397
Luftlinienverkehr. Abkommen
siedelten Gebiets erreicht wurde und die Zahl der Abonnenten von 49 500 auf 174 500 zunahm. Somit ist es in diesem Be- reich der PTT-Dienste zu einem erheblichen Einnahmen- wachstum gekommen, und zwar allein aus den Abonne- mentstaxen um 38,6 Millionen Franken auf 136,1 Millionen Franken.
Abdeckung der besiedelten Gebiete zu 80 Prozent: Was das nach unseren PTT bedeutet, ersehen Sie auf Seite 50 eines Telefonbuches. Dort finden Sie eine Natel-C-Lagekarte abge- druckt, welche über den Ausbau des Natel-C-Netzes bis Ende 1991 Auskunft gibt, wenigstens auf dem Papier.
Wie sieht es hingegen im Gelände aus? Dass die Versorgung noch nicht überall einwandfrei funktioniert, nehme ich in Kauf; dass aber auf weiten Strecken der Hauptachsen unseres Na- tionalstrassennetzes der Empfang sehr schlecht bis inexistent ist, kann ich nicht akzeptieren.
Ich erwähne einige dieser Strecken. N 2, Teilstück Luzern- Oftringen; N 1, Teilstück Oftringen-Bern; die ganze Strecke Lausanne-Bern, auf welcher eine normale Natel-C-Verbin- dung praktisch unmöglich ist! Nach genannter Lagekarte sind all diese Strecken voll abgedeckt.
Diese Beispiele mögen genügen, obwohl ich das Musterange- bot beliebig erweitern könnte. Hier wird durch unsere PTT ein Produkt verkauft, das nicht der versprochenen Qualität ent- spricht. Wer gestützt auf die erwähnte Lagekarte beschliesst, ein Natel-C-Gerät zu kaufen und die Abonnementserklärung zu unterschreiben, wird schamlos geprellt. Eine Privatperson, die systematisch eine Ware verkauft, die nicht der verspro- chenen Qualität entspricht und vorsätzlich evidente Mängel verbirgt, kommt wegen gewerbsmässigen Betrugs vor den Richter.
Ich wiederhole: Den 174 500 Natel-C-Abonnenten wird unter Verschweigung der anhaftenden Mängel und unter Vorspie- gelung falscher Tatsachen ein Produkt verkauft, dessen Her- steller obendrauf die Unverfrorenheit hat, ab nächstem Jahr den Preis gleich noch um 50 Prozent zu erhöhen!
Ich bitte den Bundesrat, darauf hinzuwirken, dass die PTT un- verzüglich die Mängel im Natel-C-Netz ausmerzen oder die La- gekarte sofort der Realität anpassen und erst anschliessend überhaupt eine Erhöhung der Gesprächstaxen für Natel- Gespräche in Erwägung ziehen.
Bundesrat Ogi: Ich möchte mich zuerst bei Herrn Morniroli da- für entschuldigen, dass ich seine Frage, nämlich Gratistrans- port des Schweizervolkes mit den SBB, nicht beantwortet habe. Aber ich kann die Frage nicht beantworten, weil ich zu- nächst rechnen muss.
Ich bin aber der Ansicht, dass die 1,5 Milliarden Franken, die ein solcher Transport an Einnahmenverlust bringen würde, nicht genügen könnten. Ich werde die Sache überlegen. Es wäre gefährlich, jetzt «aus dem hohlen Bauch» dazu Stellung zu nehmen. Die Idee ist interessant, aber sie muss an allen Ecken und Kanten geprüft werden. Grundsätzlich ist der Bun- desrat allerdings der Meinung, dass die Leistung, die angebo- ten wird, auch etwas kosten darf. Aber wir werden die Sache studieren.
