N 7 octobre 1992
2022
Constructions civiles 1992
La commission du Conseil national a examiné à nouveau ce point et elle a décidé, par 11 voix pour et 4 abstentions, de vous proposer d'accepter la nouvelle formulation issue des délibérations du Conseil des Etats, ce qui permettrait de liqui- der les dernières divergences et de pouvoir ainsi approuver la loi sur le service de l'emploi et la location de services.
David, Berichterstatter: Die Kommission kann Ihnen eine Lö- sung unterbreiten, die vom Ständerat akzeptiert wird und der auch wir mit 11 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zustimmen können. Mit anderen Worten: Die Differenz kann hier bereinigt werden.
Die beiden Punkte, die offengeblieben waren: Bei Artikel 19 Absatz 7 (neu) hat der Ständerat die Formulierung im Sinne ei- ner Klärung, nicht im Sinne einer inhaltlichen Aenderung, et- was abgeändert. Es sollen diejenigen zwingenden Vorschrif- ten des Obligationenrechts auf den Arbeitsvertrag im Perso- nalverleih Anwendung finden, die dort auch anwendbar sind. Jene zwingenden Bestimmungen des OR, die für den Bereich des Personalverleihs irrelevant sind, sind hier auch nicht ge- meint; das war auch unsere Meinung und wahrscheinlich auch die Meinung von Kollege Allenspach.
Wir haben weiter eine Aenderung in Artikel 44 Absatz 3 (neu). Diese ist materieller Natur. Auch dieser Aenderung hat die Kommission zugestimmt, weil sie zweckmässig ist. Der Bun- desrat wird beauftragt, Artikel 19 Absatz 7 (neu) und Artikel 20 Absätze 2 und 3 auf den 1. Januar 1995 in Kraft zu setzen, und zwar dann, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
Die wirtschaftliche und soziale Lage muss es erfordern. Wenn der Personalverleih auf dem schweizerischen Arbeits- markt zu Lohndumping und zu sozial nicht verträglichen Miss- bräuchen führt, dann ist diese Voraussetzung unseres Erach- tens erfüllt. Das ist die Komponente «soziale Lage». Es kann aber auch sein, dass es die wirtschaftliche Lage, insbeson- dere in Grenzregionen - abgesehen von der sozialen Kompo- nente -, erfordert, dass diese Gesetzesbestimmungen in Kraft gesetzt werden.
Vorausgesetzt ist, dass in der Zwischenzeit, d. h. bis und mit 1. Januar 1995, keine anderen geeigneten Massnahmen ge- troffen worden sind. Wir erwarten allerdings - und das hat uns Biga-Direktor Nordmann nochmals zugesichert -, dass in die- sen zwei Jahren Anstrengungen unternommen werden, um zu prüfen, ob es bessere, zweckmässigere, gezieltere Mass- nahmen gibt, als sie hier vorgeschlagen sind. Wenn solche Massnahmen gefunden werden, werden sie uns in dieser Zeit auch vorgeschlagen werden, und wir können im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren diese Bestimmungen erlassen.
Insgesamt betrachte ich diese Lösung im Eurolex-Verfahren als sehr konstruktiv. Wir können damit sicher eine wichtige Auseinandersetzung in diesem Rat beenden und können diese Vorlage in der EWR-Abstimmung vor dem Volk mit gu- tem Gewissen vertreten.
Ich bitte Sie namens der Kommission, diesen Bereinigungs- vorschlägen zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.055
Zivile Baubotschaft 1992 Constructions civiles 1992
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBI III 1593) Message et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF III 1513) Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Meyer Theo, Berichterstatter: Die zivile Baubotschaft 1992 ent- hält wiederum eine Reihe von Kreditbegehren im Gesamtbe- trag von etwas über 310 Millionen Franken. Eines dieser Kre- ditbegehren, der Neubau der ETH Zürich auf dem Höngger- berg, wird jedoch ein Bauvolumen vorbereiten, das noch we- sentlich über das gesamte Investitionsvolumen dieser Baubot- schaft hinausgeht. Auch wenn man privat mit Bauen zu tun hat, muss man sich zuerst an diese Riesensummen gewöh- nen, die da im Hochbau verbaut werden sollen. Im Strassen- und Tunnelbau ist es ja nichts Besonderes, im Hochbau schon.
Trotzdem sind verschiedene Kredite unbestritten. Im Falle der ETH Hönggerberg ist es weniger die Tatsache, dass ein Neu- bau erstellt werden muss, als vielmehr das Wie des Vorge- hens, bis man zu dieser Lösung gekommen ist, das zu Fragen Anlass gab. Gestatten Sie mir deshalb, auf die umstrittenen Vorhaben detaillierter einzugehen als auf sachlich unbestrit- tene Projekte.
