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EWR-Abkommen
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Präsidentin: Ich habe grosse Mühe, bei so schlechter Beset- zung über 565 Millionen Franken abstimmen zu lassen. Ich bin froh, dass jetzt noch einige Ratsmitglieder erschienen sind.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 31 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
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EWR-Abkommen Accord sur l'EEE
Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. Mai 1992 (BBI IV 1) Message et projet d'arrêté du 18 mai 1992 (FF IV 1) Beschluss des Nationalrates vom 26. August 1992 Décision du Conseil national du 26 août 1992
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Morniroli Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Morniroli Ne pas entrer en matière
Präsidentin: Mit diesem Geschäft kommen wir zur zentralen Debatte dieser Session. Bei allen Unterschieden gibt es eine Parallele zur Abstimmung über die Maastrichter Verträge in Frankreich vom vergangenen Wochenende: die grenzüber- schreitende Auswirkung dieses integrationspolitischen Ent- scheides. Unser Rat ist sich dieser Zusammenhänge und der Tragweite seines Entscheides für unser eigenes Land, aber auch für unsere Nachbarn bewusst Es zeichnet sich gerade deshalb eine sehr eingehende Debatte ab, die wohl noch den ganzen morgigen Tag brauchen wird.
Auf eine Strukturierung der Verhandlungen wird angesichts der Wichtigkeit des Geschäftes mit einer Ausnahme verzichtet: Ich bitte Sie, Fragen zu den Themen Referendum, Vorrang des Völkerrechtes und Mitwirkung der Kantone allgemein in die Ziffer Il zu verlagern. Dazu wird dann der Präsident der Staats- politischen Kommission eine Einführung geben, während wir bei der allgemeinen Debatte die Priorität voll bei der Aussen- politischen Kommission und ihrem Präsidenten belassen wollen.
Bei allem Gewicht dieser Debatte ist es meine Pflicht, Sie dar- auf hinzuweisen, dass wir vorankommen müssen. Ich gestatte mir heute ausnahmsweise, dazu einen Schriftsteller zu zitie- ren. Es ist Hugo Loetscher, dem übrigens heute der Schiller- preis überreicht wird. Er hat in einer etwas ironischen Ge-
schichte die Schweizer etwas «angetüpft», indem er ihre stets abwartende Haltung aufs Korn nahm: «Wenn der Liebe Gott Schweizer gewesen wäre, würde er heute noch auf den richti- gen Moment warten, um die Welt zu erschaffen.» Ich bitte Sie also, mutig voranzuschreiten, damit wir auch zu einem Ende kommen.
Cavelty, Berichterstatter: Zunächst eine persönliche Bemer- kung zum Verfahren: Wir nehmen eine der seit Bestehen des Bundesstaates wichtigsten Vorlagen in Angriff, mit der sich un- ser Parlament und anschliessend das Volk zu befassen ha- ben. Angesichts dieser Situation bin ich sehr unglücklich dar- über, dass wir nun um 11 Uhr, nach einer dreistündigen De- batte zu Differenzen über sehr detaillierte Landwirtschaftsfra- gen, damit beginnen. So dehnen wir die Behandlung dieses wichtigen Geschäftes auf zwei Tage aus und laufen Gefahr, die Bedeutung des EWR und auch die Bedeutung unseres Rates - denn wir stehen nicht wie der Parallelrat im Genuss ei- ner vollständigen Uebertragung über das Fernsehen - in den Augen des Volkes zu schmälern. Das meine persönliche Be- merkung zum Verfahren.
Am 27. September 1972, also fast auf den Tag genau vor 20 Jahren, stimmte in diesem Saal unser Rat dem Freihan- delsabkommen mit der EG zu. Der damalige Ständerat und Präsident der Aussenwirtschaftskommission, Fritz Honegger, würdigte im Kommissionsbericht das Abkommen als geeigne- tes Instrument, um der Exportnation Schweiz auf dem europäi- schen Markt den freien Zugang für deren Industriegüter zu si- chern. Er wies aber auch auf die Bedenken in der Aussenwirt- schaftskommission hin, ob das Abkommen der Schweiz lang- fristig eine angemessene Teilnahme an der Integrationsent- wicklung ermögliche. So sagte der Kommissionspräsident Honegger: «In der Kommission ist mit Recht die Frage gestellt worden, ob das vorliegende und sich nur auf die Schaffung ei- ner industriellen Freihandelszone beschränkende Abkom- men diesen Zweck zu erfüllen vermöge.»
Seither haben wir in Europa politische Umwälzungen miter- lebt, die vor 20 Jahren noch unvorstellbar erschienen. Das So- wjetimperium ist zusammengebrochen, und ein grosser Teil seiner ehemaligen Glieder, neue Staaten und junge Demokra- tien, drängt immer stärker in den europäischen Integrations- prozess. Im Zentrum dieses Prozesses steht unbestrittener- massen die EG, eine EG von mittlerweile zwölf Mitgliedstaa- ten, die sich in den 40 Jahren ihres Bestehens als Friedensge- meinschaft bewährt hat, in welcher die einzelnen Staaten für die Respektierung von Demokratie und Föderalismus durch- aus zu sorgen wissen (siehe Referenden in Dänemark und Frankreich). Eine EG, die auf dem besten Wege ist, auf ihrem Gebiet den europäischen Binnenmarkt zu vollenden; eine EG, in die nach Grossbritannien, Dänemark und Portugal nun auch Schweden, Oesterreich und Finnland als wichtige Efta- Staaten eintreten wollen.
Im Lichte dieses gegenüber 1972 wesentlich veränderten aus- senpolitischen Umfeldes und der sich daraus auch für uns, die wir doch inmitten Europas liegen, unweigerlich stellenden Herausforderungen geht es heute darum, das EWR-Abkom- men zu würdigen. In diese Würdigung müssen wir auch die Frage nach Alternativen mit einbeziehen, insbesondere, ob ein Abseitsstehen vom EWR heute noch verantwortbar ist. Ihre Aussenpolitische Kommission hat sich während vier Ta- gen sowie bereits regelmässig während den Verhandlungen gründlich mit diesen Fragen befasst. Ich möchte Sie nun über unsere Beratungen informieren. Ich verzichte darauf, Ihnen den Inhalt des EWR-Abkommens systematisch darzulegen. Sie alle waren in der einen oder anderen Kommission am Eu- rolex-Programm beteiligt und haben sich mit dem Abkommen vertraut gemacht.
Ich möchte deshalb die wichtigsten Diskussionspunkte und Schlussfolgerungen unserer Kommission zusammenfassen: Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen, dem Bei- tritt der Schweiz zum EWR zuzustimmen. Sie hat diesen Be- schluss einstimmig (mit 10 zu 0 Stimmen und ohne Enthal- tung) gefasst. Im Namen der Kommission möchte ich unseren Dank und ein Lob an den Bundesrat und an dessen Mitarbei- ter für die gute Verhandlungsführung und die geleisteten Vor-
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bereitungsarbeiten aussprechen. Den gleichen Dank möchte ich auch an die uns begleitenden Parlamentsdienste ausrich- ten. Der Bundesrat hat im übrigen signalisiert, er werde in Zu- kunft während aussenpolitischen Verhandlungen einen enge- ren Dialog mit dem Parlament suchen.
EWR-Gegner behaupten, die schweizerische Wirtschaft habe sich bisher im europäischen Markt behaupten können und sie könne das auch ohne EWR in Zukunft tun. Damit aber verken- nen sie, dass eine Fortsetzung der bisherigen Verhältnisse we- gen der veränderten Situation nicht mehr möglich ist, weil die EG und mit ihr der EWR mit jedem Tag der Verwirklichung des Binnenmarktes näher kommen werden und sich die Lage für uns im Falle des Abseitsstehens mit jedem Tag verschlechtern wird.
Welches Unternehmen wird unter diesen Voraussetzungen noch in der Schweiz investieren? Ohne EWR werden Schwei- zer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Tau- sende von Zulieferfirmen im Binnenmarkt diskriminiert Den Preis des Abseitsstehens bezahlen vor allem kleine und mitt- lere Unternehmen, die nicht in den EWR ausweichen können. Damit ist das Ja zum EWR sowohl von seiten der Arbeitgeber als auch von seiten der Arbeitnehmer und des Schweizeri- schen Gewerbeverbandes sehr wohl nachvollziehbar und sehr begründet
Nicht abzusehen sind die Folgen für unsere Transportunter- nehmungen, wenn wir abseits stehen, insbesondere für die Swissair und die Crossair. Um einem schleichenden Abbau von Arbeitsplätzen durch Verlagerung ins Ausland Einhalt zu gebieten, bliebe uns höchstens die Möglichkeit eines soge- nannten «autonomen» Nachvollzugs des EG-Rechts. Es ver- steht sich, dass das Wort «autonom» in Anführungszeichen zu setzen ist und nicht an die Fahne unserer Unabhängigkeit zu heften wäre.
Wichtigstes Fazit unserer Beratungen ist deshalb: Der Allein- gang bedeutet nicht Fortsetzung des Status quo; Stillstand ist hier Rückschritt. Unsere Beratungen haben aber auch ge- zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in unse- rem Land trotz EWR weiterhin in wichtigen Bereichen von uns gestaltet werden. Wir dürfen deshalb vom EWR nicht die schmerzlose Lösung unserer wirtschaftlichen Probleme er- warten. Der EWR verbessert wohl unsere Chancen, verstärkt aber unter anderem auch den Wettbewerb. EWR und Fitness- kur sind gefragt - wie Nationalrat Rychen als Präsident der Aussenpolitischen Kommission in seiner Kammer zutreffend sagte.
Die bisherigen Ausführungen beschränkten sich auf die wirt- schaftlichen Vorteile des EWR. Der EWR darf aber nicht nur wirtschaftlich betrachtet werden. Vom freien Personenverkehr profitiert unsere studierende Jugend, vom verbesserten Ver- braucherschutz profitieren die Konsumenten, von gemeinsa- mer Forschung und grenzüberschreitenden Kontakten profi- tieren wir alle.
Letztlich bekunden wir mit unserer Teilnahme am EWR auch unseren Willen, im europäischen Aufbauwerk verstärkt Verant- wortung zu übernehmen. Die Schweiz darf nicht abseits ste- hen, wenn heute ein neues Europa entsteht. Diese idealisti- sche Betrachtung war für zahlreiche Mitglieder unserer Kom- mission ebenso massgebend wie die unbestrittenen wirt-
schaftlichen Vorteile. Wie würde ein Fernbleiben der Schweiz aus dieser Perspektive beurteilt? Welches wären seine Auswir- kungen auf das zukünftige Verhältnis zur EG und zu den Efta- Staaten - unseren jetzigen Partnern, die wohl mit oder ohne die Schweiz den EWR errichten werden? Welche Vision geben wir unseren Bürgern und unserer Jugend?
Der EWR unterscheidet sich wesentlich von der EG, und zwar in folgenden Punkten:
Mit dem EWR treten wir keiner supranationalen Gemein- schaft bei. Der EWR-Ausschuss übernimmt neues EG-Recht immer unter dem Vorbehalt der innerstaatlichen Genehmi- gung. Jede Aenderung im EWR bedeutet eine Aenderung des Staatsvertrages, welcher wir als Parlament zustimmen müs- sen. Bei wichtigen Aenderungen hat das Volk mit dem Staats- vertragsreferendum das letzte Wort.
Der EWR begründet keine Zollunion. Wir bleiben in unserer Aussenhandels-, Wirtschafts- und Währungspolitik völlig auto- nom, und unsere Neutralität wird vom EWR überhaupt nicht berührt.
Die Landwirtschaft wird vom EWR ausgeklammert Von den Vorteilen des Binnenmarktes, insbesondere von den günsti- geren Preisen für Maschinen, wird aber auch die Landwirt- schaft profitieren. Unsere Beratungen haben deshalb klar ge- zeigt: So gut wie im EWR kommt die Landwirtschaft nie wieder weg. Begreiflich daher, dass der Vorstand des Schweizeri- schen Bauernverbandes dem EWR zustimmt.
Der EWR hat mit dem Maastrichter Vertrag über die politi- sche Union nichts zu tun. Herr Bundespräsident Felber hat dies in den letzten Tagen am Fernsehen zu Recht wiederholt betont. Darum konnten wir dem Ausgang des Referendums in Frankreich gelassen entgegenblicken. Dass aus dem Abstim- mungsresultat der Wille zu einem starken und föderalistischen Europa hervorgeht, vor allem der Wille zu einer Aufwertung der nationalen Parlamente, wie es EG-Kommissionspräsident De- lors gestern gesagt hat, dürfte die emotionale Haltung «pro EWR» auf unserer Seite bedeutend stärken. Durch den EWR- Vertrag werden wir ferner weder verpflichtet, am Aufbau der Währungsunion mitzuarbeiten, noch müssen wir die Ziele ei- ner gemeinsamen Sicherheits- und Aussenpolitik mittragen. - Sollte der EWR entgegen allen Erwartungen zu einer «Ueberschwemmung» mit ausländischen Arbeitskräften, zu einem Zerfall der Löhne, zu einer Explosion der Zinsen oder zu einem «Ausverkauf» von Grundstücken an Ausländer führen, so können wir dank der Schutzklauseln die Notbremse ziehen. Unsere Beratungen haben klar gezeigt, dass solche Befürch- tungen zwar verständlich sind, dass es aber unwahrscheinlich ist, dass sie sich bewahrheiten. Die Gefahr eines Wohlfahrts- verlustes ist ohne den EWR viel grösser.
