Motion der Finanzkommission
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latives à la formulation non sexiste dans la langue adminis- trative. Le Conseil fédéral se prononcera prochainement à ce sujet.
Les cas mentionnés dans la question sont des cas isolés. La présente réponse vaut également pour la demande d'infor- mations supplémentaires adressée au Conseil fédéral par l'auteur de la question.
Frage 32: Hafner Ursula. Vertretung der Jugend in den eidgenössi- schen Kommissionen
Commissions fédérales. Représentation de la jeunesse
Die Teilnahme der Jugendlichen am staatlichen und gesell- schaftlichen Meinungsbildungsprozess ist eines der wichtig- sten Anliegen der Jugendpolitik, das auch vom Bundesrat in der Botschaft zum Jugendförderungsgesetz vertreten wurde. Trotz zahlreichen Kandidaturen von Jugendvertretern für eidge- nössische Expertenkommissionen wurden die Kandidaturen nur in drei Fällen von den zuständigen Aemtern an den Bundes- rat weitergeleitet.
Wie stellt sich der Bundesrat zu einer verstärkten Vertretung der Jugend in den ausserparlamentarischen Kommissionen?
Schriftliche Antwort der schweizerischen Bundeskanzlei
Gemäss den Kommissionsrichtlinien vom 3. Juli 1974 ist bei der Zusammensetzung ausserparlamentarischer Kommissio- nen auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter, der verschiedenen Regionen und Sprachgruppen, der Altersgrup- pen sowie der Interessengruppen zu achten. Artikel 2 und 3 der Verordnung über ausserparlamentarische Kommissio- nen, Behörden und Vertretungen des Bundes (Amtszeitbe- schränkung auf 16 Jahre sowie Alterslimite von 70 Jahren) tra- gen wesentlich dazu bei, den Rotationsgedanken für Mitglie- der ausserparlamentarischer Kommissionen umzusetzen und somit eine ausgewogene Zusammensetzung im Sinne der Richtlinien zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat bestrebt, auch den Anteil der jungen Bevölkerung in den politischen Meinungsbil- dungsprozess einzubeziehen und junge Leute nach Möglich- keit in ausserparlamentarische Kommissionen zu wählen. An- zumerken ist, dass bei Kommissionen mit wissenschaftlich- methodischen Aufgaben eine ausgewogene Zusammenset- zung im Sinne der Kommissionsrichtlinien nicht immer leicht umzusetzen ist, da bei diesen Gremien häufig sehr spezifi- sches Fachwissen und Berufserfahrung Voraussetzungen für eine Wahl darstellen.
Frage 33: Iten Joseph. Regierungsreform und EWR-Abstimmungs- kampf
Réforme du gouvernement et campagne en vue de la vota- tion sur l'EEE
Der Bundesrat hat vor kurzer Zeit seine Vorstellungen über die Regierungsreform veröffentlicht («Reform 93»). Unser Regie- rungssystem ist im EWR-Abstimmungskampf auf eine harte Probe gestellt worden. Von heute an werden die Kontakte unse- rer Minister mit den anderen europäischen Regierungen noch häufiger und intensiver sein müssen.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass Vorschläge zur Regierungsreform nötig und dringlich sind, die der neuen Situa- tion wirksamer Rechnung tragen? Sollte der Bundesrat deshalb seine «Reform 93» nicht zurückziehen und - da nicht ausrei- chend - nochmals überarbeiten?
Réponse écrite de la Chancellerie fédérale
Le Conseil fédéral n'a jamais cessé de garder à l'esprit la di- mension internationale que revêt la réforme du gouverne- ment. Les décisions prises par le Conseil fédéral le 11 novembre dernier en tiennent d'ailleurs compte. Le peuple et les cantons suisses ont défini une autre orientation euro- péenne pour le pays que celle souhaitée par le gouvernement. Le message sur la Réforme 93, qui sera soumis aux Chambres fédérales l'an prochain, présentera différentes possibilités d'application dans la pratique, ce qui permettra un choix adapté aux nouvelles circonstances.
Ad 92.064
Motion I der Finanzkommission Bundesbeschluss über den Teuerungs- ausgleich an das Bundespersonal Motion I de la Commission des finances Arrêté federal concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel
Wortlaut der Motion vom 10. November 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Bundes- beschlusses über den Teuerungsausgleich auszuarbeiten, damit in Perioden angespannter Bundesfinanzen und schwa- cher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom au- tomatischen Ausgleich der Teuerung abgewichen werden kann.
Texte de la motion du 10 novembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une modification de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchéris- sement accordée au personnel, de façon qu'il soit possible, en tenant compte des facteurs sociaux, de s'écarter du principe de la compensation automatique du renchérissement durant les périodes où la situation financière est tendue et où la conjoncture économique est mauvaise.
Schriftliche Begründung
Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1992
Am 19. Juni 1992 haben die eidgenössischen Räte der Verlän- gerung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsaus- gleich an das Bundespersonal um weitere vier Jahre zuge- stimmt. Er sieht den Landesindex der Konsumentenpreise als alleiniges Kriterium für die Bemessung des Teuerungsaus- gleichs vor. In intensiven Beratungen wurde der Einbezug wei- terer Elemente, wie sie nun in beiden Motionen gefordert wer- den, mehrheitlich abgelehnt. Der Bundesrat hat sich für das Beibehalten des bisherigen Systems eingesetzt, weil - im Ge- gensatz zur Privatwirtschaft - beim Bund aus Kompetenzgrün- den Teuerungsausgleich und Reallohnerhöhungen noch im- mer streng auseinandergehalten werden.
Inzwischen hat sich das Umfeld weiter verändert: Die Wirt- schaft darbt, und die finanzielle Situation ist auch beim Bund alles andere als rosig. Von vollem Teuerungsausgleich ist we- der in der Privatwirtschaft noch in vielen öffentlichen Verwal- tungen mehr die Rede. Allein - Umfragen zeigen, dass die Löhne 1993 vielerorts trotzdem im Ausmass der zu erwarten- den Jahresteuerung steigen werden. Dies, weil darüber hinaus leistungsbezogene Lohnerhöhungen zugestanden werden.
Der Bundesrat prüft als Vorstufe des vom Parlament geforder- ten neuen arbeitsmarkt- und leistungsgerechteren Besol- dungssystems die Einführung einer positiven Leistungslohn- komponente. Die entsprechende Kompetenz wird der Bun- desrat im Rahmen der Teilrevision des Beamtengesetzes an- begehren, welche u. a. die Flexibilisierung der Chefbeamten zum Inhalt hat. Die Botschaft dazu wird dem Parlament im Frühjahr 1993 zur Beratung vorgelegt. Die Möglichkeit zur Ho- norierung ausgezeichneter Leistungen könnte künftig auch dem Bund erlauben, analog der Privatwirtschaft, bei gegebe- nenfalls nicht voll ausgeglichener Teuerung differenzierter zu handeln.
Motion de la Commission des finances
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N
7 décembre 1992
Der Bundesrat ist bereit, im Zusammenhang mit der Teilrevi- sion Beamtengesetz auch die Frage des Teuerungsaus- gleichs zu überprüfen. Nachdem sich die beiden Motionen der Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates inhaltlich nicht vollumfänglich decken, schlägt er vor, diese in Postulate umzuwandeln.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1992
Le Parlement a approuvé le 19 juin 1992 la prolongation pour quatre années supplémentaires de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel fédéral. Cet arrêté prévoit comme unique critère de fixation de la compensation l'index des prix à la consommation du pays. L'intégration d'autres critères tels que les deux motions parle- mentaires le prévoient a été rejetée après des négociations in- tensives. Le Conseil fédéral a fermement soutenu, avec raison, le maintien du système en vigueur jusqu'alors parce que la compensation du renchérissement, d'une part, et l'augmenta- tion du salaire réel, d'autre part, sont encore fortement sépa- rés l'un de l'autre, au contraire des pratiques de l'industrie pri- vée en général.
La situation s'est entre-temps fortement détériorée: l'écono- mie est proche de l'étouffement et les finances de la Confédé- ration sont tout sauf roses. Il n'est plus question d'une entière compensation du renchérissement, ni dans l'industrie privée ni dans les administrations publiques. Malgré tout, des sonda- ges l'ont montré, les salaires suivront l'évolution du coût de la vie en 1993, car des augmentations de salaires seront accor- dées pour récompenser des prestations sortant de l'ordinaire. Le Conseil fédéral examine actuellement et au premier degré l'introduction d'un système de rétribution de «prestations posi- tives», exigé par le Parlement, tenant compte du marché et des prestations fournies. Le Conseil fédéral va demander les com- pétences s'y rapportant dans la révision partielle de la loi sur les fonctionnaires, contenant entre autre la «flexibilité» des fonctionnaires en chef. Le message y relatif sera présenté pour discussion au printemps 1993 au Parlement. La possibilité se- rait ainsi accordée à la Confédération d'honorer des presta- tions particulièrement excellentes, de façon analogue à la pra- tique de l'industrie privée, le cas échéant de ne pas accorder la pleine compensation du renchérissement.
Le Conseil fédéral est prêt à examiner, en relation avec la révi- sion partielle de la loi sur les fonctionnaires, la question de la compensation du renchérissement. Puisque les textes des motions des Commissions des finances du Conseil national et du Conseil des Etats ne se recouvrent pas complètement, il est proposé de les transformer en postulat.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- tulat.
