Eurolex Loi sur les épidémies
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22 septembre 1992
Schweiz bringen können, weil die Freizügigkeit das erlaubt. Ueber Baugarantie und ausfallende Steuern sprechen wir dann später.
Ich habe zwei Fragen an Herrn Bundesrat Cotti:
Wieweit werden unsere Prüfinstitutionen - ich denke an Empa, SIA-Normen, SEV-Bestimmungen - zum Einsatz kom- men? Müssen diese bewährten Prüforgane zuerst akkreditiert sein?
Bei über 70 Institutionen wurden Vernehmlassungen durch- geführt. In der Zusatzbotschaft II zur EWR-Botschaft (92.057, Bd. Il), Seite 283, wird über das Ergebnis wenig ausgesagt Wie beurteilt der Bundesrat die Stellungnahmen, vor allem jene der Kantone?
Bischof: Der vorliegende Bundesbeschluss bringt einen riesi- gen Aufwand an Bürokratie mit sich. Die Schweizer Baustoff- produzenten, die schon seit Jahren normengerecht produzie- ren, betrachten die nun vorgebrachten Lösungen schlichtweg als zu aufwendig und als zu verwaltungslastig. Letztlich be- zahlt der Kunde diesen Aufwand, ohne dafür jedoch ein besse- res Produkt zu erhalten. Schweizer Bauprodukte haben ein Qualitätsniveau, das von unseren Nachbarländern niemals er- reicht wird. Eine weitere Steigerung der Qualität wäre nur dann erwünscht, wenn erwiesen wäre, dass damit der Sicherheit ge- dient wäre. Die sofortige Inkraftsetzung des Bundesbeschlus- ses wird damit begründet, dass ab dem 1. Januar 1994 bei öf- fentlichen Aufträgen nur noch EG-normierte Produkte berück- sichtigt werden dürfen.
Eine gewisse Harmonisierung der bautechnischen Vorschrif- ten wäre nicht zu verachten. Nur dürfte dies nicht bedeuten, dass von überall das jeweils höchste Schutzniveau übernom- men wird. Auch müsste sich der bürokratische Aufwand der neu erforderlichen Präventivkontrolle in Grenzen halten. Wir würden besser daran tun, die Realität nicht aus den Augen zu verlieren, statt den Rechtssicherheiten und Kontrollgläubig- keiten nachzurennen. Unserer Bauwirtschaft ist mit der vorge- zogenen Inkraftsetzung des Bundesbeschlusses nur dann ge- dient, wenn unser Recht nicht uns selbst diskriminiert, indem Auflagen gemacht werden, die von den übrigen EWR-Staaten letztlich nicht übernommen und folglich nicht durchgesetzt werden.
Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici- nesi lehnt darum diesen Bundesbeschluss einstimmig ab.
Giger, Berichterstatter: Aufgrund der kritischen Bemerkungen der Herren Neuenschwander und Bischof möchte ich einige Ergänzungen anbringen.
Ich stelle in Abrede, dass damit keine Qualitätssteigerung ver- bunden ist Durch die Prüfungsstelle werden automatisch nur Produkte zugelassen, die einer gewissen Qualitätsanforde- rung entsprechen, und das wird sich positiv auswirken. Der Bauherr wird nicht mehr lange nachfragen müssen, ob dieser Baustoff wohl genügen dürfte oder nicht. Es stimmt, was Herr Neuenschwander gesagt hat, dass im Vernehmlassungsver- fahren 70 Institutionen angefragt worden sind - darunter vor allem auch die Kantone. Man darf aber sagen, dass die Begei- sterung dieser Befragten nicht sehr gross war. Der Schweizeri- sche Baumeisterverband (SBV) hat gestern abend noch ge- tagt und dieser Vorlage zähneknirschend zugestimmt Dem stehen auf der anderen Seite auch positive Momente gegen- über, die wir nicht unberücksichtigt bleiben lassen dürfen. So zum Beispiel, dass der öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden kann, nur Bauprodukte zu benutzen, die der Richtlinie entsprechen. Die kantonalen Gesetze werden dabei nicht ver- nachlässigt, sie werden ihre Gültigkeit weiterhin beibehalten. Ausnahmen sollten aber auch in Zukunft durchaus möglich sein. Ich möchte gerade an die «Handwerkerklausel», wie sie so schön genannt wird, erinnern: Artikel 4 Absatz 4 der Bau- produkterichtlinie besagt, dass Bauprodukte, welche nicht in Serie oder in kleiner Stückzahl hergestellt werden, nur einem Verfahren einfachster Art bis überhaupt keinem Verfahren un- terstellt werden müssen. Das sind einige Hinweise, die wichtig erscheinen.
Ich möchte Sie bitten, dieser Vorlage zuzustimmen.
Bundesrat Cotti: Ich habe zwei Fragen von Herrn Neuen- schwander zu beantworten.
Die Empa ist bereits als Zulassungsstelle gemeldet. Prüf-, Ueberwachungs- und Zertifizierungsstellen müssen die in den Richtlinien erwähnten Bedingungen erfüllen. Das heisst, sie müssen akkreditiert werden.
Bezüglich der Vernehmlassung hat Ihnen Herr Giger schon mitgeteilt, was von verschiedener Seite gesagt worden ist. Be- sondere Begeisterung herrschte für diese Vorlage nicht vor. Anderseits ist es notwendig, wenn man das europäische Recht ernst nimmt, auch das zu übernehmen, was nicht unbe- dingt zu Begeisterungsstürmen führt.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Eintreten) offensichtliche Mehrheit
Für den Antrag der SD/Lega-Fraktion (Nichteintreten) 15 Stimmen
Präsident: Nun folgt die Abstimmung über den Rückwei- sungsantrag.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Fraktion der Auto-Partei 12 Stimmen
Dagegen offensichtliche Mehrheit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-28 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1-28 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident: Für die Uebergangsbestimmungen in Artikel 27 gilt der Vorbehalt der definitiven Regelung der Referendums- frage.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 75 Stimmen Dagegen 18 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.057-1
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1537 hiervor - Voir page 1537 ci-devant
Präsident: Eintreten wurde in der Sondersession (am 1. Sep- tember 1992) beschlossen; danach haben Sie das Geschäft zur Detailberatung an die Kommission zurückgewiesen.
Eurolex Epidemiengesetz
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Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 3 (neu) Antrag der Kommission Bund und Kantone treffen in weiteren die nötigen Massnah- men, um den Menschen vor gentechnisch veränderten Erre- gern zu schützen.
Antrag Gonseth Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1 al. 3 (nouveau)
Proposition de la commission
La Confédération et les cantons prennent en outre les mesu- res propres à protéger l'homme contre les agents pathogènes génétiquement modifiés.
Proposition Gonseth Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 3 Abs. 3 Antrag der Kommission Streichen
Antrag Gonseth Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 3 al. 3 Proposition de la commission Biffer
Proposition Gonseth Adhérer au projet du Conseil fédéral
Art. 29a (neu) Antrag der Kommission Titel
Einschliessungsmassnahmen Abs. 1
Wer mit gentechnisch veränderten Erregern umgeht, die er weder im Versuch freisetzen, noch in den Verkehr bringen darf (Art. 29b), muss alle Einschliessungsmassnahmen treffen, die aufgrund der Gefährlichkeit der Erreger notwendig sind. Abs. 2
Der Bundesrat führt für den Umgang mit diesen Erregern eine Melde- oder Bewilligungspflicht ein.
