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Parlamentarische Initiative. Direktzahlungen
zenten auch eine entsprechende Regelung zu treffen sei, dann stünde dem bei der Behandlung dieser Initiative durch den Nationalrat nichts entgegen.
Ich würde Ihnen aber empfehlen, heute der ständerätlichen Fassung zuzustimmen. Sie sehen, dass wir beim Obstbau be- gonnen haben und jetzt bei der Landwirtschaft sind, so dass wir die anderen Bereiche gegebenenfalls in einem späteren Zeitpunkt - oder auch schon durch den Nationalrat - einbezie- hen könnten.
Präsidentin: Nach Artikel 21ter Geschäftsverkehrsgesetz kann eine Kommission, welche eine Initiative ergreift, ohne Vorprüfung eine Vorlage ausarbeiten. Das hat diese Kommis- sion getan, deswegen können wir den Entwurf sofort behan- deln.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Titel und Ingress, Ziff. I Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Titre et préambule, ch. I
Proposition de la commission Adhésion au projet de la commission
Frau Simmen: Zu Litera a von Artikel 25bis Absatz 1: Analog zu den Massnahmen, die wir im Obstbau beschlossen haben, wurde festgelegt, dass diese Selbsthilfemassnahmen allen Produzenten zugute kommen, eben nicht nur Mitgliedern bei irgendwelchen irgendwie gearteten Organisationen.
Zu Litera b: Die Massnahmen sollen in erster Linie dazu die- nen, die Produktion den Marktverhältnissen anzupassen - auch das scheint uns sehr wichtig zu sein. Ebenso ist die Qua- lität der Produkte im Interesse der ganzen Landwirtschaft zu fördern, und eine gewisse Mindestanzahl an Produzenten, die auch über eine Mindestmenge des Anbaus beziehungsweise der Produktion verfügen, müssen angeschlossen sein. Wir ha- ben uns bei den Prozentsätzen, die in der Kommission noch diskutiert wurden, an die Regelungen gehalten, die dort exi- stieren, wo solche Solidaritätsbeiträge bereits in Kraft sind.
Angenommen - Adopté
Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Ch. Il Proposition de la commission Adhésion au projet de la commission
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
An den Nationalrat - Au Conseil national
22 Stimmen 2 Stimmen
92.417
Parlamentarische Initiative (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) Finanzierung der Direktzahlungen
Initiative parlementaire (Commission de l'économie et des redevances) Financement des paiements directs
Wortlaut der Initiative vom 27. Mai 1992
Zur Finanzierung der Direktzahlungen nach revidiertem Land- wirtschaftsgesetz werden die gesetzlichen Grundlagen über die Erhebung der Umsatzsteuer dahin geändert, dass Esswa- ren und nichtalkoholische Getränke der Umsatzsteuer zu ei- nem reduzierten Steuermass unterstellt werden.
Im Rahmen der geltenden Warenumsatzsteuerordnung ist der Satz auf 1,5 Prozent für Detaillieferungen mit einem entspre- chend erhöhten Satz für Engroslieferungen festzusetzen. Die Steuer wird erst erhoben, wenn die Bestimmungen über die Direktzahlungen in Kraft treten.
Texte de l'initiative du 27 mai 1992
Pour financer les paiements directs prévus dans le projet de révision de la loi sur l'agriculture, les bases légales concernant le prélèvement de l'impôt sur le chiffre d'affaires sont modi- fiées en ce sens que les denrées alimentaires et les boissons non alcooliques sont soumises à l'impôt sur le chiffre d'affaires à un taux réduit. Dans le cadre du régime actuel de l'impôt sur le chiffre d'affaires, un taux de 1,5 pour cent est à fixer pour les livraisons au détail; il est majoré en proportion pour les livrai- sons en gros. L'impôt est perçu dès l'entrée en vigueur des dispositions concernant les paiements directs.
Herr Jagmetti unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
In Uebereinstimmung mit Artikel 21ter des Geschäftsverkehrs- gesetzes unterbreiten wir Ihnen den Bericht der Kommission über ihre eigene parlamentarische Initiative. Diese Initiative bezweckt die Sicherung der Finanzierung der Direktzahlun- gen durch die Unterstellung der Lebensmittel und der nicht- alkoholischen Getränke unter die Warenumsatzsteuer.
Begründung der Initiative
In seiner Botschaft vom 27. Januar 1992 zur Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes (92.010) legt der Bundesrat seine Konzeption zur Finanzierung der Direktzahlungen dar. Er schlägt einerseits zweckgebundene Einnahmen, andererseits den Einbezug der Nahrungsmittel in die Wust vor. Letzteres muss im Rahmen der Neuordnung der Bundesfinanzen (Uebergang zu einer geänderten Umsatzsteuer oder Einfüh- rung einer Mehrwertsteuer) geschehen.
Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates in be- zug auf die vorgeschlagenen Massnahmen zur Absicherung der Finanzierung, nicht aber in bezug auf den Zeitplan. Sie ist der Ansicht, dass eine Entscheidung hinsichtlich der Finanzie- rung jetzt erfolgen muss, damit sie im Augenblick gesichert ist, da die Bestimmungen über die Direktzahlungen in Kraft treten. Die Kommission ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die Lage der Bundesfinanzen neue Ausgaben nur bei gleichzei- tiger Sicherstellung der Finanzierung beschlossen werden sollten.
