N 19 juin 1992
1258
Interpellation Baumberger
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
55 Stimmen 71 Stimmen
92.3073
Interpellation Baumberger Mit WEG-Bundesgeldern den Wohnungsbau und die Konjunktur fördern oder überhöhte Immobilienpreise finanzieren? Effets pervers des crédits ouverts en vertu de la LCAP
Wortlaut der Interpellation vom 9. März 1992 Mit der Aenderung der Verordnung zum WEG hat der Bundes- rat die Möglichkeit, mit Hilfe von WEG-Geldern Altbauten zu er- werben, ausgebaut. Begründet wurde diese Ausweitung mit der Möglichkeit, auf diese Weise Altwohnungen der Spekula- tion zu entziehen. Verschiedene im Raume Zürich seither mit WEG-Unterstützung getätigte Liegenschaftenkäufe zeigen ein anderes Bild (überhöhte Liegenschaftenpreise, steigende Mietzinsen, Verschlechterung der Marktverhältnisse, vgl. die beiliegende Begründung).
Ich ersuche daher den Bundesrat um Beantwortung der fol- genden Fragen:
Hat der Bundesrat Kenntnis von der erwähnten fragwürdi- gen Verwendung von WEG-Geldern? Ist er bereit, entspre- chende Fälle (namentlich im Hinblick auf die Höhe des Er- werbspreises, Bezahlung von Vermittlungsprovisionen und dergleichen) durch seine Finanzkontrolle detailliert abklären zu lassen und darüber zu berichten?
In welchem Umfange wurden WEG-Gelder bisher zum Zwecke des Erwerbs von Altbauten eingesetzt?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es selbst dann, wenn Wohnraum in so erworbenen Altbauten im Ergebnis ver- billigt (und nicht noch verteuert) würde, unmöglich wäre, ohne Ausweitung der Wohnungsanzahl durch Neuerstellung eine Verbesserung der Marktsituation zu erreichen?
Wie stellt sich der Bundesrat angesichts der bestehenden Finanzknappheit und der konjunkturellen Schwierigkeiten zur ineffizienten Verwendung bedeutender Geldmittel?
Wie sorgt der Bundesrat dafür, dass die knappen Mittel ohne Verzug wieder möglichst vollständig dem gesetzlichen Zwecke, das heisst (neben der Eigentumsförderung) der För- derung des Wohnungsbaus durch Neuerstellung preisgünsti ger Wohnungen zugeführt und Fehlallokationen unterbunden werden?
Texte de l'interpellation du 9 mars 1992
En modifiant l'ordonnance relative à la LCAP, le Conseil fédé- ral a étendu la possibilité d'acquérir des logements anciens grâce aux subventions allouées au titre de la LCAP. On voulait par là-même soustraire des logements anciens à la spécula- tion. Les transactions immobilières effectuées depuis lors grâce à la LACP dans l'agglomération zurichoise ne répon- dent pas à cette attente (prix des logements excessifs, loyers en hausse, détérioration du marché, cf. développement ci- joint).
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Le Conseil fédéral est-il informé de l'utilisation contestable des subventions de la LCAP? Est-il prêt à demander au Contrôle des finances de faire la lumière sur des cas particu- liers (notamment en ce qui concerne le prix d'acquisition, le paiement de commissions, etc.) et à établir un rapport à ce sujet?
Quel montant a déjà été alloué au titre de la LCAP pour l'aquisition de logements anciens?
Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas qu'il serait impossible d'améliorer la situation sur le marché sans construire de nou- veaux logements, même si l'on parvenait à réduire le prix de la surface habitable pour les anciens logements bénéficiant de ces subventions (au lieu de l'augmenter)?
Que pense-t-il du mauvais emploi de ces moyens financiers substantiels, alors que la Confédération manque de fonds et que le pays connaît des difficultés conjoncturelles?