Antrag Gonseth Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 29a (nouveau) Proposition de la commission Titre
Mesures de confinement
Al. 1
Celui qui manipule des agents pathogènes génétiquement modifés qu'il ne peut ni disséminer à des fins de recherche ni mettre sur le marché (art. 29b), doit prendre toutes les mesu- res de confinement exigées par le danger qu'ils présentent. Al. 2
Le Conseil fédéral soumet à déclaration ou à autorisation la manipulation de ces agents pathogènes.
Proposition Gonseth Adhérer au projet du Conseil fédéral
Frau Gonseth: Zweck des Epidemiengesetzes ist es, den Menschen vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Es ist deshalb wichtig, dass wir als Parlament unsere Aufgabe be- sonders verantwortungsbewusst wahrnehmen. Wir müssen gesetzliche Lücken möglichst schnell schliessen, also Ge- setze erlassen, die sinnvoll sind und nicht gleich wieder geän- dert werden müssen. Schnellzugstempolösungen oder mini- malistische Lösungen à la Ständerat werden der Sache nicht gerecht
Mit meinem Antrag möchte ich Sie bitten, den Vorschlag des Bundesrates wiederaufzunehmen und damit heute die gesetz- lichen Lücken betreffend die natürlichen pathogenen Erreger zu schliessen. Heute spielen die natürlichen pathogenen Erre- ger als Krankheitserreger für den Menschen eine viel bedeu- tendere Rolle als die gentechnisch veränderten Erreger.
Diese natürlich vorkommenden Erreger sind Viren, Bakterien, Hefen, Schimmelpilze, Protozoen und Würmer. Das geltende Gesetz weist hier grosse Lücken auf. Es bestehen grössten- teils nur allgemeine Richtlinien der Schweizerischen Akade- mie der medizinischen Wissenschaften. So fehlt zum Beispiel eine Kontrolle bei der Einfuhr von hochpathogenen Viren. Im- mer mehr werden diese natürlichen krankheitserregenden Keime auch zum Abbau von Schadstoffen in Böden einge- setzt. Einer der Keime, der nun eingesetzt werden soll, ist der Pseudomonas, ein Keim, welcher wegen seiner gefürchteten Antibiotika-Resistenz langwierige und gefährliche Infektionen verursachen kann.
Nach übereinstimmender Ansicht von Fachleuten ist es des- halb sinnvoll, die natürlich vorkommenden pathogenen Orga- nismen jetzt zusammen mit den gentechnisch veränderten Or- ganismen im Epidemiengesetz zu erfassen. Dies dient der Ein- heit der Materie. Wir müssen den Bereich der natürlich vor- kommenden Erreger ja so oder so regeln.
Diese Dringlichkeit ist auch von niemandem bestritten; im Ge- genteil. Laut Botschaft wird die jetzige Einbindung ins Epide- miengesetz von Fachgesellschaften, Verbänden und Labora- torien gewünscht und gutgeheissen. Zudem sind es ja auch nicht diese natürlichen pathogenen Keime, die das Gesetz umstritten machen, sondern es ist der Bereich der gentech- nisch veränderten Organismen, welche die Gesetzesvorlage so brisant macht
Ich bin schockiert darüber, wie mit diesen natürlichen patho- genen Erregern in den verschiedenen Kommissionen, die sich damit befasst haben, kurzsichtig und ohne eingehende Prü- fung oder Hearings mit Fachleuten, geradezu «hüst und hott», umgegangen wird.
Unsere Kommission hat zum Beispiel von der Aenderung beim Umweltschutzgesetz durch die ständerätliche Kommis- sion erst während ihrer Sitzung erfahren. Wir konnten deshalb kaum noch eine richtige Diskussion über dieses Thema vorbe- reiten. Hearings waren wegen dem Zeitdruck schon gar nicht möglich. Ganz knapp - mit 9 zu 8 Stimmen - hat unsere Kom- mission auf den reduzierten Entwurf des Ständerates umge- schwenkt.
Wenn wir dieser minimalistischen Lösung ebenfalls zustim- men werden, werden wir die Arbeit an diesem Gesetz gleich nach Behandlung der Eurolex wiederaufnehmen müssen. Dies hat auch Herr Direktor Zeltner vom BAG in der Kommis- sion bestätigt. Machen wir also nicht solch sinnlose doppelte Arbeit; machen wir das, was jetzt in diesem Bereich wirklich nötig ist.
Ich möchte Sie deshalb bitten, meinem Antrag auf Beibehal- tung der Bundesratsvariante, welche auch die natürlichen krankmachenden Keime einbezieht, zuzustimmen.
Seiler Rolf, Berichterstatter: Bevor ich ein paar Worte zum An- trag von Frau Gonseth sage, möchte ich doch in kurzen Zügen noch die Arbeiten der Kommission schildern, weil ja die Kom- mission ursprünglich Nichteintreten beantragte. Ihr Rat hat uns dann mit dem Auftrag wieder nach Hause geschickt, die Arbeit, die uns übertragen war, doch zu machen. Das haben wir dann auch getan.
Wir haben in unserer Arbeit nebst dem Antrag, die pathogenen Organismen nicht einzubeziehen, vor allem folgende Anträge übernommen, auf die ich kurz hinweisen möchte.
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Bei den Strafbestimmungen in Artikel 35 lag der Kommission ein Antrag vor, die Busse bis auf 100 000 Franken zu erhöhen. Die Kommission beschloss einstimmig - und zwar auf Vor- schlag der Verwaltung -, auf die Nennung von Beträgen zu verzichten, womit die im Strafgesetzbuch genannten Höchst- beträge - 40 000 oder 50 000 Franken - massgebend sind. Ebenso ist die Kommission der Meinung, dass die Strafandro- hung nicht Haft, sondern Gefängnis sein soll, wie dies in Arti- kel 60 des Umweltschutzgesetzes vorgesehen ist.
Mit 9 zu 8 Stimmen schlägt die Kommissionsmehrheit vor, auch den Bundesbeschluss über die Aenderung des Epide- miengesetzes bis zum 31. Dezember 1994 zu befristen. Da ein Minderheitsantrag vorliegt, werden wir auf diese Bestimmung zurückkommen.
Im übrigen legen wir Ihnen zwei Motionen (Motion 1 der Kom- mission für soziale Sicherheit und Gesundheit; Motion 2 der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesund- heit) vor. Auch diese sind bestritten, so dass wir dann in der Detailberatung ebenfalls auf diese Geschichte zurückkom- men wollen.
Zum Antrag von Frau Gonseth: Dazu muss ich zuerst eine kleine Geschichte erzählen, da ich hier darauf aufmerksam ge- macht wurde, dass man immer von den Beschlüssen des Ständerates spreche.
Wir sind für dieses Geschäft Prioritätsrat - aber eben nur auf dem Papier. Denn die Kommission des Ständerates hat, bevor wir dieses Gesetz in unserer Kommission behandeln konnten, die Vorlage an die Verwaltung zurückgewiesen, und zwar mit dem Auftrag, einen Gesetzestext vorzulegen, der die pathoge- nen Organismen nicht einschliesst, sondern sich nur an den Minimalstandard des EWR anlehnt. Pflichtbewusst hat die Ver- waltung dies gemacht, und postwendend hat die Kommission des Ständerates mit einer kleinen Aenderung die Vorlage der Verwaltung - d. h. ohne die pathogenen Organismen - auch verabschiedet. Der Ständerat selbst hat dazu noch nicht Stel- lung genommen. Es sind also nur Beschlüsse bzw. Anträge der Kommission des Ständerates.
