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sackenden Wahlbeteiligungen und vieles mehr sind mit Anzei- chen einer gegenwärtig vorherrschenden politisch-institutio- nellen Blockierung.
Es ist darum an der Zeit, über die gestellten Totalrevisionsbe- gehren und die parlaments- und regierungsinternen Reform- vorhaben hinaus die grundsätzliche Ausgestaltung unseres Regierungssystems zur Diskussion zu stellen.
Im Bereiche der Wirtschaft haben die Begriffe Konkurrenz und Wettbewerb einen besseren Klang als in der Politik. Unsere durch die Konkordanz eingeschnürte Demokratie lässt sich mit einem Kartell vergleichen. Die Folgen dieser für transpa- rente Entscheidprozesse sehr hinderlichen Konstruktion sind bereits angesprochen. Warum also nicht ein echt parlamenta- risches Regierungssystem schaffen, bei dem die Parlaments- mehrheit auch die von ihr abhängige Regierung stellt (Vertrau- ensfrage)? Die Gegenüberstellung von (Regierungs-)Mehr- heit und (Parlaments-)Minderheit wäre zweifellos eine bessere Gewähr für die Wahrnehmung der Kontrollfunktionen, für die Sichtbarmachung der unterschiedlichen Positionen und vie- les andere mehr. Zweifellos müsste dazu die heutige Kon- struktion des Ständerates als absolut gleichberechtigte zweite Kammer Haare lassen. Auch das Wahlrecht für die Bestellung der Bundesversammlung müsste zumindest institutionell die Voraussetzungen schaffen, dass es auch effektiv zu «Macht- wechseln> kommen kann. Für die Erhaltung der heutigen Volksrechte (insbesondere der Initiative) liessen sich ohne weiteres auch im parlamentarischen Regierungssystem Mög- lichkeiten finden. Deren Existenz ist jedenfalls heute viel stär- ker durch die (zwingende!) Uebernahme von völkerrechtli- chen und europaspezifischen Normen in Frage gestellt. Ein parlamentarischer Vorstoss soll die bisher angeregten po- litisch-institutionellen Reformvorhaben um diese Grundsatz- fragen erweitern.
Développement par écrit
Il est intéressant de constater que les discussions portant sur la position de la Suisse au sein de la future Europe et en parti- culier sur les perspectives de notre pays lors d'une éventuelle intégration à l'Espace économique européen (EEE), puis à la Communauté européenne (CE), ont redonné vie à d'anciens projets de réformes de politique intérieure. Le projet de révi- sion totale de la constitution sommeille, on le sait, dans les ti- roirs de l'administration depuis de nombreuses années. L'ul- time mandat du Parlement qui est encore en suspens réduit les réformes projetées, à l'époque qualifiées de très ambitieu- ses, à des retouches d'ordre purement formel et linguistique. Des tentatives sont faites ici et là pour ressusciter l'idée d'une révision totale de la constitution; les chances de succès des quelques interventions parlementaires encore pendantes sont un peu meilleures. Toutefois, on peut se demander s'il ne s'agit pas là, une fois de plus, que d'adaptations minimes. En tout cas, il n'est pas exclu de voir réapparaître des projets idéa- listes et progressistes visant à modifier un ordre social fondé essentiellement sur les lois de l'économie en prescrivant des principes détaillés pour régir l'Etat, en établissant une liste de ses tâches et en étendant les droits fondamentaux.
Réforme du Parlement et du gouvernement en discussion: Les deux constitutionnalistes radicaux Rhinow et Petitpierre ont ranimé la discussion en déposant une initiative parlemen- taire visant à augmenter les effectifs du Parlement et du Conseil fédéral pour faire avancer les travaux du législatif et de l'exécutif qui ont pris du retard ou sont restés en souffrance. L'écho de ces interventions dans la presse a été retentissant car l'augmentation du nombre des conseillers fédéraux et la professionnalisation du Parlement sont des sujets qui ont tou- jours mis l'opinion en émoi. L'intervention Rhinow/Petitpierre soulève pourtant aussi d'autres questions qui, si elles sont moins frappantes, n'en sont pas moins importantes.
Un système tabou:
Malgré toute l'importance et le sérieux des propositions de ré- forme, il est évident que les difficultés que connaissent nos ins- titutions politiques sont dues principalement à la forme de no- tre gouvernement ou plus précisément à la politique de consensus qui s'est dessinée au cours des dix dernières an-
nées sur le plan fédéral. Notre système «directorial», qui n'est que partiellement ébauché dans la constitution, s'est trans- formé en un régime statique, hostile à toute innovation. L'apa- thie politique, l'usure des droits démocratiques, la démobilisa- tion croissante des électeurs ne sont que quelques indices du blocage actuel des institutions politiques. Il est donc temps de remettre en question les fondements de notre système gou- vernemental, au-delà des projets de révision totale de la cons- titution et de réformes du Parlament et du gouvernement. - Concurrence et dynamisme: une nécessité:
Dans le domaine de l'économie, la notion de concurrence a meilleure presse qu'en politique. Notre démocratie, muselée par le compromis, est comparable à un cartel et nous avons déjà mentionné les conséquences de cette situation sur la transparence des processus décisionnels. Pourquoi ne pas créer un système de gouvernement réellement parlementaire, que verrait la majorité du Parlement nommer un gouverne- ment qui dépendrait de son soutien (question de confiance)? Le face à face de la majorité gouvernementale et de la minorité parlementaire permettrait sans nul doute d'assurer un meilleur contrôle et de mettre en évidence les divers points de vue, entre autres avantages. Il est certain que le Conseil des Etats, aujourd'hui l'égal absolu du Conseil national, y laisserait quel- ques plumes. Il faudrait en outre que le mode d'élection de l'Assemblée fédérale permette, au moins du point de vue insti- tutionnel, une redistribution effective du pouvoir. Le système du gouvernement parlementaire ne s'opposerait pas aux droits démocratiques actuels, en particulier l'initiative. Ceux-ci sont bien plus menacés par l'adoption (obligatoire) de dispo- sitions de droit international et de normes spécifiques à l'Eu- rope.
La présente intervention a pour but d'inclure dans les projets de réforme des institutions politiques les questions fondamen- tales évoquées ci-dessus.
91.428
Parlamentarische Initiative (Jaeger) Revision der Bundesverfassung. Parlamentarisches Konkurrenzsystem
Initiative parlementaire (Jaeger) Révision de la Constitution fédérale. Institution du régime parlementaire
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Wortlaut der Initiative vom 16. September 1991
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 BV und Artikel 21bis GVG ver- lange ich mit einer parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eine Revision der Bundesverfassung mit dem Ziel des Uebergangs vom Konkordanz- zum Konkur- renzsystem in der Form des parlamentarischen Regierungs- systems.
Eine solche Revision muss insbesondere die Einführung fol- gender Elemente bringen:
Abberufungsrecht des Parlamentes gegenüber dem Bun- desrat;
das Recht des Bundesrates, Sachabstimmungen mit der Vertrauensfrage zu verbinden, deren Verneinung den Rücktritt der Regierung zur Folge hat;
das Recht des Bundesrates, bei der Blockierung der Ent- scheidmechanismen das Parlament aufzulösen.
Die Entscheidung weiterer Fragen im Zusammenhang mit die- ser Reform ist vorzuberaten.
Parlamentarische Initiativen. Regierungssystem
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Texte de l'initiative du 16 septembre 1991
Me fondant sur l'article 93, alinéa premier, de la constitution, et sur l'article 21bis de la loi sur les rapports entre les conseils, je demande, au moyen d'une initiative parlementaire rédigée en termes généraux, que la Constitution fédérale soit révisée afin de remplacer le système de concertation par un système fondé sur la concurrence, par l'instauration d'un régime gou- vernemental parlementaire.
La révision devra notamment introduire les éléments suivants: 1. le droit du Parlement de renverser le gouvernement;
le droit du Conseil fédéral de lier des votes sur des objets déterminés à la question de confiance, un vote négatif entraî- nant la démission du gouvernement;
le droit du Conseil fédéral de dissoudre le Parlement lors- que les mécanismes de décision de celui-ci sont bloqués.
On devra préparer également la décision sur d'autres ques- tions liées à cette réforme.
Schriftliche Begründung (Zusammenfassung)
a. Grundsatz: Die Initiative will auf der Ebene des Verfassungs- rechts einen Uebergang von unserem System einer Direk- torialregierung (oder eines Präsidialsystems mit einem Präsi- dium statt eines Präsidenten) zu einem parlamentarischen Re- gierungssystem, in dem die Regierung vom Vertrauen des Parlamentes abhängig ist.
Auf der Ebene der Verfassungswirklichkeit soll damit ein Uebergang vom Konkordanz- zum Konkurrenzsystem er- reicht werden.
b. Rechtsetzungsebene: Ein derartiger Uebergang lässt sich nicht im Rahmen der geltenden Bundesverfassung vollziehen. Die fixe Amtsdauer des Bundesrates verhindert sowohl Miss- trauensvoten als auch das Stellen der Vertrauensfrage. Eine Revision der Bundesverfassung ist deshalb unumgänglich.
c. Warum ein Uebergang zum Konkurrenzsystem? Das Kon- kurrenzsystem führt zu einer Uebereinstimmung zwischen Parlamentsmehrheit und Regierung, da dies eine Vorbedin- gung für das weitere Amtieren einer Regierung ist. Diese Uebereinstimmung muss, wenn sie in Frage gestellt wird, durch die Instrumente der Vertrauensfrage oder des Misstrau- ensvotums wiederhergestellt werden.
Die effektive Uebereinstimmung führt zu einem rascheren Ab- lauf der Entscheidprozesse und ermöglicht der Regierung ein entschiedeneres und homogeneres Auftreten gegenüber an- deren Staaten.
Bei einem Konkurrenzsystem tragen die mit einer Stimme auf- tretende Regierung und die parlamentarische Regierungs- mehrheit klar die Verantwortung für die betriebene Politik. Für den Bürger steigt damit die Transparenz der Politik.
a Entwicklung der Verfassungswirklichkeit: Bezüglich des Verhältnisses von Regierung und Parlament hat sich in der Ge- schichte des Bundesstaates beim Verfassungsrecht nichts Wesentliches geändert.
Dagegen hat sich die Verfassungswirklichkeit, die Struktur des politischen Prozesses, grundlegend geändert. Bis 1891 be- stand eine typische Einparteienherrschaft. Aber auch nach dem Eintritt der CVP in den Bundesrat dominierte die FDP die Regierung. Diese Regierung sah sich zwischen 1918 und 1943 einer starken sozialdemokratischen Opposition gegenüber. Ab 1959 hat sich das Konkordanzsystem mit der Zauberformel dann zu seiner vollendeten Form entwickelt.
b. Fragmentierung der Regierungspolitik: Im Konkordanzsy- stem hat sich die Regierungsmehrheit total fragmentiert. Politi- sche Konflikte verlaufen nicht mehr zwischen den Parteifrak- tionen, sondern immer mehr zwischen den Verbandsgruppen innerhalb der Fraktionen. Wechselnde Sachkoalitionen ver- hindern das Durchhalten einer konsequenten politischen Li- nie.
Die Fragmentierung dürfte darin begründet sein, dass das Fehlen einer zahlenmässig starken Opposition keinen Diszi- plindruck auf die Regierungsparteien ausübt. Der Begriff der Regierungsverantwortung wird damit sinnentleert, weil Verant- wortungen in der Oeffentlichkeit gar nicht mehr ersichtlich sein können.
c. Diskrepanz zum Wahlrecht: Das schweizerische Wahlrecht verlangt primär eine Entscheidung zwischen Parteien. Dies wird aber dann wenig sinnvoll, wenn in der praktischen Politik die Differenzen innerhalb der Regierungsparteien meist grös- ser sind als zwischen den Parteien. Die Verbindung zwischen effektiver Politik und Wahlen droht immer mehr zu zerreissen. Die Grossparteien drohen zu ideologischen Traditionsverei- nen ohne Geschlossenheit in den effektiven politischen Posi- tionen zu verkommen.
Das Konkordanzsystem in seiner Vollendung lähmt auch den Bundesrat in der politischen Auseinandersetzung. Er gerät im- mer mehr in die Rolle eines neutralen Landesvätergremiums, dem letztlich politische Führung gegenüber dem Volk ver- wehrt ist.
a. Variante EG-Beitritt: Wenn die Schweiz der EG beitritt, so wirft die Langsamkeit unserer Entscheidprozesse erhebliche Probleme auf. Die anderen Staaten sind in der EG durch Re- gierungen vertreten, die sich im Normalfall auf eine geschlos- sene Mehrheit stützen können. Diese Regierungen können deshalb Zusagen machen oder Initiativen ergreifen, ohne be- fürchten zu müssen, dass sie von ihren Parlamenten desa- vouiert werden.
Mit dem jetzigen System ist die Schweiz dazu nicht fähig. Eine theoretische Lösung wäre eine enorme Kompetenzerhöhung des Bundesrates, damit dieser für seine Politik im EG-Rahmen auch formal nicht mehr auf die Zustimmung des Parlamentes angewiesen wäre. Da EG-Vereinbarungen oft Gesetzesände- rungen bedingen, müsste das Parlament grosse Teile seiner legislativen Kompetenzen dem Bundesrat abtreten. Dies käme einem Vollmachtregime gleich. Politisch ist dies keine sinnvolle Alternative.
