Investitions et promotion de l'emploi. Initiatives
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N 9 mars 1993
Siebente Sitzung - Septième séance
Dienstag, 9. März 1993, Vormittag Mardi 9 mars 1993, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Schmidhalter
Präsident: Die Koordinationskonferenz hat soeben einen Be- schluss gefasst, und ich möchte Ihnen diesen Beschluss mit- teilen: Falls der neu in den Bundesrat gewählte Herr Francis Matthey die Wahl nicht annimmt, wird die Wahl eines neuen Mitgliedes des Bundesrates morgen, am 10. März 1993, durchgeführt.
93.400
Parlamentarische Initiative (WAK NR) Beiträge zur Förderung der öffentlichen Investitionen
Initiative parlementaire (CER CN) Octroi de contributions visant à encourager les investissements publics
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 175 hiervor - Voir page 175 ci-devant
93.401
Parlamentarische Initiative (WAK NR) Gewährung von Finanzhilfen für die Förderung der Beschäftigung im Wohnungsbau Initiative parlementaire (CER CN) Octroi d'aides financières destinées à promouvoir l'emploi dans le secteur de la construction de logements
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 175 hiervor - Voir page 175 ci-devant
Ledergerber: Was Sie vor sich liegen haben, ist der Rest einer guten Vorlage, die durch den Fleischwolf der Konkordanz ge- dreht wurde. Das heisst, das Resultat ist nicht schlecht, es ist immer noch etwas, aber es ist eigentlich nicht mehr das, was es war, und es dürfte wahrscheinlich nicht ausreichen, um gegen das gewaltige Problem der Arbeitslosigkeit, das wir heute in der Schweiz haben, einigermassen erfolgreich anzu- kämpfen.
Wie sieht denn die Dynamik aus? Wir haben heute in diesem Land bereits einen statistisch ausgewiesenen Bestand an Ar-
beitslosen von 150 000. Dazu kommt die Dunkelziffer von eini- gen zehntausend Arbeitslosen -jene, die bereits ausgesteuert sind, die keine Arbeitslosengelder beziehen. Die Dynamik geht ungebremst weiter, in einem Ausmass, das unsere Pro- gnostiker und auch unsere Chefbeamten einmal mehr nicht vorausgesehen haben. Das Biga spricht für 1993 von einem durchschnittlichen Wert von 165 000 Arbeitslosen. Wir haben diesen Wert bereits im nächsten Monat erreicht. Es gibt heute keinerlei vorauslaufende Indikatoren, die zeigen würden, dass diese Wirtschaftskrise bereits die Talsohle erreicht hat und dass ein Aufschwung bevorsteht. Im Gegenteil, Deutschland rutscht langsam, aber sicher in die Rezession, Japan tut ein Aehnliches. Unsere Exportwirtschaft, die letztes Jahr einiger- massen die Höhe der Konjunktur gehalten hat, hat wesentli- che Einbrüche erlitten und könnte dieses Jahr möglicherweise sogar rückläufig sein.
Was kann man in dieser Situation tun? Es gibt zwei hauptsäch- liche Haltungen:
Die einen sagen: Man soll nichts tun, die Wirtschaft hat die notwendigen Selbstheilungskräfte; Arbeitslosigkeit ist not- wendig, damit das Ganze gesunden kann, und wir werden nachher um so stärker aus der Asche hervorgehen. Diese Poli- tik ist in den letzten Jahren von den Wirtschafts- und den politi- schen Schulen in den Vereinigten Staaten und in England aus- geprägt vertreten worden. Was herausgekommen ist, können Sie heute betrachten: In den Vereinigten Staaten, dem Vorbild vieler in der westlichen Welt, haben wir heute die Situation, dass 30 Prozent der Bevölkerung unter der Armutsgrenze le- ben - eine Situation, die eigentlich in dieser reichen Welt un- würdig, unmöglich ist und so nicht hingenommen werden kann.
Die andere Denkschule besagt: Man muss in dieser Situa- tion von Staates wegen dringend etwas unternehmen, Investi- tionen auslösen, damit die Beschäftigung einigermassen ge- halten werden kann und die Arbeitslosigkeit auf einem Niveau bleibt, das sozial vertretbar ist - auch wenn man sagen muss, dass jeder Arbeitslose und jede Arbeitslose einer oder eine zu- viel ist.
Das Rumpfprogramm, das Sie heute vor sich haben, ist im- merhin etwas. Es hat den grossen Vorteil gegenüber allen an- deren Ideen, dass es jetzt auf dem Tisch liegt, dass es schnell beschlossen werden kann, dass es in Kraft gesetzt werden kann und dass es noch in diesem Jahr arbeitsplatzwirksam werden könnte. Auch in der vorliegenden Form wird dieses Programm mit Ausgaben von 300 Millionen Franken zusätzli- che Investitionen in der Grössenordnung von 2 bis 3 Milliarden auslösen und hat damit einen Arbeitsplatzeffekt von 30 000 bis 50 000 Mannjahren pro Jahr, wenn wir den Multiplikatoreffekt berücksichtigen.
Wenn wir die Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung betrachten, können wir heute schon mit Sicherheit sagen, dass die Ersparnisse in der Arbeitslosenkasse ein Mehrfaches dessen betragen werden, was wir heute für ein solches Investi- tionsprogramm ausgeben würden. Anders gesagt: Wir sind in einer Situation, wo Sie mit 1 Franken Ausgaben 3 Franken spa- ren können. 1 Franken Ausgaben in einem Investitionspro- gramm erspart uns 3 Franken im Bereich der Arbeitslosenkas- sen. Das ist auch unter marktwirtschaftlichen und kapitalisti- schen Gesichtspunkten wohl eines der besten Geschäfte, das Sie tätigen könnten - ich bezahle eins und bekomme drei. Genau das sollten wir machen, und ich hoffe, wir werden es machen.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Worte zu den Einwänden sa- gen, die von den Kollegen Gros Jean-Michel, Stucky und von anderer Seite gekommen sind:
Man sagt, alle Beschäftigungsprogramme kämen immer zu spät. Dazu muss ich sagen: Treiben Sie doch mit diesem Argu- ment den Zynismus nicht zur vollsten Blüte. Wir verlangen seit bald zwei Jahren, dass man sich mit der Frage der Arbeitslo- sigkeit intensiv beschäftige, dass man sich mit solchen Pro- grammen beschäftigen solle, damit sie rechtzeitig kämen. Sie haben das bisher abgelehnt. Herr Bundesrat Delamuraz hat noch vor einem Jahr gesagt, was wir hier hätten, sei lediglich eine kleine konjunkturelle Schwäche. Wenn wir zu spät kom- men, dann liegt es an Ihnen. Ich muss Ihnen aber sagen: So
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wie die Situation heute aussieht, kommt dieses Programm nicht zu spät; es wird bereits 1993 arbeitsplatzwirksam werden und 1994 seine volle Wirkung entfalten. Es kommt dazu, dass die Arbeitslosigkeit - selbst wenn der Aufschwung wieder käme - noch nicht abnimmt, sondern gemäss allen Aussagen der Wirtschaftsleute noch weiter zunehmen wird. Es ist also auch dann noch ein Bedarf an zusätzlichen Massnahmen ge- geben, selbst wenn der Aufschwung wieder kommt.
Ein zweites Argument - Herr Gros Jean-Michel hat es auch er- wähnt - heisst: Wir können doch in der heutigen Situation mit den grossen Defiziten nicht noch zusätzliche Ausgaben in der Grössenordnung von 300 Millionen Franken ins Auge fassen. Dazu muss ich Ihnen sagen: Nach einhelliger Theorie und Pra- xis der Wirtschaftspolitik ist es so, dass es dem Staat in Zeiten der Krise nicht nur erlaubt ist, Defizite zu machen, sondern dass er verpflichtet ist, mehr auszugeben, als er einnimmt, um die wirtschaftliche Situation nicht allzuweit abgleiten zu las- sen. Das beinhaltet aber auch, dass in späteren Phasen des Aufschwungs diese Defizite wieder abgetragen werden müs- sen und dass dann kein Raum für Steuergeschenke vor den Wahlen ist.
Ein drittes Argument lautet: Es wäre viel wichtiger, jetzt zu revi- talisieren, anstatt Arbeitsbeschaffung und Investitionspro- gramme einzuleiten. Die Revitalisierung wird mittelfristig etwas bringen, wenn wir sie schlau und klug anlegen. Sie schafft aber in den nächsten Jahren keinerlei Arbeitsplätze; sie wird im Gegenteil zusätzlich Arbeitsplätze abbauen. Ich möchte Sie daran erinnern: Revitalisierung haben Sie im Bankenwe- sen mit der Abschaffung der Stempelsteuer betrieben, und was Sie heute sehen, ist ein beschleunigter Abbau von Ar- beitsplätzen im Bankensektor.
Revitalisierung, Mehrwertsteuer, Beschleunigung der Bewilli- gungsverfahren und was auch immer werden kurzfristig Ar- beitsplätze kosten und keinerlei zusätzliche wirtschaftliche Dy- namik auslösen.
Nichts tun ist die teuerste Art und Weise, mit Arbeitslosigkeit umzugehen. Es ist auch die unmenschlichste Art und Weise, mit Arbeitslosigkeit umzugehen. Was wir hier auf dem Tisch haben, ist ein pragmatisches Minimalprogramm, das heute möglich ist, das einiges bringen wird, das finanzpolitisch ver- tretbar ist und zu dem nun wirklich keine Alternativen mehr be- stehen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, auf dieses Paket einzu- treten und es zu beschliessen, damit die Bundesbeschlüsse noch dieses Frühjahr in Kraft gesetzt werden können.
David: Die CVP-Fraktion steht einer allgemeinen staatlichen Investitionspolitik eher kritisch gegenüber. Es ist so, dass sich allgemeine staatliche Investitionslenkung in der Vergangen- heit und auch in der Gegenwart, andernorts, immer wieder als ein Weg herausgestellt hat, der mit vielen Mängeln behaftet ist. Wichtiger und für uns von zentraler Bedeutung ist die langfri- stige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Wir sind der Ueberzeugung, dass nach der EWR-Abstimmung dieser Zielsetzung noch grössere Bedeutung zukommt als vorher. Es geht - mit anderen Worten - darum, heute positive Signale für das Investitionsklima in der Schweiz zu geben. Dabei se- hen wir aufgrund der Diskussionen, die wir in der WAK geführt haben, drei Zielrichtungen: eine langfristige, eine mittelfristige und eine kurzfristige.
Langfristig die wichtigste Massnahme zur Sicherung des In- vestitionsstandortes ist die Schaffung einer wettbewerbsneu- tralen Finanzordnung. Darum ist für uns unabdingbar, dass dieses Ziel im Kontext mit dieser Vorlage, die wir heute zu ent- scheiden haben, betrachtet wird.
Wir sind der Ueberzeugung, dass die Revitalisierungsvor- schläge, die auf dem Tisch des Hauses liegen, mittelfristig rea- lisiert werden müssen.
Wir sind der Ueberzeugung, dass sich kurzfristig im Kontext dieser beiden Ziele ein Impuls durch ein Beschäftigungspro- gramm rechtfertigen lässt, und zwar aus folgenden Ueberle- gungen: Die Talsohle ist, nach unserer Ueberzeugung, noch nicht durchschritten. Die Signale an der Beschäftigungsfront sind immer noch negativ. Wenn wir sehen, dass in Deutsch- land die Konjunktur ins Stocken gerät, zurückfällt, und unser
Land von der Wirtschaftsentwicklung in Deutschland extrem abhängig ist, können wir nicht hoffen, dass sich die Dinge kurzfristig ändern.