Gegenwärtig herrscht unter der bäuerlichen Bevölkerung starke Beunruhigung. Die hauptsächlichen Ursachen dafür sind die Entwicklungen im Gatt und in Europa sowie die Neu- orientierung der schweizerischen Landwirtschaftspolitik. Un- ter diesen Umständen ist es die Pflicht der Kommission zu handeln, denn die Bauern hegen bestimmte Erwartungen und setzen ihre Hoffnung auf diese Finanzierung. Das ist um so
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mehr gerechtfertigt, als der Bund vor einem finanziellen Eng- pass steht.
Mit ihrem Einsatz für die Finanzierung dieser Direktzahlungen nimmt die Kommission ihre Verantwortung in bezug auf das Bundesbudget wahr.
Die Kommission hält es für sinnvoll, die Nahrungsmittel (Ess- waren und nichtalkoholische Getränke) zu einem reduzierten Steuermass in die Wust einzubeziehen. Das bringt zwar eine zusätzliche Belastung für die Verbraucher mit sich; diese lässt sich aber insofern rechtfertigen, als mit der Einführung von Di- rektzahlungen eine vermehrt marktwirtschaftlich ausgerich- tete Preispolitik verbunden ist und die Verbraucher dadurch von weniger hohen Preisen profitieren werden.
Um den Vorstoss mit der Einführung einer neuen Finanzord- nung koordinieren zu können, hat die Kommission die Form der allgemeinen Anregung gewählt. Damit bleibt Raum, um die beiden Vorlagen zu einem Ganzen zusammenfügen zu können. Aus dem gleichen Grund spricht die Initiative von der Aenderung der gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der Warenumsatzsteuer und nicht von einer Aenderung des Bun- desratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer. Festzuhal- ten ist, dass die alkoholischen Getränke nicht einzubeziehen sind; denn diese werden schon heute durch die Wust zum nor- malen Steuermass (6,2 Prozent für Detaillieferungen und 9,3 Prozent für Engroslieferungen) belastet. Der vorgeschla- gene Satz von 1,5 Prozent ist der geltenden Ordnung ange- passt; er bezieht sich auf die Detaillieferungen, was zur Folge hat, dass aufgrund der bestehenden Satzstaffelung der Steuersatz für Engroslieferungen 2,25 Prozent, also 50 Pro- zent mehr als der Satz auf der Detailstufe, zu betragen hätte. Beim Uebergang zu einer Mehrwertsteuer wären die erforderli- chen Anpassungen vorzunehmen. Die Kommission ist aller- dings der Auffassung, dass die Relation der Ansätze beibehal- ten werden sollte.
Abschliessend muss festgehalten werden, dass diese Initia- tive den Weg zu einer wie auch immer gearteten neuen Finanz- ordnung offenlässt.
Erwägungen der Kommission
Anlässlich ihrer Sitzung vom 17./18. Februar 1992 hat die Kommission des Ständerates für Wirtschaft und Abgaben den 7. Landwirtschaftsbericht und die Botschaft zur Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes behandelt. Sie stellte fest, dass die Ausführungen über die Finanzierung der Direktzahlungen nicht ausreichend waren. Aus diesem Grunde beauftragte sie den Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, ihr einen Bericht mit Vorschlägen über den Einbezug der Nahrungsmit- tel in die Warenumsatzsteuer (Wust) vorzulegen.
Der Bundesrat erwähnt in diesem Bericht vom 3. März 1992, dass er die Meinung der Kommission teilt, wonach eine ver- nünftige Besteuerung der Nahrungsmittel zur Finanzierung der Direktzahlungen vorzusehen sei. Er ist jedoch der Mei- nung, dass es nicht sinnvoll ist, die Warenumsatzsteuer zur gleichen Zeit zu ändern, da die verfassungsmässige Grund- lage für die Finanzordnung neu geregelt werden muss.
Am 5. März 1992 erörterte die Kommission im Beisein von Bundesrat Stich Finanzprobleme. Sie beschloss, die Initiative zu ergreifen, denn es erschien ihr notwendig, dass die Finan- zierung der Direktzahlungen bei ihrer Einführung gesichert ist. Die Kommission tagte erneut am 16. April 1992. Sie entschied mit 10 zu 1 Stimmen, dem Ständerat eine parlamentarische In- itiative in der Form einer allgemeinen Anregung vorzulegen. Die Begründung der Kommissionsmehrheit für eine solche In- itiative ist oben aufgeführt. Die Minderheit vertritt die Auffas- sung, dass gleichzeitig eine Uebergangsregelung von den Agrarsubventionen zum System der Direktzahlungen festge- legt werden müsste, in der die Ueberschussproduktion abge- baut wird. Die so freiwerdenden Mittel können dann für die Di- rektzahlungen eingesetzt werden.
Der Wortlaut der Initiative wurde am 1. Mai 1992 durch eine Unterkommission ausgearbeitet und mit dem Begleitbericht der Kommission am 27. Mai 1992 zur Genehmigung unter- breitet.
Nach Artikel 21ter Absatz 3 Geschäftsverkehrsgesetz kann eine Kommission, wenn sie die Initiative ergreift, ohne Vorprü-
fung eine Vorlage ausarbeiten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Initiative in der Form einer allgemeinen Anre- gung. Das bedeutet, dass die Kommission nach Artikel 21ter Absatz 1 dem Rat Bericht und Antrag über die Folge, die der Initiative gegeben werden soll, erstatten muss.
