Geschäftsbericht des Bundesrates 1991
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92.024
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1991
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal federal des assurances 1991
Fortsetzung - Suite
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Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
Cincera, Berichterstatter: Die Sektion H1 der Geschäftsprü- fungskommission hat die Aufgabe, die Führungsstrukturen des Bundes zu überprüfen. Wir befassten uns schwerpunkt- mässig und auf Stufe Bundeskanzlei mit der Regierungs- reform.
Dabei stützten wir uns auf zwei Grundlagen: Zum ersten auf das Verwaltungsorganisationsgesetz von 1978. In diesem sind zur Festigung des Kollegialprinzips die Schaffung von Stabsstellen auf Ebene des Bundesrates und der Departe- mente, die Entwicklung der Bundeskanzlei zu einer zentralen Stabsstelle der Regierung mit Planungs-, Koordinations- und Informationsaufgaben, die Schaffung eines Generalsekreta- riates als Stabsstelle in jedem Departement, Gruppenbildun- gen und als Kompetenzendelegation die Uebertragung von Geschäften an die Bundesämter vorgesehen.
Als zweite Grundlage diente uns der Zwischenbericht der Ar- beitsgruppe AGFB. Dort wird auf die Schwierigkeiten hinge- wiesen, welche dem Bundesrat aus der Doppelaufgabe des Regierens und Verwaltens erwachsen. Wir befassten uns mit der Frage, welchen Beitrag die Bundeskanzlei im heutigen Re- gierungssystem erbringen kann, um Grundlagen für eine rechtzeitige Planung, rationelle Entscheide und eine politi- sche Kohärenz zu schaffen. Wir stiessen hier noch auf einige Probleme. Altbekannt sind die Koordination der Departe- mente und das Einhalten der beschlossenen Linie der überge- ordneten Zielsetzungen. Ein weiteres Problem sind die Ter- mine: Sie sind oft zu kurz, als dass in der Bundeskanzlei mit den Departementen zusammen koordinierte Entscheidungs- grundlagen ausgearbeitet werden könnten.
Der Bundeskanzler hat kürzlich Massnahmen getroffen, um diese Koordinations- und Terminfragen in den Griff zu bekom- men. Im Berichtsjahr standen immer noch Geschäfte auf der Tagesordnung des Bundesrates, welche nicht auf diesem Ni- veau behandelt werden müssten; das ist ein historisches Pro- blem. Herr Bundeskanzler Couchepin hat zur Lösung dieser Frage ein Projekt zur Diskussion gestellt und die Problematik mit den Generalsekretären besprochen, um noch in diesem Geschäftsjahr Fortschritte zu erzielen. Die Bundeskanzlei ist in den meisten Bereichen in der Lage, die ihr zugedachte Funk- tion gemäss Verwaltungsorganisationsgesetz zu erfüllen. Die Grenzen liegen anderswo, nämlich in der Tatsache, dass die Generalsekretariate der Departemente es oft nicht sehr lieben, wenn die Bundeskanzlei mehr macht, als nur Dienstleistun gen anzubieten. Die Stärkung der Generalsekretäre der De- partemente wiederum stösst bei den Amtsdirektoren nicht überall auf grosse Begeisterung.
Die Massnahmen zur Verbesserung der Führungsinstru- mente, wie sie bei der Revision des Verwaltungsorganisations- gesetzes vorgesehen sind, konnten noch nicht so durchge- führt werden, dass sie sich voll ausgewirkt hätten. Der gegen- wärtige Regierungsbetrieb muss - und das zudem mit Blick auf die geplante Regierungsreform - effizienter gestaltet wer- den. In der Bundeskanzlei befasst man sich zurzeit damit, die Kapazitäten voll auszuschöpfen, über die der Bundesrat für
seine Regierungstätigkeit muss verfügen können. Wichtig wird, dass die umfassende Koordination mit den Departemen- ten dieses Ziel ebenfalls fördert. Nur so kann erreicht werden, dass weniger departementsbezogen verwaltet, dafür mehr vom Bundesrat geführt wird.
Schwab, Berichterstatter: Am 30. März hat sich die Sektion 2 der GPK mit Fragen der Zentralen Sprachdienste und der In- formation des Bundesrates sowie der Departemente befasst Für die Sprachdienste standen uns Herr Vizekanzler Casa- nova sowie Herr Hochreutener Red und Antwort. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die vom Bundesrat eingesetzte Arbeits- gruppe «Uebersetzungsdienste» ihre Arbeit fortgesetzt hat Das bisherige Ergebnis darf als befriedigend beurteilt werden: 1. Für jedes Departement ist ein neues Organigramm für das Uebersetzungswesen erstellt worden.
Die Vorbereitungen für die Ausrüstung der Arbeitsplätze mit PC und deren Anschluss an die Datenbank sind abge- schlossen.
Verbesserungsvorschläge zur Aus- und Weiterbildung so- wie zu den Arbeitsbedingungen sind in Angriff genommen worden.
Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Sprachenvielfalt in unserem Lande nebst vielen Vorteilen, vor allem kultureller Natur, auch ihren Preis hat. So sind die Anstrengungen zur Gleichstellung der italienischen Sprache mit den anderen Amtssprachen erfolgreich fortgesetzt worden. Zur Realisie- rung des gesetzten Zieles werden 1992 bereits 13 zusätzliche Uebersetzerstellen geschaffen. Damit sollen nun u. a. die Un- terlagen zu Vernehmlassungen und parlamentarischen Vor- stössen auch auf italienisch übersetzt werden.
Dass der Uebersetzungsapparat nicht überdotiert ist, hat das lange Warten auf das EWR-Abkommen gezeigt. Es hat sich auch gezeigt, dass Uebersetzungsaufträge an Dritte weiterge- geben werden. Das Problem liegt hier vielfach in der Qualität der Arbeit.
Anlässlich der Plenarsitzung wurde die Frage der Simultan- übersetzung an Kommissionssitzungen erörtert. Dabei wurde der Wunsch geäussert, dass diese unkompliziert und kosten- günstig zu erfolgen hätte. Von baulichen Investitionen in den Sitzungszimmern sollte abgesehen werden. Es kam zum Aus- druck, dass der Kanton Bern in dieser Sache langjährige Er- fahrung hat. Der Wunsch der GPK ist es, bei der Staatskanzlei des Kantons Bern die nötigen Informationen einzuholen, be- vor in dieser Sache Beschlüsse mit hohen finanziellen Auswir- kungen gefasst werden. Ich erinnere an die Debatte betreffend Parlamentsreform, wo bereits Beschlüsse gefasst, aber in der Budgetierung keine zusätzlichen Beiträge gesprochen wor- den sind.
Abschliessend noch ein Wort zum Bericht über die sprachli- che Gleichbehandlung von Mann und Frau in der Gesetzes- und Verwaltungssprache.
Dieser Bericht ist im Juni letzten Jahres der Oeffentlichkeit vor- gestellt worden und hat generell ein positives Echo gefunden. Zurzeit läuft eine Aemterkonsultation, damit über die prakti- sche Umsetzung dieser Anliegen entschieden werden kann. Die GPK hat von diesem Stand der Arbeiten Kenntnis ge- nommen.
Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass in den Zen- tralen Sprachdiensten die Probleme lösbar sind und dass dem Willen des Parlaments nachgelebt wird.
Einige Ausführungen zum Informationsdienst: Es geht um die interne Information sowie um die Information der Oeffentlich- keit. Der Bundesrat hat grundsätzlich eine Verbesserung der Information beschlossen.
In der sektionsinternen Befragung hat sich gezeigt, dass die Departemente seit Jahren in der Informatik tätig sind und sich so gewisse Methoden und Gewohnheiten herausgebildet ha- ben, dies nicht immer zum Vorteil, weder finanziell noch im Sinne einer Verwirklichung eines gemeinsamen Leitbildes. Ende 1992 soll ein allgemeines Informatikleitbild des Bundes vorliegen. Es wird jetzt darum gehen, die bereits vorhandenen Leitbilder einzelner Bundesämter auf diesen gemeinsamen Nenner zu bringen. Leider waren und sind weiterhin gewisse Fehlinvestitionen nicht zu vermeiden. So hat die GPK festge-
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stellt, dass nach Aussagen von Herrn Garin z. B. beim Bawi die heute verwendete Informatiklösung, die amtsintern gut dient, rasch ausgewechselt werden könnte, dies aber zur Folge hätte, dass ungefähr 200 Arbeitsplätze neu ausgerüstet wer- den müssten. Eine Alternative ist die Entwicklung eines Sy- stems, das den Transfer von Daten von einem Programm ins andere ermöglicht. Die GPK hat zur Kenntnis genommen, dass das BFI zurzeit daran ist, eine solche Lösung zu er- arbeiten.
Weiter ist zu bemerken, dass heute eine Informatikkonferenz des Bundes besteht. Das Präsidium hat das BFI inne. Jedes Departement ist durch einen Informatiker vertreten. So sollte es möglich werden, die departementsübergreifenden Pro- bleme zu lösen.
Zahlreiche Themen sollten in Zukunft auch besser departe- mentsübergreifend koordiniert nach aussen getragen wer- den, zum Beispiel die Beziehungen der Schweiz zu Europa.
Nach Auffassung der GPK müsste die Orientierung der Bevöl- kerung über Beschlüsse des Parlamentes, vor allem aber über Geschäfte, über die die Volksmeinung eingeholt werden muss, besser, einfacher und auch öfter erfolgen. Diese Frage ist nicht zuletzt auch eine Frage der Kosten. Die Frage des Ko- sten-Nutzen-Verhältnisses müsste aber in jedem Fall neu ge- stellt werden.
Kaum Probleme scheint es zwischen den Informationsdien- sten der Verwaltung und der Vereinigung der Bundeshaus- journalisten zu geben.
Abschliessend darf gesagt werden: Die GPK hat festgestellt, dass der Wille zur Verbesserung der internen Information vor- handen ist. Die GPK wünscht, dass die Frage der Information der Oeffentlichkeit, die noch transparenter, einfacher und zeit- gerechter erfolgen sollte, zügig vorangetrieben wird.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 84 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon la page 82 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Militärdepartement - Département militaire
Keller Anton, Berichterstatter: Der als vertraulich klassierte Bericht des Bundesrates an die Geschäftsprüfungskommis- sionen über die Einzelheiten der Kriegsmaterialausfuhr im Jahre 1991 war Anlass, uns über die Behandlung der Ausfuhr- gesuche, deren Annahme, deren Ablehnung, ausführlich ori- entieren zu lassen. Im Rahmen der gesamten Warenausfuhr machen die Kriegsmaterialausfuhren wie im Jahre 1990 noch 0,37 Prozent oder rund 337 Millionen Franken aus. Damit ist die sinkende Tendenz der letzten 15 Jahre bei der Waffenaus- fuhr bestätigt.
Im Verhältnis zu den Wirtschaftspartnern des engeren Umfel- des, gedacht ist hier an die europäischen Demokratien, wei- sen wir ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen Import und Export in diesem Sektor auf. Mit Frankreich haben wir eine Bi- lanz, die etwa 1 zu 6 zugunsten von Frankreich ausfällt
Die Kommission hat auch zur Kenntnis genommen, dass Herr Bundesrat Villiger eine Totalrevision des Kriegsmaterialgeset- zes auf Ende 1993 in Aussicht stellt.
An einer gemeinsamen Sitzung mit der entsprechenden Sek- tion des Ständerates unterhielten wir uns mit Bundesrat Villi- ger, Vertretern des EMD, des EDA und der Bundesanwalt- schaft über die Ergebnisse einer Nachprüfung des Rüstungs- exports. Wir hatten dazu dem Bundesrat am 29. Januar 1992 einige Fragen gestellt, und das EMD hatte uns diese Fragen am 3. März beantwortet.
Im Zentrum der Diskussion standen Fragen von grundlegen- der Bedeutung, die sich um die Waffenlieferung an die Türkei drehten. Gemäss Artikel 4 des Kriegsmaterialgesetzes muss der Bund eine Grundbewilligung erteilen, wenn eine Firma Kriegsmaterial herstellt; gemäss Artikel 9 muss er eine Bewilli- gung für die Ausfuhr erteilen. Beides hängt sinnvollerweise und logisch zusammen. Dennoch sind es getrennte Akte, weil die Situation in einem Bestimmungsland im Zeitpunkt der Pro- duktionserlaubnis anders sein kann als im Zeitpunkt der Aus- fuhrbewilligung.
Im vorliegenden Fall geht es um Fliegerabwehrsysteme der Firma Oerlikon-Contraves für die Marine. 1984 lag die Export- bewilligung vor; im Verlaufe der achtziger Jahre fanden bewil- ligte Teillieferungen statt, und am 2. März 1992 stand die letzte Lieferungstranche der Kanone zur Diskussion. Die Sektion konnte sich überzeugen, dass der Bundesrat die Situation in den vergangenen Jahren laufend beurteilt hatte. Am 24. Okto- ber 1990 befand der Bundesrat, dass die Invasion in Kuwait durch irakische Truppen nicht bedeute, dass die Türkei nun als Land anzusehen sei, das in einem Gebiet mit gefährlichen Spannungen liege. Gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a des Kriegsmaterialgesetzes bestand für ihn damals also kein Hinderungsgrund. Am 14. November 1990 entschied der Bun- desrat, dass die Menschenrechtssituation alles in allem nicht dergestalt sei, vor allem im Vergleich mit früheren Jahren, dass die Ausfuhr notwendigerweise verboten werden müsse, ent- schied also, dass Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe b nicht zur Anwendung komme.
Diesen Entscheid hatte die GPK damals kritisiert. Am 17. Ja- nuar 1991, zwei Tage nach Beginn des Golfkrieges, unter- sagte der Bundesrat die Lieferung. In Anwendung kam die Vorschrift über Gebiete mit gefährlichen Spannungen gemäss Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a. Am 26. Juni 1991 dann, nach Ende des Golfkrieges, erachtete der Bundesrat den Grund nicht mehr für gegeben und hob seinen Entscheid auf, und am 2. März 1992 erteilte er die Ausfuhrbewilligung für die obener- wähnte Flab-Waffe, eine Raketenabwehrkanone, die auf Schif- fen installiert wird.
Die Frage der Sektion ging im wesentlichen nach den Krite- rien, welche den Bundesrat zu seinem positiven Entscheid be- wogen hatten, insbesondere die Beurteilung der Menschen- rechtssituation zum Zeitpunkt seiner Entscheide vom 26. Juni 1991 und vom 2. März 1992.
Im Antwortschreiben des EMD vom 7. März 1992 waren näm- lich Argumente erwähnt, die in Artikel 11 Absatz 2 nicht zur Sprache kommen, insbesondere dass diese Waffen nicht ge- gen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden können, dann auch das Argument von Treu und Glauben gegenüber einem Geschäft, das bereits vor bald 10 Jahren abgemacht war - also Treu und Glauben dem Hersteller gegenüber wie dem Belieferten. Dass die Waffe nicht gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden kann, erachtet die GPK nicht als zusätzli- ches Kriterium, sondern höchstens als Begleitbegründung. Das blieb auch aus der Sicht des Bundesrates unbestritten. Die Gewichtung des Argumentes, bei bereits bestehenden Verträgen dürfe im Sinne von Treu und Glauben gewissermas- sen grosszügiger verfahren werden als bei neu zu schliessen- den Verträgen, hat offensichtlich im Bundesrat Anklang gefun- den und den Entscheid mitbestimmt. Der Bundesrat stützte sich dabei auf ein Gutachten von Professor Kälin.
Die GPK hat Professor Kälin um eine Antwort gebeten und diese am 4. Mai 1992 erhalten. Zum Thema Rechtssicherheit, Treu und Glauben, unterscheidet Professor Kälin zwischen ei- ner noch ungesicherten behördlichen Bewilligung, bei der man sich nicht auf Treu und Glauben berufen kann, und auf bereits bewilligte Verträge, in welchen die Behörden gegen- über den Betroffenen eine Zusicherung abgegeben haben, welche unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben bin- dend wird. Professor Kälin hat indessen die Frage im konkre- ten Fall wegen fehlender Informationen nicht beurteilen kön- nen, weil ja insbesondere beurteilt werden müsste, ob bei der ersten Lieferung 1984 Zusicherungen gemacht wurden, die gemäss bundesrechtlicher Rechtsprechung zum Schutz von Treu und Glauben verbindlich sind.
