Zivilschutz-Ausbildungszentrum Schwarzenburg
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nimmt. Sie hätten in der Prioritätenfolge gerne die Positio- nen 2 und 3 ausgewechselt. Ich glaube jedoch, die Prioritäten- bildung des Bundesrates sei berechtigt, und zwar deshalb, weil wir im Rahmen der Schutzbauten im internationalen Ver- gleich einen einmalig erfreulichen Ausbaustandard erreicht haben, mit gewissen Lücken in gewissen Kantonen. Generell ist aber der Standard gut; es gilt jetzt vor allem, bestehende Lücken noch zu schliessen.
Demgegenüber haben wir im Materialbereich in zwei Richtun- gen nach wie vor schwerwiegende Lücken. Einmal im Bereich der Rettungsdienste. Diese Rettungsdienste können im Be- reich der zivilen Katastrophen ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie mit entsprechendem Korpsmaterial ausgerüstet werden. Die zweite Lücke sehe ich in der rein persönlichen Ausrü- stung. Wenn das Selbstverständnis und die Motivation des Zi- vilschutzdienstpflichtigen nicht überall die besten sind, hängt dies sicher auch damit zusammen, dass wir die Zivilschutz- pflichtigen gegenüber den Wehrmännern - das müssen wir einmal ganz offen eingestehen - in der persönlichen Ausrü- stung heute noch diskriminieren. Es muss in der persönlichen Ausrüstung zu einer gewissen Gleichstellung zwischen Zivil- schutz und Armee kommen. Das waren die Gründe für diese Prioritätenbildung.
Herr Plattner, ich bin mir bewusst, dass die Akzeptanz des Zi- vilschutzes gerade in städtischen Agglomerationen an gewis- sen Orten heute nicht mehr die beste ist. Ich bin mit Ihnen aber auch einig, dass das neue Zivilschutzleitbild mit diesem neuen Hauptauftrag diesbezüglich doch eine grosse Chance ist. Wir sollten uns nicht täuschen: Die Haltung unseres Volkes ge- genüber dem Zivilschutz ist - ähnlich gegenüber der Armee - eine sehr ambivalente. Man kann das unserem Volke auch nicht verübeln. Man sieht auch im Zivilschutz in erster Linie ein notwendiges Uebel, vor allem, solange nichts passiert. Sobald aber etwas passiert, ist die Erwartungshaltung unserer Bevöl- kerung unglaublich hoch. Wir haben das zum letzten Mal im Irak-Konflikt erlebt. Kaum war dieser Konflikt, der doch einigen Distanzschutz bot, ausgebrochen, hat man uns überall ge- fragt: Wo ist unser Schutzraum, wo ist meine Gasmaske, wo sind meine Jodtabletten? Genau das ist diese ambivalente Haltung unserer Bevölkerung. Wir müssen hier die entspre- chende Führungsaufgabe übernehmen.
Zur vermehrten Professionalisierung der Ausbildung habe ich bereits Stellung genommen; zu den Anliegen von Herrn Lore- tan ebenfalls.
Das vorliegende Leitbild ist die massgebliche Grundlage für die Neugestaltung und Neuorientierung unseres Zivilschut- zes, auch die konzeptionelle Basis für die Gesetzesanpassun- gen, die wir Ihnen nächstes Jahr präsentieren werden.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Leitbild die richtige Ant- wort auf die heutige Bedrohungslage ist, wobei wir selbstver- ständlich auch diesbezüglich flexibel bleiben müssen.
Die Reform 95 - ich habe das schon gesagt - ist einerseits si- cher eine riesige Herausforderung, wenn man bedenkt, dass rund 400 000 Leute nun auf dieses neue Leitbild hin instruiert und vorbereitet werden müssen. Andererseits ist aber dieses neue Zivilschutzleitbild sicher auch eine ganz grosse Chance für eine verbesserte Motivation der Dienstpflichtigen.
