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Unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsökonomie wäre die ge- meinsame Behandlung wirklich besser.
Warum also dem Souverän Sand in die Augen streuen wollen, wenn es für die Anhänger beider Lager gleich wenig bringt, aber den Eindruck eines Tricks aufkommen lässt? Ich gebe zu, dass einem Teil meines Ordnungsantrages entsprochen wor- den ist; den übrigen Teil, nämlich die gemeinsame Behand- lung, möchte ich aber aufrechterhalten. Ich glaube, es wäre im Interesse aller, wenn dem aus arbeitsökonomischen Gründen entsprochen würde.
Frau Grendelmeier: Im Gegensatz dazu beantragt Ihnen die LdU/EVP-Fraktion, die beiden Geschäfte ganz strikte zu tren- nen, und zwar nicht nur von dieser Sondersession abzukop- peln, sondern auch von der Herbstsession, und, wenn wir das Abstimmungsdatum verschieben sollten, auch noch weiter hinaus zuzuwarten, nämlich bis das Volk über den EWR abge- stimmt hat. Warum?
Wir sind dezidiert der Meinung, dass in dieser Sondersession zwar vermutlich ein erster Schritt auf dieses Europa zu getan wird, dass aber ein Beitritt zur EG in weiter Ferne liegt. Es war richtig, dass der Bundesrat am 26. Mai sein Beitrittsgesuch ge- stellt hat, um - wenn es dazu kommt - bei den Verhandlungen der ersten Erweiterungsrunde mit dabeizusein, und zwar zu- sammen mit jenen Staaten, die ähnliche Probleme haben wie wir - beispielsweise die Neutralität. Damit hat der Bundesrat den Fuss in die Türe gesetzt, und das war das einzig Richtige und Vernünftige. Wir hingegen stehen zurzeit vor einer ganz anderen Entscheidung: Wir haben in diesen zwei Wochen und am Anfang der Herbstsession ein Pensum zu bewältigen, wie es das in der ganzen Geschichte des modernen Bundesstaa- tes noch nicht gegeben hat. Zudem müssen wir das Volk infor- mieren.
Glauben Sie im Ernst, es sei sinnvoll, das Naheliegende mit dem zu vermengen, was irgendwann in ein paar Jahren ein- mal zur Diskussion anstehen mag? Die Stimmbürger haben ohnehin Mühe, sich noch zurechtzufinden, und werden da- durch total verwirrt werden. Mit Verlaub: Ich kann mich des Ein- drucks nicht erwehren, dass diejenigen, die dies vermengen, genau diese Verwirrung wollen.
Das halten wir für unzulässig, und deshalb bitten wir Sie im In- teresse der Klarheit, im Interesse der Information an den Bür- ger über das zu reden, worüber wir jetzt abstimmen - es ist die grösste Abstimmung innert kürzester Zeit die je stattgefunden hat-, und nicht über Fernziele zu spekulieren und die Leute zu verwirren, anstatt sie zu informieren.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Hess Peter, Berichterstatter: Gleichzeitig mit der Botschaft vom 18. Mai 1992 zur Genehmigung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat der Bundesrat seinen dritten Bericht über einen Beitritt der Schweiz zur Europai- schen Gemeinschaft vorgelegt. Laut diesem Bericht betrach- tet der Bundesrat den EG-Beitritt als Ziel seiner Politik der eu- ropäischen Integration und das Abkommen über den EWR als eine - besonders innenpolitisch - wichtige Etappe in dieser Richtung.
Von Gegnern des Abkommens über den Europäischen Wirt- schaftsraum ist unter Hinweis auf diese Aussagen des Bun- desrates behauptet worden, ein EG-Beitritt sei eine zwingende Folge der Zustimmung zum Abkommen über den EWR. Diese Behauptung ist unzutreffend. Das Abkommen über den Euro- päischen Wirtschaftsraum und ein allfälliger Beitritt zur EG sind zwei voneinander unabhängige Schritte, über die Volk und Stände zu gegebener Zeit in aller Freiheit einzeln werden befinden können. Am 6. Dezember 1992 steht nur das Abkom- men über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Diskussion. Aus diesem Grunde hat das Büro an seiner Sitzung vom 24. August 1992 bereits beschlossen, die Behandlung der bei- den Geschäfte klar zu trennen.
Das Büro hat - wie der Ratspräsident bereits gesagt hat - sei- nen ursprünglichen Beschluss heute insofern modifiziert, als nun der sogenannte Integrationsbericht am 3. September, d. h. am letzten Tag dieser ausserordentlichen Session, bera- ten werden soll. Mit diesem Vorgehen können wir die erforder-
liche - auch von Frau Grendelmeier gewünschte - Trennung der beiden Europageschäfte sicherstellen.
Das Büro trägt mit seinem Beschluss aber auch der Tatsache Rechnung, dass von verschiedener Seite eine Ergänzung des Integrationsberichts verlangt wird, eine Forderung, der sich auch der Bundesrat nicht widersetzt.
Aufgrund dieser Ueberlegungen ersuche ich Sie, dem Antrag des Büros zu folgen und die beiden Ordnungsanträge abzu- lehnen.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag der LdU/EVP-Fraktion Für den Antrag Mauch Rolf
53 Stimmen 45 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag des Büros offensichtliche Mehrheit
Für den Antrag der LdU/EVP-Fraktion Minderheit
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EWR-Abkommen Accord sur l'EEE
Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. Mai 1992 (BBI IV 1) Message et projet d'arrêté du 18 mai 1992 (FF IV 1) Kategorie I, Art. 68 GRN - Catégorie I, art. 68 RCN
Antrag der Aussenpolitischen Kommission Mehrheit Eintreten Minderheit (Frey Walter, Fischer-Hägglingen, Steffen, Moser) Nichteintreten
Antrag der Staatspolitischen Kommission Eintreten
Antrag Scherrer Werner Nichteintreten
Proposition de la Commission de politique extérieure Majorité Entrer en matière Minorité (Frey Walter, Fischer-Hägglingen, Steffen, Moser) Ne pas entrer en matière
Proposition de la Commission des institutions politiques Entrer en matière
Proposition Scherrer Werner Ne pas entrer en matière
Rychen, Berichterstatter der APK: Die Mehrheit der Aussenpo- litischen Kommission beantragt Ihnen, dem Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zuzustim- men. In der Kommission ist dieser Beschluss mit 19 Ja- stimmen gegen 6 Neinstimmen bei einer Enthaltung gefasst worden.
Der Entscheid über den EWR ist für unser Land von grosser Bedeutung. Wir legen die Marschrichtung für die wirtschaftli- che Zukunft fest. Die Existenz der Schweiz steht aber nicht zur Debatte. Dies sollten wir bei den kommenden Diskussionen beachten. Ich bitte Sie persönlich, gerade in dieser Auseinan- dersetzung den politisch Andersdenkenden besonders ernst zu nehmen. Wir wollen nämlich allen inner- und ausserhalb dieses Saales zubilligen, dass sie das Beste für unser Land
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wollen. Pure Euro-Euphorie hilft nicht weiter. Angstvolles Fest- klammern an der heutigen Ordnung vermag aber auch nicht zu überzeugen. Wir brauchen viel Realitätssinn für das wirt- schaftlich Notwendige und das politisch Machbare.
Fazit der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission zum EWR ist folgendes: Der EWR ist für die schweizerische Wirt- schaft absolut notwendig. Politisch ist der EWR für unser Land akzeptabel. Ideallösungen gibt es nicht.
Die Frage des Zusammenhanges zwischen EWR und EG hat in der öffentlichen Diskussion einen hohen Stellenwert erhal- ten. Auch in unserer Kommission wurde diese Frage immer wieder aufgeworfen. Der EWR ist trotz Uebernahme von EG- Recht noch lange nicht die EG. Zwischen EWR und EG gibt es sehr wesentliche Unterschiede. Einige seien hier genannt:
Im EWR müssen wir uns nicht verpflichten, bei einer politi- schen Union mitzumachen.
Wir müssen uns auch nicht verpflichten, bei einer Wäh- rungsunion mitzumachen.
Im EWR sind wir nicht verpflichtet, einer gemeinsamen euro- päischen Aussen- und Sicherheitspolitik zum Aufbau zu ver- helfen.
Im EWR müssen wir die Landwirtschaftspolitik, sprich Preis- und Subventionspolitik, der EG nicht übernehmen.
Wir müssen das Steuersystem der EG nicht übernehmen.
Der EWR ist keine Zollunion, die EG ist es aber. Damit behal- ten wir im EWR eine grössere aussenhandelspolitische Frei- heit.
Ein Unterschied, der das Portemonnaie berührt: Als EG-Mit- glied müsste die Schweiz jährlich netto 3,5 Milliarden Franken bezahlen. Im EWR sind es netto etwa 350 Millionen Franken, also zehnmal weniger.
Erlauben Sie mir, noch einen letzten wichtigen Unterschied festzuhalten: Im EWR ist die Frage der Neutralität in keiner Weise berührt.
Bundesrat und andere EG-Befürworter - auch in unserer Kom- mission gibt es eine Gruppe - sehen den EWR höchstens als Vorstufe, als Uebergangslösung zur Vollmitgliedschaft in der EG, zu den Maastrichter Verträgen. Diese Zielsetzung - EWR und dann gleich EG - kann man haben. Entscheidend ist aber: Man muss nicht!
In jedem Fall wird das Schweizervolk in einigen Jahren unab- hängig, frei, völlig souverän über einen EG-Beitritt entschei- den können. Der Vertrag über den EWR ist kündbar. Mit einem Ja zum EWR bleiben wir frei in der Wahl unserer Optionen für die Zukunft. Ein EG-Gegner kann dem EWR zustimmen und später die EG-Mitgliedschaft ablehnen. Das Motto «Wehret den Anfängen» ist emotional zwar verständlich, von der Sache her jedoch falsch. Viele, die dieses Motto zu ihrer politischen Philosophie gemacht haben, stimmen mit einem Nein zum EWR in etlichen Fällen gar gegen ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Es ist nun mal so: Der EWR und die EG sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Der EWR-Vertrag garantiert den ungehinderten Zugang zu den westeuropäischen Märkten. Die Teilnahme an diesem rie- sigen Binnenmarkt ist nicht nur im Bereich Waren möglich, sondern auch für den Personenverkehr, für das Kapital und auch im Bereich der für uns sehr wichtigen Dienstleistungen. Ohne EWR kann die Schweiz nicht mit einem ungehinderten Zugang zum EG-Markt rechnen.
Die Schweiz ist allen Ländern gegenüber offen; das ist richtig. Ihre Hauptinteressen liegen aber eindeutig in Europa, von dem sie geographisch, geschichtlich und kulturell einen Teil darstellt. Das kann mit eindrücklichen Zahlen belegt werden: Wirtschaftlich ist die Schweiz äusserst stark mit Westeuropa und dem kommenden Binnenmarkt verflochten. 1991 stamm- ten 72,3 Prozent aller schweizerischen Einfuhren aus der EG und 7,4 Prozent aus der Efta - also fast 80 Prozent aus dem EWR, über den wir heute sprechen. Rund 60 Prozent unserer Exporte gehen allein in die EG. All diese Anteile, Import und Export, sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Der EWR verschafft uns die wirtschaftliche Gleichbehandlung mit Westeuropa. Angesichts der genannten Zahlen ist diese Gleichbehandlung von erstrangiger Bedeutung. Wir sind auf gute Beziehungen im Exportmarkt angewiesen.
Nicht alle Teile des Vertrages entsprechen unseren Vorstellun-
gen vollständig. Auch im Rahmen der Anpassung der schwei- zerischen Gesetze, sprich Eurolex, haben wir die eine oder an- dere Kröte zu schlucken. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung ergibt sich aber ein deutlich positives Bild.
Es wird nach den Vorteilen des EWR gefragt. Sie sind beacht- lich. Ich nenne die wichtigsten: Liberalisierung, Abbau staatli- cher Vorschriften, gleiche Zutrittsbedingungen am Binnen- markt, wirtschaftliches Wachstum durch neue Impulse, mehr Wettbewerb, Abbau von Kartellen (ich weiss, das passt nicht allen), Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Vorteile des EWR sind, um ein Beispiel zu nehmen, für die Maschinenindu- strie von grösster Bedeutung. Diese Branche bietet mehrere 100 000 Arbeitsplätze. Der EWR beseitigt bei vielen techni- schen Handelshemmnissen die Schranken. Bei einem Nein der Schweiz zum EWR bleiben diese technischen Handels- hemmnisse allein für die Schweiz aufrechterhalten. Dies ist eindeutig negativ für die Konkurrenzfähigkeit. Dies würde alle exportorientierten Betriebe treffen. Die Schweizer Unterneh- mer sind zwar sehr gut, sie marschieren sogar an der Spitze. Aber sie brauchen gleich lange Spiesse im internationalen Konkurrenzkampf. Mitmachen im EWR ist deshalb für diese Exportzweige von grosser Wichtigkeit.
In der Diskussion um den EWR wird oft zuwenig beachtet, dass dieser Wirtschaftsraum erst entsteht. Deshalb sind Ver- gleiche mit dem jetzigen Zustand gefährlich. Zum Beispiel würden wir als Nicht-EWR-Mitglied die öffentlichen Beschaf- fungsmärkte im EWR-Raum praktisch kampflos aufgeben. Das kann nicht angehen. Auf jeden Fall ist zu beachten, dass sich die wirtschaftlichen Wettbewerbsverhältnisse in Europa noch ändern werden. Ohne EWR werden wir unsere Industrie- güter nicht einfach ohne Probleme im Binnenmarkt verkaufen können - wir können, aber mit Problemen. Auch wenn wir so- gar die technischen Vorschriften der EG beispielsweise für Herzschrittmacher, für Telefonapparate oder andere Güter einseitig anpassen, ist der Zugang zum EWR-Markt noch lange nicht erleichtert Das ist eine einseitige Massnahme, die nicht ausreicht. Die Konkurrenten unserer Exporteure hätten demgegenüber einen wichtigen Wettbewerbsvorteil: Ihre im Herstellungsland geprüften Geräte könnten mit CE-Zeichen frühzeitiger und kostengünstiger im ganzen EWR frei zum Kauf angeboten werden.
Ohne EWR-Beitritt hätten unsere Banken im Vergleich zur Kon- kurrenz im EWR ungleich lange Wettbewerbsspiesse. Sie müssten die gleichen Bedingungen wie jede andere Bank z. B. aus den USA oder aus Japan erfüllen. Ein besonderer Nachteil diesbezüglich liegt darin, dass unsere Universalban- ken beispielsweise für Kredit- und Wertpapiergeschäfte nicht von der Schweiz aus im EWR tätig sein könnten. Sie können im EWR tätig sein, aber von einem Sitz im EWR aus. Das ist eine schleichende Verschleppung von Arbeitsplätzen in den EWR. Noch ein letztes konkretes Beispiel: Ohne EWR bekämen un- sere Luftfahrtunternehmungen Swissair und Crossair nicht zu unterschätzende Probleme. Sie könnten weiterhin keine Pas- sagiere zwischen Berlin und Paris, zwischen Rom und Frank- furt transportieren. Unsere Luftfahrtgesellschaften wären nicht frei in der Gestaltung der Tarife und müssten sich Kapazitäts- beschränkungen auferlegen lassen. Damit wären sie im Ver- gleich zu anderen Airlines wettbewerbsmässig bedeutend schlechtergestellt.
Fazit: Ohne EWR werden die Schweizer Exportindustrie und damit Tausende von kleinen Zulieferfirmen auf dem vital wich- tigen europäischen Markt klar benachteiligt. Ein schleichen- der Abbau von Arbeitsplätzen durch Verlagerung ins Ausland wird die Folge sein. Wir meinen: Das können wir uns nicht leisten.
Weitere Aspekte: Beim freien Personenverkehr bestehen weit- verbreitet Befürchtungen, dass unser Land mit ausländischen Arbeitskräften überschwemmt würde. Dazu folgendes: Wir ha- ben eine mehrjährige Uebergangsfrist, die es uns erlaubt, die nötigen Anpassungen schrittweise vorzunehmen. Der EWR räumt auch eine Schutzklausel ein, welche es der Schweiz im Fall eines unerwartet grossen Ausländerzustroms erlauben würde, die Notbremse zu ziehen. Von den Fachleuten wird die Gefahr übermässiger Zuwanderung übrigens als gering be- zeichnet. EWR-Bürger können nicht einfach in die Schweiz
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kommen. Sie müssen eine Arbeitsstelle finden oder als Rent- ner genug Geld haben, um hier aus eigener Tasche leben zu können. Mit dem EWR werden keine Arbeitslosen importiert. Die Arbeitslosigkeit steigt bei uns derzeit ohne EWR massiv. Zudem zeigen einige Zahlen, dass es innerhalb der heutigen EG in bezug auf Arbeitslosigkeit grosse Unterschiede gibt: Im Süden Deutschlands ist die Arbeitslosigkeit etwa fünf Mal tie- fer als in Ostdeutschland, in Holland ist sie wesentlich tiefer als in Spanien.
Im weiteren ermöglicht der EWR den vollen Zugang zu den eu- ropäischen Forschungsprogrammen - nicht nur teilweise, sondern ganz und gleichberechtigt.
Noch ein Wort zu den Zinsen: Wir haben bereits in einer frühen Phase der Diskussion Vertreter der Schweizerischen National- bank befragt. Damals wurde die Behauptung, mit einem Ja zum EWR würden die Zinsen steigen, klar widerlegt Die Zin- sen entwickeln sich unabhängig von einem Beitritt zum EWR. Anders ist es, wenn wir in eine Währungsunion eingeschlos- sen werden. Die Zinsentwicklung ist heute und auch im EWR weitgehend von der zunehmenden Internationalisierung der Finanzmärkte bestimmt. Die Schweiz ist zudem - leider - nicht mehr so attraktiv wie auch schon. Viel Kapital fliesst ab - nach Luxemburg, nach London usw. Viel weniger Geld als früher kommt in die Schweiz Die Hypothekarzinsen sind in den letzten Jahren ohne europäische Integration sehr massiv gestiegen.
In unserer Kommission wurde eifrig über die Möglichkeit des Abseitsstehens oder Alleingangs gestritten. Aus der Sicht der Mehrheit der APK ist der Alleingang keine ernsthafte Alterna- tive. Allgemein herrscht auch in den Kreisen der Wirtschaft, die wir befragt haben, klar die Meinung vor, dass dieser Weg schwerlich zu realisieren ist. Die Gegner des EWR verweisen auf die bisherige Politik der bilateralen Verträge mit der EG. Künftig wird die EG aber nur noch dann für bilaterale Lösun- gen zu haben sein, wenn es um konkrete Einzelfragen geht, und zwar um Einzelfragen, an denen die EG speziell interes- siert ist. Wir meinen, dass bei solchen bilateralen Verhandlun- gen, die durchaus noch möglich wären, immer mehr Konzes- sionen gemacht werden müssen. Ich persönlich schiebe nach: Ich befürchte, dass die Konzessionen dann scheibchen- weise zu Lasten der Landwirtschaft gehen würden, indem die Südstaaten der EG immer wieder eine weitere Oeffnung des Agrarmarktes verlangen würden. Zudem ist zu befürchten, dass nach einem Schweizer Nein zum EWR der Wille für bilate- rale Verhandlungen nicht sehr gross wäre. Die Verhandlungs- position der Schweiz würde in solchen Verhandlungen eher schwächer sein als heute. Ganz sicher aber gäbe es Wider- stand seitens des EWR gegen die schweizerische Rosinen- pick-Politik.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Europa heute, ge- prägt durch die Führungsstellung der EG, vermehrt auf multi- laterale Verhandlungen setzt. Im wirtschaftlichen Bereich wer- den die EG- und die EWR-Staaten einem Aussenstehenden kaum speziell gute Konditionen geben wollen.
Das Fazit aus dieser Problematik: Wir sollten nicht Illusionen nachhängen. Wenn wir beim EWR abseits stehen, wird uns Europa nicht bedauern, es wird uns auch keine Geschenke in bilateralen Verträgen geben. Der sogenannte Alleingang wird hart werden: Man kann ihn gehen, die Schweiz geht nicht un- ter; es wird aber härter als mit dem EWR. Ich wiederhole: Die Zeiten des Rosinenpickens sind endgültig vorbei.
Die Frage stellt sich: Gibt es durch den EWR nicht noch mehr Regulierung? Tatsächlich stellen wir fest, dass der EWR da und dort mehr reguliert, als es aus unserer Sicht notwendig wäre. Insbesondere gab in unserer Kommission das Problem der Statistik viel zu reden. Wir warnen vor einer zu grossen Be- lastung der Wirtschaft durch übermässige Umfragen und Sta- tistikarbeiten. Aber die Behauptung, der EWR bringe mehr Re- gulierung und darum gar keine Liberalisierung, stimmt nicht. Warum? Ganz einfach deshalb, weil mit dem EWR viele unter- schiedliche nationale Regelungen durch eine grossräumige einzige Regelung ersetzt werden - das ist die Liberalisierung, das bedeutet Binnenmarkt -, so dass sich die Betriebe nicht mit vielen einzelnen nationalen Bestimmungen herumschla- gen müssen. Ein grenzüberschreitend tätiges Unternehmen
wird vieles einfacher haben: Zulassungsbewilligungen, Zertifi- kate, technische Normen, Grenzüberschreitung usw. Und dennoch wird weiterhin ein Wettbewerb unter den nationalen Wirtschaften stattfinden. Sehr viele Rahmenbedingungen, das wissen Sie, können von den Einzelstaaten weiterhin selber be- stimmt werden - in der Sozialpolitik, in der Steuerpolitik und in anderem mehr; man denke an die Steuern, ans Mahnungs- recht. Die Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen in der Schweiz selbst sind notwendig, aber sie al- leine genügen nicht: EWR und Fitnesskur sind gefragt! Das Exportland Schweiz kann unserer Auffassung nach kaum ohne Schaden abseits stehen.
Eine Minderheit der Kommission lehnt den EWR-Vertrag ent- schieden ab. Die Verhandlungsziele der Schweiz - so meint die Minderheit - seien nicht erreicht worden. Die Mitbestim- mung bei der Weiterentwicklung des EWR-Rechts sei völlig ungenügend. Der EWR, so wird befürchtet, sei nur der erste Schritt in die EG. Man beruft sich auf die Integrationsziele des Bundesrates. Es werden auch Befürchtungen geäussert, dass der Umweltschutz nach unten nivelliert werde. Zudem werden Zweifel geäussert, ob solch grosse Wirtschaftsräume denn wirklich die geeignete Antwort auf die drängenden Fragen der Zukunft seien. Weiter befürchtet man, dass der Identitäts- und Souveränitätsverlust für die Schweiz zu gross sei.
Dies ein paar wichtige Einwände gegen den EWR. Ich darf dar- auf hinweisen, dass ein Minderheitsantrag vorliegt und dass diese Minderheit, vertreten durch Herrn Walter Frey, ihren Standpunkt noch ausgiebig darlegen kann.
Ich komme zu den institutionellen Fragen und Verfassungsbe- stimmungen - das letzte Thema, das wir behandeln müssen. Als Schwäche des EWR empfinden wir natürlich, dass bei der Weiterentwicklung des EWR-Rechts keine Mitentscheidung der Efta-Staaten möglich ist. Aber eben: Es ist halt nicht mög- lich, einem Verein nicht anzugehören und trotzdem über die gleichen Rechte wie die Vereinsmitglieder zu verfügen. Den Fünfer und das Weggli können wir nicht haben. Allerdings wird die Souveränität unseres Landes nicht derart mit Füssen ge- treten, wie das immer wieder behauptet wird. Bei der Weiter- entwicklung des EWR-Rechts entscheidet zwar die EG, das ist richtig; aber nach einem solchen EG-Entscheid kann bei uns das Volk die Notbremse ziehen. Es kann bei allen Erweiterun- gen des EWR-Vertrags das Staatsvertragsreferendum ergrei- fen und den Nachvollzug mit einem Referendum überprüfen; es kann also auch «aussteigen».
Bei der Weiterentwicklung des EWR-Rechts können wir wohl nicht mitentscheiden, aber wir können wesentlich mitgestal- ten. Einigt sich nämlich der gemeinsame EWR-Ausschuss über neues Recht nicht, so werden gemäss Artikel 102 des EWR-Abkommens alle sonstigen Möglichkeiten - politischen Möglichkeiten - geprüft. Erst wenn auch dieses Verfahren er- gebnislos bleibt, kann die EG gegenüber den Vertragspar- teien Schutzmassnahmen ergreifen.
Sie erlauben mir, noch eine Frage aufzuwerfen, die in der Kommission vielleicht etwas zu kurz gekommen ist. Die Frage nach der Beteiligung des Parlaments im Rahmen des EWR ist noch nicht geklärt: Welchen Stellenwert soll der Parlamenta- rierausschuss haben? Wie soll er funktionieren? Welchen Ein- fluss kann das Parlament bei der Wahl von Schweizer Vertre- tern ins EWR-Gremium nehmen, z. B. beim Efta-Gerichtshof? Dem Bundesrat sei hier klar gesagt, dass nach einem allfälli- gen Ja des Volkes zum EWR über diese Problematik noch ernsthaft gesprochen werden muss.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Parlamentsre- form: Wenn die Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes - ich spreche nicht von «Lohngesetz» des Nationalrates, nicht von den Entschädigungen, die umstritten sind - in der Volksab- stimmung angenommen wird, wird die Mitbestimmung des Parlaments in der Aussenpolitik gestärkt, und das wäre genau das Richtige im Zusammenhang mit dieser neuen Dimension der Aussenpolitik.
Bezüglich der Frage des Referendums stellen wir Ihnen den Antrag, dass bei der jetzigen Anpassung ans EWR-Recht (Eu- rolex) das nachträgliche Referendum vorzusehen ist. Im Ge- gensatz zum Bundesrat, der in seinem Entwurf kein Referen- dum vorsieht, sind wir ganz klar der Meinung, dass bei der
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Umsetzung von EWR-Recht in schweizerisches Recht das Volk nicht ausgeschaltet werden darf. Natürlich gilt der Grund- satz, dass internationales Recht Landesrecht bricht. Dennoch gilt es zu beachten, dass im Rahmen der Eurolex noch Spiel- räume bestehen. Zudem wäre es möglich, dass im Rahmen von Eurolex weitere, nicht durch den EWR zwingend vorge- schriebene Aenderungen vorgenommen würden. Deshalb beantragt Ihnen die Aussenpolitische Kommission, das nach- trägliche Referendum zuzulassen. Dies erlaubt eine Kontrolle unserer Arbeit und der Arbeit des Bundesrates durch das Volk. In diesem Sinne haben wir die Vorschläge der Staatspoliti- schen Kommission übernommen.
In der Frage des Vorrechtes des internationalen Rechtes be- stehen noch kleine Differenzen zwischen unserer Kommission und der Staatspolitischen Kommission. Wir werden versu- chen, diese Probleme bis zur Detailberatung zu bereinigen und Ihnen nach Möglichkeit einen gemeinsamen Vorschlag zu unterbreiten.
Bei einem Nein zum EWR entstehen - nach unserer Auffas- sung - für die schweizerische Wirtschaft gravierende Nach- teile. Dies schleckt keine Geiss weg. Bei einem Nein zum EWR werden wir in unserem eigenen Interesse viele unserer Ge- setze an die EWR-Normen und EWR-Gesetzgebungen anpas- sen. Dieser sogenannte «autonome Nachvollzug» beschnei- det eigentlich - wenn wir ehrlich sein wollen - unsere Hand- lungsfreiheit ebenfalls. Deshalb sei gewarnt, wenn allzu pathe- tisch von Souveränität und Selbständigkeit gesprochen wird. Der EWR ist ein Wirtschaftsvertrag, nicht ein politischer Ver- trag, nicht eine politische Union. Dieser Binnenmarkt kommt, ob wir das wollen oder nicht, mit oder ohne Schweiz. Die Dä- nen haben zur politischen Union nein gesagt. In Dänemark ist der Europäische Wirtschaftsraum kein Thema; es ist unbestrit- ten, dass man dort mitmacht
Ueberlegen wir uns also gut, was wir tun! Beim europäischen Binnenmarkt abseits stehen? Nein! Dies bringt uns zu viele Nachteile. Zwar gibt es zugegebenermassen auch Nachteile im EWR. Jeder wird aus seiner Sicht irgendein Haar in der Suppe finden. Wir müssen aber eine ganzheitliche Beurtei- lung vornehmen. Der EWR ist wahrlich kein Glanzstück. Aber ein Nein birgt zu viele Risiken.
Deshalb beantragt Ihnen eine klare Mehrheit meiner Kommis- sion, dem EWR-Vertrag zuzustimmen.
M. Frey Claude, rapporteur de la CPE: Churchill déclarait d'une manière prémonitoire: «Tout le monde se dit Européen, mais personne ne dit la même chose». Dès lors, aujourd'hui et jusqu'à la votation populaire, il nous faut aller au-delà des mil- liers de pages du message et du rapport du Conseil fédéral, al- ler au-delà des kilos de documents représentant des mètres de rayonnages de bibliothèque. Ici et maintenant, il nous ap- partient de clarifier le débat.
Nous irons donc à l'essentiel en faisant trois observations. Pre- mière observation: il y a une différence de nature entre le Traité sur l'Espace économique européen et l'adhésion à la Commu- nauté. Dans l'EEE, l'essentiel est d'ordre économique. C'est un traité révocable, qui ne porte pas atteinte à l'autonomie de notre politique commerciale extérieure, face à la zone dollar, face au Japon par exemple. Notre agriculture n'est pas sou- mise à la politique de la Communauté. Le traité lui apporte même une amélioration de ses facteurs de production par une baisse du prix d'acquisition des machines agricoles et des en- grais notamment
L'adhésion à la Communauté impliquerait l'irréversibleté de nos engagements. Le poids de la décision serait essentielle- ment politique. On ne parlerait plus seulement de zone de li- bre-échange, mais d'union douanière. Nous devrions avec la Communauté, qui est en passe de devenir l'Union euro- péenne depuis Maastricht, poursuivre une politique com- mune dans tous les domaines essentiels d'une nation: affaires étrangères, politique de défense, économie, monnaie, fisca- lité, agriculture. L'adhésion à l'Union européenne constitue dès lors un autre débat d'une tout autre ampleur politique. Il aura lieu ultérieurement.
