N 9 octobre 1992
2168
Motion Scherrer Jürg
92.3236 Motion Scherrer Jürg Südumfahrung Biel in erster Priorität Priorité absolue au contournement sud de Bienne
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, den Bau der Südumfahrung von Biel (Teilstück der N 5) ins Nationalstrassen-Baupro- gramm erster Priorität aufzunehmen und bis Ende 1992 in ei- gener Kompetenz den Bauentscheid zu fällen.
Texte de la motion du 17 juin 1992
Le Conseil fédéral est chargé d'inscrire le contournement de Bienne par le sud (tronçon de la N 5) dans le programme de première priorité de construction des routes nationales et de prendre de son propre chef, jusqu'à fin 1992, la décision de construire cet ouvrage.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Borer Roland, Dre- her, Giezendanner, Jenni Peter, Kern, Moser, Steinemann (8)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Kürzlich hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass der Bau der Südumfahrung von Biel nicht vor der Jahrtausendwende in Angriff genommen werde.
Ich mache den Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Dis- kussion um die Varianten der Umfahrung der Stadt Biel seit etwa dreissig Jahren andauert Obwohl ich dem Entscheid des Bundesrates, den Baubeginn der Umfahrung, vor allem aufgrund der Uneinigkeit der Bieler Behörden und Politiker, nicht mit erster Priorität zu behandeln, ein gewisses Verständ- nis entgegenbringe, halte ich fest, dass die Umfahrung von Biel nun endlich vorangetrieben werden muss. In diesem Zu- sammenhang weise ich auf meine Motion vom 1. März 1989 hin, mit welcher ich den Bundesrat um den längst fälligen Ent- scheid für die Südumfahrung gebeten habe. In seiner Antwort auf diesen Vorstoss hat der Bundesrat festgehalten, dass der Bund dem Buchstaben von Artikel 13 NSG entsprechend be- stimmen wird, gestützt auf welche Variante der Kanton das ge- nerelle Projekt zu erarbeiten hat. Er liess es aber offen, bei ei- ner weiteren Verzögerung des Projektes einen Entscheid in ei- gener Kompetenz zu fällen.
In der Zwischenzeit sind weitere drei Jahre vergangen, ohne dass in der Angelegenheit auch nur der geringste Fortschritt zu erkennen ist. Offensichtlich ist weder die Stadt Biel noch der Kanton Bern willens und in der Lage, dem Bund ein baureifes Projekt vorzulegen.
Der Durchgangsverkehr, insbesondere auf der Achse Solo- thurn-Biel-Neuenburg, hat ein untragbares Ausmass ange- nommen. Die Entlastung der Stadt durch die Südumfahrung ist dringend und erträgt keine weitere Verzögerung.
Eine weitere Verzögerung der Südumfahrung von Biel mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Mittel zu begründen wäre nicht zulässig. Immerhin liegen in der «Treibstoffkasse» des Bundes fast 2 Milliarden Franken.
Darum bitte ich den Bundesrat, auf seinen Entscheid betref- fend der Verschiebung des Baus der Südumfahrung von Biel zurückzukommen und die Südumfahrung der Stadt als ober- ste Priorität ins Nationalstrassen-Bauprogramm aufzuneh- men. Die Projektierung ist dabei durch das Bundesamt für Strassenbau vorzunehmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992
Nach Artikel 11 des Nationalstrassengesetzes legt der Bun- desrat nach Anhören der Kantone die jährlichen und langfristi- gen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich unzulässig erachtet. Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden. Abge- sehen davon würde auch eine Aufnahme der Südumfahrung von Biel in die erste Priorität des Nationalstrassen-Baupro- gramms den Bau dieses Abschnittes nicht beschleunigen, und ein Bauentscheid bliebe aufgrund des derzeitigen Pla- nungs- und Verfahrensstandes ohne Wirkung.
Nach der Einreichung der Motion Scherrer Jürg (89.348 N 5. Umfahrung von Biel) vom 1. März 1989 hat das Bundesamt für Strassenbau mit Schreiben vom 19. Februar 1990 die Baudi- rektion des Kantons Bern gemäss deren Antrag formell beauf- tragt, für den Abschnitt Bözingerfeld-Biel West der National- strasse N 5 ein generelles Projekt gemäss der Variante Süd- umfahrung Biel auszuarbeiten. Dieses Projekt wird gegenwär- tig - zusammen mit dem dazu erforderlichen Umweltverträg lichkeitsbericht - erarbeitet. Die Projektierung sollte bis Herbst 1993 abgeschlossen werden können. Da jedoch nach berni- schem Recht auch für die generellen Projekte einer National- strasse eine Planauflage durchgeführt werden muss - was nach Nationalstrassengesetz nicht notwendig wäre, der kan- tonalen Gesetzgebung aber offensteht -, kann eine Genehmi- gung durch den Bundesrat im günstigsten Fall im Lauf des Jahres 1994 erfolgen.
Danach muss ein Ausführungsprojekt erarbeitet und das Ge- nehmigungsverfahren durchgeführt werden, so dass bis zur Genehmigung durch das EVED nochmals zwei bis drei Jahre vergehen werden. Damit ergibt sich, dass der im Baupro- gramm vorgesehene Baubeginn im Jahre 1997 wegen des Projektverfahrens sachlich begründet ist Erst dann könnte der Bundesrat einen Entscheid auf Baubeginn am genannten Nationalstrassenabschnitt treffen.
Die Anregung des Motionärs, die Projektierung dem Bundes- amt für Strassenbau zu übertragen, erachtet der Bundesrat nicht als opportun. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen in der Projektierung entspricht bewährter Praxis. Zudem wäre dieses Bundesamt aus personellen Gründen gar nicht in der Lage, diese Arbeit kurzfristig zu übernehmen. Es ist auch dar- auf hinzuweisen, dass die Ausarbeitung der Ausführungspro- jekte gemäss Artikel 21 des Nationalstrassengesetzes Sache der Kantone ist.
Der Bundesrat ist aber mit dem Motionär an einer wenn immer möglich baldigen Realisierung der Südumfahrung von Biel in- teressiert und deshalb bereit, die Motion als Postulat entge- genzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
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Motion Scherrer Jürg Südumfahrung Biel in erster Priorität Motion Scherrer Jürg Priorité absolue au contournement sud de Bienne
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Jahr
1992
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Band
V
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3236
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1992 - 08:00
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2168-2168
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