Motion (Baerlocher-)von Felten
2163
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bezzola, Binder, Bircher Silvio, Blatter, Brügger Cyrill, Bühler Simeon, Bundi, Carobbio, Cincera, Danuser, Dettling, Eggenberger, Fank- hauser, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fritschi Os- car, Giger, Heberlein, Hegetschweiler, Herczog, Hildbrand, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Marti Wer- ner, Matthey, Maurer, Miesch, Müller, Reimann Maximilian, Rutishauser, Schnider, Stamm Luzi, Strahm Rudolf, Vetterli, Ziegler Jean, Züger (39)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Beilage (erhältlich bei der Dokumentationszentrale der Bundesversammlung) zeigt an zwei Beispielen von Kleinbau- ten (die Gleichrichterstation hat etwa 8 Quadratmeter Grund- fläche), welch kompliziertes Bewilligungsverfahren dafür not- wendig ist.
Es ist offensichtlich, dass das BAV durch die vielen, in der Schweiz hängigen Verfahren völlig überfordert ist oder sich in Details verliert, die auf Kantonsebene längst gelöst sind. Einige Beispiele mögen dies belegen:
Entscheid des Gemeinderates 13. November 1987
Entscheid des Bundesrates 16. August 1989
Entscheid des Gemeinderates 12. Juli 1989
Am 7. November 1989 legte das BAV das Verfahren fest. Bis- her haben immer noch keine Einigungsverhandlungen statt- gefunden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992
Sowohl das vom EJPD am 10. Dezember 1990 verabschie- dete Vollzugsförderungsprogramm zum RPG als auch das An- schlussprogramm zum Bodenrecht im Siedlungsbereich, wel- ches der Bundesrat am 11. September 1991 beschlossen hat, verlangen Vorschläge zur Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Verfahren. Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, bis Sommer 1993 Botschaft und Massnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung sowie Koordination der Bau- bewilligungsverfahren vorzulegen.
Das Bundesamt für Raumplanung wurde mit der Leitung die- ser Arbeiten beauftragt. Eine Expertengruppe bestehend aus Juristen, welche im Umgang mit Verfahrens- und Vollzugs- schwierigkeiten über unmittelbare Erfahrungen verfügen, prüft zurzeit ein Massnahmenpaket zur Verbesserung der Baubewilligungsverfahren.
Die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahrensab- läufe ist im übrigen bereits Gegenstand der nachfolgend ge- nannten parlamentarischen Vorstösse:
Postulat Portmann (90.585)/Bewilligung von Bauten und An- lagen von regionaler oder nationaler Bedeutung.
Postulat Delalay (91.3168)/Vereinfachung der Verfahren für öffentliche und private Bauvorhaben.
Das Parlament hat die genannten zwei Vorstösse als Postulate entgegengenommen. Ausserdem weisen wir auf die Motion Simmen (91.3155) vom 5. Juni 1991 betreffend der Revision des Eisenbahngesetzes hin, welche ebenfalls eine effizientere Ausgestaltung des Plangenehmigungsverfahrens beab- sichtigt.
Die Probleme, welche im Rahmen der eingangs erwähnten Programme des Bundesrates bearbeitet werden, sowie die Fragestellungen im Zusammenhang mit den genannten Po- stulaten stimmen inhaltlich mit den Anliegen der Motion Meyer Theo überein. Das berechtigte Bedürfnis nach Vorschlägen zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung bedingt je-
doch eine umfassende und gesamthafte Prüfung der verschie- denen Problemursachen. Die daraus resultierenden Lösungs- ansätze, welche die verschiedensten Verwaltungsabläufe be- rühren, müssen aufeinander abgestimmt werden. Diesem Er- fordernis würde eine getrennte Ueberprüfung der zu behan- delnden Fragen, welche einen engen Sachzusammenhang aufweisen, zuwiderlaufen. In einem Rechtsstaat ist es daher bedeutsam, dass die in der Lehre und in der Praxis entwickel- ten Grundprinzipien des Verwaltungsrechts auf sämtliche Ver- fahren angewendet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
91.3365
Motion (Baerlocher-)von Felten Partnerschaftliche Teilung der Betreuungsarbeit. Impulsprogramm
Programme d'impulsion dans l'Administration fédérale. Juste partage des tâches de garde
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1991
In Anlehnung an die parlamentarische Initiative wird der Bun- desrat beauftragt, ein Impulsprogramm beim Bund zu lancie- ren. Dieses Impulsprogramm des Arbeitgebers Bund müsste auch Kaderstellen einbeziehen. Zudem ist zur Erfüllung der Förderung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsar- beit die Quotierung unerlässlich. Das Impulsprogramm müsste zudem folgende Punkte umfassen:
Recht auf Reduktion der Arbeitszeit aufgrund von Betreu- ungsaufgaben von Angehörigen (6-Stunden-Tag);
Ueberzeitverbot für Betreuungspflichtige;
Elternurlaub;
Krankenurlaub bei Krankheit von Angehörigen;
militärisches Weitermachen darf nicht freigestellt werden.
