Fragestunde
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Sechste Sitzung - Sixième séance
Montag, 28. September 1992, Nachmittag Lundi 28 septembre 1992, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Nebiker
Präsident: Wir haben ein interessantes Abstimmungswo- chenende hinter uns. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung entsprechen in allen Fällen, in denen die Parlamentarier nicht direkt betroffen sind, den Empfehlungen der Bundesversammlung. Wir können uns darüber freuen, dass drei wichtige Vorlagen vom Volk angenommen worden sind.
Das Schweizervolk hat das Neat-Projekt deutlich gutgeheis- sen, was es uns ermöglichen wird, den in den kommenden Jahren zunehmenden Verkehr durch eine Verlagerung von der Strasse auf die Schiene zu bewältigen. Das Volk hat aner- kannt, dass das Projekt sowohl die Anforderungen der Wirt- schaft als auch jene der Umwelt berücksichtigt. Nun ist der Weg für die Ratifizierung des Transitabkommens mit der Euro- päischen Gemeinschaft offen.
Die Aufhebung der Stempelsteuer auf gewissen Wertschriften- geschäften wird den Bankenplatz Schweiz wettbewerbsfähi ger machen und zur Erhaltung der Arbeitsplätze in diesem wichtigen Teil unserer Wirtschaft beitragen.
Das neue bäuerliche Bodenrecht wurde knapp angenommen. Das ist für die Zukunft der schweizerischen Landwirtschaft be- deutungsvoll. Die Gesetzesvorlage war komplex und umstrit- ten; um so erfreulicher ist die Annahme durch die Stimmbür- gerinnen und Stimmbürger.
Bei der Parlamentsreform sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Beschlüssen der grossen Mehrheit des Par- lamentes nicht gefolgt Die Erhöhung unserer Entschädigun gen und die Verbesserung unserer Infrastruktur und Arbeits- mittel wurden klar abgelehnt. Diese Ablehnung muss sicher vor dem Hintergrund der schlechten Wirtschaftslage und dem Zustand der Bundesfinanzen gesehen werden. Ich persönlich deute dieses Ergebnis nicht als Misstrauensvotum gegen das Parlament als Institution unseres demokratischen Staates. Wir müssen für diese Stellungnahme der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Verständnis haben. Diese Ablehnung ist aber auch ein Zeichen dafür, dass wir es nicht verstanden haben, den Bürgerinnen und Bürgern die Anforderungen an das Miliz- parlament verständlich zu machen. Wir müssen uns aber auch fragen, ob wir nicht zum Teil selbst dafür verantwortlich sind. Diesen Fragen müssen wir in nächster Zukunft ebensosehr nachgehen wie der Frage, wie gewährleistet werden soll, dass jede Bürgerin und jeder Bürger es sich leisten können, ein Par- lamentsmandat zu übernehmen. Das Nein gegen die Erhö- hung der Entschädigungen ist kein Nein gegen die Parla- mentsreform.
Die Aenderung des Geschäftsverkehrsgesetzes wurde deut- lich angenommen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich für die Mitwirkung des Parlamentes in der Aussen- politik und für effiziente und zeitgemässe Verfahren ausge- sprochen.
Ich danke allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die an diesen Abstimmungen teilgenommen haben.
Fragestunde - Heure des questions
Frage 1: Züger. Weltausstellungen. Teilnahme der Schweiz Participation de la Suisse aux expositions universelles Die Zahl der Weltausstellungen scheint bis zur Jahrhundert- wende geradezu zu «explodieren».
An wie vielen und an welchen gedenkt die Schweiz offiziell teilzunehmen?
Ist der Bundesrat davon überzeugt, dass dabei das Kosten- Nutzen-Verhältnis immer und überall stimmt?
M. Felber, président de la Confédération: Jusqu'à l'an 2000 auront lieu les expositions universelles suivantes: Taejon, Co- rée du Sud, en 1993; Budapest, Hongrie, en 1996; Lisbonne, Portugal, en 1998, et enfin Hanovre, Allemagne, en l'an 2000. Toutes ces expositions, dont seule celle de Hanovre sera dite une grande exposition universelle du type de celle de Séville, ont été enregistrées par le Bureau international des exposi- tions. La Suisse a décidé de participer, pour des raisons égale- ment économiques, à celle de Taejon - le message y relatif fi- gure sur l'agenda de la session en cours. En ce qui concerne les trois autres expositions, aucune décision n'a été prise; et même le débat relatif à une éventuelle participation de notre pays n'a pas encore été entamé. Lors de ces discussions, la question de la relation coût/bénéfice sera soigneusement prise en considération.
Frage 2: Steinemann. Beteiligung der Schweiz an der Weltausstel- lung in Sevilla
Participation de la Suisse à l'Exposition de Séville
Trifft es zu, dass von den 4 Millionen Franken Zusatzkredit be- treffend die Beteiligung der Schweiz an der Weltausstellung in Sevilla aufgrund eines Rechtsstreits etwa 1 Million Franken al- lein für den «Créateur» des Kartonturms ausgegeben werden muss?
M. Felber, président de la Confédération: Le crédit supplé- mentaire de 4 millions de francs, qui sera demandé au Parle- ment en relation avec la présence de la Suisse à l'Exposition universelle de Séville, concerne exclusivement le renchérisse- ment y relatif. Quant au paiement d'un million de francs à l'architecte Vincent Mangeat, nous pouvons confirmer qu'un arrangement financier d'un tel ordre de grandeur avait effecti- vement été trouvé et prévu dans le budget des 28 millions de l'année 1990. Cette somme était réservée afin de rémunérer M. Mangeat pour les études et les travaux préparatoires en re- lation avec son projet de pavillon ainsi que pour la cession des droits d'auteur au moment où il a quitté le projet. Il n'y a donc pas de versement supplémentaire à M. Mangeat.
Steinemann: Es würde mich interessieren, ob es noch weitere Bezüger solcher «Honorare» für diese unglückliche Präsenta- tion der Schweiz in Sevilla gibt.
M. Felber, président de la Confédération: Tout d'abord, je laisse à M. Steinemann la responsabilité de la qualification qu'il donne à notre présentation à Séville qui, dans le monde entier, est considérée comme intéressante et même assez ou- verte, contrairement à ce qu'on peut imaginer.
Enfin, j'affirme qu'il n'y a pas de nouveau versement. Encore une fois, les quatre millions que nous demandons sont desti- nés à couvrir les coûts de renchérissement de la construction prévue expressément dans notre message aux Chambres fé- dérales. La possibilité de demander un crédit supplémentaire était donc envisagée. En outre, elle figure dans le contrat que la Suisse a signé avec la Muba (Foire suisse d'échantillons) pour la réalisation de ce pavillon. Le Contrôle fédéral des finan- ces est en train d'établir un rapport à ce sujet à l'intention des Commissions des finances des deux Chambres. Toutes les in-
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Heure des questions
formations ont été mises à sa disposition. En ce qui concerne M. Mangeat, aucun «Zusatzkredit» n'est prévu.
Frage 3: Bischof. Subventionen der Alpenbahnen Subventionnement des chemins de fer alpins
Der Bund unterstützt die Privatbahnen. Doch die Gelder flies- sen nicht nur in benachteiligte Regionen. Diese gesetzwidrige Praxis liesse sich auf dem Verordnungsweg ändern.
Die Kluft zwischen den Bahnen im Jura und in den Alpen wird immer grösser. Im Berner Oberland erhalten die Zugsunterneh- men pro gefahrenen Kilometer durchschnittlich das Zehnfache und im Wallis mehr als das Dreissigfache dessen, was der Jura an Tarifannäherung bekommt.
Der Bundesrat hätte es in der Hand, die gröbsten dieser Unge- rechtigkeiten auf dem Verordnungsweg zu beseitigen. Das Ge- setz gibt ihm die Kompetenz. Was gedenkt er konkret zu unter- nehmen?
Bundesrat Ogi: Dem Bundesrat sind die Schwächen der Ta- rifannäherung bestens bekannt. Deshalb unterbreitete er dem Parlament mehrmals Anpassungen an die neuen Gegeben- heiten, doch leider immer ohne Erfolg. Das EVED arbeitet der- zeit an der Botschaft über die Straffung der Finanzierungsbe- stimmungen des Eisenbahnrechtes. Beabsichtigt ist, die Ta- rifannäherung in die neue Abgeltung überzuführen. Parallel dazu prüft das Bundesamt für Verkehr, wie sich allfällige Aen- derungen ohne Gesetzesänderung vornehmen lassen. Reali- sierungszeitpunkt ist der 1. Januar 1993.
Question 4: Guinand. Sponsoring der SBB Politique de sponsoring des CFF
Que pense le Conseil fédéral de la présence du logo des CFF sur une affiche et une carte postale du plus mauvais goût repré- sentant un homme nu récemment décédé? Plus généralement, le Conseil fédéral peut-il nous renseigner sur la politique de sponsoring des CFF?
Frage 8: Ruckstuhl. Theaterstück zum Fall Jeanmaire Pièce de théâtre consacrée à l'affaire Jeanmaire
Im Herbst dieses Jahres soll der Fall Jeanmaire durch soge- nannte Kulturschaffende auf der Bühne vermarktet werden.
Nach dem Stil der Ankündigung ist zu schliessen, dass das Theaterstück weder förderungswürdig noch beachtenswert ist. Frage: Hat das zuständige Departement aus der Entgleisung mit den 156er-Nummern nichts gelernt? Warum stellen die SBB Infrastruktur zur Verfügung und helfen mit, dass skrupellose Ge- schäftemacher durch die geschmacklose Vermarktung eines Verstorbenen ihre Kasse füllen?
Bundesrat Ogi: Ich möchte die Frage Guinand und die Frage Ruckstuhl zusammen beantworten. Die SBB haben sich früh- zeitig, noch vor der Pressekonferenz der Veranstalter, vom ge- planten Plakat des Malers Helnwein distanziert. Sie haben sich bereits damals geweigert, dieses Plakat in den Bahnhöfen auf- zuhängen. Zum Hinweis auf den Verkauf liegen in den Bahn- höfen Handzettel mit einer gewöhnlichen Fotografie von Herrn Jeanmaire auf.