Ich habe das selber erlebt. Schon letztes Jahr wurden über 100 000 Diensttage im Bereich der Katastrophenhilfe gelei- stet, und dort war natürlich die Motivation optimal. Das habe ich überall bei meinen Besuchen festgestellt. Ich glaube, die- ses Zivilschutzleitbild 95 ist eine grosse Chance, das Ver- trauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung wesentlich zu verbessern. Nutzen wir diese Chance! Die Aufgabe ist gross. Aber wenn wir sie entschlossen angehen, bin ich überzeugt, dass dieses neue Leitbild tatsächlich eine ganz grosse Chance für unseren Zivilschutz und damit für unser ganzes Land ist.
Präsident: Nach der Schaffung dieses Leitbildes ist der lang- jährige Direktor des Bundesamtes für Zivilschutz, Herr Hans Mumenthaler, in den Ruhestand getreten. Ich möchte ihm im Namen des Rates für seine grosse Arbeit ganz herzlich dan- ken und dem neuen Direktor, Herrn Thüring, für die Umset- zung des Leitbildes viel Erfolg wünschen. (Beifall)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.075
Zivilschutz-Ausbildungszentrum Schwarzenburg. 2. Bauetappe Centre d'instruction de la protection civile à Schwarzenburg. 2e étape
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. November 1991 (BBI 1992 | 592) Message et projet d'arrêté du 13 novembre 1991 (FF 1992 | 571)
Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 1992 Décision du Conseil national du 1 juin 1992
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Martin Jacques Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, die Prioritäten anders zu setzen
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Martin Jacques Renvoi au Conseil fédéral en le priant de différer cette construction, estimant qu'il y a d'autres priorités.
Plattner, Berichterstatter: Ich möchte zuerst den Inhalt des zu fassenden Beschlusses kurz skizzieren und nachher über die Kommissionsarbeit berichten.
Worum geht es? In Schwarzenburg soll ein eidgenössisches Zivilschutz-Ausbildungszentrum nicht etwa neu gebaut, son- dern ausgebaut werden. Den Beschluss dazu haben die Räte schon 1980 gefasst. Es wurde damals ein Bau in zwei Etappen beschlossen. Eine erste Etappe wurde bewilligt. Zum heuti- gen Preisstand von 36 Millionen Franken - damals waren es noch 27 Millionen Franken ohne Land - wurden die heute be- stehenden Gebäude gebaut. Sie wurden 1984 bezogen.
Die Aufgabe dieses Zentrums in Schwarzenburg ist die Ausbil- dung der oberen Kader des schweizerischen Zivilschutzes. Das sind rund 22 000 von den rund 380 000 Personen, die im Zivilschutz engagiert sind, d. h., es sind die «obersten» 6 Pro- zent des Zivilschutzes, die dort ausgebildet werden sollen.
Es besteht schon ein Unterrichtsgebäude mit 12 Klassenzim- mern. Das erlaubt, für diese Kader zwei Zivilschutzkurse paral- lel zu führen. Weiter bestehen ein Unterkunftstrakt für 165 Per- sonen, die alle im wesentlichen in Doppelzimmern unterge- bracht sind, und ein Infrastrukturgebäude, das schon dem Be- darf des geplanten Vollausbaus entspricht, mit Räumen für die Verpflegung, mit einer Cafeteria, Essgelegenheiten, mit der Haustechnik und einem grossen Hörsaal. So weit die Ge- bäude, die in Schwarzenburg schon stehen.
Was für zirka 19 Millionen - d. h. ein Drittel der Gesamtinvesti- tion, die dort einmal gemacht werden soll - dazugebaut wer- den soll, ist ein zweites Unterrichtsgebäude: Es hat noch ein- mal 12 Klassenzimmer, was also eine Verdoppelung der An- zahl Unterrichtsmöglichkeiten bedeutet. Dazu wird dieses Ge-
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E
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bäude zwei Uebungskommandoposten enthalten, damit das Gelernte auch unter realitätsnahen Bedingungen geübt wer- den kann. Es soll ein zweiter Unterkunftstrakt gebaut werden für noch einmal 124 Personen, so dass dann insgesamt fast 300 Personen gleichzeitig untergebracht werden können. Der Ausbau dieser zusätzlichen beiden Gebäude soll im Rahmen der seinerzeitigen Planung, die eine hufeisenförmige Anlage des ganzen Zentrums vorgesehen hat, erfolgen, also ohne we- sentliche Aenderung der Pläne gegenüber der Projektion aus dem Jahre 1980.
