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ser Suche sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt Ich habe schon ausgeführt, dass Verwaltungs- und Lohnkosten für Sponsoren wenig attraktiv sind. Warum sollten diese über- nommen werden? Das ist einfach zu wenig werbewirksam, zu wenig spektakulär. So wird sich die Sponsorensuche also eher auf die ausserordentlichen Leistungen beziehen, viel- leicht auf die Vollendung des Museums, den Abschluss mit der zwölften Etappe, sicher auch weiterhin auf die «Mardis du Musée», diese Veranstaltungen zur Bereicherung des Pro- gramms, die jeweils am Dienstag stattfinden, oder auf andere Sonderanlässe. Dieser Wille ist unbestreitbar vorhanden, ob wir ihn hier festschreiben oder nicht.
Auch bei der Frage des Finanzsanierungsplanes, Herr Morni- roli, weiss ich nicht, ob wir nicht offene Türen einrennen. Der Bundesrat hat ja in Aussicht gestellt, dass er uns noch im Ver- laufe dieses Jahres eine neue Vorlage präsentieren wird. Diese Botschaft und die damit verbundenen Anträge müssen sich dann auf eine zuverlässige, in die Zukunft gerichtete Fi- nanzperspektive abstützen können, sonst haben sie keine Chance in diesem Rat. Diese Forderung wird also durch die angekündigte Botschaft des Bundesrates eingelöst
Schliesslich bin ich mir auch nicht sicher, ob es überhaupt möglich wäre, in einem Bundesbeschluss das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum als Ansprechpartner einzubeziehen. Hier ist doch der Bundesrat angesprochen; er bietet Gewähr für unsere Anliegen, an ihn müssen wir gelan- gen, ihn müssen wir dazu auffordern. Ich glaube aber, aus den Ausführungen von Herrn Bundesrat Stich bereits heraushören zu können, dass der Wille zu einer Vorlage auf einem fest ge- gründeten Finanzsanierungsplan vorhanden ist und dass an- gesichts der Finanzlage auch in Zukunft die Sponsorensuche unerlässlich ist. Festschreiben im Beschluss müssen wir dies also nicht eigens.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag von Kollege Morniroli abzulehnen.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie um Ablehnung des Antrages, und zwar weil damit der Eindruck erweckt würde, der Bund übernehme die Verantwortung für dieses Museum; es heisst nämlich, das Museum habe «dem Bund einen Finanzsanie- rungsplan vorzulegen», und das bedeutet, dass der Bund im Prinzip bereits die Verantwortung übernommen hat. Diesen Eindruck möchte ich nicht erwecken. Es ist klar, dass das Mu- seum selber nach Einsparungsmöglichkeiten suchen muss. So weit ich gelesen habe, hat man bereits - zumindest beim Gehalt des Direktors - Einsparungen erzielt. Ich denke, dass man auch sonst wieder Beiträge für das Museum bekommen wird; wenn das Museum und der Stiftungsrat motiviert sind, für dieses Museum einzutreten, und wenn es sehr viele freiwillige Hilfskräfte gibt, ist das viel, viel besser als eine Vorschrift, die nichts bringt, ausser dass der Eindruck erweckt wird, der Bund habe im Grunde genommen bereits die Verantwortung für die- ses Museum übernommen. Diesen Eindruck möchte ich ver- meiden.
Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Morniroli: Ich bin bereit, meinen Antrag zurückzuziehen. Es ging darum, wieder einmal einen Weg aufzuzeigen. Sie wer- den sich daran gewöhnen müssen, dass ich bei allen Krediten anzuregen versuchen werde, dass man die Frage prüft, ob man nicht anders vorgehen könnte.
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
91.074
Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Compensation du renchérissement au personnel fédéral
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. November 1991 (BBI IV 1085) Message et projet d'arrêté du 13 novembre 1991 (FF IV 1033) Beschluss des Nationalrates vom 11. März 1992 Décision du Conseil national du 11 mars 1992
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Rhinow, Berichterstatter: Während in früheren Zeiten die eid- genössischen Räte die Teuerungszulagen für das Bundesper- sonal jährlich beschlossen haben, wird seit 1984 der Bundes- rat ermächtigt, den Teuerungsausgleich festzulegen. Der je- weilige Bundesbeschluss, den die Räte fassen, ist auf vier Jahre befristet. Vor vier Jahren, 1988, wurde er diskussionslos verlängert. Die gegenwärtige Vorlage des Bundesrates zur Er- neuerung für weitere vier Jahre hält sich an das Prinzip der letzten Jahre. Wie sieht dieses aus?
Den Beamten, ihren Hinterlassenen und den Rentnern des Bundes wird ein Rechtsanspruch auf einen angemessenen Teuerungsausgleich eingeräumt. Dieser gilt für die Dauer von vier Jahren. Der Teuerungsausgleich wird vom Bundesrat auf- grund der jeweiligen Lebenskosten jedes Jahr auf den 1. Ja- nuar im Verhältnis zu den massgebenden Bezügen festge- setzt. Der zur Diskussion stehende Bundesbeschluss ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Bundesrat und den Arbeitnehmerverbänden. Entgegen deren Forderungen wurden die Familienzulagen nicht indexiert und auch Minimal- garantien nicht erhöht. Per 1. Januar 1992 hat im übrigen der Bundesrat den Teuerungsausgleich auf 4,5 Prozent festge- legt. Dieser steht aber heute nicht zur Diskussion.
Der Ständerat ist bei diesem Geschäft Zweitrat. Der Nationalrat ist mit grossem Mehr auf die Vorlage eingetreten, hat verschie- dene Minderheitsanträge abgelehnt und die Vorlage unverän- dert mit 94 zu 31 Stimmen gutgeheissen.
In Ihrer Kommission, der Staatspolitischen Kommission, war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Folgende Erwägungen waren ausschlaggebend: Die Regelung der Teuerungszula- gen steht im öffentlichen Dienst in einer besonderen Bezie- hung zur starren Besoldungsstruktur. Während in der Privat- wirtschaft Lohnveränderungen und die Berücksichtigung der Teuerung oft in gesamtheitlicher Sicht vorgenommen werden, besitzt die öffentliche Hand im Besoldungssektor wenig bis keinen, jedenfalls keinen kurzfristigen Spielraum. Lohnerhö- hungen, die in aller Regel pauschal erfolgen, bedürfen der Zu- stimmung des Parlamentes. Deshalb können Vergleiche mit der Privatwirtschaft nur bedingt angestellt werden. Die Teue- rung soll auch deshalb möglichst ausgeglichen werden, weil andernfalls die Attraktivität des öffentlichen Sektors leiden würde. Denn die Privatwirtschaft wie die anderen öffentlichen Arbeitgeber gleichen die Teuerung im allgemeinen aus, wenn auch nicht alle im gleichen Umfang. Schliesslich fördert eine gerechte Lösung des Teuerungsausgleichs auch den Arbeits-
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frieden und die Verständigung zwischen den Sozialpartnern, ein Ziel, dessen Bedeutung angesichts der kürzlichen Vor- kommnisse in unserem nördlichen Nachbarland wieder ins Bewusstsein weiter Bevölkerungskreise gekommen sein dürfte.
Trotzdem blieb der bundesratliche Entwurf in der Kommission nicht unbestritten. Einmal wurde deutlich hervorgehoben, dass die Gehaltsordnung und die Lohnpolitik des Bundes grundsätzlich zu überdenken und neu zu regeln seien, und zwar in Richtung von mehr Flexibilität, grösserer Berücksichti- gung der Leistungskomponenten und besserer Einbettung in die Lage der Gesamtwirtschaft. Diese Flexibilität muss freilich auf beide Seiten hin spielen, nach unten und nach oben. Und sie sollte keine falschen Signale setzen. Diese notwendige und dringliche Aufgabe der Reform kann freilich nicht im Rah- men dieses Beschlusses vorgenommen werden. Wir nahmen aber mit Befriedigung davon Kenntnis, dass der Bundesrat dieses Anliegen als Richtliniengeschäft in seine Legislaturpla- nung aufgenommen hat.
Kritik wurde in der Kommission namentlich gegenüber dem Automatismus des Teuerungsausgleichs sowie gegenüber der einseitigen Abstützung auf die Steigerung der Lebensko- sten vorgebracht. Entsprechend wurden zwei Anträge gestellt und diskutiert
Der erste Antrag zielte darauf ab, in Artikel 1 Absatz 1 des Be- schlusses den «Anspruch» der Bundesbeamten auf eine Teuerungszulage zu beseitigen. Der Teuerungsausgleich würde somit nicht nur in seiner Höhe, sondern auch in grund- sätzlicher Hinsicht ins Ermessen des Bundesrates gestellt Dieser Antrag wurde mit 7 zu 3 Stimmen klar abgelehnt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Frage nicht pau- schal an den Bundesrat delegiert werden dürfe und dass we- gen der verschiedenen Lohnsysteme von Bund und Privatwirt- schaft der Anspruch grundsätzlich berechtigt sei. Es ist auch zu berücksichtigen, dass der Text des Bundesbeschlusses nicht von einem Anspruch auf «vollen> Teuerungsausgleich, sondern von einem Anspruch auf einen «angemessenen» Teuerungsausgleich spricht. Das Wort «angemessen» impli- ziert einen Spielraum der Beurteilung, und in der Vergangen- heit ist denn auch die Teuerung nie 100prozentig ausgegli- chen worden.
