N 19 juin 1992
1252
Interpellation Weder Hansjürg
par les difficultés conjoncturelles, se dégrader encore, il envi- sagera des mesures ciblées et proposera au Parlement les crédits supplémentaires nécessaires à leur financement
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt und beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
Verschoben - Renvoyé
91.3294
Interpellation Weder Hansjürg Unnötige Affenversuche Expérimentation sur les singes. Inutilité notoire
Wortlaut der Interpellation vom 18. September 1991
Der «Tages-Anzeiger» veröffentlichte am 15. Juli 1991 einen Bericht über Affenversuche am Hirnforschungsinstitut in Zü- rich. Diese Versuche, die schon seit 20 Jahren laufen und vom Nationalfonds regelmässig unterstützt werden, dienen der hirnphysiologischen Erforschung der Fingermotorik. Nach der Meinung der beteiligten Forscher und Forscherinnen bil- den sie die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie bei ge- lähmten Patienten.
Nach übereinstimmendem Urteil von praktizierenden Aerzten sind diese Experimente für die Praxis aber völlig wertlos. Wie auch die leitende Wissenschafterin im Hirnforschungsinstitut zugibt, haben sie bis jetzt noch keine verwertbaren Resultate erbracht. Diese Tatsache ist auch dem Forschungsrat des Na- tionalfonds bekannt, trotzdem werden die Versuche weiterhin unterstützt.
Andererseits fehlt es an Geld, um erfolgreiche Therapieverfah- ren mit Patienten (z. B. Bobath-Methode) weiter zu entwickeln. Ich frage den Bundesrat an, ob er gewillt ist,
den Affenversuch am Hirnforschungsinstitut zu verbieten (gemäss Art. 13 Abs. 2 TSchG, Revision 1991);
dafür zu sorgen, dass öffentliche Gelder (Nationalfonds) op- timal zum Nutzen der Patienten eingesetzt werden, anstatt sie in aussichtslosen Tierversuchen zu verschleudern;
die kantonalen Bewilligungsbehörden anzuweisen, Tierver- suche auf ihre Unerlässlichkeit hin zu überprüfen (Art. 13 Abs. 2 TSchG, Revision 1991);
eine Kommission einzusetzen, um Tierversuche in der Grundlagenforschung generell auf ihre Praxistauglichkeit hin zu untersuchen, mit anderen Forschungs- und Therapieme- thoden zu vergleichen und zu werten. Der Kommission sollten auch praktizierende Aerzte und Sozialethiker angehören.
Texte de l'interpellation du 18 septembre 1991
Le 15 juillet 1991, le Tages-Anzeiger a fait paraître un rapport relatif aux expériences faites sur les singes au Hirnfor- schungsinstitut (institut de recherches cérébrales) de Zurich. Ces expériences, qui ont lieu depuis déjà 20 ans et qui bénéfi- cient d'un soutien régulier du Fonds national, servent aux re- cherches dans la domaine de la physiologie cérébrale en rela- tion avec la motricité des doigts. Les chercheurs et chercheu- ses qui les effectuent estiment qu'elles forment la base d'une thérapie efficace des patients paralysés.
Cependant, de l'avis unanime des praticiens, ces expériences sont tout à fait inutiles dans la pratique. Comme le chef des tra- vaux scientifiques du Hirnforschungsinstitut le concède, elles n'ont apporté jusqu'à présent aucun résultat valable. Ce fait est également connu du Conseil de la recherche du Fonds na- tional, qui continue cependant à fournir une aide financière.
D'autre part, l'argent manque pour développer certaines thé- rapies dont la valeur est reconnue (par exemple la méthode Bobath).