L'acceptation de l'EEE n'hypothèque en rien l'avenir sur ce point. Le président du Parlement européen, M. Klepsch, reçu
ici en juin dernier, a été très clair. Selon lui, le Traité sur l'Es- pace économique européen ne constitue une transition que pour ceux qui souhaitent devenir membres de la Commu- nauté; pour les autres pays, c'est un accord durable. Chez nous, comme toujours, le peuple suisse aura le dernier mot le moment venu.
Et nous en arrivons ainsi tout naturellement à la deuxième ob- servation. L'EEE constitue pour nous une évolution et non une révolution. Comme le relève le Conseil fédéral, du point de vue économique, l'accord EEE s'inscrit dans les objectifs tradition- nels de notre politique extérieure qui vise à préserver, voire à améliorer l'accès aux marchés pour les produits d'exportation de la Suisse, à renforcer les règles du jeu des relations écono- miques extérieures et à sauvegarder l'accès pour les investis- sements suisses à l'étranger. En Europe, la politique libérale de la Suisse ouverte par vocation et par nécessité aux échan- ges internationaux a été marquée par plusieurs temps forts: 1960, création de l'Association européenne de libre-échange; 1972, signature avec la Communauté européenne de l'accord de libre-échange approuvé par le peuple à une majorité très nette et par tous les cantons et demi-cantons. Depuis lors, plus de 130 accords bilatéraux et multilatéraux ont été conclus, confortant une tradition libre-échangiste. A ce stade de notre discours, une question s'impose: pourquoi ne pas poursuivre sur cette lancée, conclure d'autres accords avec la Commu- nauté, s'ajoutant aux 130 déjà en vigueur? La réponse à cette question constitue notre troisième observation.
Les temps changent et la voie du bilatéralisme, qui a été l'une des expressions de notre politique d'ouverture et l'une des rai- sons de notre prospérité, se rétrécit. En commission, le chef du Département de l'économie publique a rappelé que plus de 17 ans de négociations avaient été nécessaires pour abou- tir à la signature de l'accord sur les assurances avec la Com- munauté européenne. Chacun a alors compris qu'il fallait do- rénavant rechercher d'autres approches plus globales, plus larges. Certes, les opposants nous rappelleront que, dans le commerce, on a toujours des égards particuliers pour les gros clients, et la Suisse est un partenaire important de la Commu- nauté. Mais ce serait oublier qu'il en va des peuples comme des individus: parfois la raison s'efface devant la passion. Croit-on vraiment que les pays qui auraient fait l'effort de s'adapter à l'acquis communautaire seraient assez raisonna- bles pour prendre le temps de nous écouter et donner suite à nos désirs particuliers, alors que, par notre non à l'EEE, nous aurions manifesté notre refus même de l'ouverture économi- que? On ne nous écouterait que si cela arrangeait les autres pays, rien de plus. Il y a donc des missions impossibles, qu'il ne faut pas donner à nos diplomates, si talentueux soient-ils. Et c'est l'occasion pour nous de prendre conscience que si la Suisse ne peut pas se passer du reste du monde, celui-ci peut être tenté de nous négliger, puis de nous oublier, si nous déci- dons de nous marginaliser.
Ces trois observations étant faites, le moment est venu de nous poser deux questions essentielles: premièrement, la Suisse peut-elle vivre et prospérer sans l'Espace économique européen? La réponse est oui. On peut et on doit le dire. Le rapport du professeur Hauser de l'Ecole des hautes études commerciales de Saint-Gall le démontre éloquemment, mais à la condition sine qua non que nous prenions nous-mêmes, seuls, à l'interne, toutes les mesures libérales pour renforcer la compétitivité de notre économie.
Deuxièmement, en avons-nous l'ambition et la volonté? La ré- ponse est non. Et il est facile de l'illustrer. L'an dernier, nous avons fêté les 700 ans de la Confédération. Avons-nous saisi cette occasion privilégiée pour élaborer et adopter un modèle de développement autonome en améliorant systématique- ment dans tous les domaines, administratifs et fiscaux notam- ment, les conditions-cadres pour permettre à notre économie, et en particulier à notre industrie, de surmonter les handicaps du combat en solitaire? Non, le thème du 700e fut l'utopie, ce qui est tout un symbole, à défaut d'être tout un programme! Bref, nous nous sommes réfugiés dans le rêve à un moment de notre histoire où les réalités sont particulièrement contrai- gnantes. Alors, ici aussi, il en va des peuples comme des indi- vidus. Il faut parfois une pression extérieure, un coup de fouet
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pour accélérer la réflexion et déclencher l'action. C'est une des raisons majeures pour lesquelles il faut accepter l'EEE dont les quatre libertés qu'il contient - libre circulation des personnes, des biens, des services et des capitaux - nous contraindront à l'action, à l'adaptation interne. On nous objec- tera qu'il y a des coups de fouet qui stimulent les énergies et d'autres qui les paralysent
Qu'en sera-t-il de l'Accord créant l'Espace économique euro- péen signé à Porto le 2 mai dernier? Pour bien en saisir la por- tée, il est utile de rappeler ici que ce traité, s'il est ratifié, don- nera naissance au plus vaste marché économique intégré du monde, s'étendant de la Baltique à la Méditerranée et comp- tant plus de 360 millions d'habitants. Réunis, les 19 pays qui le composent représentent la première puissance commerciale du monde, assurant 45 pour cent des échanges internatio- naux. L'AELE compte autant pour la Communauté comme partenaire commercial que le Japon et les Etats-Unis réunis. Pourtant, la population de l'AELE représente 10 pour cent de celle de la Communauté et son produit intérieur brut la moitié du PIB allemand.
Une récente étude d'un économiste norvégien, Victor Nor- mann, publiée in The Economist, le 26 octobre 1991, tend à démontrer que les avantages de l'EEE se feront surtout sentir dans les pays de l'AELE. On estime que les gains dus au traité pour les industries des pays de l'AELE seraient deux à trois fois plus élevés que pour celles des membres de la Commu- nauté. Ces chiffres sont particulièrement importants dans le marasme économique que nous connaissons où le secteur secondaire démobilise des effectifs importants d'employés au prix d'un chômage en constante progression.
Des études faites en Suisse font apparaître une croissance supplémentaire de 4 à 6 pour cent du PIB et des baisses de prix de 6 pour cent d'ici à la fin de la décennie. Il ne faut cepen- dant pas se leurrer. Ces résultats ne pourront être atteints qu'au prix d'un effort d'adaptation important de notre écono- mie. Plus que jamais, les autorités politiques suisses à tous les niveaux - fédéral, cantonal, communal - devront créer les conditions favorables à ces adaptations inéluctables.
Reste la partie institutionnelle du traité que l'on dit faible lors- que l'on se réfère à l'ambition initiale que nous rappelons, c'est-à-dire obtenir la co-décision au sein d'un EEE dans lequel la Communauté et l'AELE auraient été placés sur un pied d'égalité. Cette ambition initiale était une illusion dès le moment où l'on acceptait l'acquis communautaire comme base du traité. Celui-ci devenait dès lors un accord d'associa- tion à un ordre juridique et à des institutions existantes, créés par le Traité de Rome. Dans ce contexte, nous pouvons affir- mer que nos négociateurs ont obtenu le maximum puisque nous avons la possibilité de faire valoir nos intérêts, d'exprimer nos idées, de refuser une décision par le droit de veto et de for- muler des propositions grâce au droit d'évocation. Comme dans toute construction institutionnelle, ces mécanismes vau- dront ce que valent les hommes chargés de les faire fonction- ner. La volonté d'agir ensemble et de bonne foi sera ici déter- minante.
Dans la discussion article par article de l'arrêté fédéral qui nous est soumis, nous reviendrons sur les propositions de mi- norité. Pour l'heure, signalons que votre commission, par 14 voix contre 5 et 6 abstentions, vous propose de soumettre au référendum facultatif les modifications du droit fédéral qui doivent être adoptées pour l'entrée en vigueur de l'accord EEE. Votre commission n'a donc pas suivi le Conseil fédéral sur cette question.
Avant de conclure, nous voulons dire ici à Messieurs les Conseillers fédéraux Jean-Pascal Delamuraz et René Felber qui tenaient le front politique, à M. le Secrétaire d'Etat Franz Blankart et à tous ses collaborateurs, que la Commission de politique extérieure a acquis la conviction que le maximum avait été fait et obtenu dans la défense des intérêts de la Suisse. Lorsque l'on dit d'une personne, surtout en politique, qu'elle est gentille, on la condamne avec le sourire. Assuré- ment, Messieurs les Conseillers fédéraux, vos partenaires de l'AELE et de la Communauté n'ont jamais même songe à vous donner ce qualificatif. Ils ont ainsi rendu un hommage mérité à votre ténacité jamais prise en défaut dans la défense des inté-
rêts supérieurs du pays. Au nom de la commission, nous vous exprimons notre profonde gratitude pour la mission acccom- plie. Et, en aparté, nous vous souhaitons beaucoup de pa- tience parce que nous vous informons que près d'une cen- taine d'orateurs sont d'ores et déjà inscrits pour le débat!
Toute l'histoire de notre pays est marquée par la recherche constante d'un équilibre entre deux tensions, d'une part, la né- cessité de marquer l'ouverture de la Suisse au monde et, d'au- tre part, d'assurer la sauvegarde non moins indispensable des valeurs qui permettent à notre pays de vivre et de prospérer dans l'unité. Le traité sur l'EEE respecte cet équilibre toujours à redéfinir entre l'innovation et la tradition. C'est dans cet esprit que, par 19 voix contre 6 et une abstention, votre commission vous recommande d'approuver l'arrêté fédéral sur l'Espace économique européen.
Frau Zölch, Berichterstatterin der SPK: Die Aufgabe der Aus- senpolitischen Kommission war es, eine Gesamtwürdigung des EWR-Abkommens vorzunehmen und Ihnen einen ent- sprechenden Antrag zur Eintretensfrage zu unterbreiten.
Demgegenüber wurde die Staatspolitische Kommission vom Büro beauftragt, die Auswirkung des EWR auf die direkte De- mokratie und den Föderalismus zu prüfen und die diesbezüg- lichen Anträge des Bundesrates in der Ziffer II des Entwurfs des Genehmigungsbeschlusses zu diskutieren.
Die Eintretensfrage war nicht Gegenstand der Beratungen in der Staatspolitischen Kommission.
Gestatten Sie mir hier zuerst eine kurze persönliche Bemer- kung: Trotz meiner eigenen kritischen Position zur Eintretens- frage werde ich mich in dieser Debatte für den Fall, dass Ein- treten beschlossen wird, nicht nur in der Eigenschaft als Präsi- dentin der Staatspolitischen Kommission, sondern auch aus persönlicher Ueberzeugung für die bestmögliche Ausgestal- tung der Volksrechte und der Mitwirkungsrechte der Kantone einsetzen.
Der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum beinhaltet die Uebernahme von übergeordnetem Völkerrecht, eines grossen Teils des Acquis communautaire. 1590 EWR-Rechtsakte müs- sen ins Landesrecht überführt werden. Die Uebernahme die- ser Rechtsakte ist die grösste Rechtsübernahme, die wir seit der Gründung des Bundesstaates zu vollziehen haben.
Die Staatspolitische Kommission befasste sich während zwei Tagen intensiv mit der wichtigen Frage, ob und inwiefern dem Volk bei einer Rechtsübernahme ein Mitspracherecht einge- räumt werden kann und soll. Nach der Anhörung verschiede- ner Experten haben wir die folgenden vier Konzepte diskutiert: 1. Zuerst lag die Lösung des Bundesrates auf dem Tisch, wie sie im Entwurf des Genehmigungsbeschlusses niederge- schrieben und auch in der Botschaft erläutert ist. Diese Lö- sung schliesst das Referendum für Gesetze, die auf das In- krafttreten des EWR-Abkommens angepasst sein müssen, aus. Die beiden Minderheiten II möchten an diesem Vorschlag festhalten.
Als zweites Modell hatten wir Anträge aus der Mitte der Kom- mission zu prüfen, die gleichzeitig mit dem Genehmigungsbe- schluss auch alle anzupassenden Gesetze der Volksabstim mung unterstellen wollten. Aenderungen sollten also in die- sem Modell in einem Gesamtpaket mit der Genehmigung des EWR-Abkommens dem Volk unterbreitet werden.
Ein dritter Lösungsvorschlag, der ebenfalls aus der Mitte der Kommission beantragt wurde, wollte die Uebernahme des EWR-Rechts dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren un- terstellen also keine Sonderlösung in bezug auf Eurolex vor- nehmen. Dieses Modell entspricht dem Antrag der Minder- heit I auf der Fahne.
Als viertes Modell wurde aus der Mitte der Kommission eine Lösung vorgeschlagen, die vorsieht, dass die auf das Inkraft- treten des EWR-Abkommens notwendigen Aenderungen des Bundesrechtes zusammen mit dem EWR-Vertrag in Kraft tre- ten sollen, dass jedoch gegen jeden dieser Erlasse nachträg- lich das Referendum ergriffen werden kann.
Diese jetzt kurz skizzierten Konzepte haben wir aufgrund von vier Kriterien geprüft: Wir wollten die Vertragstreue garantie- ren; wir wollten eine möglichst hohe Rechtssicherheit gewähr- leisten; wir wollten eine möglichst hohe Transparenz errei-
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chen, und wir wollten die Volksrechte soweit wie nur möglich wahren.
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass es im Span- nungsfeld zwischen der Erhaltung der Volksrechte einerseits und der Uebernahme des EWR-Rechtes andererseits wahr- scheinlich das vielgerühmte Ei des Kolumbus eben nicht gibt Die Lösung, die die Mehrheit der Staatspolitischen Kommis- sion und die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission mit Artikel 20 Absätze 1 bis 3 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung vorschlagen, trägt den genannten Krite- rien der Vertragstreue, der möglichst hohen Rechtssicherheit, der möglichst hohen Transparenz und der möglichst optima- len Wahrung der Volksrechte am ehesten Rechnung.
In Absatz 1 von Artikel 20 legen wir zuerst einmal fest, dass die von der Bundesversammlung beschlossenen und auf das In- krafttreten des EWR-Abkommens notwendigen Aenderungen des Bundesrechts zusammen mit dem Abkommen in Kraft tre- ten. Wir wollen damit sicherstellen, dass der Bundesrat ratifi- zieren kann und dass die Vertragstreue eingehalten werden kann.
In Absatz 2 wird dann das nachträgliche Referendum einge- führt. Im Sinne einer grösstmöglichen Transparenz legen wir dort klar fest, dass ein Erlass, gegen den das Referendum er- griffen wird und der dann vom Volk abgelehnt wird, unverzüg lich ausser Kraft tritt.
Der Klarheit halber legt dann Absatz 3 unseres gemeinsamen Vorschlages ausdrücklich fest, dass für die übrigen Aenderun- gen des Bundesrechts im Zusammenhang mit dem EWR- Abkommen das ordentliche oder dringliche Gesetzgebungs- verfahren gilt, wie es in der Verfassung vorgesehen ist.
Die Lösung mit dem nachträglichen Referendum lässt die Mit- sprache des Volkes dort echt zum Zuge kommen, wo bei der Uebernahme des EWR-Rechts Gestaltungsspielräume beste- hen. Insbesondere EG-Richtlinien lassen häufig verschiedene Varianten der Umsetzung zu. Diese Gestaltungsspielräume wollten wir nicht allein dem Parlament überlassen. Gestal- tungsspielräume bestehen z. B. häufig in formellen Fragen, wie bei Fragen der Organisation oder des Verfahrens oder auch bei den vorzusehenden Sanktionen. Gestaltungsspiel- räume gibt es aber - wie die Kommissionsberatungen der Eurolex-Vorlagen gezeigt haben - auch in materiellen Fragen, so - nur als Beispiele - beim Bundesgesetz über den Umwelt- schutz, im Regelungsbereich der umweltgefährdenden Orga- nismen oder auch im Bundesbeschluss über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmer in den Betrieben, wo wir festlegen können, ab welcher Betriebsgrösse Arbeitnehmer- vertretungen vorzusehen sind.
Der Vorwurf etwa, man streue mit der Einführung des nach- träglichen Referendums dem Volk Sand in die Augen, weil es keine echte Mitsprachemöglichkeit des Volkes gebe, oder - wie in einer Westschweizer Zeitung zu lesen war - es handle sich bei unseren Lösungsvorschlägen um Kriegslisten der Sioux, ist - wie die Beispiele zeigen - ungerechtfertigt.
Wichtig ist aber die Frage: Was geschieht, wenn das Referen- dum gegen einen Erlass ergriffen wird und das Volk diesen Er- lass ablehnt? Gemäss Absatz 2 von Artikel 20 tritt in diesem Falle der Erlass unverzüglich ausser Kraft. Hingegen würde im Streitfall unmittelbar anwendbares EWR-Recht zur Anwen- dung gelangen. Damit sind wir beim Grundsatz, wonach Völ- kerrecht Landesrecht bricht, angelangt Diesem Grundsatz tragen die Staatspolitische Kommission in Artikel 19bis und die Aussenpolitische Kommission in Absatz 4 von Artikel 20 in leicht unterschiedlicher Art Rechnung. Wir werden in der De- tailberatung auf diese Problematik zurückkommen.
Da unbestrittenermassen mit der einmaligen Gesamtüber- nahme des Acquis communautaire auf den Zeitpunkt des In- krafttretens des EWR-Abkommens die Volksrechte einge- schränkt werden, schlägt die Staatspolitische Kommission gleichzeitig mit den Artikeln 19bis und 20 mit einer parlamen- tarischen Initiative die Einführung eines konstruktiven Refe- rendums vor. Sie finden diese parlamentarische Initiative auf der Fahne. Die Kommission wollte damit ein klares politisches Zeichen in die Richtung geben, dass Volksrechte qualitativ verbessert werden sollten, dies praktisch als Kompensation zur Einschränkung der Volksrechte, wie sie - wie gesagt - mit
der Uebernahme des Acquis communautaire auf das Inkraft- treten des EWR-Abkommens hin verbunden ist.
Nun noch ganz kurz zu Artikel 21 der Uebergangsbestimmun- gen, zu den Mitwirkungsrechten der Kantone. Diese Bestim- mung nimmt die Anliegen der Kantone auf, die diese im Kon- taktgremium Bund/Kantone vorgetragen haben. Die Staatspo- litische Kommission liess sich von den Ausführungen von alt Regierungsrat Jenny, dem Präsidenten der Koordinations- kommission dieses Kontaktgremiums, leiten und stimmte auch der Fassung des Bundesrates zu.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission zuzustimmen.
M. Guinand, rapporteur de la CIP: La Commission des institu- tions politiques avait pour tâche de présenter un corapport avec la Commission des affaires extérieures sur les aspects institutionnels, essentiellement sur la question des effets de l'EEE sur les institutions politiques de la Suisse. Concrète- ment, notre commission devait examiner la deuxième partie de l'arrêté fédéral sur l'EEE, qui propose de compléter la cons- titution par des dispositions transitoires.
Le Conseil fédéral propose deux dispositions transitoires: l'une relative au droit de référendum, l'autre permettant de sauvegarder les intérêts des cantons dans la mise en oeuvre de l'EEE. Si cette dernière disposition n'a guère fait l'objet de discussion et a été adoptée sans opposition, celle relative à la question du référendum a largement occupé la commission. Quelles sont les données du problème? L'EEE, s'il est ac- cepté, implique la reprise d'une partie de l'acquis communau- taire. Il a donc des conséquences sur la législation suisse, qui devra être adaptée au droit nouveau de l'EEE. Si la Suisse veut respecter ses engagements internationaux, elle doit procéder à cette adaptation. C'est l'exercice d'Eurolex que vous connaissez bien. Si, de plus, la Suisse veut que sa législation soit adaptée au moment de l'entrée en vigueur du traité, elle doit faire en sorte que les dispositions législatives liées à l'EEE entrent en vigueur en même temps que le traité. Or, le proces- sus législatif ordinaire ne permet pas de respecter cette obliga- tion. Nous n'avons pas le temps nécessaire pour, d'abord, vo- ter les dispositions législatives d'adaptation, attendre l'expira- tion du délai référendaire, organiser éventuellement une vota- tion, et tirer ensuite les conséquences d'un éventuel refus po- pulaire puis, seulement, ratifier le Traité de l'EEE.
Face à cette situation, le Conseil fédéral, désireux de respecter ses engagements internationaux, et estimant que les adapta- tions proposées dans l'Eurolex étaient toutes indispensables et liées au Traité de l'EEE, a proposé de les soustraire, à titre exceptionnel, au référendum facultatif.
Pour le Conseil fédéral, l'application du Traité de l'EEE et l'ap- probation des adaptations qu'il nécessite forment un tout. On ne peut pas dire «oui» à l'un et «non» à l'autre. Il faut que le peu- ple et les cantons sachent clairement quelles sont les consé- quences de l'EEE sur la législation suisse. Il faut accepter les conséquences qu'implique l'EEE; l'honnêteté commande une telle attitude. La solution du Conseil fédéral était donc claire, simple, sans doute courageuse, mais elle avait l'in- convénient de déroger à un droit démocratique fondamental de notre ordre juridique.
Entre le respect des engagements internationaux et l'abandon de prérogatives démocratiques, la commission, dans une très large majorité, s'est d'emblée déclarée en faveur du maintien des droits populaires. L'argument principal avancé a été celui de la marge de manoeuvre que laisse au législateur l'adapta- tion du droit suisse à l'EEE. Il s'avère en effet - et les nombreu- ses propositions d'amendements que nous avons reçues dans le cadre d'Eurolex le prouvent - que les adaptations du droit fédéral présentées par le Conseil fédéral ne s'imposent pas toutes de la même manière. Pour certaines questions, cer- tes, il n'y a pas de choix, par exemple lorsque l'EEE impose des égalités de traitement qui concrétisent une des grandes li- bertés mais, dans d'autres cas, des aménagements ou des va- riantes restent possibles.
Une exclusion totale du référendum facultatif apparaît dès lors comme excessive, et ce d'autant qu'une telle exclusion pour- rait, pour ce seul motif, faire grossir les rangs des opposants à
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l'EEE. Mais comment concilier la sauvegarde du droit de réfé- rendum et la nécessité de respecter nos engagements inter- nationaux? Il n'est pas facile de répondre à cette question. Ce ne sont pas moins de dix propositions différentes dont la Com- mission des institutions politiques a été saisie. Je ne vous en dirai rien; Mme la présidente en a présenté l'une ou l'autre. Il faut donc se contenter pour l'instant de décrire brièvement la solution finalement retenue. C'est l'objet de l'article 20 des dis- positions transitoires dans la version de la Commission des institutions politiques. Le premier alinéa pose pour principe que les modifications législatives adoptées par l'Assemblée fédérale en vue de la ratification de l'Accord EEE entrent en vigueur en même temps que cet accord. On respecte ainsi nos engagements internationaux. En d'autres termes, au 1er janvier 1993, entreront en vigueur l'EEE et l'Eurolex. Ces adaptations ne sont pas, comme le voulait le Conseil fédéral, soustraites au référendum facultatif. Elles seront publiées dans la Feuille fédérale et pourront, dans un délai de trois mois, faire l'objet d'une demande de référendum, 50 000 ci- toyennes ou citoyens ou huit cantons. Cette procédure ne nous est pas inconnue. C'est celle applicable aux arrêtés fédé- raux déclarés urgents en vertu de l'article 89bis de la constitu- tion. A une différence près, c'est que les arrêtés fédéraux ur- gents sont toujours limités dans le temps, ce qui n'est pas le cas de toutes les adaptations d'Eurolex.
Le deuxième alinéa précise que si le référendum est demandé et que la disposition législative est rejetée par le peuple, elle cesse immédiatement d'être en vigueur. Ici aussi, c'est la même procédure qu'en cas d'arrêtés fédéraux urgents.
Le troisième alinéa souligne enfin que la procédure suivie pour Eurolex est exceptionnelle et unique. Elle se justifie par la né- cessité de faire en sorte que les adaptations commandées par l'EEE entrent en vigueur en même temps que l'accord. Pour les adaptations ultérieures, la procédure législative habituelle devra être suivie. Le recours éventuel à des arrêtés fédéraux urgents n'est pas à exclure, mais les règles spécifiques pré- vues à cet effet par la constitution devront alors être respec- tées.
Si le Conseil fédéral a été sensible aux arguments de la Com- mission des institutions politiques pour ne pas écarter toute possibilité de référendum, il a cependant attiré notre attention sur le fait qu'une demande de référendum, suivie d'un rejet populaire, que ce soit dans le cadre d'Eurolex ou plus tard en fonction des développements de l'EEE, n'empêcherait pas que soit invoqué le principe de la primauté du droit EEE, cas d'application du principe général de la primauté du droit inter- national sur le droit interne. Dans son message, le Conseil fé- déral écrit à ce sujet: «La primauté du droit EEE sur le droit in- terne suisse est une condition fondamentale de la réalisation des objectifs que l'Accord EEE s'est assignés. De ce fait, la mise en oeuvre pleine et entière de l'accord ne peut être assu- rée que si les autorités chargées d'élaborer et d'appliquer le droit font en sorte que le droit EEE soit introduit et appliqué sur le plan interne.» Et le Conseil fédéral ajoute: «Cela s'adresse aussi aux autorités qui appliquent le droit dans notre pays à tous les niveaux. Y appartiennent entre autres les Tribunaux fé- déraux et les autorités de l'Administration fédérale.» La Confé- dération ainsi que les cantons doivent donc veiller au respect de ces principes, et c'est ce que voudrait concrétiser l'article 19bis de la proposition de la Commission des institu- tions politiques. Mais la Commission de politique extérieure propose de se contenter de compléter l'article 20 avec un qua- trième alinéa qui rappellerait le principe de la primauté du droit international sur le droit interne. Au cours d'une séance tenue juste avant le début de la session, la Commission des institu- tions politiques a décidé de tenter de trouver, d'ici l'examen de détail, avec la Commission de politique extérieure, une solu- tion qui soit commune aux deux commissions. Nous y revien- drons donc lors de la discussion de détail.
Je voudrais dire encore quelques mots au sujet des trois pro- positions de minorité. Il y a tout d'abord celles et ceux qui rejet- tent toute disposition transitoire sur la question du référendum facultatif. Ils estiment que la procédure habituelle doit et peut être respectée. Si on les suit, l'Eurolex ne pourrait pas entrer en vigueur en même temps que l'EEE. Nous avons précisé
tout à l'heure que cette solution serait contraire aux objectifs vi- sés par le Conseil fédéral qui entend faire en sorte que l'entrée en vigueur de l'EEE corresponde avec celle des adaptations législatives qu'il implique. Il y a ensuite celles et ceux qui esti- ment que le Conseil fédéral avait raison et qu'il faut suivre sa proposition intiale qui était plus claire et plus honnête. Nous avons dit pourquoi la majorité de la commission ne partage pas cet avis. Enfin, il y a celles et ceux qui se rallient à la solu- tion de la Commission des institutions politiques mais qui esti- ment qu'elle devrait être complétée par de nouveaux instru- ments de démocratie - référendum constructif et initiatives lé- gislatives ultérieures.
De telles propositions, outre qu'elles ne respecteraient pas l'unité de la matière et nécessiteraient un vote distinct du peu- ple et des cantons, ne peuvent être adoptées sans autre. Leur mise en oeuvre doit être évaluée plus en détail et faire l'objet d'analyses pour en connaître les conditions d'application et les conséquences. Mais la Commission des institutions politi- ques n'est pas restée insensible à ce type de propositions, en particulier celle visant à l'introduction du référendum construc- tif. C'est dans ce sens qu'elle vous a présenté une initiative parlementaire.
En résumé et en conclusion, la Commission des institutions politiques vous propose, par 22 voix contre 2, d'adopter sa version de l'article 20, qui garantit le maintien du référendum. Nous ajouterons que si cette question de la sauvegarde des droits populaires dans le processus d'adaptation du droit suisse à l'EEE n'est certes pas négligeable, elle ne devrait pas focaliser notre attention dans une mesure excessive. En effet, si aujourd'hui la Suisse veut saisir la chance que lui offre l'ac- cord de l'EEE de participer au grand projet des douze pays de la Communauté européenne, elle doit accepter, parallèlement aux avantages considérables qu'elle en retirera, la nécessité d'adapter ses procédures, fussent-elles éminemment démo- cratiques.
Nous pensons que les propositions de la majorité de la Com- mission des institutions politiques vont dans ce sens.
Präsident: Es folgen die Sprecher, die Nichteintreten be- antragen.
Frey Walter, Sprecher der Minderheit der APK: Ich darf hier den Nichteintretensantrag im Sinne der Minderheit der Aus- senpolitischen Kommission begründen.
Jawohl, der Bundesrat hat in der Tat die Ziele, die er seiner De- legation für die Verhandlungen über den EWR-Vertrag gesetzt hat, nicht erreicht! Da haben Sie, Herr Präsident der vorbera- tenden Kommission, recht. Er hat keine echte Mitbestimmung in der zukünftigen Rechtsentwicklung erreicht und damit indi- rekt die Souveränität der Schweiz angetastet. Er konnte keine dauernden Ausnahmen in für die Schweiz vitalen politischen und wirtschaftlichen Bereichen, wie z. B. der Ausländerpolitik oder der Lex Friedrich, erreichen. Der Bundesrat hat uns auch niemals den mehrmals versprochenen Bericht ausgehändigt, der nicht mit dem Beitritt zur EG oder zum EWR als Ziel rech- net, sondern von der Fortführung des heutigen, pragmati- schen Weges ausgeht. Er hat uns damit über diesen - meiner Meinung nach - so wichtigen Weg im unklaren gelassen.
