N 15 juin 1992
962
Heures des questions
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Montag, 15. Juni 1992, Nachmittag Lundi 15 juin 1992, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker
Präsident: Ich begrüsse Sie zur dritten Woche der Sommer- session.
Ich möchte mich zuerst bei Ihnen dafür entschuldigen, dass Sie verschiedene Versionen von Wochenprogrammen erhal- ten haben. Es tut mir leid, aber es ist sicher nicht mein Fehler, sondern der Fehler der Bundesräte, die während der Sessio- nen im Ausland umherreisen. Wir haben diesbezüglich immer wieder Differenzen mit unseren Bundesräten. Mir scheint es, sie setzen da falsche Prioritäten; das Parlament geht auf jeden Fall vor.
Ich hoffe, dass wir mit unserer Meinung durchdringen werden, und bitte Sie, die Programmänderungen zur Kenntnis zu nehmen.
Bundesrat Koller: Nachdem in unserem Land das Prinzip des rechtlichen Gehörs gilt, dürfte mir der Präsident eine kurze Be- merkung erlauben: Die Bundesräte reisen nicht zu ihrem eige- nen Pläsier in der Welt umher. Gerade das Beispiel der Trevi- Konferenz, aufgrund der wir jetzt endlich nach jahrelangem In- sistieren die Möglichkeit erhalten haben, uns am Erstasylab- kommen der EG zu beteiligen, zeigt, dass unsere Präsenz im Ausland notwendig ist. Ich danke Ihnen für dieses rechtliche Gehör.
Fragestunde - Heure des questions
Frage 42: Vetterli. Verwendung gefälschter Schweizer Pässe Utilisation de passeports suisses contrefaits
Im Bericht des EJPD zur Petition 92.2003 (Vogt Max, Gültigkeit alter Schweizer Pässe) ist von Totalfälschungen von Schweizer Pässen die Rede, die «von so guter Qualität waren, dass sie nur von Spezialisten vom echten Schweizer Pass unterschieden werden konnten (zum Beispiel Greenpeace in Neuseeland)». Haben Greenpeace-Leute in Neuseeland gefälschte Schwei- zer Pässe verwendet? Wenn ja, welche strafrechtlichen Schritte wurden eingeleitet?
Bundesrat Koller: Zur Frage von Herrn Vetterli: Nein, es waren keine Greenpeace-Leute, sondern zwei französische Staats- angehörige. Diese verwendeten zwei total gefälschte Schwei- zer Pässe im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf das Schiff «Rainbow Warrior» der Organisation Green- peace. Im Rahmen der Strafverfolgung in Neuseeland im Zu- sammenhang mit dem erwähnten Sprengstoffanschlag wurde auch die missbräuchliche Verwendung gefälschter Ausweise beurteilt.
Frage 43: Goll. Verzögerungstaktik beim Gleichstellungsgesetz Loi sur l'égalité entre femmes et hommes. Politique d'ater- moiement
Bisher ist nicht bekanntgegeben worden, wann das Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann in den Räten behandelt wer- den soll.
Ich frage den Bundesrat an, ob es sich dabei um ein Verzöge- rungsmanöver handelt, wann die Botschaft vorliegt und in wel- cher Session das Geschäft behandelt wird.
Frage 44: Bühlmann. Verzögerung beim Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Loi sur l'égalité entre femmes et hommes. Retard dans la publication
In der uns am 1. Juni verteilten Liste der Geschäfte, die von Herbst 1992 bis Frühling/Sommer 1993 zur Behandlung kom- men, fehlt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann. Nach dem mehrheitlich positiven Vernehmlassungs- verfahren ist das nicht verständlich. Warum diese Verzögerung?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat schon wiederholt be- kanntgegeben, dass die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann bis Ende 1992, späte- stens Anfang 1993 zu erwarten ist. Der Bundesrat kann Ihnen versichern, dass das Gesetz nicht verzögert wird, um so mehr als wesentliche Teile davon aufgrund des EWR-Abkommens notwendig sind und es deshalb nach einer zweijährigen Uebergangsfrist am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden muss. Eingehender wird diese Frage übrigens im Laufe der Woche auch im Rahmen der Behandlung der Richtlinienmo- tion von Frau Haering Binder behandelt werden.
Question 45: Aguet. Ermordung von Richter Falcone Assassinat du juge Falcone
L'assassinat du juge Falcone est considéré comme un drame national en Italie. Toute la presse a publié l'information selon la- quelle ce n'était pas un moment choisi par hasard. Ce crime a été perpétré juste au moment où son enquête sur l'affaire de corruption à Milan se déplaçait en Suisse. L'attentat manqué de 1989 avait également été organisé à un moment de collabora- tion avec les autorités suisses.
Le Conseil fédéral pense-t-il que c'est la rigueur des autorités suisses envers la délinquance bancaire ou au contraire la grande protection et la liberté d'action dont bénéficient ces mi- lieux qui, une fois encore, placent notre pays au centre de cette odieuse actualité?
Frage 46: Maspoli. Die Mafia in der Schweiz La mafia en Suisse?
In Mailand ist ein Schmiergeldskandal aufgedeckt worden. Der italienische Staatsanwalt Antonio di Pietro ersucht die Schwei- zer Behörden um Rechtshilfe. Die Staatsanwältin Carla del Ponte führt bei den Kreditinstitutionen eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob Bestechungsgelder auf schweizeri- sche Bankkonten einbezahlt worden sind. Die Banken reichen zahlreiche Beschwerden bei der Rekurskammer für Strafsa- chen ein, weil die amtlichen Ueberprüfungen das Bankgeheim- nis verletzen. Die Rekurskammer für Strafsachen gewährt die aufschiebende Wirkung, und die Untersuchung der Schweizer Behörden wird bis zum endgültigen Entscheid suspendiert.
Sollte die Rekurskammer beschliessen, den Beschwerden der Banken zu entsprechen und damit die Weiterführung der amtli- chen Untersuchungen unterbinden, könnten die Behörden beim Bundesgericht Beschwerde einreichen. Damit stellt sich im Zusammenhang mit dem Mailänder Schmiergeldskandal er- neut das Problem des Bankgeheimnisses. Erscheint es dem Bundesrat dabei nicht etwas inkonsequent, dass auf dem Rechtsweg eine Frage geklärt werden soll, die nach einem deutlichen politischen Entscheid verlangt?
Aus Italien ist Kritik zu vernehmen: Die Mafia verdanke ihre Exi- stenz unter anderem auch dem in unserem Land geltenden Bankgeheimnis. Unser Land würde indirekt grosse Verantwor- tung für die Ermordnung des Richters Giovanni Falcone tragen. Müssen wir uns tatsächlich schuldig fühlen? Inwieweit ist das Bankgeheimnis ein Hindernis bei der Bekämpfung der Mafia? Bietet die schweizerische Gesetzgebung gegen die Geldwä- scherei keine ausreichende Grundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Staaten bei der Bekämpfung der Mafia?
Wäre ein Kompromiss zwischen Banken und schweizerischen Behörden bei Untersuchungen im Bereich Geldwäscherei möglich, damit unser Land mit anderen Staaten zusammenar- beiten kann, ohne das Bankgeheimnis zu verletzen?
963
Fragestunde
Und schliesslich ist - immer noch im Mailänder Skandal, ob- wohl die Ueberlegung auch für andere Fälle gilt - darauf hinge- wiesen worden, dass die Schweiz sich der Abklärung eines in Italien begangenen und damit in der Schweiz nicht strafbaren Vergehens beteilige. Wie ist eine solche Beteiligung vom recht- lichen Standpunkt aus zu beurteilen?
Question 47:
Zisyadis. Ermittlungen gegen die Mafia. Rechtshilfe der Schweiz Enquête sur les agissements de la mafia. Entraide judi- ciaire
Le violent assassinat du juge Falcone en Italie, lié à ses enquê- tes sur les agissements de la mafia, aurait, selon certaines sour- ces, des ramifications jusque dans notre pays. Quelle coopéra- tion la Suisse est-elle prête à engager en matière judiciaire et bancaire?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat mit Bestürzung vom bru- talen Mord an Richter Giovanni Falcone Kenntnis genommen. Er hofft, dass dieses schwere Verbrechen möglichst rasch auf- geklärt wird. Die von Medien geäusserte Vermutung über Zu- sammenhänge zwischen der Ermordung Falcones und der Ausweitung der Ermittlungen im Mailänder Schmiergeldskan- dal auf die Schweiz gehen offenbar auf persönliche Aeusse- rungen des italienischen Abgeordneten Carlo Palermo zu- rück. Dem Bundesrat sind bisher keine Anhaltspunkte be- kannt, wonach im Mordfall Falcone die Spuren in die Schweiz führen oder dieses Delikt in Verbindung mit schweizerischen Bezügen der Mailänder Untersuchung im Schmiergeldskan- dal steht.
Im übrigen ist die Schweiz bereit, den italienischen Behörden jegliche Unterstützung bei der Untersuchung dieses Mordes zu gewähren. Abzuwarten bleibt das Ergebnis einer Untersu- chung der Tessiner Staatsanwaltschaft bei Schweizer Banken. Für die Rechtshilfe ist es ohne Bedeutung, dass die vorge- schlagenen schweizerischen Strafbestimmungen über das or- ganisierte Verbrechen noch nicht in Kraft sind. Das geltende Rechtshilfeverfahren hat allerdings den Nachteil der relativ lan- gen Dauer. Dieser Umstand hat den Bundesrat im Januar 1990 bewogen, eine Revision des Rechtshilfegesetzes zwecks Beschleunigung des Verfahrens einzuleiten. Mit dem Geldwä- schereitatbestand wurde eine Möglichkeit geschaffen, bei der Verfolgung international organisierter Kriminalität mittels eige- ner schweizerischer Strafverfahren rascher und einfacher als nur mittels Rechtshilfe handeln zu können. Nachdem Strafver- fahren in die autonome Kompetenz der Kantone fallen, kann sich der Bundesrat allerdings nicht weiter zu der im Tessin ein- geleiteten Untersuchung äussern.
Frage 48:
Bühlmann. Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien- Herzegowina Accueil des réfugiés de Bosnie-Herzégovine
Täglich treffen Schreckensbilder und Schreckensmeldungen aus den bosnisch-herzegowinischen Kriegsgebieten bei uns ein.
In den letzten Jahren stammte der Grossteil der neu zu uns kom- menden Fremdarbeiterinnen und Fremdarbeiter aus dem ehe- maligen Jugoslawien. Das bedeutet für die Schweiz, dass sie Jugoslawinnen und Jugoslawen gegenüber eine besondere Verantwortung wahrzunehmen hat. Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Seit in Ex-Jugoslawien Krieg herrscht, gilt es wegen der Nichteinhaltung der Menschenrechte nicht mehr als tradi- tionelles Rekrutierungsland.
Ich frage den Bundesrat, ob er nicht wenigstens einer bestimm- ten Anzahl Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina vor- übergehend in der Schweiz Zuflucht gewähren könnte, um den mit über 1,3 Millionen Flüchtlingen hoffnungslos überforderten ex-jugoslawischen Ländern zu helfen.
Bundesrat Koller: Die für die Schweiz in Zukunft geltende Re- krutierungspolitik ist Ausfluss der im Bericht des Bundesrates vom 15. Mai 1991 zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik festge- haltenen staatspolitischen Leitlinien und steht in keinem Zu-
sammenhang mit der gegenwärtigen Krise im ehemaligen Ju- goslawien.
Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung dieser Krise mit gros- ser Besorgnis und ist sich insbesondere der schwierigen Lage der Bevölkerung von Bosnien-Herzegowina wohl bewusst. Er ist jedoch der Auffassung, dass nicht durch die Aenderung übergeordneter staatspolitischer Zielsetzungen, sondern al- lein durch rasche und konkrete humanitäre Hilfe dem Leiden der betroffenen Bevölkerung angemessen Rechnung getra- gen werden kann.