Wir sind frei, das EWR-Abkommen wieder zu kündigen, mit der Folge, dass die heute zwischen der Schweiz und der EG bestehenden Abkommen, die durch das EWR-Abkommen ja suspendiert werden, wieder aufleben würden. Die Tatsache, dass wir wieder «aussteigen» können, wenn sich die Dinge auf die Dauer anders entwickeln als erwartet, ist ein gewichtiges Argument, um unsichere Mitbürger zu überzeugen und um da und dort eventuelle eigene Zweifel zu beseitigen. Etwas sa- lopp könnte man sagen: im Zweifel ja, denn ein Ja ist nicht un- widerruflich, derweil ein Nein zum EWR definitiv ist
Institutionelle Mängel: Gewisse Nachteile bringt das EWR- Abkommen mit seinem institutionellen Teil. Die Efta-Staaten haben bei der Weiterentwicklung von neuem Recht keine Mit- entscheidungsrechte, sondern nur Mitspracherechte. Dazu ist zu sagen, dass diese Einschränkung selbstverständlich ledig- lich das im EWR-Vertrag umgrenzte Rechtsgebiet der Wirt- schaft betrifft und nicht das übrige öffentliche und private Recht von Bund, Kantonen und Gemeinden. Auch innerhalb
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dieses umgrenzten Rechtsraumes besteht die Möglichkeit selbständiger Legiferierung im Rahmen der üblichen Europa- Verträglichkeit, auf die wir unsere Gesetze - auch ohne EWR - schon lange prüfen.
Gerade in diesem Bereich werden sich für die Zukunft neue gesetzgeberische Möglichkeiten und Notwendigkeiten erge- ben, je nachdem, wie sich der EWR-Vertrag konkret auswirkt. So ist in der Kommission der Wille zur Erhaltung und Stärkung unserer Regionalpolitik betont worden, desgleichen auch das Bestreben, unserer Jugend den möglichst ungehinderten Zu- gang zu unseren Universitäten zu erhalten. Beide Ziele haben, wie uns in der Kommission versichert worden ist, im Rahmen des EWR durchaus Platz und Berechtigung. Beide Ziele könn- ten, wenn nötig, in künftigen autonomen Erlassen noch akzen- tuiert werden.
Was künftiges, neues EG-Recht betrifft, ist zu sagen, dass die Efta-Staaten dessen Uebernahme ins EWR-Recht ablehnen können. Es ist allerdings zuzugeben, dass unsere Vertreter im EWR-Ausschuss, in dem über die Uebernahme von neuem EG-Recht entschieden wird, häufig unter faktischem Druck stehen dürften, denn ein Nein der Schweiz träfe alle Efta-Staa- ten und würde die Homogenität des gesamten Wirtschaftsrau- mes beeinträchtigen. Die Zustimmung der schweizerischen Vertreter wird aber immer nur unter dem Vorbehalt der inner- staatlichen Genehmigung erfolgen. Sagen wir nein, so hat das im Extremfall zur Folge, dass der betroffene Vertragsteil sus- pendiert wird. Dann sind wir immer noch gleich weit wie heute. Immerhin ist sicher, dass es im EWR zu keiner Uebertragung von Gesetzgebungskompetenzen auf die EG kommt und dass wir keinem fremden Recht und keinem fremden Richter unterworfen werden. Das EWR-Abkommen führt zu einer Aus- weitung der Efta-Instrumente, indem neu ein Efta-Gerichtshof, eine Efta-Ueberwachungsbehörde und ein ständiger Efta- Ausschuss gebildet werden. Dies ist eine Folge der Zweisäu- lentheorie, welche die Basis des gesamten Vertrages bildet Damit sind auch theoretisch - vor allem theoretisch! - die Un- abhängigkeit und ein einheitliches Auftreten der Efta-Staaten im EWR gewährleistet. Offen ist aber, wie diese Institutionen weitergeführt würden, wenn Schweden, Finnland, Oesterreich und vielleicht auch Norwegen der EG beitreten sollten.
Unsere Kommission betrachtet zudem die Chancen einer Weiterführung bilateraler Lösungen als unrealistisch. Wenn wir beim EWR abseits stehen, wird uns Europa nicht bedau- ern. Es wird uns auch keine Geschenke in bilateralen Verträ- gen machen. «Pour se marier, il faut être deux», hat Bundes- rat Delamuraz gesagt. (Zwischenruf Bundesrat Delamuraz: Au moins!)
Neue Verträge mit der EG werden wir mit Konzessionen im Landwirtschaftsbereich erkaufen müssen. Die Zeiten des Eu- ropa «à la carte» sind vorbei. Der autonome Nachvollzug des EG-Rechts wird uns ebensowenig weiterhelfen. In drei Mona- ten sehen wir uns einem homogenen Europäischen Wirt- schaftsraum mit 380 Millionen Bürgern gegenüber. Daran können wir nichts ändern. Eine Teilnahme an diesem Markt können wir uns nicht mit bilateralen Verträgen sichern. Dage- gen sprechen nicht nur die vorgebrachten politischen Gründe, sondern allein schon praktische und faktische Hindernisse.
Die Aussenpolitische Kommission stimmte dem Beschluss, wie gesagt, mit 10 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung zu. Sie klammerte Ziffer II von diesem Beschluss aus. Ziffer Il des Ge- nehmigungsbeschlusses wurde nämlich von der Staatspoliti- schen Kommission vorberaten. Deren Präsident, Herr Rhinow, wird uns in der Detailberatung über diese Ziffer II orientieren. Mit dem EWR stellen wir uns der europäischen Herausforde- rung, bekunden unseren Willen zur europäischen Solidarität und lassen uns alle Optionen für die Zukunft offen.
Es geht weniger um Europa, denn Europa kann auch ohne uns leben, als vielmehr um den schweizerischen Bundes- staat
Oskar Reck hat dazu vor allem auch mit Blick auf ein gewis- ses Spannungsfeld zwischen Deutsch und Welsch treffend geschrieben: «Der Bundesstaat, alle seine Schwächen einge- rechnet, ist die grösste Leistung in der Geschichte der Eidge- nossenschaft Wer bereit ist, ihn aufs Spiel zu setzen, vergeht sich gegen eine historische Grosstat. Wenn wir ihn aber er- halten und stärken wollen, müssen wir ihn weiterentwickeln. Und dies wiederum ist jetzt allein in der internationalen Ko- operation möglich. Nur auf den eigenen Vorteil bedachte Al- leingänge sind das letzte, was uns auf unserem Kontinent voranhelfen würde.»
Unsere Kommission wünscht sich eine Aufbruchsstimmung, wie sie vor 150 Jahren in den Kantonen herrschte, als unsere Vorfahren die Zeichen der Zeit erkannten und gemeinsam den schweizerischen Bundesstaat gründeten. Nur gemein- sam konnten sie ihre Identität bewahren. Heute stehen wir vor einer ähnlichen Situation.
Ihre Kommission beantragt einstimmig Eintreten und Zustim- mung.
Morniroli: Nach den Ereignissen der letzten Tage in Europa habe ich mich gefragt, ob ich mein Votum zum EWR über- haupt noch halten soll.
Ich habe mich entschlossen, es nicht auf die Seite zu legen, ei- nerseits weil ich sehr viel Zeit und Engagement in die Vorberei- tung investiert habe, andererseits weil vielleicht trotz des über die EG hinwegfegenden Sturms noch nicht alle gemerkt ha- ben, was für ein Wind weht.
All'inizio del compendio del messaggio sullo Spazio econo- mico europeo si legge: «L'accordo che vi sottoponiamo per approvazione è il risultato del più importante negoziato cui la Svizzera ha partecipato nella sua storia più recente.»
Das Integrationsbüro definiert das Abkommen als ambitiös. Die institutionellen Schwächen lassen sich aber sogleich er- kennen, wenn das gleiche Büro festhält: «Der EWR erlaubt uns in materieller Hinsicht nur eine eingeschränkte Mitsprache bei der Weiterentwicklung des EG-Binnenmarktrechts.» Es folgen dann Aussagen von gewaltiger Bedeutung: «Das EWR-Ver- tragswerk bringt für die Schweiz die umfangreichste Rechts- übernahme seit Bestehen des Bundesstaates.»
Aus diesem Grunde kann es nur im Interesse einer demokrati- schen Debatte sein, wenn in der allgemeinen Integrationseu- phorie auch die Argumente der Gegenseite zum Zuge kom- men. Ich fühle dieses Bedürfnis und ergreife die Gelegenheit, um diese Funktion zu erfüllen, indem ich Zweifel, Bedenken und Unsicherheiten aufzeige, mit denen bei einem EWR-Bei- tritt der Schweiz zu rechnen ist.
Mehrmals habe ich sagen hören, die EWR-Gegner würden emotional reagieren. Aber emotional ist nicht unbedingt mit schlecht gleichzusetzen. Emotional heisst gefühlsmässig, be- deutet Ausdruck von Gefühlen. Besser wäre der Gebrauch des Ausdrucks intuitiv. Dieser bedeutet letzten Endes Verhal- ten auf der Basis von Instinkten, also auf dem genetisch kodifi- zierten Erfahrungsschatz einer Spezies.
Nicht nur ich bin der Meinung, dass der Ausgangspunkt einer fundierten Diskussion die allgemeine Zielsetzung des Staates sein muss. Generell und grundsätzlich formuliert hat der Staat die Aufgabe, die besten Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem Bürger gestatten, seinen Wohlstand dauerhaft zu verbessern, bei gleichzeitig möglichst grosser Bewahrung sei- ner Freiheit. Der Wohlstand ist hierbei in erweitertem Sinne zu verstehen und umfasst zum Beispiel das soziale Zusammenle- ben und die Umwelt Bis heute fehlt eine differenzierte Ana- lyse, die es uns gestatten würde abzuklären, ob ein Beitritt zum EWR oder zur EG der Zielsetzung des Staates gerecht wird. Es überwiegt die Ansicht, ein grosser Wirtschaftsraum führe zwangsmässig zu einem erhöhten Wachstum. Diese Hy- pothese hält einer vertieften Analyse der Interaktionen zwi- schen Politik und Wirtschaft nicht stand. Tatsächlich muss nach den Gründen gesucht werden, welche zum wirtschaftli- chen Erfolg oder Misserfolg eines Staates führen. Von grosser Wichtigkeit ist schliesslich die Unterscheidung und Abgren-
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zung zwischen mittelfristigen - bis zu fünf Jahren - und langfri- stigen Folgen.
Bundespräsident René Felber hat am 26. August vor dem Na- tionalrat erklärt: «Wir Mitglieder der Regierung haben den glei- chen Eid wie Sie abgelegt und arbeiten nicht, um eigene Inter- essen zu vertreten, sondern wir wollen unserem Lande, unse- rer Heimat und unserem Volke dienen.» (Uebersetzung)
Ich kann bestätigen, dass auch ich ausschliesslich durch die- selben noblen Motivationen bewegt werde. Für mich persön- lich wie für viele andere in diesem Rat wird ein EWR-Beitritt nicht mehr viel ändern. Die Jungen werden es sein, die die Erbschaft eines jeglichen Entscheides, den wir Politiker der Gegenwart treffen, zu tragen haben werden.
Während der gleichen Rede hat der Bundespräsident fol- gende Aussage gemacht: «Auch die Schweiz, wie die anderen europäischen Staaten, hat sich verändert und entspricht nicht mehr dem Ansichtskarten-Image, auf das wir immer so stolz gewesen sind. Unser Land kann die neuen Probleme nicht mehr durch ausschliesslich interne Lösungen bewältigen. Be- geben Sie sich in die Strassen Berns, in die Spitalgasse oder Kramgasse, und betrachten Sie die Bilder, die sich Ihren Au- gen anbieten. Sie werden Anhaltspunkte finden, die bewei- sen, dass das, was heute geschieht, vor 20 oder 25 Jahren un- denkbar gewesen wäre. Dies ist nicht erfreulich, aber wir müs- sen uns damit abfinden. Es sind dies die Gründe - neben an- deren -, die den Bundesrat bewogen haben, das EWR- Abkommen zu unterzeichnen, das alleinige gegenwärtige Eu- ropa-Projekt.» (Uebersetzung)
Das Vertrauen, das ich unseren Institutionen und unserem Volke schenke, verbietet es mir, eine solche Einstellung zu teilen.
In seiner am gleichen Tag vor dem Nationalrat gehaltenen Rede hat Bundesrat Delamuraz zugegeben, dass die Ver- handlungen nicht immer zu den Resultaten geführt hätten, die man sich erhofft habe, und dass das Abkommen auch einige Risiken in sich berge. Es sei wirklich nicht ein Abkommen für Aengstliche, hat er gesagt.