Unsere Kommission hat sich ebenfalls eingehend mit dieser Frage beschäftigt: Nachdem die Kommission des Ständerates beschlossen hatte, im Umweltschutzgesetz - entgegen unse- rem Beschluss - auf die pathogenen Organismen zu verzich- ten, beschloss unsere Kommission mit 9 zu 8 Stimmen, eben- falls auf den Entwurf der Verwaltung einzuschwenken und die pathogenen Organismen hier nicht zu berücksichtigen.
Frau Gonseth beantragt nun, wieder auf den Entwurf des Bun- desrates zurückzukommen. Wir hatten ja beim Umweltschutz- gesetz dieselbe Situation. Mit Stichentscheid des Präsidenten sind wir wieder auf die pathogenen Organismen einge- schwenkt, das heisst, diese werden ebenfalls miteinbezogen, mit all den Folgen, die dieser Beschluss in sich birgt
Die Kommission hat, wie gesagt, mit 9 zu 8 Stimmen be- schlossen, die pathogenen Organismen nicht im Gesetz zu er- fassen. Persönlich unterstütze ich den Antrag von Frau Gon- seth. Die Kommission ist dagegen mehrheitlich dafür, der Ver- waltung zu folgen.
M. Philipona, rapporteur: Permettez-moi tout d'abord de vous rappeler dans quel cadre nous nous trouvons avant de prendre la décision concernant la proposition de Mme Gonseth.
Le 23 avril 1990, la Communauté européenne a édicté deux di- rectives relatives au génie génétique: la directive 90/219 concernant l'utilisation confinée de micro-organismes généti- quement modifiés et la directive 90/220 réglant la dissémina- tion volontaire de tels organismes dans l'environnement. Ces directives font partie intégrante de l'acquis communautaire, c'est-à-dire qu'au terme de l'Accord sur l'Espace économique européen, la Suisse est tenue de les transposer dans sa législation.
L'arrêté fédéral portant modification de la loi sur les épidémies que nous examinons aujourd'hui est l'instrument qui permet de faire passer ces directives dans notre droit national. Etant donné que la Suisse n'a pas négocié de délai transitoire dans ce domaine, ces directives devront donc entrer en vigueur en même temps que l'Accord sur l'EEE. La directive 90/219 vise à
ce que l'utilisation confinée de micro-organismes génétique- ment modifiés soit affectée de manière à limiter les effets néga- tifs qu'ils peuvent avoir sur la santé de l'homme. Quant à l'au- tre directive, elle a pour objet la protection de la santé de l'homme et la protection de l'environnement en cas de dissé- mination volontaire d'organismes génétiquement modifiés dans l'environnement, ainsi que la commercialisation de pro- duits qui en contiennent ou qui en sont constitués. Des procé- dures de notification et d'autorisation sont prévues ici égale- ment
La question centrale qui concerne également la proposition de Mme Gonseth est de savoir s'il faut une réglementation étendue ou réduite. Dans son message, le Conseil fédéral avait prévu qu'à l'occasion de la transposition de ces directi- ves dans le droit suisse il fallait étendre la législation aux orga- nismes naturellement dangereux pour l'homme. Ce faisant, il est allé au-delà de ce qu'exigeait la reprise de ces deux directi- ves. Le Conseil fédéral jugeait que cette manière de procéder était judicieuse car la législation actuelle accuse des lacunes sur ce point. En laissant à l'écart les organismes naturellement pathogènes, on crée une situation que Mme Gonseth et les si- gnataires de la proposition de minorité regrettent, à savoir que la loi protégerait l'homme contre les agents pathogènes géné- tiquement modifiés mais pas contre ceux qui sont dangereux de par la nature. La question de savoir s'il faut se limiter à re- prendre exclusivement la réglementation exigée par l'Accord sur l'EEE ou si, comme l'entendait le Conseil fédéral, on de- vrait faire une exception pour ces organismes dangereux pour la santé, a déjà donné lieu à de vives discussions lors de l'exa- men de la loi sur la protection de l'environnement. Le Conseil national s'est rallié à la solution large, tandis que le Conseil des Etats entend limiter la réglementation aux organismes gé- nétiquement modifiés. Cette question a également fait l'objet de discussions au sein des commissions chargées d'exami- ner le projet. Les deux commissions proposent au plénum de ne prendre que la réglementation rendue nécessaire en vertu de l'Espace économique européen, c'est-à-dire de régler uni- quement les agents pathogènes génétiquement modifiés.
Votre commission vous propose donc d'adopter une régle- mentation qui porte uniquement sur ce qui est exigé par l'Ac- cord EEE, c'est-à-dire qui n'inclut pas les agents pathogènes naturels, ni les formes de manipulations des agents pathogè- nes génétiquement modifiés que la CEE ne réglemente pas comme, par exemple, le transport, l'importation, l'exportation ou le transit La commission vous propose donc de ne garder que trois divergences que nous examinerons par la suite. Elles concernent l'article 29c sur la sécurité biologique, l'article 35 où l'on propose une aggravation des peines, et enfin la durée de la validité de cet arrêté.
M. Deiss: Les difficultés liées à la loi sur les épidémies ainsi qu'à la loi sur la protection de l'environnement tiennent en fait à certaines carences de notre législation. Certains voudraient donc saisir l'occasion pour obtenir dès maintenant une régle- mentation plus exhaustive. Il y a là une double incohérence. Tout d'abord, on reproche au procédé d'être engagé à une vi- tesse expresse et, en même temps, ou voudrait y introduire encore des éléments supplémentaires allant au delà du né- cessaire. D'autre part, si on tient véritablement à une telle législation, tout en étant, pour certains, plutôt opposés à l'Es- pace économique européen, il n'est pas très cohérent de vou- loir introduire ces nouvelles dispositions dans ce paquet Euro- lex. Tout dépendrait alors de l'aboutissement du vote sur la ra- tification du Traité sur l'Espace économique européen.
La logique veut donc qu'on se limite ici au strict nécessaire, et, comme viennent de le dire les rapporteurs de la commission, ce ne sont que les agents pathogènes génétiquement modi- fiés. D'ailleurs, pour ceux qui souhaitent davantage, c'est déjà bon à prendre, mais il est évident que la présente délibération n'est pas l'endroit approprié pour mettre en place des lois fon- damentales qui ne sont d'ailleurs pas demandées par la ratifi- cation.
Un autre élément qui doit nous inciter à nous limiter au strict nécessaire, c'est que cette loi semble être celle qui va permet- tre aux deux conseils de se mettre d'accord. Il est vrai qu'à pro-
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pos de cette loi nous sommes le conseil prioritaire mais, étant donné que les délibérations se font en parallèle et qu'en parti- culier, en ce qui concerne la loi sur la protection de l'environ- nement, les idées sont déjà arrêtées au Conseil des Etats, on peut dire que nous sommes déjà là dans une procédure d'éli- mination des divergences. Il faudrait donc que notre conseil, qui était à un cheveu de le faire pour la loi sur la protection de l'environnement, emboîte le pas et suive le Conseil des Etats et sa commission, c'est-à-dire se limite aux agents pathogè- nes génétiquement modifiés. Cela suppose évidemment que le Conseil national revienne sur sa décision dans le contexte de la loi sur la protection de l'environnement.
