565
Motion Schwab
92.3225
Motion Schwab Finanzierung von ausserordentlichen Massnahmen zur Walderhaltung Conservation de la forêt. Financement des mesures extraordinaires
Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament unverzüglich eine Vorlage für eine zweite Aufstockung des Höchstbetrages gemäss Artikel 5 des Bundesbeschlusses 88 zu unterbreiten. Der Betrag soll so festgelegt werden, dass die Beiträge für das Jahr 1991 und ein wesentlicher Teil der Mittel für das Jahr 1992 noch im Laufe des Jahres bezahlt werden können.
Texte de la motion du 15 juin 1992
Je charge le Conseil fédéral de présenter sans délai au Parle- ment un projet prévoyant un deuxième relèvement du montant maximum aux termes de l'article 5 de l'arrêté fédéral 88 et de fixer le nouveau montant de telle sorte que les subventions de 1991 et la majeure partie de celles de 1992 puissent encore être versées dans le courant de l'année.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Binder, Blatter, Büh- ler Simeon, Bundi, Bürgi, Chevallaz, Daepp, Etique, Gobet, Grossenbacher, Hari, Hildbrand, Jäggi Paul, Kern, Kühne, Ma- mie, Maurer, Müller, Neuenschwander, Perey, Philipona, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Savary, Scheid- egger, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Seiler Hans- peter, Theubet, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler, Zölch (37)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesbeschluss vom 23. Juni 1988 (BB 88), dessen Gel- tung bis Ende 1992 beschränkt ist, sieht in Artikel 5 vor, dass die Bundesversammlung den Höchstbetrag der finanziellen Bundeshilfen für die beschlossenen ausserordentlichen Massnahmen zur Beseitigung von Waldschäden (Art. 2) und Jungwaldpflege (Art. 3) mit einfachem Bundesbeschluss be- willigt. In diesem Sinn wurden 1988 vorerst 240 Millionen Fran- ken bewilligt. Nach den grossen Stürmen vom Februar/März 1990 («Vivian») mit ihren enormen Waldschäden bewilligte die Bundesversammlung eine erste Aufstockung von 130 Mil- lionen Franken. Der heute geltende Höchstbetrag wurde da- mit auf 370 Millionen Franken angehoben.
Dieses Geld ist heute aufgebraucht. Nach den neuesten Erhe- bungen fehlen für die Bezahlung der zugesicherten Beiträge des Jahres 1991 etwa 27 Millionen Franken. Für die Massnah- men gemäss BB 88 des Jahres 1992 fehlen jegliche Bundes- mittel. Die bisherige Entwicklung der Borkenkäfersituation ist gefährlich.
Die vom Sturm «Vivian» 1990 geworfene Holzmenge hat die er- sten Schätzungen bei weitem übertroffen. Als die Bundesver- sammlung 1990 nach dem Sturm den ursprünglichen Kredit um 30 Millionen Franken erhöhte, wurde mit einer Holzmenge von etwa 2,5 Millionen Kubikmeter gerechnet. In Wirklichkeit sind inzwischen etwa 5 Millionen Kubikmeter Sturmholz auf- gerüstet worden. Das sichtbare Ungenügen der bewilligten Kredite führte im Nationalrat zur Interpellation Blatter vom 26. September 1991 (91.3315) und im Ständerat zur dringli- chen Interpellation Bloetzer vom 2. März 1992 (92.3051). In beiden Vorstössen wurde die Notwendigkeit zusätzlicher Mit- tel aufgezeigt und für deren Aufstockung interpelliert. Der Bun- desrat hat in seiner Antwort vom 20. November 1991 auf die In- terpellation Blatter eine Neubeurteilung im Fall einer zuneh- menden Verschlechterung der Schadensituation zugesagt. In der Antwort vom 16. März 1992 auf die Interpellation Bloetzer hat der Bundesrat erklärt, der Zeitpunkt für eine Neubeurtei- lung sei noch nicht gekommen, gemäss dem (damaligen)
Stand der Abrechnungen 1991 sei noch ein beschränkter Kre- dit für das Jahr 1992 vorhanden und die fehlenden Mittel könn- ten vom Parlament mit dem Budget 1993 bewilligt werden. Diese Beurteilung der Situation vom März 1992 erweist sich heute - wie oben gezeigt - als falsch. Die Waldeigentümer sind nicht in der Lage, die Kosten für die unbezahlten Beiträge und gleichzeitig die benötigten Mittel für das ganze Jahr 1992 vorzuschiessen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. September 1992
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 septembre 1992
Der in der Antwort des Bundesrates vom 16. März 1992 auf die dringliche Interpellation Bloetzer erwähnte Kreditsaldo für Ar- beiten im Jahre 1992 ist inzwischen auf die Kantone aufgeteilt worden. Damit wurde der auf der Grundlage des Bundesbe- schlusses vom 23. Juni 1988 über ausserordentliche Mass- nahmen zur Walderhaltung bewilligte Zahlungsrahmen von 370 Millionen Franken ausgeschöpft.
Gemäss Berechnungen des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft belaufen sich die noch offenen Abrechnun- gen für im Jahre 1991 durchgeführte Massnahmen zum Schutz des Waldes per 2. Juli 1992 auf rund 24 Millionen Fran- ken. Für 1992 werden aufgrund einer Umfrage bei den Kanto- nen rund 26 Millionen Franken für Massnahmen zum Schutz des Waldes und rund 15 Millionen Franken für die Jungwald- pflege benötigt.
Ende 1992 läuft der Bundesbeschluss 1988 aus. Auf den 1. Ja- nuar 1993 soll jedoch das neue Waldgesetz (WaG) in Kraft tre- ten. Gestützt auf diese neue gesetzliche Grundlage wird der Bundesrat dem Parlament mit der Botschaft zum Voranschlag 1993 einen Zahlungsrahmen für die Jahre 1993 bis 1996 unter- breiten und dabei die ausstehenden Beiträge von 50 Millionen Franken für die 1991 und 1992 ausgeführten Arbeiten zum Schutz des Waldes berücksichtigen. Die Zahlungskredite des Voranschlags 1993 und Finanzplans 1994 sind, zum Teil durch Umdisposition aus anderen Waldkrediten, entspre- chend angepasst worden. Hingegen wird der Betrag von 15 Millionen Franken für die Jungwaldpflege im Rahmen des ordentlichen Budgets 1993 aufgefangen werden müssen.
Mit dem vom Bundesrat gewählten Vorgehen wird dem Anlie- gen des Motionärs weitgehend Rechnung getragen. Unter der Voraussetzung der Genehmigung durch das Parlament wird es auf diese Weise möglich sein, die ausstehenden Beiträge ab Januar 1993 auszuzahlen. Die Auszahlung der Beiträge noch in diesem Jahr setzte nicht nur eine Aufstockung des ur- sprünglichen Zahlungsrahmens und damit einen Parlaments- beschluss voraus, dem eine Botschaft an die Räte voraus- ginge, sondern parallel dazu auch entsprechende Nachtrags- kredite, die mit dem Nachtrag II/1992 durch das Parlament zu bewilligen wären. Aus diesem aufwendigen Vorgehen ent- stünden für die Beitragsberechtigten keine nennenswerten Vorteile, stünden die Mittel doch auch erst Mitte Dezember 1992 zur Verfügung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3225
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
565-565
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20 022 422
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