Die GPK teilt indessen die Auffassung, dass Treu und Glauben
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nur angerufen werden können, wenn die Behörden eine Pra- xisänderung vornehmen.
Anders und etwas deutlicher ausgedrückt: Wenn die Behör- den Artikel 11 Absatz 2 konsequent anwenden - Stichworte sind Gebiete mit gefährlichen Spannungen, Achtung der Men- schenwürde, Bestrebungen im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe -, dann ändern sie die Praxis nicht, und die Vertragsschliessenden wissen, dass bei veränderten Verhältnissen der Bewilligungsentscheid negativ sein kann. Folglich können sie sich nicht auf Treu und Glauben berufen; denn sie wissen, dass sich die Verhältnisse, z. B. die Men- schenrechtssituation, ändern können und deswegen allen- falls auch eine Lieferung eingestellt werden kann.
Entscheidend bei der Beurteilung bleibt also im Falle der Tür- kei die Frage der Menschenrechte. Der Bundesrat sieht das auch nicht anders. Es interessierte die Sektion also, wie der Bundesrat die Lage beurteilt hatte, als er zu seinem positiven Entscheid kam. Sie konnte zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat über die Lage in der Türkei gut im Bilde ist. Der Bun- desrat hat sich in letzter Zeit wiederholt mit dieser Situation auseinandergesetzt Gewisse Hoffnungen richteten sich auf die Regierung Demirel, die im Oktober 1991 die Beachtung der Menschenrechte in ihr Programm aufnahm und konkrete Schritte zu deren Verbesserung unternahm. Nach Auskunft des EDA besserte sich daraufhin die Situation der Menschen- rechte - mit Ausnahme der kurdischen Gebiete, wo der Aus- nahmezustand verhängt war - vorübergehend leicht.
Die Sektion nahm aber folgende Aussage eines hochrangigen Mitgliedes des EDA zur Kenntnis: «Im Falle der Türkei stehen wir vor einer enormen Verschlechterung der Menschenrechts- lage im letzten Jahr.» Auf Antrag der Sektion stellte Bundes- präsident Felber, Chef des EDA, die Beurteilung der Men- schenrechtslage in einem zusammenfassenden Schreiben vom 28. April dar. Der damalige Entscheid war offensichtlich ein Mehrheitsentscheid und kaum im Sinne des EDA. Mit Blick auf die heutige Situation in der Türkei findet die GPK die dama- lige kritische Haltung des EDA bestätigt
Abschliessend bleibt festzustellen, dass die Türkei ein dorni- ges Kapitel in der Geschichte der Waffenausfuhr darstellt. Die Lage muss ständig neu beurteilt werden, die Entscheide wechseln. Diese Schwankungen dürften auch für die Türken nicht sonderlich attraktiv sein.
Die Schweizer Behörden - das ist die Ansicht der GPK - müs- sen aufgrund restriktiver Kriterien urteilen. Das ist richtig. An- dere Länder honorieren das aussenpolitische Verhalten bzw. Wohlverhalten der Türkei. Das können und wollen wir auf die- sem Gebiet nicht. Der Bundesrat muss das Gesetz strikt an- wenden. Eine andere Richtschnur hat die Schweiz nicht, wenn sie eine klare Linie einhalten will.
M. Friderici Charles: Le groupe libéral a pris connaissance du rapport de gestion du Conseil fédéral au chapitre du Départe- ment militaire fédéral. Il n'a pas beaucoup de remarques à faire. La première, à la page 45, au chapitre 4, concernant la recherche d'une solution à la question des objecteurs de conscience. Le peuple a bien sûr voté sur l'article constitution- nel que nous lui avons présenté, c'est-à-dire: «Chaque Suisse est tenu au service militaire. La loi prévoit un service civil.» A la page 45 pourtant, il est fait mention d'un «service civil de rem- placement». Or, dans le texte constitutionnel, le mot «rempla- cement» n'existe pas.
Le groupe libéral a également pris note - et ceci avec une cer- taine surprise - du dernier paragraphe du chapitre 4, c'est-à- dire: «Ultérieurement, il s'agira d'examiner si et dans quelle mesure l'obligation de servir dans l'armée ou dans la protec- tion civile pourra être remplacée par une obligation générale de servir. Une commission d'experts réunissant des person- nalités de tous les milieux sera mise sur pied à cet effet. » Nous tenons à vous dire, Monsieur le Conseiller fédéral, combien cette dernière petite phrase nous a surpris. En effet, il semble que nous appliquons ici la célèbre tactique du salami et que nous allons détruire petit à petit à la fois l'armée et la protection civile pour arriver enfin à un système assez informe. A ce moment-là, je pense que plus rien ne s'opposerait - peut-être pour certains d'entre nous - à ce que nous fassions partie
d'une communauté européenne avec une défense commune, mais encore faudrait-il que, à ce stade, défense il y ait!
Le second point sur lequel le groupe libéral a fait quelques re- marques: il s'agit de l'initiative «40 places d'armes, ça suffit». En page 46, il est notamment précisé que cette initiative sera soumise le plus rapidement possible au peuple. Nous tenons à rappeler que les initiatives devraient théoriquement être sou- mises au peuple dans l'ordre de leur dépôt à la Chancellerie fédérale. En effet, il nous semble tout à fait inutile - ou disons parfois déplacé - que certaines initiatives traînent par trop dans les tiroirs du Conseil fédéral alors que d'autres sont trai- tées avec beaucoup de célérité.
J'aimerais, Monsieur le Conseiller fédéral, qu'à l'avenir égale- ment nous traitions toutes les initiatives sur un pied d'égalité.
Bundesrat Villiger: Zuerst einige Bemerkungen an Ihren Kom- missionspräsidenten: Herr Seiler Rolf hat am Anfang dieser Debatte kritisiert, dass das EMD nicht bereit war, in bezug auf die Waffenexporte in die Türkei Unterlagen über die Entscheid- findung im Bundesrat zur Verfügung zu stellen.
Ich muss sagen, dass ich mit dieser Kritik Mühe habe. Eine Kollegialbehörde muss doch unabhängig von jedem Druck und frei diskutieren können. Es muss auch jeder einmal seine Meinung ändern können, ohne dass das irgendwo aktenkun- dig nach aussen dringt. Es dringt sonst schon genug nach aussen, und das belastet ein Kollegium. Das muss ich Ihnen offen sagen.
Die Freigabe solcher Akten würde das Vertrauensverhältnis im Kollegium stören, weil eben plötzlich andere als streng sachli- che Kriterien auch in die Diskussionen einfliessen könnten. Oder der andere Weg: Es wird nichts mehr geschrieben, es gibt keine Mitberichte mehr, und es wird nur noch mündlich verhandelt; das wäre dann wieder nicht im Interesse der Sorg- falt der Entscheidfindung. So bin ich überzeugt, dass auch die GPK dem Bundesrat einen vertraulichen Freiraum für seine Entscheidfindung belassen sollte.
Zu den Bemerkungen von Herrn Keller Anton. Er hat geschil- dert, wie sich die Kriegsmaterialausfuhr entwickelt hat Ich muss das nicht wiederholen. Sie ist zurückgegangen. Die Gründe sind bekannt: Es sind die weltweiten Kürzungen der Militärbudgets. Es sind das wachsende Angebot und die zu- nehmende Konkurrenz der Produktion aus Schwellenländern, die uns etwas Sorge machen, auch ein gewisser Protektionis- mus in den grossen Ländern selber und eigene Schwierigkei- ten der betroffenen Firmen in der Schweiz, hier vor allem der betroffenen Firma Oerlikon-Bührle. Dazu kommen natürlich die Auswirkungen der Stopps wegen des Golfkrieges und der Türkei. Diese Abnahme darf aber nicht zum Schluss führen, dass die Ausfuhren inskünftig für uns, für die Schweiz, über- haupt entbehrlich wären; denn ohne die Möglichkeit, ins Aus- land zu liefern, wäre unsere Rüstungsindustrie - wegen des zu kleinen Binnenmarktes - schlicht zum Untergang verurteilt. Das ist aus sicherheitspolitischer Sicht unannehmbar, weil eine minimale Rüstungsindustrie eine Voraussetzung für eine eigenständige Sicherheitspolitik ist. Wir brauchen für den Kri- sen- und Kriegsfall eine gewisse industrielle Infrastruktur, für die autonome Versorgung mit Ersatzteilen und Unterhaltsar- beiten, und auch ein gewisses Know-how für eigene Kampf- wertsteigerungen. Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass das Gesetz, wie das Ihr Sprecher hier gesagt hat, revidiert werden muss.
Die Ereignisse im Vorfeld des Golfkonflikts, welcher die Gefah- ren der unkontrollierten Weiterverbreitung neuer Waffensy- steme gezeigt hat, belegen dies. Besonders heikel sind heute Güter, die sowohl für den militärischen als auch für den zivilen Gebrauch strategische Bedeutung haben können; deshalb hat der Bundesrat auch per Verordnung die Verbreitung des Know-hows für Massenvernichtungswaffen und ballistische Raketen unterbunden. Er wird diese Verordnung möglichst bald durch ein Gesetz ablösen.
Wir haben die Revision des Kriegsmaterialgesetzes an die Hand genommen. Wir möchten den Begriff erweitern und den Geltungsbereich ausdehnen, und die internationalen Kontrol- len müssen auch auf diesem Gebiet verstärkt werden. Ich will nicht weiter darauf eingehen und Ihnen nur sagen, dass es
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sich um eine relativ schwierige Materie handelt, die auch auf Europakompatibilität überprüft werden muss. Wir hoffen, dass wir Ihnen dieses Gesetz spätestens Ende 1993 nach der Ver- nehmlassung und allem, was dazugehört, vorlegen können. Ich komme noch zur Türkei, weil das ein Problem ist, das nicht nur Sie beschäftigt, sondern auch uns. Ich teile die Meinung Ihres Sprechers, dass das ein dorniges Kapitel der Kriegsma- terialausfuhr sei.
Der Bundesrat hat sich mehrfach mit der Türkei beschäftigt. Die Entwicklung in der Türkei gab Anlass zu verschiedenen Beschlüssen. Das hat Ihr Sprecher alles ausgeführt. Ich muss es nicht wiederholen.
Am 2. März kam der Bundesrat auf seine Unterbindungsent- scheide zurück. Da ging es um die Lieferung einer letzten Tranche der Seaguard-Fliegerabwehrsysteme für die Marine. Diese sind Bestandteil eines umfassenden Exportgeschäftes, das 1984 grundsätzlich bewilligt worden ist und wegen unse- rer Bewilligungskaskade immer wieder erneuerungspflichtig war, was in anderen Ländern zum Teil nicht so ist.
Diese Bewilligung ist insofern ein Sonderfall, als sie ermögli- chen sollte, ein schon lange hängiges Problem auf eine ver- tretbare Weise zu lösen. Mit der Erteilung dieser Bewilligung hat der Bundesrat einen Einzelentscheid getroffen, der die be- sonderen Umstände berücksichtigt. Der Einwand, der Einzel- entscheid sei nicht rechtmässig, zielt an der Tatsache vorbei; es war ein Einzelentscheid, weil nur ein einziges Ausfuhrge- such hängig war.
Die besonderen Umstände sind folgende: Es geht - wie ge- sagt - um ein Fliegerabwehrsystem für die Marine, das letzt- lich der Nato zugute kommt, also um Waffen, die sicher nicht gegen Zivilpersonen eingesetzt werden können. Es bestand auch keine Gefahr eines internationalen bewaffneten Konflikts oder gefährlicher Spannungen, weil zu diesem Zeitpunkt nicht mehr mit dem Ausbruch eines türkisch-irakischen Konflikts gerechnet werden musste. Der Begriff der «gefährlichen Span- nungen» ist interpretationsbedürftig, das wissen auch wir. Der Bundesrat ging bei seinen Erwägungen davon aus, dass keine gefährlichen Spannungen im Sinne des Gesetzes vor- lagen.
Zusätzlich zum Kriterium der gefährlichen Spannungen musste der Bundesrat prüfen, ob der Export der fraglichen Sy- steme die von der Schweiz verfolgten Bestrebungen zur Ach- tung der Menschenwürde beeinträchtigen würde. Das Gesetz geht nicht davon aus, dass jedes Vorliegen von Menschen- rechtsverletzungen an sich als Verbotsgrund für Waffenaus- fuhren gilt. Das Gesetz hält unmissverständlich fest, dass eine Beeinträchtigung der von der Schweiz verfolgten Bestrebun- gen zur Achtung der Menschenwürde vorliegen muss; das ist eine etwas verwickelte, aber doch klare Formulierung.
Der Bundesrat gelangte zum Schluss, dass keine solche Be- einträchtigung gegeben ist, weil es sich um Systeme handelt, die nicht gegen die kurdische Bevölkerung eingesetzt werden können. Die Art der Waffe ist kein neues Kriterium, aber sie wurde bei der Einschätzung des Risikos dieser Beeinträchti- gung berücksichtigt
Besondere Umstände lagen auch vor, weil diese Lieferung den letzten Teil eines Vertrags bildete, für den der Bundesrat - wie gesagt - 1984 die grundsätzliche Zustimmung gegeben hatte; deshalb auch die Erwägung des Arguments von Treu und Glauben. Gerade weil es ein Sonderfall war, war es auch kein Präjudiz. Hätte das Gesuch einen neuen Vertrag betrof- fen, hätte der Bundesrat der Präzedenzwirkung grössere Auf- merksamkeit widmen müssen. Ohne einem allfälligen zukünf- tigen Entscheid des Bundesrates vorgreifen zu wollen, gehe ich davon aus, dass er in diesem letzten Fall vermutlich anders entschieden hätte.
Der Bundesrat verfolgt die Situation in der Türkei mit grosser Aufmerksamkeit Gesamthaft war in den letzten Jahren bis vor kurzer Zeit eine Verbesserung der Menschenrechtssituation festzustellen, und die gesetzgeberischen Massnahmen der Regierung Demirel/Inönü zum Schutz der Menschenrechte waren auf dem Weg der Realisierung. Diese Verbesserungen verdienen auch, von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt zu werden.
Aber anders - das will ich hier ganz klar sagen - verhält es sich
mit der Kurdenfrage im Südosten des Landes. Der Bundesrat verfolgt die dortige Entwicklung mit grosser Besorgnis. Er hat die Politik der türkischen Regierung gegenüber den kurdi- schen Minderheiten mehrfach stark verurteilt und die Türkei an ihre internationalen Verpflichtungen im Bereich der Men- schenrechte erinnert. Gleichzeitig hat die Schweiz aber auch jede Art von Terrorismus verurteilt, welche sich gegen demo- kratische Regierungen richtet. Sie hat alle Beteiligten aufgeru- fen, sämtliche Möglichkeiten einer friedlichen Konfliktrege- lung zu nutzen.
Der Bundesrat - das kann ich Ihnen versichern - wird auch weiterhin alles in seiner Macht Stehende unternehmen, um zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Türkei bei- zutragen. Es ist aus diesen Gründen sachlich falsch, wenn ge- sagt wird, der Bundesrat habe mit seinen Entscheiden in der Frage des Waffenexports die türkische Kurdenpolitik sozusa- gen legitimiert.
Nun möchte ich noch dem Sprecher der liberalen Fraktion, Herrn Friderici, antworten. Er hat auf den Bericht verwiesen, in dem wir sagen, was mit den Dienstverweigerern aus Gewis- sensgründen in Zukunft geschehen soll. In der Zwischenzeit, seit der Publikation dieses Rechenschaftsberichts, hat das Volk - darüber sind wir sehr froh - der Verfassungsänderung für einen Zivildienst zugestimmt. Wie ich heute bereits in der Fragestunde sagen konnte, werden wir jetzt darangehen, die gesetzliche Konkretisierung an die Hand zu nehmen. Zustän- dig dafür wird nicht mein Departement sein, sondern ein ande- res, weil es sich jetzt nicht mehr um eine rein militärische Frage handelt.