Texte de la motion du 4 octobre 1991
Me référant à l'initiative parlementaire que j'ai déposée, je charge le Conseil fédéral de lancer un programme d'impul- sion dans l'Administration fédérale, programme dont les ca- dres devront aussi bénéficier. Pour promouvoir le partage de la garde des proches entre les deux parents, il instituera un système de quotas. Le programme d'impulsion comprendra en outre les points suivants:
droit à horaire de travail réduit (six heures par jour) pour les personnes chargées de s'occuper de leurs proches;
heures supplémentaires interdites pour les personnes de- vant s'occuper de leurs proches;
congé parental;
congé en cas de maladie d'un proche;
les personnes faisant une carrière militaire ne pourront être exemptées du service.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Motion Scheidegger
2164
N
9 octobre 1992
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 24. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 août 1992
Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Ansicht der Motionäre, dass der Arbeitgeber Bund seinen spezifischen Beitrag zur Unterstützung der partnerschaftlichen Teilung der Betreu- ungsarbeit leisten kann.
Mit den am 18. Dezember 1991 beschlossenen Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bun- desverwaltung setzte er ein weiteres klares Zeichen dafür, dass einerseits die Bundesverwaltung den Frauen in den ver- schiedenen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung und auf allen Hierarchiestufen offenstehen will und dass andererseits fami- lien- und partnerschaftsfreundliche Arbeitsbedingungen, so zum Beispiel Teilzeitstellen auch in höheren Funktionen, ver- mehrt geschaffen werden sollen.
Um die Weisungen umzusetzen, erarbeiten die Bundeskanz- lei, die Generalsekretariate und die Bundesämter zurzeit ei- gene Frauenförderungsprogramme. Dabei ist es ihnen freige- stellt, mittels einer Quotenregelung die jeweils gesetzten Ziele, beispielsweise bei Anstellungen, zu erreichen.
Die Arbeitsgruppe «Arbeitszeit 2000», die verwaltungsintern eine zukunftsgerichtete Arbeitszeitpolitik zuhanden des Bun- desrates erarbeitet, wird von den Motionären aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungs- aufgaben von Angehörigen, Ueberzeitverbot für Betreuungs- pflichtige und Elternurlaub) in ihre Ueberlegungen einbezie- hen. Einen Urlaub für die Betreuung kranker Familien- angehöriger respektive für die Organisation der ersten Pflege kennt die Bundesverwaltung bereits seit vielen Jahren.
Das «militärische Weitermachen» ist im Bundesgesetz über die Militärorganisation (MO) im Artikel 10 dahingehend gere- gelt, dass Angehörige der Armee verpflichtet werden können, einen bestimmten Grad zu bekleiden, eine Funktion oder ein Kommando zu übernehmen und den dafür vorgeschriebenen Dienst zu leisten. Am 8. März 1990 hat sich der Nationalrat im Rahmen der Beratung über die Teilrevision der MO letztmals deutlich für die Beibehaltung des erwähnten Artikels 10 aus- gesprochen. Allerdings bemüht sich die Armee, im Rahmen des Vernünftigen und Möglichen immer wieder auf individu- elle Bedürfnisse, so auch auf allfällige Betreuungspflichten, Rücksicht zu nehmen.
Da einige Punkte der Motion zurzeit in der Umsetzung sind re- spektive noch geprüft werden sollen, erscheint dem Bundes- rat eine Umwandlung in ein Postulat als angebracht.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3105
Motion Scheidegger Reduktion der Kosten im Wohnungsbau Construction de logements. Réduction des coûts
Wortlaut der Motion vom 18. März 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche für den Wohnungs- bau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueber- prüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterzie- hen, eine Gegenüberstellung von Vor-und Nachteilen auszuar- beiten und die dem Ergebnis entsprechenden erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Wege zu leiten.