Ceci dit, le groupe démocrate-chrétien, dans sa majorité, va soutenir la solution la plus restrictive, c'est-à-dire celle qui vous est proposée par la majorité de la commission.
Jöri: Ich plädiere für Einschliessung der natürlichen pathoge- nen Keime ins Epidemiengesetz.
Beim Epidemiengesetz steht der Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten im Zentrum. Von dieser Zielset- zung aus abgeleitet ist es logisch, dass die natürlichen patho- genen Keime miteingeschlossen bleiben, wie es der Bundes- rat in seinem Entwurf vorsieht.
Epidemien werden durch krankmachende oder eben patho- gene Keime verursacht. Also ist ein Epidemiengesetz ohne Einschluss von krankmachenden Keimen ein innerer Wider- spruch und sinnlos. Im weiteren entsteht eine Rechtslücke, die sofort nach Inkrafttreten des revidierten Epidemiengesetzes nach dem 1. Januar 1993 - nach den Aussagen von Herrn Di- rektor Zeltner vom Bundesamt für Gesundheitswesen - im Eil- verfahren wieder geschlossen werden müsste. In ein paar Mo- naten müssten wir uns also wieder mit dem gleichen Gesetz befassen; ein unsinnig doppelspuriges Verfahren, das wir uns auch zeitlich nicht leisten können. Konkret passen wir heute das Epidemiengesetz an den EWR-Vertrag an, im Wissen darum, dass wir es in ein paar Monaten wieder von neuem in Angriff nehmen müssen.
Ich bitte Sie, dem Antrag Gonseth zuzustimmen und dem Bun- desrat zu folgen, die krankmachenden Keime im Epidemien- gesetz zu belassen und alle entsprechenden Formulierungen zu unterstützen.
M. Rebeaud: J'aimerais vous lancer un appel à la cohérence. Il est vrai que les procédures sont compliquées et qu'on n'a pas l'habitude de traiter dans ce plénum d'un sujet que la com- mission du Conseil des Etats a déjà traité. J'aimerais néan- moins qu'on respecte les ordres de priorité.
M. Seiler Rolf, rapporteur de la commission, nous a parlé d'une proposition de l'administration. Il n'y a pas de proposi- tion de l'administration mais un texte rédigé par l'administra- tion à la demande de la commission du Conseil des Etats. L'administration et le Conseil fédéral veulent maintenir les or- ganismes pathogènes dans la loi. M. Philipona trouve moyen de parler de divergences avec le Conseil des Etats alors qu'il n'y en a pas, le Conseil des Etats n'ayant pas encore pris de décision! Nous n'avons donc pas à soumettre nos délibéra- tions aux impressions que nous donnent les résultats d'une discussion tenue au sein d'une commission du Conseil des Etats - qui est un groupe de travail interne - qui n'a pas de va- leur de décision.
Le Conseil national doit être cohérent. Au mois d'août, nous avons déjà eu ce débat. J'étais rapporteur de langue française à propos de la loi sur la protection de l'environnement. Par 77 voix contre 77 avec la voix prépondérante du président pour ces deux directives de la Communauté, nous avons dé- cidé de laisser la question des organismes pathogènes dans la loi sur la protection de l'environnement. Cette décision est également valable pour la loi dont nous parlons aujourd'hui car le problème est identique. Le président de notre conseil a dit qu'il votait pour la proposition du Conseil fédéral pour créer une divergence éventuelle avec le Conseil des Etats. Or, si cette volonté s'est traduite par une décision de notre conseil, nous ne pouvons pas aujourd'hui prendre une décision diffé- rente. A supposer que la semaine prochaine, mardi exacte- ment, au sujet de la loi sur les épidémies et de la loi sur la pro-
tection de l'environnement dont le Conseil des Etats discutera le même jour, le Conseil des Etats décide d'exclure cette ques- tion des organismes pathogènes des deux lois, nous devrons alors faire un vote contraire si nous voulons nous rallier au Conseil des Etats, mais à ce moment-là seulement. Nous ne pouvons pas dire au Conseil des Etats une fois que nous vou- lons garder la question des organismes pathogènes dans la loi et une autre fois que nous ne le voulons pas. C'est la raison pour laquelle je vous demande, afin que la position de notre conseil soit comprise et qu'elle ne soit pas incohérente, de nous en tenir à la logique de notre décision du mois d'août sur la protection de l'environnement et d'accepter la proposition de Mme Gonseth.
Präsident: Die LdU/EVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie auf das Wort verzichtet, aber den Anträgen von Frau Gonseth zu- stimmt.
Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Anträge von Frau Gonseth ablehnt
Frau Heberlein: Unsere Fraktion möchte sich nach wie vor auf die wirklich notwendigen Anpassungen im Rahmen der Euro- lex beschränken. Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, den Antrag von Frau Gonseth zu Artikel 1 Absatz 3 (neu), Arti- kel 3 Absatz 3 und Artikel 29a (neu) abzulehnen. Entgegen den Beschlüssen des Ständerates wird hier wieder verlangt, auf die bundesrätliche Regelung zurückzukommen. Ich bin damit einverstanden, dass wir eine Differenz zum Ständerat schaffen. Wir haben dies anlässlich der Diskussion über die Strafbestimmungen gesehen, die vom Umweltschutzgesetz abweichen, und in der Kommission auch so beschlossen.
Damit ich nicht nochmals ans Rednerpult treten muss, möchte ich Ihnen ausrichten, dass die FDP-Fraktion die weiteren Min- derheitsanträge sowie die beiden Motionen der Kommission ablehnen wird.
Seiler Rolf, Berichterstatter: Wenn ich nochmals spreche, ist es wegen des Votums von Herrn Rebeaud.
Es ist in der Tat so, wie ich das vorgängig geschildert habe. Die Kommission des Ständerates hat die Vorlage an die Verwal- tung zurückgewiesen, mit dem Auftrag, die pathogenen Orga- nismen auszunehmen, und die Verwaltung hat diesen Vor- schlag bearbeitet und vorgelegt. Für uns war dann die Situa- tion die, dass wir einerseits die Vorlage des Bundesrates hat- ten und andererseits die Vorlage der Verwaltung, die von der ständerätlichen Kommission bereits verabschiedet worden war, nicht aber vom Ständerat. Der Vorschlag der Verwaltung, der von der ständerätlichen Kommission gutgeheissen wor- den ist, schliesst die pathogenen Organismen aus.
Herr Rebeaud hat schon recht, wenn er sagt, wir hätten beim Umweltschutzgesetz in diesem Rat beschlossen, diese Orga- nismen ebenfalls zu berücksichtigen, auch im Sinne des Bun- desrates. Es würde der Logik entsprechen, beim Epidemien- gesetz dieselben Beschlüsse zu fassen. Das ist richtig und ent- spricht der Logik.
Nun folgte die Kommission des Ständerates in bezug auf das Umweltschutzgesetz unserem Antrag aber nicht, sondern sie bestätigte die eigenen Beschlüsse; das heisst, auch beim Um- weltschutzgesetz will der Ständerat an seinem Beschluss fest- halten und diese pathogenen Organismen nicht berücksichti- gen. Das gab denn auch den Ausschlag für den Entscheid un- serer Kommission (9 zu 8 Stimmen): Um weitere Differenzen zu vermeiden, aber ohne zum Beschluss des Ständerates be- treffend Umweltschutzgesetz in der Differenzbereinigung Stel- lung genommen zu haben, möchte die Kommission auf jene Vorlage eintreten, die die pathogenen Organismen nicht be- rücksichtigt. Das ist die Lage.