Der zweite Abänderungsantrag betrifft oder betraf die Frage des Indexautomatismus in Artikel 2 Absatz 1. Dieser Antrag wurde in der Kommission gutgeheissen; Sie finden ihn auf der Fahne als Vorschlag der Kommissionsmehrheit. Da hier ein Minderheitsantrag vorliegt, werde ich die Auffassung der Kom- missionsmehrheit bei der Behandlung von Artikel 2 bekannt- geben.
Zusammenfassend: Die Kommission erachtet diese Vorlage als gerechtfertigt. Sie hält am System des angemessenen Teuerungsausgleichs fest, freilich in der Erwartung einer baldi- gen Reform des Besoldungssystems. Sie unterstützt auch die Fortführung des grundsätzlichen Anspruchs auf die Teue- rungszulage, will aber - darauf komme ich dann zurück - eine gewisse Flexibilisierung einbauen.
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.
Bisig: Die Teuerungsausgleichsvorlage wird teilweise etwas abwertend als Routineangelegenheit abgetan.
Auch wenn sich die Behandlung dieses Geschäfts alle vier Jahre wiederholt - selbst wenn sich die Argumente dafür und dagegen gleichen -, ist es dringend erforderlich, die Vorlage in den jeweiligen Rahmen des aktuellen wirtschaftlichen Um- feldes zu stellen. Und dieses sieht, wie Sie ja wissen, nicht im- mer gleich aus.
Nach den Beiträgen sind die Personalkosten der zweitwichtig- ste Bereich der Bundesausgaben und damit sicher keine ver- nachlässigbare Kleinigkeit. Die Lohnpolitik des Bundes ist eine äusserst sensible Angelegenheit mit nicht zu unterschät- zenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Gerade aus volkswirtschaftlicher Sicht sind starre Systeme wie Indexauto- matismen aber besonders problematisch. Die Privatwirtschaft und auch Kantone und Gemeinden haben dies begriffen und verzichten teilweise auf einen vollen Teuerungsausgleich, mindestens dort, wo kein Kaufkraftverlust geltend gemacht
werden kann. Kaufkraftverlust und damit echte Opfer mute ich dem Bundespersonal beileibe nicht zu.
Auch die Konkurrenzfähigkeit des Bundes auf dem Arbeits- markt soll mit einem bescheidenen Abrücken von einem zu starren System nicht in Frage gestellt werden. Trotzdem kom- men wir nicht darum herum, vom reinen Indexdenken Abstand zu nehmen. Wann aber, wenn nicht jetzt? Auch wenn die Kauf- kraftsicherung volkswirtschaftlich nicht unwichtig ist, bedeutet dies nicht einen automatischen Teuerungsausgleich, min- destens nicht in allen Lohnsegmenten. Hier müsste der Wa- renkorb schon etwas genauer angesehen werden.
Um eine angemessene Rücksichtnahme auf die Konjunktur kommt auch der Bund nicht herum. Antizyklisches Verhalten kann sich nur leisten, wer keine Schulden hat. Eine Schulden- wirtschaft ist bekannterweise inflationsfördernd. Primäre Auf- gabe des Bundes muss darum die Teuerungsbekämpfung sein und bleiben. Diese beginnt eben bei einem sparsamen Bundeshaushalt und damit wohl oder übel auch bei der Lohn- politik. Diese und ähnliche Ueberlegungen wurden auch im Nationalrat angestellt. Mit Abänderungsanträgen zu Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 wurde dort aufgezeigt, wie ein Kaufkraftverlust vermieden, die Konkurrenzfähigkeit des Bun- des erhalten und der wirtschaftlichen Realität nachgelebt wer- den kann.
Der Nationalrat hat die Anträge relativ knapp abgelehnt, und ich erachte es als Aufgabe des Ständerates, dem Erstrat die- ses Geschäftes die Möglichkeit zu geben, noch einmal auf sei- nen Entscheid zurückzukommen.
Sparen ist angesagt. Ein Sparprogramm allein auf dem Rücken der Kantone und anderer Subventionsempfänger kann wohl kaum unsere Absicht sein und ist auch nicht gerade vertrauensfördernd. Heute müssen wir ein Zeichen setzen, und ich hoffe, dass Sie dem Antrag der Mehrheit der Staatspo- litischen Kommission Folge leisten.
In diesem Sinne votiere ich für Eintreten und für Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit auf Aenderung von Ar- tikel 2 Absatz 1.
On. Morniroli: Propongo di aderire alla versione della mino- ranza della commissione di votare la proroga del decreto fede- rale senza modifiche.
La compensazione del carovita, basata esclusivamente sull'in- dice nazionale dei prezzi, rappresenta un modo corretto per tutelare il potere d'acquisto. Mi sembra inopportuno introdurre altri criteri di valutazione che si riferiscano all'andamento del- l'economia, all'evoluzione dei salari e alla situazione finanzia- ria della Confederazione.
Non adeguandoli ogni anno all'evoluzione dei prezzi, i salari federali risulterebbero al momento dell'auspicata ripresa eco- nomica incapaci di reggere il confronto con quelli dell'econo- mia privata. Ne risulterebbe inevitabilmente il pericolo di una fuga in massa di ottimi funzionari, e nello stesso tempo au- menterebbero le difficoltà di reclutamento - fenomeni già vis- suti in passato nei tempi di buona salute dell'economia pri- vata. Sarebbe, malgrado ciò, opportuno studiare un modello basato su di un adeguamento scalare, riferito ai singoli livelli salariali, comunque contenuto in limiti che non comporti un'eccessiva penalizzazione, in particolare per la fascia degli stipendi medi.
Una considerazione a proposito dei redditi nel settore privato va pur fatta. Il sorvegliante federale dei prezzi interviene - an- che in maniera pesante - a proposito dell'adeguamento al rin- caro di certe tariffe. Cito l'esempio che personalmente meglio conosco, quello delle tariffe per prestazioni nel campo della medicina privata.
Il sorvegliante sistematicamente preavvisa negativamente le ri- chieste di adeguamento. Motivazione: i medici si procurano loro stessi l'adeguamento tramite la cosiddetta «Mengen- ausweitung». Siccome esiste un asfissiante controllo sull'eco- nomicità delle cure, questa Mengenausweitung - se vera- mente esiste, ciò ch'è tutto da dimostrare, può avvenire sol- tanto mediante un aumento delle ore di lavoro del singolo me- dico. Ritornando al nostro personale della Confederazione non oserei proporre che, per compensare il rincaro concesso, si ri- chiedesse ai funzionari di lavorare due ore in più per settimana.
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In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen noch mit, dass ich an den Bundesrat einen Brief gerichtet habe mit der Frage, wieviel der Preisüberwacher verdiene, und ob er den Teue- rungsausgleich erhalten und auch angenommen habe.
Bundesrat Stich: Ich bin sehr froh, dass Sie auf diese Vorlage eintreten wollen. Es ist gesagt worden, es sei trotz allem keine Routineangelegenheit Ich muss sagen: Es ist eine Routinean- gelegenheit. Aber leider schreibt die Verfassung das Verfah- ren so vor. Ich habe früher einmal den Vorschlag gemacht, man könnte einmal einen Beschluss fassen, der so lange gilt, bis ihn das Parlament wieder aufhebt. Es wäre dann etwas ökonomischer.
Die Frage, die immer wieder zur Diskussion steht, ist der soge- nannte Automatismus, die Indexierung und der volle Teue- rungsausgleich. Von vollem Teuerungsausgleich ist seit acht Jahren nicht mehr die Rede. Denn früher hat man den Teue- rungsausgleich am Ende des Jahres nach der mittleren Teue- rung abgegolten, vielleicht auch nicht ganz exakt für jedes Ein- kommen, sondern mit einer Pauschale. Damals hat man noch von einem vollen Teuerungsausgleich sprechen können; jetzt ist es nicht mehr der volle. Aber es ist ein angemessener Teue- rungsausgleich, und dabei sollten wir bleiben.
Zum Index: Was ist ein Index? Ein Index ist nichts anderes als ein Metermass. Ich würde mich wundern über einen Baumei- ster, der sagt: Ich habe endlich genug von diesem Meter; ich möchte mich endlich einmal frei machen vom Meter. Wie käme das heraus, wenn man in der Praxis ohne Meter bauen würde? Irgendeinen Massstab muss man haben, beim Teue- rungsausgleich, beim Bauen und - wie ich hoffe - auch im Le- ben generell.
Hier würde ich sagen: Der Massstab ist ein angemessener Teuerungsausgleich. Dass der Bundesrat mit den Sozialpart- nern manchmal in relativ harten Auseinandersetzungen dar- über diskutiert, ist selbstverständlich. Es ist nicht so, dass ein- fach irgendwo abgelesen wird, wie hoch der Teuerungsaus- gleich sei, sondern es ist eine Auseinandersetzung, und man wird sich einig darüber. Meines Erachtens ist es gut, dass über den Ausgleich diskutiert wird. Es ist jedenfalls viel besser, als wenn die Staatsbeamten nicht motiviert sind und dann viel- leicht - wie es in einzelnen Ländern üblich scheint - überall die hohle Hand machen. Das kommt den Staat am Schluss viel teurer. Wir haben eine gute Beamtenschaft, und ich denke, wir sollten alles tun, um sie zu erhalten.
