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27 août 1992
1436
Conseil de l'Europe. Rapports
92.013
Parlamentarierdelegation beim Europarat. Bericht Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Herr Columberg unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht über die 43. ordentliche
Session der Parlamentarischen Versammlung des Europara- tes (texte français voir Bulletin officiel du Conseil des Etats, ses- sion d'automne 1992):
Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat be- richtet im folgenden über ihre Tätigkeit während der 43. or- dentlichen Session der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die zwischen April 1991 und Februar 1992 in drei Teilsessionen in Strassburg tagte. Die Sommersession fand in Helsinki statt.
Unsere Delegation setzte sich wie folgt zusammen:
Nationalrat: Berger, Caccia, Columberg (Vizepräsident), Grendelmeier, Haller, Petitpierre, Pini, Ruffy;
Ständerat: Flückiger (Präsident), Huber, Miville, Seiler Bern- hard.
Funktionen von Mitgliedern unserer Delegation:
Frühjahrssession 1991:
Nationalrat Pini wurde als Präsident der Kommission für So- zial-, Gesundheits- und Familienfragen wiedergewählt;
Ständerat Flückiger wurde als Vizepräsident der Kommis- sion für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen wiedergewählt und neu in die Ad-hoc-Kommission für die Revision der Statu- ten des Europarates gewählt;
Nationalrat Ruffy wurde als Vizepräsident der Kommission für Umwelt-, Raumplanungs- und Regionalfragen wiederge- wählt.
Sommersession 1991:
Herbstsession 1991:
Nationalrätin Haller wurde als Präsidentin der Unterkommis- sion für Menschenrechte der Kommission für Rechtsfragen und Menschenrechte gewählt;
Nationalrätin Grendelmeier wurde als Präsidentin der Unter- kommission für Medien der Kommission für Kultur und Erzie- hung gewählt;
Nationalrat Columberg nahm im Herbst 1991 als Beobachter der Parlamentarischen Versammlung an den bulgarischen Wahlen teil;
Nationalrat Ruffy nahm als Beobachter der Versammlung an den Wahlen in Albanien vom Frühjahr 1991 teil.
Es geht nicht immer klar aus dem Delegationsbericht hervor, dass die Mitglieder jeweils während des Berichtsjahres auch ein gerüttelt Mass an Arbeit in Form von zahlreichen Kommis- sionssitzungen zu leisten haben. Darüber hinaus halten sie auch immer wieder Vorträge über den Europarat und publizie- ren Artikel über ihre Ratstätigkeit.
Die Umwälzungen in Ost- und Mitteleuropa seit dem Jahr 1989 haben das Gesicht des europäischen Kontinents verändert. Nichts ist mehr wie früher. Gorbatschows «Glasnost» und «Pe- restroika» und die legitimen Bestrebungen der Länder des ehemaligen Ostblocks nach Demokratisierung führten schliesslich zum Zusammenbruch der kommunistischen Ideologie und mit ihr der Sowjetunion. Nachdem diese Länder das Joch der sowjetischen Vorherrschaft abgeschüttelt hat- ten, unternahmen sie ihre ersten Schritte auf dem Weg zur De-
mokratie. Den Europarat als einzige europäische Institution, die für Menschenrechte und Grundfreiheiten bürgt, ersuchten sie dabei um Unterstützung und Hilfe. Der Europarat hat die- sen Ruf vernommen und sofort reagiert, indem er den Sonder- gästestatus bei der Parlamentarischen Versammlung schuf. Bis heute wurde dieser Status Ungarn (Mitglied seit November 1990), der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Re- publik (CSFR) (Mitglied seit Februar 1991), Polen (Mitglied seit November 1991), Russland, Bulgarien, Rumänien, Albanien, den 1991 unabhängig gewordenen baltischen Staaten und Slowenien gewährt. Umgekehrt entzog sie Jugoslawien die- sen Status wieder.
Den Eckstein des europäischen Gebäudes bilden die vom Eu- roparat stets verfochtenen Ideale, nämlich die Achtung der geistigen und ethischen Werte, die das gemeinsame Erbe der Mitgliedstaaten sind und die die Grundlage der Prinzipien bil- den, auf denen jede echte Demokratie gründet: Freiheit des Individuums, politische Freiheit, Vorrang des Rechts. Die Ach- tung dieser Grundprinzipien bildet die Conditio sine qua non für den Beitritt von Staaten zur Strassburger Organisation. Wenn gewisse europäische Länder noch nicht in der Lage sind, diesen Anforderungen zu genügen, müssen sie die nöti- gen Anpassungsanstrengungen unternehmen. In der Zwi- schenzeit verschafft ihnen der Sondergästestatus die Möglich- keit, an den Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung teilzunehmen und so mit diesem Laboratorium der Ideen und des Gedankenaustauschs auf dem Weg zu einer europäi- schen Einheit vertraut zu werden. So haben in der Zwischen- zeit sieben neue Länder ein Gesuch um die Gewährung des Sondergästestatus gestellt, nämlich Armenien, Aserbaid- schan, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, die Ukraine und Weissrussland.
Angesichts der Herausforderung einer solchen neuen, auf de- mokratischen Werten aufgebauten Ordnung Europas hat der Europarat eine wichtige Rolle nicht nur für die neu entstehen- den Demokratien, sondern auch in bezug auf die anderen eu- ropäischen Institutionen, vor allem die Konferenz für Sicher- heit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), zu spielen. In ih- rer Empfehlung 1139 (1991) zur institutionellen Rolle des Eu- roparates in einem Kontinent, der eine verstärkte Einheit an- strebt, hat die Parlamentarische Versammlung ihrer Genugtu- ung darüber Ausdruck gegeben, dass die KSZE den Europa- rat dazu eingeladen hat, zu den für 1991 geplanten Experten- treffen über das kulturelle Erbe, die nationalen Minderheiten und die Stärkung der demokratischen Institutionen einen Bei- trag zu leisten. Diese Einladung gab dem Europarat die Mög- lichkeit, an den Arbeiten der KSZE aktiv teilzunehmen, auch wenn er mit dem Vorschlag, dass die Parlamentarische Ver- sammlung das Fundament für eine parlamentarische Ver- sammlung der KSZE bilden solle, keinen Erfolg hatte. Einer der Gründe für diesen Misserfolg ist die Tatsache, dass die USA und Kanada keine Mitglieder des Europarates sind und es aufgrund der geltenden Statuten auch nicht werden kön- nen. Der Besuch des amtierenden Präsidenten des Minister- komitees, Bundespräsident Felber, bei den Bundesbehörden der USA im Februar 1992 gab Gelegenheit, diesen den Euro- parat und die wichtige Rolle näherzubringen, die er in der KSZE aufgrund seiner gegenwärtigen und künftigen Auswei- tung auf die neuen demokratischen Staaten des europäischen Kontinents spielen könnte.
Es war erfreulich, dass am Rande der KSZE-Konferenz über die menschliche Dimension in Moskau vom Herbst 1991 auch eine Aussprache mit einer Delegation der Parlamentarischen Versammlung stattgefunden hat (Nationalrätin Haller und Na- tionalrat Ruffy gehörten dieser Delegation an). Man einigte sich darauf, dass die KSZE vor allem auf dem politischen Weg zur Verwirklichung der Menschenrechte beitragen wird, die ju- ristische Wahrung der Menschenrechte aber Aufgabe des Eu- roparates sein soll. Im Verlauf dieses Gesprächs wurde auch die Idee entwickelt, die Menschenrechtsorgane des Europara- tes auch für jene KSZE-Länder nutzbar zu machen, die nicht dem Europarat angehören.
Der Europarat muss sich verstärkt auf die laufenden Verände- rungen in Europa und in der ganzen Welt einstellen und für die Politik der Oeffnung, die er in den letzten Jahren sowohl auf
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der Ebene der Beziehungen mit den Nichtmitgliedstaaten (Sondergästestatus) wie auch auf der Ebene der Zusammen- arbeit mit anderen Organisationen, namentlich der KSZE, der EG und der OECD, betrieben hat, ein besseres Instrument werden. Dazu ist ohne Zweifel eine Statutenrevision notwen- dig. Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung und eine Arbeitsgruppe des Ministerkomitees haben sich dieser Aufgabe angenommen. Es ist zu wünschen, dass deren Arbei- ten zu einem guten Resultat führen und dem Europarat die nö- tigen Instrumente in die Hand geben, um den vielen Wün- schen und Bedürfnissen der im Entstehen begriffenen, aber noch schwachen neuen Demokratien in Europa entsprechen zu können. Das jugoslawische Drama ist noch frisch in unser aller Erinnerung, und man muss bedauern, dass der Europa- rat nicht die Mittel hatte, die Gefahr eines solchen Konflikts vor- auszusehen und ihn zu verhindern. Wenn man die Rolle des Sekretariates des Europarates im Falle einer dringenden Not- lage oder einer Krise neu festlegen würde und die Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten der Parlamentarischen Ver- sammlung ausdehnen würde, könnte den Werten, die der Eu- roparat seit über vierzig Jahren verteidigt und die die Grundla- gen jeder Gesellschaft bilden, neue Ausstrahlungskraft gege- ben werden.
Der Europarat hat sich ausserdem zur Verfügung gestellt, nicht nur auf der Ebene seiner Mitgliedstaaten verschiedene Formen des Dialogs, des Gedankenaustauschs und der Zu- sammenarbeit zu erproben, sondern auch Vertrauen und Soli- darität sowie direkte Kontakte zwischen den europäischen Bürgern auf der Ebene der Gemeinden und Regionen zu schaffen. So hat das Ministerkomitee schon am 13. Septem- ber 1961 die Charta der Ständigen Europa-Konferenz der Ge- meinden und Regionen (CPLRE) beschlossen, der einzigen europäischen Organisation, die in sich Gemeinden, Kantone und Regionen sowie andere Körperschaften vereinigt Inner- halb dieser Politik der Oeffnung und der Errichtung neuer de- mokratischer Strukturen, vor allem in Ungarn, Polen und in der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (CSFR), empfiehlt die CPLRE eine engere Zusammenarbeit mit diesen Ländern unter anderem im Bereich der Ausbildung von Verwaltungsfachleuten in Gemeinden und Regionen. Um diese Zusammenarbeit besser realisieren zu können und die Aufgaben zu erfüllen, die sie im Rahmen des Europa der Re- gionen übernehmen könnte, plant die Europa-Konferenz der Gemeinden und Regionen ebenfalls eine Revision ihrer Statu- ten, um neben dem Ministerkomitee und der Parlamentari- schen Versammlung ein echtes «Forum des Dialogs und der politischen Debatte» sein zu können. Die CPLRE könnte so ein vorrangiges Organ des Europarates werden, um die pluralisti- sche Demokratie auf regionaler Ebene zu vertiefen, die euro- päische kulturelle Identität verstärkt ins Bewusstsein zu brin- gen und Antworten auf die grossen Herausforderungen der Gesellschaft der Gegenwart zu finden.
Es besteht kein Zweifel, dass die langjährige Erfahrung des Europarates in seinen ureigensten Aufgabengebieten eine Er- rungenschaft darstellen, die nicht vernachlässigt werden sollte, sondern unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Der Auf- bau Europas hat bereits mit der Gründung des Europarates und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft begonnen; nun ist es an der Zeit, dieses Werk im Sinn und Geist der Grün- der zu vollenden, auch wenn dabei Strukturen geändert oder neue geschaffen werden müssen. Auf jeden Fall müssen Dop- pelspurigkeiten und fruchtlose Rivalitäten vermieden werden. Als Zielvorstellung sollte wohl nicht ein auf Effizienz bedachter und deshalb starrer Zentralismus vor Augen stehen, sondern eher ein geeignetes Modell in Richtung eines Föderalismus nach dem Vorbild unseres Landes, wo die Rechte der Minder- heiten und ihre demokratischen Institutionen in der Achtung ihrer kulturellen Eigenarten gewahrt bleiben und so harmoni- sche Beziehungen in den frei und demokratisch vereinbarten Strukturen von Bund und Kantonen gepflegt werden können. Als Schluss ergibt sich, dass die Rolle des Europarates in die- sem Europa im Wandel neu definiert werden muss, damit er alle seine europapolitischen Trümpfe ausspielen kann. Er muss die Koodination der Politik der europäischen Staaten an- streben, ihnen helfen, auf der Basis einer gemeinsamen Kon-
zeption zusammenzuarbeiten, und vermehrt seine Tätigkeiten mit jenen der verschiedenen anderen Organisationen abstim- men, vor allem im Rahmen der KSZE-Aktivitäten und bei sei- nen Beziehungen zur Europäischen Gemeinschaft Während diese den Kern des neuen Europas und den wirtschaftlichen Motor, mehr und mehr aber auch den politischen Pfeiler dar- stellt, ist der Europarat heute und in Zukunft «das Zentrum der politischen, rechtlichen und ideologischen Kultur des neuen Europa» (Vaclav Havel).
Die folgenden Kapitel beschreiben die hauptsächlichen The- men auf der Tagesordnung der 43. ordentlichen Session der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Die Schwerpunkte liegen in der Analyse der verschiedenen gros- sen gesellschaftlichen Probleme (Bioethik, Gesundheit, Dro- genmissbrauch, Umwelt) und in der Rolle des Europarates im Konzert der Nationen.
Die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Frühjahrssession 1991 waren:
«1992», Europa und die Welt - Konsequenzen aus dem «ein- heitlichen europäischen Binnenmarkt»;
Europa 1992 und die Wanderungspolitik;
Europa 1992 und die Flüchtlingspolitik;
die allgemeine Politik des Europarates nach dem Golfkrieg: Die Rolle Europas in der künftigen «neuen Weltordnung» und angesichts der Flüchtlingsströme;
die Lage der Flüchtlinge in Palästina und die Einwanderung sowjetischer Juden in Israel;
die Situation der maghrebinischen Gastarbeiter in Europa;
Koordination der Gesundheitspolitik in Europa;
die demokratische Reform des Rundfunks; die Verantwor- tung der Parlamente.
3.1 «1992», Europa und die Welt - Konsequenzen aus dem «einheitlichen europäischen Binnenmarkt»
Nach Auffassung der Berichterstatter der Kommission für Wirt- schafts- und Entwicklungsfragen, Dame Peggy Fenner (GB) und Ständerat Flückiger, könnte die Schaffung eines einheitli- chen europäischen Binnenmarktes in dreierlei Hinsicht nega- tive Auswirkungen haben:
Die Gemeinschaft könnte sich zu einer «Festung» mit protek- tionistischen Tendenzen entwickeln;
die Gemeinschaft könnte entschlussunfähig werden, wenn Probleme zur Lösung anstehen, die vitale nationale Interessen berühren;
es besteht ein «Demokratiedefizit» in den Entscheidungs- strukturen der Gemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die beschränkten Kompetenzen des europäischen Parla- ments.
Ständerat Flückiger unterstrich indessen, dass «1992» nicht notwendigerweise die Entstehung einer Festung der Zwölf bedeuten müsse; wenn die Zukunft Europas auf der Basis der Kooperation, der Zusammenarbeit und des Lastenaus- gleichs im striktesten Sinne zwischen allen, grossen und klei- nen, Partnern gestaltet würde, könnte «1992» vielmehr zur Keimzelle einer echten Partnerschaft auf dem ganzen Konti- nent werden, wenn auch gewisse Anfangsschwierigkeiten in Kauf genommen werden müssen. Die Europäische Gemein- schaft (EG) könnte im Bewusstsein ihrer Macht und ihres Ein- flusses allerdings auch eine gewisse Starrheit gegenüber ih- ren Wirtschaftspartnern innerhalb oder ausserhalb Europas an den Tag legen und im Rahmen des Europäischen Wirt- schaftsraumes (EWR) neben dem unvermeidlichen wirt- schaftlichen Ungleichgewicht (330 Millionen Konsumenten auf der EG-Seite gegenüber 32 Millionen auf der Efta-Seite) auch ein politisches Ungleichgewicht herbeiführen. Der EWR-Vertrag könnte andererseits eine neue Phase des Zu- sammenwachsens von Europa einleiten; dieser Vertrag wird einen Test für die Realisierbarkeit einer europäischen Einheit darstellen.
In der Entschliessung 962 (1991) lädt die Parlamentarische Versammlung die Europäische Gemeinschaft dazu ein, die Untersuchungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der fortschreitenden Integration zu vertiefen, um den betroffenen Wirtschaften bei grossen Veränderungen eine stufenweise An-
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passung zu erlauben. Die Entschliessung ermutigt ferner die EG, im Rahmen des künftigen EWR-Vertrags auf die Schaf- fung eines dynamischen europäischen Wirtschaftsraums hin- zuarbeiten, der sowohl das eigene Bedürfnis nach innerem Zusammenhalt wie auch die legitimen Interessen der Partner zufriedenstellt. Sie lädt schliesslich die EG und die Mitgliedlän- der der Efta dazu ein, möglichst enge Wirtschaftsbeziehungen mit den übrigen europäischen Staaten aufzubauen und in den entsprechenden Bereichen voll vom Europarat als Forum Ge- brauch zu machen, in dem ja sowohl die Mitgliedstaaten der EG und der Efta wie auch die anderen europäischen Staaten vertreten sind.