Antrag der Kommission Mehrheit
Ueberweisung der Motion Minderheit
(Züger, Bäumlin, Leemann, Leuenberger Ernst, Weder Hans- jürg)
Ueberweisung der Motion als Postulat
Antrag der sozialdemokratischen Fraktion Ablehnung der Motion
Proposition de la commission Majorité
Transmettre la motion Minorité
(Züger, Bäumlin, Leemann, Leuenberger Ernst, Weder Hans- jürg)
Transmettre la motion comme postulat
Proposition du groupe socialiste Rejeter la motion
Hess Peter, Berichterstatter: Wir haben noch zwei Restanzen aus der Budgetdebatte der letzten Woche zu bereinigen.
Die Mehrheit der Finanzkommission schlägt Ihnen zwei Motio- nen vor, mit der Bitte, diese als Motionen an den Bundesrat zu überweisen. Die Motion I betrifft den Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal. In der Fi- nanzkommission hat man sich Rechenschaft gegeben, dass die gegenwärtig schwierige Lage der öffentlichen Haushalte sowie der privaten Wirtschaft dazu geführt hat, dass in weiten Teilen vieler Branchen auf die Ausrichtung des vollen Teue- rungsausgleichs verzichtet werden muss. In dieser Situation scheint es der Mehrheit der Finanzkommission angezeigt, dass auch der Bund und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter auf einen Teil des Teuerungsausgleichs verzichten und da- mit ein Zeichen der Solidarität mit der übrigen Bevölkerung setzen.
Uns scheint eine solche Geste um so mehr angezeigt, als das Personal der öffentlichen Hand aufgrund der Beamtenstellung bekanntlich von einer relativen Arbeitsplatzsicherheit ausge- hen darf, was insbesondere in Zeiten einer markant steigen- den Arbeitslosigkeit von nicht zu unterschätzender Bedeu- tung ist.
Die Mehrheit der Finanzkommission hat den Bundesrat be- reits im Zusammenhang mit dem Budget aufgefordert, er möge doch bereits für das nächste Jahr vom vollen Teue- rungsausgleich absehen. Wir haben uns dabei Rechenschaft gegeben, dass 1 Prozent Einsparung beim Teuerungsaus- gleich, berechnet auf das gesamte Bundespersonal, den Schulratsbereich und die Regiebetriebe, für den Bund eine Einsparung von rund 250 Millionen Franken erbringen dürfte. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass der im laufenden Jahr verabschiedete Bundesbeschluss über den Teuerungsaus- gleich an das Bundespersonal die erforderliche Flexibilität of- fenbar nicht oder nur zum Teil hergibt, um im geforderten Aus- mass vom Teuerungsausgleich abgehen zu können. Immer- hin erwarten wir vom Bundesrat, dass er den ihm zustehenden Ermessensspielraum maximal zugunsten der öffentlichen Hand, zugunsten des Arbeitgebers, ausnützt
Mit dem vorliegenden Vorschlag für eine Aenderung des Bun- desbeschlusses über den Teuerungsausgleich verlangen wir, dass der Bundesrat in Perioden angespannter Bundesfinan- zen und schwacher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom automatischen vollen Ausgleich der Teuerung abweichen kann. Es ist dies ein Modell, wie wir es in der Wirt- schaft, wie wir es aber auch in verschiedenen Kantonen und Gemeinden bereits mit Erfolg praktizieren.
Ich empfehle Ihnen daher, diesem Schritt zuzustimmen, auch wenn es vielleicht einzelnen Mitgliedern des Parlamentes schwerfallen dürfte, einen gefassten Bundesbeschluss nach so kurzer Zeit wieder umzustürzen. Aber ich glaube, wir müs- sen uns heute Rechenschaft geben, wo wir im Bereich der öf- fentlichen Finanzen stehen, und wir müssen aus dieser Kennt- nis heraus diesen Schritt vollziehen, den wir Ihnen von der Fi- nanzkommission aus mehrheitlich vorschlagen.
M. Narbel, rapporteur: La motion I de la majorité de la Com- mission des finances vous propose de remettre en cause la compensation automatique du renchérissement. J'aimerais rappeler que la décision du Parlement en juin dernier a été prise à quelques voix.
En ce qui concerne la compensation automatique du renché- rissement, rappelons que 1 pour cent de compensation repré- sente pour la Confédération et les grandes régies une dé- pense supplémentaire de 100 millions. Aujourd'hui, dans le secteur de l'économie privée, de nombreuses entreprises re- noncent, pour des raisons économiques, à accorder la com- pensation automatique du renchérissement. Dans plusieurs administrations, les cantons ont décidé de ne pas accorder la pleine compensation.
On constate que l'évolution du plan financier de la Confédéra- tion est particulièrement défavorable puisque les déficits vont s'accroître. C'est pourquoi, devant une situation aussi critique,
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avec la décision d'hier du peuple suisse, qui pénalisera notre économie et qui privera les caisses fédérales d'un certain nombre de ressources, nous sommes d'avis qu'il est néces- saire d'être souple et de n'accorder la pleine compensation du renchérissement que si nous en avons les moyens.
Nous vous proposons donc de suivre la majorité de la Com- mission des finances, d'accepter la motion I en tant que telle, et de rejeter la proposition du Conseil fédéral, soutenue par la minorité de la commission, de transformer cette motion en postulat.
Züger, Sprecher der Minderheit: Es ist klar: Wenn überall ge- spart werden muss, trifft es früher oder später auch das Bun- despersonal - allerdings hinkt der Vergleich mit der Privatin- dustrie, der heute so viel und so gern herangezogen wird. Der Beweis dafür ist, dass dieser Vergleich immer nur in wirtschaft- lich schlechten Zeiten angewandt wird; wenn es dann wieder gutgeht, hört man nichts mehr davon oder mindestens viel sel- tener. Es ist doch so, dass die Privatindustrie in guten Zeiten viel schneller und effizienter reagieren kann und ihr Personal und ihre Angestellten kurzfristig am geschäftlichen Erfolg teil- haben lässt, sei das mit Lohnerhöhungen, sei das mit Spesen- zahlungen oder anderen Vergünstigungen. Das kann der Staat nicht tun. Dazu sind seine Abläufe zu kompliziert und zu zeitraubend. Schon daher hat das Staatspersonal mindestens moralisch das Anrecht, in schlechten Zeiten nicht sofort und auch nicht total zur Kasse gebeten zu werden.
Das heisst aber nicht, dass unsere Beamten ungeschoren da- vonkämen; bereits heute ist dies nicht der Fall. Vor einigen Jahren wurde der rückwirkende Teuerungsausgleich abge- schafft. 1985 ging man weg vom halbjährlichen Teuerungs- ausgleich. Im kommenden Jahr wird der Sonderzuschlag in den Städten abgebaut. Es wird auch eine Kürzung der Ortszu- lage für Besserverdienende erwogen. Im weiteren will man tie- fere Anfangslöhne einführen. Zudem trifft die Erhöhung des Lohnabzuges für die Arbeitslosenversicherung die Lohnemp- fänger empfindlich. Es ist doch so - das darf man auch einmal sagen -, dass dieser Lohnabzug bei Beamten tatsächlich ei- nem Solidaritätsbeitrag für die Arbeitnehmer in der Privatindu- strie gleichkommt.
Auch wenn wir 3,5 Prozent Teuerungszulage für 1993 im Bud- get haben, wird Herr Bundesrat Stich bestimmt nicht auf diese Höhe gehen, da der Bundesrat in den Verhandlungen mit den Verbänden äusserst zurückhaltend sein wird. Das war die Aus- sage von Herrn Bundesrat Stich in der Finanzkommission.
Andererseits gilt es klar festzuhalten, dass das Personal ge- mäss Bundesbeschluss vom 19. Juni 1992 für 1993 den Rechtsanspruch auf einen angemessenen Teuerungsaus- gleich hat. Zudem stellt sich die Frage, ob es aus konjunktur- politischen Ueberlegungen sinnvoll ist, heute die Kaufkraft des Einkommens unserer Bediensteten zu vermindern.
Trotz all dieser einleuchtenden Fakten wehrt sich die Minder- heit nicht dagegen, die Frage in ihrer ganzen Tragweite und in den verschiedensten Varianten überprüfen zu lassen. Herr Bundesrat Stich wird diesen Auftrag entgegennehmen und bestimmt seriös bearbeiten; dessen bin ich sicher. Aber dazu genügt ein Postulat vollauf. Man lässt so dem Bundesrat den nötigen Spielraum, und der Effekt ist genau der gleiche.
Wir sind für eine Ueberweisung als Postulat, aber die allzu starre Form der Motion bekämpfen wir.
Noch ein technisches Detail: Der Ständerat beantragt, wie Sie wissen, eine ähnliche, aber trotzdem eine andere Motion, was den Weg auch nicht vereinfacht.
Stimmen wir also einer Ueberweisung als Postulat zu; das ist mit Sicherheit der bessere Weg.
Eggenberger: Namens der sozialdemokratischen Fraktion empfehle ich ihnen, die Motion I, welche eine Aenderung des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich verlangt, abzulehnen. Wir bekämpfen die Motion, weil sie staatspoli- tisch verfehlt ist und der politischen Kultur zuwiderläuft, weil sie wirtschaftspolitisch unerwünschte Zeichen setzt und weil sie personalpolitisch falsch ist und die Unterschiede zwischen den Lohnsystemen der Privatwirtschaft und jenen des Bundes vernachlässigt.
Ich gehe davon aus, dass dieses Haus verantwortungsbe- wusste Entscheide fällt und in der Regel die politische Kultur hochhält; deshalb dürfen wir nicht eine Hust-und-Hott-Politik betreiben. Das gilt auch für den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal. Wir haben in unserem Rat am 11. März die- ses Jahres der unveränderten Verlängerung des Teuerungs- zulagen-Beschlusses für das Bundespersonal zugestimmt. Der Ständerat tat in der Junisession ein Gleiches. Die Referen- dumsfrist ist am 28. September unbenutzt verstrichen; unsere Entscheide zu diesem Geschäft wurden also auch vom Volk indirekt akzeptiert.