Deshalb bin ich Ihnen jetzt schon dankbar dafür, wenn Sie nicht nur Eintreten beschliessen, sondern auch dem Bundes- rat zustimmen. Dann wissen Sie, was Sie haben.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1
Mehrheit
Der Teuerungsausgleich wird vom Bundesrat aufgrund der je- weiligen Lebenskosten, der konjunkturellen Lage, der Lohn- entwicklung in der Wirtschaft, der Auswirkungen auf die Preise und der finanziellen Situation des Bundes auf den 1. Ja- nuar .... Minderheit (Huber, Gadient, Plattner, Roth) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2, 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2
Proposition de la commission
Al. 1
Majorité
La compensation du renchérissement est fixée par le Conseil fédéral pour le 1er janvier au prorata de la rétribution détermi- nante, compte tenu chaque fois du coût de la vie, de la situa- tion conjoncturelle, de l'évolution des salaires dans l'écono- mie, des effets sur les prix et des conditions financières de la Confédération; elle est versée mensuellement.
Minorité (Huber, Gadient, Plattner, Roth) Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2, 3 Adhérer à la décision du Conseil national
Abs. 1 - Al. 1
Rhinow, Berichterstatter: Ich habe vorhin gesagt, dass ich die- sen Antrag der Mehrheit jetzt begründen werde. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass der Teuerungsausgleich auf- grund der jeweiligen Lebenskosten festgesetzt wird, das heisst in der Praxis, an den Lebenskostenindex gebunden wird.
Diese einseitige Ausrichtung erschien der Kommissionsmehr- heit - einer zugegebenermassen knappen Kommissions- mehrheit - nicht mehr gerechtfertigt. Der Antrag der Kommis- sionsmehrheit besteht darin, den Katalog der Kriterien, die bei der Festsetzung des Teuerungsausgleiches zu berücksichti- gen sind, zu erweitern. Der Bundesrat hat demnach neben den jeweiligen Lebenskosten auch - ich betone: auch - die konjunkturelle Lage, die Lohnentwicklung in der Wirtschaft, die Auswirkungen auf die Preise und die finanzielle Situation des Bundes zu berücksichtigen.
Was war wegleitend für diesen Antrag? Der Bundesrat soll mehr Handlungsspielraum erhalten, um situationsgerechter auf allgemeine Entwicklungen reagieren zu können, wobei es - das ist zu unterstreichen - nur um die Höhe, nicht aber um das Prinzip des Teuerungsausgleiches geht Damit soll es möglich werden, von dieser einseitigen Indexfixierung, die an sich volkswirtschaftlich problematisch ist, abzurücken. Der In- dex selbst ist in seiner Zusammensetzung alles andere als un- anfechtbar. Er wird ja auch zurzeit - wenn ich richtig informiert bin - revidiert Wird bei der Festsetzung der Teuerungszula- gen einseitig auf den Index abgestellt, so bestimmen letztlich diejenigen über den Teuerungsausgleich, die den Index auf- gestellt haben oder ihn neu definieren. Und hier, Herr Bundes- rat Stich, sehe ich durchaus einen Unterschied zum Meter- mass, denn das Metermass wird nicht jedes Jahr oder alle zehn Jahre neu ausgemessen und neu definiert!
Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass der Bundesrat neben der Teuerung auch auf die Situation des Haushaltes, auf den Gang der Wirtschaft, auf die Produktions- fortschritte und letztlich auch auf die internationale Wettbe- werbslage der Schweiz Rücksicht zu nehmen habe.
Die Flexibilisierung ist auch deshalb geboten, weil wir einen Beschluss für vier Jahre, d. h. bis und mit 1996, verabschieden wollen. Haben wir nicht erfahren, wie rasch, wie grundlegend sich in der heutigen Zeit Veränderungen einstellen können, die auch zu neuen Beurteilungen führen müssen? Im Grunde genommen müsste uns der Bundesrat dankbar sein, dass er künftig etwas mehr Gestaltungsfreiheit erhält, um zeitgerechte Lösungen zu treffen. Gerade Herr Bundesrat Stich müsste als Finanzminister für diesen kleinen Spielraum eintreten. Es dürfte - nebenbei bemerkt - eher selten vorkommen, dass sich der Bundesrat gegen eine Ausweitung seiner Entschei- dungskompetenz zur Wehr setzt. Im parlamentarischen Alltag erfahren wir regelmässig das Gegenteil.
Der Antrag der Mehrheit will die Bundesbeamten und Bundes- beamtinnen keineswegs schlechterstellen als das Personal anderer Gemeinwesen und der Privatwirtschaft. Das möchte
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ich ganz deutlich unterstreichen. Sie will es aber auch nicht à tout prix besserstellen. Wir wissen um die gesteigerten Anfor- derungen, denen das öffentliche Personal heute ausgesetzt ist. Wir wissen um die Notwendigkeit, für attraktive Arbeits- plätze auch beim Bund zu sorgen und die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten, ja teilweise sogar zu verbes- sern. Wir wissen auch, dass gerade das qualifizierte Personal, das oft überdurchschnittliche Leistungen erbringt, unsere be- sondere Anerkennung verdient. Doch diese Anliegen sind nicht mit einem starren Teuerungsausgleich auf vier Jahre hin- aus zu erfüllen. Sie rufen nach der bereits erwähnten Reform des Personalrechts, nach der Reform der Personalpolitik und des Gehaltssystems.
Es ist schliesslich bemängelt worden, die Vorlage des Bun- desrates dürfe nicht verändert werden, weil sie auf einer Ver- ständigung beruhe, die in den Verhandlungen zwischen Bun- desrat und Personalverbänden erzielt werden konnte. Wir ge- hen davon aus und anerkennen gerne, dass solche Abma- chungen wichtig, wertvoll und eindeutig positiv zu bewerten sind.
Immerhin drängen sich zwei abschliessende Bemerkungen auf:
Solche Abmachungen können uns rechtlich nicht binden. Wir, das Parlament, sind die Arbeitgeber, die letztlich zu ent- scheiden und die Verantwortung zu tragen haben. Ob das in allen Fällen sinnvoll sei, ist durchaus diskussionswürdig. Auch sollten wir von solchen Abmachungen nur bei Vorliegen be- sonders gewichtiger Gründe abweichen. Das ist aber hier nach Meinung der Mehrheit der Fall.
Das System der Tarifverhandlungen hat sich in der Schweiz bewährt. Mit unserem Vorschlag stärken wir aber dieses Sy- stem. Wir erweitern die Befugnisse des Bundesrates und da- mit auch den Bereich, welcher den Verhandlungen offensteht. Das Verhandlungsargument spricht deshalb für und nicht ge- gen die Lösung der Kommissionsmehrheit.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zuzustim- men.
Huber, Sprecher der Minderheit: Es wird den einen oder ande- ren vielleicht verwundern, dass ich mich an der Spitze dieser Minderheit befinde. Ich möchte sagen, dass meine Haltung in dieser Frage durch die Erfahrung in einer kantonalen Exeku- tive und die regelmässigen Auseinandersetzungen mit dem Thema begründet ist Es sind keine ideologischen Gründe, noch sind es ideologische Sündenfälle, die von denen, die der Minderheit zustimmen werden, begangen würden. Es war höchst beachtenswert, was heute morgen der Präsident der Finanzkommission, Herr Rüesch, im Laufe seiner Ausführun- gen zu diesem Punkt dargelegt hat. Er hat der Minderheit zu- sätzliche Argumente geliefert.
Ich möchte meine Meinung in vier Punkte gliedern und ab- schliessend drei zusätzliche Gedanken einbringen, bevor ich Sie bitte, dem Antrag der Minderheit und damit dem National- rat und dem Bundesrat zuzustimmen.
Der Antrag der Mehrheit ist unnötig, und zwar deswegen, weil Artikel 1 Absatz 1 von einem «angemessenen Teuerungs- ausgleich» spricht. Es kann doch nicht übersehen werden - es ist sogar verbal konzediert worden -, dass der Bundesrat da- mit Spielraum hat, und er nutzt ihn auch. Es ist soeben zu Recht darauf hingewiesen worden, dass in den letzten acht Jahren eben doch nicht von einem vollen Teuerungsausgleich die Rede sein kann.
Im Bereich der öffentlichen Hand ist das Ergebnis der Sozi- alpartnergespräche durch das Parlament zu beachten. Herr Rhinow hat dagegen eingewendet, eigentlich müsse das Par- lament mit den Personalverbänden die Verhandlungen füh- ren, wir seien ja der Arbeitgeber. Das ist vielleicht theoretisch richtig, ist aber in der Praxis kaum oder nur beschränkt durch- führbar. Ich möchte einmal sehen, wie das vor sich geht. Es gibt andere Systeme der öffentlichen Hand, die in sich als So- zialpartnerstrukturen konstituiert sind. Ich habe mich aus- drücklich danach erkundigt; die Suva z. B. gibt den vollen Teuerungsausgleich oder zumindest - im Sinne dieser Be- stimmung - den «angemessenen», mit 4,3 Prozent für 1991. Wenn wir über die Landesgrenzen hinaus schauen, dann
müssen wir sagen, dass wir mit unserem System der Sozial- partnergespräche und der Respektierung - nicht des Knie- falls, aber der Respektierung - der Ergebnisse bis jetzt sehr gut gefahren sind. Ich nehme nicht an, auch wenn gestern vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund laute Töne zu hö- ren waren, dass wir in ähnliche Verhältnisse geraten möchten wie das Ausland.
