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Postulat Duvoisin
La lutte contre le bostryche coute cher; les arbres atteints doi- vent être abattus et des pièges installés.
Et voilà que la Confédération menace de réduire ses contribu- tions, alors que certaines communes sont près de la faillite à cause des bostryches.
Les moyens destinés à combattre ce coléoptère ne doivent pas être réduits. Nous n'avons pas le droit d'abandonner à leurtriste sort des communes gravement menacées par ce fléau.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borradori, Keller Rudolf, Stalder, Steffen, Weder Hansjürg (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. November 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 novembre 1992
Die Erhaltung unserer Wälder und insbesondere unserer Ge- birgswälder gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unseres Forstdienstes. Der Bekämpfung des Borkenkäfers, welcher zeitweise eine echte Bedrohung unserer Wälder darstellen kann, hat der Bundesrat in der Vergangenheit stets grösste Beachtung geschenkt. Nicht zuletzt aus der Borkenkäferepi- demie von 1984 heraus wurde im gleichen Jahr ein dringlicher Bundesbeschluss für ausserordentliche Massnahmen zur Walderhaltung in Kraft gesetzt, ohne den die notwendigen Massnahmen zur Borkenkäferbekämpfung nicht möglich ge- wesen wären.
Auch für die Zukunft hat der Bundesrat bereits vorgesehen. So sind im neuen Waldgesetz Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden, worunter auch die Bekämpfung von Borkenkäfern fällt, beitragsberechtigt (Art. 37). Es handelt sich dabei um sogenannte Abgeltungen, d. h. um Leistungen infolge bundesrechtlich vorgeschriebener Aufgaben, die der Bund erbringen muss.
Angesichts der akuten Finanzknappheit muss der Bund eine Strenge Prioritätensetzung seiner Subventionspolitik vorneh- men. Erste Prioritäten im Bereich des Waldes haben dabei Massnahmen, die der Erhaltung der Schutzfunktion dienen. Unter diese fallen auch die Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden.
Beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft lagen Ende September 1992 Beitragsgesuche der Kantone im Be- trage von 25 Millionen Franken vor, die mangels Krediten in diesem Jahr nicht mehr behandelt werden können. Bis Ende des Jahres dürfte sich dieser Betrag auf 50 Millionen Franken erhöhen. Um diesen Zahlungsrückstand innert einer ange- messenen Frist abzutragen, ist hierfür ein zusätzlicher Betrag von 40 Millionen Franken ins Budget 1993 eingestellt worden. Gleichzeitig hat der Bundesrat dem Parlament mit der Bot- schaft zum Voranschlag 1993 einen Zahlungsrahmen für die Jahre 1993 bis 1996 unterbreitet. Bei der Festlegung des Be- trages wurde der Tatsache der ausstehenden Bundesleistun- gen im Zusammenhang mit der Behebung der Sturmschäden 1990 Rechnung getragen.
Für Massnahmen zur Verhütung und Behebung der Waldschä- den, die im Jahre 1993 zur Ausführung gelangen, ist im Voran- schlag 1993 ein Betrag von 25 Millionen Franken eingestellt. Bei weiter gehenden Ereignissen wie Waldkatastrophen kann die Bundesversammlung mit allgemeinverbindlichem, nicht refe- rendumspflichtigem Bundesbeschluss Massnahmen ergreifen. Mit diesen gesetzlichen Instrumenten und einer weitsichtigen Fi- nanzplanung - soweit ausserordentliche Ereignisse wie Wald- schäden überhaupt planbar sind - ist der Bundesrat der Mei- nung, dass dem Anliegen des Postulates Rechnung getragen wird und keine zusätzlichen Massnahmen ergriffen werden müs- sen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
92.3366
Postulat Bischof Haushaltspestizide Pesticides à usage domestique
Wortlaut des Postulates vom 21. September 1992 Ich ersuche den Bundesrat, Insektizide ganz klar unter die De- klarationspflicht zu stellen.
Texte du postulat du 21 septembre 1992 Le Conseil fédéral est prie de rendre obligatoire la déclaration des insecticides.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Borradori, Keller Rudolf, Ruf, Weder Hansjürg (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
«Biologisch abbaubar»; «ungefährlich». Mit solchen Aufschrif- ten wollen uns die Hersteller von Insektiziden glauben ma- chen, sie würden umweltfreundliche Produkte anbieten. Die Stoffe, die sie so anpreisen, sind sogenannte Pyrethroide (wichtigste Substanzen: Allthrin, Deltamethrin, Permethrin). Pyrethroide sind vollsynthetisch und alles andere als harmlos. Pyrethroide sind Nervengifte.
Professor H. Müller-Mohnsson, der Leiter des Münchner Insti- tuts für Umwelthygiene und Strahlenforschung, kennt Hun- derte von Fällen, in denen Benützer von Insektiziden mit ge- sundheitlichen Spätfolgen zu kämpfen haben.
Bei uns in der Schweiz ist in den Garten-Centern und Super- märkten von Zurückhaltung jedoch nichts zu spüren. Da sind die meisten pyrethroidhaltigen Insektenvertilger in Selbstbe- dienung erhältlich. Häufig fehlen sogar Inhaltsangaben und Warnhinweise.
Fritz Zürcher, Leiter des appenzell-ausserrhodischen Amtes für Luftreinhaltung, rät sogar dringend vom leichtfertigen Ge- brauch von Pyrethroiden ab.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. November 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 novembre 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
92.3421
Postulat Duvoisin Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auf den Zivilschutz Protection civile en cas de catastrophe. Principe de subsidiarité
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, das Subsidiaritätsprinzip zu verwirklichen und den Kantonen zu gestatten: - für den Zivilschutz diejenige Organisation zu wählen, die ih- nen am besten entspricht und im Katastrophenfall ein mög- lichst wirksames Eingreifen erlaubt;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bischof Haushaltspestizide Postulat Bischof Pesticides à usage domestique
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1992
Année
Anno
Band
VI
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3366
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.12.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
2749-2749
Page
Pagina
Ref. No
20 022 115
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