Kritisch hat sich Herr Friderici zur Bemerkung geäussert, der Bundesrat wolle in den nächsten Jahren auch die Frage der Ablösung der allgemeinen Wehrpflicht durch eine allgemeine Dienstpflicht prüfen. Wir müssen diese Prüfung vornehmen, weil wir durch parlamentarische Vorstösse dazu verpflichtet worden sind. Ich denke etwa an ein Postulat von Herrn Stände- rat Rhinow.
Es ist dem Bundesrat bewusst, dass über eine sogenannte Dienstpflicht in diesem Land sehr verschiedene Meinungen bestehen, und er hat deshalb vor, eine sehr breit gefächerte Arbeitsgruppe einzusetzen, die einmal überprüfen soll, ob überhaupt ein solcher Bedarf besteht und wie gross er sein könnte. Wir denken hier auch an das Sozialwesen und nicht nur an die Verteidigung. Es stellt sich dann die Frage, ob die Frauen einbezogen werden könnten.
Die Arbeitsgruppe sollte aber nicht nur den Bedarf, sondern auch die politische Wünschbarkeit überprüfen. Erst nach Vor- liegen einer vertieften Evaluation dieser Frage wird der Bun- desrat entscheiden, ob er dem Parlament so etwas vorlegen will oder nicht. Es geht also zuerst um die Problemevaluation. Auch ist es nicht so, dass wir jetzt nur provisorisch diesen Zivil- dienst und dann später noch etwas anderes einführen wollten. Vielmehr steht im Moment die Realisierung des auf der Verfas- sung basierenden Zivildienstes im Vordergrund. Alles andere hat einen sehr viel längeren Zeithorizont.
Genehmigt -Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Seite 87 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon la page 85 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Finanzdepartement - Département des finances
Neuenschwander, Berichterstatter: Detaillierte Angaben über das Eidgenössische Personalamt finden Sie im 1. Teil des Geschäftsberichtes auf den Seiten 50 bis 52 und im 2. Teil auf den Seiten 218 bis 222.
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Schwerpunktthema der Geschäftsprüfungskommission war und bleibt die Modernisierung der Verwaltung. Denn eine grundlegende Ueberprüfung der staatlichen Institutionen darf vor der Verwaltung nicht haltmachen. Will der Staat den künfti- gen Herausforderungen gewachsen sein, sind Reformen not- wendig. Die Personalbewirtschaftung muss deshalb neue Wege gehen. Dazu hat der Bundesrat im Juni 1990 ein neues Leitbild zur Personal- und Organisationsentwicklung verab- schiedet. Dabei hat er folgende Ziele: Die Ausrichtung der ge- samten Führungs-, Organisations- und Ausbildungstätigkeit soll auf die Qualifizierung des Personals gelegt werden, damit die kommenden schwierigen Aufgaben gelöst werden kön- nen. Es braucht aber auch eine flexiblere Gestaltung der Struk- turen und Normen und eine Verstärkung der Führung und der Lernprozesse.
Alle vier Jahre wird der Bundesrat die konkreten Zielsetzungen festlegen, die er in die Legislaturplanung aufnehmen will. Das Kapitel 5 des Strategiepapiers zur Personal- und Organisati- onspolitik der neunziger Jahre gibt Aufschluss über die Schwerpunkte der nächsten vier Jahre. Eingeplant ist die To- talrevision des Beamtengesetzes, die durch eine Motion des Nationalrates sowie eine parlamentarische Initiative von Kol- lege Allenspach verlangt wird.
Im gesamten Bereich der Personalpolitik kommen dazu: Aus- bildungsoffensive, Führungs- und Organisationsberatung, Stellen- und Personalplanung, Controlling, attraktive Arbeits- plätze, Personalinformation, Imagewerbung und PR. Ein wei- terer Schwerpunkt neben der Ausbildung ist die Unterstüt- zung der Linie bei der Organisationsentwicklung.
Die Qualifizierung des Personals hat für das Personalamt eine doppelte Bedeutung: Einerseits geht es um die Qualität des Personals, anderseits erfolgt alle zwei Jahre eine Beurteilung des Personals. Zurzeit ist das Beurteilungssystem in den De- partementen noch unterschiedlich geregelt Voraussetzung für die Einführung des Leistungslohnes wird ein einheitliches Qualifikationssystem sein. Für die Planung der Etatstellen und die Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung auf den Bedarf an Arbeitsplätzen und Räumen gelten die Regierungsrichtlinien mit der Stellenplanung. Gefragt sind vor allem Arbeitszeiten zwischen 70 und 80 Prozent Die Arbeitszeitflexibilisierung kommt dem Wunsch nach mehr zusammenhängender Frei- zeit etwas entgegen. Die Nachfrage nach Teilzeitbeschäfti- gung wird weiter zunehmen, was aber auch einen grösseren Raumbedarf erfordert. Im Sekretariatsbereich gibt es bereits viele Halbtagsstellen.
Es wird aber auch festgestellt, dass in Bereichen, wo Koordi- nation und Kommunikation eine grosse Rolle spielen, eine 50-Prozent-Stelle weniger leistungswirksam ist Hingegen kann sich eine wissenschaftliche Tätigkeit an einer Universität eher befruchtend auf die Arbeiten in der Verwaltung aus- wirken.
Ueber das neue Leitbild der Personal- und Organisationsent- wicklung werden wir sicher in einem Jahr mehr sagen können. Im Papier 2, Modernisierung der Verwaltung, wird erwähnt, dass der Bundesrat beabsichtigt, eine zentrale Stellenbörse einzurichten, die Austritte qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bundesdienst vermindern und amts- so- wie departementsübergreifende Mobilität fördern soll.
Dazu habe ich eine Frage an Herrn Bundesrat Stich: Wann und wo wird diese Stellenbörse eingerichtet? Werden die SBB- und PTT-Betriebe miteinbezogen?
Eine Zusatzfrage: Wie stark ist die Zunahme der Belastung der Bundesämter durch die neuen ständigen Kommissionen ge- mäss Parlamentsreform? Es sind verschiedene Klagen be- kanntgeworden, dass die Auffassung besteht, dass das Parla- ment überorganisiert sei. Hier habe ich die Frage, Herr Bun- desrat Stich: Haben Sie schon eine Umfrage über das Perso- nalamt eingeleitet? Und wenn nicht: Werden Sie eine solche veranlassen?
Reimann Maximilian: Ich habe drei Bemerkungen anzubrin- gen.
geht nicht an, Herr Bundesrat, dass Sie oder die Eidgenössi- sche Steuerverwaltung eigenmächtig auf dem Verordnungs- weg oder sonstwie klar geregelte Bestimmungen abändern. Das sind Sie offenbar im Begriff zu tun mit Artikel 20 Absatz 1 Litera a, wo es um die steuerlich privilegierte private Vorsorge mittels Kapitalversicherung geht, die auf Einmalprämien be- ruht.
Der Gesetzgeber hat hier unmissverständlich festgelegt - ich sage dies auch aus Sicht der SVP-Fraktion -, dass Erträge aus solchen Lebensversicherungen dann einkommenssteuerfrei sind, wenn das Vertragsverhältnis mindestens zehn Jahre ge- dauert hat oder der Versicherte das 60. Altersjahr erreicht
Wenn nun die Eidgenössische Steuerverwaltung aus dem «Oder» ein «Und» zu machen wünscht, dann kann sie das auf dem Weg über eine nächste Gesetzesrevision anzustreben versuchen. Es geht aber keinesfalls an, dies auf ungesetzliche Art durch die Hintertür des Verordnungsweges zu versuchen; lassen Sie sich das bitte, Herr Bundesrat, mit allem Nachdruck gesagt sein.
Ich habe damals im Nationalrat als erster für eine steuergün- stige Regelung in diesem Bereich der Säule 3b gekämpft. Sie waren alles andere als begeistert, dass meine damalige Idee nun in der heutigen Form im Gesetz Aufnahme gefunden hat. Seien Sie aber kein schlechter Verlierer, Herr Bundesrat, ak- zeptieren Sie die Lösung, die die Parlamentsmehrheit gefun- den hat.
Mit der Holzhammermethode des Bundesfiskus werden im- mer mehr steuerehrliche Inländer auf ausländische Finanz- plätze vertrieben. Mit den in jüngster Zeit aufgekommenen in- novativen Finanzierungsinstrumenten kann diesem Abwande- rungstrend etwas entgegengewirkt werden, jedenfalls dann, wenn sie fiskalisch korrekt behandelt werden.
Nun mögen Sie einwenden, Herr Bundesrat, Ihre Bundes- kasse sei leer, Ihre Pflicht sei es, diese zu füllen, niemand im Land sei aber willens, Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Dem ist nicht unbedingt so, und damit komme ich zu meiner dritten Bemerkung.
Rund ein Vierteljahrhundert ist seit der letzten Amnestie verstri- chen. Ich bin überzeugt, dass erneut 20 bis 30 Milliarden Fran- ken zur Amnestie angemeldet würden, mit entsprechend posi- tiven Auswirkungen für die angeschlagenen Haushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Ich weiss, Steueramnestien haben auch ihre Kehrseiten; sie ermuntern zu neuen Hinterziehungen. Aber in der jetzigen fi- nanzpolitischen Phase sollte den Vorteilen einer Amnestie der Vorzug gegeben werden.
Allenspach: Frau Spoerry hat in der heutigen Fragestunde darauf hingewiesen, dass die Eidgenössische Steuerverwal- tung Beschlüsse des Parlamentes offensichtlich nicht akzep- tiert, sondern ins Gegenteil uminterpretiert. Herr Reimann Ma- ximilian hat erneut auf diesen Tatbestand hingewiesen. Sie, Herr Bundesrat, haben diesen Tatbestand bestätigt und diese krasse Missachtung eines Parlamentsbeschlusses hier in die- sem Rate verteidigt. Deshalb müssen wir erneut darauf zu- rückkommen. Ich möchte den Tatbestand noch einmal dar- stellen:
Anlässlich der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer hat das Parlament entschieden, dass ausbe- zahlte Erträge aus rückkauffähigen Lebensversicherungen mit
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Einmalprämien nicht besteuert werden, wenn die Versiche- rung mindestens zehn Jahre gedauert hat oder wenn der Ver- sicherte bei der Auszahlung das 60. Altersjahr erreicht hat. Diesem Parlamentsentscheid sind lange Auseinandersetzun gen vorausgegangen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung und Sie als Vorsteher des Finanzdepartementes traten für eine möglichst rigorose Erfassung der Einmalprämienversicherun- gen ein, weil Sie in ihnen keine Versicherungs-, sondern eine Kapitalanlage sahen. Sie machten die Steuerfreiheit von der Kumulation beider Voraussetzungen abhängig, nämlich min- destens zehn Jahre Versicherungsdauer und Erreichung des 60. Altersjahres bei der Auszahlung der Versicherung.
Das Finanzdepartement konnte sich aber in dieser Frage im Parlament nicht durchsetzen. Im Ständerat beispielsweise wurde am 27. September 1990 ein diesbezüglicher Antrag des Finanzdepartementes ausdrücklich abgelehnt und eine Rege- lung zum Beschluss erhoben, die die Steuerfreiheit der Erträge von Einmalprämienversicherungen dann gewährt, wenn - ich wiederhole es noch einmal - entweder die Versi- cherung zehn Jahre gedauert hat oder der Versicherte bei der Auszahlung der Versicherungssumme 60 Jahre alt ist Es müssen also nicht beide Bedingungen kumulativ erfüllt sein. Es muss im konkreten Fall nur die eine oder die andere Vor- aussetzung vorliegen.
Der Gesetzgeber hat sich bewusst für die liberale, alternative Fassung ausgesprochen, weil zu einer echten Vorsorge nicht nur die Altersvorsorge gehört, sondern auch die Vorsorge für die künftige Ausbildung der Kinder und für Familienangehö- rige im Falle eines vorzeitigen Todes.
Die Formulierung des Finanzdepartementes hätte beispiels- weise praktisch alle Einmalprämienversicherungen, die ab- geschlossen werden, um den Kindern eine höhere Fachaus- bildung zu ermöglichen, vom Steuerprivileg ausgeschlossen. Das wollte das Parlament nicht. Es hat deshalb die enge For- mulierung abgelehnt. Die parlamentarischen Beratungen, die Gesetzesmaterialien und die Kommentierung der Entscheide des Gesetzgebers in den Medien waren eindeutig: Es gilt al- ternativ. Selbst die Hauptabteilung «Direkte Bundessteuer» hat dies am 12. November 1991 schriftlich bestätigt Von ei- ner Unsicherheit in der Gesetzesauslegung kann nicht die Rede sein.
Es ist deshalb unverständlich, dass rund anderthalb Jahre nach dem Parlamentsbeschluss und nach der vorerst richti- gen Interpretation der Steuerverwaltung plötzlich das Gegen- teil behauptet wird. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass beide Bedingungen - entgegen dem Wortlaut des Gesetzes - erfüllt sein müssen, kumulativ und nicht alternativ.
Es besteht kaum ein Zweifel, dass Sie, Herr Bundesrat, hinter dieser unverständlichen Kehrtwendung der Steuerverwaltung stehen. Das Parlament hat gegen Ihren Willen alternative Vor- aussetzungen beschlossen. Wir erwarten von einem Bundes- rat, dass er auch die ihm nicht in den Kram passenden Parla- mentsentscheide akzeptiert
Es geht bei der vorliegenden klaren Ausgangslage nicht an, zu behaupten, das Parlament habe nicht gewusst, was es ent- scheide, und habe eigentlich das Gegenteil des Beschlosse- nen gewollt. Es grenzt meines Erachtens an Anmassung, wenn Sie, Herr Bundesrat, durchblicken lassen, Sie würden den Sinn des Gesetzes besser als das Parlament kennen und dieser Sinn sei das Gegenteil des Wortlautes, den dieses Par- lament ausdrücklich gutgeheissen hat.
Muss der Bürger zuerst ans Bundesgericht gelangen, um ei- nen Bundesrat zu zwingen, einen klaren Parlamentsentscheid zu vollziehen? Mit dieser Missachtung des Parlamentes hat das fiskalische Denken dem demokratischen Bewusstsein und dem rechtsstaatlichen Ideengut einen schlechten Dienst erwiesen. Ranküne, Herr Bundesrat, war immer ein schlechter Ratgeber.
Wir verlangen, dass die Parlamentsbeschlüsse bezüglich Arti- kel 20 Absatz 1 Buchstabe a in ihrem Wortlaut akzeptiert und vollzogen werden.
Fischer-Sursee: Ich spreche ebenfalls zu Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesgesetzes über die direkte Bundes- steuer.
Ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat Stich, Ihre Antwort heute in der Fragestunde hat mich überrascht Ich gebe Ihnen zu: Wäre es ohne Intervention der Steuerverwaltung beim ur- sprünglichen Text, bei der ursprünglichen Fassung, geblie- ben, dann würde sich Ihre Interpretation noch mit Not vertre- ten lassen. Nachdem aber das Intermezzo, das durch die Steuerverwaltung selbst veranlasst wurde, stattgefunden hat, ist Ihre Interpretation schlicht nicht mehr haltbar. Die histori- sche Auslegung des Gesetzes verbietet dies. Ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat Stich, Sie sind in den eigenen Schlin- gen hängengeblieben.
Ich möchte Sie an den historischen Werdegang erinnern: Im ursprünglichen Text war ebenfalls die Formulierung «oder» - alternativ, nicht kumulativ - vorhanden. Diese Formulierung war von beiden Räten abgesegnet und gutgeheissen worden. Im Differenzbereinigungsverfahren sind dann auf Antrag der Steuerverwaltung die beiden Kommissionen übereingekom- men, auf diesen bereits verabschiedeten Text zurückzukom- men. Es wurde dann an der ständerätlichen Sitzung vom 5. Juni 1990 von der Steuerverwaltung der neue Vorschlag mit dem Wort «und» eingebracht, und zwar wurde vor allem argu- mentiert, dass die doppelte Verneinung nicht gut sei; so ist das Wort «und> dann noch hineingeschmuggelt worden.
