N 19 juin 1992
1246
Interpellation Grossenbacher
einer Konferenz in Paris im Dezember für «eine modifizierte GEF» als den zentralen Finanzierungsmechanismus zur Be- wältigung der globalen Umweltprobleme ausgesprochen. Da- bei wird vor allem ein breiterer Einbezug der Entwicklungslän- der in der Teilnehmerversammlung angestrebt Beantwortung der spezifischen Fragen:
Die Schweiz setzt sich ebenfalls dafür ein, dass die soziale Ver- träglichkeit und die lokale Absorptionskapazität der Empfän- gerländer für GEF-Mittel zentrale Kriterien für die Projektaus- wahl sein müssen. Das bedingt, dass die lokalen Behörden sowie lokale NGO bei der Projektentwicklung voll einbezogen und konsultiert werden. Dies entspricht auch der Praxis der traditionellen Entwicklungszusammenarbeit unseres Landes. Es ist erklärtes Ziel der an der GEF beteiligten Organisationen, vor allem der Weltbank und des Entwicklungsprogrammes der Uno/UNEP, diesem Anliegen zu entsprechen.
In den Teilnehmertreffen wurde immer grosses Gewicht dar- auf gelegt, dass die regulären Weltbankprojekte auf ihre Um- weltverträglichkeit geprüft würden und dass Projekte, die ei- nen GEF-Finanzierungsanteil erhalten, den GEF-Kriterien ent- sprechen müssen. Tatsächlich besteht hier noch ein Koordi- nationsbedarf. Als Nichtmitglied der Weltbank ist die Schweiz hier auch gegenüber anderen Staaten, die auf der Ebene der Exekutivdirektoren Einfluss auf die Gestaltung solcher Pro- jekte nehmen können, klar im Nachteil. Die GEF-Finanzierung darf bestimmt nicht eine Alibifunktion für reguläre Weltbank- projekte von zweifelhafter Umweltauswirkung sein. Die Schweiz hat sich auch zu diesem Punkt wiederholt geäussert Die GEF ist ein multilateraler Fonds, dessen Mittel möglichst effizient und flexibel eingesetzt werden sollen. Es kann nicht Aufgabe der einzelnen Teilnehmerstaaten sein, bei jedem Pro- jekt darüber zu befinden, ob dies finanziert werden soll oder nicht Dies würde zu einer Politisierung der Projektauswahl und -entwicklung führen und den GEF-Mechanismus unflexi- bel und schwerfällig machen. Im übrigen ist es gerade für ein kleineres Land wie die Schweiz natürlich unmöglich, sämtli- che Projekte selbst vor Ort zu überprüfen. Andererseits hat die GEF aufgrund der Kritik der Teilnehmerstaaten auch bereits verschiedene Projekte ganz fallen gelassen oder angepasst
Die mit einem Viertel des schweizerischen Beitrages kofinan- zierten Projekte erlauben es der Schweiz, die Erfahrungen der GEF mitzutragen und die eigenen Erfahrungen aus der Ent- wicklungszusammenarbeit einzubringen. Ein solches Vorge- hen erscheint dem Bundesrat besonders während der dreijäh- rigen Pilotphase gerechtfertigt, während derer die Mechanis- men und die Programme der GEF ständig überprüft und ver- bessert werden müssen. Die Frage der Art der Beteiligung der Schweiz an einer zweiten GEF-Tranche wird jedoch aufgrund der Resultate der Pilotphase neu aufgenommen und entschie- den werden müssen.
Die Weiterentwicklung der GEF wird vom Bundesrat kritisch mitverfolgt. Nach Ablauf der dreijährigen GEF-Pilotphase Ende 1993 und einer Evaluation des Erreichten wird er dem Parlament über die gemachten Erfahrungen Bericht erstatten. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch darum gehen, über eine eventuelle Mitarbeit der Schweiz in einer modifizierten regulä- ren GEF zu befinden.
Die GEF ist ein wichtiger erster Schritt zum Einbezug der Entwicklungsländer und gewisser ost- und zentraleuropäi- scher Länder zur Bekämpfung der klar als global identifizierba- ren Umweltprobleme. Vorerst ist die GEF-Finanzierung auf die
vier Bereiche Klima, Artenvielfalt, internationale Gewässer und Ozon (in gewissen Fällen, für welche der unter dem Montrea- ler Protokoll geschaffene Ozonfonds nicht zuständig ist) be- schränkt Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch für die Fi- nanzierung von Umweltprojekten von nationaler Priorität, wie sie an der UNCED im Rahmen der «Agenda 21» definiert wer- den könnten, additionelle Ressourcen nötig sind. Die Ver- handlungen darüber, wieviel neue Mittel zur Verfügung ge- stellt und welche multilateralen Kanälen zu ihrer Verwaltung eingesetzt werden sollen, laufen im Rahmen der Vorbereitun- gen zur Rio-Konferenz
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
61 Stimmen 82 Stimmen
92.3033
Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Prestations complémentaires
Wortlaut der Interpellation vom 31. Januar 1992
Steigende Wohnungskosten und Krankenkassenprämien so- wie allgemein höhere Lebenskosten bringen viele ältere Men- schen in finanzielle Bedrängnis. Gerade dieser Generation macht es Mühe, zu «Bittstellern» zu werden, oder sie wissen nichts von ihrer Anspruchsberechtigung.
