Motion Scheidegger
2164
N
9 octobre 1992
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 24. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 août 1992
Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Ansicht der Motionäre, dass der Arbeitgeber Bund seinen spezifischen Beitrag zur Unterstützung der partnerschaftlichen Teilung der Betreu- ungsarbeit leisten kann.
Mit den am 18. Dezember 1991 beschlossenen Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bun- desverwaltung setzte er ein weiteres klares Zeichen dafür, dass einerseits die Bundesverwaltung den Frauen in den ver- schiedenen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung und auf allen Hierarchiestufen offenstehen will und dass andererseits fami- lien- und partnerschaftsfreundliche Arbeitsbedingungen, so zum Beispiel Teilzeitstellen auch in höheren Funktionen, ver- mehrt geschaffen werden sollen.
Um die Weisungen umzusetzen, erarbeiten die Bundeskanz- lei, die Generalsekretariate und die Bundesämter zurzeit ei- gene Frauenförderungsprogramme. Dabei ist es ihnen freige- stellt, mittels einer Quotenregelung die jeweils gesetzten Ziele, beispielsweise bei Anstellungen, zu erreichen.
Die Arbeitsgruppe «Arbeitszeit 2000», die verwaltungsintern eine zukunftsgerichtete Arbeitszeitpolitik zuhanden des Bun- desrates erarbeitet, wird von den Motionären aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungs- aufgaben von Angehörigen, Ueberzeitverbot für Betreuungs- pflichtige und Elternurlaub) in ihre Ueberlegungen einbezie- hen. Einen Urlaub für die Betreuung kranker Familien- angehöriger respektive für die Organisation der ersten Pflege kennt die Bundesverwaltung bereits seit vielen Jahren.
Das «militärische Weitermachen» ist im Bundesgesetz über die Militärorganisation (MO) im Artikel 10 dahingehend gere- gelt, dass Angehörige der Armee verpflichtet werden können, einen bestimmten Grad zu bekleiden, eine Funktion oder ein Kommando zu übernehmen und den dafür vorgeschriebenen Dienst zu leisten. Am 8. März 1990 hat sich der Nationalrat im Rahmen der Beratung über die Teilrevision der MO letztmals deutlich für die Beibehaltung des erwähnten Artikels 10 aus- gesprochen. Allerdings bemüht sich die Armee, im Rahmen des Vernünftigen und Möglichen immer wieder auf individu- elle Bedürfnisse, so auch auf allfällige Betreuungspflichten, Rücksicht zu nehmen.
Da einige Punkte der Motion zurzeit in der Umsetzung sind re- spektive noch geprüft werden sollen, erscheint dem Bundes- rat eine Umwandlung in ein Postulat als angebracht.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3105
Motion Scheidegger Reduktion der Kosten im Wohnungsbau Construction de logements. Réduction des coûts
Wortlaut der Motion vom 18. März 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche für den Wohnungs- bau relevanten Bestimmungen des Bundesrechts einer Ueber- prüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterzie- hen, eine Gegenüberstellung von Vor-und Nachteilen auszuar- beiten und die dem Ergebnis entsprechenden erforderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Wege zu leiten.
Texte de la motion du 18 mars 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'examiner la totalité des dispo- sitions du droit fédéral ayant trait à la construction de loge- ments et ce, sous l'angle des effets inflationnistes qu'elles peuvent avoir sur les prix à la construction; il établira égale- ment la liste de leurs avantages et de leurs inconvénients; en- fin, il mettra en chantier les révisions qui s'imposeront au vu des résultats obtenus.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Hypothekarzinserhöhungen der letzten Jahre haben auf Bundesebene zu Panikreaktionen geführt, die an den eigentli- chen Problemen vorbeizielen. Mit Staatseingriffen wie den dringlichen Bundesbeschlüssen, mietrechtlichen Bestimmun- gen und parlamentarischen Initiativen wurde Symptombe- kämpfung betrieben. Die neuen Regulierungen führen zu ei- nem permanenten Trend hin zu planwirtschaftlichen Zustän- den. Damit wird der dringend erforderliche Markt auf dem Wohnungssektor nicht nur unnötig behindert, er wird effektiv verunmöglicht.
Bodenpolitische Massnahmen, Baupolizeivorschriften, Ein- schränkungen der Umweltschutzgesetzgebung, Natur- und Heimatschutzbestimmungen und nicht zuletzt unverhältnis- mässige Baunormen haben das ihre dazu beigetragen, dass das Bauen im allgemeinen und der Wohnungsbau im beson- deren teurer und teurer wurden.