Die Kommission hat diese Formulierung aufgenommen und im Ständerat eingebracht, und der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, das Wort «und» bedeute, dass die Bedin- gungen kumulativ erfüllt sein müssen. Diesem Antrag hat Herr Ständerat Rüesch opponiert und darauf hingewiesen, dass das eine Verschlechterung gegenüber der ursprünglichen Fassung sei. Er hat ein Beispiel gebracht: Ein Familienvater, der z. B. mit 35 Jahren eine solche Einmaleinlage mache, könne diese ohne Steuerbelastung zurückziehen, z. B. im Al- ter von 45 Jahren, wenn seine Kinder in die Ausbildung kämen und er Geld benötige.
In Kenntnis dieser Sachlage hat der Ständerat Herrn Rüesch zugestimmt und das Wort «und» wieder gestrichen und die alte Fassung «oder» aufgenommen. In der nationalrätlichen Kommissionsberatung kam der gleiche Antrag von der Ver- waltung noch einmal, und die nationalrätliche Kommission stellte fest, dass gegenüber der ursprünglichen Fassung keine Differenz mehr bestehe, und ist daher gar nicht darauf eingetreten und hat den Vorschlag der Steuerverwaltung ab- gelehnt
Ich gebe zu, Herr Bundesrat Stich, dass die jetzige Formulie- rung in gewissen Fällen stossend sein kann, zum Beispiel wenn jemand im Alter von 58 eine Einmaleinlage macht und sie dann im Altervon 60-zwei Jahre später-wieder zurückziehtund dies steuerfrei tun kann. Diesen Mangel können wir nicht durch In- terpretation beseitigen - dazu wäre eine Gesetzesänderung nötig -, es sei denn, dass im Einzelfall ein offensichtlicher Rechtsmissbrauch vorliegen würde. Ich erinnere auch daran, dass der Fall eintreten kann, dass einer im Alter von 58 eine sol- che Einmaleinlage tätigt in der Meinung, er beziehe sie dann mit 65, wenn er in den Ruhestand tritt, und jetzt wird er mit 60 in- valid, so dass er den Rückzug vorzeitig tätigen muss.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass Ihre Meinung, Herr Bun- desrat Stich, nicht haltbar ist. Der historische Werdegang ver- bietet dies. Was Sie heute in der Fragestunde sagten, muss ich als schwere Sünde qualifizieren. Sie wäre Ihnen höchstens zu verzeihen, weil Sie als Nationalökonom nicht juristisch, son- dern ökonomisch gedacht haben.
Eymann Christoph: Auch ich, Herr Bundesrat, kann Ihnen nicht ersparen, zu diesem Thema zu sprechen. Aber das Sprichwort «Wie man in den Wald ruft, so tönt es zurück» be- wahrheitet sich, und Sie haben - mit Verlaub gesagt - heute sehr pointiert in den Wald gerufen.
Als Sprecher der Liberalen möchte ich Sie bitten, diese Inter- pretation, wonach die Voraussetzungen der zehnjährigen Dauer und des erreichten sechzigsten Altersjahres kumulativ erfüllt sein müssen, zu überdenken. Die Steuerfreiheit der Be- träge muss dann gegeben sein, wenn entweder die eine oder die andere Voraussetzung erfüllt ist. Ich bitte Sie, auf dieses Thema zurückzukommen, und möchte Ihnen immerhin län- gere Ausführungen und historische Abrisse ersparen.
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Keller Rudolf: Der Schuldenberg wächst und wächst. Dies ist für die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi eine sehr unbefriedigende Situation. Bei den letzten Budgetberatungen haben wir auch etliche Sparvorschläge ge- macht, die von den Regierenden abgelehnt worden sind. Wir verschliessen uns einem Sanierungsprogramm, wie es der Bundesrat will, nicht, wenn dabei in allen Departementen gleichmässig gespart wird - ich sage nicht linear, aber doch in allen Departementen kräftig gespart wird. Dies wird wohl eine unabdingbare Voraussetzung sein, wenn wir den Bundes- haushalt sanieren wollen.
Die Geldpolitik der Nationalbank war auch nicht so, wie wir sie uns vorstellten. Sie war wohl sehr wirkungsvoll, aber ich würde sagen, wirkungsvoll nach oben, indem mit der Politik unserer Nationalbank immer mehr - und ganz bewusst - eine Anglei- chung an das EG-Zinsniveau angestrebt wurde. Als Fraktions- sprecher stelle ich einmal mehr fest, dass wir mit der National- bank nicht zufrieden sind. Wir fragen uns, wie das nun weiter- gehen soll: Darf diese Nationalbank eigentlich machen, was sie will?
Die Bundesfinanzordnung ist am 2. Juni 1991 wohl vor allem deswegen gescheitert, weil einmal mehr auf dem kalten Wege eine versteckte Mehrwertsteuer hätte durchgeboxt werden sollen. Wir wollen aber nicht eine neue Steuerreform, die - über kurz oder lang - noch mehr und noch höhere Steuern zur Folge hat! Unser Volk hat in den letzten Jahren in der EG eini- gen negativen Anschauungsunterricht geniessen können, und ich glaube, dies war ein Grund, weshalb diese Bundesfi- nanzordnung abgelehnt wurde.
Noch kurz zur Forderung von Herrn Reimann Maximilian be- treffend Steueramnestie. Dieser schliessen wir uns sehr herz- haft an. Ich meine wirklich, Herr Bundesrat Stich, Sie sollten einmal etwas Konkretes in die Wege leiten. Herr Reimann hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Hier käme sehr wahrschein- lich noch einiges Geld zutage, das heute irgendwo versteckt herumliegt respektive versteckt «arbeitet».
Beim nächsten Budget werden wir wiederum unsere Vor- schläge einbringen. Wir tun dies konsequent, damit es nach- her nicht heissen kann, wir würden nur kritisieren und über- haupt keine Vorschläge machen. Im vorliegenden Bericht neh- men wir die schlechte Lage unserer Bundesfinanzen zur Kenntnis.
Eine namhafte Quelle zur Erschliessung von etwas mehr Ein- nahmen hätte wohl darin bestanden, wenn wir die EG-Länder um finanzielle Mitunterstützung beim Bau der Neat gebeten hätten. Dieser Antrag unserer Partei wurde im Parlament leider abgelehnt. Vielleicht sagt nun das Stimmvolk nein zu dieser Neat, so dass wir noch einmal darüber diskutieren können. So weit einige wenige und kurze Ausführungen zum Finanzde- partement.
Bundesrat Stich: Ich möchte zuerst dem Kommissionsspre- cher für die Darstellung der Probleme im Bereich des Perso- nalamtes, des Personals und der Organisation danken. Ich möchte auch Frau Spoerry für ihre Anfrage von heute morgen danken. Stellen Sie sich einmal vor, was alle Redner gesagt hätten, wenn sie diese Frage heute nachmittag nicht gestellt hätte! Dann hätten sie beim Finanzdepartement eigentlich herzlich wenig zu kritisieren gehabt.
Um die Geschichte vorwegzunehmen: Zunächst hat die Steuerverwaltung einen Artikel eines Mitarbeiters von Dr. Steinmann in dem Sinne veröffentlicht, wie Sie das gerne aus- gelegt hätten. Diesem Artikel ist in besagter Revue dann durch einen Herrn Koller, den ich nicht kenne, heftig opponiert wor- den. Er erklärte, der Gesetzestext sei derart klar, dass nichts anderes in Frage komme. Später hat ein Mathematiker sehr eindrücklich die doppelte Verneinung ausgelegt. Aufgrund dieser Artikel hat die Steuerverwaltung - nicht der Finanzmini- ster - erklärt, dass sie auf ihre zuerst publizierte Haltung zu- rückkomme. Die Leute von der Steuerverwaltung haben mich darüber informiert, und ich habe meine Zustimmung gege- ben. Letztlich entscheidet in dieser Auslegungsfrage nun das Bundesgericht.
Herr Reimann Maximilian hat sehr deutlich dargelegt, dass er dafür eingetreten sei. Das ist auch mir bekannt, Herr Reimann.
Sie haben damals bei Ihrem allerersten Vorstoss in Ihrem aller- ersten Satz gesagt, das Geld sei ganz klar für die Altersvor- sorge bestimmt. Da gibt es gar keine Meinungsdifferenz. Ich habe heute morgen nur dargelegt, was die Konsequenz wäre, wenn Ihre Interpretation richtig wäre: Wir müssten das Versi- cherungssparen gegenüber dem Banksparen privilegieren. Das ist die ganz einfache Logik dieser Sache. Ich denke nicht, dass das eine besonders rechtsgleiche Behandlung wäre.
Aber, wie Herr Fischer gesagt hat, ich bin ja nicht Jurist, son- dern Oekonom und überlasse diesen Streit den Juristen. Als Oekonom muss ich allerdings sagen, dass diejenigen recht haben, die sagen, unser seinerzeitiger Vorschlag habe nicht eine materielle Aenderung, sondern eine Präzisierung be- zweckt. Für andere Sparzwecke als die Altersvorsorge kann man das Versicherungssparen nicht privilegieren. Das ist wohl nicht denkbar.
Man muss sich mit gewissen Dingen abfinden. Letztlich wird zweifellos das Bundesgericht entscheiden; ich bin hier weder ein glücklicher noch ein schlechter Verlierer. Wir haben das gemacht, was uns richtig erschien. Wir haben Ihnen seiner- zeit vorgeschlagen, diese Frage deutlicher, besser zu formu- lieren - nicht anders, sondern deutlicher und besser. Wenn Sie behaupten, wir würden bei neuen Anlagen mit Holzham- mermethoden vorgehen, muss ich Ihnen entgegenhalten, dass wir die Aufgabe haben, uns gegen Missbräuche, gegen Steuerumgehungen und Steuerhinterziehungen, zur Wehr zu setzen. Ich gebe Ihnen folgendes Beispiel - vielleicht das erste dieser Form, mit dem wir uns auseinanderzusetzen hatten -: Eine Gesellschaft hat Dividenden nicht mehr ausbezahlt, aber statt dessen die Möglichkeit geschaffen, neue Aktien zu erwer- ben. Das war für uns um so deutlicher eine klare Umgehung des Gesetzes, als dieselbe Gesellschaft wenige Jahre später dann Kapital zurückbezahlt hat. In einem solchen Fall ist es of- fensichtlich, dass es nicht um Kapitalerhöhung, sondern um Steuereinsparung geht.
Wir sind der Auffassung, dass gleiche Tatbestände steuerlich gleich behandelt werden sollen. Bei sehr vielen «Innovatio- nen», wie das so schön heisst, geht es eigentlich um nichts an- deres als um das Einsparen von Steuern. Ich weiss natürlich auch, Herr Reimann, dass es angenehm ist, wenn man Geld im Ausland anlegt. Dann hat man natürlich den Vorteil, dass es der Stempelsteuer nicht unterliegt, vor allem aber, dass auch keine Verrechnungssteuer abgezogen wird. Auf der andern Seite stellt sich im Zeitalter der Integration die Frage: Was tun wir mit der Verrechnungssteuer? Die Antwort ist relativ einfach; vermutlich wird es die administrative Hilfe geben. Ich weiss nicht, ob die Betroffenen dann so viel glücklicher sein werden, als sie es heute sind. Ich selber finde immer noch, dass eine Quellensteuer, wie sie die Verrechnungssteuer darstellt, eine vernünftige Einrichtung ist. Sie ist unbürokratisch und nicht von der Willkür von Beamten abhängig. Daneben hat sie noch den Vorteil, dass sie im Moment dem Finanzminister und dem Bundeshaushalt 4 Milliarden Franken einbringt.
Damit komme ich zum Begehren betreffend Steueramnestie. Der Grundsatz ist der, dass während des Lebens eines norma- len Bürgers nur einmal eine Amnestie stattfinden sollte. Zu häufige Amnestien fördern die Steuerhinterziehung. Die letzte Steueramnestie erfolgte 1968. Das ist jetzt 24 Jahre her, Sie haben recht, bald ein Vierteljahrhundert. Aber heute, wo die Leute 100 Jahre alt werden, sind 25 Jahre natürlich keine Zeit mehr. Deshalb muss man sich auch hier ganz klar der höheren Lebenserwartung anpassen, wie bei der AHV, wo man auch mehr bezahlen muss, damit die Renten ausbezahlt werden können.
Man darf eine Steueramnestie nicht so rasch wieder durchfüh- ren. Ich würde sagen, dass das ein Begehren ist, das Sie nach dem Jahre 2000 wieder stellen können. Dann ist es vielleicht vertretbar, so etwas zu tun, aber vorher sicher nicht. Es ist ein Irrtum anzunehmen, man könne die Finanzen mit einer Steueramnestie sanieren. Was passiert bei einer Steueramne- stie? Was hinterzogen worden ist, wird neu zu Vermögen, das von Kantonen und Gemeinden besteuert wird; das ist klar. Der Bund hingegen erhebt keine Vermögenssteuer. Aus diesem Grund kann man nur feststellen: Der Bund verliert mit der Steueramnestie einen Teil des Verrechnungssteuerertrags.
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Das ist immerhin ein beachtlicher Betrag. Wir haben uns auch schon überlegt, wieviel der Sockelbetrag ausmacht: vielleicht etwa 10 Prozent des Ganzen. Woher der Rest kommt, wissen wir nicht.
Um auf die Amnestie zurückzukommen: Von uns aus gesehen käme sie zu früh, und sie ist kein Mittel zur Verbesserung des Bundeshaushaltes.
Zur Frage von Herrn Berichterstatter Neuenschwander über die Situation der Stellenbörse: Als wir zum ersten Mal über die Stellenbörse diskutierten, informierten wir uns darüber, was an anderen Orten getan wird, um gewisse Austritte zu vermei- den. Einige Beispiele: Wenn ein Mitarbeiter mit seinem Chef nicht zufrieden ist, kann er vielleicht an einer anderen Stelle der Bundesverwaltung trotzdem sehr gut arbeiten. Es kann auch sein, dass jemand an einer Stelle arbeitet, wo die Vorge- setzten im Verhältnis zu seinem Alter viel zu jung sind, so dass er keine Chance sieht, einmal nachzurutschen. Es wäre schade, wenn man in solchen Fällen die Leute einfach wegzie- hen liesse. Wenn man die Möglichkeit dazu hat, soll man ihnen helfen.
In der neueren Zeit ist ein anderer Grund für die Schaffung ei- ner Stellenbörse in den Vordergrund gerückt. Nehmen wir als Beispiel den Personalabbau beim Militärdepartement. Es ist sicher richtig und notwendig, dass man versucht, Leute, die jahrelang beim Bund gearbeitet und ihre Arbeit gut gemacht haben, anderswo unterzubringen. Diese Bemühungen sind jetzt im Gang. Es besteht bereits eine Uebereinstimmung zwi- schen Militärdepartement und Personalamt. Das Personalamt hat sich bisher darauf konzentriert, eine EDV-gestützte Hilfe zu schaffen. Meines Erachtens ist das nicht sehr zweckmässig, denn es geht ja nicht um einen Automatismus, um eine exakte Messung, wer wofür qualifiziert ist. Es braucht vielmehr eine Vermittlung durch die Stellenbörse, es braucht die Kenntnis der Person, die vermittelt werden soll. Ich bin deshalb sehr froh, dass das Personalamt jetzt eine Stelle zu mindestens 80 Prozent eingesetzt hat, die diese konkrete Arbeit verrichten und Erfahrungen sammeln wird. Ob man die Uebertragung auf EDV noch nachholen muss, möchte ich heute nicht ent- scheiden. Das wird die Zukunft zeigen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir dieser Frage alle Aufmerksamkeit wid- men. Wir werden im Zusammenhang mit dem Personalabbau beim Militärdepartement und mit den offenen Stellen in der üb- rigen Bundesverwaltung zweifellos sehen, dass Möglichkei- ten bestehen und dass eine gewisse Bewährungsprobe abge- legt werden kann.