Der Bundesbeschluss wird am 1. Januar 1993 für vier Jahre in Kraft treten. Mit der Motion I soll nun eine Aenderung des Be- schlusses erzwungen werden, noch bevor diesem Rechtskraft erwachsen ist. Das widerspricht der staatspolitischen Vernunft und der politischen Kultur. Machen wir uns doch nicht un- glaubwürdig!
Im Frühjahr und Sommer, als wir über die Teuerungszulagen- Regelung berieten, lagen Anträge vor, welche genau in die gleiche Richtung zielten. Sie wurden alle abgelehnt, obwohl das Parlament schon damals um die Entwicklung der Bundes- finanzen wusste und die schlechte Wirtschaftslage einschät- zen konnte. Die materiellen Voraussetzungen haben sich seit- her wenig geändert. Deshalb reichen die Gründe nicht aus, um diese Motion zu überweisen.
Wird die Motion I jetzt überwiesen, setzt der Rat klare Zeichen für einen Reallohnabbau beim Bundespersonal. Das ist auch volkswirtschaftlich falsch. Wir erleben eine schlimme Rezes- sion. Vor einem Jahr war der private Konsum noch der Träger der bereits schwachen Konjunktur; dem ist nicht mehr so. Im Verlaufe dieses Jahres ging die inländische Endnachfrage stark zurück. Die Konsumentenstimmung wurde schlecht. Es wäre verfehlt, mit falschen Lohnsignalen diese bereits miese Stimmung weiter zu verschlechtern und den Konsum vollstän- dig zusammenbrechen zu lassen. 1 Prozent Teuerungsaus- gleich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ent- spricht gesamtschweizerisch 2 Milliarden Franken Konsum- kraft. Die sozialdemokratische Fraktion ist nicht bereit, die Spi- rale der wirtschaftlichen Entwicklung nach unten zu drehen und lehnt die Motion deshalb ab.
Wir bekämpfen die Motion aber vor allem aus personalpoliti- schen Gründen. Dem Bundespersonal werden auch ohne Ab- striche am Teuerungsausgleich grosse Sparopfer abverlangt: Da ist der teilweise Wegfall des Sonderzuschlages in den gros- sen Städten und deren Agglomerationen auf Anfang 1993, wo- mit der Bund rund 65 Millionen Franken einsparen kann. Ueber 60 000 Bundesbedienstete erleiden dadurch einen Re- allohnabbau, der in den untersten Besoldungsklassen rund 2,5 Prozent beträgt! Damit wird das Bundespersonal mit klei- nen Löhnen in Grossstädten unter Einrechnung der neuen Teuerungszulage und der höheren Beiträge an die Arbeitslo- senversicherung im Januar 1993 in Franken und Rappen we- niger Lohn erhalten als im Dezember 1992; das ist die Realität. Dieses Personal erleidet einen Nettolohnabbau.
Dazu kommt der für 1993 vom Bundesrat vorgeschlagene Stellenabbau von 200 Einheiten in den Rüstungsbetrieben und von 4470 Stellen bei den PTT, wobei die Anträge des Par- laments noch darüber hinausgehen. Allein die PTT-Betriebe sparen mit diesem Personalabbau ab 1993 pro Jahr rund 100 Millionen Franken. Nur mit dem Wegfall bzw. Abbau des Sonderzuschlages und dem genannten Stellenabbau trägt das Personal im kommenden Jahr mindestens 200 Millionen Franken zur Sanierung der Finanzen des Bundes und der Be- triebe bei.
Wegen des Stellenabbaus bei den PTT werden Sie keinen Dienstleistungsabbau in Kauf nehmen müssen. Nein, Sie er- halten die Post gleich pünktlich und zuverlässig wie bisher, und da das Rationalisierungspotential in den letzten Jahren voll ausgeschöpft wurde, muss und wird sich der Stellenab- bau in einem noch höheren Leistungsdruck niederschlagen: Die Sortiererinnen werden noch schneller sortieren, der Brief- träger wird noch etwas schneller laufen müssen. Als Dank da- für wollen ihnen nun die Motionäre den Teuerungsausgleich beschneiden.
Das sind aber noch nicht alle Sparmassnahmen, welche das
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Bundespersonal betreffen. Mit der vorgezogenen Teilrevision des Beamtengesetzes, die der Bundesrat Anfang des näch- sten Jahres dem Parlament unterbreiten wird, sollen die ge- setzlichen Grundlagen für einen raschen Abbau des Besitz- standes bei der Familienzulage, für Kürzungen bei den ordent- lichen und ausserordentlichen Besoldungserhöhungen und bei den Anfangslöhnen geschaffen werden. Wer also behaup- tet, beim Bundespersonal werde nicht gespart, sagt schlicht und einfach nicht die Wahrheit. Deshalb vertritt unsere Frak- tion die Auffassung, dass wenigstens der Teuerungsausgleich erhalten bleiben soll.
In der Motion wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat mit den kumulativen Voraussetzungen der angespannten Bundesfi- nanzen und der schwachen Wirtschaftslage unter Wahrung der sozialen Aspekte vom vollen Teuerungsausgleich abwei- chen kann. Da die Bundesfinanzen während der Geltungs- dauer des Bundesbeschlusses angespannt bleiben werden, wird der Auftrag der Motion zum Dauerauftrag.
Der Vorstoss zielt mit den sozialen Aspekten auf eine degres- sive Ausgestaltung der Teuerungszulage. Da würden - so könnte man meinen - wenigstens die unteren und mittleren Einkommen vom Reallohnabbau verschont, und nur die obe- ren würden zur Kasse gebeten. Der Text der Motion der Kom- mission des Ständerates geht aber weiter und verzichtet auf die Wahrung der sozialen Aspekte: Es soll schlicht und einfach abgebaut werden.
Ich habe auch Mühe mit der Stossrichtung des Motionstextes der Mehrheit unserer Kommission. Nicht etwa, weil ich mich besonders für die Chefbeamten einzusetzen pflege, sondern weil wir aus Erfahrung wissen, dass von den degressiven Teuerungszulagen-Modellen immer auch die Leute mit mittle- ren Einkommen, die Handwerker, die Kaufleute, betroffen sind. Kürzt man nur weiter oben, so lassen sich keine Einspa- rungen erzielen. Bei den mittleren Kategorien bleiben die Lohnkürzungen. Die Chefbeamten werden sich hingegen zu helfen wissen; mit Beförderungen, Zulagen oder Leistungs- komponenten werden sie die Kürzungen kompensieren.
Auch bei der bereits angesprochenen Teilrevision des Beam- tengesetzes, die der Initiative Allenspach Rechnung tragen soll, wollte das Eidgenössische Personalamt einem Viertel al- ler Kaderbeamten Belohnungen von jährlich 10 Prozent, also bis über 20 000 Franken, gewähren. Das heisst doch im Klar- text: Der vielleicht gutgemeinte Antrag mit einem degressiven Teuerungsausgleich hat in der Praxis die Bedeutung, dass die Chefbeamten in der Regel davon nicht betroffen sind, sondern letzten Endes noch mehr Lohn haben. Betroffen sind vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Lohnbereich, z. B. Handwerker, Lokomotivführer, Grenzwächter, Frauen im kaufmännischen Bereich. Das zeigt, dass es eben ein denkbar schwieriges Unterfangen ist, beim Abbau der Teuerungszu- lage tatsächlich soziale Aspekte zu wahren.
Schliesslich lehnen wir die Motion ab, weil sie auf die unter- schiedlichen Lohnsysteme beim Bund und in der Privatwirt- schaft keine Rücksicht nimmt: Während in der Privatwirtschaft am Jahresende über den Teuerungsausgleich und über wei- tere Lohnerhöhungen verhandelt wird, hat der Bundesrat aus- schliesslich die Kompetenz, die Teuerungszulage anzupas- sen. In der Privatwirtschaft gibt es glücklicherweise auch in diesem Jahr Branchen, in welchen insgesamt sogar mehr Lohnerhöhungen gewährt werden, als die Teuerung aus- macht. So offeriert die Chemie eine Erhöhung der Lohn- summe um rund 4,5 Prozent; im grafischen Gewerbe steigen die Löhne um 3,5 Prozent. Bei der Migros, bei den Banken und den Versicherungen sind Lohnerhöhungen zwischen 3 und 4 Prozent vereinbart, teilweise erfolgen sie individuell.
Wenn sich die Wirtschaftslage verbessert, werden die Ab- schlüsse wieder deutlich über der Inflationsrate liegen; beim Bund hingegen wird der Bundesrat nie darüber hinausgehen können, auch nicht zu einem späteren Ausgleich einer gekürz- ten Teuerungszulage. Für generelle Reallohnerhöhungen ist und bleibt das Parlament zuständig. Sie haben ja vor zwei Jah- ren jede Kompetenzabtretung an den Bundesrat verweigert Das Verfahren für generelle Reallohnerhöhungen ist zeitrau- bend und schwerfällig. Gerade deshalb ist eine gute Teue- rungszulagen-Regelung wichtig, weil sonst die Löhne des
Bundespersonals beim geringsten Aufschwung wieder nicht mehr konkurrenzfähig sind. Das Vorhaben der Motionäre ist sinnvollerweise erst mit dem neuen Besoldungssystem des Bundes, an dem bereits gearbeitet wird, zu prüfen.