Herr Bundesrat Stich hat das in der ausführlichen Debatte des Nationalrates so gut zum Ausdruck gebracht, dass ich mir aus- nahmsweise gestatte, einen Bundesrat zu zitieren. Er sagt: «Aber der Bund und der Bundesrat haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass der Bund eine gewisse ausgeglichene Perso- nalpolitik betreiben kann, dass also die Bundesbeamten in gu- ten und schlechten Zeiten wissen, woran sie sind. Die Bundes- beamten wissen, dass sie in guten Zeiten schlechter dran sind als die Privatangestellten, und sie wissen, dass sie in schlech- ten Zeiten vielleicht etwas besser dran sind.» Das ist die For- mulierung über eine Konstanz in der Personalpolitik, die mit ei- nem anderen Element im Zusammenhang steht, das bei mir das Argument Nummer 4 ist.
Wenn Sie es dem öffentlichen Arbeitgeber erschweren, einen angemessenen Teuerungsausgleich auszurichten, dann ver- schlechtern Sie dessen Position am Arbeitsmarkt Wenn man diese verschlechtert, ist die öffentliche Hand - zu Lasten der Wirtschaft letztlich - nicht mehr in der Lage, die für beide le- bensnotwendige staatliche Infrastruktur angemessen zu be- treiben. Hier besteht doch jenseits aller Sozialpartnerschaft und jenseits von allen sozialpolitischen Gegensätzen das Ge- meinsame, nämlich die Notwendigkeit, für die ganze Gesell- schaft Lösungen und brauchbare Mechanismen zu finden. Der Beschluss der Mehrheit ist in meinen Augen kein richtiges Signal, sondern letztlich ein Bärendienst für die Volkswirt- schaft als Ganzes.
Abschliessend drei Ueberlegungen:
Ich persönlich bin überrascht, dass keine degressive Lö- sung vorgelegt worden ist. Man ist davor offensichtlich etwas zurückgeschreckt. Ich hätte mich dafür erwärmen können, wo- bei die dadurch entstehenden Verzerrungen in den oberen Lohnklassen nach einer gewissen Zeit wieder bereinigt wer- den müssten. Aber ich nehme an, dass das ein Thema ist, das bei der Revision des Beamtengesetzes angesprochen wird.
Ebenso glaube ich, dass wir zurzeit an diesem Beschluss, den wir zu fassen haben, nichts ändern sollten. Bei der ange- kündigten bevorstehenden Gesetzesrevision sollten wir aber sehr wohl die Frage der Leistungskomponenten und die Frage der anderen Kriterien, bei der Gesetzesberatung allen- falls sogar die Frage der Zuständigkeiten, einbringen. Darum glaube ich, dass dieses «Sommergefecht» ein Vorspiel für die kommende, grosse Auseinandersetzung ist, die vielleicht wie- der andere Fronten zeigen wird.
Die letzte Bemerkung steht im Zusammenhang mit der Ar- beit unserer Kommissionen, wie sie aus der Parlamentsreform hervorgegangen ist. Es hätte unseren Beratungen in der Staatspolitischen Kommission doch sehr gutgetan, wenn wir einen Mitbericht der Finanzkommission vorliegen gehabt hät- ten. Im Zusammenhang mit der Lohngestaltung des Bundes- personals habe ich Einblick in die Unterlagen gehabt, über
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welche die Finanzkommission verfügte und welche unserer Kommission nicht zur Verfügung standen. Im Interesse der Vertiefung unserer Meinungsbildung müssen wir die gegen- seitige Zusammenarbeit zwischen entscheidenden und kon- trollierenden Kommissionen noch etwas verbessern.
Zusammenfassend bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag und damit dem Nationalrat und dem Bundesrat zuzustimmen.
Gadient: Ich bin Unterzeichner des Minderheitsantrages Hu- ber. Der Mehrheitsantrag will eine Abkehr vom indexorientier- ten Teuerungsausgleich erreichen und will neue Bemessung- selemente wie konjunkturelle Lage, Lohnentwicklung, Auswir- kungen auf die Preise und die finanzielle Situation des Bundes einbeziehen. Eine solche Regelung hat für das Bundesperso- nal ohne Zweifel gravierende Auswirkungen, indem die Folge auch ein Reallohnabbau sein kann. Die Kaufkraft der Gehälter wäre nicht mehr gesichert Diese Art der Flexibilisierung hat den Charakter einer nur nach unten führenden Einbahn- strasse.
Die derzeit anwendbaren Bestimmungen, die uns alle vier Jahre zur Bestätigung vorgelegt werden müssen, sind jedoch ein Verständigungswerk zwischen den Sozialpartnern, dem Arbeitgeber einerseits, dem Bundespersonal und seinen Ver- bänden anderseits. Das Parlament hat richtig verstanden, die Interessen beider Teile zu beachten, zu wahren und in dieser Gesamtverantwortung zu entscheiden. Der Arbeitsfrieden darf nicht leichthin in Frage gestellt werden. Wie gross das Scha- denpotential ist, haben wir in neuester Zeit am Beispiel Deutschland drastisch erlebt. Entweder übertragen wir dem Bundesrat die uneingeschränkte Zuständigkeit zur Festset- zung der Lohnbedingungen, oder wir bleiben bei der heutigen Regelung, die den Grundsatz des Teuerungsausgleiches sti- puliert.
Der Kommissionspräsident hat in seinem Eintretensvotum die Flexibilisierung angesprochen. Flexibilität muss freilich, so ha- ben Sie gesagt, in beide Richtungen spielen, nach unten und nach oben. Aber offenbar hat diese weise präsidiale Erkennt- nis nicht bis zum Artikel 2 gereicht. Dort spielt nämlich die ge- nau gleiche Ueberlegung. Es kommt dazu, dass die Bemes- sungskriterien nach dem Wortlaut des Mehrheitsantrages oh- nehin nicht vollständig und zum Teil unklar sind. Man kann nicht ohne Folgen einen Teil des Besoldungswesens aus dem ganzen Besoldungssystem herausbrechen. Bei der kommen- den Revision des Beamtengesetzes - diese wird in der zweiten Hälfte der Legislatur auf uns zukommen - kann das Besol- dungssystem als Ganzes überprüft und neu ausgestaltet wer- den, wie das der Sprecher der Minderheit soeben betont hat Das ist dann der richtige Ort, um die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung, wie sie heute von der Mehrheit vorgeschla- gen wird, zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Heute aber wäre dies aus den dargelegten Gründen verfrüht und pro- blematisch, weshalb ich Sie bitte, dem Minderheitsantrag zu- zustimmen.
Bloetzer: Der Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 2 Absatz 1 ist in seiner Zielsetzung verständlich, gibt es doch gute Gründe, die dafür sprechen, den Automatismus im Teue- rungsausgleich zu brechen. Ich denke an die Lage der öffentli- chen Finanzen, an die gegenwärtige konjunkturelle Lage, an die Lohnentwicklung in der Wirtschaft, insbesondere in den Klein- und Mittelbetrieben. Trotzdem kann ich diesem Antrag nicht zustimmen.
Die Nichtgewährung des Teuerungsausgleiches als Grund- satz kommt einem realen Lohnabbau gleich. Es handelt sich dabei um eine sehr harte Massnahme, eine Massnahme, die vom Personal auch in der Privatwirtschaft, auch in den Klein- und Mittelbetrieben, nur dann verstanden wird, wenn alle an- deren Möglichkeiten bereits voll ausgeschöpft sind und wenn es keine andere Lösung gibt, um im Rahmen der Zielsetzung der Firma zu handeln. Andernfalls wirkt sich eine solche Mass- nahme auf die Motivation und die Leistung des Personals ne- gativ und damit schliesslich in der Sache kontraproduktiv aus, wie dies Herr Bundesrat Stich bereits gesagt hat
Ich bin überzeugt, dass in unserer Bundesverwaltung das Sparpotential und die Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung
noch lange nicht voll ausgeschöpft sind. Deshalb beantrage ich Ihnen, dem Bundesrat, dem Nationalrat und der Kommis- sionsminderheit zuzustimmen.
M. Reymond: La nécessité d'une compensation du renchéris- sement ne saurait être contestée. Il faut en effet tout faire, dans l'économie privée et dans l'économie publique, pour mainte- nir le pouvoir d'achat, lequel assure le maintien de la consom- mation et de l'épargne, donc aussi de l'investissement.
En revanche, le caractère automatique et obligatoire, basé uniquement sur l'indice du coût de la vie, pose incontestable- ment un problème, lié à la conjoncture - laquelle touche les pouvoirs publics comme les pouvoirs privés - notamment en ce qui concerne l'emploi.
Selon les époques, en effet, les entreprises privées ne peuvent accorder une telle compensation de manière systématique et généralisée. Pour éviter des faillites, donc des pertes d'emploi, il faut parfois renoncer à l'indexation. Nous vivons cela depuis deux ans dans beaucoup d'entreprises privées de notre pays. Dans le secteur public, Confédération en tête, on n'est jamais soumis à la faillite. Si l'indexation automatique au coût de la vie se justifie pleinement lorsque la conjoncture économique et la situation financière de la collectivité publique en cause sont fa- vorables, la question peut se poser lorsque, comme aujour- d'hui, les affaires privées vont plutôt mal et le déficit de l'Etat est devenu béant. A la limite, en effet, on indexerait automati- quement les salaires du secteur public, ce qui accroîtrait le dé- ficit, et on ferait payer des impôts complémentaires à l'ensem- ble du peuple, y compris par ceux dont les salaires ne seraient pas indexés!