Die Kommission hat ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, diese Initiative während der Sommersession 1992 zu behan- deln. Andererseits hat sie sich für die Einleitung eines Ver- nehmlassungsverfahrens ausgesprochen. Dieses soll in Gang gesetzt werden, sobald der Beschluss des Ständerates über diese parlamentarische Initiative der Kommission be- kannt ist.
M. Jagmetti présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Conformément à l'article 21bis, alinéa premier, de la loi sur les rapports entre les conseils, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats dépose une initiative par- lementaire.
Développement de l'initiative
Dans son message du 27 janvier 1992 concernant la modifica- tion de la loi sur l'agriculture (92.010), le Conseil fédéral donne sa conception du financement des paiements directs. Il pro- pose, d'une part, des recettes à affectation spéciale et, d'autre part, un assujettissement des denrées alimentaires à l'Icha. Ce dernier devant être réglé dans le cadre du nouveau régime fi- nancier de la Confédération (passage à un régime modifié de l'Icha ou introduction d'une taxe sur la valeur ajoutée).
La commission rejoint le Conseil fédéral quant aux moyens uti- lisés pour assurer ce financement, mais se distance de celui-ci du point de vue temporel. En effet, elle estime qu'une décision touchant au financement doit intervenir maintenant, de ma- nière à ce qu'il soit assuré dès l'entrée en vigueur des disposi- tions concernant les paiements directs. La commission estime qu'en raison de la situation financière de la Confédération de nouvelles dépenses ne devraient être décidées que si l'on ga- rantit simultanément leur financement.
L'inquiétude prédomine actuellement dans le monde paysan. Le GATT, l'Europe, la nouvelle orientation de la politique agri- cole suisse en sont les sources principales. Dans ces condi- tions, il est du devoir de la commission d'agir, car une attente existe chez les paysans et ils fondent des espoirs sur ce finan- cement, d'autant plus justifiés que la Confédération se trouve dans une impasse budgétaire. En donnant des assurances quant au financement de ces paiements directs, la commis- sion prend ses responsabilités envers le budget de la Confé- dération.
La commission pense qu'il est raisonnable d'assujettir, à un taux réduit, les denrées alimentaires à l'Icha. Certes, cela re- présente une charge supplémentaire pour les consomma- teurs, mais elle se justifie dans la mesure où il est prévu de me- ner, de pair à l'introduction des paiements directs, une politi- que axée davantage sur le marché, qui permettra aux consom- mateurs de bénéficier de prix moins élevés.
Afin de coordonner cette intervention et l'instauration d'un nouveau régime financier, la commission a choisi la forme de l'initiative conçue en termes généraux. Cela permet d'unir les deux projets en un tout cohérent. Pour des raisons identiques, le texte de l'initiative mentionne une modification des bases lé- gales concernant le prélèvement de l'impôt sur le chiffre d'af- faires et non pas une modification de l'arrêté du Conseil fédé- ral instituant un impôt sur le chiffre d'affaires. Il est à noter que les boissons alcooliques ne sont pas prises en considération, car elles sont déjà taxées au taux normaux dans le cadre de l'Icha. Le taux de 1,5 pour cent est un taux adapté au régime actuel, susceptible d'être modifié en vue d'un régime futur qui pourrait être en l'occurrence une taxe sur la valeur ajoutée. A titre d'indication, une majoration proportionnelle pour les li- vraisons en gros équivaudrait à 2,25 pour cent, soit 50 pour cent du taux de détail. En cas d'institution de la taxe sur la va- leur ajoutée, il faudrait procéder aux adaptations nécessaires. La commission est cependant d'avis que la relation entre les taux ne devrait pas être modifiée.
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En définitive, il est important de préciser que cette initiative laisse la porte ouverte à un nouveau régime financier, quelle que soit sa nature.
Considérations de la commission
Lors de sa séance des 17 et 18 février 1992, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats a traité le 7e rapport sur l'agriculture ainsi que le message concernant la modification de la loi sur l'agriculture. Elle a constaté que les explications touchant au financement des paiements directs n'étaient pas suffisantes. Pour cette raison, elle a chargé le chef du Département fédéral de l'économie publique de lui soumettre un rapport et des propositions concernant l'assujet- tissement des denrées alimentaires à l'impôt sur le chiffre d'af- faires (Icha). Le Conseil fédéral mentionne dans ce rapport du 3 mars 1992 qu'il partage l'avis de la commission selon lequel une imposition raisonnable des denrées alimentaires doit être envisagée pour financer les paiements directs. Il estime ce- pendant qu'il n'est pas judicieux de modifier pour l'instant l'ar- rêté instituant un impôt sur le chiffre d'affaires, soit en même temps que le renouvellement nécessaire de la base constitu- tionnelle pour le régime financier.
Le 5 mars 1992, la commission a tenu un débat, en présence de M. Otto Stich, conseiller fédéral, sur ces questions de finan- cement. Elle a décidé d'agir car il lui paraissait nécessaire que le financement soit assure lors de l'introduction des paiements directs.
La commission a siégé à nouveau le 16 avril 1992. Elle a dé- cidé par 10 voix contre une de présenter au Conseil des Etats une initiative parlementaire rédigée sous la forme d'une de- mande conçue en termes généraux. Les arguments de la ma- jorité en faveur de cette initiative se trouvent ci-devant. Pour la minorité de la commission, il faut simultanément instaurer un régime de transition pour assurer le passage des subventions à l'agriculture au systme des paiements directs et réduire la surproduction. Les ressources ainsi dégagées pourraient être affectées au financement des paiements directs.