Je demande au Conseil fédéral s'il est prêt:
à interdire les expériences faites sur les singes au Hirnfor- schungsinstitut (en vertu de l'art. 13, al. 2, LPA, modifiée en 1991);
à veiller à ce que les fonds publics (Fond national) soient employés de manière optimale au profit des patients au lieu d'être gaspillés pour des expériences sur les animaux, qui n'ont aucune chance d'aboutir;
à intimer aux autorités cantonales compétentes d'examiner quelles expériences sont admissibles (art. 13 al. 2, LPA, modi- fiée en 1991);
à mettre en place une commission chargée d'étudier l'utilité pour la pratique de l'expérimentation animale dans la recher- che fondamentale, de la confronter à d'autres méthodes de re- cherche et de thérapie et de l'évaluer. Cette commission de- vrait inclure des praticiens et des spécialistes de l'éthique so- ciale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baerlocher, Bär, Bäumlin Ursula, Brügger, Danuser, Diener, Dünki, Fankhau- ser, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Kuhn, Leutenegger Oberholzer, Longet, Meier- Glattfelden, Meier Samuel, Pitteloud, Ruffy, Schmid, Stocker, Thür, Ulrich, Wiederkehr, Zwygart (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
In seiner Botschaft zur Initiative «Weg vom Tierversuch» des Schweizer Tierschutzverbandes (STS) hat der Bundesrat ver- sichert, dass die geltende Gesetzgebung grundsätzlich die er- forderlichen Mittel enthalte, um Tierversuche, die nicht wirklich nötig seien, zu verhindern. Er hat auch bekräftigt, dass die Kantone über grösste Erfahrung bei der Beurteilung und Be- willigung von Tierversuchen verfügten.
Die Versuche am Hirnforschungsinstitut in Zürich geben aber erneut zu berechtigten Zweifeln an diesen Aussagen Anlass. Nach Artikel 13 Absatz 1 TSchG sind Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in schwere Angst versetzen oder sein Allgemeinbefinden erheblich be- einträchtigen können, auf das unerlässliche Mass zu be- schränken.
Artikel 13 Absatz 2 TSchG verpflichtet den Bundesrat, die Kri- terien für das unerlässliche Mass zu bestimmen. Er kann be- stimmte Versuchszwecke als unzulässig erklären (Revision vom März 1991).
Die Affenexperimente am Hirnforschungsinstitut beweisen nur allzu deutlich, dass solche Klärungen dringend notwendig sind, wenn ein verantwortungsvoller Umgang mit Versuchstie- ren (und Forschungsgeldern) erwirkt werden soll.
Die medizinische Forschung steht im Dienste des kranken Menschen. Sie hat die Aufgabe, Untersuchungsmethoden und Therapieverfahren zu fördern und zu unterstützen, die dem Patienten in optimaler Weise dienen. Diesem allgemein anerkannten Grundsatz müsste bei der Vergabe öffentlicher Mittel oberste Priorität zukommen. Die herrschende Praxis be- weist, dass dies nicht der Fall ist Die Prioritäten der For- schungsförderung richten sich nach den Präferenzen einer einflussreichen Lobby, der es gelingt, ihre fachspezifischen In- teressen auf Kosten der Kranken, der Tiere und der Allgemein- heit durchzusetzen. Wie bei jedem Forschungsvorhaben in der Medizin, kann auch beim Affenversuch ein hypothetischer Erkenntnisgewinn oder ein Therapiefortschritt «zum Wohle des Menschen» postuliert werden - dies, wie der vorliegende Fall beweist - sogar über Jahrzehnte, selbst wenn die Heilver- sprechungen nicht im geringsten eingelöst werden.
Nutzniesser solcher Politik sind kleine Gruppen von Wissen- schaftern, die sich ungehindert auf ihrem Spezialgebiet profilie- ren und in Fachzeitschriften publizieren können. Opfer sind die Versuchstiere, die schwere Eingriffe erdulden, naturwidrige und grausame Prozeduren über sich ergehen und schliesslich ihr Leben lassen müssen, nur um die erforderlichen wissen- schaftlichen Daten zu produzieren. Opfer sind aber auch die Kranken, die (wegen Geldmangel) nicht in den Genuss hilfrei-
N
1253
Interpellation Rebeaud
cher Therapien kommen, und geprellt ist schliesslich die Oef- fentlichkeit, die es hinnehmen muss, wenn Steuergelder in aussichtslosen Projekten verschleudert werden.
