Interpellation Schnider
1259
1990 möglich geworden. Indessen ist in jüngster Zeit der Kauf von Mietwohnungen aktueller geworden. Dies als Folge der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der dringlichen Boden- rechtsbeschlüsse, weil diese für gemeinnützige Bauträger Ausnahmen vorsehen. Vor allem im Raum Zürich und Winter- thur erhielten solche Bauträger Gelegenheit, auf dem Liegen- schaftsmarkt aktiver zu werden. Dafür wurde auch die Bundes- hilfe eingesetzt. Angesichts der Besitzverhältnisse auf dem Im- mobilienmarkt ist das zu verantworten, gehören doch nicht einmal 10 Prozent aller Wohnungen in der Schweiz Genos- senschaften. Wettbewerbsverzerrungen finden somit nicht statt.
Ein weiteres Anliegen der Wohnbauförderung des Bundes ist die Unterstützung neuer Wohnmodelle, sei es bezüglich Miete oder Eigentum. Ohne Bundeshilfe wären solche Wohnmo- delle kaum zu realisieren gewesen. Liegenschaftsverkäufe sind in der Regel mit höheren Wohnkosten für die Mieter ver- bunden. Die Bundeshilfe trägt dazu bei, Mietzinsanstiege für wirtschaftlich schwache Haushalte tragbar zu gestalten und eine volle Anpassung an den Verkehrswert zu vermeiden. Ver- einzelt ist es zugegebenermassen vorgekommen, dass trotz der Bundeshilfe das Mietzinsniveau angehoben werden musste.
Wohnbauförderung hat nicht das Ziel, Wohnungen auf Vorrat zu errichten, sondern für ein quantitativ und qualitativ ausrei- chendes Angebot von preisgünstigen Wohnungen zu sorgen. Die Bundeshilfe beim Erwerb von Altliegenschaften besteht vor allem aus Bürgschaften und Schuldverpflichtungen, von denen bisher noch keine einzige eingelöst werden musste. Dem Neuwohnungsbau werden somit keine Gelder entzogen. Die Verteilung der Bundeshilfe auf die verschiedenen Regio- nen des Landes zeigt überdies, dass sie gerade in wirtschaft- lich schwachen Landesteilen überproportional eingesetzt wird.
Zu den einzelnen Fragen:
Aus den oben dargelegten Gründen befürwortet der Bun- desrat den Einsatz des WEG im angesprochenen Bereich. Eine detaillierte Abklärung von Einzelfällen erachtet er zudem als unnötig, da die Eidgenössische Finanzkontrolle von Ge- setzes wegen dazu verpflichtet ist, die Verwendung der bewil- ligten Kredite durch die Dienststellen zu überprüfen.
Von den seit Inkrafttreten des Gesetzes (1975) geförderten rund 87 000 Wohnungen entfallen rund 2500 auf den Erwerb von bestehenden Mietwohnungen durch Genossenschaften. Das sind rund 3 Prozent des gesamten Förderungsvolumens. Diese Verkäufe fanden zum grössten Teil im letzten Jahr auf- grund der veränderten Marktverhältnisse statt.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass es die Neuproduk- tion braucht, wie es im WEG auch vorgesehen ist.
Für den Erwerb von Altliegenschaften werden zum aller- grössten Teil Bürgschaften gegeben. Bisher musste für diese Verpflichtungen kein einziger Franken ausgegeben werden. Von einer ineffizienten Verwendung bedeutender Geldmittel kann somit nicht die Rede sein.
Der Bundesrat stimmt mit dem Interpellanten überein, dass zur Ueberwindung der Vorsorgungskrise auf dem Wohnungs- markt in erster Linie Wohnungen gebaut werden müssen.
Demgegenüber kommt der Erneuerung und dem Erwerb von Mietwohnungen eine nachrangige Bedeutung zu. Das Bun- desamt für Wohnungswesen hat im Auftrag des Bundesrates den Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungs- baus eine entsprechende Prioritätenordnung vorgeschrieben. Nach Auffassung des Bundesrates kann dadurch sicherge- stellt werden, dass die geförderten Käufe von Altliegenschaf- ten weiter in bescheidenem Rahmen bleiben.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt und beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
92.3087
Interpellation Schnider Probleme der Bauwirtschaft im ländlichen Raum
Problèmes de l'industrie du bâtiment dans les régions rurales
Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1992
Von der gegenwärtig schlechten Auftragslage im ländlichen Raum, in Randregionen und im Berggebiet sind sehr viele klei- nere Bauunternehmer und Handwerker betroffen. Diesen Be- trieben mit angepassten Mitteln zu helfen, ist ein Gebot der Stunde!
Ist der Bundesrat gewillt, bis zur Sommersession Massnah- men für den ländlichen Raum und insbesondere das Bergge- biet vorzuschlagen und in die Wege zu leiten? Dabei stehen Bundesmittel im Vordergrund, die längerfristige Investitionen auslösen können, die von den Kantonen mitgetragen werden und mit der Restkostenbeteiligung der Bauherrschaft ein Mehrfaches der Bundesleistungen auslösen.