Que fait le Conseil fédéral pour assurer sans délai que les faibles moyens dont il dispose atteignent dans toute la mesure du possible l'objectif assigné par la loi, c'est-à-dire (outre l'en- couragement de l'accession à la propriété) la promotion de la construction de logements avantageux, et pour éviter les affec- tations inadéquates?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Binder, Blatter, Blocher, Bonny, Bortoluzzi, Bürgi, Cincera, Columberg, David, Dettling, Engler, Epiney, Fehr, Fischer-Sursee, Fischer-Seen- gen, Fritschi Oscar, Früh, Grossenbacher, Gysin, Heget- schweiler, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Kühne, Leu Jo- sef, Miesch, Oehler, Raggenbass, Ruckstuhl, Segmüller, Spoerry, Stamm Judith, Steinegger, Stucky, Vetterli, Wick, Wit- tenwiler, Wyss, Zwahlen (40)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Es entspricht anerkannten Prinzipien, dass Aufgabe des Staa- tes auf dem Gebiete des Wohnungsmarktes höchstens sein kann, zu einem ausreichend hohen Bestand an leerstehenden Wohnungen und damit zur Funktionsfähigkeit des Marktes beizutragen. Solche Wohnungen müssen jedoch zu Markt- preisen zur Verfügung gestellt werden, während Sozialpolitik (mit Zuschüssen) bei der Verteilung des Wohnraumes subjekt- bezogen zu erfolgen hat.
In einer ausgeprägt schwierigen Situation ist das WEG dar- überhinausgegangen und will - um gleichzeitig den Markt zu erweitern und sozialpolitische Bedürfnisse abzudecken - ne- ben der Eigentumsförderung vor allem die Bereitstellung zu- sätzlicher Mietwohnungen in Neubauten verbilligen und damit fördern.
Mit der Aenderung der Verordnung zum WEG hat der Bundes- rat vor kurzem die Möglichkeit ausgebaut, mit Hilfe von WEG- Geldern auch Altbauten zu erwerben in der Meinung, auf diese Weise Altwohnungen der Spekulation zu entziehen, diese mit anderen Worten preisgünstig zu erhalten. Verschiedene im Raume Zürich von Genossenschaftsverbänden/Stiftungen ge- tätigte Liegenschaftenerwerbe zeigen jedoch ein in verschie- dener Hinsicht fragwürdiges Bild. So müssen mit WEG-Gel- dern (Bundesvorschüssen) jährlich erhebliche Kapitalkosten- anteile (von einem Drittel bis gegen die Hälfte der erwähnten Erwerbskosten) getragen werden. Diese Gelder fehlen für die Erstellung verbilligter Neubauwohnungen, welche gleichzei- tig auch den Wohnungsmarkt vergrössern und damit funkti- onsfähig machen würden. Sie fehlen auch für die Ueberwin- dung der bestehenden (in gewissen Regionen schwerwiegen- den) konjunkturellen Schwierigkeiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Die Bundeshilfe nach Wohnbau- und Eigentumsförderungs- gesetz (WEG) beschränkt sich nicht nur auf die Förderung des Neubaues von Wohnungen; vielmehr soll auch ein Beitrag zur Erhaltung des Wohnungsbestandes geleistet werden. Seit je- her hat der Bund überdies die Tätigkeit der gemeinnützigen Bauträger bei der Bereitstellung von Wohnraum zu günstigen Mietzinsen unterstützt Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass den gemeinnützigen Bauträgern auch beim Erwerb be- stehender Altliegenschaften geholfen werden muss, damit dieser Wohnraum für wirtschaftlich schwache Haushalte finan- ziell tragbar bleibt. Artikel 51 WEG gibt dazu die Möglichkeit. Der Erwerb von Liegenschaften ist somit nicht erst durch die Aenderung der Verordnung zum WEG vom 21. November
Interpellation Schnider
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1990 möglich geworden. Indessen ist in jüngster Zeit der Kauf von Mietwohnungen aktueller geworden. Dies als Folge der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der dringlichen Boden- rechtsbeschlüsse, weil diese für gemeinnützige Bauträger Ausnahmen vorsehen. Vor allem im Raum Zürich und Winter- thur erhielten solche Bauträger Gelegenheit, auf dem Liegen- schaftsmarkt aktiver zu werden. Dafür wurde auch die Bundes- hilfe eingesetzt. Angesichts der Besitzverhältnisse auf dem Im- mobilienmarkt ist das zu verantworten, gehören doch nicht einmal 10 Prozent aller Wohnungen in der Schweiz Genos- senschaften. Wettbewerbsverzerrungen finden somit nicht statt.