Wir haben uns in der Kommission überzeugen lassen, dass die Höhe der Kreditbegehren nicht über den Daumen gepeilt, sondern aufgrund von detaillierten Offerten zusammengestellt worden ist. Wir haben sowohl die Gesamtverteidigungsanlage für die Landesregierung als auch die ETH Zürich besucht und haben die Objekte im Zentrum wie auch auf dem Höngger- berg angesehen; wir konnten uns somit ein Bild über den Ge- samtrahmen der ETH-Pläne machen.
Ich beginne mit der ETH Zürich:
Der grosse Investitionsschub für die ETH Zürich war seinerzeit die erste Etappe auf dem Hönggerberg gemäss Baubotschaft 1965; die zweite Etappe erfolgte gemäss Baubotschaft 1970, als die bautechnischen Berufe auf den Hönggerberg kamen. In den Folgejahren konzentrierte man sich voll auf die ETH Lausanne, während sich die ETH Zürich mit kleineren Bauten und mit Anpassungen und Einmietungen begnügen musste. In der Zeit zwischen 1979 - als das Hill-Gebäude der bau- technischen Abteilungen bezogen war - und 1991 erhöhte sich die Studentenzahl von 7176 auf 11 238 Personen, was einer Zunahme von 56,9 Prozent entspricht Die Zunahme der Studierenden an der ETH Zürich in diesem Zeitraum ist grösser als die Gesamtzahl der Studierenden an der ETH Lausanne. Dies ging nicht ohne Engpässe, Provisorien und Einmietungen, die - da sie zum Teil weit voneinander entfernt liegen - nicht sehr glücklich sind.
Technische Studiengänge beginnen sich immer mehr zu ver- netzen, und es war deshalb immer klar, dass eine Erweiterung auf dem Hönggerberg geplant werden musste und nicht an ei- nem dritten oder vierten Standort bzw. - wenn Sie die Proviso- rien bereits als Standorte annehmen - an einem fünften und sechsten Standort. Man begann deshalb 1985 zuerst an der Architekturabteilung mit Studien für die Erweiterung auf dem Areal Hönggerberg und führte 1989/1990 einen öffentlichen Richtplanwettbewerb durch. 1989 erfolgte aufgrund dieses Richtplanes mit der Stadt Zürich auch die Festlegung des Um- fanges der dritten Bauetappe. 1990 wurde nach öffentlich aus- geschriebener Präqualifikation auf Einladung ein Projektwett- bewerb durchgeführt. Das Preisgericht schlägt nun nach einer
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Zivile Baubotschaft 1992
Ueberarbeitung das Projekt «Elementar» der Architekten Campi/Pessina zur Weiterbearbeitung vor.
Dies ist - etwas gerafft - der Ablauf der Vorarbeiten. Hier setzt nun die Kritik der Gegner ein. Es sind vor allem zwei Vorwürfe, die zu hören sind:
Es sei ein schlechtes, brutales Projekt, das die Landschaft verschandle;
das Verfahren sei nicht fair gelaufen, und Herr Piazzoli, der Direktor des Amtes für Bundesbauten, hätte in den Ausstand treten müssen.
Lassen Sie mich zuerst auf die wichtigsten Vorwürfe eingehen. Die erste Etappe des Hönggerberges wurde nach dem Vorbild von amerikanischen Campus-Universitäten locker verstreut im Grünen geplant und hat durchaus angenehme Qualitäten. In- zwischen hat sich die Erde allerdings gedreht, und dies zeigt sich in der Architektur dadurch, dass die Architektur heute ein anderes Gesicht hat und dass wir heute verdichtetes Bauen fordern. Damit ist die luxuriöse Konzeption von 1965 nicht mehr zulässig. Die Aushandlung des Richtplanes mit der Stadt Zürich hat auf dem eigentlichen ETH-Areal einen zusätzlichen Grüngürtel von 150 bis 300 m Breite gebracht. Das hat nun zur Folge, dass auf der Restparzelle verdichtet gebaut werden muss.
