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Constructions civiles 1992
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Zivile Baubotschaft 1992 Constructions civiles 1992
Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBI III 1593) Message et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF III 1513) Beschluss des Nationalrates vom 7. Oktober 1992 Décision du Conseil national du 7 octobre 1992
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Uhlmann, Berichterstatter: Die zivile Baubotschaft dieses Jah- res ist die zweite Vorlage, die uns der Bundesrat nach der Re- organisation des Bauwesens des Bundes vorlegt. Die erste betraf vor allem die Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Vor der Reorganisation des Bauwesens des Bundes erhielt das Parlament nicht wie jetzt eine Sammelbotschaft pro Jahr mit allen Verpflichtungskrediten über 10 Millionen Franken für zivile Bauten, sondern sehr unsystematisch und von verschie- denen Stellen kleine Einzelbotschaften zu oft völlig unwichti- gen Vorlagen. Wir möchten dem Bundesrat für diese Zusam- menfassung aller Vorhaben in einer Botschaft danken. Sie er- leichtert uns die Arbeit ganz wesentlich.
Zur Vorlage, die wir heute zu behandeln haben, hat die Kom- mission einstimmig Eintreten beschlossen, was wir somit auch dem Rat beantragen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Rhinow
Aufteilung der Vorlage in zwei Bundesbeschlüsse und Rück- weisung des Beschlusses B an die Kommission mit dem Auf- trag, bei der Sicherheitspolitischen Kommission einen Mitbe- richt einzuholen.
Beschluss A
Bundesbeschluss über zivile Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb (Zivile Baubotschaft 1992 I)
Art. 1 Abs. 2
Es werden dafür .... Verpflichtungskredite im Totalbetrag von 172 670 000 Franken bewilligt: a. streichen
...
Beschluss B Bundesbeschluss über zivile Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb (Zivile Baubotschaft 1992 II) Art. 1 Abs. 1
Dem mit der Botschaft vom 27. Mai 1992 beantragten Bauvor- haben und Kreditbegehren für die Gesamtverteidigungsan- lage für die Landesregierung wird zugestimmt Art. 1 Abs. 2
Es wird dafür ein Verpflichtungskredit von 138 200 000 Fran- ken bewilligt.
Art. 2
Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Art. 1
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Rhinow
Scinder le projet en deux arrêtés fédéraux et renvoyer l'arrêté B à la commission, chargée de demander un corap- port à la Commission de la politique de sécurité.
Arrêté A
Arrêté fédéral concernant les projets de constructions civiles et l'acquisition de terrains et d'immeubles (Message 1992 | sur les constructions civiles)
Art. 1 al. 2
.... les crédits d'engagement suivants, d'un montant total de 172 670 000 francs, sont octroyés: a. biffer
Arrêté B
Arrêté fédéral concernant les projets de constructions civiles et l'acquisition de terrains et d'immeubles (Message 1992 II sur les constructions civiles)
Art. 1 al. 1
Le projet de construction et le crédit sollicité dans le message du 27 mai 1992 pour un ouvrage de défense générale à l'usage du gouvernement suisse sont approuvés.
Art. 1 al. 2
Un crédit d'engagement de 138 200 000 francs est octroyé à cet effet. Art. 2
Le présent arrêté, qui n'est pas de portée générale, n'est pas sujet au référendum.
Uhlmann, Berichterstatter: Ich kann es leider nicht allzu kurz machen.
Zur Botschaft selbst: Die Kommission für öffentliche Bauten hat bei der ETH Zürich eine Besichtigung und bei den Bauar- beiten für die Gesamtverteidigungsanlage einen Augenschein vorgenommen. Die Vorlage selbst wurde am 24. und 25. No- vember beraten.
Für die Berichterstattung haben wir uns aufgeteilt. Kollege Bisig wird über die Verpflichtungskredite für die ETH orientieren, d. h. über die Buchstaben b und c von Artikel 1 Absatz 2 des Bun- desbeschlusses. Ich selbst werde über den Buchstaben a, Ge- samtverteidigungsanlage, Bericht erstatten.
Zuerst zur Gesamtverteidigungsanlage für die Landesregie- rung. Diese hat schon lange Diskussionen ausgelöst; ich hoffe, dass die Debatte darüber im Parlament nun abgeschlossen werden kann. Es wird von nun an Sache des Bundesrates sein, den weiteren Verlauf des Bauvorhabens umsichtig und unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten zu steuern.
Wie Sie aus der publizierten Botschaft entnehmen können, wird «nur noch» ein Restkredit beantragt. Bis jetzt war das Verfahren der Kreditbewilligung für diese Anlage ein ganz spezielles, das im Finanzhaushaltgesetz nicht erwähnt ist. Mit der Botschaft vom 9. März 1987 über militärische Bauten wurde erstmals in- nerhalb des Kredites für Geländeverstärkungen ein Teilkredit für Neu-und Umbauten der Infrastruktur für die höhere Führung beantragt Aus der Botschaft ging aber nicht hervor, dass es sich nur um einen kleinen Teil der total benötigten Summe han- delte. Dies ergab sich nur aus der geheimen Sonderbeilage, die beiden Militärkommissionen zur Verfügung stand.
Aus Geheimhaltungsgründen wollte das EMD damals nicht den ganzen Betrag in eine Botschaft aufnehmen, sondern in jede Baubotschaft der folgenden Jahre einen Betrag in der Grössenordnung von 20 bis 30 Millionen Franken aufnehmen. Vielleicht spielte auch eine andere Ueberlegung mit, aber dar- über will ich nicht spekulieren. Ob dieses damalige Verfahren vom Finanzhaushaltgesetz abgedeckt war, kann offen gelas- sen werden, weil das heute zur Diskussion stehende Verpflich- tungskreditbegehren völlig korrekt ist
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Bei der Beratung der erwähnten Botschaft von 1987 über mili- tärische Bauten wurde eine Unterkommission der Militärkom- mission des Nationalrates über das ganze Vorhaben orientiert. Der Berichterstatter der Unterkommission informierte damals die Militärkommission darüber, dass es sich nur um einen Teil- betrag handle und dass weitere Kredite folgen würden. Der Gesamtbetrag wurde der Kommission - soweit dies aus den Akten hervorgeht - nicht im Detail genannt. Der Sprechende nahm damals noch als Nationalrat an dieser Sitzung teil. Das Plenum des Nationalrates und des Ständerates und die Oef- fentlichkeit wurden nicht im Detail orientiert. Die Mitglieder der Militärkommissionen waren an die militärische Geheimhal- tung gebunden. In den militärischen Bauprogrammen der Jahre 1988 bis 1991 waren regelmässig Teilkredite von 25 bis 30 Millionen Franken für diese Anlage enthalten. Der National- rat wurde 1990 an einer geheimen Sitzung über Details orien- tiert (AB 1990 N 1097). Die Gesamtsumme von rund 250 Millio- nen Franken wurde an der öffentlichen Sitzung bekanntgege- ben. 1991 - also letztes Jahr - wurde nochmals über das Bau- vorhaben diskutiert.
Aufgrund dieser Vorgeschichte können wir davon ausgehen, dass das Parlament dem Bauvorhaben grundsätzlich zuge- stimmt hat, allerdings erst, nachdem schon sehr viel gebaut und eine Einstellung der Bauarbeiten fast nicht mehr denkbar war.
Auch die Militärkommission des Ständerates hat - wie mir ge- sagt wurde - damals eine Besichtigung vorgenommen. Der Bundesrat hat aus den Diskussionen von 1990 und 1991 die nötigen Konsequenzen gezogen und beantragt nun den Ver- pflichtungskredit für den ganzen noch zu bauenden Teil. Zu- dem orientiert er offen und detailliert über die Kosten der gan- zen Anlage; wir möchten dafür ausdrücklich danken.
Bis jetzt wurden mit Teilbeträgen 129,8 Millionen Franken be- willigt. Der noch zu bewilligende Kredit beläuft sich auf 138,2 Millionen Franken. Dies ist eine grosse Summe, beson- ders in der heutigen Finanzlage, in der wir überall sparen müs- sen. Die Kommission hat sich die Sache nicht leichtgemacht und alle möglichen Varianten ausdiskutiert.
Zuerst zum Bedürfnis: Bis jetzt verfügte der Bundesrat über keine genügend geschützte Anlage, in welcher er im Kriegs- falle oder in ausserordentlichen Situationen mit seinen Stäben die Regierungstätigkeit weiterführen könnte. In Bern besteht wohl eine Anlage nach Zivilschutznormen, die aber für wenige Tage genügen könnte. Im Alpengebiet benützt der Bundesrat zudem eine ehemalige Militäranlage, die aber ungenügend geschützt ist. Eine zweite ehemalige Militäranlage steht dem Bundesrat ebenfalls zur Verfügung. Diese ist noch weniger ge- eignet als die erste. Hingegen besteht für die oberste militäri- sche Führung eine grosse und moderne unterirdische Anlage. Von dieser Anlage kann dem Bundesrat im Kriegsfall aber nur ein kleiner Teil zur Verfügung gestellt werden.
