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Postulat Bloetzer
einen Rückzug weitere Folgekosten eingespart werden. In die- sem Zusammenhang gilt es aber auch folgendes zu beach- ten: Mittels Verpflichtungskrediten haben wir bereits erhebli- che Investitionen gebilligt: Huckepackkorridor, «Bahn 2000» und bald die Neat; Herr Cavelty hat es gesagt Deshalb bin ich - ohne dass der Bundesrat die Möglichkeit hatte, Ihr Po- stulat zu sehen - für Ihr Postulat und den Wunsch, die Kom- mission für Verkehr und Fernmeldewesen in diese Arbeit ein- zubeziehen, dankbar.
Ihre Forderungen in bezug auf die Lärmschutzverordnung sind auch nicht gering. Herr Loretan, Sie zwingen die SBB, im Bereich der Lärmschutzverordnung auf der Strecke Basel- Chiasso möglicherweise über 1 Milliarde Franken zu investie- ren, die nirgends budgetiert sind.
Dazu kommt eine bestimmte Betriebssicherheit. In meinem Departement hat Sicherheit eine ganz entscheidende Bedeu- tung. Es ist das wichtigste Wort, das es in meinem Departe- ment zu beachten gilt. Eine bestimmte Betriebssicherheit ist zu gewährleisten, und bei der immer stärkeren Nutzung des Schienennetzes in diesem Bereich sind weitere Investitionen unumgänglich.
Zusätzlich bedürfen die Rationalisierungen in der Regel ge- wisser Investitionen. Letztlich müssen die SBB auch bestrebt sein, die bestehende Substanz soweit als möglich zu erhalten, was aber entsprechende Mittel erfordert Sie merken, dass die SBB damit auch in Zukunft investieren müssen, allerdings nur noch im absolut erforderlichen Ausmass und dort, wo Lei- stung gefragt ist. Dort, wo keine Leistung gefragt ist, und dort, wo das Angebot nicht benützt wird, können die SBB in Zukunft nicht mehr in diesem Ausmass investieren.
Herr Delalay, wir können nicht den Regionalverkehr erhalten und gleichzeitig rationalisieren. Das ist eine Gratwanderung mit gewissen Kletterstellen vom Grad 8. Sagen Sie mir bitte, was das aus Ihrer Sicht heisst! Es heisst für mich: unbediente Stationen, keine Kondukteure. Das wollen Sie nicht. Das sind alles Sachen, die von den Parlamentariern immer wieder be- kämpft oder verzögert werden.
Die Seetalbahn, Herr Delalay, war an und für sich ein typisches Projekt der Verkehrstrennungsverordnung, die Sie gewünscht haben. Man hat gesagt: Das ist genau das, was wir mit diesen Geldern ausführen sollen. In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen sagen, dass mich die zwei Toten pro Jahr und die vielen Verletzten auf dieser Strecke nicht unberührt lassen. Wir müssen hier etwas tun.
Was hat der Bundesrat beschlossen? Er hat beschlossen, un- ten (Luzerner Raum) und oben (im Raum Lenzburg) Verbesse- rungen vorzusehen. Was im mittleren Teil passiert, ist noch zu entscheiden. Allerdings haben die beiden Kantone Luzern und Aargau ihre Beschlüsse weitgehend gefasst. Auch der Bundesrat hat in den siebziger Jahren beschlossen, so dass wir hier nicht mehr zurück können, ohne ein Versprechen zu brechen.
In bezug auf den Regionalverkehr - an die Adresse von Herrn Cavelty - möchte ich sagen, dass wir diese Modelle prüfen. Wir haben ein Modell bereits in Prüfung. Dieses wird dann bei- spielgebend dafür sein, ob wir das ausdehnen könnten. Ich teile Ihre Auffassung, dass die KTU ihre Dienstleistungen in ei- ner hervorragenden Art und Weise erbringen; dieses Modell wird auch im Rahmen der Groupe de réflexion geprüft - im Sinne einer Uebergabe einiger Linien an die Regionen, allen- falls auch mit einer Entschädigung, die im gesamten gesehen vielleicht günstiger zu stehen kommt als die heutige totale Auf- wendung.