Ich fasse zusammen: Gegen die Motion I spricht die gesetzge- berische Vernunft. Die Motion zielt auf einen Lohnabbau, fügt einer ganzen Reihe von Sparmassnahmen, welche das Perso- nal bereits heute oder auf Anfang Jahr treffen, eine weitere, äusserst schmerzliche hinzu. Sie widerspricht den Anforde- rungen des geltenden Lohnsystems des Bundes.
Da nun nebst der Minderheit der Finanzkommission auch der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, würden wir - sofern Sie der Ueberweisung als Postulat zustim- men - den Ablehnungsantrag zurückziehen.
Bührer Gerold: Die freisinnig-demokratische Fraktion nimmt die Sozialpartnerschaft auch im öffentlichen Dienst ernst, weil wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass sie eine wichtige Säule für die politische und wirtschaftliche Stabilität darstellt. Wir wollen auch nicht beim kleinsten Defizit die Verpflichtung gegenüber dem Personal aufgeben. Und wir wollen auch nicht - im Gegensatz zu dem vorhin Ausgeführten · · auf undif- ferenzierte Weise den Privatsektor gegenüber dem öffentli- chen ausspielen.
Was wir hingegen mit der Motion I der Finanzkommission wol- len, ist eine klare Rechtsgrundlage, um in ausserordentlichen Lagen - und wir sind in einer solchen .. , d. h. bei schlechten Bundesfinanzen und bei einer schlechten Wirtschaftslage, un- ter Wahrung des sozialen Aspektes auf den automatischen Ausgleich der vollen Teuerung verzichten zu können. Es geht, Kollege Eggenberger, nicht um einen Dauerauftrag, sondern darum - ich betone es noch einmal -, in einer ausserordentli- chen Lage, wenn die Faktoren «angespannte Bundesfinan- zen» und «schwache Wirtschaftslage» kumulativ gegeben sind, mehr Flexibilität zu haben. Mit der sozialen Komponente in der Formulierung soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit in einer solchen Situation die Interessen der un- tersten Einkommensklassen gewahrt werden können.
Die von der Mehrheit der Finanzkommission vorgeschlagene Aenderung des Bundesbeschlusses hat eine erhöhte Flexibili- tät zum Ziel. Sie entspricht nicht nur finanzwirtschaftlich, son- dern auch politisch-psychologisch einem Erfordernis. In ver- schiedenen wirtschaftspolitischen Gutachten hat man be- kanntlich mehr denn je vor starren Indexmechanismen ge- warnt. Ja, die schädlichen Auswirkungen auf die Volkswirt- schaft sind drastisch dargestellt worden. Wir meinen, dass wir auch im Bereich des Staatshaushaltes, der übrigens gerade im letzten Jahr mit einer überdurchschnittlichen Teuerung zur Gesamtteuerung beigetragen hat, nicht länger an dieser Flexi- bilität vorbeisehen können.
Auch für 1993 ist bei den Personalaufwendungen mit einem Zuwachs von gut 6 Prozent einmal mehr eine deutlich über dem nominellen Bruttoinlandprodukt liegende Steigerung zu verzeichnen. Diese Scherenbewegung zwischen dem wirt- schaftlichen Wachstum und dem Wachstum der Personalaus- gaben können wir längerfristig nicht mehr akzeptieren. Ein- sparungen von beispielsweise einem Prozent bei den Perso- nalaufwendungen machen beim Bund, Regiebetriebe einge- schlossen, immerhin gegen 150 Millionen Franken aus. Dies bedeutet einen nicht unbedeutenden Sparbeitrag. Dieser Sparbeitrag ist verantwortbar, nicht zuletzt auch vor dem Hin- tergrund der Tatsache, dass sich die Reallohnentwicklung im öffentlichen Sektor seit 1987 deutlich über der Lohnentwick- lung der Gesamtwirtschaft bewegt hat; dies nicht nur in Zeiten der Rezession, sondern auch noch in guten Zeiten. Es kommt dazu, dass wir im öffentlichen Sektor mit dem Stufenanstieg, mit der Arbeitsplatzsicherheit, mit der Anpassung der Renten an die Teuerung weitere Elemente haben, die im privaten Sek- tor fehlen.
Es stellt sich die Frage, die vorhin aufgeworfen worden ist, ob wir aus kurzfristigen gesamtwirtschaftlichen Ueberlegungen eine solche Massnahme nicht erwägen dürften. Ich meine: Diese Beschränkung auf die kurzfristig nachfragewirksamen Aspekte ist falsch; dieses Argument ist durch volkswirtschaftli-
Motion der Finanzkommission
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che Untersuchungen eindeutig widerlegt. Es wäre falsch, an- zunehmen, dass - vorausgesetzt die Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst sei vorhanden - eine geringfügige Reduk- tion des Teuerungsausgleichs die Nachfrage drastisch sen- ken würde. Eine solche Annahme wäre vor allem deshalb nicht richtig, weil die Struktur der Besoldung im Bundesdienst so ist, dass gegen zwei Drittel der Beschäftigten in einer Ein- kommensklasse sind, die einen erheblichen Teil des Einkom- mens zugunsten der Sparquote fliessen lässt.
Es ist aber auch gefährlich, nur binnenwirtschaftlich zu argu- mentieren. Als offene Volkswirtschaft sind wir nämlich auf die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber unseren Konkurrenten auf den internationalen Märkten angewiesen. Insofern dürfen wir nicht einfach nur diesen Aspekt der binnenwirtschaftlichen Nachfrage beleuchten.
Die FDP-Fraktion unterstützt einhellig die Motion I der Mehr- heit der Finanzkommission. Sie ruft den Bundesrat auf, bei An- nahme dieser Motion rasch zu handeln. Es ist notwendig, eine Brücke zu schlagen und im Sinne der Solidarität mit der Bevöl- kerung ein klares Zeichen der Vernunft sowie des sparsamen Haushaltens zu setzen. Tun wir dies heute nicht, werden wir übermorgen eine Quittung der Stimmberechtigten erhalten, und dies können wir uns nicht leisten.
Weder Hansjürg: Zuerst etwas zu Herrn Eggenberger: Er sprach vorwiegend zur ständerätlichen Motion. Aber wir reden heute nur über die Motion I der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, und diese unterscheidet sich ganz wesentlich von derjenigen des Ständerates.
Die LdU/EVP-Fraktion stimmt der Motion I der Mehrheit der Fi- nanzkommission zu. Dieser Motion liegt die Einsicht zu- grunde, dass das System der einheitlichen prozentualen Teuerungsanpassung nicht länger zu aufrechtzuerhalten ist, denn es führt zu ungerechtfertigten Reallohnerhöhungen: Dies ist unbestritten, und zwar auch innerhalb der Kommis- sion; selbst Vertreter der SP mussten das zugeben. Die Teue- rungszulagen sollten eigentlich nur die Teuerung ausglei- chen, keinesfalls zu Lohnerhöhungen für Spitzenverdiener in der Verwaltung führen. Daher ist eine Begrenzung nach oben unerlässlich.
Ich gestatte mir, hier auch die Privatwirtschaft als Beispiel an- zuführen. Diese kennt seit Jahren die Plafonierung des Teue- rungsausgleiches, dort liegt die Begrenzung jeweils zwischen 50 000 und 70 000 Franken. Es wäre durchaus zu vertreten, dass das beim Bund auch so gehandhabt würde. Uebrigens kennen wir diese Begrenzung auch in vielen Kantonen; in Ba- sel zum Beispiel wird bei der Lohnklasse 16, also bei 68 000 bis 70 000 Franken, der Schnitt gemacht.
Nun kam es in unserer Fraktion aber zu einem kritischen Vo- tum; das will ich auch erwähnen: Staatsdefizite, wie wir sie jetzt kennen und erleben, dienen oftmals als Vorwand zur Durch- setzung von Abbaumassnahmen, im speziellen in sozialen, er- zieherischen, kulturellen und Umweltschutzbereichen. Das darf nach unserer Auffassung aufgrund dieser Motion nicht geschehen. Das wurde in der Kommission ausdrücklich ge- sagt. Es geht uns um gar nichts anderes als um eine obere Grenze bei der Teuerungszulage.
Mit dieser Motion wird auch das geltende Lohngefüge nicht angetastet. Zum Reallohnabbau, wie Sie ihn projiziert haben, Herr Eggenberger, kommt es nicht. Davon war auch in der Kommission nie die Rede. Ich kann mir vorstellen, dass die SP-Vertreter sonst in der Kommission aufgestanden wären; unsere Seite wäre übrigens auch mitmarschiert. Es findet kein Reallohnabbau statt. Aber es wird künftig verhindert, dass Spitzenverdiener in der Verwaltung enorme Reallohnverbes- serungen erhalten, während die unteren Lohnklassen auf je- den Fall immer zu kurz kommen. Die unteren Lohnklassen ha- ben sich jeweils mit dem Minimum abzufinden. Der Rechtsan- spruch - auch das muss gesagt sein - auf einen Teuerungs- ausgleich bleibt bestehen.
Unsere Fraktion ist grossmehrheitlich dafür, dass man diesen Vorstoss als Motion überweist. Ich selbst bin für die Ueberwei- sung als Postulat, nachdem mir in der Kommission die Erklä- rung von Herrn Bundesrat Stich sehr eingeleuchtet hat.
Hafner Rudolf: Für uns ist das Prinzip des Teuerungsaus- gleichs für die unteren Lohnklassen unbestritten. Allerdings darf der Teuerungsausgleich für die obersten Lohnklassen nicht zu einer heiligen Kuh oder zu einem Tabu stilisiert werden.