Aus diesen Gründen hat der Bundesrat 1986 beschlossen, im Alpenraum eine unterirdische Führungsanlage für zivile Füh- rung zu bauen. Neben den Stäben des Bundesrates und der Departemente können auch Radio und Fernsehen in dieser Anlage ihre Arbeit weiterführen. Ein geschützter Führungs- standort ausserhalb von Bern ist notwendig für den Fall eines Krieges, einer Kernkraftwerk-Katastrophe, oder falls der Bun- desrat gewaltsam daran gehindert würde, in Bern zu tagen. Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass für eine sinnvolle Sicherheitspolitik auch geeignete ge- schützte Führungsanlagen notwendig sind, mit den entspre- chenden Kommunikationsmitteln.
Auch wenn die Gefahr eines Grosskrieges zwischen zwei Blöcken in Europa weniger gross ist als in den siebziger oder achtziger Jahren, braucht es eine solche Anlage. Gerade in der heutigen Zeit der vielen Kleinrisiken ist eine gesicherte Führungstätigkeit wichtig. Die Gefahr, dass eine Grossmacht mit Tausenden von Panzern unser Land überrollen wird, ist heute sicher weniger gross als früher. Wir dürfen deshalb mit gutem Gewissen den in «Armee 95» vorgesehenen Abbau bei den Bodentruppen vornehmen.
Die Führung auf höchster Stufe muss aber gerade in der heuti- gen Zeit flexibler und schneller möglich sein.
Der grundsätzliche Bedarf für die Anlage ist für die Kommis-
sion unbestritten, hingegen kann man über die zeitliche Reali- sierung des Vorhabens, die Grösse und den Ausbaustandard durchaus diskutieren. Die aussen- und innenpolitische Lage und auch die Technik haben sich in den letzten Jahren gewal- tig verändert. Dies zwingt uns, gewisse Detailfragen zu über- denken.
Als die Anlage konzipiert wurde, kannte man die Auswirkun- gen in bezug auf «Armee 95» noch nicht. Heute ist es selbst- verständlich, dass diese Auswirkungen berücksichtigt werden müssen. Unser ganzes Sicherheitssystem und unsere ganze Sicherheitspolitik sind langfristig konzipiert; deshalb lässt sich eine kurze Verzögerung - vielleicht aus finanziellen Gründen - verantworten.
Die zeitliche Realisierung ist nach unserer Auffassung Sache des Bundesrates. Wir beraten heute nur den Verpflichtungs- kredit, d. h., wir beschliessen noch nicht, dass der ganze Be- trag nächstes oder übernächstes Jahr ausgegeben werden soll. Es handelt sich um eine obere Limite. Der Bundesrat hat die Kompetenz, die Ausbauarbeiten aus finanziellen oder an- deren Gründen zu erstrecken und allenfalls einen bescheide- neren Ausbaustandard zu beschliessen. Vom Parlament müs- sen zudem die jährlichen Zahlungskredite bewilligt werden. Gegenwärtig werden die Stollenbauarbeiten ausgeführt. Es wäre bautechnisch und finanziell unsinnig, diese Arbeiten zu unterbrechen. Es wurde schon sehr viel Geld verbaut, und die- ses wäre verloren, wenn der eigentliche Stollen- und Kaver- nenbau mit den für diese grossen Ausbruchprofile nötigen, massiven Felssicherungen unterbrochen würde. Die Stollen und Kavernen würden - nach Auskunft von Fachleuten, die wir in der eigenen Kommission haben - bald einmal vom Gebirgs- druck schwer beschädigt.
Hingegen kann der als Stahlkonstruktion vorgesehene Innen- ausbau, d. h. das Haus in der Kaverne, auch etwas später vor- genommen werden. Die entsprechenden Verträge sind noch nicht unterzeichnet. Es entstünde kein baulicher oder finan- zieller Schaden, wenn diese Arbeiten nicht genau nach dem ursprünglichen Zeitplan ausgeführt würden.
Bei allem Verständnis dafür, dass der Projektleiter die Arbeiten gerne vorantreiben würde, muss der Bundesrat diese Frage sehr sorgfältig prüfen. Herr Bundesrat Stich hat dies der Kom- mission auch zugesichert. Auch in bezug auf den Ausbaustan- dard wird der Bundesrat noch einmal über die Bücher gehen. Die Kommission hat überlegt, ob der Innenausbau allenfalls auch erst im Krisenfall mit vorfabrizierten Metallelementen vor- genommen werden könnte. Wir haben aber diese Ueberle- gung fallengelassen. Wir meinen, dass es notwendig ist, jetzt diesen Rahmenkredit zu beschliessen, glauben aber, dass der Bundesrat die Teilkredite allenfalls anderen Prioritäten un- terstellen sollte. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb die Ueberweisung eines entsprechenden Postulates.
Wir beantragen Ihnen einstimmig, den Verpflichtungskredit zu bewilligen. Es ist aber selbstverständlich, dass der Bundesrat beim Zeitplan, bei der Ausgestaltung und bei der Verwendung der Anlage seine Verantwortung in politischer und finanzieller Hinsicht wahrnimmt. Nachdem die Militärkommissionen der beiden Räte dieses Bauvorhaben seit 1987 begleitet und jähr- lich beurteilt haben und die entsprechenden Kredite beantragt worden sind, sehe ich nicht ein, warum nochmals ein Mitbe- richt der Sicherheitspolitischen Kommission eingefordert wer- den soll. Wir haben diesen Antrag von Herrn Rhinow in der Kommission nicht behandelt; aber ich meine, man könnte ohne weiteres darauf verzichten.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.
Rhinow: Mein Antrag, so, wie er Ihnen vorliegt, bezweckt ein- zig und allein, den Verpflichtungskredit von etwas über 138 Millionen Franken für das Bauvorhaben «Gesamtverteidi- gungsanlage für die Landesregierung» der Sicherheitspoliti- schen Kommission zum Mitbericht zu überweisen. Die Auftei- lung des Bundesbeschlusses in einen Beschluss A und einen Beschluss B soll ermöglichen, dass die übrigen Bauvorhaben nicht verzögert werden, sondern die entsprechenden Kredite heute gesprochen werden. Der Bundesrat bezeichnet das Kreditbegehren für die Gesamtverteidigungsanlage zu Recht als Restbegehren, weil mit dem Bau der Anlage vor mehreren
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Jahren begonnen wurde und bereits rund 100 Millionen Fran- ken verbaut worden sind. Die Anlage dient - nach dem Wort- laut der Botschaft (S. 8) - dem geschützten, autonomen Be- trieb der zivilen und militärischen Infrastruktur- und Uebermitt- lungsbedürfnisse der Landesregierung im Krisen- bzw. Kriegsfall.
Nun geht die Planung dieser Anlage auf das Jahr 1986 zurück, auf eine Zeit also, die vor dem Sturz der Berliner Mauer, vor den osteuropäischen Entwicklungen und erst recht vor dem Zerfall der Sowjetunion liegt. In der Zwischenzeit hat sich un- ser Umfeld in sicherheitspolitischer Hinsicht erheblich verän- dert. Die unmittelbare Kriegsgefahr ist bedeutend kleiner ge- worden, während die allgemeine Unsicherheit in einem diffu- sen und weiten Gefahrenspektrum bedeutend grösser gewor- den ist.
Diese Veränderungen sollten meines Erachtens dazu führen, dass die Anforderungen an eine Führungsanlage für die Lan- desregierung neu überprüft werden, und zwar auch vom Par- lament. Dabei bin ich mir wohl bewusst, dass ein Abbruch die- ses Vorhabens völlig unsinnig wäre. Ich stelle Ihnen deshalb, nach Rücksprache mit dem Präsidenten der Sicherheitspoliti- schen Kommission unseres Rates, den Antrag, dieses Ge- schäft der Sicherheitspolitischen Kommission zur Einholung eines Mitberichtes zu überweisen. Nach unserem Kommissio- nensystem ist es primär sie, welche sich zu sicherheitspoliti- schen Fragen zu äussern hat.
Damit möchte ich selbstverständlich die Bedeutung der Arbeit der Kommission für öffentliche Bauten nicht schmälern. Aber ich meine doch, dass die Beurteilung der sicherheitspoliti- schen Aspekte eher in der Zuständigkeit der Sicherheitspoliti- schen Kommission liegen dürfte. Nach meiner Information - vielleicht ist sie nicht vollständig, geschätzter Kollege Uhl- mann - hat sich die Sicherheitspolitische Kommission unse- res Rates hierzu noch nicht geäussert.
Mir scheint, dass wir nach den Umwälzungen in unserem Um- feld und vor allem angesichts der Finanzlage des Bundes die- ses Projekt nicht einfach unbesehen fortschreiben dürfen. Wir sollten nicht dessen Notwendigkeit im Grundsatz - an der ich überhaupt nicht zweifle -, wohl aber dessen Umfang, dessen Ausgestaltung und dessen Realisierungshorizont ernsthaft überprüfen. Dafür ist eine Verzögerung um einige Monate, bis zur nächsten Session, in Kauf zu nehmen.
Wenn ich von Ueberprüfen spreche, möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich persönlich auch davon ausgehe, dass der Bundesrat auf eine neue geschützte Anlage angewiesen ist. Wir sind aber dem Volk, namentlich dem Steuerzahler gegen- über verpflichtet, die Würdigung nach den erfolgten Umwäl- zungen erneut umfassend vorzunehmen. Ich gehe hierin wohl mit Herrn Kollege Uhlmann einig, denn auch er hat ja von ge- wissen Oeffnungen, namentlich von gewissen Anpassungen und möglichen Erstreckungen, gesprochen.