Wir sind daher der Meinung, dass jetzt ein Signal gegen die Passivität auch vom Bund, vom Staat, aus richtig und notwen- dig ist. Der ausgelöste Beschäftigungseffekt bewegt sich zwi- schen 2 und 3 Milliarden Franken, eine Grössenordnung, die im Verhältnis zum Gesamtvolumen der schweizerischen Volkswirtschaft sicher minim ist. Trotzdem sind wir überzeugt, dass Effekte ausgelöst werden können, wenn das Instrument richtig eingesetzt wird. Insbesondere aber ist es auch ein Si- gnal psychologischer Art, indem eine positive Richtung aufge- zeigt wird, um aus der jetzigen Talsohle herauszukommen.
Wichtig ist uns allerdings, dass das eingesetzte Instrument auch tauglich ist. Der uns unterbreitete Vorschlag erfüllt diese Bedingungen. Er ist einfach und rasch durchführbar; die Zusi- cherungen beschränken sich auf das Jahr 1993. Die Summe, die eingesetzt wird, ist budgetwirksam 1993/94 und auf 300 Millionen Franken beschränkt. Die Geltungsdauer ist be- grenzt, maximal bis zum 31. Dezember 1995. Schliesslich be- grüssen wir es ausdrücklich, dass dieser Beschluss einen Schwerpunkt im Bereich der energetischen Investitionen setzt.
Ich möchte nochmals betonen, dass dieser Beschluss aus Sicht der CVP-Fraktion Teil der gesamten Verständigungslö- sung der Bundesratsparteien über die wirtschaftspolitische Marschrichtung in diesem Land ist. Zu dieser Marschrichtung gehört im speziellen die Finanzordnung. Wir tragen diesen In- vestitionsbonus mit und erwarten, dass die übrigen Angehöri- gen der Bundesratsparteien die Finanzordnung ebenso mit- tragen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlagen einzutreten.
Jaeger: Die politische Begeisterung für diese Massnahmen ist offensichtlich nicht sehr gross, nicht einmal bei denjenigen, von denen man grossen Beifall erwarten würde. Ich sage es Ihnen offen: Auch die Begeisterung der Oekonomen für sol- che Massnahmen hält sich in veritablen Grenzen. Ich möchte nur sagen, dass ich an sich glücklich bin, dass wenigstens Vorschläge eines undifferenzierten Deficit spendings zum Zwecke einer gesamtwirtschaftlich orientierten Nachfrage- steuerung nicht mehr zur Diskussion gestellt werden, nicht einmal mehr von den Gewerkschaften. Das ist an sich sehr po- sitiv. Wenn ich mich an unsere drei Arbeitsbeschaffungspro- gramme zurückerinnere, die ich in den letzten zwanzig Jahren in diesem Rate miterlebt habe, dann ist das doch immerhin ein grosser Fortschritt.
Aber es ist natürlich klar: Wenn sich die Minuszeichen vor den Wachstumsraten der Komponenten des Bruttoinlandproduk- tes und die Minuszeichen vor den Konjunkturindikatoren mehren, wenn sie das Bild dominieren, beginnen sich die Poli- tiker mit regelmässiger Verspätung von etwa einem Jahr zu fra- gen: Was sollen wir tun? Dies vor allem, wenn der Beschäfti- gungseinbruch wie dieses Mal dreimal grösser ist als bei den schwereren Rezessionen der Vergangenheit. Es ist ganz klar, dass Diagnose- und Handlungsbedarf entsteht, insbesondere wenn Deutschland, unserer «wirtschaftlichen Lokomotive> - wir sagen es bereits so -, ebenfalls der Strom ausgeht. Es ist auch in solchen Situationen wichtig, eine Diagnose zu er- stellen.
Wenn wir heute die Arbeitslosigkeit diagnostizieren, müssen wir erkennen, dass der grössere Teil dieser Arbeitslosigkeit ein strukturelles Phänomen ist, also eine langfristige Krankheit darstellt. Wir können sie nicht mit kurzfristig ausgerichteten in- terventionen heilen. Damit können wir nur die konjunkturelle Arbeitslosigkeit bekämpfen, und das ist der kleinere Teil. Trotz- dem haben wir die meiste Zeit dazu aufgewendet, kurzfristige Staatsinterventionen zu prüfen, und wir haben zu lange damit zugewartet, uns mit der langfristigen Medizin zu befassen, nämlich mit der Frage, wie wir den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken können, wie wir die Rahmenbedingungen verbessern können, wie wir beispielsweise die Märkte flexibili- sieren können. Nein, wir versuchen hier mit Eingriffen schlauer und klüger zu sein als die Märkte; wir versuchen nichts ande- res, als die Märkte zu überlisten.
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Solche Programme sind ökonomisch höchstens dann verant- wortbar, wenn sie erstens nicht prozyklisch wirken, wenn sie zweitens wirklich auch beschäftigungswirksam sind, wenn drittens durch sie keine nachhaltige Erhöhung der Staats- quote und der Neuverschuldung induziert wird und wenn vier- tens damit nicht überkommene, überholte, verkrustete Struk- turen erhalten werden, wenn sich solche Aktivitäten, solche Programme wenigstens auf das Bedarfsniveau ausrichten.
Wir können nun diese Massnahmen prüfen. Ich gebe zu: Die Hebelwirkung ist da. Es ist wie ein Konzept, das viel, viel subti- ler angelegt ist als Konzepte, die wir früher beschlossen ha- ben. Theoretisch - wir haben das nachgerechnet - kann durch die beiden Beschlüsse immerhin ein Auftragsvolumen von 2 Milliarden Franken ausgelöst werden; mit dem Multiplikator gerechnet sind es etwa 3 bis 4 Milliarden Franken, die ausge- löst werden könnten. Das sind 30 000 bis 45 000 Mann- bezie- hungsweise Fraujahre. Wobei ich mir die Klammerbemerkung erlaube, dass die Frauen von solchen Massnahmen höch- stens zu 2 bis 4 Prozent profitieren werden; das muss eben- falls gesagt sein. Das sind aber Modellrechnungen; ich gebe zu: Das sind «Milchbüchlirechnungen». Ob die genannten Ef- fekte tatsächlich ausgelöst werden, hängt davon ab, ob diese Massnahmen die vorgenannten Kriterien überhaupt erfüllen. Ich komme zu den ersten beiden Kriterien, nämlich zu den Be- schäftigungswirkungen und zum Prozyklischen der Massnah- men. Es wurde von Herrn David bereits gesagt, dass sich diese Massnahmen auf 1993 und 1994 beschränken. Das An- lagekonzept der Intervention ist so ausgerichtet, dass die Massnahmen wirklich rasch wirksam werden können. Aber man muss sich bewusst sein: Ob dann tatsächlich neue Ar- beitsplätze geschaffen werden, hängt vom Auslastungsgrad in den Bereichen ab, in denen interveniert wird. Zunächst ein- mal muss man sehen, dass im energetischen Bereich der Aus- lastungsgrad sehr hoch ist, dass also dort nicht sofort neue Ar- beitsplätze geschaffen werden können. Energiepolitisch muss man hier tätig werden, aber das braucht mehr Zeit.
In den übrigen Baubereichen ist der Auslastungsgrad sehr tief; viel Produktionspotential ist nicht ausgelastet. Durch staatlich ausgelöste Auftragseingänge werden zunächst also keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, sondern es werden die nicht ausgelasteten Potentiale besser genutzt, besser ausge- schöpft. Das ist nicht nichts, aber neue Arbeitsplätze werden damit noch nicht geschaffen.
Es kommt noch etwas anderes hinzu: Die Hebelwirkung die- ses Massnahmenkonzeptes bringt es mit sich, dass die Wirk- samkeit davon abhängig ist, ob beispielsweise dieser Investi- tionsbonus von den Kantonen und Gemeinden wirklich abge- holt wird. Dahinter muss ich ein grosses Fragezeichen setzen, denn vor allem die Kantone mit ihren Neuverschuldungsquo- ten bis zu 1,3 Prozent haben im Moment grosse Hemmungen, neue Investitionsengagements einzugehen. Es ist deshalb da- mit zu rechnen, dass die Auslösungswirkung viel, viel kleiner sein wird, als das von der reinen Theorie her zu erwarten wäre. Was den Staatsquoteneffekt anbelangt, kann ich sagen: Da besteht keine grosse Gefahr, weil die Massnahmen ja nur tem- porär angelegt sind; auch Crowding-out-Wirkungen sind kaum zu erwarten. Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass in der gegenwärtigen Finanzsituation 300 Millionen Fran- ken nicht nichts sind. Es ist aber fraglich, ob die Nettorech- nung aufgehen wird, ob wir tatsächlich bei der Arbeitslosen- versicherung 400 Millionen Franken einsparen werden. Wenn ja, wäre das ein Budgeteffekt auf Bundesebene; die Kantone und Gemeinden wären dadurch allerdings nicht entlastet. Ich zweifle, ob die Nettorechnung aufgehen wird, denn es ist nicht gesagt, dass die Arbeitslosen, die wir heute haben, tatsächlich in den Bereichen, die wir jetzt fördern, eingestellt werden kön- nen und wollen. Wenn das nicht der Fall ist, werden Sie keinen oder nur einen geringen Nettoeffekt haben.
Wir hätten uns in diesem Zusammenhang einige andere Ge- danken machen können. Wir hätten uns beispielsweise ein- mal fragen können, weshalb wir denn diese Misere im Woh- nungsbau überhaupt haben. Aber wir machen alles durchein- ander: Wir machen Umweltpolitik, wir machen Wohnbaupoli- tik, wir machen Sozialpolitik, und wir machen gleich auch noch Konjunkturpolitik. Das können Sie nicht einfach so dur-
cheinandermischen. Sie müssen klar trennen, was Sie wollen: Wollen Sie Konjunkturpolitik, oder wollen Sie Sozial- und Wohnbaupolitik? Wenn Sie das zweite wollen, dann müssen Sie sich einmal überlegen, ob wir nicht viel mehr erreichen würden, wenn wir hier die Märkte flexibler gestalten würden. Wenn wir die mühseligen Indexautomatismen ausschalten würden, hätten wir nämlich viel mehr von der Angebotsseite her, und die Bauwirtschaft würde davon langfristig auch mehr profitieren; aber dazu ist man nicht bereit, und das bedaure ich. Ich bin der Auffassung, dass man sich aus ökonomischen Ueberlegungen bewusst sein muss, dass man hier wieder nur einen Bereich fördert. Das Spill over auf die übrigen Wirt- schaftsbereiche ist sehr fraglich, und es kommt hinzu, dass wir Strukturen erhalten, wo eigentlich Strukturen abgebaut wer- den müssten und restrukturiert werden müsste. Das ist das, was ich ebenfalls bedaure.