Sie haben in der Botschaft den Plan auf Seite 13 und eine Modellfoto auf Seite 14. Sie ersehen daraus, dass die Anlage harmonisch in die Landschaft eingepasst ist. Es ist eine sehr schöne Landschaft da oben. Ich habe sie anlässlich des Besu- ches zum ersten Mal gesehen und war beeindruckt von der Art und Weise, wie diese Gebäude dort unaufdringlich eingepasst werden konnten.
Ein Parkplatz soll auch dazugebaut werden: mit noch einmal 65 Plätzen zu den 100 Parkplätzen, die schon existieren. Na- türlich ist das nicht erfreulich. Man sollte heute eigentlich da- von absehen, Parkplätze zu bauen, gerade einen Tag nach dem Beginn des Rio-Umweltgipfels. Aber umgekehrt muss na- türlich gesagt werden, dass dieses Schwarzenburg nicht ge- rade an den Stammlinien der SBB liegt, und die Zivilschutz- pflichtigen, die ausgebildet werden sollen, müssen ja dorthin kommen. Es ist keine sehr üppige Zahl von Plätzen. Es ist viel- leicht gerade noch zu vertreten.
Die Gründe für den Ausbau sind offensichtlich. Es gibt jetzt schon zu wenig Platz im Zivilschutzzentrum Schwarzenburg. Es wird jetzt schon ein der Stadt Bern gehörendes Gebäude in Bern mitbenutzt Kurse für 60 Personen können dort abgehal- ten werden, und sie müssen auch dort abgehalten werden. Aber dieses alte Gebäude, das keinesfalls für diesen Zweck gebaut war, hat Mängel. Es hat zu kleine Räume, es hat insbe- sondere keinen Platz in diesen Räumen für moderne Unter- richtsmethoden, für audiovisuelle Medien. Es ist mitten in der Stadt und starkem Lärm ausgesetzt, was, wie man als Lehrer weiss, jeglicher Konzentration der Schüler schrecklich abträg- lich ist Es gibt keine Verpflegung dort, auch keine Unterkunft, d. h., die Dienstpflichtigen müssen dauernd hin- und hertrans- portiert werden. Man kann sie nicht gut in den Berner Hotels unterbringen, das kann sich der Bund nicht leisten. Die Gast- stätten in der Umgebung sind keine billige Lösung für die Ver- pflegung. Es gibt also viele Transporte nach Schwarzenburg und zurück ins Zentrum. Das ist weder vom Ausbildungsziel noch von der Oekologie her eine vernünftige Sache.
Das sind die Mängel, die man schon heute feststellen kann. Natürlich kommen ab 1995 mit dem neuen Zivilschutzleitbild zusätzliche Aufgaben auf die Ausbildung zu. Wir haben so- eben darüber gesprochen. Die Ausbildung steht beim neuen Leitbild im Vordergrund. Das ist allgemein anerkannt Wegen des neuen Armeeleitbildes werden auf einen Schlag grössere Bestände von der Armee übernommen. Das Alter der Zivil- schutzpflichtigen wird ja herabgesetzt. Es kommt nicht nur ein Jahrgang, sondern sozusagen ein ganzes Jahrzehnt neu in den Zivilschutz Es werden neu auch die Ortsleitungsstäbe ausgebildet werden müssen, und es soll - gemäss der von beiden Räten überwiesenen Motion 89.598, Zentrale Zivil- schutz-Instruktorenschule, deren Urheber Nationalrat Neuen- schwander war -, wie es Herr Bundesrat Koller ja schon ge- sagt hat, auch die zentrale Instruktorenschule aufgebaut wer- den. Es kommen also noch weitere Aufgaben dazu.
Zudem müssen diese Uebungskommandoposten, von denen ich gesprochen habe, unbedingt verwirklicht werden, damit die verschiedenen heute in Gebrauch stehenden Zivilschutz- anlagen in Bern und Umgebung, welche eben auch zu unnöti- gen Transporten führen, abgelöst werden können.