Bei einem EWR-Beitritt stellen sich die Probleme in abge- schwächter Form ähnlich.
b. Variante ohne EG-Beitritt: Verzichtet die Schweiz auf einen EG-Beitritt, so wirkt sich das höhere Tempo europäischer Poli- tik zwar nicht juristisch und institutionell aus. Faktisch verlan- gen aber die raschen Veränderungen jenseits unserer Gren- zen auch dann ein höheres Tempo in der schweizerischen Po- litik. Das Problem ist nur noch gefährlicher, weil es nicht so of- fensichtlich ist.
a. Verwischung der Verantwortung: Wie unter Punkt 2 darge- legt wurde, verwischen sich im vollendeten Konkordanzsy- stem die Verantwortungen. Klar sind weder die Verantwortun- gen der einzelnen Parteien noch diejenigen von Parlament und Regierung. Verantwortungen, die nicht zugeordnet wer- den können, bedeuten aber letztlich eine Aushöhlung der Ver- antwortung als solcher. Bei den Wahlen wird es für die Stim- menden immer schwieriger, Politiker und Parteien positiv oder negativ zu sanktionieren.
b. Trennung von Sach- und Personalfragen: Die vollendete Konkordanzdemokratie führt zum Auseinanderfallen von Sach- und Personalfragen.
Die Teilhabe an der Regierungsmehrheit verpflichtet nicht mehr zur Unterstützung der Regierung in Sachfragen. Die Zu- gehörigkeit zum Regierungslager wird praktisch zum Gratis- billet für die Einsitznahme im Bundesrat und zum Gratislos für die grosse Postenlotterie in der Bundesversammlung.
a Wahl der Regierung: Die Wahl der Regierung verbleibt bei der Bundesversammlung. Auch die Neuwahl zu Beginn der Legislaturperiode könnte übernommen werden.
Problematisch sind Ersatzwahlen. Hier müsste aber davon ausgegangen werden, dass die Regierungskoalition einen Kandidaten vorschlägt, dessen Nichtwahl einem Misstrauens- votum gleichkäme.
Zu diskutieren wären Aenderungen auf Gesetzes- oder Regle- mentsebene wie die Einführung der Blockwahl (einer vorge- schlagenen Siebnerliste kann zugestimmt werden oder nicht) und die offene Stimmabgabe.
b. Misstrauensvotum: Das Misstrauensvotum ist die Möglich- keit der Bundesversammlung, die Regierung abzuwählen. Hier wäre gegebenenfalls die Ausgestaltung als konstruktives Misstrauensvotum zu prüfen.
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Die Modalitäten wären auf Gesetzes- oder Reglementsstufe festzulegen.
c. Vertrauensfrage: Bei Wahl und Misstrauensvotum geht es primär um Personalentscheidungen. Die Vertrauensfrage ist dagegen das Instrument der Regierung, die Geschlossenheit der Regierungskoalition auch in Sachfragen durchzusetzen. Eine Sachfrage wird mit einer Personalfrage - dem Rücktritt der Regierung - verbunden.
d. Auflösungsrecht: Für den Fall, dass das Parlament zwar ei- ner Regierung das Vertrauen verweigert, aber nicht fähig ist, eine neue Regierung zu bilden, müsste eine Parlamentsauflö- sung möglich sein.
Dazu sind folgende Ueberlegungen anzubringen:
In einem Konkurrenzsystem wird die Regierung mit wesent- lich mehr Nachdruck in Referendumskämpfe eingreifen kön- nen.
Ablehnende Volksentscheide waren in den letzten Jahren meist das Werk von «Heckenschützengruppen». Wegen der grösseren Geschlossenheit der Parteien in einem Konkurrenz- system verringert sich diese Gefahr.
Angesichts der Entwicklung in Europa gewinnt die Politik der Regierung bei Verhandlungen oder in supranationalen Gremien gegenüber den Referendumsentscheiden immer mehr an Gewicht. Es ist damit für den Bürger wesentlich inter- essanter, mit dem Wahlzettel die personelle Zusammenset- zung der Regierung und deren Politik zu bestimmen, als über einzelne Vorlagen zu entscheiden, deren Grundzüge ohnehin bereits festgelegt wurden.
Ganz bewusst werden eine Reihe von Fragen offengelassen. Dies geht von der Verfassungsgerichtsbarkeit bis zur Einset- zung von Staatssekretären. Diese Fragen sind nachgeordnet. Entscheidend für den Uebergang zum Konkurrenzsystem sind Misstrauensvotum und Vertrauensfrage. Werden diese beiden Elemente realisiert, so ist der Sprung zum Konkurrenz- system vollzogen.
Die Initiative 90.249 (Vollmer) bezweckt ebenfalls den Ueber- gang zu einem Konkurrenzsystem. Diese Initiative verlangt zwar eindeutig eine Reform, aber nur eine Prüfung des Ueber- gangs zum Konkurrenzsystem. Die Initiative 90.249 geht dabei auch von der Annahme aus, es sei möglich, «Elemente» des Konkurrenzsystems zu übernehmen.
Dagegen geht die vorliegende Initiative davon aus, dass Kon- kordanz und Konkurrenz zwei Systeme sind, von denen man das eine oder das andere realisieren kann. Wir schlagen ge- wissermassen einen Sprung vom Dreimeterbrett ins Wasser vor. Wir gehen einerseits davon aus, dass dieser nicht teil- weise vollzogen werden kann; andererseits springt der Staat, sobald er die beiden Elemente übernimmt, die für einen Sy- stemwechsel hinreichend sind.
Développement par écrit (résumé)
a. Principe: l'initiative a pour objectif d'assurer, sur le plan constitutionnel, le passage de notre système de gouverne- ment directorial (c'est-à-dire d'un système présidentiel dans lequel le président est remplacé par un collège) à un système de gouvernement parlementaire, dans lequel le gouverne- ment dépend de la confiance du Parlement.
Sur le plan de la pratique constitutionnelle il s'agira de passer du système de concertation à un système fondé sur la concur- rence entre les partis (ci-après: système fondé sur la concur- rence).
b. Législation: un tel passage n'est pas possible dans le cadre de l'actuelle Constitution fédérale. La durée fixe du mandat du Conseil fédéral interdit le vote de défiance et la question de confiance. Une révision de la constitution est donc inévitable.
c. Avantages du système fondé sur la concurrence: le sys- tème fondé sur la concurrence assure la cohésion entre la ma- jorité parlementaire et le gouvernement, puisque le mainten de celui-ci en dépend. Cette cohésion doit être rétablie par la
question de confiance ou le vote de défiance lorsqu'elle paraît ébranlée.
La cohésion accélère les prises de décision et permet à un gouvernement homogène d'adopter une attitude ferme à l'égard d'autres Etats.
Dans un système fondé sur la concurrence, le gouvernement et la majorité parlementaire qui le soutient portent l'entière res- ponsabilité de la politique suivie. Celle-ci devient plus transpa- rente pour le citoyen.
a. Evolution sur le plan constitutionnel: rien d'essentiel n'a changé en droit constitutionnel sur le plan des rapports entre le gouvernement et le Parlement dans l'histoire de l'Etat fédé- ral.
En revanche, la réalité politique s'est profondément modifiée. Jusqu'en 1891, un seul parti dominait manifestement. L'hégé- monie du PRD au sein du gouvernement s'est d'ailleurs main- tenue après l'entrée du PDC au Conseil fédéral. Ce gouverne- ment s'est trouvé confronté à une forte opposition socialiste de 1918 à 1943.
Le système fondé sur la concertation a pris sa forme définitive en 1959 (avec l'application de la formule dite «magique»).
b. Fragmentation de la majorité gouvernementale: sous ce ré- gime, la majorité gouvernementale s'est fragmentée. Les lut- tes politiques ne se déroulent plus entre les groupes parle- mentaires, elles opposent de plus en plus fréquemment les groupes d'intérêt au sein des groupes parlementaires. Des coalitions se font et se défont au gré des objets à débattre, ce qui entrave la formation de lignes politiques claires.
Cet éclatement des groupes est sans doute dû au fait qu'en l'absence d'une opposition numériquement forte les partis gouvernementaux ne sont pas obligés d'imposer une disci- pline stricte. La notion de responsabilité du gouvernement perd ainsi son sens, parce que l'opinion publique ne peut plus la discerner.
c. Distorsion du droit électoral: le droit électoral suisse exige pour l'essentiel que l'on fasse un choix entre les partis. Cela ne se justifie cependant plus si les divergences au sein des partis gouvernementaux sont plus réelles que celles qui opposent les partis les uns aux autres. Les élections reflètent de moins en moins la réalité politique. Les grands partis risquent de se transformer en associations cultivant une tradition ideologi- que n'ayant plus de cohésion lorsqu'il s'agit d'affirmer des ob- jectifs politiques clairs.
Réalisée intégralement, la concertation finit par paralyser même le Conseil fédéral dans le débat politique, puisqu'il prend le rôle d'un comité neutre de «pères de la patrie» n'ayant pas le droit de diriger le peuple sur le plan politique.
a. Situation si la Suisse adhère à la Communauté européenne: si la Suisse adhère à la Communauté européenne, la lenteur avec laquelle nous prenons des décisions suscitera de sérieu- ses difficultés. Les autres Etats sont représentés au sein de la Communauté par des gouvernements soutenus en temps normal par une majorité cohérente. De tels gouvernements peuvent par conséquent prendre des engagements ou des ini- tiatives sans craindre d'être désavoués par leurs parlements.
La Suisse n'en est pas capable avec le régime actuel. Théori- quement, le problème pourrait être résolu si on donnait au Conseil fédéral la possibilité de mener sa politique dans le ca- dre de la CE sans avoir besoin de l'approbation, même for- melle, de l'Assemblée fédérale; cela supposerait un formida- ble accroissement des attributions gouvernementales. Comme les accords de la CE exigent souvent la modification de lois, le Parlement devrait céder au Conseil fédéral une im- portante partie de sa compétence législative. Cela reviendrait à instaurer un régime de pleins pouvoirs. Cette solution n'est pas admissible sur le plan politique.
Des problèmes analogues se poseraient dans un Espace éco- nomique européen, bien qu'avec une acuité moindre.
b. Situation si la Suisse n'adhère pas à la Communauté euro- péenne: si la Suisse n'adhère pas à la Communauté euro- péenne, la vitesse qui caractérise la politique européenne n'aura pas de conséquences juridiques et institutionnelles pour nous. Cependant, l'évolution accélérée à l'étranger nous
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imposera aussi un rythme de travail plus rapide. Le problème sera d'autant plus grave qu'il sera moins apparent.
a. Responsabilité gommée: comme déjà dit sous le point 2, les responsabilités s'estompent lorsque le système de concer- tation est appliqué intégralement. Ni les attributions des diffé- rents partis, ni celles du Parlement et du gouvernement ne sont clairement définies. Or, si on ne répartit pas clairement les attributions, on finit par vider la responsabilité de son sens. Lors d'élections, les électeurs ont de plus en plus de mal à donner aux politiciens et aux partis la sanction qu'ils méritent.
b. Séparation des questions de fond et des questions d'ordre personnel: lorsque la démocratie fondée sur la concertation est appliquée intégralement, les questions de fond et les ques- tions d'ordre personnel sont jugées séparément.
L'appartenance à la majorité gouvernementale n'oblige plus à soutenir le gouvernement sur des questions de fond. Cette ap- partenance permet simplement de se mettre sur les rangs lorsqu'un siège est à pourvoir au Conseil fédéral ou dans l'ad- ministration.
a. Election du gouvernement: l'Assemblée fédérale garde le droit d'élire le gouvernement. Il est également possible de maintenir la disposition prévoyant la réélection de celui-ci au début d'une période législative.
Les élections destinées à repourvoir le Conseil fédéral soulè- vent certaines difficultés. On doit cependant admettre que la coalition au pouvoir proposera un candidat dont la non-élec- tion équivaudrait à un vote de défiance.
Les modifications à apporter aux lois et aux règlements de- vraient être étudiées; on pourrait envisager l'institution du vote en bloc portant sur l'acceptation ou le rejet d'une liste de sept candidats et le vote à main levée.
b. Vote de défiance: le vote de défiance permet à l'Assemblée fédérale de renverser le gouvernement. Le cas échéant, il fau- drait prévoir un vote de défiance constructif.
Les modalités devraient être réglées dans des lois et des règle- ments.
c. Question de confiance: les élections et les votes sur la ques- tion de confiance portent essentiellement sur des problèmes de personnes. La question de confiance sert, pour sa part, au gouvernement à maintenir l'unité de la coalition gouverne- mentale sur des questions de fond également. On lie une question de fond à une question de personnes, autrement dit au maintien ou à la démission du gouvernement.
d. Droit de dissoudre le Parlement: si l'Assemblée fédérale re- fuse la confiance à un gouvernement mais n'est pas en me- sure d'en former un nouveau, il devrait être possible de la dis- soudre.
Les considérations suivantes s'imposent en l'occurrence:
Dans un système fondé sur la concurrence, le gouverne- ment pourra intervenir de façon beaucoup plus énergique dans les campagnes référendaires.
Ces dernières années, le rejet de projets par le peuple doit généralement être porté au compte de «francs tireurs». La co- hésion accrue des partis dans un système fondé sur la concur- rence réduit ce risque.
En raison des développements sur le plan européen, la poli- tique du gouvernement dans les négociations avec l'étranger ou au sein d'institutions supranationales prend le pas sur les résultats des référendums. De la sorte, il est beaucoup plus in- téressant pour le citoyen de déterminer la composition du gouvernement, et partant sa politique, au moyen de son bulle- tin de vote que de se prononcer sur des projets déterminés dont les grandes lignes ont déjà été fixées.