Zum Abschluss dieser Debatte stimmte die Parlamentarische Versammlung einer von Ständerat Flückiger vorgelegten Re- solution zu, die vorschlägt, dass die Europäische Gemein- schaft als Institution dem Europarat beitritt. Die vermehrte Nut- zung der Strukturen des Europarates, der noch vor 1993 alle Länder Mittel- und Osteuropas umfassen dürfte, könnte zur Entwicklung eines den ganzen Kontinent umfassenden «euro- päischen Demokratieraums» verhelfen, was die negativen Auswirkungen des «Binnenmarktes» von 1993 mildern könnte. Ausserdem stellt sich mit dieser Ausdehnung des Eu- roparates ohnehin die Frage der Anpassung seiner Strukturen an die neuen Verhältnisse und letztlich einer Revision seiner Statuten.
3.2 Europa 1992 und die Wanderungspolitik
Die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Binnen- marktes 1993 wird die Aufhebung der Grenzen im Innern der Europäischen Gemeinschaft und verstärkte Grenzkontrollen nach aussen mit sich bringen, verbunden mit der Gefahr einer Konzentration von Einwanderern in den Mitgliedländern des Europarates, die nicht Mitglied der EG sind. Zur Vermeidung von Divergenzen in der Einwanderungspolitik der verschiede- nen Länder und von Schwierigkeiten, die sich aus dem Druck aus Ländern mit Arbeitsmangel ergeben, schlug Nationalrat Pini eine ständige Organisation zur Koordination aller diesbe- züglichen Aktionen der europäischen Länder vor. Ohne eine solche Koordination dürften wir wohl sehr bald mit dramati- schen Auseinandersetzungen zwischen einem Europa im Reichtum und einem Europa in Armut konfrontiert sein, wo man um die Freiheit kämpft, ohne genug zu essen zu haben. In ihrer Empfehlung 1148 (1991) empfiehlt die Parlamentari- sche Versammlung dem Ministerkomitee, das Problem der in- ternationalen Wanderungsbewegungen in Abstimmung mit der EG-Kommission zu untersuchen, die Nord-Süd- und Ost- West-Zusammenarbeit zu verstärken und insbesondere eine internationale Konferenz über die Bevölkerungsprobleme im Mittelmeerraum und die damit zusammenhängenden Bevöl- kerungsbewegungen zu organisieren. Die Empfehlung ver- langt die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen in bezug auf die Rechtsstellung der Gastarbeiter in den Mitglied- staaten des Europarates und befürwortet die Fortsetzung der laufenden Bemühungen zur Harmonisierung des Asylrechts auf europäischer Ebene.
3.3 Europa 1992 und die Flüchtlingspolitik
Die Flüchtlingspolitik ist eng verknüpft mit der Gastarbeiterpo- litik; es besteht deshalb kein Zweifel, dass die Mitgliedstaaten der EG in bezug auf die Flüchtlinge eine ähnlich restriktive Hal- tung einnehmen werden wie bei der Gastarbeiterpolitik. Eine solche restriktive Politik birgt vor allem zwei Gefahren in sich:
ein verstärkter Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern in die Nicht-EG-Länder;
eine abnehmende Beachtung der Grundrechte von Flücht- lingen und Asylbewerbern in jenen Ländern, die eine stren- gere Gesetzgebung und strengere Grenzkontrollen einführen. Aus diesem Grunde empfiehlt die Parlamentarische Ver- sammlung in ihrer Empfehlung 1149 (1991) dem Ministerko- mitee, im Einvernehmen mit der EG-Kommission und auf der Grundlage des Genfer Abkommens von 1951 über die Rechts- stellung der Flüchtlinge sowie der Europäischen Menschen- rechtskonvention, die Harmonisierung der Flüchtlings- und Asylpolitik in den Mitgliedstaaten des Europarates voranzu- treiben und die europäische Zusammenarbeit mit den Her- kunftsländern der Asylbewerber besser zu koordinieren.
3.4 Allgemeine Politik des Europarates nach dem Golfkrieg:
Die Rolle Europas in der künftigen «neuen Weltordnung» an- gesichts der Flüchtlingsströme
Europa muss gegenüber dem Schicksal der Kurden, dem is- raelisch-arabischen Konflikt (einschliesslich des Palästinen- serproblems) und der Lage in Zypern eine einheitliche Hal- tung einnehmen. Zu diesem Zweck schlägt die Parlamentari- sche Versammlung vor, den europäisch-arabischen Dialog wieder aufzunehmen; sie regt ausserdem eine Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum und im Mittleren Osten (KSZM) an. Die Mitgliedländer des Europara- tes sollten in den Vereinten Nationen ihre Bemühungen um eine wirksame Waffenkontrolle, eine verbesserte Entwick- lungshilfe und den Aufbau demokratischer Strukturen in den ärmsten Ländern der Welt verstärken.
Die vielfältigen humanitären Probleme der Flüchtlinge, der Hauptopfer des Golfkrieges, müssen durch die koordinierte und wirksame Hilfe der internationalen Organisationen der Uno und durch substantielle finanzielle Beiträge der westli- chen Länder zur Unterstützung der Programme für humani- täre Hilfe und die Repatriierung der Flüchtlinge gelöst werden. Nationalrat Pini erinnerte an das Schicksal der Kurden im Golf- krieg und drückte sein Bedauern darüber aus, dass sein Ent- schliessungsentwurf vom Januar 1991 nur auf Unverständnis gestossen sei. Nach seiner Meinung müssen alle Beteiligten davon ablassen, auf ihren jeweiligen Positionen zu verharren, und jeder sollte lernen, den anderen in seiner Eigenart zu ach- ten. Aus diesem Grunde schlug er eine internationale Frie- denskonferenz über alle Probleme vor, die den Nahen Osten und mit ihm indirekt auch Europa betreffen. Darüber hinaus sollten Schritte zugunsten der allgemeinen Anerkennung der Autonomie aller Minderheiten unternommen werden. Stände- rat Flückiger seinerseits gab der Meinung Ausdruck, dass die Kurden das Recht auf die Entwicklung ihrer eigenen Kultur er- halten müssen und dass die Mitgliedländer des Europarates ihnen die dringend notwendige moralische und humanitäre Unterstützung zukommen lassen müssen. Wenn auch die Auf- nahme einer grossen Anzahl kurdischer Flüchtlinge in West- europa kaum möglich sei, seien wir aber ohne weiteres in der Lage, dringende Hilfsmassnahmen koordiniert durchzuführen und anschliessend bei der Entwicklung der verschiedenen Regionen Kurdistans in den einzelnen Staaten zu kooperie- ren. Damit können wir unserer Solidaritätspflicht Genüge tun und zur Entwicklung eines Klimas entspannter Beziehungen zwischen diesen Staaten und den Kurden und zu einem bes- seren Verständnis der Minderheitenrechte, vor allem im Hin- blick auf die sprachlichen und kulturellen Verschiedenheiten, beitragen.
Im Sinne dieser beiden - und anderer - Voten hat die Parla- mentarische Versammlung die Empfehlung 1150 (1991) an das Ministerkomitee angenommen.
3.5 Die Lage der Flüchtlinge in Palästina und die Einwande- rung sowjetischer Juden in Israel
In ihrer Empfehlung 1152 (1991) an das Ministerkomitee wies die Parlamentarische Versammlung auf die besorgniserre- gende Lage im Nahen Osten hin, die ungeachtet der Hilfe, die seit 1948 von der UNRWA (UN-Hilfswerk für Palästina-Flücht- linge) den 2,5 Millionen palästinensischen Flüchtlingen gelei- stet wird, kritisch bleibt. Dies ist speziell die Folge der drei Jahre «Intifada» in den besetzten Gebieten, des Golfkrieges und der Einwanderung von sowjetischen Juden in Israel. Alle diese Veränderungen bewirkten und bewirken noch immer eine Verschlechterung der Lebensbedingungen und einen Anstieg der Arbeitslosigkeit in den besetzten Gebieten. Dar- über hinaus schafft die Einwanderung sowjetischer Juden in Israel infolge ihres Ausmasses und wegen der negativen Aus- wirkungen auf dem Arbeitsmarkt neue Spannungen in der pa- lästinensischen Bevölkerung.
In seinem Votum relativierte Ständerat Flückiger diese Fest- stellung ein wenig, da nach seiner Einschätzung eine direkte ursächliche Beziehung zwischen den erwähnten Fakten nicht nachgewiesen sei und das Verhalten der israelischen Behör- den in den besetzten Gebieten nur in extremen Fällen einen Bruch des 4. Genfer Abkommens darstelle. Nichtsdestoweni- ger ruft er mit allem Nachdruck den Europarat zu einer Initia- tive unter Ausnutzung seines moralischen Ansehens auf, die
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Israel zu einem Dialog und schliesslich zur Zusammenarbeit mit allen Vertretern des palästinensischen Volkes bewegen soll.
Die Parlamentarische Versammlung sprach sich dafür aus, dass die Mitgliedstaaten des Europarates die Bitten der UNRWA um eine unverzügliche und grosszügige Unterstüt- zung der Finanzierung eines Notprogramms für den Libanon und die besetzten Gebiete positiv beantworten. Sie forderte ausserdem Israel auf, unverzüglich die Errichtung jüdischer Siedlungen in den besetzten Gebieten einzustellen und den Ausgang der Verhandlungen für eine friedliche Beilegung des arabisch-israelischen Konflikts abzuwarten. Ebenso bestand sie darauf, dass die palästinensischen Führer sich für eine Be- endigung der «Intifada» einsetzten, damit in der Folge ein gün- stigeres Klima für den Dialog zwischen den beteiligten Par- teien entstehen könne. Dies würde ein günstigeres Klima für einen politischen Dialog schaffen und die Bemühungen um eine globale, gerechte und dauerhafte Lösung des arabisch- israelischen Konflikts und des Flüchtlingsproblems unter Wahrung der Menschenrechte und der Genfer Abkommen fördern.
3.6 Die Situation der maghrebinischen Gastarbeiter in Europa Gegenwärtig halten sich mehr als zwei Millionen Gastarbeiter aus dem Maghreb in Europa auf, und wir erleben das Auftreten eines beunruhigenden antimaghrebinischen Rassismus. Die Parlamentarische Versammlung sprach sich in ihrer Empfeh- lung 1154 (1991) an das Ministerkomitee dafür aus, dass in- nerhalb des Europarates ein Dialog auf breiter Basis zwischen den politischen Vertretern der Herkunftsländer und der Auf- nahmeländer in Gang gesetzt wird, um die grossen Linien ei- ner Integrationspolitik festzulegen.
3.7 Koordination der Gesundheitspolitik in Europa
Zusammen mit den wirtschaftlichen und sozialen Grundrech- ten wird in der Sozialcharta des Europarates an prominenter Stelle auch das Recht jedes Menschen auf den Schutz der Ge- sundheit garantiert. Tatsächlich ist die Gesundheit eine Vor- aussetzung für die Lebensqualität und integrierender Be- standteil der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entfal- tungsmöglichkeiten des Individuums. Trotzdem entsprechen in unserem wohlhabenden Westeuropa die gegenwärtigen Lebensbedingungen und Ernährungsmöglichkeiten oft die- sen Forderungen nicht. Gleichzeitig mit dem Fortschritt der Medizin und der sozialen und medizinischen Versorgung tre- ten neue Krankheiten oder Epidemien auf, die diesen Fort- schritt wieder in Frage stellen. Diese Krankheiten und Epide- mien sind hauptsächlich eine Folge von Umweltschäden, spe- ziell in den Ländern Mittel- und Osteuropas, die unter einer schweren Umweltverschmutzung leiden. Aus diesem Grund lädt die Parlamentarische Versammlung in ihrer Empfeh- lung 1153 (1991) die für die Gesundheitspolitik und -gesetzge- bung Verantwortlichen dazu ein, Vorsorgemassnahmen zu entwickeln bzw. zu verbessern, d. h. das Problembewusstsein der Bevölkerung durch Erziehung und Information zu sensibi- lisieren und die Gesundheit durch Massnahmen auf allen Ebe- nen zu schützen und zu fördern. Als Präsident der Kommis- sion für Sozial-, Gesundheits- und Familienfragen betonte Na- tionalrat Pini die Dringlichkeit der Harmonisierung der An- strengungen in diesem Bereich. Die Abstimmung der ver- schiedenen Bemühungen aufeinander sei unerlässlich, sei es im Rahmen der Aktivitäten des Europarates, sei es in bezug auf die dringende Hilfe, die den Ländern Mittel- und Osteuro- pas bei der Entwicklung leistungsfähiger Gesundheitssy- steme über die Ausbildung des Pflegepersonals oder den Austausch von Fachkräften zu leisten ist. In diesem Sinne hat die Versammlung als erste Massnahme bereits die von Natio- nalrat Ruffy und einer Ratskollegin vorgeschlagene Weisung Nr. 461 (1991) zur Situation der Spitäler in Albanien be- schlossen.
3.8 Die demokratische Reform des Rundfunks; die Verantwor- tung der Parlamente
Dieser von Nationalrätin Grendelmeier präsentierte Bericht for- muliert eine Reihe von Grundprinzipien, die allen Parlamenten in West- und Osteuropa als Richtlinien bei der Ausarbeitung und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für die elektroni- schen Medien in einer demokratischen Gesellschaft dienen
sollten. Die Aufgaben von Rundfunk und Fernsehen bestehen vor allem in der Information, in der Bildung und in der Unterhal- tung. Wenn es sich dabei um öffentliche Institutionen handelt, müssen sie ausserdem kulturellen Belangen vor wirtschaftli- chen Aspekten Vorrang geben.
Die raschen Veränderungen der letzten Jahre in Westeuropa im Bereich neuer Technologien, bei der Kommerzialisierung der Medien und im Aufbau von grenzüberschreitenden Pro- grammen sowie der Zusammenbruch totalitärer Systeme in den Ländern des Ostens haben die Stellung der elektroni- schen Medien in Europa tiefgreifend verändert. Die Parla- mente müssen deshalb nicht nur für die Beachtung der oben genannten Prinzipien sorgen, sondern auch ihre Anwendung unter den neuen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ge- gebenheiten regeln und entsprechend Verantwortung auf sich nehmen.
Aus diesem Grunde gab die Parlamentarische Versammlung in ihrer Empfehlung 1147 (1991) ihrer Meinung Ausdruck, dass die Kooperation mit den Ländern Mittel- und Osteuropas auf der Ebene von Parlamenten, Regierungen und Fachleuten unbe- dingt vertieft werden müsse. Diese Länder müssen Unterstüt- zung erhalten bei der Ueberwindung ihrer wirtschaftlichen Schwierigkeiten und bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen, die namentlich die Grundsätze des Pluralismus, der Unabhängigkeit und der Ausgewogenheit für Rundfunk und Fernsehen als öffentliche Anstalten garantieren müssen.
Die Sommersession 1991 wurde in Helsinki abgehalten. Sie wurde eröffnet mit einer weiteren Debatte über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, obwohl in der Zwischenzeit die Bestrebungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die parlamentarische Fundierung der KSZE zu bilden, nicht zum erwarteten Erfolg geführt hatten.
In Helsinki wurde der Wunsch ausgesprochen, dass eine insti- tutionelle Ordnung Europas angestrebt werde, die sich voll auf die bestehenden Einrichtungen stützt, und dass zu den Institu- tionen der KSZE institutionalisierte Verbindungen geschaffen und die direkte Zusammenarbeit mit ihnen aufgenommen werde, vor allem in den spezifischen Aufgabenbereichen des Europarates.
Darüber hinaus wurden in Helsinki u. a. auch folgende The- men behandelt:
Das Budget der Parlamentarischen Versammlung (Bericht- erstatter: Nationalrat Pini);
die Jahresberichte der Europäischen Freihandelassoziation (Efta);
die europäische Luftfahrtpolitik (Berichterstatter: Ständerat Flückiger);
Erarbeitung einer Konvention für Bioethik (Berichterstatterin für die Kommission für Rechts- und Menschenrechtsfragen: Nationalrätin Haller);
die Lage in Ost-Timor (Berichterstatter für die Kommission für Rechts- und Menschenrechtsfragen: Nationalrat Colum- berg).
Es fanden auch parlamentarische Anhörungen über die Lage in den baltischen Republiken und über journalistische Ethik, insbesondere nach den Erfahrungen des Golfkrieges, statt.
Die gemischte Kommission (zusammengesetzt aus Mitglie- dern der Parlamentarischen Versammlung und aus Vertretern des Ministerkomitees) befasste sich mit den Beziehungen zu den europäischen Nichtmitgliedstaaten und mit der Rolle des Europarates in der neuen europäischen Architektur.
