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Forschungs- und Bildungsprogramme der EG
petenz - das scheint uns wichtig -, diesen Sammelauftrag ver- änderten Verhältnissen, neuen Entwicklungen anzupassen. In Absatz 2 ist dann der neue Buchstabe c aufgenommen, der das Recht einräumt, bestimmte Sammelwerke, bestimmte In- formationen vom Sammelauftrag auszunehmen, wenn sie tat- sächlich «nur für einen sehr beschränkten Kreis von Personen oder vorwiegend für private Zwecke bestimmt sind»,
Ich möchte hier jedoch noch eine allgemeine Anmerkung zu Artikel 3, zum Sammelauftrag ganz allgemein, machen. Die Kommission hat darauf verzichtet - obwohl ihr ein Antrag von Kollege Gemperli vorgelegen hat -, die Schweizerische Lan- desbibliothek bei der Erfüllung ihres Sammelauftrags ver- pflichtend zu einer Kooperation mit anderen Bibliotheken, etwa kantonalen Bibliotheken, anzuhalten. Aber die Kommis- sion geht davon aus, dass hier eine Arbeitsteilung stattfinden wird, wie sie in Artikel 9 im übrigen auch vorgesehen ist. Arti- kel 9 Absatz 2 legt eine solche Arbeitsteilung ausdrücklich fest. Ueberall dort, wo die Koordination möglich ist und wo ko- stengünstige Lösungen erreicht werden können, soll die Schweizerische Landesbibliothek dazu ermutigt werden, sol- che Kooperationen wahrzunehmen.
Ich möchte das einfach zuhanden der Materialien hier zum Ausdruck bringen. Aber wir haben - wie gesagt - keinen An- trag, keine zusätzliche Bestimmung in diesem Sinne in das Gesetz aufgenommen.
Angenommen - Adopté
Art. 4bis (neu), 5-10 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 4bis (nouveau), 5-10
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 11 Antrag der Kommission Abs. 1
b. .... Informationsträgern, die unter den Sammelauftrag fal- len, besitzen ... Abs. 2
... hergestellten gedruckten und auf anderen Informationsträ- gern gespeicherten Informationen öffentlich zugänglich ge- macht werden.
Art. 11 Proposition de la commission Al. 1
b. .... du mandat.
AI. 2 ... au public les informations imprimées ou stockées sur d'au- tres supports que le papier acquises ou produites avec ....
Art 12
Antrag der Kommission Abs. 1
... die unter den Sammelauftrag fallen. Abs. 2 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 12
Proposition de la commission Al. 1
.... , répondant au mandat. Al. 2 Adhérer à la décision du Conseil national
Onken, Berichterstatter: Hier nur ganz kurz der Hinweis, dass in Artikel 11 und in Artikel 12 lediglich sprachliche Anpassun- gen an die Neufassung von Artikel 2 vorgenommen worden
sind und dass wir darauf verzichtet haben, beim Sammelauf- trag stets auf Artikel 3 zu verweisen. Wenn von Sammelauftrag die Rede ist, ist klar, dass dieser in Artikel 3 umschrieben ist. Ein Querverweis ist nicht erforderlich.
Angenommen - Adopté
Art. 13-16 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.051
Forschungs- und Bildungsprogramme der Europäischen Gemeinschaften 1993-1996 Programmes de recherche et d'éducation des Communautés européennes 1993-1996
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Mai 1992 (BBI III 1421) Message et projet d'arrêté du 20 mai 1992 (FF III 1341)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Onken, Berichterstatter: Der Bundesrat beantragt uns einen Verpflichtungskredit über 477 Millionen Franken für die Jahre 1993 bis 1996, mit dem die integrale Beteiligung der Schweiz an den Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäi- schen Gemeinschaft finanziert werden soll. Diese Vorlage schafft also die finanzielle Voraussetzung für diese Beteili- gung; die rechtliche ist bereits gegeben und muss nicht mehr begründet werden.
Mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum wird im Bereiche von Forschung und Bildung ein Ziel erreicht, das wir schon immer mit aller Intensität angestrebt haben, nämlich die umfassende, vollberechtigte Beteiligung an den beträchtlichen Forschungs- und Bildungsanstrengungen der Europäischen Gemeinschaft. Das erstere - also die Beteili- gung im Bereich der Forschung - wird schon ab 1. Januar 1993 zum Tragen kommen, immer vorausgesetzt, der EWR- Vertrag wird angenommen. Das letztere - die Beteiligung an den Bildungsprogrammen - wird ab 1. Januar 1995 spielen. Unter den vielen Chancen, die uns der EWR eröffnet, ist diese Beteiligung an Forschung und Bildung wirklich nicht die ge- ringste. Im Gegenteil, unsere Kommission misst dieser Beteili- gung in mehrfacher Hinsicht grosse Bedeutung zu:
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Programmes de recherche et d'éducation des CE
auf diesem Gebiet eine gewisse Behäbigkeit und eine gewisse Selbstgefälligkeit abzustreifen sind, bevor der Lorbeer voll- ends welkt. Die Konkurrenz schläft nicht. Wir müssen vielmehr erkennen, dass sie sich teilweise auf unser Niveau gehisst hat, dass sie uns sogar überrundet In Europa teilzuhaben, mitzu- machen, im Wettbewerb mit anderen zu stehen wird auch unserem Forschungsplatz wieder neue, belebende Impulse geben.