J'ai laissé sciemment un certain nombre de questions sans ré- ponse. Elles concernent aussi bien la juridiction en matière constitutionnelle que l'institution de secrétaires d'Etat. Ces questions sont secondaires. Les éléments décisifs qui déter- minent le passage au système fondé sur la concurrence sont
le vote de défiance et la question de confiance. Si ces deux ins- truments sont introduits, on a déjà un système fondé sur la concurrence.
La présente initiative, en revanche, se base sur la conception qu'il faut réaliser soit le système de concertation soit celui fondé sur la concurrence. Nous proposons en quelque sorte de faire un plongeon. Or, si notre Etat ne peut plonger qu'à moitié, il aura déjà entièrement plongé dès qu'il aura adopté les deux instruments qui suffisent à assurer le passage d'un système à l'autre.
Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21ter des Geschäftsver- kehrsgesetzes den Bericht der Kommission über die von den Nationalräten Vollmer und Jaeger am 22. Juni 1990 bzw. am 16. September 1991 eingereichten und der Kommission in der Wintersession 1991 zur Vorprüfung zugewiesenen parlamen- tarischen Initiativen. Beide Initiativen verlangen den Ueber- gang von der heutigen Konkordanzdemokratie zu einem par- lamentarischen Regierungssystem, in welchem eine parla- mentarische Mehrheit die Regierungsverantwortung trägt. Die Kommission hat am 13. Januar 1992 die Initianten angehört.
Erwägungen der Kommission
Vor allem unter dem Eindruck der Anforderungen der europäi- schen Integration hat sich in den letzten Jahren eine rege wis- senschaftliche, publizistische und politische Diskussion über die Notwendigkeit einer grundlegenden Staatsreform und Um- gestaltung des politischen Systems der Schweiz entwickelt. Durch Beschluss des Ständerates vom 24. September 1990 über die parlamentarische Initiative 90.231 Regierungsreform (Rhinow) hat eine Kommission des Ständerates den Auftrag er- halten, eine Vorlage für eine grundlegende Regierungsreform auszuarbeiten. Derselbe Auftrag wurde in Form einer gleichlau- tenden Motion auch dem Bundesrat überwiesen (90.435). Die ständerätliche Kommission beschloss in der Folge, die Feder- führung in dieser Frage vorläufig dem Bundesrat zu überlas- sen, dessen weitere Arbeiten aber kontinuierlich zu begleiten. Die Kommission verlangte vom Bundesrat, ihr bis Ende 1991 einen Bericht vorzulegen, in dem er eine Analyse der Probleme der Staatsleitung, verschiedene Szenarien, erste Optionen und Vorschläge für das weitere Vorgehen darlegt. Am 18. Dezem- ber 1991 wurde der ständerätlichen Kommission fristgerecht der Zwischenbericht der vom Bundesrat eingesetzten Arbeits- gruppe «Führungsstrukturen des Bundes» (unter dem Vorsitz von Professor Kurt Eichenberger) zusammen mit einem beglei- tenden Kommentar des Bundesrates abgeliefert. Während die Initiative Rhinow das Verhältnis zwischen Parlament und Regie- rung nicht antasten wollte, hat die Arbeitsgruppe Eichenberger den Kreis der zu prüfenden Reformvorschläge erweitert. Sie präsentiert in ihrem Zwischenbericht fünf Modelle, darunter als Modell D auch ein parlamentarisches Regierungssystem, wie es die parlamentarischen Initiativen Vollmer und Jaeger for- dern. Der Bundesrat hält in seinem begleitenden Kommentar fest, dass das Modell D «einer gründlicheren Prüfung unterzo- gen» werden soll. «In erster Priorität» solle sich aber die Arbeits- gruppe mit denjenigen anderen Modellen auseinandersetzen, «die an die schweizerischen politischen Traditionen anknüp- fen». Die Kommission des Ständerates nahm an ihrer Sitzung vom 17. Januar 1992 Kenntnis vom Stand der Arbeiten und gab ihrer Erwartung Ausdruck, dass bis Ende Juni 1992 die ver- schiedenen Modelle (inkl. Modell D) näher konkretisiert wer- den und dass der Bundesrat bis Ende Oktober 1992 einen Va- riantenentscheid vornimmt.
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Die Notwendigkeit grundlegender Reformen des schweizeri- schen Regierungssystems bleibt auch in der Staatspoliti- schen Kommission des Nationalrates unbestritten. Die Kom- mission nimmt Kenntnis davon, dass das von den Initiativen Vollmer und Jaeger geforderte Modell eines parlamentari- schen Regierungssystems bereits im Rahmen der durch Stän- derat und Bundesrat als Folge der parlamentarischen Initiative Rhinow eingeleiteten Arbeiten eingehend geprüft wird.
Die Kommission muss gemäss Artikel 21ter Absatz 1 GVG bis zur Frühjahrssession 1992 dem Nationalrat Antrag stellen über die Folge, die den Initiativen Vollmer und Jaeger gege- ben werden soll. Die Kommission stimmt weitgehend darin überein, dass sie in materieller Hinsicht zu diesem Zeitpunkt nicht Stellung nehmen kann. Angesichts des gegenwärtigen Diskussionsstandes möchte sie das Modell eines parlamenta- rischen Regierungssystems weder bereits auswählen noch frühzeitig eliminieren.
Aus formellen Gründen beantragt aber die Kommissions- mehrheit, den Initiativen keine Folge zu geben. Sie erachtet es nicht als zweckmässig, diese Geschäfte im Nationalrat hängig zu lassen, weil das Anliegen der Initianten bereits Gegenstand eines im Ständerat hängigen Geschäftes ist, das ohnehin spä- ter in den Nationalrat als Zweitrat gelangen wird.
Die Kommissionsminderheit möchte hingegen den Initiativen Folge geben, um der Prüfung des Modells eines parlamentari- schen Regierungssystems mehr Nachdruck zu verleihen. Sollte dieses Modell im Fortlauf der Arbeiten von Bundesrat und Ständerat in den Hintergrund treten, so könnte der Natio- nalrat bzw. seine Staatspolitische Kommission ohne Verzug mit eigenen Arbeiten für die nähere Prüfung dieses Modells beginnen.
Kommissionsmehrheit und -minderheit sind sich einig, dass zum jetzigen Zeitpunkt das Modell eines parlamentarischen Regierungssystems gleichwertig mit den anderen Modellen weiterverfolgt werden soll. Demgegenüber hat der Bundesrat in seinem Schreiben vom 18. Dezember 1991 an die Kommis- sion des Ständerates zu erkennen gegeben, dass er das parla- mentarische Regierungssystem zwar auch prüfen lassen will, dass sich aber die Arbeitsgruppe Eichenberger in erster Priori- tät mit den anderen Modellen auseinandersetzen soll, die vom heutigen Konkordanzsystem ausgehen. Mit einem Kommis- sionspostulat soll daher der Bundesrat eingeladen werden, die Prüfung des parlamentarischen Regierungssystems nicht in eine zweite Priorität zurückzustufen.
Ein Teil der Kommission möchte in jedem Fall die direkte De- mokratie mit ihren Volksrechten der Initiative und des Referen- dums bewahren oder diese Rechte sogar ausbauen. Durch das Kommissionspostulat soll daher der Bundesrat veranlasst werden, auch zu prüfen, wie sich Elemente eines parlamenta- rischen Regierungssystems in die bestehende (oder auszu- bauende) direkte Demokratie einbauen liessen.
Mme Zölch présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Conformément à l'article 21ter de la loi sur les rapports entre les conseils, nous vous soumettons le rapport de la commis- sion concernant les initiatives parlementaires déposées par les conseillers nationaux Vollmer et Jaeger les 22 juin 1990 et 16 septembre 1991, initiatives attribuées à la commission pour préavis durant la session d'hiver 1991. Les deux initiatives de- mandent le passage de la démocratie de concordance ac- tuelle à un système gouvernemental parlementaire, dans lequel une majorité parlementaire assume la responsabilité gouvernementale. La commission a entendu les auteurs des initiatives le 13 janvier 1992.
Considérations de la commission
Ces dernières années, en particulier sous la pression des exi- gences liées à l'intégration européenne, une discussion ani- mée s'est développée, dans les milieux scientifiques, journa- listiques et politiques, sur la nécessité de procéder à une ré-
forme fondamentale de notre Etat et de réaménager le sys- tème politique suisse. A la suite de la décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1990 à propos de l'initiative parlemen- taire 90.231 Réforme du gouvermenent (Rhinow), une com- mission du Conseil des Etats a été chargée d'élaborer un pro- jet de réforme fondamentale de notre gouvernement. Le même mandat a aussi été transmis au Conseil fédéral sous forme d'une motion de teneur identique (90.435). La commis- sion du Conseil des Etats a ensuite décidé de confier provisoi- rement la direction des travaux au Conseil fédéral, tout en continuant à suivre la question. Elle a demandé au gouverne- ment de lui soumettre, d'ici à fin 1991, un rapport analysant les problèmes liés à la conduite de l'Etat et exposant divers scéna- rios ainsi que quelques premières options et propositions quant à la voie à suivre. Le 18 décembre 1991, la commission du Conseil des Etats s'est vu livrer à temps, accompagné d'un commentaire du Conseil fédéral, le rapport intermédiaire du groupe de travail «Structures de direction de la Confédération» (présidé par le professeur Kurt Eichenberger) institué par le gouvernement. Alors que l'initiative Rhinow ne visait pas à mo- difier les rapports entre le Parlement et le gouvernement, le Groupe de travail Eichenberger a élargi l'éventail des proposi- tions de réforme à examiner. Dans son rapport intermédiaire, il présente cinq modèles, dont celui du système gouvernemen- tal parlementaire (modèle D), tel que le demandent les initiati- ves parlementaires Vollmer et Jaeger. Dans son commentaire, le Conseil fédéral précise que le modèle D «devrait être sou- mis à un examen plus appronfondi». Il estime par ailleurs que le groupe de travail doit examiner «en premier lieu» ceux des autres modèles «qui se rattachent aux traditions politiques suisses». Lors de sa séance du 17 janvier 1992, la commission du Conseil des Etats a pris connaissance de l'état des travaux et a exprimé le souhait que, d'ici fin juin 1992, les différents modèles (y compris le modèle D) soient examinés de plus près et que le Conseil fédéral se prononce pour une des va- riantes d'ici à fin octobre 1992.
La nécessité de procéder à une réforme fondamentale du sys- tème gouvernemental suisse demeure incontestée aux yeux de la Commission des institutions politiques du Conseil natio- nal. La commission prend acte du fait que le modèle du sys- tème gouvernemental parlementaire demandé par les initiati- ves Vollmer et Jaeger fait déjà l'objet d'une étude approfondie dans le cadre des travaux mis en oeuvre par le Conseil des Etats et le Conseil fédéral dans le sillage de l'initiative parle- mentaire Rhinow.
Conformément à l'article 21ter, alinéa premier, LREC, la com- mission doit remettre au Conseil national, au plus tard d'ici à la session de printemps 1992, un rapport accompagné d'un préavis concernant la suite à donner aux initiatives Vollmer et Jaeger. Elle est essentiellement d'avis que, au stade actuel, il est trop tôt pour elle de se prononcer sur le fond. Vu l'état de la discussion, elle ne souhaite ni choisir dès à présent, ni élimi- ner prématurément le modèle du système gouvernemental parlementaire. Pour des motifs formels, la majorité de la com- mission propose toutefois de ne pas donner suite à ces deux initiatives. Elle considère comme inopportun de les laisser en suspens au Conseil national étant donné qu'elles visent le même but qu'un objet déjà en suspens au Conseil des Etats, que le Conseil national devra de toute façon traiter par la suite. La minorité de la commission, quant à elle, souhaite donner suite à ces initiatives pour mettre davantage l'accent sur l'exa- men du modèle du système gouvernemental parlementaire. Au cas où ce modèle serait relégué au second plan à mesure qu'avancent les travaux du Conseil fédéral et du Conseil des Etats, le Conseil national ou sa Commission des institutions politiques pourraient commencer sans tarder leurs propres travaux en vue de l'examen de ce modèle.
La majorité et la minorité de la commission sont d'accord pour dire que, au stade actuel, il convient de continuer à étudier le modèle du système gouvernemental parlementaire en lui ac- cordant la même priorité qu'aux autres modèles. Le Conseil fé- deral, par contre, a indiqué dans sa lettre du 18 décembre 1991 adressée à la commission du Conseil des Etats qu'il comptait certes faire aussi examiner le modèle du système
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Parlamentarische Initiativen. Regierungssystem
gouvernemental parlementaire, mais que le Groupe de travail Eichenberger serait appelé à étudier en premier lieu les autres modèles, qui se fondent sur le système de concordance ac- tuel. C'est pourquoi, en déposant un postulat, la commission invite le Conseil fédéral à ne pas reléguer à l'arrière-plan l'exa- men du modèle du système gouvernemental parlementaire. Une partie de la commission souhaite à tout prix conserver le système de la démocratie directe et les droits populaires - ini- tiative et référendum - qui y sont liés, voire étendre ces droits. Le postulat de la commission vise donc à inviter le Conseil fé- déral à examiner également dans quelle mesure il y aurait moyen d'intégrer dans notre système actuel de démocratie di- recte (éventuellement en instituant des droits populaires en- core plus étendus) des éléments d'un système gouvernemen- tal parlementaire.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 8 zu 7 Stimmen, der Initiative 90.249 keine Folge zu geben. Mit 13 zu 6 Stimmen beantragt sie, der Initiative 91.428 keine Folge zu geben. Weiter bean- tragt sie, das Kommissionspostulat sei zu überweisen.