Le texte de cette initiative a été élaboré le 1er mai 1992 par une sous-commission et il a été soumis, de même que le rapport l'accompagnant, à l'approbation de la commission le 27 mai 1992.
Selon l'article 21ter, alinéa 3, si une commission fait usage du droit d'initiative, elle peut rédiger un projet d'acte législatif sans le soumettre à la procédure de préavis. Dans le cas pré- sent, il s'agit d'une initiative conçue en termes généraux. Cela signifie que la commission devra remettre au conseil, tel que le prévoit l'article 21ter, alinéa premier, un rapport accompagné d'un préavis concernant la suite à donner à l'initiative.
La commission a manifesté son intention de traiter cette initia- tive durant la session d'été 1992. D'autre part, elle s'est pro- noncée en faveur de l'ouverture d'une procédure de consulta- tion. Celle-ci devrait débuter dès que l'on connaît la décision du Conseil des Etats relative à cette initiative parlementaire de la commission.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt mit 6 zu 0 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.
Antrag Weber Monika Der Initiative keine Folge geben.
Proposition de la commission La commission propose, par 6 voix contre zéro, de donner suite à l'initiative.
Proposition Weber Monika Ne pas donner suite à l'initiative.
Jagmetti, Berichterstatter: Die Kommission schlägt Ihnen hier eine Lösung vor, von der sie weiss, dass sie damit landauf landab keinen Applaus ernten wird. Sie macht den Vorschlag, weil sie ihn für die Konsequenz unserer Beschlüsse in der Frühjahrssession hält. Indem wir die Freiliste der Umsatzbe- steuerung antasten, schaffen wir für den Konsumenten - und
das sind wir alle - scheinbar Nachteile. Ich sage «scheinbar», da nach Auffassung der Kommissionsmehrheit netto nicht mit Mehrbelastungen zu rechnen ist.
Die Initiative steht im Zusammenhang mit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes über die Direktzahlungen, die wir in der Frühjahrssession beraten haben. Wir haben damals ent- schieden, dass die Einkommenssicherung in der Landwirt- schaft in verstärktem Masse nicht mehr über den Preis, son- dern über Direktzahlungen erfolgen soll. Damit würde sich der Preis der Produkte stärker an den Markt anpassen, und wir können damit rechnen, dass für den Konsumenten eine gerin- gere Preisbelastung resultiert, weil wir die Einkommenssiche- rung nicht mehr über die agrarwirtschaftlichen Massnahmen durchführen wollen, sondern durch die Direktzahlungen.
Wenn wir nun unter diesem Gesichtspunkt mit einer Preissen- kung bei den Produkten und einer stärkeren Belastung des Staatshaushaltes zu rechnen haben, ist die Konsequenz die, dass wir auch für die Finanzierung dieser Aufwendungen zu sorgen haben.
Wir stehen ja vor der Schwierigkeit, dass unser Bundeshaus- halt zu stark belastet ist und wir gezwungen sind, nach Sanie- rungsmöglichkeiten zu suchen. Wenn eine Kommission dem Bund eine neue Aufgabe übertragen und neue Direktzahlun- gen vorsehen will, dann ist es nach Auffassung der Kommis- sionsmehrheit auch die Pflicht dieser Kommission zu sagen, wie die Finanzierung durchgeführt werden soll. Der Mechanis- mus, den ich Ihnen geschildert habe, nämlich die Preisreduk- tion, die durch die stärkere Ausrichtung auf den Markt resul- tiert, durch Abgaben auf diesem Preis beschränkt zu kompen- sieren, schien der Kommissionsmehrheit eine logische Folge der ganzen Umstellung zu sein.
Sie wissen ja, dass der Bundesrat das in seiner Botschaft selbst angedeutet hat, dass er aber der Meinung war, es sei jetzt nicht der Moment, in dieser Vorlage so etwas zu beantra- gen, weil ja die Finanzordnung zur Debatte stehe.
Die Kommission hat das natürlich nicht verkannt, und sie un- terbreitet Ihnen deshalb keine ausformulierte Initiative, son- dern eine in der Form der allgemeinen Anregung. In diese all- gemeine Anregung haben wir einzelne Jalons eingebaut, da- mit wir wissen, wovon wir sprechen. Wenn Sie der Auffassung sind, der Weg sollte weiter beschritten werden, dann erteilen Sie mit der Zustimmung zu dieser Initiative der Kommission ei- nen Auftrag zur Weiterberatung; der gleichen Kommission, die nachher die Finanzordnung zu behandeln haben wird und die diesen Auftrag mit der Finanzordnung kombiniert beraten und eventuell auch in die Finanzordnung einbauen kann.
Das ist der Grund, weshalb wir die allgemeine Anregung als Form gewählt haben. So haben wir Gestaltungsmöglichkeiten und vor allem auch die Möglichkeit der Koordination mit der Finanzordnung.
Nun noch zu den Jalons, die wir trotz Beschränkung auf eine allgemeine Anregung setzen möchten. Wir haben ganz bewusst einen Prozentsatz für die Detaillieferungen einge- baut, weil wir die Grössenordnung angeben wollten. Es steht nicht zur Diskussion, Nahrungsmittel dem Normalsatz der allgemeinen Warenumsatzsteuer zu unterstellen; es steht nur zur Diskussion, die Nahrungsmittel mit 1,5 Prozent zu belasten.
Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass die vor einem Jahr in der Volksabstimmung verworfene Finanzvorlage eine Bela- stung mit 1,9 Prozent vorsah. Der Grund für diese 1,9 Prozent war damals die Aufrechnung der Taxe occulte auf die Mehr- wertsteuer. Gestützt auf die Berechnungen waren wir der Mei- nung, dass diese 1,9 Prozent keine Zusatzbelastung seien, sondern im Grunde genommen das, was heute schon in die- sen Beträgen inbegriffen sei; um einen ungefähren Massstab zu setzen, haben wir jetzt 1,5 Prozent genannt.
Weil es uns nicht darum geht, nun einfach Nahrungsmittel zu belasten, um den Bundesfinanzhaushalt zu sanieren, haben wir den letzten Satz eingebaut. Die Steuer ist zwar nicht direkt zweckgebunden, aber sie soll überhaupt nur in Frage kom- men, wenn die Direktzahlungen beschlossen sind. Es ist also eine einseitige Bindung. Es ist nicht die Bindung der Direkt- zahlungen an die Steuer, aber die Bindung der Steuer an die Direktzahlungen. Wir wollen diese Belastung nur dann, wenn
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Initiative parlementaire. Paiements directs
der Systemwechsel erfolgt, der uns zu dieser Lösung veran- lasst.
Das waren die Ueberlegungen, die wir mit unserer Vorstellung verbanden. Wir bitten Sie also um Zustimmung zu dieser par- lamentarischen Initiative in der Form einer allgemeinen Anre- gung, über die dann die Kommission im Zusammenhang mit der Finanzvorlage beraten kann.
Sie haben dazu einen schriftlichen Bericht erhalten. Wenn ich trotzdem noch einige Worte dazu gesagt habe, war es, um die Akzente zu setzen und vor allem auch, um zu zeigen - ich wie- derhole mich -, dass es nicht darum geht, nun einfach einen Ausweg zu suchen, um den Bundesfinanzhaushalt zu sanie- ren und dabei die Lebensmittel zu belasten, sondern dass es uns einzig und allein darum geht, das B zum A zu sagen, d. h., den Direktzahlungen auch eine Möglichkeit zur Finanzierung beizugesellen. So könnten wir hier zu einem Ganzen kom- men, zu einem Ganzen, das insofern kohärent sein soll, weil der Markt zu einer Preissenkung führen soll. Mit den 1,5 Pro- zent könnte diese Preissenkung teilweise aufgefangen wer- den, um das zu finanzieren, was eben zu dieser Preissenkung geführt hat
Ich bitte Sie also namens der Mehrheit der Kommission, dieser Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zuzustimmen.
Frau Weber Monika: Ich stelle Ihnen den Antrag, der parla- mentarischen Initiative der Kommission keine Folge zu geben. Der Entscheid der Kommission liegt zeitlich völlig quer und entspricht überhaupt nicht dem, was der Bürger und was der Konsument in der heutigen Zeit erwartet.
Ich erlaube mir, dazu drei Dinge zu bemerken:
Eine parlamentarische Initiative dieser Art hat überhaupt keine Eile. Es ist nämlich zu sagen, dass das Gesetz über die Direktzahlungen frühestens in etwa drei bis vier Jahren greifen wird. Das müssen wir sehen: Es braucht eine gewisse Anlauf- zeit. Sollte es aber so sein, dass das Gesetz in einigen Fällen bereits vorher angewendet werden kann, so hat der Bundesrat im Budget bereits vorgesorgt. Das muss man mit aller Deut- lichkeit feststellen.
Die Kommission schreibt in ihrem Bericht, dass «mit der Einführung von Direktzahlungen eine vermehrt marktwirt- schaftlich ausgerichtete Preispolitik verbunden ist und die Verbraucher dadurch von weniger hohen Preisen profitieren werden». Es ist auch vom Präsidenten der Kommission be- reits gesagt worden, dass man mit sinkenden Preisen zu rechnen habe.
Bis heute haben wir von sinkenden Preisen überhaupt nichts gesehen. Wo, sagen Sie mir, bei welchen landwirtschaftlichen Produkten in den Läden gibt es sinkende Preise? Das gibt es nicht, bis jetzt. Der Konsument konnte bis jetzt von nichts Der- artigem profitieren. Vorläufig ist alles immer noch sehr teuer. Bitte lassen Sie den Konsumenten zuerst einmal profitieren. Dann wird er auch bereit sein, seinen Beitrag an diese Art Di- rektzahlungen zu leisten.
Ich bin der Meinung, dass der Bundesrat in erster Linie ein Pro- gramm für den Abbau dieser Ueberschussproduktion einlei- ten sollte. Ich habe heute eine entsprechende Motion einge- reicht. Die zig Millionen Franken, die mit einem Abbau der Ueberschussproduktion jährlich frei würden, sollten den Bau- ern zugute kommen, das heisst, man kann in dieser Art einen Ausgleich schaffen, und den sollte man zuerst nützen.
Die EG hat am 29. August eine gleichgelagerte Aktion in die Wege geleitet. Der Richtpreis für Getreide - so die EG - wird stufenweise gesenkt Jene Bauern, die sich bereit erklären, 15 Prozent weniger anzupflanzen, erhalten Direktzahlungen. Damit können drei Ziele gleichzeitig erreicht werden: Der Bo- den wird geschont - das ist der umweltpolitische Aspekt. Die 10 Millionen Landwirte in der EG bleiben durch Direktzahlun- gen etwa auf dem alten Einkommensniveau. Zudem wird der
EG-Haushalt durch die über den Preis und Flächenstillegun- gen erzwungenen Minderproduktionen entlastet.