Die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Herbstsession 1991 waren:
die Krise in der Sowjetunion;
die Krise in Jugoslawien;
die Situation in Albanien;
die Aktivitäten der OECD;
die Zukunft der Sozialcharta des Europarates;
Gesundheitserziehung und erzieherische Massnahmen ge- gen den Drogenmissbrauch in den Mitgliedstaaten des Euro- parats und der Europäischen Gemeinschaft
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Das herausragende Ereignis, das speziell auch unser Land betrifft, war der Besuch des schweizerischen Bundespräsi- denten, Bundesrat Flavio Cotti, bei der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarats am 20. September 1991 in Strass- burg.
5.1 Die Krise in der Sowjetunion
Die Krise in der Sowjetunion war sowohl Thema eines Berichts des politischen Ausschusses wie auch eines Berichts des Aus- schusses für die Beziehungen zu den europäischen Nichtmit- gliedländern. Im Vordergrund standen dabei die Ereignisse, die zum gescheiterten Staatsstreich vom 19. August 1991 führten, die Folgen dieses Ereignisses vor allem im Hinblick auf den Unionsvertrag und die Welle von Austrittserklärungen einer Reihe von Unionsrepubliken, die technische und huma- nitäre Hilfe, die Europa der Bevölkerung dieses auseinander- fallenden Reiches leisten muss, sowie die Sorge um die Kon- trolle des sowjetischen Atomwaffenarsenals.
In seinem Votum gab Ständerat Flückiger der Meinung Aus- druck, dass der Europarat, um die nützliche und vielleicht so- gar entscheidende Rolle spielen zu können, die man von ihm erwartet, sich unbedingt die dazu nötigen juristischen Grund- lagen und Arbeitsinstrumente verschaffen muss. Dies ist die Aufgabe, die sich der Ausschuss für die Revision der Statuten des Europarats gestellt hat; das Ziel besteht darin, dem Euro- parat in seinen Statuten die geeigneten Mittel für die Formulie- rung eines Konzepts der ständigen Zusammenarbeit auf ge- samteuropäischer Ebene und in allen Bereichen zur Hand zu geben, in denen gemeinsame internationale Aktionen mög- lich sind, vor allem mit Blick auf die UdSSR. Der Europarat ist es sich schuldig, dass er einen aktiven Beitrag zur Verbreitung und Stärkung der demokratischen Prinzipien und vor allem zum Schutz der Rechte von Minderheiten leistet In diesem Sinn hat die Parlamentarische Versammlung die Empfeh- lung 1161 (1991) angenommen, die verlangt, dass die Bemü- hungen der Regierungen der selbständig gewordenen Repu- bliken der Union bei der Entwicklung ihrer demokratischen In- stitutionen und der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit unter- stützt werden.
5.2 Die Krise in Jugoslawien
Mit der Krise in Jugoslawien beschäftigten sich ein Bericht des politischen Ausschusses und eine Stellungnahme des Aus- schusses für die Beziehungen zu den europäischen Nichtmit- gliedländern. Nationalrat Ruffy erinnerte an die Natur und den Zweck der Bindungen zwischen Jugoslawien und dem Euro- parat und stellte die Frage, warum letzterer die Krise nicht vor- aussehen und bei ihrem Ausbruch eindämmen konnte. Wenn der Europarat angesichts einer derartigen Situation in einem geographisch und kulturell so nahen Land so machtlos ist, wie würde er dann bei einer Ausdehnung des Konflikts und bei ei- ner vergleichbaren Situation in entfernteren Gegenden ein- greifen können? Der Europarat steht damit vor einer schwieri- gen Herausforderung, die er bestehen muss, wenn er noch glaubwürdig bleiben will. Es handelt sich ja nicht nur um den Mord an einer Bevölkerung, um die Selbstzerstörung einer Na- tion, vielmehr bricht eine Mauer des europäischen Hauses zu- sammen, und dies nicht unter dem Druck von Naturkräften, sondern aus menschlicher Unvernunft Zu den unschuldigen Opfern gehören dabei sogar Journalisten, darunter einer aus unserem Land. Deshalb ist es das dringende Gebot, dass die Mauern dieses europäischen Hauses unverzüglich mit geeig- neten Mitteln gesichert werden.
Trotz fehlender Einigkeit darüber, welches diese geeigneten Mittel wären, stimmte die Versammlung der Entschlies- sung 969 (1991) zu. In dieser fordert sie alle am Konflikt betei- ligten Parteien auf, unverzüglich die Waffenruhe vom 17. Sep- tember 1991 zu respektieren. Gleichzeitig stellt sie fest, dass der Konflikt den Frieden und die internationale Sicherheit, ins- besondere die Sicherheit der Nachbarstaaten, im Sinne von Artikel 39 der Charta der Vereinten Nationen gefährdet. Aus diesem Grund lädt die Parlamentarische Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates dazu ein, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur Entsendung von Friedenstruppen nach Jugoslawien aufzufordern. Darüber hinaus fordert sie das Ministerkomitee des Europarates auf, den Konfliktparteien alle nötige institutionelle, rechtliche und sonstige Hilfe zur Ver-
fügung zu stellen. Auf politischer Ebene ruft sie die Mitglied- staaten dazu auf, für jene Republiken, die ihre Unabhängigkeit erklärt haben, die Anerkennung ins Auge zu fassen, soweit sie ihren Anspruch auf Selbstbestimmung auch mit der vollen Achtung der Menschenrechte und der Rechte von Minderhei- ten sowie der entsprechenden internationalen Verträge ver- binden.
5.3 Die Situation in Albanien
Die Situation in Albanien war Gegenstand einer speziellen Un- tersuchung, die im Gefolge eines Antrags von Albanien am 30. Mai 1991 um Verleihung des Sondergästestatus bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates durchge- führt wurde.
Nachdem im vergangenen März und April allgemeine Wahlen stattgefunden haben - die von den Beobachtern der Ver- sammlung als «frei und demokratisch, jedoch besonders wäh- rend des Wahlkampfs nicht völlig chancengleich» bezeichnet wurden -, besitzt das Land jetzt eine Regierung der nationalen Einheit, die sich für Reformen einsetzt. Dabei stösst allerdings der Demokratisierungsprozess auf zwei grosse Hindernisse:
eine verheerende wirtschaftliche Lage, die Tausende von Al- banern dazu zwingt, unter Lebensgefahr auszuwandern (vor allem nach Italien);
die Destabilisierung des Balkans, insbesondere Jugoslawi- ens, wo, hauptsächlich in Kosovo, die andere Hälfte der alba- nischen Nation lebt.
Einerseits sprachen sich zahlreiche Redner dafür aus, dass dem Land der Sondergästestatus verliehen und grosszügige Hilfe gewährt werden solle, um ihm zu erlauben, sich aus sei- ner Not und seiner Isolation zu befreien. Daneben erinnerte Nationalrat Ruffy daran, dass eine solche Hilfe, soll sie hilfreich und produktiv sein, von Achtung und von der Ueberzeugung geleitet sein muss, dass derartige Gesellschaften fähig sind, das Selbstvertrauen und die Kraft für den Wiederaufbau wie- derzufinden, auch wenn sie durch überwältigende Schwierig- keiten entmutigt sind. Wenn unsere Hilfe ehrlich sein will, dann muss darüber hinaus vermieden werden, dass Schwarzhan- del und Organisationen, welche die Schwäche eines Landes ausnützen, als Schmarotzer davon profitieren und das Land der kulturellen Schätze und der vorhandenen Güter berauben, die erst der Bevölkerung dazu verhelfen, ihr Selbstvertrauen zu bewahren oder wiederzugewinnen. Hilfe dürfte wertvoll sein im Gesundheitswesen und in anderen Bereichen, die mit angemessenen Mitteln entwickelt werden können. Schliess- lich richtete Nationalrat Ruffy einen Aufruf an die Behörden Al- baniens, alle politischen Gefangenen freizulassen.
Die Versammlung empfahl dem Präsidium, das Ersuchen der Volksversammlung Albaniens um Gewährung des Sonder- gästestatus in einem konstruktiven Geist zu prüfen. Sie lud das Ministerkomitee ein, die Zusammenarbeit mit Albanien auf Re- gierungsebene fortzusetzen und zu vertiefen, und sie rief die internationale Gemeinschaft auf, unverzüglich umfassende humanitäre und wirtschaftliche Hilfe zu leisten.
5.4 Die Aktivitäten der OECD
Die Parlamentarische Versammlung hat den Tätigkeitsbericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung (OECD) für das Jahr 1990 diskutiert. Wie jedes Jahr hat sie Erläuterungen des Generalsekretärs der OECD ange- hört; dieser beantwortete auch Fragen der Parlamentarier. Die Debatte fand unter Teilnahme von parlamentarischen Delega- tionen aus Australien, Kanada, Japan, Neuseeland und dem Europäischen Parlament statt.
Der erwähnte Bericht behandelt in der Hauptsache die wirt- schaftliche Situation in den Ländern der OECD, den Stand der Gatt-Verhandlungen in der Uruguay-Runde und die Zukunft des Gatt sowie die Beziehungen der Mitgliedländer des Gatt zu den Ländern Ost- und Mitteleuropas und zu den Entwick- lungsländern, namentlich im Hinblick auf den Umweltschutz. Im Verlauf der Debatte brachte Nationalrat Caccia die Frage nach der weltweiten Bevölkerungsexplosion zur Sprache; diese droht bei der gegenwärtigen Lebensweise und Wirt- schaftsform für die Energieversorgung und den Umweltschutz in grosse Schwierigkeiten zu führen. Wenn man schwere Kri- sen zu vermeiden versuchen wolle, müsste man dann nicht das Konsummodell der entwickelten Länder in Frage stellen
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Europarat. Berichte
und gewisse technokratische Konzeptionen überdenken, um den Interessen anderer Völker und zukünftiger Generationen besser Rechnung zu tragen?
5.5 Die Zukunft der Sozialcharta des Europarates
Die Zukunft der Sozialcharta des Europarates war Gegen- stand der Empfehlung 1168 (1991) der Parlamentarischen Versammlung. Die Versammlung ist der Meinung, dass es in Europa heute mehr denn je notwendig ist, entschlossen und vorbehaltlos die sozialen Rechte und die Prinzipien des sozia- len Schutzes zu verfechten. Mit der Entwicklung der Europäi- schen Gemeinschaft zu einer politischen, wirtschaftlichen und monetären Vereinigung und mit der Erringung neuer Rechte und Freiheiten in den Staaten Ost- und Mitteleuropas ist der Augenblick gekommen, dass der Europarat seinen Stand- punkt in sozialen Fragen geltend macht; darüber hinaus muss aber auch die erwähnte Sozialcharta überarbeitet werden, um den Auswirkungen von Wissenschaft und Technik auf das Arbeitsleben, die Gesellschaft und die Familie Rechnung zu tragen.
Aus diesem Grunde hat die Versammlung im Anhang zu ihrer Empfehlung eine Reihe von Aenderungen in der Charta vorge- schlagen. Das Ausmass der notwendigen Umgestaltung der gegenwärtig gültigen Kontrollmassnahmen über die Anwen- dung der Charta hängt davon ab, wieweit Einigkeit in bezug auf die Abänderungsanträge erzielt wird und die Instrumente griffiger gemacht werden können.
5.6 Gesundheitserziehung und erzieherische Massnahmen gegen den Drogenmissbrauch in den Mitgliedstaaten des Eu- roparates und der Europäischen Gemeinschaft
Angesichts des Ausmasses der Drogengeissel und den Ge- fühlen der Ohnmacht, die man ihr gegenüber empfindet und worauf auch Nationalrat Pini hinwies, stimmte die Parlamenta- rische Versammlung der Empfehlung 1169 (1991) zu, in der verschiedene vorbeugende Massnahmen im Bereich der Er- ziehung sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene empfohlen werden:
Auf nationaler Ebene bildet die Anti-Drogen-Erziehung von den frühesten Altersstufen an das beste Mittel, um der Nach- frage nach Drogen vorzubeugen oder sie zu verringern. Sie muss als Fach in die Lehrprogramme von Schule, Berufslehre und Universität integriert werden. Sie muss auch über die Schulzeit hinausreichen und alle Bevölkerungsschichten und alle Berufs- und Sportbereiche erfassen.
Auf internationaler Ebene müssen europäische Pilotprojekte für Erziehungsprogramme in die Wege geleitet und ein syste- matischer Informationsaustausch organisiert und finanziell abgesichert werden. Zu diesem Zweck schlägt die Parlamen- tarische Versammlung vor, dass unverzüglich die Möglichkei- ten zur Finanzierung eines europäischen Investitionsfonds ge- prüft werden sollen; sie lädt die Mitgliedstaaten dazu ein, die entsprechenden Entschliessungen der Europäischen Ge- meinschaft und des Europarates zu beachten, wobei sie an ihre eigene Empfehlung 1085 (1988) zur Drogenbekämpfung erinnert
5.7 Ansprache von Bundespräsident Flavio Cotti
Zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft wurde auf Initiative der schweizerischen Delegation ein «Schweizer Tag» organi- siert Bei dieser Gelegenheit sprach Bundespräsident Flavio Cotti am 20. September 1991 vor der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates in Strassburg.
In seiner Ansprache umriss er den Platz der Schweiz innerhalb ihrer Geschichte und innerhalb Europas. Die Schweiz liegt im Zentrum Europas; ihre Beziehungen gestalten sich deshalb in konzentrischen Kreisen: Die engsten Beziehungen pflegt sie mit ihren direkten Nachbarländern, mit denen sie die gleiche Kultur teilt; darauf folgt die Gemeinschaft der Zwölf, mit denen sie «in Gemeinschaft» lebt, auch ohne Mitglied zu sein; schliesslich ist sie Mitglied des Europarates, diesem unersetz- lichen Forum für die Aufnahme und die schnelle Integration der neuen Demokratien Ost- und Mitteleuropas und Laborato- rium von Ideen, Visionen und Perspektiven für den langwieri- gen Prozess der europäischen Einigung.
Das Zusammenwachsen Europas wird vor allem dank der po- litischen Rolle möglich, die der Europarat mehr und mehr da- durch spielen dürfte, dass er das politische Gespräch und die
gemeinsame Erörterung der grossen Fragen, die die Gesamt- heit unseres Kontinentes angehen, in den Vordergrund stellt. Europa wird sich im Bewusstsein seiner Vielfalt und in der ge- genseitigen Achtung im Dialog und im Gedankenaustausch über politische, wirtschaftliche und kulturelle Fragen verwirkli- chen, nach dem Bild unseres Landes, das seine Realität nur durch den Willen seiner Bürger und Bürgerinnen gewinnt, zu- sammen eine Nation der Verschiedenheiten zu bilden.
Das politische Kunstwerk, das unsere Generation vollbringen muss, besteht darin, das Gleichgewicht zwischen der Notwen- digkeit der Mitarbeit auf internationaler Ebene und jener der Bewahrung der Vielfalt zu finden.
5.8 Verschiedenes
Mit der Verleihung des Sondergästestatus an die drei unab- hängigen Republiken Estland, Lettland und Litauen haben auch diese baltischen Staaten Aufnahme in der Parlamentari- schen Versammlung des Europarates gefunden.
Im Zusammenhang mit dem Exposé des Präsidenten des Ministerkomitees stellte Nationalrat Ruffy die Frage, welche Rolle der Europarat in bezug auf die Umweltprobleme, speziell in bezug auf andere europäische Organisationen, spielt bzw. spielen sollte. Die Antwort lautete im wesentlichen wie folgt: Das Ministerkomitee ist sich der Tatsache bewusst, dass mehrere europäische und internationale Organisationen sich aus verschiedenen Perspektiven mit Umweltfragen befassen. Gleichwohl muss der Europarat angesichts des Ausmasses der Probleme, mit denen der europäische Kontinent konfron- tiert ist, ebenfalls seine Prioritäten in diesem Bereich festlegen; er muss dabei der Gesamtheit seiner Handlungsmöglichkei- ten Rechnung tragen (Beziehungen auf der Ebene der Regie- rungen, der Parlamente, Regionen und Gemeinden) und si- cherstellen, dass seine Initiativen diejenigen anderer Organi- sationen sinnvoll ergänzen.
Die Parlamentarische Versammlung führte ferner unter an- derem auch Debatten über Flüchtlings-, Bevölkerungs- und Raumordnungsfragen. Sie erörterte ausserdem die Perspekti- ven der europäischen Integration und der Entspannung im Mittelmeerraum; Nationalrat Pini griff in diese Debatte ein.
Die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Wintersession 1992 waren:
die Krise in Jugoslawien;
die Entwicklung in der ehemaligen Sowjetunion;
Minderheitenrechte;
Sekten und neue religiöse Bewegungen;
Verkehr;
Landwirtschaft;
Ansprache von Bundespräsident Felber in seiner Eigen- schaft als Präsident des Ministerkomitees des Europarates.