Die kroatischen Behörden sind mit entsprechender Unterstüt- zung aus dem Ausland gewillt und in der Lage, Fliehenden aus den umkämpften Gebieten Bosniens den erforderlichen Schutz und die notwendige Betreuung zu gewähren. Unter diesen Umständen erscheint dem Bundesrat die Unterstüt- zung betroffener Personen in relativer Nähe zur Heimat und im vertrauten kulturellen Umfeld sinnvoller als eine kontingen- tierte Aufnahme in der Schweiz. Ueber die bisherige Hilfestel- lung der Schweiz vor Ort orientiert Sie das EDA
Bereits am 24. April 1992 hat im übrigen das Bundesamt für Flüchtlinge, zusammen mit dem Bundesamt für Ausländerfra- gen, in einem gemeinsamen Kreisschreiben die Kantone da- hingehend informiert, dass der Vollzug von Wegweisungen für Personen, deren letzter Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina liegt, bis auf weiteres zu sistieren sei.
Die Einführung der Visumspflicht zielt nicht auf die Verunmög- lichung, sondern einzig auf die Kontrolle der Einreise von Per- sonen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Einreisevisa kön- nen bei allen schweizerischen Vertretungen im Ausland erhält- lich gemacht werden.
Frage 50: Gonseth. Neuwahl Schweizerischer Fonds für Unfallver- hütung im Strassenverkehr
Fonds suisse pour la prévention des accidents de la route. Renouvellement de la commission
Demnächst werden die ausserparlamentarischen Kommissio- nen neu bestellt. Bei der Kommission zur Verwaltung des Schweizerischen Fonds für Unfallverhütung im Strassenverkehr fällt auf, dass diese bisher eine reine Männerkommission und die Autolobby unverhältnismässig übervertreten war. Dies wird dem Pluralismus der Verkehrsteilnehmer(innen) keineswegs gerecht. Es fehlen Vertreter(innen) des VCS, der Arbeitsge- meinschaft für Verkehrssicherheit ( = vorwiegend Medizinalbe- rufe), der Verkehrspsycholog(inn)en, der Arbeitsgemeinschaft der Familien der Verkehrsopfer, der Velofahrer(innen), der Fussgänger(innen), der Mütter von kleinen Kindern usw. Im Frühjahr 1991 hat der Nationalrat ein Postulat überwiesen, wo- nach dem VCS endlich Einsitz in die Kommission zu gewähren sei.
Wird der Bundesrat bei der Neubestellung der Kommission das Postulat des VCS erfüllen?
Wie viele Frauen sind gemäss den Richtlinien für die Bestellung, Arbeitsweise und Kontrolle von ausserparlamentarischen Kom- missionen für obige Kommission vorgesehen?
Wird der Bundesrat eine ausgewogene Vertretung aller Ver- kehrsteilnehmer(innen) berücksichtigen?
Bundesrat Koller: Die heutige Zusammensetzung der Verwal- tungskommission entspricht dem Vorschlag in der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung. Mitglieder sind: 3 Vertreter des Bundes bzw. des öffentlichen Verkehrs, 3 Vertreter von Kantonen und Gemeinden, 2 Vertreter der Ver- sicherer, 4 Vertreter der Verkehrsverbände und 3 ungebun- dene Mitglieder.
Die Höchstzahl der Mitglieder ist im Gesetz auf 15 beschränkt. Bei der Neubestellung für die Amtsperiode 1993-1996 werden die in der Kommission vertretenen Organisationen und Stellen angewiesen, vermehrt Frauen vorzuschlagen, so dass ein Frauenanteil von 30 Prozent zustande kommen sollte. Wäre der Anteil kleiner als 20 Prozent, so müsste dies - nach den Weisungen des Bundesrates - begründet werden.
Ob der VCS an Stelle eines anderen Verkehrsverbandes einen Sitz in der Kommission erhält, wird der Bundesrat prüfen, so- bald die Vorschläge der Organisationen und Stellen vorliegen.
36-N
Heures des questions
964
N
15 juin 1992
Frau Gonseth: Bei der Abstimmung über die Böhi-Initiative sind alle vier Verkehrsorganisationen, die in dieser Kommis- sion sitzen, nämlich TCS, ACS, FRS und Astag, gegen den Bundesrat angetreten. Zum Glück hat das Volk mehr Ver- kehrssicherheitsbewusstsein gezeigt als diese vier Organisa- tionen, die ausgerechnet alle in diesem Fonds sitzen. Finden Sie es noch zumutbar, dass nur diese Organisationen vertre- ten sind?
Bundesrat Koller: Ich kann Sie versichern, dass wir die vier Vertreter der Verkehrsverbände bei der Neubestellung dieser Kommission sehr sorgfältig prüfen werden. Aber andererseits werden Sie auch begreifen, dass ich Ihnen die neue Zusam- mensetzung dieser Kommission nicht einige Monate vorher schon bekanntgeben kann.
Frau Gonseth: Und das Postulat, den VCS aufzunehmen? Das hat doch der Nationalrat überwiesen!
Bundesrat Koller: Auch das wird im Sinne dieser Prüfung be- handelt
Question 51: Carobbio. Barauszahlung von BVG-Altersguthaben EEE. Prestations de libre passage versées aux frontaliers en vertu de la LPP
Selon les dispositions sur la prévoyance professionnelle pré- vues en rapport avec l'Accord sur l'Espace économique euro- péen, les frontaliers ne pourraient plus toucher en argent comp- tant, comme jusqu'à présent, leur avoir de libre passage au titre de la prévoyance professionnelle, lorsqu'ils rentrent dans leur patrie.
Est-il vrai que la législation européenne n'est pas compatible avec le système actuellement en vigueur concernant le paie- ment au comptant des prestations de libre passage de la pré- voyance professionnelle? Si tel est le cas, quand l'entrée en vi- gueur de la nouvelle réglementation est-elle prévue, et quelle serait l'éventuelle période transitoire?
Bundesrat Koller: Unsere obligatorische berufliche Vorsorge gehört zu den gesetzlichen Sozialsystemen des EG-Rechts. Auf diese Systeme ist die EG-Verordnung Nummer 1408/71 anwendbar. Danach müssen Anwartschaften auf Leistungen den Vorsorgenehmern auch dann aufrechterhalten bleiben, wenn sie nicht mehr unter die obligatorische Versicherung fallen.
Nach geltendem Recht - Artikel 30 Absatz 2 BVG - können Vorsorgenehmer, welche die Schweiz endgültig verlassen, die Barauszahlung ihrer Altersguthaben verlangen. Um der er- wähnten EG-Verordnung, die zum Acquis communautaire ge- hört, nachzuleben, muss diese Barauszahlung eingeschränkt werden. Durch eine Revision des BVG wird erreicht, dass nur die Vorsorgenehmer, welche den EWR-Raum verlassen, einen Anspruch auf Barauszahlung haben. Diese neue Regelung wird ab Inkrafttreten des EWR-Abkommens gelten, weil dieses in diesem Punkt keine Uebergangsfrist vorsieht.
Frage 52:
Keller Rudolf. Zunehmende Jugendkriminalität und Jugendgewalt
Augmentation de la violence et de la criminalité parmi les jeunes
In- und ausserhalb unserer Schulen nimmt die Jugendgewalt und die Jugendkriminalität beängstigend zu. An manchen Schulen wirken Jugendbanden verschiedenster Nationalitäten, werden Lehrer, Mitschülerinnen und Mitschüler, Schulpflegen und Eltern terrorisiert. Das Problem nimmt von Tag zu Tag grös- sere Dimensionen an.
Wie bewertet der Bundesrat diese Tatsache, und was für gesell- schaftspolitische, schulische und soziale Massnahmen befür- wortet er, um der zunehmenden Gewalt und Kriminalität zu be- gegnen?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat bedauert diese Vorfälle aus- serordentlich. Die Lage soll aber andererseits nicht dramati-
siert werden, denn bezogen auf alle Urteile gegenüber Ju- gendlichen und Kindern - das waren im Jahre 1990 6803 - wurde nur in 151 Fällen die Einweisung in ein Erziehungsheim angeordnet. Nur in 13 Fällen sprachen die Gerichte sodann eine unbedingte Einschliessungsstrafe aus.
Im übrigen ist sich der Bundesrat bewusst, dass diesem Phä- nomen allein mit repressiven Mitteln nicht beizukommen ist. Für soziale und schulische Massnahmen ist aber nicht der Bund, sondern sind vor allem die Kantone und die Gemeinden zuständig.
Frage 53: Bischof. B-Ausweis Permis B délivrés aux demandeurs d'asile
Wie kommt es, dass das Bundesamt für Flüchtlinge still und heimlich 24 000 Asylbewerber mit B-Ausweisen ausstattet, da- mit diese nun in ihren Ländern, wo sie angeblich verfolgt wer- den, Ferien machen?
Verwundert es den Bundesrat nicht, wenn das Schweizervolk nichts mehr von seiner «glaubwürdigen» Asylpolitik hält?
Bundesrat Koller: Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids hatten Asylbewerber vor der letzten Revision des Asylgesetzes vom 22. Juni 1990 nach abgeschlossenem Asylverfahren das Recht, beim zuständigen Kanton eine ordentliche Aufenthalts- bewilligung zu beantragen. Dieser Möglichkeit, den Vollzug von Wegweisungen aus der Schweiz zu verzögern, wurde mit dem revidierten Asylgesetz die Rechtsgrundlage entzogen.
In den achtziger Jahren ist die Zahl der Asylgesuche bekannt- lich überdurchschnittlich angestiegen. Dadurch kam es zu ei- ner Ueberlastung des Asylverfahrens. Eine grosse Anzahl von Asylbewerbern hielt sich in der Folge mehrere Jahre in der Schweiz auf, ohne dass über ihr Gesuch entschieden werden konnte. Im Laufe der Zeit musste ihre Wegweisung als beson- ders hart betrachtet werden. Aus diesem Grunde und mit dem Ziel, die Zahl der hängigen Fälle zu verringern, erhielten diese Asylbewerber auf Antrag des Kantons und mit Zustimmung des Bundesamtes für Ausländerfragen eine Aufenthaltsbewilli- gung aus humanitären Gründen, gemäss Artikel 13 der Ver- ordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer.
Die verschiedenen Aktionen seit 1986 betrafen im grossen und ganzen nur Gesuchsteller, die ihr Gesuch vor dem 31. De- zember 1986 eingereicht hatten. Dabei wurde bei der Prüfung der Fälle den Familienverhältnissen, dem bisherigen Verhal- ten und der Eingliederung in die schweizerische Gemein- schaft Rechnung getragen. Im Rahmen dieser Sonderrege- lung stimmte das Bundesamt für Ausländerfragen 1990 und 1991 in 18 908 Fällen den Anträgen der Kantone auf humani- täre Bewilligungen zu. In den vergangenen sechs Jahren wur- den insgesamt 24 600 Aufenthaltsbewilligungen aus humani- tären Gründen erteilt. Asylsuchende, die während oder nach dem abgeschlossenen Asylverfahren eine Aufenthaltsbewilli- gung aus humanitären Gründen erhalten haben, sind keine Flüchtlinge im Sinne der internationalen Flüchtlingskonven- tion. Ihr Aufenthaltsstatus ist mit demjenigen von Gastarbei- tern vergleichbar, d. h. sie verfügen über eine Jahresaufent- haltsbewilligung, deren Gültigkeit von Ferienreisen in den Hei- matstaat nicht berührt wird.
Die Aufenthaltsbewilligungen aus humanitären Gründen wur- den nicht erteilt, weil diese Menschen in ihrer Heimat gefähr- det oder verfolgt gewesen wären, sondern weil sie sich infolge der langen Dauer des Asylverfahrens in unserem Land bereits derart integriert hatten, dass die Wegweisung aus der Schweiz eine unzumutbare Härte dargestellt hätte. Dasselbe gilt auch für abgewiesene Asylbewerber, sofern ihre Wegweisung aus der Schweiz infolge internationaler Vereinbarungen nicht voll- zogen werden konnte.
Frage 54:
Vollmer. Rückgang der Asylbewerberzahlen. Weiterbil- dung statt Stellenabbau
Recul du nombre des demandeurs d'asile. Perfectionne- ment du personnel d'encadrement
Als Folge des zurzeit feststellbaren Rückgangs der eingereich- ten Asylgesuche werden bei den verschiedenen Trägerschaf-
965
Fragestunde
ten - aus Gründen der mit dem Rückgang reduzierten Bundes- beiträge - teilweise massiv Stellen abgebaut.
Ich frage den Bundesrat an, ob es im Interesse der zukünftig zu bewältigenden Probleme nicht sinnvoller wäre, den zurzeit be- stehenden Spielraum dafür zu nutzen, allen im Asylbereich zur- zeit Beschäftigten grosszügige Weiterbildungsaktivitäten zu er- möglichen.