Wenn man den Bedarf gemäss der Vorlage abschätzt, kommt man auf 150 bis 180 Kurswochen, die pro Jahr stattfinden müss- ten. Zwei Kurse können im heutigen baulichen Zustand parallel geführt werden. Das Jahr müsste also zwischen 75 und 90 Wo- chen haben, damit das geht. Sie wissen alle, dass das Jahr nur 52 Wochen hat. Dann gehen ja noch Ferien ab. Also kann mit dem heutigen Zentrum das, was an Ausbildung auf uns zu- kommt, schlicht und einfach nicht durchgeführt werden.
Die Baukosten - ich habe sie schon genannt -: 19 Millionen Franken werden vom Bundesrat verlangt. Sie finden die Zu- sammenstellung auf Seite 11 der Botschaft.
Die Betriebskosten: eine Viertelmillion Franken pro Jahr.
Die Kommission hat als Ausgangspunkt ihrer Diskussion das Zentrum, wie es heute steht, am 2. April besichtigt, im Beisein von Herrn Bundesrat Koller, Vertretern des Bundesamtes für Zivilschutz und des Amtes für Bundesbauten. Die ganze Kom- mission war vom bestehenden Bau beeindruckt. Diejenigen, die ihn noch nicht kannten, fanden ihn sehr zweckmässig, sehr angenehm, auch unprätentiös. Er ist vielleicht da und dort etwas grosszügig. Sehr hohe Räume sind vorhanden, was auch Platz für eine gewisse innere Begrünung gibt. Aber man muss bedenken, dass dort schliesslich nicht junge Leute, denen man eher noch etwas spartanische Atmosphäre zumu- ten würde, zur Ausbildung einziehen, sondern in grosser Zahl Leute ab 40. Diese Leute kommen mitten aus dem Leben und haben das Gefühl, sie hätten schon sehr viel geleistet; ihnen kann man nicht gerade Massenunterkünfte zumuten.
Die Kommission hat auch bestätigt erhalten, dass das Infra- strukturzentrum - das eine Gebäude mit Verpflegungsmög- lichkeiten, Hörsaal und Heizung - schon voll ausgebaut ist. Sie hat sich überzeugen können, dass keine Folgekosten auf uns zukommen werden, wenn wir die Unterrichts- und Unter- kunftsgebäude ausbauen. Insbesondere ist die Heizung ge- nügend. Eine spezielle Bemerkung verdient, dass die frühzei- tig ökologisch konzipierte Heizung einer Totalenergieanlage entspricht, mit Blockheizkraftwerk und Wärmepumpen. Für die frühen achtziger Jahre, als sie gebaut, und die späten sieb- ziger Jahre, als sie konzipiert wurde, ist das meines Erachtens vom Standpunkt der Physik und der Technik aus gesehen eine sehr gute Leistung.
Die Kommission hat eingehend diskutiert, wie dieser Ausbau des Zentrums mit dem Zivilschutzleitbild übereinstimmt; den entsprechenden Bericht haben Sie soeben zur Kenntnis ge- nommen. Sie ist einstimmig zum Schluss gekommen, dass der Nachweis des Bedarfs gegeben, die Notwendigkeit für den Ausbau also nicht zu bestreiten sei. Sie hat dann vor allem Preisfragen diskutiert - in der heutigen Finanzsituation etwas, das immer zuvorderst steht. Der Preis wurde uns mit zirka 500 Franken pro umbauten Kubikmeter angegeben. Das wurde als nicht teuer empfunden - es ist auch nicht gerade spottbillig, aber doch günstiger als manche andere Bauten, von denen wir Kenntnis haben.
Zudem darf aufgrund der Konjunkturlage - was für das private Baugewerbe nicht, aber für den Auftraggeber günstig ist - ein Preisnachlass erwartet werden. Es wurde von zwei bis fünf Prozent geredet Kommissionsmitglieder hatten auch das Ge- fühl, dass noch etwas mehr herauszuholen sei. Also eine halbe bis eine Million Franken sollten an Elastizität in dem Vor- anschlag drin liegen.