Ist der Bundesrat bereit, benutzerfreundliche Informationen zu fördern, damit der Personenkreis, der Anspruch auf Ergän- zungsleistungen hat, über diesen Anspruch besser informiert ist?
Ist der Bundesrat bereit, darauf hinzuwirken, dass die Kan- tone die Formulare ihrer Steuererklärungen mit zusätzlichen Fragen ergänzen, welche sich an potentielle Ergänzungslei- stungsbezüger richten? Es soll kein spezielles Gesuch für Er- gänzungsleistungen mehr erforderlich sein, und der Anspruch auf Ergänzungsleistungen soll von Amtes wegen festgestellt werden.
Ist der Bundesrat bereit, Schritte zu unternehmen, um die automatische Ausbezahlung der Ergänzungsleistungen zu realisieren?
Texte de l'interpellation du 31 janvier 1992
La hausse des coûts du logement et des primes d'assurance- maladie, conjuguée à l'augmentation générale du coût de la vie, met de nombreuses personnes âgées dans une situation extrêmement difficile. Or, il est particulièrement pénible pour les gens de cette génération de «quémander» une assistance, lorsqu'ils n'ignorent pas purement et simplement à quoi ils ont droit.
Le Conseil fédéral est-il prêt à favoriser une vulgarisation axée sur les besoins des utilisateurs afin que les personnes ayant droit à des prestations complémentaires soient mieux in- formées de leurs droits?
Le Conseil fédéral est-il prêt à faire en sorte que les cantons ajoutent aux formules de déclaration d'impôt des questions qui s'adressent aux bénéficiaires potentiels de prestations complémentaires? Ceux-ci ne devraient plus avoir besoin de présenter une demande spéciale pour recevoir ces presta- tions et leur droit à en bénéficier devrait être constaté d'office. 3. Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre les mesures né- cessaires pour que les prestations complémentaires soient versées automatiquement?
Juni 1992
N
1247
Interpellation Wick
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. April 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 avril 1992
Seit Jahren bemühen sich das Bundesamt für Sozialversi- cherung, die AHV-Informationsstelle, die kantonalen und kom- munalen EL-Stellen, die von AHV und IV massgeblich unter- stützten Beratungsstellen von Pro Infirmis und Pro Senectute um eine breite und auch gezielte Information über die Ergän- zungsleistungen zur AHV und IV.
Im Rahmen der 3. EL-Revision, die für die Legislatur 1991 bis 1995 vorgesehen ist, wird die Frage des EL-Anmeldever- fahrens zweifellos behandelt werden. Dabei wird geprüft wer- den müssen, ob eine mit zusätzlichen Angaben ergänzte Steuererklärung den EL-Stellen erlauben würde, die Rent- ner gezielt zu informieren, die Anspruch auf eine EL haben könnten.
Es ist aus verschiedenen Gründen fraglich, ob die EL ganz automatisch und ohne Zutun der Versicherten festgelegt wer- den kann. Auch die durch den EWR bedingte Aufhebung der Karenzfrist für EWR- und EG-Angehörige (heute 15 Jahre Auf- enthalt in der Schweiz für alle Ausländer) wird hinsichtlich der Abklärung des EL-Anspruches noch höhere Anforderungen stellen. Deshalb will der Bundesrat im Moment keine Schritte in Richtung Automatisierung einleiten.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
87 Stimmen 36 Stimmen
Verschoben - Renvoyé
92.3109
Interpellation Wick Kostenübernahme für die Behandlung angeborener Stoffwechselkrankheiten
Troubles congénitaux du métabolisme. Prise en charge des frais de traitement
Wortlaut der Interpellation vom 18. März 1992
Gewisse Patienten mit angeborenen Stoffwechselkrankheiten benötigen zeitlebens als Therapie ein Aminosäuregemisch, das eine für die Behandlung dieser Krankheiten spezifische Zusammensetzung hat. So enthält zum Beispiel das Gemisch zur Behandlung der sogenannten Ahornsirupurinkrankheit weder Leucin, Isoleucin noch Valin. Diese sogenannt ver- zweigtkettigen Aminosäuren sind für solche Patienten toxisch und dürfen und müssen unter strikten Kontrollen durch Arzt und Labor in genau berechneten sehr kleinen Quantitäten zu- geführt werden. Bei der bekannteren Phenylketonurie gilt das gleiche für ein Gemisch, das kein Phenylalanin enthält.