Darüber, was er selbst über den EWR-Vertrag denkt und wie er ihn einstuft, hat uns der Bundesrat dagegen nicht im unklaren gelassen: Es ist ein Uebergangsvertrag, dem nur mit dem Ziel eines Beitritts zur EG zugestimmt werden darf. Dies können Sie alle selbst in der Botschaft nachlesen oder auch im dritten Integrationsbericht, der im Mai dieses Jahres vom Bundesrat herausgegeben wurde. EG und EWR lassen sich also nicht mehr trennen, auch wenn das in der taktischen Absicht vieler EWR-Befürworter so bequem wäre!
Ein EWR-Abkommen sei kündbar, wurde gesagt Dies mag formaljuristisch richtig sein. Aber diese «Verlobung», die mit der Aenderung von über 60 Gesetzen, der Neuschaffung von rund 10 Gesetzen, unzähligen Verordnungsänderungen und dem Abbau von Souveränitätsrechten der Schweiz erkauft werden muss, kann in der Realität kaum mehr rückgängig ge- macht werden. Darum müssen sich der Schweizer Bürger und die Schweizer Bürgerin, die sich ein Ja oder Nein zu dieser
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Vorlage überlegen, automatisch auch mit der EG als politi- scher Union auseinandersetzen und sich die Konsequenzen überlegen.
Ganz kurz meine Meinung zum EWR-Vertrag: Er bedeutet eine Nivellierung des schweizerischen Lebensstandards, der heute der höchste in Europa ist, nach unten, sowohl quantita- tiv als qualitativ, in staatspolitischer und in wirtschaftlicher Hin- sicht. Die Grösse des angestrebten harmonisierten Binnen- marktes wiegt die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit einer kleinen Volkswirtschaft nicht auf, und diese Flexibilität würden wir bei einer Zustimmung zum EWR verlieren.
Ich gehe im folgenden auf einige Punkte ein und möchte gerne konstruktiv aufzeigen, dass auch ohne EWR-Vertrag verschiedenes zu verbessern ist:
Marktzugang für Waren: Die Schweiz hat seit 1972 ein Frei- handelsabkommen mit der EG und über 130 bilaterale Ab- kommen abgeschlossen. Die EG hat gegenüber der Schweiz eine positive Handelsbilanz: Sie verkauft für rund 20 Milliarden Franken mehr Güter an uns als wir an sie; wir sind ihr zweitbe- ster Kunde. Auf dieser Basis sollte unsere Diplomatie die Frei- zügigkeit auch im Interesse der Europäischen Gemeinschaft weiter ausbauen können. Bilaterale Abkommen werden wei- terhin möglich sein.
Oeffentliches Beschaffungswesen: Einer wettbewerbsfähi gen Schweizer Wirtschaft wäre in bezug auf eine angestrebte Oeffnung mit einem Parallelabkommen auf Reziprozitätsbasis mehr gedient als mit dem EWR-Abkommen.
Umweltschutz: Dank dem Noordwijk-Beschluss von 1987 und der künftigen Mitbeteiligung der Schweiz an der Europäi- schen Umweltagentur bestehen gute Aussichten, dass die ge- wünschte Koordination der Umweltpolitik in Europa auch ohne EWR erreicht werden kann.
Arbeitsmarkt: Die Liberalisierung liegt in den Händen der Schweiz und kann auch auf autonomem Weg eingeführt wer- den. Vergessen wir nicht: Gut 700 000 Arbeitnehmer aus EG- und Efta-Staaten haben heute einen Arbeitsplatz in der Schweiz, und Schweizer Kapital ermöglicht weitere rund 450 000 Arbeitsplätze in diesem europäischen Raum. Verges- sen wir aber auch nicht, dass im EG-Raum heute durchschnitt- lich 9 Prozent der Bevölkerung arbeitslos sind, während wir in der Schweiz 3 Prozent Arbeitslose beklagen. Auch hier, beim Arbeitsmarkt, wird das Gesetz des Marktes gelten, und dieses heisst: Angebot und Nachfrage.
Studentenaustausch und Anerkennung von Diplomen: Das Postulat der grenzüberschreitenden Ausbildungsförderung ist in bezug auf den Studentenaustausch bereits erfüllt. Für die weiteren Bereiche müssen bilaterale oder multilaterale Ver- handlungen geführt werden. Die Behebung von vielen beste- henden kantonalen und nationalen Restriktionen liegt sowohl im Interesse der Schweiz als auch im Interesse des Auslandes. 6. Dienstleistungsunternehmen: Eine weitere Liberalisierung im Dienstleistungsbereich kann im Rahmen der Weiterent- wicklung des Luxemburger Prozesses erzielt werden, doch ist das nur schrittweise möglich und voraussichtlich mit einem hohen Zeitaufwand verbunden. Ein Beispiel ist das Versiche- rungsabkommen. Andererseits muss man sich vor Augen hal- ten, dass die Schweizer Wirtschaft gerade auf dem Dienstlei- stungssektor auch in den europäischen Nachbarländern ver- gleichsweise stark ist und dass die Firmen ihre Position auf- grund eigener Massnahmen und guter Leistungen auch ohne staatliches Dazutun verbessern können.
Kapitalverkehr: Die Liberalisierung des Kapitalverkehrs wird im OECD-Rahmen weiterverfolgt. Unter den EG- und Efta- Staaten bestehen keine nennenswerten Probleme, die nicht im Rahmen des Courant normal gelöst werden können. Also auch hier ist kein EWR-Vertrag vonnöten.
Forschung und Entwicklung: Im Bereich der Forschung und der Entwicklung besteht das Rahmenabkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EG vom 8. Januar 1986, das die Art und Weise der zwischenstaatlichen Kooperation regelt. Dieses Ab- kommen dient als Schlüssel für projekt- und programmorien- tierte Ad-hoc-Beteiligungen der Schweiz an den EG-For- schungs- und EG-Technologieprogrammen. Für eine volle, nichtdiskriminierte Beteiligung an den EG-Programmen, wie
sie namentlich von der Maschinenindustrie gefordert wird, ge- nügt die bestehende Vereinbarung allerdings nicht; das gebe ich zu. Zu entscheiden, ob die Forschungspolitik der EG struk- turell und ordnungspolitisch über jeden Zweifel erhaben ist, überlasse ich Ihrem Urteil.
Zusammengefasst: Ein Ja der Schweiz zum EWR-Vertrag wäre aus staatspolitischen und wirtschaftlichen Gründen nicht gut. Ich trete dafür ein, dass wir unseren Weg in Zukunft weiter über eine weltoffene Politik suchen: dass wir dem Zentralis- mus, dem Dirigismus ade sagen und einen Wettbewerb der Systeme zulassen, auch innerhalb der Europäischen Gemein- schaft.
Ich glaube an unsere Souveränität, ich glaube an die Schaf- fenskraft der Schweizer. Darum bin ich gegen den EWR-Ver- trag. Ich bin Zürcher, Schweizer, Europäer, Weltbürger. Aber ich bin weder EG-ler noch EWR-ler!
Scherrer Werner: Gemäss Reglement habe ich nur wenig Zeit für eine Zusatzerklärung. Ich möchte mich im wesentlichen den Ausführungen meines Vorredners anschliessen.
Ich hatte keine Gelegenheit, in einer Fraktion mitzuwirken und dort meine Meinung einzubringen. Als Vertreter der EDU bin ich aus drei wichtigen Gründen für Rückweisung:
Einmal ist festzuhalten, dass der EWR ganz gegen unsere Demokratie ist.
Wir glauben, dass wir trotzdem viele Vorteile haben und nicht nur Nachteile, wie sie geschildert wurden.
Man hat die Gesamtinteressen der Gesellschaft, der Wirt- schaft und der Politik nicht im Auge behalten.
Der EWR-Vertrag ist schwergewichtig nur aus wirtschaftlichen Ueberlegungen und Interessen ausgehandelt und abge- schlossen worden. Beim Tanz um das goldene Kalb profitieren in erster Linie Banken, Versicherungen und Multis. Weil das Kleingewerbe, die Sparer und die Rentner, längerfristig auch die Bauern die Zeche bezahlen müssen und wir bei diesem Vertrag wesentliche politische Freiheiten verlieren, wollen wir die EWR-Vorlage an den Bundesrat zurückweisen. Wir möch- ten einen besseren Vertrag aushandeln, wo wir unsere Neutra- lität und unsere vollen politischen Rechte wahren können.
Wir sind durchaus für eine weltoffene Schweiz auf der Grund- lage beidseitig positiver bilateraler Verhandlungen und Abma- chungen und gegen einen modernen Gesslerhut à la Mon- sieur Delors.
Präsident: Es folgen die Fraktionssprecher.
Vollmer: Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage, und sie wird dem EWR-Vertrag mit sehr grosser Mehrheit zu- stimmen.
Was bringt dieser Vertrag in unserer Einschätzung so Positi- ves, dass wir bereit sind, uns auch Probleme damit einzuhan- deln? Der EWR-Vertrag ist ja nicht eine Erfindung einiger Diplo- maten und Beamten aus dem Integrationsbüro, welche nach der Einschätzung einiger Gegner die Schweiz sowieso nur nach Brüssel «verkaufen» wollen. Nein - und das ist ein wichti- ges Argument bei der Begründung unserer Zustimmung -, der EWR-Vertrag ist nichts anderes als eine Antwort auf eine in- nerhalb der EG stattfindende Entwicklung, von der wir unmit- telbar mitbetroffen sind: die Schaffung des europäischen Bin- nenmarktes. Ohne EWR-Abkommen würden wir von den an- deren 18 EG- und Efta-Staaten in eine ungemütliche Situation mit Wettbewerbsbenachteiligungen, mit Diskriminierungen gedrückt. Dass dies gerade für die Schweiz als ein nicht nur im Aussenhandel, sondern in allen Bereichen unseres gesell- schaftlichen Lebens mit den Efta- und den EG-Ländern sehr
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verflochtenes Land von grundlegender Bedeutung ist, sollte eigentlich unbestritten sein. Gerade weil wir uns gegenwärtig keineswegs in einer brillanten ökonomischen Situation befin- den - die weltweite Rezession hat ja auch bei uns zu einem ra- schen Strukturwandel geführt, die steigende Arbeitslosenzahl ist ein für unser Land ungewohntes Alarmzeichen -, sind wir davon überzeugt, dass wir uns nicht ohne grösseren Schaden ein Abkoppeln von unserem grössten Partnerraum leisten können.
Wer die Ausgangslage der Verhandlungen, die Erwartungen, die damals geweckt worden sind, jetzt mit dem Resultat ver- gleicht, mag über gewisse Teile enttäuscht sein. Bei einer nüchternen Betrachtung muss man jedoch zum Schluss kom- men, dass unsere Vertragsunterhändler doch so ziemlich das Mögliche herausgeholt haben, auch was die sogenannten Schwächen im institutionellen Bereich betrifft. Dass die einzel- nen EG-Länder es nicht zulassen, dass Dritte, hier also die Schweiz als Efta-Staat, plötzlich mehr Mitbestimmungsrechte erhalten sollen als sie selber, ist eigentlich mehr als verständ- lich. Sich an diesem Binnenmarkt beteiligen zu wollen bedingt logischerweise die Uebernahme der Regeln, wie sie sich in diesem Raum herausgebildet haben. Immerhin ist es gelun- gen, in einigen brisanten Bereichen zum Teil Uebergangsfri- sten auszuhandeln, und andere schweizerische Problembe- reiche, ich denke etwa an die Landwirtschaft, werden prak- tisch überhaupt nicht berührt.
Dass wir aber daran interessiert sein müssten, die zukünftige Entwicklung dieser EG-Regeln selber mitbestimmen zu kön- nen, ist offensichtlich. Deshalb kann der EWR für uns Sozialde- mokraten nur eine Etappe auf dem Weg zu einer zukünftigen Mitgliedschaft in einer grösseren EG sein, denn nur damit wer- den wir selber wieder die Entwicklung Europas, von der wir in jeder Beziehung abhängen, direkt mitbestimmen können.
Das bedeutet aber in keiner Weise, dass die Stimmbürger am 6. Dezember nicht völlig separat - ohne Präjudiz bezüglich der EG-Frage - über den EWR entscheiden können. Für die näch- ste Etappe bleiben alle Möglichkeiten offen, vor allem auch für die Stimmbürger. Sie werden wieder das letzte Wort darüber haben.
Wer aber meint, wir könnten auf dem Weg in die EG den EWR überspringen, verkennt die Regeln der Gemeinschaft. Auch bei einem späteren EG-Beitritt wären wir nämlich gezwungen, den Acquis communautaire, also das gemeinsam anwend- bare EG-Recht, vollständig zu übernehmen. Dieser wäre dann noch bedeutend umfassender - abgesehen davon, dass ein solcher Direktbeitritt politisch völlig chancenlos wäre.
Wer im übrigen heute von Souveränitätsverlusten spricht, ist gefälligst gebeten, seine Analyse nicht nur theoretisch und ab- strakt zu machen. Es ist doch schon längst so, dass wir in sehr vielen Bereichen nicht mehr einfach tun und lassen können, was wir wollen. Wir sind nun einmal mitten drin in Europa und wirtschaftlich, kulturell und sozial stark mit den EG- und den Efta-Ländern verflochten, so dass wir uns heute schon im eige- nen Interesse in vielen Dingen an dem orientieren müssen und wollen, was die Europäische Gemeinschaft einfädelt.
Rein formal - obwohl das noch nie ein realistischer Bezugs- punkt war - geben wir nicht einmal Souveränitätsrechte ab. Es ist nicht wahr, dass wir formal Souveränitätsrechte abgeben. Wir schliessen einen Vertrag im Wissen um alle formalen Kon- sequenzen. Es wird kein supranationales Organ geschaffen. Es wird keine fremden Richter geben, welche über unsere Köpfe hinweg entscheiden können. Sogar für die Weiterent- wicklung des EWR-Rechts haben wir - rein theoretisch - die Möglichkeit eines «opting out», eines Ausstiegs. Also kann der Souveränitätsverlust nur faktisch sein. Und da sind wir, auch ohne EWR-Vertrag, längst davon betroffen.
Zurzeit gibt es absolut keine gangbare Alternative zum EWR- Vertrag. Gerade deshalb bringt ein kleinliches Aufrechnen von Vor- und Nachteilen durch die Teilübernahme des EG-Rech- tes in unsere Gesetzgebung wenig. Es besteht zwar kein Zwei- fel, dass im neuen europäischen Binnenmarkt - mit oder ohne Teilnahme der Schweiz - der Wettbewerb zukünftig verschärft sein wird, dass die Güterströme quer durch Europa zunehmen werden, dass die Umwelt dadurch mit grösseren Belastungen bedroht ist. Wir müssen diese Probleme thematisieren, damit
wir rechtzeitig mit innerstaatlichem Handeln negative Entwick- lungen abfedern oder besser sogar vermeiden können. Wir brauchen deshalb die innerschweizerischen Vorkehren, damit der verschärfte Wettbewerb nicht zu einer Politik der sozialen Demontage und nicht zu einer Politik der zunehmenden Ge- fährdung unserer Umwelt führt.
Es gibt berechtigte Aengste, z. B. dass einzelne Unternehmer versuchen könnten, mit Senkungen von Löhnen und Soziallei- stungen und mit einer Auspressung letzter Kapazitäten in der Produktion ihre Konkurrenzfähigkeit wieder aufzupolieren. Ohne gesetzliche und vertragliche Absicherungen birgt der grenzenlose europäische Wettbewerb tatsächlich die Gefahr der sozialen Demontage. Die politische Aufgabe, vor die wir heute gestellt sind, liegt deshalb vor allem darin, den Spiel- raum - es bleibt uns sehr viel Spielraum - so kreativ zu nutzen, dass nicht die Arbeitnehmer, die Frauen, die Umwelt, die Rand- und Bergregionen und unsere direkte Demokratie den Preis für die Integration zahlen müssen.
Seit heute morgen - es war höchste Zeit! - haben sowohl die bürgerlichen EWR-Befürworter als auch der Bundesrat end- lich gemerkt, dass wir nicht einfach aus abstimmungstakti- schen Gründen, sondern weil es sachlich nötig ist, Reformen dringend brauchen. Es braucht sie im Arbeitsrecht, zum Schutze der Arbeitnehmer, bei der Gleichstellung von Mann und Frau, im Bereich der sogenannten Lex Friedrich. Wir wol- len keinen zusätzlichen Druck auf die ohnehin schon ange- spannte Situation auf dem Bodenmarkt. Es braucht Massnah- men zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen und auch zugunsten der direktdemokratischen Volksrechte.
Die Frage des Referendums wurde jetzt immerhin entschärft. Der Bundesrat und insbesondere das EJPD haben leider un- verständlich lange am Ausschluss des Referendums bei den Eurolex-Anpassungen festgehalten. Glücklicherweise wurden nun auch diese Forderungen, die wir in den Bundesratspar- teien gestellt haben, aufgenommen, und damit wurde ermög- licht, dass wir in der umstrittenen Frage der direkten Demokra- tie zu einem Durchbruch gekommen sind. Spätestens bei der Behandlung der verschiedenen Eurolex-Vorlagen ist ja in den Kommissionen eindeutig klargeworden, dass wir bei der Uebernahme des EWR-Rechtes, des sogenannten Acquis, eben doch sehr viel Spielraum für die eigene Ausgestaltung haben. Deshalb gibt es keinen Grund, die Rechte des Volkes unnötig einzuschränken.
Doch die politische Hauptfrage für unsern Entscheid stellt sich nochmals anders: Es ist die Frage, was denn die innenpoliti- sche Alternative im Falle eines Nichtbeitrittes zum EWR ist. Das Schweizervolk muss wissen, dass ein Nein zum EWR nicht einfach bedeutet, dass alles so bleibt, wie es jetzt ist. Der Binnenmarkt Europa entsteht nämlich auch ohne uns. Wir werden also auch ohne EWR-Vertrag faktisch gezwungen, uns - aber dann noch fremdbestimmter - den Entscheidun- gen zu beugen.
Alleingang kann deshalb nicht die Antwort sein. Und die einge- fleischten EWR-Gegner in den bürgerlichen und extrem rech- ten Kreisen haben uns in den letzten Wochen genug Anschau- ungsunterricht gegeben, wie ihre Schweiz der Zukunft ausse- hen würde. Weil man ihrer Meinung nach ohne EWR vor allem wirtschaftlich stark unter Druck kommen würde, heisst ihr Re- zept gnadenlose Deregulierung. Im Klartext: Der gefährdeten Konkurrenzfähigkeit wegen müssten unsere sozialen Einrich- tungen geopfert und unsere umweltpolitischen Bemühungen aufgegeben werden. Da sagen wir ganz entschieden nein! Wir wollen in unserem Land keine wirtschaftlichen Wildwest- Zustände. Wir wollen in unserem Land keinen Sozialabbau. Wir wollen unsere Umwelt nicht auf dem Altar der gefährdeten Konkurrenzfähigkeit einer Alleingangstrategie opfern! Die Zu- stimmung zum EWR ist darum für uns ein Schritt in eine Zu- kunft, in der sich die Schweiz innerhalb Europas möglichst viel Selbstbestimmung und Demokratie, ohne Sozialabbau und nicht auf Kosten der Umwelt, sichern kann.
Die SP-Fraktion lehnt den Nichteintretensantrag der Minder- heit der APK (Frey Walter) deshalb mit Ueberzeugung ab. Wir befürworten den EWR-Vertrag, erwarten aber, dass man im Bereich der Demokratie nicht nur keine unnötigen Abstriche macht, sondern mit dem konstruktiven Referendum diesen
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Bereich auch noch kreativ ausweitet. Wir erwarten, dass nun im Bereiche der inneren Reformen flankierende Massnahmen endlich zum Durchbruch kommen. Nur so gewinnen wir für diesen EWR-Vertrag auch eine Mehrheit in der Bevölkerung.
Präsident: Ich teile Ihnen mit, dass sich bisher rund 100 Ein- zelredner zu Wort gemeldet haben. Ich werde die Rednerliste schliessen, sobald der letzte Fraktionssprecher gesprochen hat. Sie werden dann eine Rednerliste erhalten.
Moser: Die Fraktion der Auto-Partei unterstützt den Nichtein- tretensantrag der Minderheit der APK (Frey Walter) klar und aus tiefster Ueberzeugung, weil das EWR-Abkommen in der vorliegenden Form für unser Land ein unwürdiges Abkommen darstellt.
Noch bei Beginn der EWR-Verhandlungen glaubten der Bun- desrat und seine Verhandlungsdelegation, dass unser Klein- staat mit seiner unvergleichbaren Eigenart eine minimale Rücksichtnahme der EG in Anspruch nehmen könne, und setzte für die erste Runde der Verhandlungen mit der EG-Kom- mission auch gleich das Mitbestimmungsrecht als zentrale Voraussetzung des Vertrages über den EWR an die Spitze der helvetischen Wunschliste. Heute ist es klar: Es gab keinen Ausnahmefall Schweiz. Weit mehr - und das ist das Unwürdig- ste an diesem Abkommen -: Es wird für die Schweiz auch kein Mitbestimmungsrecht in der EWR-Rechtsentwicklung geben. In seiner Verzweiflung über die nicht im Konsens verlaufende Verhandlung mit der EG-Kommission hat der Bundesrat unse- ren Unterhändlern denn auch grünes Licht gegeben, die For- derungen nach permanenten Ausnahmen in einem EWR-Ver- trag vollends aufzugeben. Ich erinnere daran, was dann ge- schah: Die Vorstellungen des Bundesrates - erstens ein aus- gewogener Vertrag, zweitens eine befriedigende Lösung für die Gesetzgebung und Mitbestimmung der Efta-Länder im EWR, drittens eine zufriedenstellende Uebergangszeit für die Verwirklichung einer nichtdiskriminierenden Gesetzgebung und viertens entsprechende Schutzklauseln, die spezifischen Situationen gerecht würden - waren ein naiver Traum. Keine einzige dieser Zielsetzungen wurde erreicht. Das ist die Wahr- heit, und das ist mehr als bedenklich.
Es ist allerdings auch verständlich, dass ein Land mit rund 7 Millionen Einwohnern gegenüber der EG mit 340 Millionen Einwohnern nur geringe Erfolgschancen haben kann. Eine echte Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeit der Schweiz gegenüber den europäischen Grossmächten ist und bleibt von vornherein eine Illusion. So ist denn auch ein EWR- Abkommen für unsere Begriffe nur gerade auf Grossstaaten zugeschnitten.
Nach den eher kläglich verlaufenen EWR-Verhandlungen hat der Bundesrat auch gleich den nächsten verheerenden Fehler gemacht, indem er das EWR-Abkommen in der Oeffentlichkeit als Uebergangslösung, ja als «Trainingslager» für einen EG- Beitritt bezeichnet hat. Das EWR-Abkommen kann also nicht dauerhaft sein: nicht dauerhaft deshalb, weil selbst der Bun- desrat erkennt, dass er einen schlechten Vertrag ausgehan- delt hat, einen, der sich zudem noch völlig unbeeinflussbar und ohne jegliches Mitspracherecht in eine von keiner Schwei- zerin und keinem Schweizer gewollten Richtung entwickeln kann.
Dass die Befürchtungen über eine Entwicklung des EWR- Rechts in eine falsche Richtung berechtigt sind, kann ich Ih- nen beweisen. So existiert z. B. ein geheimes Papier über ein von der EG ausgearbeitetes Projekt zur Ausweitung des Ab- kommens, und dieses soll erst nach Inkrafttreten des EWR be- handelt werden. Natürlich: Das Papier wurde nicht behandelt, weil es aus zeitlichen Gründen vor dem 31. Juli 1991 nicht mehr behandelt werden konnte. Ich kann Ihnen aus Geheim- haltungsgründen nichts aus dem Inhalt dieses Projektes vorle- sen. Aber eines kann ich Ihnen heute schon sagen: Wenn der EWR-Vertrag auf diese Art und Weise weiterentwickelt werden soll, so werden wir als politisch unbedeutende «Alpenkolonie» der EG, als Milchkuh zweifellos bis zum letzten Tropfen ausge- molken.
Seit über 700 Jahren haben wir gegen fremde Richter ge- kämpft, unsere Freiheit und Eigenständigkeit verteidigt und
dank unserer Neutralität unsere Guten Dienste in der ganzen Welt erfolgreich angeboten. Jetzt soll dies auf einmal nichts mehr wert sein. War alles falsch, was wir bis heute gemacht haben?
Ich frage den Bundesrat, wie er sich erklärt, dass die Schweiz in diesem - wie er sagt - Inselleben einen zur Weltspitze zäh- lenden Wohlstand erreicht hat, derweilen sämtliche umliegen- den europäischen Länder ein Mehrfaches an Arbeitslosen und einen weit niedrigeren Wohlstand aufweisen. Eines ist sicher: Das ist nicht das Verdienst dieses Bundesrates, der uns jetzt einhämmern will, Vertrauen zu den europäischen Ländern zu haben. Zu unserem Volk hat er kein Vertrauen!
Wenn doch so vieles in unserem Land zu verbessern ist, so weiss das der Bundesrat schon längst. Warum tut er denn nichts, um endlich unsere Ueberregulierungen abzubauen und wieder bessere Rahmenbedingungen für unsere Wirt- schaft zu schaffen? Ist es nicht seine oberste Pflicht, für das Wohl unseres Volkes zu sorgen, wie es in der Verfassung steht? Dazu kann ich nur sagen: Dieser Bundesrat hat seine Hausaufgaben überhaupt nicht gemacht. Er will jetzt durch ei- nen EWR-Beitritt von seiner Führungsschwäche ablenken, um später sagen zu können, es werde alles Wesentliche für unser Land in Brüssel geregelt. Recht hätte er damit, denn eines ist sicher: Eine Deregulierung wird durch diesen EWR-Vertrag nicht möglich, denn die EG weist heute schon eine weit hö- here Regelungsdichte auf, als dies bei uns der Fall ist.
Noch ein Wort zu den absurden und völlig unhaltbaren Aeus- serungen einiger Bundesräte und Wanderprediger des Inte- grationsbüros zum EWR: Es wird behauptet, dass die Schweiz bei einem Nein zum EWR von der EG wirtschaftlichen Repres- salien ausgesetzt würde. Das ist purer Unsinn. Erstens sind wir wie alle anderen EG-Länder Mitglied des Gatt, und das Gatt hat zum Ziel, wettbewerbsverzerrende Mechanismen abzu- bauen und wirtschaftliche Handelssanktionen zu verhindern. Zweitens importiert die Schweiz von der EG rund ein Drittel mehr, als sie in die EG exportiert. Würde denn hier im Saal ir- gendein Unternehmer seinen zweitbesten Kunden erpresse- risch behandeln? Wohl kaum!
Von unseren Wirtschaftsprognostikern wird uns für die näch- sten zehn Jahre ein Wirtschaftswachstum vorausgesagt, das mit einer EWR-Mitgliedschaft rund ein halbes Prozent höher liegen würde als bei einem Abseitsstehen. Das ist ja schon sehr interessant, wenn man bedenkt, dass die gleichen Leute in der Regel bei jeder Prognose über das schweizerische Wirt- schaftswachstum für ein einziges Folgejahr um Prozente da- nebenliegen. Jetzt will man auf zehn Jahre hinaus relativ ge- nau wissen, wie die Marktentwicklung aussieht. Das grenzt an Hellseherei. Hellseherische Begabung scheint auch jener Bundesrat zu haben, welcher am Wochenende in einem Inter- view erklärte, wir müssten bei einem Nein zum EWR bis ins Jahr 2000 mit einer Arbeitslosenrate von 15 bis 20 Prozent rechnen. Ich könnte ihm noch beipflichten, wenn dannzumal noch derselbe Bundesrat im Amt wäre.
Auch ein immer wieder zu hörendes Argument ist, dass wir, wenn wir im EWR nicht mitmachen würden, in die Isolation ab- driften und an Glaubwürdigkeit verlieren würden. Das ist doch ein grosser Blödsinn; denn wir sind eines jener Länder, welche in Europa und weltweit die meisten bilateralen Wirtschaftsab- kommen abgeschlossen haben, und unsere Handelstätigkeit erstreckt sich über die ganze Welt. Ja, wo ist denn da von einer Isolation zu reden?
Geradezu anmassend sind die Aussagen einiger Bundesräte, es gebe keine Alternative zu einem EWR-Abkommen oder zum EG-Beitritt. Eine Alternative gibt es sehr wohl. Nur müs- sen dann unsere Bundesräte, Beamten und Politiker tüchtig zupacken, wie das unsere Unternehmer und Arbeiter auch tun müssen, um ihre Wettbewerbsposition zu halten oder auszu- bauen. Es gibt ein Gesetz: Nicht die Grösse eines Wirtschafts- raumes ist entscheidend für das Wohlergehen eines Staates. Niemand wird uns Schweizern auch nur eine einzige Schraube abkaufen, wenn diese nicht besser oder billiger ist. Daran ändert auch die Zugehörigkeit zum EWR rein nichts.
Als Antwort auf die dynamische Entwicklung in Europa drängt sich eine europataugliche, aber freiheitsorientierte Totalrevi- sion der Bundesverfassung auf, nicht ein Beitritt zum EWR
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oder zur EG. Wettbewerbsverzerrende Regulierungen müs- sen wir aus eigenem Willen und eigener Kraft abändern. Auf- rechter Gang statt gekrümmter Rücken ist gefragt, denn nur so können wir die notwendigen Anpassungen überwinden. Wenn wir wollen, dass es uns wieder bessergeht, dann müs- sen wir mehr und härter arbeiten und dürfen uns auf keinen Fall auf andere verlassen.
