Interpellation Zwygart
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N 2 mars 1993
und die Stellungnahme des Bundesrates datiert vom 28. Au- gust 1991. Der Bundesrat hat über das Tarifmassnahmenpa- ket der PTT bereits am 27. Juni 1990 entschieden, und die neuen Taxen sind auf den 1. Februar 1991 in Kraft getreten. Ich muss Herrn Spielmann und Herrn Steiger sagen, dass mit den neuen Tarifen vor allem die Tagespresse, die Lokalpresse und die Regionalpresse bevorzugt behandelt werden. Il ne s'agit pas, Monsieur Spielmann, du tuer la presse, comme vous venez de le dire.
Bei den erwähnten Zeitungen wird die tiefste Grundtaxe be- rechnet. Für kleine Auflagen bis zu 20 000 Exemplaren und bis 75 Gramm Gewicht pro Zeitung gelten zudem noch ermäs- sigte Tarife. Eine solche Zeitung mit einem Gewicht von 75 Gramm kostet heute 6,75 Rappen. Ab 1993 kostet sie 8 Rappen. Damit sind nicht einmal die Kosten von rund 20 Rap- pen für die Zustellung gedeckt, ganz abgesehen von jenen für die Annahme und die Beförderung.
Der Bundesrat ist der Meinung, auch mit den neuen Posttaxen werde auf die Erhaltung einer vielfältigen Presse Rücksicht ge- nommen, wie dies in Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes ja verlangt wird. Er wird dem auch künftig Rechnung tragen. Das wachsende Defizit - ich höre Ihnen jeweils auch sehr gerne zu, wenn Sie über das Budget und die Rechnung der PTT sprechen - im Bereich des Zeitungstransportdienstes von über 200 Millionen Franken pro Jahr macht halt Tarifmassnah- men und Tarifanpassungen unumgänglich. Der Entscheid des Bundesrates kann mit Blick auf die finanziellen Aussichten der PTT-Betriebe nicht einfach so hingenommen werden; das- selbe haben auch Sie schon gesagt. Ich möchte jedoch noch nachtragen, dass ich eine Arbeitsgruppe zur Lösung des Pro- blems der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, der sogenann- ten GWL, eingesetzt habe. Die PTT-Betriebe - ich muss das noch einmal sagen, und ich höre immer wieder das Echo Ihrer Bemerkungen zur Rechnung und zum Budget - sind mit Blick auf die wachsende Konkurrenzsituation und nach dem wach- senden Konkurrenzdruck, nachdem das Fernmeldegesetz ja jetzt verabschiedet ist und in Kraft gesetzt wurde, nicht mehr in der Lage, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu tragen. Unter der Leitung des Direktors der Finanzverwaltung, Dr. Gygi, und unter der Leitung meines sehr verehrten Gene- ralsekretärs des EVED, Herrn Dr. Mühlemann, ist eine Arbeits- gruppe an der Arbeit, diese Fragen der gemeinwirtschaftli- chen Leistungen eingehend zu prüfen. Ich erwarte den Bericht auf den Monat Juli, so dass wir Sie dann im Rahmen der Rech- nung - so hoffe ich - orientieren können.
Als Fazit möchte ich sagen: Wir anerkennen die Bedeutung ei- ner vielfältigen Presse, aber man kann auf der anderen Seite den PTT-Betrieben nicht unternehmerisches Verhalten emp- fehlen und Ihnen gleichzeitig die gemeinwirtschaftlichen Lei- stungen aufladen, ohne sie abzugelten. Le rendez-vous est pris lors de la discussion du budget et des comptes des PTT bientôt, Monsieur Spielmann.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
39 Stimmen 67 Stimmen
91.3421
Interpellation Zwygart Medikamentenwerbung am Fernsehen Médicaments. Publicité à la télévision
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1992, Seite 1264 - Voir année 1992, page 1264
Zwygart: Ich möchte dafür danken, dass wir über diese Inter- pellation sprechen können. Ich danke im besonderen auch dem Bundesrat für seine Antwort.
Seit der Einreichung meiner Interpellation im Jahre 1991 ist ei- niges Wasser die Aare hinuntergeflossen. Die Radio- und Fernsehverordnung wurde geändert, und das Werbeverbot für Medikamente - darum geht es bei meiner Interpellation - wird nun in den Print- und in den elektronischen Medien gleich gehandhabt. Das gilt aber nur für rezeptpflichtige Heilmittel. Das Schlupfloch für rezeptfreie Heilmittel ist nach wie vor offen.
