N 16 juin 1992
1016
Agriculture
Elfte Sitzung - Onzième séance
Dienstag, 16. Juni 1992, Vormittag Mardi 16 juin 1992, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker
92.011
Bericht des Bundesrates vom 27. Januar 1992 (BBI II 130) Rapport du Conseil fédéral du 27 janvier 1992 (FF II 140) Beschluss des Ständerates vom 18. März 1992 Décision du Conseil des Etats du 18 mars 1992 Kategorie II, Art. 68 GRN - Catégorie II, art. 68 RCN
92.010
Landwirtschaftsgesetz. Aenderung (1. Teil) Loi sur l'agriculture. Modification (1ère partie)
Botschaft und Gesetzentwürfe vom 27. Januar 1992 (BBI II 1) Message et projets de lois du 27 janvier 1992 (FF II 1)
Beschluss des Ständerates vom 18. März 1992 Décision du Conseil des Etats du 18 mars 1992 Kategorie II/III, Art. 68 GRN - Catégorie II/III, art. 68 RCN
Präsident: Wir führen über den 7. Landwirtschaftsbericht und über Eintreten auf die Aenderung des Landwirtschaftsgeset- zes eine gemeinsame Debatte.
Kühne, Berichterstatter: Gestatten Sie mir zuerst, dass ich meine Interessen offenlege: Ich bin selber Landwirt. Ich bin Vorstandsmitglied und Präsident verschiedener landwirt- schaftlicher Organisationen, so Präsident des Zentralverban- des schweizerischer Milchproduzenten. Mein eigentliches In- teresse liegt aber darin, für die Bauern einen Weg in die Zu- kunft zu finden und aufzuzeigen.
Der 7. Landwirtschaftsbericht ist vergleichbar mit einer Mo- mentaufnahme eines Zuges, der immer mehr in Fahrt kommt. Es ist das Bild von Ende 1990. Das wirtschaftliche und politi- sche Umfeld hat sich seither verändert. Die Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes ist eine Weichenstellung in voller Fahrt.
Die Kommission war sich weitgehend einig, dass der Bericht eine gute Analyse der Situation der Landwirtschaft ist und die bisherige Agrarpolitik zutreffend und klar darstellt Ebenfalls unbestritten ist die Notwendigkeit einer Neuorientierung der Landwirtschaftspolitik in dem Sinne, mehr für die Umwelt zu tun und etwas Druck bezüglich Produktion wegzunehmen. Sowohl interne als auch internationale Gründe zwingen dazu. Das Einkommen der Bauern soll weniger über Produkte- preise, dafür vermehrt durch produktunabhängige Direktzah- lungen gesichert werden: Damit soll der Produktionsdruck ge-
mindert werden. Die Devise lautet also: Soviel Einkommen wie möglich über den Erlös der Produkte und soviel wie notwen- dig durch direkte Beiträge. Als dritter wichtiger Punkt wird im Bericht die Selbsthilfe der Bauern und ihrer Organisationen er- wähnt. Alle vorhandenen Möglichkeiten der Kostensenkun- gen und Aufwandeinsparungen sind auszuschöpfen. Durch die schwierige Lage der Bundesfinanzen wird wohl ein Haupt- gewicht auf diesen Punkt gelegt werden.
Ueber die konkrete Ausgestaltung des durch den Bundesrat aufgezeigten Weges und die Beschlüsse des Ständerates gin- gen die Meinungen in der Kommission auseinander. Dies schlägt sich auch in der grossen Zahl von Minderheitsanträ- gen nieder. Vom Bundesrat wurde ein Bericht verlangt, der ins- besondere über die Fragen der zusätzlichen Bundesaufwen- dungen, der Minderausgaben für produktbezogene Subven- tionen, der Finanzierung von Massnahmen zum Abbau von landwirtschaftlichen Produktionsüberschüssen vermehrt Klar- heit gibt. Da sich die Landwirtschaftspolitik in einem sich mög- licherweise schnell und stark verändernden Umfeld befindet, sind die Antworten zwangsläufig vorwiegend in Form von An- nahmen, Szenarien und Richtgrössen formuliert worden.
Eine breite Diskussion entspann sich um die Frage der auf die Nachfrage abgestimmten Erzeugung und umweltgerechten Produktion. Einige Kommissionsmitglieder sprachen der vor- geschlagenen Kurskorrektur produktionshemmende und um- weltschonende Wirkung ab. Die Vertreter des Bundesamtes für Landwirtschaft sind jedoch überzeugt, dass die folgenden Punkte intensitätsdämpfend wirken:
stagnierende oder sinkende Produktepreise;
Mengenbegrenzungen;
flankierende Massnahmen wie Extensoproduktion;
finanzielle Anreize durch Beiträge für umweltschonende Be- wirtschaftung, konkret für die Massnahmen in Artikel 31b Landwirtschaftsgesetz, Lenkungsabgaben;
Forschung, Ausbildung und Beratung im Sinne von umwelt- schonender Produktionsweise.
Diverse Zweifel von Kommissionsmitgliedern konnten hier nicht ausgeräumt werden. Das EWR-Abkommen berührt die Landwirtschaft lediglich in Teilbereichen. Aber auch mit dem EWR-Vertrag - oder selbst wenn die Schweiz überhaupt kein Abkommen eingeht - bleibt unsere Landwirtschaft nicht unbe- rührt von den internationalen Entwicklungen. Die internationa- ten Verflechtungen werden intensiver, Verkehr und Güteraus- tausch nehmen zu. Gleichzeitig reduziert sich der Grenz- schutz. Das Preisgefälle zum nahen Ausland lässt Preiserhö- hungen schweizerischer Lebensmittel ohne Marktanteilverlu- ste nicht mehr zu. Das ist aber kein rein landwirtschaftliches Problem, kommen doch von den Ausgaben der Konsumenten für Nahrungsmittel im Durchschnitt weniger als 40 Prozent den Bauern zugute.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
7e rapport sur l'agriculture
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
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Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.011
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
16.06.1992 - 08:00
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Seite
1016-1016
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