Wie soll ich das interpretieren? Ist es denn ein Abkommen für Waghalsige? Jedenfalls - das kann kaum jemand bestreiten - stehen wir vor einem regelrechten Abenteuer.
Bezugnehmend auf die Möglichkeit von bilateralen Verträgen mit der EG hat Bundesrat Delamuraz erwidert, diese Behaup- tung sei völlig falsch: Es sei naiv, zu glauben, dass wir dank bi- lateraler Verträge bessere Bedingungen aushandeln könnten als jene, die uns das EWR-Abkommen garantiere.
Ich verlange keine besseren Bedingungen; mir genügt es, wenn die Bedingungen nicht schlechter sind. Bundesrat Dela- muraz hat nicht zu behaupten gewagt, dass die Bedingungen sicherlich schlechter wären. Andererseits entspricht es der An- sicht des Bundesrates, dass die EG immer weniger bereit sein wird, bilaterale Verhandlungen «à la carte» zu führen (Bot- schaft 92.052, Bd. 1, Seite 43). Dies mag allgemein zutreffen, gilt aber jedenfalls nicht in allen Bereichen. Ich glaube zum Beispiel kaum, dass jene EG-Staaten, die mit uns intensive Handelsbeziehungen unterhalten, kurzerhand, und ohne mit der Wimper zu zucken, die Brücken abbrechen werden.
EWR ja, EG nein! Für mich war es entscheidend, mir über die Abhängigkeit zwischen EWR und EG Klarheit zu verschaffen. Die EWR-Befürworter versuchen mit allen Mitteln, die beiden Problemkreise auseinanderzuhalten, und bestreiten, dass der EWR das Vorzimmer zur EG sei, der erste Schritt, dem zwangs- läufig der zweite folgen muss - das «Trainingslager» zur EG, wie der EWR von Bundesrat Ogi definiert worden ist. Die Geg- ner behaupten genau das Gegenteil.
Der Bundesrat hat jedenfalls unmissverständlich erklärt, dass das Endziel der Integrationspolitik der Beitritt zur EG sei, dass gleichzeitig aber der EWR den ersten wesentlichen Schritt dar- stelle. Am Pressetag im Schloss Hünigen hat Bundespräsi- dent Felber erklärt, den EWR massiv ablehnen bedeute ein Nein zu Europa Eine Kampagne unter Einbeziehung von Kommunikationsspezialisten müsse dafür sorgen, dass dies verhindert werde.
Botschafter Jacobi, ebenfalls ein überzeugter EG-Befürworter, hat im Laufe einer Radiosendung eine Erklärung abgegeben, die ich als an der Grenze des Tragbaren finde, nämlich: Es
müssten alle Mitglieder der Verwaltung und das Parlament mobilisiert werden, damit bei der Volksabstimmung das EWR- Abkommen genehmigt werde. Ein Nein zum EWR könne ei- nem Nein zur EG gleichkommen.
Auf den Seiten 45 und 46 der Botschaft (Botschaft 92.052, Bd. 1) wird dargestellt, weshalb die Efta-Staaten ihre Optionen nicht durchzusetzen vermochten, aber nicht alle Argumente wirken überzeugend. Man versteht zum Beispiel nicht, wes- halb die «tiefgreifenden Umwälzungen vor allem in Osteu- ropa» so schwerwiegende Folgen für die Verhandlungen ge- habt haben sollen. Es leuchtet viel eher ein, dass das starre Verhalten der EG-Führung entscheidend gewesen ist. Richtig scheint indessen zu sein, dass die 1990 abgegebene Erklä- rung Schwedens, um Beitritt zur EG ersuchen zu wollen, die Efta-Front nachhaltig geschwächt hat
Zur Möglichkeit der Kündigung des Abkommens: Offiziell wird festgehalten, das EWR-Abkommen könne gekündigt werden und führe nicht obligatorisch zum EG-Beitritt. Ich habe diese Aussage eingehend analysiert, da es gerade diese brennende Frage ist, die ich mir stelle: Wenn ich ja zum EWR sage, kann ich dann noch nein zur EG sagen? Völkerrechtlich und formell ist dies sicherlich möglich. Aber ich bin zur Ueberzeugung ge- langt, dass diese Hypothese einer reinen Illusion entspringt Wieso wage ich es, dies zu behaupten?
Es wäre höchst problematisch, vom Kündigungsrecht Ge- brauch zu machen. Nachdem wir einen guten Teil unseres de- mokratisch gewachsenen Rechts verlassen hätten, um ent- sprechendes EG-Recht zu übernehmen, wäre eine Rückkehr zu unserer spezifisch eidgenössischen Rechtsordnung kaum mehr möglich. Der folgenschwere fremde Eingriff in unsere Gesetzgebung, den die Pflicht beinhaltet, EG-Recht zu über- nehmen - nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft und erst noch mit beschränkter Mitsprache, aber ohne Mitentschei- dungsrecht -, würde es uns verunmöglichen, unsere ur- sprüngliche Gesetzgebungsstruktur wiederherzustellen. Man muss auch berücksichtigen, dass im Falle einer Kündigung die Verflechtung unserer Wirtschaft mit derjenigen der EG nur einen höchst traumatischen Bruch zulassen würde. Die Rück- kehr zum gegenwärtigen Zustand könnte sich als unmöglich erweisen.
Und was würde geschehen - davon spricht niemand -, wenn die EG das Abkommen aufkündigen sollte? Diese Möglichkeit ist durchaus reell und muss ernsthaft in Betracht gezogen wer- den. Was würden wir allein im EWR tun, falls alle Efta-Staaten in die EG übertreten sollten? Werden wir das Abkommen kün- digen, oder wird es die Gegenseite tun? Wenn dies eintreten sollte und wenn meine These, dass es kein Zurück mehr gibt, zuträfe, ständen wir mit einer Schlinge um den Hals da! Wir müssten in die EG eintreten, ob es uns passte oder nicht.
Man muss sich schliesslich im klaren sein, dass uns eine Auf- kündigung des Vertrages - angenommen, dass dies praktisch noch möglich wäre - in Europa weit mehr kompromittieren würde als ein Nein im jetzigen Zeitpunkt. Der Volksentscheid Dänemarks hat dies deutlich gezeigt. Das Nein zu Maastricht wurde durch die EG-Führung als sehr störend empfunden; man hat es aber, wenn auch ungern, verstanden. Ich will des- halb dem Bundesrat Glauben schenken, wenn er in seinem In- tegrationsbericht vom 18. Mai dieses Jahres den EWR als ei- nen substantiellen Schritt in Richtung eines EG-Beitrittes der Schweiz bezeichnet.
Es gibt somit mehrere Feststellungen, die die Ueberzeugung rechtfertigen, dass EWR und EG eng miteinander verbunden sind und nicht voneinander getrennt werden dürfen; dass eine langfristige EWR-Zukunft der Schweiz nur als Illusion zu be- zeichnen ist
Dies sind die wichtigsten Gründe, die mich daran hindern, den Problemkreis EWR von dem der EG zu trennen.
Die Zukunft der Schweiz in Europa: In einer ersten Phase geht es zunächst darum, den Entscheid zu treffen, ob das EWR- Abkommen genehmigt werden soll. Dazu sagt der Bundesrat, der den EG-Beitritt zum strategischen Ziel der Integrationspoli- tik erklärt hat, auf Seite 52 der Botschaft (Botschaft 92.052, Bd. 1):
«Der EWR kann nicht nur für sich allein beurteilt, sondern muss hinsichtlich seiner Stellung innerhalb des gesamteuropai-
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schen Rahmens gesehen werden, und überdies auch hin- sichtlich der anderen Alternativen der Integrationspolitik, näm- lich:
die Wiederaufnahme einer pragmatischen und punktuellen Politik, eine Option, die der Bundesrat aber ablehnt;
der EG-Beitritt, welcher das Ziel unserer Integrationspolitik bildet. »
Bemerkenswert erscheint, dass der Bundesrat ausdrücklich von drei Handlungsmöglichkeiten spricht. Eine davon wird als Wiederaufnahme einer pragmatischen und punktuellen Politik bezeichnet. In anderen Abschnitten der Botschaft und in vie- len offiziellen Texten bezeichnet man diese Variante als Allein- gang. Die Definition ist ebenso unzutreffend wie eine andere, gerne gebrauchte, nämlich diejenige des Status quo.
Ein Alleingang hätte für unsere Wirtschaft verheerende Fol- gen, da für diese die Beziehungen zum Ausland ja von gröss- ter Bedeutung sind. Im Gutachten von Heinz Hauser und Sven Bradke «EWR-Vertrag/EG-Beitritt/Alleingang. Wirtschaftliche Konsequenzen für die Schweiz» erscheint «Alleingang» also schon im Buchtitel. Die Gutachter haben jedoch diese Defini- tion nicht selber erfunden. Sie ist bereits in dem durch den Bundesrat erlassenen Auftrag für das Gutachten enthalten. Der Verdacht kommt auf, dass diese Definition gebraucht wor- den ist, um die Wiederaufnahme einer pragmatischen Wirt- schaftspolitik gegenüber den Varianten EWR und EG zu diskri- minieren. Es sei nur nebenbei bemerkt, dass seit zwei Jahren das Gutachten Hauser/Bradke, welches nicht wenig gekostet hat, in offiziellen Texten nicht mehr erwähnt wird, da die darin enthaltenen Schlussfolgerungen offensichtlich nicht mehr ins Konzept passen.
Welches sind die Aspekte der drei Varianten?
Wie gesagt lehnt der Bundesrat diese Variante ab und schreibt auf Seite 55 der Botschaft (Botschaft 92.052, Bd. 1): «Die Glaubwürdigkeit der Schweiz als teilnehmender Nutzniesser am europäischen Integrationsprozess würde vermutlich her- abgemindert. »
Hervorzuheben ist die Verwendung des Begriffes «vermut- lich». Mit anderen Worten: vielleicht - vielleicht aber auch nicht
Vorteile dieser ersten Variante: Aufrechterhaltung der direk- ten Demokratie, welche sogar weiterentwickelt werden kann. Die Neutralität als aussenpolitisches Instrument im Interesse der Friedenserhaltung wird nicht zur Diskussion gestellt. Die Neutralität ist hierbei als «Arbeitsanzug» und nicht als «Para- deuniform» zu verstehen. Die internationale Zusammenarbeit kann nötigenfalls erweitert werden, was zugleich für unsere bekanntlich jetzt schon überdurchschnittlich gute Entwick- lungshilfe Geltung hat. Was im Umweltschutz erreicht wor- den ist, kann unabhängig vom EWR ausgebaut werden; Transportpolitik kann unabhängig vom EWR definiert wer- den. Die Unabhängigkeit gestattet es uns, auch im Sozialbe- reich Verbesserungen anzustreben, zum Beispiel bei der Festsetzung des Existenzminimums für unsere Mitbürgerin- nen und Mitbürger. Eine naturnahe Landwirtschaft kann reali- siert werden; ein neues, soziales Bodenrecht kann eingeführt werden. Die Geld- und Zinspolitik kann unabhängig gestaltet werden, was wirtschaftlich und sozial von vitaler Bedeutung ist.
Nachteile dieser ersten Variante: Die Schweiz könnte durch die EG unter Druck gesetzt werden - was allerdings auch beim Eintritt in den EWR möglich ist -; verschiedene Anpassungen an das internationale Recht müssen auf jeden Fall vorgenom- men werden.
Vorteile der zweiten Variante: Der EWR wird den freien Zutritt zum EG-Binnenmarkt garantieren. Dies sollte jedoch schon dank des Freihandelsvertrages möglich sein, weil dieser noch verbessert werden könnte. Wenn die EG-Führung es mit ihren liberalistischen Erklärungen ernst meint, sollte dem ja nichts im Wege stehen.
Man verspricht sich ein konsistentes Wirtschaftswachstum. Das durch den Bundesrat bei der Hochschule St. Gallen in Auftrag gegebene Gutachten kommt zum Schluss, dass ein solches Wachstum auch ohne Beitritt zum EWR möglich ist - falls es wirklich erwünscht ist; darüber könnte man eine philo- sophisch-weltanschauliche Debatte eröffnen, zum Beispiel unter dem Titel «Wo wollen wir eigentlich noch hinwachsen?». Professor E. Baltensperger, Dozent für nationale Volkswirt- schaft der Universität Bern, hat geschrieben, dass es aus rein wirtschaftlicher Sicht ungewiss erscheint, ob auf lange Sicht eine Integration in Europa besser sei als ein Ausschluss.
Nachteile der zweiten Variante: Ich habe die Botschaft des Bundesrates genau durchgelesen, Argumente gegen den EWR-Beitritt sind kaum zu finden; es gibt sie schon, aber man muss sie ein bisschen zwischen den Zeilen suchen.
Jedenfalls kommt man zum Schluss, dass die Folgen für unsere direkte Demokratie einschneidend wären. Un- gefähr 30 Prozent der Volksinitiativen und Referenden würden hinfällig, unsere föderalistische Staatsstruktur wäre in Frage gestellt, weil bei allen durch das EG-Recht dominierten Berei- chen die Entscheidungskompetenz der Kantone und Gemein- den verschwinden würde.