Vor allem ein Punkt bewegt mich, trotz allem hier ans Redner- pult zu kommen. Die IKS hat eine besondere Aufsichtsauf- gabe. Sie überprüft die Publikationswerbemittel. Die Rege- lung, dass das im Moment eine mehr oder weniger private Or- ganisation macht, hat ihre Wirkung, so dass die Volksgesund- heit im grossen und ganzen erhalten bleiben soll und schädli- che Stoffe nicht vermehrte Verbreitung finden.
Nun wissen wir, dass die IKS im Umbruch ist, und es fragt sich: Wie wird diese Lösung in Zukunft aussehen?
Ich stelle an den Bundesrat die Zusatzfrage: Sind schon Vor- stellungen vorhanden, oder sind mindestens die Prinzipien klar, dass das bisherige System - dass keine Werbung für Me- dikamente gemacht wird - auch weiter im bisherigen Umfang gewährleistet ist?
Es kommt noch das Problem des Kabelfernsehens dazu. Fort- laufend wird unser Werbeverbot durch ausländische Fernseh- stationen geknackt. Zwar wird bei ausländischen Stationen überall der Hinweis gemacht, dass Medikamente in irgendei- ner Form der Gesundheit abträglich sein können. Aber die Grauzone der Möglichkeit für die Werbung gewisser Medika- mente bleibt, und sie wird im Moment auch vom Ausland her benutzt, im Inland scheinbar nicht. Immerhin ist dazu zu be- merken: Wir kennen ja das Alkoholwerbeverbot auch. Es wird immer wieder versucht, in gewisse Randbereiche einzudrin- gen. Ich möchte an ein aktuelles Beispiel erinnern: Im Moment laufen Werbungen für Suchard-Schokolade, unter anderem auch für «Suchard O'Rum».
Es ist klar: Rein nach dem Buchstaben wird das Gesetz nicht verletzt, weil der Alkoholgehalt bei diesen Traubenbeeren nicht hoch genug ist, und es wird keine Werbung für eine Marke von alkoholischen Getränken gemacht. Aber immerhin wird für «Suchard O'Rum> Werbung gemacht. Dabei steht auf der Schokoladepackung, dass diese Schokolade nicht an Kin- der abgegeben werden darf.
Damit ist darauf hingewiesen, dass es doch die Möglichkeit gibt, die Türe zu öffnen. Ich hoffe, dass das EVED hier die nö- tige Kontrolle hat und in dieser Hinsicht nirgendwo mehr etwas geschehen lässt. Im übrigen weise ich auf die Antwort des Bundesrates hin, wie hilflos man sich in mancher Hinsicht be- wegt, im besonderen zum Beispiel auch bei der Frage 5, wo «gesicherte Erkenntnisse» bei der Verordnung der Werbung und über die Wirkung der Werbung im besonderen auch in diesen Bereichen «fehlen».
Solange der Bundesrat bei seiner restriktiven Haltung bleibt, kann man ruhig in die Zukunft blicken. Aber wenn die Unsi- cherheit, die in den Antworten zum Vorschein kommt, beste- hen bleibt, kann das gefährlich werden.
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Im gesamten möchte ich mich als teilweise befriedigt erklären und den Bundesrat ermutigen, keine weitere Auslegung vorzunehmen und eine möglichst enge Auffassung beizu- behalten.
Wick: Ich möchte die Ausführungen von Herrn Zwygart wärm- stens unterstützen und dem Bundesrat ebenfalls nahelegen, hier wirklich ganz restriktiv zu bleiben. Ich bin selber Arzt, habe mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Wir erleben immer wie- der, dass gerade auch sogenannte rezeptfreie Heilmittel ge- fährlich sind. Paracelsus hat schon gesagt, dass nichts Gift ist und alles Gift ist, wenn man die entsprechende Dosis über- schreitet. Das gilt sogar für gewöhnliches Wasser und für Kochsalz.