Zu Ihrer Frage zur ungenügenden Versorgung beim Natel C. Zunächst muss man sagen, dass es sich hier um ein Funktele- fon handelt. Seinerzeit ist man davon ausgegangen, dass es etwa 200 Sender braucht, um das Land abzudecken. Die PTT haben heute bereits 500 Sender montiert. Das ist ein grosser Aufwand. Die Abdeckung ist, wie Sie gesagt haben, nicht hun- dertprozentig. Die Topographie in diesem Land der schönen Berge und der tiefen Täler erschwert diese Abdeckung zu 100 Prozent natürlich. Ich kann Ihnen aber sagen, Herr Stän- derat, dass eine weitere Verbesserung angestrebt wird. Aber sie braucht noch etwas Zeit
Dem Umstand, dass der Versorgungsgrad noch nicht überall gegeben ist, wird tarifarisch auch Rechnung getragen. Ich glaube, das müssen wir hier erwähnen. Aber ich bin mit Ihnen einverstanden: Weitere Anstrengungen sind nötig. Aber diese Anstrengungen brauchen Zeit und kosten etwas Geld.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.017
Luftlinienverkehr. Abkommen Trafic aérien de ligne. Accords
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 12. Februar 1992 (BBI II 1202) Message et projets d'arrêté du 12 février 1992 (FF II 1193)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Danioth, Berichterstatter: Die eidgenössischen Räte haben sich in unregelmässigen Abständen immer wieder mit Abkom- men wie den zur Diskussion stehenden zu befassen. Die Ab- kommen sind die staatsvertragliche Grundlage für den Betrieb der Luftverkehrslinien der Swissair nach ausländischen Staa- ten bzw. der bezeichneten Linienverkehrsunternehmen dieser Staaten nach der Schweiz. Zurzeit gibt es 102 abgeschlos- sene Luftverkehrsabkommen, 93 davon sind in Kraft, 7 sind unterzeichnet, und 2 sind paraphiert. Es besteht also eine fixe staatsvertragliche Regelung als Basis für die Linienverkehrs- verbindungen von und nach der Schweiz.
Die Abkommen sind für die Schweiz als kleines Land mit sei- ner geographischen Lage wichtig. Dies gilt für die Wirtschaft, dies gilt speziell für den Fremdenverkehr, und dies gilt natür- lich auch für die kulturellen Beziehungen. Die Stellung der Schweiz im internationalen Luftverkehr ist in hohem Masse auf die aktive und erfolgreiche Tätigkeit der Swissair zurückzufüh- ren. Das darf hier in diesem Saale einmal anerkannt werden. Zum Swissair-Bereich gehören auch die Crossair im Kurz- strecken- sowie die Balair und die CTA im Charterverkehr. Die Aufgabe des Bundes liegt darin, für eine ausreichende Rah- menordnung zu sorgen. Zu diesem Zweck schliesst er mit aus- ländischen Staaten Abkommen ab. Sie ermöglichen es, den Luftverkehr geordnet, möglichst freiheitlich und nach unter- nehmerischen Gesichtspunkten zu gestalten. Primär kommt der Antrieb von den Gesellschaften aus. Der Bund stellt dann seine Infrastruktur zur Verfügung, damit der Rahmen für die Flüge abgesteckt werden kann. Man befindet sich hier in ei- nem Sektor der aktiven Verkehrspolitik, der eng mit der Aus- senhandelspolitik verknüpft ist.
Zu achten ist in der Schweiz darauf, dass sich der Anschluss an den Weltluftverkehr möglichst harmonisch gestaltet. Inso- fern gilt es, bei den Verhandlungen aber auch darauf bedacht zu sein, dass ein ausgesprochenes Ungleichgewicht zwi- schen den drei Landesflughäfen vermieden wird. Zwischen Basel, Genf und Zürich ist ein Ausgleich zu suchen.
E 9 juin 1992
398
Trafic aérien de ligne. Accords
Wichtig sind auch die Anliegen des Umweltschutzes, insbe- sondere der Lärmbekämpfung in der Umgebung der Flug- plätze. Hier darf beigefügt werden, dass bei der im Nationalrat letzte Woche geführten «Luftschlacht» - so möchte ich es fast umschreiben - zum Teil übersehen worden ist, dass derartige Schwerpunkte auch in den Luftlinienabkommen berücksich- tigt werden.
Die Abkommen bzw. Abkommensänderungen, die dem Parla- ment mit der vorliegenden Botschaft zur Genehmigung unter- breitet werden, betreffen alle Staaten ausserhalb Europas. Bei den sieben neuen Abkommen geht es um interkontinentalen Luftlinienverkehr, um Mittelstrecken bei den Vereinigten Arabi- schen Emiraten, bei Oman und bei Jemen, um Langstrecken bei Australien, Hongkong, Zimbabwe und Venezuela.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Kommission aufgrund der zuverlässigen Auskünfte und Unterlagen, die wir erhalten ha- ben, glaubt, auf Augenscheine und Testflüge in alle diese Staaten verzichten zu können.