Der Voranschlag 1993 und der Mittelfristplan 1994-1998 zei- gen ganz klar auf, dass die SBB einer Neuausrichtung drin- gend bedürfen; aber sagen Sie dann, was Sie wollen und was Sie erwarten. Ausgehend von den Entscheidungsgrundlagen der Groupe de réflexion werden der Bundesrat und das Parla- ment über einen neuen Leistungsauftrag demnächst entschei- den können. Im Zentrum steht immer die Frage: Welchen öf- fentlichen Verkehr ist die Politik zu bezahlen bereit? Heute habe ich darauf keine Antwort bekommen.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1-4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
27 Stimmen 4 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
92.3397
Postulat Bloetzer Tarifermässigung der rollenden Strassen Réduction des tarifs de ferroutage
Wortlaut des Postulates vom 28. September 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, die Tarife der rollenden Stras- sen durch die Alpentunnels zu überprüfen. Insbesondere ist die Finanzierung der entsprechenden Kosten über die Abga- ben für die Benutzung der Nationalstrassen (Autobahnvi- gnette) vorzusehen. Als Sofortmassnahme sind die zusätzli- che Verbilligung der Tarife und die Einführung weiterer Abon- nementskategorien mit Pauschaltarifen für regelmässige Be- nützer vorzunehmen.
Texte du postulat du 28 septembre 1992
Le Conseil fédéral est invité à revoir les tarifs de ferroutage ap- plicables à la traversée des tunnels alpins et à prévoir notam- ment un financement de ces frais par l'intermédiaire de la taxe d'utilisation des routes nationales (vignette autoroutière). En guise de mesure d'urgence, il est prié de faire en sorte que ces tarifs soient réduits davantage et que de nouvelles catégories d'abonnements à tarifs forfaitaires soient créées pour les usa- gers réguliers.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bisig, Cavadini Jean, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay, Flückiger, Frick, Huber, Küchler, Kündig, Loretan, Morniroli, Petitpierre, Rhy- ner, Roth, Salvioni, Schallberger, Schmid Carlo, Seiler Bern- hard, Zimmerli (23)
Bloetzer: Am 27. September des laufenden Jahres hat das Schweizervolk mit grossem Mehr dem Alpentransit-Beschluss zugestimmt. Der Kanton Wallis lag mit seinem Abstimmungs- resultat von rund 80 Prozent Ja-Stimmen an zweiter Stelle der zustimmenden Kantone. Dieses Resultat ist bemerkenswert; es ist sicher darauf zurückzuführen, dass die neue Linie am Lötschberg nicht nur eine Verbesserung der Nord-Süd- Transitinfrastruktur sowie eine sinnvolle Ergänzung von «Bahn 2000» mit besseren Personenverkehrsbedingungen vom und zum Wallis ermöglicht, sondern insbesondere auch, weil sie einen Ersatz für die Rawilverbindung bringt.
In der Tat hält der Bundesrat in seiner Botschaft vom 23. Mai 1990 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpen- transversale folgendes fest: «Der Lötschberg soll aber noch eine dritte Funktion erfüllen, und zwar diejenige einer Verbin- dung von zwei Nationalstrassen. Nachdem die Rawilverbin- dung N 6 aus dem Nationalstrassennetz gestrichen worden
Postulat Plattner
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E
1er décembre 1992
ist, bietet sich mit einem Basistunnel eine entsprechende Lö- sung an. Erst alle drei Aufgaben zusammen begründen den Bau der neuen Basislinie und garantieren ihre volle Ausla- stung. Weder die eine noch die andere Aufgabe allein rechtfer- tigt ein solches Vorhaben.»
