N 19 juin 1992
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Interpellation Jenni Peter
EMD nach sich zieht und die Truppenbelegung entsprechend reduziert Obgleich die heutige Armee erst ab 1995 in die «Armee 95» übergeführt wird, setzen die Personalreduktionen im EMD bereits vorher ein. Das EMD hat bis 1995 jährlich 200, d. h. insgesamt 800 Stellen, abzubauen.
Das EMD ist bemüht, die regionalpolitischen Auswirkungen dieses Personalabbaus - insbesondere in den belasteten Re- gionen - auf ein vertretbares Mass zu reduzieren. Es hat zu diesem Zweck einen Beauftragten für Regionalpolitik (Dr. J. Bucher) eingesetzt. Schon heute steht indessen fest, dass es nicht möglich sein wird, einzelne Regionen vollständig vom Personalabbau auszunehmen, was auch aus der Sicht des nach wie vor geltenden Auftrags zur wirtschaftlichen Verwal- tungsführung nicht zu verantworten wäre.
Zu den Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat im ein- zelnen wie folgt Stellung:
Eine konkrete Form der Abgeltung sind die Direktzahlun- gen. Trotz der massiv gekürzten finanziellen Mittel des EMD sind diese in letzter Zeit wesentlich erhöht worden. So wurden die Ansätze für Schussgelder verschiedentlich - letztmals auf Beginn des Jahres 1992 - zum Teil verdoppelt. Die Grundei- gentümer von Schiess- und Uebungsplätzen werden auf- grund von vertraglichen Regelungen wo immer möglich in Form von Pauschal-, Schussgeld- und/oder Stellungsraum- Entschädigungen entschädigt. Auf 1. Januar 1992 wurden im weiteren die Zimmerentschädigung um mehr als 40 und dieje- nige für die Benützung von Büroräumen um 30 Prozent ange- hoben.
Im Oberwallis muss im Zuge der Armeereform mit einem voraussichtlichen Abbau von rund 50 Einheiten und Stäben gerechnet werden, die auf dem Zeughaus Brig basieren; allein im Bereich des Zeughauses entspricht dies einem Abbau von mindestens 15 Arbeitsplätzen. Mit der Aufhebung der Grenz- brigade 11 und der Desarmierung obsoleter Anlagen wird auch ein Stellenabbau im Festungssektor Brig kaum zu umge- hen sein.
Diese Beispiele zeigen den direkten Zusammenhang zwi- schen dem bevorstehenden Truppenabbau und dem Abbau von Verwaltungsstellen. Es soll aber vermieden werden, dass der Truppenabbau in den belasteten Regionen in vollem Um- fang auf den Stellenabbau durchschlägt Zu diesem Zweck wird geprüft, ob und in welchem Umfang Aufgaben umgela- gert werden können.
Die Bereitschaft des EMD, im Wallis Arbeitsplätze zu erhalten und nach Möglichkeit neue zu schaffen, ist gegeben. Der Bun- desrat weist aber darauf hin, dass die Personalsituation in den Bergregionen nicht ein ausschliessliches Problem des EMD ist, sondern gesamtwirtschaftlich und departementsübergrei- fend angegangen werden muss. Das EMD und sein Beauf- tragter für Regionalpolitik bekräftigen ihre Bereitschaft, ge- mäss den Weisungen des Bundesrates vom 25. Februar 1981 über die Berücksichtigung der Kantone bei der Schaffung oder Verlegung von Arbeitsplätzen des Bundes weiterhin praktische Lösungen finden zu helfen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt.
92.3069
Interpellation Jenni Peter Zivile Nutzung von Militärflugplätzen Utilisation d'aérodromes militaires à des fins civiles
Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1992
In der Schweiz werden einige Militärflugplätze auch zivil ge- nutzt Die Modalitäten der zivilen Benutzung dieser Flugplätze variieren von Fall zu Fall. So schliessen die Militärflugplätze mit Gesellschaften und Organisationen, welche diese Infrastruk- tur mitbenützen wollen, privatrechtliche Verträge ab, die der Zustimmung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt bedürfen. Im Moment werden nur kleinere Flugplätze zivil mitgenutzt.
Die Erstellung neuer Flugpisten und die Entwicklung des Ge- schäftsreiseverkehrs (Klein-Jets, Taxi-Flüge, Firmen- flugzeuge) sind mit grossem Aufwand verbunden und haben einen hohen Landverschleiss. Die grossen Flughäfen Zürich, Genf und Basel werden in Zukunft, infolge des erhöhten Grossflugzeugaufkommens, den Geschäftsreiseverkehr mit Kleinflugzeugen immer mehr Einschränkungen unterwerfen. Es ist deshalb wünschenswert, wenn wichtige oder grosse Mi- litärflugplätze vermehrt zivil genutzt werden könnten.
Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beant- worten:
Ist er gundsätzlich bereit, für zivile Nutzung weitere Militär- flugplätze zur Verfügung zu stellen?
