichtung beider Kriterien wird in der Verordnung vorzuneh- men sein.
Damit wir aber dazu eine Idee haben, hat der Bundesrat in der Botschaft seine Absichten schon angedeutet. Auf Seite 47 fin- den Sie diese Angaben mit einem Sockelbeitrag je Betrieb, er- gänzt mit einem nach oben begrenzten Flächenbeitrag je Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche inklusive Spezialkultu- ren.
Angesichts dieser Grundoption schien es der Kommission nicht notwendig, weitere Einzelheiten festzulegen, sondern von dieser Grundoption Kenntnis zu nehmen und die Formu- lierung vorzulegen, wie wir sie Ihnen vorschlagen. Sie legt die beiden Kriterien verpflichtend fest und nicht zur Auswahl vor, aber sie lässt für besonders intensive Bewirtschaftungsformen im zweiten Satz einen gewissen Spielraum und überlässt dem Bundesrat nach Kenntnisnahme seiner Absichten die Festle- gung der quantitativen Aufteilung.
Ich bitte Sie, der Kommissionsfassung zu folgen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je ne profiterai pas lâche- ment de votre neutralisation au perchoir, Monsieur le Vice-pré- sident, où vous vous êtes condamné à être le «muet du sérail» pour la fin du débat, et j'aurai la grandeur d'âme de compren- dre vos argumentations et d'essayer d'y répondre très hum- blement, comme le gouvernement doit être humblement pros- terné aux pieds du président!
Je voudrais vous dire que la question de principe - évoquée par M. Büttiker et, dans une certaine mesure, par M. Schüle lors du débat d'entrée en matière de cette loi - de savoir ce qui appartient à la loi et ce qui appartient à l'ordonnance me per- met, je l'espère, de dissiper un certain nombre de confusions. Je parle ici essentiellement de l'alinéa 2, je reviendrai tout à l'heure à propos des alinéas 3 et 4, comme je suis intervenu à propos de l'alinéa 1, et je crois que le Conseil fédéral a claire- ment annoncé la couleur, dans le message, lorsque nous avons posé les principes qui serviraient de base à la rédaction des ordonnances. Je ne veux pas les répéter, fastidieusement, mais pour ceux qui auraient quelques doutes quant à la bonne foi du Conseil fédéral ou, plus fondamentalement, quant à ses idées - si tant est qu'il en ait - je me permets de les renvoyer au message, au chapitre 225, page 20 de l'édition française, et aux chapitres 242 et 243, qui sont consacrés aux commentai- res des deux articles nouveaux, aux pages 50 et suivantes de l'édition française toujours. Le Conseil fédéral annonce la cou- leur, il dit comment il envisage les lignes principales des or- donnances futures, il ne vous demande donc pas de voter au- jourd'hui une loi la tête dans le sac, avec ensuite toutes les interprétations possibles et imaginables laissées au libre arbi- tre du gouvernement. Non, il dit comment les choses vont se passer pour l'essentiel.
Si tant est que les précisions contenues dans le texte écrit n'étaient pas de nature à vous rassurer, je pourrais compléter cela maintenant d'une information orale que j'ai déjà donnée, par écrit, à la commission, ou en réponse, notamment, aux interventions de M. Büttiker. J'ai précisé que les éléments de
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l'ordonnance d'application de l'article 31a comprendraient très vraisemblablement l'incorporation des paiements directs que nous délivrons aujourd'hui déjà selon d'autres critères, notamment en faveur des détenteurs d'animaux, de manière que l'on ait une vue globale et synthétique de l'ensemble de la politique des paiements directs et que l'on n'ait pas à piquer dans plusieurs textes épars, d'où une certaine unité de com- mandement à retrouver.
Ensuite, j'ai dit que les contributions à disposition du Conseil fédéral seraient attribuées selon le critère de la surface des ex- ploitations, cependant qu'une contribution-socle serait attri- buée à chaque exploitation. Nous avons ajouté - et je le confirme - que cette contribution-socle ne devra pas être éle- vée à un degré tel qu'elle freinerait l'évolution des structures. Pour être encore plus concret, j'affirme que cette contribution- socle devrait être certainement inférieure à la contribution ver- sée actuellement aux détenteurs d'animaux.
Je poursuis dans ma réflexion en ajoutant que si la contribu- tion à la surface sera sans doute en soi plus determinante que la contribution-socle à l'exploitation - cela est vrai essentielle- ment pour le gros des exploitations de plaine - dans certaines conditions géoclimatiques particulières, il faudra jouer, natu- rellement, sur les critères d'importance relatifs, donnés à ces différents moyens d'attribution. Il est bien clair, Monsieur Frick, que nous aurons à prendre en compte, la ligne générale étant donnée - elle veut davantage d'efficacité - un certain nombre de conditions particulières ce que seule une ordonnance mi- nutieusement préparée et examinée pourra nous permettre de réaliser.
Je continue de dire à ceux qui, comme Thomas l'incrédule, ne croient que ce qu'il voient, qu'une surface minimale sera exi- gée aussi bien pour la contribution à la surface que pour la contribution par exploitation et que nous pourrions peut-être retenir - mais cela n'est pas un chiffre définitif - une limite de trois hectares, telle qu'elle est appliquée actuellement déjà pour les détenteurs d'animaux. Mais sur ce point, la question doit encore rester ouverte. Nous pourrions également fixer une limite maximale de surface, mais il s'agira bien sûr de ne pas la fixer ridiculement bas, au point qu'elle rendrait inopé- rante l'aide aux exploitations qui veulent se rationaliser en- core, bien qu'elles aient déjà une certaine dimension. La ques- tion de l'échelonnement de la contribution par exploitation est ouverte; la réponse dépendra de l'importance de la contribu- tion de base. Voilà ce que sera l'élément de prise en compte. Je répète ce que j'ai dit à M. Uhlmann à propos de l'alinéa pre- mier quant à la prise en compte à l'article 31a des conditions écologiques: seules les conditions écologiques prévues dans la loi sur la protection des animaux et dans la loi sur l'environ- nement seront prises en compte. Cela étant, vous avez une grande connaissance, une information limpide quant à l'usage que pourra faire le gouvernement du texte de loi que le Parlement aura voté. Vous ne pouvez donc pas craindre que la scélératesse du Conseil fédéral trahisse les propos du Parle- ment et les décisions que celui-ci aura prises.
Alors, si tout est si clair, pourquoi ne le met-on pas dans la loi? Eh bien, parce que tout d'abord la loi c'est la loi, c'est-à-dire un ensemble de dispositions générales et de principes qui sont écrits et destinés à durer, alors que l'ordonnance doit entrer - en l'occurrence, profondément - dans le détail et que cela ne se règle pas immédiatement, que cela exige une approche plus longue, plus approfondie, que cela n'est possible que lorsque vous aurez voté la loi, que cela permet ensuite au Conseil fédéral et à ses organes d'examiner le détail des or- donnances, conformément aux principes que nous avons dis- posés. Ces mesures, Messieurs Büttiker et Schüle, dans l'or- donnance, peuvent être matière à approches successives et exiger après peu d'expériences d'être modifiées sur un point ou sur l'autre.