Die Kommission hat kritisch diskutiert, ob diese Ausgabe in der heutigen Zeit unumgänglich sei. In der Kommission wurde auch ein Nichteintretens- respektive ein Rückweisungsantrag wegen der Finanzlage des Bundes erhoben. Er wurde aber später zugunsten des Antrages auf eine Kürzung des Objekt- kredites um 900 000 Franken zurückgezogen. Das ist die Posi- tion, die einerseits in dieser genannten Preiselastizität auf- grund günstigerer Submissionserfolge erwartet werden kann; andererseits ist eine Position in dieser Grössenordnung im Voranschlag für Ueberraschungen vorgesehen, die ja allen- falls bei guter Vorbereitung des Baus nicht gebraucht werden muss.
Die Kommission kam zum Schluss, dass diese um rund 900 000 Franken gekürzte Summe reichen müsse und auch reichen werde, und hat das ohne Gegenstimme so beschlos- sen.
Damit hätte ich eigentlich alles gesagt. Ich muss Sie aber noch daran erinnern und informieren, dass der Nationalrat Erstrat ist und das Geschäft am Montag verabschiedet hat. Er hat ver- dankenswerterweise den Antrag der Ständeratskommission schon aufgenommen und den Objektkredit mit offensichtli- chem Mehr nicht um 0,9 Millionen Franken, sondern um 0,929 Millionen Franken gekürzt. Diese Präzision auf drei Stel- len kommt daher, dass der Nationalrat genau die Position «Un-
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vorhergesehenes» gestrichen hat, die in der Vorlage mit 929 000 Franken angegeben ist. Die grosse Kammer hat somit einen Objektkredit von 17 871 000 Franken beschlossen, ge- genüber der Vorlage des Bundesrates, die 18,8 Millionen Franken umfasst.
Auf der Fahne sehen Sie, dass wir klugerweise dem Beschluss des Nationalrates zustimmen sollten. Ich habe mir deshalb er- laubt - ohne die Kommission noch einmal zu fragen -, ihren Antrag auf Kürzung um 900 000 Franken dem Nationalratsbe- schluss anzupassen, und beantrage somit eine Kürzung um 0,929 Millionen Franken, damit hier keine sinnlose Differenz in der zweiten und dritten Kommastelle entsteht.
Die Kommission beantragt Ihnen also Zustimmung zum Bun- desbeschluss (Botschaft, Seite 15), unter Kürzung um 929 000 Franken, was gemäss dem Beschluss des Nationalra- tes einer Bewilligung von 17,871 Millionen Franken entspricht. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, ist das Geschäft zu Ende beraten.
M. Martin Jacques: Lors de notre séance de commission à Schwarzenburg, j'avais présenté une proposition de non- entrée en matière - M. Plattner l'a rappelé tout à l'heure dans son rapport de président -pensant qu'il était nécessaire d'éta- blir un ordre des priorités de nos investissements, ceci sur un plan général. Certes, la situation actuelle de l'instruction n'est pas idéale, puisqu'on utilise à Berne des locaux inadaptés, mais elle est néanmoins supportable encore quelques an- nées. D'autre part, en voyant le centre de Schwarzenburg, la qualité des locaux et de l'équipement m'a paru tout simple- ment époustouflante, et je pense que l'on pourrait faire quel- ques économies.
Dans un premier temps j'ai été battu très nettement, puisque j'étais seul à voter cette proposition de non-entrée en matière. Dans un deuxième temps, j'ai présenté une proposition ferme de diminution de 900 000 francs du crédit, qui a été acceptée par M. Koller, Conseiller fédéral présent, de même que par la commission. Deux raisons m'incitaient à faire cette proposi- tion: tout d'abord le coût de la construction, qui est en diminu- tion aujourd'hui dans ce pays, mais surtout un poste «divers et imprévus» que l'on retrouve dans tous les projets de construc- tion des constructions fédérales et qui est toujours très large- ment compté. Or, la deuxième étape ne semblant pas devoir présenter de surprises à Schwarzenburg, j'ai pensé que l'on pouvait diminuer ce poste.
Aujourd'hui ayant vu le plan d'assainissement des finances fé- dérales présenté entre-temps par le Conseil fédéral, qui pré- voit des coupes draconiennes dans certaines activités de no- tre gouvernement, je crois qu'une proposition de renvoi per- mettrait au Conseil fédéral de faire des choix. On reproche tou- jours aux exécutifs cantonaux - et j'en suis - d'imposer des restrictions linéaires: je crois que c'est l'occasion aujourd'hui de choisir les priorités, et je pense que ma proposition va exac- tement dans ce sens.
