E 9 juin 1992
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Motion (Lauber-)Küchler
tierende Vorteil für die Kantone wieder mehr oder weniger auf- gehoben und das Ziel oder die Zielsetzung somit nicht er- reicht.
Es besteht deshalb kein Grund, das seit Jahrzehnten be- währte System jetzt zu ändern. Hingegen kann das Anliegen erneut geprüft werden, wenn die Verordnung zum Fernmelde- gesetz etwas angelaufen ist, erste Erfahrungen gezeitigt hat und das aus dem Jahre 1902 stammende EIG aus einem an- deren Grund geändert werden muss.
Ich bitte Sie deshalb, gegenüber Rand- und Berggebieten nicht diskriminierend zu wirken und Ihr Anliegen, Herr Loretan, als Postulat zu vertreten.
Loretan: Es fällt mir etwas schwer, die - zugegebenermassen übliche - Umwandlungsprozedur mitzumachen. Ich erkläre mich aber bereit, die Motion in ein Postulat umwandeln zu las- sen, ohne indessen die Argumentation des Bundesrates bis zum letzten anzuerkennen. Ich habe mich bereits zur Beweis- führung des Bundesrates geäussert und möchte meine Aus- führungen nicht wiederholen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
91.3340
Motion (Lauber-)Küchler Hilfsfonds zur Bevorschussung von Finanzmitteln an Gemeinden für die Schadenbehebung aus schweren Naturkatastrophen Cataclysmes. Fonds d'aide aux communes
Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Fonds zu schaffen und zu äufnen, aus dem Gemeinden bei schweren Naturkatastro- phen Finanzmittel rasch und pragmatisch zur Vorfinanzierung der Schadenbehebung abrufen können. Ziel soll es sein, dass schwer getroffenen Gemeinden keine kostspielige Verzinsung von Vorfinanzierungen für Wiederinstandstellungsarbeiten an- fällt Bereitgestellte Vorschusszahlungen gehen vollumfäng- lich in den Fonds zurück, wenn die Endabrechnungen über Subventionen durch Kantone und Bund vorliegen bzw. diese Zahlungen erfolgt sind.
Texte de la motion du 2 octobre 1991
Le Conseil fédéral est chargé d'instituer et d'alimenter un fonds auquel pourront faire appel, rapidement et aisément, les communes touchées par de graves catastrophes naturelles et vue du préfinancement des mesures de remise en état. L'ob- jectif est d'éviter aux communes les importantes charges d'in- térêts résultant du préfinancement de ces travaux. Les acomp- tes versés seront intégralement remboursés au fonds lorsque les cantons et la Confédération auront établi le décompte final des subventions, ou lorsque les versements seront inter- venus.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Bühler Robert, Bührer, Cavadini Jean, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Dobler, Ducret, Flückiger, Gadient, Gautier, Huber, Hunziker, Iten Andreas, Jaggi, Jagmetti, Jelmini, Kündig, Masoni, Meier Josi, Miville, Onken, Piller, Reichmuth, Reymond, Roth, Rüesch, Schallberger, Schiesser, Schmid Carlo, Schoch, Schönenberger, Seiler Bernhard, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler Oswald, Zimmerli (39)
Küchler: Unser Land ist in den letzten Jahren immer wieder von schweren Naturkatastrophen heimgesucht worden. Ich möchte lediglich vier erwähnen:
den Felssturz in meinem Heimatkanton Obwalden in der Ge- meinde Giswil im Jahre 1986,
die schweren Unwetterschäden im Urnerland 1987,
die Sturmschäden vom Frühjahr 1990, und
den Felssturz in Randa im Jahre 1991.
Die Schadenbehebung und der dazu notwendige Mittelein- satz sind bei solchen Katastrophen jeweils der eine Aspekt, die Finanzierung der Wiederinstandstellung der andere.
Beim Felssturz in Giswil beispielsweise wurde damals der kan- tonale Notstand ausgerufen, und der Bundesrat erklärte sich bereit, sämtliche Kosten des Truppeneinsatzes zu überneh- men. Die zu bauende Notstrasse wurde mit 93 Prozent aus Bundesmitteln finanziert. Auch bei der Behebung der Unwet- terschäden im Urnerland und der Sturmschäden im Jah- re 1990 hat der Bund in generöser Weise geholfen.