Die SBB betreiben kein Sponsoring. Sie arbeiten aber in der Regel mit Veranstaltern verschiedenster Anlässe zusammen, wenn damit der Verkauf einer Leistung des öffentlichen Ver- kehrs verbunden ist. Sie übernehmen gegen Provision den Billettvorverkauf gleichzeitig mit dem Verkauf der Bahnlei- stung.
Die Produktion der Werbemittel wird vollumfänglich vom Ver- anstalter und nicht von den SBB getragen. Diese Zusammen- arbeit hat sich bewährt und ist zudem umweltfreundlich. Es sei an die Picasso-Ausstellung in Bern und an das Musical «Cats» in Zürich erinnert.
Der Bundesrat übt im übrigen nur die Oberaufsicht über die Bundesbahnen aus. Seine Eingriffsmöglichkeiten sind be- grenzt. Die unternehmerische Freiheit der SBB soll gewahrt bleiben.
Frage 5: Steinemann. Kosten für «Bahn 2000» Coût probable de RAIL 2000
Wie allgemein bekannt ist, wird die Realisierung der «Bahn 2000» weit mehr kosten als die vom Schweizervolk be- willigten 5,4 Milliarden Franken.
Trifft es zu, dass mittlerweile mit einem Betrag von 15 bis 20 Mil- liarden zu rechnen ist?
Bundesrat Ogi: Die Realisierung der für das Angebotskonzept «Bahn 2000» benötigten Ausbauten hat sich vor allem infolge langwieriger Verfahren verzögert. Ueberdies bedarf das ur- sprüngliche Konzept gewisser Anpassungen und Verbesse- rungen, um den Anforderungen, die sich inzwischen teilweise geändert haben, gerecht zu werden. Dann haben die Ausfüh- rungsbestimmungen zum Umweltschutzgesetz, die zum Zeit- punkt der Verabschiedung von «Bahn 2000» durch das Volk am 6. Dezember 1987 noch nicht bekannt waren, erhebliche Auswirkungen zur Folge gehabt. Auch die Verkehrszunahme liegt über den damaligen Schätzungen. Diese beiden Fakto- ren führten zu realen Mehrkosten. Dazu kommt die Teuerung, die seit 1985 - ursprüngliche Preisbasis - über 40 Prozent be- trägt
Der Bundesrat hat deshalb im November 1990 die SBB beauf- tragt, das bisherige Projekt zu überprüfen. Darüber hinaus hat er die Aufbereitung der Wirtschaftlichkeitsrechnung verlangt. Der Bundesrat wird die Unterlagen der SBB analysieren und anschliessend mit den Ergebnissen der Groupe de réflexion konfrontieren. Eine nähere Aussage zu den Kosten und zur Wirtschaftlichkeit von «Bahn 2000» ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Steinemann: Diese Antwort - ich wusste es zum voraus - be- friedigt mich natürlich gar nicht und lässt für die Neat Böses ahnen, da ähnliche Probleme dort auch entstehen werden. Die Neat haben Sie nämlich dem Volk für 14,9 Milliarden Fran- ken versprochen, obwohl Sie im Ständerat im Septem- ber 1991 schon gesagt haben, dass 24 Milliarden nicht rei- chen werden.
Jetzt budgetiert Ihr Bundesamt für Verkehr den Finanzbedarf der Neat bis ins Jahr 2010 auf 48,75 Milliarden. Ist dann auch in Zukunft und immer mit mindestens vierfachen Kostenüber- schreitungen bei Bahnvorlagen zu rechnen?
Bundesrat Ogi: Herr Steinemann, Sie wollten gar nicht befrie- digt werden, nehme ich an. Die Neat ist auch nichts «Böses», sonders seit gestern etwas vom Volk Getragenes, etwas Gu- tes, wie ich meine.
Den Betrag von 48,75 Milliarden Franken, den Sie jetzt hier er- wähnen, höre ich zum ersten Mal. Wir haben immer mit 14,9 Milliarden Franken - Preisstand 1991; Projektierungs- stand 1989 - gerechnet. Wir haben diese Zahlen unabhängig voneinander von verschiedenen Ingenieurbüros berechnen und überprüfen lassen.
Man kann jetzt nach der verlorenen Schlacht - es tut mir leid, Herr Steinemann - nicht kommen und wieder verunsichern. Diese Zeit sollte jetzt der Vergangenheit angehören.
Präsident: Herr Steinemann schüttelt den Kopf.
Frage 6: Scherrer Jürg. Verstärkung der Pannenstreifen und Kabel- verlegungen auf der N 1 Réaménagement des bandes d'arrêt d'urgence sur la N 1. Pose de tubes à câbles
Im Zuge der Verstärkung von Pannenstreifen werden bei der N 1 zwischen Zürich und Bern auch Kabelrohre verlegt. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Dienen die Kabelrohre für Leitungen zu den Notrufsäulen oder anderen Zwecken, z. B. Kabelverlegungen durch die PTT?
Falls nicht nur Kabel zu den Notrufsäulen gezogen werden: Uebernimmt der Nutzniesser, z. B. die PTT, einen Teil der Bau- kosten, oder werden diese vollumfänglich der Strassenrech- nung angelastet?
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Bundesrat Ogi: Ich hoffe, dass ich wenigstens Herrn Scherrer Jürg befriedigen kann.
Die Kabelrohre entlang den Nationalstrassen werden für die verschiedenen elektromechanischen Anlagen der National- strassen und nicht für fremde Zwecke benutzt. Für den Betrieb der Nationalstrassen werden die Leitungen für diverse Zwecke benötigt. Starkstromeinspeisungen für Tunneleinrichtungen und Signalbeleuchtungen, Schwachstromleitungen für die Notruftelefonanlage, für Anlagen zur Verkehrssteuerung, Len- kung und Ueberwachung, für Kommunikationsanlagen sowie für Melde- und Ueberwachungseinrichtungen - ich denke hier an Video, an Glatteiswarnanlagen, an Fernsteuerungen, an Verkehrszähler.
Solche Leitungen können im Auftrag der Nationalstrassen durch die PTT verlegt werden. Die alpenquerenden Tunnel werden teilweise auch von fremden Leitungen benutzt, wobei die Leitungskosten von den Besitzern zu übernehmen waren, jedoch ohne Anteil an den Tunnelbaukosten.
Frage 7: Zwygart. Neuregelung der gebührenfreien Empfangsbe- willigung von Radio und Fernsehen
Réception radio et TV. Nouveau régime de la gratuité
Der Anspruch auf gebührenfreie Empfangsbewilligung wird auf den 1. Januar 1993 erheblich eingeschränkt. Die Anspruchsbe- rechtigung verlieren u. a. Schulen in Berg- und Randgebieten. Damit wird eine lange Aufbauarbeit in der Medienerziehung ge- fährdet.
Sind sich Bundesrat und Fernmeldedirektion PTT der Konse- quenzen bewusst, weil gerade Berggebiete viele Schulhäuser haben und die Gemeinden damit entsprechend viele Konzes- sionen benötigen?
Besteht nicht die Möglichkeit, eine Art «Sammelkonzession» für die bisherigen Anspruchsberechtigten einzuführen?
Bundesrat Ogi: Eine Reihe von Personen und Institutionen werden ab kommendem Jahr ihr Recht verlieren, Radio- und Fernsehsendungen kostenlos zu konsumieren. Für einige der Betroffenen stellen die Empfangsgebühren eine zusätzliche Belastung dar. Eine Gebührenbefreiung aus sozial- oder erzie- hungspolitischen Gründen hätte durchaus ihre Berechtigung. Entscheidend für die geltende Lösung war folgender Grund- satz, Herr Zwygart: Mit dem Medienrecht soll keine Sozialpoli- tik gemacht werden. Soziale Aufgaben sollen nicht aus Ge- bühreneinnahmen finanziert werden. Für jede Befreiung von den Empfangsgebühren kommen nämlich die übrigen Ge- bührenzahler auf.
Bei allem Verständnis für das Anliegen von Herrn Zwygart muss deshalb festgehalten werden: Wenn eine Befreiung von den Empfangsgebühren als berechtigt erachtet wird, müssten die Kosten dafür aus anderen Mitteln gedeckt werden. Aus den erwähnten Gründen ist es konsequenterweise auch nicht wünschbar, eine Sammelkonzession im Sinne des Fragestel- lers einzuführen.
Frage 9: Thür. Sonntags- und Nachtfahrverbot. Statistik Statistique sur le trafic routier de nuit et du dimanche
Die offiziellen Verkehrszählungen des EVED klammern den Sonntag und die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr aus. Im Hin- blick auf die im Transitvertrag enthaltenen Lockerungen beim Sonntags- und Nachtfahrverbot müssen sofort verlässliche und detaillierte Daten über die Anzahl von Nacht- und Sonntagstran- sporten auf den Tisch.
Ist der Bundesrat bereit, das EVED damit zu beauftragen, sofort auch die Nacht- und Sonntagstransporte zu erfassen?
Bundesrat Ogi: Im Transitvertrag sind bezüglich Nacht- und Sonntagsverkehr keine besonderen Ausnahmen vorgesehen. Es werden lediglich die in der Strassenverkehrsgesetzgebung gewährten Ausnahmen wiederholt. Das sogenannte Ueber- laufmodell bezieht sich nur auf die Fahrzeuggewichte. Auf den wichtigsten Hauptstrassen des schweizerischen Strassennet- zes werden die Fahrzeuge jedoch schon seit längerer Zeit rund um die Uhr nach Kategorien erfasst.
Frage 10: Vollmer. Wahl eines neuen UBI-Präsidenten
Radio et télévision. Nomination d'un nouveau président à la tête de l'Autorité indépendante d'examen des plaintes
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen ist in den vergangenen Jahren wiederholt als «Medienpolizei» in die Schlagzeilen gekommen. Die Ernennung des freisinnigen alt Nationalrates Auer zum neuen UBI-Präsidenten hat in weiten Kreisen der Oeffentlichkeit Erstaunen ausgelöst.