Die Frage, ob so etwas auch bei SBB und PTT möglich ist, möchte ich im Moment nicht mit letzter Klarheit beantworten; aber gerade bei der Vermittlung von Leuten, die im techni- schen Bereich tätig sind, sollte dies durchaus möglich sein, denke ich. Es wird zweifellos geprüft werden müssen; für den Fall, dass das nicht schon vorgesehen ist, werden wir es ver- anlassen.
Zur zweiten Frage, ob die Belastung der Aemter durch die neue Struktur der Kommissionen zu hoch sei, haben wir noch keine Untersuchung und keine Umfrage durchgeführt. Ich stelle fest, dass die Belastung wesentlich grösser geworden ist, nicht nur für die Aemter, sondern auch für die Bundesräte; das ist ganz klar. Wir werden jetzt durch das Parlament viel, viel stärker beansprucht als früher. Aber ich nehme an, das alles sei im Interesse der Entlastung der Bundesräte geschehen und deshalb sei der Zweck mindestens ein guter gewesen.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Stucky: Ich wende mich an Sie, Herr Bundesrat Stich, und rufe Ihnen Ihre Verantwortung in Erinnerung.
Sie können sich als Departementschef nicht auf einen Herrn Koller oder einen Mathematiker berufen, die zu einer anderen Gesetzesinterpretation neigen, wenn der Wille des Parlamen- tes im Ständerat und im Nationalrat so klar und eindeutig zum Ausdruck gekommen ist. Uebrigens sind dies Entscheide, die Sie selber provoziert haben!
Dieser Wille ist klar geworden. Die historische Interpretation kommt immer dann zur Anwendung, wenn sprachlich noch eine Unebenheit bestehen würde. Herr Fischer-Sursee hat
Näheres ausgeführt. Es ist hier - wie ich sagte - ganz klar ent- schieden worden, wie das Gesetz zu interpretieren ist. Man kann nicht hinterher kommen und sagen, man könne das Ver- sicherungssparen dem Banksparen nicht vorziehen. Das Par- lament hat nun einmal anders entschieden. Das können Sie bedauern, aber es ist so entschieden worden.
Ich gebe Ihnen zum Schluss den Rat: Pfeifen Sie die Steuer- verwaltung zurück und wenden Sie das Gesetz so an, wie wir es hier im Parlament haben wollten, auch wenn das gegen Ih- ren Wunsch ist! Hie und da muss auch ein Exekutivmitglied eingestehen, dass man den kürzeren gezogen hat. Ich musste das damals als Finanzdirektor im Kanton auch etwa tun.
Bundesrat Stich: Wenn ich es ganz kurz machen soll: Ich wun- dere mich über den Inhalt einer solchen persönlichen Er- klärung.
Genehmigt -Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses
gemäss Seite 88 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral
Classer l'intervention parlementaire
selon la page 85 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
M. Friderici Charles: Il est relativement rare que le groupe li- béral, voire son porte-parole, vienne à la rescousse des Che- mins de fer fédéraux. Pourtant, vous avez certainement lu en page 292 du rapport du Conseil fédéral sur sa gestion que la procédure accélérée d'approbation des plans que nous avons votée aux Chambres dans le courant de la dernière législature avait déjà été appliquée pour le nouveau tronçon de RAIL 2000 Mattstetten-Rothrist. Nous pouvons montrer no- tre satisfaction et espérer que les projets à venir soient ainsi accélérés.
Lors d'une visite d'inspection au troisième département de la Direction générale des CFF, nous avons pourtant constaté que certains projets, notamment en matière de transport d'énergie, dormaient depuis des années, pour ne pas dire des décennies, dans les tiroirs de l'Administration fédérale res- ponsable. C'est notamment le cas de la ligne de transport électrique entre Bienne et Pieterlen pour laquelle la procédure d'adoption des plans de construction est en cours depuis 14 ans.
Lors de l'inauguration du doublement de la ligne Berne- Loetschberg-Simplon - dont on a déjà parlé cet après-midi, à l'heure des questions - il a été déclaré que les nouvelles capa- cités de transport ne pourraient être utilisées faute d'un appro- visionnement en énergie suffisant. A l'heure où le peuple de- vra se prononcer sur le chantier du siècle, il est préoccupant de constater que la puissance installée ne permet pas aux CFF et aux compagnies de chemins de fer privées d'utiliser pleine- ment les capacités à disposition. En effet, d'ici à l'an 2000, les CFF auront besoin d'une puissance installée supplémentaire de l'ordre de 380 megawatts. A l'heure actuelle, les CFF dispo- sent d'un droit de prélèvement d'énergie de 3,4 milliards de ki-
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lowatts/heure et il faudra acquérir encore un million de kilo- watts/heure supplémentaires pour le projet «Alpentransit». Si le Conseil fédéral, comme la loi fédérale sur la protection des eaux lui en fait le devoir, ne renouvelle pas toutes les concessions à leur échéance, on peut se poser la question de l'avenir du trafic ferroviaire. En effet, le groupe libéral doute que l'excellente recette du chef du Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie pour cuire des oeufs permette d'économiser suffisamment de courant de traction pour les trains en transit à travers la Suisse. Il est égale- ment faux de s'appuyer sur la France et sa production d'éner- gie électrique d'origine nucléaire ou sur les centrales d'Eu- rope orientale dont la sécurité est très sujette à caution. Les CFF eux-mêmes déplorent une telle dépendance de l'étranger en matière énergétique. Il faut regretter que, contrairement à ce qui avait été proposé lors de la discussion sur la procédure accélérée d'approbation des plans, le Conseil fédéral n'ait pas jugé opportun d'étendre cette procédure aux autres domaines touchés par le Département fédéral des transports, des com- munications et de l'énergie, c'est-à-dire la construction des routes nationales et celle des lignes de transport d'électricité. Il faut également regretter ici, Monsieur le Conseiller fédéral, que votre département compte en son sein moins de fonction- naires que le seul Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage.
Sur quoi, il faut conclure qu'au sein de l'administration comme dans le peuple il est plus facile de s'opposer que d'entrepren- dre. A l'heure où le Conseil fédéral a déposé une demande d'adhésion à la Communauté européenne, cet état d'esprit est préoccupant.
Meier Hans: Ich spreche für die grüne Fraktion zum Thema Zi- villuftfahrt (Geschäftsbericht auf den Seiten 304 bis 307). Hier steht: Die Ende der achtziger Jahre prognostizierte steile Wachstumskurve hat sich in den beiden letzten Jahren stark verflacht. Das war im Gefolge des Golfkrieges ganz ausge- prägt. Nur gab es leider weniger Passagiere, aber deswegen wurde kein einziger Flug abgesagt. Heute haben wir wieder eine sehr starke Zunahme des Luftverkehrs, also wieder Nor- malzustand.
In diesem ganzen Bereich spricht man nur vom Verflüssigen des Verkehrs und von Kapazitätserhöhungen, von ökologi- schen Wachstumsschranken des Luftverkehrs hingegen kein Wort. Dieses Problem existiert beim Bundesamt für Zivilluft- fahrt eben nicht.
Anlässlich der Diskussion über das Luftfahrtgesetz hat mir Herr Bundesrat Ogi gesagt, es gebe in der Schweiz keinen ein- zigen Flugplatz mehr als vor dreissig Jahren. Das mag stimmen, aber alle diese kleinen Flugplätze sind ausgebaut worden. Sie können es im Bericht nachlesen: Jedes Jahr gibt es neue Ausbauten, um die Kapazität zu erhöhen. Auch sind gegenwärtig wieder 13 Heli-Stützpunkte im Bewilligungsver- fahren. Die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes bringt dem Bund bedeutend mehr Kompetenzen im Ausbau des Flugverkehrs. Ich denke nur an Altenrhein. Das ist eine Entlastung für Zü- rich-Kloten, indem die Linien nach Wien dort weggezogen und nach Altenrhein verlegt wurden.
Herr Bundesrat, wie gesagt, ich vermisse in diesem Ge- schäftsbericht die Sorgen und Nöte der vielen Flugplatz- und Flughafenanwohner. Ich will Ihnen dazu nur aus den Zeitun- gen vom Freitag, Samstag und Sonntag etwas ins Gedächt- nis rufen.
Am Freitag: Abflugverfahren: Furttaler gelangen an den Bun- desrat! Die Bevölkerung ist nicht mehr gewillt, diese Lärmbela- stung auf sich zu nehmen.
Am Samstag: Zum Lärm wird uns noch der Dreck mitgeliefert! Eine Podiumsdiskussion über das neue Abflugverfahren auf Piste 28 zeigt das frostige Klima unter der Bevölkerung zu die- sem Thema
In der «SonntagsZeitung»: Flugreisen günstig wie noch nie! Weil Ueberkapazitäten bestehen, werden für die Sommersai- son Arrangements zu Billigsttarifen angeboten.
Herr Bundesrat, ich frage Sie: Sind Sie nicht auch der Mei- nung, der Luftverkehr solle seine Kosten selber tragen? Sind Sie nicht auch der Meinung, unsere Flughäfen sollten für un-
sere nationale Wirtschaft da sein und nicht zur Drehscheibe des Luftverkehrs für ganz Europa werden?
Herr Bundesrat Ogi, ich bitte Sie: Sorgen Sie dafür, dass im nächsten Geschäftsbericht auch etwas über das Eingehen auf die Sorgen und Nöte der Bevölkerung und über die ökologi- schen Aspekte des Luftverkehrs steht; vor allem, dass bei in- ternationalen Verhandlungen über Zölle und Steuern auf Flug- benzin gesprochen wird, wie es Herr Bundesrat Stich ja selber auch möchte!
Stalder: Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi nimmt zum Bericht des Verkehrs- und Ener- giewirtschaftsdepartements wie folgt Stellung:
Grösste Mühe hat sie aber mit dem dafür geforderten Preis: Wenn für das grundsätzliche Fernhalten der 40-Tonnen-Trans- porte von der Strasse der Bau der Neat - d. h. zwei alpenque- rende Eisenbahntunnels - und die Fertigstellung des Natio- nalstrassennetzes angeboten werden müssen, scheint uns dieser Preis entschieden zu hoch. Das sind finanzielle Leistun- gen ohne Kostenbeteiligung der EG, die sich nicht rechtferti- gen lassen, besonders dann nicht, wenn die Umlagerung des Güterverkehrs nicht zwingend vorgeschrieben werden soll. Gerade weil dies nicht der Fall ist, muss mit einer enormen Zu- nahme des Strassenverkehrs, besonders der Gütertransporte auf der Strasse, gerechnet werden.
Der Druck für den Bau der zweiten Röhre am Gotthard für die Autobahn wird drastisch zunehmen und kaum zu verhindern sein. Nebst der Neat werden dann auch diese Baukosten zwin- gend anfallen, wenn nicht rechtzeitig Gegensteuer gegeben wird.
Die Absicht, für den Huckepackverkehr die Tunnelstrecken der Bahn auszubauen, erachtet die Fraktion als falsch. Die Zu- kunft des Gütertransports der Schiene kann niemals «Hucke- pack» heissen, sondern «Grosscontainer». Container lassen sich von einem Transportmittel zum andern - Wasser, Schiene, Strasse - problemlos umladen und erfordern keine Ausweitung der Pflichtprofile der Bahntunnelstrecken. Nur dieses System wird eine Umlagerung der Warentransporte zur Ueberwindung von grossen Distanzen von der Strasse auf die Schiene ermöglichen.
Für die Uebergangsphase des Huckepacks verlangt die Frak- tion Eisenbahnfahrzeuge mit hydraulisch verstellbaren Lade- flächen. Zum Verlad werden die Ladeflächen auf Pufferhöhe angehoben und für die Fahrt auf die Höhe eines Tiefgangwa- gens abgesenkt. So lassen sich bauliche Anpassungen der Tunnelstrecken für Hunderte von Millionen Franken ver- meiden.
Aus den dargelegten Gründen kann die Fraktion die Trans- portpolitik des Bundesrates nicht gutheissen.
Zur Energie: Die Fraktion unterstützt die Bestrebungen zur Verminderung der Luftschadstoffe, behält sich jedoch vor, zu den einzelnen Massnahmen Stellung zu nehmen.
Zur Kommunikation: Hier möchte die Fraktion anmerken, dass sie grundsätzlich hinter den Bestrebungen des EVED steht und die Schaffung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) befürwortet.
Die föderalistische Struktur und die topographischen Bedin- gungen unseres Landes erheischen besonders abgestimmte Lösungen. Konkurrenz darf aber nicht dazu führen, dass re- gionale Institutionen wie Lokalradios von Grundkommunika- tionen wie Nachrichtenübermittlung ausgeschlossen werden. Die Fraktion stellt hier das Begehren, dass Lokalradios auch weiterhin mit den Nachrichtensendungen von Radio DRS be- dient werden.
So weit die Anmerkungen unserer Fraktion zu diesem Ge- schäft.
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Bundesrat Ogi: Ich danke Ihnen zunächst für die insgesamt doch positive Aufnahme des Geschäftsberichtes des Eidge- nössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes. Ich stelle auch fest, dass die positiven Schritte, die wir eingelei- tet haben, insbesondere im Plangenehmigungsverfahren, re- gistriert werden, auch wenn sie klein sind. In bezug auf die Aeusserungen, die hier nun gefallen sind, möchte ich folgen- des sagen:
Zu Herrn Friderici: Das Dossier bezüglich Pieterlen ruht nicht in den Schubladen des Departementes - Sie wissen das ganz genau. Auf das Vorgehen bei Beschwerden haben wir keinen direkten Einfluss.
Da Sie schon das Plangenehmigungsverfahren beim Eisen- bahnbau ansprechen - auch dies ein Begehren Ihres Rates in bezug auf eine raschere Entsorgung -, möchte ich darauf hin- weisen, dass vor einigen Stunden der Ständerat die nötigen Massnahmen getroffen hat. Die Motion wurde teils als Motion, teils als Postulat überwiesen. Es handelt sich um die Motion, die Herr Fischer-Seengen eingereicht hat
In bezug auf die BLS-Linie, die Sie ebenfalls angesprochen haben, möchte ich Ihnen sagen, dass gewisse Installationen im Gange sind - Stichwort: Umformer in Wimmis - und dass weitere im Bau sind. Aber ich möchte nicht wiederholen, was ich heute nachmittag in der Fragestunde zum Energiever- brauch für die Neat gesagt habe.
Ich habe die Zahlen bekanntgegeben. Es sind vom Gesamt- stromverbrauch der Eisenbahnen 25 Prozent, vom Gesamt- stromverbrauch der Schweiz sind es nicht einmal zwei Pro- zent, Herr Friderici. Ich sage es auch Ihnen: Wenn wir anstelle der Neat Strassen bauen müssen, dann ist der Energiever- brauch viel, viel höher. Wir müssen die Neat bauen, damit sich Autos und Lastwagen auf der Strasse noch in vernünftigen Zeiten verschieben können. Wenn wir nämlich die Neat nicht bauen können, werden unsere Strassen hoffnungslos überla- stet sein. Der Tourismusverkehr, der Gewerbeverkehr und der Berufsverkehr können sich nicht mehr in vernünftigen Zeiten bewegen.
In bezug auf die Grösse meines Departementes - ein weiteres Stichwort, das Sie, Herr Friderici, erwähnt haben - stimmt es, dass zwei Aemter heute grösser sind als das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement. Ich darf in die- sem Zusammenhang hier in diesem Rat vielleicht eine kleine Bilanz ziehen: Das EVED hat 1,7 Prozent vom gesamten Per- sonalbestand. Wenn Sie das EMD nicht einbeziehen, sind es drei Prozent. Das EVED - mein Departement - hat in der Zeit- spanne von 1987 bis 1991 17,5 Prozent aller Botschaften bear- beitet, 30 Prozent aller persönlichen Vorstösse behandelt, 45 Prozent aller Volksinitiativen bearbeitet und hat heute ein Budget von rund 5,5 Milliarden Franken - wenn Sie wollen, sind das 20 Prozent
Mit einem kleinen Team versuchen wir, die grossen Probleme dieser Zeit anzugehen. Aber wenn Sie bei der nächsten Perso- nalbeurteilung diesem Departement, das in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben zugeteilt bekommen hat, vielleicht et- was mehr Personal geben, kann ich Ihnen auch besser garan- tieren, dass diese Aufträge vielleicht ohne allzu grosse Pannen verwirklicht werden können.