Aus diesen Gründen komme ich eigentlich zu einem sehr, sehr kritischen Ergebnis: Ich bin der Ueberzeugung, dass das Projekt, das uns hier vorliegt, höchstens deshalb angenom- men werden kann, weil es vielleicht wenig nützt, aber auch we- nig schadet, und dass wir uns damit den überfälligen System- wechsel, den Uebergang zur Mehrwertsteuer, einhandeln können. Das ist für mich als Oekonom der einzige Grund, warum ich bereit bin, diesen kleinen Sündenfall zu machen. Ich bitte Sie nochmals: Verlassen Sie diesen kurzfristig ausge- richteten Aktivismus; überlegen Sie sich die langfristigen Massnahmen. Es geht darum, dass wir in diesem Land die Preisstabilität und die Budgetdisziplin wieder herbeiführen müssen; es geht darum, dass wir auch den Wettbewerb und die Märkte flexibilisieren und beleben und den Wirtschafts- standort Schweiz wieder auf Vorderfrau oder Vordermann bringen müssen, wenn wir längerfristig tatsächlich etwas für die Arbeitnehmer und unsere Wirtschaft unternehmen wollen. Ich bitte unter diesen Vorbehalten um Annahme der Vorlagen.
Dreher: Die Fraktion der Auto-Partei unterstützt einstimmig den Nichteintretensantrag des Herrn Kollegen Gros Jean- Michel. Sein Votum, seine Sachdarstellung, war so brillant, dass nur wenig beizufügen ist. Auch wir bezweifeln, ob diese 300 Millionen Franken den beabsichtigten Effekt erzielen wür- den. Zudem haben wir diese 300 Millionen Franken nicht; wir müssten sie also aufnehmen und den Kapitalmarkt belasten. Aus diesem Grund sind wir gegen die Vorlage.
Sie werden es mir gestatten, dass ich bei dieser Sachlage noch einige weitere Ueberlegungen anstelle: Die beste Förde- rung des Baugewerbes würde wohl darin bestehen, wenn man einmal alle diejenigen Baugesuche, deren gesetzliche Behandlungsfrist um mehr als sechs Monate überschritten ist, innerhalb eines Monats genehmigen würde, wenn man also den Apparatschiks in den kantonalen Bauverwaltungen end- lich einmal Beine machen würde und Umweltverträglichkeits- prüfungen und all den Blödsinn, mit dem diese Ideologen in den letzten Jahren Bauvorhaben systematisch und böswillig verzögert haben, einmal abstellen würde.
Ich habe mit der Argumentation gewisser Fraktionen in die- sem Saal Mühe. Jahrelang hat man uns das Nullwachstum ge- predigt; jetzt haben wir es, und es ist auch wieder nicht recht. Die Ciba hat man mit einer wichtigen Investition aus der Schweiz vertrieben; sie baut ihr Biotechnikum im benachbar- ten Frankreich, und bei uns klagt man, das Baugewerbe habe zuwenig Aufträge!
Wer hat denn z. B. den Ausbau der Staumauer Grimsel sabo- tiert? Wo gehören denn diese Leute hin, die das machen? Die sind alle nicht in der Berner SVP oder in der Auto-Partei oder in der FDP - daran sollte man doch auch einmal denken. Die Ver- irrungen, die da in einer aussterbenden Bundesratspartei of- fenbar werden, sind nicht ohne weiteres nachvollziehbar, vor allem nicht mit ökonomischen Ueberlegungen. Es zeigt sich jetzt einmal mehr, dass mit dieser Hinwendung zu einer ideo- logischen Oekologie eben keine Arbeitsplätze geschaffen werden.
Hören Sie doch auf damit; das bringt doch alles nichts! Sor- gen Sie dafür, dass man in der Schweiz einen Dachstock wie- der ohne Anwalt ausbauen kann, dass man nicht fünf Jahre braucht, um vier Kilometer Autobahn zu bauen, nämlich den
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Autobahnzubringer Winterthur-Hettlingen-Schaffhausen; dass man nicht zehn Jahre braucht, um lächerliche 15 Kilome- ter Autobahn im Knonauer Amt zu bauen! Ich kann mir vorstel- len, warum das Bauen im Ausland in einem Drittel der Zeit geht, denn Sie hören doch überall, dass im Investitionsstand- ort Schweiz die Baubewilligungen doppelt bis dreimal so lange dauern wie anderswo.
Da müssen Sie doch erst einmal die vorhandenen Gesetze än- dern, dann kommen die Investoren von selbst. Aber man muss nicht solche staatlichen Ruck-Zuck-Programme ma- chen, die nichts bringen. Jahrelang redet man jetzt von Dere- gulierung. Es passiert aber nichts.
M. Theubet, rapporteur: Nous constatons, et ce n'est pas pour nous surprendre vu les engagements pris par les partis gou- vernementaux, que la plupart des porte-parole des groupes, même si ce n'est pas avec un enthousiasme délirant, parta- gent l'avis de la majorité de la commission. Majorité qui, je le rappelle, s'est montrée plutôt pessimiste quant à la situation économique actuelle et plutôt optimiste en ce qui concerne l'utilité et l'efficacité de ce programme de relance. Nous ne croyons pas, en effet, que l'on puisse affirmer, comme l'ont fait les représentants de la minorité, que ce programme est inutile face à la récession qui frappe l'économie de notre pays et plus particulièrement le secteur du bâtiment. Nous ne croyons pas non plus que l'on puisse parler d'effets homéopathiques alors que les montants injectés par la Confédération, 300 millions au total, devraient induire entre 1,2 et 1,7 milliard de comman- des en plus du budget ordinaire; ce qui représente, vous en conviendrez, un danger limité d'effets procycliques.
Ce qui est vrai, et que j'aimerais rappeler une fois encore, c'est que hormis la baisse des taux d'intérêts, on ne voit aucun si- gne concret d'amélioration de notre économie. Celle-ci se trouve encore au creux de la vague et il faut à tout prix l'en sor- tir. Nous avons fait longuement allusion, lors du débat précé- dent, aux graves méfaits du chômage, nous n'y reviendrons donc pas. Ce qui est urgent maintenant, c'est d'en atténuer les conséquences au maximum. Face à la menace qui plane en- core, il faut absolument que des mesures de relance soient ra- pidement mises en place. C'est le but des deux initiatives qui vous sont soumises.
C'est pourquoi je vous invite une fois encore à entrer en ma- tière et à accepter, sans les modifier, les deux projets d'arrêtés proposés par la majorité de la commission.
Strahm Rudolf, Berichterstatter: Nur noch drei Argumente: 1. Herr Gros Jean-Michel hat bei der Begründung des Nicht- eintretensantrages der Minderheit gesagt, diese 300 Millionen Franken seien schliesslich nicht vorhanden, der Bund habe sie nicht; das stimmt vordergründig. Aber ich möchte noch- mals auf die Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung hinweisen; man hat sehr bescheiden damit gerechnet, dass das Programm nur 10 000 Mannjahre Beschäftigung schaffen würde. Herr Jaeger hat mit 30 000 bis 35 000 Mannjahren Po- tential gerechnet, und ich rechne auch so. Aber wenn wir be- scheiden mit 10 000 Mannjahren rechnen, spart die Arbeitslo- senversicherung 400 Millionen Franken. 300 Millionen Fran- ken Ausgaben für den Bund, 400 Millionen Franken Einspa- rung - man muss lernen, in Alternativkosten zu rechnen.
Es ist von verschiedenen Referenten, vor allem von Herrn Jaeger - und auch von der Kommission -, die Frage gestellt worden: Kommt das Programm nicht zu spät? Ich muss sa- gen: Es kann niemand beweisen, ob es zum richtigen Zeit- punkt kommt oder zu spät; es stand allerdings schon vor ei- nem Jahr in der WAK zur Diskussion. Es wäre dann prozy- klisch, würde also wieder in den Aufschwung fallen, wenn 1994 tatsächlich ein Aufschwung stattfände. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Bundesrat beim mittleren Szenario der Arbeitslosenentwicklung auch 1996 noch mit 180 000 Ar- beitslosen rechnet. Würde das mittlere Szenario des Bundes- rates zutreffen, wäre dieses Programm noch lange nicht prozy- klisch; es würde immer noch, auch dannzumal, 1994, zur Ver- minderung der Arbeitslosigkeit führen.
Die Frage der Bauverzögerungen ist wieder aufgeworfen worden, und ich nehme dies hier auf, weil auch in der Kommis-
sion darüber gesprochen worden ist: Die Bauverzögerungen sind misslich. Aber es ist festzuhalten, dass 90 Prozent der Ein- sprachen, die zu Bauverzögerungen führen, nachbarliche Ein- sprachen sind, Einsprachen von Privaten, und nur sehr we- nige von ideellen Organisationen oder von Aemtern kommen. Die Kommission beantragt Ihnen beim ersten Beschluss mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beim zweiten Beschluss mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten und Annahme. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Nichteintretens- antrag der Minderheit Gros Jean-Michel abzulehnen.
Wir wissen: Die beiden Vorlagen sind ein positives Zeichen für die Wirtschaft, ein Zeichen für die Arbeitslosen und die Arbeit- nehmer, dass der Bund und der Staat die Arbeitslosigkeit be- kämpfen wollen, dass man sie nicht einfach so hinnimmt.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Dois-je rappeler, pour créer la toile de fond de notre réflexion de ce matin, que le produit in- térieur brut de notre pays a chuté au quatrième trimestre de l'an dernier de 1,3 pour cent? Dois-je rappeler que, à la même époque et avec les mêmes indices de comparaison, le volume des constructions en Suisse a chuté, lui, de 5,1 pour cent? Il y a donc une dégradation de ce secteur particulier de l'ordre de quatre fois la dégradation générale observée dans l'économie suisse. Dois-je ajouter que dans le même temps, au quatrième trimestre 1992, les exportations qui ont sauvé l'économie suisse l'année passée, particulièrement dans la première par- tie de l'année, ont chuté de 4,4 pour cent s'agissant des mar- chandises, et que par conséquent, on a là un signal pour le présent et pour l'immédiat avenir qui nous montre un marché intérieur tout à fait décourageant et un secteur d'exportation, jusqu'ici florissant, qui lui aussi accuse le coup? Sans doute pourrait-on objecter que les exportations de services, elles, continuent de bien se tenir, mais c'est évidemment le seul sec- teur où une observation réjouissante puisse être faite.
Dans le même temps toujours, il faut se rappeler que le chô- mage dans notre pays atteignait la moyenne de 4,6 pour cent et que dans le secteur de la construction ce taux était grimpé à 6,3 pour cent. Voilà pour la toile de fond.
En ce qui concerne l'appréciation, le Conseil fédéral sait bien - avec tous les docteurs en économie que nous entendons et que nous lisons à journée faite - que le redémarrage de notre économie dépend d'une reprise économique à l'étranger en général, en particulier dans les marchés étrangers où la situa- tion est précaire, et qu'il dépend de la volonté et de la confiance des investisseurs actuellement refroidis par les perspectives et aussi par certaines conditions-cadres défavo- rables dans notre pays. Le redémarrage de notre économie dépend enfin d'une permanente force de formation et d'une permanente capacité d'innovation. Tout cela dépend relative- ment peu de l'Etat, sauf dans la définition des conditions- cadres précisément. C'est pourquoi ce programme de régé- nération ou de revitalisation de l'économie par l'assainisse ment des structures et la simplification des procédures et des interventions de manière à accroître la concurrence fait l'objet d'un message global traité par votre conseil et par le Conseil des Etats pendant l'actuelle session, à la session extraordi- naire d'avril et peut-être encore à la session d'été.