6.1 Die Krise in Jugoslawien
Die Jugoslawienkrise stand erneut auf der Tagesordnung der Versammlung. Unter den verschiedenen Mitteln zur Beendi- gung des Konflikts hob Nationalrätin Grendelmeier die Bedeu- tung der Medien hervor. Diese können sowohl als Instrumente der Information wie der Desinformation eingesetzt werden. Wenn sie zwischen Gegnern Konflikte hervorzurufen vermö- gen, müssen sie auch die Macht haben, die von ihnen ausge- lösten Konflikte zu beenden.
Im Bewusstsein der Wirkungslosigkeit der bisherigen Bemü- hungen im Jugoslawienkonflikt und im Wunsch, einen kon- kreten Beitrag zur Wiederherstellung des Friedens im Balkan zu leisten, nahm die Versammlung zwei Empfehlungen an, die zur Beachtung der Prinzipien der friedlichen Konfliktlö- sung, des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung und der Achtung der Minderheitenrechte aufriefen. Die Parlamentari- sche Versammlung stellt sich insbesondere zur Verfügung, eine Gesprächsrunde zu organisieren, welche die Konflikt- parteien und die Nachbarländer an einen Tisch bringt, und sie lädt ihre Mitglieder dazu ein, den neuen Republiken Slo- wenien und Kroatien ihre Hilfe anzubieten. Der soziale Ent- wicklungsfonds des Europarates sei für die Hilfe an Flücht- linge und Vertriebene bereit; es liege daher an den Regierun- gen der Mitgliedstaaten, die Initiative zu derartigen Hilfsaktio- nen zu ergreifen.
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Conseil de l'Europe. Rapports
6.2 Entwicklung in der ehemaligen Sowjetunion
Die Entwicklung in der ehemaligen Sowjetunion war Thema ei- ner Aktualitätendebatte in der Versammlung. Die lange Red- nerliste gab Gelegenheit zu einem weitgespannten Ueber- blick über die gegenwärtige Lage und die zahlreichen Pro- bleme, mit denen die Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), der Nachfolgerin der UdSSR, konfrontiert sind. Das Leitmotiv der Redebeiträge war die Dringlichkeit und Not- wendigkeit der Nahrungsmittelhilfe und Wirtschaftshilfe der westlichen Staaten an diese Länder, worunter erstmals auch Armenien und Moldawien erschienen. Die Vertreter Russlands und der Ukraine äusserten sich ebenfalls. Der ukrainische De- legierte wandte sich gegen den Anspruch der Russischen Fö- deration, alleinige Nachfolgerin der ehemaligen UdSSR zu sein, denn alle Mitgliedstaaten der GUS sind nach seinen Wor- ten gleichberechtigt. Angesprochen wurden ferner Probleme im Zusammenhang mit der gravierenden Zunahme der Um- weltgefährdung infolge der Energieversorgung aus veralteten Kernkraftwerken und mit der Aufteilung der Kernwaffen und der Streitkräfte der ehemaligen Sowjetunion. Nationalrätin Grendelmeier betonte angesichts des Fehlens jedes sozialen Wiedereingliederungsprogramms die Notwendigkeit, den jun- gen, nun beschäftigungslosen und hoffnungslosen Soldaten der ehemaligen Sowjetarmee bei der Berufsausbildung jede mögliche Hilfe zukommen zu lassen. In ihrer Hoffnungslosig- keit könnten diese jungen Menschen eine schwere Gefahr darstellen, die zur Destabilisierung und gar zu gewaltsamen Aktionen führen könnte, die noch schlimmere Folgen als der Staatsstreich im August 1991 haben könnten. In den Augen von Nationalrat Pini ist es wichtig, dass der Europarat seine Friedensmission nach dem Beispiel der Schweiz erfüllt, indem er sich den neuen Demokratien öffnet und Einheit in der Vielfalt schafft. Im übrigen habe der Europarat bereits in diesem Sinne gehandelt, als er den Sondergästestatus schuf und direkte Kontakte mit diesen Ländern anknüpfte, von denen heute be- reits acht in der Parlamentarischen Versammlung Aufnahme gefunden haben. Nationalrat Pini schloss mit dem Gedanken, dass der Europarat, der inzwischen zum Forum der europäi- schen Meinungsbildung geworden ist, sich als neue Zielset- zung die Schaffung einer europäischen politischen Union vor- nehmen könnte, in der die Parlamentarische Versammlung das parlamentarische Organ einer «Europäischen Födera- tion» wäre.
6.3 Minderheitenrechte
Die Minderheitenrechte waren Thema einer langen und aus- führlichen Debatte in der Parlamentarischen Versammlung. Die Empfehlung und die Richtlinien, die von der Versammlung beschlossen worden sind, formulieren gewisse Prinzipien, welche für den Europarat und seine Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Kriterien für die Aufnahme neuer Mitglieder massgeblich sein sollen. Die hier zur Diskussion stehenden Minderheitenrechte müssen als natürliche Konsequenzen aus den allgemeinen Menschenrechten und Bürgerrechten abge- leitet werden, d. h. als Individualrechte, die in Gemeinschaften gelten, und nicht als Rechte von Gemeinschaften. Unter Min- derheiten sind nationale ethnische Minderheiten im Unter- schied zu Einwanderern zu verstehen; die Rechte der letzteren sind bereits in anderen Rechtsdokumenten des Europarates festgelegt Demokratie und Achtung der Minderheitenrechte müssen Hand in Hand gehen; letztere stellt einen guten Indi- kator für die Stärke der ersteren dar. Der Status der Minderhei- ten ist nicht mehr nur eine innere Angelegenheit der einzelnen Staaten, sondern wegen des Bezugs zu den allgemeinen Menschenrechten eine solche der internationalen Staatenge- meinschaft. Deshalb liessen sich die Berichterstatter der vier beteiligten Ausschüsse von Grundsätzen und von Texten der KSZE, der Europäischen Gemeinschaft, der Uno, der Kom- mission von Venedig und der Empfehlung 1134 (1990) der Parlamentarischen Versammlung inspirieren. Ausserdem schlugen sie zwei Arten von Massnahmen vor: einmal kurzfri- stig die Schaffung einer Vermittlungsinstanz, und zweitens, auf längere Frist, ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Men- schenrechtskonvention. Schliesslich schlägt die Parlamenta- rische Versammlung dem Ministerkomitee vor, so schnell wie möglich die laufenden Arbeiten für die Ausarbeitung einer
Charta zum Schutz der Sprachen von Regionen und Minder- heiten abzuschliessen und in Kraft zu setzen.
Damit nimmt der Europarat auf internationaler Ebene Stellung zu einem Problem von grösster Dringlichkeit, auf einem Ge- biet, das seiner geschichtlichen Berufung und der Rolle, die die Völker Europas von ihm erwarten, entspricht 6.4 Sekten und neue religiöse Bewegungen
Das Ueberhandnehmen von Sekten und neuen religiösen Be- wegungen in Europa beunruhigt zahlreiche Bürger ebenso wie die Parlamentarier und die Behörden der Mitgliedländer des Europarates, hauptsächlich, weil diese ihre Macht über ihre Anhänger, vor allem solche jüngeren Alters, missbrau- chen. Diese werden sehr oft im anfälligsten Alter und in Notsi- tuationen angeworben. Mehrere dramatische Ereignisse ha- ben von sich reden gemacht, und es erwies sich als dringend notwendig, über geeignete Massnahmen dagegen nachzu- denken. Der Europarat erscheint als das geeignetste Forum, um diese brennenden Fragen zu behandeln, die sowohl das Problem der individuellen Freiheit wie die Notwendigkeit um- fasst, jede Person gegen Uebergriffe auf die physische und psychische Unversehrtheit zu beschützen. Allerdings ist es schwierig, den Weizen von der Spreu zu scheiden, vor allem im Bereich von Spiritualität und Religion.
Der Ausschuss für Rechtsfragen und Menschenrechte be- tonte in seinem Bericht, wie auch die meisten Redner in der Debatte, dass die Ueberzeugungen und die religiösen Ge- bräuche geachtet werden müssen, wie auch immer sie be- schaffen seien, allerdings nur im Rahmen der uneinge- schränkten Beachtung der Grundregeln unserer Demokratie und der Menschenrechte. Missbräuche müssen durch die na- tionale Gesetzgebung verhindert werden, aber ebenso wich- tig ist die Vorbeugung durch Information, Erziehung und durch die Ueberprüfung jeder neuen Sekte oder religiösen Be- wegung durch die staatlichen Behörden bei der Registrierung. Damit vermeidet man, sich auf eine Hexenjagd einzulassen, und gewährleistet die Ahndung entsprechender Vergehen. Die Versammlung folgte zwei Abänderungsvorschlägen des Ausschusses für Kultur, Bildung und Erziehung und nahm eine Empfehlung an, welche die Bedeutung der Erziehung und der Information in den vorgeschlagenen Massnahmen hervorhob. So sollten die Erziehungsprogramme konkrete und objektive Informationen über Religionen vermitteln, und unabhängige Institutionen sollten für die Oeffentlichkeit Infor- mationen über das Wesen und die Aktivitäten der Sekten und der neuen religiösen Bewegungen sammeln und verbreiten. 6.5 Verkehr
Die Parlamentarische Versammlung befasste sich mit den eu- ropäischen Transportproblemen sowie mit den Jahresberich- ten 1989 und 1990 der Europäischen Konferenz der Transport- minister (Cemt). Dabei sprach Ständerat Miville als Berichter- statter des Wirtschaftsausschusses über die Tätigkeit der Cemt. Er hob den allgemeinen und anhaltenden Zuwachs des Verkehrs seit 1970 hervor, der sich mit der Einführung des Bin- nenmarktes Anfang 1993 und mit der Entwicklung der wirt- schaftlichen Beziehungen mit den Ländern des ehemaligen Ostblocks noch verstärken werde. Diese Entwicklung bleibt in bezug auf die Infrastrukturen, die Verkehrswege und die Um- welt nicht ohne Folgen. Angesichts der zunehmend verstopf- ten Strassen - der Strassenverkehr verzeichnete zwischen 1970 und 1988 eine Zunahme von 75 Prozent - begrüsste Ständerat Miville das Transitabkommen, das zwischen der Schweiz, Oesterreich und den europäischen Partnerländern abgeschlossen worden ist, sowie die Binnenschiffahrtsverbin- dungen, die zwischen dem Rhein und der Donau bereits reali- siert und zwischen dem Rhein und der Rhone im Bau sind. Er unterstützte ausserdem die Verlagerung auf den Schienen- weg, der zahlreiche Vorteile habe, namentlich beim Hucke- packverkehr. Er erwähnte die Massnahmen, die zur Förde- rung dieser Transportart beim Warentransport und beim öf- fentlichen Verkehr ergriffen werden müssen. Es müsse ein Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Forderungen und dem Umweltschutz gefunden werden. In diese Richtung ging auch der der Versammlung vorgelegte Entschliessungs- entwurf.
In seiner Stellungnahme warnte der Umweltausschuss vor
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Europarat. Berichte
den schlimmen Folgen, die das unkontrollierte Wachstum, na- mentlich des Strassenverkehrs, haben könnte. Die Folgen des Fortschritts könnten den Fortschritt selbst zugrunde richten, wenn man nicht geeignete Massnahmen ergreife, um die Le- bensqualität und das Leben künftiger Generationen zu be- wahren. Der erwähnte Ausschuss fordert deshalb, dass man den Aufbau von Infrastrukturen für den Transport in den Rah- men einer Gesamtplanung des europäischen Raums einbet- tet und den europäischen Richtplan für Raumordnung als Be- zugsgrösse nimmt.
Nationalrat Caccia konzentrierte sich bei seiner Stellung- nahme als Berichterstatter des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie auf die Probleme von Mittel- und Osteuropa, wobei er folgenden Punkten Priorität gab:
es ist ein geeigneter institutioneller Rahmen zu schaffen;
die Rolle der Eisenbahn ist neu zu definieren;
für den Transitverkehr sind spezialisierte Stellen zu schaffen;
es müssen einheitliche technische Normen festgelegt werden.
Nur die Festlegung gemeinsamer europäischer Normen wird eine Krise vor allem institutioneller Art verhindern können. Na- tionalrat Caccia schlug im Namen der erwähnten Kommission vor, im Entschliessungsentwurf die Rolle der Informatik und der Telekommunikation als Mittel zur Verbesserung der Ver- kehrssysteme zu erwähnen. Der Vorschlag wurde ange- nommen.
Ständerat Flückiger unterstützte die Errichtung einer effizien- ten Logistik, die Erweiterung der Kompetenzen der Cemt und die Verwirklichung der Ziele der Erklärung von Prag. Er brachte ferner die Privatisierung der Transportunternehmun- gen im Staatsmonopol, die Liberalisierung des zivilen Luftver- kehrs und den Begriff der grenzüberschreitenden Region als Antwort auf regionale Mobilitätsbedürfnisse als Probleme zur Sprache, die nicht an den Rand gedrängt werden dürften.
In seinen Ausführungen beschrieb Herr Gelestathis (Griechen- land), Präsident der Europäischen Verkehrsministerkonferenz, die hauptsächlichen Probleme seiner Organisation und die Vorstösse, die sie unternimmt, um den Sorgen, die der Bericht- erstatter, Ständerat Miville, zum Ausdruck gebracht hatte, ent- gegenzukommen. Er berührte auch Fragen bezüglich der Ent- wicklung der Länder in Osteuropa, wobei sich durch den Beitritt einiger dieser Länder zur Cemt gewisse positive Aspekte erge- ben. Er ging ferner auf das Problem des Verkehrsflusses im Ver- hältnis zur ungenügenden Infrastruktur, die Umlagerung des Verkehrs auf die Eisenbahn, die Schiffahrtsstrassen und auf kombinierte Transportverbindungen ein, die - über die Tatsa- che hinaus, dass sie bedeutende Kapazitätsreserven aufwei- sen-unzweifelhaft Vorteile in bezug auf die Umwelt und die Ver- kehrssicherheit haben. In bezug auf den kombinierten Verkehr hatte die Cemt zwei Initiativen ergriffen, um den Zugang zu die- ser Verkehrsform zu erleichtern, nämlich:
die Vereinheitlichung der Containermasse;
die Inventarisierung der Schwachpunkte in den internationa- len Huckepackverbindungen im Hinblick auf deren Beseiti- gung.
Es waren auch Massnahmen zur Förderung des Verkehrs auf den Schiffahrtsstrassen und auf dem Meer ergriffen worden. Mit der Europäischen Zivilluftfahrtkommission (CEAC) wurden Absprachen im Hinblick auf die Probleme getroffen, mit wel- chen diese bei der Suche nach einer umfassenden Antwort auf die Verkehrsprobleme in Europa konfrontiert ist.
Alle diese Initiativen zielen in eine von der Versammlung schon bisher und auch anlässlich dieser Sitzung geforderten Rich- tung.
6.6 Landwirtschaft
Ständerat Bernhard Seiler präsentierte den Bericht des Aus- schusses für Landwirtschaft über die gesamteuropäische Zu- sammenarbeit auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Er erläu- terte die Lage der Landwirtschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas im allgemeinen und in Ungarn und Rumänien im besonderen; eine Delegation der Kommission hatte zuvor eine Studienreise in diese Länder unternommen. Es ist klar, dass die jungen Demokratien dringend Nahrungsmittelhilfe brauchen; ohne diese ist der Fortschritt des Demokratisie- rungsprozesses selbst in Frage gestellt und die Bevölkerung
zur Hoffnungslosigkeit verurteilt. Jedoch präsentiert sich die Lage nicht in allen Ländern gleich. Ungarn zum Beispiel pro- duziert Ueberschüsse in der Landwirtschaft, die es nicht ab- setzen kann, während in Rumänien Mangel an Nahrungsmit- teln herrscht. Lösungen könnten mit Dreiecksgeschäften - z. B. Abnahme der Ueberschüsse aus Ungarn für andere ost- europäischen Staaten durch westeuropäische Länder - ge- funden werden. Dies wäre ein nützlicher Beitrag zum Aufbau des europäischen Hauses und könnte zur Verhinderung der Migration und zur Stärkung der Demokratie beitragen.
Für Nationalrat Berger müssen zwei Aufgaben gelöst werden: - es muss unverzüglich, aber gezielt Nahrungsmittelhilfe ge- leistet werden, die ihrerseits von Hilfsmassnahmen für die In- dustrie begleitet sein muss;
Letzteres ist nach seinen Worten wesentlich, um die Landwirt- schaft innerhalb des Kontinents so zu koordinieren, dass zwi- schen Angebot und Nachfrage bei den Nahrungsmitteln ein Gleichgewicht entstehen kann. Auf diesem Weg können wir gleichzeitig die europäische Landwirtschaft konsolidieren und unsere europäische Demokratie festigen.
Die Empfehlungen und Richtlinien wurden einhellig in Sinne der Vorschläge angenommen.
Die Versammlung hat ausserdem die Frage behandelt, in wel- chem Masse die Landwirtschaft zu einer vermehrten Sicher- heit im Energiebereich beitragen könne.