Es braucht aber auch von seiten der Wirtschaft eine weitere Oeffnung der Unternehmen, Kooperationsbereitschaft unter- einander - national, aber auch international, mit ausländi- schen Partnern. Es braucht den vermehrten, sukzessiven Ab- bau von Schwellenängsten vor Forschungsinstitutionen, die leider noch immer bestehen. Es braucht auch die Bereitwillig- keit zu gemeinsamen Projekten. Mit den Forschungs- und Bil- dungsprogrammen eröffnen wir die Möglichkeit zu dieser in- ternationalen Zusammenarbeit, die verstärkt wahrgenommen werden muss. Je mehr von diesem investierten Geld zurück- fliesst, desto besser und arbeitsplatzsichernder für uns alle wirkt sich dies aus.
Wir sind in Zukunft auch bei der Formulierung der Ziele dabei. Wir können schon die Erarbeitung dieser Forschungs-Rah- menprogramme mitbestimmen. Wir können damit die Pro- gramme, die Projekte stärker auf die Bedürfnisse und Inter- essen unserer Wirtschaft ausrichten. Es ist wichtig, dass man Impulse einspeisen, Projekte lancieren und Projektleitungen übernehmen kann, so wird unser Einfluss grösser. Es ist eine neue Qualität der Teilnahme, die uns ermöglicht wird und die sich grundlegend vom bisherigen, mehr punktuellen Mit- machen bei einzelnen Programmen oder Projekten unter- scheidet.
Ich lasse auch nicht unerwähnt, dass die EG im Rahmen des Technologiewettbewerbs, der weltweit stattfindet, eine immer bedeutendere Stellung einnimmt. Sie ist der Ansprechpartner für die grossen Technologieräume - Vereinigte Staaten einer- seits, Japan und pazifischer Raum andererseits -, und es ist so, dass ein kleiner, aber potenter Forschungsplatz wie die Schweiz draussen bleibt, wenn er nicht in diesen grösseren Kontext eingebettet ist.
haben, Mobilitätsstipendien ausrichten muss, damit sich ein Zürcher Student vielleicht einmal bequemt, in Genf ein Seme- ster zu absolvieren, oder ein Student aus Lausanne in Basel oder St. Gallen, hat diese Oeffnung nötig und sollte etwas vom Geist der Aufbruchstimmung spüren, der in Europa weht. Bei aller nüchternen Kosten-Nutzen-Analyse ist dieser kulturelle Aspekt - Herr Jagmetti hat ihn auch als solchen bezeichnet - ganz sicher sehr wesentlich.
Welches ist nun der Preis für diese Chancen, diese neuen Möglichkeiten, die sich uns eröffnen? Natürlich ist ein Preis zu bezahlen. Die Kostenbeteiligung an den Forschungsprogram- men ist fix. Da gibt es nichts zu rütteln, nichts zu rechnen. Wir sind den anderen Efta-Staaten gleichgestellt und diese wie- derum den EG-Mitgliedern. Die Beteiligung errechnet sich nach einem bestimmten Satz, der sich aus dem Verhältnis des Bruttoinlandproduktes des betreffenden Staates zur Summe der Bruttoinlandprodukte sämlicher EG-Staaten ergibt. Der Beitragssatz für die Schweiz ist 3,65 Prozent Dazu kommt noch die Uebergangsfinanzierung für schweizerische Partner an Forschungsprojekten, die schon vor dem 1. Januar 1993 beschlossen worden sind. Da springt der Bund in die Lücke und gewährt jene Beiträge, die eigentlich von der Europäi- schen Gemeinschaft entrichtet würden. Die Unternehmun- gen, die an solchen Projekten beteiligt sind, sollen ja nicht schlechtergestellt werden.
Zusammengefasst: Für den allgemeinen Beitragssatz, die fe- sten Beiträge und die Uebergangsfinanzierung ist mit einem Mitteleinsatz von 100 Millionen Franken in den nächsten vier Jahren zu rechnen. Bei den Bildungsprogrammen sind die Kosten variabel; sie steigen aber mit wachsender Beteiligung. Diese Beteiligung wird erst ab 1. Januar 1995 voll zum Tragen kommen. Für die Jahre 1993 und 1994 sind die Beiträge an Comett Il und Erasmus zu leisten. Ab 1995 steigen diese Betei- ligungen für die Teilnahme an allen Bildungsprogrammen auf 18 Millionen Franken an.