Zweckmässig wäre es deshalb, die gegenüber 1991 um 30 Millionen Franken gekürzten Bundesbeiträge für landwirt- schaftliche Strukturverbesserungen (Rubrik 707.4600.001) wieder aufzustocken. Damit würde ein zusätzliches Bauvolu- men von etwa 100 Millionen Franken ausgelöst, das insbeson- dere einheimischen Arbeitskräften in 150 bis 200 ländlichen Gemeinden zugute käme.
Damit kann der Bundesrat nicht nur kleinen Unternehmen in ihrer unerfreulichen Situation helfen, sondern auch seine Ernsthaftigkeit unterstreichen, mit der Verbesserung der Strukturen in der Landwirtschaft der Verunsicherung der Bau- ern entgegenzutreten. Zudem kann der Bundesrat auch bei- tragen, dass ab Sommer 1992 dringend notwendige Bauvor- haben zusätzlich verwirklicht werden können.
Texte de l'interpellation du 12 mars 1992
La minceur actuelle des carnets de commandes dans les ré- gions rurales ou périphériques et dans les régions de monta- gne affecte de très nombreux artisans et petits entrepreneurs du bâtiment, qu'il est grand temps d'aider de manière adé- quate.
Le Conseil fédéral est-il prêt à proposer et à mettre en oeuvre, d'ici à la session d'été, des mesures en faveur des régions ru- rales et, notamment, des régions de montagne? Je songe avant tout à des subventions fédérales susceptibles de favori- ser les investissements à long terme, investissements qui se- raient financés en majeure partie par les cantons et, pour le reste, par les maîtres d'ouvrage, et qui auraient un effet multi- plicateur.
De ce fait, il serait opportun d'augmenter à nouveau les sub- ventions fédérales destinées aux améliorations des structures agricoles (rubrique 707.4600.001), subventions qui ont été ré- duites de 30 millions de francs par rapport à 1991. Il en résulte- rait des constructions supplémentaires d'un volume avoisi- nant les 100 millions de francs, dont bénéficierait, tout particu- lièrement, la main-d'oeuvre indigène de 150 à 200 communes rurales.
Ces mesures permettraient au Conseil fédéral de soutenir les petites entreprises en proie à des difficultés, mais aussi d'illus- trer le sérieux avec lequel il compte améliorer les structures agricoles et, par là même, redonner confiance aux paysans. En outre, le Conseil fédéral pourrait ainsi contribuer à réaliser, dès l'été 1992, des projets de construction supplémentaires répondant à un urgent besoin.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bircher Peter, Bischof, Blatter, Bonny, Borer Roland, Bühler Simeon, Bürgi, Columberg, David, Etique, Giger, Hari, Hildbrand, Iten Jo-
73-N
N 19 juin 1992
1260
Interpellation Strahm Rudolf
seph, Jäggi Paul, Keller Anton, Kühne, Mauch Rolf, Müller, Ruckstuhl, Rychen, Savary, Schwab, Seiler Rolf, Steffen, Tschuppert Karl (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Der Bundesrat hat bei der Beantwortung mehrerer Interpella- tionen wiederholt begründen können, warum er in der aktuel- len Wirtschaftslage die Erarbeitung kurzfristig wirksamer, spe- zifischer Beschäftigungsprogramme durch den Bund als nicht zweckmässig erachtet. Die öffentliche Hand wirkt durch ihr derzeitiges Ausgabenverhalten - Defizite des Bundes und vie- ler Kantone - bereits stark konjunkturstützend; Wirtschafts- kreise, selbst die Bauwirtschaft, verlangen zurzeit keine Pro- gramme, sondern streben nach einer Verbesserung der Rah- menbedingungen.
Die in diese Richtung zielenden allgemeinen wirtschaftspoliti- schen Perspektiven des Bundesrates wurden in der Frühjahrs- session anlässlich der Wirtschaftsdebatte durch den National- rat im wesentlichen unterstützt.
Bei seiner Lagebeurteilung und den entsprechenden Ab- sichtserklärungen verkennt der Bundesrat nicht, dass ein- zelne Bevölkerungskreise, oder, wie der Interpellant geltend macht, einzelne Branchen und Gebiete von den gegenwärti- gen konjunkturellen Schwierigkeiten besonders betroffen sein können. Der durch die bestehenden Gesetzesgrundlagen und die verfügbaren Kredite vorgegebene Handlungsspiel- raum für kurzfristig wirksame Massnahmen wird ausgenützt Im Jahre 1992 wird das Eidgenössische Volkswirtschaftsde- partement auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Inve- stitionshilfe für Berggebiete einen Pendenzenberg von über 500 Gesuchen für die Restfinanzierung von Infrastrukturvorha- ben abbauen, die zuletzt wegen knapper Mittel nicht bewilligt werden konnten. Zinskostenbeiträge an diese Anlagen zu La- sten des Investitionshilfefonds werden in den Bergregionen ein Bauvolumen bis zu 1 Milliarde Franken auslösen.