Für den Abbau der Ueberschussproduktion braucht es ein Programm mit Etappenzielen. Der Bundesrat sollte sich des- halb bemühen, eines zu erstellen. Ich habe ein gewisses Ver- ständnis dafür, dass die Landwirte nicht einfach von sich aus abbauen. Man muss ihnen zeigen, wie das zu machen ist, bzw. man muss ihnen eine gewisse Garantie geben. Das kann nicht nur Geld sein, das muss ein Programm sein, damit sie wissen, womit sie es zu tun haben und wie sie abbauen können.
Ich bin deshalb nicht einfach für alle Zeiten gegen einen Einbe- zug der Mehrwertsteuer für die Finanzierung zum Beispiel der Direktzahlungen. Nur finde ich, die Vorlage ist übereilig ange- legt. Die Reihenfolge ist absurd. Ich bin der Meinung, die Rei- henfolge sollte anders sein. An erster Stelle muss eine echte Bemühung um den Abbau der Ueberschüsse stehen. Damit werden Mittel frei für die Direktzahlungen an die Bauern. Zwei- tens wird in einigen Jahren die Zeit der eventuell sinkenden Preise kommen, und weil sich dann der Konsument erinnert, dass die Steuergelder sinnvoll ausgegeben wurden, versteht er auch, dass er nun bereit sein muss, seinen finanziellen Bei- trag zu leisten. Aber heute bereits wieder 450 Millionen Fran- ken mehr vom Konsumenten zu verlangen, ist ein Ansinnen, das ich ganz klar ablehnen muss.
Die Kommissionsmitglieder wissen auch, dass der Bundesrat gegen solche voreiligen Beschlüsse ist. Dass auch der Bau- ernverband dagegen ist, sollte man unterdessen auch gele- sen haben. Auch die nationalrätliche Kommission ist - zum heutigen Zeitpunkt - gegen diese Art von Finanzierung. Ich bin der Meinung, wir sollten den Konsumenten zurzeit nicht mit einer neuen Nahrungsmittelsteuer belasten, sondern wir sollten zuerst schauen, wie die Ueberschüsse abgebaut wer- den können und diese Gelder als erstes verwerten.
In diesem Sinne gebe ich dieser parlamentarischen Initiative keine Folge.
Piller: Ich kann dieser parlamentarischen Initiative ebenfalls nicht zustimmen. Warum? Ich setze voraus: Ich bin für die Di- rektzahlungen. Sie waren schon Bestandteil der Kleinbauern- Initiative. Diese Linie unterstütze ich voll. Ich bin dafür, dass diese Direktzahlungen ausgerichtet werden. Warum jetzt diese Eile, die Nahrungsmittel der Warenumsatzsteuer zu un- terstellen? Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag der ausser- parlamentarischen Kommission zur Vorbereitung dieser Ge- setzesänderung ganz klar ab. Sie können die Gründe auf Sei- te 21 der Botschaft zur Aenderung des Landwirtschaftsgeset- zes nachlesen. Der Bundesrat schreibt dazu: «Die Bereitstel- lung der Mittel wird, insbesondere bei knappen Finanzen, zu einer Frage der Prioritäten unter den Bundesaufgaben und er- fordert einen politischen Entscheid.»
Es ist unsere Aufgabe, diese Prioritäten zu setzen und im Rah- men eines Gesamtplanes unsere Bundesfinanzen zu sanie- ren. Wir diskutieren heute eine neue Finanzordnung. Sie ha- ben gehört, dass die Mehrwertsteuer wieder in die Diskussion gebracht wird. Ich sehe nicht ein, warum die WAK jetzt à tout prix mit dieser Vorlage kommen will. Mag sein, dass man der Landwirtschaft eine gewisse Sicherheit präsentieren will. Aber es kann natürlich auch «Sand in die Augen streuen» sein.
Ich bin überzeugt, dass gegen eine solche Gesetzesvorlage von Konsumentenorganisationen das Referendum lanciert wird und dass diese Vorlage sehr wahrscheinlich auch vor dem Volk scheitern würde. Was würde das heissen? Wäre das ein Nein zur Warenumsatzsteuer auf Nahrungsmitteln, oder wäre es auch ein Nein zur neuen Landwirtschaftspolitik? Ich würde es sehr, sehr bedauern, wenn wir in diesem Bereiche ei- nen Scherbenhaufen vorprogrammieren würden.
Eine weitere Bemerkung: Natürlich kann man sagen, die Nah- rungsmittel würden letztlich billiger. Es gibt keinen Preisauf- schlag, wir haben gewisse Korrekturen. Aber mir ist immer noch ein sehr eindrückliches Votum unseres Kollegen Schall- berger in den Ohren, der uns gesagt hat, dass heute beispiels- weise im Fleischsektor das Fleisch immer noch teurer wäre als im Ausland, selbst wenn die Bauern ihre Tiere dem Metzger gratis liefern würden. Da stimmt erstens etwas überhaupt nicht
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Parlamentarische Initiative. Direktzahlungen
mehr, und zweitens ist der Anteil des Bauern an diesem Preis, auf den die Warenumsatzsteuer geschlagen würde, relativ klein, so klein, dass der Konsument eben bei der Warenum- satzsteuer doch zusätzlich zur Kasse gebeten würde.
