673
Eurolex. Zollgesetz
Art. 40 Abs. 3 Bst. a, Abs. 4, Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 40 al. 3 let. a, al. 4, ch. Il Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
M. Reymond, rapporteur: L'exigence du domicile en Suisse pour l'octroi des licences pour le commerce de gros est discri- minatoire au sens du traité et elle est donc supprimée.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
30 Stimmen 1 Stimme
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.057-10
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Zollgesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur les douanes. Modification
Botschaft I und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBI V 1) Message I et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V 1)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Büttiker, Berichterstatter: Im Rahmen von Eurolex - man kann es kaum glauben - ist im Zollgesetz ein einziger Artikel betrof- fen. Die Aenderung betrifft lediglich die sogenannte Kabotage, das heisst die Zulassung von Lastwagen aus dem EWR-Raum zum innerschweizerischen Güterverkehr. Dies ist eine Konse- quenz der Dienstleistungsfreiheit für Spediteure. Nach Arti- kel 15 Ziffer 1 Zollgesetz sind für Fahrzeuge, die vom Ausland her kommen, Personen und Waren transportieren und hierauf die Schweiz wieder verlassen, keine Zollbeträge zu bezahlen. Aufgrund dieser jetzt gültigen Bestimmung ist der Transport von Personen und Waren zwischen Ortschaften im Inland, so- genannte Binnentransporte oder Kabotage, ausgeschlossen. Die Artikel 47 bis 52 des EWR-Abkommens sehen aber die Gleichbehandlung aller im Europäischen Wirtschaftsraum an- sässigen Verkehrsteilnehmer vor. Gemäss EG-Verordnung, die Gegenstand des EWR-Abkommens bildet, müssen nun solche Binnentransporte im Sinn der Dienstleistungsfreiheit zugelassen werden. Artikel 15 des Zollgesetzes muss entspre- chend abgeändert werden.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Stän- derates ist für Eintreten und hat der Vorlage in der Gesamtab- stimmung mit 8 zu 0 Stimmen, also einstimmig, zugestimmt. Gestatten Sie mir noch eine Zusatzbemerkung: Artikel 15 Zif- fer 1 (Seite 199 der Botschaft 92.057/l) ist kein Meisterstück guter Gesetzessprache. Ich glaube, ein normaler Bürger wird diesen Satz kaum verstehen. Ich möchte Herrn Bundesrat Stich bitten, zuhanden des Zweitrates eine bessere, verständ- lichere Formulierung zu finden.
Bundesrat Stich: Ich teile die Auffassung des Kommissions- präsidenten, dass man Artikel 15 Ziffer 1 zweiter Satz elegan- ter formulieren könnte. Aber vielleicht sollten wir uns hier der EG anpassen.
Jagmetti: Ich erlaube mir, im Anschluss an die Bemerkung von Herrn Bundesrat Stich noch beizufügen: Die beiden Ver- ordnungen, die hier genannt werden, gelten ja automatisch ohne Umsetzung in nationales Recht. Meines Erachtens kann man sie in der ausdrücklichen Erwähnung sehr wohl weglas- sen, ohne damit unseren Verpflichtungen des EWR nicht zu genügen.
Nachdem wir das mit einem Mitglied der nationalrätlichen Kommission schon vorbesprochen und vereinbart haben, dürfte eine einfachere Regelung kommen. Eine solche drängt sich um so mehr auf, als offenbar davon auszugehen ist, dass diese Verordnungen per 1. Januar 1993 wieder geändert wer- den. Es wäre wirklich nicht sehr sinnvoll, EG-Verordnungen in ein nationales Gesetz zu schreiben, die beim Inkrafttreten des nationalen Rechts schon nicht mehr gelten würden. Ich wäre dankbar, wenn Herr Bundesrat Stich diesen Schritt zu einer einfacheren Formulierung mitbegleiten könnte.
Bundesrat Stich: Auch das haben wir bei diesem Artikel be- reits berücksichtigt. Aber ich bin trotzdem der Auffassung, dass man es einfacher machen könnte.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
26 Stimmen
1 Stimme
An den Nationalrat - Au Conseil national
Präsidentin: Damit haben wir unsere Traktandenliste in gu- tem Marschtempo erledigt. Ich danke Ihnen für diese Fort- schritte.
Schluss der Sitzung um 11.15 Uhr La séance est levée à 11 h 15
6-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Zollgesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur les douanes. Modification
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1992
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Augustsession
Session
Session d'août
Sessione
Sessione di agosto
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.057-10
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.08.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
673-673
Page
Pagina
Ref. No
20 021 540
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.