Immerhin wissen wir, dass die Gehälter der obersten Lohn- klassen bis in die Grössenordnung von jährlich etwa 300 000 Franken gehen. Das sind Beträge, die derart beachtlich sind, dass man sich fragen kann, ob der volle Teuerungsausgleich wirklich gewährt werden muss.
Das Ganze wird ja nicht so heiss gegessen, wie es Kollege Eg- genberger «gekocht» hat. Wenn man den Text der Motion der Mehrheit der Finanzkommission genauer anschaut, kann man feststellen, dass dort ausdrücklich von «Wahrung sozialer Aspekte» die Rede ist - wir verstehen darunter, dass ein Sockel gewährleistet ist und der Teuerungsausgleich nach oben degressiv ausgestaltet wird, so dass es wirklich nur jene trifft, bei denen man sagen kann, es liesse sich wirklich etwas machen und bringe keine Härten mit sich. Tatsächlich ist es ja so, dass die unteren Lohnklassen einen grossen Teil ihres Lohnes für den lebensnotwendigen Bedarf benötigen; je grös- ser aber das Gehalt ist, desto weniger ist dies der Fall. Man kann bei Chefbeamten mit gegen 300 000 Franken Einkom- men wirklich nicht mehr davon sprechen, dass ein grosser Teil ihres Einkommens für den lebensnotwendigen Bedarf benö- tigt werde.
Auf der anderen Seite müssen wir auch die Situation der Bun- desfinanzen ins Auge fassen. Ein Grossteil der Fraktionen hat sich ja dahin gehend geäussert, dass ein Staatsdefizit von über 3 Milliarden Franken pro 1993 nicht mehr hingenommen werden darf. Im Sinne einer Opfersymmetrie müssen hier zweifellos alle ein Opfer bringen.
Der Motionstext erscheint uns in diesem Sinn recht sorgfältig abgefasst zu sein; es sind akkumulativ Bedingungen aufge- stellt worden: «angespannte Bundesfinanzen» und «schwa- che Wirtschaftslage»; hier ist praktisch alles berücksichtigt, was man in diesem Zusammenhang berücksichtigen kann.
Selbst Kollega Züger hat von einer Ueberprüfung gesprochen. Allerdings, wenn man das Ganze durchdenkt, sind die Folgen klar; man muss da gar nicht mehr lange prüfen. Es scheint uns eher um eine Güterabwägung zu gehen: einerseits die Inter- essen der Beamtenschaft, andererseits aber die Interessen der Bundeskasse und der Bevölkerung. Wenn Sie, Herr Zü- ger, oder andere herumfragen, ob die Leute bereit sind, eine Steuererhöhung in Kauf zu nehmen, damit die Chefbeamten mit einem Einkommen von 300 000 Franken noch mehr Lohn erhalten, dann ist die Antwort, glaube ich, klar.
Ich gebe auch zu bedenken, dass beispielsweise im Kanton Bern, von dem Kollega Eggenberger und ich Repräsentanten sind, eine Staatsanleihe abgelehnt wurde. Auch der Kanton Bern wird in diesen Fragen über die Bücher gehen müssen. Es wird in Zukunft einfach nicht mehr so sein, dass alles, was bis- her selbstverständlich schien, weiterhin so gemacht werden kann.
In diesem Sinn ist unsere Fraktion der Auffassung, dass beim Motionstext die Interessen der schlechter verdienenden Be- amtenschaft voll gewahrt bleiben, dass man aber bei den hö- heren Lohnklassen durchaus ein Zeichen setzen darf und auch kann.
Deshalb sind wir für die Ueberweisung der Motion I.
Tschäppät Alexander: In finanziell mageren und wirtschaftlich angespannten Zeiten wiederholt sich mit einer schon beinahe beängstigenden Regelmässigkeit die Diskussion um den Teuerungsausgleich im öffentlichen Dienst. Die Gründe dazu sind sicher vielschichtig.
Die einen wollen mit der Herabsetzung des Teuerungsaus- gleichs eine zum Teil selber verschuldete Misere verdecken oder einfach jeweilen die Bilanz verbessern. Die anderen - vielleicht sind es sogar die gleichen - benützen jeweils die wirt- schaftlich angespannten Zeiten, um einen entsprechenden Lohndruck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erzeugen; dies lange nicht in allen Fällen nur zur Erhaltung, sondern leider auch zur Mehrung des eigenen Gewinnes.
Eine weitere Gruppe dürfte den Teuerungsausgleich in Frage
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stellen, weil sie in den Beamten eine privilegierte, nicht um den Arbeitsplatz bangende Schicht von Arbeitnehmern sieht, de- nen es ohnehin heute schon viel zu gut geht. Dabei wird aller- dings jeweils vergessen, dass in wirtschaftlich guten Zeiten die Attraktivität einer Beamtenstelle häufig gering ist - Herr Hafner Rudolf, nicht alle Beamten verdienen 300 000 Franken -, dies betrifft vor allem die unteren Einkommensklassen, und dass aufgrund der fehlenden Flexibilität im Beamtenrecht bei geän- derter Wirtschaftslage die Arbeitsbedingungen nicht der neuen Situation angepasst werden können.
Im weiteren wird vergessen, dass dem Bundespersonal, aber auch dem Personal der Kantone und Gemeinden bereits heute verschiedene Opfer abverlangt werden; so werden Zu- lagen gestrichen, was faktisch einem Lohnabbau gleich- kommt. Die Möglichkeiten für Beförderungen werden dra- stisch eingeschränkt, und ein Personalstopp führt dazu, dass in der Regel die gleiche Arbeit von weniger Personal erledigt werden muss.
Es ist verständlich, dass in wirtschaftlich schlechteren Zeiten etwas missgünstig auf die Beamtenschaft geschielt wird. Da- bei sollte allerdings nicht vergessen werden, dass gerade in Zeiten verbesserter Konjunktur die heute beneideten Beamten und ihre Stellen nur mitleidig belächelt werden.
Für die sozialdemokratische Fraktion kann es nicht angehen, dass eine Finanzpolitik dergestalt betrieben wird, dass das Personal zur reinen Manövriermasse degradiert wird. Für uns hat es nicht der Beamte zu verantworten, wenn der Staat die Teuerung nicht in den Griff bekommt. Und es ist weder an den privaten noch an den öffentlichen Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmern, dieses Manko auszubaden.
Wir begrüssen eine grössere Flexibilität in der Personalpolitik der öffentlichen Dienste. Dies kann sicher mit einer Teilrevision des Beamtengesetzes, durch den Einbau einer Leistungs- komponente, erreicht werden. Aber bei der jetzigen Ausgestal- tung des Teuerungsausgleichs ist dieser Ausgleich nichts an- deres als ein Bestandteil einer integralen Lohngestaltung.
Ein Herausbrechen dieses einen Elementes ist nicht nur nicht angebracht, es führt auch zu Lohn- und damit - zum Teil min- destens - zu Sozialabbau.
Der Teuerungsausgleich ist für uns dort unantastbar, wo er einzig und allein dazu dient, den erschaffenen und häufig mühsam erkämpften Lebensstandard zu erhalten. Einzig dort - da teilen wir die Meinung der Vorredner -, wo der volle Teuerungsausgleich teilweise nur noch das Sparpotential ver- grössert, also in den oberen und obersten Lohnklassen, ist eine Kürzung denkbar und wohl als Zeichen der Zeit auch akzeptabel.
Aber gerade Sie, die Sie heute diese degressive Teuerung an- sprechen: Warum fordern Sie sie nicht klar und deutlich in die- ser Motion? Warum steht man nicht dazu? Sind es wohl politi- sche Gründe bürgerlicher Parteien, dass man diese Forde- rung, die auch die eigenen Leute in den obersten Lohnklassen treffen wird, nicht schwarz auf weiss formulieren darf?
Der Teuerungsausgleich beim Bundespersonal ist nicht nur wesentlicher Lohnbestandteil für die Beamten. Er ist jeweilen auch Signal einer Personalpolitik, die weit über die öffentliche Hand hinaus in die Privatwirtschaft wirkt. Hinzu kommt, dass das Kürzen des Teuerungsausgleichs mit der Abschöpfung von Kaufkraft der Wirtschaft Substanz entzieht, statt diese zu beleben.
Der Sozialdemokratischen Partei ist bewusst, dass nur ein fi- nanziell gesunder Staat auch ein sozialer Staat sein kann. Uns ist auch bewusst, dass die finanzielle Lage des Bundes prekär ist. Die Sanierung unserer Finanzen ist in aller Interesse, wobei nicht nur auf der Ausgabenseite gebremst werden muss. Sehr viele von Ihnen, die heute von den Beamten Opfer verlangen, sind nicht bereit, entsprechende Mehreinnahmen im notwen- digen Masse zu beschliessen. Wir teilen die Ansicht, dass ge- spart werden muss. Das kann im Grossen sein - ich denke da an den Strassenbau, aber auch an die horrenden Verbilligun- gen des Käses -, aber auch im Kleinen - hier denke ich an Re- präsentationen, automatische Neuanschaffungen und Aehnli- ches. Es darf und muss gespart werden. Es darf aber nicht so gespart werden, dass der Patient «Bund» einfach auf den Ope- rationstisch geschnallt und ihm - weil dort der Widerstand am
kleinsten ist - etwas aus den Weichteilen herausoperiert wird, ohne dass der Kranke vorher gründlich geröntgt und durch- leuchtet worden wäre und ohne dass man das wahre Krank- heitsbild erkannt hätte.
Die Motion I der Mehrheit der Finanzkommission ist aus zwei Gründen inakzeptabel: Einerseits lässt sie einfach das Bun- despersonal in finanziell schlechten Tagen das ausbaden, was vom Parlament und von verantwortlichen Direktionen in der konjunkturellen Hochstimmung verpasst wurde, nämlich den Finanzhaushalt so zu ordnen, dass in schlechteren Zeiten nicht gerade Panik aufkommt.