Ich bitte Sie nochmals, den Antrag von Frau Gonseth abzu- lehnen.
M. Philipona, rapporteur: Si j'ai parlé tout à l'heure de la déci- sion du Conseil des Etats, cela concernait évidemment la loi sur l'environnement, alors qu'en l'occurrence il s'agit de la dé- cision de la commission du Conseil des Etats.
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Nous sommes dans le processus Eurolex, par conséquent nous devrions éviter de créer et de maintenir des divergences, puisque nous sommes tenus de légiférer plus rapidement C'est pourquoi la majorité de la commission vous propose de vous en tenir au minimum nécessaire requis pour l'Espace économique européen, étant donné que tant la commission du Conseil des Etats en ce qui concerne cette loi que le plé- num en ce qui concerne la loi sur l'environnement tiennent à ce minimum nécessaire. C'est la raison pour laquelle une ma- jorité de la commission s'est décidée dans ce sens-là et cela explique le pourquoi de la comparaison, même si nous som- mes le conseil prioritaire.
Bundesrat Cotti: Das Parlament hat ab und zu Freude am Pingpongspiel; ich persönlich auch. Wir haben in letzter Zeit beim Gewässerschutzgesetz einiges erlebt. Sie haben diesem Spiel während etwa drei Jahren gefrönt, bis das Volk das Ge- setz mit fast 70 Prozent der Stimmen sanktioniert hat.
Heute beginnen Sie ein weiteres Spiel zwischen den beiden Räten und, wenn ich richtig verstehe, auch zwischen den Kom- missionen der beiden Räte, die praktisch dieselbe Frage, wenn auch in verschiedenen Gesetzgebungen, behandeln. Nur gibt es einen Unterschied zu damals: Die EWR-Normen müssen innerhalb zweier Wochen angenommen werden, und Sie müssen dieses Spiel irgendwann beenden. Sie stehen un- ter Zeitdruck.
Materiell möchte ich nochmals auf die schon dargelegten Tat- bestände hinweisen. Sie nehmen die pathogenen Erreger von der Regelung aus. Es sind aber die krankheitserregenden Or- ganismen, die pathogenen Organismen, zu regeln. Das be- streitet kein Mensch, weder in der Diskussion in diesem Saal noch in der Vernehmlassung. Hier sind sich die chemische In- dustrie und die Grünen einig. Hier besteht überhaupt keine Schwierigkeit Sie möchten die pathogenen Organismen, aus welchen Gründen auch immer, ausnehmen, mit der Konse- quenz, die Herr Jöri schon erwähnt hat: In ein paar Monaten werden Sie die gleiche Vorlage wieder vorgelegt erhalten. Sie werden dann für Ihre Pingpongspiele mehr Zeit haben. Aber Sie werden die gleiche Vorlage dann behandeln müssen. Wieso das, frage ich Sie.
Ich muss Sie aber formell an die Fristen erinnern. Innerhalb ei- niger Tage müssen Sie Eurolex hinter sich haben. Ob die Fri- sten reichen, um die Differenzen zwischen den Kommissionen und den Räten zu bereinigen, wird mit jeder Stunde, die ver- geht, fraglicher.
Deshalb möchte ich es wirklich Ihnen überlassen. Von der Sa- che her ist es dringend notwendig, den Umgang mit den krankheitserregenden Organismen zu regeln, das ist doch je- dem klar. Jede Verspätung bedeutet auch Verantwortung. Aber vom Ablauf her steht nun der EWR vor der Türe; wie Sie mit der Zeit umgehen werden, überlasse ich Ihnen.
Art. 1 Abs. 3; 3 Abs. 3; 29a - Art. 1 al. 3; 3 al. 3; 29a
Abstimmung - Vote Für die Anträge der Kommission Für die Anträge Gonseth
78 Stimmen 60 Stimmen
Art. 2 Titel, Abs. 2 (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2 titre, al. 2 (nouveau) Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 29 Antrag der Kommission .... umgeht, muss alle Massnahmen ...
Art. 29
Proposition de la commission .... de prendre toutes les mesures ....
Angenommen - Adopté
Art. 29b (neu) Antrag der Kommission Mehrheit Titel
Absichtliche Freisetzung und Inverkehrbringen
Abs. 1
Wer gentechnisch veränderte Erreger im Versuch freisetzen oder in den Verkehr bringen will, benötigt dafür eine Bewilli- gung. Abs. 2
Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Voraussetzung und das Verfahren für die Erteilung der Bewilligung.
Minderheit (Gonseth, Bundi, Hafner Rudolf, Jöri, Rechsteiner) Die Freisetzung gentechnisch veränderter Erreger in die Um- welt ist verboten.
Art. 29b (nouveau)
Proposition de la commission Majorité
Titre
Dissémination volontaire et mise sur le marché
Al. 1
Celui qui veut disséminer à des fins de recherche ou mettre sur le marché des agents pathogènes génétiquement modifiés, doit posséder une autorisation.
Al. 2
Le Conseil fédéral règle les conditions auxquelles est liée la délivrance de l'autorisation et la procédure y relative.
Minorité (Gonseth, Bundi, Hafner Rudolf, Jöri, Rechsteiner) La dissémination d'organismes génétiquement modifiés dans l'environnement est interdite.
Frau Gonseth, Sprecherin der Minderheit: Bei der Beratung des Epidemiengesetzes und des Umweltschutzgesetzes in der Kommission wie auch hier im Rat war ich immer wieder schockiert, dass wir als Schweizer Musterknaben und Muster- frauen vor allem dem EWR-Vertrag in vorauseilendem Gehor- sam unbedingt hundertprozentig zustimmen müssen; über den hochbrisanten Inhalt der Vorlage, der wir da zustimmen sollen, wird eigentlich kaum diskutiert. Besonders gilt das für den brisanten Teil der Freisetzung von genetisch veränderten Mikroorganismen, also Bakterien und Viren. Dieser hoch- brisante Teilinhalt ist nämlich auch bei Fachleuten heiss um- stritten.
Ich bin deshalb schockiert, weil letztlich jede Freisetzung von genetisch veränderten Mikroorganismen auch ein unkalkulier- bares Experiment mit der Gesundheit der Menschen bedeu- tet. Wir erleben gegenwärtig eine der furchtbarsten Seuchen, welche die Menschheit je getroffen hat. Niemand wird das be- streiten, wenn er oder sie jemals einen aidskranken Menschen bis zum Tod begleitet hat oder auch nur die eindrücklichen Bil- der der Ausstellung über aidskranke Menschen in der Ein- gangshalle des Parlamentsgebäudes hat auf sich wirken las- sen. Immer noch ist die Wissenschaft bei der Suche nach dem Ursprung der Schadenquelle von Aids im ungewissen. Die zahlreichen Hypothesen, die über den Ursprung von Aids auf- gestellt wurden, sind ein eindrückliches Beispiel dafür, welch schiere Unmöglichkeit es bedeutet, eine Schadenquelle bei vi- ralen Krankheiten zu lokalisieren, vor allem, wenn die Latenz- phase von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit wie bei Aids viele Jahre dauert. Daran müssen wir denken, wenn wir ein solches Gesetz über gentechnisch veränderte Organismen erlassen.