Um die schönen Aussichten und Perspektiven im eigenen Land besser realisieren zu können, sind zudem 20 Millionen Franken für flankierende Massnahmen in der Schweiz selbst vorgesehen; denn es bedarf einer verstärkten Information, es braucht die Beratung der interessierten Kreise, und es braucht auch eine intensive Betreuung der einzelnen Projekte. Dazu soll insbesondere das Bundesamt für Bildung und Wissen- schaft eine koordinierende Funktion übernehmen. Dieses Amt ist die zentrale Anlaufstelle; überdies wird ein Netz von dezen- tralen, programmspezifischen Kontakt- und Beratungsstellen geschaffen. 20 Millionen Franken in 4 Jahren, 5 Millionen Franken pro Jahr, das scheint viel Geld. Hier besteht auch ein Spielraum für uns. Die Kommission hat den Betrag aber für an- gemessen erachtet; denn je besser die Information ist, desto eher werden die Chancen wahrgenommen, und desto mehr von diesem investierten Geld fliesst in nützlicher Art und Weise wieder in unser eigenes Land zurück.
Einen Punkt möchte ich schliesslich nicht unerwähnt lassen: Dieser Finanzierungsbeschluss ist nicht mit der EWR-Bot- schaft im engeren Sinne verknüpft; er ist unabhängig vom Zu- standekommen des EWR-Vertrages, also auch unabhängig von dessen Annahme durch Volk und Stände am kommenden 6. Dezember. Das ist aber auch ein problematischer Punkt; denn der integrale Einbezug, die volle Teilhabe werden nur auf der Basis dieses Vertrages wirklich gelingen. Sollten Volk und Stände den Vertrag ablehnen, werden wir auf den bisherigen Zustand zurückgeworfen und müssen weiterhin in mühsamen bilateralen Verhandlungen versuchen, uns an diesem oder je- nem Programm, das für uns von besonderem Interesse ist, zu beteiligen. Das ist natürlich eine wenig erfreuliche Perspek- tive!
Es ist aber andererseits auch nicht unproblematisch, wenn wir die gesamten Beträge als Verpflichtungskredite beschliessen, ohne die Sicherheit zu haben, dass wir wirklich voll teilnehmen können. Es wäre ja auch möglich, dass das Parlament den Be- schluss an das Gelingen des EWR knüpft und sich, sollte das nicht der Fall sein, zu gegebener Zeit wieder informieren lässt, wieder neu begrüsst wird im Rahmen einer speziellen Bot- schaft, die der dannzumaligen Situation Rechnung trägt. Wir haben das in der Kommission angesprochen, jedoch dar-
Forschungs- und Bildungsprogramme der EG
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auf verzichtet, eine solche Ankoppelung vorzunehmen. Sollte nämlich der EWR-Vertrag scheitern, ist der Bundesrat bei bila- teralen Verhandlungen in der besseren Position, wenn er den politischen Willen des Parlamentes spürt und die bilateralen Verhandlungen auf der festgegründeten Basis dieses Finan- zierungsbeschlusses führen kann. Aber ganz sicher wird die- ser Aspekt einer weiteren Begleitung des Parlamentes bedür- fen, wie gewiss auch die Umsetzung in der Schweiz, nament- lich die flankierenden Massnahmen, die vorgesehen sind. Zusammenfassend: Ein bedeutungsvolles Geschäft, ein zwei- fellos wichtiger Schritt für unser Land, für unseren For- schungsplatz und für unseren Werkplatz! Ich bitte Sie im Na- men der einstimmigen Kommission, dieser Vorlage Ihre Zu- stimmung zu geben.
Iten Andreas: Mir erleichtert diese Vorlage die Zustimmung zum EWR-Abkommen. Sie geht vom Kooperationsmodell der EG aus. Mich hat eine Inspektion der GPK zum Thema schwei- zerische Technologiepolitik für die Thematik einer Beteiligung an Forschungs- und Bildungsprogrammen der Europäischen Gemeinschaft sensibilisiert Die GPK stellte in ihrem Bericht schon 1990 fest, es gelte, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gegenüber Konkurrenten in der Eu- ropäischen Gemeinschaft, die schon heute von einer staatli- chen Hilfe für Forschung und Entwicklung profitieren, sicher- zustellen. Die beschleunigte Entwicklung stelle kleine und mittlere Unternehmen vor Anpassungsschwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten wirken sich auf die internationale Wettbe- werbsfähigkeit aus und können diese Unternehmen mittelfri- stig aus dem Markt verdrängen. Die GPK sagte in ihrem Be- richt wörtlich: «Der internationalen Zusammenarbeit kommt für die Schweiz im Bereich der Wissenschaft und Technologie besondere Bedeutung zu. Ohne diese Zusammenarbeit wäre der Zugang zu Forschungsbereichen, in denen unsere Wis- senschaft tätig sein kann, unmöglich. Es ist nämlich für die Schweiz nicht mehr möglich, in allen Bereichen der For- schung an der Spitze mitzuhalten. Es ist aber wichtig, dass die Unternehmen, ganz besonders die kleinen und mittleren, von dieser Zusammenarbeit profitieren.»