Mir geht es also nur darum, dieses Vorhaben auf einen wei- teren Pfeiler abzustützen, um dem Volk mit ruhigem Gewissen sagen zu können, wir brauchten diese Anlage, sie sei gerecht- fertigt. Dann können wir ihr in der nächsten Session wirklich zustimmen.
Gemperli: Ich bitte Sie, den Antrag Rhinow abzulehnen.
Ich möchte festhalten, dass die Kommission für öffentliche Bauten im Zusammenhang mit Bauvorhaben tatsächlich gele- gentlich Fragen aus andern Sachgebieten zu beurteilen hat Wir sehen selber dieses Spannungsverhältnis in unserer Kom- mission. Wir haben uns auch darüber unterhalten, dass wir in Zukunft unsere Arbeit vielleicht noch etwas anders strukturie- ren müssten. Aber in diesem Falle möchte ich nun doch fest- halten, dass sich die Militärkommission mit diesem Geschäft früher grundsätzlich befasst hat und dass sich die Kommis- sion für öffentliche Bauten mit dieser Angelegenheit erst heute beschäftigt. Das ist auch der Sicherheitspolitischen Kommis- sion klar. Wir haben von dieser Seite überhaupt keinen Hin- weis bekommen, wonach diese Kommission das Geschäft al- lenfalls noch mitbeurteilen möchte. Es war von der Zuständig- keit her auch klar, dass der Antrag durch die Kommission für öffentliche Bauten hier im Rat vertreten werden muss. Das zum formellen Teil.
Nun zum materiellen Teil: Der Kommissionsreferent - unser Kommissionspräsident - hat bereits darauf hingewiesen, dass das Bedürfnis für eine Anlage für die Führungsinfrastruktur des Bundesrates zweifellos ausgewiesen ist Die jetzt beste- hende Anlage genügt nicht, weil sie keinen hinreichenden Schutz gegen Direkttreffer bietet. Aus dieser Ueberlegung ist man ja auch dazu gekommen, jetzt die neue Anlage zu erstel- len. Die entsprechenden Kredite sind Jahr für Jahr bewilligt worden, eben im Wissen darum, dass das Bauvorhaben von der Sache her einem ausgewiesenen Bedürfnis entspricht.
Sicherheitspolitisch - das wird vor allem als Grund angeführt, weshalb man den Bundesbeschluss in zwei Beschlüsse auf- teilen und damit den Beschluss über diese Anlage zurückstel- len will - hat sich die Lage seit dem Entscheid über den Bau zweifellos geändert. Darüber kann nicht diskutiert werden. Wir hatten in der Zwischenzeit den Fall der Berliner Mauer, die Ver- einigung Deutschlands, die formelle Auflösung der Sowjet- union. Zu all diesen Ereignissen ist es gekommen, aber ich glaube nicht, dass grundsätzlich einfach davon gesprochen werden kann, dass damit überhaupt keine Gefährdungssitua- tion mehr gegeben sei.
Nehmen Sie den Zeitpunkt des Erscheinens dieses Berichtes, den 27. Mai 1992, und nehmen Sie den heutigen 7. Dezember 1992: Sie werden unschwer feststellen, dass es in diesem Zeit- raum sicherheitspolitisch eher wieder zu negativen Effekten gekommen ist, dass sich die Lage im sicherheitspolitischen Sektor eher wieder verschlechtert hat.
Wenn wir solche Bauten immer gemäss gewissen sicherheits- politischen Wetterlagen, die sich immer wieder ändern kön- nen, entweder bewilligen oder verschieben, dann kommen wir überhaupt nie zum Ende bei einer Anlage, die sich nach mei- nem Verständnis unter Führungsgesichtspunkten doch als entscheidend und wichtig herausstellt Natürlich ist in Zeiten der Finanzknappheit eine Anlage, deren unmittelbarer Nutzen nicht sofort zu greifen ist, nicht ausserordentlich populär. Aber man kann nicht all das hinausschieben, insbesondere weil es hier um eine wichtige Anlage geht, die im entscheidenden Mo- ment für die Führung unseres Landes wichtig sein kann, um Sicherheit und Vertrauen zu schaffen. Wir haben vorhin davon gesprochen, wie wichtig diese Elemente sind.
Wir wissen alle, dass die Bauarbeiten bereits recht weit fortge- schritten sind aufgrund der Kredite, die erteilt wurden. Es wäre nicht einzusehen, in letzter Konsequenz hier allenfalls einen Bau wieder einzustellen, der bereits so weit gediehen ist Ich persönlich bin aufgrund des Augenscheins überzeugt, dass jede andere Lösung in Zukunft teurer zu stehen käme. Man müsste wieder neu planen, ja man müsste alles wieder von vorne beginnen. Und das würde zweifellos zu einer teureren Lösung führen als diese Millionen, die wir jetzt noch bewilligen müssen. Natürlich machen wir das nicht gern. Wir haben uns auch in der Kommission eingehend darüber unterhalten; aber wir sind überzeugt, dass es völlig falsch wäre, dieses Geschäft jetzt noch einmal aufzuschieben.
Ich möchte Sie daher bitten, dem Antrag Rhinow nicht zuzu- stimmen.
Schoch: Ich bin anderer Meinung als Herr Gemperli und bitte Sie deshalb, dem Antrag von Herrn Rhinow zuzustimmen und sich demgemäss mit der Teilung der Vorlage in zwei Teilbun- desbeschlüsse einverstanden zu erklären. Das aus einem Hauptgrund und zwei Nebengründen.
Der Hauptgrund ist die aktuelle sicherheitspolitische Situation. Herr Rhinow hat es Ihnen bereits dargelegt, und ich kann es nur bestätigen und wiederholen: Das Konzept für die Anlage, über die wir uns unterhalten, ist zu einem Zeitpunkt entstan- den, als im sicherheitspolitischen Bereich noch Voraussetzun gen gegeben waren, die von den heutigen wirklich grundver- schieden sind. Die Gestaltung des Konzeptes für diese Anlage fällt in die erste Hälfte der achtziger Jahre.
Die ganze Vorplanung ist in der ersten Hälfte der achtziger Jahre erfolgt, und die formelle Planung - d. h. die Aufzeich- nung der Pläne und die Ausgestaltung der technischen Grundlagen für den Bau - hat dann im Jahre 1986 ihren An- fang genommen. Das ist aus der Botschaft ersichtlich. Aber das Konzept, das ist viel früher geboren worden, zu einem
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Zeitpunkt, in dem wir uns noch mitten im kalten Krieg be- fanden.
Es ist wohl unbestritten - das ist ja auch von Herrn Gemperli gesagt worden -, dass sich die sicherheitspolitische Situation in der Zwischenzeit wirklich grundlegend verändert hat. Ich weise vorsorglich darauf hin - damit mir dann niemand ent- sprechende Vorhaltungen macht -, dass ich natürlich nicht der Meinung bin, die sicherheitspolitische Lage sei heute der- art idyllisch, bukolisch und rundum nur noch friedlich, dass a priori kein Bedarf mehr für eine derartige Führungsanlage be- stehe. Bewahre! Die sicherheitspolitische Situation ist, im Ge- genteil - davon bin ich zutiefst überzeugt -, sogar unsicherer geworden, als sie es vor vielleicht zwanzig Jahren oder vor fünfzehn Jahren war. Die Entwicklungen können heute ra- scher gehen, und sie können unerwartetere Dimensionen er- reichen und unerwartetere Richtungen einschlagen als je. Aber sie ist jedenfalls anders, als sie es früher war. Und gerade das ist entscheidend und ausschlaggebend.
Deswegen ist eine Ueberprüfung notwendig. Und gerade des- wegen fühle ich mich nicht nur in meiner Eigenschaft als Parla- mentarier, sondern auch in meiner Eigenschaft als Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission dazu verpflichtet, diese Anlage, das Konzept, das dieser Anlage zugrunde liegt, einer sicherheitspolitischen Ueberprüfung zuzuführen, und zwar einer Ueberprüfung, die nach meinem Verständnis das Gesamtkonzept der Führung erfassen muss, die auch Rück- sicht darauf nehmen muss, dass mittlerweile die «Armee 95» Platz gegriffen hat und - das ist ja gesagt worden - dass die «Armee 95» seinerzeit zum Beispiel noch überhaupt nicht ein- mal am Horizont abzusehen war, als man das Konzept für diese Anlage erarbeitet hat. Wir müssen verhindern, dass auf- grund von nicht mehr aktuellen Bedrohungsanalysen Aufwen- dungen betrieben werden, die sehr beträchtliche Ausmasse annehmen, die aber möglicherweise nicht mehr zeitgemäss und nicht mehr lagegerecht sind.
Die Ueberprüfung durch die Sicherheitspolitische Kommis- sion würde einige - wenn auch nicht abschliessende - Ge- währ dafür bieten, dass sinnvolle Entscheidungen getroffen werden, und zwar in allen Teilfragen: in der Frage des Standor- tes, in der Frage der technischen Ausgestaltung und in der Frage der Organisation eines derartigen Führungsbetriebes. Das sind alles Fragen, die sicherheitspolitisch einer Ueberprü- fung unterzogen werden müssen.
