Interpellation Stamm Luzi
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Auslastung des Systems noch 80 Zugstrassen frei sind, die je nach Nachfrage für regionale Bedürfnisse genutzt werden können. Bei dieser Berechnung haben wir eine Streckenkapa- zität von 300 Zügen angenommen. Dass das nicht unreali- stisch ist, beweist die Strecke Zürich-Thalwil, wo im Jahres- durchschnitt an Werktagen über 380 Züge verkehren.
Wenn wir die 220 Güterzüge zu den auf den Jura-Uebergän- gen Bözberg, Hauenstein und Wisenberg eingeplanten Schnellzügen gemäss Konzept «Bahn 2000», den Lötsch- berg-Transitzügen gemäss Neat-Konzept und den nicht al- penquerenden Güter- und Dienstzügen gemäss Planung der SBB hinzuzählen, kommen wir auf ein Total von 740 Zügen. Die Gesamtkapazität der Jura-Uebergänge beträgt jedoch 900 Züge. Das bedeutet, dass an Hauenstein und Bözberg zu- sammen rund 160 Fahrordnungen zur Verfügung stehen, die nach Bedarf dem Regionalverkehr dienstbar gemacht werden können.
Zwischen Brugg und Othmarsingen wird die Kapazität eben- falls nicht voll genutzt werden.
Kapazitätsengpässe ergeben sich allein im Raum Ruppers- wil/Gexi, wo der Verkehr indessen schon bei «Bahn 2000» überläuft. Wann und in welchem Ausmass dort kapazitätsstei- gernde Massnahmen vorzusehen sind, kann aufgrund der heute verfügbaren Daten nicht beurteilt werden. Der Bau eines dritten und allenfalls eines vierten Geleises ist jedoch wahr- scheinlich.
Der Kanton Aargau, die SBB und das Bundesamt für Ver- kehr haben im Februar 1992 einen Vergleichsvertrag abge- schlossen, worin das Konzept zur Lärmsanierung im Kanton Aargau festgelegt ist. Dieser Vertrag bedeutet eine nähere Konkretisierung von Artikel 17 Lärmschutzverordnung und trägt den besonderen Umständen im Kanton Aargau Rech- nung. Vorerst werden die Strecken bestimmt, welche saniert werden müssen, und Prioritäten festgelegt Die in erster Priori- tät zu sanierenden Abschnitte werden im Einvernehmen mit dem Kanton Aargau bis im Herbst 1992 festgelegt sein. Die Vorbereitung und Einleitung der Plangenehmigungsverfahren für die Lärmschutzmassnahmen erfolgt ebenfalls ab 1992. Mit der öffentlichen Auflage und dem Beginn der Realisierung der Lärmschutzbauten kann ab Ende 1992/Anfang 1993 gerech- net werden. Diese Verfahren sind innerhalb weniger Monate abgeschlossen, sofern die Grundlagendaten vollständig vor- liegen und dem Projekt keine Opposition von Kanton, Ge- meinden oder Privatparteien erwächst. Der Zeitplan für dieses Prozedere ist im erwähnten Vergleichsvertrag festgehalten.
Die Umweltbilanz für den Huckepackkorridor liegt vor. Sie wird die Grundlage für die unter Ziffer 2 erwähnten Massnah- men bilden.
Es geht darum, dass die einzelnen Voraussetzungen der Umweltschutzgesetzgebung erfüllt werden. Anordnung und Durchsetzung des zwingenden öffentlichen Umweltrechts obliegen den Aufsichts- und Vollzugsbehörden. In den Plan- genehmigungsverfahren wird die Umweltverträglichkeit ge- prüft und werden konkrete Anordnungen in Form von Aufla- gen erlassen, damit die einschlägigen Vorschriften eingehal- ten werden.
Offene Streckenführungen sind schon heute genügend gesi- chert Es bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen, da dazu kein Bedürfnis besteht.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt
92.3296
Interpellation Stamm Luzi Radiofrequenzreserven im UKW-Bereich
Réserves de fréquences radio dans le domaine des OUC
Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1992
Die Sendernetzpläne im UKW-Bereich werden neu erstellt, und soeben wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die dazu die notwendigen Grundlagen erarbeiten und Vorabklärungen treffen soll.
An welchen Vorgaben orientieren sich diese Arbeiten? Wird dabei sichergestellt, dass Reichweitensteigerungen einerseits für Lokalradios und anderseits aber auch für internationale Ra- dioveranstaltungen möglich sind?