Durch verschiedene Zeitungsartikel, Vorwürfe und Beschuldi- gungen gewarnt, bin ich selber - und ich glaube, auch die ganze Kommission - skeptisch an die ETH Zürich gereist. Skeptisch war ich auch, weil ich privat ganz anders baue, als dies Campi/Pessina tun, und ich nahm an, es sei ein typischer Bau eines Aldo-Rossi-Jüngers, der aus dem Formenrepertoire von Aldo Rossi - das sich für Architekturstudenten als Rezept- buch bestens eignet - das Schema «Kamm» ausgewählt hat. Ich musste mich aber überzeugen lassen, dass sich der Kamm mit einem Rücken für die allgemeine Infrastruktur und 60 Meter langen Labors und Bürotrakten mit ruhigen Höfen sehr gut für die geforderte Nutzung eignet, weshalb sich alle, die in das Gebäude kommen sollen, begeistert zeigen.
Uebrigens sind alle drei Projekte, die in die Ueberarbeitung gekommen sind, sehr ähnlich; aber nur das Projekt Campi/ Pessina lässt die eine Seite als Bauplatz für die künftige Ent- wicklung der ETH in den nächsten Generationen offen. Die nächste Generation wird uns dafür noch dankbar sein.
Nun lässt sich zwar Architektur nicht mit Nationalökonomie vergleichen, die in diesem Saal schon einmal als eine Art Astrologie bezeichnet worden ist. Alles, was quantifizierbar ist, lässt sich aber sehr gut objektiv vergleichen. So lässt sich der Landverbrauch in Quadratmetern bemessen. Richtige oder falsche Raumfolgen und Zuordnungen lassen sich durchaus objektiv vergleichen. Wenn es aber darum geht, Qualität zu quantifizieren, wird es schwieriger. Es kommen persönliche Vorlieben, Zeit- und Modeabhängigkeiten zum Vorschein. Ich kann dies gleich mit der Broschüre illustrieren, die Sie seit Montag auf dem Tisch haben. Warum ist es für die Gegner so wichtig, dass der Blick nach Höngg völlig offen sein muss, wenn man vor der grossen Aula steht? Wenn Sie je einmal auf dem Campo in Siena gewesen sind, dann wissen Sie, dass man von der wunderschönen toskanischen Landschaft über- haupt nichts sieht. Man sieht nur die Hausmauern oder - wie Architekt Zweifel sagen würde - äusserst massive und brutale Hauswände. Trotzdem ist der Campo einer der schönsten Plätze der Welt, und dies ohne Aussicht oder Durchsicht auf irgendeinen Käferberg.
Die etwas eingeschränkte Sicht mag ja für Heimweh-Höngger von Bedeutung sein; für das menschliche Leben auf dem Hönggerberg ist sie nicht relevant. Die Eingeschlossenheit gilt übrigens sowieso nur für Spatzen, die höher als vier Meter flie- gen. Die Fussgänger - und innerhalb des ETH-Geländes gibt es nur Fussgänger - haben den Durchblick bis auf vier Meter Höhe.
Natürlich gibt es in allen ästhetischen Fragen - auch in der Ar- chitektur - verschiedene Gesichtspunkte. Schliesslich sind auch Sommersprossen eine Art von Gesichtspunkten, nur sind sie meistens nicht so relevant.
Zum zweiten Vorwurf, das Verfahren sei nicht fair gelaufen, im Moment nur soviel: Herr Piazzoli war Compagnon im Büro Campi/Pessina, ist aber seit 1983 - das sind sieben Jahre vor
Ausschreibung des Wettbewerbs - in keiner Verbindung mehr zu diesem Büro. Artikel 24 der SIA-Wettbewerbsordnung 152 sagt zu diesem Punkt folgendes: «Ein Jurymitglied darf in kei- nem nahen verwandtschaftlichen oder beruflichen Abhängig- keits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis mit den Teilneh- mern des Wettbewerbes stehen.» Dies ist bei Herrn Direktor Piazzoli nicht der Fall.
Etwas anderes ist die Frage, ob es opportun war, in diesem Falle nicht in den Ausstand zu treten. Ich meine, Herr Piazzoli hätte der Sache der ETH wie auch sich selber einen Dienst er- wiesen, wenn er trotz der Meinung seiner Jurykollegen und -kolleginnen in den Ausstand getreten wäre und etwas mehr politisches Fingerspitzengefühl an den Tag gelegt hätte. Trotz- dem ergibt dies, wie auch die SIA-Rekursinstanz feststellt, kei- nen Grund für die Neuaufrollung des Falles.
Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit diesem Ausbau ist die Parzelle Hätsch. Sie erinnern sich, dass die Parzelle vor zwei Jahren für 13,2 Millionen Franken hätte gekauft werden sollen. Nachdem sich Sigi Widmer im Nationalrat in väterlicher und trotzdem staatsmännischer Art dagegen gewandt hatte und niemand Bescheid wusste und den Kauf verteidigte, wurde das Kaufsangebot vom Bundesrat zurückgezogen.