6.7 Ansprache von Bundespräsident Felber in seiner Eigen- schaft als Präsident des Ministerkomitees des Europarates
In seinen Ausführungen vor der Versammlung behandelte Bundespräsident Felber, amtierender Präsident des Minister- komitees, im wesentlichen die folgenden Punkte:
Zunächst gab er einen Ueberblick über die politischen Ereig- nisse, die seit der letzten Session im September 1991 vorgefal- len waren und die seiner Ansicht nach von besonderer politi- scher Bedeutung waren. Unter unseren Augen ist effektiv ein neues Europa im Entstehen begriffen. Es bringt viele Hoffnun- gen, aber es birgt auch Gefahren, die den Frieden auf unse- rem Kontinent gefährden können und die nicht vernachlässigt werden dürfen. Der Frieden kann nur in dem Masse bewahrt werden, als wir bereit sind, den neuen Demokratien Mittel- und Osteuropas bei ihren politischen, wirtschaftlichen und sozia- len Reformen Hilfe zu leisten.
Anschliessend umriss er die politischen Aufgaben, die der Eu- roparat heute zu übernehmen hat. Er muss seine Oeffnung ge- genüber den Ländern des ehemaligen Ostblocks fortsetzen. Nach dem Beitritt Polens im letzten November eröffnet sich diese Möglichkeit nun auch den baltischen Staaten und Bul- garien, die bereits den Sondergästestatus besitzen. Die Bezie- hungen zu Rumänien und Albanien werden durch eine engere Zusammenarbeit und die Gewährung von dringender Hilfe eine Intensivierung erfahren. Die dramatische Situation in Ju- goslawien hat die volle Aufmerksamkeit des Ministerkomitees in Anspruch genommen; dieses hat bekräftigt, dass es den Konfliktparteien voll zur Verfügung steht, um zu einer friedli- chen Lösung der Krise auf der Basis der Prinzipien der plurali- stischen Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beizutragen.
Das Verschwinden der Sowjetunion und die Entstehung neuer Staaten an ihrer Stelle stellt für den Europarat und für alle, die für den Aufbau Europas verantwortlich sind, eine neue Her- ausforderung dar. Die Schaffung der Gemeinschaft unabhän- giger Staaten (GUS) ist Gegenstand vertiefter Ueberlegungen durch das Ministerkomitee, vor allem was die Nachfolgefrage für die UdSSR betrifft. Die Russische Föderation kann nicht von sich aus allein das Nachfolgerecht beanspruchen, denn sie ist weder automatisch noch notwendigerweise die Vertrete- rin aller Republiken der ehemaligen Sowjetunion.
Bundespräsident Felber ging ferner auf das Verhältnis zwi- schen dem Europarat und der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) ein. Die Beziehungen ha- ben sich verbessert, intensiviert und gefestigt, vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit für alle Mitgliedstaaten der KSZE, an gewissen Aktivitäten des Europarates auf Regierungs- ebene in der menschlichen Dimension teilzunehmen.
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27 août 1992
Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft ih- rerseits entwickelt sich befriedigend, vor allem im Rahmen der Hilfsprogramme für die Länder Mittel- und Osteuropas. In die- ser Beziehung hob Bundespräsident Felber die entschei- dende Rolle von Unterstützungsprogrammen hervor, die teil- weise durch freiwillige Beiträge finanziert werden sollen nach dem Muster derjenigen, die von der Schweiz geleistet werden. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Rolle des Euro- parates müssen die Beziehungen mit den Vereinigten Staaten und Kanada weiterentwickelt werden. Bundespräsident Fel- ber kündigte einen Besuch in Washington in Begleitung von Frau Lalumière, Generalsekretärin des Europarates, an, wo er den Europarat umfassend vorstellen will, um ihn besser be- kanntzumachen und zu einer verbesserten Einschätzung sei- ner Sachkenntis und der sehr konkreten Beiträge, die er na- mentlich in der KSZE leisten kann, beizutragen, aber auch, um die amerikanischen Behörden für die entscheidende Rolle des Europarates im neuen europäischen Kontext zu sensibili- sieren.
Die beschleunigte Entwicklung der Situation in Europa in jüng- ster Zeit und die daraus folgende Ausweitung des Europarates machen nach den Worten von Bundespräsident Felber auch eine grundsätzliche Reform dieser Institution notwendig. Des- halb beschäftigen sich zurzeit von seiten der Versammlung ein Ausschuss und von seiten des Ministerkomitees eine Arbeits- gruppe mit einer Statutenrevision für den Europarat Diskutiert wurde namentlich über die Definition der Rolle des Europara- tes im gesamteuropäischen Kontext, die Anpassung des Sta- tus als assoziiertes Mitglied an die neuen Gegebenheiten, die Schaffung eines Beobachterstatus, die Modernisierung der Arbeitsmethoden sowie über die Mittel, die man der Ständigen Europa-Konferenz der Gemeinden und Regionen geben soll, damit diese den ihr gebührenden Platz im Europarat einneh- men kann (siehe auch Kapitel 2).
Dies waren auch die Anliegen, die von einigen Mitgliedern un- serer Delegation nach der Ansprache von Bundespräsident Felber vorgebracht wurden. So stellte Nationalrätin Grendel- meier die Frage nach den künftigen Beziehungen zwischen dem Europarat und der ehemaligen Sowjetunion. Nationalrat Ruffy erkundigte sich nach der zukünftigen Rolle der Ständi- gen Europa-Konferenz der Gemeinden und Regionen im heu- tigen Europa und Ständerat Bernhard Seiler nach der gesamt- europäischen Konferenz, die die Versammlung anlässlich ih- rer Herbstsession von 1991 vogeschlagen hatte, um Lösun- gen für die alarmierenden Nahrungsmittelknappheit in den Ländern Osteuropas zu finden.
6.8 Verschiedenes
Die Parlamentarische Versammlung befasste sich auch mit der Situation des kulturellen Erbes in Mittel- und Osteuropa und speziell mit dem Problem der wissenschaftlichen Biblio- theken und Archive. Die Versammlung hat zu diesem Thema einstimmig eine Empfehlung verabschiedet, welche verlangt, dass geeignete Massnahmen zum Schutz dieses Erbes ergrif- fen werden, und vorschlägt, dass, wenn möglich 1993, eine gesamteuropäische Kampagne organisiert wird, welche die Oeffentlichkeit für den Schutz des kulturellen Erbes sensibili- sieren soll. Es wurde auch eine Richtlinie beschlossen, wo- nach die Reichtümer der wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive geschützt und der Zugang zu ihnen für alle Bürger er- leichtert werden sollen.
Die Versammlung behandelte ausserdem die Frage der Teil- nahme der Bürger am politischen Leben sowie den Exodus der albanischen Staatsbürger aus Albanien. Dazu äusserte sich Nationalrat Ruffy, der dafür eintrat, dass die Hilfe an die Länder des ehemaligen Ostblocks speziell auf jedes Land zu- geschnitten wird, denn jedes Land hat seine eigenen, spezifi- schen Probleme. Unsere Hilfe an Albanien zum Beispiel muss den Wünschen entgegenkommen, wie sie formuliert worden sind, und speziell den konkreten Bedürfnissen der Jugend entsprechen, die ihren Glauben in die Zukunft ihres Landes noch nicht verloren hat. Auf zwei Gebieten wurde Ende des letzten Jahres Hilfe geleistet, nämlich auf kultureller Ebene und im medizinischen Bereich, speziell in der Kinderheil- pflege, was den ausdrücklichen Erwartungen dieses Landes entsprach.
Die Versammlung setzte sich auch mit der europäischen Raumfahrtpolitik auseinander und hörte sich einen Bericht von Jean-Marie Luton, Direktor der europäischen Raumfahrt- behörde, an.
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Frau Haller, Berichterstatterin: Wir werden - ich setze das Ein- verständnis des Präsidenten dazu voraus - über die drei Euro- paratsgeschäfte gemeinsam berichten. Herr Caccia und ich werden nicht in allen Teilen parallel referieren. Insbesondere die Teilaspekte und Sachgeschäfte des Europarates haben wir uns thematisch aufgeteilt. Es schien uns auch, das sei für Sie als Zuhörerinnen und Zuhörer interessanter.
Zunächst zu den Konventionen: Den Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates erstattet der Bundes- rat jeweils zu Beginn der Legislaturperiode. So haben wir jetzt den Bericht für die Legislatur 1991 bis 1995 vor uns.
Sie mögen sich vielleicht gefragt haben, warum der Bundesrat einleitend ausführt, der Europarat sei die einzige internatio- nale Organisation mit politischem Charakter, der die Schweiz als Vollmitglied angehöre. Das habe ich mich nämlich auch gefragt, nachdem wir doch ebenfalls Mitglied der KSZE sind. Die Antwort ist lapidar: Die KSZE ist keine internationale Orga- nisation, sondern eine Regierungskonferenz
In der Aussenpolitischen Kommission wurde die generelle Po- litik der Schweiz in der Ratifikation von Konventionen ausführ- lich diskutiert. Eine Mehrheit der Kommission war der Ansicht, der Bundesrat sei in der Beurteilung der Ratifikationsmöglich- keiten etwas übervorsichtig. Drei Konventionen wurden insbe- sondere genannt: die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, das Abkommen zum Schutze des bauge- schichtlichen Erbes in Europa sowie die Europäische Sozial- charta.
Kritisiert wurde, dass die Schweiz die Tendenz habe, in der Er- füllung von Konventionen zu grosse Anforderungen an sich selbst zu stellen. Bei gewissen Konventionen sei es wichtig, Solidarität zu bekunden und sie zu ratifizieren, um ihnen auch in anderen Ländern Gewicht zu verleihen. Die Charta der kom- munalen Selbstverwaltung zum Beispiel ist in unserem Land mehr als nur erfüllt, ist doch der Grundsatz der Gemeindeauto- nomie durch bundesgerichtliche Rechtsprechung geschützt und verfassungsrechtlich anerkannt. Die Kantone haben sich aber zum Teil gegen eine Ratifikation ausgesprochen, weil sie befürchten, sie selber würden in ihrer Autonomie einge- schränkt, was ihr Verhältnis zu den Gemeinden anbelangt Die Kommissionsmehrheit findet, der Bundesrat müsse sich hier durchsetzen und die aussenpolitischen Gründe sollten überwiegen. Eine Kommissionsminderheit unterstützt den Bundesrat eher in seiner bisher vorsichtigen Haltung.
Die Kommission hat - ich nehme das vorweg - ein Kommis- sionspostulat verabschiedet, durch das der Bundesrat gebe- ten werden soll, zur Charta der kommunalen Selbstverwaltung bei den Kantonen erneut eine Vernehmlassung durchzufüh- ren. In diese Vernehmlassung soll auch das Abkommen zum Schutze des baugeschichtlichen Erbes einbezogen werden. Letzteres ist vor allem im Zusammenhang mit den neu in den Europarat eintretenden Staaten in Mittel- und Osteuropa von wachsender Bedeutung. Soviel zu den Konventionen.
Nun zu den beiden Berichten zum Europarat, einerseits zum Bericht des Bundesrates und andererseits zum Bericht der parlamentarischen Delegation: Die beiden Berichte sind in der Kommission gemeinsam besprochen worden, haben sich doch die Ministerebene und die parlamentarische Ebene ten- denziell und von der politischen Gewichtung her mit densel- ben Fragen befasst. Es lässt sich generell sagen, dass die schweizerischen Vertretungen auf den beiden Ebenen sehr gut koordiniert sind und zusammenarbeiten. Das Ministerko- mitee ist vom November 1991 bis Mai 1992 durch die Schweiz präsidiert worden. Der Bericht des Bundesrats deckt zwar diese Zeit nicht mehr ab, jedoch wird sie von jenem der Parla- mentarierdelegation abgedeckt. Die beiden Berichte sind zeit-
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Europarat Berichte
lich nicht genau koordiniert. Ich werde deshalb darüber be- richten, was in der Kommission diesbezüglich gesagt worden ist
Herr Bundespräsident Felber hat in dieser Zeit mit Frau Lalu- mière, Generalsekretärin des Europarates, die Vereinigten Staaten besucht, unter anderem mit dem Erfolg, gewisse Vor- behalte gegenüber dem Europarat ausräumen zu können. Am Ende der schweizerischen Präsidentschaft wurde als 27. Mit- gliedstaat Bulgarien in den Europarat aufgenommen, nach Ungarn, der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik und Polen, die den Reigen der Erweiterung in Rich- tung Mittel- und Osteuropa eröffnet haben.
Der Europarat ist seit dem Ende des kalten Krieges zu einem noch wichtigeren Instrument der Europapolitik geworden. Diese Aussage muss noch präzisiert werden. Gelegentlich hört man von Gegnerinnen und Gegnern des europäischen Integrationsprozesses, man wolle nicht in die EG, man wolle lieber vermehrt im Europarat aktiv sein. Eine solche Aussage ist natürlich völlig sinnlos, da man nicht Aepfel mit Birnen ver- gleichen kann. Es gilt, die Eigenarten und Möglichkeiten der verschiedenen Organisationen realistisch zu unterscheiden. Realistisch heisst hier durchaus optimistisch und entwick- lungsfreudig. Wenn ich die militärisch orientierten Organisa- tionen wie WEU und Nato einmal ausser acht lasse, so geht es schliesslich um die EG, eingeschlossen den EWR, die KSZE und den Europarat.
Dass sich das zukünftige politische Europa aus der Europäi- schen Gemeinschaft heraus entwickeln wird, ist völlig unbe- stritten. Ebenfalls unbestritten ist, dass dieser Prozess nicht auf Westeuropa beschränkt bleiben soll, sondern dass länger- fristig Mittel- und Osteuropa einbezogen werden müssen. Um- stritten ist nur der Zeitbegriff. Wie schnell das alles gehen soll und gehen kann, darüber gehen die Meinungen auseinander. Wie schnell oder wie langsam es gehen mag, in jedem Fall gibt es ein Vorstadium. KSZE und Europarat haben in diesem Vor- stadium gleichsam die Aufgabe einer Vorintegration: Die KSZE als flexiblere Struktur in den Bereichen Frieden, Sicher- heit und Menschenrechte; der Europarat als stärker struktu- rierte und deshalb weniger schnell handlungsfähige Organi- sation in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Rechtsvereinheitlichung und vor allem Wahrung der Men- schenrechte. Die EG wiederum schliesst mit Staaten ausser- halb des EWR bilaterale Wirtschaftsverträge ab. Dies alles er- gibt ein Geflecht von Integrationsschritten, die für die Frie- denssicherung in Europa von grösster Bedeutung sind. Die Berührungspunkte zwischen Europarat und KSZE liegen klar im Bereich der Menschenrechte. Nach Behandlung in ver- schiedenen Konferenzen - ich möchte hier insbesondere die- jenige in Moskau vom Oktober 1991 erwähnen - wurde eine klare, sinnvolle Abgrenzung gefunden, indem die KSZE das Hauptgewicht auf die politische Durchsetzung der Menschen- rechte legt, während die juristische Garantie mit den entspre- chenden Durchsetzungsmechanismen nur durch den Euro- parat sinnvoll garantiert werden kann.
Aus der Diskussion, wie sie in der Kommission geführt worden ist, möchte ich noch zwei Aspekte herausgreifen, die mir aus- senpolitisch besonders wichtig erscheinen:
dass innert Kürze ein Dokument vorgelegt werden kann; dies könnte eine eigene Minderheitenschutzkonvention oder ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonven- tion sein.
Ein weiterer Diskussionspunkt, den ich herausgreifen möchte, betrifft im speziellen Osteuropa, teilweise Mittel-, aber vor allem Osteuropa. Es lässt sich beobachten, dass die Re- spektierung der drei fundamentalen Grundprinzipien des Eu- roparates, nämlich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Men- schenrechte, in den osteuropäischen Staaten nicht gleicher- massen gut funktioniert. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Entwicklungsprozess linear zur Demokratie fortschreitet und dass nicht da und dort mit vorübergehenden Einbrüchen in der Entwicklung der Demokratie zu rechnen ist Um so wichtiger wird die Sicherung der Menschenrechte, die dank der Einflussnahme der KSZE als Mindeststandard grundsätzlich akzeptiert ist. Der Oeffnung der Menschen- rechtsmechanismen auch für osteuropäische Staaten, die noch nicht formell Mitglieder des Europarates sind, kommt deshalb eine grosse Bedeutung zu.
Ich komme zum finanziellen Aspekt: Die Aktivitäten des Eu- roparates müssen finanziert werden. Ein Beispiel dazu: Mit dem Hinzukommen der mittel- und osteuropäischen Staaten werden die Menschenrechtsbeschwerden sprunghaft in ei- nem Masse ansteigen, das man aus dem westeuropäischen Kontext nie gekannt hat. Das liegt daran, dass die Menschen- rechtskonvention und ihr Durchsetzungsmechanismus im Rahmen des Europarates in Westeuropa einerseits und in Mit- tel- und Osteuropa andererseits eine ganz unterschiedliche Funktion haben.