Werden Frequenzreserven vorgesehen, die es erlauben, auch in Zukunft neue Lokalradios zu bewilligen sowie Konzes- sionen für die Ausstrahlung von internationalen Rundfunkpro- grammen mit wirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingun gen zu erteilen?
Ist der Bundesrat bereit, für eine leistungsbezogene und be- dürfnisgerechte Versorgung mit Lokalradios und privaten in- ternationalen Programmen von schweizerischen Veranstal- tern auch Fernsehfrequenzen und die Frequenzen von Radio DRS3 einzusetzen?
Texte de l'interpellation du 19 juin 1992
Les plans concernant le réseau des émetteurs en OUC sont actuellement redéfinis. A cette occasion, le groupe d'experts qui a été mis sur pied doit clarifier la situation et élaborer les bases nécessaires à ces travaux.
Sur quelles données se fondent ces travaux? S'est-on as- suré qu'il est possible d'augmenter le rayon de diffusion des radios locales ainsi que des émissions radiophoniques inter- nationales?
A-t-on prévu des réserves de fréquences permettant d'ho- mologuer de nouvelles radios locales et d'octroyer des concessions pour la diffusion de programmes radiophoni- ques internationaux dans des conditions économiquement acceptables?
Le Conseil fédéral est-il disposé à utiliser les fréquences de la télévision et celles de Radio DRS3 pour assurer un approvi- sionnement en émissions de radios locales et en programmes privés internationaux émanant des diffuseurs suisses, appro- visionnement qui tienne compte des prestations et qui ré- ponde aux besoins?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bonny, Borer Roland, Cincera, Couchepin, Dettling, Eymann Christoph, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Wal- ter, Fritschi Oscar, Giezendanner, Hegetschweiler, Miesch, Moser, Müller, Nabholz, Reimann Maximilian, Spoerry, Stucky, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der private Betrieb von Radioprogrammen im Interesse der Radiohörer liegt. Die Qualität der Programme ist teilweise ausgezeichnet, den lokalen Eigenheiten kann besser Rechnung getragen werden, und es ist vermehrt möglich, Programme für eine spe- zielle Zuhörerschaft zu betreiben (z. B. nur Ländler- oder klas- sische Musik; «Spartenprogramme»). Es kann zudem festge-
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9 octobre 1992
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Interpellation Aguet
stellt werden, dass durch die grössere Vielfalt eine staatspoli- tisch wichtige Lockerung des Informationsmonopols erreicht werden konnte. Aus diesen Gründen ist anzustreben, dass auch für allfällige zukünftige Radioanbieter Frequenzen freige- halten werden, um die Medienvielfalt zu verbessern.
Ein spezielles Problem stellt sich bei internationalen Satelliten- radioprogrammen mit Spartencharakter (z. B. Radio Opus/ Radio Evviva). Aufgrund des Bundesbeschlusses für Satelli- tenrundfunk werden diese Programme via Satellit und zusätz- lich via Kabelnetze verbreitet. Diese Lösung hat sich bisher für private Programme in Europa in keinem Fall als wirtschaftlich tragbare Lösung erwiesen. Voraussetzung dafür war immer eine «Basisreichweite» aufgrund terrestrischer Frequenzen (was Frequenzen im Sendegebiet bedingt). Diese Erfahrung trifft ganz besonders auf Spartenprogramme zu, welche die Reichweite, die sie durch Kabel- und Satellitendirektempfang erzielen, nur teilweise nutzen können.
Die Zielsetzung des Bundesrates, mit der neuen Sendernetz- planung generell bessere wirtschaftliche Voraussetzungen für die privaten Radioprogramme zu schaffen, sollte deshalb auch angemessen die Bedürfnisse schweizerischer Veranstal- ter internationaler Programme, die einem rauhen Konkurrenz- klima ausgesetzt sind, berücksichtigen. In diesem Sinne wä- ren Reserven zu schaffen, andernfalls sind Konzessionsertei- lungen für internationale Rundfunkprogramme nicht mehr ver- tretbar.