In früheren Jahren halfen tiefe Hypothekarzinse noch über diese Hindernisse hinweg.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir vor allem im Woh- nungsbau über unsere Verhältnisse leben. Eine Durch- schnittswohnung kostet weit mehr, als sich eine Durch- schnittsfamilie leisten kann. Diese unbefriedigende Situation muss dringend korrigiert werden. Miet- und Hypothekarzins- zuschüsse sind dabei ebensowenig erfolgversprechend wie eine von anderen Massnahmen isolierte Revision irgendwel- cher Verordnung wie z. B. der revisionsbedürftigen, kostenin- tensiven Lärmschutzverordnung. Die Kosten von Neuwoh- nungen sind so weit von einer volkswirtschaftlich verantwort- baren Grössenordnung entfernt, dass nur eine gesamtheitli- che Lösung, die sämtliche wohnbaurelevanten Faktoren be- rücksichtigt, genügen kann.
In diesem Sinne wird der Bundesrat beauftragt, sämtliche für den Wohnungsbau relevanten Bestimmungen des Bundes- rechts einer Ueberprüfung bezüglich baukostentreibender Wirkung zu unterziehen, eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen auszuarbeiten und je nach Ergebnis die er- forderlichen Revisionen dieser Bestimmungen in die Weg zu leiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Mai 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 mai 1992
Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Motionärs über die Preissteigerungen im Wohnungsbau. Hauptverantwortlich sind die jüngeren Entwicklungen auf den Boden- und Hypo- thekarmärkten. Daneben existiert eine Vielzahl nachgeordne- ter Kostenfaktoren, die zum überdurchschnittlichen Kostenan- stieg im Wohnungsbau beitragen. Dazu gehören verschie- dene gesetzliche und andere Normen, doch ist zu beachten, dass gerade die kostenwirksamsten Regelungen häufig aus- serhalb des Einflussbereiches des Bundes liegen. So sind für die Baugesetzgebung, die Baupolizeivorschriften, das Pla- nungsrecht und andere Bestimmungen in erster Linie die Kan- tone und Gemeinden zuständig. Was die ebenfalls kostenrele- vanten Qualitätsanforderungen an einzelne Bauleistungen be- trifft, werden sie von den Berufs- und Branchenverbänden der Bauwirtschaft festgelegt. Obwohl diese Normen öffentlich- rechtlich unverbindlich sind, setzen sie sich nicht zuletzt auch deshalb durch, weil sie die gestiegenen Ansprüche vieler Wohnungsnachfrager widerspiegeln.
Motion der christlichdemokratischen Fraktion
2165
Verglichen mit den genannten Faktoren sind die Bundesvor- schriften als Quellen möglicher Kostensteigerungen von ge- ringerer Bedeutung. Separate Wirkungsanalysen für jede ein- zelne der in Frage kommenden Bestimmungen würden im Verhältnis zum möglichen Nutzen ausserordentliche Aufwen- dungen verursachen.
Der Bundesrat ist jedoch bereit, das Anliegen nach Möglich- keit zu prüfen. So wird im Rahmen der Wohnungsmarkt- und Bauforschung das technische, architektonische und organi- satorische Potential zur Reduktion der Baukosten untersucht. Diese Studien dürften zeigen, in welchen Bereichen Einspa- rungen grundsätzlich möglich sind, welche Hindernisse be- stehen und wie diese beseitigt werden könnten. Erste Anhalts- punkte dazu wird ein Baukostenvergleich mit dem Ausland lie- fern, der gegenwärtig durchgeführt wird.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3206
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Reform des schweizerischen Aus- und Weiterbildungssystems Motion du groupe démocrate-chrétien Formation de base et formation continue. Réforme du système suisse
Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorschläge für eine Reform des schweizerischen Aus- und Weiterbildungssystems zu erarbeiten, welche die Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft stärken soll. Im Vordergrund stehen:
die Reform der Berufsausbildung im Sinne der Stärkung der allgemeinbildenden Komponenten und der erhöhten Durch- lässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsstufen; dabei sind die Arbeiten zur Schaffung einer Berufsmaturität konse- quent weiterzuführen;
der Ausbau und die innere Stärkung der HTL und HWV so- wie deren Aufwertung zu Fachhochschulen; die Reform muss sowohl die Lehrpläne, die finanziellen, personellen als auch in- frastrukturellen Ausstattungen einschliessen; die HTL sind da- bei in die Lage zu versetzen, den Wissens- und Technologie- transfer in Richtung kleine und mittlere Unternehmen zu ver- breiten und zu beschleunigen;
die Weiterbildung der Ausbildner auf allen Stufen des Bil- dungssystems ist gezielt zu fördern, damit diese ihrerseits den erhöhten Anforderungen gerecht werden.