Der zweite Aspekt wäre derjenige der parlamentarischen Mit- wirkung: Ich habe Ihnen gesagt, das Konzept für diese Füh- rungsanlage stammt aus der ersten Hälfte der achtziger Jahre. Das war noch vor den PUK-Zeiten, das waren P-26- und P-27- Zeiten. Diese Mentalität stand der Bewilligung der ersten 130 Millionen Franken, die wir beschlossen haben, zu Gevatter. Es ist nicht so, wie Herr Gemperli das geltend macht, dass die damalige Militärkommission die Kredite beraten hätte - keine Rede davon! Zum ersten Mal stand in der vertraulichen Bei- lage 1991 zum militärischen Bauprogramm überhaupt ein Text zu diesen Kreditanträgen. Vorher war auch in den vertrauli- chen Sonderbeilagen kein erläuternder Text enthalten. Ich muss mir heute den Vorwurf machen, dass wir damals nicht nachgefragt haben. Im Jahre 1991 ist zum ersten Mal ein Text enthalten. Es sind sechseinhalb Zeilen, mehr nicht Darüber sind wir im Jahre 1991 - wir jedenfalls, der Nationalrat nicht - hinweggegangen.
Auch aus dieser Sicht muss die Ueberprüfung stattfinden, denn über das, was wir seinerzeit als Verpflichtungskredite be- willigt haben, waren wir uns nicht im klaren. Ich muss Herrn Uhlmann in diesem Zusammenhang für seine sehr offenen und sehr klaren Ausführungen ausdrücklich danken. Ich habe mich gefreut darüber, dass er Fragen aufgeworfen hat und den Finger auf die nicht ganz eindeutige Situation gelegt hat. Ich gelange nur zu anderen Schlüssen als er. Aber Herr Uhl- mann hat mindestens die Situation klar so aufgezeigt, wie sie sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht präsentiert.
Ich möchte noch einen dritten Aspekt aufzeigen. Wir diskutie- ren heute über Verpflichtungskredite, und nur über Verpflich- tungskredite. Aber gerade bei der Bewilligung von Verpflich- tungskrediten liegt doch - das sage ich vor allem Herrn Bun- desrat Stich - das finanzpolitische Unheil, mit dem wir uns
heute auseinandersetzen: Wir beschliessen auf der einen Seite bereitwillig unablässig Verpflichtungskredite und ma- chen handkehrum in der gleichen Woche zum Teil notfallmäs- sige Kürzungsübungen, indem wir die Zahlungskredite linear kürzen. Wir müssen doch bei den Verpflichtungskrediten mit Denken beginnen, wir müssen dann die einschlägigen Sach- kommissionen auf die einschlägigen Geschäfte ansetzen und müssen verhindern, dass in rauhen Mengen Verpflichtungs- kredite bewilligt werden, die später nicht mehr finanziert wer- den können oder bei denen wir die Zahlungskredite kürzen müssen!
In diesem Zusammenhang möchte ich an Herrn Gemperli eine Bemerkung richten: Es ist nicht so, dass mit einem Unter- bruch oder einem Aufschub um vielleicht vier, fünf oder sechs Monate ein Schaden entstehen würde. Wenn Sie die Anlage besichtigt haben, dann wissen Sie, dass jetzt der erste Teil, der Zugangsstollen und der Felsausbruch, im Bau begriffen ist und dass das, worüber wir jetzt diskutieren, der Innenausbau ist. Mit dem Innenausbau können wir zu jedem beliebigen Zeit- punkt ansetzen. Damit können wir beginnen, wann immer wir wollen, ohne dass deswegen ein finanzieller Schaden entste- hen würde. Das, was an Krediten bereits beschlossen und be- willigt worden ist, genügt für den Abschluss der Ausbruchar- beiten am Stollen und für die notwendigen elementaren Siche- rungsmassnahmen. Das, was heute zur Diskussion steht, ist der Innenausbau. Einen Aufschub um einige Monate erträgt es hier nicht ohne weiteres.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Rhinow zuzustimmen.
Ruesch: Ich muss Ihnen sagen: Ich verstehe den Angriff, den Herr Schoch heute mit seinem Schildknappen, Herrn Rhinow, in diesem Rate lanciert, überhaupt nicht. Wenn es wirklich ein Anliegen der Kommission Schoch gewesen wäre, sicherheits- politisch dieses Thema nochmals zu diskutieren, wäre es die Art des feinen Mannes gewesen, das bei der KöB anzubegeh- ren, und sie hätte zweifellos im Rahmen ihrer Beratungen ge- sagt: «Gut, die Sicherheitspolitische Kommission schaut das Geschäft auch einmal an und macht uns einen Vorschlag.» Heute damit zu kommen, gewissermassen aus dem Busch, mag vielleicht moderner Kriegführung entsprechen, ist aber meines Erachtens nicht Stil dieses Rates.
Wer hat diesen Bunker nicht schon besichtigt? Es gibt vier Stu- fen der Geheimhaltung. Erstens: vertraulich; zweitens: ge- heim. Die dritte Stufe heisst: streng geheim; die vierte Stufe: öffentlich. So ist es bei diesem Bunker. Die meisten Kommis- sionen haben ihn schon besichtigt und sich über das Konzept unterrichten lassen. Die Finanzdelegation war letztes Jahr dort und hat diese Baustelle und alle ähnlichen Anlagen im Alpen- raum, die die Armee besitzt und die schon erstellt sind, zum Vergleich besichtigt - aber auch die bisherige Anlage des Bundesrates. Anschliessend wurde darüber diskutiert und festgestellt, dass die Bedrohungslage inzwischen so ist, dass man diesen Bunker nicht in erster Priorität bauen würde; in der heutigen Lage würde man andere Prioritäten sehen.
Aber dieser Bunker ist jetzt im Bau. Frage: Muss er noch ein- mal überprüft werden? Was hat sich in bezug auf diesen Bun- ker seit dem Fall der Berliner Mauer verändert? Einzig die zeitli- che Dringlichkeit. Wir hatten früher im Falle eines europäi- schen Krieges eine Vorwarnzeit von Tagen und Wochen; heute dauert die Vorwarnzeit Jahre. Aber es ist ein Irrtum zu glauben, Kriege seien auf dieser Welt für alle Zeiten bis zum Jahre 3000 ausgeschlossen.
Herr Schoch hat selbst zugegeben, dass wir in einer diffusen sicherheitspolitischen Lage sind. Ich erinnere daran, dass Bo- ris Jelzin kürzlich erklärt hat, das Militärbudget werde nicht ge- kürzt und die Investitionen würden nächstes Jahr um 10 Pro- zent erweitert. Das ist offenbar der Tarif, der in Russland gilt. Russland ist dieses, nächstes und übernächstes Jahr nicht fä- hig, einen Angriff nach Westen durchzuführen. Wie sieht die Sache in 10, 20 Jahren aus?
Dieser Bunker wird für den schlimmsten Fall gebaut, für den wir auch noch Panzer und Flugzeuge haben. Er wird nicht für den Fall einer Bedrohung durch Migration und Terrorismus gebaut. Jene Führung können wir von Bern aus weiterhin durchaus aufrechterhalten. Der Bunker wird für den schlimm-
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sten Fall gebaut - auch für den Fall einer Nuklearkatastrophe, die vielleicht von heute auf morgen eintreten könnte, bei der die Vorwarnzeit null ist. Aus diesen Gründen ist eine sicher- heitspolitische Neuüberprüfung dieses Bunkers unnötig.
Wenn Sie, Herr Schoch, sogar den Standort in die Ueberprü- fung miteinbeziehen wollen, dann wollen Sie den Bunker tor- pedieren. Dann müssen Sie aufhören, und die 120 Millionen Franken sind verloren. Offenbar geht es hier doch um mehr als nur um Details der Ueberprüfung, wie sie Herr Rhinow ange- tönt hat.
Nach allem, was ich selbst gesehen habe, gibt es heute nur noch eines: die Anlage fertigbauen. Den Rhythmus soll der Bundesrat bestimmen. Man kann ihn aufgrund der zeitlich nicht aktuellen Bedrohung verlangsamen, aber es wäre ein schwerer Fehler, wenn wir die investierten Gelder einfach ab- schreiben würden, wenn die Anlage jetzt nicht fertiggestellt werden kann.
Ich empfehle Ihnen, den Antrag Rhinow abzulehnen.
Rhinow: Ich bin etwas überrascht und erstaunt über die Hef- tigkeit und auch über die teilweise vorgebrachte Spitzfindig- keit, mit der nun mein Antrag bekämpft wird. Natürlich kann man immer verschiedener Meinung sein, das respektieren wir in diesem Rat. Aber es ist ein starkes Stück, einem Kollegen vorzuwerfen, er sei der Schildknappe eines anderen, wenn er der Kommission nicht angehört und deshalb auch keine Gele- genheit gehabt hat, vorher einen Antrag zu stellen. Wenn das dem Stil des Rates widersprechen sollte, Herr Rüesch, dann müssen Sie sich einmal darüber Gedanken machen, was zum Stil des Rates gehört. Jedenfalls gehört dazu, einen Antrag stellen zu dürfen, ohne solche - ich möchte doch sagen - un- feinen Aeusserungen entgegennehmen zu müssen. Das zum ersten.