Ich frage den Bundesat, ob er mit der Ernennung von Herrn Auer zum UBI-Präsidenten bewusst eine Abkehr von seiner bis- herigen Politik vollzieht, nachdem diese medienpolitisch wich- tige Funktion bisher immer mit parteipolitisch möglichst unab- hängigen Personen besetzt wurde, die aufgrund ihrer bisheri- gen Tätigkeiten auch für die Medienschaffenden Gewähr für eine kritische, verbands- und wirtschaftsunabhängige Arbeit boten.
Bundesrat Ogi: Mit der Ernennung von Herrn Auer zum Präsi- denten der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat der Bundesrat keine Abkehr von seiner bisherigen Politik vollzogen. Für seinen Wahlentscheid waren folgende Kriterien ausschlaggebend: erfahrene Persönlich- keit, breiter Horizont, journalistische Sachkunde, Konsensfä- higkeit, kritischer, liberaler Sinn, besondere Kenntnisse des Radio- und Fernsehgesetzes.
Der Bundesrat, Herr Vollmer, betrachtet weder amtierende noch ehemalige Mitglieder der Bundesversammlung als ab- hängige und unkritische Personen. Der Bundesrat ist über- zeugt, mit Herrn Auer eine ausgewiesene, liberale und be- stens geeignete Persönlichkeit für dieses Amt bei der UBI ge- funden zu haben.
Question 11: Narbel. Politische Propaganda in den Zügen Propagande politique dans les trains
Le service des «mini-bars» des CFF a distribué, ces dernières semaines, dans les trains «Intercity», des boissons accompa- gnées d'une serviette en papier avec comme motif imprimé «Le 27 septembre: Oui à la NLFA». Sauf erreur, c'est la première fois qu'une propagande politique est distribuée dans nos trains. Bien que la décision relative ait un intérêt évident pour les CFF, on peut se poser les questions suivantes:
Est-il admissible qu'une entreprise, concessionnaire des CFF, puisse distribuer du matériel de propagande ayant un ca- ractère politique? Si oui, quelles sont les conditions fixées pour une telle distribution et aurait-on admis la distribution d'un «Non à la NLFA»?
Qui a commandé l'opération d'impression desdites ser- viettes?
Bundesrat Ogi: Die SBB haben einen Leistungsauftrag, der sie in einem bestimmten Rahmen zu unternehmerischem Handeln zwingt und berechtigt. Auf der anderen Seite sind sie dennoch eine staatliche Unternehmung, die sich nicht gleich viel Freiheit bei der Werbung für eine Abstimmung herausneh- men darf wie ein Privatbetrieb.
Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um die SBB, sondern um private Unternehmungen: Die Schweizerische Speisewa- gen-Gesellschaft und die Minibuffet AG haben die Aktion mit den Neat-Servietten in eigener Verantwortung durchgeführt. Die SBB haben sich daran weder materiell noch finanziell be- teiligt. Diesen privaten Unternehmen, die von den Bahnen le- ben und deshalb ein unmittelbares Interesse an der Moderni- sierung des Schienennetzes haben, kann offensichtlich nicht verwehrt werden, in einem Abstimmungskampf für eine bahn- freundliche Vorlage zu werben. Bei solchen Unternehmungen stellt sich die Frage einer allfälligen Nein-Werbung eben nicht.
Frage 12: Bürgi. Besteuerung der Pflaumen- und Zwetschgenernte 1992
Imposition des prunes et des pruneaux de la récolte 1992 Im Zusammenhang mit den Eurolex-Anpassungen musste auch das Alkoholgesetz angepasst werden. Die Neutralisierung der
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Steuer für in- und ausländische Branntweine macht den Obst- produzenten grosse Sorge. Die grosse Pflaumen- und Zwetschgenernte dieses Jahres findet keinen Absatz mehr, weil die Brenner im ungewissen sind, ob die Ernte 1992 zum neuen Ansatz versteuert werden muss.
Bundesrat Stich hat im Ständerat erklärt, die Ernte 1992 könne noch zum bisherigen Ansatz versteuert werden, da das Gesetz erst im Februar 1993 in Kraft trete. Die Zwetschgenernte 1992 wird aber erst im März/April gebrannt. Also sollte das Gesetz erst am 1. Juli 1993 in Kraft gesetzt werden.
Meine Fragen:
Darf die Zwetschgen- und Pflaumenernte 1992 noch zum al- ten Ansatz versteuert werden, auch wenn sie erst im April 1993 gebrannt wird?
Ist der Bundesrat bereit, das Alkoholgesetz stufenweise an- zupassen, wie das in Oesterreich der Fall ist?
Bundesrat Stich: Der Zeitpunkt für die Einführung der Steuer- harmonisierung wird nach der massgebenden Verordnung des Bundesrates auf den 1. Januar 1993 fallen, der administra- tive Vollzug aber erst auf den 1. Feburar 1993. Eine weiter ge- hende Uebergangsfrist ist aus aussenhandelspolitischen Gründen nicht möglich.
Die Produzenten von Zwetschgenwasser könnten aber mit der Verarbeitung der grossen Ernte 1992 auf diesen Termin in Be- drängnis geraten. Deshalb wird die Eidgenössische Alkohol- verwaltung für die Veranlagung des Zwetschgenwassers ein Vorbesteuerungsverfahren anwenden, das es erlaubt, die ge- samte Menge zum heute geltenden Ansatz von Fr. 21.50 je Liter/100 Volumenprozent zu besteuern. Die einheimischen Produkte dürfen bis spätestens 30. Juni 1993 gebrannt werden.
Das Alkoholgesetz kann nicht stufenweise an den EWR-Ver- trag angepasst werden. Laut Vertrag wird Oesterreich nur seine Zölle auf Spirituosen stufenweise anpassen, nicht aber die Alkoholsteuer.
Frage 13: Giger. Bessere und frühere Kontrolle der Banken Meilleure surveillance des banques
Verschiedene Vorkommnisse bei den Banken haben offenbar die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) bewogen, ihr Frühwarnsystem auszubauen. Zukünftig müssen die Banken ihre Schlüsselzahlen unmittelbar nach Vorliegen der Bilanzen direkt an die EBK weitergeben.
Weitere Massnahmen zur besseren Früherkennung von Ban- kenproblemen stellt der Präsident der EBK in Aussicht.
Frage: Was verspricht sich der Bundesrat von diesen Massnah- men? Was werden die personellen Folgen sein?
Bundesrat Stich: Zweck der Frühinformation ist ein gegen- über heute aktuellerer Informationsstand der Bankenkommis- sion über wichtige Kenndaten der Banken. Die Bankenkom- mission erhielt diese Daten bisher zusammen mit dem Revi- sionsbericht, d. h. bis zu neun Monate nach Jahresabschluss. Neu sollen diese Kenndaten 60 Tage nach Jahresabschluss bei der Bankenkommission eintreffen. Daraus lassen sich im Einzelfall oder für ganze Bankgruppen Trends und allenfalls Schwachstellen erkennen, auf welche die Aufsichtsbehörde reagieren kann. Die Verarbeitung dieser Kenndaten wird keine personellen Folgen haben.
Frage 14: Reimann Maximilian. Ehemalige DDR-Tarnfirmen in der Schweiz
Entreprises de couverture de l'ex-RDA en Suisse
In der Fragestunde vom 10. Dezember 1990 (Frage 61: SED- Vermögenswerte in der Schweiz) erkundigte ich mich nach dem Ausmass der - offensichtlich widerrechtlich - von SED- Funktionären in die Schweiz transferierten DDR-Vermögens- werte. Bundesrat Stich negierte damals jegliche Kenntnisse in dieser Angelegenheit.
Hält der Bundesrat an seiner damaligen Antwort fest, nachdem inzwischen bekannt wurde, dass die Schweiz von der DDR über Jahrzehnte hinweg geradezu als Operationsbasis für Tarnfir-
men jeglicher Art missbraucht wurde? War die Antwort vom 10. Dezember 1990 wider besseres Wissen erfolgt? Wollte man damit absichtlich unbequeme Fakten verschleiern, oder konn- ten DDR-Funktionäre tatsächlich unerkannt von schweizeri- schen Aufklärungsdiensten frei in unserem Lande operieren?
Bundesrat Stich: Das Landgericht Berlin hat am 12. Juli 1991, d. h. mehr als ein halbes Jahr nach der Beantwortung der Frage, auf die sich Herr Reimann Maximilian bezieht, die Schweiz um Rechtshilfe in der Angelegenheit SED-Vermö- genswerte ersucht und die Herausgabe von Bankdokumen- ten verlangt.
Infolge von Beschwerden der von der Rechtshilfe Betroffenen ist das Verfahren zurzeit vor Bundesgericht hängig. Der Bun- desrat hat somit weder eine Antwort wider besseres Wissen er- teilt noch irgend etwas zu verschleiern, wie der Fragesteller freundlicherweise unterstellt
Im Gegenteil, der Bundesrat hat bereits im Dezember 1990 den Rechtshilfeweg empfohlen, um allenfalls illegal in die Schweiz transferierte Vermögenswerte zurückzuverlangen.
Frage 15:
Reimann Maximilian. Luftzwischenfall vom 1. Juli 1992. Identifikation der ausländischen Militärflugzeuge Incident aérien du 1er juillet 1992. Identification des avions militaires étrangers
Gemäss Schlussbericht des Untersuchungsrichters ist nicht auszuschliessen, dass ausländische Militärflugzeuge, die un- bemerkt in schweizerisches Hoheitsgebiet eingedrungen sind, am 1. Juli 1992 den Todessturz einer Viehherde in Graubünden verursacht haben.
Wurden die in Frage kommenden Nachbarländer nicht um Rechtshilfe zwecks definitiver Abklärung dieser Ursachenmög- lichkeit ersucht? Ist das EMD, u.a. auch aus versiche- rungstechnischen Gründen, nicht an einer endgültigen Klärung dieses Luftzwischenfalls interessiert?
Bundesrat Villiger: In Friedenszeiten ist bei nicht einge- schränktem Luftverkehr die zivile Flugsicherung für die Ueber- wachung des schweizerischen Luftraumes zuständig. Sie ist dem Bundesamt für Zivilluftfahrt unterstellt.
Der Bundesrat bedauert den Vorfall vom 1. Juli 1992 in Grau- bünden und ist an dessen Abklärung interessiert. Er hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt ersucht, die Abklärungen fortzu- setzen und zu prüfen, ob diese auch auf das Ausland ausge- dehnt werden sollen.