Ist er insbesondere bereit, Flugplätze wie Interlaken oder auch Payerne für eine zivile Nutzung freizugeben? Solche Mili- tärflugplätze sind, nicht zuletzt infolge ihrer guten strassen- oder bahnseitigen Erschliessung, für gemischte Nutzungen prädestiniert.
Texte de l'interpellation du 4 mars 1992
Plusieurs aérodromes militaires suisses sont aussi utilisés à des fins civiles. Les modalités de cet usage varient selon le cas. Ainsi, des aérodromes militaires concluent avec des so- ciétés ou des organisations qui entendent utiliser ces aérodro- mes des contrats de droit privé sujets à l'autorisation de l'Of- fice fédéral de l'aviation civile. Actuellement, seuls les petits aérodromes sont ainsi utilisés.
L'aménagement de nouvelles pistes et l'expansion des voya- ges d'affaires (petits réacteurs, vols taxis, avions d'entreprise) sont extrêmement onéreux et accaparent beaucoup de ter- rain. Les grands aéroports de Zurich, Genève et Bâle seront contraints ces prochaines années de limiter toujours plus stric- tement les vols d'affaires par petit avion, en raison de l'intensifi- cation du trafic par gros porteurs. Il est donc souhaitable que les grands aérodromes militaires servent davantage à des usa- ges civils.
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
Est-il d'accord de mettre davantage d'aérodromes militaires à disposition pour des usages civils?
Est-il disposé en particulier à autoriser l'utilisation civile d'aérodromes comme ceux de Payerne et d'Interlaken, qui no- tamment par leur excellente desserte routière et ferroviaire se prêtent bien à une utilisation mixte?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borer Roland, Giezendan- ner, Kern, Moser, Scherrer Jürg, Steinemann (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Das EMD unterstützt nach Möglichkeit die Bedürfnisse der
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Interpellation Aguet
zivilen Luftfahrt. So steht ein Teil der Militärflugplätze auch der Zivilaviatik zur Verfügung - sei es für den Motor- oder den Se- gelflug. Für die zivile Luftfahrt generell geöffnet sind die Militär- flugplätze Sion, Locarno-Magadino, Samedan und Saanen. Gegen eine Oeffnung von weiteren Militärflugplätzen für den zivilen Flugbetrieb sprechen verschiedene Gründe: Behörden und Bevölkerung einer Flugplatzregion dürften nur schwer da- für zu gewinnen sein, neben dem militärischen Flugbetrieb noch zusätzliche Belastungen durch zivilen Fluglärm hinzu- nehmen, vor allem ausserhalb der militärischen Flugbetriebs- zeiten.
Es kommt dazu, dass die Militärflugplätze für militärische Zwecke gebaut wurden und das EMD hiefür zum Teil Land ent- eignen musste. Bei vermehrter Benützung für zivile Zwecke müsste damit gerechnet werden, dass gegen den Betrieb und die Benutzung durch Dritte Einsprachen erhoben würden.
Der Militärflugplatz Payerne gehört zu den militärisch am mei- sten benützten und damit wichtigsten Ausbildungsanlagen der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen. Neben der fliegeri- schen Ausbildung der Piloten wird hier zweimal jährlich eine Fliegerrekrutenschule durchgeführt. Payerne verzeichnet jährlich eine grosse Zahl von Einsätzen mit Kampfflugzeugen sowie mit Ausbildungs- und Verbindungsflugzeugen der Flug- waffe, was für die Bevölkerung der Region mit einer nicht zu negierenden Lärmbelastung verbunden ist. Aus diesem Grund untersteht der militärische Flugbetrieb strengen zeitli- chen Einschränkungen mit klar geregelten Unterbrüchen. Ein ziviler Flugbetrieb würde mit Sicherheit diese Lücken - vor al- lem an den Abenden und den Wochenenden - füllen.
Zu berücksichtigen sind im weitern Aspekte der Sicherheit. Bei der grossen Zahl von Starts und Landungen von Kampfflug- zeugen, die mit wesentlich höherer Geschwindigkeit starten und landen als Zivilflugzeuge, wäre ein gemischt zivil-militäri- scher Flugbetrieb auf dem Flugplatz Payerne mit grossen Si- cherheitsproblemen verbunden. Dazu kommt, dass sich in Payerne auf beiden Seiten der Flugpiste militärische Bauten und Einrichtungen befinden und sich deshalb die für den zivi- len Flugbetrieb erforderliche Infrastruktur nicht in genügen- dem Umfang von den militärischen Anlagen trennen liesse. Dies würde - denkt man an die Benutzung des Flugplatzes durch ausländische Zivilflugzeuge - zu einer unerwünschten Vermischung führen.