Und jetzt zu den Argumenten. Ich bin auch hier erstaunt - ich muss das auch Herrn Gemperli sagen -, denn ich habe nie be- stritten, dass es eine solche Anlage braucht. Ich habe nie be- stritten - ich kann wirklich nochmals sagen, was ich vorhin ausgeführt habe -, dass die allgemeine Unsicherheit in einem diffusen und weiten Gefahrenspektrum bedeutend grösser geworden ist. Deshalb Vorwürfe entgegennehmen zu müs- sen, dass man die sicherheitspolitischen Gefahren nicht kenne oder verleugne oder gar meine, es gebe bis ins Jahr 3000 keine Kriege mehr - das finde ich doch etwas seltsam und fehl am Platz.
Ich habe nie verlangt, dass dieser Führungsbunker «abgebro- chen», dass mit ihm aufgehört werden soll. Solche Erwägun- gen haben mit meinem Antrag überhaupt nichts zu tun. Und ich fühle mich einmal mehr in die Zeit des kalten Krieges zu- rückversetzt, wenn man als Ratsmitglied nicht einmal mehr verlangen darf, dass ein Projekt im Rahmen der Sicherheitspo- litik von einer Kommission dieses Rates nochmals näher an- gesehen wird. Wenn das schon in die Nähe des Landesverra- tes gehört - wie ich diesen Voten indirekt entnommen habe -, dann frage ich mich wirklich, wo wir stehen.
Mein Antrag geht nur dahin, die Sicherheitspolitische Kommis- sion zu bitten, diese Dinge noch einmal anzusehen. Dann kön- nen wir in der nächsten Session darüber befinden.
Schoch: Ich muss Herrn Ruesch auch noch ein Wort sagen. Herr Ruesch hat formuliert, es wäre die Art des feinen Mannes gewesen, vor der heutigen Ratssitzung die Fühler zur Kom- mission für öffentliche Bauten auszustrecken.
Auch wenn mich Herr Ruesch offenbar - wie ich seinen Aus- führungen entnehme - zu den unfeinen Männern zählt, möchte ich hier festhalten, dass ich sehr wohl die Fühler zu dieser Kommission ausgestreckt habe und in ständigem Kon- takt mit dem Vertreter meiner Fraktion in der KöB stand, mit ihm die Sache auch vorbesprochen habe. Aber wenn die Bau- tenkommission ihre Sitzung vier Tage vor Beginn der Session durchführt, ist es eben nicht mehr möglich, konkrete Anliegen auf Kommissionsebene auszuhandeln. Das an die Adresse von Herrn Ruesch.
Rüesch: Ich halte daran fest, dass es zum Stil der neuen Kom- missionsordnung gehört, dass jeder Kommissionspräsident,
der eine Vorlage sieht, die nicht in seinen Wirkungsbereich ge- hört, auf die er aber einwirken möchte, nach Erscheinen der Vorlage mit dem betreffenden zuständigen Kommissionsprä- sidenten Fühlung aufnimmt. Nur so funktioniert unser Kom- missionensystem, und darum geht es mir.
M. Couchepin, chancelier de la Confédération: Je constate que le principe de la terminaison des travaux n'est pas discuté. Je ne vais donc pas vous expliquer les raisons économiques et politiques qui peuvent en justifier la poursuite.
En ce qui concerne la proposition de M. Rhinow, le président de la commission l'a relevé, jusqu'à l'établissement du budget 1993, ces travaux émargeaient au chapitre du Département militaire fédéral et, pour des raisons de sécurité, ils avaient été débités en tranches annuelles pour être chaque fois présentés à la Commission des affaires militaires. Il est donc bien exact que la Commission des affaires militaires de l'époque, qui s'appelle maintenant Commission de la politique de sécurité, a, sept fois déjà, donné son préavis. La dernière fois, c'était l'année passée, et elle l'a fait après que des visites eurent été opérées sur les lieux. En particulier, j'ai la liste des visiteurs de ce chantier. En effet, le 19 novembre 1990, MM. Küchler, Bé- guin, Cottier, Gadient, Gautier, Huber, Mme Jaggi, MM. Lau- ber, Rhinow, Schoch, (Zwischenruf Schoch: Das ist falsch!) Ziegler Oswald ont visité le chantier. A cela s'ajoute - M. Ruesch l'a précisé - que les membres de la Délégation des finances ont également examiné ce chantier et se sont expri- més. En tenant compte du fait que certains députés sont mem- bres de plusieurs commissions, j'ai constaté que 22 con- seillers aux Etats ont déjà eu l'occasion de se prononcer sur cette affaire. C'est près du 50 pour cent du Conseil des Etats. Je me demande donc si, véritablement, il n'est pas superflu de demander encore l'avis de la Commission de la politique sé- curité.
En effet, encore une fois, cette commission s'est prononcée sept fois et on lui demanderait pour la huitième fois de s'expri- mer. Je le précise, parce que cela a des conséquences dilatoi- res. Nous sommes actuellement, vous l'avez entendu, dans un moment important de ce chantier. La fin des travaux d'exca- vation approche et nous devons prendre des décisions pour savoir si oui ou non on fera des constructions, et lesquelles, à l'intérieur de ces cavernes. Nous devons donc adjuger des tra- vaux. Nous avons promis au Conseil national que nous allions examiner notamment la proposition de M. Meyer Theo, conseiller national, pour savoir s'il est meilleur marché de tra- vailler avec des constructions préfabriquées. Cette étude est presque terminée, j'en aurai les résultats d'ici quelques jours. Mais nous devons adjuger des travaux de construction si, comme vous semblez en être d'accord, les travaux doivent se poursuivre.
Les offres que nous avons ne sont pas valables éternellement, elles sont valables jusqu'à la fin de l'année. A cela s'ajoute le fait qu'un retard de trois ou quatre mois dans le chantier entraî- nerait des augmentations au niveau des salaires, des aug- mentations dans le cadre de la location ou de l'utilisation pour rien et pendant un temps de quatre à cinq mois d'installations de chantier, dont on estime qu'elles coûtent à peu près 100 000 francs par mois. J'ai fait chiffrer le coût des quatre mois de retard que représente la proposition de M. Rhinow: on oscille entre 1,5 et 2 millions de francs de supplément.
Alors sachant que vingt-deux d'entre vous ont déjà donné un préavis, sachant que la Commission des affaires militaires, ac- tuellement Commission de la politique de sécurité, a, sept fois de suite, donné son préavis favorable, sachant que la solution que vous proposez, Monsieur Rhinow, va coûter environ 2 millions de francs de plus, je me demande comment vous voulez que je motive mes collaborateurs, à qui j'ai demandé de gratter chaque centime pour réduire les dépenses pour ra- mener à la manière la plus spartiate, si je peux dire, les installa- tions. Comment voulez-vous que je les motive si vous voulez redemander encore une huitième fois l'avis d'une commis- sion, qui s'est déjà exprimée sept fois, en faisant ainsi une dé- pense supplémentaire de 2 millions? Comment voulez-vous que je motive mes collaborateurs si ceux qui ont visité le chan- tier - et vous en étiez, Monsieur Rhinow, d'après la liste que
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j'ai - en 1990, attendent 1992 pour dire qu'il faut se reposer des questions sur ces travaux? J'aurai beaucoup de peine à leur demander de poursuivre leur travail soigneux qui a déjà permis de trouver à peu près 30 millions de réduction sur le to- tal qui était prévu en 1986.
Je vous demande donc de ne pas suivre la proposition de M. Rhinow et d'approuver ce crédit, dont, une fois encore, je promets qu'il sera utilisé avec la plus grande parcimonie.
Schoch: Ich muss hier mit aller Deutlichkeit und mit allem Nachdruck zu Protokoll geben, dass ich noch nie in dieser An- lage war. Ich weiss nicht, wo sie sich befindet, aber ich meine, die Bundeskanzlei müsse offenbar das System der Zutritts- kontrolle überprüfen. Da ist etwas unklar.
Abs. 1, 2 Bst. a - Al. 1, 2 let. a
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Rhinow
24 Stimmen 9 Stimmen
Abs. 2 Bst. b - Al. 2 let. b
Bisig, Berichterstatter: Im Auftrag der Kommission für öffentli- che Bauten berichte ich über Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben b und c des Bundesbeschlusses über zivile Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb.
Buchstabe b beinhaltet einen Gesamtkredit von 119,43 Millio- nen Franken für Bauvorhaben der Eidgenössischen Techni- schen Hochschulen und der mit ihnen verbundenen For- schungsanstalten.
Im Buchstaben c werden 11,9 Millionen Franken für einen Grundstücks- und Liegenschaftserwerb auf dem Hochschul- areal ETHZ-Hönggerberg anbegehrt.
Zu den Bauvorhaben der Eidgenössischen Technischen Hochschulen und ihren Forschungsanstalten, also zu Buch- stabe b der Vorlage.
Vorerst zur ETH Zürich: Der Gesamtkredit für die ETH Zürich von total 60,4 Millionen Franken gliedert sich in drei Teilkre- dite. Sie betreffen erstens die 3. Ausbauetappe der ETHZ auf dem Hönggerberg für Vorbereitungsmassnahmen und Infra- strukturanpassungen, zweitens die Sanierung und Anpas- sung des Naturwissenschaftlichen Gebäudes West im ETHZ- Zentrum und drittens eine Erneuerung der Telefonzentralen und des Basisnetzwerks für die Datenkommunikation der ETHZ.