Eine gründliche Ueberprüfung der herrschenden Praxis ist da- her unaufschiebbar geworden. Der Fall «Affenversuche am Hirnforschungsinstitut» in Zürich ist bestimmt nicht der einzige seiner Art. Es muss deshalb eine Kommission eingesetzt wer- den, der auch genügend unabhängige Fachleute, wie prakti- zierende Aerzte, angehören. Der Graben zwischen Klinik und Forschung - der für den Wissenschaftsbetrieb heute charakte- ristisch ist - muss endlich überbrückt werden.
Ein Blick auf die Verwendung von Nationalfondsmitteln in den vergangenen Jahren zeigt, welch krasse Missverhältnisse bei der Medizinforschung heute anzutreffen sind.
In den Jahren 1987 bis 1989 investierte der Nationalfonds rund 16 Millionen Franken jährlich in die medizinische Grundlagen- forschung und in die experimentelle Medizin (davon ein Grossteil in Tierversuche).
Für die klinische Medizin wurden in diesen Jahren durch- schnittlich 20 Millionen Franken ausgegeben, davon sind 44 Prozent Tierversuche.
Demgegenüber stehen jährlich durchschnittlich 4 Millionen Franken für die Sozial- und Präventivmedizin.
Der Affenversuch am Hirnforschungsinstitut allein kostet jähr- lich rund 115 000 Franken; aufgerechnet auf die 20 Jahre ex- perimenteller Tätigkeit sind das über 2 Millionen Franken nur für dieses einzige unnütze Projekt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Der beanstandete Tierversuch ist Bestandteil eines Projektes der Grundlagenforschung. Diese hat nicht einen unmittelba- ren Anwendungszweck, sondern sucht nach grundlegenden Erkenntnissen über Lebensvorgänge bei Mensch und Tier, hier im Fachgebiet der Neurophysiologie. Die medizinische Grundlagenforschung kann jedoch die Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Therapien schaffen. Die motorische Steuerung der Hand, um deren Erforschung es beim vorlie- genden Versuch mit Affen geht, ist eine der höchstenwickelten Leistungen des Menschen. Vertiefte Kenntnisse darüber kön- nen nur durch Beobachtungen am lebenden, aktiven Organis- mus erzielt werden. Das angesprochene Projekt darf nicht iso- liert von andern Projekten der Neurophysiologie und Hirnfor- schung betrachtet werden. Es stellt eine Ergänzung zu vielen ohne Tierversuche auskommenden Forschungsvorhaben dar, z. B. an Hirnzellkulturen. Langfristig können die Versuche dazu beitragen, nach Hirnverletzungen zuverlässigere Dia- gnosen zu stellen und Rehabilitationsprogramme zu ent- wickeln.
Der Natioalfonds hat solche Projekte aus der Grundlagenfor- schung nicht nach ihrem unmittelbaren Nutzen für Patienten zu beurteilen, sondern danach, ob sie einen relevanten Er- kenntnisgewinn versprechen. Diese Frage ist vom For- schungsrat und von beigezogenen externen Experten eindeu- tig bejaht worden. Die Versuche sind in tierschützerischer Hin- sicht von der kantonalen Tierversuchskommission geprüft so- wie von der kantonalen Bewilligungsbehörde für Tierversuche bewilligt worden. Diese Bewilligung war die Voraussetzung dafür, dass der Kredit des Nationalfonds bewilligt wurde. Die lange Dauer der Forschungsarbeit ergibt sich daraus, dass je- weils nur mit einigen wenigen Tieren gearbeitet wird, die Tiere gründlich auf die Versuche vorbereitet und über lange Zeit im Versuch eingesetzt werden. Die Versuche sind insgesamt we- nig belastend. Die Tiere werden in Gruppen gehalten und ha- ben sowohl in der Angewöhnungszeit wie auch während der Versuchsperioden täglich Auslauf in einem Gehege.