Texte de la motion du 18 mars 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'examiner la totalité des dispo- sitions du droit fédéral ayant trait à la construction de loge- ments et ce, sous l'angle des effets inflationnistes qu'elles peuvent avoir sur les prix à la construction; il établira égale- ment la liste de leurs avantages et de leurs inconvénients; en- fin, il mettra en chantier les révisions qui s'imposeront au vu des résultats obtenus.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Hypothekarzinserhöhungen der letzten Jahre haben auf Bundesebene zu Panikreaktionen geführt, die an den eigentli- chen Problemen vorbeizielen. Mit Staatseingriffen wie den dringlichen Bundesbeschlüssen, mietrechtlichen Bestimmun- gen und parlamentarischen Initiativen wurde Symptombe- kämpfung betrieben. Die neuen Regulierungen führen zu ei- nem permanenten Trend hin zu planwirtschaftlichen Zustän- den. Damit wird der dringend erforderliche Markt auf dem Wohnungssektor nicht nur unnötig behindert, er wird effektiv verunmöglicht.
Bodenpolitische Massnahmen, Baupolizeivorschriften, Ein- schränkungen der Umweltschutzgesetzgebung, Natur- und Heimatschutzbestimmungen und nicht zuletzt unverhältnis- mässige Baunormen haben das ihre dazu beigetragen, dass das Bauen im allgemeinen und der Wohnungsbau im beson- deren teurer und teurer wurden.
In früheren Jahren halfen tiefe Hypothekarzinse noch über diese Hindernisse hinweg.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir vor allem im Woh- nungsbau über unsere Verhältnisse leben. Eine Durch- schnittswohnung kostet weit mehr, als sich eine Durch- schnittsfamilie leisten kann. Diese unbefriedigende Situation muss dringend korrigiert werden. Miet- und Hypothekarzins- zuschüsse sind dabei ebensowenig erfolgversprechend wie eine von anderen Massnahmen isolierte Revision irgendwel- cher Verordnung wie z. B. der revisionsbedürftigen, kostenin- tensiven Lärmschutzverordnung. Die Kosten von Neuwoh- nungen sind so weit von einer volkswirtschaftlich verantwort- baren Grössenordnung entfernt, dass nur eine gesamtheitli- che Lösung, die sämtliche wohnbaurelevanten Faktoren be- rücksichtigt, genügen kann.
In diesem Sinne wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundes- rechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen auszuarbeiten und je nach Ergebnis die er- forderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Weg zu leiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs über die Preissteigerungen im Wohnungsbau. Hauptverantwortlich sind die jüngeren Entwicklungen auf den Boden- und Hypo- thekarmärkten. Daneben existiert eine Vielzahl nachgeordne- ter Kostenfaktoren, die zum überdurchschnittlichen Kostenan- stieg im Wohnungsbau beitragen. Dazu gehören verschie- dene gesetzliche und andere Normen, doch ist zu beachten, dass gerade die kostenwirksamsten Regelungen häufig aus- serhalb des Einflussbereiches des Bundes liegen. So sind für die Baugesetzgebung, die Baupolizeivorschriften, das Pla- nungsrecht und andere Bestimmungen in erster Linie die Kan- tone und Gemeinden zuständig. Was die ebenfalls kostenrele- vanten Qualitätsanforderungen an einzelne Bauleistungen be- trifft, werden sie von den Berufs- und Branchenverbänden der Bauwirtschaft festgelegt. Obwohl diese Normen öffentlich- rechtlich unverbindlich sind, setzen sie sich nicht zuletzt auch deshalb durch, weil sie die gestiegenen Ansprüche vieler Wohnungsnachfrager widerspiegeln.
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Motion (Baerlocher-)von Felten Partnerschaftliche Teilung der Betreuungsarbeit. Impulsprogramm
Motion (Baerlocher-)von Felten Programme d'impulsion dans l'Administration fédérale. Juste partage des tâches de garde
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Jahr
1992
Année
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Band
V
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3365
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
2163-2164
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Pagina
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20 021 679
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