A long terme, elles sont là les réponses aux questions écono- miques que nous nous posons. A long terme, l'assainisse ment de ces structures et le rôle que la Confédération et les pouvoirs publics doivent y jouer, nous conduiront à cette revi- talisation indispensable de l'économie. Mais, je l'ai bien dit, à long terme. Ce long terme, de surcroît, n'aura pas nécessaire- ment des effets positifs immédiats sur l'emploi. Il y a, vous le savez bien, un décalage dans le temps entre une mesure d'as- sainissement économique et la traduction en recréation d'em- plois qui s'ensuit. Dès lors, la question qui se pose à nous tous est celle-ci: face à une situation conjoncturelle qui se dégrade, indépendamment de la réponse structurelle à long terme, faut-il faire quelque chose du côté des pouvoirs publics pour tenter, à court terme, d'apporter des apaisements et d'appor- ter des redémarrages économiques recréant des emplois ou, du moins, empêchant l'érosion de l'emploi?
Le premier outil que la Confédération a en main dans ce do- maine, c'est l'outil budgétaire. Vous en avez fait un usage équi-
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libré lorsque, en décembre dernier, vous avez fini par adopter le budget de la Confédération pour 1993. En effet, vous avez su établir les économies rigoureuses que le Conseil fédéral, pour l'essentiel, vous recommandait d'établir, car il n'était évi- demment pas possible de parler d'un service de la Confédéra- tion à l'économie suisse si d'entrée de jeu une partie des for- ces d'investissement était captée, distraite du circuit économi- que, pour servir à payer la dette de la Confédération. En modé- rant les dépenses, en modérant le déficit, on allège quelque peu cette dette; on rend donc service à l'économie dans des proportions respectables. Il reste tout de même que, chaque matin qui passe, ce sont 9 millions de bons francs suisses qui partent en fumée. Sans prestation économique, ils ne servent qu'à payer le service de la dette de la Confédération. Il n'empê- che que l'exercice de modération budgétaire a été opéré, je le crois, avec discernement, en ce sens que dans le budget les li- gnes consacrées notamment à la construction publique ont été proportionnellement moins touchées que l'ensemble des dépenses de fonctionnement de la Confédération.
En maintenant un taux de croissance dans le budget pour les dépenses affectées aux constructions de l'ordre de 8 pour cent, 10 pour cent si l'on prend en compte encore les régies nationales, vous avez marqué la volonté de moins sacrifier sur les postes qui ont une signification conjoncturelle et cela se traduit, par conséquent, par des emplois. Dès lors, le budget public anticyclique, sans doute dans des mesures relative- ment modestes, celles que nous permettait la malice finan- cière des temps, mais tout de même d'une manière assez claire, a-t-il été établi. C'était la première mesure à prendre. Le Conseil fédéral, dans cet environnement, s'est demandé s'il ne convenait pas d'en prendre une autre, qui serait en parti- culier le bonus à l'investissement public qui aurait pour tâche de réinjecter avec des fonctions ciblées bien précises de l'ar- gent pour un certain nombre de fonctions de construction dans les cantons, dans les communes, afin de corriger encore dans le bon sens la situation conjoncturelle.
Le Conseil fédéral n'a pas jugé possible la présentation simul- tanée d'un tel projet et du budget de la Confédération. Il n'a pas jugé possible non plus, ni nécessaire, cette présentation dans la mesure où la situation d'où nous partions en novem- bre dernier était une situation moins péjorée qu'elle ne l'a été entre temps. Et enfin, le Conseil fédéral n'a pas lancé ce pro- gramme à ce moment-là, dans la mesure où l'appétence des cantons dans ces conditions du mois de novembre était, il faut bien le dire, très relative.
Mais la situation, précisément, a changé et nous jugeons - et votre commission juge - que ce bonus à l'investissement pu- blic permet de prendre en compte les différentes évolutions entre régions et situations de l'emploi, ce qui lui paraît bon; que cette mesure peut rapidement contribuer à soutenir la de- mande de construction et fournir ainsi également des impul- sions à d'autres branches économiques, ce qui lui paraît bon; votre commission, enfin, estime que l'effet amplificateur de cette mesure devrait fouetter l'économie de la construction et contribuer à enrayer l'érosion des emplois sans que l'on puisse parler d'une mise en danger de la restructuration natu- relle de ce secteur. Les ordres de grandeur ne sont pas com- parables. Et ce n'est pas avec ce subside de l'ordre de 250 mil- lions que nous allons artificiellement, en quelque sorte, freiner la nécessaire restructuration du secteur de la construction qui a déjà commencé.
Votre commission, toujours, a exprimé que le risque d'effets procycliques - ceux qu'on ne veut justement pas - résultant de ces mesures ne doit décidément pas être surestimé lui non plus. La gravité de la récession, les retards habituellement enregistrés dans la demande d'investissement en cas de re- prise, et surtout le délai de réalisation très bref prévu dans le projet d'arrêté, sont tels que ce danger d'opérations procycli- ques, au lieu d'opérations anticycliques, est extrêmement ré- duit. Je le rappelle, l'octroi du bonus d'investissement s'effec- tue jusqu'à fin 1993, les projets doivent être réalisés jusqu'à fin 1994, et s'agissant du deuxième arrêté pour la construction de logements, les projets doivent être mis en chantier au plus tard six mois après l'octroi.
Tout bien considéré, le Conseil fédéral n'estime sans doute
pas que ce projet sera de ceux que l'histoire retiendra comme des projets majeurs. Mais il estime que, si les solutions aux problèmes économiques sont ailleurs, l'état dégradé de l'em- ploi aujourd'hui rend possibles et opportunes les mesures qui sont envisagées. Il ne s'agit pas, par cette impulsion de créer un programme alibi ni de trouver des solutions bidon, il s'agit de créer une impulsion qui ne va pas à contre-courant de notre régime économique et qui, par sa taille, ne représente pas un corps étranger dans l'ensemble de notre appareil économi- que. Nous pouvons donc, dans ces conditions, et compte tenu des préalables que la commission elle-même a posés, vous recommander le vote de ces deux arrêtés.
Initiative 93.400
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten)
91 Stimmen
29 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel Antrag der Kommission Bundesbeschluss über Beiträge zur Förderung der öffentli- chen Investitionen vom .... (19. März 1993)
Titre
Proposition de la commission
Arrêté fédéral concernant l'octroi de contributions visant à en- courager les investissements publics du .... (19 mars 1993)
Angenommen - Adopté
Ingress Antrag der Kommission Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft, gestützt auf Artikel 31quinquies der Bundesverfassung (SR 101),
beschliesst:
Préambule
Proposition de la commission L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 31 quinquies de la constitution (RS 101), arrête:
Angenommen - Adopté
Section 1 titre Proposition de la commission
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Titel
Grundsatz Wortlaut
Zur Förderung der öffentlichen Investitionstätigkeit und der energetischen Qualität von Gebäuden richtet der Bund Bei- träge an die Kosten von Bauvorhaben aus. Dabei sind die re- gionalen Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen.
197
Oeffentliche Investitionen/Beschäftigung. Initiativen
Art. 1 Proposition de la commission
Titre Principe Texte
A l'effet d'encourager les investissements du secteur public et la qualité énergétique des bâtiments, la Confédération verse des contributions aux frais de projets de construction. Elle prend en compte les différences régionales.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Titel Gegenstand Abs. 1
Bundeshilfe kann gewährt werden für:
a. die Erstellung oder die Erneuerung von Bauten des Hoch- und Tiefbaues;
b. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien;
c. Wärmekraftkopplungsanlagen.
Abs. 2
Vorhaben im Hochbaubereich werden nur unterstützt, wenn sie auch Massnahmen zur sparsamen und rationellen Ener- gienutzung umfassen. Sanierungsmassnahmen haben ge- genüber der Erstellung von Neubauten Vorrang.
Abs. 3
Es werden nur Vorhaben berücksichtigt, die zusätzlich zu den bisher vorgesehenen verwirklicht, oder solche, die vorverlegt werden.
Abs. 4
Wird ein Vorhaben in Etappen verwirklicht, so gilt jede Etappe als ein Vorhaben.
Art. 2 Proposition de la commission Titre Objet Al. 1
1
L'aide fédérale peut être accordée pour:
a. la construction ou la rénovation de constructions du génie civil;
b. des installations destinées à l'utilisation d'énergies renou- venables;
c. des installations de couplage chaleur-puissance. Al. 2
Des projets dans le domaine des bâtiments ne sont soutenus que s'ils comprennent également des mesures pour une utili- sation économe et rationnelle de l'énergie. Des mesures d'as- sainissement ont ainsi la priorité sur les nouvelles construc- tions.
AI. 3
Ne sont pris en considération que des projets à réaliser en sus de projets prévus ou de ceux dont la réalisation est avancée. AI. 4
Si un projet est réalisé par étapes, chacune d'elles constitue un projet en soi.
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Kommission Titel
Empfänger Wortlaut
Die Bundeshilfe wird Kantonen, Gemeinden, Zweckverbän- den und deren Betrieben, Anstalten und Stiftungen sowie an- deren Trägern öffentlicher Aufgaben von kantonaler, regiona- ler oder kommunaler Bedeutung gewährt.
Art. 3 Proposition de la commission Titre Bénéficiaires
Texte
L'aide fédérale est accordée aux cantons, aux communes, à des associations ciblées et à leurs entreprises, à des établisse- ments et fondations ainsi qu'à d'autres organismes charges de tâches publiques importantes sur les plans cantonal, régio- nal ou communal.
Angenommen - Adopté
Art. 4 Antrag der Kommission Titel Voraussetzungen Wortlaut
Die Bundeshilfe kann im Rahmen der verfügbaren Mittel ge- währt werden, wenn
a. der Bund nicht bereits aufgrund anderer Erlasse, ausge- nommen der Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1990 für eine sparsame und rationelle Energienutzung (SR 730.0), finanzielle Hilfe an das Vorhaben leisten kann;
b. das Vorhaben bis Ende 1994 verwirklicht wird;
c. die Kosten des Vorhabens 200 000 Franken übersteigen;
d. die Eigenbelastung des Empfängers dadurch nicht unter 20 Prozent der anrechenbaren Kosten sinkt;
e. die Bundeshilfe nicht dazu führt, dass Finanzhilfen der Kantone und Gemeinden oder Beiträge Dritter herabgesetzt werden;
f. das Vorhaben nicht bereits in Ausführung begriffen ist;
g. bei Vorhaben im Hochbaubereich Massnahmen zur sparsa- men und rationellen Energienutzung getroffen werden, mit welchen die kantonalen Mindestanforderungen erfüllt oder übertroffen werden;
h. die Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einen mini- malen Jahresnutzungsgrad erreichen und - soweit vorhan- den - von einer offiziellen Stelle geprüfte Komponenten ver- wendet werden;
i. die Wärmekraftkopplungsanlagen in Kombination mit Wär- mepumpen betrieben sowie eine minimale elektrische Lei- stung und eine minimale jährliche Laufzeit erreichen.
Art. 4 Proposition de la commission Titre
Conditions d'octroi des prestations fédérales
Texte
Dans la limite des crédits dont elle dispose, la Confédération peut accorder son aide, si
a. elle ne peut pas accorder d'aide financière au projet en vertu d'autres actes législatifs, à l'exception de l'arrêté fédéral du 14 décembre 1990 pour une utilisation économe et rationnelle de l'énergie (RS 730.0);
b. le projet est réalisé d'ici à la fin de 1994;
c. le coût du projet dépasse la somme de 200 000 francs;
d. la charge propre du bénéficiaire ne tombe pas de ce fait au- dessous de 20 pour cent des frais imputables;
e. l'aide fédérale n'a pas pour effet de diminuer les aides finan- cières des cantons et des communes ou les contributions de tiers;
f. le projet n'est pas encore en voie d'exécution;
g. pour des projets dans le domaine des bâtiments, des mesu- res sont prises pour une utilisation économe et rationnelle de l'énergie en remplissant ou dépassant les exigences cantona- les minimales;
h. les installations pour l'utilisation d'énergies renouvelables atteignent un coefficient minimal d'utilisation annuelle et utili- sent des composantes vérifiées par un organe officiel, s'il existe;
i. les installations de couplage chaleur-puissance sont exploi- tées en combinaison avec des pompes à chaleur électrique minimale et atteignent une durée de marche annuelle mini- male.