Der Bundesrat sieht keinen Anlass, diese Tierversuche zu ver- bieten, Massnahmen beim Nationalfonds gegen die Finanzie- rung der Forschungsarbeiten einzuleiten und den kantonalen Bewilligungsbehörden spezielle Anweisungen zur Beurtei- lung von Gesuchen für Tierversuche zu geben. Die Prüfung der Tierversuche auf Unerlässlichkeit ist gemäss der Tier- schutzgesetzgebung eine dauernde Aufgabe der Kantone.
Mit den gesetzlichen Vorschriften, der Prüfung durch die kan- tonale Behörde, der Beurteilung aller Versuche durch die kan- tonale Tierversuchskommission, dem Beschwerderecht des Bundesamtes für Veterinärwesen gegen Tierversuchsbewilli- gungen und im vorliegenden Fall der Beurteilung der For- schungsarbeiten durch den Nationalfonds bestehen ausrei- chende Instrumente zur sachgerechten Beurteilung von Tier- versuchen. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, eine weitere Kommission einzusetzen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt und beantragt Diskussion.
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
61 Stimmen 58 Stimmen
91.3391
Interpellation Rebeaud Kernkraftwerk-Projekt der ABB in der Tschechoslowakei Projet de centrale nucléaire d'ABB en Tchécoslovaquie
Wortlaut der Interpellation vom 3. Dezember 1991
Nach Angaben des tschechoslowakischen Industrieministeri- ums soll die Firma ABB der Tschechoslowakei ein Angebot für ein schlüsselfertiges Kernkraftwerk mit einer Leistung von 1280 MW gemacht haben. Der Voranschlag der ABB soll Inve- stitionskosten von 1,293 Milliarden Dollar vorsehen. Dieser Preis ist ausserordentlich tief. In der Tat kostete das letzte von der ABB in der Schweiz erbaute Kernkraftwerk, dasjenige von Leibstadt, rund 4,8 Milliarden Schweizerfranken, d. h. zirka 3,2 Milliarden Dollar, also mehr als das Doppelte des für das tschechoslowakische Werk angekündigten Preises.
Diese Offerte ist besorgniserregend. Möglicherweise ist das in der Tschechoslowakei herrschende Baukostenniveau für die- sen Preisunterschied verantwortlich. Man kann sich allerdings auch vorstellen, dass sich, ähnlich wie Leibstadt, das tsche- choslowakische Kernkraftwerk im Lauf der Arbeiten beträcht- lich verteuern wird. Es ist zu befürchten, dass sich die ABB vor- behält, in der Tschechoslowakei Sicherheitsnormen anzuwen- den, die im Vergleich zu den in der Schweiz geltenden Nor- men tiefer angesetzt sind, und die Analge nach veralteten, überholten Normen errichten will. Man kann auch nicht aus- schliessen, dass die ABB damit auf dem tschechoslowaki- schen Markt Dumping betreibt. Sollte auch nur eine dieser Hy- pothesen stimmen, so läuft die schweizerische Industrie Ge- fahr, in den Ländern Osteuropas ihre Glaubwürdigkeit in schwerwiegendem Ausmass einzubüssen. Daher bitten wir den Bundesrat um die folgenden Auskünfte:
Gedenkt er im Rahmen der Internationalen Atomenergie- Organisation aktiv zu werden, um den Wettbewerb unter den verschiedenen westlichen Firmen zu überwachen, Dumping zu verhindern und die strengsten westlichen Sicherheitsnor- men durchzusetzen?
Wie erklärt er es sich, dass die ABB der Tschechoslowakei ein Kernkraftwerk zu einem Preis anbieten kann, der den Preis, der zuletzt für die Schweiz Geltung hatte, so deutlich unter- bietet?
Wurde um die Exportrisikogarantie für dieses Projekt nach- gesucht?
Ist der Bundesrat für den Fall, dass die Exportrisikogarantie gewährt würde, bereit, seine Unterstützung davon abhängig zu machen, dass Sicherheitsnormen eingehalten werden, wie sie in der Schweiz gelten?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Weder Hansjürg Unnötige Affenversuche Interpellation Weder Hansjürg Expérimentation sur les singes. Inutilité notoire
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3294
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
1252-1253
Page
Pagina
Ref. No
20 021 336
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.