Die GPK fordert, die Beteiligung der Schweiz an der internatio- nalen wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit sei zu verstärken und der Bundesrat solle dafür sorgen, dass der uneingeschränkte Zugang zu den EG-Technologiepro- grammen garantiert und die internationale Kooperation koor- diniert werde.
Der Bundesrat hat dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Empfehlungen, die Kritik und die Forderungen der GPK unter- sucht hat. Der sehr interessante Bericht der Arbeitsgruppe er- schien im September dieses Jahres. Er bestätigt, dass die Ver- stärkung der Internationalisierung für die Schweizer Wirtschaft lebenswichtig sei. Die Bedeutung der nationalstaatlichen Grenzen sei im wirtschaftlichen und technologischen Bereich gesunken. Die zunehmende Internationalisierung der Schwei- zer Industrie sei solange nicht beunruhigend, als sie Teil einer offensiven Unternehmensstrategie sei und wenn gleichzeitig ausländische Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in der Schweiz getätigt würden.
Um diese sicherzustellen, ist der Beitritt zum europäischen Binnenmarkt unabdingbar. Die Kooperation im Forschungs- und Bildungsbereich, die der EWR uns anbietet, ist von exi- stentieller Bedeutung. Durch die Beteiligung an den EG-Pro- grammen entsteht ein internationales Beziehungsnetz. Un- sere Forscher und die Wirtschaft können die institutionellen und forschungspolitischen Verknüpfungen nutzen. Wir wissen alle, dass das Innovationstempo gestiegen ist. Die Lebenszy- klen der Produkte sind kürzer geworden. Gleichzeitig hat sich die Technologie-Entwicklung verteuert. Dies ruft nach einer besseren Konzentration der Mittel und nach internationaler Kooperation. Die staatliche Beteiligung der Schweiz an den EG-Programmen ist als Türöffner für die grenzüberschrei- tende technologische Zusammenarbeit zu betrachten.
Die Partizipation der Schweiz an den EG-Programmen ist eine Chance. Nicht beteiligt zu sein würde zu Nachteilen führen, würde die technologischen Spitzenleistungen beeinträchti- gen und die Standortvorteile unseres Landes im Technologie-
wettlauf verringern. Es findet heute nicht nur ein Wettbewerb um Standorte zwischen Firmen statt, sondern auch zwischen Ländern. Die Arbeitsgruppe Technologiepolitik schreibt: «Die- ser Standortwettbewerb im Zuge der europäischen Integra- tion und der Globalisierung gewinnt an Bedeutung. Er wird heute nicht mehr in erster Linie über das Angebot möglichst billiger Produktionsfaktoren geführt. Die jeweiligen Länder oder Standorte versuchen vielmehr, innovative und technolo- gie-orientierte Firmen anzusiedeln respektive zu halten. Hoch- wertige Produktionsfaktoren, insbesondere qualifizierte Ar- beitskräfte und das damit verbundene Wissen und Können, bilden die Basis für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg.» Wer an Forschungsvorhaben moderner Schlüsseltechnolo- gien teilhaben kann, schafft gute Voraussetzungen für diesen Erfolg.
Obwohl sich die Schweiz von einem hohen Niveau aus am eu- ropäischen Wettbewerb beteiligen kann, zeichnen sich ge- wisse Defizite in zukunftsrelevanten Technologiebereichen ab.
Die GPK hat auf die Schwächen hingewiesen. Darum ist das Kooperationsverhalten der Schweiz massgebend. Das Ko- operationsangebot der EG ist also dankbar zu akzeptieren. Soll die Schweizer Wissenschaft Erfolg haben, braucht es mo- tivierte Wissenschafter von hoher Qualität. Es braucht aber auch den politischen Willen des Staates, sich finanziell an den EG-Programmen zu beteiligen.
Staatssekretär Heinrich Ursprung sagt zu Recht: «Die Europäi- sche Gemeinschaft wird zum Gravitationszentrum, und die Schweiz sucht ihren Platz in ihr und wird ihn finden.»