Ebenso schlimm ist aber der zweite Aspekt der Motion: Das Parlament hat in diesem Jahr den Teuerungsausgleich für das Bundespersonal für die kommenden fünf Jahre beschlossen, dies im vollen Wissen aller heute bekannten Argumente. Die Glaubwürdigkeit eines Rechtsstaates hängt nicht zuletzt da- von ab, wie verlässlich die beschlossenen Gesetze für die Be- troffenen sind. Einen auf fünf Jahre beschlossenen Erlass be- reits im ersten Jahr abzuändern ist unglaubwürdig und kann mit Treu und Glauben kaum vereinbart werden.
Die SP-Fraktion ist sich der momentan schwierigen wirtschaft- lichen Situation in unserem Lande sehr wohl bewusst. Wir wis- sen um die riesige Zahl von Arbeitslosen und um den Kampf vieler privater Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um Ar- beitsplatz und Einkommen, und wir unterstützen vehement die Bemühungen, diese Situation zu verbessern.
Eine Politik aber, die in wirtschaftlich guten Zeiten möglichst deregulieren will und in schlechten Zeiten einfach dem Staat die Schuld in die Schuhe schiebt; eine Politik, die in guten Zeiten Steuern senken will und in schlechten Zeiten einfach bei Bildung und Kultur spart; eine Politik, die die Sanierung der Finanzen durch Sozialabbau betreibt, ist nicht unsere Politik. Wir helfen mit, nach Lösungen zu suchen. Dabei ist nicht aus- geschlossen, dass auch die Beamtenschaft ihre Opfer zu er- bringen hat. Wir sind aber nicht bereit, in Form einer unflexi- blen Motion einseitig beim Bundespersonal Sozialabbau zu betreiben, nur weil der Beamtenschaft in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation von grossen Teilen der Bevölkerung kaum grosse Sympathien entgegengebracht werden.
Wir unterstützen die Ueberweisung des Vorstosses als Po- stulat, weil wir bereit sind, nach Lösungen zu suchen. Für uns steht die Beamtenschaft nicht unter Denkmalschutz. Sie darf aber bei Budgetdefiziten nicht einfach zum Sündenbock der Nation gemacht werden.
Die SP-Fraktion bittet Sie deshalb, der Motion I nur als Po- stulat zuzustimmen.
Oehler: Für uns von der CVP hat die Sozialpartnerschaft in un- serem Land sowohl in der öffentlichen Verwaltung wie in der privaten Wirtschaft einen hohen Stellenwert.
Wenn wir den Antrag der Mehrheit der Finanzkommission, die Motion I zu überweisen, unterstützen, machen wir das aus ver- schiedenen Gründen. Vor allem wollen wir nicht - das an die Adresse von Herrn Tschäppät Alexander -, dass nun der Vor- wurf gemacht wird, in mageren Jahren würde man der Beam- tenschaft gewisse Opfer abverlangen, um dieses Geld dann in besseren Zeiten in der privaten Wirtschaft auszugeben.
Uns geht es erstens nicht darum, eine Opfersymmetrie zwi- schen der Beamtenschaft und den Arbeitnehmern der priva- ten Wirtschaft zu verlangen. Wenn heute von uns verlangt wird, wir sollten uns klar zu einer degressiv gestalteten Teuerungs- zulage, zu einer Flexibilisierung bekennen, haben Sie, Herr Tschäppät Alexander, offenbar vergessen, dass unsere Frak- tion diese Flexibilisierung und diese Dynamisierung im ver- gangenen Jahr klar und unmissverständlich verlangte. Es wa- ren aber dieser Rat und vor allem auch Ihre Fraktion, die sich unmissverständlich dagegen ausgesprochen haben.
Uns geht es zweitens nicht darum, bei gewissen Lohnbezü- gen in der öffentlichen Verwaltung um den Teuerungsaus- gleich zu streiten, im Gegenteil. Wir sind der Meinung, dass mit dem vollen Teuerungsausgleich an die Lohnbezüger der untersten und mittleren Lohnklassen in der öffentlichen Ver- waltung der soziale Aspekt vollumfänglich berücksichtigt wird. Es geht uns aber darum, dass man in den obersten Lohnklas- sen der öffentlichen Verwaltung - Herr Hafner Rudolf hat ei-
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nige Zahlen dargelegt - nicht nicht nur die Teuerungszulage, sondern indirekt auch noch eine Reallohnzulage unter dem Ti- tel der Teuerungszulage ausbezahlt.
Was bedeutet das für uns? Wir wissen, dass in der öffentlichen Verwaltung auf Bundesebene knapp zwei Fünftel aller Lohn- bezüger einen Lohn beziehen, der 80 000 Franken und mehr beträgt. Ein derartiges Lohngefüge haben wir in keinem einzi- gen privaten Unternehmen. Wir haben auch bei den Gewerk- schaften des Personals öffentlicher Dienste offene Türen ein- gerannt. Ich erwähne hier Herrn Renschler, unseren früheren Kollegen und heutigen Präsidenten des VPOD, der bekannt- lich an einer öffentlichen Kundgebung dargelegt hat, dass man durchaus darüber sprechen könne, ob man bei Lohnbe- zügern ab 100 000 Franken in der öffentlichen Verwaltung et- was in Abzug bringen könne. Wir sind der Auffassung, dass mit der Motion I nicht an der Teuerungszulage für 1993 gerüt- telt, sondern dass mit Blick auf die Zukunft eine Flexibilisie- rung geschaffen wird.
Wenn wir Flexibilisierung sagen, dann bitte ich Sie eindring- lich, die Motion I einmal auf die verschiedenen Kautelen hin zu untersuchen, welche von der Mehrheit der Finanzkommission eingebaut wurden. Es sind nämlich sechs Vorbehalte, welche erfüllt sein müssen, bevor überhaupt etwas zu realisieren ist. Wir meinen, dass wir unter diesen Aspekten nicht als Sozialab- bauer oder als Lohndrücker oder mit noch schlimmeren Be- griffen abgestempelt werden können, sondern dass wir hier eine Verantwortung wahrnehmen.
An die Adresse von Herrn Eggenberger möchte ich festhalten, dass es unseres Erachtens ein Zeichen der gemeinsamen Problemlösung ist, wenn wir uns mit Blick auf die Arbeitslosen und mit Blick auf die Kurzarbeiter die Freiheit herausnehmen, diese Problematik gemeinsam zu studieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Uns von der CVP-Fraktion scheint es, dass zwischen unserer Haltung und z. B. derjenigen der Sozialdemokraten kein gros- ser Unterschied besteht, es sei denn in der Frage einer Ueber- weisung als Motion bzw. als Postulat. Wir sind der Auffassung, dass die Motion die richtige Form ist, weil der Bundesrat nur auf diesem Wege - nicht für das kommende Jahr, sondern für die Zukunft - einen Auftrag von uns erhält, auf diesem Gebiete etwas vorzukehren.
Das sind unsere Begründungen, warum wir einhellig für die Motion I eintreten. Wir lassen es nicht zu, dass man die Befür- worter der Motion als Reallohnabbauer abqualifiziert, sondern wir wollen eine Lösung für die Zeit ab 1994 initiieren. Uns scheint, dazu sei heute der richtige Zeitpunkt.
Präsident: Die Fraktionen der SVP und der Auto-Partei lassen mitteilen, dass sie die Motion I unterstützen.
M. Spielmann: Je voudrais parler brièvement de cette motion I et du processus d'indexation en portant mon argu- mentation sur trois axes.
Premièrement, s'agissant du thème de la solidarité qui a été développé à cette tribune par quelques-uns de mes préopi- nants, je leur dirai qu'on peut bien sûr faire appel à cette solida- rité, mais pas à sens unique, et je rappellerai ici que durant les années de haute conjoncture les fonctionnaires fédéraux ont été quelque part les parias de la société tellement leurs salai- res étaient bas et tellement les grandes régies avaient des diffi- cultés à trouver des personnes acceptant de travailler à ces conditions-là. Jamais on n'a parlé de solidarité, au moment où l'ensemble de l'économie était florissante, et le budget de la Confédération aussi, pour dire: «On pourrait faire preuve d'un peu de solidarité vis-à-vis des fonctionnaires.» Donc, solida- rité, oui, mais pas à sens unique.
Deuxièmement, l'argumentation est économique. Il est sou- vent fait appel par le Parlement et par les responsables de l'économie privée à plus de compétitivité, à plus d'imagina- tion, de la part des entreprises publiques qui doivent dévelop- per une politique d'entreprise qui leur permette de répondre aux enjeux actuels. Là, il faut bien dire que c'est ce Parlement qui met un cadre très strict au développement des entreprises, en limitant par exemple leur personnel, en imposant des taxes, en imposant aussi à l'entreprise des conditions financières-
cadres qui ne sont de loin pas celles qui sont attribuées au privé. Par conséquent, il n'y a pas de possibilité, pour les gran- des régies fédérales, de développer une politique salariale fa- vorable au développement de leurs activités. Donc, sur le plan économique, de telles pressions et de telles mesures de con- trainte ne sont pas aussi bonnes qu'on veut bien le laisser ap- paraître ici. Elles apparaissent plus comme une volonté de re- vanche sociale.