In Westeuropa diente die Erarbeitung der Menschenrechts- konvention und ihres Durchsetzungsmechanismus der Durchsetzung des Prinzipes «Nie wieder!» - nie wieder das, was im Zweiten Weltkrieg in Europa passiert ist. Das heisst, dass es generell anerkannt war, dass der Standard so ist, wie er in der Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Es kamen gleichsam nur Unfälle in dieses Beschwerdeverfah- ren. In Mittel- und Osteuropa wird das ganz anders ausse- hen. Da wird der Mechanismus zur Durchsetzung der Men- schenrechte dazu dienen, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu entwickeln. Das heisst, die Be- schwerden kommen nicht nur in Unfallsituationen vor, son- dern sind ein Element des Aufbaus neuer Staatsstrukturen und neuer Grundwerte. Deshalb wird die Zahl der Beschwer- den aus Mittel- und Osteuropa gemessen an der Bevölke- rungszahl ungleich höher sein als die Zahl der Beschwerden aus Westeuropa
Die Bewährungsprobe des Europarates hat nicht in den letz- ten vierzig Jahren stattgefunden, sondern sie erfolgt in den kommenden Jahren. Für Europa ist dies von so zentraler Be- deutung, dass wir uns die Frage, ob wir das finanzieren wollen, schon gar nicht stellen dürfen. Wir müssen es schlicht und ein- fach tun. Und der Europarat wird etwas kosten, wenn er seine Aufgabe wahrnehmen soll.
Ich möchte zum Schluss Herrn Bundespräsident Felber und seinem Departement ganz herzlich danken für die grosse, ausgezeichnete Arbeit, die im Berichtsjahr für den Europarat geleistet worden ist, insbesondere für die nicht leichte und sehr effizient geleistete Präsidentschaft des Ministerkomitees. Diese - das kann ich aus eigener Wahrnehmung sagen - hat unserem Land sehr hohe Anerkennung eingebracht.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, von den drei Be- richten Kenntnis zu nehmen und das Postulat der Aussenpoli- tischen Kommission zu überweisen.
M. Caccia, rapporteur: Comme vous l'a dit Mme Haller, nous traiterons les trois objets ensemble. Je vous informe que je ne retiendrai que peu de temps votre attention, j'utiliserai en tout cas un nombre de minutes inférieur à celui des députés qui m'écoutent
Je commence par le rapport sur les conventions du Conseil de l'Europe. Il s'agit du rapport de début de législature, alors que nous en sommes à la cinquième édition; il contient un bilan de la dernière législature, 1987-1991, et énonce les priorités pour les conventions non encore ratifiées.
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Conseil de l'Europe. Rapports
Au cours de la précédente législature, on a ratifié 14 conven- tions du Conseil de l'Europe, dont les cinq dites «universitai- res». Soixante-six doivent encore être ratifiées, qui sont clas- sées dans quatre catégories de priorité: neuf figurent dans la catégorie A et six dans la catégorie B.
Au sein de la Commission de politique extérieure, on a surtout discuté de trois de ces conventions: la Charte sociale euro- péenne, qui date de 1961, la convention pour la sauvegarde du patrimoine architectural de l'Europe, qui date de 1985, et la Charte européenne de l'autonomie locale, qui a également été approuvée à Rome en 1985, sous la présidence, rappelons-le, du ministre Scalfaro, devenu entre-temps président de la Ré- publique italienne.
A propos de ces deux dernières conventions, la commission vous propose un postulat par lequel on invite le Conseil fédéral à relancer une nouvelle consultation afin d'arriver à une ratifi- cation rapide. Les deux questions touchent de près les can- tons, qui doivent donc être consultés.
La majorité de notre commission est d'avis que le Conseil fé- déral devrait avoir une attitude un peu moins perfectionniste dans la procédure de ratification. Si l'on considère les deux domaines que je viens de citer - la sauvegarde du patrimoine architectural et la Charte européenne de l'autonomie locale - il faut bien admettre que la Suisse fait beaucoup plus que bien d'autres pays qui ont pourtant déjà ratifié ces conventions.
J'en viens aux deux rapports du Conseil fédéral et de la Délé- gation suisse à l'Assemblée parlementaire. Ces deux rapports ne couvrent pas tout à fait la même période: celui du Conseil fédéral va de novembre 1990 à novembre 1991 et celui de la délégation de mai 1991 à avril 1992.
En ce qui concerne tout d'abord les membres du Conseil de l'Europe, on est passé du statut Sager - pour les collègues qui se rappellent encore de notre ancien collègue, M. Peter Sager - c'est-à-dire du statut des invités spéciaux qui avait été introduit en 1989 pour accueillir les représentants des pays d'Europe centrale et orientale, afin de favoriser une évolution vers la démocratie dans le climat de la Perestroïka, à l'accueil de nouveaux membres: la Hongrie en 1990, la Tchécoslovaquie en février 1991, la Pologne en novembre 1991, suivies par la Bulgarie en mai 1992. Le Conseil de l'Europe s'est donc élargi, sans modifier les conditions par rapport aux piliers sur les- quels reposent son existence et son activité, c'est-à-dire le res- pect des droits de l'homme, la démocratie parlementaire plu- raliste et l'Etat de droit.
Cela a aussi été possible grâce aux programmes d'assistance, qui ont été étendus au-delà des domaines classiques et concernent de nouveaux domaines comme la santé publique, la protection de l'environnement, la politique de la jeunesse, la politique des médias. La Suisse a apporté une aide notam- ment dans les domaines classiques des droits de l'homme et de la coopération juridique, avec, entre autres, une dépense d'environ un million de francs.
Dans cette phase, marquée par l'évolution très rapide du ca- dre politique de l'Europe centrale et orientale, le Conseil de l'Europe a vu s'affirmer clairement son rôle paneuropéen. C'est en effet la première et la plus importante institution politi- que permettant la pleine participation des nouvelles démocra- ties, dès qu'elles ont rempli les conditions très exigeantes du Conseil de l'Europe. Cela aide ces pays dans leur effort pour consolider le processus de démocratisation. Il ne faut pas ou- blier que sans solutions aux problèmes économiques, ces dé- mocraties restent quand même fragiles et que, dans ce do- maine de l'économie, les possibilités d'aide du Conseil de l'Europe sont d'ailleurs très modestes.
Pendant la période couverte par les deux rapports, la collabo- ration entre le Conseil de l'Europe et la CSCE a progressé considérablement. Les activités du Conseil de l'Europe se re- coupent largement avec ce qu'on appelle la troisième cor- beille de la CSCE. Il s'agit donc d'utiliser de façon optimale les structures existantes du Conseil de l'Europe pour éviter un double emploi, notamment dans la création de l'organe parle- mentaire de la CSCE.
Dans la période concernée la Suisse a joué un rôle particulier. Au mois de septembre le Conseil de l'Europe a voulu honorer la Suisse à l'occasion de son 700e anniversaire, en invitant le
président de la Confédération à s'adresser à l'Assemblée par- lementaire. Le discours de Flavio Cotti a eu un très grand écho. Entre novembre 1991 et avril 1992 la présidence du Co- mité des ministres a été assumée par la Suisse en la personne de René Felber, président de la Confédération. Sa présidence a été très engagée, marquée par un remarquable effort pour améliorer les relations entre le Conseil de l'Europe et les Etats-Unis. Cela est très important tant pour le rôle du Conseil de l'Europe en tant que base parlementaire de l'OCDE que pour la collaboration entre le Conseil de l'Europe et la CSCE. L'engagement de la délégation suisse, en particulier dans le travail des commissions, est nettement au-dessus de la moyenne. On voit que ce travail est reconnu car de nombreu- ses responsabilités sont confiées aux Suisses. Vous trouverez les informations dans le dernier des rapports en discussion.
Une dernière remarque: les tâches du Conseil de l'Europe ont connu une croissance nettement plus rapide que le budget. Les difficultés sont évidentes. Le geste de notre pays d'aug- menter de sa propre initiative sa contribution financière a eu un effet très positif, ayant permis de débloquer une situation qui paraissait sans issue. En tant que délégué à l'Assemblée par- lementaire du Conseil de l'Europe et au nom des collègues de la délégation, je remercie le président de la Confédération, ainsi que ses collaborateurs, pour le climat de collaboration qui règne entre son département et la délégation elle-même. Je conclus en vous invitant, au nom de la commission qui a décidé à l'unanimité de prendre connaissance des trois rap- ports, à approuver le postulat.
Präsident: Es folgen die Fraktionssprecher. Die SVP- und die liberale Fraktion lassen mitteilen, dass sie von den Berichten Kenntnis nehmen.
Mühlemann: Der Europarat ist eine Art geistiges Laborato- rium in Europa, dem vier Aufgaben gestellt sind: Schutz der Menschenrechte, Förderung der Demokratie, Unterstützung der Entwicklungszusammenarbeit und Bewahrung des kultu- rellen Erbes unseres Kontinents.
Mit dieser geistigen Aufgabenstellung ist der Europarat eine wichtige Ergänzung zur EG, die sich bis anhin vornehmlich mit ökonomischen Aufgaben und der Ausgestaltung des Binnen- marktes beschäftigt hat. Die EG hat im Augenblick grosse Mühe, die politische Struktur eines neuen Europas überzeu- gend zu entwickeln. Solange das der Fall ist, hat der Europarat eine wichtige ergänzende Aufgabe in einem Bereich, der nicht mit Zahlen messbar ist.
Ich spreche zu den Menschenrechten. Der Europarat besitzt mit dem Gerichtshof für Menschenrechte ein wirksames In- strument, um Konventionen durchzusetzen. Es gibt heute in Europa sehr viele Menschen, die diesen Gerichtshof nötig ha- ben. Der Kampf um die Menschenrechte ist mit der Entwick- lung in der Sowjetunion und dem Zerfall des Kommunismus ab 1985 nicht zu Ende gegangen. Was wir heute erleben, ist eine Restaurationsphase, wo die ehemaligen kommunisti- schen Staaten leider zu imperativen Strukturen zurückkehren, wo man teilweise auf schüchterne demokratische Anfangser- folge verzichtet, wo man in diesem Zusammenhang zwar ver- sichert, man werde die Menschenrechte respektieren; aber niemand kann garantieren, wie weit diese Rück- und Umkehr- bewegung geht.
Der Europarat beschäftigt sich deshalb mit der Aufnahme neuer Mitglieder auch aus diesem ehemaligen kommunisti- schen Bereich. Es ist nicht unbedeutend, dass wir den Ver- such wagen, selbst in zentralasiatischen Republiken Einfluss zu gewinnen. Die alten geographischen Grenzen Europas - vom Atlantik bis zum Ural - sind nicht mehr unumstritten: Im Augenblick, wo wir die Republik Russland als ständiges Mit- glied aufnehmen würden, ginge ja Europa bis zur Insel Sacha- lin und würde damit einen weiten Teil Asiens einbeziehen. Die Frage ist nicht entschieden, aber sie ist interessant. Wenn heute die Herrscher in den zentralasiatischen Republiken er- klären, dass sie mit ihren Bodenschätzen den Aufbau blühen- der Wirtschaftsstaaten in Angriff nehmen wollten, dabei die im- perativen Strukturen der alten mongolischen Khans beibehal- ten, aber die Menschenrechte respektieren würden, hat der
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Europarat. Berichte
Europarat allen Grund, diese Programme zu prüfen und zu kontrollieren. Wir müssen dafür besorgt sein, dass in Kasach- stan, Usbekistan - und wie all diese Staaten heissen - trotz im- perativ-diktatorischen Strukturen die Menschenrechte respek- tiert bleiben und keine Rückkehr zu Gulags und Stalags statt- findet
Im Bereich der Demokratie bestehen ähnliche Aufgaben. Es ist selbstverständlich wichtig, dass das, was heute in der Re- publik Russland geschieht, aufmerksam verfolgt wird. Wenn sich die Parlamente in den ehemaligen kommunistischen Staaten nicht so entwickeln wie bei uns, sondern von relativ imperativen Präsidenten geführt werden, dann haben wir eben den Zustand, wie er jetzt in Russland, in Moskau existiert: dass man versucht, eine freie Zeitung wie die «Iswestija» zu verstaatlichen, oder dass man die Absicht hat, mit Kontrollor- ganen das Staatsradio und -fernsehen im Rahmen früherer Strukturen zu knebeln. Hier hat der Europarat eine wichtige Funktion: einzugreifen, zu warnen und mit allen Mitteln auch die Beobachterdelegationen, die wir im Europarat haben, in eine höhere und wichtigere Verantwortung einzubinden.
Im Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit hat der Euro- parat sehr wertvolle Projekte ausgearbeitet Ich darf Sie etwa an das Projekt Demosthenes erinnern, das dazu dient - vor al- lem auch in den osteuropäischen Staaten -, von unten her die Demokratie zu entwickeln und zu stützen.
Am enttäuschendsten ist vielleicht die Leistung des Europara- tes in dieser Umbruchsphase im Bereiche der Kultur. Wenn Sie daran denken, dass im Jugoslawienkonflikt die gross- artige Kulturstadt Dubrovnik zerbombt wurde, ohne dass man lebhaft und energisch protestierte, dann hat der Europarat hier zu wenig getan. Er hat eine Commission permanente, im Ge- gensatz zu unserem Parlament, die jederzeit in wenigen Stun- den einberufen werden kann und im Namen der ganzen Ver- sammlung sprechen darf. Hier hat man Chancen. Ich denke auch daran, dass jetzt neue Städte entdeckt werden, die ein- mal Kulturstädte Europas waren. Wer von Ihnen je in Königs- berg war, ist erschüttert über die Art und Weise, wie man hier deutsches Erbe vernichtet und durch eine völlig anonyme Stadt Kaliningrad ersetzt hat, die ebensogut am Baikalsee lie- gen könnte. Hier ist ein Wiederaufbau europäischen Kulturgu- tes im Sinne der Spurensicherung angezeigt, und hier hat der Europarat eine Funktion.
Ich bin ein Neuling in Strassburg, ich bin wie immer mit Miss- trauen hingegangen. Ich muss aber sagen, dass ich hohen Re- spekt habe vor der Leistung unserer Delegation, die unter Füh- rung von Ständerat Flückiger stand und jetzt von Kollege Co- lumberg geleitet wird. Was hier die Kollegen geleistet haben und welchen Respekt sie geniessen, ist aussergewöhnlich.
Ich darf auch sagen, dass unsere beiden Bundesräte, Herr Cotti und Herr Bundespräsident Felber, aufgetreten sind und eine bedeutende Rolle gespielt haben. Insbesondere hat Herr Felber mit Glanz und Bravour das Ministerkomitee geleitet und auch einen ersten, wichtigen Besuch bei den Vereinigten Staa- ten durchgeführt Wir können der Delegation, vor allem aber Herrn Bundespräsident Felber, nur dankbar sein für die Er- füllung dieser wichtigen aussenpolitischen Aufgabe, die - lei- der! - weitgehend unter Ausschluss der Medien stattgefunden hat.
Wir würden auch guttun, den jüngsten Vorstoss unserer Kolle- gin Haller zu unterstützen, nämlich ein Tribunal für Kriegsver- brecher zu errichten, ein sehr aktuelles Tribunal - diese Idee ist mittlerweile auch von der Uno aufgenommen worden. Die Schweiz hat hier die Chance, eine Konferenz zu lancieren, die sich mit diesem Problem beschäftigt.
Ich darf Sie bitten, diese drei Berichte nicht nur mit Wohlwol- len, sondern mit starker Unterstützung zu akzeptieren und zur Kenntnis zu nehmen.
M. Rebeaud: J'ai le plaisir de vous dire que, si le groupe éco- logiste a connu quelques divisions à propos de l'opportunité d'une entrée de la Suisse dans la Communauté européenne, il est en revanche unanime à saluer les efforts du Conseil de l'Europe et la participation des représentants de la Suisse dans les organes du Conseil de l'Europe, pour toutes sortes de raisons.
Je voudrais revenir sur la discussion de tout à l'heure pour dire que le Conseil de l'Europe n'est pas un complément à la Com- munauté européenne. C'est un autre organisme, plus grand, qui n'est pas soumis à l'impératif absolu de l'économie et de la croissance économique qui caractérise la Communauté. C'est en outre - M. Mühlemann l'a d'ailleurs rappelé - la seule structure d'accueil possible actuellement pour les pays de l'Europe de l'Est qui reviennent à la démocratie. C'est enfin le seul lieu que les Européens aient construit ensemble pour cultiver, développer - parfois ils ont fait oeuvre de pionniers - les valeurs essentielles de la culture européenne, je pense à la défense des minorités culturelles, à la promotion de la société multiculturelle qui est en train de se faire en dehors de notre volonté par les simples échanges de populations, à la néces- sité de développer le dialogue Nord-Sud, ou encore à la charte en préparation sur la protection de l'environnement. Tous ces travaux peuvent s'élaborer et se dérouler au sein du Conseil de l'Europe, en dehors des pressions immédiates du monde économique. Ce n'est pas un complément, c'est un travail nécessaire, absolument indispensable, que le Conseil de l'Europe est seul capable de mener à bien.