Alle Abkommen entsprechen im wesentlichen den sogenann- ten Bermuda-Klauseln, d. h. dem Grundkonzept, das das sei- nerzeitige Luftverkehrsabkommen zwischen den USA und Grossbritannien geprägt hat. Dieses Konzept, das den mei- sten der 102 von der Schweiz abgeschlossenen Luftverkehrs- abkommen zugrunde liegt, spiegelt eine Luftverkehrswirklich- keit wider, die von erheblichen behördlichen Interventionen geprägt ist. Das bedeutet, dass Marktzutritt, Kapazitätsbemes- sung und Tarife nur zum Teil durch den freien Wettbewerb be- stimmt sind. Die Vertragsstaaten greifen regelnd ein. Sie tun dies, um ihre nationalen Fluggesellschaften gegenüber der Swissair - der Konkurrenz, von der anderen Seite aus gese- hen - abzuschirmen. So weit zu den neuen Abkommen.
Bei der Ergänzung der Abkommen mit vier Staaten, nämlich mit Brasilien, Mexiko, den USA und Pakistan, geht es zur Hauptsache um die Einfügung eines Sicherheitsartikels. Da- mit wird auch bilateral eine Verstärkung in der weltweiten Ter- rorbekämpfung bewirkt
Gestatten Sie mir noch einige Ueberlegungen zu den europäi- schen Luftverkehrsbeziehungen im Rahmen der zurzeit lau- fenden Diskussionen über das Transitabkommen, den EWR und die Neat.
In der Botschaft des Bundesrates, die ja zweiseitige Abkom- men über den Luftlinienverkehr behandelt, wird zu den Bezie- hungen der Schweiz zur EG Stellung genommen. Auf Seite 3 wird festgestellt, abgesehen von den Regelungen in der EG und den derzeitigen Bestrebungen im Rahmen des EWR seien bis heute alle Bemühungen erfolglos geblieben, welt- weit die Verkehrsrechte im internationalen Linienverkehr mehrseitig zu regeln.
Auf Seite 13 wird dann bestätigt, dass die schweizerischen Be- strebungen zu einer staatsvertraglichen Regelung der Luftver- kehrsbeziehungen mit der EG, separat oder im Rahmen des EWR, kein Hindernis für die Genehmigung der sieben bilatera- len Abkommen mit aussereuropäischen Staaten bilden. Zur- zeit beanspruchen übrigens alle zwölf EG-Staaten nach wie vor die uneingeschränkte Kompetenz für die Ausgestaltung ih- rer Luftverkehrsbeziehungen mit Drittstaaten. Aktuell sind zur- zeit gerade die Meinungsverschiedenheiten zwischen Frank- reich und Deutschland einerseits und den USA andererseits. In Kürze zu den Beziehungen der Schweiz zur EG, über die sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen von der Verwaltung hat informieren lassen: Seit dem Sommer 1988 bemühen sich die Bundesbehörden, eine Brücke zu den vom EG-Verkehrsministerrat beschlossenen Liberalisierungs- massnahmen zu schlagen. Kommt der EWR zustande, so wäre das Ziel erreicht: Die schweizerischen Fluggesellschaf ten, namentlich die Swissair und die Crossair, könnten mit den EG-Gesellschaften unter gleichen Bedingungen konkurrie- ren. Es bestünden Wettbewerbsbedingungen, Diskriminierun gen wären ausgeschlossen, die Spiesse gleich lang. Selbst- verständlich wäre dies aber nicht nur mit Vorteilen verbunden. In der EG besteht ja schon heute im Rahmen des sogenann- ten zweiten Liberalisierungspaketes ein grosser Freiraum. Das dritte Paket, das am 1. Januar 1993 in Kraft treten soll, wird wei- tere behördliche Schranken abbauen. Im Rahmen weitgefass- ter Vorschriften bilden sich die Flugpreise weitgehend frei. Die
Fluggesellschaften können zwischen den Flughäfen anderer EG-Staaten Transporte durchführen, also zum Beispiel die Air France zwischen München und Athen. Auch die Bestimmun- gen über die Beförderungsmöglichkeiten sind liberal ausge- staltet. Alle Schranken, die eine irgendwie gleichmässige Be- teiligung am Verkehr beinhalten würden, fallen dahin.
Eine solche Marktöffnung käme nicht nur der Tätigkeit der Swissair und der Crossair in den anderen Staaten der EG bzw. des EWR zugute; die Fluggesellschaften dieser Staaten hätten selbstverständlich die gleichen Rechte und Möglichkeiten in der Schweiz. Sie könnten z. B. Personen und Waren frei zwi- schen Genf und Rom transportieren.
