N
171
Postulat Cincera
92.3538
Postulat Dünki
Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Revision Révision de la loi sur l'assurance-chômage obligatoire et indemnité en cas d'insolvabilité
Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1992
Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversi- cherung und die Insolvenzentschädigung soll dahin gehend revidiert werden,
dass die Höchstzahl der Taggelder nicht begrenzt wird, das heisst, die Arbeitslosenversicherung bezahlt - ungeachtet der Dauer der Arbeitslosigkeit - die Entschädigung so lange, wie jemand vermittelbar ist;
dass die Stempelkontrolle abgeschafft wird; an deren Stelle treten regelmässige Beratungsgespräche zwischen Arbeits- amt und Stellensuchenden;
dass der Abrechnungs- und Administrationsaufwand der Ar- beitslosenkassen reduziert und die Berechnung für die Ar- beitslosenentschädigung vereinfacht wird.
Texte du postulat du 17 décembre 1992
La loi fédérale sur l'assurance-chômage obligatoire et l'indem- nité en cas d'insolvabilité doit être révisée pour:
que soit supprimé le nombre maximum d'indemnités journa- lières, donc pour que l'assurance-chômage indemnise une personne au chômage aussi longtemps qu'elle peut être placée;
que soit abolie l'obligation de timbrer et qu'elle soit rempla- cée par des entretiens à intervalle régulier entre les personnes en quête d'un emploi et l'office du travail;
que diminuent les tâches administratives des caisses de chômage et que soit simplifié le calcul des indemnités.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Grendelmeier, Maeder, Meier Hans, Meier Samuel, Sieber, Weder Hansjürg, Wieder- kehr, Züger, Zwygart (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die bestehende Arbeitslosenversicherung soll in eine Weiter- bildungsversicherung umgewandelt werden. Die gegenwär- tige Gesetzgebung und Praxis der Arbeitslosenversicherung ist geprägt von Kontrolle und Administration. Sie geht davon aus, dass der oder die Arbeitslose mehr oder weniger unter Druck gesetzt werden muss, damit er oder sie sich Mühe gibt, eine neue Stelle zu finden. Und dass jeder oder jede Arbeits- lose - zumindest tendenziell - Gefahr läuft, diese Arbeitslosen- versicherung zu missbrauchen.
Die Haltung verkennt vollkommen, dass die überwiegende Mehrheit der Arbeitslosen allein durch die Tatsache, dass sie keine Stelle haben, persönlich unter einen massiven Druck ge- raten. Nach wie vor wird in unserer Gesellschaft Arbeitslosig- keit stigmatisiert, und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laufen Gefahr, an den Rand unserer Gesell- schaft gedrängt und damit zu Aussenseitern zu werden.
Die Arbeitslosenversicherung hat demzufolge die Aufgabe, betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so schnell wie möglich wieder in die Arbeitswelt zu integrieren.
Das Bezugsrecht für Arbeitslosentaggelder darf nicht be- grenzt werden. Ist eine Arbeitslose oder ein Arbeitsloser aus- gesteuert, besteht die Gefahr, dass sie oder er zum Fürsorge- fall und somit noch schwerer vermittelbar wird. Die Erfahrung zeigt, dass niemand rascher eine Stelle findet, nur weil sie oder er von der Aussteuerung bedroht ist.
Die Stempelkontrolle ist abzuschaffen.
Die Arbeitsämter sollen ihre ureigenste Aufgabe der Beratung, Förderung und Unterstützung wahrnehmen und nicht ihre Zeit mit Administration und Kontrollaufgaben vertun müssen. Da- mit Taggelder bezogen werden können, ist der Nachweis des Besuches von Beratungs- und Weiterbildungsmassnahmen ausreichend.
Aus- und Weiterbildungsmassnahmen, die helfen, Arbeitslo- sigkeit zu verhindern, sind vermehrt anzubieten. Eine grosszü- gigere Auslegung der bereits bestehenden Möglichkeiten in der Gesetzgebung ist zu fördern.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Februar 1993 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 février 1993 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
92.3568
Postulat Cincera Finanzielle Besserstellung Arbeitsloser bei Beförderungsdiensten Amélioration de la situation financière des chômeurs qui gradent
Wortlaut des Postulates vom 18. Dezember 1992 Der Bundesrat wird aufgefordert, raschestmöglich eine admi- nistrativ einfache Lösung für den finanziellen Verlust zu suchen, welchen Beförderungsdienst leistende Arbeitslose gegenüber den nicht diesen Dienst leistenden Arbeitslosen er- leiden, wobei daran gedacht werden könnte, die Arbeitslosen- kasse an den ausgleichenden Zahlungen zu beteiligen.
Texte du postulat du 18 décembre 1992
Le Conseil fédéral est invité à trouver, dans les plus brefs dé- lais, une solution simple qui permettra de compenser le man- que à gagner dont sont victimes les chômeurs qui gradent par rapport aux chômeurs qui ne gradent pas. Il pourrait notam- ment faire en sorte que les caisses de chômage compensent en partie ce manque à gagner.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Bezzola, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Chevallaz, Columberg, Comby, Dettling, Dünki, Fehr, Fischer-Seengen, Frey Walter, Fritschi Oscar, Giezendanner, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, Heberlein, Hess Otto, Iten Joseph, Jenni Peter, Leu Josef, Leuba, Loeb François, Mauch Rolf, Meier Hans, Miesch, Moser, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, Sandoz, Savary, Schmid Peter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Stamm Luzi, Steffen, Steinemann, Tschup- pert Karl, Vetterli, Wanner, Wittenwiler, Wyss Paul, Zölch, Zwy- gart (50)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Als Folge der regressiven Wirtschaftslage rücken immer mehr Arbeitslose in die Rekrutenschule ein.
Wenn sie sich für die Weiterausbildung zur Verfügung stellen, wird ihnen für die Dienstzeit der Erwerbsausfall und der Sold ausbezahlt. Damit erhalten sie für die Zeit des Beförderungs- dienstes monatlich rund 1000 Franken weniger, als wenn sie nicht Dienst leisten würden und statt dessen die Arbeitslosen- entschädigung beziehen würden.
Der Armee gehen als Folge dieser finanziellen Benachteili- gung ausbildungswillige Kader verloren. Es wäre daher sinn- voll, zwischen der Erwerbsausfallkasse und der Arbeitslosen- kasse eine ausgleichende Lösung zu finden. Die von der Ar-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Dünki Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Revision Postulat Dünki Révision de la loi sur l'assurance-chômage obligatoire et indemnité en cas d'insolvabilité
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3538
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.03.1993 - 14:30
Date
Data
Seite
171-171
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20 022 356
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