Bundesrat Koller: Die Asylbehörden konnten in den letzten Monaten wesentlich mehr als die neu eingehenden Gesuche erledigen. Dadurch sind aber im Bereich des Asylverfahrens keine Ueberkapazitäten entstanden, weil der Pendenzenberg in erster Instanz nach wie vor gut 40 000 Gesuche umfasst, das ist mehr als eine Jahreskapazität. Die geringere Belastung durch neu eingehende Asylgesuche muss dazu genutzt wer- den, diesen Pendenzenberg abzubauen und dringend not- wendige administrative Aufgaben zu erledigen, derer sich die Behörden im vergangenen Jahr wegen des massiven Zu- stroms von Asylbewerbern nicht in gewünschtem Umfang an- nehmen konnten.
Gewisse Ueberkapazitäten sind dagegen im Bereich der Be- treuerstellen entstanden. Die Zahl der vom Bund zu bewilli- genden Betreuerstellen hängt wesentlich von der jeweiligen Jahresprognose in bezug auf die zu erwartende Zahl der neu eingehenden Asylgesuche ab. Die diesjährigen Jahrespro- gnosen werden zurzeit in meinem Departement überprüft. Bis über die künftige Entwicklung einigermassen Klarheit besteht, können keine Entscheide über einen allfälligen Stellenabbau getroffen werden. Zudem muss ein solcher flexibel gestaltet werden. Wir müssen eine beachtliche Bereitschaft aufrechter- halten und Rücksicht auf die bereits eingegangenen Verpflich- tungen nehmen, insbesondere auf jene der Kantone und Ge- meinden. Der Aus- und Weiterbildung aller im Asylwesen Be- schäftigten hat das Departement seit jeher grosse Aufmerk- samkeit geschenkt. Die ständige Schulung der Mitarbeiter wird auch künftig gebührend Beachtung finden.
Vollmer: Sie haben in Ihrer Antwort das Schwergewicht auf die Personalfragen in Ihrem Departement oder im zuständi- gen Bundesamt gelegt. Ist es Ihnen jedoch bewusst, dass draussen an der Basis, bei den Leuten, die in den Asylbewer- berzentren arbeiten und eine schwierige Arbeit vollbringen - eine Arbeit, die durch verschiedene Anschläge noch zusätz- lich kompliziert worden ist -, dieser Stellenabbau bereits statt- gefunden hat? Diese Trägerschaften wissen aufgrund der rigi- den Vorgaben des Bundesamtes bereits heute, dass sie in die- sem Jahr weniger Beiträge erhalten und mussten deshalb ih- ren Leuten bereits kunden. Ihre Antwort entspricht nicht der tatsächlichen Situation. Ich bitte Sie, im Bundesamt dafür zu sorgen, dass Durchschnittswerte und Zahlen nicht auf Kosten der betroffenen Mitarbeiter rigide durchgesetzt werden.
Bundesrat Koller: Wir sind uns dieser Lage voll bewusst; ich habe vor kurzer Zeit vier Kantone besucht, um mir ein noch konkreteres Bild von der Lage machen zu können. Wir werden vor den Sommerferien den Kantonen noch eine neue Pro- gnose bekanntgeben; aber wie ich in meiner Antwort betont habe, müssen wir zweifellos eine grosse Bereitschaft aufrecht- erhalten. Dieses Jahr ist zwar in der Schweiz eine Reduktion der Asylgesuche um 50 Prozent zu verzeichnen. In unseren Nachbarländern Deutschland und Oesterreich haben wir in der gleichen Zeitspanne aber eine Zunahme von über 200 Prozent. Das zeigt neben der Unsicherheit der Entwick- lung der internationalen Lage auch, dass es vollständig ver- fehlt wäre, wenn wir die Betreuerstellen rein proportional redu- zieren würden.
Frage 55: Rechsteiner. Schweizer Drogenagenten im Ausland Agents spécialistes des stupéfiants attachés aux ambas- sades de Suisse
Bundesrat Koller liess unlängst verlauten, dass er plane, Bot- schaften im Ausland mit Schweizer Drogenagenten zu beset- zen. Wie rechtfertigt er diese Absichten? Wer soll darüber kon- kret wann beschliessen?
Bundesrat Koller: Derzeit bereitet eine Arbeitsgruppe von Leuten aus meinem Departement und aus dem EDA gemein- sam einen Antrag an den Bundesrat über die Stationierung schweizerischer Drogenverbindungsbeamter im Ausland vor. Der Bundesrat soll noch dieses Jahr darüber beschliessen.
Mit diesen Verbindungsleuten haben verschiedene Staaten bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Diese Massnahme steht denn auch bei den Personen, die sich in der Schweiz pro- fessionell mit der Drogenbekämpfung befassen, zuoberst auf der Prioritätenliste. Es ist daher angezeigt, diese Art der Zu- sammenarbeit auch für die schweizerische Drogenbekämp- fung in Aussicht zu nehmen.
Rechsteiner: Haben Sie im Sinn, die Länder, in denen diese Verbindungsbeamten eingesetzt werden sollen, um ihre Zu-' stimmung zu bitten? Ihre Souveränität wird vom Einsatz dieser Verbindungsleute betroffen sein. In welcher Form soll das Par- lament etwas zu diesem Projekt zu sagen haben?
Bundesrat Koller: Die Souveränität anderer Länder ist nach Meinung des Bundesrates nicht betroffen, weil diese Verbin- dungsbeamten im Ausland keine hoheitlichen Befugnisse ausüben. Wenn wir beispielsweise schweizerische Verbin- dungsbeamte nach Washington oder auf die Balkanroute ent- senden, steht es diesen nicht zu, in den entsprechenden Län- dern irgendwelche Hoheitsakte oder Untersuchungshandlun- gen vorzunehmen. Dagegen hat sich gezeigt, dass solche Verbindungsbeamte an wichtigen Informationsquellen das rechtzeitige Informieren der Schweiz ermöglichen. Gerade im Bereich der Geldwäscherei beispielsweise kommt es oft auf die Stunde oder mindestens auf den Tag an, damit die nötigen Informationen rechtzeitig aus dem Ausland übermittelt wer- den können.
Der Einsatz wird also keinerlei Souveränitätsprobleme stellen. Selbstverständlich werden wir solche Verbindungsbeamte im Ausland nur dort einsetzen, wo der entsprechende Gaststaat mit diesem Vorgehen einverstanden ist.
Question 56:
Spielmann. Konferenz über internationale Verbrechens- bekämpfung. Vorschläge der Schweiz Conférence de Lisbonne sur la lutte contre la criminalité liée au blanchiment d'argent sale. Mesures proposées par la Suisse
M. Koller, conseiller fédéral, s'est rendu à Lisbonne pour une rencontre européenne sur le thème de la lutte contre la grande criminalité internationale liée au blanchiment d'argent sale. Quelles sont les mesures proposées par notre représentant afin que notre pays puisse enfin répondre aux exigences dans ce domaine?
Bundesrat Koller: Die Trevi-Konferenz für Innen- und Immigra- tionsminister der 12 EG-Mitgliedstaaten, die vergangenen Donnerstag und Freitag in Lissabon stattfand, befasste sich mit den Konsequenzen des Maastrichter Vertrages in den Be- reichen Immigration und Asyl sowie mit den Fragen der poli- zeilichen Zusammenarbeit und der inneren Sicherheit nach dem Wegfall der Binnengrenzen. Es ging dabei um die Reali- sierung des sogenannten dritten Pfeilers der Politischen Union, also um jene Bereiche der Zusammenarbeit, die vorläu- fig noch auf intergouvernementaler Ebene behandelt werden. Die Trevi-Minister haben in diesem Sinne das Europol-Kon- zept grundsätzlich gutgeheissen. Auf Beginn des nächsten Jahres soll als erster Schritt eine gemeinsame Datenbank be- treffend Drogenhandel und das organisierte Verbrechen reali- siert werden. Dieser Beschluss ist als Erfolg auf dem Weg zur wirksameren Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu werten.
Die Schweiz hat an der Trevi-Konferenz als Nicht-EG-Mitglied- staat nur Beobachterstatus. Wir erhalten damit wichtige Infor- mationen aus erster Hand. An den Konferenzgesprächen sel- ber kann die Schweiz jedoch nicht teilnehmen. Wie das Bei- spiel der Oeffnung des Erstasylabkommens für Efta-Staaten zeigt, geht es vielmehr darum, bereichsspezifisch unser Inter- esse an der Zusammenarbeit aufzuzeigen und die EG dazu zu
N
15 juin 1992
966
Heures des questions
bewegen, auf Gebieten gemeinsamen Interesses die Beteili- gung von Drittstaaten zu ermöglichen. Ob und in welcher Art sich die Schweiz je wird an Europol beteiligen können, ist zur- zeit noch vollständig offen.
M. Spielmann: J'ai appris avec stupeur et étonnement que le Conseil fédéral qui s'est rendu à la Conférence de Lisbonne, dont le thème était la grande criminalité liée au blanchiment d'argent sale, a demandé la création d'une banque des em- preintes digitales des requérants d'asile pour repérer les pre- mières demandes.
Est-ce la seule proposition concrète formulée par la Suisse à Lisbonne? Notre gouvernement ne se sent-il pas également responsable des différentes accusations dont notre pays est l'objet concernant toutes les questions liées à la grande crimi- nalité, c'est-à-dire la mafia italienne et le blanchiment de l'ar- gent sale provenant du commerce de drogue? Attend-on vrai- ment de la Suisse qu'elle demande la présentation des em- preintes digitales des demandeurs d'asile? Ne serait-il pas préférable qu'elle propose de traquer les vrais criminels?
Bundesrat Koller: Die Wirksamkeit des Erstasylabkommens wird in ganz entscheidendem Ausmass von der Verfügbarkeit eines solchen EDV-Systems, also einer Datenbank für die Fin- gerabdrücke der Asylgesuchsteller, abhängen. Denn nur da- mit lassen sich innert nützlicher Zeit sogenannte Mehrfachge- suche identifizieren; die Verhinderung von Mehrfachgesu- chen ist das Hauptziel des Erstasylabkommens, das in erster Linie die Zuständigkeit der EG-Staaten und künftig auch von Drittstaaten zur Behandlung von Asylgesuchen festlegt
Sie wissen, dass sich die Schweiz auf dem Gebiet der Geldwä- scherei seit Jahren beispielhaft engagiert. Die Schweiz war in Europa das erste Land, das Strafnormen über die Geldwä- scherei erlassen hat. Wir werden Ihnen demnächst einen An- trag zur Ratifikation des diesbezüglichen Europaratsabkom- mens unterbreiten, und wir werden Ihnen nächstes Jahr, nach Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens, das zweite Pa- ket bezüglich des organisierten Verbrechens in der Schweiz unterbreiten. Bei aller Bescheidenheit dürfen wir ruhig feststel- len, dass wir auf diesem Gebiet sogar eine Pionierrolle ge- spielt haben.
Frage 57: Bäumlin. Datenbank mit Fingerabdrücken von Asylbewer- bern
Banque de données recueillant les empreintes digitales des demandeurs d'asile
Bundesrat Koller reiste gemäss Presse am 13. Juni nach Lissa- bon und schlug im Rahmen der regelmässigen Trevi-Treffen die Einrichtung einer europäischen Datenbank mit Fingerab- drücken von Asylbewerbern vor.
Auf was für eine gesetzliche Grundlage stützt sich ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre einer bestimmten Men- schengruppe, und wie steht es mit dem Datenschutz (national und international)?
Bundesrat Koller: Die Schweiz hat in Lissabon eine Studie präsentiert, die sich mit der Frage der technischen Machbar- keit der allfälligen Errichtung einer europäischen Datenbank befasst.
Die Studie ist im Zusammenhang mit dem angestrebten Bei- tritt zu einem multilateralen Abkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines Asylgesuches zu sehen.
Um ein solches Abkommen in die Praxis umzusetzen, muss festgestellt werden können, ob sich ein Asylbewerber bereits in einem anderen Unterzeichnerstaat aufgehalten hat. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Fingerabdrücke und deren elektronische Speicherung das einzig effiziente Mittel hierfür. Zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Asylbewerber enthält das Dubliner Uebereinkommen die Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten auf Einhaltung des Uebereinkommens Nr. 108 des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten.