Les difficultés actuelles de l'économie, d'une part, et des finan- ces publiques, d'autre part, m'incitent à penser que nous au- rions tort de nous engager aujourd'hui et pour quatre ans dans un régime d'indexation aussi rigide que celui qui nous est pro- posé. Qu'on le veuille ou non, la Suisse est confrontée à un changement de structure qui touche et va toucher encore plus l'économie privée ainsi que les collectivités publiques. Ce changement fondamental de structure est en partie lié au rap- prochement européen. Nous nous trouvons aujourd'hui à une sorte de carrefour qu'il convient de négocier avec souplesse et ouverture.
Encore une fois, je suis favorable à une compensation du ren- chérissement, mais nous devons considérer que la situation s'est singulièrement modifiée, de sorte que le Conseil fédéral devrait pouvoir aussi tenir compte, comme le demande la ma- jorité de la commission, de la situation conjoncturelle, de l'évo- lution des salaires dans l'économie, des effets sur les prix et, bien sûr, un petit peu de la situation financière de la Confédé- ration. La proposition de la majorité de la commission donne précisément au Conseil fédéral une possibilité plus large de négociation, ce qui nous semble très important dans la conjoncture actuelle et à venir. En aucun cas, nous ne voulons empêcher l'indexation. Elle est nécessaire, mais il faut la mo- difier.
A l'appui de cette proposition, je voudrais faire quatre remar- ques qui me paraissent importantes. Tout d'abord, d'ores et déjà, certaines collectivités publiques, en Suisse romande no- tamment, en sont venues à ne compenser intégralement le renchérissement que pour les bas salaires. Elles étaient sou- cieuses d'assurer leur équilibre financier, mais aussi de tenir compte de ce qui se passe dans les autres secteurs de l'éco- nomie des régions concernées.
Ensuite, dans son message, par ailleurs extrêmement mo- deste et bien peu documenté, le Conseil fédéral ne donne que deux arguments, lesquels ne tiennent pas. Je cite le premier: «Remettre en cause le principe de l'indexation aurait pour effet d'accentuer les disparités entre les secteurs privés et publics et d'accélérer la baisse de compétitivité de la Confédération sur le marché du travail». Personnellement, je m'inscris en faux contre ce texte. Ayant siégé à la Délégation des finances l'an passé, j'ai pu constater combien élevés et surtout envia- bles sont les salaires de la Confédération. A ce sujet, le tableau de la page 8 du message est révélateur d'un manque de trans- parence et d'information. On nous y indique que le renchéris- sement compensé a passé de 100,6 à 148,3 points de 1978 à
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1990, soit, sur 13 ans, grosso modo, 47 à 48 pour cent. Je me suis fait donner en commission, par l'administration, les salai- res moyens payés par la Confédération, les PTT et les CFF. Nous avons passé de 48 574 francs à 84 538 francs, soit une hausse de 74 pour cent. Telle a été la hausse des revenus du personnel fédéral, et non pas le chiffre indiqué comme salaire compensé dans le message. Il y a là un manque de transpa- rence qui pourrait être corrigé à l'avenir.
Autre citation pour le moins curieuse: «Le système actuel d'in- dexation s'est révélé adéquat, quelle que soit la conjoncture, l'inflation ou l'état des finances fédérales.» Une telle affirma- tion, pour un système datant de sept années seulement, ignore totalement le fait que nous étions en conjoncture très favorable, voire de surchauffe, ainsi qu'en présence d'une très bonne situation financière des collectivités publiques, Confé- dération en tête. Tout a changé sur ce plan-là et le message n'en dit pas un traître mot.
Troisième et dernière remarque. Dans le rapport sur la politi- que extérieure de la Confédération, aidé en cela par le concert répété de M. Markus Lusser et des directeurs de la Banque na- tionale suisse, le Conseil fédéral ne cesse de nous dire qu'une des faiblesses fondamentales, voire une des tares de l'écono- mie suisse réside actuellement dans la rigidité des indexations de toutes sortes, indexation des prix, indexation des revenus. Une rigidité qui est plus grave en Suisse qu'à l'étranger, comme en témoigne - c'est la conséquence de cette rigidité - la baisse du franc suisse par rapport aux monnaies étrangères ces trois dernières années. Or, cette rigidité prend, dans le secteur public, une connotation cartellaire indéniable, qu'on pourrait bien appeler un jour une nomenklatura.
Cette situation est nocive et dangereuse, elle constitue une fai- blesse évidente donc la préparation à une rupture inévitable, due à une inadaptation persistante aux réalités générales de l'économie mondiale. C'est dans ces sentiments que je crois qu'il est nécessaire de soutenir la majorité de la commission, non pas parce que nous sommes opposés à l'indexation - la majorité de la commission la désire - mais simplement parce que nous voulons que le Conseil fédéral tienne compte des autres éléments nécessaires pour apprécier ce qui peut être fait dans ce domaine.
Encore un dernier mot. On a parlé en séance de commission - ça n'a pas été relevé ici - de paix du travail. Il a même été dit que la majorité de la commission voulait la fin de la paix du tra- vail. Je connais trop la richesse de celle-ci pour laisser croire que la majorité de la commission n'est pas soucieuse de ce problème. Je constate que cette richesse s'est aussi étendue à l'étranger ces dernières années dans le secteur privé, mais pas dans le secteur public, hélas! Les grèves que nous avons connues depuis la disparition des régimes socialistes des pays de l'Est sont essentiellement des grèves de fonctionnai- res des pouvoirs publics, que ce soit en Allemagne, en France, en Grande-Bretagne, y compris en Suisse, à Genève par exemple.
Dans l'économie privée, on a tiré, du côté des syndicats, comme du côté des employeurs, les conclusions de la fin des régimes socialistes des pays de l'Est, et les différents partenai- res sociaux savent que l'on doit indexer les salaires jusqu'au niveau où cela est possible pour la sauvegarde des emplois. Dans l'économie publique hélas! on a tendance à trop consi- derer cette indexation comme quasiment obligatoire et on se permet encore, dans l'économie publique d'Europe occiden- tale de faire la grève. La paix du travail n'a été rompue en Eu- rope depuis deux ans pratiquement que dans le secteur pu- blic. C'est grave et je crois que l'intégration de facteurs de sou- plesse, tels que ceux proposés par la majorité de la commis- sion sont précisément de nature à donner au Conseil fédéral et aux syndicats des moyens pour négocier permettant d'évi- ter, à long terme, des ruptures.
C'est dans ces sentiments que je vous demande de voter avec la majorité de la commission.
M. Roth: Le système appliqué depuis 1985 garantit au person- nel fédéral, avec l'ajustement annuel, une compensation ap- propriée du renchérissement, encore qu'on enregistre chaque année une légère diminution du pouvoir d'achat de la fonction
publique. On le constate d'ailleurs dans le tableau présenté à la page 8 du message du Conseil fédéral, message qui, en tout cas sur ce point-là, n'est pas si mal documenté que cela. Faudrait-il, en plus, alors qu'on est en situation de ralentisse- ment conjoncturel, toucher à la règle qui veut que le plein ren- chérissement assure le pouvoir d'achat du fonctionnaire? La majorité de la commission conteste le droit à la compensation du renchérissement indexé sur l'indice des prix et demande l'introduction d'autres paramètres. Il faut tout de même se ren- dre compte que le seul et unique critère fiable et objectif dont nous disposons pour maintenir le pouvoir d'achat des salaires ou pour évaluer la compensation du renchérissement, c'est l'indice des prix à la consommation. La prise en compte d'au- tres paramètres ne ferait que conduire, année après année, à des empoignades, à des discussions sans fin sur fond de conflits de travail car, à dire vrai, le but visé équivaut à pénaliser la fonction publique qui serait en fait grevée d'une baisse de salaire réel.
J'ai personnellement peine à croire que la proposition de la majorité viserait, avec la même ardeur, dans l'application des critères différenciés, à prendre en compte une plus grande compensation du renchérissement en périodes de situation favorable de la Confédération. D'ailleurs, durant ces périodes, on n'ajuste pas non plus les salaires à la hausse. En fait, cette politique dite de flexibilité porte le sceau de la conjoncture ac- tuelle. Mais elle est source d'ennuis et de conflits program- més. La Confédération est un grand employeur. En matière de renchérissement, elle montre l'exemple à beaucoup d'autres collectivités publiques, cantonales ou communales.
Est-ce une bonne politique du personnel, une politique intelli- gente que de se priver, en périodes de mauvaise conjoncture, d'un élément d'attractivité indéniable que constitue l'adapta- tion des salaires au coût de la vie et de se préparer à un affai- blissement de la qualité de la fonction publique lorsque la si- tuation redeviendra favorable? La paix sociale n'est certes pas un dogme, mais n'empêche qu'elle est un élément de stabilité remarquable. La Confédération n'a aucun intérêt à la braver. J'attire tout de même votre attention sur le fait que la solution à laquelle est parvenu le Conseil fédéral est négociée avec les syndicats, sur laquelle chacun des partenaires a exprimé sa satisfaction. A mon sens, il n'est pas opportun de remettre en cause les résultats obtenus et de venir ici contrecarrer inutile- ment la bonne foi que les partenaires se sont donnée dans cette négociation.