Dazu ein Beispiel: Wir haben schon erlebt, dass Jugendliche in einer Apotheke ein sogenannt harmloses, rezeptfreies Schlafmittel eingekauft haben, das ihnen anstandslos ausge- händigt worden ist. Dann sind sie in die nächste Apotheke ge- gangen, haben wieder eine Packung gekauft, in der übernäch- sten Apotheke eine dritte Packung erhalten, und dann war schliesslich die Dosis, die für einen Suizidversuch gereicht hat, vorhanden. Das ist natürlich jetzt etwas krass gemalt, das gebe ich zu; aber ich möchte einfach aufzeigen, dass auch re- zeptfreie Mittel eben nicht harmlos sind.
Ein ganz krasses Beispiel aus der sogenannt harmlosen Phy- totherapie: Vor noch nicht allzulanger Zeit ist ein Neugebore- nes an einer Leberzirrhose gestorben, weil die Mutter während der ganzen Schwangerschaft einen Gesundheitstee - sehr gut für die Gesundheit eben - eingenommen hat Natürlich war das auch eine übertriebene Applikation eines Mittels, das nicht verdächtig erschien, und doch konnte man im nachhin- ein nachweisen, dass der Tod des Neugeborenen eine direkte Folge der Einnahme dieses angeblich absolut harmlosen Mit- tels war.
Warum soll man jetzt bei der Fernsehwerbung zurückhalten- der sein? Sie wissen ganz genau: Wer sitzt vor dem Fernseh- kasten? Wer lässt sich dort berieseln? Und warum ist Fernseh- werbung wirksamer als jede andere Werbung? Sie hat eben einen viel höheren Beachtungsgrad als alle Werbung in den Printmedien! Es sind Leute, die nicht so differenziert denken wie vielleicht die meisten von uns hier, die eher auf eine solche Werbung hereinfallen.
Deswegen wäre ich wirklich sehr froh, wenn der Bundesrat weiterhin bezüglich Zulassung der Fernsehwerbung von sol- chen rezeptfreien Heilmitteln absolut restriktiv bleiben würde.
Dreher: Wir kommen langsam in eine Zeit, wo wir unsere Mit- menschen vor denjenigen schützen müssen, die es gut mit ih- nen meinen. Sie können natürlich an allen Ecken und Enden neue Verbote, neue Restriktionen machen, ohne dass sich substantiell irgend etwas ändert. Wir haben dieses Thema doch schon bis zum Ueberdruss abgehandelt.
Ich habe noch nie eine Annonce «Gutes, frisches Heroin zu Sonderpreisen» gesehen, und wir haben trotzdem das Dro- genproblem. Es ist doch eine gesicherte Tatsache, dass die Verführung zum Alkohol- oder zum Nikotingebrauch - ich will nicht einmal von Missbrauch reden - nicht über die Werbung stattfindet. Die Werbung dient dazu, die Marktanteile zu si- chern. Das haben wir hier in diesem Rat schon x-mal erklärt. Sie wissen, dass wir seit einiger Zeit mit Privatsendern be- glückt werden. Ich möchte auf den Dreck, der da durch den Aether geht, nicht im speziellen eingehen. Aber aus dem be- freundeten Ausland wird doch die Schweiz Tag für Tag mit Me- dikamtenwerbung, mit Alkoholwerbung, mit Nikotinwerbung zugedeckt - wie wollen Sie den Schweizern verbieten, da zu- zusehen?
Ich habe nicht das geringste Verständnis dafür, dass man hier wieder einen Sonderfall zelebrieren muss, während rund um uns herum - wie in bezug auf ihre Haltung gegenüber den Spielbanken - die Leute offenbar etwas normaler sind.
Frau Grendelmeier: Ich möchte Sie doch sehr bitten, dieses Thema ernst zu nehmen. Wenn es so wäre, Herr Dreher, wie Sie es eben gesagt haben, würde das ja bedeuten, dass die ganze Werbung total sinnlos, nutzlos und kein Geschäft ist.