S'il fallait aller devant le Parlement pour modifier la loi, l'instru- ment serait infiniment lourd et très peu réactif aux temps. Nous ne sommes plus à l'époque des dinosaures, d'une agriculture bétonnée pour l'éternité, nous devons veiller à faciliter l'évolu- tion des entreprises, d'où le choix de l'ordonnance. De plus, l'ordonnance n'est pas quelque chose que l'Office de l'agri- culture, puis le Département de l'économie publique, et enfin
le Conseil fédéral adoptent un beau mercredi matin, par inspi- ration spontanée. Elle est également soumise à la consulta- tion des milieux intéressés, tout comme la loi, et cela nous le ferons, afin de préparer un outil d'application que nous ayons bien en main et qui soit le prolongement, le bras séculier, des dispositions de la loi que vous allez voter. Pour permettre cette consultation, cette adaptation en fonction de l'évolution, lais- sez-nous l'instrument souple qu'est l'ordonnance et ne nous enfermez pas dans un monde définitivement cloisonné et arti- culé qui serait celui d'une loi difficilement mobile.
En définitive, le Conseil fédéral se rallie à la proposition rédac- tionnelle de la commission qui dit qu'il y a deux critères sur les- quels le Conseil travaille et qu'il peut en utiliser d'autres. Les autres, Monsieur le Président de la commission, ce pourrait être, par exemple, la prise en compte d'un élément tenant à la main-d'oeuvre d'une exploitation, suivant le caractère spécia- lisé d'une exploitation agricole. Mais assurément, ce ne seront pas des critères principaux, et je réponds ainsi à la question du «OU» que vous avez citée, en cumul des deux critères princi- paux La rédaction de la commission est meilleure que celle du Conseil fédéral. Comme quoi des constitutionnalistes peu- vent rendre d'éminents services à la Confédération - si vous aviez besoin de cette confirmation, Monsieur le président, je vous l'apporte.
Quant à l'ordre dans lequel les deux critères principaux ont été choisis, je ne peux que me référer totalement à l'interprétation donnée par M. Cottier. Dans la plupart des cas nous aurons, bel et bien, un critère surface prenant le pas sur le critère ex- ploitation. Selon les catégories où nous devrons opérer, il y aura des «nuanciations» de cet ordre de valeur. L'essentiel, à mes yeux, ce n'est pas que nous prenions des options ici par la lettre de la loi mais plutôt que l'enveloppe soit donnée et que le Conseil fédéral puisse en faire un usage conforme à la bonne foi et à ce que je viens de vous dire, en application de cet alinéa 2.
Angenommen - Adopté
Abs. 3 -Al. 3
Jagmetti, Berichterstatter: Hier haben Sie einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag. Die Mehrheit hat sich entschie- den, dem Bundesrat zu folgen. Die Minderheit hat eine neue Formulierung gewählt.
Der Hauptunterschied liegt darin, dass der Antrag der Minder- heit dahin geht, die entsprechenden Regeln zwingend festzu- legen - mit Ausnahme der Frage der Altersgrenze, wo auch die Minderheit die Kann-Formel gewählt hat -, während die bundesrätliche Fassung, der sich die Kommissionsmehrheit angeschlossen hat, die Kann-Formel vorsieht.
Hier liess sich die Mehrheit von folgender Vorstellung leiten: verpflichtende Regel in Absatz 1, verpflichtende Angabe der Kriterien in Absatz 2 und eine gewisse Flexibilität bei den Ab- stufungen und bei den Begrenzungen in Absatz 3.
Allerdings gehen die Meinungen hinsichtlich Kann- oder Muss-Formel von Kommissionsmehrheit und -minderheit nicht diametral auseinander. Denn es ist auch der Kommis- sionsmehrheit klar, dass solche Abstufungen erfolgen werden und dass es nicht einfach irgendein unwahrscheinlicher, mög- licher Fall ist, der vorbehalten wird, sondern dass das die Re- gel sein wird und damit der Unterschied zwischen Kommis- sionsmehrheit und -minderheit in dieser Beziehung nicht grundlegender Natur ist. Die Vorstellung der Minderheit ging - ich wiederhole es - dahin, Pflöcke einzuschlagen bei den Ab- sätzen 1 und 2 und bezüglich der Feingestaltung Flexibilität zu wahren bei Absatz 3.
Der zweite Unterschied ist allerdings von grundlegender Na- tur. Bei Litera c, die uns die Minderheit vorschlägt - ich möchte den Begründungen nicht vorgreifen -, stellt sich für die Kom- missionsmehrheit die Frage: Was ist diese ergänzende Direkt- zahlung? Ist sie Einkommensbestandteil, oder ist sie in einem gewissen Sinn Sozialleistung? Da gehen die Meinungen aus- einander. Wenn wir vom System der Einkommenssicherung über den Preis zu einem gemischten System mit Preis und Di- rektzahlungen übergehen, scheint es der Kommissionsmehr-
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heit nicht sinnvoll, dass Litera c nach Antrag der Minderheit in diese Vorlage eingebaut wird.
Eine letzte Unterscheidung, die allerdings wohl eine unbedeu- tende ist und nicht einer materiellen Aenderung entspricht, ist die Tatsache, dass die Minderheit in Litera a von «Kriterien» und nicht von «Faktoren» spricht wie der Bundesrat. Aber das ist wohl nicht der Kernpunkt
Die entscheidende Frage ist also die: Kann-Formel oder Muss-Formel? Wobei man hier betonen muss, dass Mehrheit und Minderheit der Meinung sind, dass die Abstufung erfol- gen wird.
Zur zweiten entscheidenden, vielleicht noch wichtigeren Frage: Soll diese Litera c, wie sie die Minderheit vorschlägt, eingebaut werden? Aber da ist nun wohl zunächst der Antrag der Minderheit zu begründen.
Frau Simmen, Sprecherin der Minderheit: Wie der Herr Kom- missionspräsident gesagt hat, ist die Minderheit Ihrer Kom- mission der Meinung, dass die ergänzenden Direktzahlungen ohnehin abgestuft werden. Deshalb scheint es uns, dass man das auch so ins Gesetz schreiben kann. Dasselbe gilt für die Mindest- und Höchstgrenzen.
Etwas anders liegen die Dinge bei Buchstabe c, den die Min- derheit einführen möchte; er betrifft die Vermögens- und Ein- kommensgrenzen. Wie Sie heute mit grosser Mehrheit den Absatz 1 von Artikel 31a beschlossen haben, sind die Zahlun- gen nach Buchstabe a eindeutig und ausschliesslich einkom- menspolitischer Natur. Was heisst das? Wenn Sie keine Ver- mögens- und Einkommensgrenzen einführen, werden sich diese Direktzahlungen, die Zahlungen aus öffentlichen Mitteln sind, auf ohnehin schon hohe Einkommen und Vermögen auf- stocken. Das wäre etwas, was im Volk nur sehr schwer verstan- den würde.
Es ist mir klar, dass der Bundesrat bei der Festsetzung der Li- miten in der Verordnung nicht zu tief gehen kann, denn es muss vor allem vermieden werden, dass Nebenerwerbsbe- triebe, die immer wichtiger werden - also Betriebe, in denen der Betriebsleiter und -inhaber gleichzeitig und vielleicht zu gleichen Teilen einen anderen Beruf ausübt -, getroffen wer- den. Es geht hier wirklich um die sehr hohen Einkommen, die entstehen würden, wenn man keine Grenze zieht.