Je vous invite par conséquent à vous rallier au Conseil national et au Conseil fédéral, c'est-à-dire à soutenir la proposition de la minorité.
Plattner: Auch ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit zuzu- stimmen.
Die Mehrheit, wie sie jetzt von etlichen Sprechern vertreten wurde - insbesondere aber von Herrn Reymond -, tut zwar so, als ob der Teuerungsausgleich unbestritten sei, aber kaum ist das gesagt, wird dann verlangt, dass die Teuerung eben doch nicht ausgeglichen werden solle. Man kann nicht darum her- umreden: Die Teuerung ausgleichen heisst, die Löhne an den Lebenskostenindex anzupassen - und nichts anderes. Der Le- benskostenindex ist die in unserer Gesellschaft anerkannte Methode, die Lebenskosten und damit eben auch die Teue- rung zu messen. Wer daran zweifelt, muss sich darum bemü- hen, einen neuen Index zu definieren. Aber man darf sicher nicht sagen, man müsse andere Gesichtspunkte miteinbezie- hen und gleichzeitig noch behaupten, man gleiche die Teue- rung aus. Gleicht man die Teuerung nach Index nicht aus, dann nimmt man eine Verminderung des Reallohns vor. Dar- über kann gar kein Zweifel bestehen. Bei gleicher Arbeit wird weniger Lohn bezahlt.
Wenn man in andern Zeiten, wie das in der Privatwirtschaft möglich ist, bei günstigen Umständen auch einmal über die Teuerung hinaus mehr Lohn bezahlen könnte, dann wäre das ja vielleicht zu akzeptieren. Man würde dann bei der öffentli- chen Hand auf dasselbe System übergehen wie bei der Privat- wirtschaft. Sie wissen alle, dass das nicht so ist: Reallohnerhö- hungen bei der öffentlichen Hand sind langwierige und nicht rasch zu verwirklichende Vorhaben.
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Compensation du renchérissement au personnel fédéral
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Ich meine, dass man, wenn man dem Staat nicht schaden will - und das kann nicht in unserem Interesse sein -, langfri- stig eine Lohnpolitik verfolgen muss, die den Staatsangestell- ten die Erhaltung der Kaufkraft auch in nicht so guten Zeiten garantiert. Das Zitat, das Herr Huber verdankenswerterweise von Herrn Stich übernommen hat, sagt in aller Deutlichkeit, dass die Bundesbeamten in guten Zeiten wüssten, dass sie eher schlechtergestellt sind als die Privatangestellten; in schlechten Zeiten dürften sie deshalb auch wissen, dass sie eher bessergestellt sind.
Alle Sprecher der Mehrheit und der Minderheit haben hier ge- sagt, sie wollten den Teuerungsausgleich nicht in Frage stel- len. Ich bitte Sie: Stellen Sie ihn nicht in Frage, und stimmen Sie dem Vorschlag des Bundesrates zu, so wie dies auch der Nationalrat getan hat! Das ist die einzige Möglichkeit, den Teuerungsausgleich nicht in Frage zu stellen.
Frick: Es ist richtig, dass in Artikel 1 der Anspruch der Beam- ten auf Teuerungsausgleich normiert ist
Wir haben ja bekanntlich zwei Lohnsysteme in der Schweiz, nämlich jenes der Privatwirtschaft und jenes der öffentlichen Hand. Es wäre falsch, ausgerechnet beim Teuerungsaus- gleich das System zu wechseln und den Beamten den An- spruch auf Teuerungsausgleich zu verwehren, denn in guten wirtschaftlichen Zeiten können die Beamten nicht einfach mit einer Lohnerhöhung rechnen. Darum kann man in schlechte- ren Zeiten den Anspruch auf Teuerungsausgleich nicht ein- fach verneinen.
Artikel 2 Absatz 1 aber - das ist das Problem, das wir bereits in der Kommission behandelt haben - ist schematisch: Er regelt den Teuerungsausgleich starr nach dem Lebenskostenindex, in guten und in schlechten Tagen. Wir aber brauchen eine fle- xiblere Lösung. Und eine flexiblere Lösung heisst, Flexibilität nach unten und - meine ich - auch nach oben. Es braucht eine Opfersymmetrie der Beamten mit den übrigen Schwei- zern, und es braucht auch in gewissem Sinne eine Gewinn- symmetrie. Es wäre unverständlich, in schlechten wirtschaftli- chen Zeiten der grossen Staatsdefizite starr die Teuerung aus- zugleichen, ohne jede Rücksicht auf das privatwirtschaftliche Umfeld. Flexibel sein heisst aber auch, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, in guten Zeiten nach oben abzuwei- chen. Was heisst das? Das heisst, in schlechten wirtschaftli- chen Zeiten - unter strengen Voraussetzungen natürlich und im Rahmen einer Gesamtwürdigung - nicht den vollen Teue- rungsausgleich zu gewähren, um das aber in guten wirtschaft- lichen Zeiten nachzuholen - allenfalls sogar, ein wenig vorzu- holen.
So verstehe ich Flexibilität, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt. Es geht uns nicht darum, Beamte um die Teue- rungszulage zu prellen. Aber wer würde es verstehen, wenn ohne jede Rücksicht auf diese Wirtschaftslage starr der volle Teuerungsausgleich gewährt würde, während sich die ganze Schweiz in einer wirtschaftlich angespannten Situation befin- det? Der Antrag der Kommissionsmehrheit trägt dem ausge- wogen Rechnung.
M. Béguin: Très brièvement, après ce long débat, je vous in- vite à soutenir la minorité de la commission et par là, le Conseil fédéral et le Conseil national. A nos yeux en effet, la proposi- tion de la majorité de la commission porte atteinte aux princi- pes de la bonne foi et de l'équité. La manière de fixer la com- pensation du renchérissement, telle que nous la propose le Conseil fédéral, ne fait que concrétiser l'accord intervenu entre le gouvernement et les représentants de la fonction publique. Certes, il appartient au Parlement de décider. Mais pour s'écarter du résultat de cette concertation sociale, il faudrait des circonstances ou des motifs exceptionnels qui, manifeste- ment, n'existent pas. La situation des finances de la Confédé- ration, pour préoccupante qu'elle soit, n'exige pas que l'on porte atteinte aux rémunérations des serviteurs de l'Etat, me- sure que l'on doit considérer comme une ultima ratio. Par ail- leurs, vouloir introduire de nouveaux paramètres pour décider du principe ou de l'ampleur de la compensation nous paraît inopportun.
Tout d'abord, les références à la situation conjoncturelle et à l'évolution des salaires dans l'économie ignorent totalement les grandes différences qui existent entre les régions de notre pays et entre les branches de l'activité économique. On ima- gine difficilement comment le Conseil fédéral devrait apprécier ces disparités pour en tirer une hypothétique moyenne. Ce se- rait la voie ouverte au subjectivisme, aux contestations, et il est plus satisfaisant pour l'esprit de s'en tenir au seul critère objec- tif du coût de la vie.
Ensuite, la comparaison entre le secteur privé et le secteur pu- blic n'est pas raison. Les mécanismes qui régissent les rému- nérations sont différents. N'oublions pas qu'en période de haute conjoncture, à l'époque où les salaires du secteur privé prenaient l'ascenseur, ceux de la fonction publique stagnaient et ne bénéficiaient que de l'adaptation au renchérissement, d'ailleurs assez faible à l'époque.
Aujourd'hui, le phénomène s'est inversé et profite, il est vrai aux fonctionnaires. Mais cela n'est que justice. Alors qu'ils mangeaient le pain noir en période favorable, va-t-on aujour- d'hui leur refuser le pain blanc?
L'équité nous commande de suivre le Conseil fédéral et de privilégier cette concertation sociale dont les bienfaits ne sont plus à démontrer. Ce sera aussi notre manière de rendre hom- mage aux qualités reconnues des serviteurs de la Confédé- ration.
Iten Andreas: Ich kann gut verstehen, dass man in einer Zeit der rückläufigen Konjunktur versucht, den Teuerungsaus- gleich der Wirtschaftslage und der finanziellen Situation des Bundes anzupassen, und dennoch halte ich die Art, wie dies geschehen soll, für verfehlt. Wir sollten bewährte Massnah- men, die uns in der Vergangenheit geholfen haben, den sozia- len Frieden zu erhalten, nicht bei der ersten möglichen Gele- genheit über Bord werfen. Der Teuerungsausgleich hat in der Vergangenheit nicht dazu geführt, dass der Staat ausgelaugt wurde. Wenn wir echt sparen wollen, dann brauchen wir gute und motivierte Mitarbeiter. Ersparnisse bringen uns effiziente Arbeitseinsatz und die sorgfältige Ueberprüfung der Perso- naleinstellungen.
Ich begründe die Ablehnung des Mehrheitsantrags mit folgen- den Argumenten:
Mit den Teuerungszulagen soll der durch die Inflation verur- sachte Kaufkraftverlust ausgeglichen werden. Bei einem Ver- zicht auf den vollen Teuerungsausgleich tritt folglich eine Min- derung der Kaufkraft ein. Mit andern Worten: Der Verzicht auf den vollen Teuerungsausgleich bewirkt einen Reallohnabbau. Für Beamte und Angestellte in unteren Lohnklassen, nament- lich bei den PTT und den SBB, ist ein derartiger Reallohnab- bau schlicht nicht verkraftbar.