Stichwortartig einige Ideen und Argumente, die gegen einen EWR sprechen:
Der Verlust von Initiativ- und Referendumsrecht ist unbestrit- ten: Ueber Verfassungsänderung und Staatsverträge würde dieses Recht abgesprochen.
Der Souveränitätsverlust und die Aufgabe unseres föderali- stischen Staatsaufbaues wären Tatsache: Die Leute, die sich mit der Umsetzung in das kantonale Recht befasst haben, wis- sen, dass wir keine Mitsprache und keine Mitbestimmung bei der Rechtsentwicklung des EWR-Vertrages haben. Das ein- zige, das wir haben, ist ein Informations- und Anhörungsrecht. Was bringt uns ein Anhörungsrecht?
Eine doppelte Satellisierung der Schweiz ist zu erkennen: einerseits durch die Efta, mit der wir ja vertragstechnisch ge- genüber der EG in einem Boot sind, und anderseits durch die EG selbst. Ein Vetorecht seitens der Schweiz könnte aus politi- schen Gründen ja gar nicht angerufen werden.
Zusätzliche Gründe sind die finanziellen Forderungen und damit eine höhere Steuerbelastung: Wir müssten - wie wir ge- hört haben - «nur» 340 Millionen Franken Subventionen an andere Staaten bezahlen. Aber, das weiss man auch: Wir wür- den neue Steuern auferlegt erhalten. Die Steuerbelastung würde für den Einzelbürger unumgänglich höher.
Hinzu kommt das Argument der Einbusse an Wohlstand durch mehr Arbeitslose. Ich kann nicht verstehen, dass je- mand von tieferen Preisen, höheren Löhnen, weniger Arbeits- losen spricht - das ist betriebswirtschaftlicher Unsinn. Wenn billige Arbeitskräfte in die Schweiz kommen würden, würde sich das Lohnniveau auch für die Schweizer senken, die Ar- beitslosigkeit bei den Schweizern würde höher ausfallen, und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz würde durch den EWR unseres Erachtens verschlechtert.
Wir haben in der Schweiz heute schon eine zu hohe Rege- lungsdichte, und im EWR finden wir zwingende Uebernahmen von ganzen Bänden von neuen Richtlinien. Das kann, bei mei- ner Seele, nicht zu einer Liberalisierung führen.
Die Fraktion der Auto-Partei lehnt deshalb das EWR-Abkom- men ab und unterstützt den Nichteintretensantrag.
Columberg: Das EWR-Abkommen ist gewiss nicht die perfek- teste, ist nicht die optimalste Lösung, die man sich vorstellen kann. Unter den gegebenen Umständen ist es aber eine ak- zeptable, eine vernünftige, vor allem aber eine notwendige und vielleicht die einzig mögliche Lösung.
Nach den Attacken meines Vorredners möchte ich die Gele- genheit wahrnehmen, um dem Bundesrat und der Verhand- lungsdelegation für den Einsatz zugunsten unseres Landes herzlich zu danken. Dieser Vertrag bildet die Grundlage, sozu- sagen die Voraussetzung für die Sicherung und die gedeihli- che Weiterentwicklung unserer Wirtschaft sowie für die Wah- rung unserer Stellung in Europa.
Aus diesen Ueberlegungen stimmt die CVP-Fraktion dem EWR-Vertrag einstimmig zu - das ist beispielhaft. Die CVP nimmt in dieser für die Schweiz entscheidenden Frage eine geschlossene Haltung ein, wie sie sie von Anbeginn einge- nommen hat. Ihre Mitglieder sind den Verlockungen, in populi- stischen Strömungen mitzuschwimmen, widerstanden. In ei- ner derart wichtigen Grundsatzfrage muss man Farbe beken- nen und den Mut aufbringen, das langfristige Wohl des Lan- des vor opportunistische Versuchungen zu stellen.
Die CVP steht zu Europa und steht zum EWR-Vertrag, der ein bedeutendes Potential an Wohlstandsgewinn für die Schweiz beinhaltet. Die CVP ist auch bereit, die notwendigen Gesetzes- anpassungen vorzunehmen, wobei sich diese auf das unbe- dingt Notwendige, auf das EWR-Bedingte beschränken müs- sen. Sie tritt für die Wahrung der Volksrechte ein. Deshalb be- fürworten wir das nachträgliche Referendum, wobei wir ehrli- cherweise auch die Grenzen aufzeigen müssen. Bei der
näheren Prüfung der einzelnen Gesetzesänderungen stellen wir fest, dass ein recht grosser Gestaltungsspielraum besteht. Darum ist das Referendum durchaus gerechtfertigt.
Die CVP erwartet eine sachliche Auseinandersetzung, eine Auseinandersetzung mit sachlichen Argumenten. Das Volk hat Anspruch auf eine umfassende, objektive Information, da- mit es sich eine eigene Meinung bilden kann. Mit Emotionen und mit Angstmacherei gefährden wir unsere direkte Demo- kratie.
Worum geht es eigentlich bei diesem EWR-Vertrag? Um eine konsequente Fortsetzung unserer bisherigen erfolgreichen Politik, um einen quantitativen und qualitativen Ausbau des bestehenden Freihandelsabkommens mit der EG. Vereinfacht dargestellt geht es um die Grundsatzfrage, ob sich die Schweiz am 1. Januar 1993 am neu entstehenden europäi- schen Binnenmarkt mit 18 Staaten und mit 380 Millionen Men- schen beteiligen will. In diesem Fall müssen auch die ausge- handelten Spielregeln übernommen werden.
Unter Berücksichtigung der neuen Konstellation in Europa und der äusserst engen Verflechtung unseres Landes mit der EG kann die Frage nur mit einem Ja beantwortet werden. Es gibt keine brauchbare und überzeugende Alternative. Auch heute haben die Gegner dieser Vorlage keine konkreten Vor- stellungen über eine mögliche Alternative entwickelt. Wollen wir mit einem Partner brechen, bei dem wir 60 Prozent unserer Exporte absetzen und von dem wir 75 Prozent unserer Im- porte beziehen? Diese intensiven Wirtschaftsbeziehungen sind die Frucht des mit der EG im Jahre 1972 abgeschlosse nen Freihandelsabkommens. Auch dieser Vertrag war übri- gens heftig umstritten. Trotzdem haben damals das Schwei- zervolk - übrigens mit einem überwältigenden Mehr - und alle Kantone dieses Vertragswerk angenommen. In der Zwischen- zeit wurde dieses Abkommen um über 130 Zusatzabkommen ergänzt und erweitert. Wir haben demnach bereits heute ein äusserst enges Geflecht von genau geregelten Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft. Die Gegner des Europäischen Wirtschaftsraumes möchten die bisherige Politik weiterführen. Das hört sich zwar gut an, und man wäre durchaus geneigt, dem zuzustimmen, könnte man die total veränderte Konstellation in Europa und in der Welt ausser acht lassen. Die bilateralen Verträge - ob wir das wollen oder nicht - gehören der Vergangenheit an. Nachdem sowohl die EG- wie die Efta-Staaten die Wirtschaftsbeziehun gen nicht mehr mit dem Instrument der bilateralen Verträge, sondern durch ein gemeinsames, umfassendes Abkommen regeln wollen, können wir die bisherige Politik nicht fortsetzen. Wenn ganz Europa eine neue Art der Zusammenarbeit fordert und fördert, können wir als kleines Land es uns nicht leisten, unsere Zukunft zu gefährden.
Die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist in Europa unbestritten. Sie werden keine bedeutenden wirt- schaftlichen Exponenten in unseren Nachbarstaaten finden, die nicht den europäischen Binnenmarkt wollen. Umstritten ist der Maastrichter Vertrag, der eine umfassende und weitge- hende politische und monetäre Union vorsieht Dieser Vertrag steht aber hier überhaupt nicht zur Diskussion. Im Augenblick geht es einzig und allein um eine umfassende wirtschaftliche Zusammenarbeit, um den EWR-Vertrag, der als selbständiger Schritt zu betrachten ist.
Die EG-Mitgliedschaft ist eine ganz andere Frage, über die das Volk später in völliger Freiheit entscheiden kann. Darüber ist in der letzten Zeit leider eine grosse Konfusion entstanden, die von den Gegnern auch bewusst gefördert wurde.
Die CVP-Fraktion beharrt auf einer klaren Trennung zwischen EWR-Vertrag und einem allfälligen späteren EG-Beitritt, denn zwischen diesen beiden Schritten bestehen fundamentale Un- terschiede.
Die CVP stellt ferner mit Befriedigung fest, dass der EWR-Ver- trag keine für uns sensible Bereiche erfasst - wie die Landwirt- schaft, die Neutralität, den Föderalismus, die Währungs- und die Sicherheitspolitik - und zu keinem gravierenden Souverä- nitätsverlust führt. Mit dem EWR geben wir unsere Unabhän- gigkeit nicht preis. Die Landwirtschaft ist praktisch ausgeklam- mert. Für sie wird es kaum einen besseren Vertrag als diesen EWR-Vertrag geben. Wir haben zwar volles Verständnis für die
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begründeten Sorgen und die Existenzängste unserer Bauern- schaft. Ihre schwerwiegenden Probleme bestehen, mit oder ohne EWR, und sie müssen gelöst werden. Wenn die Land- wirtschaft etwas befürchten muss, dann sicher nicht den EWR-Vertrag, sondern das Gatt-Abkommen.
Noch eine Bemerkung: Der von den EWR-Gegnern so hoch- gepriesene Weg der bilateralen Verträge könnte gerade für die Landwirtschaft verhängnisvoll sein, denn bei den bilateralen Verträgen geht es um einen Kuhhandel zwischen Industriepro- dukten und Landwirtschaftserzeugnissen. In dieser Auseinan- dersetzung kann man sich leicht vorstellen, wer den kürzeren ziehen wird.
Der EWR-Vertrag ist eigentlich nichts anderes als eine konse- quente Fortsetzung unserer langjährigen erfolgreichen Wirt- schaftspolitik. Aufgrund der neuen Gegebenheiten nimmt die europäische Zusammenarbeit neue Dimensionen an. Sie wird umfassender. Diese neue Ausrichtung entspricht dem erklär- ten Willen unserer wichtigsten Wirtschaftspartner. Wenn wir unser künftiges Wohlergehen nicht aufs Spiel setzen wollen, können wir nicht mit ihnen brechen; im Gegenteil, wir müssen diese Zusammenarbeit fortsetzen und uns an diesem neuen europäischen Binnenmarkt beteiligen. Ein Alleingang wäre - überspitzt gesagt - unser Untergang. Er würde uns ins Abseits drängen, in eine verhängnisvolle Isolierung. Langfristig würde das zu einer verdeckten oder offenen Diskriminierung mit un- absehbaren Folgen führen.
Wir müssen in die Zukunft blicken. Wie wollen Sie ein Auto len- ken, wenn Sie ständig nur in den Rückspiegel schauen? Dann können Sie höchstens parkieren. Aber wir wollen nicht parkie- ren, nicht stillstehen, wir wollen vorwärts fahren! Vor allem aber möchte ich Sie vor Illusionen warnen, Illusionen, dass wir unseren hohen Wohlstand durch ein Abseitsstehen sichern könnten. Das gilt auch für die Zinspolitik, für die Arbeitslosig- keit usw. Lassen wir uns nicht täuschen. Die Arbeitslosigkeit wird auch ohne EWR-Vertrag bestimmt grösser werden. Mit ei- nem Nein bleibt nicht einfach alles beim alten. Der Anpas- sungsprozess wird dann noch schmerzlicher, noch schwieri- ger werden.
Die Beteiligung am europäischen Binnenmarkt stärkt unsere Position und gibt unserer Wirtschaft einen neuen Wachstums- schub. Sie bringt mehr Wettbewerb und erhöht unsere Lei- stungsfähigkeit Selbstverständlich bringt der EWR-Vertrag nicht nur Vorteile; aber ohne Opfer aller beteiligten Vertrags- partner wäre ein solches Verständigungswerk gar nicht mög- lich. Entscheidend ist letztlich die Gesamtbilanz, und diese ist eindeutig positiv.
Selbstverständlich wird der EWR auch schmerzliche Anpas- sungen und Strukturänderungen bedingen. Diese sind aber langfristig unausweichlich. Deshalb brauchen wir flankierende Massnahmen nach der bewährten helvetischen Art. Ich denke an die Regionalpolitik, an Ausgleichsmassnahmen zwischen den Landesteilen und Regionen, zwischen den sozialen und wirtschaftlichen Gruppen. Dieser Ausgleich ist eine staatspoli- tische Verpflichtung, die wir auch ohne EWR zu erfüllen haben. Schliesslich geht der EWR-Vertrag weit über das rein Wirt- schaftliche hinaus. Er gibt uns den Rahmen für eine verstärkte europäische Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten, auf Gebieten, wo wir die Probleme nicht mehr allein lösen kön- nen. Ich erwähne lediglich die Drogen, die Kriminalität, den Umweltschutz und die Migrationsfragen.
Diese Ueberlegungen bewegen die CVP-Fraktion zu einem geschlossenen Ja zum EWR-Vertrag. Dieses Land braucht die Kraft zu mutigen, zukunftsweisenden Entscheidungen, wenn wir unsere Zukunft sichern wollen. Der EWR-Vertrag stellt eine solche Herausforderung dar, die uns neue Chancen eröffnet; und diese Chancen wollen wir nutzen!
M. Eggly: Indiscutablement, il s'agit d'un débat sur un traité de portée historique, malgré la continuité dans laquelle il s'ins- crit. Non moins indiscutablement, le débat s'engage dans un contexte européen passablement mouvant, au terme de né- gociations assez laborieuses dans la difficulté qui vient du lien logique à reconnaître, mais de la distinction à préciser entre ce traité comme tel et la perspective d'adhésion tracée par le Conseil fédéral dans le cadre de sa politique d'intégration. Re-
coupements, malentendus, confusions possibles, le tout ex- ploité à fond dans un registre parfois indécent par certains op- posants qui ne s'embarrassent pas de rigueur intellectuelle pour faire mouche. Aussi, dans un tel débat est-il nécessaire de mettre en relief quelques grands points de repère.
L'Europe ne se résume pas à la Communauté européenne. L'avenir de ce continent n'est pas imaginable sans qu'y soient incorporés les pays de l'Est évoluant enfin avec les mêmes va- leurs et les mêmes risques que les Européens occidentaux. Dans le développement économique, la création de l'AELE en 1960 fut une chose importante. L'accord de libre-échange entre elle et la Communauté - c'était en 1972 - ne le fut pas moins. On ne saurait négliger non plus les multiples accords bilatéraux passés avec la Communauté; celui sur les assuran- ces ne fut pas le moindre. Toutefois, les nuances, ce recul ne sauraient faire oublier une réalité. Empruntant la voie de la coopération économique, la Communauté européenne n'en est pas moins entrée dans l'histoire comme une extraordinaire transformation politique: les adversaires irréductibles, l'Alle- magne et la France, attelés à la même tâche, liés d'une ma- nière que les pères de l'Europe ont voulue irréversible.
Naturellement, cela ne veut pas dire que l'évolution de la Com- munauté européenne ne se fasse pas sans tâtonnements, sans hésitations et sans reproches. Pour la Suisse, il était com- préhensible qu'elle se tint à distance et s'en tint les 20 dernières années à l'accord de libre-échange de 1972. Le style, la manière de cette Europe communautaire, ne corres- pond pas toujours à notre manière helvétique. Mais, plus le temps a passé plus certaines réalités sont devenues éviden- tes. La Communauté européenne est devenue bel et bien l'axe, le pôle, le moteur de cette Europe occidentale et c'est elle qui aimantera dans le meilleur des cas l'Europe centrale jusqu'à l'Est russe. L'Europe de l'Atlantique à l'Oural s'articu- lera autour de Bruxelles, voilà qui n'est pas douteux. Quant à la Suisse, elle a vu la part de la Communauté ne cesser d'aug- menter dans ses échanges économiques, aussi universelle qu'elle ait voulu garder son ouverture commerciale. Elle s'est vue également confrontée au changement décisif résultant du poids pris par la Communauté, à savoir la fin des possibilités des négociations bilatérales. Pour aller plus loin que l'accord de 1972, ce à quoi aspiraient tous les pays d'Europe occiden- tale, il a fallu entrer dans cette grande négociation de l'Espace économique européen. Nous aurions tous aimé que cette né- gociation fut simple et claire. Or, en cours de route, le poids de la Communauté s'est manifesté de plus en plus. Le processus de sa propre intégration a fait du Traité sur l'Espace économi- que européen un accord qui n'a pas l'équilibre entre partenai- res que la Suisse souhaitait. Pour un traité de cette nature, on aurait voulu mieux, j'en suis d'accord avec les opposants.
Cette réflexion parmi d'autres a amené le Conseil fédéral à pousser la vision plus loin et à esquisser la démarche devant mener vers l'adhésion. Faut-il en déduire, Mesdames et Mes- sieurs, que le traité comme tel n'aurait pas de valeur, qu'il ne serait pas digne d'un Etat souverain, qu'il ne serait que le pa- lier tordu vers l'adhésion et que celui qui refuse cette dernière doit aussi refuser le traité? Le groupe libéral est très net à ce sujet. Ce traité, malgré ses déséquilibres institutionnels, est une réalisation pour elle-même. Il est une ouverture qu'il im- porte d'apprécier dans toute sa valeur propre. Ainsi, derrière ce projet peuvent et doivent se rassembler aussi bien les parti- sans de l'adhésion que ceux pour qui l'adhésion serait un pas de trop mais qui voient bien la nécessité de ratifier ce traité et le risque de la voie solitaire de l'«Alleingang» - M. Claude Frey est un exemple et illustre ce camp-là. Car la Suisse n'a pas le choix de négocier un autre traité complet qui lui conviendrait mieux: elle n'a le choix qu'entre ce traité et l'«Alleingang». Or, l'Espace économique européen est ce degré minimum, déjà complet économiquement, d'harmonisation, d'intégration auxquelles la Suisse, comme tous les autres pays de l'Europe occidentale, se doit de participer. L'Espace économique euro- péen avec ses quatre libertés de circulation, ses collabora- tions instituées en maint domaine, c'est le stade auquel l'Eu- rope occidentale articulée autour de la Communauté est arri- vée. Il n'est pas pensable à nos yeux que la Suisse n'en soit pas. Sans doute, économiquement, il y aura des contraintes
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découlant du traité. Mais très largement, ces contraintes pous- seront dans un sens de toute façon indispensable.
Souvenons-nous du dernier rapport sur la situation économi- que extérieure. Le diagnostic était sans complaisance. La Suisse doit rendre son propre marché plus concurrentiel, faire cesser mainte situation protégée, trouver un surcroît de main- d'oeuvre qualifiée étrangère, moderniser ses structures, lutter avec vigueur sur les marchés européens, jouer la carte de la mobilité des cadres, des étudiants, des chercheurs, profiter à plein de la libre circulation des transports, etc. Nos industries, nos entreprises de services, nos petites et moyennes entrepri- ses ont besoin de ce coup de fouet. Sectoriellement, il peut y avoir avec le traité des retombées négatives, des hausses de prix dans un premier temps, une poussée d'inflation ici ou là Globalement, les études économiques prédisent toutes que la participation à l'Espace économique européen donnera très vite, encore plus après, des fruits intéressants pour l'économie du pays.
Dans cette perspective, les opposants jouent les sceptiques, les opposants en fait démolissent mais n'ont rien à proposer, sinon de dire que nous pourrions tout seuls, dans l'«Allein- gang», libéraliser ce qui doit l'être, adapter ce qui doit l'être et négocier avec la Communauté, domaine par domaine, ce qui devra l'être. Car c'est cela le programme des opposants et rien d'autre. Reprenons: libéraliser et adapter ce qui doit l'être. Nous avons vu la peine que nous avons à y réussir par nous- mêmes. Je pense, comme le Conseil fédéral, comme les rap- porteurs, que le coup de fouet de l'Espace économique euro- péen est nécessaire.
Quant à la négociation bilatérale, j'ai déjà dit ce qu'il fallait en penser. La Communauté européenne n'en veut plus. Elle n'en a plus ni le temps, ni le goût. Elle l'a rappelé à la fin des négo- ciations concernant l'accord sur l'assurance. A tout le moins, si elle négocie bilatéralement, le fera-t-elle domaine par do- maine, à son rythme seulement. Quant au Traité sur l'Espace économique européen, il est déséquilibré, je l'admets, mais tout de même, il n'est pas si déséquilibré que cela, puisque certains pays de la Communauté n'étaient pas très contents de tout ce que les pays de l'AELE, dont la Suisse, avaient ob- tenu.
Tout cela, pour faire un sort à cet argument des opposants: la sauvegarde de l'indépendance. Quelle indépendance, lorsqu'il faudra s'adapter laborieusement, unilatéralement, après coup, sans discussion? Quelle indépendance, lorsqu'il faudra demander, sans beaucoup de chance d'y parvenir rapi- dement, des accords bilatéraux où nous aurons une marge de manoeuvre extrêmement réduite? Quelle défense de l'intérêt général et national, lorsque nos entreprises, nos transpor- teurs, nos travailleurs, nos étudiants, nos chercheurs risque- ront des discriminations et perdront peut-être même certains acquis actuels sur le marché européen? Je l'ai dit, certains se posent sérieusement la question de l'adhésion. Je peux le comprendre, nous y reviendrons plus tard. Mais ici, avec l'Es- pace économique européen, ce n'est pas la question.
Vraiment, le groupe libéral en est persuadé, l'intérêt général, l'intérêt national est beaucoup mieux servi avec le Traité sur l'Espace économique européen qu'avec l'option de la voie so- litaire, où des ponts devront être jetés, extrêmement difficile- ment.
Une dernière réflexion, car cette réflexion a été exprimée, sur l'identité suisse, sur la cohésion confédérale, sur l'espoir des jeunes de ce pays. Dans notre histoire, parfois et même sou- vent agitée, la réussite vint toujours d'un dosage propice entre l'ouverture vers l'extérieur et la capacité de résister à ce qui nous aurait dilués et détruits. La dernière guerre mondiale, née en Europe parce que la Communauté européenne n'existait pas encore, mit en évidence le besoin pour la Suisse d'être en résistance et comme le disait M. Chevallaz, ancien conseiller fédéral, à contre-courant d'un ordre européen qu'on voulait nous imposer par la force. Rien de commun avec ce qu'il en est aujourd'hui, où précisément l'Europe se cherche un peu à la manière suisse, où la Communauté représente le pivot éco- nomique, mais en même temps une chance de paix et de li- berté finalement pour les peuples d'Europe occidentale. Par- ler donc de résistance, aujourd'hui, à propos du Traité sur l'Es-
pace économique européen, c'est un peu dévaloriser ceux qui, face à la menace totalitaire, étaient prêts à la vraie résis- tance. Ne galvaudons pas des mots précieux, il n'y a pas à ré- sister, mais à voir comment servir au mieux l'intérêt de notre pays.
Et puis, notre pays cherche un second souffle. Et pas seule- ment économiquement. L'année du 700e a montré une cer- taine propension à l'introspection morose. Sans être remise en cause, la cohabitation, par exemple, entre Romands et Alé- maniques n'est plus aussi trempée dans le même bain de pa- triotisme. Or, c'est une chose qu'il faut sauvegarder à tout prix. Quant aux jeunes, les plus nombreux d'entre eux en tout cas, ils ne se sentent pas menacés mais attirés par l'ouverture euro- péenne et par l'Europe environnante. Je crains les désillu- sions et les crispations internes si nous refusons l'Espace éco- nomique européen.
Loin de renoncer à notre identité, loin de la mettre en péril, de brader notre fédéralisme et notre démocratie, nous nous senti- rons d'autant plus porteurs de nos valeurs propres, de notre culture politique, de notre capacité à relier nos diversités, que nous apporterons au moins ce que nous sommes à cet en- semble européen auquel nous devons participer. Seuls face à nous-mêmes, nous risquons de nous dessécher. Avec nos partenaires, tels qu'en nous-mêmes, nous irriguerons l'entre- prise commune, comme nous nous irriguerons nous-mêmes. Je l'ai dit et j'y insiste en terminant. On peut discuter sur le de- gré d'intégration auquel doit parvenir la Suisse. L'Espace éco- nomique européen n'est pas l'adhésion à la Communauté. Ce traité peut rassembler ceux qui visent l'adhésion et qui la sou- haitent et ceux qui, pour l'instant ou viscéralement, l'éloignent de leur vision. Tel qu'il est, avec ses défauts, ce traité est une réalisation, un projet européen. Il est une ouverture historique en Europe occidentale, une chance que la Suisse doit saisir et qu'elle ne doit pas manquer.
C'est pourquoi le groupe libéral, à une très grande majorité, votera avec conviction l'arrêté proposant la ratification du Traité sur l'Espace économique européen.
Frau Grendelmeier: Sie haben es gesehen und wahrschein- lich auch gehört: Es gibt hier Herren, welche mit einer Krawatte herumlaufen, die meinen Verdacht erhärten, dass nämlich EG und EWR verwechselt werden. Ich gehe nicht so weit, den Herrschaften mangelndes Aktenstudium zu unterstellen; ich gehe einfach davon aus, dass sie bewusst Verwirrung stiften wollen. So manches konnte man im Vorfeld dieser Debatte nun hören, auch innerhalb dieses Raumes; das reichte von «radikaler Beschneidung der Volksrechte» über «Preisgabe unserer Souveränität» und «Aufgabe der Neutralität» bis hin zur «Selbstauflösung unseres Landes» und zum «Untergang im diktatorisch geführten europäischen Einheitsbrei von Brüs- sels Gnaden». Kurz, es führte schnell vom Lächerlichen bis zum zynischen «Vorhof der Hölle».
Nichts von alledem, meine Damen und Herren, ist richtig! Menschen, die von solch apokalyptischen Horrorvisionen ge- plagt werden, sind ganz einfach schlecht informiert. Die Ver- antwortung für diese schlechte Information tragen wir hier drinnen. Damit meine ich Bundesrat und Parlament, vor allem aber einige Vertreter der Bundesratsparteien und andere Leute, die nicht müde werden, eine Bevölkerung, die sich oh- nehin mit diesen neuen Gedanken, diesem Uebermass an Neuigkeiten, schwertut in ihren Aengsten und in ihrer Verunsi- cherung zu bestärken, um daraus skrupellos politisches Kapi- tal zu schlagen. Das halte ich schlicht für verantwortungslos. Die Bevölkerung hat ein Anrecht auf eine klare Orientierung. Bei dieser Gelegenheit möchte ich unserem Kommissionsprä- sidenten Rychen für die klare Orientierung danken und nicht wiederholen, was er gesagt hat. Besser könnte man nicht sa- gen, worum es geht, und vor allem auch, worum es nicht geht. Die Bevölkerung will wissen, was die Vorteile eines Beitritts sind; sie will aber auch die eventuellen Nachteile kennen. Im- merhin handelt es sich bei dieser bevorstehenden Abstim- mung um eine der entscheidendsten, wenn nicht überhaupt die entscheidendste seit der Gründung unseres modernen Staates vor rund 150 Jahren.
Es geht letztlich darum, dass wir einen weiteren Schritt auf ein
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EWR-Abkommen
Europa zu tun, zu dem wir seit Anbeginn gehören. Das sind in diesem Falle nun einmal jene berühmten 700 Jahre, die wir so gerne gefeiert haben. Es ist dies ein Europa, in dessen Mitte wir faktisch leben und welches unsere Geschichte wie kein an- deres Gebiet der Welt geprägt hat: Ohne Europa keine Schweiz! Aber wenn wir so «weiterwursteln», gibt es vielleicht einmal ein Europa ohne Schweiz.
Diesen Schritt zu tun, macht nun vielen Menschen angst, löst Skepsis und Abwehr aus, und ich muss Ihnen gestehen: Ich habe Verständnis für diese Skepsis. Es ist allzuviel des Neuen, so glaubt man wenigstens. Deshalb ist es vielleicht hilfreich, an dieser Stelle einmal etwas genauer auf diese Verunsiche- rung und Verängstigung einzugehen, anstatt sie für politische Ziele auszunützen. Man kann dann möglicherweise feststel- len, dass mit dem EWR eigentlich jener Sack geschlagen wird, unter dem der berühmte Esel steckt, den man meint.
Die Schweiz von 1992 gleicht - mit Verlaub - einem verhät- schelten Kind. Sie trägt alle Symptome schwerster Verwöh- nung. Ein gütiges Geschick - durchaus im Verbund vielleicht mit unserer Tüchtigkeit, mit unserer Bescheidenheit, mit unse- rer Arbeitsintensität - hat uns seit beinahe 150 Jahren von den Schrecknissen der Kriege und der Zerstörungen, die alle Län- der ringsherum trafen, bewahrt. So konnten wir uns in aller Ruhe unseren eigenen Belangen widmen, konnten langsam einen Franken auf den anderen häufen und wurden schliess- lich das so viel zitierte reichste Land der Welt - was allerdings nicht gleichbedeutend sein muss mit dem glücklichsten Land der Welt. Wir wähnten uns als Bewohner einer Insel der Seli- gen, und die böse Welt blieb draussen. Politik bedeutete Be- schäftigung vorwiegend mit uns selber, also Innenpolitik. Aus- senpolitik war, wenn überhaupt von Bewandtnis, alleinige Sa- che des Bundesrates. Die Aussenwelt befand sich damals und noch bis vor drei Jahren in einem bipolaren Gleichgewicht, wenn auch des Schreckens. Wir wussten damals so genau, wo die «Guten» und wo die «Bösen» waren, und hatten in die- sem Kräftefeld zwischen Gut und Böse, zwischen West und Ost unsere sehr bequeme Nische gefunden. Wir fühlten uns sehr wohl dabei. So entstand bei uns ein trügerisches Bild von immerwährender Stabilität. Wir wurden dabei immer reicher, aber halt auch immer fetter und damit verbunden immer trä- ger, immer unbeweglicher. Es ist an sich höchst verständlich, dass Reiche an einer Veränderung nicht interessiert sind: Was soll ich denn noch verändern? Ich beschränke mich auf das Bewahren des Erworbenen auf die Besitzstandwahrung.