Ein weiteres Anliegen der Wohnbauförderung des Bundes ist die Unterstützung neuer Wohnmodelle, sei es bezüglich Miete oder Eigentum. Ohne Bundeshilfe wären solche Wohnmo- delle kaum zu realisieren gewesen. Liegenschaftsverkäufe sind in der Regel mit höheren Wohnkosten für die Mieter ver- bunden. Die Bundeshilfe trägt dazu bei, Mietzinsanstiege für wirtschaftlich schwache Haushalte tragbar zu gestalten und eine volle Anpassung an den Verkehrswert zu vermeiden. Ver- einzelt ist es zugegebenermassen vorgekommen, dass trotz der Bundeshilfe das Mietzinsniveau angehoben werden musste.
Wohnbauförderung hat nicht das Ziel, Wohnungen auf Vorrat zu errichten, sondern für ein quantitativ und qualitativ ausrei- chendes Angebot von preisgünstigen Wohnungen zu sorgen. Die Bundeshilfe beim Erwerb von Altliegenschaften besteht vor allem aus Bürgschaften und Schuldverpflichtungen, von denen bisher noch keine einzige eingelöst werden musste. Dem Neuwohnungsbau werden somit keine Gelder entzogen. Die Verteilung der Bundeshilfe auf die verschiedenen Regio- nen des Landes zeigt überdies, dass sie gerade in wirtschaft- lich schwachen Landesteilen überproportional eingesetzt wird.
Zu den einzelnen Fragen:
Aus den oben dargelegten Gründen befürwortet der Bun- desrat den Einsatz des WEG im angesprochenen Bereich. Eine detaillierte Abklärung von Einzelfällen erachtet er zudem als unnötig, da die Eidgenössische Finanzkontrolle von Ge- setzes wegen dazu verpflichtet ist, die Verwendung der bewil- ligten Kredite durch die Dienststellen zu überprüfen.
Von den seit Inkrafttreten des Gesetzes (1975) geförderten rund 87 000 Wohnungen entfallen rund 2500 auf den Erwerb von bestehenden Mietwohnungen durch Genossenschaften. Das sind rund 3 Prozent des gesamten Förderungsvolumens. Diese Verkäufe fanden zum grössten Teil im letzten Jahr auf- grund der veränderten Marktverhältnisse statt.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass es die Neuproduk- tion braucht, wie es im WEG auch vorgesehen ist.
Für den Erwerb von Altliegenschaften werden zum aller- grössten Teil Bürgschaften gegeben. Bisher musste für diese Verpflichtungen kein einziger Franken ausgegeben werden. Von einer ineffizienten Verwendung bedeutender Geldmittel kann somit nicht die Rede sein.
Der Bundesrat stimmt mit dem Interpellanten überein, dass zur Ueberwindung der Vorsorgungskrise auf dem Wohnungs- markt in erster Linie Wohnungen gebaut werden müssen.