Wie im Nationalrat gab auch in unserer Kommission der Teil- kredit für die 3. Ausbauetappe am meisten zu reden. Zwar handelt es sich dabei lediglich um den relativ bescheidenen Betrag von 19,7 Millionen Franken. Das dicke Ende kommt aber noch, wird doch damit ein Investitionsvolumen von im- merhin 875 Millionen Franken ausgelöst, ein für Hochbauten ungewohnt hoher Betrag. Den Kreditantrag von etwa 505 Mil- lionen Franken für die erste Phase dieses Ausbauprojektes werden wir im Rahmen der zivilen Baubotschaft 1993, also nächstes Jahr, behandeln. Es darf also nicht übersehen wer- den, dass wir mit dem heutigen Kredit auch dem Konzept zu- stimmen, und dies in Kenntnis der wirtschaftlichen Folgen. Es wird grundsätzlich von niemandem bestritten, dass ein Aus- bau der ETHZ auf dem Hönggerberg unumgänglich ist, zeigt doch die Entwicklung der ETH Zürich seit dem Bezug des letz- ten grösseren Neubaus im Jahre 1979 diese Notwendigkeit eindeutig auf. Standen damals, 1979, für 7176 Studierende noch 260 000 Quadratmeter Hauptnutzfläche zur Verfügung, so drängten sich 1991 11 238 Studierende, also 56,6 Prozent mehr, auf lediglich 287 000 Quadratmeter Hauptnutzfläche oder nur 10 Prozent zusätzlicher Nutzfläche. Ein unhaltbarer Zustand!
Bei einer Plafonierung der Zahl der Studierenden auf 12 000 bis zum Jahre 2000 ist die Erweiterung im Rahmen der 3. Aus- bauetappe um 34 000 Quadratmeter für die erste Phase, um 14 000 Quadratmeter für die zweite Phase und um 5000 bis 7000 Quadratmeter in einer späteren, dritten Phase zwingend. Anhand von ausführlichen und detaillierten Unterlagen haben wir uns von der Seriosität der Planung überzeugen lassen.
Das Problem ist weniger in der Grundlagenplanung als viel- mehr darin zu sehen, wie das heute vorliegende Projekt zu- stande kam. Ich möchte gleich zum voraus feststellen, dass hier Probleme um der Probleme willen geschaffen worden sind, dass es in diesem Zusammenhang um persönliche und vielleicht noch arbeitsmarktliche Interessen geht.
Zur Planungsgeschichte: Aufgrund der Vorbereitungsarbeiten wurde im Jahre 1988 durch das Amt für Bundesbauten ein öf- fentlicher Richtplan-Ideenwettbewerb ausgeschrieben. Nach Ueberarbeitung der drei erstprämierten Projekte wurde Ende 1989 der ausgearbeitete Richtplan dem Stadtrat eingereicht und von diesem in der Folge bestätigt, dass die wesentlichen planerischen und städtebaulichen Anliegen berücksichtigt seien.
Nach einem öffentlichen Präqualifikationsverfahren konnten zwanzig Architekten im Jahre 1990 zu einem Projektwettbe- werb für die Verlegung der Departemente Chemie und Werk- stoffe auf den Hönggerberg eingeladen werden. 1991 wurden die drei erstprämierten Projekte überarbeitet und durch eine Expertenkommission beurteilt. Der Entscheid fiel zugunsten des Projektes der Architekten Campi/Pessina aus. Diesem Entscheid wollten sich ein Jury-Mitglied sowie der Architekt der 1. Ausbauetappe und einige weitere Persönlichkeiten nicht unterziehen. Eine Beschwerde an die Wettbewerbskom- mission des SIA wegen Verstosses gegen die Wettbewerbs- ordnung bezüglich Interessenkollision und Verletzung der An- onymität wurde von dieser vollumfänglich abgelehnt.
Auch die vom AFB-Direktor gegen sich selbst beantragte Disziplinaruntersuchung ergab keinen negativen Befund. Die Stadt Zürich und auch der Bund Schweizer Architekten (BSA) stehen zum Jury-Entscheid respektive zum vorliegenden Projekt.
Im Auftrag der KöB stelle ich fest, dass es wohl kaum Aufgabe des Parlaments sein kann, über Planungsverfahren im allge- meinen und Architekturwettbewerbe im besonderen zu befin- den. Unser Auftritt beschränkt sich auf die Behandlung der Baukreditbegehren. Das mag dann und wann unbefriedigend sein, ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir uns eine ge- wisse Selbstbeschränkung auferlegen müssen. Sicher müs- sen wir uns nicht auf die Zustimmung zu einem Baukredit oder die Ablehnung eines Baukredites einengen lassen. Auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis sollte von uns sehr genau überprüft werden. Mit Architektur hat das aber nur dann etwas zu tun, wenn der Aspekt der Wirtschaftlichkeit von den Planungsgre- mien offensichtlich sträflich vernachlässigt wurde.
Damit bleibt für uns also noch die Frage zu beantworten, ob das vorliegende Projekt den Kriterien der Zweckmässigkeit und der Kostengünstigkeit genügt. Ueber die Zweckmässig- keit äussern sich die zukünftigen Benützer nur positiv, und über die Kostengünstigkeit erlaube ich mir ein eigenes Urteil. In dieser Beziehung schneidet das Projekt Campi/Pessina ausgezeichnet ab, mindestens soweit die heute vorliegenden Unterlagen eine Beurteilung zulassen. Nicht nur die beschei- dene Landbeanspruchung ist von Bedeutung. Die kompakte Baumasse verspricht kurze Wege, knappe Erschliessungen und eine minimalisierte Aussenhaut. Günstige Bau- und Un- terhaltsaufwendungen sind die Folge davon. Auch ökologi- schen Forderungen vermag ein kompaktes Projekt am besten zu entsprechen.
Nach reiflichem Abwägen aller Argumente und ausgiebiger Orientierung vor Ort kam die Kommission für öffentliche Bau- ten zum einstimmigen Ergebnis, dass dem Projekt 3. Ausbau- etappe der ETHZ auf dem Hönggerberg und damit dem heute zu bewilligenden Kredit von 19,7 Millionen Franken für Vorbe- reitungsmassnahmen und Infrastrukturanpassungen zuge- stimmt werden kann. Ueber die Details werden wir uns näch- stes Jahr im Rahmen der Behandlung des Baukredites unter- halten können und unterhalten müssen.
Zum Kredit von 21 Millionen Franken für die Sanierung des Naturwissenschaftlichen Gebäudes West im ETHZ-Zentrum: Die Gebäudehülle muss dringend saniert werden, und die vor- gesehene Umnutzung verlangt entsprechende Anpassungen. Der Bau, Jahrgang 1916, ist auch im Innern veraltet und total überholungsbedürftig. Mit dem Umzug des Instituts für Phar- mazie in das neue Institutsgebäude auf dem Areal Irchel der
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Universität Zürich ergibt sich die Möglichkeit, das freiwer- dende Naturwissenschaftliche Gebäude West dieser notwen- digen Verjüngungskur zu unterziehen. Die Köß beantragt Zu- stimmung zum Kreditbegehren.
Beim dritten Teilkredit, bei der Erneuerung der Telefonzentra- len und des Basisnetzwerks für die Datenkommunikation der ETHZ, handelt es sich um eine Notwendigkeit, die mit der räumlich weit gestreuten Verteilung der drei ETHZ-Standorte zusammenhängt. Die Kommunikationsfähigkeit ist für eine Hochschule eine absolute Notwendigkeit, können doch sonst Forschungs- und Lehrauftrag nicht erfüllt werden. Ich erspare Ihnen und mir die technischen Details. Sie finden diese Erläu- terungen in der Botschaft.
Die KöB hat sich von der Notwendigkeit und vor allem von der Dringlichkeit des Vorhabens überzeugen lassen und emp- fiehlt Ihnen, dem Kredit von 19,7 Millionen Franken zuzu- stimmen.
Zu den Bauvorhaben der ETH Lausanne: Bei diesem Kreditbe- gehren von 22,63 Millionen Franken geht es um die sechste Phase der zweiten Etappe. Sie umfasst die Erweiterung des Mathematikgebäudes sowie Infrastrukturanlagen. Mit der Uebernahme der EPUL durch den Bund im Jahre 1968 wurde die Gesamtverlegung der nun ETH Lausanne heissenden Schule nach Ecublens in die Wege geleitet. Sie sollte 1993 ih- ren Abschluss finden. Dieses Ziel wird im wesentlichen er- reicht. Lediglich die Architekturabteilung verbleibt vorläufig im Stadtzentrum.
In einer ersten Bauetappe fielen Gesamtkosten von 555,811 Millionen Franken an, für die zweite Etappe wurden bisher für die ersten fünf Phasen total 747,475 Millionen Franken bewil- ligt. Nach Abschluss der jetzt zur Diskussion stehenden sech- sten Phase werden noch die Verlegung der Architekturabtei- lung, einige Verwaltungsbauten und Infrastrukturanlagen zu realisieren sein.
Auch in Lausanne steigt die Zahl der Studierenden ständig an. Waren es 1980 noch 2157, so sind 1991 bereits 4063 Studen- ten zu verzeichnen; 70 Prozent davon sind Schweizer. Der Raumbedarf ist also ausgewiesen, diese Frage stand in der KöB auch nicht zur Diskussion.