Die Reichen sind zufrieden, wenn alles so bleibt, wie es ist, und beanspruchen Respekt vor diesem Status quo: Damit haben wir die Schweiz als Sonderfall.
Diese Haltung hat uns aber ganz entschieden den Blick für die Realitäten verstellt. Als Insulaner mussten wir trotz allem eines Tages und sehr plötzlich feststellen, dass wir ein Teil dieser Welt sind; dass der Zusammenbruch der Sowjetunion auch unser Weltbild und dasjenige des Westens generell aus den Fugen hob. Wir mussten feststellen, dass die Welt um uns in eine schwer zu kontrollierende Bewegung geraten war. Und wir waren mit dabei; das war für uns neu! Plötzlich nahmen wir auch wahr, dass in unserem eigenen Land die Dinge vielleicht nicht alle zum besten standen. Plötzlich sahen wir Probleme, die wir vorher nicht gesehen hatten.
Diese Probleme gleichen immer mehr denjenigen des Auslan- des, sie berühren uns sehr hautnah, und mindestens vorder- hand finden wir keine Lösung dafür. Ich denke an Drogen, an Inflation, an Rezession, an Arbeitslosigkeit, an horrende Mie- ten, an Asylsuchende - die nach Vorstellung vieler Leute un- sere Türen einzudrücken drohen -, an den irrsinnigen Krieg im ehemaligen Jugoslawien, an die beängstigende Zunahme von Gewalttaten und Gewaltverbrechen, an Verwahrlosung und Schmutz allerorten. Mit einem Wort: das Gegenteil des- sen, was wir in der Schweiz als schweizerische Tugenden schlechthin empfunden haben. Die Welt hat uns eingeholt. Der Sonderfall Schweiz ist vorbei, es gibt ihn nicht mehr. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir ganz entsetzlich ge- wöhnlich sind, dass wir ein Staat sind wie jeder andere, ein Kleinstaat dazu, und dass wir keinerlei Anspruch auf irgend- welche Sonderbehandlung erheben können. Das tut weh, das erschreckt, und das verunsichert zutiefst. Dahinein kommt
nun auch noch die Abstimmung über einen Beitritt zu einem EWR!
Was ist also naheliegender, als dass man alles, was nun neu kommt, bekämpft, den berühmten Sack EWR schlägt und ei- gentlich all unsere ungelösten Probleme und unser durchaus berechtigtes Unbehagen meint?
Ich bitte Sie, das zu trennen! Alle diese Probleme sind aufge- taucht und haben uns eingeholt, lange bevor es «einen EWR» gab - es gibt ihn in diesem Sinne ja noch gar nicht. Mit ande- ren Worten: Machen Sie bitte nicht den morgigen EWR verant- wortlich für Ihr heutiges eigenes Unbehagen! Was die Schweiz braucht, ist wieder etwas mehr Mut, ist etwas Bewegung. Wir sind erstarrt, und was erstarrt ist, ist letztlich tot! Alles, was lebt, ist in Bewegung. Wir haben uns daran gewöhnt, die Welt als statisches Gebilde zu sehen, und sind erschreckt über Bewe- gungen, von denen wir glauben, sie dürften nicht sein. Doch, sie dürfen sein! Wir bewegen uns nämlich mit.
Der EWR ist für mich in diesem Moment der Verunsicherung vor allem eine Chance, eine Chance, aus dieser Erstarrung auszubrechen, wieder zu beweisen, dass wir lebendig sind. Wenn es Leute in diesem Saal gibt - ich denke beispielsweise an die Kolleginnen und Kollegen der Grünen Partei -, die be- fürchten, dass es sich um eine reine Vergrösserung der wirt- schaftlichen Macht handeln wird, dass der EWR ein reines Wirtschaftsgebilde ist, dann kann ich nur sagen: Jawohl, rich- tig! Wie der Name sagt, handelt es sich um einen Wirtschafts- raum; nicht mehr und nicht weniger. Wir stimmen nun einmal über nichts anderes ab.
Nichts hindert uns aber, wenn wir mitmachen, innerhalb des EWR etwas zu ändern und in unserem Sinne im ökologischen Bereich zu verteidigen und voranzutreiben. Das können wir aber nicht machen, wenn wir irgendwo hinten im Schmollwin- kel sitzen bleiben und warten, bis sich Europa unser würdig zeigt. Soweit kann nicht einmal die schweizerische Arroganz gehen!
Noch einmal: Der Sonderfall ist vorbei. Der EWR ist eine Chance. Er ist kein Staatsvertrag, sondern er ist ein Wirt- schaftsvertrag. Souveränität, Neutralität, unsere Volksrechte sind dabei nicht berührt. Wir haben keine fremden Richter im Land, wie das immer wieder böswillig unterstellt wird, sondern wir haben die Chance, einen Schritt auf eine zukünftige neue europäische Welt hin zu machen, von der niemand in diesem Saal weiss, wie sie ausschauen wird. Als Schweizer sind wir aber wie kein anderes Land fähig, diesen Prozess mitzuma- chen. Kein anderes Land hat eine so lange Tradition und Ge- schichte, sich selber von unten nach oben zu organisieren, wie die Schweiz: von der Gemeinde zum Stand, vom Stand zum Bund und jetzt noch einmal einen Schritt weiter, vorerst nur in einer ersten Etappe. Nützen wir diese Chance!
Ich behaupte auch, dass es uns gelingen wird, das soge- nannte helvetische Malaise, z. B. den «Röstigraben», durch diese Herausforderung von aussen zu überbrücken. Das wird uns vielleicht jenen Patriotismus bescheren, den viele zurzeit so sehr vermissen und der dann vielleicht ein Patriotismus des Fortschrittes wird, des Mutes, des Optimismus, wie ihn unsere Gründerväter von 1848 vertreten haben.
Die LdU/EVP-Fraktion stimmt mit Ueberzeugung für Eintreten.
M. Spielmann: Le Parti suisse du travail a défini sa position par rapport au processus d'intégration en 1989 déjà. Nous ne nous sommes pas contentés de prendre position sur le pro- cessus en cours, nous avons aussi essayé de jeter les bases politiques pour la construction d'une autre Europe que celle des marchands, une Europe progressiste et solidaire que nous voulons contribuer à réaliser.
Au cours de ces dernières années, notamment avec le traité de Maastricht, les événements ont considérablement changé les perspectives de cette construction. Les processus d'inté- gration européenne ont franchi une nouvelle étape vers ce que nous appelons l'«Europe des marchands», en alignant vers le bas la législation sociale des pays membres, en renforçant le déficit démocratique au profit d'une centralisation technocrati- que et supranationale.
Or, depuis le rejet par les Danois du traité de Maastricht, les technocrates de Bruxelles et les milieux dirigeants de l'écono-
Accord sur l'EEE
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N
24 août 1992
mie et de la finance savent qu'il leur faudra désormais compter avec la volonté des peuples de maintenir leurs acquis sociaux et démocratiques et avec leur refus de se plier au diktat supra- national. C'est là, en fait, une cruelle désillusion pour tous ceux qui pensaient que la construction européenne était devenue le prétexte de la mise en place d'une politique de revanche so- ciale permettant le démantèlement des acquis démocratiques et sociaux conquis par les peuples au cours d'années de lutte. La construction européenne devra désormais tenir compte des traditions et des particularités de chacun des peuples composant l'Europe, une Europe qu'il ne sera possible de construire, depuis cette irruption populaire, que par une addi- tion de décisions démocratiquement prises. La prochaine échéance de ce traité sera le vote des Français, le 20 septem- bre prochain.
Paradoxalement, l'irruption des peuples dans le processus d'intégration, avec la possibilité de faire échec au projet concocté par les dirigeants de Bruxelles, le plus souvent ano- nymes et inaccessibles à la population, démontre aussi qu'il est possible de mettre sur rails la construction d'une autre Eu- rope et ouvre de nouvelles perspectives, non seulement pour les pays membres de la Communauté mais aussi et surtout pour les candidats à une future adhésion européenne, notam- ment les pays de l'AELE.
C'est dans ce contexte que s'inscrit le débat sur les accords de l'Espace économique européen dans notre pays, au Parle- ment d'abord, puis en votation populaire. Ces accords se si- tuent dans une démarche progressive vers l'adhésion de no- tre pays à la Communauté européenne, puisqu'ils comportent près de 60 pour cent des dispositions nécessaires à l'adhé- sion. Ils démontrent également qu'il n'est plus question d'un alignement inconditionnel sur les normes établies par Bruxel- les et, même en admettant la primauté de la législation euro- péenne sur les droits nationaux, suisse entre autres, le cadre légal est suffisamment large pour permettre à chaque pays une application conforme à ses besoins et tenant compte de sa situation politique et sociale.
Les différentes lois annexées et proposées dans l'Eurolex pour ratifier ces accords démontrent d'ailleurs l'existence de toute une série de perspectives absolument inimaginables au Parlement avant la discussion de ce traité - je pense à la parti- . cipation des travailleurs, au congé-maternité, à l'égalité des femmes dans l'assurance, aux modifications légales dans le domaine bancaire, à toute une série de dispositions qui dé- montrent, s'il en était encore besoin, qu'en matière de législa- tion sociale ce qui signifie, pour certains pays, un nivellement par le bas représente en fait, pour nous, des améliorations substantielles et considérables, d'où l'acharnement de cer- tains à refuser ces accords. Les différentes propositions de re- jet et de modification des lois démontrent bien que ceux qui s'opposent à ces accords et à tout processus d'intégration sont aussi ceux qui, en Suisse, mènent les combats d'arrière- garde les plus virulents contre le progrès social et contre les nouveaux droits susceptibles d'améliorer la situation des tra- vailleurs.
Ce projet s'inscrit aussi dans le cadre de décisions prises dé- mocratiquement. Il est même paradoxal que, dans le cadre des débats sur l'acceptation de ces accords, ceux-là même qui, dans le débat politique, dénoncent le déficit démocratique qu'engendreraient ces accords, fassent ici des amendements combattant les possibilités de référendum ou puissent s'op- poser à l'introduction de nouvelles normes telles que le réfé- rendum constructif avec possibilité de faire des propositions. Nous accepterons l'Accord sur l'EEE, nous l'integrons dans un accord de principe à la Communauté européenne. Nous considérons qu'un repli sur soi tout autant qu'une intégration supranationale ne peuvent rendre compte de l'aspiration des peuples. Notre conception de l'Europe trouve sa réponse dans les différentes modifications légales, non pas d'une sa- tisfaction totale puisqu'il s'agit d'une modification des structu- res de l'Etat, et non de mettre en place nos options politiques. Elle participe à notre volonté de construire une Europe non pas fédérale mais confédérale, ce qui signifie plus, non pas soumise aux seuls intérêts financiers mais de progrès social, non pas pilier de l'OTAN mais indépendante et active pour la
paix, non pas repliée sur elle-même mais ouverte et solidaire, déterminée à ce que le développement, la coopération, la sur- vie de la planète deviennent des exigences premières allant bien au-delà du recent Sommet de Rio.
C'est dans ce sens que nous approuvons la démarche et que nous proposerons quelques pas supplémentaires que vous accepterez, je l'espère.
Frau Bär: Helvetia auf ihrem Sockel hätte allen Grund, verär- gert zu sein. Erstmals in der Geschichte unseres Landes wird das Parlament wegen einer Symbolfigur zu einer Sonderses- sion zusammengerufen. Erstmals haben die sieben Männer, die unsere Regierung bilden, kollegial wegen einer Frau den Kopf verloren. Die historische Abstimmung seit 1848 ist ange- sagt, aber nicht zu Ehren Helvetias. Die Umworbene heisst Eu- ropa. Aber Helvetia ist klug genug, um zu merken, welch ver- stümmelte Gestalt uns hier als die einzige Königstochter mit dem Namen Europa angepriesen wird.
Wer heute von Europa spricht, meint den grössten Binnen- markt der Welt, der aus den zwölf EG- und den sieben Efta- Staaten geschaffen werden soll. Die Länder Ost- und Mitteleu- ropas müssen trotz des Wegfalls des Eisernen Vorhanges draussen bleiben. Nach dem Willen des Bundesrates soll sich unser Land diesem Europäischen Wirtschaftsraum anschlies- sen, mit dem Ziel, durch grenzenloses Handeln und mit be- schleunigtem Wirtschaftswachstum die westeuropäische Wirt- schaft gegen den Rest der Welt zu stärken. Dem ausschliess- lich wirtschaftlichen Ziel werden Anliegen wie Bewahrung der Lebensgrundlagen, Demokratie, Minderheitenschutz, soziale Massnahmen untergeordnet.
Aus einem solchen Vertrag kann kein Bekenntnis zu Europa abgeleitet werden. Den EWR mit Europa gleichzusetzen zeigt, dass eine aussenpolitische Debatte unter dem Primat der Wirt- schaft geführt wird.
Wir Grünen verlangen das Primat der Politik, und die Politik muss weltverträgliche Rahmenbedingungen setzen, auch der Wirtschaft Die veralteten Wachstumsrezepte, die in den letz- ten Jahrzehnten weltweit grösste ökologische und soziale Pro- bleme verursacht haben, sollen jetzt westeuropaweit verstärkt verschrieben werden. Auf Kosten der Dritten Welt und auf Ko- sten kommender Generationen soll der reichste Teil der Welt noch mehr Wachstum produzieren, ausschliesslich quantitati- ves Wachstum. Dies steht dem Grundsatz der Erhaltung einer gesunden Umwelt und des sozialen Ausgleichs diametral ent- gegen. Das ist eurozentrischer Egoismus.
Der hemmungslose Binnenmarkt mit seiner Verkehrslawine und seinem Energieverschleiss wird den Lebensraum Europa in Gefahr bringen. Der abgetretene Umweltminister der EG, Carlo Ripa di Meana, hat es gesagt: Es steht schlecht um die europäische Umweltpolitik. Im Task-force-Bericht der EG wird eindringlich vor den Folgen des schmutzigen Wachstums des Binnenmarktes gewarnt. Trotz gegenteiliger Behauptung des Bundesrates ist es deshalb klar, dass unser Umweltstandard sinken wird.
Adam Smith' unsichtbare Hand hat noch andere unerfreuliche Spuren hinterlassen. Die Wirtschaftsdecke in Europa ist grös- ser geworden, aber sie wärmt nicht mehr. Sie hat zur Zweidrit- telsgesellschaft geführt. Auf der einen Seite die Wohlhabenden, die vom Binnenmarkt profitieren, auf der andern Seite die Aus- geschlossenen. Das sind vor allem Jugendliche, es sind Frauen und ältere Arbeitnehmer, die in steigender Zahl arbeits- los sind. 15 Millionen Arbeitslose sprechen eine klare Sprache. In der Botschaft des Bundesrates kommen die Menschen nur als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und als Konsumen- ten und Konsumentinnen vor. Auf die Frage, welche Auswir- kungen die sogenannten vier Freiheiten auf die nichterwerbs- tätige Bevölkerung haben, vor allem auf Frauen und Kinder, gibt die Botschaft keine Antwort. Es ist unredlich, so zu tun, als ob es mit dem EWR nur Gewinner und Gewinnerinnen geben würde.
Der Bundesrat behauptet, wir hätten gar keine andere Wahl, als dem EWR beizutreten. Der Sachzwang sei gegeben. Wer sagt, es gebe keine Alternative, der müsste konsequenter- und ehrlicherweise das Volk über die Frage nicht abstimmen lassen.
EWR-Abkommen
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Wer sagt, es gebe keine Alternative, der entzieht sich aber auch der moralischen Diskussion über den Jahrhundertentscheid. Für unser Land geht es um ein immenses und folgenschweres Nachvollziehen und Anpassen. Wir müssen den grössten Teil des umfangreichen EG-Rechtes übernehmen und unsere bis- herige Gesetzgebung angleichen. Künftiges EG-Recht haben wir ohne jegliche Mitsprache zu übernehmen. Aus der gesetz- gebenden Transferküche in Brüssel wird uns eine Mahlzeit an- gerichtet, die wir als nationales Parlament noch zweimal umrüh- ren dürfen, bevor wir sie dem Volk servieren mit der Ermahnung, das Gericht zu essen, etwas anderes bekomme es nicht.
Das ist die Selbstentmachtung der Politik. Unser Parlament wird zur Sanktionspassage für fremdes Recht degradiert. Das Parlament und der Bundesrat werden zur GmbH, zu einer Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung: Für alles, was aus Brüssel kommt, sind wir nicht verantwortlich, und in Brüssel selber können wir niemanden behaften. EWR steht als Kürzel für «Einer wird regieren». Und das ist Brüssel! Dies ist ein unak- zeptabler Zustand. Ein solcher Vertrag hätte vom Bundesrat nie unterschrieben werden dürfen.
Es ist noch nicht lange her, da versprach Bundesrat Delamu- raz dem Schweizervolk: «Für die Schweiz kommt ein EWR un- ter dem Diktat der EG nicht in Frage. Es muss eine substanti- elle Mitsprache für die Efta-Staaten geben. Wir werden uns nicht zu Europäern zweiter Klasse degradieren lassen.»
Wer glaubt, der EWR sei eine Neuorientierung oder gar ein Aufbruch für unser Land, der täuscht sich. Auch diejenigen täuschen sich, die meinen, der EWR bringe einen frischen Wind und werde den helvetischen Mief, unter dem wir leiden, wegfegen. Die längst fälligen institutionellen und sozialen Re- formen werden nicht durch die Aufgabe von Souveränität und Beschneidung der Volksrechte eingeleitet. Brüssel wird uns nicht weiterhelfen. Den Weg müssen wir schon selber finden. Dafür brauchen wir unseren eigenen politischen Willen.
Wer für den EWR-Beitritt ist, gilt als fortschrittlich, zukunftsgläu- big und weltoffen. Nationalstaaten gelten als überholte Ge- bilde. Kann ein Projekt - so frage ich Sie - überhaupt zukunfts- gerichtet sein, wenn man den Menschen im betroffenen Land in wichtigen Fragen die aktive Gestaltung der Zukunft damit gerade entzieht? Niemand kann im Grundsatz gegen den Ab- bau von Grenzen sein. Aber die entscheidende Frage ist: Wel- che Grenzen werden abgebaut, für wen, wo und mit welchen Auswirkungen? Werden an einem anderen Ort nicht neue auf- gebaut? Gegen wen? Eine westeuropäische Grenzziehung ist per se nicht weltoffener als eine schweizerische. Chauvinis- mus ist immer etwas Schlechtes, ob es nun nationaler oder europäischer Chauvinismus ist.
Was wir führen müssten - wir tun es aber nicht -, ist eine Grundsatzdebatte darüber, welche Werte in diesem Vertrag wichtig sind und welche Priorität sie haben. Stimmt die Philo- sophie des Vertrages? Welche Perspektive zeigt er uns auf? Ist denn Gewinnmaximierung tatsächlich eine Vision für das neue Jahrhundert? Die Frage ist zu stellen, welches die drängenden Probleme der Zeit sind und ob das Gebilde EWR etwas zu de- ren Lösung beitragen kann. Stichworte sind das Nord-Süd- Gefälle, die Hilfe an die osteuropäischen Staaten, die Klimaka- tastrophe, die Migration, die neue Armut.
Sind Zentralismus und Normierung Lösungsansätze? Natür- lich sind die grossen Probleme grenzüberschreitend; sie sind sogar global. Aber es fehlen zur Problemlösung nicht die su- pranationalen Strukturen. Es fehlt meistens der politische Wille. Das hat die Gipfelkonferenz von Rio wieder deutlich ge- zeigt. Global denken und lokal handeln - aber dann wirklich handeln - ist immer noch ein gültiger Grundsatz.
Viele haben noch nicht realisiert, dass der EWR einen System- wechsel in unserer Staatspolitik bedeuten würde. Wir verlas- sen - zumindest teilweise - unsere Konsensdemokratie. Das Suchen des kleinsten gemeinsamen Nenners bei wichtigen Gesetzen entfällt. Die Grundsatzdiskussion bei den Ent- scheidfindungen ist überflüssig. Was Brüssel hinter verschlos- senen Türen beschliesst, ist nachzuvollziehen. Die Stimmen der Dritten Welt, der Oekologie, der Frauen, der Kultur werden sich zwar im eidgenössischen Parlament artikulieren können, in den entscheidenden Gremien in Brüssel werden sie aber nicht vertreten sein.
Für die grosse Mehrheit der grünen Fraktion ist der EWR-Ver- trag die denkbar schlechteste Variante einer Integration. Bei einer Annahme durch das Volk droht er zum unzumutbaren Dauerprovisorium zu werden, vor dem auch der Bundesrat mit seinem raschen EG-Beitrittsgesuch warnt.
In seinem Buch «Ach, Europa» hat Hans Magnus Enzensber- ger in einem Satz festgehalten, was auch die Schlussfolge- rung der grossen Mehrheit der grünen Fraktion ist: «Brüssel oder Europa, eines von beiden.»
Wir Grünen haben uns für Europa entschieden. Wir lehnen den EWR ab. Er ist unsolidarisch, undemokratisch und um- weltfeindlich.
M. Rebeaud: Il m'incombe de vous présenter le rapport d'une petite minorité du groupe écologiste. On m'a confié ce devoir et le groupe écologiste démontre par là son respect des minorités et son goût pour la diversité culturelle, ce dont je le remercie.
Le discours que vous a fait Mme Bär, l'analyse des mécanis- mes en marche et promus par la Communauté européenne ne sont pas un sujet de divergences entre nous. Nous observons simplement - et je m'exprime au nom de la minorité - que tous ces reproches peuvent également être adressés à la Suisse et à l'économie suisse en tant que telle. M. Moser se plaignait tout à l'heure du fait que l'Espace économique européen ren- drait impossible la dérégulation qu'il souhaite pour l'économie suisse; je ne peux que me sentir conforté par cette apprécia- tion.
La Suisse doit d'une manière ou d'une autre, parce que c'est sa situation, participer à la construction ou éventuellement à la destruction de l'Europe de demain. Elle n'a pas le choix. Elle y est profondément imbriquée. Si je demandais à M. Frey Walter avec quelle voiture il roule ou d'où viennent les chaussettes ou la cravatte qu'il porte, je suis persuadé qu'il nous donnerait une image immédiate de notre imbrication dans l'Europe. En tant que Suisses, nous sommes Européens et même Euro- péens par excellence, comme vous le savez bien, du fait que nous réunissons dans une Confederation trois cultures impor- tantes de la partie occidentale du continent. Il s'agit de savoir comment, en tant que pays ayant cette tradition européenne, nous pouvons prendre nos responsabilités dans la construc- tion de l'Europe future.
Je ne crois plus, au point où en sont les choses, que nous puissions le faire en opposant simplement une résistance de l'extérieur à ce qui se passe à Bruxelles. Nous devons adhérer à la Communauté, à terme et le plus vite possible, et partager les vicissitudes de ce continent auquel nous appartenons avec les mérites, les qualités, l'expérience historique et les ins- titutions qui sont les nôtres et dont nous avons à mon avis le droit d'être fiers. La perspective de l'adhésion étant tracée - notre minorité rejoint ici la vue du Conseil fédéral - il faut pren- dre le chemin qui nous est offert, et passer à travers l'étape, à mon sens obligée, de l'Espace économique européen.
Le deuxième argument pour une adhésion à l'Espace écono- mique européen, c'est la teneur du programme Eurolex. Nous nous attendions à quelque chose qui s'apparenterait à une catastrophe, à un démontage social, à une destruction de tout ce qui a été conquis en Suisse en matière de protection de l'environnement; or nous assistons à quelque chose de plutôt neutre. Dans certains domaines, notamment en ce qui concerne la protection de l'environnement, il y a une légère ré- gression; par contre, dans d'autres - M. Spielmann l'a précisé tout à l'heure - il y a des progrès sensibles. Dans la protection des consommateurs, dans les droits de la femme, dans le droit de participation des ouvriers, le programme Eurolex apporte des progrès pour lesquels un certain nombre de conseillers nationaux dans cette salle ont lutte en vain pendant 15 ans. C'est loin d'être négligeable.
Troisième argument enfin pour emporter la décision: les droits populaires. La tradition de l'initiative et du référendum en Suisse doit à tout prix être maintenue dans son essence et dans son esprit. C'est probablement l'expérience historique la plus fructueuse et la plus porteuse d'avenir que la Suisse peut apporter à l'Europe si nous ne voulons précisément pas que cette construction se fasse dans le mépris des peuples. Si
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nous arrivons, comme vous le propose la majorité de votre commission, à maintenir les droits populaires de référendum et d'initiative, et même les améliorer, alors cela vaudra la peine de dire oui à l'Espace économique européen, pour éventuelle- ment après coup, et quels que soient les ennuis que cela puisse nous apporter, et quelles que soient les mauvaises hu- meurs que puisse en éprouver M. Delors, affirmer que certai- nes adaptations faites par le Parlement ne conviennent pas au peuple et remettre l'ouvrage sur le métier. Si la Suisse veut entrer dans l'Europe et y apporter ce qu'elle peut et ce qu'elle doit y apporter, à mon sens elle doit d'abord manifester son ouverture en acceptant la seule chose qui nous soit proposée maintenant, que cela nous plaise ou non, à savoir l'Espace économique européen. Malgré son nom d'ailleurs, cet espace n'est pas seulement économique; un oui donerait surtout un signe de la politique que notre peuple et nos cantons veu- lent mener à l'avenir face à la construction solidaire de ce continent.
Mühlemann: Als Jacques Delors am 16. Januar 1989 ankün- digte, dass man zwischen der EG und der Efta einen gemein- samen Vertrag in einem Europäischen Wirtschaftsraum suche, haben wir alle daran gezweifelt, dass dieses Unternehmen je zustande kommen würde. Heute, zweieinhalb Jahre später, stehen wir vor einem komplizierten, schwierigen Vertragswerk, das in sich den Kompromiss trägt, einen Kompromiss, wie ich glaube, der zugunsten eines kleinen Landes wie der Schweiz ausgegangen ist. Wir haben bei diesem EWR-Vertrag zwei klare und wichtige Zielsetzungen:
Wir wollen die Wirtschaft dieses Landes stärken und aktivie- ren und dabei unserem Bürger seinen Wohlstand erhalten.
Wir wollen in dem von zwei Weltkriegen gebeutelten Kon- tinent unseren Beitrag zu einer friedenssichernden Zukunft leisten.
Diese beiden Zielsetzungen verdienen es, dass man den EWR-Vertrag mit Wohlwollen betrachtet. Er ist von allem An- fang an in polemischer Art kritisiert worden, und es wird sehr stark das Negative herausgestrichen und das Positive unter- schlagen. Für mich bedeutet dieser Vertrag im wirtschaftlichen Bereich eine willkommene Hilfe in einem Moment, der einer ökonomischen Talsohlenwanderung gleichkommt. Wir haben allen Grund, zu hoffen, dass die Prognosen unserer Cheföko- nomen eintreten werden. Mit wenigen Ausnahmen prophe- zeien uns fast alle ein qualitatives Wirtschaftswachstum von 1 bis 2 Prozent. Dies ist ein unabdingbares Axiom, um unsere Aufgaben im Staat im Bereiche des sozialen Lebens, der kultu- rellen Aufgaben und besonders auch der ökologischen Pro- bleme zu lösen!
Diese theoretischen Erkenntnisse werden heute durch klare Tatsachen untermauert, etwa durch die Situation der EG-Län- der im Mittelmeerraum, die einmal zu den Armenhäusern Eu- ropas zählten. Wer in diesem Jahr an der Weltausstellung in Sevilla oder an der Olympiade in Barcelona Spanien erlebt hat, weiss, dass dort ein neuer Elan entstanden ist, der dieses Land in kurzer Zeit in den dritten Rang der wirtschaftlichen Stärke Europas führen wird. Das ist kein quantitatives Wachs- tum, sondern der Versuch, wirtschaftlich so weit zu kommen, dass man die dringenden Aufgaben auch im Bereich der So- zial- und Umweltschutzpolitik lösen kann.
Ich glaube im weiteren, dass dieser Vertrag unsere Rahmen- bedingungen für die Wirtschaft verbessert - etwas, was wir in diesem Saal unzählige Male versucht haben. Es ist immer wie- der an der Uebermacht der Etatisten und am quantitativen Un- vermögen der Liberalen, sich durchzusetzen, gescheitert. Ich meine damit nicht die Liberale Partei, sondern Anhänger aller Parteien, die für eine verbesserte Umweltsituation der Wirt- schaft eintreten. Wir werden damit wohl auch ein ausgewoge- nes Verhältnis zwischen Oekonomie und Oekologie erhalten, denn es ist nicht wahr, dass die EG unsere Bestrebungen, die ökologische Situation zu verbessern, beschneidet Sie akzep- tiert den Vorsprung, den wir haben.
Die Oeffnung des Arbeitsmarktes bringt uns im weitern end- lich Synergieeffekte über einen Beizug von qualifizierten Fach- kräften, die wir heute nicht haben. Und unserer jungen Gene-
ration werden über Freizügigkeiten im Bereich von Studienab- schlüssen und Diplomen neue Berufschancen eröffnet.
Sagen Sie nicht, es werde eine Völkerwanderung eintreten! Die Völkerwanderung findet heute im Mittelmeerraum statt, wo Tunesier und Marokkaner in Spanien und Italien wirken und wo Menschen, die früher zu uns kamen, heute bleiben. Das ist die Wahrheit.