Nun steht dieselbe Parzelle wieder zur Diskussion und soll für 11,9 Millionen Franken gekauft werden. Unsere Kommission ist sich bewusst, dass das immer noch teuer ist. Hier gilt nun nicht der Spruch: «Den letzten beissen die Hunde»; sondern derjenige, der warten kann und weiss, dass man seine Par- zelle braucht, kann die Situation ausnützen. Wir haben uns deshalb ernsthaft überlegt, ob es keine Möglichkeit gebe, die- ses ETH-Gebäude zu realisieren, ohne dass man die Parzelle kaufen muss. Dies wäre mit einigem Mehraufwand und mit ver- schiedenen Umstellungen auch möglich. Wenn Sie aber den Situationsplan auf Seite 78 der Baubotschaft 1992 sehen, müssen Sie zugeben, dass dies nicht sehr sinnvoll ist:
Es müssten rund 2 Millionen Franken für Spundwände und eine andere Strassenführung aufgewendet werden.
Später müssten wir vermutlich - für einen erheblich höhe- ren Betrag - die Parzelle trotzdem kaufen. Experten meinen auch, dass eine Enteignung nach langwierigen Verfahren nicht billiger komme.
Wir bitten Sie deshalb, auf diesen Kauf einzutreten.
Die Ausbauwünsche für das ETH-Zentrum, das Projekt für die Empa sowie dasjenige für die ETH Lausanne erachten wir alle als notwendig und richtig. Nur im Falle des Militärspitals No- vaggio haben wir Herrn Bundesrat Stich den Rat gegeben, das fertig renovierte Spital dem Kanton Tessin zu verschenken. Er darf es auch für einen symbolischen Franken verkaufen! Die Tatsache, dass der Bund ein eigenes Spital führt, mag im Zeit- alter der «Oelsoldaten» oder der Tuberkulose noch richtig ge- wesen sein. Heute wirkt es wie ein Anachronismus, und es scheint uns wichtig, dieses Fossil - ich meine damit beileibe kein Leitfossil - abzustossen.
Ich komme zum Schluss auf die Gesamtverteidigungsanlage für die Landesregierung, den Bundesratsbunker, zu spre- chen. Ich spreche hier im Namen der Kommission und werde Ihnen bei der Detailberatung meine persönliche Meinung dar- legen. Herr Titus Giger wird die Berichterstattung übernehmen und den Mehrheitsentscheid vertreten. Die Planung dieses Bauvorhabens wurde 1986 in Auftrag gegeben. Bisher wurden im Rahmen der militärischen Baubotschaft in sechs jährlichen Tranchen insgesamt 129,8 Millionen Franken bewilligt und rund 100 Millionen Franken verbaut. Nachdem noch bei der letzten Tranche dieser Rat geheim, d. h. nach Räumung der Tribüne, getagt hatte, hat man eingesehen, dass diese Anlage doch nicht mehr so geheim ist Inzwischen stand der Ort schon in der Zeitung, und wer sich am besagten Ort am Bahn- hof nach dem Bundesratsbunker erkundigen will, dem wird man problemlos und bereitwillig Auskunft geben. Aus diesem Grunde ist der weitere Aufwand nicht mehr in jährlichen gehei- men Tranchen versteckt, sondern liegt nun als Gesamtsumme vor. Die Anlage ist heute zu zwei Dritteln im Kavernenrohbau fertiggestellt.
«Diese Anlage bedeutet in strategischer Hinsicht die Fertig- stellung der Schutzbauphilosophie aller Armee- und Gesamt- verteidigungsanlagen der letzten 25 Jahre. Der Bund will darin
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auch eine nationale Alarmzentrale unterbringen, die die Auf- gabe hat, bei einem Kernkraftwerkunfall oder einer anderen nationalen Katastrophe (Satellitenabsturz) die Bevölkerung zu alarmieren.» Soweit ein Zitat aus dem Bericht des Bundes- kanzlers an die Kommission.
Die Mehrheit der Kommission für öffentliche Bauten ist der Meinung, die Gesamtverteidigungsanlage müsse trotz politi- scher Veränderungen in Europa fertiggestellt werden. Im Na- men der Kommission bitte ich Sie um Zustimmung. Persönlich werde ich diesen Teil der Baubotschaft bekämpfen. Bei allen anderen Kreditbegehren ist die Kommission einstim- mig der Meinung, es sei ihnen zuzustimmen, und ich bitte Sie, dies auch zu tun.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr La séance est levée à 12 h 50
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Herbstsession
Session
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Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
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Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
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Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.055
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.10.1992 - 08:15
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Data
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2022-2024
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