M. Cottier: La réorientation de l'agriculture a pour but de la li- bérer de toute entrave ou prescription étrangère à l'exploita- tion agricole. Or, la lettre c de la version de la minorité, par la- quelle on introduit des limites de fortune et de revenu, agit en sens contraire. C'est une disposition sans aucun rapport avec l'agriculture ou avec les prestations générales fournies par l'agriculteur. Ces limites toucheraient surtout les paysans qui exploitent leur domaine avec leur famille et qui s'efforcent de compléter le revenu agricole par une activité lucrative acces- soire. Imposer dès lors des limites de revenu aurait pour conséquence et pour effet de tuer l'esprit d'entreprise et l'es- prit d'initiative de l'agriculteur et de sa famille.
Je vous invite à soutenir la proposition de la majorité de la commission.
Frau Weber Monika: Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Wie Frau Simmen gesagt hat, ist Artikel 31a ein- kommenspolitisch zu verstehen - ich möchte die Gelegenheit nutzen und das noch einmal betonen -, aber selbstverständ- lich unter Vorgaben, und diese sind in Absatz 4 formuliert, das muss man auch betonen. Man kann nicht einfach ohne Ende aufstocken, sondern diese einkommenspolitischen Gedan- ken sind an klare Auflagen und klare Vorgaben gebunden, die normal werden sollten. Das ist der Gedanke gegenüber Arti- kel 31b.
Die Minderheit hat ein Kriterium mehr hineingenommen, näm- lich die Vermögens- und Einkommensgrenzen. Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat nicht gemerkt hat, dass er das hineinnehmen sollte.
Ich möchte Ihnen beliebt machen, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Ich bin der Meinung, in einer Zeit der leeren Bun- deskasse, aber auch generell sei es sozial überhaupt nicht ver- antwortlich, dass Begüterte - auch Begüterte in anderen Beru-
fen, die einen Nebenerwerbsbetrieb leiten, aber auch grös- sere Betriebe, die sehr gut gehen - die knappen Staatsmittel beanspruchen und andere, die weniger Geld haben, nicht zum Zuge kommen. Ich finde, dass man dieses Kriterium hin- einnehmen muss.
Es ist immer noch die Frage, wie man diese Vermögens- und Einkommensgrenzen ansetzt; das wird man bei der Verord- nung sehen. Betriebe, die sehr gross sind und sehr rentieren, die quasi industriell betrieben werden - ich bin mir bewusst, dass es nicht so viele gibt, aber es gibt in der Schweiz einige -- , und vor allem Nebenerwerbsbetriebe, die durch Begüterte un- terhalten werden, sollten nicht zum Zug kommen. Das finde ich nur normal.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.
M. Reymond: Au sujet des limites de revenus et de fortune je crois qu'il faut bien considérer que pour entretenir le sol du pays on aura, à l'avenir peut-être plus encore qu'aujourd'hui - Mme Simmen l'a d'ailleurs dit - des gens qui font de l'agri- culture une branche annexe de leur activité principale. Si ces gens ont une grosse fortune héritée de leur grand-père ou de leur père, ou qu'ils ont un gros revenu grâce à leur conjoint, leur prestation de travail agricole reste la même. Je suis per- suadé que Mme Simmen et Mme Weber sont des partisanes -- je le suis aussi avec elles - du slogan: «A travail égal, salaire égal». Le simple fait de modifier la politique agricole dans ce domaine avec les paiements directs fait qu'on doit rémunérer de manière égale selon les régions - je sais bien qu'il faudra des suppléments en montagne par rapport à la plaine - ceux qui font le travail. Qu'ils soient riches ou pauvres n'ajoute rien, d'un côté comme de l'autre, à leur mérite; ce qu'on veut rému- nérer, c'est le travail fourni pour entretenir le sol. Il n'y a pas de raison qu'on donne plus aux pauvres qu'aux riches, ni plus aux riches qu'aux pauvres. Ils apportent leur contribution à la société de manière égale. Personnellement je suis partisan du régime «A travail égal salaire égal», je crois qu'il est conforme à l'article 4 de notre constitution. C'est pourquoi les limites de revenus et de fortune me paraîtraient excessives et c'est pour- quoi je vote avec la majorité de la commission et le Conseil fé- déral.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral se rallie à la parole d'or de MM. Jagmetti, Cottier et Reymond et vous propose d'en rester au texte de la majorité de la commission et de ne pas suivre la minorité. Si on a tout de même prévu une détermination de limite d'âge pour les bénéficiaires, c'est en- core dans le but de faciliter, dans toute la mesure du possible, la cession de domaines et, par conséquent, de ne pas figer au-delà d'une certaine limite l'état social des choses. Nous sommes donc favorables au maintien de la proposition du Conseil fédéral.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
22 Stimmen 6 Stimmen
Abs. 4 - Al. 4
Jagmetti, Berichterstatter: Zu Absatz 4 möchte ich nur der Klarheit halber folgendes sagen: Die Direktzahlungen werden mit Bedingungen und Auflagen verknüpft: Das tönt so, als ob man nur im Einzelfall entsprechende Bedingungen und Aufla- gen an die Verfügung knüpfen könnte. Wir sind aber selbstver- ständlich der Meinung, dass auch dieser Artikel in der Verord- nung des Bundesrates näher ausgestaltet werden kann, dass also der Schritt hier nicht vom Gesetz zur Verfügung geht, son- dern Gesetz, Verordnung, Verfügung auch hier die drei Schritte sind. Das sage ich deshalb, weil es für die Formulie- rung sehr darauf ankommt: Wenn man das Gesetz direkt tale quale anwenden müsste, müssten wir alles hineinnehmen, was nachher in den Einzelentscheid käme; wenn wir aber mit einer bundesrätlichen Verordnung rechnen können, können wir etwas mehr Spielraum offenlassen.
Sie stellen fest, dass die Kommission - darin ist sie sich einig -- eine Umstellung vorgenommen hat. Was uns der Bundesrat in
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Buchstabe b beantragt hat, hat die Kommission in Buchsta- be a aufgenommen. Darin liegt nun doch eine Reihenfolge. Die ganze Kommission wollte die bodenabhängige Produk- tion im bäuerlichen Familienbetrieb als Zielangabe hineinneh- men. Es soll also bodenabhängig produziert werden; nicht die Hors-Sol-Produktion wird hier anvisiert. Und es sollen Fami- lienbetriebe unterstützt werden; es wird nicht an die Ausrich- tung von Leistungen an eigentliche landwirtschaftliche Indu- striebetriebe gedacht.
In den anderen Punkten sind sich Kommissionsmehrheit und Kommissionsminderheit einig. Der Landwirt wird veranlasst, marktkonform, umweltschonend und tiergerecht zu produzie- ren, unter Einhaltung aller Regeln, die wir in den letzten Jahren dazu aufgestellt haben, und die kostengünstige Produktion sowie die überbetriebliche Zusammenarbeit sind zu fördern. Das entspricht auch der Vorstellung, die im Landwirtschafts- bericht enthalten ist, wobei wir an die vorgelagerten und nach- gelagerten Kosten denken.
Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, diese Gedan- ken kämen in ihrer Formulierung zum Ausdruck. Wenn Sie sie mit derjenigen der Minderheit vergleichen, werden Sie feststel- len, dass Minderheit und Mehrheit da nicht durch Welten ge- trennt sind, sondern eher durch Akzente. Es bleibt bei der Ziel- vorstellung, die bodenabhängige Produktion in den bäuerli- chen Familienbetrieben zu unterstützen.
Büttiker, Sprecher der Minderheit: Ich wiederhole, dass in der Kommission bereits einige Verbesserungen erzielt werden konnten. Doch es ist eine wichtige Restanz geblieben. Bei Arti- kel 31a Absatz 4 Buchstabe a (im Entwurf des Bundesrates = Bst. b) geht es:
um den Tatbeweis zugunsten der bodenabhängigen, bäu- erlichen Familienbetriebe;
um den Schutz eines überwiegenden Teils der schweizeri- schen Landwirtschaft;
darum, die Direktzahlungen gemäss Artikel 31a klar und eindeutig auf diejenigen Teile der Landwirtschaft zu beschrän- ken, die diese Beiträge wirklich nötig haben;
um die Einhaltung der landwirtschaftlichen Oberziele. Die Beschränkung der Direktzahlungen auf die bodenabhän- gige Landwirtschaftsproduktion ist ein wichtiges Instrument der zukünftigen schweizerischen Agrarpolitik, um sicherzu- stellen, dass in Zukunft die industriellen Landwirtschaftsfabri- ken in unserem Land nicht neuen Auftrieb erhalten. Eine sol- che Entwicklung müssen wir rechtzeitig verhindern, weil die bodenunabhängige, industrielle Landwirtschaftsproduktion die Existenz der bodenabhängigen, bäuerlichen Familienbe- triebe massiv gefährdet.
Ich möchte die industriellen Landwirtschaftsbetriebe ohne Bo- den nicht verbieten, aber diese Landwirtschaftsindustriebe- triebe haben in der schweizerischen Landwirtschaftspolitik keinen Agrarschutz verdient, und gemeinwirtschaftliche Lei- stungen werden dort sicher auch keine erbracht. Deshalb bin ich der Auffassung, dass Landwirtschaftsbetriebe, die nicht überwiegend auf eine eigene Futterbasis abstellen bzw. einen grossen Teil des Einkommens aus bodenunabhängiger Pro- duktion erzielen, keine Beiträge gemäss den Artikeln 31a und 31b erhalten dürfen.
Diese Forderung war übrigens auch in der Kleinbauern-Initia- tive enthalten und wurde neu wieder in die Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes aufgenommen. Deshalb können Sie meinem Antrag auch ohne Bedenken zustimmen. Ich wehre mich als Steuerzahler dagegen, dass Landwirt- schaftsfabriken Direktzahlungen erhalten, und ich bin ein biss- chen enttäuscht, dass mich die Bauernvertreter in der Kom- mission nicht unterstützt haben, obwohl diese Formulierung in der Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes enthal- ten ist. Ich kann auch nicht verstehen, dass der Bundesrat hier nicht einlenkt, denn es könnte mit dieser Beschränkung auch Geld gespart werden.
Schallberger: Nachdem Herr Büttiker die Bauern in der Kom- mission angepeilt hat, muss ich doch antworten, dass wir in der Kommission gefunden haben, ein bodenabhängiger Be-
trieb bewirtschafte ja den Boden. Wir haben gefunden, bei den zwei Begriffen sei «Hans was Heiri», um es volkstümlich zu sa- gen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: J'aimerais dire que notre but est le même, Monsieur Büttiker, nous voulons en effet évi- ter de parvenir à un soutien systématique et exclusif de métho- des industrielles dans cette forme de production. Mais le moyen d'y parvenir, nous l'avons dans tout l'arsenal de cet article 31a, nous l'aurons dans l'ordonnance. Vous avez vu les gradations que nous pourrons faire intervenir. Nous nous contentons de ces moyens, qui sont suffisants pour conduire la politique dans la bonne direction. Vous faites juste un demi- pas de trop en voulant limiter le cercle des bénéficiaires aux exploitations familiales paysannes cultivant le sol. Cela pose- rait un problème à de nombreux détenteurs d'animaux qui ne disposent que de relativement peu de surface. De toute façon ils auront à respecter les dispositions de la loi sur la protection des eaux, donc ils ne pourront pas faire n'importe quoi écolo- giquement. En outre, les «Aufstockungsbetriebe» seraient ex- clues de cet ensemble. Je crois que c'est juste aller trop loin que de vous suivre. Nous avons toutes les garanties de rester dans un cadre admissible, qui est celui que vous souhaitez avec moi, avec les autres dispositions de l'article 31a.
C'est la raison pour laquelle je vous propose d'en rester à la décision de la majorité.
Jagmetti, Berichterstatter: Irgendeinmal hat mir jemand vor- geworfen, ich hätte mich um Kommas gekümmert. Ich muss es auf einen Hinweis hin wieder machen, weil sonst der Sinn der Bestimmung geändert würde. Ich bitte Herrn Büttiker, mir zu widersprechen, wenn das notwendig ist, weil der Antrag ur- sprünglich von ihm stammt.
Bei Litera b hat sich auf der Fahne ein Komma zuviel einge- schlichen. Es sollte heissen: «b. die Landwirte veranlassen, auf dem ganzen Betrieb marktkonform, umweltschonend und tiergerecht zu produzieren; .... » Es geht also nicht um die Ver- pflichtung, gesamtbetrieblich und marktkonform usw. zu pro- duzieren, sondern auf dem ganzen Betrieb marktkonform, um- weltschonend und tiergerecht zu produzieren. Ich bitte Sie also, das Komma nach den Worten «ganzen Betrieb» zu strei- chen. Entschuldigen Sie, dass ich mich mit solchen Kleinigkei ten befasse, aber es ändert den Sinn der Bestimmung.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit 19 Stimmen 7 Stimmen
Art. 31b (neu) Antrag der Kommission
Abs. 1 Mehrheit
Der Bundesrat fördert Produktions- und Bewirtschaftungsfor- men, die besonders umweltschonend, naturnah oder tierge- recht sind, mit Beiträgen.
Minderheit
(Schallberger, Büttiker, Piller, Schüle)
Der Bundesrat fördert Produktionsformen, die besonders um- weltschonend oder tiergerecht sind, mit Beiträgen.
Abs. 1a (neu) Mehrheit
Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit
(Schallberger, Büttiker, Piller, Schüle)
Der Bundesrat kann Beiträge für die Verwendung von landwirt- schaftlichen Nutzflächen als ökologische Ausgleichsflächen gewähren. Er fördert damit die natürliche Artenvielfalt.
Abs. 2
.... legt diese fest. Ausserdem hat der gesamte Betrieb zumin- dest die Bedingungen und Auflagen gemäss Artikel 31a die- ses Gesetzes zu erfüllen. Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
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Abs. 4 Mehrheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Minderheit (Weber Monika, Cottier, Gemperli) Streichen
Abs. 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 6 Streichen
Art. 31b (nouveau) Proposition de la commission
Al. 1 Majorité
Le Conseil fédéral octroie des contributions pour encourager des formes d'exploitation et de production particulièrement re- spectueuses de l'environnement, de la protection des ani- maux ou en accord avec la nature.