Proposition de la commission
Par 8 voix contre 7, la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative 90.249. Par 13 voix contre 6, elle propose de ne pas donner suite à l'initiative 91.428. En outre, elle propose de transmettre son postulat
Vollmer: Reform des Regierungssystems, das ist in der politi- schen Debatte schon bald ein geläufiger Begriff. Doch wird die Sache immer komplizierter, denn mit dem Begriff Reform des Regierungssystems werden die verschiedensten Ueberlegun- gen angestellt und die verschiedensten Vorstellungen verbun- den, die bei sehr vielen Kolleginnen und Kollegen immer wie- der sehr grosse Aengste auslösen: Aengste davor, etwas Be- währtes, Bestandenes zu verlieren. Eine Ursache, dass diese Diskussion des Regierungssystems wieder aktuell geworden ist, ist zweifellos unsere europapolitische Herausforderung. Es hat sich gezeigt, dass gerade vor dem Hintergrund der eu- ropäischen Integration - wie immer man sich zur Europäi- schen Gemeinschaft und zum EWR stellt - wir in unserem Lande einen recht grossen innenpolitischen Reformbedarf ha- ben. Innenpolitisch reformieren bedeutet auch, institutionelle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese inhaltlichen Reformen überhaupt eingeleitet und bearbeitet werden kön- nen.
Die Kollegen Rhinow und Petitpierre haben mit ihren beiden Vorstössen einen ersten kleinen institutionellen Durchbruch geschafft. Ich sage «klein», weil sich die Stossrichtung ihrer Reform darauf konzentriert hat, unsere Institutionen je in sich geschlossen zu stärken, effizienter zu machen: das Parlament besser arbeitsfähig zu machen, aber auch die Regierung ar- beitsfähiger zu machen, sei das mit einer Erhöhung der Zahl ihrer Mitglieder, sei das mit zwischengeschalteten Staatsse- kretären, wie auch immer. Es ging darum, die Voraussetzun gen der jeweiligen Institutionen zu verbessern. Das Hauptpro- blem - auch deshalb habe ich meine Initiative eingereicht - der politischen Reform des Regierungssystems bleibt damit aber weitgehend noch ausgeklammert, das Problem nämlich: Wie können wir das Zusammenwirken der verschiedenen Ge- walten - des Volkes, des Parlaments und der Regierung - un- tereinander in ein neues Verhältnis bringen, damit wir den neuen Herausforderungen gewachsen sind?
Bei aller Wichtigkeit und Seriosität der gemachten Reformvor- schläge ist aber auffällig, dass das wesentlichste Hauptpro- blem der politisch-institutionellen Schwierigkeiten im soge- nannten Regierungssystem heute in der sogenannten Kon- kordanz liegt. Die Konkordanz ist zwar in unserer Bundesver- fassung ursprünglich nicht so vorgegeben, doch wir haben sehr viele Elemente in unserem Verfassungssystem, nicht zu- letzt auch unsere Volksrechte, die dieses Konkordanzsystem in einer politischen Kultur mehr und mehr herausgebildet ha- ben. Wir wissen aber heute, dass wir mit diesem System auch in ein sehr starres und sehr innovationshemmendes Regime gerückt sind. Die politische Apathie der Bevölkerung - ich
würde auch sagen teilweise die Aushöhlung der Volks- rechte -, die immer deutlicher absackenden Wahlbeteiligun gen und viele Indikatoren mehr sind deutliche Anzeichen da- für, dass im Grunde genommen mit unserem politischen Sy- stem vieles nicht mehr so ist, wie wir uns das eigentlich vorge- stellt haben. Es ist darum an der Zeit, über die gestellten Teilre- visionsbegehren hinaus, wie wir sie mit den Initiativen Rhinow und Petitpierre bereits behandelt haben, auch die grundsätzli- che Ausgestaltung unseres Regierungssystems zur Diskus- sion zu stellen.
Ich habe in der Begründung zu meinem Vorstoss geschrie- ben: «Mehr Konkurrenz und Farbe tut not.» Im Bereiche der Wirtschaft haben die Begriffe Konkurrenz und Wettbewerb ei- nen viel besseren Klang als in der Politik. Wir wissen, dass auch unsere Politik heute mit einem Kartell verglichen werden kann - einem Kartell, das Innovation, das Neuerungen, das Offenheit eben auch einschränkt und einschnürt. Die Ent- scheidungsprozesse werden intransparent, die Bevölkerung versteht den politischen Mechanismus nicht mehr, sie wendet sich mehr und mehr in Form politischer Apathie ab. Warum also nicht - und das ist die Frage dieser parlamentarischen In- itiative - in Richtung eines parlamentarischen Regierungssy- stems gehen? Die Gegenüberstellung einer Regierungsmehr- heit und einer Parlamentsminderheit wäre zweifellos eine bes- sere Garantie auch für die Wahrnehmung von Kontrollfunktio- nen, einer wichtigen Aufgabe, die ein solches Parlament im Auftrag des Volkes wahrnehmen müsste.
Es ist mir klar, dass in einem solchen in Richtung parlamentari- sches System veränderten System in unserem Lande der heute gleichberechtigte Ständerat Haare lassen müsste. Das darf aber nicht Anlass dafür sein, nicht in diese Richtung zu ge- hen. Es gibt auch in parlamentarischen Regierungssystemen, denken wir an die Bundesrepublik Deutschland, durchaus Möglichkeiten, auch die föderalistischen Elemente im Rah- men einer Zweiten Kammer einzubeziehen.
Ich meine auch, dass die Frage - die sich zweifellos und mit Recht sehr viele Kolleginnen und Kollegen stellen -, wie weit die Volksrechte im Rahmen eines parlamentarischen Regie- rungssystems in Frage gestellt sind, nicht von vornherein ne- gativ beantwortet werden muss. Wir stellen heute fest, dass Länder, bei denen parlamentarische Regierungssysteme eine grosse Tradition haben, mehr und mehr auch Elemente der di- rekten Demokratie in ihre Systeme einbauen. Heute findet in Dänemark eine historische Abstimmung über die Maastrichter Verträge statt. Dänemark kennt das Institut der direkten Demo- kratie mehr und mehr. Es wird dort mehr und mehr eingebaut. Es wird als Element eines parlamentarischen Regierungssy- stems mitverstanden. Und Dänemark hat ein klassisches par- lamentarisches Regierungssystem, bei dem die Regierung unmittelbar vom Vertrauen und vom politischen Willen der Par- lamentsmehrheit abhängig ist.
Diese Sachen gegeneinander ausspielen heisst für mich, die- ses Problem allzu schwarzweiss zu malen. Ich bin mir be- wusst, dass die heute in unserem Land ausgebildete Konkor- danzdemokratie historisch gesehen sehr viel mit unserer mul- tikulturellen Situation zu tun hat. Unsere Sprachenvielfalt, un- ser Föderalismus, unsere verschiedenen Regionen haben dazu beigetragen, dass wir ein Mehrparteiensystem haben, dass wir eine Konkordanzregierung ausgebildet haben, die möglichst alle Minderheiten miteinbeziehen muss, im Inter- esse des Zusammenhaltes einer Schweiz, die sonst keine na- tionalen identitätsstiftenden Merkmale ausweisen kann, wie das andere Länder können. Wir wissen, dass unsere Identität sehr oft als Identität des politischen Willens definiert wird. Daran hatte die Konkordanz zweifellos einen ganz wesentli- chen Anteil. Ich meine aber, dass wir in dieser Frage nicht mehr schwarzweissmalen dürfen. Gerade wer die bipolare po- litische Kultur ablehnt, darf heute nicht undifferenziert und un- flexibel davon ausgehen, dass ein Umbau unseres Regie- rungssystems in Richtung mehr Konkurrenz, in Richtung mehr parlamentarisches Regierungssystem völlig unverträglich wäre.
Die Zustimmung zu meiner Initiative hat aber vor allem auch ei- nen verfahrensrechtlichen Vorteil. Ich möchte dies dem Rat sehr ans Herz legen. Vor einiger Zeit haben Sie sicher alle die
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Initiatives parlementaires. Système gouvernemental
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hochinteressante Studie der Arbeitsgruppe Eichenberger zur Kenntnis genommen. Diese Arbeitsgruppe hat im Auftrag des Bundesrates verschiedene Reformmodelle geprüft. Eines die- ser Reformmodelle, die durch die Arbeitsgruppe Eichenber- ger geprüft worden sind, ist das parlamentarische Regie- rungssystem. Es wurde in diesem Bericht ganz klar empfoh- len, auch diese Variante in der politischen Diskussion weiter- zuentwickeln und weiterzudiskutieren. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Studie der Arbeitsgruppe Eichen- berger meines Erachtens jedoch ein falsches Signal gesetzt, indem er die gesamte Reformdiskussion im Zusammenhang mit dem Regierungssystem darauf konzentrieren will, nur die Effizienz innerhalb der eigenen Institution zu erhöhen. Er hat im Grunde genommen die weitere Bearbeitung des fünften, ein bisschen alternativen Modells der Arbeitsgruppe Eichen- berger damit ausgeschlossen.
Wenn Sie zu meiner Initiative ja sagen, beschliessen Sie damit, dass wir als Parlament selber den Ball weiterspielen können, dass wir selber dafür sorgen können, dass in unseren Kom- missionen diese Diskussion über eine Reform des Regie- rungssystems geführt wird. Ich gehe davon aus, dass auch die Staatspolitische Kommission, die meine Initiative vorgeprüft hat und nur mit sehr knapper Mehrheit zu einem negativen Er- gebnis gekommen ist, im Grunde genommen die Chance, die diese parlamentarische Initiative bietet, ebenfalls erfasst hat und deshalb jetzt versucht, mit einem Postulat ein bisschen abgeschwächt die grundsätzliche Stossrichtung meiner Initia- tive aufzunehmen. Sie schlägt vor, die Idee des parlamentari- schen Regierungssystems im Rahmen der Diskussion über die Reform unserer Institutionen weiterzubehandeln. Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie lieber gerade für das Original als für diese abgeschwächte Form des Postulates der Kommission. Alle Skeptiker, die davor Angst haben, dass mit dieser Initiative bereits eine endgültige Weichenstellung vorgenommen würde in Richtung eines parlamentarischen Systems, in dem die Konkordanz von vornherein keine Chance mehr hätte, in dem von vornherein Minderheitsgruppen aus dem Bundesrat katapultiert würden, kann ich beruhigen, indem ich sage: Le- sen Sie bitte den Text dieser Initiative ganz genau. Es ist eine parlamentarische Initiative, die in Form einer Anregung formu- liert ist; sie zählt gewisse Grundelemente auf und postuliert, dass man mit Elementen eines Konkurrenzsystems unser Re- gierungssystem reformieren, aus seiner Lethargie befreien, öffnen sollte. Wir sollten wieder die Grundlage schaffen, damit wir selber eine innovationsfähige, eine reformfähige politische Kultur entwickeln können, damit wir auch den inhaltlichen Her- ausforderungen gewachsen sind. Wir machen dies, indem wir unser politisches System entsprechend ausgestalten, um diese inhaltlichen Reformvorhaben überhaupt richtig diskutie- ren zu können.
Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie dieser parlamentarischen Initiative zu. Sie werden durch die weitere Bearbeitung der In- itiative in der Staatspolitischen Kommission die weiteren Vorla- gen wieder zu Gesicht bekommen. Das Parlament behält mit der Zustimmung zur Initiative die ganze Handlungsfreiheit bei sich. Wenn wir das Anliegen mit einem parlamentarischen Vor- stoss an die Verwaltung, an den Bundesrat geben, wissen wir nicht mehr, was wann und wie zurückkommt. Diese wichtige Frage sollte im Arbeits- und Kompetenzbereich des Parlamen- tes bleiben. Die Frage des parlamentarischen Regierungssy- stems, eines Konkurrenzsystems, gehört heute zum notwen- digen Bereich einer politischen Diskussion, wenn wir über die Neuerungen unserer Institutionen diskutieren wollen. Ich bitte Sie deshalb, dieser Initiative zuzustimmen.
Jaeger: Die Initiative von Herrn Vollmer und die meinige versu- chen, das Parlament dazu zu bringen, über sich selber, über die Regierung, aber auch über das Regierungssystem nach- zudenken. Das ist immer ein sehr waghalsiger Versuch, weil es klar ist, dass niemand gerne Macht abgibt, dass niemand gerne Strukturen, von denen er oder sie glaubt, dass sie im- mer gut und effizient funktioniert haben, aufgibt. Wer möchte etwas verändern, wenn man sich darauf beruft, dass es sich hi- storisch bewährt hat? Und trotzdem bin ich der Auffassung, dass wir nicht darum herumkommen, zuweilen unseren Blick
vielleicht doch einmal von aussen auf uns zu richten, vielleicht auch einmal selber den Blick nach aussen zu werfen. Dann wird man feststellen, dass es doch einiges gibt, das sich verän- dert hat und deshalb auch von uns Veränderungen verlangt, dass es Herausforderungen gibt, neue Probleme, neue Kon- stellationen, veränderte Rahmenbedingungen, die uns zwin- gen, das bisherige System, das bisher sicher zum Teil gut funktioniert hat, heute aber nicht mehr optimal funktioniert, umzustellen, umzubauen und - das wollen wir doch auch sa- gen - effizienter zu gestalten.