Der Entwurf für ein Datenschutzgesetz, wie er den eidgenössi-
schen Räten vorliegt und worüber Sie Ende dieser Session die Schlussabstimmung durchführen, erfüllt die Anforderungen dieses Uebereinkommens. Mit seiner Verabschiedung ist so- mit demnächst zu rechnen.
Damit würden auch in unserem Land die Voraussetzungen ge- schaffen, dass die Schweiz der Dubliner Konvention oder ei- nem analogen Parallelabkommen beitreten und sich an einer europäischen Datenbank beteiligen könnte. Für deren Errich- tung ist allerdings mit einer Realisierungsdauer von etwa drei Jahren zu rechnen, und wir haben gerade aus diesem Grund auf die Dringlichkeit der Realisierung dieser Aufgabe hinge- wiesen.
Frau Bäumlin: Ihre Machbarkeitsstudie, die Sie offenbar in Lissabon vorgestellt haben, in Ehren: Mir scheint aber, dass dadurch das europäische Erstasylabkommen als Parallelin- strument zum Dubliner Abkommen vollends zum reinen Ab- schreckungsinstrument wird. Ihre Antwort auf meine Frage be- treffend den internationalen Datenschutz hat mich nicht unbe- dingt befriedigt. Aber ich möchte Ihnen noch eine Frage zur Schweiz stellen.
Bewirkt dieses Vorgehen nicht eine Kriminalisierung von Schutzsuchenden? Glauben Sie nicht, dass das die Fremden- feindlichkeit in unserem Land noch weiter anheizen könnte?
Bundesrat Koller: Sie wissen ja, dass die Genfer Flüchtlings- konvention von gewissen Kreisen in unserem Land in Frage gestellt wird.
Ich persönlich und der Bundesrat sind davon überzeugt, dass die möglichst rasche Realisierung dieses Erstasylabkom- mens der EG und seine Ausdehnung auf die Efta und die ost- europäischen Staaten das Mittel ist, um die Genfer Flücht- lingskonvention überhaupt zu retten. Denn ich glaube - was auch jedermann einleuchten dürfte -, dass es keinen Sinn ma- chen kann, in drei oder vier unterschiedlichen Staaten Euro- pas mit einem ungeheuren administrativen Aufwand Asylge- suche der gleichen Personen zu prüfen.
Das ist der Sinn dieses Erstasylabkommens und unserer ent- sprechenden Machbarkeitsstudie. Dass selbstverständlich auch die datenschutzrechtliche Seite beachtet werden muss, habe ich bereits in meiner Antwort eingehend dargelegt. Dieses Erstasylabkommen setzt natürlich eine gleichwertige Datenschutzgesetzgebung in allen beteiligten Staaten voraus.
Frage 58: Zwygart. Gewalt im Berner Jura Incendies criminels dans le Jura bernois
Die Brandstiftungen im Berner Jura beunruhigen weite Bevölke- rungskreise. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die zunehmende Gewalt eine gefährliche Tendenz ist, und wie gedenkt der Bundesrat seinen Einfluss geltend zu machen, um die Sicherheit von Gut und Menschen zu gewährleisten?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die vom Fragesteller angesprochene Gewalt im Berner Jura die Bevölkerung zutiefst beunruhigt. Er verurteilt die Anwendung von Gewalt mit aller Entschiedenheit. Sie hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz.
Es ist in erster Linie Aufgabe der Kantone, auf ihrem Gebiet für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Der Bund schreitet erst dann ein, wenn die kantonseigenen Kräfte nicht mehr ausreichen oder wenn die Eidgenossenschaft als Ganzes betroffen ist. Die jüngsten Brandanschläge sind Gegenstand von straf- rechtlichen Ermittlungen durch die hierfür zuständigen kanto- nalen Strafverfolgungsbehörden. Ergebnisse liegen bisher noch nicht vor.
Frage 59:
Bührer Gerold. Bundesratliche Behandlung von Be- schwerden gegen Spitaltaxerhöhungen Hausse des taxes hospitalières. Examen des recours
Mit Erstaunen habe ich festgestellt, dass der Bundesrat bei Be- schwerden gegen Taxerhöhungen seitens der Kantone bis über zwei Jahre Zeit bis zur Beschlussfassung beansprucht. Dadurch entstehen bei den betroffenen Krankenanstalten und
Fragestunde
967
Kantonen über längere Zeit erhebliche Unsicherheiten bezüg- lich der Finanzplanung.
Im Falle einer vom Krankenkassenverband des Kantons Schaff- hausen im Januar 1990 eingereichten Beschwerde hat der Bundesrat erst am 1. Juni 1992 entschieden. Entgegen der be- reits seit Oktober 1990 vorliegenden Stellungnahme des Bun- desamtes für Sozialversicherung, welche zum Schluss kam, die beschlossene Taxerhöhung sei unter der gemäss gängiger Praxis (Berner Modell) zulässigen Steigerungsrate geblieben, hat der Bundesrat nun eine tiefere Pflichtleistungspauschale von Fr. 131.29 (gegenüber Fr. 143 .- ) angeordnet.
Ich frage den Bundesrat erneut an (vgl. Einfache Anfrage vom 12. Dezember 1991), welche Gründe er zur Rechtfertigung der beinahe zweieinhalbjährigen Behandlungszeit geltend macht, und wie er es rechtspolitisch begründet, die Taxerhöhung per Januar 1990 rückwirkend aufgrund seinerzeit nicht vorhande- ner Modelle zu beurteilen.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat legt grosses Gewicht auf eine rasche Behandlung von Verwaltungsbeschwerden. In letzter Zeit sind betreffend Tarife und Prämien im Gesundheits- wesen eine Vielzahl von Beschwerden eingereicht worden. Davon sind noch 16 pendent. Weil sich bei verschiedenen Be- schwerden die gleichen Rechtsfragen stellen, ist eine Koordi- nation dieser Beschwerden unerlässlich. Dies wirkte sich auch auf die Verfahrensdauer einzelner Beschwerden aus.
Im Verwaltungsbeschwerdeverfahren Krankenkassenver- band des Kantons Schaffhausen gegen den Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat die Instruktionsbehörde - wie üblich - einen Amtsbericht des Bundesamtes für Sozialversi- cherung eingeholt, welcher sich in einer ersten Stellung- nahme bei der Berechnung der Pflichtleistungen auf das so- genannte Berner Modell stützte. Im Rahmen des weiteren In- struktionsverfahrens zeigte sich dann, dass dieses System zur Berechnung der Pflichtleistungen den heutigen Anforderun gen nicht mehr im gewünschten Rahmen zu entsprechen ver- mag. Insbesondere sind dabei die Kostenkomponenten Lohn- und Güterpreise mit ihren unterschiedlichen Teue- rungsraten zu wenig differenziert behandelt Das Bundesamt für Sozialversicherung entwickelte daher in der Folge ein neues Modell, das eine verfeinerte Anpassung an die Teue- rung erlaubt, und reichte der Instruktionsbehörde einen neuen Amtsbericht ein. Im Hinblick auf den verfassungsmässi- gen Anspruch auf rechtliches Gehör wurde den Parteien am 11. November letzten Jahres Gelegenheit geboten, zu diesen neuen Tatsachen Stellung zu nehmen.
Die eingegangenen Vernehmlassungen sind sodann dem EDI zu einer weiteren Stellungnahme übermittelt worden, worauf das Instruktionsverfahren geschlossen wurde. Der Entscheid des Bundesrates, der die Beschwerde guthiess und die Ta- gespauschale aufFr. 131.29 festsetzte, erfolgte am 1. Juni 1992. Da die am 18. Januar 1990 eingereichte Beschwerde den Tarif 1990 betraf, kann nicht von einem rückwirkenden Entscheid gesprochen werden. Der Gegenstand des Beschwerdeverfah- rens legt den Zeitpunkt fest, ab welchem der Beschwerdeent- scheid Rechtswirkungen entfaltet, auf den vorliegenden Fall bezogen, ab wann die vom Bundesrat festgelegte Tagespau- schale gilt. Eine Verletzung von Artikel 4 BV, also der Rechts- gleichheit, liegt somit nicht vor, da sich die Praxisänderung auf ernsthafte, sachliche Gründe stützt
Ich darf wohl davon ausgehen, Herr Bührer Gerold, dass mit dieser ausführlichen Antwort Ihre eingangs zitierte Einfache Anfrage ebenfalls beantwortet ist.
Bührer Gerold: Herr Bundesrat, sind Sie nicht auch der Auf- fassung, dass das Rechtsverständnis und das Vertrauensver- hältnis zwischen Bund und Kantonen übermässig strapaziert und belastet wird, wenn ein Gesuch zweieinhalb Jahre der Be- schlussfassung harrt, obwohl bereits ein halbes Jahr nach der Einreichung der Beschwerde vom zuständigen Bundesamt für Sozialversicherung eine klare, unmissverständliche Stel- lungnahme zugunsten einer Ablehnung vorlag? Meine kon- krete Frage: Weshalb verstrichen zusätzliche eindreiviertel Jahre nach dieser umfassenden Stellungnahme vom Juni 1990?
Bundesrat Koller: Herr Bührer Gerold, ich gebe gerne zu, dass dieses Beschwerdeverfahren - obwohl es sich um ein Justizverfahren mit entsprechenden Schriftenwechseln, die eine gewisse Zeit beanspruchen, handelt - überdurchschnitt- lich lange gedauert hat. Der Grund lag darin - das war das Ausserordentliche an diesem Fall -, dass der Bundesrat als zuständige Beschwerdeinstanz eine Praxisänderung vorge- nommen hat. Nachdem ein neues Modell entwickelt werden musste, mussten wir, um dem Erfordernis des rechtlichen Ge- hörs zu genügen, darauf bestehen, dass dieses neue Modell allen betroffenen Parteien noch einmal präsentiert wurde. Es war in diesem Sinne ein ausserordentlicher Fall. Ich kann Ih- nen zusichern, dass die anderen Beschwerden - wir haben im Moment leider eine grosse Anzahl davon - schneller erledigt werden können.
Question 60:
Sandoz. Versuchsweise Abgabe von Heroin. Betreuung der Drogenabhängigen
Distribution d'héroïne à titre expérimental. Encadrement des drogués
Quelles mesures sont prévues pour assurer l'encadrement et le soutien (médical et psychique) aux drogués pendant l'expé- rience et en cas d'interruption de celle-ci (à la demande du dro- gué ou sur décision officielle)?
M. Villiger, conseiller fédéral: Les essais scientifiques de re- mise contrôlée de stupéfiants n'ont de sens que si la remise de produits est accompagnée de l'établissement de relations thé- rapeutiques avec les toxicomanes et de mesures sociales d'encadrement (logement des sans-abris, occupation et inté- gration sociale).
Pour être autorisés, les essais devront faire état de leur capa- cité d'assistance médico-sociale et de leur intégration dans les structures de prise en charge des cantons.
En cas d'abandon individuel ou d'interruption des essais, il doit être assuré que les participants seront intégrés dans les autres structures d'accueil thérapeutiques et sociales.
Question 61:
Sandoz. Versuchsweise Abgabe von Heroin. Erfolgs- kriterien
Distribution d'héroïne à titre expérimental. Critères de réussite
Le Conseil fédéral a décidé de soumettre des dizaines de dro- gués à une expérience impliquant éventuellement l'injection d'héroïne. Une expérience peut être un échec ou un succès. Quels sont les critères de durée, de résultats et de vérification ultérieure à l'expérience, que le Conseil fédéral a arrêtés pour que l'expérience soit qualifiée de réussie?
M. Villiger, conseiller fédéral: Les essais scientifiques de re- mise contrôlée de stupéfiants doivent contribuer, le but final restant la libération de la dépendance de la drogue, à amélio- rer l'état de santé physique et psychique des participants, ainsi que la situation sociale dans laquelle vivent ces derniers (capacité d'intégration sociale, diminution des comporte- ments délictueux et de la prostitution), pour, finalement, parve- nir à diminuer les risques relatifs à l'acquisition et à la retrans- mission du virus du sida.
La mesure précise de ces résultats individuels constitue l'es- sentiel de l'évaluation des essais.
Il importera également d'analyser la faisabilité de tels pro- grammes, en particulier leur intégration dans les réseaux de prise en charge et leur acceptabilité dans le contexte social. Les essais ne devront en aucun cas permettre d'infiltrer de la drogue sur le marché noir et n'avoir pas d'effet contreproductif sur la prévention primaire.