Minorité
(Schallberger, Büttiker, Piller, Schüle)
En octroyant des contributions, le Conseil fédéral encourage des formes d'exploitations particulièrement respectueuses de l'environnement ou de la protection des animaux.
Al. 1a (nouveau)
Majorité
Rejeter la proposition de la minorité
Minorité
(Schallberger, Büttiker, Piller, Schüle)
Le Conseil fédéral peut octroyer des contributions en faveur de l'utilisation de surfaces agricoles utiles en tant que surfaces de compensation écologique. Il encourage ainsi la sauve- garde de la richesse naturelle des espèces.
AI. 2
... par le Conseil fédéral. En outre, l'exploitation entière doit re- specter les conditions et les charges au sens de l'article 31a de la présente loi. AI. 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral
AI. 4 Majorité Adhérer au projet du Conseil fédéral Minorité (Weber Monika, Cottier, Gemperli) Biffer
AI. 5 Adhérer au projet du Conseil fédéral AI. 6 Biffer
Abs. 1, 1a - Al. 1, 1a
Jagmetti, Berichterstatter: Zwei kleine Vorgaben: Die Mehr- heit - und zweifellos auch die Minderheit - wollen den Bund verpflichten, diese Leistungen zu erbringen. Es gilt aber, hier die gleiche Korrektur vorzunehmen wie im vorangehenden Ar- tikel.
Herr Bundesrat Delamuraz hat erwähnt, dass die Kann-Formel dem Subventionsgesetz und dem ihm zugrundeliegenden Gedanken entspricht Darf ich aber doch auf einen Unter- schied hinweisen: Wir ermächtigen hier den Bundesrat nicht einfach, Zahlungen vorzunehmen, sondern wir ermächtigen ihn, rechtsetzend tätig zu sein. Demgemäss ist es richtig, dass wir die Muss-Formel wählen, weil wir damit eine gesetzliche Ordnung schaffen und nicht die Gesetzgebung überhaupt de- legieren. Wir delegieren nicht die Ermächtigung, eine Aus- gabe zu tätigen, sondern die Rechtssetzung, und da sollten wir den Grundentscheid selbst treffen. Das sind die Gründe, die die Kommission veranlasst haben, von der Kann-Formel zur Muss-Formel überzugehen.
Was die inhaltliche Tragweite betrifft, ist die Tabelle am illustra- tivsten, die in der Botschaft bei Ziffer 237 angefügt ist. Sie fin- den dort einen voraussichtlichen Betrag - das ist einmal eine Annahme - von anfänglich 40 Millionen Franken im Jahr, und diese wären aufgeteilt auf den biologischen Landbau (5 Millio- nen Franken), auf die Integrierte Produktion (15 Millionen Franken), dann auf produktionstechnische Massnahmen, die über das hinausgehen, was nach Umweltschutzrecht und an- dern Vorschriften geboten ist (15 Millionen Franken); dann bleiben noch 4 Millionen Franken für besonders naturnahe Bewirtschaftung von Flächen und für Beiträge an anerkannte Organisationen 1 Million Franken.
Diese Verteilung wäre am Anfang massgebend. Selbstver- ständlich wird dann, wenn das Ziel erreicht wird und sich mehr Betriebe zur Umstellung auf biologische Produktionsmetho- den oder für Integrierte Produktion entscheiden, dieser Betrag entsprechend ansteigen. Wir machen hier etwas, mit dem wir anregen wollen, anregen zur Verwirklichung der ökologischen Zielsetzung.
Nun gingen die Meinungen in der Kommission eigentlich nicht grundlegend darüber auseinander, ob etwas anderes oder das Geschilderte gemeint sei. Das Schwergewicht würde ja nach dieser Aufteilung beim biologischen Landbau und bei der Integrierten Produktion liegen. Daran wollte die Kommis- sion nichts ändern, auch wenn wir jetzt zwei Vorschläge unter- breiten, den der Kommissionsmehrheit, die ausser mit Bezug auf die Kann-Formel dem Bundesrat folgt, und den anderen mit einer Neuformulierung.
Ich glaube, dass wir am besten diese beiden Formulierungen an der Tabelle messen und uns dann überlegen, ob wir zwei verschiedene Dinge oder eigentlich das gleiche meinen. Die Kommission liess sich von jener Tabelle und von den darin enthaltenen Vorstellungen leiten.
Schallberger, Sprecher der Minderheit: Beim Minderheitsan- trag handelt es sich um eine klare Gliederung in den produzie- renden Teil besonders ökologischer Leistungen (Abs. 1) und den Teil der ökologischen Leistungen, der vorrangig nicht der Nahrungsmittelproduktion dient (Abs. 1a). Ich betone, dass die Absätze 1 und 1a ein Ganzes bilden, eine Alternative zur bundesrätlichen Fassung. Ich erwähne dies speziell, weil es in der Kommission von einzelnen Mitgliedern übersehen wurde. Sonst hätte ich mehr Unterschriften erhalten. Zwar beinhaltet der Vorschlag des Bundesrates respektive der Mehrheit eben- falls beides, den produzierenden und den nichtproduzieren- den Teil. Doch wurden wir zur klaren Gliederung und Oeffnung veranlasst, weil der Botschaftstext sehr einengend wirkt.
Ich zitiere aus Seite 33 der Botschaft: «Dabei handelt es sich um extensiv genutzte, ungedüngte, ohne Pflanzenschutzmit- tel behandelte Wiesenstreifen, sog. Pufferflächen entlang von Hecken, Wald, geschützten Biotopen, Strassen und auf erosi- onsgefährdeten Parzellen.» Das ist eine sehr starke Einschrän- kung.
Wir möchten die Möglichkeit zur Flächenstillegung und zur Gestaltung ökologischer Ausgleichsflächen nach den Krite- rien des Artenschutzes schaffen. Solche Flächen sollen gezielt nach den erwiesenen Bedürfnissen bedrohter Tier- und Pflan- zenarten angelegt und entsprechend gepflegt werden.
Neben den genau inventarisierten Schutzflächen von nationa- ler oder regionaler Bedeutung gemäss Natur- und Heimat- schutzgesetz dienen diese nichtinventarisierten ökologischen Ausgleichsflächen der Ergänzung und Vernetzung. Ihr Um- fang wird nach dem Bedarf zur Flächenstillegung und nach naturschützerischen Kriterien ermittelt. Der Abschluss ent- sprechender Verträge soll für den Bewirtschafter freiwillig sein. Sie haben gestern und heute bewiesen, dass Sie Agrarpolitik mit den Bauern betreiben wollen. So kann ich Ihnen mitteilen, dass auch der Schweizerische Bauernverband hinter diesem Antrag steht. Wenn hier schon von Bauernseite eine ökologi- sche Oeffnung beantragt wird, wäre es sicher falsch, den Min- derheitsantrag abzulehnen.
Ich empfehle Ihnen Zustimmung zur Minderheit
M. Martin Jacques: Je vous demande de soutenir l'amende- ment proposé par la minorité Schallberger. Cet amendement
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Landwirtschaft
apporte davantage de transparence et crée expressément les bases légales nécessaires en faveur des surfaces de compen- sation écologique.
Le message parle sous le chiffre 231.34: « .... d'autres surfa- ces» (particulièrement proches du milieu naturel) «non concernées par la loi sur la protection de la nature devraient pouvoir être incluses dans les surfaces de compensation éco- logique».