On peut regretter - vous avez raison Monsieur Mühlemann - que le Conseil de l'Europe n'ait pas dit haut et fort au bon mo- ment que le sac de Dubrovnik était un crime contre notre culture. Mais le problème, et c'est un problème sérieux, ce sont les moyens dont dispose le Conseil de l'Europe. Les moyens financiers, notamment, qui sont accordés au Conseil de l'Europe sont tragiquement au-dessous des nécessités. Je vous rappellerai, pour vous donner un ordre de grandeur et sans rire car c'est vraiment tragique, que chaque habitant d'un pays membre de la Communauté paie en moyenne environ 500 francs de cotisation à la Communauté et que ces mêmes citoyens des pays qui sont aussi membres du Conseil de l'Eu- rope paient entre 50 centimes et 1 franc. Le Suisse paie un peu plus, 80 centimes ou 1 franc, mais c'est trop peu, c'est dé- risoire. Si nous voulons que le Conseil de l'Europe échappe aux critiques que lui a adressées tout à l'heure M. Mühlemann, nous devons lui donner les moyens d'accomplir les tâches grandissantes qui sont les siennes.
J'en arrive au postulat de la commission, qui demande tout simplement que la Suisse parvienne enfin à ratifier la Charte de l'autonomie locale. Il y a longtemps que cela aurait dû être fait. Il se trouve qu'en Suisse un certain nombre de cantons n'aimaient pas beaucoup que Strasbourg décide du degré de reconnaissance de l'autonomie des communes sur leurs terri- toires. Je crois que ce genre de susceptibilité des gouverne- ments cantonaux est maintenant complètement dépassé par l'état de la question européenne et je voudrais dire au Conseil fédéral qu'il ne faut pas qu'il prenne le postulat trop à la lettre. Dans la conjoncture actuelle, une procédure de consultation formelle, au sens traditionnel du terme, avec les envois de cor- respondance, les courriers, l'encombrement des boîtes aux lettres que cela suppose, n'est pas nécessaire. Il suffirait à mon sens - et je crois que c'est aussi dans cet esprit que la commission a admis à l'unanimité ce postulat - de faire passer ensuite le message dans le Groupe de contact Confédéra- tion/cantons pour que cela se réalise rapidement
C'est important. L'une des fonctions du Conseil de l'Europe, que la Suisse appartienne ou non un jour à la Communauté, c'est de donner forme à un contre-pouvoir, au niveau du conti- nent, dans tous les domaines où la croissance économique voulue par la Communauté, et par la Suisse d'ailleurs, mena- cera les identités régionales, la diversité culturelle, la disponi- bilité de nos peuples à agir solidairement avec le tiers monde. C'est dans le cadre du Conseil de l'Europe, si on lui en donne les moyens, qu'il sera possible d'aider la Communauté à gar- der la priorité nécessaire à ces aspects-là, priorité sans la- quelle notre civilisation n'aura plus rien à faire valoir à l'étran- ger, pas même auprès des Etats-Unis.
Le Conseil de l'Europe est une institution principale, et non pas complémentaire. Elle joue un rôle de pionnier, et je sou- haite que le Conseil fédéral qui en a déjà manifesté l'intention à quelques reprises le répète ici; nous devons, en tant que Suis- ses, déclarer notre disponibilité à lui donner les moyens d'ac- complir ses tâches.
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Conseil de l'Europe. Rapports
M. Ruffy: J'aimerais tout d'abord répondre à M. Rebeaud que la participation des Suisses au Conseil de l'Europe s'élève ac- tuellement à 4 millions de francs; on est donc au-dessous du franc par habitant
Lorsqu'on aborde le problème des conventions du Conseil de l'Europe, il convient de rappeler comme le fait d'ailleurs le Conseil fédéral, qu'elles sont l'instrument privilégié de la coo- pération inter-gouvernementale entre les Etats membres et qu'elles contribuent au rapprochement constructif de l'Eu- rope. A ceux qui déclarent haut et fort, et on les a entendus lundi et mardi, que la politique internationale peut se régler au moyen d'accords bilatéraux, il faut rappeler que les quelques 160 conventions du Conseil de l'Europe impliqueraient, pour obtenir les mêmes engagements entre les Etats, plus de 20 000 accords bilatéraux.
L'examen du 5e rapport sur la Suisse et les conventions du Conseil de l'Europe révèle les rapides progrès que nous avons faits dans la ratification des conventions dites universi- taires, portant notamment sur l'équivalence des titres et des périodes d'études universitaires. Le groupe socialiste s'en féli- cite comme il se félicite de la part active qu'a prise notre pays dans l'élaboration et dans la mise en oeuvre de la Convention sur la prévention de la torture et des peines ou traitements in- humains ou dégradants. En raison du rôle psychologique complémentaire que constitue la publication des rapports du comité qui visite les prisons des divers pays, nous saluons la parution, imminente semble-t-il, du rapport rédigé par le co- mité qui est venu visiter notamment les prisons des cantons de Zurich, Berne, Vaud et Genève.
Si nous pouvons nous déclarer d'accord d'une manière géné- rale sur l'ordre de priorité que le Conseil fédéral a accordé aux diverses conventions pour les ratifier, nous devons cependant remarquer que pour deux ou trois d'entre elles, notre gouver- nement a fait preuve de timidité. C'est dire que le groupe socia- liste appuie pleinement le postulat de la commission qui sou- haite voir le Conseil fédéral relancer la procédure de consulta- tion auprès des cantons pour connaître les avis sur la Charte européenne de l'autonomie locale et la Convention pour la sauvegarde du patrimoine architectural.
Enfin, sans déposer de proposition formelle aujourd'hui, le groupe socialiste, au vu des canaux multiples du trafic d'ar- mes qui a notamment alimenté l'ex-Yougoslavie, se réserve de revenir avec une proposition consistant à accélérer le proces- sus de ratification de la Convention sur le contrôle de l'acquisi- tion et de la détention d'armes à feu par des particuliers.
On l'a déjà dit, mais on ne le dira jamais assez, les services que rendent actuellement les conventions du Conseil de l'Europe aux pays d'Europe centrale et orientale. Elles contribuent sans aucun doute à renforcer la position du Conseil de l'Europe qui avait été affaiblie d'une manière un peu malheureuse par les Américains et aussi par l'initiative du président Mitterand rela- tive à la confédération européenne.
Mme Haller et M. Caccia ont fait état des difficultés légères ren- contrées lors de la tentative de faire coïncider l'aile parlemen- taire de la CSCE avec l'Assemblée du Conseil de l'Europe, ten- tative restée vaine jusqu'à présent en raison de l'opposition des Américains. L'avenir dira s'ils arrivent à se ranger à des argu- ments qui relèvent autant de la raison que de l'efficacité. Mais les membres de la délégation suisse à Strassbourg, et tout spé- cialement les socialistes, ont entendu avec soulagement au mois de mai le président Mitterand reconnaître lors de son dis- cours devant l'Assemblée que le creuset de sa Confédération européenne était l'Assemblée consultative du Conseil de l'Eu- rope et que c'est de là que prendrait forme sa confédération, en suscitant notamment la réunion régulière des chefs de gouver- nements et d'Etats de notre nouvelle Europe.
C'était implicitement abandonner son projet initial qui consti- tuait à l'évidence un doublon et une menace de concurrence pour le Conseil de l'Europe. M. Mühlemann y a fait allusion: «l'avenir de Maastricht est peut-être momentanément, et peut-être définitivement compromis». Mais en cas d'insuccès, est-il présomptueux de dire que le Conseil de l'Europe est à disposition en deuxième ligne, riche de connaissances, d'ex- périences, de réflexions sur des sujets qui, s'ils ne sont pas di- rectement économiques, sont déterminants pour l'économie?
Attentif depuis longtemps à la décentralisation et au principe de subsidiarité, le Conseil de l'Europe comprend une Confé- rence permanente des pouvoirs locaux et régionaux dont le rôle va être déterminant pour de nombreux pays qui se réorga- nisent en fonction de ces préoccupations.
Qu'il me soit permis pour terminer, d'exprimer la satisfaction du groupe socialiste de voir le Conseil fédéral soutenir finan- cièrement le Conseil de l'Europe. Il est vrai que ce conseil n'entreprend pas d'actions dont la nature entraîne des coûts exorbitants. C'est vrai que d'une manière générale, son appa- reil administratif fonctionne avec efficacité et qu'il a évité les engorgements bureaucratiques. Il n'en reste pas moins vrai que le Conseil de l'Europe doit et devra bénéficier de ressour- ces supplémentaires pour accueillir en son sein les nouveaux pays de l'Europe centrale et orientale. C'est dire que, tout en veillant à une rigueur budgétaire absolument indispensable, le Conseil de l'Europe devra pouvoir compter sur un accroisse- ment des ressources, et je souhaiterais vivement que le Conseil fédéral, malgré les difficultés financières actuelles, ne relâche pas son effort.
En conclusion, et en me félicitant de l'étroite collaboration qui règne entre les hauts fonctionnaires de l'administration, notre ambassade à Strasbourg, vous-même, Monsieur le Président de la Confédération et la délégation suisse, j'invite l'assem- blée à prendre acte des trois rapports et à appuyer le postulat de votre commission.
Frau Grendelmeier: Ich möchte nichts dem beifügen, was in so ausführlicher und exakter Weise von unseren beiden Kom- missionssprechern über die Funktion und die Bedeutung des Europarates dargelegt worden ist. Ich selber hatte das Glück, zwei Jahre mit dabeizusein, und ich bedaure es ausserordent- lich, dass diese Debatte über den Europarat nicht vor der De- batte über den EWR stattgefunden hat. Vielleicht hätten wir da- bei feststellen können, dass wir, wenn wir heute darüber ab- stimmen müssten, ob wir dem Europarat beitreten wollten, auf dieselben Widerstände treffen würden und dass mit densel- ben zweifelhaften Argumenten gekämpft würde, wie wir sie zum Teil gestern gehört haben.
Ich würde sogar so weit gehen zu sagen: Wenn wir heute auf der Strasse eine Umfrage machen würden, ob die Schweiz dem Europarat beitreten solle, käme dabei ein Nein heraus. Dann müssten wir allerdings sagen: Es tut uns furchtbar leid, wir sind leider schon fast 30 Jahre dabei. Wir haben es über- lebt, die Schweiz hat ihre Souveränität dabei nicht eingebüsst. Ich darf aus eigener Erfahrung sagen, dass die Schweizer De- legation eine der aktivsten ist, ohne mir dabei den Vorwurf des Eigenlobes einzuhandeln.
Vielleicht darf ich auch den Zögerern unter Ihnen - dies vor al- lem an die Adresse der SVP - sagen: Es war ein gewisser Herr Bundesrat Wahlen, SVP-Vertreter - wenn ich richtig orientiert bin -, der damals die Schweiz in diesen Europarat geführt hat Vielleicht kann man sich das in diesen Reihen noch einmal überlegen, wenn wir über den EWR weiterdiskutieren.
Ich sagte gestern, es wäre möglicherweise das beste Mittel für die Schweiz - die sich insofern in einem kritischen Zustand be- findet, als es ihr an echtem Selbstbewusstsein fehlt -, eine Herausforderung von aussen annehmen zu müssen, um wie- der zu sehen, wie sehr wir eigentlich zusammengehören. Ein Beweis für mich ist gerade die Delegation, wie sie im Europarat zusammengesetzt ist So konnte ich erleben, dass Leute, die sich in diesem Raum professionell bekämpfen, in Strassburg Gescheiteres zu tun haben und miteinander - trotz sämtlicher wie auch immer auseinanderliegender Parteiinteressen zu Hause - die Schweiz vertreten, und zwar mit grossem Erfolg. So war es ein weiterer SVP-Vertreter - Sager hiess er, da hinten sass er -, der nach dem Fall der Mauer als erster bemerkt hat: Wenn nun dieser Europarat nicht sofort ein Angebot an diesen sich auflösenden Osten in Europa macht, könnte allenfalls ein Chaos und ein politisches Vakuum entstehen, das wir alle teuer bezahlen müssten, und zwar der ganze Westen Euro- pas. Es war der SVP-Vertreter Sager, der die Idee vom Gäste- status für diese neuen Länder hatte und auch die Bedingun- gen festgelegt hat, welche sie erfüllen müssen, um dann Voll- mitglieder werden zu können.
Europarat Berichte
1449
Somit ist heute der etwas belächelte Europarat - mit Attributen wie «Spargelsession» oder noch schöner «Sauerkrautses- sion» und ähnlichem betitelt - das älteste Gremium politischer Natur, in einem Europa der Nachkriegszeit entstanden, zur Stabilisierung und zur Wiederherstellung der während des Zweiten Weltkrieges mit Füssen getretenen Menschenrechte. Es ist dieser Europarat, der heute mit 26 Staaten auch das grösste Gremium ist, und die Schweiz spielt in diesem Europa- rat seit 30 Jahren eine Rolle. Geben Sie mir an, dass wir im EWR nichts zu sagen hätten!
Frau Segmüller: Bis jetzt haben Sie nur lobende Worte über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat gehört, und auch ich werde mich hier nicht ausnehmen.
Der Bericht über die Tätigkeit der Schweiz im Europarat und der Bericht über die Tätigkeit der Schweizer Parlamentarierde- legation zeigen eindrücklich zwei Dinge auf:
Die grundsätzliche Bedeutung, der zunehmende Stellen- wert, die der gesamten Tätigkeit des Europarates im Konzept der internationalen Organisationen und Verpflichtungen der Schweiz zukommt Mit der Bewegung, die durch die Oeffnung in Osteuropa und durch die Entstehung neuer unabhängiger Staaten entstanden ist, hat sich der Europarat mehr und mehr zu einem eigentlichen Auffangbecken für die Stabilisierung der neuen, jungen Demokratien entwickelt. Der Europarat hat damit bewiesen, dass er offensichtlich die flexibelste interna- tionale Organisation ist, fähig, auf neue Bedürfnisse rasch ein- zugehen, auf dem Boden der demokratischen Regeln und der Respektierung der Menschenrechte. Wichtig ist in diesem Zu- sammenhang die Feststellung, dass diese Politik der Offen- heit gegenüber den neuen Demokratien sowohl für die Auf- nahme neuer Mitglieder wie auch für die Gewährung des Son- dergästestatus nicht mit einer Nivellierung der Anforderungen nach unten einhergeht.
Es ist erfreulich, festzustellen, dass die Schweiz als kleines Land sehr aktiv und erfolgreich im Europarat tätig ist, und dies auf der Ebene sowohl des Ministerrates wie auch der Parla- mentarischen Versammlung. Hervorzuheben ist hier be- stimmt, dass unter dem engagierten Vorsitz von Bundespräsi- dent Felber als Präsident des Ministerrates das Gespräch mit den USA aufgenommen wurde, mit dem Ziel, das Verständnis für eine enge Zusammenarbeit zwischen Europarat und KSZE zu wecken. Es wurde auch in dieser Zeit ein weiteres Land, Bulgarien, in den Europarat aufgenommen.
Auch zu erwähnen ist, dass erstmals ein schweizerischer Bun- despräsident - Herr Cotti, im Jubiläumsjahr der Schweiz - vor der Parlamentarischen Versammlung eine vielbeachtete Rede halten konnte, und ebenfalls 1991 fand in Luzern die Konfe- renz der Familienminister der Länder des Europarates statt An all diesen Tätigkeiten ist unschwer das starke Engagement der Schweiz abzulesen. Es zeigt aber auch, dass die Schweiz als kleines Land unter den 27 Mitgliedländern etwas bewirken kann und dass man auf sie hört, sei es auf Ebene der Minister, der Experten oder der Parlamentarischen Versammlung. Be- dauerlich ist lediglich, dass diese Arbeit unserer Vertreter in der Oeffentlichkeit nicht mehr Beachtung findet
Besonders positiv anzumerken ist ferner, dass die Schweiz den Worten doch auch Taten im finanziellen Bereich folgen lässt, hat sie doch im Zeitraum der Berichterstattung mit einem Beitrag von einer Million Franken für den Bereich der Men- schenrechte und der juristischen Zusammenarbeit einen Son- derbeitrag gesprochen.
Wir nehmen ferner auch Kenntnis vom Bericht über das Ver- hältnis der Schweiz zu den Konventionen des Europarates. Wir billigen im allgemeinen die Politik des Bundesrates gegen- über diesen Konventionen. Im speziellen Fall können wir das Postulat bezüglich der Konvention über die kommunale Selbstverwaltung unterstützen.
Die CVP-Fraktion beantragt Ihnen, von allen drei Berichten in positivem Sinne Kenntnis zu nehmen.