Es steht fest, dass an dem Vorfall keine schweizerischen Mili- tärflugzeuge beteiligt waren, deshalb enfällt die Bundeshaf- tung für den entstandenen Schaden. Ob allenfalls von anderer Seite eine Haftpflicht geltend gemacht werden kann, hängt vom Ergebnis der fortzuführenden Abklärungen ab.
Reimann Maximilian: Erlauben Sie mir, eine Art von Umkehr- frage zu stellen.
Angenommen, schweizerische Militärflugzeuge würden irr- tümlicherweise ausländisches Territorium überfliegen: Könnte das von Ihrem Departement bemerkt und registriert werden? Falls ja, würden Sie sich dann bei der betroffenen ausländi- schen Regierung melden und entschuldigen?
Bundesrat Villiger: Es ist in der Tat so, dass ich davon aus- gehe, dass wir das feststellen würden, vor allem wenn es grös- sere Grenzverletzungen wären. Das war damals im Zusam- menhang mit dem Beinahe-Zusammenstoss über Delsberg der Fall. Wir haben herausgefunden, dass kleinere Verletzun- gen aus Irrtum vorgekommen sind. Wir würden uns sicherlich entschuldigen.
Im vorliegenden Fall ist es etwas schwierig. Wir sind in bezug auf diese ominösen Luftfahrzeuge nur auf Zeugenaussagen angewiesen, die zudem zum Teil etwas widersprüchliche sind. Es wird sehr schwierig sein, nachträglich festzustellen, was überhaupt vorgefallen ist. Der Tierarzt ist auch nicht sicher, ob das betroffene Vieh wirklich wegen Flugzeugen in Panik gera- ten ist. Es ist also ziemlich schwierig, das nachträglich zu ana- lysieren.
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Was wir sicher wissen, ist, dass zu jener Zeit keine Flugzeuge von uns dort waren, weil wir von unseren eigenen Flugzeugen ständig wissen, wo sie sind.
Ich verstehe, dass Sie diese Frage interessiert. Aber ich glaube, dass es schwierig sein dürfte, hier wirklich zu erhärte- ten Abklärungsergebnissen zu kommen. Die schweizerische Ueberwachung von Militärseite her findet nur in Krisenfällen rund um die Uhr statt - wie zum Beispiel während des Golfkrie- ges. Aber sonst sind wir dazu aus personellen Gründen nicht in der Lage.
Frage 16: Haering Binder. Zivildienstgesetz Loi sur le service civil
Bekanntlich arbeitet zurzeit eine Expertenkommission an einem Entwurf für ein Zivildienstgesetz. Angesichts der Dringlichkeit einer echten Lösung dieses Problems stellen sich diesbezüg- lich folgende Fragen:
Wie sieht der Zeitplan dieser Kommissionsarbeiten aus, und wann wird der entsprechende Bericht in die Vernehmlassung gehen?
Können wir davon ausgehen, dass der Gesetzentwurf die beiden Postulate:
freie Wahl der Dienstart und
gleiche Dauer des Dienstes erfüllen wird?
Bundesrat Villiger: Zur ersten Frage: Das Volkswirtschaftsde- partement und das Militärdepartement sind gegenwärtig mit der Ausarbeitung eines Entwurfs für ein Zivildienstgesetz be- schäftigt. Die entsprechende Botschaft wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 1993 in die Vernehmlassung gehen. Die Vor- lage kann somit im Jahre 1994 im Parlament behandelt wer- den. Unter günstigen Voraussetzungen, also ohne Differenz- bereinigung, Referendumsverfahren usw., kann 1995 mit der Inkraftsetzung des Zivildienstgesetzes gerechnet werden. Zur zweiten Frage: Der vorgesehene Zivildienst ist als Ersatz- dienst zum Militärdienst vorgesehen und soll nicht an die Stelle der verfassungsmässigen Wehrpflicht treten. Das wurde auch in diesem Rate mehrfach festgehalten. Die freie Wahl zwi- schen Militärdienst und Zivildienst fällt deshalb nicht in Be- tracht.
Weil die freie Wahl zwischen Militärdienst und Zivildienst aus- geschlossen ist und die Militärdienstpflicht auch in Zukunft die Regel bleibt, müssen für den Zivildienst klare Zulassungskrite- rien definiert werden. Ein mögliches Zulassungskriterium könnte der Tatbeweis sein. Wie sich dieser auf die Dauer des Zivildienstes auswirken wird, kann heute noch nicht gesagt werden.
Diese Frage wird gegenwärtig in den beiden beteiligten De- partementen geprüft. Der Bundesrat kann deshalb heute keine verbindlichen Aussagen über die Dauer des Zivildien- stes machen.
Frau Haering Binder: Herr Villiger, Sie gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf nicht die freie Wahl der Dienstart beinhalten wird. Das heisst, dass eine Art der Gewissensprüfung als Vor- aussetzung für den Zivildienst in Betracht kommen wird. Welche Gründe werden Sie als Gewissensgründe akzeptie- ren? Können wir davon ausgehen, dass sämtliche Gewissens- gründe Berechtigung für den Zivildienst sein werden?
Bundesrat Villiger: Noch einmal zum Grundsatz: Es war von Anfang an klar und im Sinne des Kommissionsvorschlages, dass die Wehrpflicht die Regel ist und die Zivildienstpflicht die Ausnahme bleibt. Das hat der Bundesrat im «Bundesbüch- lein» festgehalten. Deshalb gibt es unseres Erachtens daran nichts zu rütteln.
Bei den Zulassungskriterien gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können das Tatbeweiselement stärker gewichten und dafür auf eine Ueberprüfung des Gewissens oder der Beweggründe verzichten bzw. diese Ueberprüfung nur sehr schwach ge- wichten; oder Sie können dort etwas mehr Bedingungen set- zen und dafür in bezug auf das Tatbeweiselement kürzen. Diese Frage wird in aller Breite geprüft. Es ist vorgesehen,
dass die zuständige Arbeitsgruppe der Departemente dazu in- teressierte Kreise anhört.
Es wird sicherlich keine Gewissensprüfung im heutigen Sinne sein können, sondern höchstens eine flankierende Anhörung durch eine Kommission, die z. B. offensichtliche Missbräuche identifizieren soll. Es ist aber nicht undenkbar, dass man in be- zug auf das Tatbeweiselement etwas weiter geht und davon ausgeht, dass eine Beurteilung der Beweggründe nicht mehr nötig ist oder sich auf offensichtliche Missbrauchsfälle be- schränken kann.
Question 17: Leuba. Artikel über den Umweltschutz in der Schweiz in ei- ner französischen Zeitschrift Dossier spécial sur l'environnement en Suisse publié par un hebdomadaire français
L'hebdomadaire français «Paris Match» entend publier - ou a publié - un dossier spécial sur l'environnement suisse compre- nant des articles, un éditorial de M. Flavio Cotti, conseiller fédé- ral, une préface de M. Philippe Roch, directeur de l'OFEFP, des interviews de Mme Irène Gardiol comme présidente du Parti écologiste et de Mme Francine Jeanprêtre comme présidente de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie et les propos du président du Conseil de fondation du WWF suisse.
Je souhaiterais savoir si la Confédération a participé financière- ment, de quelque manière que ce soit, à ce dossier spécial.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je félicite M. Leuba d'avoir appris bien avant moi l'intention de l'hebdomadaire français dont il parle. Après m'être informé, j'ai renseigné le Conseil fédéral. Ce projet présentera, selon une certaine stratégie, les presta- tions écologiques de l'économie suisse ainsi que la politique, les autorités et les associations suisses qui traitent de l'envi- ronnement. Il s'agit d'un projet privé dont l'hebdomadaire Pa- ris Match a l'habitude, puisqu'il a déjà publié de nombreux dossiers thématiques semblables. La Confédération n'ap- porte bien évidemment aucun appui financier à cette opéra- tion.
Frage 18:
Eggenberger. Auslegung von Artikel 30 Absatz 2 BVG be- treffend Barauszahlung an Frauen
Paiement en espèces aux femmes de la prestation de libre passage. Interprétation de l'article 30, alinéa 2, de la LPP Im Zusammenhang mit Eurolex wird Artikel 30 Absatz 2 Buch- stabe b BVG aufgehoben. Es besteht Unklarheit darüber, ob eine verheiratete Frau oder eine vor einer Heirat stehende An- spruchberechtigte, welche die Erwerbstätigkeit aufgibt, Bar- auszahlung im vor- und überobligatorischen Bereich, d. h. aus- serhalb des obligatorischen Bereichs, verlangen kann. Ich bitte den Bundesrat, dieses Problem im Interesse einer rechtsglei- chen Durchführung zu klären.
Bundesrat Cotti: Die nach EG-Recht vorgeschriebene Gleich- behandlung der Geschlechter betrifft den gesamten Bereich der beruflichen Vorsorge. Betroffen sind Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe c BVG und Artikel 331c Absatz 4 Buchstabe b Zif- fer 3 OR, die beiden gleichlautenden Freizügigkeitsbestim- mungen, welche nach dem anwendbaren EG-Recht ge- schlechtsspezifisch diskriminierend sind.
Nationalrat und Ständerat haben deshalb im Rahmen der Eu- rolex-Vorlagen der Streichung dieser beiden Bestimmungen zugestimmt. Die Barauszahlung kann somit auch im vor- und überobligatorischen Bereich nicht mehr verlangt werden.
Frage 19: Maspoli. Fall Arman Haser Affaire Arman Haser
Im September 1988 wurde der kanadisch-türkische Doppelbür- ger Arman Haser wegen grober Verletzung des Betäubungsmit- telgesetzes und wegen verschiedener Vermögensdelikte auf Befehl des damaligen Staatsanwalts des Sopraceneri, Dick Marty, in Bellinzona verhaftet.
Nachdem er eine Kaution von 1 Million Franken bezahlt und
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eine Summe von 4 Millionen Dollar hinterlegt hatte, wurde er am 8. Oktober 1988 wieder auf freien Fuss gesetzt. In bezug auf diesen Fall stelle ich folgende Fragen:
Ist es wahr, dass zwischen der schweizerischen Regierung und den zuständigen Behörden von Sambia ein Briefwechsel stattgefunden hat, aus dem hervorgeht, dass sich Sambia nicht für das oben erwähnte, noch immer bei der Tessiner Staatsan- waltschaft hängige Verfahren interessiert?