Die Kosten für diese Gemische werden, da absolut unabding- bar, durch die IV im Rahmen der Behandlung eines sogenann- ten Geburtsgebrechen selbstverständlich voll übernommen. Sobald diese Patienten das 20. Lebensjahr erreicht haben, entfällt die Kostenübernahme für die Behandlung durch die IV. Ebenso selbstverständlich wäre zu erwarten, dass jetzt die Krankenkassen einspringen. Hier zeigt sich nun die unheilige
Vielfalt unseres Kassenwesens. Obwohl es sich nur um ganz wenige Patienten handelt, verweigern gewisse Kassen (darun- ter sehr finanzkräftige) die Uebernahme dieser Spezialdiäte- tika mit dem formellen Grund, dass diese nicht auf der Spezia- litätenliste (SL) figurieren. Ein entsprechender Vorstoss von Herrn Nationalrat Ruffy ist, vermutlich weil die Gruppe der be- troffenen Patienten sehr klein ist, im Sande verlaufen.
Ich frage den Bundesrat an, was er zu unternehmen gedenkt, dass diesem unwürdigen Abschieben der Kosten einer wis- senschaftlich 100prozentig erhärteten und von den Fachleu- ten weltweit anerkannten Therapie auf die Patienten sofort ein Ende gemacht wird.
Texte de l'interpellation du 18 mars 1992
Certains patients souffrant de troubles congénitaux du méta- bolisme ont besoin toute leur vie d'un mélange d'acides ami- nés particulier pour se soigner. C'est ainsi que le mélange avec lequel on traite les malades atteints de la maladie du si- rop d'érable ne contient ni valine ni leucine ni isoleucine, car ces acides aminés à chaîne ramifiée, très toxiques pour eux, ne doivent leur être administrés qu'à doses infimes, sous contrôle médical. Quant aux patients souffrant d'une maladie plus connue, la phénylcétonurie, le mélange qu'ils reçoivent ne doit pas contenir de phénylalanine.
Le coût de tels mélanges vitaux est évidemment totalement pris en charge par l'Al puisqu'il s'agit de maladies congénita- les. Mais il ne l'est que jusqu'à ce que les intéressés aient at- teint l'âge de vingt ans. On pourrait normalement attendre des caisses-maladie qu'elles prennent le relais. Or c'est là qu'on constate les méfaits d'un système trop diversifié, car bien qu'il s'agisse d'un tout petit nombre de patients, certaines caisses (et non des moindres!) refusent de prendre en charge ces frais sous prétexte que ces mélanges ne figurent pas dans la liste des spécialités. L'intervention de M. Ruffy, conseiller national, n'y a rien fait, vraisemblablement parce que ces patients sont trop peu nombreux.
Je demande donc au Conseil fédéral ce qu'il entend entre- prendre pour faire cesser immédiatement l'injustice qui consiste à faire payer aux malades un traitement dont l'aspect scientifique est corroboré à 100 pour cent et qui est reconnu par les spécialistes du monde entier.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bircher Silvio, Bundi, Caccia, Darbellay, Engler, Epiney, Eymann Christoph, Fischer-Sursee, Gobet, Gonseth, Gysin, Keller Anton, Leu Jo- sef, Leuenberger Moritz, Maeder, Reimann Maximilian, Ruck- stuhl, Schnider, Segmüller, Stamm Judith, Theubet, Tschup- pert Karl, Vollmer, Wiederkehr, Zwygart (26)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 mai 1992
Es trifft zu, dass gewisse Patienten mit angeborenen Stoff- wechselkrankheiten zeitlebens als Therapie ein Aminosäure- gemisch benötigen, z B. zur Behandlung der sogenannten Ahornsirupurinkrankheit Die Kosten für diese Gemische wer- den durch die Invalidenversicherung im Rahmen der Behand- lung eines Geburtsgebrechens bis zum 20. Altersjahr über- nommen. Was nun die Krankenversicherung betrifft, so sieht Artikel 14 Absatz 1 Verordnung III über die Krankenversiche rung vor, dass die gesetzlichen Pflichtleistungen im Falle der Krankheit zu gewähren sind; Geburtsgebrechen sind den Krankheiten gleichgestellt. Für Patienten, die älter als 20 Jahre sind und solche Aminosäuregemische benötigen, müssten also die Kassen aufzukommen haben, wenn die Spezialdiäte- tika in eine der Listen aufgenommen werden könnten, die das Eidgenössische Departement des Innern oder das Bundes- amt für Sozialversicherung herausgeben. Es handelt sich da- bei um die Arzneimittelliste mit Tarif und die Spezialitätenliste, die pharmazeutische Spezialitäten enthält, die zwar nicht
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Interpellation Grossenbacher Ergänzungsleistungen Interpellation Grossenbacher Prestations complémentaires
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3033
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
1246-1247
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Pagina
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20 021 330
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