Ich bin überzeugt, dass wir die wirtschaftlichen Vorteile in den Vordergrund rücken dürfen; aber vielleicht sollten wir auch in- nehalten, um unsere Beiträge zur Sicherheitspolitik Europas zu überlegen. Es ist doch so, dass wir nicht neue Pulverfässer im Balkan dulden wollen, die Weltenbrände entfesseln. Da ha- ben wir unseren Beitrag zu liefern, nicht in einem «Trainingsla- ger» für einen Vollbeitritt zu Europa, sondern in ganz natürli- chen Beziehungen zu unseren Nachbarn, auch über wirt- schaftliche Kontakte. Niemand in Europa würde verstehen, wenn dieses Land hier vollkommen hinter den Grenzpfählen sitzen bleiben würde. Das ist ein Beitrag, der nicht im materiel- len, sondern im ideellen Bereich anzusiedeln ist.
Man müsste jetzt einmal vom Bundesrat aus klarmachen, dass wir bei einem Nein zum EWR-Vertrag einiges verlieren, und da gebe ich Herrn Frey Walter Recht: Der Bericht über die Integra- tion ist unvollständig. Er beinhaltet das Szenario Alleingang nicht. Das muss aufgearbeitet werden. Im Rahmen dieser Sondersession werden wir darüber noch sprechen können. Ich bin überzeugt: Wer den EWR-Vertrag ablehnt, verzichtet auf neue Märkte. Die Landwirtschaft würde eine neue Art von Käsemarkt verpassen, der einen Teil der Milchproduktion sta- bilisieren könnte. Das, Herr Schwab, habe ich nicht bei mir ge- lernt, sondern von Bauern, die nachgedacht haben. Im übri- gen wird auch anderes wegfallen. Wir würden in der Werk- platzsituation mit der Umstrukturierung der Wirtschaft Schwie- rigkeiten haben, wenn sich unsere Telematikbetriebe im Com- puterbereich oder in der Telekommunikation nicht der Infra- struktur der Nachbarn anschliessen könnten. Denken Sie auch an die Dienstleistungen, wo uns unzählige Erleichterun- gen verlorengingen; als Stichwort sei nur die Swissair ge- nannt.
Man kann aber auch darauf hinweisen, dass wir bei einem Nein die Harmonisierung der Normen nicht haben werden, dass wir bei einem Nein die Kosteneinsparungen nicht erzie- len können, die beim Abbau der unzähligen Formalitäten, be- sonders an den Grenzen, entstehen. Denken Sie daran, dass uns dreizehn Forschungsprojekte, die für die Zukunft bedeut- sam sind, nicht zugänglich sein werden. Ich will damit nicht angst machen, sondern sagen, was geschieht, wenn wir nein sagen. Hier muss der Bundesrat deutlicher werden; viel deutli- cher, als er es bis jetzt gewesen ist.
Ich bin auch der Meinung, dass wir die Nachteile eines EG- Vollbeitrittes sehen müssen: die Tatsache zum Beispiel, dass die Landwirtschaft in die Folterkammer Europas kommt. Bei einem Alleingang steht sie natürlich unter dem Fallbeil des Gatt. Nur beim EWR-Vertrag hat sie eine Chance, eigenstän- dig für einige Zeit zu wirken. Denken Sie daran, dass wir der Währungsunion beitreten müssen und damit nicht mehr un- sere Zinspolitik mehr oder weniger allein bestimmen können. Denken Sie daran, dass andere Dinge wie die Zollunion, die uns einen freien Welthandel gestattet, ausgeklammert sind. Diesen schmalen Weg müssen wir wahrscheinlich gehen. Es ist in der Aussenpolitik schon immer so gewesen, dass wir uns nicht voll Europa in die Arme werfen oder ganz hinter die Letzi- mauern zurückkriechen konnten. Wir mussten immer den schmalen Weg des Neutralen gehen, der mit Eiern gepflastert ist. Der EWR-Vertrag ist wieder ein relativ schwieriger Weg, aber beinhaltet Chancen - Chancen und vielleicht auch ge- wisse Risiken, die aber kalkulierbar sind. Frau Bär, wir haben es in Europa nicht mit eiskalten Machern zu tun. Die Menschen in Europa denken wie wir und sind nicht so dumm, wie wir sie immer darstellen.
Dieser EWR-Vertrag bedeutet: offen bleiben, nicht alle Türen verschliessen, damit wir in diesem Europa tatsächlich Erfolg haben und vielleicht irgendeinmal zu einem Europa ja sagen können, das liberaler, demokratischer und föderalistischer ge- worden ist. Dazu können wir unseren Beitrag nicht liefern, wenn wir im Réduit sitzen. Ich bitte Sie - ich darf jetzt auch ein-
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EWR-Abkommen
mal zitieren -, an den grossen Philosophen Popper zu den- ken, der vor kurzem an seinem 90. Geburtstag gesagt hat: «Wer die Zukunft bewältigen will, der muss Optimismus zum Pflichtfach machen und darf nicht die Angst als Ratgeber ha- ben.»
M. Cavadini Adriano: L'Accord sur l'Espace économique eu- ropéen doit être vu dans son ensemble et non jugé unique- ment en fonction de certaines faiblesses de quelques-uns de ses articles. Le groupe radical a toujours eu foi en cet accord économique que nous soutenons avec conviction et qui cons- titue un élément fondamental pour l'avenir de notre pays et de notre économie. Le refuser signifierait accepter une discrimi- nation importante de l'économie suisse à l'extérieur de la Communauté et des autres pays de l'AELE qui le signeront, sans oublier qu'un résultat semblable à ce traité ne pourra plus être obtenu par la voie d'accords bilatéraux avec la Com- munauté.
Je me permets de citer quelques éléments qui ont convaincu la majorité du groupe radical de la nécessité de souscrire à cet accord. Entrer dans l'EEE n'est pas adhérer à la Commu- nauté. Refuser aujourd'hui le Traité sur l'EEE seulement pour manifester un refus à une éventuelle adhésion à la Commu- nauté est une position irresponsable qui ne tient pas compte d'une réalité connue pour quelque chose qui doit encore être négocié et examiné. En d'autres termes, on renonce aux certi- tudes de l'Accord sur l'EEE parce que l'on a peur des incertitu- des d'une éventuelle adhésion à la Communauté!
L'accordo sullo Spazio economico europeo é un accordo di contenuto prevalentemente economico. Non sottoscrivere questo accordo significa per la Svizzera accettare dal primo gennaio del prossimo anno di essere discriminata per molte sue attività nel campo industriale e dei servizi. Una discrimina- zione che ci porrà in una situazione ancora più difficile perchè all'interno delle altre nazioni della Comunità e dell'Associa- zione europea di libero scambio questi ostacoli verranno prati- camente smantellati. La Svizzera sarà invece l'unica nazione che manterrà, se non sottoscriverà questo accordo, questo tipo di discriminazione e penalizzerà la sua economia. D'al- tronde un altro elemento: noi siamo un mercato di 7 milioni di abitanti confrontati con un mercato di 350 milioni di abitanti. Se noi ci rinchiudiamo su noi stessi, togliamo agli altri un piccolo mercato, anche se il nostro livello di vita è elevato, ma noi ci precludiamo l'accesso, un accesso libero a un mercato di 350 milioni di abitanti, e credo che da questo confronto la Svizzera, la nostra economia, ne uscirà perdente. Gli oppositori dicono che si potrà continuare da soli. Questa non è a mio parere un'alternativa, ci avvieremo su un binario morto, anche se noi dovessimo migliorare le nostre condizioni-quadro, modifi- cando certe leggi, questa nostra decisione non avrà un gran senso se le altre nazioni europee non ci daranno la reciprocità. Rimarremmo così tagliati fouri da questo processo di liberaliz- zazione, da un processo che interessa anche i nostri giovani, che non potranno competere con i giovani delle altre nazioni europee perchè i nostri diplomi non sarebbero riconosciuti, perchè avranno più difficoltà a trovare un posto di lavoro in Eu- ropa. Sottoscrivere l'accordo significa creare le premesse per un'economia svizzera forte, per un rilancio degli investimenti in Svizzera e ne abbiamo bisogno soprattutto in questo mo- mento per il mantenimento del nostro elevato tenore di vita, per il mantenimento dei posti di lavoro. Cercare la via solitaria spingerà invece molte aziende ad investire in altri paesi della Comunità e della AELS, togliendo così all'economia svizzera altre possibilità di sviluppo e di rafforzamento. In conclusione credo che non faremmo altro che aggiungere, rifiutando que- sto accordo, altre difficoltà al momento economico difficile che già oggi attraversiamo. Rimarremmo al margine di un pro- cesso di integrazione e creeremmo per la nostra economia, per le persone che vi lavorano nuove difficoltà. Sono questi i motivi principali che spingono il gruppo radicale a sostenere con convinzione questo accordo economico, un accordo pra- ticamente di libero scambio che completa l'accordo che la Svizzera aveva già firmato con la CEE nel 1971 e che però si ri- volgeva unicamente ai prodotti industriali.
Fischer-Hägglingen: Die SVP-Fraktion hat mit einer starken Mehrheit beschlossen, den EWR-Vertrag abzulehnen. Dieses Nein bedeutet nicht ein Nein zu Europa, es bedeutet auch kein Nein zur Solidarität der Schweiz mit den übrigen europäischen Staaten, ein friedliches und demokratisches Europa in West und Ost aufzubauen. Dieses Nein ist auch kein Ja zu einer iso- lationistischen Politik der Schweiz, die mitten in Europa liegt und die, wie wohl kein anderes Land, stark in dieses Europa integriert ist.
Dieses Nein ist ein Nein zum EWR-Vertrag, der unserem Land einen zu starken Verlust an Souveränitätsrechten bringt und zu zusätzlichen Regulierungen im wirtschaftlichen Bereich führt, obwohl das Gegenteil angestrebt wird und auch notwendig wäre.
Vielfach wird zugegeben, dass der institutionelle Teil des Ver- trages Schwächen aufweist. Diese würden jedoch durch wirt- schaftliche Vorteile aufgefangen, heisst es. Wir machen diese Aufteilung nicht, sondern beurteilen den Vertrag als Ganzes. Die institutionellen Schwächen haben Rückwirkungen auf un- sere Wirtschaftspolitik, auf unsere Innen- und Aussenpolitik. Der Vertrag bringt uns auf all diesen Gebieten Einschränkun- gen, die in keinem Verhältnis zu den positiven Seiten des Ver- trages stehen.
Zentral ist für uns die Frage: Wieweit kann bei internationalen Verträgen trotz Vereinheitlichung der Rechtsnormen das Mit- entscheidungsrecht der einzelnen Staaten gewahrt bleiben? Wir betrachten eine internationale Zusammenarbeit überall dort als sinnvoll, wo wir als gleichberechtigte Partner mitma- chen können. Dies ist beim EWR-Vertrag nicht gewährleistet. Wir sind gezwungen, mit der Uebernahme des Acquis com- munautaire etwa 80 Prozent des EG-Rechtes zu übernehmen, eines Rechtes, das andere geschaffen haben, das uns keine - wie seinerzeit angestrebt - dauernden Ausnahmen gewährt und das wir trotz der 60 Eurolex-Vorlagen materiell kaum an unsere spezifischen Bedürfnisse anpassen können. Der im Zusammenhang mit der Referendumsfrage hochgespielte Gestaltungsspielraum besteht vorwiegend in formeller Hin- sicht. Im Vordergrund steht weniger mehr der Freihandelscha- rakter als vielmehr die Rechtsvereinheitlichung durch Ueber- nahme fremden Rechtes. Dies wird durch die flankierenden Politiken noch unterstrichen. Diese Rechtsvereinheitlichung führt in vielen Fällen zu einer Gleichmacherei, zu einer Nivellie- rung und zu zusätzlichen Regulierungen. Schönste Beispiele dafür sind einige Bundesbeschlüsse wie jene über Pauschal- reisen, über die Personenbeförderung und den Zugang zu den Berufen des Strassentransportunternehmers, über das In- verkehrbringen von Bauprodukten, über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmer in den Betrieben. Alles Rechts- gebiete, wo für unser Land kein Handlungsbedarf besteht und wo es zu einer stärkeren Bürokratisierung unserer Wirtschaft kommen wird. Wir werden in Zukunft mehr Vorschriften und Auflagen haben, und dies alles segelt unter dem Motto «Dere- gulierung und Revitalisierung» der Wirtschaft.
Wenn schon die Uebernahme des Acquis communautaire eine starke Beschneidung der Gesetzgebungskompetenz von Volk und Parlament bedeutet, so stellt die Uebernahme von zukünftigem EG-Recht einen eigentlichen Ausverkauf der de- mokratischen Rechte von Volk und Parlament dar.
Dass wir kein echtes Mitentscheidungsrecht haben, wird auch vom Bundesrat zugestanden. Er verweist dabei aber auf das ausgeklügelte Konsultations- und Informationssystem, mit dem den Efta-Staaten genügend Einwirkungsmöglichkeiten geboten würden, um so mehr, als sich die EG vom Gedanken der Konsenslösung leiten lasse. Weitere Mittel wie kollektives «opting out», Efta-Vetorecht, Schutzklausel und Schiedsge- richtsverfahren werden als genügende Notbremsen betrach- tet, um die nationalen Interessen wahren zu können und nicht der Interessenpolitik der EG ausgeliefert zu sein. Ich aner- kenne all die Bemühungen und Anstrengungen unserer Ver- handlungsdelegation, ein doch noch akzeptables Verfahren zu erhalten. Rechtlich mag das alles beruhigend tönen und theoretisch auch anwendbar sein; man vergisst aber die politi- sche Seite.
Ich glaube kaum, dass die Schweiz auf die Dauer den politi- schen Druck aushalten könnte, wenn es zu wiederholten ne-
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gativen Volksabstimmungen über neues EG-Recht kommen würde. Die übrigen Partner hätten auf die Dauer wohl wenig Verständnis für das Ausscheren der Schweiz. Wir würden aber nicht nur aussenpolitisch in eine sehr heikle Situation geraten, sondern auch innenpolitisch: EWR-Recht bricht nun einmal nationales Recht Dieser Grundsatz ist nicht nur bei der Gesetzgebung zu beachten, sondern auch bei der Geset- zesanwendung durch die Gerichte. Neben den nationalen Gerichten und dem EWR-Gerichtshof kommt für unser Land auch dem EG-Gerichtshof eine wichtige Funktion zu. Der Rechtsprechung des EG-Gerichtshofes kommt verbindlicher Charakter zu, und die Autonomie der EG-Rechtsprechung bleibt ausdrücklich gewahrt. Da ja das EWR-Recht übernom- menes EG-Recht ist, hat die Rechtspraxis des EG-Gerichts- hofes sowohl für die EG- als auch für die Efta-Staaten ver- bindlichen Charakter. Ich weiss, dass es noch einen EWR- Ausschuss als Streitbeilegungsinstanz gibt Letztlich wird sich wegen der Machtverhältnisse eben doch die Meinung des EG-Gerichtshofes durchsetzen, womit wir bei den frem- den Richtern sind.
Man richtet gegenwärtig die Blicke allzu stark auf das heute und während den Uebergangsfristen zu übernehmende EG- Recht. Interessant sind aber auch die Richtlinienvorschläge, die auf dem Tisch des Hauses in Brüssel liegen. Dieses künf- tige Recht ist zum Teil in den Botschaften dargestellt, anderes ist sonstwie bekannt Ich weiss nicht, ob die Wirtschaftsver- bände, die so vehement für den EWR-Vertrag einstehen, all diese Vorschläge kennen. Ich kann es mir kaum vorstellen, denn vieles ist darin enthalten, das wir bis jetzt in der schweize- rischen Wirtschaftspolitik abgelehnt haben. Aber auch auf an- deren Gebieten gibt es Vorschläge, die bisher von bürgerli- chen Politikern in diesem Hause abgelehnt wurden. Man wird mir nun sagen, das sei nicht geltendes Recht, alles sei noch offen. Wie ich aber den Lauf der Dinge kenne - in Brüssel wird es kaum anders sein als in diesem Hause -, kann das, was ein- mal in der Pipeline ist, nur schwer verhindert werden, vor allem wenn noch parteipolitische Veränderungen in einzelnen Län- dern eintreten würden.
Aus all diesen Ueberlegungen ist der Mechanismus für die Uebernahme von künftigem EG-Recht für uns unakzeptabel. Dass dem Bundesrat mit diesem EWR-Rechtssetzungsverfah- ren auch nicht so ganz wohl ist, das zeigt er mit seinem Bei- trittsgesuch zur EG.
Grosse Sorgen bereiten uns die Auswirkungen der Liberalisie- rung für die ausländischen Arbeitskräfte. Dass unsere Auslän- derpolitik liberalisiert werden muss, ist unbestritten. Kürzlich hat das Bundesamt für Statistik einen Bericht über die Bevöl- kerungsentwicklung der nächsten Jahre herausgegeben. Darin steht, dass die Liberalisierung durch den EWR bis ins Jahr 2020 rund 600 000 zusätzliche Ausländer in unser Land bringt. Man kann spekulieren, wie viele ausländische Arbeits- kräfte durch den EWR-Vertrag zusätzlich in die Schweiz kom- men. Unbestritten ist aber, dass die Zahl wegen dem Recht auf Familiennachzug beträchtlich steigen wird. Ob unser Land ei- nen solch starken Bevölkerungszuwachs verkraften kann, be- zweifeln wir. Wir hatten in den letzten zehn Jahren mit 6 Pro- zent den stärksten Bevölkerungszuwachs in Europa. Jeden- falls sind die Argumente des Lohndrucks, der Wohnungsnot und der Mietzinssteigerung nicht aus der Luft gegriffen und müssen ernst genommen werden.
Wirtschaftlich betrachtet bringt der Vertrag sicher einige Vor- teile. Dabei kann die Güterabwägung nicht nach den Kriterien vorgenommen werden, was er für den einzelnen Betrieb oder für die einzelne Branche bringt. Die Abwägung hat ganzheit- lich unter Berücksichtigung staatspolitischer und direktdemo- kratischer Ueberlegungen zu geschehen. Zudem stellt sich die Frage, wieweit es in Zukunft noch eine Konkurrenz zwi- schen den einzelnen Wirtschaftspolitiken gibt. Trotz der Schwächephase, in der sich unsere Wirtschaft - wie übrigens diejenige in Japan, USA und Europa - befindet, beurteile ich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz bes- ser als in den meisten übrigen europäischen Staaten. Da mit dem EWR eine Angleichung und damit in einem gewissen Sinne eine Nivellierung verbunden ist, wird die schweizerische Wirtschaft längerfristig auf der Verliererseite stehen.
Noch ein Wort zur Landwirtschaft: Diese ist bis zu einem ge- wissen Grad vom Vertrag ausgeschlossen. Immerhin gibt es eine Entwicklungsklausel, die zum Ziele hat, eine progressive Liberalisierung des Agrarhandels in den einzelnen Ländern zu erreichen. Die Zielsetzung ist somit klar gegeben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Schweiz die EG-Agrarpolitik über- nehmen muss. Ich möchte vor allem den Landwirten zu be- denken geben, dass es in einem grossen Wirtschaftsraum, in dem die vier Freiheiten spielen, gar keine nationale Landwirt- schaftspolitik mehr geben kann. Die Landwirtschaft ist viel zu stark mit der Gesamtwirtschaft vernetzt. Wie es in der Schweiz in den einzelnen Kantonen keine eigene Landwirtschafts- politik geben kann, so kann es eine solche auch nicht im EWR geben.
Dies sind einige Gründe, welche zu einem Nein unserer Frak- tion geführt haben. Weitere Ueberlegungen werden von den Einzelsprechern noch nachgeliefert. Zum Schluss möchte ich mich noch gegen die Angst- und Katastrophenszenarien weh- ren, die für unsere Wirtschaft für den Fall eines Neins entwor- fen werden - wir haben sie in letzter Zeit vor allem aus dem Munde von Bundesräten gehört Wohl und Gedeih unserer Wirtschaft hängen vorwiegend von unserer eigenen Wirt- schafts- und Ordnungspolitik ab! Diese freiheitlich zu gestal- ten liegt an uns. Dazu sind wir aufgerufen, ob wir nun im EWR sind oder nicht!
Nicht aus Opportunismus oder Populismus, wie uns die Befür- worter das unterschieben wollen, sondern aus innerer Sorge um die Zukunft unseres Landes bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Steffen: Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi kann der Integrationspolitik des Bundesrates nicht zustimmen und wird deshalb den Nichteintretensantrag einstimmig unterstützen. Die Gründe, die zu diesem Be- schluss führen, werden von den einzelnen Mitgliedern unserer Fraktion in der allgemeinen Debatte ausgebreitet. Als Frakti- onssprecher möchte ich lediglich ein paar Schwerpunkte her- ausgreifen und diese in Kürze kommentieren:
Auf Seite 59 der Botschaft 92.052, Band 1, schreibt der Bun- desrat deutlich: «Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer Europastrategie zu sehen, die in zwei Pha- sen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat. So stellt sich unsere Beteiligung am EWR heute als Etappe dar, die uns dem Beitrittsziel näher bringt » Weiter unten in der Botschaft erklärt der Bundesrat, dass unsere Beteiligung am EWR das Terrain für den Beitritt vorbereiten würde und dass der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zur EG als autonomes Ziel betrachte. Das einzige mögliche Hindernis auf dem vorgezeichneten Weg der Schweiz nach Europa wäre die Volksabstimmung zwischen der Etappe EWR hin zur Etappe EG. Wenn das Volk dannzu- mal zum EG-Beitritt nein sagen würde, käme etwas Puder ins Getriebe - nicht Sand, sondern Puder -; aber so, wie leider heute die politische Praxis ist, würde man das Volk rasch mit leicht modifizierten Vorlagen ermüden, bis es dann endlich ja sagen würde.
Die Fraktion der SD/Lega verurteilt die scheinheiligen Behaup- tungen von Bundesrat, Verwaltung und befürwortenden Politi- kern, der EWR-Vertrag habe mit einem späteren EG-Beitritt nichts zu tun. EWR-Vertrag und EG-Beitritt sind siamesische Zwillinge der bundesrätlichen Politik.
Bereits im EWR wäre ein massiver Abbau der direktdemo- kratischen Volksrechte zu gewärtigen, und zwar auch in sehr grundlegenden und sensiblen Bereichen wie Sozial-, Wirt- schafts-, Umwelt-, Verkehrs- und Einwanderungspolitik. Diese Beschränkung der Volksrechte, die dem schweizerischen De- mokratieverständnis und der politischen Tradition unseres
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EWR-Abkommen
Landes völlig zuwiderläuft, wäre für uns und für unsere Wähler schlichtweg unakzeptabel.
Bei einem späteren EG-Beitritt wäre der Abbau der Volks- rechte noch massiver. Mit dem politischen System des Föde- ralismus, der direkten Demokratie und der damit verbundenen direkten Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger im politi- schen Entscheidungsprozess ist die Schweiz ein Sonderfall; und wenn wir den EWR-Vertrag ablehnen, werden wir ein Son- derfall bleiben, ob es Ihnen passt oder nicht, Frau Grendel- meier. Für gewisse schweizerische und europäische Polit- und Wirtschaftshaie mag dies eine furchtbare Vision sein. Für die Menschen in Europa, die mehr Mitsprache und Mitbestim- mung in ihren Ländern wünschen, wäre die Weiterexistenz des Modells Schweiz ein Stück Hoffnung.
Noch ein paar Gedanken zum Stichwort Sonderfall. Verschie- dene schweizerische Künstler und Politiker bemühen sich seit vielen Jahren, in ihren Darstellungen und Aeusserungen den Sonderfall Schweiz zu zerstören, zu beerdigen, das Bild der Schweiz zu bekleckern. Die neuesten Beispiele für diese Hal- tung sind im Schweizer Pavillon der Weltausstellung von Sevilla und auf dem Plakat zur laufenden Ausstellung im Landesmu- seum manifest geworden. Wir von den Schweizer Demokraten und von der Lega dei Ticinesi sind der Meinung, dass die Libera- len des letzten Jahrhunderts und die nachfolgenden Politgene- rationen verschiedener Couleurs bei der Ausgestaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bis vor wenigen Jahr- zehnten Grossartiges geschaffen haben: eben den Sonderfall Schweiz, der noch heute von vielen Menschen weltweit als klei- nes Paradies der Freiheit betrachtet wird, auch wenn sich in den letzten vier Jahrzehnten manches in unserem Lande zum Schlechten entwickelt hat - leider. Nicht die Integration in ei- nem Masseneuropa, sondern die Besinnung aufunsere sprich- wörtlichen Tugenden, die teilweise verschüttet sein mögen, brächte für die Schweiz eine Wende zum Besseren!
Ein Weiteres: Die Liberalisierung des Grundstückmarktes würde bestimmt begüterten Europäern die längst erhoffte Möglichkeit eröffnen, eine Liegenschaft in der Schweiz zu er- werben, was mit einem Ansteigen der Landpreise und später der Mieten verbunden wäre.
Die Uebergangsfristen im EWR-Vertrag geben dem Bundesrat zwar eine begrenzte Möglichkeit, die Erfüllung der vereinbar- ten Freiheiten etwas hinauszuzögern. Aber das Ziel der Freizü- gigkeit der Personen würde früher oder später erreicht. In die- sen Bereichen hätte der Bundesrat gegenüber der EG auf un- begrenzten Ausnahmen beharren müssen. Freizügigkeit der Personen und des Grundstückerwerbs hätten über kurz oder lang fatale Auswirkungen auf den sozialen Frieden und auf die Umwelt in der bereits stark überbevölkerten und überfremde- ten Schweiz. Bedenklich ist vor allem, dass im Bereich Perso- nen eine wirksame Kontrolle und eine Begrenzung der Ein- wanderung wegen befürchteter Retorsionsmassnahmen der EG kaum mehr möglich wären, selbst wenn der politische Wille hierzulande noch vorhanden wäre.
Nachdem in diesen sensiblen Bereichen keine unbegrenzten Ausnahmen ausgehandelt werden konnten, gibt es für uns keinen genügenden Spielraum, und so lehnen wir den EWR- Vertrag als Ganzes einstimmig ab.
Ich komme zum Schluss. Leider gibt es befürwortende höch- ste Politiker in diesem Lande, die zusammen mit gleichgesinn- ten Starjournalisten nach dem Motto Propaganda machen: «Schweizervolk, friss den EWR-Vertrag oder stirb!» Wir Schweizer Demokraten und Vertreter der Lega dei Ticinesi sind der Ueberzeugung, dass die Schweizerische Eidgenos- senschaft als souveräner Staat überleben wird. Wir erachten den Preis eines EWR-Beitritts als zu hoch, und wir stellen fest, dass sich im Schweizervolk diese Meinung immer mehr ver- breitet.
Wir empfehlen den wenigen Zögernden hier in diesem Saal, für Nichteintreten zu stimmen.
On. Maspoli: Non tanto tempo fa, in questa stessa sala, ab- biamo discusso per giorni interi a proposito dell'acquisto degli F/A-18. A quel momento lì si è detto che il popolo svizzero non era d'accordo di spendere 3,5 miliardi di franchi per acqui- stare un velivolo da combattimento. Ebbene oggi la maggio- ranza di questo Parlamento pretende che lo stesso popolo spenda, non già 3,5 miliardi di franchi, ma da 3,5 miliardi di franchi a 5 miliardi di franchi all'anno per entrare nello Spazio economico europeo. Credere che il popolo svizzero dirà di sì a questo sperpero di denaro è comunque un'utopia.
Was bedeutet der EWR für die Schweiz? Mehr Steuern, mehr Arbeitslosigkeit, wesentlich höhere Hypothekarzinssätze, den Verlust unserer Autonomie, den Verlust der direkten Demokra- tie, die Einführung fremder Richter - ob es Ihnen gefällt oder nicht, Frau Grendelmeier, so ist es -; und dazu kommt die Ein- führung von Gesetzen, die wir ohne Kommentar und ohne un- ser Zutun werden annehmen müssen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir mehr als eineinhalb Tage lang über das Rebbaugesetz gesprochen haben und dass wir jetzt in zehn Tagen rund 60 Gesetzesänderungen oder neue Gesetze an- nehmen werden.
Ich möchte auch Herrn Cavadini Adriano sagen, dass die Ab- lehnung des EWR-Abkommens nichts mit Abseitsstehen und mit Diskriminierung zu tun hat. Nach den USA ist die Schweiz der beste Kunde der europäischen Länder, und es ist - ge- linde ausgedrückt - unfair, wenn man heute dem Volk glaub- haft machen will, die Schweiz würde ohne EWR isoliert, sie würde abseits stehen. Genau das Gegenteil ist der Fall, und die Kollegen Frey Walter und Moser haben das ganz deutlich und sehr gut dargelegt. Ich muss in diesem Fall nichts wieder- holen.
Hochgeschätzte Frau Grendelmeier, wenn hier etwas oder je- mand Verwirrung stiftet, so ist das weder meine Krawatte noch die Krawatte meiner Kollegen, so sind das weder meine Kolle- gen noch ich selbst, sondern dann sind Sie das. Man kann den EWR nicht von der EG trennen. Ein Bundesrat, der bereits die entsprechenden Schritte unternommen hat, um den EG- Beitritt zu fordern und zu fördern, kann niemandem glaubhaft machen, dass es beim EWR bleiben wird. Das allein wäre schon Grund genug, den EWR abzulehnen.
Ich sage Ihnen noch etwas, Frau Grendelmeier und Herr Cava- dini: Uns Schweizer Demokraten und Vertretern der Lega dei Ticinesi geht es vor allem darum, dass unser Land für unsere Jugend erhalten bleibt. Unsere Jugend hat das Recht, auch morgen noch in der Schweiz leben zu dürfen und zu können. Uns geht es um die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und weit weniger um die Migros.
Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen, die Schweiz liege im Herzen Europas. Wenn Sie erlauben, möchte ich jetzt die- ses Europa mit Ihnen anschauen: Da haben wir ein Deutsch- land, das arg mit der Wiedervereinigung zu tun hat, ein Deutschland, in welchem letztes Jahr die Zahl der Neonazis um 30 Prozent gestiegen ist - und Sie wagen es, von der Arro- ganz der Schweizer zu sprechen. Wenn Sie einen Herrn Kohl nur schon sprechen hören, müssen Sie mir beipflichten, dass die unvergessliche und unvergängliche Margrit Rainer, wel- che in der «Kleinen Niederdorf-Oper» das Lied sang: «Ich mag kein' Rosenkohl, ich mag kein' Blumenkohl», auch keinen Hel- mut Kohl mochte.
Schauen wir nach Frankreich, einem Land, das ebenfalls flo- riert und bestens dasteht. Auch da nimmt die Anzahl der Rechtsradikalen zu, auch da haben wir Arbeitslosenquoten von über 10 Prozent, und auch da ist das Volk mit Präsident Mitterrand nicht mehr einverstanden.
Wir können noch ganz schnell nach Italien schauen; dort kön- nen wir noch etwas lernen, das ist wahr: Italien hat eine Institu- tion, die grenzüberschreitend bestens funktioniert, die Mafia. In dieses Europa wollen Sie mich bringen. Ich sage Ihnen allen zum Schluss: Mieux dehors que Delors!
Präsident: Die Rednerliste ist geschlossen. Es folgen die Ein- zelsprecher.
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24 août 1992
Iten Joseph: Herr Bonny vom gegnerischen Komitee und auch andere sprechen, wenn sie die Unterscheidung zwi- schen EWR- und EG-Beitritt machen, ab und zu von zwei Paar verschiedenen Schuhen. Dieser Vergleich mit Schuhen ist zwar reichlich untertrieben. Aber das Bild eines neuen, noch unbequemen Schuhs ist gut. Untertrieben ist der Vergleich, weil sowohl das eine wie das andere wenig mit dem Vorgang eines Schuhkaufs, aber viel mit einer staatspolitisch weitrei- chenden, sogar substantiellen Verfassungsreform zu tun hat. Nicht nur der integrale Beitritt, auch die Unterzeichnung des Abkommens ist eine substantielle Aenderung an unserer Ver- fassung. Wenn ich Verfassung sage, dann meine ich nicht nur die juristische Verfassung, unser Grundgesetz, sondern auch und in diesem Zusammenhang sogar mehr die seelische, die emotionale Verfassung unseres Volkes oder eben das, was man heute mit «Befindlichkeit eines Volkes» bezeichnet.
Wenn wir vor diesem Hintergrund unsere eigene Arbeit beur- teilen, dann erstaunt schon, mit welcher Geschwindigkeit und mit welcher relativen Einmütigkeit wir ans Werk gegangen sind; vor allem, wenn wir das mit der Schwerfälligkeit, mit der Konzeptlosigkeit, mit der Begeisterungslosigkeit vergleichen, mit der wir uns vor zehn Jahren an die Arbeit einer totalen Ver- fassungsänderung gemacht haben und - weil wir nur mit eige- ner Kraft darangingen - gescheitert sind.
Mich überrascht aber auch, mit welcher Leichtfüssigkeit un- sere Regierung über die innenpolitische und emotionale Ver- fassung - also über die Befindlichkeit - des Volkes hinwegge- gangen ist, mit dem Ziel, unsere juristische Verfassung zu revi- dieren. Da mögen Sie noch so viele diplomatische Rechtferti- gungen ausdenken, Ihr gleichzeitiges Beitrittsgesuch wird Sie in den nächsten Monaten und Jahren noch staunen lassen. Sie haben sich damit von einem grossen Teil Ihres Volkes ab- gehoben.
Wenn in einer gelebten Demokratie eine Regierung nicht mehr auf die Bedürfnisse, auf die Befindlichkeit, auf die Aengste und auch auf das gesunde Misstrauen eines Volkes Rücksicht nimmt, dann muss man nicht erstaunt sein, wenn sich auch das Volk von der Regierung abhebt. Die Geschichte lehrt, dass eine Regierung immer dann besonders aktive Aussenpolitik betreibt, wenn sie in der Innenpolitik unter Druck gekommen ist. Aussenpolitik ist sehr oft Flucht nach vorn. Auf der Flucht nach vorn soll man auch dann, wenn man Krücken bekommt, nicht zu weit rennen; denn ein Volk wird einer Regierung nur so lange hintennachlaufen, als es auch noch hinter ihr stehen kann.
Vielen von uns ist jetzt bewusst geworden, dass wir Reformen, auch im politischen Bereich, fast nicht mehr aus eigener Kraft bewerkstelligen können. Wir haben eine Parlamentsreform angegangen; es wird wohl wenig davon übrigbleiben. Wir ha- ben eine Regierungsreform verlangt. Was bisher geschah, ist nicht viel mehr als nichts. Viele Menschen in diesem Land, die Reformen, Neuerungen, die auch neue Horizonte wünschen, sind resigniert zur Ueberzeugung gekommen, dass unsere ei- genen Reformen eigentlich nur noch aufgrund von Hilfen oder Anstössen von aussen möglich sind.
Eine solche Reform ist der EWR. Dieser EWR-Vertrag ist mei- ner Auffassung nach ein Versuch, wenngleich nicht mehr ganz aus eigener Kraft, zumindest doch autonom durch den Ab- schluss eines Staatsvertrages unsere Verfassung substantiell zu revidieren. Wir können wieder einmal etwas Grosses tun, damit auch in unserem Land wieder Hoffnung und Aufbruch- stimmung aufkommen.
Engler: Aus der Sicht eines kleinen Appenzellers ist es nicht ganz einfach, ein so grosses Vertragswerk mit einem so über- mächtigen Vertragspartner zu werten und zu würdigen. Ich kann Ihnen sagen: Die Appenzeller - Appenzell stiess als letz- ter der dreizehn alten Orte als souveräner Staat zur Eidgenos- senschaft - taten sich in der nachnapoleonischen Zeit ausser- ordentlich schwer, sich in einen Bundesstaat integrieren zu müssen, in dem sie ausserordentlich klein und unbedeutend waren. Wir haben trotz dieser Integration - ich möchte das auch Herrn Moser sagen - unseren aufrechten Gang nicht ver- loren. Wir haben unsere Bedeutung bewahrt und erhalten, und wir sind der Meinung, dass wir unsere Eigenständigkeit,
unsere Bedeutung nur deshalb bewahren konnten, weil wir in ein Ganzes integriert waren und weil diese Integration dazu diente, auch unseren Wohlstand zu mehren.
Ich bin deshalb überzeugt, dass wir Sozial-, Umwelt- und Re- gionalpolitik nur dann betreiben können, wenn es uns wirt- schaftlich gutgeht. Dieser EWR-Vertrag ist nichts anderes als ein Wirtschaftsvertrag. Er erinnert mich ausserordentlich stark an den Wirtschaftsvertrag, den wir 1972 mit der EG abge- schlossen haben. Heute loben wir die weit über hundert bilate- ralen Verträge, die wir mit der EG abgeschlossen haben. Nie- mand beanstandet das Abkommen mit der Efta, ganz im Ge- genteil.
Ich möchte Sie doch bitten - dies auch an die Adresse von Herrn Maspoli -, zwischen einem Vertrag, wie es der EWR-Ver- trag ist, und einem Beitritt zu einer multilateralen Organisation, wie es der EG-Beitritt ist, zu unterscheiden. Das bedeutet nicht, dass der EWR-Vertrag mit der EG nichts zu tun hat. Aber EG-Beitritt und Abschluss des EWR-Vertrages sind zwei verschiedene Dinge, und wir haben einzeln darüber ab- zustimmen.
Drei Gutachten kommen einstimmig zum Ergebnis, dass uns der EWR-Vertrag einen Anstieg des Wachstums von etwa 1,3 Milliarden Franken oder 0,5 Prozent pro Jahr bringen wird. Dies ist nur möglich, weil wir Veränderungen durchmachen, weil wir von diesem EWR-Vertrag profitieren.
Auch die institutionellen Nachteile konnten sehr klein gehalten werden. Wir haben heute nicht einfach fremde Richter, son- dern wir sind ein voller Vertragspartner, der diesen Vertrag auch kündigen kann. Auch wer das Schreckgespenst der Fremdarbeiter beschwört, argumentiert in der falschen Rich- tung. Heute stellen wir fest, dass immer mehr Bürger aus EG- und Efta-Staaten aus unserem Land in ihre Heimat zurückkeh- ren. Zum Beispiel kehren doppelt so viele Italiener nach Italien zurück, wie Fremdarbeiter aus Italien in die Schweiz kommen. Auch das sollte uns zu denken geben. Die EG vermag eben in diesen Randstaaten eine gute Regionalpolitik zu betreiben, Hoffnungen zu wecken. Deshalb gehen diese Leute zurück. Nur mit einem EWR-Vertrag wird es möglich sein, eine Land- wirtschafts- und Föderalismuspolitik zu betreiben, die uns die ländlichen Regionen erhält.
Ich bitte Sie deshalb, nicht auf die Angstmacherei einzugehen, die Sache doch als Sache zu beurteilen und nicht heute nur darauf zu zeigen, welche Probleme in welchem andern Land bestehen. Wir sind uns bewusst, dass wir Stärken haben. Diese Stärken werden in einem grösseren Wirtschaftsraum noch stärker zum Ausdruck kommen.
Zwygart: Die EVP-Vertreter befürworten zusammen mit den LdU-Vertretern einen EWR-Beitritt, wenn auch nicht ganz ohne Bedenken.
Die Frage, ob wir dem EWR beitreten sollen oder nicht, kommt mir folgendermassen vor: Wir fahren auf einer dreispurigen Autobahn, weit vorne ist eine Verengung von rechts, und ich fahre auf der rechten Spur. Die Kolonne von rechts drängt nach links. Was tun? Ich kann stur Spur halten, ich bin ja im Recht und bleibe im Recht und lande dann auf dem Pannen- streifen. Links einspuren, mit deutlichem Blinkzeichen? Dann bin ich einer unter vielen, ein Kleiner unter vielen Grossen. Aber ich habe freie Fahrt, wenigstens die gleiche freie Fahrt wie die Kolonne. Ich kann auch auf ein Wunder hoffen: dass sich irgendwie plötzlich eine Lücke auftut, über mir oder sonst irgendwo. Ich kann aber ebenso rücksichtslos einspuren, die Beulen in Kauf nehmen und einen Crash provozieren.
Genauso wie in einer Autokolonne sind wir als Schweizerland nicht mehr frei in Europa. Kolonnen haben sich gebildet, das Tempo ist durch andere bestimmt. Unsere Autonomie ist ein- geschränkt, sogar wenn wir einem EWR nicht beitreten. Die vielen Verträge, die wir innerhalb von Europa haben, zeugen davon; man spricht auch von weiteren. Der Anpassungsdruck von aussen wird in gewissen Bereichen der Wirtschaft, aber nicht minder in der Bildung und in der Wissenschaft so wach- sen, dass Benachteiligte sich anpassen müssen oder den Staat zu Anpassungen drängen, damit er ihnen ein Weiterbe- stehen ermöglicht. Das gilt vor allem für die vielen kleinen und mittleren Betriebe in unserem Lande. Werden diese überhaupt
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genügend politischen Druck ausüben können, damit etwas geschieht? Oder werden sie nicht vorher von den grösseren Betrieben wegrationalisiert?
Für die EVP ist ein EWR-Beitritt eine Weiterführung des einge- schlagenen Weges einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ohne dabei eine politische Vereinigung anzustreben. Die EVP als Partei der Mitte und auf christlicher Grundlage sieht keinen Grund zur Flucht in nationalistische Denkmuster. Auch die Anti-Turmbau-zu-Babel-Mentalität, die mit der grossen Angst vor Kontakten zu andern ficht, hat für uns keinen Platz. Die ge- meinsame christlich-abendländische Kultur verpflichtet die Schweiz zur Mitarbeit im heutigen und im künftigen Europa.
Solches Miteinander hat immer gewisse Einschränkungen im Innern, aber auch im Aeussern zur Folge. Die Erweiterung im Innern und die Erweiterung im Aeussern gehen aber nicht par- allel. Das eine ergänzt das andere. Vorab haben zum Beispiel der Bundesrat, aber auch das Parlament im europäischen Raum andere Mitwirkungsmöglichkeiten der Weiterentwick- lung, nicht nur im wirtschaftlichen Bereich. Die demokrati- schen Rechte werden für die Kantone und Gemeinden sowie für den einzelnen Bürger wenig eingeschränkt. Sie werden nur umgeformt. Dieses Umformen von lange Bestehendem, das ist das Unbequeme. Davor hat man Angst Im Rahmen einer europäischen Solidarität ist dies aber nicht zu umgehen. Ent- weder geschieht dies aktiv im jetzigen Akt des EWR oder dann passiv unter dem Druck von aussen, ohne unser Dazutun.
Der EWR-Vertrag ist eine logische Fortsetzung der wirtschaftli- chen Zusammenarbeit, wie wir sie seit 1972 kennen. Im Ge- gensatz zu einem EG-Beitritt sind beim EWR die politischen Konsequenzen relativ klein. Der EWR als Chance und Ver- pflichtung zur Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hin- weg, aber ohne Verwischung der Grenzen, erhöht auch die Si- cherheit unter den Staaten.
Für mich heisst das im Moment ein Ja zum EWR, um einen EG-Beitritt zu verhindern. Der EWR ist für mich nicht Vorzim- mer zur EG, sondern Endstation. Aus dieser Sicht finde ich es auch richtig, dass wir über den Integrationsbericht später, in einer zweiten Runde, reden. Ich bedaure, dass dies nicht 1993 geschieht.
Hubacher: 1986 gelang es der eidgenössischen Verhinde- rungs-GmbH, der Mehrheit der Stimmenden das Nein zum Uno-Beitritt zu verkaufen. Die internationale Position der Schweiz sei dadurch in keiner Weise geschwächt worden, tri- umphieren die Verursacher noch heute. Ich meine, das ist nur die halbe Wahrheit. Die Schadenbegrenzung ist möglich ge- wesen, weil das Nein politisch nur bedingt vollzogen wird. Die Schweiz ist zwar nicht Vollmitglied der Uno, wohl aber aktives Passivmitglied. Statt ein offenes Verhältnis ist die Schweiz mit der Uno eine heimliche Liaison eingegangen. Die einstigen Gegner tolerieren das, wohlwissend, dass absolute Uno- Abstinenz zur internationalen Impotenz führen müsste. Die Schweiz macht also offiziell nicht mit, ist aber in vielen Uno- Organisationen dabei und zahlt an allen Ecken und Enden. Vor allem zahlt sie, und vor allem hat sie in den offiziellen Uno- Gremien nicht mitzustimmen. Sie sitzt dort am Katzentisch. Fassen wir zusammen: Gegen das Uno-Nein präsentieren wir verstecktes Dabeisein als unsere internationale Vollkaskover- sicherung.
Massgebliche Uno-Gegner von damals empfehlen uns heute beim EWR erneut Schonkost, nach der Devise: «Jeder denkt an sich, nur ich denke an mich.» Wiederum lehnen sie eine Mit- gliedschaft mit allen Rechten und Pflichten, mit allen Vor- und Nachteilen ab und verweisen uns statt dessen auf den eindi- mensionalen bilateralen Verhandlungsweg, obschon Brüssel damit nicht mehr einverstanden wäre. Das ist natürlich ein legi- timer Standpunkt. Ein Standpunkt sollte aber nicht nur das sein, worauf man immer stehen bleibt. Das Ja zum EWR bein- haltet - das haben wir heute gehört - den radikalen Kurswech- sel in der Innen- und Aussenpolitik. Die anfänglich vom Bun- desrat zu hoch geschraubten Erwartungen konnten nicht durchwegs erfüllt werden. Das sollte im übrigen niemanden von uns überraschen. Aus solchen Verhandlungen resultiert meistens ein Kompromiss. Die Frage stellt sich: Ist dieser Kompromiss vertretbar, bzw. was wäre denn die Alternative?
Auch wenn es etwas hochgestochen tönt: Europa, exakt EG- Europa, ist unser Schicksal, mit oder ohne EWR.
Nun will Herr Blocher unser Schicksal in seine Hände neh- men. Leider in die falschen!
Das Freihandelsabkommen mit der EG ist in den 20 Jahren - das darf man doch ruhig feststellen - eine Erfolgsstory gewor- den. Der nächste Schritt führt in den EWR. Ich sehe keinen Sinn, ausgerechnet jetzt die Gemeinschaft ohne Not durch den Notausgang in die Isolation zu verlassen. Ich sehe eben- sowenig einen Sinn darin, das Uno-Experiment nachzuvollzie hen und die Passivmitgliedschaft in Europa als Chance zu pro- klamieren, mit dem Resultat, auf Um- und Schleichwegen mühsam zu korrigieren, was mit dem EWR-Vertrag verpasst worden wäre.
Zum Schluss: Das Fürstentum Liechtenstein in allen Ehren! Es hat uns bereits in der Uno-Frage überholt. Das darf sich mei- ner Meinung nach beim EWR nicht wiederholen. Wer sich nämlich ständig absetzt, wird eines Jahres nicht einmal mehr bei seiner Abwesenheit vermisst.
Frau Gonseth: In seinem Utopia-Roman «Schöne neue Welt» beschreibt Aldous Huxley bereits 1932 eine Welt, in welcher völliges physisches und ökonomisches Wohlbefinden herrscht. Doch der uneingeschränkte Konsum hat den Geist getötet, und das von der Technik beherrschte System, in wel- chem auch die Menschen aus der Retorte gezüchtet werden, hat unbequeme Leidenschaften, wie etwa die Liebe zur Natur, zur Kunst, zur Wahrheit und zur Freiheit, ausgerottet. Ein Wil- der, welcher aus einem Reservat in diese «Schöne neue Welt» eindringt, muss erfahren, dass die Menschen hier nicht den- ken und ausser Glücklichsein keine Gefühle haben sollen: «Die Zentrale regelt alles und weiss, was gut für uns ist. »
Mit dem EWR sollen auch wir einen Riesenschritt in Richtung «Schöne neue Welt» und grenzenloser Konsum machen. Die- ser deregulierte Markt soll alles durchsetzen, was rentiert, un- bekümmert ob der Frage, wieweit dies auch sinnvoll ist und ob wir damit unsere Lebensgrundlagen weiter zerstören.
Der Task-force-Bericht prognostiziert mit der Verwirklichung des EWR eine Zunahme des CO2-Ausstosses um 47 Prozent. Das ist wahrlich eine Horrorvision. Deshalb war auch die EG am Scheitern der Gipfelkonferenz von Rio massgeblich mitbe- teiligt.
Doch nicht nur im Umweltschutz müssen wir Abstriche ma- chen. Zusätzlich müssen wir Schweizerinnen und Schweizer als Eintrittspreis einen grossen Teil unserer demokratischen Mitbestimmungsrechte opfern. Die Zentrale in Brüssel wird in Zukunft regeln und wissen, was gut für uns ist. Für unser schweizerisches Demokratieverständnis ist eine solche Situa- tion völlig unakzeptierbar und ist damit unvereinbar. Mit dem EWR wird unser Parlament als Legislative nicht nur durch Brüssel entmachtet; nein, auch der Bundesrat entmachtet uns als Parlament und damit auch das Volk, indem er in vielen we- sentlichen Gesetzen der Eurolex alles auf die Verordnungs- stufe delegiert, z. B. beim Umweltschutzgesetz, beim Bundes- gesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsu- menten, beim Landwirtschaftsgesetz usw. Der Bundesrat und die Verwaltung werden mächtiger und in Zukunft wissen, was gut für uns ist.
Besonders stossend ist dies im Bereich der Gentechnologie im Ausserhumanbereich, auf welchen ich etwas ausführlicher eingehen möchte. Hier haben wir die beiden Richtlinien 90/219 und 90/220 zu übernehmen, worin es u. a. auch um die Frage geht, wieweit wir bei uns das Risiko der Freisetzung genetisch veränderter Tiere und Pflanzen und damit die Veränderung un- serer Natur zulassen wollen. Glücklicherweise lassen diese beiden Richtlinien dem nationalen Recht viele Gestaltungs- möglichkeiten offen. Doch gerade in diesem hochbrisanten, sensiblen Bereich, in dem auch unser Volk nach der Abstim- mung vom 17. Mai 1992 zum Fortpflanzungs- und Gentechno- logie-Artikel eine demokratische Auseinandersetzung erwar- tet, werden wir - Parlament und Volk - vom Bundesrat völlig ausgeschaltet. Zudem wird der Verfassungsauftrag gemäss Artikel 3 krass missachtet und unter den Tisch gewischt.
Gerade weil der Ausserhumanbereich so offen formuliert ist, wurde am 12. Mai die Initiative «Zum Schutz von Leben und
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24 août 1992
Umwelt vor Genmanipulation» lanciert. Sie will die demokrati- sche Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema för- dern.
Deshalb will ich von unserem Bundesrat wissen, wie das Initia- tivrecht in Zukunft gehandhabt wird, und ich bitte ihn, hierzu klar Stellung zu nehmen. Welches sind die Vorstellungen des Bundesrates, wie in Zukunft mit dem Initiativrecht umgegan- gen werden soll? Wäre die Alpen-Initiative noch möglich? Oder sollen Initiativen, welche im Widerspruch zum EG-Recht stehen, stets als ungültig erklärt werden?
Ich komme zum Schluss. Die Zeiten sind längst vorbei, als die Väter hinter geschlossenen Türen die Heiratsverträge für ihre Töchter ausgehandelt haben. In unserer heutigen Gesell- schaft haben sich die Frauen Gleichstellung und Mitsprache- recht zumindest im Gesetz erkämpft. Es ist für mich deshalb unakzeptabel, Helvetia in eine Ehe zu drängen, in der sie kein Mitspracherecht haben wird. Auch ich persönlich will mir mein eigenes Denken und Mitbestimmen nicht abgewöhnen und sage deshalb nein zum EWR. Unsere demokratischen Rechte sind mir wichtiger als der goldene Wirtschaftskäfig des EWR. Bei diesem Nein bin ich mir bewusst, dass wir auch im Lande Helvetias in einer Sackgasse stecken. Wir werden uns bemü- hen müssen zu definieren, was Wohlstand und Solidarität be- deuten. Für mich ist es jedoch bedenklich, wenn wir Wohl- stand allein als die Möglichkeit definieren, an einem möglichst grossen Markt teilhaben und möglichst viele Waren kaufen zu können. Da wären wir wirklich nicht mehr weit von der ab- scheulichen «Schönen neuen Welt» des Aldous Huxley.
Wick: Nachdem alle hohen und hehren Gedanken schon ge- äussert worden sind und es mich wunder nimmt, wer in die- sem Bereich noch etwas Neues zu sagen hat, möchte ich auf den Boden der täglichen Wirklichkeit in der Grenzregion Regio Basiliensis hinuntersteigen. Hier haben wir natürlich beson- ders enge Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten Frank- reich und Deutschland. Wir leben heute bereits Europa. In Ba- sel z. B. ist der private Metzgermeister praktisch ausgestor- ben. Grossverteiler scheinen zu dominieren, aber sie schei- nen es nur zu tun. In Wirklichkeit gehen Heerscharen von Kon- sumenten über die Grenze und praktizieren das, was wir im- mer predigen, nämlich die freie Marktwirtschaft oder marktge- rechtes Verhalten: Sie kaufen ihr Fleisch, ihre Butter, ihren Käse usw. im grenznahen Ausland ein. Warum? Weil es dort eben billiger ist. Das Nachsehen haben unsere Bauern, die unter den heutigen Bedingungen, mit teureren Traktoren, mit teureren Landmaschinen, mit teurerem Futtergetreide, un- möglich zu konkurrenzfähigen Preisen produzieren können. Ich verstehe nicht, dass gewisse Bauernvertreter, die glückli- cherweise nicht in der CVP sind, diesen Zustand offensichtlich aufrechterhalten wollen. Gut so - oder schlecht so!
Ein anderes Beispiel: Ein junger, initiativer Unternehmer, ein Ingenieur, der erst kürzlich eine Firma in Baselland gegründet hat, ergattert einen Auftrag aus der ehemaligen DDR zur Ent- wicklung eines Prototyps, welcher später in die Produktion ge- hen soll. Mit seinem Spürsinn macht er in einer kleinen Firma in Frankreich ein geniales Antriebsaggregat ausfindig. Das kleine Problem ist nun, das Antriebsaggregat, das, in den Pro- totyp eingebaut, zur Wiederausfuhr bestimmt ist, legal in die Schweiz zu bringen. Nach einer Stunde «Frust» auf dem Zoll- amt gibt er auf. Natürlich sind das Kleinigkeiten, «Peanuts» für Firmen wie Ciba-Geigy oder Ems-Chemie. Man hat ja schliess- lich seine Zoll-, seine Speditions- und seine Rechtsabteilun- gen, welche das erledigen sollen, dafür sind sie ja bezahlt. Ein weiteres Beispiel: Natürlich ärgert sich ein grosses Bauun- ternehmen in Basel nicht, wenn ihm bürokratische Hemm- nisse in grenzüberschreitenden Geschäften in den Weg gelegt werden, sondern es macht eine Zweigniederlassung in Lör- rach auf und bringt so erst noch Arbeitsplätze nach Deutsch- land, was mit anderen Worten heisst: weniger Arbeitsplätze bei uns in der Schweiz, bei uns im Baugewerbe.
Fazit: Die Grossen leiden unter den Randbedingungen des kleinlichen Europas der Gegenwart wenig. Aber der initiative Jungunternehmer findet sich im Gestrüpp kaum mehr zu- recht. Es ist eben nicht so, dass EWR mehr Bürokratie bedeu- tet. Der kleine oder mittlere Unternehmer braucht den nichtdis-
kriminierenden Zugang zum neuen grossen Markt. Auch un- sere grossen Unternehmen haben einmal klein angefangen - damals in einem Umfeld, in dem die Regelungsdichte noch bedeutend kleiner war; darum existieren sie überhaupt. Da die Stärke unserer Wirtschaft aber gerade in den vielen innovati- ven Klein- und Mittelbetrieben liegt, brauchen wir einen unbü- rokratischen Zugang zum grossen Markt Europa. Nur so ha- ben auch die Kleinen von heute die Chance, gross zu werden. Vermutlich spürt man das nirgends so wie in einer Grenzre- gion.
Wenn bei uns nichts geschieht, passiert doch etwas: Der grosse Binnenmarkt Europa findet mit oder ohne uns statt. Wenn die Schweiz ausschert, wird vermutlich deswegen kein einziges anderes Land der Efta unserem schlechten Beispiel folgen. Die Rahmenbedingungen verschlechtern sich. Wenn wir nichts machen und die anderen besser werden, dann ist dies für die Schweiz kein Nullsummenspiel. Wir werden inmit- ten des Kontinents zu exotischen Wirtschaftsinsulanern.
On. Caccia: Dopo il completo e competente rapporto del pre- sidente della commissione Rychen e del vicepresidente Frey Claude mi permetto di fare alcune osservazioni generali, senza entrare nei meccanismi dell'economia. Sono convinto sostenitore dell'obiettivo dell'integrazione europea in quanto essa rappresenta il progetto più auspicabile, serio e solido per affrontare le sfide alle quali è confrontato il nostro continente, sfide di natura economica sicuramente, ma anche culturale e politica. L'Europa è stata la culla di un importante patrimonio della cultura politica moderna: i diritti dell'uomo, la democra- zia parlamentare pluralista, lo stato di diritto. Sono valori uni- versalmente riconosciuti ma altrettanto fragili, sono lungi dal- l'essere praticati ovunque, non sono mai raggiunti una volta per sempre. Lo dimostra anche la storia di questo secolo, compresa quella di questi giorni anche nella vecchia Europa. L'integrazione europea crea le migliori condizioni affinchè l'Europa possa far vivere e sviluppare questi valori nella pace fra il popolo e con l'ambiente e nella prosperità e possa impe- gnarsi affinchè tali condizioni di vita possano essere condivise dai popoli di altri continenti. Che l'integrazione dovesse co- minciare dall'economia, non era l'unica scelta possibile, ma di fatto è la scelta che storicamente ha avuto successo. Lo Spa- zio economico europeo è un passo importante su questa strada. Dobbiamo compierlo evitando un entusiasmo che sa- rebbe probabilmente figlio della superficialità, ma evitando an- che la nevrosi, l'ossessione dei dettagli, che è figlia di perfezio- nismo e talvolta di piccoli e grandi egoismi che paralizzano la capacità decisionale del nostro paese.
Tra i due estremi vi è una ragionevole via di mezzo. Abbiamo davanti un'opportunità storica che non può mancare chi ha ri- sorse psicologiche e politiche per affrontare nuove sfide, chi ha volontà e capacità di assumere dei rischi, chi ha un minimo di fiducia nel paese e nella gente e una dose indispensabile di ottimismo per il futuro. Certo il contratto è complesso, solleva molte domande, non tutte possono ricevere già ora risposte esaurienti e sicure al cento per cento, ma ciò è esattamente l'immagine speculare della realtà attuale, del mondo in cui vi- viamo e della sua economia. La scelta non è dunque semplice, ma chi volesse far apparire più semplice e più sicura la scelta negativa, coscientemente o incoscientemente arrischia di im- brogliare i cittadini. Non ci sono soluzioni semplici per pro- blemi complessi.