Mit dem EWR-Vertrag würden sodann auf den schweizeri- schen Flughäfen verschiedene Harmonisierungsmassnah- men anwendbar, die im Acquis communautaire enthalten sind, so Bestimmungen über die Zuteilung von Start- und Lan- dezeiten, die Abschaffung der Zollfreiläden - heute übrigens ein gutes Geschäft der Swissair -, die Einführung der Mehr- wertsteuer und die Zulassung lärmiger Flugzeuge.
Sollte hingegen der Beitritt zum EWR scheitern, so bliebe ge- gebenenfalls noch die Möglichkeit, der Diskriminierungsge- fahr durch ein zweiseitiges Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EG zu begegnen. Voraussetzung wäre al- lerdings, dass der Transitvertrag zustande kommt, was be- kanntlich eine Annahme der Neat-Vorlage voraussetzt.
Mit dem Transitvertrag ist nämlich eine gemeinsame Erklä- rung der Schweiz und der EG verknüpft. Darin betonen die bei- den Vertragsparteien die Wichtigkeit einer fruchtbaren Zusam- menarbeit und einer Liberalisierung im Bereich der Luftfahrt. So bald als möglich sei eine befriedigende Lösung auf der Ba- sis des Acquis communautaire zu erreichen.
Sollte wider Erwarten weder der EWR-Vertrag wirksam werden noch ein Luftverkehrsabkommen zustande kommen, dann müssten die schweizerischen Fluggesellschaften im EG- Raum mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen rechnen: Der Zutritt zu den EG-Flughäfen wäre eingeschränkt, die freie Ka- pazitätsentfaltung würde gehemmt, die Beförderungsmög- lichkeiten wären limitiert, im Tarifbereich müsste auf attraktive Flugpreise im Verkehr zwischen EG-Staaten über die Schweiz verzichtet werden. Der genaue Umfang der Nachteile lässt sich heute aber nicht abschätzen. Vorteile wären mit einer sol- chen «splendid isolation» wohl nur wenige verbunden. Sie se- hen daraus, dass unsere kommenden Abstimmungen in den Bereichen, die erwähnt worden sind, auch auf den Luftverkehr und auf diese Abkommen, die nun zur Ratifikation unterbreitet sind, grosse Auswirkungen haben.
Abschliessend beantrage ich Ihnen namens der einstimmigen Kommission, die sieben Abkommen über den Luftlinienver- kehr und die Aenderung von vier Abkommen betreffend die Si- cherheit im Luftlinienverkehr zu genehmigen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A. Bundesbeschluss betreffend verschiedene Abkommen über den Luftlinienverkehr A. Arrêté fédéral concernant divers accords sur le trafic aérien de ligne
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
Motion des Nationalrates
399
B. Bundesbeschluss betreffend die Aenderung von vier Abkommen über den Luftlinienverkehr B. Arrêté federal concernant la modification de quatre accords sur le trafic aérien de ligne
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.735
Motion des Nationalrates (sozialdemokratische Fraktion) Energiepolitischer Aktionsplan Motion du Conseil national (groupe socialiste) Politique énergétique. Mesures envisagées
Wortlaut der Motion vom 25. November 1991
Nach Annahme der Moratoriums-Initiative durch Volk und Stände laden wir den Bundesrat ein, umgehend einen ener- giepolitischen Aktionsplan zu erarbeiten.
Der Aktionsplan muss mindestens folgende Bereiche und Massnahmen umfassen:
Ausbau der Impulsprogramme zur rationellen Energienut- zung;
Erweiterung der Rahmenkredite für Pilot- und Demonstrati- onsanlagen zur Anwendung einheimischer, umweltverträgli cher Energieträger;
Unterstützung der Kantone bei ihren eigenen Bemühungen um die rationelle Energienutzung.
Texte de la motion du 25 novembre 1991
Après l'acceptation par le peuple et les cantons de l'initiative sur le moratoire, nous chargeons le Conseil fédéral d'élaborer immédiatement un programme de mesures de politique éner- gétique.
Ce programme doit couvrir au moins les domaines et les me- sures suivantes:
Développer les programmes d'impulsion pour une utilisa- tion rationnelle de l'énergie;
Augmenter les crédits de programme destinés aux installa- tions pilotes et de démonstration pour l'utilisation d'agents énergétiques indigènes peu polluants;
Encourager les efforts des cantons en vue d'une utilisation rationnelle de l'énergie.