Es geht hier in erster Linie um die Familien und die Rentner, um die Leute mit kleinem Einkommen, die sehr stark unter den relativ hohen Nahrungsmittelpreisen leiden. Nicht alle leiden, überhaupt nicht, wir haben auch relativ hohe Löhne. Aber die Familie, die mehr konsumiert, und die Rentner, die heute mit dem knappen Einkommen relativ grosse Probleme haben, lei- den natürlich besonders stark. Warum sollten nicht gerade sie auch einmal wenigstens ein kleines bisschen profitieren? Wenn wir schon die Warenumsatzsteuer heranziehen, warum machen wir nicht einfach einen sehr bescheidenen Satzauf- schlag? Aber wenn schon die Warenumsatzsteuer, dann he- ben wir doch wenigstens den Satz an und belassen vorläufig die Freiliste. Wenn wir in der heutigen Situation diese Freiliste aufhöben - das ist absolut klar -, würden wir in einer Volksab- stimmung Schiffbruch erleiden. Ich kann mir in der heutigen Situation nicht vorstellen, dass erstens dieses Gesetz ohne Referendum durchgehen könnte und dass zweitens das Volk dies akzeptieren würde. Wir leisten der Landwirtschaft wohl ei- nen Bärendienst, wenn wir diesen Weg einschlagen.
Ich betone noch einmal: Ich setze mich voll für die Direktzah- lungen ein. Das ist der Weg, der in der Kleinbauern-Initiative vorgezeichnet worden ist. Ich setze mich auch voll dafür ein, dass diese Finanzmittel über das reguläre Budget gespro- chen werden. Aber ich kann diesen Weg - dass wir ausgerech- net diesen Bereich der Freiliste, der wirklich zugunsten unse- rer Familien war, aufheben wollen - nicht gehen. Das ist mei- nes Erachtens nicht der gute Weg. Der Bundesrat hat uns klar gesagt, warum er auf diesen Weg verzichten will. Er hat auch das Versprechen abgegeben, dass er dafür sorgt, dass diese Mittel über das Bundesbudget zur Verfügung gestellt werden. Wir sollten meines Erachtens diesem Weg folgen. Ich bin über- zeugt, dass es letztlich für die Landwirtschaft besser ist, wenn wir heute nein sagen.
Uhlmann: Die Kommission hat mit dieser parlamentarischen Initiative sehr verantwortungsvoll gehandelt.
Es geht doch um zwei Punkte: Einerseits sind wir für die Bun- deskasse verantwortlich; andererseits haben wir Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes anlässlich der letzten Session geän- dert, und zwar in dem Sinn, dass ein Teil der bäuerlichen Ein- kommen über Direktzahlungen ausgerichtet wird. Nun ist es nichts anderes als logisch, wenn die Kommission sagt: Dann müssen wir aber auch die Finanzen regeln - und darum geht es letztlich.
Ich möchte die beiden Vorredner, Frau Weber Monika und Herrn Piller, eines Tages daran erinnern: Wenn Sie heute sa- gen, man könne das auch anders lösen, man könne diese Di- rektzahlungen auch aus anderen Quellen schöpfen, stimmt das eben nicht, das ist ein Trugschluss! Und wenn Sie sagen, Herr Piller, dass man mit dieser Initiative den Bauern Sand in die Augen streue, so möchte ich diesen Vorwurf zurückweisen und sagen: Wenn jemand den Bauern Sand in die Augen streut, so sind es Sie mit Ihrem Votum. Man kann doch nicht versprechen, man würde die Einkommensausfälle durch Di- rektzahlungen ausgleichen, denn gleichzeitig müssen wir ein Sanierungsprogramm durchführen; das werden wir nächste Woche tun. Es wird zu linearen Kürzungen kommen. Auch die Landwirtschaft wird davon betroffen sein. Dann müssen wir doch den Mut haben und sagen: Das können wir den Konsu- menten zumuten.
Frau Weber Monika, Sie wissen ganz genau, dass durch die Taxe occulte die Nahrungsmittel heute schon mit etwa 1,9 Pro- zent belastet werden. Wir wollen an sich überhaupt nichts an- deres, als diesen Punkt auffangen. Wenn Sie gleichzeitig be- haupten, die Nahrungsmittel würden billiger und sie müssten billiger werden, wenn die Bauern weniger erhalten, kann man den Konsumenten, glaube ich, auch eine bescheidene Erhö- hung von 1,5 Prozent zumuten. Das ist mit Sicherheit kein Pro- blem.
Mit Bezug auf den zeitlichen Ablauf möchte ich festhalten, dass es sich um eine allgemeine Anregung handelt. Die Aus-
wirkungen können mit der neuen Finanzordnung koordiniert werden. Aber wir wollen, dass nun klar geregelt wird, dass die Finanzierung gesichert ist.
Gemperli: Meines Erachtens spricht ein finanzpolitischer Aspekt ganz klar für diese parlamentarische Initiative. Wir ste- hen zum Vorschlag, Direktzahlungen zu leisten. Ich bin mit Herrn Piller völlig einverstanden, dass das der richtige Weg ist. Wir haben uns auch bei der Behandlung des 7. Landwirt- schaftsberichtes in dieser Richtung ausgesprochen. Aber nachher kommt dann eben auch die praktische Durchfüh- rung. Und hier haben wir leider bei der Revision feststellen müssen, dass bezüglich der Finanzierung dieser Ausgaben überhaupt keine Aussagen gemacht werden. Es wird zwar darauf hingewiesen, dass allenfalls gewisse andere Subven- tionen abgebaut werden könnten. Aber es wird auch klar fest- gehalten, dass im Zuammenhang mit den Direktzahlungen zu- sätzliche Leistungen auf den Bund zukommen.
