1211
Postulat Gross Andreas
wendungsmöglichkeiten zu wählen, die für die betroffenen Staaten einen optimalen Nutzen bringen und gleichzeitig den Geberländern die Möglichkeit einzuräumen, den Einsatz der Gelder zu begleiten.
Die Schweiz verfügt über hervorragende Nuklearfachleute, die angesichts der Situation in unserem Land aber sukzessive ab- wandern. Es liegt nahe, diese im Rahmen der Osteuropahilfe zur Ueberprüfung und eventuell Sanierung der dortigen Kern- kraftwerke einzusetzen. Damit könnte folgendes erreicht werden:
Verringerung der Gefahr eines weiteren Kernkraftwerkun- falls in Osteuropa,
Verbesserung der Energieversorgung der osteuropäischen Länder,
Sinnvoller Einsatz der Osteuropahilfe,
Kontrolle über den Einsatz der Gelder,
Gute aussenpolitische Initiative der Schweiz,
Demonstration schweizerischer Kompetenz im Nuklearbe- reich,
Bremsung der Abwanderung schweizerischer Nuklearfach- leute.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 6 mai 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
92.3040
Postulat Haering Binder Gesundheitsschäden durch Nahrungsmittel, die mit Mikrowellen erhitzt worden sind
Nocivité de la cuisine au four à micro-ondes
Wortlaut des Postulates vom 31. Januar 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Studie in Auftrag zu ge- ben, welche eine umfassende Klärung möglicher Gesund- heitsschäden durch Nahrungsmittel, welche mit Mikrowellen erhitzt worden sind, zum Ziele hat.
Texte du postulat du 31 janvier 1992 Le Conseil fédéral est prié de faire réaliser une étude visant à déterminer tous les aspects de la nocivité potentielle des ali- ments chauffés au four à micro-ondes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bodenmann, Bühlmann, Danuser, Diener, Fankhauser, Gross Andreas, Hafner Ursula, Hämmerle, Hollenstein, Jöri, Leemann, Leuen- berger Ernst, Mauch Ursula, Misteli, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Thür, Züger (20)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Ergebnisse einer Studie der ETH Lausanne belegen, dass Ge- sundheitsschäden durch Nahrungsmittel, welche mit Mikro- wellen erhitzt worden sind, entgegen bisheriger Auffassung nicht ausgeschlossen werden können. Dieser Umstand hat in der Bevölkerung zu Verunsicherungen und Befürchtungen geführt.
Nach Aussage der Forschenden sind die Ergebnisse dieser Studie erst als vorläufig zu bezeichnen. Weitere Untersuchun- gen sind somit dringend, um die notwendigen Grundlagen im Hinblick auf allenfalls notwendige Massnahmen zu liefern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 29. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 avril 1992
In den letzten Jahren ist die Bevölkerung wiederholt durch Be- hauptungen und Vermutungen über die Sicherheit von Mikro- wellenkochgeräten und der darin zubereiteten Speisen verun- sichert worden.
Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat aus diesem Grunde einen ausführlichen Bericht erarbeitet und im März dieses Jahres publiziert (BAG-Bulletin Nr. 92/10). Diese Arbeit stützt sich auf gründliche wissenschaftliche Abklärungen, wel- che auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aner- kannt werden. Diese Studien gelangen alle zum selben ein- deutigen Schluss, dass der sachgemässe Gebrauch von Mi- krowellenkochgeräten und der Genuss von darin zubereiteter Nahrung ungefährlich sind.
Bei der von der Postulantin erwähnten Studie (im «Journal Franz Weber» Nr. 19, Januar 1992) handelt es nicht um eine Studie der ETH Lausanne, sondern um eine Arbeit, für welche die betreffenden Autoren auf individueller Basis verantwortlich zeichnen. Die ETH Lausanne erachtet die Schlussfolgerungen aus der Studie als wissenschaftlich nicht abgestützte persönli- che Hypothesen der Autoren (Pressemitteilung der ETH Lau- sanne vom 24. Januar 1992). Co-Autor Professor Blanc, wis- senschaftlicher Mitarbeiter an der ETH Lausanne, hat sich sel- ber öffentlich von den im «Journal Franz Weber» publizierten Schlussfolgerungen distanziert (Erklärung vom 27. Januar 1992).
Da die Unbedenklichkeit des sachgemässen Gebrauchs von Mikrowellenkochgeräten in verschiedenen international aner- kannten Studien wiederholt bestätigt wurde, besteht kein An- lass, erneut Studien dieses Inhaltes in Auftrag zu geben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
92.3131
Postulat Gross Andreas Wahrnehmung der Persönlichkeitsrechte im Berufssport Sauvegarde des droits de la personnalité dans le sport professionnel
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1992
Der Bundesrat wird gebeten, die heute im Berufssport von Ver- bänden und Vereinen in Anspruch genommene Rechtspre- chungsautonomie im Hinblick auf ihre Auswirkungen für die Persönlichkeitsrechte betroffener Sportler zu überprüfen. Ebenso sollte geprüft werden, welche Massnahmen sich auf- drängen, um den allgemein gültigen Vorschriften des Arbeits- und Vertragsrechts sowie den verfassungsmässig verbürgten Freiheitsrechten auch in diesem Bereich Nachachtung zu ver- schaffen. Dabei ist das Augenmerk vor allem jenen hochpro- fessionalisierten Sportarten zu widmen, wo Transfers eine grosse Bedeutung haben.
Texte du postulat du 20 mars 1992
Le Conseil fédéral est prié d'examiner le droit que s'arrogent fédérations et associations de disposer à leur guise des spor- tifs professionnels, en violation des droits de la personnalité. En outre, il devrait étudier les mesures qui s'imposent afin que
67-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Haering Binder Gesundheitsschäden durch Nahrungsmittel, die mit Mikrowellen erhitzt worden sind Postulat Haering Binder Nocivité de la cuisine au four à micro-ondes
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3040
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
1211-1211
Page
Pagina
Ref. No
20 021 289
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.