Payerne kann in dieser Beziehung nicht mit den Flugplätzen in Sion und Locarno-Magadino verglichen werden. Auf diesen Flugplätzen geht die gemischte Benützung auf die Anfänge der Aviatik zurück; zivile und militärische Infrastrukturen ha- ben sich im Lauf der Jahrzehnte nach und nach getrennt ent- wickelt und stören sich gegenseitig nicht. In Sion ist der Um- fang des militärischen Flugbetriebs überdies wesentlich kleiner als in Payerne. Locarno-Magadino schliesslich ist ein reiner Ausbildungsflugplatz für Propellerflugzeuge und Heli- kopter.
Auf dem Militärflugplatz Interlaken sind die Forderungen des Interpellanten bereits weitgehend erfüllt. Obgleich auch dieser Flugplatz nach rein militärischen Gesichtspunkten errichtet wurde, hat ihn das EMD in den vergangenen Jahrzehnten trotzdem immer wieder für eine beschränkte zivile Benüt- zung - beispielsweise durch Charter-Fluggesellschaften -frei- gegeben. Seit 1971 steht er dem Verkehrsverein Interlaken für den gewerbsmässigen Zubringerdienst von Feriengästen und die Mitbenützung durch private Fluggesellschaften zur Verfü- gung. Das vertraglich vereinbarte Kontingent von zivilen Flug- bewegungen ist - vor allem aus Gründen der Lärmbelastung - in den letzten Jahren nie vollständig ausgeschöpft worden.
Die besonderen topographischen Verhältnisse - relativ enge Ein- und Ausflugschneisen - und das Fehlen von Instrumen- tenlandehilfen sind weitere Gründe, die gegen eine weitere Oeffnung des Flugplatzes Interlaken für den zivilen Flugbe- trieb sprechen.
Zusammenfassend kann der Bundesrat der Oeffnung weiterer Militärflugplätze - insbesondere desjenigen in Payerne - für den zivilen Flugbetrieb nicht zustimmen, und er hält es für rich- tig, dass der Flugplatz Interlaken auch in Zukunft nur in be-
schränktem Umfang von zivilen Flugzeugen mitbenützt wer- den soll.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt.
92.3079
Interpellation Aguet Transparenz in der Militärjustiz Transparence de la justice militaire
Wortlaut der Interpellation vom 11. März 1992
Die Praxis der Militärgerichte ist derart uneinheitlich, dass wir zu behaupten wagen, dass die Bestimmungen über den Mili- tärstrafprozess nicht beachtet werden.
Wir fragen deshalb den Bundesrat:
Nach welchen Regeln werden die Prozessverhandlungen angekündigt?
Könnten die zu beurteilenden Tatbestände nicht zum vor- aus schriftlich bekanntgemacht werden?
Ueber welchen Handlungsspielraum verfügen die Gemein- den bei ihrer Mitwirkung im Verfahren?
Will der Bundesrat nicht auch faktisch eine offene und trans- parente Politik verfolgen - nach den Aussagen von Bundesrat Villiger der beste Vertrauensbeweis, den es gibt?
Texte de l'interpellation du 11 mars 1992
Les pratiques des tribunaux militaires sont fort diverses au point que nous pouvons affirmer que les règles de la procé- dure pénale militaire n'est pas respectée.
Nous posons dès lors les questions suivantes au Conseil fédé- ral:
Comment les pratiques relatives à l'information sur les pro- cès sont-elles réglées?
Les causes jugées ne pourraient-elles pas être révélées au préalable et par écrit?
Quelle autonomie est laissée aux communes dans cette procédure?
Le Conseil fédéral ne juge-t-il pas souhaitable d'appliquer, dans les faits, «une politique ouverte et transparente qui est le meilleur gage de confiance qui puisse exister», selon l'affirma- tion de M. Villiger, conseiller fédéral?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Carobbio, Caspar, de Dardel, Duvoisin, Haering Binder, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, Matthey, Ruffy, Vollmer (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Selon l'article 48 de la procédure pénale militaire (PPM), «Les débats des tribunaux militaires sont publics, mais non la déli- bération et les votes». Pour que cet article ne reste pas lettre morte, il est évident que l'information doit circuler entre les greffes des tribunaux militaires et les personnes intéressées à suivre les procès militaires.
Or, la pratique pour le greffe des tribunaux de division I, II, 10 A, ainsi que des tribunaux d'appel qui y sont attachés est la suivante:
Pour obtenir des informations, il faut se rendre personnelle- ment au greffe, à Lausanne.
Les informations ne concernent que les tribunaux de divi- sion, les dates et les lieux des procès militaires.
Ces informations sont transmises oralement; il n'est donc pas possible de montrer qu'elles ne se révèlent pas toujours exhaustives. On ne peut que constater certaines omissions.
Selon l'article 50 de la PPM, « .... les communes mettent gratui- tement à la disposition des tribunaux militaires les locaux
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Jenni Peter Zivile Nutzung von Militärflugplätzen Interpellation Jenni Peter Utilisation d'aérodromes militaires à des fins civiles
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In
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3069
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Datum 19.06.1992 - 08:00
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Data
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