Die Botschaft zeigt im weiteren klar auf, dass die Gesamtkapa- zität des Autoverlades, welcher mit 700 Personenwagen pro Stunde und Richtung ungefähr der Leistungsfähigkeit der aus dem Nationalstrassennetz gestrichenen Rawilverbindung ent- spricht, durch die Eröffnung des Basistunnels und die gleich- zeitige Weiterführung des Autoverlades zwischen Kandersteg und Goppenstein erreicht werden soll. Diese Sachlage zeigt klar auf, dass der Autoverlad zwischen Goppenstein und Kan- dersteg schon heute und nicht erst bei Eröffnung des Basis- tunnels eine Leistung mit Nationalstrassencharakter darstellt. Dieser neuen Rechtslage muss sowohl bei der zukünftigen als auch bei der heutigen Gebührengestaltung für den Autoverlad am Lötschberg Rechnung getragen werden. Aufgrund der neuen Rechtslage darf mit Fug und Recht gefordert werden, dass der Benützer der Lötschbergverbindung gebühren- und kostenmässig nicht schlechtergestellt werden soll als der Be- nützer eines Strassentunnels durch die Alpen; die Finanzie- rung dieser Leistung hat demnach über den Treibstoffzoll und die Abgabe für die Benutzung der Nationalstrassen (Auto- bahnvignette) zu erfolgen. Eine allfällige zusätzliche Verlade- gebühr ist aus der Sicht des Autoverladbenützers lediglich mit echten Einsparungen zu rechtfertigen. Dabei kann nicht allein von den Betriebskosten, Benzin, Unterhalt usw., ausgegan- gen werden, sondern es müssen auch Wartezeiten und an- dere Inkonvenienzen - längere Zufahrtsstrecken - mitberück- sichtigt werden. Es versteht sich, dass bei der Festlegung der Gebühren auch die Frage der Steuerung des Verkehrsanfalls miteinbezogen werden kann und muss.
Unter Berücksichtigung der Rechtslage und unter Einbezug der genannten Kriterien spricht alles dafür, die Beförderung von begleiteten Motorfahrzeugen mit der Eisenbahn durch den Lötschberg langfristig - das heisst ab Inbetriebnahme des Basistunnels - der Benutzung von abgabepflichtigen Natio- nalstrassen gleichzustellen. Subsidiär und als Sofortmass- nahme ist die generelle Verbilligung der Tarife für die Beförde- rung von begleiteten Motorfahrzeugen durch alle Alpentun- nels vorzunehmen, so dass diese mindestens auf ein Niveau herabgesetzt werden, welches etwa den Betriebskosten, Treibstoff, Unterhalt usw., für die Durchquerung eines Stras- sentunnels durch die Alpen entsprechen würde. Zusätzlich drängt sich für regelmässige Benützer schon heute die Ein- führung weiterer Abonnementskategorien mit Pauschal- tarifen auf.
Aus staatspolitischen Gründen hat man mit Recht auf die Ein- führung von Tunnelgebühren am Gotthard und am San Ber- nardino verzichtet. Es ist an der Zeit, auch am Lötschberg und bei den anderen Alpentunnels diese diskriminierende Gebüh- renordnung für die Beförderung von begleiteten Motorfahr- zeugen zu beheben beziehungsweise anzupassen.
Ich ersuche Sie deshalb, das vorliegende Postulat zu über- weisen.
Bundesrat Ogi: Die Bahnunternehmungen sind in der Festset- zung ihrer Tarife frei. Aus verkehrs- und umweltpolitischen Ueberlegungen kann der Bund die Transporte begleiteter Mo- torfahrzeuge verbilligen. Die Transportunternehmungen sind für den Einnahmenausfall zu entschädigen. Diese Verbilli- gungsbeiträge sind durch zweckgebundene Treibstoffzollge- bühren zu finanzieren. 1991 hat der Bund 22 Millionen Fran- ken Verbilligungsbeiträge an die BLS, an die Furka-Oberalp- Bahn und an die RhB ausbezahlt.
Die volle Erhöhung des Benzinpreises um 25 Rappen pro Liter wurde vom Parlament abgelehnt; sie konnte nicht durchge- setzt werden. Deshalb muss ich Sie an die schwierige Finanz- lage des Bundes erinnern; weitere Verbilligungen zu Lasten der Bundeskasse sind einfach nicht zu verantworten. Das ist eine ganz logische Haltung.