Ich möchte hier keine Fragen bezüglich Personen aufwerfen. Ich möchte auch nicht eine Diskussion über die Zauberformel aufwerfen. Es geht mir auch nicht darum, das traditionelle Konkordanzsystem in Bausch und Bogen zu verurteilen, wohl wissend, dass es sehr viele historische Verdienste hat, dass dieses System in einer Zeit der grossen Krise durchaus in der Lage war, Krisensituationen zu bewältigen: in jenen Fällen nämlich, in denen es alle Kräfte in einem Lande braucht, um eine Notsituation zu überwinden. In dieser Hinsicht bin ich überzeugt, dass es möglich war, in unserem Lande eine ge- wisse Stabilität herbeizuführen. Hinzu kommt auch die Mög- lichkeit der Einbindung der verschiedenen kulturellen, sprach- lichen und politischen Kräfte in unserem Lande in unser politi- sches Führungssystem.
Ich möchte aber trotzdem behaupten, dass die Zeit dieses po- litischen Kartelldenkens vorbei ist. Herr Vollmer hat darauf hin- gewiesen: Die Innovationsfähigkeit unseres Regierungssy- stems als Problemlösungsorganisation, als Entscheidungsor- ganisation hat an Qualität verloren. Denn wir müssen uns im klaren sein, dass heute nicht nur die Probleme immer kompli- zierter werden, dass nicht nur die Abläufe immer dynamischer werden, dass nicht nur bei uns immer alles schneller vor sich geht, sondern dass auch unsere Beziehungen, unsere Rela- tionen zu unserer ausländischen Mit- und Umwelt immer kom- plizierter werden und von uns immer raschere Entscheidun- gen verlangen, wozu wir mit dem heute geltenden System im- mer weniger in der Lage sind. Und wenn Sie daran denken, welche Zerreissproben uns in der Sicherheitspolitik noch be- vorstehen .... Sie kennen die Stichworte: In dieser Session sind wir - und zwar Tag und Nacht - mit dem Problem der Flugzeugbeschaffung konfrontiert. Aber auch bei einem ande- ren Problem, das uns bedrängt, nämlich bei der Neuordnung unserer Finanzen, sind wir offensichtlich nicht in der Lage, ei- nen echten Reformschritt zu machen. Ich denke aber auch an die Agrarpolitik, an die Politik der Altersvorsorge und ganz be- sonders natürlich auch an die Europapolitik, wo der Bundesrat erst vor einigen Tagen nun endlich sich zusammenraufen und zu einem - allerdings knappen - Entscheid zugunsten der Ein- reichung eines EG-Beitrittsgesuch in Brüssel durchringen konnte.
Ich glaube, das sind alles Anzeichen dafür, dass wir jetzt über unsere Strukturen nachdenken müssen. Es geht nicht darum, Organisationen nur zu verändern, sondern es geht darum - Herr Vollmer hat es gesagt -, den Weg in eine grundsätzlich neue Richtung zu gehen, weg vom politischen Kartell und hin zur politischen Konkurrenz. Herr Vollmer hat das noch relativ allgemein ausgedrückt. Er möchte das Schwergewicht vor al- lem in Richtung parlamentarische Demokratie legen. Ich möchte mit meiner Initiative ganz konkret folgenden Schritt vorschlagen: Wechsel vom Konkordanz- zum Konkurrenzsy- stem, mit konkreten Elementen, z. B. mit der Vertrauensfrage, dem Abberufungsrecht des Parlamentes gegenüber der Re- gierung, aber auch mit dem Misstrauensvotum.
Das sind ganz klare Eckwerte, wie sie heute in vielen Konkur- renzsystemen zur historischen Selbstverständlichkeit gehö- ren.
Ich bin überzeugt, dass das Konkurrenzsystem verschiedene Vorteile hat. Ich möchte fünf erwähnen.
Das Konkurrenzsystem ist transparenter. Warum? Weil zwi- schen den grundsätzlichen politischen Richtungen die Dis- kussion öffentlich ausgetragen werden muss: zwischen Re- gierung und Opposition. Ist das nicht der Fall, dann können Meinungsverschiedenheiten hinter den Kulissen des politi- schen Kartells bereinigt werden; es geht Transparenz ver- loren.
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Parlamentarische Initiativen. Regierungssystem
Die Effizienz dieses Systems ist sicher jener des Konkor- danzsystems überlegen, weil sich die Entscheidungsabläufe ungestörter abwickeln können. Wir haben nicht nur Zeitge- winne, sondern auch Innovationsgewinne zu erwarten.
Die Europatauglichkeit. Es ist ganz klar, dass wir bei der ständig zunehmenden Herausforderung in einer immer dyna- mischer werdenden internationalen Umwelt, gerade auch im europäischen Konzept, gezwungen sein werden, dereinst zum europaweit verbreiteten Konkurrenzsystem überzuge- hen.
Attraktivität. Auch in der Oeffentlichkeit und in der Bevölke- rung, die ja unsere Wählerinnen und Wähler sind, ist das Wäh- len viel attraktiver, wenn wir etwas verändern können. Im Kon- kordanzsystem können wir als Wählerinnen und Wähler nicht viel verändern. Im Konkurrenzsystem ist das schon eher mög- lich.
Die Verantwortlichkeiten werden ganz klar festgestellt, bei- spielsweise für die Verabschiedung eines Gesetzes, dem alle zugestimmt haben. Ich denke an das Gewässerschutzgesetz, wo plötzlich sehr viele, die in der Beratung zugestimmt hatten, aus dem Saal schlichen und nicht mehr dabei sein wollten, weil sie Angst hatten, sie könnten einige Stimmen verlieren. Auch das wäre in einem Konkurrenzsystem viel weniger mög- lich. Ich bin deshalb der Auffassung, dass auch von dieser Seite her diesem System der Vorzug zu geben ist.
Wenn Sie auch dieser Initiative zustimmen, genauso wie der Initiative Vollmer, entscheiden Sie sich nicht hier und heute für die Einführung des Konkurrenzsystems - das möchte ich Ih- nen ganz klar gesagt haben -, sondern das einzige, was Sie entscheiden, ist, dass Sie dieses Modell im Auge behalten, so wie auch die Arbeitsgruppe Eichenberger und die ständerätli- che Kommission. Sie geben den Ball nicht einfach weiter an die Regierung oder an den Ständerat, sondern Sie behalten das in Ihrer Staatspolitischen Kommission, und Sie haben die Möglichkeit, selber über dieses System weiter nachzudenken, bessere Vorschläge zu unterbreiten, als wir sie jetzt hier prä- sentieren, und allenfalls dann in der Bilanzierung sämtlicher Vor- und Nachteile vielleicht dann halt doch darauf zu verzich- ten. Sie sehen: Sie haben alle Optionen offen.
Deshalb bitte ich Sie, dieser Initiative, der Vorprüfung, zuzu- stimmen. Sie verlieren nichts, Sie verbauen sich nichts, aber Sie haben eine Option offengehalten, die nach meiner Auffas- sung gerade auch für die Zukunft unserer Regierungseffizienz von äusserst grosser Bedeutung ist.
Deshalb bitte ich Sie, nicht nur meiner, sondern auch der Initia- tive meines Kollegen Vollmer zuzustimmen.
Frau Caspar: Wir sehen wie Kollege Vollmer die Notwendig- keit von Reformen, finden es auch gut, dass durch seinen Vor- stoss sichtbar wurde, dass in unserer Fraktion und Partei viel Denkarbeit in grundsätzlichen Fragen geleistet wird. Andere neben ihm tun das aber ebenso gründlich. Das ist mit ein Grund, weshalb wir uns zu viert in die Redezeit teilen und zu dieser Frage Stellung nehmen. Es gäbe noch eine ganze Ko- lonne, die dazu Stellung nehmen könnte, wenn wir noch mehr Redezeit hätten.
Wir haben einen Grundkonsens: Reform ja, Zugewinn an poli- tischer Kultur ja, mehr Effizienz ja! - Aber kein Abbau der Volksrechte: Und gerade das Zulassen des Abbaus der Volks- rechte macht es uns so schwer, diesen beiden Initiativen zuzu- stimmen. Wir sind für die Reform, haben uns aber noch nicht entschieden, wie der Weg aussehen soll. Meine persönliche Meinung ist: Grundsätzliche Veränderungen erst dann, wenn die Möglichkeiten des bestehenden Systems wirklich ausge- schöpft sind.
Gewinn an politischer Kultur, mehr Effizienz ja, aber nicht nur für die Regierung, sondern auch für unser Parlament Dazu gehört eben auch ein nicht ausgehungertes und anständig honoriertes Parlament. Auch das ist noch offen und noch nicht entschieden. Dass aber das bestehende System schon jetzt Zugewinn an politischer Kultur und mehr Effizienz zulässt, zeigt zum Beispiel die Initiative gegen den F/A-18. Diese hat Tempo gebracht und zu Innovation angeregt.
Beide Initiativen legen die Fragen betreffend Konkurrenz- und Konkordanzsystem auf den Tisch, Fragen, die seit der Einrei-
chung der Vorstösse an Bedeutung und Brisanz gewonnen haben. EWR, EG seien als Stichworte gegeben: Der Vorrat an Gemeinsamkeiten in der Regierung ist ziemlich erschöpft. Trotzdem: Ich bitte Sie, die Initiativen abzulehnen und dem Kommissionspostulat zuzustimmen.
M. Borel François: Je ne prétends pas que la situation actuelle soit idéale. C'est la raison pour laquelle vous avez voté les mo- tions Rhinow et Petitpierre et chargé vos commissions des Etats et du National d'étudier la question et de vous présenter des propositions concrètes. Ne compliquons pas leur travail avec des propositions complémentaires, qui iraient par ail- leurs dans le mauvais sens.
Les exemples donnés par MM. Vollmer et Jaeger sont clairs: une démocratie de type parlementaire, avec un piment de dé- mocratie directe, comme le Danemark, disent-ils - et j'ajoute- rai, comme l'Italie. On ne peut pas dire que la crise politique que traversent le Danemark et l'Italie nous donne envie de les imiter.
Les auteurs de l'initiative souhaitent plus de couleur à la vie politique, c'est-à-dire davantage de couleur aux hommes et aux femmes politiques. Il se trouve en effet que, par rapport à l'étranger, l'homme ou la femme politique moyen en Suisse manque de couleur. Ce n'est pas en changeant de système que nous allons leur donner de la couleur. Par contre, au ni- veau des choix politiques partisans, il y a beaucoup de cou- leurs au sein de ce Parlement. Certes, la majorité des députés de cette assemblée représentent les quatre partis gouverne- mentaux, mais les autres députés se répartissent entre douze listes de partis différents. Seize partis pour un Parlement, beaucoup de pays n'en sont pas là, notre Parlement est politi- quement très coloré!
C'est pourquoi il n'y a pas urgence à aller dans cette direction et je vous invite à rejeter ces propositions, notamment celle de M. Jaeger qui aboutirait, si on y donnait suite, à la disparition de petits partis comme le sien.
Gross Andreas: Reform ja, aber wie? Umbau ja, aber wie? Das sind die Fragen. Sie, Herr Jaeger, laufen Gefahr, dass Sie vor lauter Umbau das abbauen, was uns am liebsten ist, nämlich die direkte Demokratie. Beide parlamentarischen Initiativen haben eine Schlagseite gegen die Volksrechte. Vom Parla- ment her gesehen ist das vielleicht selbstverständlich oder lo- gisch. Es tut Ihnen weh, wie Ihnen das Volk in Ihre Entschei- dungsprozesse dreinreden kann. Es ist mühsam zu legitimie- ren, was hier beschlossen wird. Es ist mühsam, zu überzeu- gen. Es ist mühsam, mit den Bürgerinnen und Bürgern etwas zu versuchen, nicht nur für sie, sondern auch mit ihnen zu poli- tisieren. Aber genau diese Anstrengung wird von uns verlangt Sie ist wichtig, sie ist letztlich effizienter, Herr Jaeger, als hier etwas zu beschliessen und das dann den Menschen aufzuok- troyieren, statt sie von vornherein in die Entscheidungspro- zesse miteinzubeziehen.
Wir sind also für das Reformieren; aber die grosse Kunst ist, so zu reformieren, dass das, was am wertvollsten, am innovativ- sten, am lebendigsten ist, was die grosse Innovation des schweizerischen politischen Systems ist, nicht verlorengeht. Reform ja, aber nicht das wegreformieren, was am ehesten Transparenz ermöglicht, was am ehesten die Verantwortungs- lage offenlegt, was dafür sorgt, dass im Volk keine politische Apathie besteht, und was nicht für die Erstarrung und für die Innovationshemmung verantwortlich ist: die Volksrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir sind dafür verantwortlich, und wir müssen so reformieren, dass wir nicht das verlieren, was viel- leicht viel wertvoller ist als unsere Möglichkeiten: nämlich die Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, ihren Meinun- gen verbindlich Gehör zu verschaffen.
Das haben wir mit dem Kommissionspostulat erreicht: Alle Wege bleiben offen, vor allem aber wird ein Weg gesucht, der eine Reform des politischen Systems ohne Schmälerung der Möglichkeiten des Volkes bringt. Das ist die grosse Kunst, und Sie kapitulieren vor dieser Anstrengung viel zu schnell aus par- lamentarischem Interesse. Wir versuchen die Reform kunstge- recht zu machen, nämlich so, dass niemandes Macht ge- schmälert wird und das System für sich trotzdem gewinnt.
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Initiatives parlementaires. Système gouvernemental
Frau Haller: Ich finde die Diskussion über das Regierungssy- stem gut, und ich finde gut, dass sie stattfindet. Ich möchte aber nicht, dass die Schweiz zu einem parlamentarischen Re- gierungssystem übergeht. Wenn ich diesen beiden parlamen- tarischen Initiativen zustimmen würde, hätte ich die Willens- äusserung getan, dass ich das möchte; also bleibt mir nichts anderes übrig, als dagegen zu stimmen.