Les essais et leur évaluation scientifique devront avoir lieu au plus tard à la fin de 1996.
Question 62: Aubry. Versuchsweise Abgabe von Heroin. Kosten Coût de l'expérimentation avec l'héroïne Il a été répondu au Conseil des Etats, lors de la discussion sur le
Heures des questions
968
N
15 juin 1992
supplément au budget 1992, que la somme de 3,1 millions de- mandée par l'OFSP était destinée à des mesures de prévention en matière de drogue. Si cela s'avère exact, à combien se mon- tera la somme pour l'expérimentation avec l'héroïne, frais de médecins compris?
Sous quelle rubrique peut-on trouver cette somme, obligatoire- ment inscrite dans un supplément au budget?
M. Villiger, conseiller fédéral: Il a été répondu au Conseil des Etats, lors de la discussion sur le supplément du budget, que la somme de 3,1 millions demandée par l'OFSP était destinée à des mesures de prévention en matière de drogue. Le crédit supplémentaire de 3,1 millions de francs pour 1992, approuvé par le Conseil fédéral le 13 mai, n'est pas destiné aux essais avec l'héroïne, mais à des mesures d'assistance urgentes dans le domaine de la toxicomanie: dépistage et prise en charge précoce, mise à disposition de bâtiments de la Confé- dération, analyse de la situation et statistique. Cette somme fera partie de la rubrique No 316.3180.015.
Les contributions de la Confédération aux essais scientifiques comprenant une remise contrôlée de stupéfiants: héroïne, morphine et méthadone, seront fixées en fonction du descrip- tif détaillé des projets présentés et autorisés. Les montants an- nuels réservés pour ces essais sont prévus aux rubriques sui- vantes du budget: 3180.002/1, crédit de recherche de l'OFSP, recherche scientifique en matière de toxicomanie, 500 000 francs.
Cette rubrique budgétaire est basée sur la décision du Conseil fédéral du 20 février 1991, paquet de mesures en vue de ré- duire les problèmes liés à la drogue.
Les frais de prise en charge médicale et sociale des partici- pants incomberont aux cantons, conformément à l'article 15a de la loi fédérale sur les stupéfiants.
La Confédération soutiendra l'expérimentation avec l'héroïne en organisant et finançant l'évaluation scientifique, en organi- sant l'approvisionnement, le stockage et le contrôle de la substance, en participant au développement des projets et en finançant les coûts supplémentaires de prise en charge liés à l'évaluation.
Frage 63:
Bircher Peter. Opposition des Vereins Schweizerischer Drogenfachleute gegen drei internationale Abkommen über Betäubungsmittel
Opposition de l'Association suisse des intervenants en toxicomanie à trois conventions internationales sur les stupéfiants
Gemäss Pressemitteilungen vom 6. Juni 1992 ist der Verein Schweizerischer Drogenfachleute (VSD) gegen den Beitritt der Schweiz zu drei internationalen Betäubungsmittel-Ueberein- kommen. Die Ablehnung wird damit begründet, dass diese Uebereinkommen «zu sehr auf Prohibition, Repression und po- lizeilichen Massnahmen gründen».
Um was für Uebereinkommen handelt es sich, und wie ist die Haltung des Bundesrates dazu? Misst er dem internationalen Kampf gegen die Drogen unverändert eine hohe Bedeutung zu? Wenn ja, hält es der Bundesrat weiterhin für opportun, den VSD aus öffentlichen Geldern zu unterstützen (Anteile am Alko- holzehntel)?
Bundesrat Villiger: Es handelt sich um drei der insgesamt vier internationalen Uebereinkommen im Drogenbereich, denen die Schweiz bis anhin nicht beigetreten ist. Beim vierten, dem Einheitsübereinkommen über die Betäubungsmittel von 1961, ist die Schweiz seit 1970 Vertragsstaat Die anderen drei sind die folgenden:
Das Psychotropenabkommen von 1971; es regelt die Kon- trolle von und den Umgang mit Halluzinogenen, Stimulantien, Hypnotika und Tranquillantien.
Das Zusatzprotokoll von 1972: Es ergänzt das Einheitsüber- einkommen und verstärkt die internationale Betäubungsmit- telkontrolle.
Das Uebereinkommen gegen den illegalen Handel mit Be- täubungsmitteln und psychotropen Substanzen von 1988. Es soll die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung des
illegalen Handels fördern. Es erfasst die Vorläuferstoffe. Es verpflichtet zur Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus dem illegalen Betäubungsmittelhandel und zur Regelung der Geldwäscherei. Es sieht neben Strafen auch Behand- lungs- und Rehabilitationsmassnahmen vor.
Zurzeit läuft mit Frist bis zum 15. Juni 1992 bei den Kantonen, politischen Parteien und interessierten Kreisen die Vernehm- lassung zu den Beschlussentwürfen für die Genehmigung die- ser drei Uebereinkommen.
Der Bundesrat beabsichtigt nach Auswertung der Vernehm- lassung, dem Parlament eine entsprechende Botschaft zu un- terbreiten. Er misst dem internationalen Kampf gegen die Dro- gen unverändert eine hohe Bedeutung zu.
Der Verein Schweizerischer Drogenfachleute (VSD) nimmt im Rahmen der genannten Vernehmlassung Stellung und emp- fiehlt, «von einer Ratifizierung der Abkommen abzusehen und eine Aenderung des Betäubungsmittelgesetzes neu zu über- denken». Vom Bund bezieht der VSD keine Subventionen. Die Gelder aus dem Alkoholzehntel fliessen alle den Kantonen zu, die ihrerseits über die Weiterverwendung entscheiden.
Frage 64:
Hafner Ursula. Präventionskampagnen des Bundesamtes für Gesundheitswesen
Campagnes d'information de l'Office de la santé publique Ende letzten Jahres zeigte sich das Bundesamt für Gesund- heitswesen bereit, im Rahmen der nationalen Drogenpräventi- onskampagne die Verbreitung der sehr aktuellen und wichtigen Broschüre «Auch mein Kind .... » zu unterstützen. Ein halbes Jahr später erhielt der Pro-Juventute-Verlag jedoch einen ab- schlägigen Bescheid. Aehnlich erging es dem jungen Autoren- team «Spot 25», das eine Broschüre für junge Homosexuelle verfasst hatte und hoffte, sie mit Unterstützung des BAG (Aids- präventionskampagne) veröffentlichen zu können. Nach halb- jährigem Hin und Her und mehreren Ueberarbeitungen erhiel- ten die jungen Leute immer noch keinen klaren Bescheid, so dass sie die Zusammenarbeit mit dem BAG enttäuscht auf- gaben.
Welches sind die Kriterien, welche eine solche Broschüre er- füllen muss, um mit der Unterstützung des BAG rechnen zu können?
Bundesrat Villiger: Im Rahmen der Gesundheitsförderung ha- ben Broschüren zur Information der Bevölkerung einen gewis- sen Stellenwert. Die vielen Anfragen für eine finanzielle Unter- stützung von Broschüren durch den Bund zwingen das Bun- desamt für Gesundheitswesen dazu, Beurteilungskriterien an- zuwenden und auch gewisse Prioritäten zu setzen. Kriterien sind insbesondere die Uebereinstimmung mit der bundesrätli- chen Gesundheitspolitik, der nachweisliche Bedarf, fachliche Qualität der Botschaften, zielgruppenadäquate Formulierun- gen, zielgerechte Verteilungskanäle, vernünftiges Kosten- Nutzen-Verhältnis, Beschränkung auf gesundheitsrelevante Themen.
Die zitierte Broschüre von Pro Juventute hat beim Bundesamt für Gesundheitswesen zu gewissen Bedenken in bezug auf den Inhalt und die Gestaltung geführt, und man glaubt, dass eine Ueberarbeitung nötig ist. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen mit Pro Juventute in direktem Kontakt steht und daran ist, eine einvernehmliche Lösung für eine Ueberarbeitung der erwähn- ten Broschüre zu finden.
Frau Hafner Ursula: Herr Bundesrat, ich möchte Sie bitten, mir auch noch eine Antwort in bezug auf das junge Autorenteam «Spot 25» zu geben. Es war nicht nur ein halbjähriges Hin und Her, sondern sogar ein anderthalbjähriges - das «andert» ist in meiner Frage verlorengegangen. Das junge Team hat nie Be- scheid bekommen, welche konkreten Aenderungen nötig wä- ren, damit die Broschüre gedruckt werden könnte; statt des- sen wurde es ohne klare Auskunft hingehalten.
Bundesrat Villiger: Ich werde veranlassen, dass Ihnen diese Antwort schriftlich gegeben wird. Ich glaube nicht, dass ich sie
969
Fragestunde
spontan als Stellvertreter erteilen kann, aber Sie werden die entsprechenden Angaben bekommen.
Frau Hafner Ursula: Sie haben vorher vom Bedarf gespro- chen, der erwiesen sein muss. Es gibt bis jetzt keine Broschü- ren für junge Homosexuelle. Ich möchte Sie bitten, auch die Zusatzfrage zu beantworten, nämlich wie wichtig für den Bun- desrat die Zusammenarbeit mit den betroffenen Gruppen ist. Sie haben auch gesagt, ein Kriterium sei, dass die Broschüre zielgruppenadäquat sei. Gerade eine Gruppe von Betroffenen dürfte am besten wissen, wie die jungen Leute, an welche sich die Präventionskampagne richtet, erreicht werden können. Wie wichtig ist dem Bundesrat die Zusammenarbeit mit sol- chen Gruppen?
Bundesrat Villiger: Ich glaube, dass der Bundesrat mit seiner bisherigen Unterstützung von gewissen Broschüren gezeigt hat, dass ihm diese Zusammenarbeit wichtig ist, weil es ihm ja nicht um irgendwelche moralische Bedenken geht, sondern darum, auch etwas zu erreichen, nämlich eine Besserung des Zustandes. Ich glaube aber, dass es auch hier gewisse Gren- zen gibt, weil sehr viele um diese Unterstützung nachsuchen. Gewisse Unterstützungen stiessen zudem in der Oeffentlich- keit auf ziemliche Probleme. Aber ich werde gerne veranlas- sen, dass in der Antwort auf Ihre Vorfrage auch dieser Aspekt noch einmal ausgeleuchtet wird.
Frage 65: Gonseth. Neue Umweltschutzgesetzgebung für umwelt- gefährdende Organismen in der Eurolex Nouvelle législation Eurolex sur les organismes dange- reux pour l'environnement
Die Volksabstimmung vom 17. Mai über den Verfassungsartikel zur Gentechnologie und Fortpflanzungsmedizin hat deutlich ge- zeigt, dass das Volk eine klare gesetzliche Regelung der Gen- technologie will, auch für den Ausserhumanbereich. Um so mehr fühlen sich Bürgerinnen und Bürger nun übergangen, wenn mit der Verpackung der Gesetzgebung über die umwelt- gefährdenden Organismen in die Eurolex ein ordentliches Ge- setzgebungsverfahren mit Referendumsmöglichkeit umgan- gen werden soll.
Im Bericht der Kobago vom April 1992 an den Bundesrat «Zum aktuellen Stand der Gentechnologie» ist nachzulesen, dass die Hälfte der EG-Staaten noch nicht über eine entsprechende Ge- setzgebung verfügt.
Wie weit ist es demnach zwingend, dass dieser neue Teil des USG sofort in die Eurolex aufgenommen wird?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die gesetzliche Regelung einer so heiklen Materie dem Referendum unterstellt bleiben soll?
Bundesrat Villiger: Die Richtlinie 90/219 EWG über die An- wendung genetisch veränderter Mikroorganismen in ge- schlossenen Systemen und die Richtlinie 90/220 EWG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organis- men in der Umwelt sind Bestandteil des Acquis communau- taire und müssen demzufolge von der Schweiz bereits auf den 1. Januar 1993 umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat zur zeitgerechten Umsetzung aller in die- sem Acquis communautaire enthaltenen Richtlinien das soge- nannte Eurolex-Verfahren beschlossen. Darin eingeschlossen sind zur Umsetzung der beiden genannten Richtlinien auch die beiden Vorlagen zur Aenderung des Umweltschutz- und des Epidemiegesetzes.