Wenn ja, welche weiteren Angaben sind dem Briefwechsel zu entnehmen?
Gibt es ausserdem zu diesem Fall Belege eines Briefwech- sels zwischen der schweizerischen und der türkischen Regie- rung?
Wenn ja, welchen Inhalts?
Bundesrat Koller: Das schweizerische Bundesgericht hat mit Entscheid vom 2. Oktober die Beschwerde des Arman Haser gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in das Dossier des Bundesamtes für Polizeiwesen abgewiesen.
Das Amtsgeheimnis sowie allfällige Interessen privater Dritter und ausländischer Strafverfolgungsbehörden verbieten nach wie vor jegliche Erteilung von Auskünften an den Verfolgten oder an Dritte in dieser Sache.
Frage 20:
Bischof. Abgabe von Gratis- oder verbilligten Abonnemen- ten des Verkehrsverbundes an Asylanten in der Stadt Zü- rich
Facilités de transport accordées en ville de Zurich aux de- mandeurs d'asile
Trifft es zu, dass die Stadt Zürich an die Asylanten Gratis- oder verbilligte Abonnemente abgibt?
Bundesrat Koller: Der Vorsteher des Fürsorgeamtes der Stadt Zürich teilte dem Bundesamt für Flüchtlinge mit, dass in der Stadt Zürich entsprechend den Weisungen des Bundes keine Gratis- oder verbilligte Abonnemente mehr an Asylsuchende abgegeben werden.
Der Entscheid, die Kosten für solche Abonnemente nicht mehr zu vergüten, erfolgte bekanntlich im Interesse der sparsamen Verwendung von Bundesmitteln. Seither übernimmt der Bund nur noch Kosten für behördlich angeordnete Fahrten.
Frage 21: Keller Rudolf. Hohe Politiker gegen Einwanderung Propos d'hommes politiques en vue sur l'immigration
Der Münchner SPD-Oberbürgermeister Kronawitter warnte vor den verheerenden sozialen Folgen weiterer Einwanderung. Ex- SPD-Bundeskanzler Schmidt stellte fest: «Kein Volk der Welt wird es ertragen, wenn jedes Jahr eine halbe Million Ausländer dazukommt wie bei uns.» ÖVP-Bundespräsident Klestil sagte, dass die Schweiz sehr viele Ausländer habe und man ihr des- halb nicht noch mehr zumuten könne.
Verhältnismässig ist die Einwanderung von Ausländern und Asylanten in der Schweiz grösser als in Deutschland. Wir Einhei- mischen werden immer mehr überfremdet, übervölkert und zu Fremden im eigenen Land gemacht. Was unternimmt der Bundesrat, um der immer unerträglicher werdenden Einwanderungssituation zu begegnen?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat letztes Jahr bekanntlich einen Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik verab- schiedet, in dem er seine Politik näher dargestellt hat. Die eid- genössischen Räte haben vom Bericht Kenntnis genommen. Die Aussagen von Politikern in der Bundesrepublik Deutsch- land stehen im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Asylrechts im deutschen Grundgesetz Die schweizerische Bundesverfassung kennt, im Unterschied zum deutschen Grundgesetz, kein subjektives Recht auf Asylgewährung. Zudem ist die Zahl neu einreisender Asylbewerber im Ver- gleich zur Vorjahresperiode in unserem Land bekanntlich um 55 Prozent zurückgegangen. Dabei haben die Beschleuni- gung des Verfahrens, welche das Parlament beschlossen hat, und die Personalaufstockungen bei Bund und Kantonen si- cher eine massgebliche Rolle gespielt
In der gleichen Periode hat die Zahl neu einreisender Asylbe- werber in Deutschland um 107 Prozent zugenommen, womit dieses Jahr - im Gegensatz zu dem, was in Ihrer Frage ausge- führt wird - die Zahl der Asylgesuche in Deutschland im Ver- hältnis zur Bevölkerungszahl übrigens grösser ist als in unse- rem eigenen Land. In der Schweiz ist es zudem gelungen, die Pendenzen bei der ersten Instanz in diesem Jahre von gut 52 000 auf gut 36 000 abzubauen.
Frage 22:
Kern. Verkehrssicherheit durch Entzug oder Nichterteilen von Führerausweisen an Drogenkonsumenten Sécurité routière et toxicomanie
In der Schweiz soll die Abgabe von Drogen im Rahmen von so- genannten Versuchen, die sehr umstritten sind, demnächst stattfinden. Nach Untersuchungen im nahen Elsass wurde min- destens jeder sechste Unfall von Motorfahrzeuglenkern verur- sacht, die unter Einwirkung von Drogen (Heroin usw.) standen. Das Bundesgerichtsurteil vom 30. September 1991 betreffend Fahren unter Cannabis-Einfluss beurteilt dies als schwere Ver- kehrsregelverletzung im Sinne von Artikel 90 Ziffer 2 SVG, die mit Gefängnis bestraft werden kann.
Ich frage den Bundesrat, ob ich richtig gehe in der Annahme, dass einem Drogenkonsumenten der Führerausweis entzogen bzw. gar nicht erteilt wird.
Wird eine Statistik über Unfälle geführt, die von Rauschgiftab- hängigen verursacht werden, wie dies bei angetrunkenen Mo- torfahrzeuglenkern der Fall ist?
Bundesrat Koller: Nach dem Strassenverkehrsgesetz darf Personen, die drogensüchtig sind, kein Führerausweis erteilt werden. Bereits ausgestellte Führerausweise sind bei Vorlie- gen von Drogensucht zu entziehen. Eine Wiedererteilung des Ausweises kommt frühestens nach einem Jahr in Frage, so- fern die betreffende Person suchtfrei gelebt hat. Als süchtig gilt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung - ich verweise auf Bundesgerichtsentscheid 115 lb 328 - auch derjenige, der chronisch Betäubungsmittel konsumiert, ohne dass eine ei- gentliche Abhängigkeit gegeben ist.
Das Bundesamt für Statistik publiziert die Anzahl der Unfälle, die auf Drogeneinfluss zurückzuführen sind, jedes Jahr in der Broschüre «Strassenverkehrsunfälle in der Schweiz». 1990 waren 180 von insgesamt 10 102 Unfällen auf Drogenkonsum des Lenkers zurückzuführen.
Frage 23: Scheidegger. Aufhebung der Sperrfrist Immeubles non agricoles. Abolition du délai de revente
Das lange Trauerspiel um die Sperrfrist ist um ein neues Kapitel verlängert worden. Der Bundesrat lehnt eine Wirkungsanalyse zu den bodenrechtlichen Sofortmassnahmen in Beantwortung einer Einfachen Anfrage Scheideggeram 9. September 1992 ab. Die Argumente des Bundesrates sind mehr als verwirrend, ins- besondere vor dem Hintergrund der bundesrätlichen Voten an- lässlich der Modifikation der Sperrfrist.
Eigentlich und logisch müsste der Bundesrat nun die Sperrfrist sofort aufheben. Tut er dies, wann? Wenn nicht, weshalb? Eine Aufnahme der Sperrfrist ins Anschlussprogramm ohne Wir- kungsanalyse ist doch undenkbar?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat die Gründe, weshalb er die - vom Parlament übrigens bestätigte - Sperrfrist vorerst beibehalten will, in der Märzsession dieses Jahres ausführlich dargelegt. Dazu kommt, dass dieses Instrument zur Bekämp- fung der Immobilienspekulation auch im Hinblick auf die durch den EWR geforderte Liberalisierung des Immobilien- marktes vorderhand erwünscht bleibt
Machbarkeitsstudien über eine Wirkungsanalyse haben ge- zeigt, dass eine Trennung der Kausalfaktoren wissenschaft- lich kaum möglich ist und somit lediglich Studien in Teilberei- chen machbar wären, namentlich etwa zum Vollzug und zum Investorenverhalten.
Der Bundesrat hat angesichts dieser Ausgangslage und vor allem angesichts der Finanzlage des Bundes aus Kosten-Nut- zen-Ueberlegungen auf solche Studien verzichtet.
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Fragestunde
Scheidegger: Es ist schade, dass der EWR jetzt auch für die Sperrfrist herhalten muss. Die Aussagen des Bundesrates ste- hen in einem gewissen Widerspruch zu seinen Ausführungen zur Lex Friedrich.
Herr Bundesrat: Es gibt ja nicht nur meine Einfache Anfrage, vielmehr auch noch das Postulat des Nationalrates zur Durch- führung einer Wirkungsanalyse der Sperrfrist, das deutlich überwiesen wurde. Was gedenkt der Bundesrat mit diesem Postulat zu tun?
Für mich ist klar: Wenn man diese Wirkungsanalyse nicht ma- chen kann, ist auch die Sperrfrist in Zukunft kaum mehr ge- fragt.
Bundesrat Koller: Wie wir es mit der Sperrfrist nach deren Ab- lauf halten werden - der Sperrfristbeschluss ist bekanntlich zeitlich befristet -, werden wir sehen, wenn ich Ihnen das An- schlussprogramm Bodenrecht unterbreiten werde.
Wir haben immer gesagt, wir würden es durchaus begrüssen, wenn beispielsweise die Kantone tatsächlich marktkonfor- mere Massnahmen realisieren würden. Aber bisher ist in die- ser Hinsicht - beispielsweise im fiskalischen Bereich - leider wenig geschehen. Wie ich vorhin ausgeführt habe, sind wir auch im Hinblick auf die Liberalisierung im Rahmen des EWR durchaus daran interessiert, dieses von Ihnen, vom Parla- ment, im laufenden Jahr bestätigte Instrument als ein weiteres Mittel gegen allfällige Immobilienspekulation vorläufig beizu- behalten.
Frage 24: Bischof. Asylrekurskommission Commission de recours en matière d'asile
Seit dem 1. April 1992 waltet die Asylrekurskommission. 29 Richter und insgesamt 216 Stellen sind mit diesem «Leer- lauf» beauftragt. Erfolgsqote 0,12 Prozent! 4363 Beschwerden wurden bisher erledigt. Nur ganze 5 (in Worten: fünf) wurden gutgeheissen!