La solution de minorité est bonne; elle précise d'une manière exhaustive, donc restrictive, puisqu'elle parle de prairies trai- tées extensivement sans fumure, situées le long des haies, des ruisseaux et des forêts, ou encore de biotopes protégés.
En mentionnant la compensation écologique dans l'alinéa a séparément, toutes les exploitations agricoles obtiendront des contributions pour de telles prestations écologiques spécifi- ques, indépendamment de la forme de production. On donne ainsi à ce texte une base légale globale et durable, couvrant ainsi les besoins supplémentaires en surfaces de compensa- tion.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à soutenir l'amende- ment.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je suis favorable à la majo- rité, bien que l'air qui souffle d'Obwald soit très frais et très ra- fraîchissant
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
21 Stimmen 4 Stimmen
Abs. 2 - Al. 2
Jagmetti, Berichterstatter: Bei Absatz 2 kann ich Sie auf das hinweisen, was wir im vorangehenden Artikel unter Absatz 4 Buchstabe b schon beschlossen haben. Wir erwarten, dass die Voraussetzungen nach Artikel 31a für den gesamten Be- trieb erfüllt sind. Nur dann kommt überhaupt in Frage, dass noch etwas für Sonderleistungen ausgerichtet wird. Eigentlich versteht sich das von selbst, aber die Kommission wünschte eine Klarstellung und ein Bekenntnis dazu.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Quelques précisions de- vant le plénum concernant les alinéas 2 et 3 notamment: Mme Weber avait demandé en commission qui le Conseil fé- déral allait consulter au moment de la mise en étude de son or- donnance d'application. Je lui réponds - ainsi qu'à l'ensem- ble du conseil - que la démarche consultative est obligatoire et automatique auprès des milieux concernés - on a d'ailleurs déjà commencé en ce qui concerne l'article 31b, alinéa 2 - que la procédure de reconnaissance des organisations se dé- roulera en collaboration avec les milieux concernés, et que son déroulement sera fixé dans l'ordonnance d'application. Cela alourdirait inutilement la loi que de le faire, mais je prends l'engagement devant vous que cela se fera dans l'ordonnance d'application et que les organisations reconnues seront celles qui représentent le commerce et les paysans. Il y en aura d'au- tres aussi, car nous ne voulons pas être limitatifs dans notre volonté de consulter.
Angenommen - Adopté
Abs. 3 -Al. 3
Jagmetti, Berichterstatter: Zu Absatz 3 möchte ich nur sagen, dass wir hier etwas wiederholen, was an und für sich schon in der Verfassung angedeutet ist, nämlich dass man Aufgaben auch Organisationen übertragen kann, wie das gerade im Agrarwirtschaftsrecht in sehr umfangreichem Masse gesche- hen ist. Wir möchten diese Möglichkeit hier offen lassen.
Angenommen - Adopté
Abs. 4 - Al. 4
Frau Weber Monika, Sprecherin der Minderheit: Ich möchte dem Bundesrat für die Antwort bezüglich der Absätze 2 und 3 danken. Die Absätze 2, 3 und 4 hängen zusammen. In Ab- satz 2 wird davon gesprochen, dass diese Beiträge mit Bedin- gungen und Auflagen verknüpft werden. Der Bundesrat hat versprochen - das ist auch so Brauch -, dass man vorgängig die entsprechenden Organisationen anhört. Es geht zum Bei- spiel um die Umweltorganisationen, Konsumentenorganisa- tionen usw., um solche ideellen Gruppen, die an diesen Be- dingungen und Auflagen interessiert sind; das ist eigentlich ein normales Prozedere.
Unter Absatz 3 wird die Delegation vorgenommen. Es ist vor- gesehen, dass die Kantone die ganze Angelegenheit überprü- fen. Die Kantone sind aber ganz bestimmt überfordert, wenn sie diese Bedingungen und Auflagen im einzelnen kontrollie- ren sollen. Sie müssen deshalb diese Aufgaben an aner- kannte Organisationen übertragen. Ohne die Absatzorganisa- tionen ist das überhaupt nicht möglich.
Es ist wichtig - das hat der Bundesrat bestätigt -, dass mit den Absatz- oder mit den Vermarktungsorganisationen zusam- mengearbeitet wird, weil diese die Verträge mit den Produzen- ten haben. Das ist eigentlich das entscheidende Moment In diesen Verträgen müssen ja diese Bedingungen und Auflagen festgelegt werden. Das ist ein normales Prozedere, das wir bis jetzt so gehabt haben.
In Absatz 4 spricht der Bundesrat davon, dass man diese Or- ganisationen - es handelt sich ja laut Aussage des Bundesra- tes um bäuerliche Organisationen oder um Vermarktungsor- ganisationen - mit Beiträgen unterstützen kann. Ich bin der Meinung, dass man nicht einen neuen Apparat aufbauen sollte. Herr Uhlmann hat heute gesagt, dass man keine neue Bürokratie aufziehen sollte. Wir haben im Agrarbereich genü- gend Bürokratie und genügend Apparate. Ich bin der Mei- nung, man sollte zur Ueberprüfung dieser Bedingungen, die- ser Auflagen und dieser Subventionen nicht einen neuen Ap- parat aufbauen. Hier kann man also Geld sparen. Die Kantone haben die Oberaufsicht, aber ich bin der Meinung, diese Ver- marktungsorganisationen müssen nicht noch bezahlt werden. Und die bäuerlichen Organisationen, die mit den Produzenten zusammenarbeiten, können ja die Tatsache, dass die Produ- zenten für ihre höheren Leistungen bereits etwas bekommen, indirekt als Hilfe zur Selbsthilfe betrachten. Jedenfalls bin ich ganz klar der Meinung, dass für diese Aufgabe nicht ein neuer Apparat aufgezogen werden soll, dass hier keine Gelder aus- gegeben und keine Unterstützungsbeiträge an diese Organi- sationen gehen sollten.
Deshalb empfiehlt Ihnen die Minderheit, diesen Absatz zu streichen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
13 Stimmen
10 Stimmen
Abs. 5 - Al. 5 Angenommen - Adopté Abs. 6 - Al. 6
Jagmetti, Berichterstatter: Bei Absatz 6 unterscheidet sich die Meinung der Kommission einhellig von der Meinung des Bun- desrates. Der Bundesrat sah vor, dass die Kosten der Mass- nahmen nach diesem Artikel 31b (neu) zur Hälfte von den Kan- tonen zu tragen seien. Die Kantone haben - das muss ich Ih- nen nach meinen Kontakten sagen - schon gewisse Beden- ken hinsichtlich der Vollzugsaufgaben, die ihnen übertragen werden. Sie haben Zweifel, ob sich das, was wir beschlossen haben, von den Kantonen im Detail ohne weiteres vollziehen lässt, und erwarten, dass diese Fragen bei der Ausgestaltung der Verordnungen sorgfältig geprüft werden.