Die Schweiz könnte in verschiedenen Belangen durch die EG-Führung immer mehr unter Druck gesetzt werden, zum Beispiel im Bereich des Transitverkehrs. Fortschritte in Sphä- ren, in denen das EG-Recht überwiegt, würden verunmög- licht, wie zum Beispiel beim Bodenrecht und bei den Sozial- versicherungen. Die Landwirtschaft würde, obwohl vorläufig aus dem Abkommen ausgeklammert, doch über einen Preis- druck auf die Agrarprodukte in grosse Abhängigkeit geraten. Wenn die EG die Einführung der Währungsunion beabsichtigt und diese zum integrierenden Bestandteil des EWR erklärt würde, dann würde der Schweizerfranken mit seiner Stabilität verschwinden. Eine zusätzliche Anpassung der Hypothekar- zinse an das europäische Niveau würde den schon beträchtli- chen Druck auf die Mieter, die Hauseigentümer und die Land- wirte noch vergrössern. Die Zinssteigerung der letzten Jahre wurde bereits im Interesse der Euro-Kompatibilität verwirklicht. Die Unabhängigkeit im Bereiche der Ausländer- und Asylan- tenpolitik würde hinfällig. Eine unkontrollierbare Zunahme der Ausländer in unserem Lande wäre nach Ablauf der Ueber- gangsfrist kaum zu vermeiden. Die vollständige Aufhebung des Verbotes des Verkaufs von Immobilien an Ausländer würde anstatt differenzierter Lösungen zu einer Verteuerung in diesem Bereiche führen. Und schliesslich müsste die Schweiz jährlich 300 Millionen Franken in die Kasse der EG bezahlen.
Die Schwächen des EWR-Abkommens: Die Befürworter des EWR befinden sich sicherlich in einem Argumentationsnot- stand. Niemand kann bestreiten, dass die 1990 festgelegten Verhandlungszielsetzungen bei weitem nicht erreicht worden sind, dass das Abkommen die Gleichheit der Partner nicht ga- rantiert und dass - speziell was die Schaffung von neuem EG- Recht betrifft - die Mitentscheidungskompetenz fehlt. Hier liegt die eigentliche Schwäche des Abkommens. Die EWR- Befürworter tun deshalb so, als würde es sich um ein reines Handelsabkommen handeln, und verschweigen die Existenz
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der Artikel 97 bis 104, welche eher ein «Diktat» als eine «echte Partnerschaft» beinhalten.
Es genügt, den monstruösen Artikel 102 mit der einfachen, in Artikel 32 des Freihandelsabkommens von 1972 enthaltenen Lösung zu vergleichen, welche es uns gestattet hat, über 130 Bilateralverträge abzuschliessen. Man versucht, den Um- stand, dass schliesslich die EG-Organe für uns entscheiden werden, herunterzuspielen. Ist man sich eigentlich bewusst, dass fremde Gesetzgeber ebenso unangenehm sind wie fremde Richter? Unmöglich erscheint auch die Wahrnehmung eines allgemeinen «opting out», wo ein Nein gleichzeitig auch für die anderen Efta-Partner Gültigkeit hätte; wo ein Nein Ir- lands auch für uns verbindlich wäre, selbst wenn wir den ent- sprechenden Erlass annähmen.
Diese Ausgangslage ist, gelinde gesagt, politisch pervers. Es handelt sich um schwere Eingriffe in unsere Souveränität, in unser Selbstbestimmungsrecht. Sicherlich ist es zweckmäs- sig, unsere Gesetze auf das internationale Recht abzustim- men, aber dann wollen wir es aus eigenem Antrieb tun. Souve- ränität hat man oder hat sie nicht. Wahrscheinlich lag es in der Einsicht in diese Schwächen, dass der Bundesrat im Mai die- ses Jahres beschlossen hat, das EG-Beitrittsgesuch einzurei- chen. Sicherlich wollte unsere Regierung die Verantwortung nicht übernehmen, dem Schweizervolk eine langdauernde EWR-Zugehörigkeit zuzumuten.
Diese Ueberlegungen bestärken mich zusätzlich in der Ueber- zeugung, dass EWR und EG eng miteinander verbunden sind und nicht getrennt werden dürfen.
Einige Beispiele zu den Folgen des EWR für unser Land: Die schwerwiegenden politischen Folgen habe ich schon er- wähnt. Es geht auch um den Einfluss auf unsere Wirtschaft Nach dem Gutachten Hauser/Bradke wäre dank dem EWR eine erhöhte Wachstumsrate unserer Wirtschaft zu erwarten, und zwar um 4 bis 6 Prozent in zehn Jahren. Einerseits scheint dies viel zu sein, andererseits muss festgestellt werden, dass diese Quote der Fehlerstreuung einer makroökonomischen Prognose entspricht.
Es muss schliesslich erwähnt werden, dass Hauser/Bradke in ihrem Gutachten ausgesagt haben, dass sie versucht hätten, auf eine Fülle von Fragen eine Antwort zu finden. Andere kom- petente Experten - Dozenten für Wirtschaftswissenschaften wie der bereits erwähnte Professor E. Baltensperger - kom- men zu anderen Schlussfolgerungen und zu Prognosen, wel- che bei einem EWR-Beitritt von Stagnations- bis zu mässigen Rezessionsszenarien reichen.
Was kann der Standort Schweiz im EWR noch bedeuten? Könnte unser Land bei politischer Nichtintegration in Europa nicht noch an Attraktivität gewinnen, gerade weil es nicht ge- zwungen wäre, sich der Industriepolitik der EG zu beugen, welche in mehreren Sektoren bekanntlich alles andere als über alle Zweifel erhaben ist? Es braucht keine vertiefte Ana- lyse, um festzustellen, dass die Schweiz im Vergleich mit den EG-Staaten das höchste Durchschnittseinkommen, die tiefste Arbeitslosenrate und die historisch kleinste Inflationsrate auf- weist. Was die Rahmenbedingungen für eine soziale Lebens- qualität und für den Umweltschutz betrifft, befindet sich die Schweiz in der Spitzengruppe der europäischen Staaten. Diese Erfolge sind unter anderem auch dem Umstand zuzu- schreiben, dass die Regulationsmechanismen bei uns gene- rell weniger einschneidend sind als in der EG. Die EG profiliert sich nämlich dadurch, dass sie sich in den letzten Jahren alles andere als wirtschaftsfreundlich erwiesen hat: Regulationen und Eingriffe in die Wirtschaftsstruktur sind in der EG an der Tagesordnung. Letzte Woche hat ein bekannter Finanzboss unseres Landes auf das hingewiesen, was wir da alles über- nehmen müssten, was von der «Brübür» (Brüsseler Bürokra- tie) komme.
Eine Analyse des EWR - aber auch der EG - zeigt eindeutig, dass eine Harmonisierungsstrategie besteht und nicht auf Wettbewerb innerhalb einer freien Marktwirtschaft gesetzt wird. Dadurch wird auf die wichtigste Voraussetzung im Inter- esse eines wirtschaftlichen Fortschrittes bei gleichzeitiger Er- haltung von möglichst viel Freiheit verzichtet. Schon jetzt feh- len die Beispiele nicht, besonders im Sozialbereich, in den Be- langen Arbeitsmarkt, Industrie, Steuerwesen und Bildung.
Es sei nochmals klar gesagt: Die EG setzt auf eine Harmonisie- rung der Märkte und nicht auf eine Liberalisierung derselben. Aber gerade die Liberalisierung stellt die beste Garantie im In- teresse von Fortschritt und Wirtschaftswachstum dar.
In diesem Zusammenhang erwähne ich das in der Januarses- sion von Kollege Gadient eingereichte und von Bundesrat De- lamuraz akzeptierte Postulat, welches bessere Rahmenbedin- gungen für unsere Wirtschaft fordert. In diesem Zusammen- hang erscheint es dringend notwendig, das Netz von hem- menden Gesetzen, Vorschriften und Verboten abzubauen, welche jegliche wirtschaftliche Initiative verhindern. Anzustre- ben ist schliesslich auch eine Verbesserung des Investitions- klimas, was Reformen in allen politischen Bereichen erfordert. Vor wenigen Tagen wurde uns die Stellungnahme des Bun- desrates zu diesem Postulat zugestellt - ich zitiere die Schlussbemerkung -: «Sowohl in politischer wie in wirtschaft- licher Hinsicht hat sich das Umfeld für den Wirtschaftsstandort Schweiz in wenigen Jahren grundlegend geändert Unsere Nachbarn und Hauptkonkurrenten haben grosse Anstrengun- gen zur Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen unternom- men und gegenüber der Schweiz aufgeholt. Die Schweiz muss im Interesse ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der Sicher- heit der Arbeitsplätze mit diesen Veränderungen Schritt hal- ten. Der Bundesrat hat deshalb sowohl im Hinblick auf Europa wie in bezug auf die Rahmenbedingungen mit dem in Arbeit befindlichen Revitalisierungsprogramm Reformen eingeleitet, die geeignet sind, den Weg in eine gesicherte wirtschaftliche Zukunft zu ebnen. Die Attraktivität des Standortes Schweiz hängt deshalb wesentlich vom Reformwillen von uns allen ab.»
Der Bundesrat weiss also genau, was gemacht werden muss, um den Anschluss nicht zu verlieren. Unsere Zukunft hängt von unserem Reformwillen ab und nicht von dem, was uns die EG diktiert.
Dies ist der Weg, den es zu beschreiten gilt, um unserer Wirt- schaft neue Kraft zu verleihen. Dies kann, davon bin ich über- zeugt, auch ohne EWR-Beitritt erreicht werden.
Die Konvergenz der Hypothekarzinse: Dazu will ich mich nur kurz äussern: Eine Nivellierung unserer Zinssätze gegen oben, mit allen Folgen, die sich daraus ergeben, erscheint sehr wahrscheinlich, und zwar besonders mit der Folge der Verteuerung des Kapitals für Industrie, Handwerk, Landwirt- schaft und Immobilien. Eine Produktionsverteuerung und eine gleichzeitige Verschlechterung der Konkurrenzfähigkeit sowie eine Erhöhung der Preise und der Mietzinse wären weitere Fol- gen, was natürlich zu Lohnforderungen und damit zu einer Be- schleunigung der Inflationsspirale führen würde.
Der freie Personenverkehr: Die Gutachter Hauser und Bradke messen diesem Aspekt grosse Bedeutung zu. Der Zufluss von ausländischen Arbeitskräften würde sicherlich zunehmen. Es muss nicht verwundern, wenn sich die Arbeitnehmer besorgt zeigen und Massnahmen im Bereiche des Arbeitsmarktes for- dern, bevor sie sich zu einem Ja zum EWR entscheiden. Ein Lohndruck scheint unumgänglich zu sein. Die lautstarken For- derungen nach flankierenden Massnahmen gefährden das ganze Abkommen, da ein bedingtes Ja gar kein echtes Ja sein kann.
Der freie Personenverkehr wird gerne als absolute soziale Er- rungenschaft interpretiert. Dabei vergisst man, dass zwischen freiwilliger und wirtschaftlich forcierter Migration zu unter- scheiden ist. Letztere bringt all jene Probleme der Integration ins lokale Sozialgewebe mit sich, die uns bestens bekannt sind.
Der Transitverkehr: In diesem Bereiche befinden wir uns in ei- ner starken Position. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung bedeutet effiziente und sichere Verkehrs- und Transportwege. Man muss sich fragen, ob unsere Regierung hier nicht zu grosse Konzessionen gemacht hat Die EG hat als Bedingung zur Mitgliedschaft im EWR die Annahme des Transitabkom- mens gestellt. Falls die Neat vom Volke abgelehnt würde, könnte der EWR zum Absturz gelangen. Die EG müsste so mit unserem Lande verhandeln, wobei unsere Verhandlungsposi- tion sicherlich wesentlich besser sein dürfte.
Erasmus-Austauschprogramm: Auf Wunsch der EG geschaf- fen, würde uns dieses Austauschprogramm fünf Millionen
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Franken jährlich kosten. Es sollte 700 Schweizer Studenten er- möglichen, ausländische Universitäten zu besuchen, zumin- dest theoretisch. Die Probleme, die die Realisierung konkret erschweren werden, sind in der Ueberfüllung der Universitä- ten und dem krassen Mangel an Studentenwohnungen zu suchen.
Die Kantone und der EWR: Der Beitritt zum EWR beeinflusst nicht nur unsere allgemeine schweizerische Rechtsordnung, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf unsere föderalisti- sche Staatsordnung respektive auf die Autonomie der Kan- tone und der Gemeinden - und dies in weit höherem Masse, als allgemein angenommen wird. Professor Rainer J. Schwei- zer, Dozent für öffentliches und Verwaltungsrecht an der Hochschule St. Gallen, hat dies in seiner Antrittsvorlesung mit allem Nachdruck hervorgehoben.