Ich möchte dafür den Grund darlegen: Ich glaube, die Regie- rungsform der parlamentarischen Demokratie ist ineffizient. Ein Verfahren, das immer wieder die Möglichkeit hat, 49 Pro- zent des politischen Willens zu übergehen, hinterlässt auf die Dauer eine so grosse Gegnerschaft, dass es zu grosse Rei- bungsverluste gibt. Ich bin überzeugt, dass gute Lösungen immer dann zustande kommen, wenn ein Prozess abläuft, und zwar ein Prozess, der den Gegenstand verändert und in dessen Verlauf sich auch die daran beteiligten Leute verän- dern, ein Prozess, in welchem die Leute aufeinander zugehen. Das ist das, was wir in der Schweiz traditionell als Konsensver- fahren bezeichnen. Ich bin überzeugt, dass die Regierungs- form, die auf dem Konsensverfahren basiert, eine viel hochste- hendere und eine viel fortschrittlichere Form ist als das, was wir in einer parlamentarischen Demokratie leben müssten. Ich bin übrigens überzeugt, dass auch für die Zukunft Europas das Konsensverfahren - im Gegensatz zum Konfrontations- verfahren - eine ganz grosse Rolle spielen wird. Ich bin über- zeugt, dass sich Europa gar nicht wird bilden können, wenn nicht viel mehr Konsens-Elemente übernommen werden, die es vielleicht einmal ermöglichen, die grosse multikulturelle Aufgabe zu bewältigen, die Europa darstellen wird.
Leider kann ich, so hoch ich meine beiden Kollegen schätze, die diese parlamentarischen Initiativen eingereicht haben, aus diesen Gründen den Vorstössen nicht zustimmen.
Thür: Die Initianten wollen einen Umbau unseres Parlaments- und Regierungssystems. Sie meinen, die politische Apathie, die Aushöhlung der Volksrechte, die immer deutlicher ab- sackende Wahlbeteiligung und die Anzeichen der gegenwär- tig vorherrschenden politisch-institutionellen Blockierung seien auf unsere Konkordanzdemokratie zurückzuführen. Die Initianten sind darüber hinaus der Auffassung, dass unsere Entscheidungsabläufe angesichts des erhöhten Tempos der europäischen Integration viel zu langsam seien, weshalb eben unser System umgebaut werden müsse.
Die Initianten wollen erklärtermassen eine Kapazitätserhö- hung unseres politischen Systems erreichen. Herr Vollmer hat erklärt, es gehe darum, Lethargie zu überwinden, es gehe darum, zu neuen Ufern aufzubrechen.
Ich glaube, dass unsere Zeit nicht durch Lethargie, sondern viel eher durch eine atemlose Hektik charakterisiert ist Der Bundesrat will im Schnellzugstempo nach Brüssel reisen, will uns Parlamentariern innert Wochen die Anpassung von sech- zig Gesetzen abverlangen. Wir unterziehen uns ohne grosses Murren diesem Ansinnen. Wollen Sie noch mehr Effizienz er- reichen mit diesen beiden Initiativen? Es wäre wichtiger zu be- tonen, dass der Effizienzsteigerung nicht alle Grundsätze ei- ner fundierten Gesetzgebung geopfert werden dürfen. Das wäre - glaube ich - heute angesagt, statt darzutun, dass es darum gehe, Lethargie zu überwinden.
Mehr Konkurrenz in der Politik, das tönt sehr gut. Die Idee ist auf den ersten Blick bestechend; es entsteht der Eindruck, auf diesem Weg liessen sich verkrustete politische Strukturen in diesem Land überwinden. Dieser Systemwechsel führt aber zu entscheidenden Nachteilen, zu entscheidenden Auswir- kungen. Davon haben die Initianten nicht gesprochen. Die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: Dieses System könnte nur eingeführt werden, wenn wesentliche Errungen- schaften unseres politischen Systems geopfert würden. Ein Konkurrenzsystem funktioniert nur, wenn Initiativ- und Refe- rendumsrecht massiv eingeschränkt werden; das leckt keine Geiss weg, Herr Vollmer, auch wenn Sie die Dänen bemühen: Wenn diese einmal über einen EG-Vertrag abstimmen kön- nen, hat das noch nichts mit direkter Demokratie zu tun. Wenn Sie Initiative und Referendum nicht einschränken, kann ein Konkurrenzsystem gar nicht funktionieren. Im Bereich der Volksrechte würde sich der Akzent deutlich von der Sachab-
stimmung zu den Parlamentswahlen verlagern. Es ist deshalb nicht richtig, dass das Volk dann mehr zu sagen hat. Es kann dann zwar alle vier Jahre eine neue Regierung wählen, aber während der übrigen Zeit zu Sachfragen rein gar nichts mehr sagen. Darin können wir keinen Ausbau der Volksrechte er- kennen. Die Regierung würde gestärkt und das Volk ge- schwächt, das müsste als Konsequenz akzeptiert werden.
Umgekehrt würde infolge der grösseren Bedeutung der Wahlen die Gefahr anwachsen, dass Wahlversprechen oder Wahlgeschenke vor den Wahlen gemacht werden - die Bun- desrepublik lässt grüssen! Dort spricht man jetzt von Wahllü- gen, nicht von Wahlgeschenken; das ist auch möglich. Ein Konkurrenzmodell nach deutschem Muster hätte zudem ganz zwingend einen Kompetenz- und Autoritätsverlust des einzel- nen Parlamentariers zur Folge, weil Sie dieses System nur mit Fraktionszwang einführen können; alles andere ist unsinnig, alles andere geht nicht, das muss eben auch erwähnt werden. Zuletzt ein weiterer Nachteil für kleine Parteien: Ein solches Konkurrenzsystem tendiert dazu, dass grosse Machtblöcke entstehen und kleine Parteien eliminiert werden. Die Fünfpro- zentklausel würde vor der Tür stehen. Das schweizerische Sy- stem mit vielen kleinen Parteien hat doch eigentlich gerade gezeigt, dass diese Parteien als politisches Frühwarnsystem funktionieren, auf das im Interesse der Effizienz unseres politi- schen Systems nicht verzichtet werden sollte.
Unter demokratischen Gesichtspunkten wäre der Verlust von Initiative und Referendum ganz besonders schmerzlich: Es sind zwei Errungenschaften unserer revolutionären Vergan- genheit des 19. Jahrhunderts. Ich glaube nicht, dass wir diese Rechte einfach so hintanstellen sollten.
Ich glaube auch, dass die beiden Initiativen von einer falschen Beurteilung oder falschen Analyse unseres heutigen Systems bzw. dessen Schwächen ausgehen. Wenn heute neue Mo- delle diskutiert werden, müsste man sich zunächst über die Schwachstellen einig werden. Ich bezweifle, dass die heutige Politik deshalb schlecht ist, weil wir zuwenig Konkurrenz und zuviel Konkordanz haben. Das hiesse ja, das Problem be- stünde darin, dass wir uns in zu vielen Fragen zu einig wären und trotz dieser Einigkeit zu keinen richtigen Lösungen kä- men. Das ist nun aber gerade nicht der Fall. Wir haben immer mehr Dissens - das ist doch die Beobachtung, die man ma- chen muss - und immer weniger Konsens. Probleme werden deshalb nicht gelöst, weil sich die Regierungsparteien nicht mehr einigen können. Das drückt sich auch darin aus, dass die Wähleranteile der Bundesratsparteien seit Bestehen der Zauberformel ständig sinken; von 85 Prozent im Jahre 1959 auf nunmehr noch knapp 69 Prozent. Der Machtzerfall der Bundesratsparteien, verbunden mit dem Zerfall der politi- schen Uebereinstimmung, wirft viel eher die Frage auf, ob diese Parteien überhaupt noch zusammen regieren wollen und sollen. Wer das nicht mehr will, kann aber bereits unter dem heutigen System ohne weiteres aus der Regierung aus- treten, es können sich wenn nötig neue Koalitionen bilden. Da- für braucht es keinen Systemwechsel. Es wäre eine Illusion zu glauben, der schwindende politische Konsens könnte durch Einführung eines Konkurrenzmodells behoben werden - das Gegenteil würde eintreffen.
Ich sehe einen anderen Weg zur Behebung dieser institutio- nellen Krise: Es braucht eben neue politische Kräfte mit neuen Ideen.
Aus diesen Gründen lehnt die grüne Fraktion grossmehrheit- lich beide Initiativen ab.
Zuletzt noch zum weiteren Vorgehen: Mit unserer Haltung möchten wir nicht zum Ausdruck bringen, dass wir mit unse- rem heutigen System einverstanden sind und dass wir keinen Reformdruck spüren; das ist nicht der Fall. Aber wenn Sie heute diesen beiden Initiativen zustimmen, machen Sie einen Schritt Richtung Konkurrenzsystem - das ist ganz klar. Es geht nicht nur darum, wie Herr Jaeger gesagt hat, dass man nun die Möglichkeit hat, über ein neues Regierungssystem nachzu- denken. Dieses Nachdenken erfolgt bereits, ausgelöst durch die beiden Initiativen Petitpierre und Rhinow. Die ständerätli- che Kommission ist an der Arbeit, und es gibt den Bericht Ei- chenberger - es wurde bereits darauf hingewiesen -: Dort sind verschiedene Modelle ausgelegt. Wenn Sie heute diesen
Parlamentarische Initiativen. Regierungssystem
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beiden Initiativen zustimmen, dann haben Sie mit Blick auf diese Diskussion doch ganz eindeutig ein Gewicht gesetzt, in- dem Sie sagen, in diese Richtung müsse die Reform gehen. Wir sind aber der Meinung, dass dies eben die falsche Rich- tung ist.
Ich bitte Sie, beide Initiativen abzulehnen.
Frau Stamm Judith: Im Namen der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den parlamentarischen Initiativen Vollmer und Jae- ger keine Folge zu geben. Wir tun dies vor allem aus arbeits- ökonomischen Gründen. Wie Sie wissen - es wurde schon mehrmals erwähnt -, wurde aufgrund der Vorstösse Rhinow und Petitpierre der Ständerat als Erstrat für die Regierungsre- form, der Nationalrat als Erstrat für die Parlamentsreform be- zeichnet. Sie wissen auch, dass der Bundesrat eine Experten- gruppe eingesetzt hat, welche diese Probleme bearbeitet. Auch die Expertengruppe hat ein Modell D eines Konkurrenz- systems erarbeitet.
Der Ständerat hat dem Bundesrat nun den Auftrag gegeben, alle Modelle weiter zu bearbeiten. Bundesrat und Ständerat treiben die Arbeit in enger Zusammenarbeit mit der Experten- gruppe voran. Deshalb schliesst sich die CVP der Meinung der Staatspolitischen Kommission an, es seien nun die Ergeb- nisse dieser Arbeiten abzuwarten.
Wir beklagen uns immer, dass wir nicht vorwärtskommen mit unseren Geschäften. Wir haben dem Ständerat die Regie- rungsreform als Erstrat übertragen. Lassen wir also den Stän- derat seine Hausaufgaben machen und übernehmen wir die Resultate; dann können wir die verschiedenen Reformmo- delle für unsere Regierung gemeinsam beurteilen. Sinnvoll scheint es der CVP, dem Bundesrat klar mitzuteilen, dass wir wünschen, dass das Konkurrenzmodell gleichwertig mit den anderen Modellen geprüft wird.
Auch wenn wir den parlamentarischen Initiativen nicht Folge geben, hindert uns das nicht daran, über das Konkurrenzsy- stem nachzudenken.
Die Vorredner haben vor allem auf die Auswirkungen auf die Volksrechte hingewiesen. Ich möchte Ihnen persönlich als Denkanstoss mitgeben, sich auch über die Stellung der ein- zelnen Parlamentarierin und des einzelnen Parlamentariers Gedanken zu machen. Das Konkurrenzsystem bedarf einer starken Fraktionsdisziplin und eines häufigen Fraktionszwan- ges. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass hier ein grosses Konfliktpotential liegt zwischen der Politikerin und dem Politi- ker, der bzw. die nach bestem Wissen und Gewissen entschei- den sollte, und der Fraktionsdisziplin, dem Fraktionszwang. Lesen Sie - vielleicht in den Ferien - das Buch der deutschen Bundestagsabgeordneten Hildegard Hamm-Brücher «Der Politiker und sein Gewissen». Sie legt diese Problematik aus reicher Erfahrung im Deutschen Bundestag dar.
Ich bitte Sie also, den Initiativen Vollmer und Jaeger keine Folge zu geben, aber das Kommissionspostulat zu unter- stützen.
Präsident: Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi beantragt, den beiden Initiativen keine Folge zu geben und das Postulat zu überweisen.
M. Guinand: Le groupe libéral approuve les conclusions de la commission et votera le postulat présenté. Nous considérons que la question de la réforme du système gouvernemental est une question urgente qui devrait avoir la plus grande priorité. La situation actuelle n'est plus tenable. Il est superflu de dé- montrer la surcharge du Conseil fédéral et le cumul des char- ges que doivent assumer nos conseillers fédéraux. On est malheureusement conduit à avoir toujours plus le sentiment qu'il existe bien sept conseillers fédéraux mais de moins en moins de Conseil fédéral, même si, après le 18 mai, les mé- dias ont relevé qu'enfin le Conseil fédéral gouvernait. C'est vrai qu'il a pris, ce jour-là, une décision historique, mais il n'a pas su ou pu la présenter comme telle. Parce qu'un membre du gouvernement devait rapidement quitter la capitale, le Conseil fédéral a renoncé à faire un communiqué, pensant pouvoir garder la décision secrète pendant deux jours. Résultat, la dé- cision a dû faire l'objet d'un communiqué urgent de la Chan-
cellerie en fin de journée. Où était le gouvernement ce jour-là? C'est le mérite de MM. Petitpierre et Rhinow d'avoir proposé une réforme du gouvernement. C'est le mérite du Conseil fé- déral d'avoir entrepris de faire étudier des modèles de ré- forme. Les initiatives parlementaires Vollmer et Jaeger sont ve- nues après coup. Elles demandent aussi une réforme du sys- tème gouvernemental, mais souhaitent que l'on étudie un sys- tème de concurrence.