Angenommen - Adopté
Investitions et promotion de l'emploi. Initiatives
198
N 9 mars 1993
Art. 5 Antrag der Kommission
Titel Zur Verfügung stehende Mittel Abs. 1
Die im Jahre 1993 zuzusichernde Bundeshilfe darf gesamthaft 250 Millionen Franken nicht überschreiten.
Abs. 2
Das für den Vollzug zusätzlich erforderliche Personal wird aus diesem Kredit finanziert. Die zuständige Bundesstelle kann Prüf- und allfällige Kontrollaufgaben an Dritte übertragen.
Antrag Bühler Simeon Abs. 1
.... gesamthaft 200 Millionen
Antrag Grossenbacher Abs. 1 ... . überschreiten. Davon sind mindestens 50 Millionen Fran- ken für Projekte nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b und c einzusetzen.
Art. 5
Proposition de la commission Titre
Moyens financiers disponibles Al. 1
La promesse d'aide fédérale pour 1993 ne doit pas dépasser en tout 250 millions de francs. Al. 2
L'engagement de personnel d'appoint pour l'exécution sera fi- nancé par ce crédit. Le service fédéral compétent peut confier à des tiers la réalisation d'expertises et d'éventuels travaux de contrôle.
Proposition Bühler Simeon Al. 1
.... en tout 200 millions ...
Proposition Grossenbacher Al. 1
.... 250 millions de francs dont 50 millions seront engagés pour des projets au sens de l'article 2 alinéa 1 lettres b et c.
Titel, Abs. 2 - Titre, al. 2 Angenommen - Adopté
Abs. 1 -Al. 1
Bühler Simeon: Wenn es uns mit einem Impulsprogramm ernst ist, müssen wir darauf achten, dass die Mittel, die wir darin zur Verfügung stellen, möglichst rasch investiert werden können. Der im Kommissionsantrag enthaltene Investitions- bonus setzt voraus, dass Kantone und Gemeinden den gros- sen Teil der Investition selber aufbringen. Sie alle wissen, dass die Finanzlage der Kantone und Gemeinden heute ähnlich an- gespannt ist wie diejenige des Bundes. Viele Kantone und Ge- meinden werden deshalb von diesem Bonus kaum Gebrauch machen können. Zudem sind die Projekte nicht in den Bud- gets enthalten und müssen daher mit separaten Botschaften dem Volk oder den Parlamenten vorgelegt werden, ganz ab- gesehen von den übrigen Vorbereitungsschritten wie Pla- nung, Baubewilligung usw. Die ganze Uebung wird darum im laufenden Jahr kaum nennenswerte Investitionen auslösen. Wenn wir tatsächlich etwas zur Senkung der Arbeitslosigkeit oder mindestens gegen die weitere Zunahme derselben tun wollen, dann sind Projekte gefragt, die möglichst sofort, also 1993, zur Ausführung gelangen. Für 1994 erwarten die Exper- ten ja bekanntlich eine leichte Erholung der Wirtschaft, so dass es wenig Sinn macht, diese 300 Millionen Franken grössten- teils erst in diesem Jahr zu investieren. Wenn schon ein Im- pulsprogramm, dann muss doch vor allem im laufenden Jahr investiert werden. Bei der letzten Rezession haben wir auch noch einige Budgetpositionen aufgestockt, und zwar in Berei- chen, in denen genehmigte Projekte vorlagen und sofort reali- siert werden konnten.
Genau diesen Weg schlage ich Ihnen mit meinem Antrag vor. Durch die Verschärfung des Tierschutzgesetzes haben Parla- ment und Bundesrat vielen Bauern grosse Investitionen aufer- legt, die sie nur über das ordentliche Subventionsverfahren für landwirtschaftliche Hochbauten lösen können. Diese Projekte sind erstellt, und die Realisierung muss einzig und allein we- gen der gekürzten Bundesmittel aufgeschoben werden. In verschiedenen Kantonen sind die für 1993 budgetierten Mittel heute, Anfang März, bereits aufgebraucht. Ich sage ausdrück- lich, dass die Verwirklichung aufgeschoben werden muss; denn im Gegensatz zum Investitionsbonus, wo Bundesmittel an Projekte bezahlt werden, die im Normalfall ohne Bundes- mittel finanziert werden, würde beim landwirtschaftlichen Hochbau genau wie beim Wohnungsbau mit diesen Mitteln et- was finanziert, das in späteren Jahren ohnehin durch den Bund mitfinanziert werden müsste. Es wäre doch wirklich am sinnvollsten, wenn der Bund Projekte, die er in den nächsten Jahren ohnehin mitfinanzieren muss, zur Arbeitsbeschaffung vorziehen würde.
Wenn ich beim Betrag für den Investitionsbonus eine Kürzung um 50 Millionen Franken vorschlage, so ist das einfach eine Verschiebung dieses Betrages in einen Bereich, der sofort in der Lage ist, diese Mittel zu investieren. Genau dieses rasche Investieren ist nötig, wenn die Massnahme arbeitswirksam werden soll.
Es ist durchaus möglich, dass mit der Integration der von mir vorgeschlagenen Regelung in den Beschluss zur Wohnbau- förderung nicht die idealste Form gefunden wurde. Die Kom- mission des Zweitrates hat ja Gelegenheit, diese Frage noch näher zu prüfen. Um sofort arbeitsbeschaffungswirksame In- vestitionen auslösen zu können, ist es wichtig, dass Projekte, die schon bereit sind und vom Bund ohnehin mitgetragen wer- den müssen, vorgezogen werden. Damit werden keine finan- ziellen Mittel zusätzlich ausgeschüttet, sondern lediglich im Dienste der Arbeitsbeschaffung auf 1993 vorgezogen. Ich empfehle Ihnen deshalb, meinem Antrag zuzustimmen.
Frau Grossenbacher: Bekanntlich ist besonders die Bauwirt- schaft von der Arbeitslosigkeit stark betroffen. Im Kanton Solo- thurn gehören 10 Prozent der 5000 Arbeitslosen dem Bauge- werbe an. Der Investitionsbonus ist als problemadäquat und massgeschneidert anzusehen, um in der jetzigen, schwieri- gen Phase einer grossen Zahl von Unternehmen des Bauge- werbes und des Baunebengewerbes wieder Perspektiven und Aufträge zu geben.
Durch die breite Umschreibung des Empfängerkreises kön- nen in vielen Regionen und Gemeinden unseres Landes sinn- volle Projekte ausgelöst werden. Positiv finde ich den Ansatz, dass mit der Bevorzugung der Erneuerung statt des Erstellens von Neubauten darauf hingewirkt werden kann, dass eher klei- nere Auftragsvolumen und damit auch kleinere Gewerbebe- triebe berücksichtigt werden können.
Nicht wenige Gemeinden fragen bereits an, welche Bedingun- gen für das Erhältlich-Machen des Investitionsbonus erfüllt werden müssen. Das zeigt, dass das Interesse auf kommuna- ler Ebene sehr stark ist, denn die Gemeinden sind durch die negative Wirtschaftslage sehr verunsichert und haben die In- vestitionstätigkeit entsprechend gedrosselt sowie die Realisie- rung von ursprünglich geplanten Vorhaben zurückgestellt. Der Investitionsbonus wird viele Gemeinden veranlassen, diese geplanten Projekte durchzuführen.
Ich weiss auch, dass verschiedene Kantone Vorbereitungen getroffen und Arbeitsgruppen eingesetzt haben, um die Vor- evaluationen für kantonale und kommunale Projekte an die Hand zu nehmen. Aus meinem Kanton weiss ich, dass Kurse für Kurzarbeitende im Baugewerbe sowie Arbeitslose aus die- sem Bereich vorbereitet werden. Bereits Anfang April begin- nen z. B. Pilotkurse im Bereich Energiesanierung, durch die arbeitslose Personen aus der Baubranche zusätzlich für die Ausführung derartiger Projekte qualifiziert werden sollen. Bei Gebäudesanierungen, deren Realisierung wegen fehlender fi- nanzieller Mittel zurückgestellt wurde, werden zum Beispiel folgende Massnahmen geplant: Wärmekraftkopplungsanlage in einem Spital, Sanierung einer psychiatrischen Klinik mit Holzschnitzelfeuerung, Sanierung von Schulhäusern mit er-
Oeffentliche Investitionen/Beschäftigung. Initiativen
199
neuerbaren Energien, Nutzung der Geothermik für ein Block- quartier.
Sie sehen also aus diesen Beispielen, dass erstens Gebäude nicht nur baulich renoviert werden, sondern dass auch im Energiebereich Sanierungen vorgenommen werden sollen, und dass zweitens - das ist ein sehr wichtiger Punkt - dadurch die Möglichkeit geschaffen wird, Arbeitslose und Kurzarbei- tende aus dem Bereich der Baubranche und den entspre- chenden Nebenbranchen für den zukunftsweisenden Ener- giesanierungsbereich zu qualifizieren. Hier hätten wir Gele- genheit, einen Schwerpunkt zu setzen. Deshalb schlage ich Ihnen vor, 20 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für den Energiebereich zu reservieren, denn leicht haben sonst der übliche Hoch- und Tiefbau Priorität.
Ich beantrage Ihnen, Artikel 5 Absatz 1 mit folgendem Satz zu ergänzen: «Davon sind mindestens 50 Millionen Franken für Projekte nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b und c einzuset- zen», das heisst ganz konkret: für Sanierungsmassnahmen im Bereiche der erneuerbaren Energien. Die Gelegenheit ist gün- stig, hier ein Zeichen zu setzen.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Bürgi: Ich teile die Auffassung, dass es keinen Sinn macht, zweifelhafte Impulsprogramme zu beschliessen und gleich- zeitig über Budgetkürzungen baureife Projekte zu verhindern. Aus der Sicht des ländlichen Raums möchte ich den Antrag Bühler Simeon unterstützen. Für die Beschäftigungswirksam- keit im ländlichen Raum ist es wichtig, heute baureife Projekte sofort zu verwirklichen. Das Baugewerbe ist heute auf solche Projekte angewiesen, und die Landwirtschaft ist in der Lage, solche Projekte sofort anzubieten. Es nützt dem ländlichen Raum nichts, wenn in der gegenwärtigen Krisenlage kleine Betriebe des Baugewerbes wegen Mangel an Arbeitsaufträ- gen aufgeben müssen.
Auch die Landwirtschaft ist finanziell gegenwärtig in einer nicht beneidenswerten Lage. Für die landwirtschaftlichen Hoch- bauten und den Wohnungsbau wurden die Kredite im vergan- genen Dezember drastisch gekürzt. Durch diese Kürzungen mussten in den Kantonen baureife Projekte zurückgestellt werden. Um das Tierschutzgesetz zu vollziehen, müssen noch viele landwirtschaftliche Hochbauten den Tierschutzvorschrif- ten angepasst werden. Ohne die nötigen Finanzen wird das nicht möglich sein. Der ländliche Raum ist heute in der Lage, über landwirtschaftliche Hochbauten Bauprojekte anzubie- ten, die sofort ausgeführt werden kann.