In bezug auf die Ausführungen von Herrn Meier Hans möchte ich folgendes sagen: Nach der Golfkrise und nach der «Golfre- zession» ist die Zivilluftfahrt daran, sich wieder zu erholen. Herr Meier, Sie wissen, dass in den letzten Wochen und Monaten etliche schlimme Meldungen in bezug auf den Zustand ver- schiedener Zivilluftfahrtgesellschaften zu lesen waren, auch in den Zeitungen, die Sie vorhin erwähnt haben.
Im übrigen kann ich Ihnen nur sagen, dass sich die Swissair grosse Mühe gibt. Diesen Fortschritt sollten Sie als Anwohner des Flughafens Kloten auch einmal sehen. Die Swissair gibt sich grosse Mühe, eine junge Flotte zu erhalten; im Durch- schnitt ist diese etwa sechsjährig. Die Swissair verwendet treibstoffsparende Flugzeuge. Sie veröffentlicht eine Oekobi- lanz, und es ist nicht die Absicht der Swissair - Sie haben das nicht tel quel gesagt, aber doch durchblicken lassen -, dass nun Altenrhein eine Entlastung für Kloten werden soll.
Herr Meier Hans, ich verstehe die Sorgen der Bewohner in der Umgebung des Flugplatzes. Aber wir sind alle auch Konsu-
menten, auch viele dieser Flugplatzanwohner sind eben Kon- sumenten und suchen auch Arbeitsplätze. Es ist nicht so, dass man nur kritisiert. Es gibt auch in Ihrer Region, in der unmittel- baren Nähe des Flugplatzes, Leute, die vom Flugbetrieb leben.
Flughäfen sind Wirtschaftsfaktoren, sind wichtige Verbindun- gen zur weiten Welt, die wir auch brauchen. Ich habe anläss- lich der Behandlung des Luftfahrtgesetzes gesagt, man könne nicht die Romantik des Aletschwaldes mit der Ertragskraft der Bahnhofstrasse von Zürich kombinieren. Das geht einfach nicht Ich werde aber dafür sorgen, dass im Geschäftsbericht 1992 die Fragen Umwelt und Luftfahrt vermehrt erörtert wer- den, Herr Meier.
Schliesslich noch zu Herrn Stalder: Ich danke Ihnen für das Bekenntnis zum kombinierten Verkehr. Herr Stalder, die Fer- tigstellung des Nationalstrassennetzes hat das Volk beschlos- sen, und wir führen aus. Der Nationalrat hat uns auch einmal den Auftrag gegeben, dieses Netz bis ins Jahr 2000 fertigzu- stellen. Das wird aufgrund der Budgettranchen, die Sie uns zu- teilen, nicht möglich sein.
In bezug auf die Umlagerung auf die Schiene muss ich Ihnen sagen, dass wir bereits heute im Transitgüterverkehr 85 Pro- zent von der Strasse auf die Schiene verlegt haben, eine Lei- stung, die die Franzosen und auch die Oesterreicher nicht er- bringen können. Wir sind der Meinung, dass man den Güter- verkehr aber nicht zwingend auf die Schiene verlegen darf. Eine Pflichtverlagerung ist nicht möglich, weil wir heute zur Kenntnis nehmen müssen, dass von diesen 600 000 bis 700 000 Lastwagen, die die Gotthardachse benützen, rund 250 000 bis 300 000 Lastwagen hausgemachter Verkehr sind, es sich also um Lastwagen handelt, die nicht im Ausland, son- dern in der Schweiz immatrikuliert sind. Es hat auch solche, die das Kennzeichen des Kantons Uri tragen. Vergessen wir den Binnenverkehr nicht, wenn wir diese Situation beurteilen! In bezug auf den Huckepackverkehr haben Sie erklärt, dass Sie mit dieser Lösung nicht einverstanden sind. Wenn Sie aber auf der anderen Seite den Transitvertrag rühmen, muss ich Ih- nen sagen, dass es nur aufgrund einer Vorleistung, nämlich mit dem Beschluss des Bundesrates vom 24. Oktober 1989 betreffend Angebotsverbesserungen im Huckepackverkehr (Uebergangslösung) möglich war, unsere Glaubwürdigkeit bei der EG herzustellen und einen für uns positiven Transitver- trag auszuhandeln.
Ich bin auch der Meinung, dass die Zukunft dem unbegleite- ten Gütertransitverkehr gehören muss. Aber wenn Sie von den Grosscontainern sprechen, hoffe ich nicht, dass Sie Gross- container amerikanischen Ausmasses fordern, denn diese könnten wir weder durch den Lötschberg noch durch den Gotthard transportieren. Wenn es auf internationaler Ebene nicht gelingt, eine Norm zu beschliessen, die die Amerikaner in bezug auf diese Grosscontainer etwas bremst, werden wir neue Probleme bekommen.
Gehen Sie einmal nach Rotterdam und schauen Sie sich diese mächtigen Grosscontainer an, die aus Amerika kommen. Das ist nicht die Lösung. Wir wollen diese Grosscontainer nicht, sondern eine Norm, die für Europa Gültigkeit bekommt. Kei- nesfalls wollen wir, dass die Amerikaner uns hier diktieren, welche Norm wir zu übernehmen haben.
Zu den Lokalradios kann ich Ihnen nur sagen, dass wir den Veranstaltern keine Vorschriften machen können. Das ist we- der im neuen Radio- und Fernsehgesetz noch in der Verord- nung dazu festgehalten. Diese Veranstalter sind frei, welche Leistungen sie von der SRG übernehmen wollen oder nicht Sie haben vielleicht auch zur Kenntnis genommen, dass die SRG für diese Leistungen, die sie bis anhin relativ günstig offe- rierte, in Zukunft einen anderen Preis verlangen wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und hoffe, dass es mit Ihnen zusammen gelingen wird, die anstehenden grossen Probleme zu lösen. Ich zähle auf Sie und erwarte, dass auch das Schweizervolk bei der Neat-Abstimmung am 27. Septem- ber mitmachen wird.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
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Geschäftsbericht des Bundesrates 1991
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 88f. der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 86 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Frau Fankhauser, Berichterstatterin: Ich spreche zum Vollzug des Tierschutzgesetzes. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie Ihre Aufmerksamkeit für dieses Problem noch aufrechterhalten. Am 1. Juli 1981 ist das Tierschutzgesetz in Kraft getreten. Bis 1991 - also zehn Jahre lang - hatten Uebergangsfristen Kan- tonen und Betroffenen Zeit gelassen, deren Praxis anzupas- sen. Mit dem Problem des Vollzugs des Tierschutzgesetzes beschäftigt sich die Geschäftsprüfungskommission seit über vier Jahren. Trotz zahlreicher Mahnungen an den Bundesrat funktioniert der Vollzug immer noch nicht vollumfänglich. Herr Gafner, Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen, hat GPK-Mitgliedern gegenüber bestätigt, dass das Ziel des Tier- schutzgesetzes immer noch nicht erreicht ist.
Massnahmen des Vollzuges sind Bewilligungen und Kontroll- pflichten in den Bereichen der Wildtierhaltung, des Handels und der Werbung mit Tieren, Tierversuche, Aufstallungssy- steme und Stalleinrichtungen. Auf dem Gebiet der Nutztierhal- tung existieren keine ähnlich lautenden Bestimmungen. Die Kantone sind hier auch nicht zu Stichproben oder zu systema- tischen Kontrollen verpflichtet. Ende 1991 ist eine Verordnung vorbereitet worden, die leider zurzeit zugunsten der notwendi- gen Anpassungen an das EWR-Recht zurückgestellt worden ist.
Die GPK empfiehlt jedoch, dass trotz allem diese Verordnung schneller realisiert wird, damit die Kantone zu einem effiziente- ren Vollzug angehalten werden können. Dabei sind die Ein- wände und Feststellungen des Amtes zu berücksichtigen.
Zudem schlagen wir vor, nicht immer alles durch Expertisen - Stichworte Kaninchen-, Hühner- und Schweinehaltung - bele- gen zu wollen. Am besten ist halt immer noch die natürliche Tierhaltung; in diesem Zusammenhang kann auf die Erfah- rung der umliegenden Länder zurückgegriffen werden.
Die Ausgestaltung des Vollzuges liegt also voll und ganz bei den Kantonen. Und diese haben sich lediglich nach dem Grundsatz der pflichtgemässen Amtshandlung zu richten. Zwei dieser Kantone haben ihre Aufgabe, nämlich die Ausge- staltung des Vollzuges, erst beim letztmöglichen Termin er- füllt. Das Bundesamt für Veterinärwesen bedauert denn auch das Fehlen von Mitteln zur Durchsetzung der Oberaufsicht des Bundes über die Kantone, wobei laut Aussage des Direktors des Bundesamtes die Oberaufsicht bloss ein leeres Wort sei. Erst die allmähliche Feststellung, dass die Realisierung durch die Tierhalter sehr zögernd in Gang kam, veranlasste die Voll- zugsbehörde zu ganz unterschiedlichen Aktivitäten, je nach- dem, wie die Situation beurteilt wurde, und in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln. Für uns als Legislative bleibt die mehr als zögerliche Umsetzung eines Gesetzes sehr unbefrie- digend.
Der Vollzug des Tierschutzgesetzes ist zu kontrollieren. (Fol- gende Bemerkungen könnten für den Vollzug anderer Ge- setze genauso gelten.) Es besteht nämlich einerseits die Mög- lichkeit der Repression - wie Beschwerdemöglichkeit oder Strafandrohung -, was im konkreten Fall eine Gesetzesände- rung bedingen würde, die aber vom Bundesrat wiederum teil- weise verworfen wird. Anderseits sind Verbesserungen auf In- formationsebene möglich. Das Bundesamt hat eine breite Pa- lette entwickelt, von Lehrmitteln bis zu Richtlinien und Weisun- gen für die Sensibilisierung und Bewusstmachung der Tier- schutzprobleme.
Diese Informationskampagne allein genügt aber in diesem Fall nicht. Trotzdem bleibt die Herausforderung spannend. Kann eine gut durchdachte Sensibilisierung für Probleme die
Androhung von Repression oder die Repression selber er- setzen?
Mehr als zehn Jahre brauchte es bis zur Feststellung, dass die Ziele eines Gesetzes nicht erreicht wurden; das ist bitter. Eine sorgfältige Gesetzesevaluation und Instrumente zur Beurtei- lung der Wirksamkeit von staatlichen Massnahmen werden helfen, Antworten zu finden.
Tschuppert Karl, Berichterstatter: In Anbetracht des fortlau- fenden Erfolgs fasse ich mich kurz: Die Parlamentarische Ver- waltungskontrollstelle war beauftragt, unserer Sektion eine Projektskizze für eine Evaluation des Wohnbau- und Eigen- tumförderungsgesetzes zu unterbreiten, weil wir festgestellt hatten, dass sich keine der vielen Studien, die bis jetzt in Auftrag gegeben wurden, mit den Auswirkungen des WEG befasste. Inzwischen haben wir aber festgestellt, dass das Bundesamt für Wohnungswesen für 1994 eine Untersuchung der Auswirkungen des WEG plant. Deshalb haben wir be- schlossen, diese Untersuchung abzuwarten und uns nachher mit dem weiteren Vorgehen zu befassen. Dennoch sind aus unserer Mitte einige Fragen aufgetaucht, die dringend sind.
Obwohl das Parlament letztes Jahr einen neuen Rahmenkre- dit für das WEG gesprochen hat, sehen wir jetzt, dass das nicht ausreicht, denn die Gesuche nehmen drastisch zu, und die Mittel reichen bei weitem nicht aus. Der jährliche Bedarf an Neuwohnungen beträgt etwa 45 000 Einheiten, und realisiert können im Moment etwa 30 000 werden. Es ist deshalb zu be- grüssen, dass eine neue Vorlage in diese Richtung ausgear- beitet wurde, die jetzt zur Behandlung vorliegt
Es müssten aber noch zusätzliche Impulse geschaffen wer- den. Wir würden es begrüssen, wenn der Bundesrat unsere Anliegen, die nicht Gegenstand der neuen Vorlage sind, drin- gend prüfen würde, so zum Beispiel die Möglichkeit, unver- züglich Bürgschaftskredite freizumachen. Das sind Kredite, die den Bund praktisch nicht belasten und bei welchen bis jetzt auch kein Schadenfall nachweisbar ist
Oder beispielsweise die Möglichkeit - ich weiss, es ist nicht so einfach -, mehr Befugnisse und Vollzugsarbeiten vom Bun- desamt für Wohnungswesen an Kantone und an die Dachver- bände zu übertragen, um das Verfahren zu beschleunigen. Das hängt natürlich vom gegenseitigen Willen ab, das wissen wir.
Ein weiterer Punkt: Alle Gesuchsteller gleich behandeln. Da haben wir in der Kommission einige Mitteilungen bekommen, beispielsweise beim Erwerb bestehender Objekte; also keine Benachteiligung neuer, echter gemeinnütziger Bauträger usw.
Schliesslich: Bisherige Normen gegenüber denjenigen Bau- trägern einhalten, die im Vertrauen auf bisherige Regelungen Land gekauft und Bauten geplant haben. Nach unserer Mei- nung könnten solche Massnahmen sofort unbürokratisch er- folgen und wünschenswerte Anreize schaffen.
Ein weiteres Problem, das uns schon seit einiger Zeit beschäf- tigt, ist das IHG. Im April haben wir deshalb ein Hearing mit ausgewählten Regionalsekretären durchgeführt Die Anhö- rung hinterliess bei unserer Sektion den Eindruck, dass wir durchweg über sehr gute Regionalsekretäre verfügen, die se- riose Arbeit leisten und mit allen Mitteln versuchen, ihre Re- gion auf individuelle Weise zu fördern. Einige Probleme, die dabei aufgetaucht sind, haben wir dem Bundesrat mit einem Brief mitgeteilt.
Letztes Jahr haben wir einen Rahmenkredit für das IHG um 800 Millionen Franken aufgestockt Entsprechend wurde von der Zentralstelle für regionale Wirtschaftsförderung eine mittel- fristige Fondsplanung erstellt, die für die Jahre 1992 bis 1995 Budgeteinlagen von durchschnittlich 120 Millionen Franken vorsah. Aufgrund dieser Zahlen wäre ein Abbau der penden- ten Gesuche mittels Darlehen - das war ja ein Ziel der Fonds- aufstockung - in den Jahren 1992 bis 1994 möglich gewesen. Im Voranschlag 1992 wurden die Zahlungskredite aber bereits gekürzt Und nun sollen die Zahlungskredite im Rahmen der Sanierungsmassnahmen nochmals um 10 Prozent gekürzt werden. Die Zentralstelle hat auf diese Vorgaben so reagiert, dass sie den Abbau der Pendenzen mittels Zinskostenbeiträ- gen vorgenommen hat. Diese Lösung hat den Vorteil, dass die
Gestion du Conseil fédéral 1991
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Gesuchsteller relativ rasch in den Genuss der Investitionshilfe gelangen, allerdings nicht in Form von Darlehen. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass dem Fonds rund 200 Millionen Franken verlorengehen, weil die Zinskostenbeiträge à fonds perdu geleistet werden und somit auch nicht mehr als Höchst- zahlungen in den Fonds zurückfliessen.
Die Möglichkeit, neue Darlehen zuzusichern, wird durch die geringeren Budgeteinlagen und die zum Teil fehlenden Rück- zahlungen beschnitten. Statt eines jährlichen Zusicherungs- beitrages von etwa 120 Millionen Franken können in den Jah- ren 1992 bis 1994 lediglich noch etwa 80 Millionen Franken pro Jahr vergeben werden. Werden die Fondseinlagen zusätz- lich um 10 Prozent gekürzt, verringert sich der Spielraum noch mehr.