Texte de la motion du 9 juin 1992
Le Conseil fédéral est invité à élaborer, en collaboration avec les cantons, des propositions de réforme du système suisse de formation et de perfectionnement en vue de renforcer la ca- pacité d'adaptation de notre économie. Il mettra l'accent sur: 1. la réforme de la formation professionnelle en donnant plus de poids à la partie formation générale et en multipliant les possibilités de passage d'un niveau de formation à l'autre. Ce faisant, il continuera résolument les travaux de mise sur pied de la maturité professionnelle;
le développement et le renforcement interne des ETS et des ESCEA, ainsi que sur leur reconnaissance au titre d'écoles professionnelles supérieures. La réforme touchera les horai- res d'études, les finances, la dotation en personnel et les équi- pements. Elle donnera aux ETS les moyens d'accélérer le transfert de savoir et de technologie vers les petites et les moyennes entreprises;
le perfectionnement des enseignants, qui sera systémati- quement encouragé à tous les niveaux, afin qu'ils puissent re- lever les nouveaux défis qui leur seront lancés.
Sprecherin - Porte-parole: Grossenbacher
Schriftliche Begründung
Gut qualifizierte, einsatzbereite Mitarbeiter auf allen Stufen und ein im internationalen Standard hohes Bildungsniveau gelten als wesentliche Bestimmungsfaktoren der Innovations- fähigkeit einer Gesellschaft und damit der Wettbewerbsfähig- keit von Volkswirtschaften. Durch zeitgemässe Ausbildung und Qualifizierung lassen sich nicht nur die mit dem laufend stattfindenden wirtschaftlichen Wandel verbundenen Anpas- sungsprobleme besser bewältigen, sondern es werden damit auch Wege zu neuen Perspektiven geebnet
Für das schweizerische Bildungssystem stellt sich die Auf- gabe, rascher auf die neuen Qualifikationsanforderungen an die Erwerbstätigen reagieren zu können und die Phasen von Schul- und beruflicher Erstausbildung noch besser aufeinan- der abzustimmen. Zudem gilt es, auf der Basis einer breiten Allgemeinbildung und einer bedarfsgerechten Berufsausbil- dung ein flexibles System von Weiterbildungsmöglichkeiten aufzustellen. Bei der Schaffung der Voraussetzungen zur An- passung der Qualifikationsstruktur der Erwerbstätigen an die Veränderungen in den Qualifikationsanforderungen der Ar- beitsplätze kommt den Unternehmen auch in Zukunft eine grosse Bedeutung zu. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es jedoch wichtig, dass auch für kleinere Unternehmen, welche insbesondere in bezug auf Weiterbildung betriebsbedingte Engpassfaktoren aufweisen, Kooperationsmodelle entwickelt werden, welche die Möglichkeit zu einer verbesserten Zusam- menarbeit mit Berufs-, Ingenieur- und Hochschulen schaffen. Eine blosse Erhöhung der Anzahl der Aus- und Weiterbil- dungsplätze allein reicht nicht aus, um den sich laufend verän- dernden Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu wer- den. Es ist auch vermehrt darauf zu achten, dass künftig die beruflichen Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmassnah- men stärker als bisher mit der Arbeitsnachfrage abgestimmt und die jeweiligen Berufswahlentscheidungen von einer nüch- ternen und sachbezogenen Aufklärung über die voraussichtli- chen Nachfrageentwicklungen auf den Arbeitsmärkten unter- stützt werden.
Développement par écrit
Deux facteurs déterminent pour l'essentiel la capacité d'inno- vation d'une société et l'aptitude d'une économie à relever le défi de la concurrence; c'est, d'une part, l'existence - à tous les échelons - d'un personnel hautement qualifié et motivé, c'est, d'autre part, un niveau de formation générale supérieur à la moyenne des autres pays. Donner aux individus une for- mation moderne et une qualification adéquate, ce n'est pas seulement leur apprendre à mieux venir à bout des problèmes d'adaptation inhérents aux mutations constantes que connaît l'économie, c'est aussi leur ouvrir de nouveaux horizons.
Pour le système suisse de formation, il en résulte la nécessité de réagir avec plus de célérité aux nouveaux défis lancés aux salariés en matière de qualification, et l'obligation de mieux adapter la phase de la formation scolaire à la phase de la pre- mière formation professionnelle. Il s'agira de mettre sur pied un système de perfectionnement suffisamment souple qui s'appuiera sur ces deux piliers. Les entreprises continueront à être investies d'une grande responsabilité, à savoir qu'elles devront - en assurant les conditions - continuer à faire en sorte que leurs salariés puissent adapter leur qualification aux mutations dont leur emploi fera l'objet. Il s'agira encore, dans l'intérêt de l'économie en général, de développer des modèles de coopération destinés aux petites entreprises, lesquelles, de par la nature des choses, n'ont pas les moyens d'assurer
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Motion Scheidegger Reduktion der Kosten im Wohnungsbau Motion Scheidegger Construction de logements. Réduction des coûts
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1992
Année
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Band
V
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3105
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Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1992 - 08:00
Date
Data
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