Der volle Teuerungsausgleich ist eine tragende Säule des sozialen Friedens in der Schweiz. Es ist stossend, dass gerade der Bund, der - gestützt auf Artikel 2 Bundesverfassung - der Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt verpflichtet ist, diese Säule umstossen will.
Im übrigen können sich Beamte und Staatsangestellte auf- grund des Streikverbots nicht mittels Kampfmassnahmen ge- gen zu niedrige Löhne wehren. Ich halte das für eine Benach- teiligung des Staatspersonals, die nur mit dem Anspruch auf den vollen Teuerungsausgleich gemildert werden kann.
Der Hinweis auf die Löhne in der Privatwirtschaft wäre dann beachtlich, wenn das Lohnniveau in der Verwaltung jenem in der Privatwirtschaft in wirtschafltich guten Zeiten angeglichen würde. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Immerhin konnte bis anhin über den vollen Teuerungsausgleich auch in wirt- schaftlich ungünstigen Zeiten jeweils ein Teil des Lohnrück- standes wieder wettgemacht werden. Dass diese Möglichkeit nun beseitigt werden soll, wirkt sich nicht nur für die Beamten und Angestellten negativ aus, sondern infolge des weiteren At- traktivitätsverlusts für die gesamte Staatsverwaltung als Arbeit- geber.
Eine Verwaltung kann nur leistungsfähig sein, wenn sie über qualifiziertes, einsatzfreudiges Personal verfügt Durch das erwähnte Lohngefälle wird es aber für die öffentliche Hand noch schwieriger, gute Arbeitskräfte behalten bzw. rekrutieren zu können. Dies insbesondere in wirtschaftlich günstigen
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Zeiten, wenn in der Privatwirtschaft teilweise sehr hohe Löhne bezahlt werden.
In der jüngeren Vergangenheit hat bei verschiedenen Unter- nehmungen die Unsitte eingerissen, trotz grossem wirtschaft- lichem Erfolg den vollen Teuerungsausgleich zu verweigern. Dieser Mentalität soll der Staat entschieden entgegentreten und in seiner Vorbildfunktion den vollen Teuerungsausgleich gewähren.
Artikel 2 Absatz 1 in der Fassung der Mehrheit der stände- rätlichen Kommission ist vollkommen unbestimmt. Was be- deutet z. B .: «aufgrund .... der konjunkturellen Lage»? Im wei- teren ist unklar, wie die einzelnen Kriterien gewichtet werden sollen. Wird beispielsweise massgeblich auf die «finanzielle Si- tuation des Bundes» abgestellt, würde das Bundespersonal auf Jahre hinaus auf jeglichen Teuerungsausgleich verzichten müssen. Eine Gesundung der Bundesfinanzen ist nicht in Sicht
Wie ist das Kriterium «Lohnentwicklung in der Wirtschaft» zu interpretieren? Welches sind die Referenzunternehmen? Wir wissen alle, dass auch bei rezessiven Wirtschaftstendenzen lange nicht alle Unternehmensbereiche schlecht dastehen. Im Gegenteil, es gibt Wirtschaftszweige, denen es trotz Rezes- sion in anderen Branchen gutgeht. Welche werden dann als Vergleichsgrössen herangezogen? Mir scheint dieses Krite- rium untauglich.
Völlig unklar ist mir auch, was man unter den «Auswirkungen auf die Preise» versteht. Wollte man jegliche negative Auswir- kung auf die Preise vermeiden, dürfte überhaupt kein Teue- rungsausgleich bezahlt werden. Wer aber kann sich dann noch die hohen Mieten leisten? Wer kauft dann noch die im- mer teurer werdenden Produkte? Ich glaube nicht, dass in die- sem Antrag viel wirtschaftliche Logik steckt, es sei denn, man mache die Beamten vor allem in den niederen Lohnklassen zu Verlierern.
Das Teuerungszulagensystem des Bundes wurde 1977 mit der Abschaffung des rückwirkenden Teuerungsausgleichs und 1985 mit der Abschaffung des halbjährlichen Teuerungs- ausgleichs verschlechtert. Meines Erachtens war das akzepta- bel. Ein weiterer Abbau, der zudem zu einem jährlichen Streit- punkt zwischen Bundesrat und Verwaltung werden könnte, darf nicht vorgenommen werden.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates, des Nationalrates und der Kommissionsminderheit zuzustimmen.
M. Salvioni: Si j'ai demandé à intervenir, c'est parce que j'avais été impressionné par la logique rigoureuse de l'inter- vention de M. Huber, surtout lorsqu'il a affirmé que, au fond, le Conseil fédéral avait la possibilité de rendre plus flexible cette compensation du renchérissement car le texte dit clairement: «Die Beamten .... haben .... Anspruch auf einen angemesse- nen Teuerungsausgleich», Malheureusement, dans le texte français, le «angemessen» n'existe pas, ce qui peut justifier certains malentendus intervenus ici. Ce texte dit simplement: « .... ont droit à une compensation du renchérissement qui per- met de maintenir le pouvoir d'achat de leur rétribution». Cela signifie que la flexibilité n'existe pas selon le texte français.
C'est la raison pour laquelle je demande, à l'intention de la Commission de rédaction, d'accorder les violons, afin que cette possibilité figure aussi dans le texte français. Et à ce point, je dirai qu'il n'y a pas de différence entre la formulation de la majorité et celle de la minorité. Au fond, la formulation de la majorité permet au Conseil fédéral d'adapter la compensa- tion du renchérissement à la situation générale, sans entrer dans des détails ultérieurs.
Enfin, si vous me permettez encore cette dernière considéra- tion, je dirais que la différence est autre. Si l'on accepte le texte de la majorité, cela signifie donner au Conseil fédéral un signal pour essayer de réduire encore la compensation du renchéris- sement. C'est pourquoi je suis d'avis que le Conseil fédéral doit être habilité à poursuivre sa politique flexible de compen- sation du renchérissement, comme il l'a fait jusqu'ici. La pro- position de la minorité doit donc être soutenue.
Rhinow, Berichterstatter: Nur ganz kurz, die Argumente sind ja ausgebreitet worden: Es liegt ein gewisser Widerspruch vor,
wenn einzelne Anhänger der Minderheit sagen, der Antrag der Mehrheit sei unnötig, und andere in ihm eine gravierende Um- wälzung des gesamten Besoldungssystems des Bundes se- hen. Irgendwie geht beides nicht auf, und beides stimmt auch nicht. Der Mehrheitsantrag ist nötig, weil er eine gewisse Aus- weitung der Kriterien bringt, aber in der Tat nicht sehr viel ver- ändern wird. Das müssen wir uns eingestehen, wenn wir die Sache nüchtern ansehen und nicht den Teufel an die Wand malen wollen.
Herrn Huber möchte ich nur im Sinne einer Klammerbemer- kung mitteilen, dass ich nicht gesagt habe, die Bundesver- sammlung solle die Verhandlungen führen; ich habe nur ge- sagt, die Bundesversammlung trage die Verantwortung, denn sie habe zu entscheiden, nach welchen Kriterien letztlich die- ser Teuerungsausgleich festgelegt werden soll.
Wir haben heute praktisch einen vollen Teuerungsausgleich, zwar keinen theoretisch vollen - das ist richtig -, die Teuerung wird nicht ganz hundertprozentig ausgeglichen. Aber wenn wir mit anderen Arbeitgebern vergleichen, dann sind wir in der Nähe eines vollen Teuerungsausgleiches. In der Vergangen- heit haben wir auch rückwirkende Auszahlungen gekannt! Ich sehe einfach nicht ein, wie Sie diese starre Regelung auf vier Jahre hinaus - da liegt der grosse Unterschied, wir entschei- den ja nicht für das nächste Jahr - vor den vielen Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmern rechtfertigen wollen, die in der Pri- vatwirtschaft tätig sind, die keinen Anspruch auf diesen prak- tisch vollen Ausgleich auf vier Jahre hinaus besitzen und die in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung auch keine Aussicht haben, auf vier Jahre hinaus die Teuerungszulage in dieser Höhe praktisch im Sack zu haben.
Herr Bundesrat Stich, Sie sagten vorhin, mit dem Vorschlag des Bundesrates wüssten wir, was wir hätten. Sie meinten viel- leicht all diejenigen unter uns, die im öffentlichen Dienst sind oder gewesen sind und jetzt so vehement für den Antrag des Bundesrates plädiert haben. Ich fühle mich diesen Kollegen sehr verbunden, ich gehöre nämlich auch dem öffentlichen Dienst an. Aber ich meine, wir haben hier nicht für den öffentli- chen Dienst allein zu entscheiden, sondern für das ganze Land.
Bundesrat Stich: Ich habe Ihre Diskussion sehr aufmerksam verfolgt Eines hat mich sehr gefreut, nämlich dass niemand gesagt hat, das bisherige System habe sich nicht bewährt; oder, wir hätten das bisherige System missbraucht. Wir haben einen angemessenen Teuerungsausgleich ausgehandelt, der vom Bundesrat und letztlich vom Parlament immer gutgeheis- sen worden ist. Ich denke, das ist an sich sehr viel wert. Wenn man irgend etwas tun will, dann braucht man ein Mass, wenn man nicht masslos oder willkürlich sein will.