Im Gegensatz zur 3. Ausbauetappe der ETHZ auf dem Höng- gerberg ist bei diesem Bauvorhaben nicht über einen Architek- tenstreit zu befinden. Bewilligt werden müssen 17,45 Millionen Franken für die Erweiterung des Zentralen Informatikdienstes und des Departementes für Mathematik, 3,35 Millionen Fran- ken für Infrastrukturanlagen, d. h. Strassen, Wege und einen Anschluss an die Heizzentrale, 1,02 Millionen Franken für all- gemeine Kosten wie Baubewilligungen, Anschlussgebühren usw. und letztlich 810000 Franken für Unvorhergesehenes. Die Kommission für öffentliche Bauten beurteilt das Kreditbe- gehren als ausgewiesen, und wir beantragen Zustimmung. Die Baukredite für den Abschluss der 2. Bauetappe werden dem Parlament voraussichtlich mit den Baubotschaften 1994 und 1996 vorgelegt.
Das dritte Kreditbegehren für die Bauvorhaben der Eidgenös sischen Technischen Hochschulen und der mit ihnen verbun- denen Forschungsanstalten betrifft den Neubau eines Labors für Haustechnik auf dem Areal der Empa in Dübendorf. Die ähnlich gelagerten Interessen der Empa und der ETH Zürich auf den Gebieten der Haustechnik und der Energiesysteme führten 1987 zur engen Zusammenarbeit. Das nun vorlie- gende Projekt soll sowohl den Bedürfnissen der Empa wie auch der beiden ETH-Professuren auf diesem Gebiet Rech- nung tragen. Seine Kosten sind mit 36,4 Millionen Franken veranschlagt.
Die Professur für Haustechnik der Architekturabteilung der ETH Zürich benötigt für die Forschung in den technischen Fachrichtungen Lüftung, Heizung, Elektro- und Sanitäranla- gen, Büros und bewohnte Forschungs- und Versuchsräume. Das gleiche gilt für das Institut für Energietechnik der ETH und für die Abteilungen Akustik, Informatik und Elektronikmess- technik der Empa. Für grössere Weiterbildungsveranstaltun- gen fehlt bei der Empa ein Versammlungsraum mit der Kapazi- tät von 150 bis 200 Personen. Von den veranschlagten Kosten entfallen 29,8 Millionen Franken auf den Bau und 6,6 Millionen auf die Erstausstattung.
Die KöB hat sich von der Zweckmässigkeit und Kostengün- stigkeit dieses Projekts überzeugen lassen und beantragt Zu- stimmung.
Für sämtliche Bauvorhaben der Eidgenössischen Techni- schen Hochschulen und der mit ihnen verbundenen For- schungsanstalten resultiert somit ein Kreditbegehren von total 119,43 Millionen Franken gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchsta- be b der Vorlage.
Angenommen - Adopté
Abs. 2 Bst. c - Al. 2 let. c
Bisig, Berichterstatter: Buchstabe c verlangt einen Kredit von 11,9 Millionen Franken für einen Grundstücks- und Liegen- schaftserwerb auf dem Hochschulareal der ETHZ-Höngger- berg. Das Grundstück mit einer Fläche von 3839 Quadratme- ter liegt, wie Sie aus der Botschaft ersehen können, inmitten des Hochschulgeländes. Es umfasst eine Lagerhalle mit Ma- gazin für ein Kundenmaurergeschäft und ein Dreifamilien- haus. Die KöB konnte sich vorerst mit den übertrieben schei- nenden Kosten von über 3000 Franken pro Quadratmeter gar nicht befreunden, auch wenn der Erwerb des Grundstücks als unumgänglich beurteilt wurde. Man konnte sich anfänglich nicht des Eindrucks erwehren, dass hier eine gegebene Situa- tion schamlos ausgenutzt wird. Vor allem mussten sich die Verantwortlichen den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die Möglichkeit eines Realersatzes nicht rechtzeitig erkannt und in die Wege geleitet hätten.
Allein, die Fakten ergaben letztlich ein anderes Bild: Das Drama um den Erwerb der Liegenschaft Hertsch begann vor 30 Jahren. Damals scheiterten die Verhandlungen an nicht auftreibbarem Realersatz einerseits und am damals für zu hoch bewerteten Preis von 1,4 Millionen Franken anderseits. Ein im gleichen Jahr eingeleitetes Expropriationsverfahren musste 12 Jahre später erfolglos abgebrochen werden.
1986 wurden die Verhandlungen erneut und unter denkbar schlechten Voraussetzungen wieder aufgenommen, wusste damals doch der Liegenschaftseigentümer nicht einmal etwas vom Abbruch des Enteignungsverfahrens. Abklärungen von vier Varianten für einen Realersatz blieben erneut erfolglos. Eine Verkehrswertschätzung der Fides-Treuhand ergab 1990 einen Betrag von 11,4 Millionen Franken, und der Eigentümer war letztlich mit 13,1 Millionen inklusive Zins ab Vertragsab- schluss einverstanden. Das Geschäft fand Aufnahme in der Baubotschaft 1990, wurde dann aber zurückgezogen, und die Prüfung der Enteignung wurde in der Folge erneut angeord- net. Dank uneigennützigem Einsatz eines unserer Ratskolle- gen konnte im April 1992 ein Vertrag mit dem reduzierten Be- trag des heutigen Kreditbegehrens abgeschlossen werden. Heute wissen wir, dass der Eigentümer immer nur Realersatz und kein Geld wollte. Letztlich hat er sich nun zur Aufgabe des Geschäftes entschlossen. Eine detaillierte Auflistung der Ko- sten zeigt, dass der Boden mit gut 5 Millionen Franken bewer- tet ist, der Rest sind Liquidationskosten.
In Kenntnis dieser Fakten hat die Kommission für öffentliche Bauten einstimmig beschlossen, Ihnen Zustimmung zum Kre- ditbegehren gemäss Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c zu bean- tragen.
Büttiker: Eigentlich müsste ich bei einer zeitlosen Betrach- tung dieses Geschäftes Rückweisung an den Bundesrat be- antragen. Aber nach einem dreissigjährigen Treten-an-Ort- Verhandlungsmarathon muss man auch aus unternehmeri- scher Sicht zum Schluss gelangen: lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Ich möchte nicht alles wiederholen, was Herr Bisig gesagt hat. Aber wir erinnern uns: Im Dezember 1990 musste der Bundes- rat dieses Geschäft vor dem Nationalrat sang- und klanglos zurückziehen, weil mit dem damaligen Erwerbspreis von 13,2 Millionen Franken und einer Fläche von fast 4000 Qua- dratmetern ein Quadratmeterpreis von rund 3500 Franken re- sultierte. Alt Stadtpräsident Sigmund Widmer ist damals in sei- ner Funktion als Nationalrat angetreten, und das Geschäft wurde zurückgezogen; der Preis wurde als Wucherpreis titu-
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liert - der Bundesrat musste damals versprechen, Enteig- nungsverhandlungen aufzunehmen oder einen neuen Ver- handlungspreis auszuarbeiten.
Nun liegt dieses Geschäft wieder vor dem Rat, ich meine, wenn man das genau anschaut: mit den alten Schwächen und den alten Fragen. Ein Enteignungsverfahren ist nicht durchge- zogen worden. Die Begründung in der Botschaft ist eher schwach, sie geht an der Sache vorbei. Zweitens muss man sagen - und das werden Ihnen alle Immobilienexperten auf dem Platz Zürich bestätigen -: Wenn 13,2 Millionen Franken im Dezember 1990 zuviel waren, dann sind 11,9 Millionen Franken im Jahre 1992 noch überrissener, das muss man auch dazu sagen. Und wenn man nicht alles auf den Quadrat- meterpreis umlegen will, wie das vorhin getan wurde, als das erste Mal eine Zahl genannt wurde, dann frage ich mich, warum man nicht in der Botschaft sauber die einzelnen Teile dieser 11,9 Millionen Franken aufgelistet hat: Landpreis, Liqui- dationspreis, Preis für Mehrfamilienhaus und Lagerhalle. Das alles ist nicht geschehen. Man hat es verpasst, nach dreissig Jahren dem Parlament eine saubere Entscheidungsgrund- lage vorzulegen. Es hat - wie ich bereits gesagt habe - keinen Sinn mehr; ich glaube, wir müssen das abschliessen, aber das Geschäft hat, nach dem, was 1990 im Nationalrat passiert ist, immer noch einen bitteren Nachgeschmack.
Ich möchte dem Bundesrat zum Schluss doch noch drei Fra- gen zu diesem Geschäft stellen:
Wie setzt sich der Gesamtkaufpreis von 11,9 Millionen Fran- ken zusammen?
Warum wurde das Enteignungsverfahren nicht durchge- zogen?
Welche Lehren zieht der Bundesrat aus diesem Negativbei- spiel - so darf man das sicher nennen - helvetischer Lander- werbspolitik?