Je précise, Monsieur le Conseiller fédéral, que je ne critique pas le projet qui est bon, bien que j'estime qu'il y ait quelque «luxe» superflu, mais je crois qu'il y a d'autres priorités à res- pecter aujourd'hui. Ce projet peut donc attendre quelques an- nees sans que l'instruction pour la protection civile soit trop prétéritée, ce qui explique la présente proposition.
Bühler Robert: Ich bin mit einem einzigen Punkt in den Aus- führungen von Kollege Martin Jacques einverstanden: Wir sollten Prioritäten setzen. Tatsächlich wollen wir das.
Wir haben vorhin zustimmend vom Zivilschutzleitbild 95 Kenntnis genommen. Wenn jetzt dieser Ausbildung nicht die zentrale Bedeutung zukommt, hat das Leitbild seine Funktion verloren, und wir können es geradezu vergessen.
Die Ausbildung ist das Herzstück, und wir wollen die Ausbil- dung qualitativ und quantitativ verbessern. Wir haben das vor- hin ausgeführt: mehr Kaderkurse und mehr Spezialistenaus- bildung beim Bund, mehr hauptamtliche Instruktoren, eine ei- gentliche Instruktorenschule. Das braucht mehr Raum. Der Standort Schwarzenburg ist gegeben. Es wäre jetzt grund- falsch, auf diesen Standort zurückzukommen, weil die Infra- struktur für die Erweiterung gegeben ist und die Räume dort
am günstigsten erstellt werden können. So schlecht ist der Standort gar nicht. Es tut den Zivilschutzpflichtigen gut, unter sich sein zu können.
Ich bitte Sie, wenn Sie das vorhergehende Geschäft ernst ge- nommen haben, jetzt dazu zu stehen und auf dieses Geschäft einzutreten.
Plattner, Berichterstatter: Namens der seinerzeit einstimmi- gen Kommission habe ich nichts anderes zu sagen, als dass ich Sie bitte, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen. Es ist sicher wahr, dass die Sparbemühungen sehr wichtig sind und dass sie viele andere Bereiche sehr hart treffen werden. Es ist in diesem Sinne jederzeit zu überlegen, ob nicht auch bei an sich unbestrittenen Notwendigkeiten zumindest ein Teil ge- spart werden könnte. Ich würde auch zugeben, dass es bei je- dem Bau möglich ist zu sparen. Man kann eine Million Franken sparen, wie das die Kommission schon getan hat Und dann kann man eine weitere Million sparen, bis irgendwann kein sinnvoller Bau mehr übrigbleibt. Mich erinnert das immer an die Frage: Wie viele Zacken muss ein Kamm haben, damit er noch ein Kamm ist? Wenn Sie mit zwanzig Zacken beginnen und eine wegnehmen, können Sie sich immer noch kämmen. Aber bei der letzten Zacke hört es dann sicher auf.
Das Mass, wieviel zu sparen ist, lässt sich nicht von vornherein festlegen. Die Kommission hat gespart. In diesem Falle weiter zu sparen, würde für mich heissen, dass das Projekt verzögert würde. Selbstverständlich kann man nicht einfach noch ein- mal eine Million wegstreichen, sondern man muss sich überle- gen, was man anders bauen will. Verzögerung würde heissen, dass im Moment, wo nun die ganze neue Last auf das Zentrum zukommt, das Zentrum nicht bereit wäre oder, noch schlim- mer, dass die Leute, die die Ausbildung tragen müssen, selber nicht ausgebildet sind. Das halte ich für verhängnisvoll. Da bin ich mit Kollege Bühler Robert einig.
Wenn man jetzt dem Zivilschutz die Chance geben will, aus dem - von mir aus gesehen - tiefen Akzeptanz- oder Jammer- tal herauszukommen, in dem er sich - zumindest in meinem Kanton - befindet, darf man jetzt nicht am falschen Ort sparen. Tut man das, wird die Sache sehr gefährdet; man hätte am Schluss immer noch Geld ausgegeben, aber ohne jeden Sinn, weil ein unausgebildetes Kader dem Zivilschutz die Akzeptanz nicht verschaffen könnte.