Le troisième argument me semble être le plus important Ce qui est à l'ordre du jour aujourd'hui dans ce pays, c'est le pro- blème du déficit des finances publiques, mais c'est aussi de repenser le rôle de l'Etat, le fonctionnement du service public en général, et de s'interroger sur les moyens avec lesquels nous parviendrons à une utilisation plus intelligente des res- sources humaines. Il faut bien admettre que ce postulat et cette volonté-là ne pourront pas se faire contre les fonctionnai- res, mais pourront être mieux réalisés, et plus efficacement, avec leur participation. A cet égard, les coûts et les bénéfices qu'on peut enregistrer par une remise en cause partielle ou to- tale du renchérissement sont de loin dérisoires par rapport au réel problème de fond qui est posé par l'utilisation plus intelli- gente des ressources humaines et par une participation des fonctionnaires à la meilleure gestion du service public. Par conséquent, les expériences qui ont été faites dans ce do- maine - je ne veux pas rappeler ici les grandes batailles qui sont en cours à Genève - démontrent que, quand on cherche la voie de l'obstruction au niveau du Parlement sans tenir compte des intérêts des partenaires sociaux - dans le cas particulier le Conseil fédéral a manifesté clairement son inten- tion, - on fait une triple erreur. La première est celle que j'ai dé- veloppée ci-dessus au niveau économique, la deuxième, celle de ne pas laisser l'entreprise développer son activité et son service public, et la troisième, enfin, celle de prendre cet argu- ment du renchérissement pour empêcher et bloquer les possi- bilités de développement positif du service public. Je crois aussi que le développement de nos grandes régies, notam- ment des télécommunications et de la poste, a démontré qu'avec plus de participation au sein de l'entreprise, en tenant mieux compte des spécificités, des compétences et de l'enga- gement de chacun des fonctionnaires, on peut mieux répon- dre aux enjeux de notre époque, aux enjeux du développe- ment technologique. Regardez les expériences du courrier A et B, regardez les expériences faites au niveau des télécom- munications! Quand on a voulu introduire des mesures sans faire participer les travailleurs et sans les interroger directe- ment, on s'est enfoncé dans ce qu'il faut bien appeler des er- reurs et des culs-de-sac qui, en définitive, doivent être ensuite réparés à grands frais.
En conclusion, il faut refuser cette motion qui ne permet ni de répondre aux enjeux du service public aujourd'hui ni de dyna- miser l'entreprise et de faire participer les acteurs du service public à la nécessaire restructuration de ses services.
Hess Peter, Berichterstatter: Gestatten Sie mir, vier Punkte zur Debatte festzuhalten:
Die Motion I stellt keine Schuldzuweisung an die Beamten dar. Es ist keine Rede davon, dass die Beamten für die heu- tige, schwierige Finanzlage der öffentlichen Hand verantwort- lich gemacht werden sollen.
Es wird gerügt, dass durch den Personalstopp die gleiche Arbeit von weniger Beamten erbracht werden müsse. In Tat und Wahrheit dürfen wir jedoch nicht übersehen, dass gerade in den letzten Jahren gewaltige Investitionen in die Verbesse- rung der Arbeitsplätze - Sichwort EDV - und der Arbeitsbedin- gungen, aber auch in die Aus- und Weiterbildung unserer Be- amten vorgenommen wurden.
Es wird weiter bemängelt, dass in dieser Spardebatte das Personal als schwächstes Glied in der Sparrunde quasi als Sündenbock der Nation dargestellt werde. Auch hier gilt es, die Dimensionen zu wahren.
Wir sind mit einem Defizit von 4 bis 4,5 Milliarden Franken kon- frontiert; die Wirtschaftslage ist schlecht, die Steuereinnah men sind tendenziell rückläufig. Wir haben eine hohe Arbeits- losigkeit mit nach wie vor steigender Tendenz, und da werden von uns Einsparungen verlangt. Doch wir wissen, dass ins Ge-
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wicht fallende Einsparungen nur bei Ausgaben mit Investi- tionscharakter, bei laufenden Sachausgaben oder bei Perso- nalausgaben gemacht werden können. In diesem Umfeld er- scheint es mir unerträglich, dass hier behauptet wird, dem Per- sonal des Bundes, der öffentlichen Hand dürfe in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht auch ein Opfer zuge- mutet werden - unerträglich vor allem gegenüber all jenen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Hand auf kan- tonaler oder Gemeindestufe und in der Wirtschaft, die bereits einen Abbau der Teuerung hinnehmen mussten, und vor al- lem unerträglich gegenüber all jenen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Abschliessend möchte ich Sie einmal mehr darauf hinweisen, welch bedeutende Vorreiterrolle der Bund als Arbeitgeber und damit als bestimmender Faktor bei der Lohnfestsetzung spielt, eine Vorreiterrolle gegenüber den Kantonen und Gemeinden, aber auch gegenüber der Wirtschaft.
Ich bitte Sie im Interesse der Sanierung der Bundesfinanzen einerseits, im Interesse einer Signalwirkung, eines Soli- daritätsbeitrages andererseits, die Motion I als Motion zu überweisen.
M. Narbel, rapporteur: Il n'est pas question pour la Commis- sion des finances de mettre en doute le travail des fonctionnai- res ou de diminuer durablement leur rétribution. J'aimerais préciser les conditions d'application de la remise en cause de la compensation automatique du renchérissement. La motion est tout à fait précise en disant: «durant les périodes où la si- tuation financière est tendue et où la conjoncture économique est mauvaise». Il s'agit donc dans des situations exceptionnel- les de prendre des mesures exceptionnelles; c'est ce que nous demandons au Conseil fédéral de faire.
Lors du débat d'entrée en matière du budget, nous avons en- tendu: «Les caisses sont vides, la situation est catastrophi- que!» D'autres se sont étonnés du dérapage du plan financier. La Commission des finances, dans une situation financière aussi désastreuse, vous a proposé de prendre des mesures. Nous avons déjà pris des mesures d'économie pour 610 millions de francs. Nous vous demandons d'accepter de limiter certaines dépenses, dont les dépenses salariales, par cette motion I, et par la motion II, nous vous demanderons de revoir certaines tâches étatiques.
Dans l'argumentation des opposants à la prise en considéra- tion de la motion I, j'aimerais critiquer quelques contrevérités. Première contrevérité. M. Eggenberger dit: «Dans les ban- ques, on appliquera une compensation automatique de 3 à 4 pour cent. » Ce n'est pas vrai. Les banques ont décidé d'ap- pliquer une compensation de 3,5 pour cent, avec un montant annuel limité à 1820 francs par année.
Deuxième contrevérité. On dit: «perte de pouvoir d'achat des fonctionnaires». En fait, si l'on examine le budget de la Confé- dération et qu'on le compare à celui de l'an passé, on s'aper- çoit qu'à effectif égal, il y a une croissance des traitements de 7,2 pour cent. Il y a donc une augmentation réelle des salaires qui est offerte en plus de la compensation automatique du ren- chérissement. Il ne faut pas l'oublier lorsqu'on veut faire la comparaison avec le secteur privé.
Troisième contrevérité. Elle se trouve dans l'argumentation de M. Spielmann qui dit: «Les fonctionnaires sont les parias de la société.» Je crois qu'il retarde d'au moins trente ans, car les améliorations dans les conditions salariales, tant au niveau de l'administration fédérale que des administrations publiques, ont été constantes ces dernières années.
Face à un déficit colossal, puisque l'année prochaine nous pensons enregistrer entre 3 et 5 milliards de déficit, il est né- cessaire de retrouver l'équilibre budgétaire. Nous pensons qu'un effort doit être demande aux fonctionnaires. Le Conseil fédéral a proposé le principe de la compensation automatique du renchérissement aux Chambres ce printemps. Les Cham- bres ont mal mesuré les conséquences de leur décision. Nous pouvons aujourd'hui manifester notre désir de redresser la si-
tuation, alors j'invite les membres du Conseil national à accep- ter la proposition de la majorité de la Commission des finances en votant en faveur de cette motion et vous pratiquerez ainsi la vieille maxime: «Se tromper est humain», ce que vous avez fait au printemps, «persévérer est diabolique», ce que je ne sou- haite pas aujourd'hui!
Bundesrat Stich: Ich werde mich sehr kurz fassen. Ich stelle fest, dass im Grunde genommen sämtliche Argumente für jede Möglichkeit hier vorgebracht worden sind. Ich gehe da- von aus, dass auch die Meinungen bereits gemacht sind. Darf ich aber trotzdem etwas beifügen? Immer wenn es wirtschaft- lich schlechtgeht, kommt die Diskussion über die Gehälter der Beamten.
Ich erinnere Sie daran, dass im Jahre 1933 eine Volksabstim mung über die Reduktion der Löhne des Bundespersonals stattgefunden hat, die übrigens eine höhere Stimmbeteiligung erzielt hat als die gestrige, nämlich 80,5 Prozent. Das war die zweithöchste Stimmbeteiligung, die es in der Eidgenossen- schaft überhaupt je gegeben hat. Damit ist vielleicht gerade gesagt - auch wenn man diese beiden Dinge in der Bedeu- tung und in der Wirkung nicht vergleichen darf -, dass eben Beamtengehälter sehr zu Diskussionen Anlass geben, wenn es wirtschaftlich schlechtgeht.
Nun zur Sache selber: Es ist mit Recht gesagt worden, der Er- lass für den Teuerungsausgleich stamme aus diesem Jahr. Das allein könnte kein Anlass sein, den Beschluss nicht zu kor- rigieren. Da sind wir uns einig; wir haben auch andere Gesetze korrigiert.
Auf der andern Seite muss man natürlich sehen, dass die Re- duktion des Teuerungsausgleichs die gleiche Wirkung hat wie beispielsweise die Kürzung von Investitionen. Diese Reduk- tion ist also nicht besonders konjunkturstabilisierend.
