Plan directeur de l'armée 95
494
E
15 juin 1992
92.024
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1991
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1991
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 463 hiervor - Voir page 463 ci-devant
Präsidentin: Der Geschäftsbericht gehört zu unseren wichti- gen Kontrollgeschäften. Am Freitag haben wegen der langen Beratung am Schluss sehr viele Ratsmitglieder gefehlt, es war nur mehr ein knappes Drittel hier. Die Genehmigung des Ge- schäftsberichtes verdient einen beschlussfähigen Rat.
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
92.009
Armeeleitbild 95 Plan directeur de l'armée 95
Bericht des Bundesrates vom 27. Januar 1992 (BBI | 850) Rapport du Conseil fédéral du 27 janvier 1992 (FF | 843)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Schmid Carlo, Berichterstatter: Am 27. Januar 1992 hat der Bundesrat seinen «Bericht an die Bundesversammlung über die Konzeption der Armee in den neunziger Jahren», das so- genannte Armeeleitbild 95, vorgelegt Dieses Armeeleitbild basiert auf dem «Bericht 90 des Bundesrates an die Bundes- versammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz» vom 1. Oktober 1990 und bildet den längerfristigen Bezugsrahmen für die Ausgestaltung der Armee. Ihre Kommission hat sich an- lässlich der Sitzung vom 18. und 19. Mai eingehend mit die- sem Bericht beschäftigt und stellt Ihnen einstimmig den An- trag, von diesem Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.
Die Berichterstattung geht zunächst von der Frage aus, warum ein neues Armeeleitbild notwendig sei, und präsentiert Ant- worten. Sie zeichnet in groben Zügen den Kerngehalt des Leit- bildes und bietet eine Uebersicht über die im Rahmen der Kommission geführten Diskussionen. Letzten Endes werde ich eine persönliche Bemerkung zur Bedeutung des Be- schlusses auf zustimmende Kenntnisnahme anfügen.
Zunächst zu den Gründen für ein neues Armeeleitbild: Die Schaffung eines neuen Armeeleitbildes und erst recht seine Verwirklichung bedürfen einer Begründung. Eine Milizarmee wie die unsere kann nicht leichthin nach Lust und Laune heute so strukturiert und morgen wieder anders gestaltet werden. Wer sich daranmacht, eine Armee wie die unsere neu zu ge- stalten, muss gute Gründe dafür haben. Diese Gründe sind vorhanden. Sie liegen in der Veränderung des sicherheitspoli- tischen, aber auch des gesellschaftspolitischen Umfeldes der Armee. Der Sicherheitsbericht 90 hat diese Gründe bereits dargelegt
Die heutige Armee, die «Armee 61», war in Struktur und Auf- trag, in Ausrüstung und Konzeption auf eine stetig vorhan- dene, jederzeit aktualisierbare Konfrontationslage zwischen beiden ehemaligen Blöcken in Europa ausgerichtet. Sie ist in einem stetigen, jahrzehntelangen Prozess auf alle im Rahmen eines Ost-West-Konfliktes denkbaren und möglichen Bedro- hungsfelder hin optimiert worden. Auf die mögliche Bedro- hung antwortete die Schweiz mit ihren Mitteln in ihrem Ge- lände mit einem genau definierten Konzept, nämlich jenem der Abwehr.
Mit dem kataleptischen Zusammenbruch des Kommunismus und dem damit verbundenen Zerfall klar gegliederter und führ- barer politischer und militärischer Strukturen im Osten ist das Bedrohungsbild, das uns seit dem Zweiten Weltkrieg begleitet hatte, plötzlich entschwunden.
Der Bundesrat hat im Sicherheitsbericht 90 seine Sicherheits- politik den veränderten Bedrohungssituationen angepasst. Er bejaht nach wie vor die Notwendigkeit einer bewaffneten Lan- desverteidigung, doch verkennt er nicht, dass die Bedrohun- gen für die Sicherheit unseres Volkes im militärischen Bereich diffus und nicht mehr klar definierbar sind und dass neben die militärischen Bedrohungen andere, neue Formen der Bedro- hung getreten sind. Dies führte ihn dazu, den Auftrag der Ar- mee neu zu definieren. Nach wie vor bleiben Dissuasion und Kampfführung der klassische Armeeauftrag. Dazu treten in- dessen gleichberechtigt die Aufträge zur Friedensförderung und zur Existenzsicherung. Die Armee wird multifunktional. Der Wegfall der Bedrohung aus dem kommunistischen Osten hat auch innenpolitische Veränderungen nach sich gezogen. Eine Generationen dauernde wehrpolitische Anspannung, die aufgrund der effektiven Spannungen notwendig war, weicht einer wehrpolitischen Entspannung im Innern. Die Armee wird nicht mehr als sakrosankte, nicht zu hinterfragende Grösse ak- zeptiert. Sie wird unter Nützlichkeitsgesichtspunkten beurteilt, und ihre Repräsentanten werden als militärische Führer und Ausbildner qualifiziert. Der überraschende Anteil jener, die die Armeeabschaffungs-Initiative befürwortet haben, macht diese Entwicklung deutlich. Die Akzeptanz der Armee ist heute nicht mehr in allen Bereichen gleich vorhanden wie früher. Der Si- cherheitsbericht 90 geht auch auf diese Situation ein und er- klärt ausdrücklich, die Armee habe aus dem veränderten ge- sellschaftlichen Umfeld die Konsequenzen zu ziehen, was ins- besondere bei der Gestaltung des Dienstbetriebes und im Be- reich der Ausbildung von Bedeutung ist.
Die «Armee 61» ist - wie der Departementschef dies einmal formuliert hat - auch nicht mehr wirtschaftsverträglich, und zwar in doppelter Hinsicht: Einerseits ist eine Armee von über 600 000 Mann ohne Ruin für die Volkswirtschaft nicht auf Dauer zu mobilisieren. Das Land würde bei der Mobilisierung unserer «Armee 61» wirtschaftlich zusammenbrechen, bevor es militärisch erledigt wäre. Andererseits bereiten die lange Dienstpflicht der Kader und ihre häufigen, militärdienstbeding- ten Absenzen den Unternehmungen zunehmend grössere Mühe. Es ist z. B. ein Problem geworden, Kompaniekomman- danten zu gewinnen, weil Selbständigerwerbende oder Ka- derleute im Alter von 28 bis 34 Jahren nur noch selten in der Lage sind, 19 Wochen ununterbrochen Dienst zu leisten.
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Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1991 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal federal et du Tribunal federal des assurances 1991
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Jahr
1992
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Anno
Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.024
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.06.1992 - 17:00
Date
Data
Seite
494-494
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20 021 445
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