Quindi ripeto, nè entusiasmo, nè ossessione. Se il governo e il parlamento dimostrano coraggio nell'affrontare il futuro e i suoi inevitabili rischi, volontà e determinazione nel realizzare l'obiettivo dell'integrazione economica adottando via via le mi- sure d'accompagnamento che si riveleranno necessarie, e il tutto viene affrontato con slancio, con fiducia nei propri mezzi e negli altri, con impegno ed intelligenza, e quindi con moti- vato ottimismo, allora anche il cittadino svizzero riacquisterà fi- ducia sentendo di essere governato, e governato saggia- mente. Insieme daremo il nostro contributo al tentativo di co- struire un'Europa migliore, come ho detto all'inizio. Insieme in- dicheremo alle nuove generazioni valori, ideali, orizzonti per i quali vale la pena di impegnarsi in politica, ricordandoci che il futuro possibile dipende anche dall'immagine che ne sap-
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piamo dare oggi alle generazioni che debbono collaborare a realizzarlo.
Fasel: Eine Vorbemerkung: Als ich mir heute morgen die Titel- seiten und Titelgeschichten der Printmedien der letzten Wo- che und des Wochenendes anschaute, musste ich mich all- mählich fragen, ob wir uns eigentlich in dieser Schweiz mit ei- nem Blocher-Syndrom auseinandersetzen müssen oder ob wir uns in dieser Woche mit dem EWR und der Zukunft der Schweiz beschäftigen wollen. Ersteres nimmt meines Erach- tens bald einmal krankhafte Züge an. Wir stehen in unserem Lande vor der Frage, ob wir uns von einer Gruppe ewiger Nein- sager und von Fundamentalisten rückwärts in die Zukunft füh- ren lassen wollen.
Einige Ueberlegungen zur Freizügigkeit. Zuerst zur Beschäfti- gung: Ich denke an all jene, die heute morgen ihren Weg zum Arbeitsamt gegangen sind, weil sie arbeitslos sind und keine Stelle finden. Niemand will behaupten, dass wir dank EWR für all diese Menschen morgen wieder eine Stelle gefunden ha- ben werden. Doch eines ist gewiss: Ohne EWR werden die Be- schäftigungsaussichten in der Zukunft noch schlechter wer- den. Die Zahl der Arbeitslosen wird noch mehr, noch rascher anwachsen. Es will doch niemand behaupten, dass eine der- art exportabhängige Wirtschaft, wie sie die Schweiz kennt, besser fahren würde, wenn sie am europäischen Binnenmarkt nicht teilnähme. Gerade jetzt, in Zeiten der Rezession, wenn der Kampf um Absatzmärkte noch härter wird, wird die Schweiz ohne EWR erst recht unter Druck geraten; sie wird er- pressbar. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Wer Beschäfti- gung und sichere Arbeitsplätze für unsere Leute in diesem Lande will, der sagt zum EWR ja. Ich verweise auf jene Unter- nehmer, die in letzter Zeit behauptet haben, sie würden bei ei- ner Unterzeichnung des EWR-Vertrages ihren Betrieb ins Aus- land verlegen. Sie haben entweder dieses Vorhaben bereits geplant und wollen die Verantwortung dafür dem EWR in die Schuhe schieben, oder sie lügen uns an.
Damit sind wir bei der Lohnfrage, beim Lohndumping. Je schlechter die Beschäftigungslage, um so mehr Druck auf die Löhne: das ist das Grundprinzip. Berechnungen der Basler Ar- beitsgruppe für Konjunkturforschung (BAK) haben überdies ergeben, dass wir ohne EWR bis ins Jahr 2000 in etwa den 13. Monatslohn verlieren würden. Für jene, die schon heute am Rande des Existenzminimums leben, ist das eine bittere Aussicht.
Selbstverständlich wird der EWR auch Umstrukturierungen, also auch Anpassungskosten, auslösen. Ist dies aber ein Grund, zum EWR nein zu sagen? Vergleichen wir: Hätten wir im Bereich des technischen Fortschritts, wie wir ihn in den letz- ten Jahren erlebt haben, auf die schmerzhaften Anpassungen verzichtet, sie verweigert, wo stünden wir heute? Wären un- sere Löhne etwa höher? Ich ziehe es vor, mit den Menschen dieses Landes offen über Anpassungen und deren Schwierig- keiten zu reden, als sie in Illusionen zu jagen, damit sie dann in zehn Jahren - ich bin dann auch noch da - in Katzenjammer über den verpassten Anschluss an Europa und an den euro- päischen Binnenmarkt lamentieren. Das muss man auch un- seren Rentnerinnen und Rentnern sagen.
Dann gibt es schliesslich noch jene hier im Saal - wir haben sie auch schon gehört -, für die das Recht auf Freizügigkeit für EWR-Angehörige Anlass gibt, ein politisches Geschäft mit der Ueberfremdung zu machen. Tatsache ist - es ist eine Wieder- holung, was ich jetzt sage, aber anscheinend kann man es nicht genügend oft wiederholen, weil Tatsachen vom Tisch ge- wischt werden -, dass in den letzten Jahren trotz Arbeitskräfte- mangel in der Schweiz mehr Italienerinnen und Italiener, Spa- nierinnen und Spanier in ihr Heimatland zurückgekehrt als in die Schweiz gekommen sind. Einzig aus Portugal verzeichne- ten wir eine grössere Zunahme. Die von der Auswanderung am stärksten betroffenen Länder - das ehemalige Jugosla- wien, die Türkei und potentiell künftig die Ostländer - gehören nicht zum EWR. Es bleibt die Bedingung, dass auch EWR-Bür- ger, wollen sie sich in der Schweiz niederlassen, einen Arbeits- vertrag und eine ordentliche Wohnung brauchen. Soziales Schmarotzertum ist ausgeschlossen.
Vergessen wir nicht: Es wird auch möglich sein, endlich das Saisonnierstatut wenigstens für EWR-Bürgerinnen und -Bür- ger zu beseitigen und damit Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmern auch das Zusammenleben mit ihren Familien zu er- möglichen.
Wer die Zukunft deshalb für unsere Schweiz nicht in einer Poli- tik der Einigelung sieht, sondern diese als Akt der vernunfts- mässigen Gestaltung und der Offenheit versteht, sagt ja zum EWR.
M. Borel François: Nous connaissons l'issue de ce débat: une majorité dira oui, une minorité non, et à la fin de cette session, il incombera à la majorité de transformer l'essai en approba- tion populaire d'ici trois mois. La minorité a jusqu'ici déjà sou- vent utilisé le mot souveraineté, du peuple suisse en l'occur- rence. Disons clairement les choses, la souveraineté que prône la minorité, c'est celle du poisson rouge dans son bocal. La majorité, elle, a compris d'où venait la souveraineté de la Suisse, elle vient de notre démocratie. Elle a corrigé dans ce sens les propositions du Conseil fédéral. Les adaptations législatives liées à notre ratification du traité seront soumises au référendum, les droits populaires seront étendus. C'est là faire preuve de compréhension envers la souveraineté dont nous avons besoin.
Beaucoup croient encore que, le 6 décembre, nous aurons à choisir entre un oui au traité et le statu quo. Ce dernier, en ma- tière de relations internationales en tout cas, n'existe pas. Le statu quo n'existe d'ailleurs pas non plus à l'intérieur du pays pour commencer par cette anecdote: le débat sur cette ques- tion a permis d'apprendre aux salariés des usines chimiques d'Ems qu'ils gagnaient nettement moins que les travailleurs d'autres secteurs de la chimie ailleurs en Suisse. Leur patron pourra peut-être leur faire refuser l'Espace économique euro- péen, mais ne leur fera pas oublier qu'ils gagnent moins que leurs collègues de Bâle ou du Valais.
Le marché unique, que nous le voulions ou non, existera à par- tir de l'année prochaine. Le statu quo n'existera pas et là, deux attitudes sont possibles: celle de la majorité, une réponse à ce marché unique, notre intégration dans l'Espace économique européen, et celle de la minorité, aucune réponse à ce défi du marché unique. Le seul argument de la minorité est le réflexe de la peur. Certains secteurs pourraient avoir peur. Les impor- tateurs de voitures, par exemple, Monsieur Frey Walter, dans une Suisse isolée, profitent d'une rente de situation mise en danger par notre intégration européenne. Sinon, ceux qui fa- vorisent le non, la peur du peuple suisse, utilisent un de ses pi- res défauts, son besoin de sécurité. Cette sécurité, qui pourrait nous faire voter non, pour être sûrs de perdre, plutôt que de voter oui, pour risquer de gagner.
Ces craintes légitimes, mais surmontables, se sont exprimées dans deux secteurs en particulier, celui des taux d'intérêts, partant des loyers, et celui du chômage. Beaucoup ont affirmé que les taux d'intérêts n'ont rien à voir avec le débat européen et qu'ils ne seront pas influencés par notre intégration. Je vous rends toutefois attentifs au fait que les taux d'intérêts dépen- dent des capitaux mis à disposition dans chaque pays. Actuel- lement, ils montent parce que des Suisses et des étrangers préfèrent placer leur argent hors de notre pays. Croyez-vous qu'une Suisse qui regarde son nombril, qui a peur de l'avenir et d'affronter les réalités économiques européennes attirera davantage de capitaux qu'une Suisse qui s'intègre dans l'Eu- rope? Je ne le crois pas.
Le chômage maintenant La qualité première d'un chef d'entreprise n'est pas le patriotisme. Son objectif, c'est la sur- vie de son entreprise. S'il y a un grand marché de centaines de millions de personnes d'un côté et un petit marché de quel- ques millions en Suisse, ce chef développera son entreprise, afin qu'elle survive à l'extérieur de nos frontières. Des entrepri- ses resteront peut-être formellement en Suisse, mais les em- plois passeront de l'autre côté de la frontière.
Je fais appel à la fierté des Suisses. Il est légitime d'avoir peur, mais il est normal d'avoir le courage de surmonter cette peur. Pour l'avenir, nous avons besoin de courage.
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24 août 1992
Blatter: Man ist verunsichert: Die einen glauben schon lange zu wissen, der EWR sei nichts für uns; die anderen - das sind ebenso viele - wollen zuerst die Vor- und Nachteile kennen, wollen abwägen können, mit welchen Auflagen wir am gröss- ten Wirtschaftsraum der Welt teilhaben können. Es gilt somit, unsere Stärken, aber auch unsere Schwächen ins richtige Licht zu setzen.
Europa braucht uns nicht; wir sind zu klein. Europa fürchtet uns nicht; wir sind viel zu brav. Und Europa versteht uns schlecht; wir sprechen zu viele Sprachen verschiedener politi- scher Parteien. Europa beneidet uns höchstens um unseren Wohlstand, und bekanntlich ist der Neid ein schlechter Nachbar.
Halten wir fest: Europa braucht uns nicht und ist skeptisch. Aber wir brauchen Europa - und zwar sehr stark. Das ist sogar den Gegnern des EWR völlig klar. Wir verfügen über keine Bo- denschätze. Nur dank unserem Fleiss und dem Export unse- rer Qualitätsprodukte ins Ausland - und hier vor allem in die EG - sind wir reich geworden. Einen wesentlichen Anteil an diesem Erfolg haben auch der Fremdenverkehr mit den Devi- seneinnahmen sowie der internationale Bankenplatz Schweiz Wir ersehen daraus eindeutig unsere sehr starke Verflechtung mit dem Ausland und unsere wirtschaftliche Abhängigkeit vom Ausland.
Die Unterzeichnung des EWR-Vertrages ist ein mutiger Schritt in die Zukunft - und zwar mit Auflagen, die wir kennen. Trotz- dem ist dieser Schritt ein Wagnis, weil wir uns öffnen und glau- ben, dadurch etwas zu verlieren. Es ist richtig: Ein solcher Schritt soll genau geprüft werden. Wie gross ist das Risiko, und wo liegen die Vorteile?
Wenn wir nein sagen, haben wir keine Alternativen. Wir sind klein und allein. Die Efta wird sich auflösen, da alle übrigen Efta-Partner den EWR-Vertrag unterzeichnen werden. Bei allen späteren Verträgen und Forderungen, die wir mit unzähligen Staaten im Alleingang aushandeln müssen, werden wir mit Sicherheit mit verdeckten Diskriminierungen rechnen müs- sen, die unsere Exportwirtschaft hart treffen und behindern werden.
Wenn wir jedoch ja zum EWR sagen, dann kennen wir den Preis. Wir können wie die übrigen Efta-Staaten ungehindert exportie- ren. Der EWR-Vertrag ist ein reiner Wirtschaftsvertrag, er stellt unseren Föderalismus und die direkte Demokratie nicht in Frage. Mit dem EWR-Vertrag bleibt meinem Kanton Obwalden die Landsgemeinde vollumfänglich erhalten, und die Volks- rechte bleiben garantiert. Der EWR-Vertrag tangiert die Land- wirtschaft nicht, ganz im Gegensatz zum Gatt und zur EG. Mit dem EWR-Vertrag können wir genauso wie bei der Efta sehr wertvolle Erfahrungen sammeln, sind im grossen Europäi- schen Wirtschaftsraum als vollwertiger Partner akzeptiert und werden nicht als stachliger Igel und Sonderling behandelt. Zu- dem ist der Vertrag kündbar, also ein abschätzbares Risiko. Eines ist für mich klar: Ein EG-Beitritt kommt nicht in Frage und steht heute auch nicht zur Diskussion. Ich bin aber davon über- zeugt, dass die EG, wenn sie mit den Verträgen von Maastricht Probleme haben wird - es sieht ganz danach aus -, Zeit braucht. Wenn die Staaten im Osten, Polen, Ungarn, die CSFR und die baltischen Staaten, ihre Beitrittsgesuche stellen, dann werden diese Verhandlungen ebenfalls viel Zeit in Anspruch nehmen. Auch für die EG und vor allem für den Europäischen Wirtschaftsraum kommen nun Jahre der Veränderung, und sol- che Veränderungen brauchen Zeit. Das bedeutet, dass der EWR-Vertrag bedeutend länger eine sehr wichtige Aufgabe in Europa erfüllen wird, als man bisher vielleicht angenommen hat. Der EWR-Vertrag wird in den kommenden Jahren den Frei- handelsvertrag für ein freies und grosses Europa darstellen. An diesem grössten Markt der Welt, am Europäischen Wirt- schaftsraum, in dessen Mitte die Schweiz liegt, wollen wir ohne Diskriminierung und Einschränkung teilhaben, und zwar als vollwertiger Handelspartner mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die übrigen Efta-Staaten. Nur ein solcher mutiger Schritt sichert uns den Wohlstand in den kommenden Jahren.
M. Matthey: Partout où se déroule le débat européen s'échan- gent les mêmes arguments: ceux de l'indépendance, de la souveraineté et de l'identité nationales. Comment voulons-
nous faire de l'Europe, qui est nôtre, un continent de paix à tra- vers la liberté des échanges, à travers la sécurité collective, la stabilité économique et financière, la garantie des droits de l'homme et des libertés en maintenant des valeurs strictement nationales? Ne faisons pas du concept de souveraineté un ab- solu à l'heure où l'Europe, par ses efforts d'intégration, cher- che depuis près de 40 ans à conjuguer les périls et les drames qu'elle a connus avec aussi les excès nationalistes que l'on doit malheureusement encore déplorer dans certaines parties de notre continent.
La dignité de notre pays, son ambition n'est pas de rester en dehors mais d'assumer l'évolution qu'a connue l'Europe de- puis la création du marché commun. L'interdépendance est devenue la règle; la dépendance est devenue relative. Y-a-t-il encore une souveraineté nationale réelle à l'heure où les pro- blèmes écologiques, de la sécurité, de la recherche réclament des solutions transnationales et supranationales? A l'heure où l'économie s'internationalise, où les entreprises sont deve- nues mobiles, où les mouvements de capitaux ne se préoccu- pent guère des frontières, peut-on encore se passer de dispo- sitions convergentes, au moins à l'échelle de l'Europe, en ma- tière de droits sociaux notamment? Peut-on se passer, en d'autres mots, d'une part de souveraineté commune pour faire ensemble ce qu'on ne peut pas faire seul? Le partage de la so- lidarité, de la responsabilité dans la construction européenne doit être un des objectifs du destin européen que nous parta- geons. Certes, la codécision n'a pas été obtenue dans le Traité sur l'Espace économique européen, mais la barre avait été fixée très haut Pouvons-nous demander aux pays de la Com- munauté d'avoir les mêmes droits qu'eux, alors que nous n'avons pas les mêmes devoirs ni les mêmes obligations? Re- fuser l'Espace économique européen et proposer la voie soli- taire, c'est assurément la satellisation et l'alignement de fait, car la Communauté, avec des avancées et des reculs certes, va encore évoluer. Elle aura un contenu plus profond et plus étendu. Entre les pays de la Communauté et de la Suisse, il y aura des difficultés en ce qui concerne le dialogue et les négo- ciations. Il s'agirait alors pour notre pays de s'adapter à la législation et aux conditions de l'Europe sans avoir participé à l'édification des règles communes. C'est l'«Alleingang» qui conduit à une situation de dépendance; c'est la participation à l'Espace qui assure notre capacité de dialogue et de négocia- tion, donc notre liberté et notre souveraineté. Dans un moment où l'on doit tracer le chemin, la Suisse ne doit pas vivre recro- quevillée sur elle-même. Le maintien ou la préservation de no- tre spécificité n'est pas à rechercher dans l'isolement mais dans l'ouverture.
La Suisse, telle que nous la connaissons, s'est créée en 1848. Des cantons - en particulier des cantons romands - ont rejoint la Suisse en 1815, en assumant les règles que le pays avait jusqu'alors établies. Les cantons romands sont-ils aujourd'hui moins suisses? Serons-nous moins suisses, serons-nous moins neuchâtelois, vaudois, zurichois si l'on intègre l'Espace économique européen? Assurément non. Nous aurons ac- quis une dimension supplémentaire. Constatons les raisons qui nous ont amenés à vivre ensemble, nous y trouverons aussi les raisons de s'associer avec les autres.
Marti Werner: Eines muss ich gestehen: Der EWR ist kein Ge- bilde, welches Mann oder Frau zum Schwärmen veranlassen würde. Kollege Mühlemann hat das blumig und plastisch um- schrieben, indem er von einem mit Eiern gepflasterten Weg zwischen Fallbeil und Folterkammer gesprochen hat. Da ha- ben es die Gegner oder zumindest einzelne Gegner des EWR schon viel leichter, wenn sie, auf die Existenzängste unserer Bürgerinnen und Bürger zielend, von Souveränitätsverlust, Demokratieverlust und Verlust der Arbeitsplätze sprechen. Wenn ich diesen Rednern zuhöre, drängt sich mir die Frage auf, ob diese den Grund für die Bildung des EWR eigentlich vergessen haben oder ob sie ihn bewusst ausser acht lassen. Ausgangspunkt bildet die einfache Tatsache, dass der ge- meinsame Markt 1993 Wirklichkeit wird; daran ändert sich nichts, auch wenn hier noch mehr Redner auftreten.
Für uns stellt sich somit einzig die Frage, wie wir auf diese Tat- sache reagieren. Für mich als Vertreter und als Volkswirt-
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EWR-Abkommen
schaftsdirektor des Kantons Glarus ist die Antwort klar: Unsere kleine, auf Export ausgerichtete Volkswirtschaft, welche 85 Prozent aller Exporte im Europäischen Wirtschaftsraum tä- tigt, ist darauf angewiesen, dass der Zugang zu diesem Markt erhalten bleibt. Ein Nein zum EWR würde die Marktsituation für diese Unternehmen erschweren. Da würden auch sämtliche Motionen und Postulate, die dann eingereicht würden und die nach einer Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen rufen würden, nichts nützen.
Wenn Sie zum EWR nein sagen, so müssen Sie dem Bürger auch sagen, dass es bei einem Nein zum EWR nicht einfach gleich weitergeht wie früher. Die Arbeitslosigkeit wird nicht sin- ken, im Gegenteil, sie wird steigen. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft wird abnehmen. Da nützen einfache Rat- schläge und Vorschläge wie «Aermel hochkrempeln und mehr arbeiten» nichts. Die Arbeitslosen, die bei uns stempeln, wür- den gerne ihre Aermel hochkrempeln und arbeiten. Sie finden aber keine Arbeit, wenn die Produkte unserer Wirtschaft nicht abgesetzt werden können. Wenn Sie aber unter «Aermel hoch- krempeln und mehr arbeiten» Lohnabbau und Verlängerung der Arbeitszeiten verstehen, dann müssen Sie das ebenso klar sagen, und dann wird der Bürger entscheiden können, ob er dies will oder nicht.
Wenn Sie mit Ihrem Nein zum EWR unsere kartellistische Wirt- schaft erhalten wollen, dann müssen Sie das ebenfalls sagen. Ich würde zumindest in diesem Punkt den Vertreter des Antra- ges der Minderheit verstehen, ihn aber nicht unterstützen.
In letzter Zeit haben wir ja häufig eine Situationsanalyse ge- macht. Das Resultat dieser Diagnose, dieser Nabelschau war in etwa immer wieder das gleiche: Die Schweiz ist in Lethargie verfallen; sie ist nicht mehr fähig zu agieren. Der EWR ist nicht eine Aktion, sondern eine Reaktion. Und jetzt wollen wir sogar noch unsere eigenen Reaktionen auf veränderte Verhältnisse unterbinden.
Ich ersuche Sie deshalb, auf die EWR-Vorlage einzutreten. Sie folgen damit zumindest einmal Galilei, der gesagt hat: «Und sie bewegt sich doch.»
Allenspach: Wir dürfen in der ganzen Debatte nicht überse- hen, dass der europäische Binnenmarkt nicht das Endziel der EG ist; das Endziel ist die politische Union, ein europäischer Bundesstaat mit starker Zentralgewalt. Diese politische Ziel- setzung der EG kann nicht in Abrede gestellt werden, auch nicht das Streben der EG-Instanzen, möglichst viel Kompe- tenzen und Macht auf sich zu vereinigen. Wir haben dies in den Kommissionsberatungen konkret feststellen können.
Der EG-Kommissionspräsident hat schon vor Jahresfrist er- klärt, Mitte der neunziger Jahre würden über 80 Prozent der wirtschaftspolitisch relevanten Entscheide durch die EG-Kom- mission und nicht mehr durch die nationalen Regierungen und ihre Parlamente getroffen. Die Verträge von Maastricht bestätigen sowohl diese politische Zielsetzung wie auch die zunehmende Machtkonzentration in den Händen der EG- Instanzen.
Die Schweiz hat im Laufe der Geschichte eigenständige Re- geln des Zusammenlebens in Staat und Gesellschaft ent- wickelt. Diese gesellschaftliche und politische Kultur kommt beispielsweise in Stichworten wie Autonomie des Bürgers, Subsidiarität, Föderalismus, Anerkennung von Mehrheitsent- scheidungen verbunden mit Rücksicht auf die Minderheiten usw. zum Ausdruck. Diese Kultur prägt unser Leben und ist beispielsweise auch Voraussetzung für die unsere Sozialord- nung kennzeichnende Sozialpartnerschaft. Sie ist Basis für die Identifikation des Bürgers mit unserer staatlichen Gemein- schaft, und ihretwegen bin ich stolz, Schweizer zu sein.
Mit einem EG-Beitritt verlöre die Schweiz politische, wirtschaft- liche und gesellschaftliche Gestaltungsrechte. Das Mitwirken der Bundesräte im EG-Ministerrat oder das Mitreden hoher Beamter und Funktionäre in den EG-Ausschüssen würde die- sen Verlust nicht aufwiegen. Als EG-Mitglied wäre die Schweiz nicht mehr «unsere Schweiz». Das Ziel der bundesrätlichen In- tegrationspolitik ist nicht der EWR; das Ziel ist die Mitglied- schaft der Schweiz in der EG und damit auch in der politischen Union. Damit verloren wir Wesenselemente unserer politi- schen Substanz. Dieses Ziel lehne ich entschieden ab.
Die Schweiz ist ein Teil Europas - geographisch, geschichtlich und kulturell. Die EG kann aber nicht in Anspruch nehmen, Europa zu sein, allein Wesen und Geist Europas zu verkör- pern.
Die Ablehnung des EG-Beitritts entspringt also weder dem Ré- duit-Gedanken noch einer nationalen Ueberheblichkeit. Mit dieser Ablehnung nehmen wir vielmehr das Recht, auch das moralische Recht, in Anspruch, unseren eigenen Weg in die Zukunft zu gehen und autonom einen Platz in der Völkerge- meinschaft einzunehmen.
Die ursprüngliche Integrationspolitik des Bundesrates war von der Zielsetzung geprägt, beitrittsfähig zu sein, um nicht beitreten zu müssen. In der zweiten Phase wurde der EWR als Lösung angepriesen, die es der Schweiz erlaube, sich wirt- schaftlich in einen grossen Binnenmarkt einzuordnen, ohne die politische Selbständigkeit aufzugeben. Mit dem EG-Bei- trittsgesuch und der Diskreditierung des EWR als «Trainingsla- ger» für den EG-Beitritt hat der Bundesrat seine bisherige Inte- grationspolitik unglaubwürdig gemacht. Warum denn dieser EWR, wenn er doch nur während einiger Jahre eine Vorberei- tung auf den EG-Beitritt sein soll? Offensichtlich plant der Bun- desrat den Beitritt in zwei Schritten. Im Klartext müsste man dies eindeutig dubiose Salamitaktik nennen.
Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat den EWR selbst de- montiert und diskreditiert hat. Ich habe im EWR positive Ele- mente gesehen. Wir hätten mithelfen können, wirtschaftliche Schranken abzubauen, die uns von den EG-Staaten trennen. Der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisatio- nen, dessen Anliegen ich in diesem Rat häufig vertreten habe, begrüsst den EWR ausdrücklich. Solange der Bundesrat aber an seinem Beitrittskonzept festhält, gibt es einen auf Dauer an- gelegten EWR gar nicht. Solange die Zustimmung zum EWR als Zustimmung zum Beitrittskonzept angesehen wird, kann ich persönlich kein Ja zum EWR einlegen. Weil ich den Beitritt zur EG aus staats- und gesellschaftspolitischen Gründen ab- lehne, lehne ich auch das «EG-Trainingslager», genannt EWR, ab.
Frau Fehr: Ich kann diesem kläglichen Vertragswerk mit dem besten Willen keine guten Seiten abgewinnen. Es sind vor al- lem staatspolitische Bedenken, die mich zur Ablehnung zwin- gen.
Es gäbe in diesem Bereich verschiedene Punkte aufzuzählen, insbesondere das fehlende Mitentscheidungsrecht. Das wiegt schwer für ein Land wie die Schweiz, welches in den letzten anderthalb Jahrhunderten die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger immer weiter ausgebaut hat. Die Schweiz ist damit zu einer vorbildlichen direkten Demokratie geworden, die weltweit ihresgleichen sucht. Mit diesem Ver- trag müssten - das schleckt keine Geiss weg, und man muss es immer wieder neu hervorheben - bedenkliche Abstriche bei den Volksrechten hingenommen werden. Initiativ- und Re- ferendumsmöglichkeiten bleiben wohl auf dem Papier weiter bestehen. Doch dieser Korrigierstift des Volkes würde zur Be- deutungslosigkeit verkommen, weil das EG-Recht und jegli- ches Folgerecht aus der Brüsseler Gesetzesküche ohne Wim- pernzucken zu übernehmen wären.
Da wird von «verkraftbarem Souveränitätsverlust» gespro- chen, als ob wir nie «700 Jahre Eidgenossenschaft» gefeiert hätten. Da wird über «verhängnisvollen Alleingang», über «schweizerische Eigenbrötlerei» geklagt, als ob wir uns nie am europäischen Markt beteiligt und ausser acht gelassen hätten, dass in unserem Land anteilmässig mehr EG-Bürger wohnen und arbeiten als anderswo im übrigen Europa. Was sollen diese Druckversuche?
Nun zum wirtschaftlichen Bereich: Eine Zustimmung zum EWR bedeutet für viele doch nur das blamable Eingeständnis, dass wir nicht mehr fähig sind, unsere Wirtschaft aus eigenen Kräften auf Vordermann zu bringen, kurz: eine Resignation, eine Kapitulation gegenüber unserem planwirtschaftlichen Reglementiereifer, der mit den zusätzlich gewünschten flan- kierenden Massnahmen unserer linken Ratsseite bereits wie- der neue Blüten treibt.
Das Wirtschaftsabkommen verspricht zwar mehr Wohlstand durch Liberalisieren und Harmonisieren. Doch nach seriösem
Accord sur l'EEE
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N 24 août 1992
Studium der EWR-Akten packt mich das Grauen, mit welcher Paragraphenflut dieser angeblich freiheitliche Binnenmarkt er- reicht werden soll. Was wird da alles kontrolliert, bewilligt, ge- prüft, mitgeteilt und endlich vorgeschrieben? Dahinter verbirgt sich alles andere als eine freiheitliche, auf Selbstverantwor- tung abgestützte Ordnung. Es ist zu befürchten, dass wir un- sere bereits engmaschige Reglementierung mit dem zusätzli- chen bürokratischen Wildwuchs aus Brüssel nur noch zemen- tieren. Die Schweiz als Musterknabe in Sachen Vollzugsge- horsam, international geachtet durch ihre Verlässlichkeit, würde sich damit wettbewerbsmässig noch stärker ins Abseits drängen lassen.
Unsere darbende Wirtschaft, die stetig wachsenden Arbeitslo- senzahlen, bedarf einer anderen Medizin als des EWR, näm- lich der Einsicht, unserer hausgemachten ordnungspoliti- schen Schlemmerei sei endlich ein Ende zu bereiten.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 19.45 Uhr La séance est levée à 19 h 45
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EWR-Abkommen
Accord sur l'EEE
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1992
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Augustsession
Session
Session d'août
Sessione
Sessione di agosto
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 24.08.1992 - 14:30
Date
Data
Seite
1290-1316
Page
Pagina
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