Am Beispiel Aids wollte ich bewusst machen, welch grosses Risiko genmanipulierte Viren und Bakterien in der Umwelt be- deuten können und welche Verantwortung wir da als Gesetz- geber übernehmen. Wir müssen feststellen, dass in diesem Bereich das Mass unseres Unwissens viel grösser ist als das Mass dessen, was wir wissen. Deshalb wird auch die Freiset- zung von genmanipulierten Organismen von Fachleuten als viel grösseres Risiko eingestuft als etwa die Freisetzung von
Eurolex. Epidemiengesetz
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genetisch verändeten Pflanzen. Bei der Freisetzung von gen- manipulierten Mikroorganismen kann wohl lange alles gutge- hen, aber wenn etwas passiert, können die Folgen verheerend sein, weil im Gegensatz zu chemischen und atomaren Risiken die Gefahren bei Mikroorganismen ganz andere sind: Die Ge- fahr lebt. Die Erreger können ihre Menge je nach Bedingung explosionsartig erhöhen. Die Erreger können sich auch in sehr kurzer Zeit über die ganze Welt ausbreiten, wie wir es zum Bei- spiel von den asiatischen Grippeviren kennen, welche jeweils nach wenigen Monaten auf der ganzen Welt nachgewiesen werden können.
Das langfristige biologische Risiko, welches bei der Freiset- zung von genetisch veränderten Organismen ausgeht, ken- nen wir schlicht nicht. Die Risikoforschung auf diesem Gebiet steckt nämlich noch in den Kinderschuhen, ja in den Kleinkin- derschuhen. Bestehende Risikomodelle und Risikobewälti- gungsstrategien können den äusserst komplexen Zusam- menhang zwischen genmanipulierten Organismen und Oeko- system nur sehr unzufriedenstellend beschreiben. Ein Morato- rium für die Freisetzung von genetisch veränderten Organis- men ist deshalb zumindest so lange angezeigt, bis wir mehr über die Risiken für die menschliche Gesundheit wissen.
Sie als Gesundheitsminister, Herr Cotti, aber auch Sie als Par- lamentarier sollten eigentlich meine Sorge teilen und deswe- gen den Schutz der Bevölkerung höher bewerten als die öko- nomischen Interessen der chemischen Industrie, welche in ei- nem erbitterten Konkurrenzkampf einmal mehr die möglichen Gefahren herunterspielt. Jede Freisetzung bedeutet ein unkal- kulierbares Risiko für die Gesundheit der Menschen.
Für mich ist es auch eine ungeheure Zumutung, dass die EG- Kommission in Brüssel in völlig undemokratischer Weise Richtlinien erlässt, welche uns zwingen sollen, in unserem Land Freisetzungen zuzulassen. Nach dem Subsidiaritäts- prinzip wäre doch zumindest zu fordern, dass jedes Land sel- ber bestimmen kann, ob es das Risiko der Freisetzungen jetzt schon eingehen will, und dass jedes Land auch weiter ge- hende Schutzbestimmungen für seine Bevölkerung erlassen könnte.
Für mich ist es deshalb, angesichts des Unwissens über die biologischen Zusammenhänge von der Freisetzung von ge- netisch veränderten Bakterien und Viren, schlicht unverant- wortlich, wenn wir jetzt in absolutem EWR-Gehorsam bereits die gesetzlichen Grundlagen für die Freisetzung schaffen. Ein Moratorium ist angezeigt, bis wir über die Risiken besser Be- scheid wissen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsminderheit für ein Freisetzungsverbot zuzustimmen.
Eymann Christoph: Ich bitte Sie im Namen der liberalen Frak- tion, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Der fundamentalistische Minderheitsantrag verhindert wich- tige Schritte in der Gentechnologieforschung. Unsere Gesetz- gebung in diesem Bereich muss auf diejenige des Auslandes abgestimmt werden, besonders auf diejenige im EG-Gebiet. Jede Verschärfung gegenüber den ausländischen Regelun- gen verschlechtert die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Wirtschaft und chemische Industrie, Frau Gonseth, das ist nichts Anonymes, das sind Frauen und Männer in verschiede- nen Positionen, die arbeiten. Gerade Sie, die auch aus der Re- gion Basel kommen, wissen, dass dort jeder dritte Franken di- rekt oder indirekt aus der chemischen Industrie stammt.
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man einen Gegensatz konstruiert: auf der einen Seite das legitime Sicherheitsbedürf- nis der Bevölkerung und auf der anderen Seite, etwas schwarzweiss geschildert, die Interessenlage der Industrie, die als anonym geschildert wird - so geht das nicht. Die Aus- wirkungen bis hin zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Aus- land wären schlimm, und ich frage mich, ob dies den Unter- zeichnerinnen und Unterzeichnern der Minderheitsanträge bewusst ist.
Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge Gonseth abzulehnen.
Jöri: Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag, der die Freisetzung von gentechnisch veränderten Erregern vor-
läufig - ich betone: vorläufig - verbietet. Die ganze Angelegen- heit ist beim heutigen Wissensstand hochproblematisch; das geben selbst Wissenschafter zu. Es bleibt beim momentanen Wissensstand ein nicht verantwortbares Restrisiko.
Welche Gegenmassnahmen treffen wir, Herr Gesundheitsmi- nister, wenn sich herausstellt, dass in die Freiheit entlassene gentechnisch veränderte Mikroorganismen die Menschen krank machen werden; wenn Infektionen auftreten, die gegen Antibiotikatherapien resistent sind? Ich glaube, dass im Epide- miengesetz, wo der Schutz des Menschen im Zentrum steht, ein vorläufiges Verbot der Freisetzung im Sinne eines Morato- riums gerechtfertigt ist - bis wir mehr wissen, bis wir ein eigent- liches Gentechgesetz in Angriff nehmen.
Es heisst, dass wir mit einem Verbot von Freisetzungen EG- Richtlinien verletzen. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Aeusserung eines Fachmannes aus dem Bundesamt für Gesundheitswesen hin, der - protokollarisch festgehalten - meinte, dass im Prinzip aus Gründen, die ausserhalb der Richtlinien lägen, wie ethische Bedenken usw., Verbote von Freisetzungen ausgesprochen werden könnten. Wir könnten, wenn wir wollten ....; aber es sind ja nur vorgeschobene recht- liche Bedenken, die für andere Interessen herhalten müssen. Die Gentechnologie ist nicht nur die Schlüsseltechnologie der Zukunft, sondern auch die zukünftige Wachstumsbranche. Ich zitiere aus dem Kobago-Bericht: «In den Anwendungsmög- lichkeiten der Gentechnologie steckt ein beträchtliches Poten- tial, dem bei verantwortungsbewusster Handhabung grosse Bedeutung für die Wirtschaft, das Gesundheitswesen und den Umweltschutz zukommt » Die Reihenfolge ist bemerkenswert Das Zitat stammt aus dem Bericht der interdepartementalen Koordinationsstelle der Bewilligungsverfahren für die Anwen- dung von DNS-Organismen, dem Kobago-Bericht.
Wir erachten aus diesen Ueberlegungen heraus ein Verbot von Freisetzungsversuchen, beschränkt auf zwei Jahre, als vertretbar, bis wir im ordentlichen Gesetzgebungs- und Recht- setzungsverfahren, in einem eigentlichen Gentechnologiege- setz, das Problem seriös und mit mehr Tiefgang angehen und lösen können.