Der Anpassungsschock: Ich will zu diesem Problem nicht viel sagen. Jedenfalls wird dieses Phänomen für unser Land hart und von langer Dauer sein, auch wenn sich nicht alle Exper- ten darüber einig sind. Auch hier bewegen wir uns grundsätz- lich auf der Basis von Hypothesen und Spekulationen. Je- denfalls weisen auch Hauser und Bradke in ihrem Gutachten auf die Schwierigkeiten einer Anpassung hin, welche sicher- lich nicht ausbleiben werden. Falls die Anpassung länger als die vorgesehenen zehn Jahre dauern sollte, könnte auch das vorgesehene Wachstum von 4 bis 6 Prozent nicht erreicht werden. Wie lange und schmerzhaft eine Anpassungsphase sein kann, zeigen die Probleme nach der Wiedervereinigung Deutschlands.
Zusammenfassend die Folgen des EWR-Beitrittes: Akzeptie- rung von fremden Gesetzgebern und somit ein konkreter Sou- veränitätsverlust; ein mögliches, aber ungewisses Wirtschafts- wachstum; ein wahrscheinlich einschneidender und traumati- scher Anpassungsschock; und das Beschreiten eines irrever- siblen Weges in Richtung EG.
Die Alternative: Der Beitritt zum EWR und schliesslich zur EG ist nicht - wie man glaubhaft machen will - der Weg ins Schla- raffenland. Mit dem Versprechen einer Zunahme der Real- löhne versucht man, unser Volk dazu zu bringen, dem EWR zuzustimmen. Kompetente Experten halten einen Verzicht auf den EWR für unser Land - sowohl politisch als auch wirtschaft- lich - für vorteilhafter als einen Beitritt. Insbesondere halten sie schwere Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermö- genslage für kaum vermeidbar. Die einschneidenden Auswir- kungen auf unsere Wirtschaft und unsere Politik einerseits und die Vorteile eines EWR-Beitrittes andererseits sind sorgfältig abzuwägen. Schlagworte idealistischer und ideologischer Prägung wie Oeffnung des europäischen Marktes für die schweizerische Wirtschaft sagen wenig aus, abgesehen da- von, dass unsere Wirtschaft schon heute eng mit diesem Markt verbunden ist. Viele verwechseln die Aufhebung der Wirt- schaftsgrenzen mit einer Liberalisierung der Märkte. Der tie- fere Sinn dieser sogenannten Liberalisierung ist indessen die Tatsache, dass wir diskussionslos Europarecht zu überneh- men haben.
Es muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden: Der Beitritt zum EWR kommt nicht einer Liberalisierung der Märkte gleich, son- dern einer Harmonisierung der Gesetze und einer massiven Regulierung. Dem Umstand, dass die Schweiz aus der EG Waren für 40 Milliarden Ecu importiert, d. h. zehn Prozent aller EG-Exporte, und damit nach den USA und vor Japan zweit- grösster EG-Kunde ist, wird leider keine Bedeutung beige- messen.
Die Stellung der Schweiz ist übrigens auch sehr gut, weil die Schweiz der EG einen guten Teil der Agrarproduktüber- schüsse abnimmt.
Wirtschaftliche Repressalien seitens der EG gegen die Schweiz sind kaum zu erwarten, da unsere Wirtschaft weltof- fen ist. Die protektionistischen Bestrebungen der EG würden unser Land in relativ höherem Masse treffen, als dies für die anderen europäischen Staaten zutrifft.
Die Diskussion um Europa lässt die Aufmerksamkeit, welche die Entwicklung der Weltwirtschaft verdienen würde, in den Hintergrund treten. Man beachte in diesem Zusammenhang die Entwicklung und Dynamik der traditionell nicht industriali- sierten Länder, welche immer mehr an Gewicht und Bedeu-
tung gewinnen. Eine Oeffnung Chinas könnte z. B. das Ver- hältnis Angebot/Nachfrage weltweit dramatisch verändern. Mit Blick auf solche Entwicklungsszenarien muss die Schweiz gegenüber allen Ländern der Welt offen bleiben. Bei einem EWR-Beitritt könnte die Schweiz keine bilateralen Abkommen mehr abschliessen. Es besteht die Gefahr, dass die Verträge, welche die EG abschliesst und welche auch für uns Geltung haben, nicht liberaler Prägung sein könnten, sondern in ihrer Auslegung lediglich die Interessen der grossen Industrien wahren würden, besonders in den Bereichen Automobil und Elektronik. Die Schweiz muss der Entwicklung Europas nicht gleichgültig gegenüberstehen, auch wenn sie auf einen EWR- respektive EG-Beitritt verzichtet. Ganz im Gegenteil! Die Schweiz muss sich anstrengen, um auch gegenüber Europa konkurrenzfähig zu bleiben.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Wirt- schaft, die Angleichung gewisser Normen an diejenigen der EG und eine Neustrukturierung unserer Immigrationspolitik gehören zu den wichtigsten Nahzielen unserer zukünftigen Politik. Auch wenn die Verwirklichung dieser Aufgaben lange dauern und schwierig sein wird, darf nicht vergessen werden, dass der wirtschaftliche Vorsprung nur bei Aufrechterhaltung unserer politischen und wirtschaftlichen Souveränität einge- halten und sogar ausgebaut werden kann. Der langsame eid- genössische Gesetzgebungsprozess mag hierbei seine Nachteile haben. Andererseits hat er uns aber in der Vergan- genheit sicherlich mehrmals vor durch Ueberstürzung beding- ten Fehltritten bewahrt.
Hier muss ich alle meine Vorbehalte und Bedenken gegen- über der Art und Weise, wie Eurolex behandelt wird, anmel- den, was mich dazu bewogen hat, grundsätzlich gegen alle in diesem Zusammenhang unterbreiteten Vorlagen zu stimmen. Ich habe ausgiebig den Weg aufgezeigt, der meiner Meinung nach von unserem Land zu beschreiten ist. Um die Ziele bei ei- nem Nichtbeitritt zum EWR und zur EG erreichen zu können, sollte man dem Bundesrat den Auftrag erteilen, ein alternati- ves Gesetzrevisionspaket auszuarbeiten und vorzulegen - was er eventuell nach dem 6. Dezember 1992 sowieso ma- chen muss -, welches die gleichen oder zumindest ähnliche Vorteile wie ein EWR-Beitritt unter Wahrung der Souveränität gestatten würde.
Abschliessend will ich einen Abschnitt von Seite 50 der Bot- schaft 92.052, Band 1, zitieren: «Dass das EWR-Abkommen nicht in allen seinen Teilen den Grundsatz der Gleichheit der Vertragsparteien respektiert und insbesondere keine Mit-Ent- scheidung vorsieht, ist eine Tatsache.» Und weiter: «Die ver- fügbare institutionelle Struktur sollte uns die Möglichkeit ge- ben, auf die zukünftige Entwicklung des EWR Einfluss zu neh- men, aber nicht, diese gemeinsam mit der EG zu bestimmen.» Bei diesem Verhandlungsresultat gab es für den Bundesrat nur zwei Möglichkeiten: den Verhandlungstisch verlassen oder den EG-Beitritt anstreben. Die erste Möglichkeit mag er ausgeschlossen haben, um die anderen Efta-Partner nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Er hat sich wahrscheinlich des- halb für die Flucht nach vorne entschlossen, vielleicht in der Hoffnung - die ich teile -, dass das Schweizervolk am 6. De- zember 1992, wie oft in der Vergangenheit, mit Vernunft, Weis- heit und politischer Intuition entscheiden werde.
Jedenfalls bin ich bereit, im Interesse der Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit meines Vaterlandes Konzessionen zu machen. Ich bin nicht bereit, einen Teil unserer Freiheit zu «verkaufen», um wirtschaftliche Vorteile einzuhandeln, die zu- dem lediglich hypothetisch und noch zu beweisen sind. Für mich jedenfalls ist das EWR-Abkommen mit seinen 129 Arti- keln - 123 Artikel hat unsere Bundesverfassung -, seinen 49 Protokollen und allen Anhängen, insgesamt 971 Seiten, unseres Landes unwürdig.
Ich bitte Sie, meinem Antrag auf Nichteintreten zu folgen. Si- cherlich werden auch Sie, wie ich, einen ruhigeren Schlaf ge- niessen können.
Präsidentin: Ich habe nach Ablauf von 50 Minuten - Sie ha- ben inzwischen noch länger gesprochen - ausgerechnet, was 45 mal 50 macht, und bin auf etwa acht halbe Redetage zu fünf Stunden gekommen. Ich bitte Sie, sich dieser Rechnung be-
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wusst zu sein, wenn Sie die Länge Ihrer Voten endgültig fest- legen.
Ich darf inzwischen bei uns Herrn Bundespräsident Felber und Herrn Bundesrat Koller begrüssen.
Rüesch: Der EWR-Vertrag hat einen politischen und einen wirtschaftlichen Teil. Das Schwergewicht des Vertrages liegt meines Erachtens auf der wirtschaftlichen Seite, dies im Ge- gensatz zu einem allfälligen EG-Beitritt, bei welchem insbe- sondere mit Blick auf die zukünftige Entwicklung das politi- sche Moment im Vordergrund steht.
Es ist deshalb gerechtfertigt, die Notwendigkeit des Abschlus- ses des EWR-Vertrages vorerst einmal von wirtschaftlicher Seite her zu betrachten. Dabei geht es weniger um eine Be- trachtung des Vertrages in bezug auf die heutige Rezession als vielmehr um eine Würdigung des Vertrages mit Blick auf unsere wirtschaftlichen Grundbedingungen. Welches sind diese?
Im Rahmen des Humankapitals gehören wir immer noch zur Spitze auf dieser Welt. Die Arbeitsmoral bei uns ist im interna- tionalen Vergleich sehr gut. Gemäss eines Berichtes des Gen- fer Beri-Institutes liegt die Schweiz in der Arbeitnehmerqualifi- kation von allen Ländern der Erde an zweiter Stelle, nach Sin- gapur und vor Taiwan und Japan. Unsere Berufsbildung ge- niesst international immer noch ein hohes Ansehen.
Doch ruhen wir uns auf dem Bildungssektor bitte nicht auf den Lorbeeren aus. Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, trägt sie auf der falschen Seite. Die anderen Nationen haben aufge- holt, und ohne neue Anstrengungen - vor allem im Weiterbil- dungssektor - werden sie uns eines Tages überholen. Sie wer- den uns ziemlich bald überholen, wenn wir die Bildungs- und Forschungspolitik nicht international öffnen. Der EWR-Vertrag mit seiner flankierenden horizontalen Politik bietet uns diese Möglichkeit der Oeffnung in der zentralen Forschungs- und Bildungspolitik in Europa.
Andere Rahmenbedingungen sind für unsere Wirtschaft im Verhältnis zum Ausland immer schlechter geworden. Unsere Stempelsteuerpolitik hat dem Finanzplatz Schweiz schwer- sten Schaden zugefügt; während verschiedene OECD-Staa- ten die steuerlichen Belastungen der Wirtschaft abgebaut ha- ben, sind diese bei uns verschärft worden. Die Bruttostaats- quote betrug 1960 noch gut 27 Prozent des Bruttosozialpro- duktes, heute sind es über 40 Prozent. Die Marginalbelastung hoher Einkommen ist gestiegen, die Leistungsbereitschaft und die Möglichkeit für Innovationen werden damit gehemmt. In der Umweltgesetzgebung und in der Raumplanung betrei- ben wir einen Perfektionismus, der da und dort zum Vollzugs- notstand geführt hat. Baubewilligungsverfahren, die im Aus- land in drei Monaten erledigt sind, dauern bei uns drei Jahre. Es muss uns nicht wundern, wenn Basel sein Biotechnikum ins Ausland verloren hat, wenn die Zunahme schweizerischer Forschungsaufwendungen im Ausland grösser ist als in der Schweiz und verschiedene Firmen die Verlegung von Arbeits- plätzen ins Ausland planen.
Mit der Verwirklichung des gemeinsamen Marktes in Europa erwachsen unserer Exportwirtschaft neben den innenpoliti- schen auch noch aussenpolitische Hürden. Diese lassen sich mit dem EWR-Vertrag beseitigen. Ohne EWR-Vertrag müsste zum Beispiel ein Chemieunternehmen für ein neues Medika- ment die Zulassungsprozedur in 19 Ländern einleiten, ein Ver- fahren, das Jahre in Anspruch nimmt. Mit dem EWR-Vertrag gelangt die schweizerische Zulassung ohne weitere Formali- tät in 19 Ländern zur Anerkennung. Es ist aufgrund solcher Beispiele offensichtlich, dass ohne EWR-Vertrag die Verlage- rung von Arbeitsplätzen ins Ausland unvermeidlich wäre.
Herr Morniroli mag recht darin haben, dass der wirtschaftliche Gewinn des EWR-Vertrages nicht quantifizierbar ist. Aber ei- nes ist sicher: dass unsere Chancen ohne EWR-Vertrag schlechter stehen. Es ist allerdings ein Irrtum zu glauben, dass wir mit dem EWR-Vertrag für alle Zeiten unter dem Regen- schirm sässen. Der EWR-Vertrag gibt uns nicht mehr als die gleichen Chancen, wie sie alle anderen Vertragspartner auch haben. Was wir im kommenden europäischen Markt an Lei- stung vollbringen, wird schliesslich entscheiden, ob wir den Wettbewerb gewinnen oder nicht. Deshalb sind die Rahmen-
bedingungen für unsere Wirtschaft so rasch als möglich zu verbessern. Wenn wir sie verbessern, haben wir Gelegenheit, im freien Markt von Europa den Wettbewerb auch zu ge- winnen.