Die Kantone haben keinen grossen Sinn dafür, dass der Bund Leistungen vorschreibt und die Kantone nachher einen Teil davon tragen lässt. Nach der Umkehrung des berühmten Sat- zes ist die Kommission der Meinung: Wer befiehlt, zahlt. Wenn der Bund solche Regeln aufstellt, hat er für ihre Finanzierung
E 18 mars 1992
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Agriculture
zu sorgen; wenn ein Kanton von sich aus solche Massnahmen ergreift - wir haben im Kanton Zürich vor kurzem eine Abstim- mung darüber durchgeführt, die positiv verlaufen ist -, ist es selbstverständlich Sache des Kantons, für die Finanzierung zu sorgen. Aber dort, wo der Bund Regeln aufstellt - wir be- schliessen sie hier -, sollte die Finanzierung auch durch den Bund gewährleistet werden.
Ich fasse zusammen: Die Vollzugsaufgaben werden die Kan- tone vor heikle Aufgaben stellen; die Kantone möchten, dass dem bei der Ausgestaltung der Verordnungen Rechnung zu tragen sei. Die Finanzierung - auch der Beiträge nach Arti- kel 31b so gut wie jene nach Artikel 31a - wäre vom Bund zu besorgen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen in diesem Sinne, Absatz 6 zu streichen.
Gemperli: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, Absatz 6 zu strei- chen.
Es ist hier einmal ein formeller Einwand anzubringen: Im Ver- nehmlassungsentwurf war keine Kostenbeteiligung der Kan- tone vorgesehen; sie wurde später einmal hineingeschmug- gelt.
Nun aber zur materiellen Seite. Die Kantone würden hier mit Kosten belastet, deren Umfang natürlich noch nicht abzu- schätzen ist. Ich glaube, die Kantone hätten Anspruch darauf, dass man in etwa festlegen könnte, welche Kosten auf sie zu- kämen. Mit der Belastung der Kantone gibt es für den Bund eine Carte blanche. Auf der anderen Seite ist noch darauf hin- zuweisen, dass mit diesen zusätzlichen Leistungen vor allem die Flächenkantone zusätzlich belastet würden; Kantone, die keine grosse Fläche und keine grossen landwirtschaftlichen Gebiete aufweisen, würden durch diese Bestimmung prak- tisch nicht getroffen. Nun steht aber fest, dass in schweizeri- schen Landen gerade die Kantone mit relativ viel Landwirt- schaft nicht die reichen Kantone sind. Damit wäre dies eine Massnahme, die den Finanzausgleichsbestrebungen völlig zuwiderlaufen würde. Wenn man eine solche Bestimmung einführen wollte, müsste man auf der anderen Seite zumindest einen Finanzausgleichsmechanismus vorsehen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Streichungsantrag der Kommission zuzustimmen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Au «Sport-Toto», je ne don- nerais pas beaucoup de voix pour le Conseil fédéral dans ce dernier round de l'article 31b. Je le défends quand même. Pourquoi? Parce que, tout d'abord, ce n'est pas une charge insupportable qui serait reportée sur les cantons; ensuite, parce que la répartition entre les cantons n'est pas si simple que celle que M. Paul Gemperli vient de définir.
Les cantons riches, qui ne sont pas les plus vastes de la Confé- dération mais ont beaucoup de surfaces agricoles assolées, passeraient également au guichet; ce ne serait pas seulement les cantons pauvres mais étendus qui auraient à payer.
Enfin, je pense que lorsqu'une administration cantonale, qui est l'administration d'exécution, doit dire si oui ou non telle ou telle exploitation agricole doit recevoir les contributions selon l'article 31b, elle obtiendra plus d'esprit critique, de volonté de jugement sévère et rigoureux si elle est appliquée elle-même dans le coversement financier que si elle en est totalement ab- soute.
Je ne doute nullement de la moralité et de la bonne foi des au- torités cantonales - je n'oublie pas que j'ai été membre d'une autorité cantonale -j'affirme simplement que cela facilitera en- core la prise d'examen critique et rigoureux que d'associer les cantons à cette charge financière.
C'est la raison pour laquelle, sans illusion désespérée, je vous demande de voter pour le Conseil fédéral, c'est-à-dire de voter l'alinéa 6 et de ne pas le biffer.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag des Bundesrates
Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
22 Stimmen 1 Stimme
Ch. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 22 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Ad 92.010
Postulat der Kommission Längerfristige Entwicklung des Berggebietes Postulat de la commission Développement à long terme de la région de montagne
Wortlaut des Postulates vom 9. März 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Bericht vorzulegen über die längerfristige Entwicklung des Berggebietes mit Erläute- rung der Wege, die der Bund in Zusammenarbeit mit den Kan- tonen einzuschlagen hätte, um die Besiedlung des Bergge- bietes zu erhalten, der Bergbevölkerung auch in Zukunft zeit- gemässe Ausbildungsmöglichkeiten und eine zweckmässige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, die wirtschaftlichen Grundlagen zugunsten der Bevölkerung zu stärken, die land- wirtschaftliche Bewirtschaftung der Agrarflächen und die Durchforstung der Wälder zu gewährleisten, die Erhaltung der Landschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen unter den besonderen Aspekten des Berggebietes sicherzustellen.
Texte du postulat du 9 mars 1992
Le Conseil fédéral est invité à élaborer un rapport concernant le développement à long terme de la région de montagne pré- sentant la voie que la Confédération devrait suivre, en collabo- ration avec les cantons, pour: maintenir l'occupation du terri- toire en région de montagne; continuer à l'avenir de mettre à la disposition de la population montagnarde des possibilités de formation modernes et une infrastructure appropriée; renfor- cer la base économique au profit de la population; assurer l'ex- ploitation des surfaces agricoles et l'éclaircissage des forêts; sauvegarder le paysage et garantir les bases naturelles d'exis- tence compte tenu des conditions particulières de la région de montage.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est favo- rable à ce postulat.
Jagmetti, Berichterstatter: Mit dem Postulat greift die Kommis- sion einen Problemkreis auf, der sachlich und zeitlich über den 7. Landwirtschaftsbericht hinausgeht. Wenn trotz der Be- deutung des Anliegens die Form des Postulates gewählt wurde, so liegt der Grund darin, dass ein Bericht verlangt wird und ein entsprechendes Begehren nur die Postulatsform zu- lässt
Angesprochen werden die Stellung der Bevölkerung im Berg- gebiet und dessen räumliche Entwicklung. Aufgeworfen wer- den also nicht allein agrarpolitische Fragen, sondern Pro- bleme sozialer Natur und solche der Gestaltung des Raumes. Die Tendenz geht bekanntlich auch hier zum Internationalis- mus. Im November letzten Jahres wurde die Alpenkonvention von der Schweiz, von fünf anderen Staaten und von der EG unterzeichnet. Die betroffenen Kantone waren, um es zurück- haltend auszudrücken, nicht vorbehaltlos begeistert. Betrof- fen wird der Alpenraum ausserdem durch das Transitabkom- men der Schweiz mit der EG und von allfälligen weiteren Ver-
S
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Motion des Nationalrates. Landwirtschaftsgesetz
einbarungen über Verkehr, Wasser und Energie. Diese Ent- wicklung ändert nichts daran, dass wichtige Entscheide auf der nationalen sowie auf der kantonalen und kommunalen Ebene getroffen werden müssen. Denn die Herausforderun- gen haben keinen europäischen Einheitscharakter, sondern treten in feiner Verästelung in sehr unterschiedlicher Form in Erscheinung.