Herr Kommissionspräsident, der Lebenskostenindex wird wie- der abgeändert; das ist richtig. Aber ich denke, es ist auch rich- tig, dass man das gelegentlich tut. Ich erinnere Sie daran, dass unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg im Lebenskostenin- dex das Waschbrett inbegriffen war. Wer braucht das heute noch? Wir hatten weiter das Militärvelo drin - nichts gegen Mili- tärvelos -, aber heute ist die Haftpflichtversicherung für Autos für die meisten Leute viel wichtiger als das Waschbrett oder das Militärvelo. Solchen Veränderungen der Lebenshaltung muss man sich anpassen. Und auch dazu ist zu sagen: Auch der Lebenskostenindex ist letztlich ein Verständigungsindex. Sie können natürlich sagen: Er stimmt für niemanden zu 100 Prozent, vielleicht für gar niemanden. Aber es ist ein Mass- stab. Bei denjenigen, die beispielsweise mehr Teuerungsaus- gleich erhalten, weil wir die Tabaksteuer erhöhen, sind alle Nichtraucher natürlich Profiteure, aber sie werden dann auf der andern Seite gelegentlich auch wieder einmal etwas nicht voll ausgeglichen bekommen. Das sollte sich in etwa aus- gleichen.
Aber worüber man sich einigen muss, Herr Kommissionsprä- sident, das ist die Wahl des Massstabes. Es kommt vermutlich nicht gut heraus, zugleich mit dem Meter, dem Kilo und dem Liter messen zu wollen. Irgendwann muss man sich auf das Zweckmässige einigen. Und beim Antrag der Kommissions- mehrheit heisst es, der Bundesrat habe auf die jeweiligen Le- benskosten und auf die konjunkturelle Lage Rücksicht zu neh-
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men. Was heisst das? Heisst das für den Finanzminister, dass er bei Verhandlungen mit den Partnern, den Gewerkschaften, den öffentlichen Verbänden, in der Hochkonjunktur folgendes sagen muss? Ja gut, es geht jetzt ausgezeichnet, die Teue- rung steigt zwar, die Preise auch, es ist eine Inflation, wir erhö- hen jetzt die Löhne übermässig, weil die Konjunktur gut ist, vielleicht auch, weil wir weniger Leute finden. Heisst es das? Oder müssen Finanzminister in diesem Fall vielleicht das Ge- genteil vertreten? Nämlich: Bitte, wenn alle übertreiben, sollte irgendein Arbeitgeber doch vernünftig sein und eher in die an- dere Richtung wirken und eher nicht übertreiben. Und was soll er umgekehrt in einer Zeit der Rezession tun? Soll er da auch möglichst rasch sehr tief hinuntergehen im Sinne der Gerech- tigkeit, im Sinne des Vergleichs mit anderen?
Da kann man sich dann auch fragen, warum wir gelegentlich besondere Programme entwickeln, um die Wirtschaft anzu- kurbeln, wenn wir von vornherein schon alles tun, um die Kauf- kraft zu schmälern. In einem Zeitpunkt, wo die Wirtschaft rück- läufig ist, kann es sinnvoll sein, grosszügig zu sein und die Kaufkraft zu erhalten. Das kommt dann nicht nur den Bundes- angestellten zugute, sondern es kommt sicher auch den an- dern zugute, auch den Leuten in kleinen Betrieben, nicht weil jene den vollen Teuerungsausgleich bekämen, sondern damit die Arbeitslosigkeit nicht noch weiter ansteigt. Das ist dann vielleicht die Alternative.
Dieselbe Situation haben wir bei der Lohnentwicklung. Die Lohnentwicklung muss nicht unbedingt gleich verlaufen wie die konjunkturelle Lage. Sie tut es häufig, aber nicht immer. Auch hier stellt sich in bezug auf die Formulierung gemäss der Mehrheit die Frage: Könnten wir, falls nun der Lebenskosten- index nicht mehr das Mass aller Dinge sein sollte und wir ge- genüber wesentlichen Betrieben der Schweiz - der Bund ist ja an sich auch ein Grossbetrieb, er kann sich nicht mit einem Kleinbetrieb vergleichen - einen momentanen Rückstand fest- stellten, beschliessen, die Löhne zu erhöhen, 1 oder 2 Prozent über dem, was für den Teuerungsausgleich notwendig wäre? Könnten wir das? Ich glaube, wir hätten dann nur eine Vermi- schung zwischen Teuerungsausgleich und Reallohnerhö- hung. Und ich denke, ein System, bei dem man sich über den Massstab nicht einig ist, kann auf die Dauer nicht gut funktio- nieren. Das wird nur sehr, sehr viele Unzufriedene geben, sei es bei den Arbeitnehmern, sei es im Parlament, denn die Ge- wichtung wird dann sehr unterschiedlich sein. Deshalb muss ich Ihnen sagen, bleiben Sie beim Vorschlag des Bundesra- tes. Dann wissen Sie, was Sie haben, dann wissen Sie, woran wir uns halten. Er hat zudem den Vorteil einer gewissen Kon- stanz; das ist auch etwas. Die Beamten wissen, woran sie sind. Es ist nicht so, dass man einmal hinauf-, einmal hinuntergeht und nicht weiss, welches Kriterium gerade wie bewertet wird. Das wäre nachher die Frage. Wenn Sie beispielsweise auch auf die Auswirkungen auf die Preise Rücksicht nehmen müssen, heisst das dann konkret, dass ich unterschiedliche Löhne aushandeln muss, beispielsweise für die Steuerver- waltung und für die PTT? Das käme vermutlich auch nicht gut heraus.
Durch die Aufzählung verschiedener Tatbestände und ver- schiedener Massstäbe gewinnen Sie keine Klarheit, sondern Sie verunsichern nur, und man kann Ihnen dann unterschie- ben, Sie würden den Weg natürlich jetzt nur wegen der finan- ziellen Situation des Bundes wählen. Die finanzielle Situation des Bundes ist nicht gut: Wir müssten also nichts mehr bezah- len. Aber ich erinnere mich auch daran, dass es sehr gut ge- gangen ist Da hat man mir auch gesagt, der Bund könnte beim Teuerungsausgleich doch etwas grosszügiger sein. Das kann nicht in Frage kommen. Es kann nach oben nicht in Frage kommen, und es kann nach unten nicht in Frage kom- men. Der Arbeiter ist seines Lohnes wert. Dafür zu sorgen, dass die Kasse stimmt, ist Aufgabe des Finanzministers, des Bundesrates und nicht zuletzt des Parlaments. Das ist Ihre Auf- gabe, dafür müssen Sie sorgen. Aber dazu haben Sie dann nächste Woche Gelegenheit. Aber bitte sorgen Sie heute da- für, dass wir den gesunden Massstab beibehalten, dass wir weder masslos noch willkürlich werden.
Bitte stimmen Sie dem Bundesrat, dem Nationalrat und der Kommissionsminderheit zu.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
20 Stimmen 18 Stimmen
Abs. 2, 3 - Al. 2, 3 Angenommen - Adopté
Art. 3-5 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 21 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.027
Alkoholverwaltung. Voranschlag 1992/1993 Régie des alcools. Budget 1992/1993
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. April 1992 Message et projet d'arrêté du 8 avril 1992 Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31, 3012 Berne
M. Coutau, rapporteur: Permettez-moi de commencer avec deux remarques de pure forme.
Tout d'abord, en raison de l'entrée en vigueur de la révision de la loi sur les rapports entre les conseils, c'est la première fois cette année qu'il incombe à la Commission des finances d'ex- aminer le budget de la Régie fédérale des alcools, et non plus à la Commission de la santé. Il est logique en effet que la même commission aborde sous l'angle financier les comptes et les budgets des différentes entreprises fédérales comme ceux de la Confédération elle-même. En revanche, l'examen du rapport sur l'usage par les cantons du produit du bénéfice de la Régie fédérale des alcools qui leur revient reste entre les mains de la Commission de la santé en raison des aspects sa- nitaires prépondérants que comporte ce rapport.
Ma seconde remarque concerne la présentation du budget de la Régie, qui a été ajustée aux critères applicables aux autres comptabilités fédérales selon le système VEREDA Les chiffres du budget 1992/93 ne sont donc pas totalement comparables avec ceux des années précédentes mais la commission a ob- tenu des éléments comparatifs suffisants pour lui permettre d'apprécier l'évolution des charges et des produits.
Les principaux éléments du budget révèlent une sensible aug- mentation des produits qui devraient passer de 404 millions de francs au compte 1990/91 à 413 millions au budget 1992/93. Pour l'essentiel, il s'agit des effets de la hausse des taxes fiscales entrée en vigueur le 1er octobre 1991. Cette hausse exercera donc ses conséquences pour la première fois sur l'ensemble de la période budgétaire 1992/93. En re- vanche, on escompte une assez grande stabilité dans la consommation d'alcool de bouche, plutôt marquée par une légère tendance à la diminution. Toutefois, cette tendance est plus que compensée par une nouvelle augmentation des ven- tes d'alcool destiné à des fins chimiques et techniques.
Du côté des charges, on enregistre une hausse sensible des dépenses de personnel, conforme d'ailleurs aux décisions pri- ses pour l'ensemble du personnel fédéral. Quant aux dépen-
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Teuerungsausgleich an das Bundespersonal Compensation du renchérissement au personnel fédéral
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
91.074
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
420-428
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Ref. No
20 021 421
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