Frau Haller, Berichterstatterin: Ich möchte zu drei Punkten kurz Stellung nehmen. Herr Rebeaud hat dargelegt, dass er die Funktion des Europarates vor allem komplementär zur EG sieht, also dass er die Funktion des Europarates in einem Ge-
gengewicht zur rein wirtschaftlichen Betrachtungsweise sieht. Nachdem das in der Kommission zum Ausdruck gekommen ist, möchte ich sagen: Wahrscheinlich wird es abgesehen von dieser inhaltlichen Definition - auch wenn die europäische In- tegration im wirtschaftlichen Bereich in weitestem Masse Mit- tel- und Osteuropa erreicht haben wird - immer noch einen weiteren konzentrischen Kreis um das alles herum geben, so dass der Europarat eine ganz wichtige Funktion hat, sein Ge- dankengut gleichsam darüber hinaus auszustrahlen. Es gibt also einerseits eine inhaltliche Definition, aber es gibt auch eine geographische Dimension. Selbst wenn einmal die wirt- schaftliche Integration ihren grössten denkbaren Kreis er- reicht haben wird, wird diese Funktion des Europarates immer bleiben - ich nehme es wenigstens an. Ich habe auch sonst keine Angst um diese Organisation.
Ich möchte noch kurz zu einer Bemerkung von Frau Segmüller Stellung nehmen. Sie hat den Europarat als die flexibelste in- ternationale Organisation bezeichnet Das stimmt sicher. Ich bin nicht sicher, ob der Passus in meinem Kommissionsbe- richt, wo ich gesagt habe, die KSZE sei noch flexibler, von Frau Segmüller missverstanden worden ist. Das stimmt eben inso- fern, als die KSZE vor allem auf Ministerebene funktioniert; dort liegt die Gewichtsverteilung zwischen Regierungsebene und Parlamentsebene eindeutig auf der Ministerebene, und die Organisation ist sehr informell, so dass sehr viel schneller reagiert werden kann. Ich habe mit dieser Analyse nicht die Flexibilität des Europarates herabmindern wollen.
Schliesslich ist in verschiedenen Erklärungen auf die Parla- mentarierkonferenz, also das parlamentarische Forum der KSZE, eingegangen worden. Ich habe diesen Punkt nur sehr beiläufig erwähnt Nachdem das angeschnitten worden ist, sollte vielleicht aus der Diskussion der Aussenpolitischen Kommission noch erwähnt werden, dass die historischen Hin- tergründe, die von verschiedenen Fraktionssprechern und -sprecherinnen richtig dargelegt worden sind und deshalb nicht wiederholt werden müssen, besprochen worden sind und dass man eigentlich der Meinung war, es solle - wenig- stens von der Schweiz - wenn auch nicht gerade eine perso- nelle Identität, so doch immerhin eine personelle Annäherung der beiden Delegationen in den beiden parlamentarischen Versammlungen gefunden werden. Es war ja ursprünglich die Idee der Schweiz, wie bereits gesagt worden ist, dass die Par- lamentarische Versammlung des Europarates eigentlich auch den Grundstock für die KSZE-Konferenz bilden sollte. Das scheiterte dann aus den dargelegten Gründen. So wurde von der Schweiz die Idee eingebracht, man könnte wenigstens weitgehend eine personelle Identität bei den Delegationen si- chern. Das ist sicherlich nicht etwas, das als Dogma angese- hen werden muss, aber es sollte darüber gesprochen werden. In der Aussenpolitischen Kommission war man der Meinung, eine personelle Annäherung müsste immerhin geprüft werden.
M. Caccia, rapporteur: Je ferai quelques remarques concer- nant deux questions soulevées lors du débat, soit le problème des minorités et celui de l'environnement
A propos des minorités, j'ai l'impression que l'on tend à sures- timer quelque peu les mesures qui nous ont permis de faire de notre pays un Etat dans lequel les minorités traditionnelles ne connaissent pas de conflits. Soulignons que le succès obtenu en Suisse tient à l'adéquation entre les minorités et leur occu- pation territoriale. Le choix de la voie fédéraliste a permis en outre, sans grands efforts constitutionnels, de laisser une marge de manoeuvre aux cantons et aux organisations dans lesquelles ces minorités se retrouvent. Notamment, les pro- blèmes ont pu être résolus avant la création des Etats natio- naux, donc avant la naissance du nationalisme.
Si l'on considère le type de problèmes de minorité que ren- contrent aujourd'hui les pays d'Europe centrale ou orientale, force est de constater que ces difficultés sont autrement plus graves que celles que nous avons à résoudre. En Suisse, par exemple, si un Tessinois se rend à Zurich et désire s'y intégrer, il parle le «Züridütsch». Si un Zurichois vient au Tessin, il peut s'en tirer avec l'italien, mais dans quelques cas il devra ap- prendre le patois. C'est un tout autre problème si, dans un
21-N
N 27 août 1992
1450
Conseil de l'Europe. Rapports
pays, une minorité, pour des raisons historiques, a été disper- sée dans tout le territoire, ou lorsque des minorités, comme cela est le cas dans l'ex-Union soviétique, ont été transplan- tées de force et ont déjà subi une fois le sort de l'histoire. Main- tenant que ces républiques retrouvent leur indépendance, leurs habitants souhaitent renvoyer les minorités dans leurs pays d'origine. Elles risquent de subir une deuxième fois les événements de l'histoire. C'est pourquoi, comparés à tout cela, nos problèmes sont bien minimes.
En ce qui concerne l'environnement - à l'intention de M. Rebeaud - j'ai pu participer à titre de remplaçant aux tra- vaux de la Commission de l'environnement, et en tant que membre à ceux de la Commission des sciences et de la tech- nologie. Je puis vous affirmer qu'un grand travail s'y accom- plit, notamment quant à la Charte européenne de l'environne- ment, dans le domaine des eaux. On y a traité des désastres survenus dans l'Europe centrale et orientale. De plus, nous sommes préoccupés par le problème des grandes réserves naturelles. Il existe un projet tendant à instituer un système de protection du bassin du Danube. On s'est beaucoup occupé de climat, des risques technologiques, des problèmes de transports. C'est un domaine dans lequel les activités du Conseil de l'Europe fleurissent de façon très intéressante et avec grand succès, surtout en faveur des nouvelles démocra- ties de l'Europe centrale et orientale.
M. Felber, président de la Confédération: Rassurez-vous, je serai bref: il fait chaud, et vous avez peut-être d'autres points à votre programme.
Je voudrais remercier les porte-parole de la commission de leurs rapports très complets. Ils ont souligné les problèmes qui sont ressortis des discussions au sein de la Commission de politique extérieure et qui sont issus naturellement aussi des rapports du Conseil fédéral et du rapport de la Délégation suisse à l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe. Permettez-moi de remercier, au nom du gouvernement, cette Délégation suisse au Conseil de l'Europe de la qualité de son travail, de son engagement, de la force qu'elle met dans la poursuite du dessein ou des projets qu'elle a engagés et sou- tenus, et surtout de la collaboration - à mon tour de le dire - qu'elle offre très généreusement au Département des affaires étrangères et à son chef. C'est objectivement très utile et très important dans une enceinte internationale.
Je voudrais souligner à mon tour que le Conseil de l'Europe est une institution absolument indispensable. Il prend au- jourd'hui une dimension paneuropéenne, qui n'est plus contestée par personne. C'est d'ailleurs grâce aux événe- ments qui se sont déroulés en Europe centrale et orientale, à partir de l'accès à la démocratie de nouvelles républiques pré- cédemment sous le joug totalitaire, que le Conseil de l'Europe suscite à nouveau un très grand intérêt, même dans les grands pays de la Communauté. Je puis vous affirmer que le ministre français des affaires européennes, Mme Guigou, a très clairement exprimé ce point de vue en disant par exem- ple - et c'est une épine que l'on retirait du pied de ceux qui soutiennent le Conseil de l'Europe - que la fameuse Confédé- ration européenne, en définitive, c'était le Conseil de l'Europe. C'est la seule enceinte dans laquelle tous les pays démocrati- ques, d'Europe centrale et d'Europe orientale, peuvent s'ex- primer lorsqu'ils y ont adhéré. Tous ces Etats, sans qu'il leur soit fait aucune concession quant aux statuts du Conseil de l'Europe, adhèrent à ce Conseil en ratifiant la Convention euro- péenne des droits de l'homme, en acceptant les règles de la Cour européenne des droits de l'homme, qui est la seule Cour internationale au monde qui accepte de traiter de recours per- sonnels. C'est un élément absolument unique qu'il faut jalou- sement préserver.
Voilà ce que je tenais à vous dire, c'est ce qui a entraîné le pré- sident suisse du Comité des ministres à inscrire à son pro- gramme cette visite aux Etats-unis car il était absolument in- dispensable qu'on laisse au Conseil de l'Europe, avec ses quarante années d'expérience et les nombreux arrêts d'une Cour des droits de l'homme qui sont respectables et respec- tés, et applicables, le soin de traiter des problèmes de droits de l'homme évoqués à la Conférence sur la sécurité et la coo-
pération en Europe. Celle-ci n'aurait jamais pu le faire. N'étant pas une institution supranationale mais une conférence, elle n'a pas d'Etats membres mais seulement des Etats partici- pants, elle n'engage pas les Etats; ceux-ci le font par des dé- clarations politiques qui ne sont pas immédiatement contrô- lées, en tout cas dans le détail. Il était donc indispensable, je le répète, que ce soit le Conseil de l'Europe qui puisse continuer d'appliquer les programmes vérifiant l'application du respect des droits de l'homme dans tous les pays qui participent à la Conférence sur la sécurité et la coopération en Europe.
Le Conseil fédéral ne peut pas se prononcer quant au postulat que vous désirez adopter puisqu'il ne lui a pas encore été sou- mis. Je peux seulement informer le Conseil national - et son président en particulier - que la proposition du Département des affaires étrangères est rédigée et que le chef de ce dépar- tement propose au Conseil fédéral d'accepter le postulat de la Commission de politique extérieure demandant la ratification de ces deux conventions: la Charte européenne de l'autono- mie locale et la Convention pour la sauvegarde du patrimoine architectural de l'Europe. Nous procéderons à des consulta- tions dans le cadre du Groupe de contact - c'est comme s'il y avait eu une fuite, Monsieur Rebeaud, mais en réalité vous en aviez parlé en commission. C'est la voie qui sera suivie. Nous souhaitons également y parvenir, comme avec les autres conventions de la catégorie A, dans le courant de cette législa- ture. Encore une fois, je suis obligé, Monsieur le président, de réserver la décision du Conseil fédéral, car je ne suis pas muni de pouvoirs suffisants pour vous dire que le postulat est ac- cepté sans autre.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, von allen drei Berichten (91.081, 92.019 und 92.013) Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Ad 91.081
Postulat der Aussenpolitischen Kommission Konventionen des Europarates. Ratifizierung
Postulat de la Commission de politique extérieure Conventions du Conseil de l'Europe. Ratification
Wortlaut des Postulates vom 12. Mai 1992 Der Bundesrat wird gebeten, bei den Kantonen eine neue Ver- nehmlassung durchzuführen, um festzustellen, ob diese heute eine Ratifizierung durch die Schweiz:
der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwal- tung und
des Abkommens zum Schutze des baugeschichtlichen Er- bes in Europa
noch während dieser Legislaturperiode unterstützen würden.
Texte du postulat du 12 mai 1992
Le Conseil fédéral est prié de lancer une nouvelle procédure de consultation auprès des cantons pour déterminer si ceux-ci soutiendraient aujourd'hui une ratification par la Suisse:
de la Charte européenne de l'autonomie locale et
de la Convention pour la sauvegarde du patrimoine archi- tectural de l'Europe,
en sorte que ces deux textes puissent être ratifiés au cours de la présente législature.
Eurolex. Mitspracherecht in den Betrieben
1451
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 31. August 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Die neue Vernehmlassung soll über das Kontaktgremium der Kantone erfolgen.
Déclaration écrite du Conseil fédéral du 31 août 1992
Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat. La nouvelle consultation pourrait être envisagée dans le cadre du Groupe de contact des cantons.
Präsident: Der Bundesrat konnte zu diesem Postulat bisher noch nicht Stellung nehmen. Weil das eine Abkommen von der liberalen Fraktion bestritten wird, stimmen wir über beide Punkte des Postulates einzeln ab. - Sie sind damit einverstan- den.
Punkt 1 - Point 1
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
41 Stimmen 46 Stimmen
Punkt 2 - Point 2 Ueberwiesen - Transmis
92.057-40
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Information und Mitsprache der Arbeitnehmer in den Betrieben. Bundesbeschluss EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Information et consultation des travailleurs dans les entreprises. Arrêté fédéral
Botschaft Il und Beschlussentwurf vom 15. Juni 1992 (BBI V 520) Message Il et projet d'arrêté du 15 juin 1992 (FF V 506) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art 68 RCN
Antrag der Kommission Mehrheit Eintreten
Minderheit (Blocher, Dreher, Mauch Rolf) Nichteintreten
Eventualantrag der Minderheit (Blocher, Dreher, Früh, Mauch Rolf, Thür, Schwab) (falls der Nichteintretensantrag abgelehnt wird) Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das gesetzlich vorgesehene Vernehmlas- sungsverfahren durchzuführen.
Antrag der SD/Lega-Fraktion Nichteintreten Antrag der Fraktion der Auto-Partei
Rückweisung des Geschäfts 92.057-40 Eurolex an den Bun- desrat
mit dem Auftrag, klare Arbeitspapiere vorzulegen, welche den geltenden Gesetzestext, die Forderung des Acquis commu- nautaire, den Entwurf des Bundesrates und den Entscheid der Kommission in der auf Fahnen üblichen synoptischen Darstel- lung zeigen.
Proposition de la commission Majorité Entrer en matière
Minorité (Blocher, Dreher, Mauch Rolf) Ne pas entrer en matière
Proposition subsidiaire de la minorité (Blocher, Dreher, Früh, Mauch Rolf, Thür, Schwab) (en cas de rejet de la proposition de non entrée en matière) Renvoi au Conseil fédéral avec mandat d'ouvrir la procédure de consultation prévue par la loi.
Proposition du groupe DS/Ligue Ne pas entrer en matière
Proposition du groupe des automobilistes Renvoyer le projet Eurolex 92.057-40 au Conseil fédéral en l'invitant à soumettre des documents de travail qui présen- tent avec toute la clarté souhaitable, au moyen des dépliants habituels, le texte de loi actuellement en vigueur, les exigen- ces de l'acquis communautaire, le projet du gouvernement et la décision de la commission.
M. Matthey, rapporteur: L'arrêté fédéral sur la participation a pour but de répondre aux articles 67 et 68 de l'Accord sur l'Es- pace économique européen relatif à la politique sociale. C'est un des secteurs des dispositions horizontales aux quatre liber- tés et tout particulièrement à l'annexe concernant la santé, la sécurité du travail et le droit du travail. L'arrêté s'en réfère plus particulièrement à trois directives communautaires: l'une concernant les mesures visant à promouvoir l'amélioration de la sécurité et la santé des travailleurs, l'autre les licenciements collectifs, et la troisième le maintien des droits des travailleurs en cas de transfert d'entreprise ou d'établissement ou de par- tie d'entre eux
La base constitutionnelle de l'arrêté figure à l'article 34ter de la constitution qui prévoit que la Confédération a le droit de légi- férer sur les rapports entre employeur et employés ou ou- vriers, notamment sur la réglementation en commun des questions intéressant l'entreprise et la profession. La partici- pation des travailleurs au sein de l'entreprise a fait l'objet de nombreuses initiatives parlementaires depuis des décennies. Le sujet a d'ailleurs été soumis au vote populaire en 1976, à partir d'une initiative des syndicats ouvriers et d'un contre-pro- jet du Parlement A l'époque, le double oui n'était pas autorisé et c'est un double non qui était sorti des urnes, dont l'interpré- tation du résultat fut d'ailleurs diversement appréciée.
D'initiatives en commissions d'experts et en avant-projets de loi, rien de concret ne ressortit des travaux du Parlement ou du Conseil fédéral. Qui plus est, lors de sa session de juin 1990, notre conseil décida d'ailleurs de classer toutes les interven- tions relatives à la participation des travailleurs. Tout au long de ces discussions, l'un des principaux objets de divergence fut sans conteste l'étendue de cette participation: les uns sou- haitaient la voir établir au niveau de la gestion de l'entreprise, les autres la limitant au niveau de l'exploitation.
Le projet d'arrêté du Conseil fédéral tient compte des travaux et des positions connues jusqu'à ce jour en matière de partici- pation. Il vise une triple préoccupation: la première, présenter une législation-cadre minimum mais indispensable pour ré- pondre à l'acquis communautaire en matière de droit des tra- vailleurs d'être consultés et informés, et cela dans un seul et
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Parlamentarierdelegation beim Europarat. Bericht Délégation parlementaire auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
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1992
Année
Anno
Band
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Volume
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Augustsession
Session
Session d'août
Sessione
Sessione di agosto
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.013
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
27.08.1992 - 15:00
Date
Data
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1436-1451
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