Eine Vorlage zur Aenderung des Umweltschutzgesetzes, wel- che mit der Eurolex-Vorlage praktisch identisch ist, hat bereits 1990 ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchlau- fen und dabei breite Unterstützung gefunden. Mit der Eurolex- Vorlage wird den im Vernehmlassungsverfahren eingegange- nen Stellungnahmen materiell Rechnung getragen.
Frau Gonseth: Herr Bundesrat, es stimmt eben nicht, dass in der Vernehmlassung zum Umweltschutzgesetz das Gesetz breite Unterstützung erhalten hat. So haben die Umweltorga- nisationen ein 15jähriges Moratorium für Freisetzungsversu-
che gefordert. Gemäss Artikel 16 der Richtlinie 90/220 EWG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Orga- nismen in die Umwelt, welche Sie zitiert haben, kann ein Land auch eine Beschränkung oder ein zwingendes Verbot er- lassen.
Sie kommen mit der Eurolex-Vorlage nicht der Möglichkeit ent- gegen, dass man in einem Land auch selber etwas machen kann und nicht unbedingt diese liberale Lösung übernehmen muss, wie Sie sie in der Eurolex-Vorlage vorschlagen.
Nochmals meine Frage, die Sie eigentlich nicht beantwortet haben: Wie wollen Sie der Meinung des Volkes, dass die Frei- setzung doch umstritten ist, gerecht werden, wenn das Volk nicht darüber abstimmen kann? Besteht keine Möglichkeit, wenigstens dieses Gesetz dem Referendum zu unterstellen?
Bundesrat Villiger: Sie wissen ja, Frau Gonseth, dass die Mei- nungen bei Vernehmlassungsverfahren immer sehr kontro- vers sind und die Frage der Gewichtung auch immer umstrit- ten sein wird. Das zuständige Departement hat eine allge- meine Zustimmung diagnostiziert, was aber nicht aus- schliesst, dass zum Teil unterschiedliche Meinungen geäus- sert worden sind.
Solche Fragen können Sie dann aber auch selber in die De- batte einbringen, wenn die Diskussion in der Kommission über Eurolex stattfindet, weil das ja nicht unveränderbar ist, sondern durch das Parlament selber bearbeitet wird.
Frau Gonseth: Ich habe eigentlich die Frage nach der Refe- rendumsmöglichkeit gestellt.
Bundesrat Villiger: Ich darf hier Frau Gonseth trotzdem noch sagen, dass der Bundesrat in bezug auf Veränderungen im Rahmen der Eurolex nur jenes Minimum verändern will, das wirklich strikte nötig ist, um europakonform zu werden. Materi- elle Zusatzentscheide wollen wir nicht in diesen Eurolex-Zug hineinschmuggeln, um nicht nach aussen den Verdacht zu wecken, wir würden hier unter Umgehung des normalen Ge- setzgebungsverfahrens diesen Zug sozusagen missbrau- chen. Wenn Sie noch zusätzlich etwas dem Referendum un- terstellen wollen, so können Sie in diesem Rat entsprechende Anträge stellen.
Frage 66: Bär. Umweltgutachten zum EWR-Abkommen Accord sur l'EEE. Publication de l'expertise sur l'environ- nement
Aus welchen Gründen wurde das Umweltgutachten zum EWR- Abkommen nicht fristgerecht mit dem Vertrag und der Botschaft publiziert?
Bundesrat Villiger: Die Verhandlungen über ein EWR-Abkom- men sind am 22. Oktober 1991 zu einem positiven Abschluss gekommen. Mit den vom Bundesrat akzeptierten Verhand- lungsergebnissen lagen damit die Eckdaten vor, um einen Be- richt über die europäische Integration und die ökologischen Folgen für die Schweiz in Auftrag zu geben.
Am 18. Dezember 1991 hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft nach gründlicher Evaluation möglicher Auf- tragnehmer einer privaten Arbeitsgemeinschaft den Studien- auftrag erteilt. Angesichts des Umfanges der Abklärungen hat der Termin für den Abschluss der Arbeiten so angesetzt wer- den müssen, dass der Bericht nicht gleichzeitig mit dem EWR-Abkommen und der EWR-Botschaft veröffentlicht wer- den konnte. Der Bundesrat hat aber die Absicht, in einer seiner nächsten Sitzungen vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Damit wird diese Studie zum Zeitpunkt der parlamentarischen Bera- tung von EWR-Botschaft und Integrationsbericht zur Verfü- gung stehen.
Frage 67: Blatter. Kriterien für die Definition der Moorlandschaften Définition des sites marécageux. Critères déterminants Artikel 24sexies Absatz 5 der Bundesverfassung sagt, dass Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung Schutzobjekte sind.
Heures des questions
970
N
15 juin 1992
In der Zwischenzeit wurden das Inventar der Moorlandschaften festgelegt und eine Verordnung in die Vernehmlassung ge- schickt.
Ich frage den Bundesrat: Nach welchen Kriterien sind die Moor- landschaften definiert worden?
Bundesrat Villiger: Die Botschaft zur Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) überträgt dem Bundesrat die Kompetenz, Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung zu bezeichnen. Ein entsprechender Inventarentwurf befindet sich bis Ende Sep- tember dieses Jahres in der Vernehmlassung. Die für die Er- stellung dieses Entwurfes verwendeten Kriterien zur Definition der Moorlandschaften wurden in einem Vorprojekt durch ein Oekobüro im Auftrag des Buwal und begleitet von einer Exper- tengruppe erarbeitet. Hierzu liegt ein Schlussbericht vor. Der Inhalt desselben ist im Buwal-Bericht «Inventar der Moorland- schaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeu- tung» dargestellt. Man kann diesen Bericht beziehen, Schrif- tenreihe «Umwelt> Nummer 168.
Aufgrund der Resultate der Vernehmlassung und vor dem Er- lass der Verordnung werden die Kriterien selbstverständlich neu überprüft.
Frage 68:
Borer Roland. Zeitgemässe Ausbildung an der persönli- chen Waffe
Meilleure formation à l'arme personnelle
Die Ausbildung an der persönlichen Waffe (Sturmgewehr und Pistole) für Armeeangehörige ist nicht mehr zeitgemäss. Ausbil- dungsmethoden und Schiessdistanzen entsprechen nicht mehr den neuesten Erkenntnissen.
Einige initiative Instruktoren haben in Zusammenarbeit mit dem SUOV und anderen Fachleuten eine völlig neuartige Ausbil- dung entwickelt, die folgende Vorteile mit sich bringt:
praxisbezogene Ausbildung;
Motivation der Auszubildenden, da gestellte Zielsetzungen sehr rasch erreicht werden;
effiziente Ausbildung, da mit der gleichen Menge Munition in kürzerer Zeit bessere Resultate erzielt werden.
Wurden diesbezüglich EMD-interne Abklärungen getroffen? Was haben diese ergeben, und fliessen die Erkenntnisse in die Ausbildungsreform «Armee 95» ein?
Bundesrat Villiger: Es trifft zu, dass der Schweizerische Unter- offiziersverband in Zusammenarbeit mit Instruktoren der Ar- mee neue Formen der Pistolenausbildung entwickelt und diese in einer eigenen Lehrschrift publiziert hat. Der Ausbil- dungschef hat deren Vor- und Nachteile überprüft und in der Folge den Grundsatzentscheid gefällt, dass in der Armee wei- terhin nach den Vorschriften der zurzeit gültigen Reglemente ausgebildet werden soll. Solange die Sicherheits- und Schiessplatzvorschriften eingehalten werden, steht es jedoch den ausserdienstlich tätigen Vereinen frei, im Sinne einer Zu- satzausbildung Kurse für diese Form der Pistolenausbildung anzubieten.
Die Ausbildung an der persönlichen Waffe ist einem stetigen Reformprozess unterzogen. In diesem Sinne sind zurzeit Ver- suche im Gange, mit Hilfe von Lasersimulatoren und Schiess- kinos neue und effizientere Ausbildungsmethoden für den Einsatz der persönlichen Waffe zu entwickeln. Es wird sich also hier ziemlich viel verändern. Hier steht vor allem das in Einführung begriffene Sturmgewehr 90 im Vordergrund. La- sersimulatoren und Schiesskinos haben zudem günstige Aus- wirkungen auf Lärmimmission und Munitionsverbrauch. Das Parlament wird über diese Geräte im Rahmen ihrer vorgesehe- nen Beschaffung noch eingehend orientiert werden.
Mit diesen Neuerungen sollte die gewünschte Praxisnähe, Motivation und Effizienz in der Ausbildung an der persönli- chen Waffe weitgehend erreicht werden können.
Borer Roland: Hat der Ausbildungschef der Armee in seine Beurteilung einbezogen, dass z. B. das Grenzwachtkorps jetzt voll auf die neue Ausbildung umstellt, weil man festgestellt hat, dass man Ausbildungszeit sparen kann - was ja bei der Ver- kürzung unserer Ausbildungszeit im Militärdienst wichtig ist -
und dass eben diese Ausbildung nicht nur für die Pistole, son- dern auch für das Sturmgewehr neue Erkenntnisse bringt?
Bundesrat Villiger: Ich gehe davon aus, dass der Ausbil- dungschef dieses Problem umfassend geprüft und in Betracht gezogen hat. Sollte er das aber unterlassen haben, werde ich ihn darauf aufmerksam machen.
Frage 69: Reimann Maximilian. Steueramnestie. Vorteile für Bundes- finanzen
Amnistie fiscale et finances fédérales
Am 9. Juni 1992 hat Herr Bundesrat Stich im Nationalrat ausge- führt, eine Steueramnestie bringe dem Bund keine Vorteile. Amnestierte Vermögen erbringen jedoch Erträge, die von der direkten Bundessteuer erfasst werden. Betrachtet dies der EFD-Vorsteher nicht als Vorteil? Teilt er nicht auch die Meinung, dass hinterzogene Vermögen primär verrechnungssteuerfrei angelegt sind und eine Amnestie somit wesentlich mehr Ein- nahmen bei der direkten Bundessteuer als Ausfälle bei der Ver- rechnungssteuer bewirkt?
Bundesrat Stich: Das finanzielle Ergebnis einer Steueramne- stie lässt sich im voraus nicht abschätzen. Bei der Verrech- nungssteuer ergäben sich Mindereinnahmen. Diesen Minder- einnahmen stünden Mehreingänge bei der direkten Bundes- steuer gegenüber, weil bisher verheimlichte Kapitalerträge künftig besteuert würden. Als Vergrösserung des Steuersub- strates dürften namentlich die Kantone und Gemeinden mit er- höhten Steuereinnahmen rechnen.
Es wäre aber falsch, davon auszugehen, die beim Bund ver- bleibenden Erträge der Verrechnungssteuer kämen aus- schliesslich oder fast ausschliesslich von Schweizer Steuer- pflichtigen. Der Bundesrat hat nie behauptet, dass hinterzo- gene Vermögen überwiegend in den Anlagen investiert seien, deren Erträge der Verrechnungssteuer unterliegen. Er hat je- weils bloss festgestellt, dass als Folge einer allgemeinen Steueramnestie für den Bund zunächst Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer resultieren, weil gewisse Vermögens- werte auch in Anlagen investiert sind, deren Erträge der Ver- rechnungssteuer unterliegen. Ueber die Höhe der Minderein- nahmen bei der Verrechnungssteuer hat er sich nie ausge- sprochen und kann dies infolge zu vieler unbekannter Fakto- ren auch heute nicht.
Hingegen hat der Bundesrat stets darauf hingewiesen, dass die per saldo beim Bund, vor allem aber bei Gemeinden und Kantonen, wegen der Vermögenssteuer resultierenden Mehr- einnahmen den einzigen Vorteil einer Steueramnestie darstel- len; diesen stehen aber gewichtige Nachteile gegenüber, wel- che höher zu veranschlagen sind.
An dieser Aussage muss festgehalten werden. Bei einer Steueramnestie verzichtet der Staat aus Gründen der Zweck- mässigkeit auf die Verfolgung und Bestrafung der Steuerhin- terziehung und des Steuerbetruges. Ein solches Ausserkraft- setzen des Gesetzes bedeutet einen Einbruch in die beste- hende Rechtsordnung, welche die Ahndung der Steuerdelikte veranlagt. Es handelt sich desbalb um eine fragwürdige Mass- nahme, welche einseitig die Defraudanten begünstigt. Die ehr- lichen Bürger dagegen können sich mit gewissem Recht hin- tergangen und übervorteilt fühlen. Dies könnte einen Teil von diesen veranlassen, die Steuergesetze in Zukunft ebenfalls nicht mehr so genau zu befolgen.