Bundesrat Stich: Ich kann die Fragen wie folgt beantworten: Warum 11,9 Millionen Franken; wie teilen sich diese auf? Letzt- lich ist es eine Schätzung des gesamten Wertes. Es spielt keine Rolle, ob Sie den Wert nun hier oder dort etwas höher rechnen; darüber gibt es immer wieder Unterschiede in der Betrachtungsweise. Aber insgesamt sind wir zum Schluss ge- kommen, dass 11,9 Millionen Franken der oberste Preis ist, den wir zu zahlen bereit sind. Auf dieser Basis hat man abge- macht
Sie können uns fragen: Warum wurde nicht enteignet? Der Kommissionspräsident hat, glaube ich, die Situation treffend dargelegt. Wenn man einmal dreissig Jahre mit jemandem verhandelt hat, wenn man zwölf Jahre lang ein Enteignungs- verfahren durchgeführt hat, ohne ihn überhaupt zu orientie- ren, dass es in der Zwischenzeit eingestellt worden ist, gibt es auch noch eine Frage nach Treu und Glauben und nach der Redlichkeit der Verhandlungspartner. Man kann nicht jeman- den, nur weil er ein Grundstück hat, schikanieren, das ist nicht möglich; irgendwann einmal muss es ein Ende finden.
Ich selbst hätte in dieser Situation nie ein Enteignungsverfah- ren durchgeführt. Eher hätten wir irgendwo anders ein Bauvor- haben realisiert, als hier noch einmal zu enteignen, das war dem betreffenden Eigentümer nicht mehr zuzumuten, ganz abgesehen davon, dass es rechtlich nicht ganz einfach ist, für ein Grundstück, das man für einen öffentlichen Bau braucht - einen öffentlichen Bau, den man letztlich auch irgendwo an- ders bauen könnte -, überhaupt eine Enteignung durchzufüh- ren. Es ist nicht ganz dasselbe wie bei einer Eisenbahn oder einer Strasse, die muss irgendwo durch, aber einen öffentli- chen Bau kann man zur Not eben verschieben oder verlegen. Deshalb hätte ein Enteignungsverfahren nur zusätzliche Ko- sten verursacht. Es wäre sicher - dies ist meine tiefe Ueberzeu- gung - teurer zu stehen gekommen als der Preis, den wir jetzt abgemacht haben und der dann auch akzeptiert worden ist. Lehren aus dem Negativbeispiel: Man kann rückblickend im- mer sehen, was man hätte besser machen können, vor allem wenn man die damaligen Offerten sieht. Man musste den Kauf dann immer wieder verzögern, weil man nicht genau wusste, ob man das Land tatsächlich braucht oder nicht.
Im nachhinein ist alles viel besser zu beurteilen. Aber solche Situationen wird es immer wieder geben. Wir wissen auch,
dass wir noch an einem anderen Ort ähnliche Probleme zu lö- sen haben, aber diese Probleme sind im Moment nicht aktuell. Gegen Fehler ist vermutlich niemand gefeit, auch eine Verwal- tung nicht. Aber sie soll dann mindestens das Beste daraus machen, um die Sache zu liquidieren. Ich denke, das hat man hier getan.
Angenommen - Adopté
Abs. 2 Bst. d - Al. 2 let. d
Uhlmann, Berichterstatter: Hier handelt es sich vorwiegend um teuerungsbedingte Zusatzkreditbegehren in der Höhe von 36,79 Millionen Franken. Die projektbedingten Mehrkosten, die hauptsächlich teuerungsbedingt sind, werden in der Bot- schaft sorgfältig begründet.
Ich verzichte auf weitere Ausführungen. Die Kommission schliesst sich den Ausführungen in der Botschaft voll und ganz an und beantragt Ihnen, hier ebenfalls zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
Abs. 2 Bst. e - Al. 2 let. e Angenommen - Adopté
Art. 2, 3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat -Au Conseil fédéral
Ad 92.055
Postulat der Kommission für öffentliche Bauten Gesamtverteidigungsanlage für die Regierung. Bericht Postulat de la Commission des constructions publiques Installation de défense générale à l'usage du gouverne- ment. Rapport
Wortlaut des Postulates vom 25. November 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, bis Ende 1993 den Kommis- sionen für öffentliche Bauten des National- und Ständerates ei- nen Bericht zu unterbreiten, in welchem er darlegt, wie und in welchem Umfang das Bauvorhaben «Gesamtverteidigungs- anlage für die Landesregierung» in Friedenszeiten anderwei- tig genutzt werden könnte. Insbesondere soll die Möglichkeit geprüft werden, wie Anlagen mit erhöhtem Schutzbedarf in die Anlage integriert werden können.
Texte du postulat du 25 novembre 1992
Le Conseil fédéral est invité à présenter aux Commissions des constructions publiques des Chambres fédérales, avant la fin 1993, un rapport exposant comment et dans quelle mesure «l'ouvrage de défense générale à l'usage du gouvernement suisse», dont la construction est projetée, pourrait servir à d'autres fins en temps de paix. Il s'agit en particulier de déter- miner comment intégrer des installations nécessitant une haute protection dans cet ouvrage de défense générale.
Initiative parlementaire. Contrôle fédéral des finances
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Uhlmann, Berichterstatter: Ich habe eigentlich die Begrün- dung beim Eintreten und bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a vom Bundesbeschluss zur zivilen Baubotschaft bereits gege- ben. Ich verzichte auf weitere Ausführungen.
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzu- nehmen.
Ueberwiesen - Transmis
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Parlamentarische Initiative (Züger) Revision von Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle
Initiative parlementaire
(Züger) Contrôle fédéral des finances. Révision de l'article 15 de la loi
Bericht und Gesetzentwurf der Kommission des Nationalrates vom 6. April 1992 (BBI V 857) Rapport et projet de loi de la commission du Conseil national du 6 avril 1992 (FF V 829)
Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Juni 1992 (BBI V 861) Avis du Conseil fédéral du 15 juin 1992 (FF V 833)
Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1992 Décision du Conseil national du 19 juin 1992
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Rüesch, Berichterstatter: Bei dieser Vorlage geht es um eine kleine Aenderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössi- sche Finanzkontrolle.
Der Nationalrat hat am 3. Oktober 1991 eine diesbezügliche parlamentarische Initiative von Nationalrat Züger in leicht ab- geänderter Form gutgeheissen.
Bei dieser Aenderung geht es um eine Konsequenz aus der parlamentarischen Diskussion im Rahmen des Berichtes der PUK EMD. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat seinerzeit ihre Kontrollberichte über finanzielle Belange von P-26 und P-27 jeweils nur dem Präsidenten der Finanzdelegation und dem EMD zur Kenntnis gebracht, nicht aber dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Diese Praxis ent- sprach formell dem Wortlaut des geltenden Artikels 15 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle. Die Finanzdelegation erwähnte es bereits in ihrer Stellung- nahme zum Bericht der PUK EMD: Wenn diese Praxis auch formell korrekt ist, so ist sie doch unbefriedigend. Feststellun- gen von erheblicher finanzieller Bedeutung sollten in allen Fäl- len nicht nur der vorgesetzten Dienststelle, sondern auch dem zuständigen Departementsvorsteher und dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes mitgeteilt werden. Betreffend die festgestellten Mängel über das Finanzgebaren von Dienststellen des Finanzdepartementes wäre der Bundes- präsident bzw. der Vizepräsident in Kenntnis zu setzen.
In der Folge reichte Nationalrat Züger, Vizepräsident der Fi- nanzdelegation, eine parlamentarische Initiative zu einer ent- sprechenden Aenderung von Artikel 15 Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle ein. Diese wurde der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des National- rates zur Vorbereitung zugewiesen. In ihrer Stellungnahme zu- handen der WAK des Nationalrates schlug die Finanzdelega- tion eine Modifikation des Initiativtextes vor. Nationalrat Züger wollte ursprünglich eine Meldepflicht für alle Beanstandungen
einführen. Die Finanzdelegation schlug der WAK des National- rates vor, die Meldepflicht auf besondere Vorkommnisse und Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Be- deutung zu beschränken.
Vergessen wir nicht, dass jährlich mehrere hundert Dienststel- lenrevisionen und zahlreiche sogenannte mitschreitende Kon- trollen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle durchge- führt werden. Sie stellt eine sehr grosse Zahl von Ungereimt- heiten, Differenzen oder Mängeln im Bereich des Finanzgeba- rens fest. Darunter hat es gravierende Fehler, aber auch Hun- derte von Differenzen oder Ungereimtheiten, die wirklich von untergeordneter Bedeutung sind. Nach dem Wortlaut des In- itiativtextes hätte in Zukunft der Vorsteher des Finanzdeparte- mentes in allen diesen Fällen belastet werden müssen. Das ist selbstverständlich nicht im Sinne einer rationellen Amts- führung.
Deshalb schlug die Finanzdelagation eine Beschränkung auf grundsätzliche Fälle oder Fälle von erheblicher finanzieller Be- deutung vor. Die WAK des Nationalrates folgte diesem Vor- schlag. Der Initiant erklärte sich mit der Modifikation einver- standen. Auch der Bundesrat erklärte sich mit Brief vom 15. Juni 1992 an den Nationalrat mit der Modifikation einver- standen.
Der Nationalrat behandelte die modifizierte parlamentarische Initiative Züger am 19. Juni 1992 und stimmte ihr stillschwei- gend zu.
Ihre WAK hat die Initiative in der abgeänderten Form am 16. September dieses Jahres vorberaten. Sie schlägt Ihnen einstimmig vor, dem Nationalrat zu folgen und die Aenderung vorzunehmen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Ziff. I, II Titre et préambule, ch. I, II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 20.30 Uhr La séance est levée à 20 h 30
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zivile Baubotschaft 1992
Constructions civiles 1992
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1992
Année
Anno
Band
VI
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
92.055
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
07.12.1992 - 18:15
Date
Data
Seite
1154-1162
Page
Pagina
Ref. No
20 022 250
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