Les libéraux sont favorables à l'étude de formules allant dans ce sens. Le système de coalition et de consensus, qui avait fait ses preuves jusqu'ici, s'essouffle aujourd'hui de manière in- quiétante. Le débat que nous aurons la troisième semaine dans ce Parlement sur le programme de législature en don- nera un nouvel exemple. Il faut donc chercher de nouvelles voies et envisager sérieusement l'idée d'une alternance du pouvoir, même si une telle formule n'est pas sans poser de dé- licates questions dans notre système fédéraliste et de démo- cratie directe.
On pourrait donc être tenté de donner suite aux initiatives qui sont en discussion. Nous ne le ferons pas parce que le postu- lat proposé nous paraît préférable et permet de respecter la procédure en cours. Il s'agit en effet de laisser le Conseil des Etats saisi de l'initiative parlementaire Rhinow, et le Conseil fé- déral poursuivre les travaux entrepris. Mais dans le cadre de la poursuite de ces travaux, il nous paraît primordial que dans les différents modèles proposés au Conseil fédéral le modèle fondé sur la concurrence soit examiné avec la même priorité que les modèles fondés sur l'élargissement du système gou- vernemental actuel.
En acceptant le postulat, on laisse toutes les portes ouvertes, on manifeste notre volonté de dépasser une simple adaptation de nos structures actuelles, et on laisse au Conseil fédéral la possibilité de tenir compte des suggestions et propositions que contiennent les initiatives Vollmer et Jaeger qu'il n'est pas besoin d'approuver ce matin.
Seiler Hanspeter: Ich bedaure, dass man diese Vorlagen, die an sich einen bedeutungsvollen Problembereich unseres Staates betreffen, so kurzfristig und überraschend traktandiert hat. Die Gefahr einer zuwenig seriösen Beratung in diesem Saal ist daher nicht ganz auszuschliessen. Ich nehme an, dass unsere Fraktion nicht die einzige ist, die dazu noch nicht kon- kret Stellung genommen hat.
Trotzdem halte ich fest, dass auch aus der Sicht der Schweize- rischen Volkspartei ganz generell eine Reform unseres Regie- rungssystems dringend nötig ist. Wir leben in einer schnellebi- gen Zeit, in der sich der Entwicklungsrhythmus ständig be- schleunigt. Diesem Wandel und diesen Veränderungen kön- nen sich auch der Staat und seine Institutionen nicht ver- schliessen. Der Staat muss bereit sein, zumindest auch in sei- ner organisatorischen Ausgestaltung den neuen und komple- xeren Herausforderungen zu begegnen. Wir können und dür- fen nicht mit einem Regierungssystem aus dem letzten Jahr- hundert ins dritte Jahrtausend einsteigen.
Wir haben deshalb mit Interesse vom Bericht Eichenberger Kenntnis genommen, in dem fünf Modelle einer möglichen Regierungsreform dargestellt werden. Allerdings sind diese Modelle im Moment noch nicht konkret ausgestaltet, und die Auswirkungen sind auch noch nicht klar dargelegt Es wird Aufgabe des Bundesrates sein, dem Parlament möglichst bald konkrete Vorschläge zu unterbreiten.
Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass die Volksrechte bei keinem dieser Modelle unverhältnismässig eingeschränkt werden dürfen. Wir meinen deshalb, dass alle Modelle in aller Offenheit und gleichwertig geprüft werden sollen.
Wir unterstützen deshalb das Postulat der Staatspolitischen Kommission, in dem der Bundesrat eingeladen wird, das Modell des parlamentarischen Regierungssystems gleich- wertig und gleichzeitig mit den anderen Modellen zu prüfen. Den parlamentarischen Initiativen Vollmer und Jaeger Folge geben hiesse, zwei Rosinen aus einem Kuchen herauszu- picken und gesondert zu behandeln. Das wäre nun wirklich eine nicht sehr effiziente Kommissions- und Parlaments- arbeit.
Initiatives parlementaires. Système gouvernemental
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N 2 juin 1992
Wir beantragen Ihnen deshalb, den parlamentarischen Initiati- ven keine Folge zu geben und das Kommissionspostulat zu überweisen.
Meier Samuel: Namens der LdU/EVP-Fraktion darf ich Ihnen beliebt machen, den beiden zur Diskussion stehenden parla- mentarischen Initiativen Folge zu geben.
Bei der ganzen Diskussion um die Reform des Regierungs- systems steht das Modell des Konkurrenzsystems natürlich noch immer zur Diskussion, auch gemäss dieser schon zi- tierten Studiengruppe Eichenberger. Ich möchte aber be- haupten - nachdem ich meine Vorredner gehört habe -, dass es im Moment das ungeliebte Kind dieser Familie der neuen Vorschläge ist.
Unsere Fraktion ist demgegenüber überzeugt, dass eine Dis- kussion im Sinne der parlamentarischen Initiativen Jaeger und Vollmer heute notwendig ist, dass sie in unsere Zeit hineinge- hört und dass eine Diskussion in dieser Richtung für die Zu- kunft wegweisend ist. Es geht jedenfalls nicht an, dass wir heute schon die Idee dieser beiden Initiativen begraben.
Die Haltung unserer Fraktion begründe ich wie folgt: Wenn wir in die unmittelbar vergangene Zeit, auf das Funktionieren un- seres heutigen Konkordanzsystems zurückschauen, kommt bei uns immer wieder ein relativ ungutes Gefühl auf. Wir se- hen, dass die Konsensfähigkeit bei uns leidet, dass sie prak- tisch nicht mehr existiert, dass die Konsensfindung unter den verschiedenen Regierungsparteien, sprich Bundesratspar- teien, welche gemäss unserer Zauberformel die Regierung stellen, sehr schwierig geworden ist Einer meiner Vorredner hat gesagt, diese bemühten sich nicht mehr um eine Konsens- findung, sondern es bestehe ein Dissens unter ihnen. Ich würde behaupten, dass sich unser heutiges System in einem sehr, sehr labilen Gleichgewicht befindet, wobei es erst noch fraglich ist, ob es überhaupt ein Gleichgewicht ist.
Ich bin - zusammen mit meiner Fraktion - überzeugt, dass es auch im Lager dieser Bundesratsparteien, die gemäss der Zauberformel unsere Regierung stellen, Befürworter und Sym- pathisanten für eine Wende zu einem neuen Regierungssy- stem gibt. Das haben wir auch aus der jetzigen Debatte her- ausgehört.
Zum Instrumentarium der direkten Demokratie: Hier ist immer wieder angeführt worden, dass wir in dieser Hinsicht mit einem Abbau zu rechnen hätten und dass mit der Einführung eines Konkurrenzsystems das Instrumentarium der direkten Demo- kratie eingeschränkt würde. Dem muss nicht notwendiger- weise so sein; das haben auch die Initianten an dieser Stelle begründet. Ich kann Ihnen ein Beispiel bringen: Wir haben doch heute in der Schweiz in gewissen Gemeinden, in gewis- sen Städten die Situation einer sogenannt rotgrünen Koalition. Das entspricht nichts anderem als einem parlamentarischen Regierungssystem, einem Konkurrenzsystem. Auch hier se- hen wir, dass die Volksrechte nicht notwendigerweise einge- schränkt werden müssen, dass in derartigen Situationen in Städten und Gemeinden die Instrumentarien des Referen- dums und der Initiative sehr gut funktionieren.
Es geht mir und meiner Fraktion darum, dass wir uns Neuerun- gen gegenüber nicht verschliessen; es geht uns darum, Be- stehendes zu überdenken, und es geht nicht zuletzt auch darum, Gutes durch eventuell Besseres zu ersetzen. Es ist uns ein Anliegen, die Diskussion über die Reform des Regierungs- systems auf breitester Front zu führen und das Prinzip des Konkurrenzsystems nicht jetzt schon, beim heutigen Stand der Diskussion, über Bord zu werfen.
Grundsätzlich entspricht die parlamentarische Initiative Jae- ger unseren Vorstellungen eines zukünftigen Regierungssy- stems. Aber auch die parlamentarische Initiative Vollmer zielt unseres Erachtens in die richtige Richtung.
Ich darf Sie zum Schluss bitten, diesen Initiativen der Kollegen Vollmer und Jaeger Folge zu geben.
Präsident: Herr Samuel Meier hat seine Redezeit nicht ausge- nützt, so dass ich die nötige Zeit habe, um ihm zu seinem Ge- burtstag gratulieren zu können. (Beifall)
Steinemann: Die Fraktion der Auto-Partei unterstützt die Schlussfolgerungen der Kommission, dass wir eine Regie- rungsreform brauchen. Das Ziel einer solchen Regierungsre- form muss es aber sein, ein führungsstarkes Gremium als oberste Landesbehörde zu haben. Als erstes müssen deshalb führungsschwache Bundesräte durch Personen ausgewech- selt werden, welche dem immer grösser werdenden Druck der Medienszene widerstehen können. Als Beispiel nennen wir das überstürzte Gesuch um Beitrittsverhandlungen an die EG, welches nicht etwa Führungsstärke dokumentiert, sondern nichts weiter als eine Abgabe der Verantwortung an ein über- geordnetes Gremium ist.
Die Mehrheit des Schweizervolkes denkt und wählt bürgerlich. Also muss die Regierung dieses Landes bürgerlich sein. So- lange aber die Sozialdemokraten in der Regierung sitzen, sich dieser Verantwortung rühmen, gleichzeitig aber nichts unter- lassen, um ihre fundamentaloppositionellen Forderungen durchzusetzen, kann keine Regierungsreform Erfolg haben. Wir wissen, dass wir mit der Forderung, dass sich die Soziali- sten aus der Regierung verabschieden müssten - und weil wir einer zu hundert Prozent bürgerlichen Regierung das Wort re- den - auch das Risiko eingehen, dass eines Tages eine sozia- listische Regierung zum Zuge kommen könnte. Aber dann wissen wir wenigstens, wer die Verantwortung für den jeweili- gen Zustand der Schweiz trägt.
Die Auto-Partei-Fraktion beantragt Ihnen, den drei Anträgen der Staatspolitischen Kommission zuzustimmen, und sie for- dert den Bundesrat damit auf, nicht nur andere Konkordanzsy- steme als Alternative zu prüfen, sondern in erster Linie parla- mentarische Regierungssysteme, bei denen die direkte De- mokratie mit ihren Volksrechten aber in keiner Weise ge- schmälert werden soll.
M. Darbellay, rapporteur: Tous les groupes à l'exception de celui des indépendants et du Parti évangélique acceptent les conclusions de la commission. Les deux auteurs de l'initiative ont cependant essayé de minimiser la portée de leurs proposi- tions. Il est donc bon de rappeler que les deux demandent que l'on procède à une modification de la constitution et des lois de manière à remplacer le système de concordance que nous connaissons aujourd'hui par un système concurrentiel. Si l'ini- tiative Vollmer reste assez générale, l'initiative Jaeger donne déjà des précisions qu'il est bon de rappeler.
La révision devra notamment introduire les éléments suivants: le droit du Parlement de renverser le gouvernement, le droit du Conseil fédéral de poser la question de confiance - le vote né- gatif entraînant la chute du gouvernement - et le droit du Conseil fédéral de dissoudre le Parlement. Vous voyez que ce serait un changement absolument fondamental par rapport à ce que nous connaissons! La commission n'était pas prête à l'accepter d'emblée. Vous avez entendu les arguments expo- sés à cette tribune. Par contre, nous avons tenu compte du fait qu'une commission du Conseil des Etats saisie du projet a de- mandé un rapport au Conseil fédéral. Le Groupe de travail Ei- chenberger a présenté cinq modèles différents parmi lesquels la variante D traite spécialement du passage au système parle- mentaire ou concurrentiel. J'émets un petit regret relatif au rapport du Conseil fédéral qui indique qu'il faut traiter en prio- rité les modèles correspondant à nos habitudes politiques, mais que le projet D -j'allais dire le «système D» - mérite éga- lement d'être approfondi. La commission demande que cette variante soit étudiée parallèlement aux autres. Nous ne vou- lons pas, en acceptant les propositions faites ou les initiatives présentées, donner la priorité à ce système concurrentiel. Par contre, nous ne voulons pas non plus le laisser de côté. C'est pourquoi nous estimons que le processus mis en place: étude par le Conseil fédéral, examen par le Conseil des Etats et trans- mission automatique au Conseil national où nous aurons l'oc- casion de nous prononcer, doit être maintenu. En revanche, nous souhaitons que cette variante D soit étudiée parallèle- ment aux autres. C'est dans ce sens que nous proposons le postulat.
Comme la plupart des groupes sont d'accord avec ces conclusions, j'invite simplement l'ensemble des parlementai- res à repousser les deux initiatives et à accepter le postulat.
