N 15 juin 1992
962
Heures des questions
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Montag, 15. Juni 1992, Nachmittag Lundi 15 juin 1992, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker
Präsident: Ich begrüsse Sie zur dritten Woche der Sommer- session.
Ich möchte mich zuerst bei Ihnen dafür entschuldigen, dass Sie verschiedene Versionen von Wochenprogrammen erhal- ten haben. Es tut mir leid, aber es ist sicher nicht mein Fehler, sondern der Fehler der Bundesräte, die während der Sessio- nen im Ausland umherreisen. Wir haben diesbezüglich immer wieder Differenzen mit unseren Bundesräten. Mir scheint es, sie setzen da falsche Prioritäten; das Parlament geht auf jeden Fall vor.
Ich hoffe, dass wir mit unserer Meinung durchdringen werden, und bitte Sie, die Programmänderungen zur Kenntnis zu nehmen.
Bundesrat Koller: Nachdem in unserem Land das Prinzip des rechtlichen Gehörs gilt, dürfte mir der Präsident eine kurze Be- merkung erlauben: Die Bundesräte reisen nicht zu ihrem eige- nen Pläsier in der Welt umher. Gerade das Beispiel der Trevi- Konferenz, aufgrund der wir jetzt endlich nach jahrelangem In- sistieren die Möglichkeit erhalten haben, uns am Erstasylab- kommen der EG zu beteiligen, zeigt, dass unsere Präsenz im Ausland notwendig ist. Ich danke Ihnen für dieses rechtliche Gehör.
Fragestunde - Heure des questions
Frage 42: Vetterli. Verwendung gefälschter Schweizer Pässe Utilisation de passeports suisses contrefaits
Im Bericht des EJPD zur Petition 92.2003 (Vogt Max, Gültigkeit alter Schweizer Pässe) ist von Totalfälschungen von Schweizer Pässen die Rede, die «von so guter Qualität waren, dass sie nur von Spezialisten vom echten Schweizer Pass unterschieden werden konnten (zum Beispiel Greenpeace in Neuseeland)». Haben Greenpeace-Leute in Neuseeland gefälschte Schwei- zer Pässe verwendet? Wenn ja, welche strafrechtlichen Schritte wurden eingeleitet?
Bundesrat Koller: Zur Frage von Herrn Vetterli: Nein, es waren keine Greenpeace-Leute, sondern zwei französische Staats- angehörige. Diese verwendeten zwei total gefälschte Schwei- zer Pässe im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf das Schiff «Rainbow Warrior» der Organisation Green- peace. Im Rahmen der Strafverfolgung in Neuseeland im Zu- sammenhang mit dem erwähnten Sprengstoffanschlag wurde auch die missbräuchliche Verwendung gefälschter Ausweise beurteilt.
Frage 43: Goll. Verzögerungstaktik beim Gleichstellungsgesetz Loi sur l'égalité entre femmes et hommes. Politique d'ater- moiement
Bisher ist nicht bekanntgegeben worden, wann das Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann in den Räten behandelt wer- den soll.
Ich frage den Bundesrat an, ob es sich dabei um ein Verzöge- rungsmanöver handelt, wann die Botschaft vorliegt und in wel- cher Session das Geschäft behandelt wird.
Frage 44: Bühlmann. Verzögerung beim Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Loi sur l'égalité entre femmes et hommes. Retard dans la publication
In der uns am 1. Juni verteilten Liste der Geschäfte, die von Herbst 1992 bis Frühling/Sommer 1993 zur Behandlung kom- men, fehlt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Nach dem mehrheitlich positiven Vernehmlassungs- verfahren ist das nicht verständlich. Warum diese Verzögerung?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat schon wiederholt be- kanntgegeben, dass die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann bis Ende 1992, späte- stens Anfang 1993 zu erwarten ist. Der Bundesrat kann Ihnen versichern, dass das Gesetz nicht verzögert wird, um so mehr als wesentliche Teile davon aufgrund des EWR-Abkommens notwendig sind und es deshalb nach einer zweijährigen Uebergangsfrist am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden muss. Eingehender wird diese Frage übrigens im Laufe der Woche auch im Rahmen der Behandlung der Richtlinienmo- tion von Frau Haering Binder behandelt werden.
Question 45: Aguet. Ermordung von Richter Falcone Assassinat du juge Falcone
L'assassinat du juge Falcone est considéré comme un drame national en Italie. Toute la presse a publié l'information selon la- quelle ce n'était pas un moment choisi par hasard. Ce crime a été perpétré juste au moment où son enquête sur l'affaire de corruption à Milan se déplaçait en Suisse. L'attentat manqué de 1989 avait également été organisé à un moment de collabora- tion avec les autorités suisses.
Le Conseil fédéral pense-t-il que c'est la rigueur des autorités suisses envers la délinquance bancaire ou au contraire la grande protection et la liberté d'action dont bénéficient ces mi- lieux qui, une fois encore, placent notre pays au centre de cette odieuse actualité?
Frage 46: Maspoli. Die Mafia in der Schweiz La mafia en Suisse?
In Mailand ist ein Schmiergeldskandal aufgedeckt worden. Der italienische Staatsanwalt Antonio di Pietro ersucht die Schwei- zer Behörden um Rechtshilfe. Die Staatsanwältin Carla del Ponte führt bei den Kreditinstitutionen eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob Bestechungsgelder auf schweizeri- sche Bankkonten einbezahlt worden sind. Die Banken reichen zahlreiche Beschwerden bei der Rekurskammer für Strafsa- chen ein, weil die amtlichen Ueberprüfungen das Bankgeheim- nis verletzen. Die Rekurskammer für Strafsachen gewährt die aufschiebende Wirkung, und die Untersuchung der Schweizer Behörden wird bis zum endgültigen Entscheid suspendiert.
Sollte die Rekurskammer beschliessen, den Beschwerden der Banken zu entsprechen und damit die Weiterführung der amtli- chen Untersuchungen unterbinden, könnten die Behörden beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. Damit stellt sich im Zusammenhang mit dem Mailänder Schmiergeldskandal er- neut das Problem des Bankgeheimnisses. Erscheint es dem Bundesrat dabei nicht etwas inkonsequent, dass auf dem Rechtsweg eine Frage geklärt werden soll, die nach einem deutlichen politischen Entscheid verlangt?
Aus Italien ist Kritik zu vernehmen: Die Mafia verdanke ihre Exi- stenz unter anderem auch dem in unserem Land geltenden Bankgeheimnis. Unser Land würde indirekt grosse Verantwor- tung für die Ermordnung des Richters Giovanni Falcone tragen. Müssen wir uns tatsächlich schuldig fühlen? Inwieweit ist das Bankgeheimnis ein Hindernis bei der Bekämpfung der Mafia? Bietet die schweizerische Gesetzgebung gegen die Geldwä- scherei keine ausreichende Grundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Bekämpfung der Mafia?
Wäre ein Kompromiss zwischen Banken und schweizerischen Behörden bei Untersuchungen im Bereich Geldwäscherei möglich, damit unser Land mit anderen Staaten zusammenar- beiten kann, ohne das Bankgeheimnis zu verletzen?
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15.06.1992 - 14:30
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