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Motion des Nationalrates. Landwirtschaftsgesetz
einbarungen über Verkehr, Wasser und Energie. Diese Ent- wicklung ändert nichts daran, dass wichtige Entscheide auf der nationalen sowie auf der kantonalen und kommunalen Ebene getroffen werden müssen. Denn die Herausforderun- gen haben keinen europäischen Einheitscharakter, sondern treten in feiner Verästelung in sehr unterschiedlicher Form in Erscheinung.
Lassen Sie mich das mit der gebotenen Kürze am Beispiel von zwei Tessiner Tälern etwas illustrieren: Im Maggiatal hat die Zahl der Bevölkerung auf der unteren Talstufe, im erweiterten Einschlussbereich von Locarno, in den letzten Jahrzehnten zugenommen, in den nicht an Durchgangsachsen liegenden Berggemeinden aber seit der Mitte des 19. Jahrhunderts kon- stant abgenommen; die kritische untere Grenze ist dort er- reicht.
In der Leventina ist die Lage an der Nord-Süd-Achse anders, weil dort wegen des Transits die Orte im Tal einen Bevölke- rungszuwachs verzeichnen, während die höher gelegenen Gemeinden an den Talhängen kaum mehr über die zur Erfül- lung der Gemeinschaftsaufgaben erforderliche Bevölkerung verfügen.
Ich wollte Ihnen mit diesen Beispielen nur die kleinräumige Fragestellung zeigen, um die Bedeutung kommunaler und kantonaler Entscheidungen zu unterstreichen.
Die Kommission nimmt nun fünf Fragenkreise auf und bittet den Bundesrat dazu um einen Bericht:
Das erste Anliegen gilt der Erhaltung der Besiedlung des Berggebietes. Nach der Verfassung ist die Raumplanung aus- ser auf die zweckmässige Nutzung des Bodens auch auf die geordnete Besiedlung des Landes auszurichten. Das Instru- mentarium des Raumplanungsgesetzes, das müssen wir an- erkennen, ist vor allem auf die Lokalisierung der Entwicklung und auf die Begrenzung der Bautätigkeit, nicht aber auf die Er- haltung von Siedlungen, ausgerichtet. So gilt es, diesem Ge- sichtspunkt stärker Rechnung zu tragen als bisher und die Pla- nungsinstrumente entsprechend auszubauen. Dabei muss es beispielsweise möglich werden, auch im Landwirtschaftsge- biet einem Nebenerwerb nachzugehen, damit der Boden noch bewirtschaftet wird und die Familie nicht einfach wegzie- hen muss. Es geht also nicht um die Durchlöcherung der Pla- nungsvorstellungen, sondern um die Sicherung der Existenz- grundlagen der Bevölkerung.
Die Bevölkerung wird nur dann in den Alpentälern bleiben, wenn dort Ausbildungsmöglichkeiten und Infrastrukturen nach gesamtschweizerischen Massstäben verfügbar sind. Auf dieser Erkenntnis beruht schon das Bundesgesetz über Inve- stitionshilfe für Berggebiete. Die Kantone und Gemeinden ha- ben grosse Anstrengungen unternommen, um dieses Ziel zu erreichen. Die laufende Anpassung an die Entwicklung wird bei angespannter wirtschaftlicher Lage nicht einfach, aber not- wendig sein.
Wichtig sind die gesamtwirtschaftlichen Grundlagen des Berggebietes. Sie sind unerlässlich, damit die Bevölkerung dort leben kann. Auch die Führung von Nebenerwerbsbetrie- ben zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung setzt voraus, dass andere Arbeitsmöglichkeiten bestehen. Industriebe- triebe werden sich grösstenteils nicht dezentralisieren lassen. Für kleinere Einheiten ist das immerhin möglich. Noch mehr als bisher sollte auf den Dienstleistungssektor Rücksicht ge- nommen werden. Das setzt wiederum Infrastrukturen voraus. Das Pilotprojekt der Telekommunikationsgemeinden ging in diese Richtung. Kreativität ist gefragt, wenn auch für die näch- ste Generation die erforderlichen Arbeits- und Lebensbedin- gungen geschaffen werden sollen.