Lassen Sie mich das mit der gebotenen Kürze am Beispiel von zwei Tessiner Tälern etwas illustrieren: Im Maggiatal hat die Zahl der Bevölkerung auf der unteren Talstufe, im erweiterten Einschlussbereich von Locarno, in den letzten Jahrzehnten zugenommen, in den nicht an Durchgangsachsen liegenden Berggemeinden aber seit der Mitte des 19. Jahrhunderts kon- stant abgenommen; die kritische untere Grenze ist dort er- reicht.
In der Leventina ist die Lage an der Nord-Süd-Achse anders, weil dort wegen des Transits die Orte im Tal einen Bevölke- rungszuwachs verzeichnen, während die höher gelegenen Gemeinden an den Talhängen kaum mehr über die zur Erfül- lung der Gemeinschaftsaufgaben erforderliche Bevölkerung verfügen.
Ich wollte Ihnen mit diesen Beispielen nur die kleinräumige Fragestellung zeigen, um die Bedeutung kommunaler und kantonaler Entscheidungen zu unterstreichen.
Die Kommission nimmt nun fünf Fragenkreise auf und bittet den Bundesrat dazu um einen Bericht:
Das erste Anliegen gilt der Erhaltung der Besiedlung des Berggebietes. Nach der Verfassung ist die Raumplanung aus- ser auf die zweckmässige Nutzung des Bodens auch auf die geordnete Besiedlung des Landes auszurichten. Das Instru- mentarium des Raumplanungsgesetzes, das müssen wir an- erkennen, ist vor allem auf die Lokalisierung der Entwicklung und auf die Begrenzung der Bautätigkeit, nicht aber auf die Er- haltung von Siedlungen, ausgerichtet. So gilt es, diesem Ge- sichtspunkt stärker Rechnung zu tragen als bisher und die Pla- nungsinstrumente entsprechend auszubauen. Dabei muss es beispielsweise möglich werden, auch im Landwirtschaftsge- biet einem Nebenerwerb nachzugehen, damit der Boden noch bewirtschaftet wird und die Familie nicht einfach wegzie- hen muss. Es geht also nicht um die Durchlöcherung der Pla- nungsvorstellungen, sondern um die Sicherung der Existenz- grundlagen der Bevölkerung.
Die Bevölkerung wird nur dann in den Alpentälern bleiben, wenn dort Ausbildungsmöglichkeiten und Infrastrukturen nach gesamtschweizerischen Massstäben verfügbar sind. Auf dieser Erkenntnis beruht schon das Bundesgesetz über Inve- stitionshilfe für Berggebiete. Die Kantone und Gemeinden ha- ben grosse Anstrengungen unternommen, um dieses Ziel zu erreichen. Die laufende Anpassung an die Entwicklung wird bei angespannter wirtschaftlicher Lage nicht einfach, aber not- wendig sein.
Wichtig sind die gesamtwirtschaftlichen Grundlagen des Berggebietes. Sie sind unerlässlich, damit die Bevölkerung dort leben kann. Auch die Führung von Nebenerwerbsbetrie- ben zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung setzt voraus, dass andere Arbeitsmöglichkeiten bestehen. Industriebe- triebe werden sich grösstenteils nicht dezentralisieren lassen. Für kleinere Einheiten ist das immerhin möglich. Noch mehr als bisher sollte auf den Dienstleistungssektor Rücksicht ge- nommen werden. Das setzt wiederum Infrastrukturen voraus. Das Pilotprojekt der Telekommunikationsgemeinden ging in diese Richtung. Kreativität ist gefragt, wenn auch für die näch- ste Generation die erforderlichen Arbeits- und Lebensbedin- gungen geschaffen werden sollen.
Land- und Forstwirtschaft stehen im Berggebiet vor beson- ders schwierigen Aufgaben. Zu befürchten ist, dass der Gene- rationenwechsel vielerorts Anlass zur Abwendung von der Agrarwirtschaft bilden wird. Dazu sind jetzt Ueberlegungen an- zustellen, wenn längerfristig gute Voraussetzungen geschaf- fen werden sollen.
Als letzten Gesichtspunkt, aber als Gesichtspunkt von glei- cher Bedeutung wie die anderen nennt das Postulat die Erhal- tung der Landschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen. Es geht um die Eigeninteressen der Bevölkerung am Schutz dieser Lebensgrundlagen, an der Erhaltung der Kulturland-
schaft und an der Gestaltung der Siedlungen. Es geht um den sorgsamen Umgang mit der Natur als anvertrautem Gut. Es geht selbst hier um die wirtschaftlichen Interessen an der Er- haltung der Agrarstruktur und am Tourismus. Eine verunstal- tete Landschaft und eine schlechte Siedlungsqualität wirken abweisend.
Wir haben im Berggebiet wie anderswo - aber im Berggebiet mit besonderen Akzenten - auch den Ressourcen, dem Was- ser und anderem, Sorge zu tragen. Das alles ist im fünften Punkt des Postulates zusammengefasst.
Mit diesen paar wenigen Stichworten wollte ich Ihnen die Pro- blemlage illustrieren und die Stossrichtung zeigen, in der die Kommission ihr Postulat sehen wollte.
Ich bitte Sie namens der Kommission, das Postulat zu über- weisen.
Ueberwiesen - Transmis
Ad 88.229
Motion des Nationalrates (Kommission)
Landwirtschaftsgesetz. Selbsthilfe in der Landwirtschaft
Motion du Conseil national (Commission)
Loi sur l'agriculture. Contribution de solidarité
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 77 hiervor - Voir page 77 ci-devant
Jagmetti, Berichterstatter: Der Nationalrat hat uns die Motion über die Selbsthilfemassnahmen in der Landwirtschaft über- wiesen. Wir sprachen schon einmal davon, nämlich in der er- sten Sessionswoche im Zusammenhang mit der Obstbauvor- lage, wo wir diese Solidaritätsbeiträge für den Obstbau vorge- sehen haben. Nun stellt sich im Zusammenhang mit der Mo- tion die Frage, ob wir solche Solidaritätsbeiträge generell ein- führen wollen oder nicht.
Wenn Sie den 7. Landwirtschaftsbericht an der betreffenden Stelle lesen, stellen Sie fest, dass der Bundesrat beabsichtigt, uns eine Vorlage zu unterbreiten. Wir rennen also gleichsam offene Türen ein. Die Kommission will das auch, indem sie sol- che Beiträge befürwortet und beabsichtigt, an der nächsten Sitzung, nämlich noch in diesem Monat, die Frage zu erörtern, ob wir Ihnen nicht sogar eine Initiative dazu unterbreiten wol- len.
Mit andern Worten: Die Kommission stimmt der nationalrätli- chen Motion zu, empfiehlt Ihnen, diese Motion zu überweisen, und zwar in der Form der Motion, während sie der Bundesrat im Nationalrat nur als Postulat übernehmen wollte, und wir stellen Ihnen in Aussicht, dass wir in der Kommission für Wirt- schaft und Abgaben das Problem von uns aus auch noch auf- greifen werden.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Il est trop tard pour deman- der la transformation en postulat, Monsieur le président, j'ac- cepte la motion.
Ueberwiesen - Transmis
25-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Landwirtschaftsgesetz. Aenderung (1.Teil) Loi sur l'agriculture. Modification (1ère partie)
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.010
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1992 - 08:30
Date
Data
Seite
234-249
Page
Pagina
Ref. No
20 021 176
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