Détenteurs de bétail de la région de montagne
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E
22 septembre 1992
der landwirtschaftlichen Berufsbildung, die mit dem theoreti- schen Teil Schwierigkeiten haben, einen Ausweis abzugeben, wenn sie den praktischen Teil der Lehrabschlussprüfung be- stehen.
In diesem Sinne schlägt Ihnen die Kommission vor, Artikel 8a bis, den wir Ihnen beantragt hatten, nicht mehr aufzuneh- men, sondern dafür in Artikel 9 einen neuen Absatz 2bis einzu- fügen, der den Ausweis für die bestandene praktische Prüfung vorsieht. Damit hätten wir nach Auffassung der Kommission in Ueberprüfung der Sachlage der Realität Rechnung getragen und könnten den jungen Leuten, die diesen Weg gehen, einen Ausweis zur Verfügung stellen.
Ich bitte Sie, Artikel 8a bis nun nicht aufzunehmen und dafür in Artikel 9 einen Absatz 2bis mit diesem Ausweis für den be- standenen praktischen Teil der Lehrabschlussprüfung vor- zusehen.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
30 Stimmen 1 Stimme
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses gemäss Seite 2 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer l'intervention parlementaire selon la page 2 du message
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.049
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contribution aux frais
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Mai 1992 (BBI III 817) Message et projet d'arrêté du 13 mai 1992 (FF III 797)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Uhlmann, Berichterstatter: Die Landwirtschaft im Hügel- und Berggebiet ist aufgrund der natürlichen Produktionsvoraus- setzungen gegenüber dem Talgebiet in verschiedener Hin- sicht benachteiligt. Zum Ausgleich dieser Standortnachteile und erschwerten Produktionsverhältnisse sind besondere agrarpolitische Massnahmen notwendig. Das ist nicht bestrit- ten und war auch nie bestritten.
Schwerpunkte bilden einerseits die Verbesserung der Produk- tionsgrundlagen und der Infrastruktur sowie der Lebensver- hältnisse mit Meliorationsbeiträgen und Agrarkrediten, ande- rerseits aber die bestehenden Direkt- bzw. Ausgleichszahlun gen - bei den Viehhalterbeiträgen handelt es sich um diese Massnahme.
Zur Erhaltung der Berglandwirtschaft, der aus gesamtwirt- schaftlicher Sicht grosse Bedeutung zukommt, sind entspre- chende Ausgleichszahlungen unerlässlich. Der Bund unter- nimmt denn auch grosse Anstrengungen, um die finanzielle Lage der Bergbauern zu verbessern. Gesamthaft wurden 1991 im Hügel- und Berggebiet Beiträge von nahezu 1 Milliarde Franken für verschiedene Massnahmen ausgerichtet. Dies ist im Vergleich seit 1980 mehr als eine Verdoppelung und be- deutet beispielsweise seit 1989 eine Zunahme von über 200 Millionen Franken oder 27 Prozent. Dazu kommen wei- tere Beiträge, Investitionsdarlehen und Subventionen von etwa 220 Millionen Franken.
Die Bedeutung der Direktzahlungen für die Berglandwirtschaft ist deshalb entsprechend gross. Vor allem die Kosten-, Tierhal- ter- und Bewirtschaftungsbeiträge haben in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. In den Testbetrieben der For- schungsanstalt Tänikon - das scheint mir interessant zu sein - wurde 1990 je nach Betrieb und Zone ein Anteil an Direktzah- lungen am landwirtschaftlichen Einkommen ermittelt, der zwi- schen 20 und 50 Prozent betrug, wobei die Kostenbeiträge bis 25 Prozent ausmachten.
Die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet stellen inner- halb dieser Ausgleichszahlungen nach wie vor die bedeutend- ste Massnahme dar. So wurden im Jahr 1991 an rund 45 000 Betriebe für über 500 000 Grossvieheinheiten 263 Millionen Franken ausbezahlt.
Zur Weiterführung des Ausgleichs bei erschwerten Produk- tionsbedingungen zugunsten von Viehhaltern im Berggebiet und in der Hügelzone hat das Parlament deshalb mit einem einfachen Bundesbeschluss für die Jahre 1993 und 1994 den Höchstbetrag der finanziellen Mittel zu bewilligen. Den Grund- sätzen der neuen Agrarpolitik und den internationalen Rah- menbedingungen entsprechend beabsichtigt der Bundesrat, produkte- und faktorbezogene Beiträge in Zukunft eher zu re- duzieren und die allgemeinen Direktzahlungen auszubauen. Das ist der Grund, weshalb unsere Kommission - wie übri- gens auch der Bundesrat - bei dieser Vorlage keine Erhöhung beziehungsweise Teuerungsanpassung vornimmt. Wir gehen mit dem Bundesrat davon aus, dass diese Einkommensrück- stände beziehungsweise Teuerung über Artikel 31a Landwirt- schaftsgesetz ausgeglichen werden.