Ich glaube, es ist nur richtig und finanzpolitisch die einzig seri- öse Lösung, wenn man im Zusammenhang mit solchen neuen Aufgaben auch über die Finanzierung spricht Man kann nicht die Ausgaben beschliessen und die Finanzierung einfach irgend jemandem überlassen. Die Kommission hat sehr verantwortungsbewusst gehandelt, wenn sie dieser Frage nachgegangen ist und wenn sie letztlich den Vorschlag macht, der seinen Niederschlag in dieser Initiative findet.
Wir werden auch zeitlich nicht schon in diesem Herbst eine solche Lösung haben. Wenn Sie den Weg der parlamentari- schen Initiative gehen, von der allgemeinen Anregung bis zu einer entsprechenden gesetzgeberischen Vorlage, wird das auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Frau Weber hat gesagt, es sei im Budget für diese Direktzah- lungen vorgesorgt: 150 Millionen Franken sind in der Finanz- planung eingeplant. Aber ich mache darauf aufmerksam, dass wir nach der Finanzplanung auch ein Defizit von 2 Milliarden Franken haben. Zahlungen sind zwar eingeplant, aber die De- fizite des Bundeshaushaltes werden in den nächsten Jahren eben auch im Bereich von 2 Milliarden Franken liegen. Es kann mir doch niemand weismachen, dass bei einer solchen Situation nicht weitere Sparmassnahmen notwendig sein wer- den und dass man dann auch in diesem Bereich den roten Griffel ansetzt, wenn nicht für die Finanzierung gesorgt ist.
Mit dieser parlamentarischen Initiative wollen wir der Landwirt- schaft die Sicherheit geben, dass wir auch zu diesen Direkt- zahlungen stehen und dass das nicht nur ein Lippenbekennt- nis ist. Wir können zwar sagen: Direktzahlungen: ja; und nach- her beim Budget, wenn es um die Finanzierungen geht: ja, aber; wir sind schon dafür, aber wir können sie nicht finanzie- ren bzw. wir müssen zurückstecken. Wenn man sagt, die Fi- nanzierung müsse gesichert werden, ist der Weg über eine Besteuerung der Lebensmittel meines Erachtens der einzig vernünftige und gangbare Weg. Es geht nur über indirekte Steuern, das ist im Grunde genommen klar; denn die Bela- stung durch die direkten Steuern ist, wie wir wissen, in unse- rem Lande ohnehin schon zu hoch. Warum nicht eine allge- meine Satzerhöhung, hat Herr Piller gefragt. Man könnte das einführen, aber ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir bei der Warenumsatzsteuer bereits mit den derzeitigen Sätzen Wettbewerbsverzerrungen haben, dass wir eine Taxe occulte haben, und wir machen mit einer Satzerhöhung diese ganze Sache immer noch schlimmer. Wir wollen ja mit den Direktzah- lungen erreichen, dass die Preise sinken oder dass sie zumin- dest nicht mehr angehoben werden. Ich bin schon mit der Ziel- setzung einverstanden, dass sie nicht mehr ansteigen wer- den. Aber dann können wir durchaus auch eine leichte Be- steuerung von 1,5 Prozent auf diesen Nahrungsmitteln akzep- tieren. Das ist eine Besteuerung, die mässig ist und die nach- her hilft, der Landwirtschaft bezüglich der Finanzierung Si- cherheit zu geben.
Es ist die Frage der Ueberschussproduktion aufgeworfen wor- den. Ich bin sicher, dass wir darüber sprechen müssen. Es ist klar, dass diese Frage im Zusammenhang mit der Landwirt- schaftspolitik eines der Hauptthemen darstellen wird. Aber wenn wir Ueberschussproduktion abbauen - der Ueber- schuss hat ja der Landwirtschaft ein Einkommen gebracht -,
Initiative parlementaire. Paiements directs
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E 11 juin 1992
geht das landwirtschaftliche Einkommen zurück. Auf der an- deren Seite steigen die Preise nicht mehr. Die Landwirtschaft gerät von zwei Seiten her entsprechend unter Druck. Jeden- falls wird - da bin ich hundertprozentig überzeugt - der Vorteil aus dem Abbau der Ueberschussproduktion mit den Direkt- zahlungen eins zu eins aufgehen. Ich glaube einfach nicht, dass es möglich ist, Ueberschussproduktion abzubauen, den Gewinn, den man daraus erzielt, einfach in die Direktzahlun- gen zu investieren und dann zu glauben, das landwirtschaftli- che Einkommen sei noch gesichert Diese Rechnung wird nicht aufgehen, sondern wir werden, insbesondere wenn wir auch die ökologischen Zielsetzungen beachten wollen, zwei- fellos zusätzliche Mittel benötigen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Initiative zuzustimmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Folge geben) Für den Antrag Weber Monika (keine Folge geben)
23 Stimmen
3 Stimmen
Schluss der Sitzung um 11.00 Uhr La séance est levée à 11 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Kommission für Wirtschaft und Abgaben) Finanzierung der Direktzahlungen
Initiative parlementaire (Commission de l'économie et des redevances) Financement des paiements directs
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.417
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
457-462
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20 021 432
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