Bei all dieser Bundeshilfe, die ich an dieser Stelle nochmals verdanken möchte, Herr Bundesrat, gilt es doch festzuhalten, dass es den jeweils betroffenen Gemeinden mit ihrem meist sehr engen Finanzhaushalt ausserordentlich schwerfällt, zu- sätzlich für Sonderfinanzierungen zur Wiederinstandstellung von Naturschäden aufzukommen und diese Sonderfinanzie- rungsmassnahmen ohne namhafte und dauerhafte Belastun- gen zu tragen.
Gerade solch grosse finanzielle Belastungen traten beson- ders beim Felssturz im Jahre 1991 in Randa zutage. Die Ge- meinde Randa mit einem Steueraufkommen von rund 400 000 Franken pro Jahr hatte bis Ende 1991 Gesamtauslagen von rund 40 Millionen Franken zu tätigen. Es dauerte Monate, bis gewisse Mittel freigestellt werden konnten. Besonders schwer wog der Sachverhalt, wonach sich die Gemeinde für die lau- fend zu bewerkstelligenden Auslagen stark verschulden musste und für sehr hohe Zinskosten aufzukommen hatte. Auch wenn sich damals Bund und Kanton rasch an Ort und Stelle zu solidarischem Handeln ausgesprochen hatten, war doch der Gang durch all die Instanzen langwierig und aufwen- dig. Vor allem aber konnte eines nicht bewerkstelligt werden, nämlich die rasche Verfügbarmachung von genügend Mitteln. Kanton und Bund hatten zwar nach einer gewissen Zeit ihre Zahlungen auf der Basis von Zwischenabrechnungen begon- nen, aber alles in allem ist der Gemeinde Randa eine Finanz- last allein für die Schuldendienste entstanden, die ihr noch viele Jahre schwer zu schaffen machen wird.
Aehnliches könnte auch für kommende schwer getroffene Ge- meinwesen der Fall sein. Es stellt sich daher ganz generell die Frage, ob der Bund zwecks einer raschen Bereitschaft im Ka- tastrophenfall wie auch aus Solidarität mit den Kantonen und den Gemeinden nicht einen Hilfsfonds schaffen sollte - ich denke an eine Grössenordnung von 20 Millionen bis 30 Millio- nen Franken -, aus welchem durch schwere Naturkatastro- phen geschädigten Gemeinwesen rasch und vorübergehend Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, bis die Wieder- herstellung der normalen Zustände erfolgt ist. Es gilt vor allem zu vermeiden, dass den geprüften Gemeinden hohe Zinsla- sten aus Verschuldung wegen Naturkatastrophen anfallen, nur weil das System der Subventionen von Kanton und Bund wegen gesetzlicher Auflagen langsam anläuft und keine Vorfi- nanzierungen ermöglicht. Diese völlig unnötigen Zinslasten sollten einer Gemeinde durch eine sofortige Bereitstellung notwendiger Finanzmittel erspart werden, indem man sie nämlich gar nicht erst entstehen lässt.
Aus all diesen Ueberlegungen heraus ersuche ich Sie, Herr Bundesrat, die von den Mitunterzeichnern mitgetragene Mo- tion entgegenzunehmen und einen Fonds zu äufnen, aus dem Gemeinden bei schweren Naturkatastrophen rasch und prag- matisch Finanzmittel zur Vorfinanzierung der Schadenbehe- bung abrufen können.
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Po- stulat engegenzunehmen, obwohl seinerzeit, am 2. Oktober 1991, 40 Ständeräte den ursprünglich von Herrn Lauber ein- gereichten Vorstoss für eine Motion unterschrieben haben. Wir hatten Naturkatastrophen. Aber in all diesen Fällen - sie
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wurden von Herrn Küchler erwähnt - hat der Bund rasch und unbürokratisch Hilfe geleistet. Dieser Gang durch die Instan- zen, wie er jetzt von Herrn Küchler geschildert wurde, war kein langwieriger Gang. Dabei hat auch immer wieder die Armee als Instrument der schnellen Nothilfe unschätzbare und unbe- zahlbare Dienste geleistet; wir wollen das hier heute, am Vor- tag der F/A-18-Diskussion im Nationalrat, nicht ganz verges- sen.