Wir haben jetzt einen wichtigen Schritt zu tun. Wer glaubt, die Schweiz bleibe für Europa als Importland interessant und könne deshalb abseits stehen, täuscht sich. Er muss wissen, dass die Schweiz nur importieren kann, wenn sie selbst durch hohe Wertschöpfung Geld verdient. Es ist also alles zu unter- nehmen, damit wertschaffende Forschung und Industrie nicht in standortgünstige europäische Länder abwandern.
Der Bundesrat legt eine gute Vorlage vor. Ich bitte um Zustim- mung zum Entwurf des Bundesrates.
Danioth: Wir müssen es klar erkennen: Die Forschungsrah- menprogramme sind Grundlage und Instrument der For- schungs- und Technologieförderung der EG. Das laufende Rahmenprogramm setzt neben den Informations- und Kom- munikationstechnologien neue Schwerpunkte, vor allem bei der Umweltforschung und und bei der Forschermobilität, zwei für die Schweiz hochwichtigen Anliegen. Die Schweiz kann auch in diesem Spektrum prospektiver Umweltpolitik ihre - ich möchte es so bezeichnen - avantgardistische Rolle in Europa spielen.
Für die von der Schweiz angestrebte Programmbeteiligung in den Jahren 1993 bis 1996 werden - wie das der Kommissions- präsident erwähnt hat - Mittel in der Höhe von fast 500 Millio- nen Franken benötigt, die jedoch bei einer erfolgreichen Pro- grammbeteiligung schweizerischer Forscher, Firmen und Bil- dungsinstitutionen wieder zu einem grossen Teil in unser Land zurückfliessen.
Der EWR-Vertrag ermöglicht den Efta-Staaten die integrale Teilnahme sowohl an den EG-Forschungsprogrammen als auch an den Bildungsprogrammen der EG. Damit kann die Schweiz als Forschungsplatz die Chance wahrnehmen, sich vollwertig und mitbestimmungsberechtigt am europäischen Forschungs- und Bildungsraum zu beteiligen. Beteiligung und Einflussnahme sind schon heute möglich, entgegen der - vielleicht etwas zu negativen - Beurteilung durch den Kom- missionspräsidenten, aber mit dem EWR-Vertrag wird es mög- lich sein, unsere Mitsprache vollwertig zu gewährleisten.
In allen Diskussionen über den EWR und die EG - aber jetzt sprechen wir über den EWR - wird die Oeffnung nach Europa vor allem als wirtschaftliche Angelegenheit dargestellt. Des- halb begrüsse ich diese Vorlage und auch den Zeitpunkt, zu dem vor allem die junge Generation angesprochen wird. Denn vor allem die in der Ausbildung stehende Jugend ist auf Mobili- tät, auf Oeffnung angewiesen. Ich glaube, dass es sich hier um eine wertvolle bildungspolitische Abfederung des EWR- Abkommens handelt.
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In der «Handels-Zeitung» vom 13. August dieses Jahres heisst es zu einem möglichen Nein zum EWR: «Von allen Efta-Län- dern ist die Schweiz in der Vergangenheit wohl dasjenige Land gewesen, das die engste Forschungskooperation mit der EG betrieben hat. Der Preis eines Nein zum EWR wäre eine zumindest teilweise Abkoppelung von der internationalen For- schung.»
Ich würde es sehr begrüssen, wenn Herr Bundesrat Cotti zu dieser Problematik, die auch schon vom Kommissionspräsi- denten aufgegriffen worden ist, noch einige klarstellende Aus- führungen machen könnte.
Gesamthaft unterstütze ich die Vorlage, weil sie eine gute Vor- lage zur richtigen Zeit ist und in die richtige Richtung weist
Jagmetti: Die Höhe des Verpflichtungskredites mag auf den ersten Blick zu unseren Bemühungen kontrastieren, den Bun- deshaushalt einigermassen ins Gleichgewicht zu bringen. Aber wir erkennen sofort, dass es sich hier nicht um beliebige laufende Ausgaben handelt, sondern letztlich um Investitio- nen, die uns langfristig helfen werden, im Strukturwandel zu bestehen. Damit werden solche Leistungen eine Hilfe sein, auch im wirtschaftlichen Bereich das Gleichgewicht wiederzu- finden.
Die beiden Vorredner haben es gesagt, und ich möchte sie nachdrücklich unterstützen: Wir stehen auch im intellektuellen Bereich in einem Wettbewerb. Wir wollen hier nicht andere ver- drängen, und wir wollen ihnen auch nicht entgegentreten. Aber Koooperation im Forschungsbereich setzt voraus, dass wir selbst eine solide Basis haben. Wer nichts zu bieten hat, hat auch in der Kooperation nichts zu suchen. Wenn wir selbst unsere Stellung hier vernachlässigen, werden wir am Schluss reine Trittbrettfahrer und können nur noch das nachvollziehen, was andere geschaffen haben. Damit aber werden wir keine valablen Partner für die andern sein.