Dieses Vorgehen beeinträchtigt die Kontinuität und die Glaub- würdigkeit der Investitionshilfe und der Regionalpolitik des Bundes. Deshalb sollte kurzfristig erreicht werden, dass diese Investitionshilfe und auch die Beiträge an die Erarbeitung re- gionaler Entwicklungskonzepte und die Regionalsekretariate von der linearen Kürzung ausgenommen werden.
Mittelfristig müsste man dahin wirken, dass die Budgeteinla- gen für 1993 und die Finanzplanungszahlen für 1994 bis 1996 so angepasst werden, dass Jahreszusicherungen von rund 120 Millionen Franken ermöglicht würden, wie das ja ur- sprünglich vorgesehen war. Dies würde eine gewisse Konti- nuität in die Regionalpolitik des Bundes bringen, was für mit- tel- und langfristige Aufgaben nötig ist. Somit hätten auch die Kantone, welche ja eine jeweils gleichwertige Leistung erbrin- gen, mittelfristige Vorgaben.
Schliesslich sollten auch die Regionen, welche sich in vielfälti- ger Art für regionalpolitische Anliegen ausserhalb von Bun- des- und Kantonsunterstützungen engagieren, nicht ständig in einem Unsicherheitsverhältnis über die Regionalpolitik des Bundes gelassen werden. Obwohl Regionalpolitik nicht Kon- junkturpolitik ist, führen die Investitionshilfegelder in der ge- genwärtigen Zeit zu einer willkommenen Belebungswirkung, die nicht zu unterschätzen ist.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, wenn Sie diesen Anliegen nachgehen.
Weder Hansjürg: Wir sind der GPK sehr dankbar, dass sie das Problem des Vollzugs der Tierschutzgesetzgebung kritisch unter die Lupe genommen hat. Mit diesem Vollzug ist es nicht gut bestellt, wie das Frau Fankhauser dargelegt hat. Das Tier- schutzgesetz, das 1981 angenommen worden ist, fordert zwingend die Beachtung folgender beider Grundsätze: Tiere sind so zu behandeln, dass ihren Bedürfnissen in bestmögli- cher Weise Rechnung getragen wird. Die für ein Tier notwen- dige Bewegungsfreiheit darf nicht dauernd oder unnötig ein- geschränkt werden, wenn damit für das Tier Schmerzen, Lei- den oder Schäden verbunden sind.
Diese beiden Bestimmungen werden laufend untergraben. Die Verletzung dieser Vorschriften bedeutet nämlich in den meisten Fällen sofort eine wesentliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens der Tiere. Es fehlen die gesetzlichen Grundla- gen, dies zu erlauben, da das Tierschutzgesetz keine Ausnah- men - auch nur für beschränkte Zeit - vorsieht.
Die Beamten des Bundesamtes für Veterinärwesen haben die- sen Standpunkt ja auch vertreten. Aber trotzdem findet das Gesetz nicht seine Anwendung.
Das Problem der Tierhaltung ist ein sehr trauriges und speziel- les Problem. Aber es gibt noch ein anderes Problem, über das sehr wenig gesagt worden ist, das aber auch von der GPK auf- gegriffen werden sollte.
Seit Jahrzehnten werden täglich Tausende von Tieren für me- dizinische, industrielle und weitere Zwecke im Tierversuch ge- braucht. Viele Tiere erleiden grausamste Qualen. Sie werden künstlich krank gemacht, mit bösartigen Tumoren infiziert, ver- giftet, unterkühlt, verstrahlt, monatelang bewegungsunfähig in Apparaten gefoltert oder mit Elektroschocks malträtiert. Diese mittelalterlichen Foltermethoden müssen endlich aufhören.
Es ist gegen die Würde des Menschen, solche Foltermetho- den anzuwenden. Immer mehr Menschen können es mit ih- rem Gewissen nicht mehr vereinbaren, Tierversuche zu befür- worten. Immer mehr Studentinnen und Studenten beginnen
sich im Studium zu wehren und weigern sich, Tierversuche durchzuführen. Immer mehr Aerztinnen und Aerzte - unsere Kollegin Gonseth ist jetzt gerade nicht anwesend -, Forsche- rinnen und Forscher, Wissenschafterinnen und Wissenschaf- ter erkennen die Sinnlosigkeit und Gefährlichkeit der Tierver- suche.
Ergebnisse aus Tierversuchen können nicht auf den Men- schen übertragen werden. Tierversuche sind keine Sicher- heitsbarriere, im Gegenteil. Sie ermöglichen die Marktzulas- sung von gefährlichen Medikamenten und Impfstoffen. Sol- che Produkte kämen nicht auf den Markt, wenn sie aus- schliesslich auf menschlichem Zellgewebe oder Organkultu- ren geprüft würden.
Ich rede noch zur Krebsforschung: Mit mehr als 300 000 Stof- fen hat man am Tier experimentiert. 6000 sogenannte Krebs- heilmittel wurden am Tier mit Erfolg erprobt, beim Menschen jedoch haben alle 6000 versagt. In der Schweiz sind gegen- wärtig rund 10 000 Medikamente auf dem Markt. Tausend wer- den jedes Jahr wegen Nebenwirkungen und/oder Wirkungslo- sigkeit zurückgezogen, dies trotz Tierversuchen, und tausend neue kommen immer wieder dazu. Und noch immer werden auch diese, die tausend nutzlosen und tausend neuen - von mir aus gesehen auch nutzlosen - am Tier, das sich ja nicht wehren kann, ausprobiert. Ihre Vertreter hier aber sind zu ohn- mächtig, um das Ruder herumzuwerfen.
Wir fordern eine medizinische Forschung mit dem Menschen im Mittelpunkt, statt der Labormaus. Wir fordern eine Medizin, die sich für alternative Heilmethoden öffnet, wie Homöopathie, Farbtherapie, anthroposophische Heilkunde, Kräuterheil- kunde, Blütenessenzen, Akupunktur usw.
Wir müssen mit den grausamen Tierversuchen aufhören - denn was ethisch und moralisch falsch ist, kann politisch und wirtschaftlich niemals richtig sein.
Binder: Ich spreche zum Votum von Herrn Weder betreffend Tierschutzgesetz. Es geht wohl nicht an, dass man hier eine globale Verurteilung der Landwirtschaft vornimmt, indem man sagt, das Tierschutzgesetz sei praktisch fast nirgends vollzo- gen, es werde dauernd unterlaufen. Dem ist nicht so.
Ich will nicht die Kantone gegeneinander ausspielen, aber mindestens ich komme aus einem Kanton, dem Kanton Zü- rich, in dem das Tierschutzgesetz streng vollzogen worden ist. Wir haben bis zum 1. Januar 1991 die Kontrollen in sämtlichen Ställen vollzogen, die beanstandet wurden. Das Tierschutzge- setz in unserem Kanton ist also zum grössten Teil vollzogen worden.
Es geht aber auch nicht an, dass man die Landwirtschaft in ei- nem Mass verunglimpft, wie sie es nicht verdient hat. Jeder Bauer ist willens, dem Tierschutzgesetz, wie es nun einmal vorliegt, Nachachtung zu verschaffen. Aber die finanzielle Si- tuation der Landwirtschaft kennen Sie auch. Sie kennen weiter die Beitragswilligkeit gegenüber der Landwirtschaft in diesem Bereich, die nicht unbedingt sehr gross ist.
Es waren vielerorts finanzielle Schwierigkeiten, finanzielle Nöte, die einen Vollzug bis zum heutigen Tag nicht erlaubten. Ich bin überzeugt, dass auch diese Säumigen das Versäumte noch nachholen werden.
Betreffend Tierschutzgesetz und Tierversuche muss ich sa- gen: Wir haben in diesem Jahr darüber abgestimmt, und wir werden wahrscheinlich Gelegenheit haben, auch im nächsten Jahr darüber zu befinden. Ich bin der Meinung, dass wir über die diesjährige Abstimmung betreffend Tierversuche das Rich- tige getan haben und ein Weiteres nicht nötig ist.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: J'interviens sur les trois questions qui m'ont été posées en commençant par la protec- tion des animaux. J'ai lu l'année passée, Madame Fankhau- ser, souvent ce slogan: «700 ans c'est assez». Vous ne pous- sez pas à l'inflation puisque vous dites plutôt aujourd'hui - si je vous ai bien comprise - dix ans c'est assez! Vous voulez dire par là que depuis dix ans que nous vivons une période transi- toire pour l'application des nouvelles dispositions de la loi sur la protection des animaux, il serait temps que la période d'adaptation s'achève et que l'on fasse entrer en vigueur de plein droit les dispositions que le législateur a voulues.
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Le thème de la protection des animaux suscite un très grand intérêt dans le public. C'est un intérêt légitime, et je ne me livre- rai pas à cette critique globale et facile selon laquelle tout pro- céderait dans ce domaine d'une espèce de sensiblerie, d'une espèce de sensibilité à fleur de peau parfaitement excessive de ceux qui portent davantage d'intérêt à la santé des bêtes qu'à la santé des gens. Je pense qu'il y a sans doute une part d'excès de sensiblerie dans cette préoccupation, mais il y a, pour l'essentiel, une préoccupation et une démarche néces- saires en vue de la protection efficace des animaux.
Songer à ces problèmes honore notre société. C'est dire que le Conseil fédéral y accorde, Madame Fankhauser, toute son importance. La manière dont doit s'opérer la haute surveil- lance de la Confédération dans ce domaine consiste à re- connaître qu'il y a, actuellement encore, ici ou là des manque- ments dans l'exécution de la loi, mais de moins en moins; de plus en plus de rigueur, de plus en plus de professionnalisme, de plus en plus d'éthique, de plus en plus de connaissances scientifiques et techniques sont engagés, notamment par les cantons, dans le combat en vue de protéger toujours mieux les animaux. La Confédération doit, par la politique suivie jusqu'à maintenant et qu'elle suivra, continuer dans la direc- tion d'une très grande rigueur d'observation et d'une très grande capacité d'incitation des cantons et des responsables à accomplir sans bavure le rôle que la loi leur assigne, et que la morale en général leur assigne. Nous pensons que les moyens de persuasion et d'argumentation objective que nous avons engagés au niveau de la Confédération sont plus opé- rants et certainement plus créateurs que des mesures répres- sives, qui doivent rester exceptionnelles et que l'on ne doit en- gager que lorsque véritablement il y a mauvaise volonté mani- feste ou, à l'évidence, irrespect de prescriptions fondamenta- les, soit par inconscience, soit par méconnaissance.
Nous constatons, au demeurant, que dans le contrôle plus ac- tif de la détention des animaux de rente, les cantons font en général leur travail, certes relativement nouveau, dès lors que les prescriptions sont plus impératives que par le passé. Je signalerai à cet égard combien les effets positifs des nou- velles dispositions de la loi fédérale sur la protection des ani- maux, celles que vous avez prises il y a une dizaine d'années, celles que vous avez prises beaucoup plus récemment - l'an passé, sauf erreur - développent des effets positifs, et com- bien ils ont permis d'armer les pouvoirs publics, Confédéra- tion, mais cantons d'abord sur le fond, de moyens qui leur per- mettent d'améliorer certainement la tâche de protection des animaux qui est la leur. Nous ne sommes pas au bout de notre peine et c'est un effort inlassable qui doit être continué, rami- fié, effort que, du côté de la Confédération, en effet, nous vou- lons conduire avec détermination. C'est de cette détermina- tion que je voudrais que vous-même, Madame le rapporteur de la Commission de gestion, et que l'ensemble de la Com- mission de gestion qui s'est préoccupée de ce problème puis- sent se convaincre: le Conseil fédéral, le département chargé de cette exécution et l'Office vétérinaire fédéral n'entendent pas laisser les choses aller au hasard. D'ailleurs, si tel devait être le cas, demeurerait la conscience de ce Parlement pour les questions de protection des animaux. M. Weder Hansjürg, dont j'aurais été très surpris qu'il ne prenne pas la parole dans le cadre de ce débat, l'a fait, avec sa volonté de résoudre les problèmes de manière complète et rigoureuse, ce que je com- prends et ce avec quoi nous sommes d'accord, je le répète. Je voudrais vous dire seulement une chose, Monsieur Weder, que M. Binder a d'ailleurs bien exprimée: il y a dans cette vo- lonté de protection des animaux une part de la dignité de l'homme et de la société humaine qui est engagée, c'est vrai. Elle a cependant des limites, que nous avons poussées très loin en Suisse, plus loin que dans d'autres pays, mais ce sont des limites au perfectionnisme que l'on aurait tendance à vou- loir introduire dans ces dispositions et dans leur application, contre une certaine disproportionnalité qui, si on en écoutait exclusivement les protagonistes d'une défense à outrance, nous conduirait décidément trop loin et certainement plus loin que ce qu'un certain bon sens, qui n'exclut nullement la sensi- bilité, pourrait nous faire connaître. Je pense que c'est dans cet équilibre harmonieux que nous pourrons trouver et que
nous avons déjà trouvé largement les conditions d'un traite- ment correct de protection des animaux, soit des animaux de rente, soit de tous les autres animaux.
Dans son intervention à propos du logement tout d'abord, M. Tschuppert Karl demande que les crédits pour le caution- nement et les engagements soient traités dans les meilleurs délais et qu'en particulier un nouveau message sur le crédit- cadre, destiné aux cautions, soit traité le plus tôt possible. Je partage votre jugement, Monsieur Tschuppert, et je dis qu'il y a deux raisons pour aller de l'avant dans ce domaine. La pre- mière, c'est que nous avons accumulé, pour toutes sortes de bonnes et de mauvaises raisons, du retard dans la construc- tion du logement. Nous enregistrons un «immobilisme» dans l'immobilier, si vous me passez l'expression, qui se traduit par une baisse de l'offre de logements. Ce n'est certes pas par la multiplication des interventions d'appui de la Confédération - qui ne vont pas du tout dans le sens de la revitalisation et de la libéralisation - que nous redonnerons à tout ce secteur du mordant et de l'appétence. Mais en y jouant le rôle que nous avons à y jouer, en faisant l'intervention supplétive résolue de la part de la Confédération, subsidiairement de la part des can- tons, nous jouerons le rôle correct qu'on attend de nous dans ce domaine.
Voyez-vous, Monsieur Tschuppert, le Conseil fédéral avait de- mandé que le message sur le crédit-cadre destiné aux cau- tions et aux engagements soit traité en procédure prioritaire par le Parlement, mais l'encombrement des travaux parlemen- taires n'a pas permis au Bureau du Conseil national d'accéder à cette demande. L'urgence qui avait été suggérée n'a pas pu être proposée. Le Conseil fédéral espère bien que cela n'en- traînera pas plus d'une session de retard dans le traitement de cette question. Parce qu'il y a une deuxième raison à cette vo- lonté de soutenir particulièrement le secteur du logement, c'est la raison conjoncturelle.
On a souligné à juste titre, dans cet hémicycle, qu'il ne fallait pas que le Conseil fédéral se lance dans des programmes ali- bis de soutien, dans des programmes conjoncturels bricolés à la dernière minute et qui vont, en général, à fin contraire ou qui sont toujours en retard d'une guerre. On a relevé qu'un sec- teur de notre économie méritait tout de même attention, parce qu'il souffre du même mal à peu près dans toute la Suisse, à des degrés divers suivant les régions. Il s'agit du secteur du lo- gement et de celui de la construction de bâtiments comportant des logements, et non pas de l'infrastructure ou de la cons- truction de locaux administratifs. Si, dans ce domaine, nous pouvons apporter une contribution, nous ferons d'une pierre deux coups: le premier pour le logement lui-même et le se- cond pour la réanimation d'un secteur économique qui, sans être sollicité de manière artificielle, aurait là un élément porteur conjoncturellement bienvenu.
Ensuite, vous avez demandé le principe d'une délégation de compétences aux cantons. Je ne suis pas opposé à une telle délégation, je suis même prêt à l'examiner sous l'empire d'une meilleure coopération entre cantons et Confédération et d'une politique intelligente de décentralisation administrative. Pour autant que cela se fasse à des conditions convenables, je suis disposé, Monsieur Tschuppert, à ouvrir aussi, par-dessus les têtes, la question que vous avez posée.