Im Bereich des Wohnungsbaus sollen insbesondere die Ka- pazitäten der Massnahmen des Wohnbau- und Eigentumsför- derungsgesetzes (WEG) - das auch Erneuerungen ermög- licht und ebenso dem ländlichen Raum zugute kommt - durch die Beantragung eines weiteren Rahmenkredites für Eventual- verpflichtungen, durch die Prüfung der Freigabe weiterer Dar- lehen sowie durch personelle Verstärkung der zuständigen Amtsstelle kurzfristig erhöht werden.
Für die Agrarpolitik legte der Bundesrat die anzustrebende Neuorientierung im 7. Landwirtschaftsbericht fest. Am 27. Ja- nuar 1992 hat er die entsprechende Botschaft zur Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes veröffentlicht Der Bundesrat ist gewillt, auch hier zu längerfristigen und nachhaltigen Struktur- verbesserungen beizutragen.
Das wirtschaftspolitische Umfeld gebietet demgegenüber keine Sondervorlage zur Wiederaufstockung eines gekürzten Einzelkredites; mit Blick auf die finanzpolitischen Perspektiven des Bundes hätte eine derartige Massnahme negative, präju- dizielle Wirkungen. Die Höhe der beantragten Mittel im Be- reich der landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen musste, wie andere Transferleistungen, angesichts der sich abzeichnenden grossen Haushaltsfehlbeträge, in den Bud- getberatungen zurückgenommen werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt und beantragt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
92.3059
Interpellation Strahm Rudolf Finanzierung zukünftiger Landwirtschaftspolitik Financement de la nouvelle politique agricole
Wortlaut der Interpellation vom 3. März 1992
Der Bundesrat gibt in seiner Botschaft vom 27. Januar 1992 über die Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes (Direktzah- lungen) bloss vage und dürftige Aussagen über die zukünfti- gen Zahlungen des Bundes an die Landwirtschaft. Insbeson- dere enthält er sich jeder Angabe über die vorgesehene Ver- minderung der produktbezogenen Bundessubventionen, die sich aus der Realisierung der neuen internationalen Vereinba- rungen (Gatt) ergeben müsste. Ebenso verschweigt er den Saldoeffekt zwischen zusätzlichen Ausgaben für die Direkt- zahlungen und verminderten Zahlungen für Produktsubven- tionen. Ebenso fehlen konkrete Vorstellungen über die Her- kunft der Finanzmittel.
Wir bitten den Bundesrat im Hinblick auf die Beratungen der LwG-Revision um folgende Angaben:
Wie gross sind nach dem konkreten Direktzahlungsmodell des Bundesrates die zusätzlichen jährlichen Bundesaufwen- dungen für Direktzahlungen nach Artikel 31a und nach Arti- kel 31b LwG (getrennt) in den Jahren 1993 bis 2000?
Wie gross sind in diesem Zeitraum die vorgesehenen Min- derausgaben durch den Abbau der produktbezogenen Subventionen (Produktverbilligungen, Exportbewilligungen, Ueberschussverwertung, Milchrechnung)?
Wie hoch sind bis zum Jahr 2000 per saldo die jährlichen fi- nanziellen Auswirkungen für die Bundeskasse?
Wie gedenkt der Bundesrat diese Mehraufwendungen für die Landwirtschaft zu finanzieren?
Texte de l'interpellation du 3 mars 1992
Les déclarations du Conseil fédéral dans son message du 27 janvier 1992 sur la modification de la loi sur l'agriculture (payements directs) concernant les subventions futures de la Confédération à l'agriculture sont vagues et lacunaires. Le gouvernement ne donne notamment aucune indication sur la réduction à prévoir des subventions fédérales à la production résultant de la mise en vigueur des nouvelles conventions internationales (GATT). Il passe aussi sous silence l'effet de compensation des frais supplémentaires dus aux payements directs et des payements réduits versés au titre des subven- tions à la production. On ne donne en outre aucune indication précise sur l'origine des fonds devant servir au financement. En prévision des délibérations concernant la révision de la loi sur l'agriculture, nous prions le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Quels seront, selon le modèle élaboré par le gouvernement, les montants supplémentaires annuels que la Confédération devra verser sous forme de payements directs, au titre des articles 31a et 31b (séparément) de 1993 à l'an 2000?
Quelles seront les économies réalisées durant cette période par la suppression des subventions à la production (réduction du prix des produits et des exportations, utilisation des excé- dents, compte laitier)?
Quelles seront, toutes déductions faites, les conséquences financières annuelles pour la Caisse fédérale jusqu'en l'an 2000?
Comment le Conseil fédéral pense-t-il financer ces dépen- ses supplémentaires pour l'agriculture?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Bundi, Caspar, de Dardel, Fankhauser, Gross Andreas, Herczog, Hubacher, Jöri, Leemann, Marti Werner, Matthey, Meyer Theo, Rechsteiner, Steiger, Tschäppät Alexander, Vollmer, Züger (18)
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1992
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Anno
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III
Volume
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3087
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1992 - 08:00
Date
Data
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1259-1260
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