Gerade das muss uns zeigen, dass die Kooperation über die Grenzen unseres Staates hinweg keine Alternative zu unserer nationalen Forschungs- und Bildungspolitik sein kann, son- dern dass diese nationale Forschungs- und Bildungspolitik gleichzeitig die Voraussetzung darstellt, damit wir auf der inter- nationalen Ebene handeln können.
Eine weitere Alternative besteht ebenfalls nicht; ich meine die Alternative zwischen unternehmerischer Forschung und Hochschulforschung. Im Bereich der Unternehmen ist die In- ternationalität der Forschung längst Realität. Denken Sie an unsere schweizerische chemische Industrie, die firmenintern selbstverständlich nicht ausschliesslich in der Schweiz forscht, sondern in ein weltweites Netz von Forschungsbemü- hungen integriert ist Dasselbe können Sie beim Maschinen- bau und bei anderen Bereichen unserer Wirtschaft sehen. Die internationale Ausrichtung der unternehmerischen Forschung hat sogar dazu geführt, dass wir uns an gewissen internationa- len Forschungsprogrammen, etwa im Bereich der Biotechno- logie, gar nicht so intensiv beteiligt haben, wie es auf den er- sten Blick unsere Aufgabe hätte sein können. Es muss noch geprüft werden, ob diese modernen Bereiche der Wissen- schaft auf Hochschulstufe nicht stärker in die internationalen Forschungsanstrengungen einbezogen werden könnten. Aber auch hier sehe ich keine Alternative. Unternehmerische Forschung und Hochschulforschung sind nicht gegeneinan- der ab- oder gar auszugrenzen, sondern bilden ein Ganzes, das wir im nationalen Interesse pflegen müssen.
Der Kredit ist nicht die erste Oeffnung nach aussen, die wir in der Forschungspolitik machen; wir haben uns schon bisher an Forschungsprogrammen beteiligt. Ich nenne als Beispiel den Bereich Eureka, wo die Schweiz schon längst mitwirkt. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass auch das Ge- spräch unter Parlamentariern der beteiligten Staaten sehr wertvoll und sehr wichtig ist. Zu solchen Parlamentariertagun- gen sind wir Schweizer zwar nicht mit einer grossen Delega- tion angerückt, sondern ganz bescheiden mit einem National- rat und einem Ständerat, wie es sich für uns gebührt. Aber die- ses internationale Gespräch, an dem ich einmal teilnehmen konnte, hat sich als ausserordentlich wertvoll erwiesen, und ich glaube, dass wir es auf parlamentarischer Ebene durchaus weiterführen sollten.
Mit anderen Worten: Wir sind dreifach gefordert. Forschung und Bildung an unseren Hochschulen sind gefordert; die un- ternehmerische Forschung ist gefordert; wir selbst als Politiker sind gefordert. Ich bin überzeugt, dass die Mitwirkung an die- sen europäischen Programmen - auch wenn sie auf den er- sten Blick sehr teuer zu stehen kommt - im langfristigen wirt- schaftlichen und kulturellen Interesse unseres Landes liegt Ich bitte Sie meinerseits um Eintreten.
M. Cotti, conseiller fédéral: M. Onken, président de la com- mission, ainsi que les autres intervenants ont souligné, avec des arguments très importants, le rôle décisif joué par ce mes- sage pour notre politique future en matière de recherche. Je tiens à dire d'emblée que je partage entièrement les évalua- tions faites par les membres qui ont voulu exprimer leur point de vue.
Il s'agit en effet pour la Suisse d'abandonner une collaboration avec les institutions européennes fructueuse, certes, mais limitée à des éléments ponctuels, pour participer intégrale- ment - et j'insiste sur le terme - aux programmes-cadres de la recherche de la Communauté européenne ainsi qu'à son pro- gramme de formation, ce qui intègre complètement la Suisse dans un réseau plus vaste, absolument décisif - vous avez rai- son, Monsieur Onken - pour l'évolution de la recherche. Je précise tout de suite que, s'il n'y a plus d'«Alleingänge» possi- bles pour la Suisse dans différents secteurs, c'est certaine- ment celui de la science et de la recherche qui rend tout «Al- leingang» dépassé et pernicieux pour le développement futur du pays. Par conséquent, les crédits qui seront certainement votés par le Parlement s'avèrent indispensables pour toute la programmation de notre politique future en matière de recherche.