Land- und Forstwirtschaft stehen im Berggebiet vor beson- ders schwierigen Aufgaben. Zu befürchten ist, dass der Gene- rationenwechsel vielerorts Anlass zur Abwendung von der Agrarwirtschaft bilden wird. Dazu sind jetzt Ueberlegungen an- zustellen, wenn längerfristig gute Voraussetzungen geschaf- fen werden sollen.
Als letzten Gesichtspunkt, aber als Gesichtspunkt von glei- cher Bedeutung wie die anderen nennt das Postulat die Erhal- tung der Landschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen. Es geht um die Eigeninteressen der Bevölkerung am Schutz dieser Lebensgrundlagen, an der Erhaltung der Kulturland-
schaft und an der Gestaltung der Siedlungen. Es geht um den sorgsamen Umgang mit der Natur als anvertrautem Gut. Es geht selbst hier um die wirtschaftlichen Interessen an der Er- haltung der Agrarstruktur und am Tourismus. Eine verunstal- tete Landschaft und eine schlechte Siedlungsqualität wirken abweisend.
Wir haben im Berggebiet wie anderswo - aber im Berggebiet mit besonderen Akzenten - auch den Ressourcen, dem Was- ser und anderem, Sorge zu tragen. Das alles ist im fünften Punkt des Postulates zusammengefasst.
Mit diesen paar wenigen Stichworten wollte ich Ihnen die Pro- blemlage illustrieren und die Stossrichtung zeigen, in der die Kommission ihr Postulat sehen wollte.
Ich bitte Sie namens der Kommission, das Postulat zu über- weisen.
Ueberwiesen - Transmis
Ad 88.229
Motion des Nationalrates (Kommission)
Landwirtschaftsgesetz. Selbsthilfe in der Landwirtschaft
Motion du Conseil national (Commission)
Loi sur l'agriculture. Contribution de solidarité
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 77 hiervor - Voir page 77 ci-devant
Jagmetti, Berichterstatter: Der Nationalrat hat uns die Motion über die Selbsthilfemassnahmen in der Landwirtschaft über- wiesen. Wir sprachen schon einmal davon, nämlich in der er- sten Sessionswoche im Zusammenhang mit der Obstbauvor- lage, wo wir diese Solidaritätsbeiträge für den Obstbau vorge- sehen haben. Nun stellt sich im Zusammenhang mit der Mo- tion die Frage, ob wir solche Solidaritätsbeiträge generell ein- führen wollen oder nicht.
Wenn Sie den 7. Landwirtschaftsbericht an der betreffenden Stelle lesen, stellen Sie fest, dass der Bundesrat beabsichtigt, uns eine Vorlage zu unterbreiten. Wir rennen also gleichsam offene Türen ein. Die Kommission will das auch, indem sie sol- che Beiträge befürwortet und beabsichtigt, an der nächsten Sitzung, nämlich noch in diesem Monat, die Frage zu erörtern, ob wir Ihnen nicht sogar eine Initiative dazu unterbreiten wol- len.
Mit andern Worten: Die Kommission stimmt der nationalrätli- chen Motion zu, empfiehlt Ihnen, diese Motion zu überweisen, und zwar in der Form der Motion, während sie der Bundesrat im Nationalrat nur als Postulat übernehmen wollte, und wir stellen Ihnen in Aussicht, dass wir in der Kommission für Wirt- schaft und Abgaben das Problem von uns aus auch noch auf- greifen werden.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Il est trop tard pour deman- der la transformation en postulat, Monsieur le président, j'ac- cepte la motion.
Ueberwiesen - Transmis
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Kommission) Landwirtschaftsgesetz. Selbsthilfe in der Landwirtschaft Motion du Conseil national (Commission) Loi sur l'agriculture. Contribution de solidarité
In
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Ad 88.229
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1992 - 08:30
Date
Data
Seite
249-249
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Pagina
Ref. No
20 021 177
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