Das kann nun aber nicht der Fall sein, wenn man weiss, dass Milliarden für Werbung ausgegeben werden, weltweit, und Hunderte von Millionen in der Schweiz. Es ist nicht unsere Auf- gabe, an einem immer noch ansatzweise öffentlich-rechtli- chen Fernsehen oder Radio Werbung für Dinge zu machen, die - wie es Herr Wick sehr eindrücklich ausgeführt hat - in grossen Mengen eingenommen so gefährlich sind wie Medi- kamente selber. Gerade Kinder oder Jugendliche, die sich vielleicht nicht auf die Bahn der Drogenabhängigen begeben möchten, sondern ein bisschen neugierig sind und ein biss- chen ausprobieren möchten, welche Wirkungen nun welche Medikamente haben, werden dadurch zum Konsum angehal- ten. Es ist ausserhalb von unserem Verantwortungsbereich, aber auch ausserhalb von unserer Verantwortung, die wir an und für sich mittragen, wenn wir Werbung zulassen, die das hier angedeutete Mass übersteigt.
Wenn es nach mir ginge, müsste man die Werbung verbieten, ganz egal, ob es sich um harmlose Medikamente - um nicht zu reden von nicht harmlosen, von gefährlichen Medikamen- ten - handelt. Es ist unethisch, Geld mit möglichen Abhängig- keiten zu machen. Auf diese Weise dürfen wir weder unsere Bundeskasse sanieren, noch sollte es privaten Werbern mög- lich sein, sich auf diese Art zu bereichern oder zu sanieren.
Bundespräsident Ogi: Herr Zwygart hat am 12. Dezember 1991 fünf Fragen gestellt, und der Bundesrat hat die fünf Fra- gen am 6. Mai 1992 beantwortet. In Ergänzung zu dieser schriftlichen Antwort möchte ich nun noch folgendes sagen: Der Bundesrat ist sich der Gefahren bewusst, welche der Miss- brauch von Heilmitteln in sich birgt; er spielt das nicht herun- ter. Aus diesem Grunde hat er auch für die Heilmittelwerbung in Radio und Fernsehen eine Regelung getroffen, welche, wie wir glauben, diesen Gefahren Rechnung trägt. Es geht ja im- mer darum, dass wir angemessene Lösungen erarbeiten. Mit anderen Worten: Wir haben die Heilmittelwerbung so einge- schränkt, dass sie über den angemessenen Gebrauch von Medikamenten zu informieren hat, aber nie zum Missbrauch anregen darf.
Das ist nicht ganz einfach, aber wir haben das einmal so for- muliert und so festgehalten, und ich würde sagen, die bisheri- gen Erfahrungen mit der Heilmittelwerbung in Radio und Fern- sehen - ich spreche nicht von den Printmedien - haben allfäl- lige Befürchtungen in keiner Art und Weise bestätigt; im Ge- genteil, es ist sogar eher eine positive Bilanz zu ziehen.
Vielleicht sind Sie nicht ganz befriedigt von der Antwort, die wir Ihnen - wie gesagt, am 6. Mai 1992 - gegeben haben, aber es wurden seit Mai 1992 eben weitere Fortschritte erzielt.
Wir haben festgestellt, dass sich die verhältnismässig wenigen Heilmittel-Werbespots, welche bisher ausgestrahlt worden sind, durch eine zurückhaltende und produktebezogene Aus- sage auszeichnen. Durch den obligatorischen Arzneimittel- hinweis wird das Publikum zudem ausdrücklich auf den Heil- mittelcharakter eines Produktes hingewiesen. Diese neuen Er- fahrungen zeigen, dass die strenge Vorprüfung der Heilmittel- werbung durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel - Herr Zwygart -, die wir jetzt auch diesbezüglich angesprochen haben, bei Radio und Fernsehen in Ihrem Sinne nun recht gut funktioniert. Ausnahmen gibt es natürlich immer.
Gleichzeitig ist die bisherige Praxis ein Hinweis darauf, dass die vom Bundesrat getroffene Regelung - auch mit Blick auf die Volksgesundheit - eben angemessen ist.
Zu Ihrer Suchard-Reklame - Sie haben ja für Suchard Re- klame gemacht - möchte ich noch folgendes sagen: Es gibt ja «Suchard ohne» und «Suchard mit». Das «mit» werden wir na- türlich genau beobachten, damit sich auch hier die von Ihnen erwähnten Schlupflöcher für Alkoholwerbung, Herr Zwygart, eben nicht öffnen können. Wir sind ja sehr restriktiv.
Aber ich möchte Sie schon bitten: Die Wirkung dieser Wer- bung sollte auch nicht ganz überschätzt werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt.
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1993
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3421
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1993 - 08:00
Date
Data
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70-71
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Pagina
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