Vous avez souligné quelques éléments spécifiques particu- liers de ce message et leurs répercussions concrètes. MM. Iten Andreas et Jagmetti ont signalé notamment les as- pects économiques de ce message. Il est vrai que, sans faire beaucoup de distinctions théoriques sur la nature de la recher- che, un lien indispensable se développe entre la compétitivité d'une économie et la vitalité de la recherche qui la sous-tend. Il ne fait aucun doute que, pour nos milieux économiques et du fait que notre pays pratique la recherche, la pleine et entière participation - je précise, à partir de l'endroit où nos entrepri- ses sont localisées - aux programmes des Communautés s'avère absolument indispensable.
M. Danioth a souligné les aspects scientifiques du message. Il est inutile de dire que, là aussi, cette intégration revêt une im- portance capitale. Nous constatons d'ailleurs avec intérêt qu'une série d'éléments des programmes européens sont étroitement liés aux priorités données en Suisse dans le do- maine de la recherche. Si l'on examine les programmes de fond de la recherche, les «Schwerpunktprogramme», que vous avez votés il y a une année et demie, on constate par exemple que le «Schwerpunktprogramm Informatik» traite des mêmes sujets que le programme ESPRIT au niveau européen. D'autre part, le programme suisse de recherche sur les maté- riaux est le pendant du programme européen EURAM, ce qui témoigne de l'existence maintenant déjà d'une étonnante et réjouissante identité de vues dans différents secteurs avec les Communautés européennes. Il s'agit d'harmoniser davan- tage encore cette identité de vues, de coordonner les efforts, et c'est ce que nous tentons de faire.
Il faut toutefois être réaliste et, dans les structures de décisions de ces programmes, on retrouve les mêmes défauts institu- tionnels que dans l'Accord sur l'Espace économique euro- péen: une pleine et totale codécision ne nous est pas assurée. Cependant, la possibilité de participer directement et large- ment aux décisions stratégiques européennes existera. Il faut toujours faire la distinction, en l'occurrence, entre la situation de droit et la situation de fait.
Encore un mot sur les conséquences économiques. Elles sont lourdes en ce moment, M. Jagmetti l'a dit très ouverte- ment, mais nécessaires et il n'y a pas de possibilité de modifi- cation ou de tractations avec la Communauté européenne. La clé de répartition des investissements est établie au niveau eu- ropéen, et notre participation résulte des critères à la base de
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EWR-Abkommen
cette clé de répartition. Je signale tout de même que, sur une période de quatre ans, la somme en question, comparée au plan financier, ne représente que quelque 4 pour cent de tous les investissements dans la recherche réalisés à l'échelon na- tional, il faut donc situer ce secteur dans un cadre plus ample. Je signale encore un dernier élément souligné par MM. Onken et Danioth. C'est le caractère «extra message EEE>> que le Conseil fédéral a voulu donner à ce message. M. Onken a déjà expliqué la raison fondamentale à la base de cette séparation, de cette dichotomie entre les deux messages: le Conseil fédé- ral entend participer de toute manière à part entière à ces pro- grammes, même si, par malheur, au mois de décembre, l'Es- pace économique européen n'était pas accepté par le peuple. Cette participation est tellement vitale pour notre pays que nous devrons tout faire pour participer directement à tous ces programmes, même en cas de décision négative. J'ajoute ce- pendant que cette participation devra être traitée encore une fois et nous n'aurons aucune garantie de pouvoir l'obtenir le cas échéant. Le Conseil fédéral demande par conséquent au Parlement de voter les crédits nécessaires qui seront votés même en cas de refus de l'Espace économique européen. Je remercie la commission pour l'accueil favorable qu'elle ré- serve à ce message et je répète ce que tous les intervenants ont dit, il s'agit d'un message capital pour le futur de l'ensemble de notre politique de la recherche qui se doit, elle aussi, de s'ouvrir de plus en plus vers nos espaces de dialogue naturels.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1-4 Titre et préambule, art. 1-4
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes
34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.052
EWR-Abkommen Accord sur l'EEE
Differenzen - Divergences
Siehe Seite 883 hiervor - Voir page 883 ci-devant Beschluss des Nationalrates vom 30. September 1992 Décision du Conseil national du 30 septembre 1992
Art. 20 Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 20 al. 4
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Rhinow, Berichterstatter: «Die Nacht ist ohne Ende.» Dies ha- ben wir gestern abend im Bus bei der Heimreise von unserem Ausflug gesungen. Und es macht den Anschein, als ob die Frage des Vorranges des Völkerrechts zu einer «Geschichte ohne Ende» zu werden droht.