Enfin, vous réclamez - vous le demandez à moi et non à M. Stich, naturellement - l'augmentation de l'effectif du per- sonnel de l'Office fédéral du logement. Il est vrai que je ne suis pas partisan du gonflement des effectifs mais, en l'occur- rence, compte tenu du retard accumulé, non pas parce que l'office fait les choses d'une manière trop «gründlich», trop hel- vétique, trop perfectionniste, mais bien parce que le nombre des questions qui lui sont soumises a augmenté, nous avons accumulé du retard, nous ne voulons pas bâcler les examens et il faut davantage de personnes pour régler ce problème, même si l'Office fédéral du logement est de tous les offices fé- déraux le plus et le mieux informatisé de l'ensemble de l'Admi- nistration fédérale. Cela ne suffit tout de même pas. Nous avons donc demandé et finalement obtenu une augmentation de quatre unités du personnel, ce qui devrait permettre de bri- ser les goulets d'étranglement observés dans l'expédition des tâches.
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9 juin 1992
L'aide à l'investissement dans les régions de montagne cons- titue le deuxième thème que vous avez abordé. Il est vrai qu'au tableau des investissements réellement consentis par le Parle- ment au Conseil fédéral, les dépenses selon les comptes d'Etat annuels passent pour l'aide à l'investissement en région de montagne de 20 millions de francs en 1987 à 100 millions au budget 1991 - on est en train de terminer les comptes - ce- pendant qu'au budget actuel nous sommes retombés à 56 millions de francs et que «Sanierung der Finanz» oblige, nous avons prévu 50 millions et des poussières pour les bud- gets de 1993, 1994 et 1995. Je partage avec vous votre désap- pointement et votre remarque selon laquelle il ne sera pas pos- sible de faire des miracles avec une dépense si restreinte, et qu'il est difficile d'harmoniser une nouvelle fois la réalité des moyens avec la générosité du discours. Je mesure ce pas- sage difficile. Nous ne pouvons pas nier que l'effort consenti en faveur du rétablissement de finances fédérales saines doit l'être dans tous les compartiments, donc ici aussi. Mais je constate avec vous que la part des restrictions dans ce do- maine est proportionnellement plus grande qu'elle ne l'a été dans plusieurs autres et que cela est préoccupant.
Une correction cependant. Vous savez que nous avons dé- cidé de prendre le taureau par les cornes et de régler les «vieil- les affaires» qui n'avaient pas pu être liquidées faute de moyens dans les offices chargés de cet investissement dans les régions de montagne. C'est ainsi que nous avons contri- bué, par une politique qui ne peut pas se répéter X fois mais qui jouera pour une fois, qui est une politique de prise en charge des taux d'intérêt à la suite d'une intervention au Conseil national et d'une intervention semblable au Conseil des Etats, ce qui nous a permis d'entreprendre la liquidation de 520 affaires encore pendantes; 520 demandes attendaient encore d'être traitées lorsque nous avons pris cette bonne dé- cision.
Dans une première tranche de 128 décisions, portant sur un volume de construction cofinancé de plus de 130 millions, nous avons mis sous toit et exécuté ces mesures. Dans une deuxième tranche de 110 décisions, qui porte de nouveau sur un volume de constructions cofinancé de l'ordre de 130 millions de francs, nous allons de l'avant. Tout cela, per- mettez-moi l'expression, aura été «poutsé» avant la fin de cette année. Par conséquent, on aura au moins un petit correctif à l'insuffisance ou à la faiblesse des budgets afférents à cette charge: le rattrapage des affaires en suspens est donc chose en voie de bonne exécution.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 88 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 85s. de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
Steffen: Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi anerkennt, dass das Departement für aus- wärtige Angelegenheiten effizient in einem breiten Spektrum von Aufgaben wirkt. Um ehrlich zu sein: Wir haben den Ein- druck, dass die Effizienz das wünschbare Mass da und dort überschreitet.
Mit einem Personalbestand von 1858 Personen wird eine Lei- stung erbracht, welche weit über dem Umfang liegt, der von ei- nem Kleinstaat der Grösse der Eidgenossenschaft erwartet wird. Vielleicht liegt das daran, dass es Bundesräte und Chef- beamte gibt, denen die Kragennummer der kleinen Schweiz zu eng geworden ist und die sich deshalb nach Anerkennung und Präsenz auf dem internationalen Parkett sehnen. Die in-
tensive Reisetätigkeit der Bundesräte nach allen Richtungen mag dafür ein gültiger Beweis sein.
Früher galt im Bereich der Aussenpolitik der Schweiz der Grundsatz: «Bescheidenheit ist eine Zier». Jetzt entwickelt sich die Aussenpolitik wegen einem spendefreudigen Parla- ment und dem reisefreudigen Bundesrat à la longue eher nach dem Sprichwort: «Nobel will die Welt» - sprich die Schweiz - «zugrunde gehen.» Dabei hätte unser Land viete wichtige Mandate der Völkergemeinschaft zu erfüllen, die Zu- rückhaltung und diplomatisches Geschick voraussetzen.
Ich komme noch einmal auf den Personalbestand des Departe- mentes für auswärtige Angelegenheiten zurück: Mit einem Frauenanteil von 45,64 Prozent am Total der Etatstellen ist die Forderung nach mehr Weiblichkeit in der Verwaltung erfüllt, auch wenn der Anteil der Frauen im diplomatischen und konsu- larischen Bereich noch unter dem Mittel liegt. Der hohe Frauen- anteil in diesem Departement dürfte insbesondere von unseren Kolleginnen hier im Saal mit Genugtuung zur Kenntnis genom- men worden sein. So weit meine einleitenden Gedanken.
Nun zu einem ausgewählten Schwerpunkt des Berichtes: Nach Auffassung der Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi ist die Analyse, wie sie im zweiten Ab- schnitt unter Ziffer 1 «Aussenpolitik zwischen Beharren und Weiterentwicklung» dargestellt wird, mehr aussenpolitischer Wunschtraum des Bundesrates als wirklichkeitsnahe Beurtei- lung der Lage. Die Liquidation der Golfkrise wird zum Anlass genommen, die führende Rolle der USA hervorzuheben und die Uno als Friedens- und Ordnungsfaktor zu rühmen. Mit kei- nem Wort wird der Umstand erwähnt, dass es wichtige westli- che Staaten waren, die sowohl Kuwait als auch den Irak als Mil- liardenkunden mit hochmodernen Waffensystemen ausgerü- stet haben, bevor es zum Ueberfall auf Kuwait kam. Die Uno hat es jedenfalls als Friedensstifterin verpasst, den Konflikt zu verhindern. Was dann im Golfkrieg passierte, war die brutale Anwendung von Waffengewalt, bekanntlich ein Mittel, das zur Konfliktlösung ausgerechnet von der Uno abgelehnt wird. Heute: Die gleichen Grosswaffenlieferanten aus Ost und West sind daran, das Pulverfass Nahost wiederaufzufüllen, sei es durch Lieferungen an Iran, Syrien, Israel, an die Türkei, an die Golf-Staaten und andere Staaten der Region. Verbale Hin- weise des Generalsekretärs der Uno an die Adresse der Liefer- und Empfängerstaaten genügen nicht. Wir müssen damit rechnen, dass in jener Gegend vor den Augen der Uno und unseres Bundesrates ein neuer Konflikt heranreift.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- nesi lehnt aufgrund der oben erwähnten Tatsachen die vom Bundesrat während des Golfkrieges weitergeführte Aende- rung der aussenpolitischen Praxis vehement ab, insbeson- dere seine Absicht, ab 1994 schweizerische Blauhelme - nicht Blaumützen - einzusetzen.
Der Bundesrat begründet sein intensives Engagement zugun- sten aktiver Friedenssicherung im Rahmen von KSZE und Uno mit der grossen Anzahl parlamentarischer Vorstösse. Viel- leicht wäre es klüger, das Blauhelmgesetz beziehungsweise ein allfälliges Referendum abzuwarten. Eigentlich müssten Kollege Gross und seine Gefolgschaft auch etwas gegen schweizerische Reisläufer haben, sind sie doch für eine Schweiz ohne Helme, also auch ohne Blauhelme.
Zusammenfassend und abschliessend sei vermerkt: Die SD/ Lega-Fraktion ist mit dem Bundesrat einverstanden, wenn er im 2. Teil des Geschäftsberichtes (Seite 18) schreibt, die poli- tisch bedeutsamen Entwicklungen in Europa hätten sich 1991 «in beinahe atemberaubender Weise» fortgesetzt. Nur meinen wir, dass der Bundesrat deswegen nicht in Atemnot geraten sollte. «Eile mit Weile» ist ein besserer Ratgeber.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: M. Steffen se demande, avec son groupe, si nous ne sommes pas, du côté du Départe- ment fédéral des affaires étrangères, animés par une efficacité trop zélée quand au rôle que la Suisse doit jouer sur la scène du monde et si ce n'est pas la malheureuse propension aux voyages des conseillers fédéraux et de leurs hauts fonc- tionnaires qui anime ainsi l'essentiel de l'activité de ce dépar- tement Non, Monsieur Steffen, je veux vous rassurer: les conseillers fédéraux, ayant découvert tous les continents avec
Dringliche Interpellationen. Weltausstellung Sevilla
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leurs hauts fonctionnaires, aspireraient plutôt à des vies sé- dentaires plus tranquilles, où ils retrouveraient l'équilibre que la «jet society» leur enlève parfois. Ce ne sont pas des rêves de grandeur et de folie qui les animent lorsqu'ils voient les décla- rations des grands de ce monde retransmises immédiatement par la télévision et qu'ils voudraient bien leur ressembler. Non, le véritable moteur de notre action, c'est réellement notre vo- lonté de jouer dans le monde le rôle dévolu à ce petit pays, trop pauvre pour ne vivre que de lui-même, qui, de tout temps, a exercé d'innombrables et de considérables relations interna- tionales plus que d'autres, proportionnellement parlant, et de continuer de vouloir assumer ce rôle dans le monde.
Ce rôle comprend deux aspects: le premier, j'en parle volon- tairement en premier, ce sont nos intérêts, car dans un monde de plus en plus imbriqué, où les sociétés nationales sont de moins en moins isolées si elles voulaient l'être, nous avons des intérêts à défendre, pas seulement économiques, d'ail- leurs, mais de nature beaucoup plus générale. Ces intérêts ne passent pas par un repli sur nous-mêmes, mais au contraire par une multiplication des contacts bilatéraux et multilatéraux avec les pays ou les institutions internationales avec les- quelles nous voulons et nous devons travailler. Nos intérêts passent par cette volonté, que les pouvoirs publics doivent ex- primer, une volonté qu'auront ensuite tous les décideurs pri- vés qui derrière eux donnent ou ne donnent pas de contenu aux cadres internationaux que nous aurons construits.
Et puis, je cite expressément en deuxième lieu une volonté, non seulement légitime et indispensable pour notre pays, d'apporter sa part de solidarité aux efforts parfois maladroits, parfois infructueux, mais tendant tous à trouver dans ce monde davantage d'équilibre, d'harmonie, de liberté, de dé- mocratie, d'écologie même, au sens le plus noble et le plus élevé du terme.
La Suisse, si elle ne songeait pas à sa responsabilité, celle d'un pays nanti-sans doute ne l'est-il pas seulement par la grâce de Dieu mais aussi par la force de travail des Suisses - si elle n'ap- portait pas sa contribution de solidarité au monde et à la recher- che de solutions aux problèmes monumentaux posés aujour- d'hui - pas seulement dans la Conférence de Rio mais dans mille autres lieux simultanément - elle y perdrait une partie de sa dignité. A la longue, elle défendrait bien mal ses intérêts, car l'un et l'autre sont liés. Au total, je dirai qu'elle voudrait pratiquer une politique qui n'a d'ailleurs jamais tellement réussi mais qui réussirait moins que jamais, qui est celle «du beurre et de l'ar- gent du beurre»- si vous me permettez cette comparaison agri- cole pour parler des choses que je connais dans mon départe- ment - «den Fünfer und das Weggli».
C'est parce qu'une telle politique n'est pas prometteuse sur la scène étrangère, ni quant à notre réputation, ni surtout quant à la défense d'intérêts légitimes, que la politique étrangère conduite par le Conseil fédéral, principalement au départe- ment passé maintenant sous gestion, mais aussi dans tous les autres, a ainsi en elle les germes de l'équilibre, d'une volonté légitime d'intérêts, et également d'un minimum de générosité à l'égard du monde. C'est dans cet esprit que nous avons tenté de conduire l'exercice 1991 de notre politique étrangère.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 84 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 82 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Präsident: Das letzte Departement, das EJPD, wird am 19. Juni beraten.
92.3168
Dringliche Interpellation Bircher Peter Schweizer Pavillon. Weltausstellung in Sevilla
Interpellation urgente Bircher Peter Exposition universelle de Séville. Pavillon suisse
Wortlaut der Interpellation vom 1. Juni 1992
Der Bundesrat wird ersucht, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Wie beurteilt er heute die meist negativen, zum Teil nie- derschmetternden Berichte verschiedener Medien über den Schweizer Beitrag an der Weltausstellung?
Wurde den kritischen Einwänden, die auch in den parla- mentarischen Kommissionen eingebracht wurden, Beach- tung geschenkt?
Wie lief das Auftragsprozedere ab; wer trägt die abschlies- sende Verantwortung für Konzept und Durchführung?
Welche Folgerungen will der Bundesrat ziehen, vorab mit Blick auf andere sich bietende Gelegenheiten, bei denen es gilt, unser Land in der Welt vorzustellen?
Texte de l'interpellation du 1er juin 1992
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions suivan- tes:
Que pense-t-il aujourd'hui des rapports le plus souvent né- gatifs et pour certains même accablants de divers médias sur la contribution suisse à l'exposition universelle?
A-t-on pris en considération les objections et critiques qui avaient aussi été émises au sein des commissions parlemen- taires?
Comment s'est déroulé la procédure d'octroi du mandat? Qui a la responsabilité finale de la conception et de l'exécution du pavillon suisse?
Quelles conséquences le Conseil fédéral entend-il tirer de cette affaire, en vue notamment d'autres occasions qui s'offri- ront de présenter notre pays au monde?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In verschiedenen Publikationen sind sehr negative Kommen- tare oder Besucherberichte im Zusammenhang mit dem Schweizer Pavillon in Sevilla erschienen. Bereits bei der Bera- tung der Vorlage in den eidgenössischen Räten wurden Vor- behalte gemacht oder Bedenken geäussert «Die Kommission hat ja gesagt zu 'Sevilla', obwohl sie vom Projekt und vom Aus- stellungskonzept nicht sonderlich angetan war. Weder der Pa- pierturm, der bekanntlich den vom Bundesrat verworfenen Eisturm ersetzen soll, noch das kulturelle Programm vermoch- ten zu begeistern», führte Berichterstatter Bundi am 12. De- zember 1990 im Nationalrat aus. Seit der Eröffnung der Aus- stellung sind Zeitungsberichte überschrieben mit: «Penibles Abbild unseres Landes», «Die Rache der 'Kulturschaffen- den'?», «Peinliche Schau», «Die Schweiz gibt es nicht», aber auch ein ausgewogener Beitrag in der «NZZ» vom 23. Mai 1992 spricht von «Anerkennung bis Aerger».
Unser Land steht derzeit in einer heiklen Phase der aussenpo- litischen Neuorientierung. Unsere seit Jahren geförderte Aus- senwirtschaft, der humanitäre Beitrag unseres Landes in aller Welt, aber auch das Selbstverständnis unseres Landes mit seiner Kultur, seinen Leistungen, seinen Licht- und Schatten- seiten hätten eine realitätsnahe, nicht klischeehafte aber zu- kunftsoffene Darstellung verdient.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
26-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1991 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1991
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.024
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.06.1992 - 14:30
Date
Data
Seite
869-883
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Pagina
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20 021 237
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