Ich bitte Sie, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen.
M. Martin Jacques: J'aimerais dire à MM. Bühler et Plattner, rapporteurs, que je reconnais la qualité de ce projet. Je re- connais également la nécessité de l'instruction dans la protec- tion civile. A mon avis, la situation de Schwarzenburg quant à cette deuxième étape, s'inscrit dans une logique tout à fait nor- male. Les économies que l'on pourrait encore faire sur ce pro- jet, compte tenu de la situation conjoncturelle seront les bien- venues, mais ce que je remets en question, c'est le choix des priorités. Nous allons avoir la semaine prochaine ou dans quinze jours une discussion extrêmement difficile sur les me- sures financières d'assainissement. J'imagine que chacun d'entre vous ou presque va défendre des opinions allant dans le sens d'une diminution des dépenses; refusant par là les pro- positions du Conseil fédéral, avec l'idée qu'il y a des choix de priorités à opérer en dehors du linéaire. Or aujourd'hui, la pro- position que je fais va exactement dans la direction du Conseil fédéral, avec simplement un choix de priorités. C'est en consi- dérant ce principe que je vous demande de renvoyer ce projet à des temps meilleurs sur le plan financier.
Bundesrat Koller: Nachdem Herr Plattner das Projekt so gut vorgestellt hat, muss ich darauf gar nicht mehr zurückkom- men, sondern möchte mich direkt mit dem Rückweisungsan- trag von Herrn Martin Jacques auseinandersetzen.
Wenn man bei einer bereits staatlichen Tätigkeit nicht den Vor- wurf erheben kann, wir hätten keine Prioritäten gesetzt, so tat- sächlich beim Zivilschutz. Ich sagte Ihnen bereits im Rahmen des Zivilschutzleitbildes, wir haben wirklich konsequent Priori- täten gesetzt: Ausbildung; Material; Schutzbauten. Gemäss dieser klaren Prioritäten- und damit auch Posterioritätenset- zung sagen wir, dass wir in der Ausbildung die notwendigen
Droit d'auteur. Loi
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Projekte tatsächlich realisieren müssen, während grosse Ein- sparungen in den anderen beiden Bereichen (Material und vor allem Schutzbauten) vorgesehen sind. Von linearen Kürzun- gen kann im Bereich Zivilschutz keine Rede sein. Wir leisten ei- nen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen, der weit über lineare Kürzungen hinausgeht.
In Realisierung dieser klaren Prioritätenordnung verzichten wir - ich habe es bereits gesagt - auf den Ersatz der Ueber- lebensnahrung, verzichten wir auf das Ortsfunksystem, ein Projekt von 400 Millionen Franken, reduzieren wir die Soll- vorgabe für die Anlagen des Sanitätsdienstes von heute 2 Prozent auf neu 1,5 Prozent der Bevölkerung, verzichten wir auf die Subventionierung der Schutzbauten dort, wo bereits 90 Prozent erreicht sind, und vereinheitlichen wir den Schutzgrad.
In Zahlen ausgedrückt, Herr Martin, bedeutet das folgende Einsparungen gegenüber dem Voranschlag 91 und dem Fi- nanzplan: 1992 62 Millionen, 1993 58 Millionen und 1994 51 Millionen Franken, und das bei einem durchschnittlichen Haushaltbudget von 206 Millionen Franken. Sie sehen, im Zi- vilschutz haben wir nicht einmal mehr den Teuerungsaus- gleich, sondern wir nehmen reale Kürzungen vor.
Sowohl Herr Plattner als auch Herr Bühler sagten, wenn wir nicht vollständig unglaubwürdig werden wollen, können wir nicht hingehen und sagen, wir setzen im Rahmen des Zivil- schutzleitbildes eine erste Priorität in der Ausbildung und kür- zen dann wieder im Ausbildungsbereich. Wenn wir sagen, wir müssen eine bessere, eine rationellere, eine professionellere Ausbildung im Zivilschutz erreichen, können wir nicht hinge- hen und die Leute weiterhin im Provisorium in Bern belassen, jeden Abend nach Schwarzenburg bringen und damit jenen Leuten, die nachher in den Kantonen und Gemeinden effizi- ente Ausbildung vormachen müssen, ein Musterbeispiel für ineffiziente Ausbildung demonstrieren; damit würden wir voll- ständig unglaubwürdig.