Der Nationalrat hat gestern mit 91 zu 80 Stimmen beschlos- sen, Artikel 20 Absatz 4 zu streichen. Es steht mir nicht an, die Diskussion im anderen Rat zu qualifizieren. Nachdem aber un- sere Präsidentin am Schluss der letzten Debatte hier im Rat
festgestellt hat: «We are still confused, but on a higher level» und nachdem dieser Satz unserer Präsidentin im Nationalrat genüsslich zitiert worden ist, darf ich doch bezüglich des an- deren Rates feststellen: «The confusion was perfect, and on the highest level.»
Ihre Kommission hat trotzdem - oder erst recht - mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, Ihnen zu beantra- gen, dem Nationalrat zu folgen und Absatz 4 zu streichen. Das Motiv, das uns zu diesem Antrag führte, war nicht ein Mei- nungsumschwung unserer Kommission in der Sache. Es war die Ueberzeugung, dass jedes weitere Verfahren, jede weitere Verlängerung des Verfahrens nur noch mehr Verwirrung aus- lösen würden. Wir halten deshalb fest, dass wir die Auffassung des Bundesrates, wie er sie in seiner Botschaft (92.052, Bd. 1) geäussert hat, nach wie vor einhellig unterstützen. Ich ver- weise Sie insbesondere noch einmal auf die Zusammenfas- sung auf Seite 93 der deutschsprachigen Ausgabe.
Wir halten fest, dass die Streichung nicht die Bedeutung ha- ben soll und kann, den Vorrang des EWR-Rechts einzuschrän- ken oder zu relativieren; namentlich gilt dieser auch im Be- reich des nachträglichen Referendums. Ich erinnere Sie daran, dass dieser Fall Auslöser für diese ausdrückliche Ver- ankerung des Vorranges war. Wir wollen also mit der Strei- chung - ich sage das im Hinblick auf das gestrige Votum von Herrn Nationalrat Thür - nicht der Auslegung durch die rechts- anwendenden Instanzen Tür und Tor öffnen.
Es wäre auch völlig verfehlt anzunehmen, dass diese Strei- chung aus Angst vor dem Volk erfolge, oder darin sogar eine abstimmungstaktische Uebung zu erblicken. Wir streuen dem Volk damit nicht Sand in die Augen; denn wir halten hier am Vorrang klar fest. Ich erinnere mich an einen weisen Satz, den ich im ersten Generalstabskurs gelernt habe und den ich mir zur Leitschnur gemacht habe: «Jedes Wort eine Fehlerquelle.» Getreu diesem Motto, das ich Ihnen in aller Bescheidenheit auch zur Beachtung empfehle, und nach den Erfahrungen der bisherigen Diskussionen breche ich meine Stellungnahme hier abrupt ab und bitte Sie, im Interesse der Sache dem An- trag der Kommission zuzustimmen.
Bundesrat Koller: Es entspricht meinem Weltbild, dass grosse Dinge oft durch die Vorsehung Gottes und durch die Verwirrung der Menschen zustande kommen.
Im Hinblick auf alles, was ich im Zusammenhang mit dem EWR seit Beginn der Verhandlungen bereits erlebt habe und bis zum kommenden 6. Dezember sicher noch erleben werde, bin ich auch versucht zu zitieren, und zwar das schöne Wort: «Providentia Dei et confusione hominum Confoederatio helve- tica regitur.» (Heiterkeit)
Die kontroverse Frage des Vorranges des EWR-Rechtes - vor allem gegenüber jüngerem nationalem Recht - ist leider ge- stern im Nationalrat voll in den Strudel der Abstimmungstaktik geraten. Ich habe daher Verständnis, dass sich Ihr Rat im Sinne einer Politik der Schadenminderung dem Streichungs- antrag anschliesst. Ich bedaure dies zwar, aber ich hoffe sehr, dass wenigstens Ihr «letzter Wille», wie ihn jetzt Ihr Kommis- sionspräsident verkündet hat, seine Wirkung nicht verfehlt.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
Präsidentin: Da Herr Bundesrat Stich noch im Nationalrat en- gagiert ist, können wir die beiden letzten Geschäfte auf der Ta- gesordnung leider heute nicht behandeln.
Eine grosse Bitte an Sie: Wir haben nächste Woche noch eine Reihe von teilweise recht gewichtigen Differenzen zu bereini- gen. Leider ist es nun ein bisschen so wie im Militär: warten und rennen. Wir werden uns nächste Woche Mühe geben müssen, sehr flexibel zu bleiben. Ich danke Ihnen für Ihr Ver- ständnis für diese Sondersituation.
Schluss der Sitzung um 09.30 Uhr La séance est levée à 09 h 30
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Forschungs- und Bildungsprogramme der Europäischen Gemeinschaften 1993-1996 Programmes de recherche et d'éducation des Communautés européennes 1993-1996
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.051
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.10.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
937-941
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Pagina
Ref. No
20 021 898
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.