Schallberger, Berichterstatter: Anlässlich der Abstimmung vom 23. September 1990 haben Volk und Stände die Kern- energieausstiegs-Initiative zwar abgelehnt, die Moratoriums- Initiative jedoch angenommen. In der Folge haben Parlamen- tarier und Fraktionen energiepolitische Vorstösse eingereicht. Ich erinnere an das Postulat Huber in unserem Rate. Im Natio- nalrat reichte drei Tage nach der Abstimmung unter anderen die SP-Fraktion eine Motion ein, mit der sie vom Bundesrat ei- nen energiepolitischen Aktionsplan verlangte, der mindestens 10 Punkte zu umfassen hätte.
Der Nationalrat entschied am 25. November 1991 vollumfäng- lich im Sinne der bundesrätlichen Anträge. Es wurden ledig-
lich ein Punkt voll und zwei Punkte zur Hälfte als Motion über- wiesen.
Gegenstand unserer Beratung bilden somit die verbleibenden Punkte, wobei man bei unserer Kommissionsberatung durch- aus nicht den Eindruck hatte, es seien offene Türen eingerannt worden: Die Türen waren offensichtlich schon vor der Einrei- chung der Motion so weit offen, dass sie gar nicht mehr einge- rannt werden konnten.
Zu Ziffer 1 der Motion, Ausbau der Impulsprogramme zur ra- tionellen Energienutzung: Die Impulsprogramme, die vom EVD - nicht vom EVED - geleitet werden, seien - so wurde uns versichert - ein wertvolles Instrument. Mit den Programmen hätten schon vor der Abstimmung über den Energieartikel ei- nige Anstösse in wichtigen Bereichen bewirkt werden können; aufgrund des Aktionsprogramms «Energie 2000» habe der Bundesrat im Februar 1991 zusätzliche Mittel gesprochen. Die Ausbildungsbemühungen seien ein wichtiger Bestandteil der Impulsprogramme; die Zusammenarbeit zwischen dem Bun- desamt für Energiewirtschaft und dem Bundesamt für Kon- junkturfragen habe sich gut eingespielt, ebenso jene mit den Kantonen und den einschlägigen Verbänden.
Zu Ziffer 2, Erweiterung der Rahmenkredite für Pilot- und De- monstrationsanlagen zur Anwendung einheimischer umwelt- verträglicher Energieträger: Die Erweiterung dieser Rahmen- kredite erfolgte aufgrund des im Mai 1991 in Kraft gesetzten Energienutzungsbeschlusses.
Zu Ziffer 3, Unterstützung der Kantone bei ihren eigenen Be- mühungen um die rationelle Energienutzung: Hier gebe es - so wurde gegenüber der Kommission betont - seit langem fruchtbare Kontakte. Seit 1976 bestehe eine Energiefachstel- lenkonferenz und seit 1978 die Energiedirektorenkonferenz; beide seien vom Bund angeregt worden, der nun wichtige fachliche und administrative Unterstützung biete. Die Zusam- menarbeit zwischen Bund und Kantonen bewähre sich und sei in Weiterentwicklung.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie bean- tragt Ihnen ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen, der vorliegenden reduzierten Motion zuzustimmen. Es handelt sich um Elemente einer langfristigen Energiepolitik, die be- reits eingeleitet ist. Was die Krediterhöhungen anbelangt, be- ziehen sich diese auf den Stand bei Einreichung der Motion im Herbst 1990. Ich erwähne dies ausdrücklich wegen den auf nächste Woche traktandierten Sparmassnahmen. Die Motion wegen diesen Sparmassnahmen, oder weil sie zu einem gu- ten Teil erfüllt ist, abzulehnen wäre ein politisch falsches Si- gnal.
Wir empfehlen Ihnen Zustimmung.
Bundesrat Ogi: Ich möchte Sie bitten, diese Motion zu über- weisen. Würde der Ständerat jetzt diese Teile der Motion ab- lehnen, gäbe er ein völlig falsches Signal. Man erhielte den Eindruck, der Ständerat distanziere sich von der eingeschla- genen Energiepolitik.
Ich darf darauf hinweisen, dass mit dem Programm «Ener- gie 2000», mit dem Energienutzungsbeschluss und der Ener- gienutzungs-Verordnung, mit den bestehenden Impulspro- grammen Ravel und Pacer, mit den energiepolitischen Pro- grammen von Kantonen und Bund und mit den bereits bewil- ligten Krediten in allen Bereichen diese Motion erfüllt werden kann.
Ich bitte Sie, dem Kommissionspräsidenten, Herrn Schallber- ger, zu folgen und dieser Motion zuzustimmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Luftlinienverkehr. Abkommen Trafic aérien de ligne. Accords
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.017
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.06.1992 - 17:00
Date
Data
Seite
397-399
Page
Pagina
Ref. No
20 021 413
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.