Darum bitte ich Sie, dem Antrag Bühler Simeon zuzustimmen.
Ledergerber: Zu den Anträgen Bühler Simeon und Grossen- bacher möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Man könnte et- was ironisch sagen: Wenn es um Subventionen geht, ist die Landwirtschaft nicht fern. Wahrscheinlich wäre man dabei nicht weit vom Kern der Sache entfernt, aber ich glaube, wir sollten hier weder eine Landwirtschafts- noch eine Landwirt- schaftssubventionsdiskussion betreiben.
Ich habe Ihnen in meinem Eintretensvotum gesagt, dass diese Vorlage durch die Gletschermühlen der Konkordanz geschlif- fen worden ist und dass wir beim Aushandeln dieser Vorlage abgemacht haben, dass wir dazu stehen und nicht noch ein- mal viele Aenderungen einbringen wollen. Ich muss Ihnen ge- stehen: Wenn ich diesen Beschluss durchblättere, habe ich Lust, mindestens ein Dutzend Anträge zu dessen Verbesse- rung einzubringen. Wir haben uns aber an diese Abmachung gehalten und haben auf zusätzliche Anträge verzichtet. Wir sind Ihnen dankbar, dass Sie die Vorlage mittragen und wollen hier nicht noch einmal eine ellenlange Detaildiskussion er- öffnen.
Ich bitte Sie darum, ein Gleiches zu tun und diesen Beschluss, so wie er steht, zu akzeptieren und ihn nicht abzuändern. Ich glaube zudem, Herr Bühler Simeon, dass die Frage, die Sie aufgegriffen haben und die für Sie eine wichtige Frage ist, nicht in diesem Beschluss abgehandelt werden kann, son- dern über die Budgetdiskussion geregelt werden muss. Ich bitte Sie also, den Antrag Bühler Simeon abzulehnen.
Zum Antrag Grossenbacher: Ich habe vom Inhalt her grosse Sympathie für diesen Antrag. Ich muss allerdings sagen, dass
eine fixe Reservierung von 50 Millionen Franken für diesen Energieteil, wie ihn der Antrag verlangt, die Gefahr in sich birgt, dass die Mittel dort nicht abgeführt werden können und das Programm an Flexibilität verliert. Ich möchte Herrn Bundesrat Delamuraz bitten, Frau Grossenbacher die Zusicherung zu geben, dass im Rahmen der Mittelallokation für ihr Anliegen Mittel freigestellt werden. Man sollte aber die Flexibilität haben, dass diese Mittel, wenn sie nicht abgeholt werden, in anderen Programmteilen eingesetzt werden könnten. So, glaube ich, wäre diesem Bedürfnis durchaus Rechnung zu tragen.
Fischer-Sursee: Der Sache nach ist die Idee von Frau Gros- senbacher gut. Wir könnten aus diesem Grunde hinter ihr ste- hen, und wir sind auch froh, wenn die Gelder in diesem Sinne eingesetzt werden können.
Wir sind aber der Meinung, dass die beantragte Regelung nicht ins Gesetz hineingehört, weil eine solche Regelung näm- lich eine flexible Einsetzung der Mittel verhindert und auch der Verwaltung einen zu grossen Mehraufwand auferlegt und so Probleme schafft.
Ich möchte vor allem auf die Flexibilität hinweisen:
Zuerst ist zu sagen, dass die Kantone ja bereits über eine Quote verfügen, um für solche Projekte Geld einzusetzen.
Es sind viel zu wenige Projekte dieser Art vorhanden. Und nachdem im Antrag von «mindestens 50 Millionen Franken» die Rede ist, könnten diese Gelder gar nicht ausgegeben wer- den, so dass das dann für die Konjunkturförderung kontrapro- duktiv wäre.
Es besteht die grosse Gefahr, dass von dieser Quote vor al- lem ausländische Unternehmen profitieren würden, indem nämlich ausländische, nicht aber schweizerische Unterneh- men Projekte und Möglichkeiten hätten, das durchzuführen. Das wäre dann wieder kontraproduktiv. Wir wollen ja die schweizerischen Unternehmen fördern, um so die Arbeitslo- sigkeit zu bekämpfen.
Ich möchte Sie daher bitten, diese Ergänzung nicht ins Gesetz aufzunehmen, obwohl das eine gute Idee ist. Ich wäre aber froh, Herr Bundesrat, wenn Sie erklären könnten, dass Sie die Gelder nach Möglichkeit in diesem Sinne verteilen werden.
Jaeger: Ich möchte Sie bitten, die beiden gutgemeinten An- träge abzulehnen. Tucholsky hat einmal gesagt: «Das Gegen- teil von gut ist nicht schlecht, sondern gut gemeint » Die An- träge Bühler Simeon und Grossenbacher gehören in diese Ka- tegorie, und deshalb, glaube ich, sollten wir sie ablehnen.
Ich möchte das, was Herr Fischer-Sursee jetzt zum Energiesa- nierungsbereich gesagt hat - nachdem er einige ganz kon- krete Ueberlegungen angestellt hat -, noch unterstreichen: Wir haben dort einen sehr hohen Auslastungsgrad. Wenn wir da noch zusätzliche Interventionen vornehmen, werden wir höchstens Arbeitsplätze für ausländische Bewerber schaffen. Gerade im Energiesanierungsbereich setzen sich offensicht- lich gewisse Aktivitäten auf dem Markt ohnehin durch, also müssen wir dort nicht noch zusätzlich intervenieren, wo der Markt an sich ohnehin schon relativ gut funktioniert, sondern wir sollten unsere Anstrengungen auf andere Bereiche ver- lagern.
Ich möchte auch hier noch zwei grundsätzliche Anmerkungen hinzufügen:
Hier haben wir wieder ein Beispiel, wie wir in der Schweiz immer wieder versuchen, ein Ziel mit anderen zu vermischen, nämlich Konjunkturpolitik zu betreiben und im gleichen Atem- zuge auch noch sozial-, agrarpolitische und jetzt auch noch energiepolitische Ziele hineinzubasteln. Das geht nicht, das können wir nicht tun, so kommen wir am Schluss zu keinem Ziel, weder zum einen noch zum anderen! Also machen wir hier Ordnung, und lassen wir innerhalb des Kuchens den Markt spielen!
Was zugunsten der Landwirtschaft und zugunsten des Energiesanierungsbereichs vorgeschlagen wird, ist nun tat- sächlich Investitionslenkung. Wollen wir das? Das ist ein typi- sches Beispiel, wie wir uns klüger wähnen als der Markt Der Markt soll doch entscheiden, wo diese Mittel am Schluss ein- gesetzt werden, und nicht wir hier. Wir sind doch dazu gar nicht in der Lage. Bitte machen Sie hier nicht das, was Ihnen
N 9 mars 1993
200
Investitions et promotion de l'emploi. Initiatives
gar nicht zusteht; meinen Sie nicht, Sie seien klüger als der Markt! Ueberlassen Sie die Verteilung der Mittel, wenn Sie schon solche Ausgabenprogramme machen, dem Markt- prozess!
Ich bitte Sie, die beiden Anträge abzulehnen und dem Paket so, wie es die WAK NR vorgeschlagen hat, zuzustimmen; ich tue auch das noch eher mit gemischten Gefühlen.
Binder: Ich habe eigentlich zum Antrag Bühler Simeon nichts sagen wollen, aber nach den Aeusserungen von Herrn Leder- gerber und Herrn Jaeger muss ich doch einige Punkte klar- stellen:
Herr Ledergerber, es geht uns hier überhaupt nicht um den Bezug von neuen Subventionen. Es geht uns um folgendes: Wir haben gesagt: Wir wollen ein Impulsprogramm; wir wollen etwas schaffen, das möglichst schnell wirksam wird, das mög- lichst schnell vielen Leuten Arbeit bringt. Wir von der Landwirt- schaft können ihnen etwas bieten; das ist nun ein Geschäft, in dem wir als Landwirte nicht fordern. Wir wollen genau diesen Leuten, die Sie hier auch vertreten, Arbeit ermöglichen. Wir können das, weil wir fertige Projekte in der Schublade haben und diese ohne grosse Bürokratie realisieren können. Zum an- deren muss ich Ihnen sagen, dass genau bei diesen Projekten auch der Eigentümer mitfinanziert. Es geht also nicht nur um öffentliche Gelder, sondern Sie lösen mit der Zustimmung zu diesem Antrag auch private Investitionen aus.
Wenn wir diesem Antrag Bühler Simeon zustimmen, werden wir auch eine sehr gute Verteilung über das ganze Land haben: Wir werden nicht nur spezifisch in einem Gebiet solche Projekte anbieten können, sondern wir werden im ländlichen Raum dem Gewerbe, den Handwerkern Arbeit bieten können.
Ich bitte Sie, dem Antrag Bühler Simeon aus dieser Sicht zuzu- stimmen und ihn nicht aus Sicht des Subventionsbezuges der Landwirtschaft abzulehnen.
M. Theubet, rapporteur: La proposition de M. Bühler Simeon touche les deux arrêtés. Elle vise à inclure les constructions rurales dans le dispositif présenté pour un montant de 50 millions. Afin que le coût total de l'opération ne soit pas plus élevé - 300 millions en tout, je vous le rappelle -, M. Bühler propose de réduire la promesse d'aide fédérale du premier ar- rêté de 50 millions et d'augmenter le crédit de paiement du deuxième arrêté de 30 millions pour des crédits d'investisse- ment à l'agriculture, et de 20 millions pour des contributions aux constructions rurales. Cette proposition a été développée en commission par M. Schwab, mais elle n'a pas obtenu grâce devant celle-ci puisqu'elle a été refusée par 13 voix contre 5 et 2 abstentions.
La principale raison du refus tient au fait qu'on se trouve ici en présence de crédits supplémentaires déguisés par rapport aux postes budgétaires concernant les mêmes objets. En ac- ceptant un tel crédit, on ne ferait que court-circuiter les mesu- res d'économie décidées lors de la discussion du budget et l'on créerait ainsi un dangereux précédent.
Au nom de la majorité de la commission, je vous demande de refuser la proposition de M. Bühler.
J'en viens à la proposition de Mme Grossenbacher. Par celle-ci, notre collègue aimerait que dans le premier arrêté 50 millions soient affectés aux installations destinées à l'utilisation d'éner- gies renouvelables et aux installations de couplage chaleur- puissance. Cette proposition n'a pas été discutée en commis- sion puisqu'elle a été déposée hier seulement. Mais, à titre personnel, je pense que le montant de 250 millions doit être considéré comme une enveloppe à l'intérieur de laquelle il faut garder une certaine souplesse, de manière à pouvoir l'adapter au gré de la demande et de l'évolution des différents secteurs visés. De plus, l'administration sera obligée de répartir le mon- tant prévu en fonction de critères régionaux, en modulant l'aide par rapport à la situation de chaque canton et en portant l'effort sur ceux qui sont le plus fortement atteints par la réces- sion. Un critère d'attribution supplémentaire compliquerait par trop la répartition des moyens financiers mis à disposition. L'arrêté, dans sa teneur actuelle, permet d'ailleurs de satisfaire aux voeux de Mme Grossenbacher si les circonstances le per-
mettent et pour autant que des directives dans ce sens soient données par le Conseil fédéral.