Leider hat die Diskussion über den EWR-Vertrag polarisierend gewirkt. Auf beiden Seiten wurden Schlagworte laut; man zeigt mit dem Finger auf den Gegner. Die Vorlage ist zu ernst, als dass sie mit Emotionen erledigt oder durchgeboxt werden darf.
Der EWR-Vertrag hat Vor- und Nachteile. Je nach Gewichtung kann der einzelne zu einem Ja oder zu einem Nein kommen. Für mich schlägt das Zünglein an der Waage eindeutig zugun- sten des Vertrages aus. Der Vertrag gibt uns per saldo grosse wirtschaftliche Möglichkeiten, ohne dass der politische Preis allzu gross ist.
Insbesondere die Landwirtschaft bleibt ausgeklammert. Trotz- dem herrschen in der Landwirtschaft noch viele Aengste vor. Es ist deshalb richtig gewesen, dass wir heute morgen zuerst die Direktzahlungen bereinigt und für die Bergbauern weitere Hilfe beschlossen haben. Wir haben damit den EWR-Vertrag in den Verhandlungen, wie das gesagt worden ist, nicht etwa marginalisiert. Die Bereinigung der Differenzen in der Land- wirtschaftspolitik ist eine Voraussetzung für die Zustimmung der Landwirtschaft zum EWR.
Was die mangelnde Mitbestimmung für neues Recht anbe- trifft, so ist einfach zu sagen, dass diejenigen irren, die glau- ben, dass wir bei einem EG-Beitritt wesentlich mehr zu sagen hätten. Dafür wäre unser Gewicht auch in der EG zu gering. Der Glaube, wir könnten die EG in unserem Sinne «umkrem- peln», entspringt helvetischer Selbstüberschätzung. Herrn Morniroli muss ich aber sagen, dass wir jene Unabhängigkeit, der er nachtrauert, auch im Alleingang verlieren, weil wir so und soviel EG-Recht im sogenannten autonomen Verfahren nachvollziehen müssen und gar keine andere Wahl haben; die wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung Europas hat den einzelnen Staaten so und soviel Unabhängig- keit weggenommen, ob sie es wollen oder nicht.
Wir haben bei der Behandlung der Eurolex-Vorlagen gesehen, dass die EG in manchem Bereich überreguliert. Die jährliche Kontrolle aller Motorfahrzeuge zum Beispiel, die wir im EWR akzeptieren müssen, ist eine Illusion. Sie wird in Palermo nie so gehandhabt werden wie in Zürich. Ein grosser Architekt Eu- ropas, Helmut Schmidt, hat kürzlich in einem Vortrag folgen- des ausgerufen - ich sage bewusst, ausgerufen -: «Der Gehalt an Hefe im Bier geht die Kommission in Brüssel nichts an, sie soll die Finger davon lassen. Selbst mein geliebter Schnupfta- bak wird demnächst in Brüssel einheitlich geregelt, beim Kau- tabak sind sie schon daran!» Soweit Helmut Schmidt, ein Ar- chitekt Europas.
Ich möchte mit Helmut Schmidt zusammen hoffen, dass der Ausgang der Abstimmungen in Dänemark und in Frankreich dem berühmten Subsidiaritätsprinzip endlich zum Durch- bruch verhilft und man im Rahmen des zu übernehmenden EWR-Rechts das Stichwort Deregulierung wieder kennt. Man hat überreguliert, wie bei uns übrigens auch; aber ich hoffe, dass die beiden erwähnten Abstimmungen eine Kehrtwende in der EG bringen werden.
Es ist bedauerlich, dass die Nachteile, welche dieser Vertrag mit sich bringt, in der Botschaft verniedlicht oder sogar über- gangen werden. Der Schweizer ist allergisch auf das Kleinge- druckte. Wenn man gar etwas verschwiegen hat, so wird er misstrauisch. Wenn man vom Werk überzeugt ist, kann man ruhig alle Vorteile und alle Nachteile auf den Tisch legen und Bilanz ziehen. Wenn wir heute dem EWR-Vertrag zustimmen, so sehen doch viele Mitbürgerinnen und Mitbürger den Stel- lenwert ganz anders, als der Bundesrat dies tut.
In der EWR-Botschaft heisst es in der Zusammenfassung auf Seite 4: «Wir betrachten unsere EWR-Mitgliedschaft nicht als letztes Ziel unserer Integrationspolitik, sondern als eine wich- tige Zwischenstation jener Politik, welche die Schweiz zu einer vorbehaltlosen Mitgliedschaft in der EG führen soll.»
Dieser Satz, meine Herren Bundesräte, ist zurückzuweisen. Sehr viele Schweizerinnen und Schweizer sind bereit, dem EWR beizutreten - aber unter der Bedingung, dass er eine ei- genständige Lösung ist. Diese Schweizerinnen und Schwei-
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zer betrachten den EWR weder als Vorhimmel zur ewigen Se- ligkeit, wie das der Bundesrat tut, noch als Vorhölle zur ewigen Verdammnis, wie das Herr Blocher meint. Wir sehen im EWR einen Raum, der auf Dauer von uns bewohnt werden kann. Ob wir später eine Vollmitgliedschaft zur EG beschliessen, hängt vom Verhandlungsergebnis ab. Deshalb ist der Ausdruck «vorbehaltlose Mitgliedschaft» der Schweiz in höchstem Grade unangemessen.
Der EWR-Vertrag ist denn auch keine «Verlobung> mit der EG, der zwangsläufig eine «Heirat» folgt, wie in Bern schon zu hö- ren war. Der EWR kann höchstens mit einem Konkubinat ver- glichen werden, um dieses Bild weiterzuführen, aber mit ei- nem Konkubinat, das sich auf eine gemeinsame Küche und ein gemeinsames Esszimmer beschränkt und nicht mehr um- fasst und das gekündigt werden kann. Es ist deshalb gut, dass der Nationalrat zum Integrationsbericht entsprechende Zu- satzberichte verlangt hat, damit der Bundesrat entgegen sei- nem Credo vom vorbehaltlosen Beitritt in der EWR-Botschaft gezwungen ist, weitere Alternativen aufzuzeigen, die er uns präzisieren muss.
Der EWR-Vertrag ist bei allen Nachteilen, die dieses Werk in sich hat, eine optimale Lösung. Es ist den Herren Bundesrä- ten, die verhandelt haben, und der Verhandlungsdelegation unter Herrn Blankart zum Ergebnis nur zu gratulieren. Wenn vorhin gesagt worden ist, man habe die Ziele nicht erreicht: Man hat die Ziele in hohem Masse erreicht, in ganz hohem Masse, wie ich dies überhaupt nicht für möglich gehalten habe.
Im Sinne dieser Korrekturen zur Haltung des Bundesrates vo- tiere ich für Eintreten auf die Vorlage und für den Beitritt zum EWR.
M. Flückiger: Pratiquement tous les pays d'Europe sont en- gagés sur la voie du rapprochement et de la coopération, à des rythmes différents selon leur standard propre, économi- que notamment. Ainsi, on observera que le processus d'asso- ciation de la Suisse aux transformations de l'Europe répond à une logique confirmée dans la durée. Préservés de la dernière guerre mondiale, nous ne pouvions éprouver les impératifs de réconciliation des parties au conflit. Logiquement, nous n'avons pas été du nombre des initiants des Communautés européennes, encore qu'il se soit toujours trouvé chez nous des esprits lucides pour préconiser un raffermissement des liens entre Européens.
Dès la fin des hostilités, notre économie subit un véritable coup de fouet. Nous devînmes prospères, comme nous ne l'avions jamais été auparavant, et nous eûmes vite la certitude que nous devions cette prospérité à notre seul travail et sa- voir-faire. Dans un tel climat d'autosatisfaction, le Conseil fédé- ral, s'il l'eût voulu, n'eût trouvé aucun echo s'il avait proposé d'adhérer à la Communauté européenne. En témoignent les 14 années d'atermoiement de 1949 à 1963 autour de la ques- tion de notre entrée au Conseil de l'Europe. Toutefois, et contrairement à une idée reçue, la Suisse ne se replia pas, du moins pas trop, sur sa prospérité. Elle exerça une solidarité ac- tive avec la communauté internationale qui nous en donne acte, bien que les priorités de notre politique extérieure arri- vent souvent à la conclusion d'accords économiques, par les- quels passait à l'évidence le maintien du niveau de nos échan- ges. Notre appartenance à l'AELE, les accords de 1972 avec la CEE sont autant de prises en compte de l'interdépendance qui n'épargne personne dans le monde contemporain. Les choix subséquents de la Suisse ont donc répondu au besoin, ils ont reçu l'aval populaire parce qu'ils étaient pertinents sur le fond et sur le moment
L'Espace économique européen constitue un cadre juridique pour plus d'homogénéité dans la collaboration de 19 Etats du continent. Cependant, les deux entités constitutives de l'EEE, soit les Communautés européennes et l'AELE, restent distinc- tes, comme sont préservées la souveraineté et l'identité des sept membres de l'AELE.
L'Espace économique européen vient au bon moment. Ne se- rait-il que transitoire, il est un instrument incontournable pour la Suisse qui n'y risque ni sa culture politique, ni son âme, ni son avenir. Traité économique, l'Espace économique euro-
péen permet une pause; d'autres diront qu'il marque une étape dans la mise au point de l'architecture européenne. Après Maastricht et ses incertitudes, dans un temps où s'ébauchent de nouvelles stratégies pour l'Europe, l'EEE re- présente une opportunité à ne rater sous aucun prétexte.
Pour la Suisse, expérimenter l'EEE, c'est poursuivre la politi- que pragmatique qui lui réussit si bien. En d'autres termes, en devenant partenaire de l'Espace économique européen, la Suisse, si elle fait peau neuve, ne renonce à rien de ce qui constitue sa personnalité originale. Le coeur de notre vieux pays continuera à battre au rythme des organes, des institu- tions dont nous l'avons doté. On a pu le vérifier à la lecture des textes d'Eurolex, l'insertion du droit communautaire dans no- tre droit national s'apparente plus, à quelques exceptions près, à une formalité qu'à une réforme en profondeur. Or, si les préoccupations légitimes de nos concitoyens confrontés à l'inconnu de changements parfois difficiles à percevoir dans leur dimension et leurs effets réels vont peu aux modifications institutionnelles, en revanche elles prennent un tour pratique. Quelles seront, s'interrogent nos concitoyens, les conséquen- ces de l'EEE dans notre vie quotidienne, sur nos revenus, sur notre pouvoir d'achat? L'expectative s'est faite plus particuliè- rement inquiète dans les régions frontalières du pays, singu- lièrement dans celles les moins favorisées économiquement, et se module naturellement selon la situation sociale des indi- vidus. En effet, à l'ouverture des frontières, en application du principe des quatre libertés de l'Accord EEE, les régions péri- phériques de la Suisse seront en première ligne sur le front de la concurrence commerciale entre partenaires européens. Je pense que ce ne sera pas faire montre d'une inquiétude dépla- cée que de prévoir dans un premier temps des difficultés sup- plémentaires pour l'économie de ces régions. Dès lors, un renforcement ciblé de la politique régionale de la Confédéra- tion est souhaitable. Temporairement, il y aurait lieu d'atténuer des fléchissements économiques régionaux dus au choc de l'ouverture des frontières à des produits et des services offerts à des prix allant parfois du simple au double, prix suisses et étrangers comparés. Des aides aux cantons concernés par une perte de substance fiscale doivent être envisagées, comme il faudra prévoir de soutenir certains commerces et PME, cela sans déroger aux règles de l'économie de marché. Pour ces privés, la solution se présentera peut-être sous la forme d'allégements fiscaux ponctuels. Cela posé, je reste persuadé que l'application des quatre libertés n'engendrera pas de problèmes insurmontables, y compris matériels, sous réserve des points sensibles que j'ai cités.
Je suis partisan de longue date de la participation la plus ac- tive de la Suisse à la construction européenne dont l'Espace économique européen forme un des éléments sinon un des fondements. Cependant, j'entends que ma conviction euro- péenne ne doit rien ou le moins possible au romantisme mais tout au sentiment qu'une coopération étroite des Etats du continent est garante de paix, qu'elle correspond culturelle- ment à la nature des choses, qu'elle s'impose économique- ment et qu'enfin elle participe à la prospérité générale. L'EEE est une opportunité de rapprochement qu'il faut saisir. De l'in- térieur de l'Espace économique nous serons mieux placés en- core que jusqu'ici pour travailler à l'amarrage des pays de l'Eu- rope centrale et orientale qui ne peuvent être laissés à eux- mêmes, sans perdre de vue non plus les défis politico-écono- miques que posent les pays en voie de développement. En conclusion, je reste convaincu que le 6 décembre 1992 le peuple suisse fera oeuvre utile en suivant ses autorités et en ratifiant le Traité sur l'Espace économique européen.
