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Motion Fankhauser
Proposition de la commission La Commission des affaires juridiques propose de ne pas don- ner suite à la demande d'amnistie.
Angenommen - Adopté
92.3336
Motion Fankhauser Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei. Gute Dienste der Schweiz Respect des droits de l'homme en Turquie. Bons offices de la Suisse
Wortlaut der Motion vom 1. September 1992 Der Bundesrat wird gebeten,
den Einsatz von Beobachtern und Beobachterinnen zur Wahrung der Menschenrechte in der Türkei zu veranlassen; und
seine Guten Dienste zugunsten der Aufnahme von Verhand- lungen zwischen den Konfliktparteien für einen Waffenstill- stand anzubieten.
Texte de la motion du 1er septembre 1992 Le Conseil fédéral est prié
d'envoyer des observateurs en Turquie dans le but de contri- buer au respect des droits de l'homme dans ce pays;
d'offrir ses bons offices afin que des négociations puissent avoir lieu entre les parties en conflit et qu'un cessez-le-feu soit décrété.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin, Bircher Silvio, Blatter, Bodenmann, Brügger Cyrill, Brunner Christiane, Bundi, Caccia, Carobbio, Couchepin, Danuser, Darbellay, de Dardel, Diener, Dünki, Duvoisin, von Felten, Goll, Grendelmeier, Gross Andreas, Guinand, Haering Binder, Herczog, Hollenstein, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Leuba, Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer Theo, Perey, Rechsteiner, Ruffy, Rychen, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sieber, Steiger, Thür, Tschopp, Wanner, Weder Hansjürg, Zisyadis, Zwygart (47)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Aus verschiedenen Alarmmeldungen der kurdischtürkischen Menschenrechtsvereine wie auch aus Zeitungsmeldungen ist ersichtlich, dass die bürgerkriegsähnliche Situation in der Tür- kei eskaliert. Ich selber konnte anlässlich einer Privatreise in der Osttürkei in der Zeit vom 5. bis 11. August 1992 Kenntnis nehmen von mehr als hundert «mysteriösen» Morden, von Exekutionen von kritischen Journalisten auf offener Strasse und vom Vertreiben ganzer Dorfbevölkerungen.
Zur Durchsetzung der Menschenrechte scheint eine Hilfe von aussen unerlässlich. Der Einsatz von Beobachtern und Beob- achterinnen, wie in Helsinki im März 1992 im Rahmen des KSZE-Folgetreffens bereits durch die Schweiz angeregt, ist eine der friedlichen Massnahmen, die zur Entspannung der Krisensituation beitragen kann.
Die Eskalation des Konfliktes nimmt ein sehr bedrohliches Ausmass an. Die Angst vor Repression und der Krieg treiben unzählige Leute in die Flucht. Die Schweiz wäre gut beraten, sich für die Lösung des Konfliktes einzusetzen, bevor sie eine grössere Zahl von Schutzsuchenden aufnehmen muss.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 octobre 1992
Einsatz von Beobachtern zur Wahrung der Menschenrechte: Anlässlich des KSZE-Folgetreffens in Helsinki vom 30. März 1992 gab die Leiterin der schweizerischen Delegation, Frau Botschafterin Marianne von Grünigen folgende Erklärung ab: «Wir sind zutiefst beunruhigt über die jüngsten Ereignisse im Südosten der Türkei und verurteilen sowohl das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen unbewaffnete Zivilisten als auch die von der Kurdischen Arbeiterpartei PKK verübten Terroran- schläge gegen unbeteiligte Dritte. .... Die KSZE muss auch in dieser Region die weitere Entwicklung sorgfältig verfolgen. Sollte sich die Lage im Südosten der Türkei nicht verbessern, schlagen wir die Prüfung der Möglichkeit vor, eine KSZE- Berichterstattermission dorthin zu entsenden.»
Dieser Vorschlag wurde aber von der grossen Mehrheit der übrigen Teilnehmerstaaten nicht unterstützt.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Beobachtermissionen in dem von der Schweiz im Rahmen der KSZE vorgeschlagenen Sinne in aller Regel nur in einem multi- lateralen Kontext durchgeführt werden, d. h., dass deren Zu- sammensetzung international ist und diese durch eine interna- tionale Organisation wie zum Beispiel die Uno oder die KSZE veranlasst werden. Eine von der Schweiz ausgehende und ausschliesslich aus Schweizern zusammengesetzte Mission hätte ohne Zweifel auch weniger Chancen, akzeptiert zu wer- den als die nicht unterstützte multilaterale KSZE-Mission.
Die Schweiz hat in den letzten Jahren regelmässig und auf ho- her und höchster Ebene zur Menschenrechtssituation in der Türkei Stellung genommen und die türkischen Behörden wie- derholt eindringlich dazu aufgefordert, die Menschenrechte besser zu respektieren.