Wann und wie wird der Bundesrat diesem Treiben (auf Kosten des Steuerzahlers) Einhalt gebieten?
Bundesrat Koller: Seit dem 1. April 1992 ist die schweizeri- sche Asylrekurskommission (ARK), die 29 Richter und insge- samt 192,5 Stellen umfasst, aufgrund eines Parlamentsbe- schlusses als ein vom Bundesrat unabhängiges Spezialver- waltungsgericht in Asylsachen tätig. Von April bis August die- ses Jahres erledigte die Kommission Beschwerden und Revi- sionen, die insgesamt 4363 Personen betrafen. 5 Eingaben hiess die ARK gut und 2847 wies sie ab; 1511 Eingaben schrieb sie als gegenstandslos ab. Die geringe Zahl von Gut- heissungen ist darauf zurückzuführen, dass sehr viele Be- schwerden und Revisionen offensichtlich unbegründet waren. So wurden 3532 Urteile durch die Einzelrichter im sogenann- ten vereinfachten Verfahren mit Zustimmung des Kammerprä- sidenten und nur 831 durch die Kammern in der Besetzung mit drei Richtern gefällt.
Die umstrittenen Fälle, die häufig zu Grundsatzentscheiden und tendenziell eher zu Gutheissungen führen, konnten erst in Angriff genommen werden, als die Präsidentenkonferenz voll- zählig war. Die ersten Grundsatzentscheide wurden in der Zwi- schenzeit bereits gefällt und werden demnächst in einem eige- nen Publikationsorgan veröffentlicht.
Frage 25: Dreher. Blockierung des Gotthardtunnels durch Green- peace
Blocage du tunnel du Gothard par Greenpeace
Am 17. Juni 1991 hatten Umweltgangster von Greenpeace die N 2 im Bereich des Gotthardtunnels gesperrt. In seiner Antwort auf meine Anfrage am 9. März 1992 erklärte der Bundesrat, dass die Strafverfahren für dieses schwere SVG-Vergehen «nach neuester Auskunft» noch nicht abgeschlossen seien. Seither war in den Medien wiederum keine Information zu le- sen, wonach diese Halunken ihrer Bestrafung zugeführt wor- den wären.
Ich frage daher an, ob seitens der Urner Behörden inzwischen ein Strafurteil ergangen ist, und wenn ja, mit welchem Straf- mass.
Bundesrat Koller: Für dieses Strafverfahren ist nicht der Bund, sondern der Kanton Uri zuständig. Auf unsere Anfrage hat das Verhöramt Uri mitgeteilt, dass die Strafuntersuchung gegen 29 Beschuldigte wegen Nötigung und Verletzung des Stras- senverkehrsgesetzes abgeschlossen ist. Die Untersuchungs- akten werden in den nächsten Tagen - so ist uns mitgeteilt worden - an die Staatsanwaltschaft Uri überwiesen.
Question 26:
Jeanprêtre. Grosszügige Aufnahme von Flüchtlingen aus Jugoslawien
Large accueil aux réfugiés de la guerre en Yougoslavie
Le Conseil fédéral a été récemment interpellé par une centaine de personnalités de notre pays afin que nous accueillions de fa- çon plus large et généreuse les réfugiés de la guerre.
Dans sa réponse à une interpellation en juin dernier, le Conseil fédéral n'exclut pas la possibilité d'accepter ultérieurement d'autres contingents de personnes déplacées. Sachant que l'infrastructure et le personnel sont à disposition ici et que les conditions d'habitation vont s'aggraver sur place, le Conseil fé- déral est-il prêt à concrétiser ses louables intentions?
Question 27: Gardiol. Kriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien Réfugiés de la guerre en ex-Yougoslavie
Appuyant «l'Appel des femmes suisses pour une Europe soli- daire», je demande au Conseil fédéral quels sont ses projets quant à l'accueil de groupes de personnes particulièrement éprouvés par la guerre civile.
Est-il d'avis qu'un séjour en Suisse permettrait à de nombreu- ses personnes de tous âges de se refaire une santé psychique et physique, et qu'il pourrait mettre à disposition, pour les mois d'hiver, les infrastructures des centres pour réfugiés devenues vacantes?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat bereits am 31. August dieses Jahres in seiner Antwort auf die Interpellation Bühl- mann seinen Standpunkt zur Flüchtlingspolitik im Jugosla- wienkonflikt ausführlich dargelegt. Nach wie vor kommt der Hilfe vor Ort erste Priorität zu, da mit den zur Verfügung stehen- den Mitteln einer weit grösseren Zahl von Menschen an Ort und Stelle geholfen werden kann, als dies in der Schweiz mög- lich wäre. Für diese Hilfe vor Ort, namentlich für die Einrich- tung wintersicherer Quartiere, hat der Bundesrat am 24. Au- gust dieses Jahres einen weiteren Betrag von 15 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, so dass sich die bisherige Hil- feleistung vor Ort auf 30 Millionen Franken beläuft.
Als weitere Massnahme haben wir die Visumbestimmungen zugunsten der Kriegsvertriebenen aus Bosnien-Herzegowina gelockert, damit die Personen, die über ein Beziehungsnetz in der Schweiz verfügen, bei Verwandten Zuflucht finden kön- nen. Für bereits in der Schweiz befindliche Besucher, Touri- sten, Kurzaufenthalter und Saisonniers, welche in den Herbst- und Wintermonaten unser Land verlassen sollten, können die Kantone eine besondere Aufenthaltsbewilligung (bis Ende April 1993) erteilen.
In der Schweiz befinden sich 190 000 Staatsangehörige des ehemaligen Jugoslawien mit Niederlassungs- oder Jahresauf- enthaltsbewilligungen, 40 000 Saisonniers und Kurzaufenthal- ter sowie 50 000 bis 60 000 Personen mit Touristenvisa oder befristeten Aufenthaltsbewilligungen.
Die Schweiz hat zudem zwei Sonderaktionen für Ferienkinder und Zugsflüchtlinge durchgeführt und damit weiteren rund 2000 Personen Schutz gewährt. Diese sind in Asylbewerber- unterkünften untergebracht, welche aufgrund des in der er- sten Hälfte dieses Jahres zu verzeichnenden Rückgangs der Anzahl der Asylgesuche zur Verfügung stehen.
Erfahrungsgemäss ist in den Herbstmonaten mit Jahresspit- zen von Asylgesuchen zu rechnen. Bereits aus diesen prakti- schen Gründen lässt sich der Vorschlag von Frau Gardiol nicht beliebig umsetzen. Vor allem aber ist man sich auch auf inter-
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nationaler Ebene darin einig, dass die vorübergehende Auf- nahme einer grösseren Zahl von Personen nur dann sinnvoll ist, wenn die unter Priorität 1 und Priorität 2 erwähnten Hilfe- stellungen nicht mehr ausreichen. Solche Sonderaktionen im grösseren Stil lassen sich im übrigen nicht im Alleingang, son- dern nur in Zusammenarbeit mit dem Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge und anderen europäischen Aufnahmestaaten durchführen. Derzeit konzentriert sich daher die internationale Koordination auf die Hilfe vor Ort
Der Bundesrat schliesst aber weitere Aufnahmeaktionen im Fall von eigentlichen Notlagen vor Ort, wie wir sie Ende Juli er- lebt haben, nicht aus.
Question 28:
Aubry. Annahme der Initiative «Unir» durch das jurassi- sche Parlament Acceptation de l'initiative «Unir» par le Parlement juras- sien
Selon l'article 5 de la constitution, «la Confédération garantit aux cantons leur territoire, leur souveraineté dans les limites fi- xées par l'article 3, leurs constitutions, la liberté et les droits du peuple, les droits constitutionnels des citoyens, ainsi que les droits et les attributions que le peuple a conférés aux autorités». Qu'entend faire le Conseil fédéral qui doit appliquer cet article? L'initiative du canton du Jura ayant été déclarée nulle par le Tri- bunal fédéral, le Parlement jurassien vient d'accepter la loi «Unir» qui est contraire à l'article 5 de la constitution. Il s'est donc mis dans l'illégalité à l'égard de la Confédération. Le Con- seil fédéral est-il décidé, après plus de quarante années de lutte, à faire respecter la souveraineté des territoires restés ber- nois?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat zur Kenntnis genom- men, dass das jurassische Kantonsparlament vergangene Woche ein Gesetz über die Wiedervereinigung mit dem Berner Jura verabschiedet hat. Der Kanton Bern hat daraufhin beim Bundesrat eine Beschwerde eingereicht. Wir sind nun dabei, diese Beschwerde eingehend zu prüfen.
Mme Aubry: Ma question est simple. Nous supportons de- puis 40 ans le problème jurassien. Je demande au Conseil fé- déral quand, si c'est dans une semaine, dans trois mois ou à la Trinité que nous aurons enfin une décision du Conseil fédéral concernant un procédé antidémocratique?
Bundesrat Koller: Da es sich um ein juristisches Beschwerde- verfahren handelt, kann ich dem Entscheid des Bundesrates nicht vorgreifen. Das hätte nämlich sicher die auch von Ihnen, Frau Aubry, nicht gewünschte Folge, dass ich und allenfalls der ganze Bundesrat in den Ausstand treten müssten. Aber ich sichere Ihnen noch einmal zu, dass wir diese Beschwerde sehr sorgfältig prüfen und nachher Stellung nehmen werden.
Frage 29:
Haller. Erhöhung des Frauenanteils in den ausserparla- mentarischen Kommissionen im Bereiche des Departe- mentes für auswärtige Angelegenheiten Meilleure représentation des femmes au sein des commis- sions extra-parlementaires relevant du Département fédé- ral des affaires étrangères
Auf Ende 1992 werden die ausserparlamentarischen Kommis- sionen neu bestellt. Gemäss der Richtlinie für Kommissionsbe- stellungen vom 1. April 1992 soll der Frauenanteil in den ausser- parlamentarischen Kommissionen in Zukunft 30 Prozent (spä- ter 50 Prozent) betragen.