Aufgrund einer Studie des technischen Direktors der SRG ist es durchaus möglich, das gegenwärtig verfügbare Frequenz- potential durch Auflösung von Reserven bei den Fernsehfre- quenzen erheblich zu vergrössern. Die Versuchsphase von Radio DRS3 hat zudem gezeigt, dass das Konzept eines sprachregionalen Jugendradios vor allem in Regionen, in wel- chen ein erfolgreiches Lokalradio sendet, einem geringen Be- dürfnis entspricht: die Beachtung des Programms steht dort in keinem Verhältnis zum Aufwand (inklusive Blockierung von Frequenzen). Es stellt sich deshalb die Frage, weshalb nicht die Frequenzen von Radio DRS3 für private Radiobetreiber freigegeben werden können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992
Im Bereich der Ultrakurzwellen (UKW) kommt der Frequenz- planung eine grosse Bedeutung zu, da UKW-Frequenzen eine beschränkt verfügbare natürliche Ressource sind und die Nachfrage das Angebot weit übersteigt. Der Bundesrat ist bei der Lösung dieser komplexen Verteilprobleme mit einer klassi- schen Entweder-oder-Situation konfrontiert, da zusätzliche neue Programme in der Regel nur auf Kosten von bestehen- den Programmen über UKW-Frequenzen verbreitet werden könnten.
Die vom EVED eingesetzte Studiengruppe überprüft die Grundlagen der Frequenzplanung unter Einbezug der besten Fachleute und der fortschrittlichsten Methoden. Im Hinblick auf den Erlass der entsprechenden bundesrätlichen Weisun- gen soll die Expertengruppe die technischen Probleme analy- sieren und nach Optimierungsmöglichkeiten suchen. Falls technische Reserven des UKW-Systems gefunden und damit zusätzliche Verbreitungsmöglichkeiten geschaffen werden können - was keineswegs sicher ist -, hätte über deren Zutei-
lung an bestimmte Veranstalter nicht die Expertengruppe, sondern der Bundesrat zu entscheiden.
Derzeit ist es infolge begrenzter Frequenzverfügbarkeit nicht möglich, gewisse Bedürfnisse nach drahtloser Verbreitung einzelner Programme der SRG und privater Veranstalter (Ver- breitung von SRG-Programmen in den anderen Sprachregio- nen, Lokalradios) lückenlos abzudecken. Die Verteilung von terrestrischen Frequenzen an internationale Rundfunkveran- stalter würde die nationalen und lokalen Veranstalter noch mehr behindern. Opfer eines solchen Entscheides wären ein- zelne bestehende Lokalradios, die ihr Versorgungsgebiet stark einschränken oder ihren Betrieb sogar einstellen müss- ten. Unter diesen Umständen ist es sinnvoll, die internationa- len Rundfunkveranstalter auf die Verbreitung via Satellit und Kabelnetze zu verweisen. Diese Lösung ist in den meisten Fäl- len auch die sachgerechteste.
Im Ausland haben erste Versuche betreffend die Anwendung der neuen Technik der digitalen Uebertragung von Radiopro- grammen stattgefunden (DAB/Digital Audio Broadcasting). Auf europäischer Ebene zeichnet sich die Tendenz ab, vorläu- fig einen Fernsehkanal mit diesem Dienst zu belegen. Die Schweiz wird die Versuche im Rahmen einer europäischen Koordination verfolgen und auswerten; nennenswert ist ein am 1. Juni 1992 gestarteter Versuch im «Rheingraben» zwi- schen Basel und Mannheim unter Beteiligung von Frankreich, Deutschland und der Schweiz
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt.
92.3224
Interpellation Aguet Westsahara. Beschränkte Einsatzmöglichkeiten des Schweizerischen Medizinischen Hilfskorps L'Unité médicale suisse au Sahara occidental est-elle paralysée?
Wortlaut der Interpellation vom 15. Juni 1992
Die Schweiz ist an der Verwirklichung des Uno-Friedensplans beteiligt, durch den dem saharauischen Volk in der Westsa- hara die Selbstbestimmung zuerkannt werden soll. Auf ver- schiedene Fragen aus diesem Rat hat die Regierung immer geantwortet, der Einsatz verlaufe zufriedenstellend, und be- stätigt, sie gedenke ihn fortzusetzen. Unter Vorbehalt der Er- gebnisse eines Treffens zwischen den Konfliktparteien, das diesen Monat in Genf vorgesehen ist, stockt die Mission der Minurso wegen der vielen Schwierigkeiten, die die marokkani- sche Armee bereitet
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Stamm Luzi Radiofrequenzreserven im UKW-Bereich Interpellation Stamm Luzi Réserves de fréquences radio dans le domaine des OUC
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1992
Année
Anno
Band
V
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3296
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Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1992 - 08:00
Date
Data
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2199-2200
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Pagina
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20 021 720
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