Demgegenüber kommt der Erneuerung und dem Erwerb von Mietwohnungen eine nachrangige Bedeutung zu. Das Bun- desamt für Wohnungswesen hat im Auftrag des Bundesrates den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungs- baus eine entsprechende Prioritätenordnung vorgeschrieben. Nach Auffassung des Bundesrates kann dadurch sicherge- stellt werden, dass die geförderten Käufe von Altliegenschaf- ten weiter in bescheidenem Rahmen bleiben.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt und beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
92.3087
Interpellation Schnider Probleme der Bauwirtschaft im ländlichen Raum
Problèmes de l'industrie du bâtiment dans les régions rurales
Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1992
Von der gegenwärtig schlechten Auftragslage im ländlichen Raum, in Randregionen und im Berggebiet sind sehr viele klei- nere Bauunternehmer und Handwerker betroffen. Diesen Be- trieben mit angepassten Mitteln zu helfen, ist ein Gebot der Stunde!
Ist der Bundesrat gewillt, bis zur Sommersession Massnah- men für den ländlichen Raum und insbesondere das Bergge- biet vorzuschlagen und in die Wege zu leiten? Dabei stehen Bundesmittel im Vordergrund, die längerfristige Investitionen auslösen können, die von den Kantonen mitgetragen werden und mit der Restkostenbeteiligung der Bauherrschaft ein Mehrfaches der Bundesleistungen auslösen.
Zweckmässig wäre es deshalb, die gegenüber 1991 um 30 Millionen Franken gekürzten Bundesbeiträge für landwirt- schaftliche Strukturverbesserungen (Rubrik 707.4600.001) wieder aufzustocken. Damit würde ein zusätzliches Bauvolu- men von etwa 100 Millionen Franken ausgelöst, das insbeson- dere einheimischen Arbeitskräften in 150 bis 200 ländlichen Gemeinden zugute käme.
Damit kann der Bundesrat nicht nur kleinen Unternehmen in ihrer unerfreulichen Situation helfen, sondern auch seine Ernsthaftigkeit unterstreichen, mit der Verbesserung der Strukturen in der Landwirtschaft der Verunsicherung der Bau- ern entgegenzutreten. Zudem kann der Bundesrat auch bei- tragen, dass ab Sommer 1992 dringend notwendige Bauvor- haben zusätzlich verwirklicht werden können.
Texte de l'interpellation du 12 mars 1992
La minceur actuelle des carnets de commandes dans les ré- gions rurales ou périphériques et dans les régions de monta- gne affecte de très nombreux artisans et petits entrepreneurs du bâtiment, qu'il est grand temps d'aider de manière adé- quate.
Le Conseil fédéral est-il prêt à proposer et à mettre en oeuvre, d'ici à la session d'été, des mesures en faveur des régions ru- rales et, notamment, des régions de montagne? Je songe avant tout à des subventions fédérales susceptibles de favori- ser les investissements à long terme, investissements qui se- raient financés en majeure partie par les cantons et, pour le reste, par les maîtres d'ouvrage, et qui auraient un effet multi- plicateur.
De ce fait, il serait opportun d'augmenter à nouveau les sub- ventions fédérales destinées aux améliorations des structures agricoles (rubrique 707.4600.001), subventions qui ont été ré- duites de 30 millions de francs par rapport à 1991. Il en résulte- rait des constructions supplémentaires d'un volume avoisi- nant les 100 millions de francs, dont bénéficierait, tout particu- lièrement, la main-d'oeuvre indigène de 150 à 200 communes rurales.
Ces mesures permettraient au Conseil fédéral de soutenir les petites entreprises en proie à des difficultés, mais aussi d'illus- trer le sérieux avec lequel il compte améliorer les structures agricoles et, par là même, redonner confiance aux paysans. En outre, le Conseil fédéral pourrait ainsi contribuer à réaliser, dès l'été 1992, des projets de construction supplémentaires répondant à un urgent besoin.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Bonny, Borer Roland, Bühler Simeon, Bürgi, Columberg, David, Etique, Giger, Hari, Hildbrand, Iten Jo-
73-N
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Interpellation Baumberger Mit WEG-Bundesgeldern den Wohnungsbau und die Konjunktur fördern oder überhöhte Immobilienpreise finanzieren? Interpellation Baumberger Effets pervers des crédits ouverts en vertu de la LCAP
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3073
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Datum 19.06.1992 - 08:00
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