Vu la contrainte supplémentaire qu'elle apporterait, je vous propose également de refuser cette modification.
Strahm Rudolf, Berichterstatter: Der Antrag Bühler Simeon lag der Kommission mit gleichem Inhalt vor. Die Kommission hat ihn mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Es sind zwei Gründe, die in der Kommission genannt worden sind:
Man sollte das Programm nicht zu einem Selbstbedie- nungsladen machen. Es ist verständlich, dass man jetzt ver- sucht, auch noch für die eigenen Kreise etwas abzuzweigen. Aber der Antrag Bühler Simeon gehört ins Kapitel der Nach- tragskredite.
Der Antrag ist in diesem Bundesbeschluss systemfremd. Der Bundesbeschluss will einen Investitionsbonus einführen. Der Bund zahlt 15 Prozent der Kosten, und die restlichen Ko- sten werden von Kantonen und Gemeinden finanziert; im Fall des Wohnungsbaues werden sogar 90 Prozent der Kosten von Privaten finanziert. Der Antrag Bühler Simeon ist aber so gedacht, dass das eigentlich nach der bestehenden Gesetz- gebung ein Bundesbeitrag für landwirtschaftliche Investitions- kredite und landwirtschaftliche Hochbauten wäre. Dort ist na- türlich der Beitragssatz des Bundes viel höher, etwa Grössen- ordnung 50 oder 60 Prozent. Das widerspricht der Logik eines Investitionsbonus. Dieser Antrag ist inhaltlich vielleicht be- rechtigt, aber er gehört nicht in diesen Beschluss, sondern ins Kapitel der Nachtragskredite.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, den Antrag Bühler Si- meon abzulehnen.
Zum Antrag Grossenbacher, der in der Kommission nicht vor- lag: Persönlich beurteile ich die Stossrichtung als richtig; die Energietechnologien sind tatsächlich eine Zukunftsbranche. Zwei Gründe sprechen aber gegen den Antrag Grossen- bacher:
Die Administration der Kredite: Es ist vorgesehen, dass der Gesamtkredit von 250 Millionen Franken nach kantonalen Quoten aufgeteilt wird. Wenn Sie nun noch zusätzlich eine Re- servation vornehmen und 50 Millionen ausscheiden, dann ha- ben Sie quer zu den kantonalen Quoten nochmals Quoten, die Sie dann nochmals aufteilen müssen. Das gibt natürlich admi- nistrative Probleme.
Die Aufteilung ist auch deshalb gefährlich, weil dann die Ge- fahr besteht, dass die eine Tranche ausgenützt oder überzo- gen wird und die andere Tranche immer noch nicht voll be- nützt wird. Das Oberziel dieses Beschlusses ist Beschäfti- gungsförderung und nicht Technologiepolitik - so sympa- thisch die Technologieförderung, die Sie anstreben, wäre. Deswegen müssen wir jetzt die ganze Tranche unter dem Oberziel Beschäftigungsförderung ausnützen. Ich könnte mich einverstanden erklären - das ist auch im Sinne der Kom- mission -, wenn Herr Bundesrat Delamuraz jetzt zusichert, dass dafür gesorgt wird, dass auch energetische Investitionen tatsächlich gefördert werden. Aber der Antrag Grossenbacher mit dieser fixen Tranche von 50 Millionen Franken für energeti- sche Investitionen wäre administativ viel zu kompliziert.
Ich bitte Sie, die Anträge Bühler Simeon und Grossenbacher abzulehnen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: En ce qui concerne la pro- position Bühler Simeon, je dois dire que, quant au fond, je peux parfaitement comprendre cette proposition. Elle consis- terait non pas à allonger une nouvelle fois la liste des subven- tions de la Confédération à l'agriculture, mais à contribuer, dans ce domaine particulièrement, à animer le secteur de la construction, à créer probablement des emplois, non pas dans l'agriculture, mais précisément dans le secteur de la construction. A cet égard, elle va dans le sens général que nous voulions donner à ces arrêtés fédéraux urgents.
Cependant, une première objection qui a été élevée par les commissaires me paraît digne d'intérêt, à savoir que l'on a fixé dans un paquet que vous avez sous les yeux et qui comprend ces deux arrêtés l'ensemble des mesures qui devaient être pri- ses. Où s'est-on arrêté? Est-on allé trop loin ou pas assez loin?
201
Oeffentliche Investitionen/Beschäftigung. Initiativen
C'est extrêmement subjectif et tout à fait arbitraire d'en dispu- ter. Je crois que ces arrêtés ont pour eux une certaine harmo- nie intérieure, une certaine tenue et que, évidemment, si l'on se met à en retrancher certaines parties pour en ajouter d'au- tres, le paquet risque d'être assez méconnaissable et, finale- ment, de ne pas conserver l'effort principal qu'on a voulu lui conférer. C'est la première remarque.
La deuxième remarque est que, du point de vue de la mé- thode, ce n'est certainement pas au travers de ces arrêtés, dont la signification politique du point de vue de la commis- sion est bien claire puisqu'ils sont liés à une autre réflexion sur la politique fiscale et financière de la Confédération, que l'on peut, en quelque sorte, surcharger ou réintervenir avec un ob- jet particulier comme celui que nous propose M. Bühler. Là où M. Bühler a certainement raison, c'est lorsqu'il dit que, mal- heureusement, des interventions en cours d'années, qui ten- dent à demander des corrections du budget de la Confédéra- tion sur ce poste, deviennent évidemment difficiles puisqu'il a été malheureusement écourté dans le traitement budgétaire en décembre dernier et qu'une règle de discipline veut que l'on s'en tienne sans adjonction ultérieure aux montants fixés une fois pour toutes.
C'est la raison pour laquelle je ne combats pas avec véhé- mence votre projet, mais je crois que du point de vue de la bonne logique nous ne pouvons pas le suivre en tant que tel. Sachez en tout cas, Monsieur Bühler, que dans la préparation du budget 1994, à laquelle mes services, comme tous les ser- vices de la Confédération travaillent aujourd'hui déjà, puisque nous devons être prêts avec un avant-avant-projet avant l'été, c'est un des postes que je veux revoir précisément sous l'éclai- rage conjoncturel que vous avez fixé, car celui-ci me paraît digne d'attention.
Mme Grossenbacher propose de fixer dans les montants attri- bués aux encouragements d'investissements publics un mon- tant de 50 millions au minimum, afin de les consacrer à l'as- pect énergétique que nous avons promis de traiter dans ces projets: énergie renouvelable, couplage chaleur-puissance Je me suis rapproché du Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie, qui est le département compétent en cette matière, pour me faire livrer une apprécia- tion réaliste de ce que l'on pourrait faire en l'état actuel des choses dans ce domaine. La réponse de ce département est claire: la documentation dont il dispose ne lui permettrait pas d'assurer que cet ordre de grandeur de 50 millions de francs pourrait et devrait être atteint. On s'efforcera de faire le maxi- mum dans ce domaine, mais les projets, pour certains d'entre eux, sont loin d'être prêts.
Il serait dommage, Madame Grossenbacher, de neutraliser en quelque sorte 50 millions, alors que l'on en emploierait seule- ment 20 millions peut-être, et d'en priver l'autre partie, au cas où il y aurait suffisamment de projets. Alors, sachez que ma ré- ponse est celle-ci: il faut être souple et flexible et, si possible, ne pas suivre votre proposition. Mais, sachez le, cet aspect énergétique du projet sera particulièrement suivi, parce qu'il correspond à un besoin très pressant et très évident dans no- tre société d'aujourd'hui. Vous pouvez être certaine que les montants attribués à l'énergie renouvelable ainsi qu'au cou- plage chaleur-puissance ne seront pas les miettes du festin, mais qu'ils occuperont une part aussi grande que possible dans le total de l'investissement.
Frau Grossenbacher: Da ich jetzt von Herrn Bundesrat Dela- muraz persönlich die Zusicherung erhalten habe, dass auf meine Intentionen hinsichtlich Energiesanierungsbereich grosses Gewicht gelegt wird, ziehe ich meinen Antrag zurück.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Bühler Simeon
71 Stimmen 58 Stimmen
Art. 6
Antrag der Kommission Titel Höhe
26-N
Abs. 1
Der Bundesbeitrag beträgt:
a. 15 Prozent der anrechenbaren Kosten;
b. 20 Prozent der anrechenbaren Kosten für:
Vorhaben im Hochbaubereich, die den Anforderungen der Musterverordnung des Bundes «Rationelle Energienutzung in Hochbauten» entsprechen;
Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien;
Wärmekraftkopplungsanlagen.
Abs. 2
Je Vorhaben werden höchstens 700 000 Franken ausge- richtet.
Art. 6
Proposition de la commission Titre
Montant Al. 1
La contribution de la Confédération s'élève à:
a. 15 pour cent des frais imputables;
b. 20 pour cent des frais imputables pour
les projets dans le domaine des bâtiments remplissant les conditions de l'ordonnance-type de la Confédération;
les installations d'utilisation d'énergies renouvelables;
les installations de couplage chaleur-puissance. Al. 2
700 000 francs seront accordés au maximum par projet.
Angenommen - Adopté
Art. 7 Antrag der Kommission Titel
Anrechenbare Kosten Abs. 1
Anrechenbar sind die Investitionskosten ohne Landerwerb und ohne Nebenkosten.
Abs. 2
Der Bundesrat ordnet die Einzelheiten.
Art. 7
Proposition de la commission Titre
Frais imputables Al. 1 Sont imputables les frais d'investissement sans l'acquisition de terrain et sans frais accessoires. Al. 2
Le Conseil fédéral règle les détails.
Angenommen - Adopté
Section 2 titre Proposition de la commission Procédure
Angenommen - Adopté
Art. 8 Antrag der Kommission Titel
Einreichung der Gesuche Wortlaut
Die Gesuche sind mit den notwendigen Unterlagen vor der Vergebung des Vorhabens der zuständigen kantonalen Be- hörde einzureichen. Diese leitet sie mit ihrem Antrag an die zu- ständige Bundesstelle weiter. Bei kantonalen Investitionen richtet der Kanton das Gesuch mit den notwendigen Unterla- gen direkt an die Bundesstelle.
Investitions et promotion de l'emploi. Initiatives
202
N 9 mars 1993
Art. 8 Proposition de la commission Titre Présentation des demandes Texte
Les demandes accompagnées des justificatifs seront présen- tées avant l'attribution du projet à l'autorité cantonale compé- tente. Celle-ci les transmettra avec sa proposition à l'autorité fédérale compétente. S'agissant des investissements canto- naux, le canton adressera sa demande accompagnée des ju- stificatifs directement à l'autorité fédérale.
Angenommen - Adopté
Art. 9 Antrag der Kommission Titel
Auszahlung Wortlaut
Spätestens sechs Monate nach dem Abschluss der Arbeiten hat der Empfänger das Gesuch um Auszahlung der Bundes- hilfe bei der zuständigen Bundesstelle einzureichen. Dem Ge- such ist die Schlussabrechnung mit den notwendigen Unterla- gen beizulegen.
Art. 9 Proposition de la commission Titre
Versement Texte
Le bénéficiaire présentera sa demande de versement de l'aide fédérale à l'autorité fédérale compétente six mois au plus tard après l'achèvement des travaux. Il y joindra le décompte final et les justificatifs.
Angenommen - Adopté
Section 3 titre Proposition de la commission Dispositions finales
Angenommen - Adopté
Art. 10 Antrag der Kommission Titel Vollzug durch den Bund Abs. 1 Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt, soweit dieser nicht Sache der Kantone ist. Abs. 2 Er erlässt die Ausführungsvorschriften.