Der Bundesrat möchte auch nicht den leistesten Zweifel an seinem Willen entstehen lassen, die Steuerhinterziehung auch in Zukunft zu bekämpfen.
Question 70:
Ruffy. Landtausch zwischen der Gemeinde Saint-Sulpice (VD) und der Eidgenossenschaft
Echange de terrains entre la commune de Saint-Sulpice (VD) et la Confédération
Une partie de la population de la commune de Saint-Sulpice a été choquée par la façon dont avait été traité jusqu'à présent cet échange de terrains. C'est le montant exigé par un propriétaire pour la levée de la servitude d'un droit d'eau, manifestement
971
Fragestunde
exagéré aux dires des spécialistes de ces questions, qui sou- lève l'opposition d'un certain nombre de citoyens et citoyen- nes. Pour obtenir rapidement une décision, les autorités de Saint-Sulpice mettent en avant les besoins de la Confédération. Aux yeux des opposants, l'urgence de cet échange n'est ce- pendant pas évidente.
La Confédération est-elle consciente qu'indirectement elle contribue à une opération fort contestable et contestée?
La Confédération a-t-elle vraiment un besoin immédiat de la parcelle en question ou, compte tenu de l'enjeu, pourrait-elle s'accommoder du délai nécessaire pour procéder à la levée de la servitude selon une voie différente que l'achat aux conditions imposées par le propriétaire?
Bundesrat Stich: Der Bund und die Eidgenössische Techni- sche Hochschule sind weiterhin an einem Grundstückab- tausch mit der Gemeinde Saint-Sulpice (VD) interessiert. Die- ser Abtausch ist allerdings nicht mehr dringend. Das Grund- stück ist mit einem Wasserrecht belastet, und es ist einzig Sa- che der Gemeinde Saint-Sulpice, den geeigneten Weg zu wählen, um diese Dienstbarkeit aufzuheben.
Frage 71:
Gonseth. Einfluss des EWR auf Ziele von «Energie 2000» Adhésion à l'EEE et incidence sur les objectifs d'Ener- gie 2000
Bei der Weiterentwicklung des EWR-Rechts werden die Efta- Länder kein Mitentscheidungsrecht haben. Sie haben auch kein formelles Initiativrecht.
Im unter anderem problematischen warenbezogenen Umwelt- schutzbereich heisst das, dass die Efta-Länder nicht nur die Be- fugnis verlieren, ihr einzelstaatliches Recht frei weiterzuent- wickeln, sondern dass sie auch von der Mitentscheidung über das künftige EWR-relevante Recht ausgeschlossen sind. Wie weit wird dadurch der Energienutzungsbeschluss behin- dert? Wie wirkt sich dies auf die Ziele von «Energie 2000» aus, und welche Abstriche müssen daran allenfalls in Kauf genom- men werden?
Bundesrat Ogi: Darf ich Ihnen zunächst sagen, dass ich hier bin und nicht im Ausland.
Der Acquis communautaire enthält bis heute noch keine An- forderungen an die Energieeffizienz für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte. Die Schweiz kann deshalb neue Zulassungsfor- derungen erlassen oder bereits bestehende Vorschriften bei- behalten. Solche Massnahmen müssen allerdings verhältnis- mässig sein und dürfen nicht die Wirkung von mengenmässi- gen Einfuhrbeschränkungen haben. In diesem Sinne sind «Energie 2000» und im speziellen die mit der Energienut- zungsverordnung eingeführten gesetzlichen Massnahmen mit dem EWR verträglich. Zurzeit steht nicht fest, Frau Gon- seth, ob und wann von der EG Anforderungen an die Ener- gieeffizienz gestellt werden. Die EG beabsichtigt aber, die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung wesentlich zu verstärken. Die Erreichung der Ziele von «Energie 2000» sind auch mit einem EWR möglich.
Frage 72: Fankhauser. Indiskretion des Bundesrates Indiscrétion commise par un conseiller fédéral
Obwohl laut Artikel 27 Absatz 3 des Geschäftsreglementes des Nationalrates die Benützer und Benützerinnen der Protokolle nicht offenbaren, wie die Sitzungsteilnehmer und -teilnehmerin- nen Stellung nehmen, und die Vertraulichkeit der Protokolle wahren, hat Bundesrat Ogi am 9. Juni anlässlich der Beratung des GPK-Berichtes sowohl Inhalt wie Name der Votantin aus ei- nem GPK-Protokoll preisgegeben.
Warum hat der Bundesrat in diesem Fall die bisherige Gepflo- genheit aufgegeben, und ist der Bundesrat der Meinung, die im Ratsreglement festgehaltene Vertraulichkeit gelte nicht für die Mitglieder der Bundesregierung?
Bundesrat Ogi: Bei der kritisierten Intervention ging es darum, auf Vorwürfe an den Bundesrat zu antworten, die in seiner Ab- wesenheit erhoben wurden. Der Bundesrat bedauert, dass der Name der Votantin preisgegeben wurde.
Question 73: Jeanprêtre. Gelbe Konten für Jugendliche Comptes jaunes pour jeunes
S'engouffrant dans les arguments et la publicité alléchante di- gnes de ses purs concurrents, les PTT proposent aux jeunes dès 16 ans d'ouvrir leur propre compte d'épargne.
Même si un faible pourcentage (?) en fait un mauvais usage, voire dépasse parfois les montants à disposition, c'est offrir à des (trop) jeunes des tentations de subir toutes les sollicitations dont ils sont les proies rêvées.
Notre Régie ne doit-elle pas se référer à des valeurs éthiques et ne pas se laisser enfermer dans les seules règles de la concur- rence?
Bundesrat Ogi: Der Zahlungsverkehr der PTT steht ohne Re- gal- oder Monopolschutz in Konkurrenz zu den Banken. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit beginnen viele Ju- gendliche eine Lehre und erhalten regelmässige Lohnzahlun- gen. Bereits vor dem Lehrantritt verlangen die meisten Arbeit- geber die Angabe eines Salärkontos. Somit müssen auch die PTT bei den Jugendlichen werben. Die PTT haben den gesetz- lichen Auftrag, ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich zu füh- ren, und dies gilt auch in bezug auf ihr Werbeverhalten.
Mme Jeanprêtre: Je comprends en partie votre réponse di- sant que la Régie des PTT est soumise à concurrence. Mais, seriez-vous également entré en matière sur une autre question disant que, dans le cadre privé aussi, les entreprises telles que les banques doivent être soumises à certaines restrictions?
Bundesrat Ogi: Es wird nicht möglich sein, die Zusatzfrage von Frau Jeanprêtre zu ihrer vollen Zufriedenheit zu beantwor- ten, weil wir hier das Bankengesetz nicht ändern können. Die PTT stehen - insbesondere nach dem neuen Fernmeldege- setz - in Konkurrenz mit den Banken und sollten deshalb von der Werbung her gesehen gleich lange Spiesse bekommen wie die Banken. Der Bundesrat ist im jetzigen Zeitpunkt nicht bereit, die Werbung der Banken näher zu beurteilen und hier Korrekturen einzuleiten. Er kann das auch nicht tun.
Frage 74: Ruf. Kosten des «Spanienreislis» von Parlamentariern Voyage de parlementaires à Séville. Crédit utilisé et détail des coûts
Trifft es zu, dass die Muba die Parlamentarierreise vom 31. Mai 1992 nach Sevilla (vgl. Fragestunde vom 9. Juni 1992) aus dem Kredit bezahlt, der ihr vom Bund für die Präsentation der Schweiz an der Weltausstellung gewährt wurde (28 Millio- nen Franken)?
Wieviel kostete die Reise insgesamt? (Es werden Detailanga- ben über die einzelnen Posten gewünscht, wie Einsatz des Flugzeugs, Pilotenhonorar usw.)
Frage 75: Keller Rudolf. Schweizer Pavillon in Sevilla. Schlechte Noten
Pavillon suisse à Séville. Mauvaises critiques
Während an der Weltausstellung in Sevilla die Pavillons anderer Nationen mit Anerkennung von der spanischen Presse ausge- zeichnet wurden und die Pavillons fast aller Nationen mit vier Sternen, das heisst «unbedingt ansehen», mit drei Sternen, das heisst «sehr interessant», mit zwei oder einem Stern ausge- zeichnet wurden, ging laut Pressemeldungen der Schweizer Pavillon, für den rund 30 Millionen Franken investiert wurden, leer - also ohne Stern - aus.
Stimmen diese Pressemeldungen, und, wenn ja, wie bewertet der Bundesrat dies?
Frage 76:
Keller Rudolf. Feuergefährdeter Papier-Karton-Turm in Sevilla
Pavillon suisse à Séville. Risques d'incendie
In diversen Pavillons an der Weltausstellung in Sevilla ist es schon zu Bränden gekommen. Dabei hat man leider feststellen müssen, dass das Feueralarmsystem nicht funktioniert oder
37-N
N 15 juin 1992
972
Heures des questions
wenn, dann nur in Form von Fehlalarmen. Laut Aussagen von offiziell Verantwortlichen ist der Schweizer Papierturm beson- ders feuergefährdet, und es wird davon ausgegangen, dass in einem Brandfall mit dem Schlimmsten gerechnet werden muss. Ist der Bundesrat sich dieses Problems bewusst, und was wird vorgekehrt, damit bei einem Brandfall sofort - ohne Menschen- leben zu gefährden - gehandelt werden kann?
Frage 77: Keller Rudolf. Schweizer Pavillon in Sevilla. Unterkünfte des Betreuungspersonals
Pavillon suisse à Séville. Logement du personnel
Stimmt es, dass das Schweizer Betreuungspersonal im Gegen- satz zum Personal anderer Länder nicht auf dem Ausstellungs- gelände untergebracht ist? Wie hoch sind die dadurch zusätz- lich anfallenden Kosten für Unterkünfte und den aufwendigen Anfahrtsweg?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je réponds à la question de M. Ruf ainsi qu'aux trois questions de M. Keller Rudolf, toutes ces questions ayant trait au pavillon suisse à Séville, sujet que vous ne connaissez pas et dont nous parlons pour la première fois aux Chambres!
Ainsi que je l'ai déjà dit mardi passé à cette tribune, Monsieur Ruf, c'est la MUBA qui a pris en charge les coûts du voyage, qui se sont montés à 8700 francs tout compris. Ce montant n'entre pas dans la somme allouée à la MUBA par la Confédé- ration.
En ce qui concerne les trois questions de M. Keller Rudolf, un palmarès qui ne mentionnait pas la Suisse avait été effective- ment publié un jour avant l'ouverture de l'exposition. Depuis lors, le pavillon suisse et son restaurant sont constamment très bien classés. Dans un récent guide tout à fait indépen- dant, notre pavillon a reçu quatre étoiles sur cinq possibles. En ce qui concerne les normes anti-feu, celles qui sont vala- bles à Séville sont plus strictes que les normes suisses dans ce domaine. Le pavillon suisse satisfait, bien sûr, entièrement à ces normes et il est vraisemblable d'imaginer que ce sont des accidents de travail ou de chantiers où l'on n'a pas res- pecté ces normes qui sont à l'origine d'autres cas d'incendies survenus dans d'autres pavillons.
Enfin, en ce qui concerne votre dernière question, je peux vous dire que, contrairement à votre affirmation, il n'y a aucun membre du personnel des différents pavillons qui habite dans l'hémicycle de l'exposition. Les employés sont tous logés à l'extérieur, y compris le personnel suisse. On a pensé que - à juste titre - la location de maisons privées, situées à proximité du site de l'exposition, était parmi les moyens les plus avanta- geux financièrement C'est cette solution qui a été retenue pour le personnel du pavillon suisse.
Frage 78:
Fankhauser. Hilfe für Flüchtlinge in und aus den Krisen- gebieten des ehemaligen Jugoslawien Aide aux réfugiés de l'ex-Yougoslavie Die Hilfe vor Ort wurde bis heute der Aufnahme von Kontingen- ten vorgezogen. Nun scheint es schwierig bis gar unmöglich, diese Hilfe an Ort und Stelle zu realisieren. Das Elend in den Auf- nahmelagern der halbwegs sicheren Gebiete nimmt täglich zu. Wie viele Personen konnten bis heute dank Schweizer Hilfe vor Ort geschützt werden? Ist der Bundesrat bereit, falls diese Hilfe noch intensiviert werden kann, doch noch Kontingente aufzu- nehmen?
