Postulat de la commission CN 90.021
302
N 11 mars 1993
Bundesrat Cotti gestern denn auch in bestimmten Punkten von einer Weiterführung des Giesskannenprinzips ge- sprochen.
Die Minderheit der Kommission ist daher der Ueberzeugung, dass dieser Punkt nochmals genau überprüft werden muss. Zumindest müssen wir die Begründungen kennen, warum wir das so wollen und wie wir das unseren Leuten erklären. Die Kommission hat diesen Leistungsdifferenzen zu wenig Auf- merksamkeit geschenkt, weil wir erst in der letzten Phase der Beratung überhaupt darauf gestossen sind. Auch wenn Unter- schiede bei einem Systemwechsel kaum ganz zu vermeiden sind, so muss doch das Ausmass beachtet werden. Es ist nämlich ein Novum in der AHV, dass Alt- und Neurentner nach einer Revision ungleich behandelt werden. Die gleiche Be- handlung war bisher ein wichtiges Solidaritätsmerkmal inner- halb unserer Altersvorsorge, und sie galt selbst dann, wenn der Beitragssatz für die Erwerbstätigen erhöht werden musste. Zweitens, zu Transparenz und Administrierbarkeit: Unser ge- genwärtiges System ist kompliziert. Man müsste von einer Re- vision eine Vereinfachung erwarten. Die in den Hearings ange- hörten Vertreter der Durchführungsorgane verneinen jedoch eine verbesserte Transparenz und eine vereinfachte Admini- strierbarkeit des vorgelegten Modells. Sie rechnen im Gegen- teil nach der schwierigen Uebergangsphase mit einem Mehr- bedarf von 300 bis 400 Stellen. Sie zeigten Möglichkeiten von Vereinfachungen auf. Wir sind der Meinung, dass man diese Möglichkeiten ausleuchten und Stellung dazu beziehen sollte. Der letzte und sehr wichtige Punkt ist die mittel- und langfri- stige Finanzierung der AHV. Eine soziale Versicherung wird ih- rer wichtigen sozialen Aufgabe nur dann gerecht, wenn ihre Fi- nanzierung auch für die nächste Generation sichergestellt ist. Wir wissen aber, dass sich hier ernsthafte Probleme abzeich- nen. Wir wissen, dass die AHV noch in diesem Jahrzehnt defi- zitär werden wird und dass wir Anfang des nächsten Jahrtau- sends mit Milliardendefiziten rechnen müssen. Durch die lange Verzögerung, die diese längst erwartete 10. AHV-Revi- sion erfahren hat, wird die Antwort auf diese brennende Frage unausweichlich. Wir müssen erklären können, wie wir die AHV auch nach der Jahrtausendwende finanzieren wollen, mit wel- chen Mehrbelastungen die einzelnen Beteiligten zu rechnen haben und welche Finanzierungsquellen verstärkt oder neu angezapft werden sollen.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, auch im Namen der FDP, die- sem Postulat zuzustimmen, damit der Bundesrat zu all diesen Fragen Stellung nimmt und wir wirklich in umfassender Kennt- nis aller Auswirkungen entscheiden können.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
92 Stimmen 22 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seiten 1-3 der Botschaft Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon les pages 1-3 du message
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
93.3033
Motion der Kommission NR 90.021 (Minderheit Haller) Rente für Mann und Frau. Angleichung des Alters Motion de la commission CN 90.021 (minorité Haller) Retraite de l'homme et de la femme. Age identique
Wortlaut der Motion vom 29. Januar 1993
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 1994 ausserhalb und vor der 11. AHV-Revision einen Vorschlag für die Angleichung des Rentenalters für Frauen und Männer zu unterbreiten. Er berücksichtigt dabei:
die demographische Entwicklung;
die Ausgestaltung der neuen Bundesfinanzordnung;
die Entwicklung der gesellschaftlichen Realität zur Erfüllung des Verfassungsauftrages gemäss Artikel 4 Absatz 2 der Bun- desverfassung.
Texte de la motion du 29 janvier 1993
Le Conseil fédéral est invité à présenter, d'ici la fin 1994 et avant la 11e révision de l'AVS, une proposition en vue de fixer la retraite de l'homme et de la femme à un âge identique. Il prendra en considération:
l'évolution démographique;
l'aménagement du nouveau régime financier de la Confédé- ration;
l'évolution de la réalité sociale, eu égard au mandat constitu- tionnel assigné par l'article 4 alinéa 2 de la constitution.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Eggenberger, Fankhauser, Gardiol, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Leuenberger Ernst (7)
Präsident: Ueber die Motion wurde bereits beim Artikel 21 entschieden.
Abgelehnt - Rejeté
93.3034
Postulat der Kommission NR 90.021 (Minderheit Spoerry) AHV-Revision Postulat de la commission CN 90.021 (minorité Spoerry) Révision de l'AVS
Wortlaut des Postulates vom 29. Januar 1993 Der Bundesrat wird beauftragt, zuhanden des Parlamentes bzw. der ständerätlichen Beratung folgende Fragen einer Ueberprüfung zu unterziehen und allfällige Vorschläge zu un- terbreiten:
mittel- und langfristige Finanzierung der AHV;
verstärkter Einbezug der Altrentner in die 10. AHV-Revision gemäss bisheriger Regel, wonach bei Revisionen Alt- und Neurentner gleich behandelt werden;
Administration und Transparenz des Vorlage.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der Kommission NR 90.021 (Minderheit Haller) Rente für Mann und Frau. Angleichung des Alters Motion de la commission CN 90.021 (minorité Haller) Retraite de l'homme et de la femme. Age identique
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3033
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
302-302
Page
Pagina
Ref. No
20 022 374
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.