Eines muss ich Ihnen noch sagen: Im letzten Jahr war ein Kur- ort, ich sage nicht welcher, von einer Pontonbrücke der Armee abhängig. Zwei Jahre zuvor hatte dieser Kurort die Abschaf- fung der Armee befürwortet.
Der Bundesrat erachtet den vorgeschlagenen Hilfsfonds aus verschiedenen Gründen als problematisch. Der Motionstext geht von den Problemen der Gemeinden aus und sucht deren Lösung - das sage ich jetzt gans besonders Ihnen, meine Da- men und Herren Ständeräte - direkt beim Bund. Dazwischen steht nach unserer Ordnung aber der Kanton. Und die Kan- tone sind in erster Linie berufen, bedrängten Gemeinden unter die Arme zu greifen. Stichworte wie Subsidiaritätsprinzip oder föderalistischer Aufbau unseres Staates sind Wörter, die hier in diesem Saal ja oft gebraucht werden. Deshalb dürfen sie jetzt auch bei der Motion (Lauber-)Küchler nicht vergessen werden; denn diese Grundsätze wurden im Ständerat immer hochgehalten. Wir sollten sie auch hier und jetzt beachten und nicht vergessen.
Ich ziehe deshalb das Fazit:
Vorerst sollen die Kantone ihre Möglichkeiten ausschöpfen, bevor der Bund zu Hilfe gerufen wird. Wird er zu Hilfe gerufen, hat er ja bereits bewiesen, dass er rasch kommt und rasch hilft Zweitens: Die Vorfinanzierung der Schadenbehebung sollte zuerst durch die Kantone geprüft werden; übersteigt sie die Möglichkeiten der Kantone, dann nimmt der Bundesrat sicher Stellung und wird sicher helfen.
Schwere Naturkatastrophen treten zum Glück nur selten und unregelmässig auf. Ich frage Sie deshalb: Ist es bei dieser Sachlage sinnvoll, für derartige Fälle langfristig Mittel in einem Fonds zu binden? Nötigenfalls können finanzielle Mittel rasch im dringlichen Verfahren oder auf dem Nachtragswege be- schafft werden. Sie haben bald Gelegenheit, auf dem Nach- tragsweg 15 Millionen Franken für den Umleitungsstollen in Randa zu bewilligen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die Motion (Lauber-)Küchler nur als Postulat zu überweisen. Der Bundesrat ist sich be- wusst, dass im Haushalt von Gemeinden kurzfristig Engpässe auftreten können. Er ist deshalb bereit, zusammen mit den Kantonen nach Verbesserungen zu suchen. Der in der Motion vorgezeichnete Weg ist weder der einzig mögliche noch der absolut beste.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat heute keine zwingenden Rezepte vorzuschreiben, ihn bei der Suche nach Lösungen nicht einzuengen und die Motion - wie gesagt - in ein Postulat umzuwandeln.
Küchler: Vorerst möchte ich Herrn Bundesrat Ogi für seine Ausführungen danken. Er hat dabei zugegeben, dass für die betroffenen Gemeinwesen in der Tat Engpässe entstehen können. Es ist ja weniger eine Frage des föderalistischen Auf- baues, der föderalistischen Stufenordnung, ob für ausseror- dentliche Fälle Instrumente geschaffen werden sollen, damit schwer getroffenen Gemeinden keine unnötigen Schulden- dienstlasten entstehen, sondern es geht hier primär um freundeidgenössische Solidarität, um eine effiziente Vorsorge für den Katastrophenfall - schlicht und einfach um staatspoliti- sche Vernunft. Mit der Schaffung eines Vorsorge-Instrumentes für Gemeinden und Kantone wird und kann viel Geld einge- spart werden, Geld, das sonst für unnötige Schuldendienste ausgegeben werden muss.
Eines ist sicher, Herr Bundesrat: Die nächste Katastrophe kommt bestimmt. Die Frage ist nur, wann wer in welchem Aus- mass von ihr betroffen sein wird.
Nachdem 40 Kolleginnen und Kollegen - ich betone: 40 - das Anliegen als relevant betrachtet haben, komme ich nicht um- hin, an der Motion festzuhalten.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
16 Stimmen 11 Stimmen
Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr La séance est levée à 19 h 15
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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05
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Seduta
Geschäftsnummer 91.3340
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Datum 09.06.1992 - 17:00
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