Was wird im EDA vorgekehrt, damit dieser Frauenanteil in den Kommissionen für die neue Amtszeit erreicht werden kann?
Frage 30:
Heberlein. Erhöhung des Frauenanteils in den ausserpar- lamentarischen Kommissionen im Bereiche des Departe- mentes des Innern Meilleure représentation des femmes au sein des commis- sions extra-parlementaires relevant du Département fédé- ral de l'intérieur
Auf Ende 1992 werden die ausserparlamentarischen Kommis- sionen neu bestellt. Gemäss der Richtlinie für Kommissionsbe- stellungen vom 1. April 1992 soll der Frauenanteil in den ausser- parlamentarischen Kommissionen in Zukunft 30 Prozent (spä- ter 50 Prozent) betragen.
Was wird im EDI vorgekehrt, damit dieser Frauenanteil in den Kommissionen für die neue Amtszeit erreicht werden kann?
Frage 31:
Bühlmann. Erhöhung des Frauenanteils in den ausserpar- lamentarischen Kommissionen im Bereiche des Justiz- und Polizeidepartementes Meilleure représentation des femmes au sein des commis- sions extra-parlementaires relevant du Département fédé- ral de justice et police
Auf Ende 1992 werden die ausserparlamentarischen Kommis- sionen neu bestellt. Gemäss der Richtlinie für Kommissionsbe- stellungen vom 1. April 1992 soll der Frauenanteil in den ausser- parlamentarischen Kommissionen in Zukunft 30 Prozent (spä- ter 50 Prozent) betragen.
Was wird im EJPD vorgekehrt, damit dieser Frauenanteil in den Kommissionen für die neue Amtszeit erreicht werden kann?
Frage 32:
Haering Binder. Erhöhung des Frauenanteils in den aus- serparlamentarischen Kommissionen im Bereiche des Militärdepartementes Meilleure représentation des femmes au sein des commis- sions extra-parlementaires relevant du Département mili- taire fédéral
Auf Ende 1992 werden die ausserparlamentarischen Kommis- sionen neu bestellt. Gemäss der Richtlinie für Kommissionsbe- stellungen vom 1. April 1992 soll der Frauenanteil in den ausser- parlamentarischen Kommissionen in Zukunft 30 Prozent (spä- ter 50 Prozent) betragen.
Was wird im EMD vorgekehrt, damit dieser Frauenanteil in den Kommissionen für die neue Amtszeit erreicht werden kann?
Frage 33:
Caspar-Hutter. Erhöhung des Frauenanteils in den aus- serparlamentarischen Kommissionen im Bereiche des Finanzdepartementes Meilleure représentation des femmes au sein des commis- sions extra-parlementaires relevant du Département fédé- ral des finances
Auf Ende 1992 werden die ausserparlamentarischen Kommis- sionen neu bestellt. Gemäss der Richtlinie für Kommissionsbe- stellungen vom 1. April 1992 soll der Frauenanteil in den ausser- parlamentarischen Kommissionen in Zukunft 30 Prozent (spä- ter 50 Prozent) betragen.
Was wird im EFD vorgekehrt, damit dieser Frauenanteil in den Kommissionen für die neue Amtszeit erreicht werden kann?
Frage 34:
Segmüller. Erhöhung des Frauenanteils in den ausserpar- lamentarischen Kommissionen im Bereiche des Volks- wirtschaftsdepartementes Meilleure représentation des femmes au sein des commis- sions extra-parlementaires relevant du Département fédé- ral de l'économie publique
Auf Ende 1992 werden die ausserparlamentarischen Kommis- sionen neu bestellt. Gemäss der Richtlinie für Kommissionsbe- stellungen vom 1. April 1992 soll der Frauenanteil in den ausser- parlamentarischen Kommissionen in Zukunft 30 Prozent (spä- ter 50 Prozent) betragen.
Was wird im EVD vorgekehrt, damit dieser Frauenanteil in den Kommissionen für die neue Amtszeit erreicht werden kann?
Frage 35:
Daepp. Erhöhung des Frauenanteils in den ausserparla- mentarischen Kommissionen im Bereiche des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes
Meilleure représentation des femmes au sein des commis- sions extra-parlementaires relevant du Département fédé- ral des transports, des communications et de l'énergie
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Fragestunde
Auf Ende 1992 werden die ausserparlamentarischen Kommis- sionen neu bestellt. Gemäss der Richtlinie für Kommissionsbe- stellungen vom 1. April 1992 soll der Frauenanteil in den ausser- parlamentarischen Kommissionen in Zukunft 30 Prozent (spä- ter 50 Prozent) betragen.
Was wird im EVED vorgekehrt, damit dieser Frauenanteil in den Kommissionen für die neue Amtszeit erreicht werden kann?
Frage 36:
Nabholz. Frauen in Präsidien von ausserparlamentari- schen Kommissionen
Femmes à la tête des commissions extra-parlementaires Auf Ende 1992 werden die ausserparlamentarischen Kommis- sionen neu bestellt. Bekanntlich sind in diesen Kommissionen ganz wenige Präsidien durch Frauen besetzt.
Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, damit in der neuen Amtszeit mehr Kommissionen durch Frauen präsidiert werden können?
Frage 37:
Zölch. Sicherstellung des Frauenanteils in den ausserpar- lamentarischen Kommissionen durch die Bundeskanzlei Représentation des femmes au sein des commissions ex- tra-parlementaires. Quota assuré par les soins de la Chan- cellerie fédérale
Gemäss Richtlinien für die Bestellung der ausserparlamentari- schen Kommissionen vom 1. April 1992 hat die Bundeskanzlei darüber zu wachen, dass in Zukunft der Frauenanteil in den aus- serparlamentarischen Kommissionen mindestens 30 Prozent (später 50 Prozent) beträgt.
Welche Vorkehrungen hat die Bundeskanzlei getroffen, um diese Vorgabe auf die nächste Amtsperiode, welche mit Januar 1993 beginnt, durchzusetzen?
Frage 38:
Stamm Judith. Frauenanteil in den ausserparlamentari- schen Kommissionen. Einbezug des Büros für Gleichstel- lung bzw. weiterer einschlägiger Organisationen oder Per- sonen bei der Suche nach qualifizierten Frauen
Représentation des femmes au sein des commissions ex- tra-parlementaires. Recherche de candidates qualifiées Gemäss Richtlinien für die Bestellung von Kommissionen vom 1. April 1992 soll der Frauenanteil in den ausserparlamentari- schen Kommissionen in Zukunft mindestens 30 Prozent betra- gen (später 50 Prozent). Verständlicherweise haben nicht alle Departemente den Ueberblick über die qualifizierten Frauen in der Schweiz.
Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, damit die Kenntnisse des Büros für Gleichstellung von Frau und Mann, der entspre- chenden kantonalen Büros, der Frauenverbände und der Parla- mentarierinnen bei der Suche nach geeigneten weiblichen Mit- gliedern für ausserparlamentarische Kommissionen besser und frühzeitiger genutzt werden, als das bisher etwa der Fall war?
Frage 39:
Nabholz. Sicherstellung des Frauenanteils in den ausser- parlamentarischen Kommissionen durch die Bundes- kanzlei
Représentation des femmes au sein des commissions ex- tra-parlementaires. Personnalités non engagées dans la vie publique
Zahlreiche fachlich ausgewiesene Frauen, die weder in Verbän- den noch in Parteien organisiert sind, interessieren sich für ein aktives Mitwirken in ausserparlamentarischen Kommissionen. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um dieses Potential im Hinblick auf die Neubestellung der Kommissionen per 1. Ja- nuar 1993 besser zu nutzen?
M. Couchepin, chancelier de la Confédération: Je réponds à onze questions à la fois.
S'agissant de la représentation des femmes dans les commis- sions extra-parlementaires, de grands efforts ont été entrepris dans tous les départements pour que la proportion indiquée par le Conseil fédéral soit atteinte. Notamment, tous les secré- tariats des commissions ainsi que les organisations et asso-
ciations qui en vertu d'une base légale sont représentées dans ces organes ont été informés à temps de la nouvelle formula- tion contraignante des directives touchant les commissions. Avant que le Conseil fédéral ne procède aux nominations de renouvellement des commissions extra-parlementaires, à la fin de 1992, il examinera à cet égard les propositions des se- crétariats des commissions et s'il le faut, il les retournera.
La Chancellerie fédérale accomplit pour sa part un contrôle important. Elle veille notamment à ce qu'on attache une atten- tion particulière à la représentation des femmes lorsqu'il s'agit de désigner les personnes appelées à présider les commis- sions. Elle peut en particulier demander des explications aux départements lorsqu'ils présenteront des propositions qui s'écartent des directives sans en avoir donné des motifs suffi- sants.
On peut en outre relever que les secrétariats généraux des dé- partements, aussi bien que les secrétariats des commissions, qui ont un rôle important à jouer lorsqu'il faut chercher des candidats et candidates qualifiés pour former ces commis- sions, sont en étroite relation avec le bureau de l'égalité entre femmes et hommes, de même qu'avec les autres organismes susceptibles de fournir une aide dans cette recherche. Ces di- rectives ne peuvent à elles seules - j'en suis bien conscient et le Conseil fédéral également - résoudre le problème de la sous-représentation féminine. Elles constituent toutefois la base qu'il convient de suivre. Le Conseil fédéral tient à insister sur le fait qu'il s'agit aussi d'un problème de mentalité au sens social le plus général du terme, qui implique des efforts sou- tenus aussi bien de la part des hommes que de la part des femmes pour atteindre des résultats suffisants.
Frage 40: Keller Rudolf. Tödlicher EG-Einheits-Raps Dangers mortels du colza 0-0
Der sattsam bekannte EG-Einheitsbrei hat in der Landwirtschaft unter anderem die Auswirkung, dass in der Schweiz nur noch sogenannter Doppelnull-Raps angebaut werden kann. Der «Genuss» dieses Killer-Rapses bewirkt, dass bei grossem Ver- zehr Rehe und Hasen elendiglich dahinsiechen müssen und zugrunde gehen.