Angesichts dieses klaren Sachverhalts bitte ich Sie dringend, den Rückweisungsantrag von Herrn Martin Jacques zurück- zuweisen. Wir brauchen gerade jetzt diese 2. Bauetappe. Es nützt uns nichts, diese 2. Bauetappe Ende der neunziger Jahre «irgendwie» zu bauen. Die Ausbildungsspitze haben wir beim Uebergang zum Armeeleitbild und Zivilschutzleitbild 95 in den Jahren 1994, 1995, 1996. Nachher werden wir eine Nor- malisierung haben. Verschieben wir jetzt, haben wir gerade in dieser Spitzenzeit keine geeigneten Räumlichkeiten. Wir müssten mit diesem unbefriedigenden Provisorium in Bern weiterleben. Das wäre in jeder Hinsicht kontraproduktiv. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie dem Antrag der Kommission zu- stimmen.
Mit der Kürzung um 0,929 Millionen Franken habe ich mich aufgrund der Aussagen der Baufachorgane einverstanden er- klären können. Die Konjunkturlage und die Vergebungspreise in der Bauwirtschaft sind heute tatsächlich so, dass man die- sen Posten einsparen kann. Er entspricht übrigens der Posi- tion «Unvorhergesehenes», die in diesem Projekt enthalten ist.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Abstimmung - Vote Für den Antrag Martin Jacques Dagegen
8 Stimmen
23 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.064
Urheberrechtsgesetz Droit d'auteur. Loi
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1991, Seite 289 - Voir année 1991, page 289 Beschluss des Nationalrates vom 28. Januar 1992 Décision du Conseil national du 28 janvier 1992
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Es ist nachgerade an der Zeit, die Vorlage, die uns, und zwar aufgrund eines langen Rückweisungsunterbruchs, seit bald acht Jahren beschäftigt, nun zu einem möglichst guten Ende zu führen. Die Zahl und das Gewicht der Differenzen scheinen auf den ersten Blick gross; der Abstand zwischen den Räten wird sich aber, sofern Sie der Kommissionsmehrheit folgen, beträchtlich verringern. Mit etwas Kompromissbereitschaft lässt sich auch der verblei- bende Abstand noch in der laufenden Session überwinden. Das wäre schon deshalb wünschbar, weil wir damit eine Euro- lex überflüssig machen. Die Vorlage wurde nämlich noch der zwischenzeitlich veröffentlichten EG-Richtlinie zum Schutze der Computerprogramme angeglichen. Im Verlaufe der Zeit war die Revision mehrmals dem Windwechsel zwischen Urhe- ber- und Nutzerfreundlichkeit ausgesetzt Letztlich hat sich in beiden Räten die urheberfreundliche Linie stärker durchge- setzt.
Der Nationalrat hat zwar das Folgerecht und den Bibliotheks- rappen gestrichen, anderseits aber zum Ausgleich eine Foto- kopiervergütung in Bibliotheken vorgeschlagen. Die Interpre- ten schützt er über eine Gleichstellung mit den Urhebern bei den elektronischen Medien stärker, als wir das vorsahen.
Angesichts der Urheberfreundlichkeit der Vorlage hat sich die Kommission nochmals um einen auch für die Nutzer konsens- fähigen Produzentenartikel (Art. 17) bemüht. Damit komme ich zu den einzelnen Artikeln.
A. Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte A. Loi fédérale sur le droit d'auteur et les droits voisins
Art. 2 Abs. 2 Bst. g, Abs. 2bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2 al. 2 let. g, al. 2bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Frau Meier Josi, Berichterstatterin: Hier geht es um redaktio- nelle Anpassungen an die vorher erwähnte EG-Richtlinie. Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zum Nationalrat.
Angenommen - Adopté
Art. 10 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 10 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
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Sessione estiva
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Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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04
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Seduta
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Numero dell'oggetto
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04.06.1992 - 08:00
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Data
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Pagina
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