Hafner Rudolf: Gentechnologie kann zweifellos potentiell sehr gefährlich sein. Wir bewegen uns jetzt in dieser Materie; sie verdient es, dass wir aufmerksam verfolgen, was sich da tut. Man darf sogar sagen, dass nebst der Atomtechnologie die Gentechnologie heute die wohl gefährlichste Technik dar- stellt. Nun, es lockt der Forschertrieb! Schon in Goethes «Faust» ist beschrieben, wie nicht nur bei Faust selber irgend- welche Sachen brodeln, sondern auch sein Gehilfe daran in- teressiert ist und noch weitermacht, bis er schliesslich die Gei- ster, die er gerufen hat, nicht mehr loswird.
Diese Gefahr besteht bei dieser Materie auch. Die Frage ist: Was passiert, wenn Viren, Bakterien usw. freigesetzt werden? Diese können mutieren - das ist bekannt -, und es ist auch klar, dass die Viren, wenn sie einmal freigesetzt sind, nicht mehr kontrolliert und zurückgerufen werden können. Des- halb sind wir der Auffassung, dass man hier vorsichtig sein muss.
Wenn von seiten der liberalen Fraktion gesagt wurde, das sei fundamentalistisch, dann sage ich: Wir treten fundamental für den Schutz der Bevölkerung ein, aber wir haben nichts dage- gen, dass die Wirtschaft in jenen Bereichen, wo es verantwort- bar ist, tätig ist.
Man könnte auch hochgiftige Sachen wie DDT usw. in grossen Mengen produzieren; man könnte in der Schweiz wieder Atombomben herstellen; das wäre vielleicht auch ein denkba- res Wirtschaftsförderungsprojekt. Aber irgendwo kommt die Grenze, wo man noch eine gewisse Ethik beachten muss. Ich glaube, bei der hochgefährlichen Gentechnologie sind wir nahe an dieser Grenze oder im Begriff, die Schwelle zu über- schreiten. Wir sind auch der Auffassung, dass der Fortschritt der Schweizer Bevölkerung nicht davon abhängt, dass man möglichst viele Schiegen und Tomoffeln usw. produziert und noch künstliche Viren freisetzt, sondern wir sind der Auffas- sung, dass der Fortschritt an einem anderen Ort liegen kann. Die grüne Fraktion bittet Sie, den Minderheitsantrag Gonseth zu unterstützen.
N
22 septembre 1992
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Eurolex. Loi sur les épidémies
Präsident: Die LdU/EVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie den Minderheitsantrag Gonseth unterstützt.
Keller Rudolf: Nicht nur Artikel 29b, sondern das gesamte vor- liegende Epidemiengesetz befriedigt uns in keiner Art und Weise. Es sind deshalb nicht nur grundsätzliche Anti-Eurolex- Ueberlegungen, die die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi zur Ablehnung der Vorlage und ins- besondere von Artikel 29b in der Formulierung der Mehrheit geradezu verpflichten. Denn eigentlich diskutieren wir in die- sem Gesetz weniger über sogenannte Epidemien im engeren Sinne des Wortes als vielmehr über den erweiterten Begriff der Gentechnologie, einer relativ neuen Technologie, die zahlrei- che Gefahren in sich birgt. Sehr viel ist auf diesem Gebiet noch ungeklärt, offen und vor allem auch umstritten. Das haben auch die ausgedehnten Diskussionen in der Kommission ge- zeigt Wir sind grundsätzlich für eine vorsichtigere Handha- bung der Gentechnologie, als sie in dieser Eurolex-Vorlage vorgesehen ist.
Bei Artikel 29b schliessen wir uns deshalb der Minderheit an, die die Freisetzung von gentechnisch veränderten Erregern in die Umwelt verbieten will. Wer gibt uns eigentlich das morali- sche Recht, so locker via Eurolex, wie wir das nun tun wollen, solche Freisetzungen zu bewilligen? Ist uns wirklich bewusst, was wir mit dieser Bestimmung da zulassen, welche Gefahren- momente für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt vorhanden sind?
Wir sind durchaus bereit, die Bedürfnisse der Forschung, der Chemie, auch der Biologie in diesem Bereich zu akzeptieren. Aber dies muss in einem detaillierten Gesetz ausserhalb von Eurolex geregelt sein, sonst ist Missbräuchen Tür und Tor ge- öffnet. Ich weiss als Nordwestschweizer, dass die Basler Che- mie in diesem Bereich äusserst vorsichtig operiert, und ich an- erkenne das auch. Ich weiss es zu würdigen, dass da sehr viele hochqualifizierte, aber auch andere Arbeitsplätze zur Dis- kussion stehen. Wir wollen der Chemie auch gar keinen Knüp- pel zwischen die Beine werfen.
Aber es gibt nicht nur die sorgsam arbeitende Basler Chemie, denn mit Eurolex bekommen auch Forscher aus dem EG- Europa, aus den umliegenden und vielleicht sogar aus südli- chen Ländern, die Möglichkeit, bei uns zu wirken, zu forschen. Da müssen wir schon sehen, dass der Sicherheitsstandard in manchen EG-Ländern nicht unseren Vorstellungen und Be- dürfnissen entspricht. Das ist das, was uns vor allem Angst macht
Was wir daher sehr dringend brauchen, ist ein Gentechnolo- giegesetz. Ich zweifle bei den Mehrheiten in diesem Parlament und auch bei den Mehrheiten im Ständerat nicht daran, dass in einem solchen Gesetz die berechtigten und ausgewiesenen Bedürfnisse der Schweizer Forschung dannzumal sehr mass- geblich Berücksichtigung finden werden. Deshalb hat auch niemand Grund dazu, uns heute bei Artikel 29b eine Jammer- parade vorzuführen.
Diese Ueberlegungen bedingen, dass wir den Bundesbe- schluss bis Ende 1994 befristen und auch den beiden Motio- nen der Kommission zustimmen. Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi wird also die vorsichtige Linie einschlagen.
Wick: Ich möchte zuerst zum Votum von Herrn Keller Rudolf sagen, dass bis jetzt gesetzlich überhaupt nichts geregelt wurde, und dennoch ist in den 20 Jahren, seit man in diesem Bereich forschen kann, nichts passiert Dies zeigt, dass man diese Möglichkeiten überall mit sehr grosser Verantwortung wahrgenommen hat. Ich bedaure es, dass man davon nie Kenntnis nehmen will.
Im Zusammenhang mit diesen Erregern im Epidemiengesetz ist festzuhalten, dass sehr viele Sicherheitsvorkehrungen ein- gebaut sind, und zwar in den verschiedenen Aemtern, zum Beispiel im Bundesamt für Gesundheitswesen. Wenn es also darum geht, eine solche Freisetzung durchzuführen, braucht es neu eine Bewilligung, die es bis heute nicht gebraucht hätte, und diese Bewilligung muss von den Fachleuten in die- sen Aemtern erteilt werden. Wir sind alle davon überzeugt, dass sie sehr restriktiv vorgehen werden und nur dort, wo es
wirklich sinnvoll und überhaupt angezeigt ist, dazu bereit sein werden.