Die traditionellen Förderungsmassnahmen im Berggebiet, wie faktorbezogene Beiträge, Ausmerz- und Exportbeiträge, sind an die Viehhaltung gebunden. Sie enthalten - das ist viel- leicht ein Nachteil - trotz Flächenbindung einen gewissen An- reiz zur Produktionsausdehnung und zur Intensivierung der Bewirtschaftung. Die einzelnen Massnahmen sollen deshalb umgestaltet werden, so dass der Produktionsanreiz vermin- dert wird. Zudem - das scheint mir auch wichtig zu sein - soll das Instrumentarium vereinfacht werden.
Deshalb ist eine gewisse Einkommensverschiebung zugun- sten einer extensiveren Produktion mit dem Ziel der Reduktion des Produktionsanreizes vorgesehen; man kann auch sagen, sie sei notwendig. Als Uebergangslösung sieht der Bundesrat deshalb vor, die bestehenden produkte- und faktorbezogenen Beiträge (mit Ausnahme der Ausmerzbeiträge) im Sinne einer Besitzstandwahrung - das ist für die Bergbauern auch wich- tig - vorläufig auf dem heutigen Stand zu belassen.
Ich wiederhole zuhanden dieser Leute noch einmal: Die not- wendigen Einkommensverbesserungen sollen über die er- gänzenden Direktzahlungen gemäss Artikel 31a Landwirt- schaftsgesetz gewährt werden.
Die Ueberführung der Integration der Kostenbeiträge in die neuen Direktzahlungen hat der Bundesrat bis spätestens nach Ablauf des Zahlungsrahmens 1995/1996 vorgesehen. In der Zwischenzeit sollen die allfällig notwendigen Einkom- mensverbesserungen durch diese Direktzahlungen gewährt werden.
Unsere einstimmige Kommission schlägt Ihnen deshalb mit dem Bundesrat vor, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zu- zustimmen. Ich bitte Sie gleichfalls, dies zu tun.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
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EWR-Abkommen
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Präsidentin: Ich habe grosse Mühe, bei so schlechter Beset- zung über 565 Millionen Franken abstimmen zu lassen. Ich bin froh, dass jetzt noch einige Ratsmitglieder erschienen sind.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 31 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.052
EWR-Abkommen Accord sur l'EEE
Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. Mai 1992 (BBI IV 1) Message et projet d'arrêté du 18 mai 1992 (FF IV 1) Beschluss des Nationalrates vom 26. August 1992 Décision du Conseil national du 26 août 1992
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Morniroli Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Morniroli Ne pas entrer en matière
Präsidentin: Mit diesem Geschäft kommen wir zur zentralen Debatte dieser Session. Bei allen Unterschieden gibt es eine Parallele zur Abstimmung über die Maastrichter Verträge in Frankreich vom vergangenen Wochenende: die grenzüber- schreitende Auswirkung dieses integrationspolitischen Ent- scheides. Unser Rat ist sich dieser Zusammenhänge und der Tragweite seines Entscheides für unser eigenes Land, aber auch für unsere Nachbarn bewusst Es zeichnet sich gerade deshalb eine sehr eingehende Debatte ab, die wohl noch den ganzen morgigen Tag brauchen wird.
Auf eine Strukturierung der Verhandlungen wird angesichts der Wichtigkeit des Geschäftes mit einer Ausnahme verzichtet: Ich bitte Sie, Fragen zu den Themen Referendum, Vorrang des Völkerrechtes und Mitwirkung der Kantone allgemein in die Ziffer Il zu verlagern. Dazu wird dann der Präsident der Staats- politischen Kommission eine Einführung geben, während wir bei der allgemeinen Debatte die Priorität voll bei der Aussen- politischen Kommission und ihrem Präsidenten belassen wollen.
Bei allem Gewicht dieser Debatte ist es meine Pflicht, Sie dar- auf hinzuweisen, dass wir vorankommen müssen. Ich gestatte mir heute ausnahmsweise, dazu einen Schriftsteller zu zitie- ren. Es ist Hugo Loetscher, dem übrigens heute der Schiller- preis überreicht wird. Er hat in einer etwas ironischen Ge-
schichte die Schweizer etwas «angetüpft», indem er ihre stets abwartende Haltung aufs Korn nahm: «Wenn der Liebe Gott Schweizer gewesen wäre, würde er heute noch auf den richti- gen Moment warten, um die Welt zu erschaffen.» Ich bitte Sie also, mutig voranzuschreiten, damit wir auch zu einem Ende kommen.