Nun sind neuerdings im Kanton Aargau sogar Kühe an diesem Raps verendet. Was gibt der Menschheit das Recht, diesen tier- quälerisch-todbringenden Raps weiter anzubauen, und was unternimmt der Bundesrat als Sofortmassnahme gegen den Anbau dieser Raps-Sorte?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Pourquoi est-ce que l'on n'ensemence pas les champs de colza avec une autre se- mence que le colza 0-0? Je répondrai que ce n'est pas possi- ble dans la mesure où seule cette variété est actuellement à disposition sur le marché. Si la Suisse voulait faire cavalier seul et renoncer à tous les avantages de cette variété, qui sont nombreux, elle devrait procéder elle-même à des travaux de sélection, ce qui entraînerait sans doute des coûts surdimen- sionnés. Le Conseil fédéral s'est d'ailleurs déjà exprimé à pro- pos de ce colza 0-0, notamment à la session de printemps de l'année dernière. Je peux vous confirmer que les études détail- lées que nous avions commencées à l'époque sur les effets nocifs du colza 0-0 se poursuivent et que nous aurons à ce propos une réponse suffisamment étayée et des conclusions suffisamment précises dans le courant de l'hiver prochain. II sera alors possible, le cas échéant, de prendre des décisions dans le courant de 1993, qui pourraient être, notamment, une limitation des cultures de colza en bordure de forêt pour assu- rer la protection souhaitable du gibier. Voilà pour ce qui concerne, Monsieur Keller Rudolf, les effets sur le gibier.
Pour ce qui est des animaux domestiques, la responsabilité de leur alimentation incombe à leurs propriétaires et c'est à eux qu'il appartient, en sachant calibrer le dosage de l'affourage- ment, de prendre des dispositions pour ne pas mettre en péril leurs animaux domestiques. Les renseignements qui peuvent leur être fournis par la vulgarisation agricole, notamment, et par d'autres organismes sont suffisamment précis en l'état ac- tuel de la question pour leur permettre de prendre les disposi- tions adéquates.
Abolition des expériences sur animaux
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28 septembre 1992
Keller Rudolf: Wäre es nicht eine Idee, in dieser Frage auf EG- Ebene zu intervenieren, um dieses Thema einmal auf «höherer Ebene» zu diskutieren? Es ist eine schlimme Sache, dass im- mer mehr Tiere an dieser Raps-Sorte zugrunde gehen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Il est bien clair que ce serait une bonne idée - vous voyez que lorsque vous avez de bon- nes idées je les reconnais! C'est effectivement une bonne idée et, dans les études dont j'ai parlé et que nous faisons en colla- boration avec la Communauté - c'est en effet dans l'ensemble de la Communauté que cette sorte de colza a été retenue - on examine les conséquences du colza sur les animaux domesti- ques et sur le gibier. Je dois préciser, pour votre information, que les études que la Communauté a elle-même conduites ne sont certainement pas plus avancées que les études que nous menons nous-mêmes avec nos moyens, en sorte que la Suisse aura sans doute autant à apporter à la Communauté dans ce domaine que ce que la Communauté apportera à la Suisse.
Frage 41:
Ruf. Informationskampagne des Bundesrates über den EWR
Campagne d'information pro-européenne du Conseil fédéral
Am 19. Juni 1992 hat der Unterzeichnete die obgenannte Mo- tion (92.3290) eingereicht. Darin wird der Bundesrat aufgefor- dert, im Rahmen seiner (immerhin mit 5,9 Millionen Franken an Steuergeldern finanzierten!) Informationstätigkeit über EWR und EG ebenfalls die Nachteile eines EWR- bzw. EG-Beitritts der Schweiz umfassend aufzuzeigen und die Argumente der Geg- ner zu berücksichtigen.
Bis heute hat der Bundesrat die Motion nicht beantwortet. Statt dessen ist in den letzten Wochen eine Pro-EWR-/EG-Kampagne des Bundes gestartet worden, die in beispielloser Art nur wenig mit objektiver Information, statt dessen jedoch viel mehr mit un- demokratischer Propaganda zu tun hat!
Beantwortet der Bundesrat den erwähnten Vorstoss absicht- lich mit Verzögerung, um vollendete Tatsachen zu schaffen? Wann wird die Stellungnahme erfolgen?
Ist der Bundesrat bereit, die Forderungen der Motion zu erfül- len und - gemäss seinen Versprechen - jede weitere tendenzi- öse Information über EWR und EG sofort zu stoppen?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Cela m'aurait fait tellement plaisir d'avoir le privilège d'être en contact direct avec M. Ruf et de pouvoir lui parler les yeux dans les yeux! C'est un privi- lège qui m'est refusé. Il pourra lire la réponse que le Conseil fé- déral a arrêtée ce matin-même.
92.032
Abschaffung der Tierversuche. Volksinitiative Abolition des expériences sur animaux. Initiative populaire
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1754 hiervor - Voir page 1754 ci-devant
Scheidegger, Berichterstatter: Die Meinungen der Fraktionen wurden am Donnerstag vor stark gelichteten Reihen deutlich dargelegt. Mein Verständnis meiner Position als Kommis- sionssprecher verbietet mir, in gleicher emotionaler Weise Stellung zu beziehen, wie dies Herr Weder Hansjürg am Don- nerstag tat. Der Unterschied der Art der Diskussion im Plenum oder in der Kommission ist frappant. Die Resultate der Abstim- mungen in der Kommission sprechen für sich.
Herr Weder, ich habe die Beschwerde hier erwähnt. Vielleicht war es im Saal einfach zu laut, und Sie konnten es nicht hören; aber ich habe es gesagt, mit Resultat.
Trotzdem noch ganz kurz etwas dazu: Die Initianten gehen da- von aus, dass Handlungen, wie sie in Artikel 12 des Tierschutz- gesetzes umschrieben sind, als Tierversuche zu betrachten sind. Sie machen dabei einen Unterschied zwischen Tierver- suchen und einfachen Verhaltensbeobachtungen, wie bei- spielsweise Fütterungsuntersuchungen usw. Sie haben sich darüber beschwert, dass der Bundesrat in seiner Botschaft dem Verbot der Tierversuche eine umfassendere Geltung bei- gemessen hat. Es treffe nicht zu, dass solch einfache Verhal- tensbeobachtungen von der Initiative verboten würden.
Die Kommission liess sich über die Meinung des Bundesrates eingehend orientieren. Danach ist bei der Ermittlung des Sinns einer Verfassungsbestimmung primär von ihrem Wort- laut auszugehen. Ist dieser unklar, so ist nach den anerkann- ten Grundsätzen der Verfassungsauslegung vorzugehen. Der Bundesrat äussert sich in der umstrittenen Passage zur Trag- weite des Begriffes «Tierversuch», wie er sie aus dem vorge- schlagenen Verfassungstext ableitet.
Davon zu unterscheiden sind die Ziele und Ansichten der In- itianten. Sie sind ein Element unter mehreren, das bei der Aus- legung als ein Faktum zu berücksichtigen ist; sie sind jedoch nicht allein massgebend. Und nach Anhörung der Initianten in der Kommission wurde die Beschwerde auch deutlich, mit 13 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, abgelehnt. Dies noch einmal zur Wiederholung, Herr Weder, da Sie sich mit dieser Beschwerde befasst haben.
Zu Herrn Gross Andreas: Ich bin natürlich schon etwas über- rascht über diesen Gegenvorschlag, denn innerhalb der Kom- mission sassen ja schliesslich auch Mitglieder der SP-Frak- tion. Kein Kommissionsmitglied, das der SP-Fraktion ange- hört, hat einen solchen Antrag gestellt, ja, ein SP-Kommissi- onsmitglied hat sogar im Sinne der Initianten gesagt, dass es zurzeit besser wäre, die Initiative zurückzuziehen. So war das Klima in der Kommission.
Zum Inhaltlichen: Der deutsche Text des Gegenvorschlages stimmt fast wörtlich mit der Volksinitiative «zur drastischen und schrittweisen Einschränkung der Tierversuche (Weg vom Tier- versuch!)» überein, dies mit Ausnahme der Verbandsbe- schwerde. Es ist nach Artikel 70 des Geschäftsreglementes natürlich jedem Ratsmitglied freigestellt, Anträge zu hängigen Geschäften - wie zum Beispiel diesen Gegenvorschlag - ein- zureichen. Man muss aber sehen, dass dieser Weg doch nicht üblich ist. Gewählt wird in der Regel der Weg über die parla- mentarische Initiative oder einen Kommissionsvorstoss und nicht über einen Antrag im Plenum, auf den die Kommission nicht vorbereitet ist.
Der Inhalt des Gegenvorschlags - das habe ich gesagt - ent- spricht weitgehend dem Text, wie er in der Initiative enthalten war, über die wir in diesem Jahr bereits abgestimmt haben. Und zwar wurde diese Initiative am 16. Februar 1992 mit 56,3 Prozent Nein-Stimmen und von 22 Kantonen verworfen. Diese Initiative ist wieder aufgegriffen worden, wobei nun auch noch die Verbandsbeschwerde und das Verbandsklagerecht eingebaut worden sind. Bei früherer Gelegenheit wurden die Verbandsbeschwerde und das Verbandsklagerecht vom Bun- desrat und von den eidgenössischen Räten abgelehnt. Statt dessen wurde das Beschwerderecht des Bundesamtes für Ve- terinärwesen vorgesehen.
Auf das Klagerecht von Tierschutzorganisationen wurde ver- zichtet. Mitglieder der Tierschutzorganisationen sind indessen in den kantonalen Tierversuchskommissionen vertreten. Diese Tierversuchskommissionen prüfen die Gesuche und stellen Antrag an die Bewilligungsbehörde. Auf diese Weise können die Tierschutzorganisationen darauf hinwirken, dass die Tierschutzvorschriften streng beachtet werden.
Weder der Bundesrat noch die Kommission hatten Gelegen- heit, sich zum Antrag auf den Gegenvorschlag zu äussern. Es ist nach meiner persönlichen Ansicht nicht zu verantworten, in einer umstrittenen Verfassungsfrage, die bereits Anlass zu drei Initiativen gegeben hat, auf diese spontane und rasche Weise eine Verfassungsänderung einzuleiten.
Falls der Rat dem Antrag auf einen Gegenvorschlag zustim-
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Heure des questions
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Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
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06
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28.09.1992 - 14:30
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