In diesem Zusammenhang habe ich das Votum von Frau Gon- seth über Aids nicht begriffen, ausser man würde auf die alten Schauergeschichten zurückblenden, in denen ein russisches Ehepaar behauptet hat, Aids sei in gentechnologischen Labo- ratorien entstanden. Leider, respektive Gott sei Dank, konnte nachgewiesen werden, dass das Aids-Virus schon lange auf natürliche Art und Weise «im Verkehr» war, bevor die Gentech- nologie überhaupt erfunden wurde. Das damalige Horrorsze- narium hat sich also in nichts aufgelöst
Ich möchte Ihnen folgendes sagen: Wenn jemand irgend so etwas kriminell handhaben will, wird er selbstverständlich keine Bewilligung verlangen, er wird auch nicht auf normalen Wegen gehen. Wenn irgendeine terroristische Gruppe so et- was unternehmen würde, könnten wir das mit keinem Gesetz verhindern. Hier geht es aber um etwas anderes. Es geht um den vernünftigen Einsatz von gewissen Erregern. Beispiele zu bringen ist sehr schwierig, weil es auf diesem Gebiet praktisch keine gibt. Das zeigt, wie restriktiv man da vorgeht und auch in Zukunft vorgehen will.
Ein Beispiel: Wenn Sie irgendeine Seuche in der Landwirt- schaft oder irgendwelche Schadinsekten, zum Beispiel die Heuschreckenschwärme, bekämpfen wollten, mussten Sie das bis jetzt mit massivem Einsatz von Chemie machen, an- ders ging es gar nicht. Wenn man hier einen Erreger finden könnte, der besonders aggressiv gegen diese Wanderheu- schrecken wäre, aber sonst keinem anderen Insekt Schaden zufügen würde, wäre das ein Produkt, das unter Umständen zum Verkehr freigegeben würde. Dieser Erreger könnte ein na- türlicher Erreger sein. Es könnte aber auch ein natürlicher Er- reger gegen diese Heuschrecken sein, der gentechnisch noch etwas modifiziert werden könnte, um seine Gefährlich- keit für die Heuschrecken zu vergrössern. An solche Fälle muss man denken. Dass man menschenpathogene Erreger nicht freisetzen darf, ist doch selbstverständlich. Dennoch: Wenn Sie eine Salmonellose haben, dann setzen Sie, wenn immer Sie sich aufs WC setzen, diese Erreger frei. Es geht aber nicht darum, sondern darum, dass man allenfalls gentech- nisch veränderte Erreger nicht freisetzen darf. Mir scheint das absolut selbstverständlich. Die einzige Anwendung, die ich mir vorstellen könnte, wäre eine gentechnische Modifikation eines solchen Erregers, die ihn praktisch apathogen macht. Dieser Erreger würde es dann erlauben, so, wie man das bis jetzt auch mit nicht-gentechnischen Mitteln gemacht hat, ei- nen wirksamen Impfstoff herzustellen. Das ist der einzige Fall, den ich mir wirklich vorstellen kann. Deswegen sehe ich nicht ein, warum wir hier gegen die EG-Richtlinie verstossen sollen. Die Frage stellt sich einfach - Herr Keller hat das auch sehr of- fen gesagt, ich danke ihm dafür -, ob es nicht in erster Linie darum geht, nicht EWR-konform zu sein.
Seiler Rolf, Berichterstatter: Wir haben einmal mehr sehr viel über Gentechnologie gehört. Aber so kompliziert die Frage an und für sich ist, hier ist sie sehr einfach. Der Minderheitsantrag. das generelle Verbot der Freisetzung, widerspricht der EG- Richtlinie, und damit ist das Verbot nicht EWR-konform. Sie haben zu entscheiden, ob Sie gehorsam sein wollen oder nicht
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen (mit 8 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen), gehorsam zu sein, und ich möchte Ihnen das auch empfehlen.
M. Philipona, rapporteur: Au nom de la majorité de la com- mission, je vous demande de refuser la proposition de mino- rité Gonseth pour différentes raisons.
Tout d'abord, le libellé ne fait mention que d'organismes géné- tiquement modifiés et non d'organismes pathogènes ou d'agents pathogènes, ce qui est, à mes yeux, une lacune as- sez grave. Ensuite, cette proposition est contraire au Traité sur l'EEE. Enfin, il s'agit d'une attitude face à l'évolution de la science: on peut soit interdire parce qu'on ne connaît pas tout, soit réglementer et contrôler ce qui doit l'être.
C'est cette dernière solution que la majorité de la commission vous propose d'adopter.
1683
Eurolex. Epidemiengesetz
Bundesrat Cotti: Herr Seiler Rolf hat die formelle Seite der Pro- blematik beleuchtet. Es besteht kein Zweifel: Wir haben hier eine klare Weisung aus dem Eurorecht, und wir können dieser Weisung nicht entgehen. Ich sage zum x-tenmal, dass der EWR-Vertrag, wenn man ihn ernst nimmt, Verpflichtungen ent- hält, die einmal passen und einmal nicht passen können. Die formelle Lage ist absolut klar.
Aber lassen Sie mich jetzt auf das Materielle zu sprechen kom- men, denn ich glaube, dass hier eindeutig eine Uebereinstim- mung zwischen Formellem und Materiellem besteht.
Ich habe die Aussage von Herrn Eymann mit grossem Inter- esse gehört, als er sagte, es sei ja wahrhaftig künstlich, gerade im Raume Basel eine Kluft zwischen der Bevölkerung und der chemischen Industrie entstehen zu lassen, denn die Chemie bestehe ja auch grösstenteils aus Gliedern jener Bevölkerung. Ich füge gleich ein zweites Element hinzu, welches mich bei diesen Fragen immer besonders beschäftigt: Es ist auch künstlich, eine Kluft zwischen Bevölkerung und Wissenschaft entstehen zu lassen. Ich möchte mich nicht über die grossen Sachkenntnisse auslassen, über die Frau Gonseth und Herr Wick verfügen. Wem man hier Recht geben soll, ist für mich sehr fraglich. Ich weiss nur, dass man in der Geschichte tau- send Mal versucht hat, die wissenschaftliche Entwicklung mit totalen «Njets» zu unterbinden, dass man Wissenschafter in der Geschichte zu Ketzern gemacht hat. Letzten Endes war es aber immer so, dass die wissenschaftliche Entwicklung We- sentliches zur Entwicklung der Menschheit beigetragen hat. Es besteht für mich kein Zweifel, dass auch in der Gentechno- logie Wesentliches für die Entwicklung der Medizin enthalten ist; eine Entwicklung, die man mit einem einjährigen oder zweijährigen Verbot total unterbindet. Sie tun so, als ob Sie da- mit einverstanden wären; das Verbot wollen Sie dennoch. Ich kämpfe heute gegen dieses Verbot. Würden Sie die Diskus- sion in irgendeiner Form - was ich nicht wünsche - auf das nächste oder übernächste Jahr verschieben, würde ich genau dasselbe sagen, denn die Vorschläge, die wir Ihnen heute bringen, würden wir morgen in der genau gleichen Art brin- gen: Bewachung, Bewilligung, nicht etwa Laisser-faire, son- dern objektive Verantwortung bei den Forschern; Ueberwa- chung durch die öffentliche Hand; aber in keiner Weise ein Verbot.
Deshalb sehe ich hier eine totale Uebereinstimmung zwischen der formellen Verpflichtung gemäss EWR-Abkommen und dem, was dem wohlverstandenen Interesse der Schweiz ent- spricht; selbstverständlich nicht in erster Linie dem wirtschaftli- chen Interesse, da bin ich einverstanden; sagen wir also zu- erst dem Interesse unserer Bevölkerung und dem Interesse unserer Wissenschaft, und dann eben doch auch dem legiti- men wirtschaftlichen Interesse.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
65 Stimmen
49 Stimmen
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr La séance est levée à 12 h 55
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification
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1992
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Anno
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02
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Seduta
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Numéro d'objet
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Datum 22.09.1992 - 08:00
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Data
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