Die Motion I selber ist an sich in ihrer Umschreibung eine sehr eng gefasste Begrenzung des Teuerungsausgleichs. Einer- seits verlangt man als Voraussetzung, dass es dem Bund schlechtgehe, und andererseits, dass die wirtschaftliche Lage schlecht sei. Dazu kommt die dritte Komponente: die Schaf- fung eines sozialen Ausgleichs. Das bedeutet praktisch, dass man mit dieser Vorgabe einfach eine degressive Vorlage ma- chen kann.
Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir daran sind, Ih- nen eine Vorlage zur Korrektur, zur Aenderung, des Beamten- gesetzes zu unterbreiten, wo wir versuchen, die Personalpoli- tik des Bundes etwas flexibler zu gestalten; da stellt sich dann die Frage, was man gleichzeitig alles tun kann. Wir möchten primär die Personalpolitik flexibler gestalten; deshalb bitte ich Sie, diese Motion gemäss Antrag des Bundesrates in ein Postulat umzuwandeln, denn wir wissen ohnehin noch nicht, wie stark die Teuerung im nächsten Jahr sein wird. Vermutlich ist sie dann nicht mehr höher als zwei Prozent. Dann stellt sich die Frage: Was gibt es da noch zu reduzieren?
Deshalb glauben wir, dass es richtig sei, wenn Sie die Motion I als Postulat überweisen. Sie ersparen damit der ständerätli- chen Kommission eine Sitzung und dem Ständerat eine De- batte.
Präsident: Die sozialdemokratische Fraktion hat ihren Antrag auf Ablehnung zurückgezogen.
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Mehrheit (Ueberweisung der Motion I) stimmen die folgenden Ratsmitglieder:
Votent pour la proposition de la majorité (transmettre la mo- tion I):
Allenspach, Aregger, Aubry, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bischof, Blatter, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bor- toluzzi, Bühler Simeon, Bühlmann, Bührer Gerold, Bürgi, Ca- vadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Columberg, Comby, Cou- chepin, Daepp, Dettling, Diener, Dreher, Ducret, Eggly, Eng- ler, Epiney, Etique, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Hägglin- gen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner, Go- bet, Gonseth, Grendelmeier, Gros Jean-Michel, Guinand, Gy-
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Motion der Finanzkommission
sin, Hafner Rudolf, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Otto, Hess Peter, Hollenstein, Iten Joseph, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Mamie, Maspoli, Mauch Rolf, Meier Hans, Miesch, Misteli, Mo- ser, Mühlemann, Müller, Nabholz, Narbel, Nebiker, Oehler, Perey, Philipona, Pini, Poncet, Raggenbass, Rebeaud, Rei- mann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Savary, Scheidegger, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Scheurer Rémy, Schmid Peter, Schmied Walter, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Sieber, Spoerry, Stalder, Steffen, Steineg- ger, Steinemann, Stucky, Suter, Theubet, Thür, Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wick, Wiederkehr, Wittenwiler, Wyss Paul, Wyss William, Zölch, Zwahlen, Zwygart (117)
Für den Antrag der Minderheit (Ueberweisung als Postulat) stimmen die folgenden Ratsmitglieder:
Votent pour la proposition de la minorité (transmettre comme postulat):
Aguet, Baumann, Bäumlin, Béguelin, Bircher Peter, Bircher Silvio, Bodenmann, Borel François, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bundi, Camponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Darbellay, de Dardel, David, Dormann, Dünki, Eggenberger, Fankhauser, Fasel, von Felten, Goll, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hubacher, Jean- prêtre, Jöri, Keller Anton, Ledergerber, Leemann, Leuenber- ger Ernst, Leuenberger Moritz, Maeder, Marti Werner, Mat- they, Mauch Ursula, Meier Samuel, Meyer Theo, Rechsteiner, Robert, Ruffy, Seiler Rolf, Spielmann, Stamm Judith, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hans- jürg, Ziegler Jean, Zisyadis, Züger (57)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Deiss, Tschopp (2)
Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder - Sont absents: Bär, Blocher, Caccia, Cotti, Danuser, Duvoisin, Früh, Gardiol, Giger, Gross Andreas, Haller, Hari, Hildbrand, Jaeger, Maitre, Maurer, Neuenschwander, Pidoux, Rohrbasser, Ruf, Sandoz, Schnider, Stamm Luzi (23)
Präsident Schmidhalter stimmt nicht M. Schmidhalter, président, ne vote pas
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Motion II der Finanzkommission Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung Motion II de la Commission des finances Activités administratives. Plan de renonciation
Wortlaut der Motion vom 10. November 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Ueberprü- fung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationali- sierung) vorzunehmen und die notwendigen Gesetzesände- rungen zu unterbreiten.
Texte de la motion du 10 novembre 1992
Le Conseil fédéral est invité à procéder à un réexamen systé- matique des activités de l'administration (plan de renonciation et rationalisation) et de proposer ensuite les modifications lé- gales nécessaires.
Schriftliche Begründung Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
Développement par écrit
Les auteurs renoncent au développement et demandent une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1992
Der Bundesrat kann sich mit der Stossrichtung der Motion durchaus einverstanden erklären. Er betrachtet dabei die systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit als Daueraufgabe. So verpflichtet das Finanzhaushaltgesetz (Art. 2 Abs. 1) Parlament, Bundesrat und Verwaltung auf eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltführung, was selbstver- ständlich den Abbau überholter Aufgaben und die Rationali- sierung des Vollzugs miteinschliesst.
Dieser Verpflichtung gilt es insbesondere im Rahmen der jähr- lichen Budgetierung, Finanz- und Stellenplanung Nachach- tung zu verschaffen. Der Gedanke der Aufgabenkritik soll da- bei künftig noch stärker zum Tragen gebracht werden. Zu prü- fen sind namentlich der Verzicht auf die Wahrnehmung be- stimmter Aufgaben, ihre Abtretung an andere Träger sowie Vereinfachungen bei bereichsübergreifenden Aufgaben. Dazu gehört ferner die konsequente Handhabung des neuen Subventionsgesetzes (Art. 5 Abs. 1), das eine periodische Ueberprüfung sämtlicher Finanzhilfen und Abgeltungen ver- langt.
Neben der Erfüllung dieser gesetzlichen Daueraufträge sieht sich der Bundesrat mit Vorhaben konfrontiert, die in unmittel- barer Zukunft eine tiefgehende Ueberprüfung der Verwal- tungstätigkeit mit sich bringen werden:
An erster Stelle zu nennen, sind die in Anbetracht der desola- ten Haushaltperspektiven unabdingbaren zusätzlichen Sanie- rungsmassnahmen. Wie der Bundesrat in seinem Bericht zum Finanzplan 1994-1996 dargelegt hat, werden weder der Transfer- noch der Eigenbereich von weiteren namhaften Sparanstrengungen verschont werden können. Für den Transferbereich prüft zurzeit eine gemischte, durch die Finanz- direktorenkonferenz und das Eidgenössische Finanzdeparte- ment eingesetzte Arbeitsgruppe gemeinsame Entlastungs- massnahmen, die von der Vereinfachung des Vollzugs (bei- spielsweise durch Pauschalierungen) über die Reduktion von Standards und Normen bis zum Verzicht auf einzelne staatli- che Leistungen reichen können. Im Eigenbereich werden vor allem die Personal- und Funktionsausgaben der Verwaltung auf zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten zu untersuchen sein.
Im Bereiche des Eidgenössischen Militärdepartements ha- ben die Realisierung des Armeeleitbildes 1995 und die damit verbundene Reduktion der Truppenbestände eine grundsätz- liche Restrukturierung der Verwaltung und Betriebe und einen namhaften Abbau ihres Personalbestandes zur Folge. Im Rah- men dieses anspruchsvollen Projektes werden sämtliche Tä- tigkeiten der Militärverwaltung eingehend auf Vereinfachungs- und Abbaumöglichkeiten zu durchleuchten sein.
Einen wichtigen Ansatzpunkt für die Zielsetzung der Motion erkennt der Bundesrat auch in den laufenden Arbeiten an der Regierungsreform. Mit einer situativ angepassten Verstär- kung der Führungsorganisation und Stäbe der Departe- mente sowie der Delegation der Organisationskompetenz vom Parlament an den Bundesrat werden wichtige Voraus- setzungen für eine rationellere und flexiblere Verwaltungs- tätigkeit geschaffen.
Durch seine Verwaltungskontrollstelle wird der Bundesrat zudem weitere Möglichkeiten der Entlastung des Bundes so- wie verschiedene Varianten für die Durchführung periodischer Aufgabenüberprüfungen abklären lassen.
Der Bundesrat erachtet es als zweckmässig, die sich im Rah- men der genannten Vorhaben aufdrängenden Gesetzesände- rungen in ihrem jeweiligen Sachzusammenhang zu bearbei- ten und zu unterbreiten. Er möchte deshalb davon absehen, zusätzlich zu den bereits laufenden Abklärungen und Ueber- prüfungen ein gewissermassen übergreifendes Gesamtpro- jekt in Angriff zu nehmen. Er trägt dabei auch der Tatsache Rechnung, dass in wesentlichen Bereichen noch an der Um- setzung der Massnahmen aus dem Projekt EFFI-Querschnitt- massnahmen gearbeitet wird.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion I der Finanzkommission Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich an das Bundespersonal
Motion I de la Commission des finances Arrêté fédéral concernant la compensation du renchérissement accordée au personnel
In
Dans
In
Jahr
1992
Année
Anno
Band
VI
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 92.064
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Numero dell'oggetto
Datum 07.12.1992 - 14:30
Date
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Seite
2395-2403
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20 022 023
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