Art. 10
Proposition de la commission Titre Exécution par la Confédération Al. 1 Le Conseil fédéral est chargé de l'exécution pour autant que celle-ci n'incombe pas aux cantons. Al. 2 Il édicte les dispositions d'exécution.
Angenommen - Adopté
Art. 11 Antrag der Kommission Titel Inkrafttreten, Geltungsdauer Abs. 1 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich.
Abs. 2
Er wird nach Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung dringlich erklärt und tritt am Tag der Verabschiedung in Kraft. Abs. 3
Er untersteht nach Artikel 89bis Absatz 2 der Bundesverfas- sung dem fakultativen Referendum und gilt bis zum 31. De- zember 1995.
Art. 11 Proposition de la commission Titre Entrée en vigueur, durée de validité Al. 1 Le présent arrêté est de portée générale. Al. 2 Il est déclaré urgent conformément à l'article 89bis alinéa pre- mier de la Constitution fédérale et entre en vigueur le jour de son adoption. AI. 3
Il est sujet au référendum facultatif conformément à l'article 89bis alinéa 2 de la Constitution fédérale et reste en vigueur jusqu'au 31 décembre 1995.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
102 Stimmen
25 Stimmen
Initiative 93.401
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) offensichtliche Mehrheit Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten) Minderheit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel Antrag der Kommission Bundesbeschluss über die Gewährung von Finanzhilfen für die Förderung der Beschäftigung im Wohnungsbau vom .... (19. März 1993)
Antrag Bühler Simeon .... im Wohnungsbau und landwirtschaftlichen Hochbau vom ....
Titre Proposition de la commission
Arrêté fédéral concernant l'octroi d'aides financières desti- nées à promouvoir l'emploi dans le secteur de la construction de logements du .... (19 mars 1993)
Proposition Bühler Simeon .... de la construction de logements et des constructions rurales du ....
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Ingress Antrag der Kommission Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossen- schaft, gestützt auf Artikel 34sexies Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101), beschliesst:
203
Oeffentliche Investitionen/Beschäftigung. Initiativen
Préambule Proposition de la commission L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 34sexies alinéa premier de la constitution (RS 101), arrête:
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Titel Grundsatz Wortlaut
Zur Förderung der Beschäftigung unterstützt der Bund mit zu- sätzlichen Finanzhilfen den Bau und die Erneuerung von Woh- nungen gemäss dem Wohnbau- und Eigentumsförderungs- gesetz (SR 843). Dabei sind die regionalen Verhältnisse der Beschäftigungslage und der Wohnungsmarktlage zu berück- sichtigen.
Antrag Bühler Simeon Wortlaut
... Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz und den land- wirtschaftlichen Hochbau gemäss dem Bundesgesetz über Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft und dem Landwirtschaftsgesetz. Dabei sind ....
Art. 1 Proposition de la commission Titre
Principe Texte
Conformément à la loi fédérale encourageant la construction et l'accession à la propriété de logements, la Confédération soutient la promotion de l'emploi par l'attribution d'aides finan- cières supplémentaires en faveur de la construction et de la ré- novation de logements (RS 843). Elle tient compte de la situa- tion régionale en matière d'emploi ainsi que de la situation sur le marché du logement.
Proposition Bühler Simeon Texte
... propriété de logements ainsi que les constructions rurales selon la loi fédérale sur les crédits d'investissements dans l'agriculture et l'aide aux exploitations paysannes et la loi sur l'agriculture. Elle tient compte ...
Titel - Titre Angenommen - Adopté
Wortlaut - Texte Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 2
Antrag der Kommission Titel
Massnahmen Wortlaut Der Bund kann im Rahmen der bewilligten Mittel zinsgünstige oder zinslose Darlehen gewähren an
a. Träger und Organisationen des gemeinnützigen Woh- nungsbaues;
b. Private zur Erstellung oder Erneuerung selbstgenutzten Wohneigentums.
Antrag Bühler Simeon Bst. c (neu) c. landwirtschaftlichen Hochbau.
Art. 2
Proposition de la commission Titre Mesures
Texte
Dans le cadre des moyens consentis, la Confédération peut accorder des prêts à intérêts réduits ou francs d'intérêts en faveur:
a. des maîtres d'ouvrage et des organisations de la construc- tion de logements d'utilité publique;
b. de personnes privées pour la construction ou la rénovation de logements destinés à l'usage propre du propriétaire.
Proposition Bühler Simeon Let. c (nouvelle) c. des constructions rurales.
Titel - Titre Angenommen - Adopté
Wortlaut - Texte Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 3 Antrag der Kommission Titel
Voraussetzungen Abs. 1
Die Bundeshilfe kann gewährt werden für Bauvorhaben, deren Ausführung voraussichtlich innert sechs Monaten nach Zusi- cherung der Bundeshilfe beginnt.
Abs. 2
Im übrigen finden die Bestimmungen der Gesetzgebung zur Wohnbau- und Eigentumsförderung entsprechend An- wendung.
Antrag Bühler Simeon Abs. 2
die Bestimmungen der in Artikel 1 erwähnten Gesetze ent- sprechend ....
Art. 3 Proposition de la commission Titre
Conditions préliminaires Al. 1
L'aide fédérale peut être accordée pour des projets de cons- truction dont la mise en chantier est prévue dans les six mois suivant la promesse d'aide fédérale. Al. 2
Les dispositions de la législation sur l'encouragement de la construction et de l'accession à la propriété de logements sont en outre applicables.
Proposition Bühler Simeon Al. 2
Les dispositions des lois mentionnées à l'article premier sont
Titel, Abs. 1 - Titre, al. 1 Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2 Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 4 Antrag der Kommission Titel
Finanzielle Mittel
Abs. 1
Für die Finanzierung wird in den Jahren 1993 und 1994 ein Zahlungskredit von zusammen höchstens 50 Millionen Fran- ken bewilligt. Abs. 2
Die für den Vollzug zusätzlich erforderlichen Hilfskräfte wer- den aus diesem Kredit finanziert.
N 9 mars 1993
204
Interpellation Baumberger
Antrag Bühler Simeon Abs. 1
.... 50 Millionen für den Wohnungsbau sowie 30 Millionen für landwirtschaftliche Investitionskredite und 20 Millionen für Bei- träge an landwirtschaftliche Hochbauten bewilligt.
Art. 4 Proposition de la commission Titre
Moyens financiers Al. 1
Un crédit de paiement de 50 millions de francs au plus est ac- cordé pour le financement dans les années 1993 et 1994. Al. 2
L'engagement de personnel d'appoint pour l'exécution du présent arrêté sera financé sur ledit crédit.
Proposition Bühler Simeon Al. 1
.... de 50 millions, ainsi que 30 millions pour des crédits d'in- vestissement à l'agriculture et 20 millions pour des contribu- tions aux constructions rurales sont accordés.
Titel, Abs. 2 - Titre, al. 2 Angenommen - Adopté
Abs. 1 - Al. 1 Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Art. 5 Antrag der Kommission Titel
Vollzug Wortlaut
Der Bundesrat ist mit dem Vollzug beauftragt. Er erlässt die in Ergänzung zu den Bestimmungen der Wohnbau- und Eigen- tumsförderung erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
Art. 5 Proposition de la commission Titre
Exécution Texte
Le Conseil fédéral est chargé de l'exécution. Il édicte les dispo- sitions d'exécution nécessaires en vue de compléter les dispo- sitions fixées dans la loi encourageant la construction et l'ac- cession à la propriété de logements.
Angenommen - Adopté
Art. 6
Antrag der Kommission Titel
Schlussbestimmungen Abs. 1
Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich.
Abs. 2
Er wird nach Artikel 89bis Absatz 1 der Bundesverfassung dringlich erklärt und tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft. Abs. 3
Er untersteht nach Artikel 89bis Absatz 2 der Bundesverfas- sung dem fakultativen Referendum und gilt bis zum 31. De- zember 1995.
Art. 6 Proposition de la commission Titre Dispositions finales Al. 1
Le présent arrêté est de portée générale. Al. 2
Il est déclaré urgent conformément à l'article 89bis alinéa pre- mier de la Constitution fédérale et entre en vigueur le jour de son adoption.
AI. 3
Il est sujet au référendum facultatif conformément à l'article 89bis alinéa 2 de la Constitution fédérale et reste en vigueur jusqu'au 31 décembre 1995.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 99 Stimmen Dagegen 14 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
92.3073
Interpellation Baumberger Mit WEG-Bundesgeldern den Wohnungsbau und die Konjunktur fördern oder überhöhte Immobilienpreise finanzieren?
Effets pervers des crédits ouverts en vertu de la LCAP
Diskussion - Discussion
Siehe Jahrgang 1992, Seite 1258 - Voir année 1992, page 1258
Baumberger: Ich bin von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt
Die Interpellation hat zwei Gegenstände, die durch die Klam- mer WEG zusammengehalten sind: Einerseits geht es mir um die Wohnbau- und Konjunkturpolitik - allerdings versehen mit einem ordnungspolitischen Fragezeichen - und andererseits um die konkreten Missbräuche bei der Verwendung von WEG-Geldern und um die in diesem Zusammenhang von mir verlangte Kontrolle.
Nun das Positive vorweg: Der Bundesrat anerkennt, dass die Ueberwindung der Versorgungsprobleme auf dem Woh- nungsmarkt in erster Linie Wohnungsneubau bedingt, dass - mit anderen Worten - wieder ein Wohnungsmarkt geschaffen werden muss. Neben anderen, hier nicht zu diskutierenden Mitteln - Erschliessungspolitik, steuerliche Investitionsanreize und dergleichen - ist die Förderung der Neubauproduktion mit WEG-Geldern eine wichtige Möglichkeit Wir haben so- eben in diesem Zusammenhang wieder einen Beschluss ge- fasst.
Es geht mir mit meinem Vorstoss um den Erwerb von Altwoh- nungen, von Altbauten durch Genossenschaften. Ich bin der Meinung, dass hier grösste Zurückhaltung am Platze ist. Ich habe zwar nicht bestritten, dass es möglich ist, aber er muss von absolut nachrangiger Bedeutung sein. Der Zweck müsste in jedem Fall sein, Altwohnungen der Spekulation zu ent- ziehen.
Ich habe im Zusammenhang mit meiner Interpellation eine Vielzahl von Briefen erhalten, die mich zweifeln lassen, ob die- ser Zweck erreicht wurde. Es wurde mir mitgeteilt, dass Miet- zinsaufschläge enormer Art - teils 100 Prozent und mehr - in- nert kurzer Frist angezeigt wurden.
Herr Bundesrat Delamuraz hat mir jüngst formell zugesichert, der Erwerb von Altbauten in diesem Zusammenhang werde massiv beschränkt; es war damals von 4 Prozent die Rede. Ich gehe davon aus, dass er mir das heute bestätigen kann und dass auch dafür gesorgt wird, dass dieser Anforderung ent- sprochen wird.
Schon in der Begründung zur Interpellation habe ich - und ich möchte diese Anmerkung hier noch einmal wiederholen - die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (WAK NR) Gewährung von Finanzhilfen für die Förderung der Beschäftigung im Wohnungsbau
Initiative parlementaire (CER CN) Octroi d'aides financières destinées à promouvoir l'emploi dans le secteur de la construction de logements
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.401
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
192-204
Page
Pagina
Ref. No
20 022 367
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