Frage 49:
Fankhauser. Schranken für Flüchtende aus den Krisen- gebieten des ehemaligen Jugoslawien
Fugitifs en provenance de l'ex-Yougoslavie. Obligation du visa
Für Einreisende aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien hat der Bundesrat, kaum war der Krieg ausgebrochen, die Vi- sumspflicht eingeführt. Diese Visumspflicht entwickelt sich zu einer schier unüberwindbaren Schranke für die Personen, die sich vor den Kriegswirren retten wollen und in der Schweiz Zu- flucht finden könnten.
Wie viele Personen wurden wegen fehlenden Papieren an der Grenze abgewiesen, und wie kommen Leute aus Kriegsgebie- ten zu einem Visum? Erwägt der Bundesrat in Anbetracht der Kriegssituation eine Sistierung der Visumspflicht?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Dès le début de cet horrible conflit, la Confédération a fourni une assistance sur place, une assistance ciblée, une assistance qui permette réellement d'atteindre les points névralgiques de toute la crise.
Il est vrai que l'afflux de nouveaux réfugiés de Bosnie pose de sérieux problèmes aux voisins, en premier lieu aux républi- ques de l'ex-Yougoslavie, qui arrivent au bout de leur capacité d'accueil. Ju qu'à présent, les efforts des pays hôtes et des organisations humanitaires ont permis d'abriter et d'assister la majorité des réfugiés dans la région. Mais maintenant, la Croa- tie prévoit la construction de camps de réfugiés sur son terri- toire, comme elle l'a annoncé à la récente conférence interna- tionale de Zagreb à laquelle participait la Suisse.
Le Conseil fédéral a accordé, le 1er juin, un crédit supplémen- taire de 10 millions de francs pour les victimes du conflit you- goslave. Ces moyens s'ajoutent aux 5 millions de francs déjà engagés. Ils seront versés d'une part aux organismes interna- tionaux chargés directement de la protection des populations touchées, c'est-à-dire le CICR et le Haut-Commissariat des Nations Unies aux réfugiés et, d'autre part, à des organisations humanitaires suisses, actives dans les différentes régions. Un logisticien du Corps suisse pour l'aide en cas de catastrophes se trouve à Zagreb pour évaluer constamment les besoins sur place. Il va de soi que pour toutes ces questions, la Division aide humanitaire entretient des contacts réguliers et étroits avec l'Office fédéral des réfugiés.
Frau Fankhauser: Es tut mir leid festzustellen, dass meine Frage 49 nicht beantwortet wurde. Es ging um die fehlenden Papiere. Ich habe nichts darüber gehört, obwohl ich sehr auf- merksam zugehört habe. Ich hätte im Zusammenhang mit den Flüchtlingen eine Zusatzfrage, immer noch in der Hoffnung, die andere Frage werde beantwortet: Nicht wenige dieser Flüchtlinge, die jetzt in Kroatien oder woanders sind, sind An- gehörige von Leuten, die bei uns arbeiten, zum Beispiel als Saisonniers. Könnte der Bundesrat eine Sonderbewilligung erteilen für die Angehörigen von Leuten, die bei uns arbeiten, damit sie ohne Formalitäten bei uns Schutz finden?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je vous prie d'excuser ce mélange, vous voyez que je suis mieux fait pour conduire le Département de l'économie publique que deux départements à la fois. Je réponds volontiers à votre question, Madame Fankhauser, en vous disant que nous n'avons pas pris, pour l'instant, de décision dans le sens où vous l'indiquez mais que nous sommes en train d'examiner la question et tout à fait prêts à la considérer d'un oeil ouvert et non pas assis sur le rè- glement une fois pour toutes. Nous avons des perspectives dans cette direction et je ne manquerai pas de vous informer hors session, lorsque des décisions nouvelles seront prises au niveau du Conseil fédéral.
Frage 79:
Bäumlin. Verletzung der Menschenrechte in der Türkel. Konsequenzen Violations des droits de l'homme en Turquie. Conséquen- ces à tirer pour la Suisse
Von einem kurdischen Abgeordneten des türkischen Parla- ments war zu erfahren, dass die Provinzen, in welchen die EMRK aufgehoben ist, ständig vermehrt werden; in dieser Wo- che unter anderem auch Maras.
Was für Auswirkungen hat das auf die Schweizer Praxis des Non-refoulement, und ist damit nicht der Zeitpunkt für die Staa- tenbeschwerde wegen Menschenrechtsverletzungen gekom- men?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: A ce jour, l'état d'urgence imposé dans une dizaine de provinces du sud-est du pays a été prolongé par le Parlement turc, pour une nouvelle période de quatre mois chaque fois, et la dernière fois le 17 mars. Nous
973
Fragestunde
n'avons pas connaissance du fait que l'état d'urgence serait étendu à d'autres provinces, par exemple celle du Karaman Maras que cite Mme Baumlin. En revanche, nous venons d'apprendre que le gouvernement turc limitera à l'avenir la portée des dérogations faites à la Convention européenne des droits de l'homme, en vertu de l'état d'urgence, en déclarant n'entendre déroger désormais qu'au seul article 5 de la con- vention - le droit à la liberté et à la sécurité - et non plus aux ar- ticles 6, 8, 10, 11 et 13 de cette convention, comme cela aurait pu être le cas auparavant
Le principe de non-refoulement repris à l'article 45 de la loi sur l'asile s'applique à tous les requérants, qu'ils proviennent d'une province soumise ou non à l'état d'urgence. Par ailleurs, lors de l'examen individuel de la demande d'asile d'une per- sonne provenant d'une province soumise à l'état d'urgence, et de l'admissibilité d'un renvoi sous l'angle du principe du non- refoulement et de l'article 3 de la Convention européenne des droits de l'homme, les autorités suisses en tiennent compte afin que cette personne soit traitée en tant que telle et ne fasse pas l'objet d'un traitement oublieux de cet aspect des choses. Le Conseil fédéral estime que le dépôt d'une requête étatique contre la Turquie, au titre de la Convention européenne des droits de l'homme, n'est pas opportun dans les circonstances actuelles. En effet, bien que la situation des droits de l'homme au sud-est du pays se soit considérablement détériorée ces derniers temps, elle n'est cependant pas comparable dans l'ensemble à celle beaucoup plus grave qui régnait sous le ré- gime militaire turc dès 1980 et qui justifiait pleinement à l'épo- que, et même une année plus tard, le dépôt d'une telle requête par cinq Etats membres du Conseil de l'Europe. La situation a évolué - pas encore suffisamment, Madame, je vous l'accor- de -, mais elle ne peut être comparée à celle de 1980.
Frau Bäumlin: Der kurdische Abgeordnete hat uns versichert, dass bereits früher die Zahl der Provinzen, die die EMRK aus- gesetzt haben, erweitert worden ist. Zuerst waren es sieben, dann waren es zehn. In dieser Woche soll darüber abgestimmt werden, ob Kahramanmaras, Malatya und Erzincan in diese Provinzen aufgenommen werden. Wenn es soweit kommen sollte, werde ich vielleicht einen weiteren Vorstoss einreichen. Ich wollte Sie trotzdem fragen: Wie können Sie behaupten, dass sich die Situation verbessert habe? Denken Sie an die Gesetze zur Bekämpfung des Terrors mit Todesschützen, mit Ahndungshindernissen in Folterfällen, 15tägiger Polizeihaft, Verweigerung von Verteidigung in der Polizeihaft, Einschrän- kungen, Sanktionierungen von Presseberichterstattung usw .? Wie können Sie angesichts all dessen behaupten, dass sich die Situation verbessert habe?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Madame Bäumlin, si j'ose affirmer que la situation s'est «améliorée», c'est par comparai- son avec celle qui régnait en 1980. Je vous rappelle le sens de votre question: savoir s'il est opportun que la Suisse participe à un mouvement d'intervention de plusieurs Etats. Je constate qu'en 1981 cinq Etats - la France, les Pays-Bas, la Suède, la Norvège et le Danemark - avaient déposé une requête sem- blable, mais qu'aujourd'hui aucun de ces Etats - pas plus que les autres Etats du Conseil de l'Europe - ne le fait. S'ils s'abs- tiennent, c'est parce que la situation est, j'ose le dire, moins grave qu'elle ne l'était en 1980. Les rapports que nous rece- vons démontrent que la situation est loin d'être idéale mais qu'il n'y a pas de péril réel, comme c'était le cas il y a une dou- zaine d'années. Vous pouvez aller le constater sur place.
En outre, par rapport à la situation dont nous parlions il y a quelques jours, j'ose affirmer que l'allégement que vient de décider le gouvernement turc - qui a pour conséquence que le super-gouverneur n'a désormais le pouvoir de déroger qu'à un seul droit inscrit à la convention, par rapport aux cinq ou six droits que j'ai énumérés tout à l'heure - signifie aussi, dans l'immédiat, une «amélioration» de la situation.
Frage 80: Gonseth. Gentech-Nahrung Aliments transgéniques Die USA haben angekündigt, dass sie demnächst gentechnolo-
gisch hergestellte Nahrungsmittel in grossem Stil auf dem Markt zulassen wollen.
Hat der Bundesrat die Absicht, diese USA-Gentech-Nahrung auch in der Schweiz zuzulassen? Wenn ja, wird er sie mit einer Deklarationspflicht belegen?
Wie weit würden die laufenden Gatt-Verhandlungen solche na- tionalen Hemmnisse ausschliessen?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Les produits alimentaires transgéniques ne sont pas encore admis sur le marché des Etats-Unis et on n'en trouve actuellement aucun sur le marché suisse.
En application de l'article 20 du projet de loi sur les denrées ali- mentaires - projet qui, comme vous le savez, en est au stade de l'élimination des divergences entre les deux Chambres - et au vu des décisions prises au niveau européen, une obligation de déclarer que des produits alimentaires sont transgéniques, de l'annoncer expressis verbis sur ces produits, pourrait être prévue également par la Suisse.
Dans le GATT actuel, pour parler de la réalité d'aujourd'hui, le code sur les obstacles techniques aux échanges constituerait certainement la base permettant d'examiner si des mesures prises pour exiger l'information des consommateurs sur la na- ture des produits alimentaires transgéniques constituent un obstacle injustifié ou non aux échanges, c'est-à-dire s'ils sont introduits pour dénaturer ou non le cours normal du GATT. C'est sur cette base qu'il y aurait lieu de travailler. Donc, si le cas venait à se poser - nous ne sommes actuellement que face à des hypothèses - la Suisse serait prête à intervenir. C'est à ce moment-là qu'elle devrait apporter la preuve qu'une telle mesure respecte le principe de la proportionnalité.
Dans le projet d'acte final du 20 décembre, résultat potentiel du cycle d'Uruguay, un projet d'accord relatif à l'application de mesures sanitaires et phytosanitaires permet aux Etats - donc à la Suisse - de prendre des mesures pour protéger la santé des êtres vivants et des plantes. Cet instrument et le projet d'accord sur les obstacles techniques imposent aux parties contractantes de veiller à ce que l'élaboration, l'adoption et l'application des règlements techniques n'aient pas pour objet de créer des obstacles non nécessaires au commerce interna- tional. En tout cas, si l'on voulait empêcher l'accès de produits alimentaires transgéniques sur le marché suisse, il faudrait, le moment venu, disposer de preuves scientifiques démontrant qu'ils risquent de causer un préjudice aux consommateurs ou à l'environnement en Suisse.
Frau Gonseth: Gemäss Auskunft des BAG existiert ein inter- departementaler Expertenbericht über die gesundheitliche Unbedenklichkeit oder Bedenklichkeit von Gentechnologie- Nahrung. Dieser Bericht ist beim Bundesrat unter Verschluss. Ich möchte Sie fragen, wann Sie diesen Bericht veröffentlichen oder allenfalls, warum Sie ihn nicht veröffentlichen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Ce rapport pourra être porté à votre connaissance dans le cadre de la réponse générale sur l'état de la question, notamment à propos du GATT, que nous publierons prochainement.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Fragestunde
Heure des questions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
15.06.1992 - 14:30
Date
Data
Seite
962-973
Page
Pagina
Ref. No
20 021 246
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.