Ich habe auf der einen Seite Verständnis für den Walliser Stän- derat Bloetzer. Ich muss aber sagen, dass die heutige Mobili- tät, vor allem die Automobilität, zu billig ist. Ich sage es ganz
bewusst: Die Automobilität ist zu billig. Wir würden damit eine weitere Schleuse öffnen. Wenn ich die Debatte im Rahmen des SBB-Budgets jetzt noch etwas analysiere, nachwirken lasse, muss ich Ihnen sagen, dass Sie dieses Postulat nicht annehmen können. Die Vignette und eine Verladeentschädi- gung als Angebot an der Grenze sind in technischer und in rechtlicher Hinsicht kaum lösbar. Es sind also noch verschie- dene Probleme zu studieren, die wir im jetzigen Moment nicht sofort lösen können. Die Schaffung weiterer Abonnementska- tegorien verstärkt die Kostenunwahrheit - die Unwahrheit - und verschiebt sie noch einmal ins Negative.
Aufgrund dieser Situation möchte ich Sie bitten, dieses Po- stulat abzulehnen. Das ist die konsequente Folge dessen, was Sie in bezug auf die Bundesfinanzen beschlossen haben oder noch beschliessen werden (in der Kommission ist es weitge- hend beschlossen worden). Das ist die konsequente Anwen- dung dessen, was Sie immer wieder sagen: Die Automobilität und die Mobilität generell sind zu billig. Also dürfen wir auf der Strasse nicht weitere Schleusen öffnen.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und das Postulat abzu- lehnen.
Bloetzer: Ich bin mit der Antwort des Bundesrates nicht ein- verstanden. Ich halte am Postulat fest.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
16 Stimmen 5 Stimmen
92.3412
Postulat Plattner Uebergangslösung für die Tarifierung des kombinierten Verkehrs Rheinschiff/Bahn
Trafic combiné navigation rhénane et train. Solution transitoire concernant les tarifs
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, durch einen direkten Auftrag an die SBB oder durch die Ausarbeitung einer Vorlage an das Parlament den - mit dem Auslaufen der Bundestarifmassnah- men per Ende 1992 verbundenen - Verzicht auf die Reduktion der Anzahl Tarifkilometer der Strecke Rheinhäfen-Basel SBB von 25 Kilometern auf 10 Kilometer befristet weiterzuführen, damit während der geplanten Verhandlungen über eine defini- tive Lösung der kombinierte Verkehr Rheinschiff/Bahn nicht ta- riflich benachteiligt und somit Güterverkehr auf die Strasse verlagert wird.
Texte du postulat du 6 octobre 1992
Les mesures tarifaires de l'arrêté fédéral de 1986 arrivent à échéance à la fin de 1992. En conséquence, le Conseil fédéral est invité à reporter temporairement la suppression de la ré- duction du nombre de kilomètres tarifaires (ramenés de 25 à 10) sur la ligne ports rhénans-Bâle CFF, soit en confiant direc- tement un mandat aux CFF, soit en soumettant un projet au Parlement. Ceci permettrait d'éviter que, pendant la durée des négociations prévues pour trouver une solution définitive, le trafic combiné navigation rhénane et train ne soit défavorisé sur le plan tarifaire et que le trafic des marchandises ne soit transféré sur la route.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Büttiker, Cavelty, Coutau, Danioth, Frick, Gadient, Huber, Iten Andreas, Jag- metti, Küchler, Loretan, Onken, Petitpierre, Piller, Rhinow, Roth, Salvioni, Schallberger, Schiesser, Schüle, Simmen, Ziegler Oswald
(23)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bloetzer Tarifermässigung der rollenden Strassen Postulat Bloetzer Réduction des tarifs de ferroutage
In
Dans
In
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Jahr
1992
Année
Anno
Band
VI
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3397
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.12.1992 - 08:00
Date
Data
Seite
1105-1106
Page
Pagina
Ref. No
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