Cavelty, Berichterstatter: Zunächst eine persönliche Bemer- kung zum Verfahren: Wir nehmen eine der seit Bestehen des Bundesstaates wichtigsten Vorlagen in Angriff, mit der sich un- ser Parlament und anschliessend das Volk zu befassen ha- ben. Angesichts dieser Situation bin ich sehr unglücklich dar- über, dass wir nun um 11 Uhr, nach einer dreistündigen De- batte zu Differenzen über sehr detaillierte Landwirtschaftsfra- gen, damit beginnen. So dehnen wir die Behandlung dieses wichtigen Geschäftes auf zwei Tage aus und laufen Gefahr, die Bedeutung des EWR und auch die Bedeutung unseres Rates - denn wir stehen nicht wie der Parallelrat im Genuss ei- ner vollständigen Uebertragung über das Fernsehen - in den Augen des Volkes zu schmälern. Das meine persönliche Be- merkung zum Verfahren.
Am 27. September 1972, also fast auf den Tag genau vor 20 Jahren, stimmte in diesem Saal unser Rat dem Freihan- delsabkommen mit der EG zu. Der damalige Ständerat und Präsident der Aussenwirtschaftskommission, Fritz Honegger, würdigte im Kommissionsbericht das Abkommen als geeigne- tes Instrument, um der Exportnation Schweiz auf dem europäi- schen Markt den freien Zugang für deren Industriegüter zu si- chern. Er wies aber auch auf die Bedenken in der Aussenwirt- schaftskommission hin, ob das Abkommen der Schweiz lang- fristig eine angemessene Teilnahme an der Integrationsent- wicklung ermögliche. So sagte der Kommissionspräsident Honegger: «In der Kommission ist mit Recht die Frage gestellt worden, ob das vorliegende und sich nur auf die Schaffung ei- ner industriellen Freihandelszone beschränkende Abkom- men diesen Zweck zu erfüllen vermöge.»
Seither haben wir in Europa politische Umwälzungen miter- lebt, die vor 20 Jahren noch unvorstellbar erschienen. Das So- wjetimperium ist zusammengebrochen, und ein grosser Teil seiner ehemaligen Glieder, neue Staaten und junge Demokra- tien, drängt immer stärker in den europäischen Integrations- prozess. Im Zentrum dieses Prozesses steht unbestrittener- massen die EG, eine EG von mittlerweile zwölf Mitgliedstaa- ten, die sich in den 40 Jahren ihres Bestehens als Friedensge- meinschaft bewährt hat, in welcher die einzelnen Staaten für die Respektierung von Demokratie und Föderalismus durch- aus zu sorgen wissen (siehe Referenden in Dänemark und Frankreich). Eine EG, die auf dem besten Wege ist, auf ihrem Gebiet den europäischen Binnenmarkt zu vollenden; eine EG, in die nach Grossbritannien, Dänemark und Portugal nun auch Schweden, Oesterreich und Finnland als wichtige Efta- Staaten eintreten wollen.
Im Lichte dieses gegenüber 1972 wesentlich veränderten aus- senpolitischen Umfeldes und der sich daraus auch für uns, die wir doch inmitten Europas liegen, unweigerlich stellenden Herausforderungen geht es heute darum, das EWR-Abkom- men zu würdigen. In diese Würdigung müssen wir auch die Frage nach Alternativen mit einbeziehen, insbesondere, ob ein Abseitsstehen vom EWR heute noch verantwortbar ist. Ihre Aussenpolitische Kommission hat sich während vier Ta- gen sowie bereits regelmässig während den Verhandlungen gründlich mit diesen Fragen befasst. Ich möchte Sie nun über unsere Beratungen informieren. Ich verzichte darauf, Ihnen den Inhalt des EWR-Abkommens systematisch darzulegen. Sie alle waren in der einen oder anderen Kommission am Eu- rolex-Programm beteiligt und haben sich mit dem Abkommen vertraut gemacht.
Ich möchte deshalb die wichtigsten Diskussionspunkte und Schlussfolgerungen unserer Kommission zusammenfassen: Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen, dem Bei- tritt der Schweiz zum EWR zuzustimmen. Sie hat diesen Be- schluss einstimmig (mit 10 zu 0 Stimmen und ohne Enthal- tung) gefasst. Im Namen der Kommission möchte ich unseren Dank und ein Lob an den Bundesrat und an dessen Mitarbei- ter für die gute Verhandlungsführung und die geleisteten Vor-
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Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail de la région de montagne. Contribution aux frais
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.049
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.09.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
780-781
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Pagina
Ref. No
20 021 856
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