Gadient: Unsere Zeit ist von tiefgreifendem Wandel geprägt, der die Daseinsvoraussetzungen in mannigfachen Bereichen nachhaltig verändert hat und weiterhin verändern wird. Wenn wir uns auf all das besinnen, was diese Veränderung verursacht hat, dann müssten wir daraus eigentlich lernen, dass Zukunft nicht einfach Schicksal zu sein braucht. Gefragt ist jedoch stets die Tat und nicht das Laisser faire. Denis de Rougemont meinte: «La décadence d'une société commence quand l'homme se demande 'que va-t-il arriver?' au lieu de se demander 'que puis-je faire?'»
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22 septembre 1992
Der Handlungsbedarf im Schweizerhaus ist heute sichtbar, wenn wir es der Nachwelt wohnlich und geachtet erhalten wol- len. Aber nicht nur wir, sondern auch das weite Feld der Pro- bleme, die in unserem ureigenen Interesse einer Lösung zu- geführt werden müssen, haben sich grundlegend verändert. Was für unser Verhalten in einem Europa der Konfrontation Gültigkeit hatte, braucht in einem Europa des grenzüber- schreitenden Schulterschlusses und der Kooperation keines- wegs mehr zuzutreffen.
Wenn wir einen Blick über die Landesgrenzen werfen - und wie berechtigt, ja zwingend ist dies in Anbetracht der Fülle grenzüberschreitender Probleme! - , dann steht ohne Zweifel die Frage unserer europäischen Zukunft im Vordergrund. Der schweizerische Wohlstand beruht schon heute in wesentli- chem Umfang auf den Wirtschaftsbeziehungen mit den EG- Staaten. Und es ist nicht verwunderlich, dass die wirtschaftli- chen Perspektiven die Europadiskussion heute weitgehend bestimmen.
Ein Mitgehen der Schweiz in der europäischen Integrationsdy- namik wird aber nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen zur Zukunftsfrage für unser Land - die Schweiz ist mit Europa und dessen Kultur untrennbar verbunden.
Seit dem Zweiten Weltkrieg ist in Europa ein Zivilisationspro- zess ohne Beispiel im Gange. Ueber 300 Millionen Europäer besinnen sich heute auf das gemeinsame Erbe; dieser Bezug kommt schon in der Präambel zum EWR-Vertrag zu bestim- mendem Ausdruck. Die Vertragspartner - heisst es da - han- deln in der Ueberzeugung, «dass ein Europäischer Wirt- schaftsraum einen Beitrag zur Errichtung eines auf Frieden, Demokratie und Menschenrechte gegründeten Europas lei- sten wird». Sie verpflichten sich auch, im Bekenntnis zur ho- hen Priorität zu handeln, die sie den Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, ihren Mitgliedstaaten und den Efta-Staaten zuerkennen, «welche auf Nachbarschaft, den traditionellen gemeinsamen Werten und der europäi- schen Identität beruhen».
Frieden, Demokratie und Menschenrechte als elementare, un- serem Staate inhärente Werte werden zur gesamteuropäi- schen Lebensgrundlage.
Und in dieser Stunde gibt es bei uns noch Leute, die diese Werte sozusagen als schweizerisch-nationales Pachtgut un- serer alleinigen Verwaltung vorbehalten möchten. Dabei wer- den sie - richtig verstanden - durch die Integration in keiner Weise gefährdet Im Gegenteil, gerade über die europäische Fortentwicklung und Vertiefung werden sie neuen Inhalt und Bestandessicherung finden. Die auf solcher Kraft und Einsicht beruhende europäische Integration wird denn auch die politi- sche und kulturelle Vielfalt, welche letztlich und vor allem den Reichtum Europas ausmacht, stärken. Wir brauchen dem- nach ebensowenig um unsere nationale und kulturelle Identi- tät zu fürchten.
Es mag in diesem Zusammenhang von Interesse sein, dass auch die Europäer lebhafter für ihre Regionalkulturen enga- giert sind als für die kulturelle Einheit Europas. Es ist - mit den Worten von Professor Hermann Lübbe - «die Kultur unserer kleinen Herkunftswelten, die das europäische Kulturbewusst- sein prägt».
Nach 1945 fand sich Europa unter der Kuratel einer aussereu- ropäischen und halbeuropäischen Macht, beide - nach Tho- mas Mann - nicht erwachsen genug, um die ihnen aufgebür- dete Aufgabe bewältigen zu können. Europa musste aus eige- ner Kraft seinen Weg suchen und finden. Bereits heute ist dabei ein historisch einzigartiges Mass an Integration ent- standen.
Seit 40 Jahren haben wir ohne EG-Mitgliedschaft vom einmali- gen Friedenswerk, das uns die europäische Integration ge- bracht hat, profitiert. Die europäische Integration hat die vor- her verfeindeten Nationen in eine Gemeinschaft der Versöh- nung überführt, die ihre Konflikte nur friedlich und nach frei vereinbarten Verfahren regelt. Aus bescheidenen Anfängen ist bis hin zu den Unionsverträgen von Maastricht eine Atmo- sphäre des Vertrauens und der Partnerschaft entstanden, dank welcher jahrhundertealte Rivalitäten und Feindseligkei- ten der Gemeinschaft und der Solidarität gewichen sind.
Aber auch gegenüber Osteuropa qualifizierte sich die europäi-
sche Integration als Element der Stabilität und der freiheitli- chen Attraktivität. Nach dem Fall der Mauer und dem Zusam- menbruch des Sowjetimperiums mobilisierte die Europäische Gemeinschaft alle verfügbaren Kräfte und Mittel, um den De- mokratisierungsprozess und die wirtschaftlich prekären Ver- hältnisse in den mittel- und osteuropäischen Staaten ideell und materiell zu unterstützen, zu verbessern und selbst den zum seinerzeitigen Erzfeind gehörenden Nachfolgestaaten der Sowjetunion solidarisch Hilfe zu leisten.
Grösste und gemeinsame Anstrengungen werden in dieser Hinsicht weiterhin nötig sein. Es gilt, eine Aufgabe zu bewälti- gen, die in ihrer Finalität weit über das wirtschaftliche Spek- trum hinausgeht. Es geht um die langfristige politische Stabili- tät und die Sicherung eines menschenwürdigen Daseins, ins- besondere auch der Bevölkerung der ost- und mitteleuropäi- schen Staaten.
Diese Dimension wollen wir uns vergegenwärtigen, denn sie wird letztlich auch das Schicksal unseres ganzen Kontinentes und damit dasjenige unseres Landes bestimmen. Ueber den EWR werden wir in gemeinsamer Anstrengung die Kräfte und Synergien entwickeln können, um die ökonomische Kohäsion gesamteuropäisch in wünschbarem Masse zu festigen.
Mit Hilfe der Integration sind die Westeuropäer aber auch zu geachteten Partnern in der internationalen Politik geworden. Der europäische Einigungsprozess hat Formen des Gemein- schaftsbewusstseins geschaffen, die einem Rückfall in natio- nalistische Egoismen entgegenwirken, wie die Arbeitsgruppe Europäische Verfassung feststellt. Anderseits haben verschie- dene EG-Staaten inzwischen selber deutlich gemacht, dass mehr demokratische Mitbestimmung zwingend wird; die EG wird auch ihr Schrittmass auf dem Weg zur Union überdenken müssen.
Ist es in Würdigung dieser Entwicklung und Herausforderung noch zu verantworten, abseits zu stehen? Ist es zudem nicht so, wie Adolf Muschg mahnte, dass es sich gerade ein Klein- staat, weniger als alle andern, nicht leisten kann, provinzielle Politik zu betreiben? Kann es ihm folgend nicht sein, dass wir nicht Teil des Problems bleiben, sondern Teil seiner Lösung durch unseren Beitrag werden?
Im Januar 1989 ist seitens des EG-Kommissionspräsidenten erstmals der Gedanke über eine strukturierte Partnerschaft zwischen EG und Efta vorgetragen worden. Er bildete die Grundlage für umfangreiche Verhandlungen, welche nun zum Abschluss des Vertrages über den Europäischen Wirtschafts- raum führten. Das Resultat liegt ohne Zweifel - vor allem im in- stitutionellen Bereich - wesentlich unter unseren recht hoch- gesteckten Verhandlungszielen. Aber es ist nach meiner Ueberzeugung, wenn man es gesamthaft würdigt, annehmbar geblieben.
Der EWR-Vertrag entspricht für uns einer wirtschaftlichen Not- wendigkeit Er sichert uns die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt. Im übrigen Umfeld bleibt uns die Sphäre einer autonomen Aussenhandelspolitik erhalten. Die Agrarpolitik wird grundsätzlich ausgeklammert, aber wir erhalten im Rah- men des Gatt Verbündete, auf deren Mithilfe wir angewiesen sind. Der EWR führt im übrigen weder zum Freihandel mit Landwirtschaftsprodukten noch zu einer Uebernahme der EG-Agrarpolitik. Auch andere sensible Bereiche wie Neutrali- tät, Aussen- und Sicherheitspolitik, Steuer- und Währungspoli- tik sind ausgeklammert.
Der EWR-Vertrag stellt die volle Teilnahme der Efta-Staaten an allen Aktivitäten der EG in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie an den Jugendprogrammen sicher; er vermittelt damit zusätzliche Bildungsimpulse. Er sichert im Ausbildungsbereich eine vermehrte Mobilität, die wir heute auch in unserem Lande immer wieder vermissen. Das sind nur einige Hinweise auf den Inhalt des Abkommens.
Der EWR-Vertrag enthält substantielle Schutzklauseln und Uebergangsfristen. Einer voraussetzungslosen Ausdehnung des EG-Rechts auf den EWR ist damit vorgebeugt. Kollektives «opting out» und Kündbarkeit des Vertrages sichern unsere Bewegungsfreiheit.
Ohne Souveränitätsverlust - ich wollte das Herrn Kollege Mor- niroli, der jetzt leider nicht da ist, zugestehen - gibt es keine in- ternationale Zusammenarbeit solcher Art und solcher Dimen-
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sion. Das ist nicht eine Frage des Ob, sondern des Wieviel. Und das, was von uns diesbezüglich mit dem EWR-Vertrag er- wartet wird, scheint mir, im Gegensatz zu Kollege Morniroli, tragbar.
Der EWR tangiert die schweizerische Souveränität, jawohl. Im Kerngehalt aber - und darauf kommt es letztlich an - sind in- dessen weder der Föderalismus noch die Institutionen der di- rekten Demokratie gefährdet. Der Alleingang ist für uns keine Alternative und bietet vor allem - daran gilt es eben auch zu denken - keine Besitzstandgarantie für Trittbrettfahrer. Es wäre für unser Land auf lange Sicht folgenschwer, sagte Herr Bundesrat Koller sinngemäss, wenn wir die grosse europäi- sche Begegnung am Ende des 20. Jahrhunderts verpassen sollten.
Mit der Verwirklichung des Europäischen Wirtschaftsraumes und unserer Teilnahme daran werden wir auch den nationalen Zusammenhang stärken, und darin liegt eine wahrhafte Chance für unser Land. Dabei werden wir vielleicht auch ent- decken, dass unsere Aussenpolitik in Europa nicht länger eine solche bleiben muss, dass sie sich vielmehr langsam, aber si- cher in eine Teilnahme an der gemeinsamen Führung der eu- ropäischen Innenpolitik wandeln kann.
Der Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker hat sogar die Ver- wandlung der bisherigen Aussenpolitiken in eine Welt-Innen- politik anvisiert. Wir müssen die politischen Zielsetzungen in dieser Wendezeit langfristig, mindestens aber auf die Anliegen der nächsten Generation ausrichten.
Politischer Pragmatismus ist unvermeidlich. Er darf in unse- rem Lande aber nicht zur bestimmenden Kraft werden; denn «Ohne eine höhere Idee» - sagt Dostojewski - «kann weder ein Mensch noch eine Nation fortbestehen». Dazu brauchen wir prospektives Denken, aber auch eine Reform der politischen Strukturen, ein stärkeres Engagement unseres Landes bei der Lösung weltweiter Probleme. So muss es auch unsere Ver- pflichtung sein, auf dem Wege zu einem demokratisch legiti- mierten Europa der Regionen unseren Beitrag zu leisten und eine aktive Rolle zu übernehmen.
Der EWR ist ein selbständig operables Gebilde. Er führt zur faktischen und rechtlich abgesicherten Teilnahme der Schweiz in der europäischen Partnerschaft, in der wir unseren Beitrag für das Europa von morgen leisten können. Das aber scheint mir ein ebenso berechtigtes Anliegen wie die Frage nach dem wirtschaftlichen Vorteil.
Ich bin für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.
M. Delalay: Dans la question de la position de la Suisse dans le processus rapide de l'intégration communautaire en Eu- rope, le Conseil fédéral lui-même a passé depuis 1988 par tous les stades de la réflexion. Analysant la situation dans un rapport établi il y a quatre ans, il a démontré l'urgente néces- sité d'adapter de façon unilatérale notre législation pour la ren- dre compatible avec celle de nos voisins et pour éviter d'être obligé d'adhérer à la Communauté économique européenne. Dans un deuxième stade, il a négocié le Traité sur l'Espace économique européen, et cela dans des conditions difficiles, pour enfin aboutir cette année à demander l'ouverture de né- gociations en vue d'une adhésion à la Communauté euro- péenne.