So hat beispielsweise Bundespräsident Arnold Koller anläss- lich seines Treffens mit dem türkischen Präsidenten Oezal im Juni 1990 in Ankara mitgeteilt, dass der Bundesrat die Ver- schlechterung der Situation in den kurdischen Provinzen, die Ausdehnung des Ausnahmezustandes in der Region sowie den Entscheid der türkischen Behörden, gewisse Bestimmun- gen der Europäischen Menschenrechtskonvention vorläufig ausser Kraft zu setzen, mit Besorgnis zur Kenntnis genommen hat.
Anlässlich des Ministertreffens der OECD im Mai 1990 in Paris hat weiter Bundesrat René Felber seinem türkischen Kollegen gegenüber die Besorgnis des Bundesrates über die Men- schenrechtslage in der Türkei zum Ausdruck gebracht. Der Bundesrat hat überdies in seiner Antwort auf das Postulat «Asylgesetz und Entwicklungszusammenarbeit» der zuständi- gen nationalrätlichen Kommission vom 11. Juni 1990 eine Er- klärung in diesem Sinne abgegeben, ebenso in der Antwort auf die Motion «Asylgesetz - Lage in der Türkei und in Kurdi- stan» der Kommissionsminderheit. Er hielt dabei auch fest, dass das EDA seinen Einsatz zugunsten der Menschenrechte in der Türkei intensivieren und die Direktion für Entwicklungs- zusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) überprüfen werde, ob das Entwicklungsprogramm im Osten der Türkei nicht erweitert werden könnte. In der Zwischenzeit sind diese Programme tatsächlich wesentlich verstärkt worden, und zwar vor allem auf dem Gebiet des Forstwesens und der Aus- bildung.
In der Folge des erwähnten Gesprächs vom Mai 1990 bot der offizielle Arbeitsbesuch von Bundesrat René Felber vom 5. und 6. April 1991 in Ankara eine weitere Gelegenheit, nach- drücklich auf die Menschenrechtssituation und die schwierige Lage der Kurden in der Türkei hinzuweisen.
Die interne Lage in der Türkei, insbesondere die Menschen- rechtssituation, war auch Gegenstand der Gespräche, die Staatssekretär Jakob Kellenberger am 9. September 1992 in Ankara mit Aussenminister Hikmet Cetin und Staatssekretär Ozdem Sanberk geführt hatte. J. Kellenberger erinnerte in die- sem Zusammenhang daran, dass die Schweiz und die Türkei durch ihre Mitgliedschaft im Europarat und der KSZE der glei- chen Wertegemeinschaft angehören. Dies legitimiere beson- ders das schweizerische Interesse an der Menschenrechtssi-
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18 décembre 1992 N
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Motion Eymann Christoph
tuation und das Bestehen der Schweiz auf strikte Einhaltung der Menschenrechte. Er unterstrich ebenfalls, dass die Schweiz jede Form der Gewaltanwendung verurteile, insbe- sondere, wenn deren Opfer die Zivilbevölkerung ist. Diese Ver- urteilung schliesst auch jede Art von Terrorismus ein, inbegrif- fen Gewalttaten, die sich gegen eine demokratisch gewählte Regierung richten.
Staatssekretär Kellenberger hat im weiteren die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, die Türkei möge zwei wichtige Gesetzes- vorlagen im Bereich der Menschenrechte (Gesetz über die Strafprozessordnung, welches Inhaftierten einen besseren Schutz gewährt, sowie die gesetzlichen Bestimmungen, wel- che die Kompetenzen des Ministers für Menschenrechte fest- legen) sobald als möglich in Kraft setzen. Schliesslich hat Staatssekretär Kellenberger die Türkei erneut zum Beitritt zu den zwei Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen ein- geladen.
Der Bundesrat wird auch weiterhin nicht zögern, seinen Stand- punkt in diesen Fragen am geeigneten Ort unmissverständ- lich darzulegen.
Gute Dienste:
Gute Dienste einer Drittpartei zwischen zwei Streitparteien, beispielsweise zur Ermöglichung eines Waffenstillstands, las- sen sich nur unter den folgenden Voraussetzungen leisten:
Einverständnis beider Streitparteien, die andere Partei über- haupt als Verhandlungspartner zu akzeptieren;
Bereitschaft beider Seiten, das Ziel Guter Dienste, hier also einen Waffenstillstand, grundsätzlich zu akzeptieren;
Bereitschaft beider Seiten, die Drittpartei aktiv um die Lei- stung Guter Dienste anzugeben; solche Dienste können von Dritten nicht aufgedrängt werden.
Im vorliegenden Konflikt ist heute keine der drei Voraussetzun gen auch nur annähernd erfüllt:
In der Sicht der türkischen Regierung handelt es sich bei der PKK um eine reine «Terroristenorganisation», die als Sicher- heitsrisiko beseitigt werden muss, und nicht um eine verhand- lungswürdige Gegenpartei.
Die PKK ihrerseits hat sich ausdrücklich dem bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat verschrieben.
Keine der beiden Seiten hat sich um die Leistung Guter Dienste durch eine Drittpartei bemüht.