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Parlamentarische Initiativen. Regierungssystem
Fritschi Oscar, Berichterstatter: Um die Stellungnahme der Kommission einleitend zusammenzufassen: Die Kommission ist nicht einfach auf den Status quo fixiert und jeder Reform von vornherein abhold. Ohne auf Europa oder Europakompatibili- tät wie das Kaninchen auf die Schlange Boa zu starren, ist sie durchaus der Meinung, dass ein Regierungssystem, das aus dem letzten Jahrhundert stammt, er verdient, dass überprüft wird, ob eine Generalrevision nötig ist Es verdient das, auch wenn ich mir - das als persönliche Bemerkung - sehr wohl vorstellen kann, dass nach getätigter Diskussion keineswegs alles Bisherige als gewogen und zu leicht befunden wird. Die Kommission will eine offene Prüfung der verschiedenen Modelle zur Regierungs- respektive zur Parlamentsreform. Sie will das rasch, und sie will das, ohne dass zwischen Modellen vorentschieden wird, bevor diese im einzelnen konkretisiert sind und vor allem bevor Pro und Kontra vollständig auf dem Tisch liegen. Aus diesen Gründen hat die Staatspolitische Kommission, die am 25. Februar 1992 unter dem Präsidium von Frau Zölch getagt und beide Initianten angehört hat, fol- genden Beschluss gefasst: Sie beantragt Ihnen, beiden parla- mentarischen Initiativen keine Folge zu geben, dagegen ein Kommissionspostulat zu überweisen, das die Gleichwertigkeit der verschiedenen im Raum stehenden Modelle bei der Wei- terbehandlung sicherstellt.
Auch die grosse Mehrheit der FDP-Fraktion - wenn ich das einflechten darf - teilt diese Meinung.
Ich gebe im folgenden die Begründung zu dieser Zusammen- fassung und komme zuerst zur Ausgangslage. Beiden Initian- ten ist gemeinsam, dass sie nicht als erste auf das Stichwort Parlaments- und Regierungsreform gekommen sind. Um auf den letzten Schritt hinzuweisen: Der Ständerat hat 1990 der parlamentarischen Initiative Rhinow «Regierungsreform» Folge gegeben, hat zuerst einer Kommission und dann mittels einer Motion dem Bundesrat den Auftrag zur Weiterbearbei- tung gegeben. Jetzt liegt die Federführung beim Bundesrat. Dieser hat Ende 1991 den jetzt bereits mehrmals genannten Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Eichenberger zu den Füh- rungsstrukturen des Bundes abgeliefert. Der Zwischenbericht skizziert fünf Modelle, von denen einzelne nur eine Reform des Regierungssystems - also des Bundesrates - wollen, wäh- rend andere auch das Parlament einbeziehe. Das Modell D dieses Berichts enthält genau das, was die Initiativen Vollmer und Jaeger wünschen. Es ist zuzugeben, dass der Bundesrat ein Begleitschreiben zu diesem Bericht an das Parlament ver- fasst hat, das aussagt, dass er das Modell D wohl einer gründ- licheren Prüfung unterziehen wolle, dass er aber in erster Prio- rität jene anderen Modelle weiterbearbeiten möchte, die eben- falls eine Reform anstreben, ohne aber das parlamentarische System als Ganzes umzustürzen. Um die Ausgangslage mit einem Ausblick bis Mitte Jahr abzuschliessen, sei erwähnt, dass der Bundesrat den Auftrag hat, diese Modelle weiter aus- zuarbeiten und zu konkretisieren; Ende Oktober 1992 soll ein Variantenentscheid gefällt werden.
Zu den Erwägungen der Kommission: Angesichts der Aus- gangslage - das von den parlamentarischen Initiativen Voll- mer und Jaeger Geforderte wird bereits geprüft - schien es ei- ner Mehrheit der Staatspolitischen Kommission richtig, materi- ell jetzt nicht Stellung zu nehmen und diesen beiden Initiativen keine Folge zu geben. Der Beschluss fiel bei der Initiative Voll- mer mit 8 zu 7, bei der Initiative Jaeger mit 13 zu 6 Stimmen. Die Kommission glaubt, dass es in der jetzigen Phase nicht zweckmässig wäre, das Modell eines parlamentarischen Re- gierungssystems entweder bereits auszuwählen oder dann bereits auszuscheiden, nachdem die Prüfung der Reformen auf breiter Basis im Gange ist und der Nationalrat als Zweitrat ohnehin mit den Ergebnissen dieser Prüfung des Ständerates konfrontiert werden wird.
Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, man solle Folge geben, weil sie die Prüfung des Modells «Parlamentari- sches Regierungssystem» mit besonderem Nachdruck voran- treiben will.
Einig sind sich Mehr- und Minderheit wieder darin, dass das Modell «Parlamentarisches Regierungssystem» gleichwertig mit den anderen Modellen weiterbehandelt werden soll. Nach- dem der Bundesrat in seinem Begleitschreiben eher andere
Prioritäten setzt, möchte die Kommission zudem mit einem Postulat sicherstellen, dass Gleichwertigkeit erreicht wird. Eine Mehrheit der Kommission hat dabei noch ein Zusatzbe- gehren in dieses Postulat eingebracht: Da dem parlamentari- schen System - zurückhaltend formuliert - zumindest das Ri- siko eines Abbaus der direkten Demokratie innewohnt, soll un- tersucht werden, wie das parlamentarische System mit den Volksrechten der direkten Demokratie - Initiative, Referendum usw. - kompatibel gemacht werden könnte.
Schliesslich noch zur Wertung: Zur Ablehnung beigetragen hat zweifellos auch, dass die parlamentarischen Initiativen nur die Schokoladenseiten des von ihnen beantragten parlamen- tarischen Regierungssystems zeigen. Es ist bereits erwähnt worden, dass eine unabdingbare Folge des Systemwechsels die Fraktionsdisziplin wäre, um nicht zu sagen der Fraktions- zwang, weil die Aufrechterhaltung der Regierung von den Mehrheitsentscheiden des Parlaments abhängig würde. Die Zeiten, da die eidgenössischen Räte ohne Instruktionen stimmen, wären de facto vorbei. Zudem wäre eine Straffung der Parteienlandschaft unumgänglich, wobei man sich das nicht ohne eine Prozentklausel bei den Wahlen vorstellen könnte. Denn nur eine weniger stark parzellierte Parteienland- schaft würde eine Regierung garantieren, die nicht alle paar Monate als Folge wechselnder Parlamentsmehrheiten zu stür- zen droht. Uebrigens haben wir die Hoffnung, dass hier sogar Herr Jaeger mit uns einverstanden ist: dass nämlich dieser Punkt einer sorgsamen Ueberprüfung bedarf - damit Herr Jaeger mit seinem eigenen Vorstoss nicht sich bzw. seine Par- tei plötzlich wegrationalisiert.
Wenn man diese Kehrseite der Medaille sieht, sind wir in der Meinung bestärkt, es sei sinnvoller, auf dem Weg der offenen Prüfung mehrerer Varianten mit Vor- und Nachteilen weiterzu- fahren - und nicht aufgrund eines Vorstosses, der nur die Vor- teile der von ihm suggerierten Lösung enthält.
Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen deshalb vor, beiden Initiativen keine Folge zu geben, um nicht Wasser in den be- reits fliessenden parlamentarischen Rhein respektive Eulen ins bereits tätige politische Athen zu tragen; umgekehrt aber empfiehlt sie, das Postulat zu überweisen.
Vollmer: Ich danke für die Diskussion. Ich habe fast ein biss- chen die Hoffnung, dass auch bei Ablehnung unserer Initiati- ven ein Stück von dem, was unser Anliegen war, in der politi- schen Diskussion bleiben wird. Ich möchte mich aber hier in dieser kurzen Erklärung doch ganz klar gegen einzelne Aeus- serungen abgrenzen. Bei der Intention unserer Initiativen spielte nie auch nur der geringste Gedanke daran eine Rolle, etwas gegen die direkte Demokratie zu unternehmen. Diese Vorstösse haben keine Schlagseite gegen die direkte Demo- kratie; sie wollen die Demokratie nicht wegreformieren. Die Kommissionsmehrheit selber beweist mit ihrem Postulat, dass es offenbar möglich ist, Elemente eines parlamentarischen Regierungssystems in unser Staatswesen so einzubauen, dass die direktdemokratischen Elemente - auf die wir heute stolz sind und die im Gegenteil noch ausgebaut werden müs- sen - durchaus weiterhin Bestand und Platz haben.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten: Machen Sie die Demo- kratiefrage nicht zum Entscheidkriterium über die durch diese beiden Initiativen aufgeworfene Frage.
Jaeger: Diese Diskussion zeigt ganz klar das Dilemma, in dem Sie und wir alle offenbar stecken. Wir wollen reformieren; wir kennen einige Modelle; wir wissen, dass das Konkurrenz- modell eines dieser Modelle ist und dass es sicher innovativ ist. Ich bin mir aber bewusst, dass es um politische Besitz- stände geht und dass fast ein Tabu gebrochen wird, wenn diese Frage angerührt wird. So kommt es dazu, dass Sie einer- seits sagen: Jawohl, wir wollen die Reformen prüfen, jawohl, auch dieses Konkurrenzmodell muss mit in die Prüfung. Aber gleichzeitig bringen Sie zum Ausdruck, dass dieses Modell ei- gentlich doch Ihr unliebstes Kind ist. An sich ist das ein natürli- cher Prozess.
Etwas aber möchte ich Ihnen, Herr Andreas Gross, noch sa- gen. Sie haben mir - pikanterweise nur mir - vorgeworfen, ich wolle die direktdemokratischen Einrichtungen abbauen. Das
Initiatives parlementaires. Système gouvernemental
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N 2 juin 1992
möchte ich in aller Form bestreiten. Ich habe ein völlig unge- trübtes Verhältnis zu Initiative und Referendum; das habe ich seit vielen Jahren bewiesen. Ich werde auch weiterhin dafür kämpfen, dass uns diese Instrumente erhalten bleiben. Eines aber muss ich Ihnen entgegenhalten: Es ist nicht zwingend, das Konkurrenzmodell zu wählen und gleichzeitig die direkt- demokratischen Instrumente aufzuweichen, einzuschränken oder gar zu beseitigen. Das stimmt nicht. Diese Logik, das müssen Sie zugeben, ist falsch. Herr Gross, Sie haben selber bewiesen, dass Sie diese Meinung gar nicht teilen. Denn Sie waren es, der in der Kommission vorgeschlagen hat, man solle das Konkurrenzmodell aufgrund eines Postulates prü- fen, unter möglichster Wahrung der direktdemokratischen In- stitutionen. Wenn Sie dies in der Kommission vorschlagen, nehme ich an, dass Sie ebenfalls meine Auffassung vertreten. Deshalb, so meine ich, können wir der Vorprüfung dieser In- itiativen durchaus zustimmen.
Initiative 90.249
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) Für den Antrag Vollmer (Folge geben)
116 Stimmen
14 Stimmen
Initiative 91.428
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (keine Folge geben) Für den Antrag Jaeger (Folge geben)
111 Stimmen 9 Stimmen
Ad 90.249
Postulat der Staatspolitischen Kommission Reform des Regierungssystems Postulat de la Commission des institutions politiques Réforme du système gouvernemental
Wortlaut des Postulates vom 25. Februar 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, das Modell D (Parlamentari- sches Regierungssystem) des Zwischenberichtes der Arbeits- gruppe Führungsstrukturen des Bundes (AGFB) vom Novem- ber 1991 gleichwertig in die weitere Prüfung der Reform des Regierungssystems einzubeziehen. Entgegen der im Schrei- ben des Bundesrates an die Kommission des Ständerates vom 18. Dezember 1991 bekundeten Absicht soll dieses Modell gegenüber den Modellen A bis C, die vom heutigen Konkordanzsystem ausgehen, nicht in eine zweite Priorität zu- rückgestuft werden. Dabei ist auch zu prüfen, wie Elemente des parlamentarischen Regierungssystems so in das schwei- zerische politische System auf Bundesebene eingebaut wer- den können, dass die direkte Demokratie mit ihren Volksrech- ten - Initiative und Referendum - nicht geschmälert bzw. z. B. mittels der Einführung der Gesetzesinitiative sogar erweitert werden kann.
Texte du postulat du 25 février 1992
Le Conseil fédéral est prié d'intégrer le modèle D (système gouvernemental parlementaire ) du rapport intermédiaire de novembre 1991 du groupe de travail «Structures de direction de la Confédération» (GSDC) dans les futurs travaux visant à examiner la réforme du système gouvernemental, en lui accor- dant la même priorité qu'aux autres modèles. Contrairement à l'intention du Conseil fédéral formulée dans la lettre du
18 décembre 1991 adressée à la commission du Conseil des Etats, ce modèle ne doit pas être relégué à l'arrière-plan par rapport aux modèles A à C, qui partent du système de concor- dance actuel. Par ailleurs, il convient d'examiner s'il y aurait moyen d'intégrer, au plan fédéral, des éléments du système gouvernemental parlementaire dans le système politique suisse de manière telle que la démocratie directe et les droits populaires qui y sont liés - initiative et référendum - ne soient non seulement pas limités, mais peut-être même étendus, grâce, notamment, à la mise en place de l'initiative législative.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 9. März 1992
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat, das teilweise bereits er- füllt ist, entgegenzunehmen.
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 9 mars 1992 Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat qui est déjà partiellement réalisé.
Ueberwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Jaeger) Revision der Bundesverfassung. Parlamentarisches Konkurrenzsystem
Initiative parlementaire (Jaeger) Révision de la Constitution fédérale. Institution du régime parlementaire
In
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In
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1992
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Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
91.428
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.06.1992 - 08:00
Date
Data
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742-754
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20 021 216
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