Si ce n'étaient les bouleversements mondiaux et l'accélération du processus d'intégration, nous pourrions qualifier cette pro- gression fulgurante par rapport à nos moeurs et à nos habitu- des et ces changements rapides de cap comme un manque de constance dans l'action politique. Le choix de notre mode de rapprochement avec l'Europe est essentiel pour l'avenir de notre pays. Il faut cependant, aujourd'hui, en relativiser la por- tée et cela sous deux aspects.
Rappelons premièrement que nos voisins européens ne sont pas des extraterrestres sauvages et conquérants. Dans notre démarche, nous ne nous jetons pas dans les bras de nos pires adversaires, mais nous nous approchons de gens comme nous qui parlent pour la plupart nos langues nationales, qui sont de même race que nous si ce n'est de même culture. Il suffit d'ailleurs de consulter n'importe quel atlas pour remar- quer que l'Europe n'est que le minuscule appendice occiden- tal d'un continent énorme, l'Asie, beaucoup plus vaste et peu-
plé des trois quarts des habitants de notre planète. Il faut donc garder des ordres de grandeur. N'oublions pas non plus que les Européens dont nous sommes ont eu la fâcheuse et persis- tante habitude de se déclarer, à chaque quart de siècle, des guerres sanglantes et dévastatrices dont deux exemples nous ont été donnés dans les 25 années qui ont précédé le début du processus d'intégration.
Ce rapprochement des nations de notre continent ne saurait donc être ignoré par nous, sous peine de constituer un coupa- ble refus d'apporter notre contribution au maintien de la paix et de la sécurité sur notre propre terre. Car même si nous avons été épargnés des conflits armés, rien n'indique que si les nationalismes hostiles ou l'agitation extrémiste reprenaient le dessus, nous serions indéfiniment tenus à l'écart de nouvel- les mises à feu et à sang de sinistre mémoire.
Ma deuxième observation préliminaire est que même si l'enjeu est de taille, quelle que soit la solution que nous choisissons, de cavalier seul à l'adhésion à la Communauté, rien n'est ja- mais définitivement acquis et tous les chemins sont pratica- bles sans catastrophe nationale irréversible. Une voie solitaire avec une réelle volonté d'ouverture, d'adaptation et d'euro- compatibilité est un chemin possible, même s'il présente de grands dangers. Car un isolement librement consenti peut aussi, à l'inverse, signifier pour nous l'oubli et la réprobation, s'il était fondé sur des réflexes de hérisson, avec force inter- ventionnisme, protectionnisme et pratiques commerciales re- strictives de tout poil.
A l'autre extrême, l'adhésion à une Communauté européenne qui n'a visiblement pas encore trouvé ses marques est certes envisageable. Mais l'actualité prouve qu'elle n'est pas une so- lution politiquement mûre. Je ne vois pas comment nous pour- rions concilier notre tradition démocratique, en cédant notre souveraineté dans des domaines aussi essentiels que la politi- que économique extérieure, la politique monétaire commune, l'harmonisation fiscale ou la politique agricole.
Cette analyse sur les conséquences politiques de l'une des deux solutions extrêmes m'amène à elle seule à privilégier la voie médiane, c'est-à-dire à accepter le Traité sur l'Espace économique européen. Nous nous rapprochons ainsi de nos voisins, nous montrons notre solidarité, nous contribuons à la paix, nous défendons nos intérêts sans avoir à céder des élé- ments importants de notre souveraineté nationale.
Certes, cette voie présente aussi ses inconvénients, car elle n'est que l'Europe des marchands, et sa faiblesse au niveau institutionnel nous empêche de participer pleinement à la prise de décisions que nous devrons appliquer par la suite. Mais son caractère réversible et l'immense avantage pour un pays exportateur comme le nôtre d'accéder sans entraves au grand marché sont des éléments déterminants, également sur le plan économique et social.
Dans cet ordre d'idée, je mets en évidence quelques aspects de notre vie économique en rapport avec le Traité sur l'Espace économique européen, et cela dans une perspective très pra- tique. Je crois utile de mettre en exergue non seulement les avantages du Traité mais aussi, et je dirais même surtout, dans les circonstances actuelles, les inconvénients qui résulteraient pour notre pays d'une voie solitaire dans cette Europe qui s'unit et se renforce, certes péniblement mais sûrement, tout autour de nous. Car pour l'heure, notre choix se borne prati- quement à l'alternative suivante: acceptation ou rejet du Traité sur l'Espace économique européen.
En demandant l'ouverture de négociations en vue de l'adhé- sion, le Conseil fédéral a donné des arguments aux opposants qui en tirent la conclusion logique que l'Espace économique n'est qu'un premier pas vers l'adhésion à la Communauté. Ils utilisent alors cet argument à fond pour appuyer leurs thèses isolationnistes et effrayer les citoyens qui craignent la perte de démocratie qu'entraînerait notre adhésion. Aussi est-ce bien le moment de rappeler sans l'ombre d'un doute que l'adhé- sion à la Communauté constituera un autre chapitre et un au- tre débat, tant au Parlement que pour le citoyen.
Qui veut le plus veut le moins, et il est compréhensible que les tenants de l'adhésion soutiennent l'Espace économique et fassent aujourd'hui montre de beaucoup de discrétion sur le but final de leur action. Par contre, l'inverse n'est pas vérifié et
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il est tout à fait possible d'accepter aujourd'hui l'Espace éco- nomique sans avoir en ligne de mire l'adhésion à la Commu- nauté. Le fait de prendre un billet pour une destination donnée n'oblige personne à prolonger le voyage et, en l'espèce, le ci- toyen suisse aura toujours le dernier mot.
Pour en revenir aux conséquences pratiques et négatives de la voie solitaire, puisque notre conseil se trouve tout de même devant une proposition de non-entrée en matière, je voudrais rappeler, sans être exhaustif, quelques effets pervers d'un iso- lement pour nos entreprises, pour le maintien de nos places de travail, bref pour notre économie.
Premièrement, dans l'hypothèse d'un non à l'Espace écono- mique, et si la Suisse harmonise spontanément sa législation et ses structures pour s'adapter au grand marché, aucune cer- titude de réciprocité n'est acquise puisque cela se réalise uni- latéralement. Il n'en résulte aucune reconnaissance mutuelle des prescriptions nationales. Notre production doit être faite en conformité avec les prescriptions techniques étangères et avec des procédures d'homologation longues et coûteuses. Nous vivons dans un système de libre échange, basé sur la Convention de 1972, sans aucune suppression des entraves techniques à nos exportations. Cela signifie une discrimina- tion systématique des entreprises et des produits suisses sur les marchés européens. Or, les deux tiers de nos exportations vont vers les pays de l'Espace économique et nous serions ainsi exposés à des conditions de concurrence extrêmement défavorables.
Deuxièmement, il ne faut pas imaginer que les difficultés qui résulteraient de notre volonté d'isolement pourraient être atté- nuées, voire supprimées, par des négociations bilatérales avec les pays de la Communauté ou de l'AELE. Notre attitude de repli rendrait ces négociations bilatérales très difficiles car, dans ces circonstances, nos voisins européens ne seraient évidemment guère disposés à des concessions dans la lutte pour la possession des marchés qui se ferait alors à notre dé- triment. Il faut rappeler ici qu'il a fallu dix-sept ans pour négo- cier sur une base bilatérale l'accord sur les assurances pri- vées. Cela nous donne un avant-goût de ce que pourraient être de futures négociations du même type.
Troisièmement, dans le cas particulier de certaines branches de notre économie, les inconvénients de la voie solitaire se- raient évidents. Les entreprises publiques et privées de télé- communications, les entreprises de navigation aérienne - Swissair à laquelle on a d'ailleurs déjà fait allusion, mais aussi Crossair - ainsi que les entreprises de transports routiers ne pourraient pas compter sur la possibilité de transporter passa- gers et marchandises avec des départs et des destinations à l'intérieur de l'Espace économique. Avec ou sans droit de tim- bre fédéral, notre place financière perdrait encore en attracti- vité. Nos banques ne pourraient travailler à l'étranger qu'avec une autorisation et les banques étrangères n'auraient plus d'intérêt à s'établir en Suisse, sur un marché étriqué et isolé. Le secteur de l'agriculture reste exclu de l'Accord sur l'Espace économique, mais lorsque l'on connaît toutes les tracasseries qui peuvent être provoquées sous la pieuse appellation de barrières non tarifaires, pour des objectifs sanitaires ou de sim- ple respect des normes, il faut souligner l'importance du prin- cipe de reconnaissance mutuelle des prescriptions nationa- les, même pour les produits agricoles. Les vins suisses, par exemple, ne seraient pas assimilés à ceux de la Communauté, et les formalités douanières perdureraient de telle sorte qu'il en résulterait un manque d'efficience sur le marché des expor- tations qui deviendrait évidemment encore plus difficile qu'au- jourd'hui. En fait, pour l'agriculture, l'Espace économique est l'unique solution qui lui permette de ne pas subir de plein fouet les conséquences d'une adhésion et les effets néfastes de la politique agricole commune. D'autre part, l'agriculture peut- elle se désolidariser du reste de l'économie suisse pour la- quelle le Traité sur l'Espace économique est une ouverture in- dispensable vers l'extérieur et un accès assuré au marché eu- ropéen? Je ne le pense pas car l'avenir de l'agriculture suisse n'est assuré que dans une économie globale en bonne santé. Quatrièmement, sans ce traité, le déplacement d'unités de production et, par conséquent, de places de travail vers l'étranger serait fortement accentué.
J'ai lu avec intérêt la réponse du Conseil fédéral au postulat Gadient qui démontrait que nos conditions-cadres se sont dé- tériorées, qu'au niveau international notre capacité de concur- rence s'est affaiblie, et surtout que de 1986 à 1990, c'est-à-dire en quatre ans, le nombre de personnes occupées par des entreprises suisses à l'étranger est passé de 725 000 à 971 000, soit une augmentation de 33 pour cent.
Et ce même rapport signale que la capacité d'investir des USA et de l'Allemagne en Suisse reste intacte, mais que l'effectif du personnel des entreprises étrangères en Suisse n'a augmenté en 11 ans, c'est-à-dire de 1979 à 1988, que de 13 pour cent La comparaison de ces deux chiffres est significative quant au ris- que de voir continuer l'exode de places de travail à l'étranger, même par nos entreprises suisses, non pas seulement les multinationales, mais également les entreprises industrielles et artisanales de caractère national.
Cinquièmement, l'exclusion de la libre circulation des travail- leurs et des indépendants suisses à l'étranger défavoriserait notre main-d'oeuvre relativement bien acceptée à l'extérieur grâce à sa bonne qualification professionnelle. Les adultes se- raient ainsi soumis à des permis de travail et les diplômes suis- ses, faut-il le rappeler, seraient les seuls à ne pas être re- connus en Europe, cela au détriment des travailleurs et des jeunes.
Sixièmement, les consommateurs suisses ne bénéficieraient ni des choix accrus ni de la baisse des prix résultant du libre- échange et de la concurrence plus vive. Or, la liberté des échanges a toujours été un facteur de bien-être pour l'ensem- ble des consommateurs.
Septièmement, sur le plan de nos relations extérieures, une at- titude d'isolement serait perçue comme un manque de solida- rité et le refus de prendre part au destin commun des peuples européens. Un tel égoïsme ne peut à terme rester sans mesu- res de rétorsion, aussi bien sur le plan politique que sur le plan économique et social.
Enfin, sur le plan intérieur, à l'échelon suisse, un refus d'ouver- ture présente de réels dangers pour la cohésion et la coopéra- tion nationales. Une Suisse coupée en deux n'est pas compa- tible avec notre système politique et nos idéaux de solidarité internationale.
J'ai été frappé dimanche dernier par les motivations du peuple français lors du référendum sur le Traité de Maastricht, qui n'a rien à voir avec l'Espace économique européen. Les mobiles des citoyens français sont, me semble-t-il, significatifs, même si nous ne nous trouvons pas au même niveau de décision. Les Français ont voté oui, ils l'ont dit, par le fait que la majorité d'entre eux voulait promouvoir la paix et la sécurité sur notre continent Ceux qui ont voté non l'ont fait en majorité dans le souci de maintenir la souveraineté nationale. Ces deux démar- ches sont nobles et représentent des aspirations dignes de respect. Nous, Suisses, nous avons par le Traité sur l'Espace économique européen la possibilité d'apporter par notre ou- verture et notre solidarité une modeste contribution au main- tien de la paix et de la sécurité en Europe. En disant oui à l'Es- pace économique européen, nous ne cédons qu'un strict mi- nimum de nos souverainetés nationale et cantonale. Nous avons donc toutes les raisons d'accepter ce traité qui, de sur- croît, est conforme à nos intérêts.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
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22.09.1992 - 08:00
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