Der Bundesrat würde ein Gesuch um die Leistung Guter Dienste aber selbstverständlich in positivem Sinn prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3196
Motion Eymann Christoph Europäische Polizeiführungsakademie in Basel Implantation à Bâle d'une Ecole européenne des cadres de la police
Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweiz in das dichter wer- dende Netz der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit so gut als möglich einzubinden, indem er raschmöglichst den entsprechenden Instanzen der EG und Efta-Staaten anbietet, in Basel eine Europäische Polizeiführungsakademie einzu- richten.
Texte de la motion du 3 juin 1992
Le Conseil fédéral est chargé de rattacher la Suisse du mieux qu'il pourra au réseau - toujours plus dense de coopération des polices d'Europe en proposant le plus tôt possible aux ins- tances de la Communauté et à celles de l'AELE d'implanter à Bâle une Ecole européenne des cadres de la police.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer Roland, Borradori, Cincera, Comby, Dreher, Eggly, Fischer- Seengen, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner, Gros Jean-Michel, Guinand, Gysin, Keller Rudolf, Kern, Leu Josef, Leuba, Maspoli, Mauch Rolf, Miesch, Müller, Narbel, Philipona, Reimann Maximilian, Sandoz, Scheurer Rémy, Stamm Luzi, Steinemann, Vetterli, Wick, Wyss Paul (33)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Durch die fortschreitende europäische Integration gerät die Schweiz in den Bereichen «Innere Sicherheit» und «Internatio- nale polizeiliche Zusammenarbeit» in eine sachlich nicht zu rechtfertigende Aussenseiterrolle. Es steht zu befürchten, dass der Schweiz als Nicht-EG-Mitglied durch zunehmende Isolierung in diesen Bereichen angesichts der Kriminalitäts- entwicklung schwerwiegende Probleme erwachsen werden. Es ist europaweit unbestritten, dass es für eine wirkungsvolle polizeiliche Zusammenarbeit eines institutionalisierten Infor- mationsaustausches ebenso wie einer gemeinsamen Fortbil- dung für hohe und höchste Kader sowie einer gemeinsamen Aus- und Weiterbildung von Spezialisten verschiedenster Richtung bedarf. Aus verschiedenen Gründen konnte eine Po- lizeiakademie, die in dieser Richtung wirken würde, bisher nicht eingerichtet werden. Hier bestünde für die Schweiz eine ausgezeichnete Möglichkeit, nicht nur ein längst erwünschtes Signal des Willens zur engen Zusammenarbeit im europäi- schen Rahmen zu geben, sondern auch einen konkreten Bei- trag an den Aufbau Europas im Bereich der inneren Sicherheit zu leisten.
Ein bereits im Frühjahr 1991 von der Kantonspolizei Basel- Stadt ausgearbeitetes Projekt einer Europäischen Polizeifüh- rungsakademie in der Schweiz hat die Unterstützung der Kon- ferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, der Verei- nigung der städtischen Polizeidirektoren, der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Schwei- zerischen Vereinigung städtischer Polizeichefs sowie des Schweizerischen Polizei-Institutes Neuenburg gefunden und ist von zahlreichen Vertretern ausländischer Polizeibehörden in exploratorischen Gesprächen lebhaft begrüsst worden. Die von der Schweiz als Beitrag an diese europäische Koopera- tion zu übernehmenden Kosten von jährlich knapp einer Mil- lion Franken sind vergleichsweise bescheiden.
Die derzeitige Unmöglichkeit, in den für Fragen der inneren Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zuständigen Gremien der EG-Staaten (Trevi-Kooperation) mitzuwirken bzw. dem Schengener Uebereinkommen vom 19. Juni 1990 beizutreten, unterstreicht die Isolierung der Schweiz in die- sem Bereich. Diese hat in erster Linie für uns, indirekt aber auch für unsere Partnerländer negative Auswirkungen. Die Schweiz wird die notwendig daraus folgenden Informations- defizite mit den entsprechenden Konsequenzen zu spüren bekommen. Der Maastrichter Vertrag über eine europäische Union verschärft diese Entwicklung für Nicht-EG-Mitglieder noch.
Die Einrichtung einer Schweizerischen Polizeiführungs- akademie böte aus heutiger Sicht die einzige Möglichkeit, der Schweiz - ohne EG-Mitgliedschaft - im Bereich der inne- ren Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zu einem institutionalisierten und regelmässigen Erfahrungs- und In- formationsaustausch auf hoher und höchster Ebene zu ver- helfen. Basel, sowohl an der EG-Aussen- wie auch an einer EG-Binnengrenze gelegen, wo sich europaweite Verkehrsträ- ger treffen und wo die notwendigen Infrastrukturen zur Verfü- gung stehen, bietet sich - sowohl unter fachlichen als auch unter geographischen Gesichtspunkten - als idealer Stand- ort an.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fankhauser Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei. Gute Dienste der Schweiz Motion Fankhauser Respect des droits de l'homme en Turquie. Bons offices de la Suisse
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
VI
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3336
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1992 - 08:00
Date
Data
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2735-2736
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20 022 100
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