573
Motion Bischof
92.3361
Motion Seiler Hanspeter Gleichstellung Feuerwehrleute Armée, protection civile et services du feu
Wortlaut der Motion vom 3.September 1992
Der Bundesrat wird ersucht, die soziale Gleichstellung für Feu- erwehrleute mit den Wehr- und Schutzdienstpflichtigen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reformen von Armee und Zivilschutz hin durch entsprechende Revision der Gesetzge- bung in den Bereichen
Militärpflichtersatz
Erwerbsersatzordnung
Versicherungsschutz vorzubereiten. Die Anpassung kann schrittweise erfolgen.
Texte de la motion du 3 septembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de préparer la révision de la législation touchant
la taxe d'exemption du service militaire,
le régime des allocations pour perte de gain,
les assurances,
de manière à ce qu'au moment de l'entrée en vigueur des ré- formes relatives à l'armée et à la protection civile, l'égalité de traitement soit assurée, sur le plan social, entre les personnes astreintes au service du feu et celles astreintes au service mili- taire ou à la protection civile. L'adaptation pourra se faire pro- gressivement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bircher Peter, Bi- schof, Blocher, Columberg, Daepp, Fehr, Fischer-Hägglin- gen, Hari, Keller Anton, Luder, Maurer, Müller, Neuenschwan- der, Rychen, Scherrer Werner, Schwab, Seiler Rolf, Steffen, Zölch, Zwygart (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Störfallverordnung, die auch den Feuerwehren spezielle Aufgaben zuordnet, wurde durch den Bundesrat am 1. April 1991 in Kraft gesetzt. Danach ist der Bund als Betreiber von Nationalstrassen und Eisenbahnen verpflichtet, die notwendi- gen Einsatzkräfte für die Schadenabwehr und Schadenbe- kämpfung zu gewährleisten. Diese Aufgaben hat der Bund den Stützpunktfeuerwehren übertragen. Er entschädigt diese pauschal für Einsätze auf Nationalstrassen.
Die Feuerwehren erfüllen damit immer häufiger Aufgaben im nationalen Interesse. Diese anforderungsreichen Tätigkeiten setzen einen entsprechend grösseren zeitlichen Aufwand für intensive Ausbildungs- und Uebungsdienste voraus.
Gemäss den Leitbildern 95 für Armee bzw. Zivilschutz haben die Feuerwehren auch im Kriegsfall die Brandbekämfung sicherzustellen. Damit übernehmen sie - richtigerweise - ei- nen wichtigen Teil öffentlicher Aufgaben, die bis jetzt Armee und/oder Zivilschutz zugeordnet waren. Es wäre sehr stos- send, wenn diese Feuerwehrleute gegenüber den Angehöri- gen von Armee und Zivilschutz sozial wesentlich schlechter- gestellt würden.
Ohne soziale Gleichstellung wird der Feuerwehrdienst zuneh- mend unattraktiver. Daraus entstünden Bestandesprobleme, die die Erfüllung des Auftrags beeinträchtigen würden. Es liegt also im Interesse der Sache, die soziale Gleichstellung durch Anpassung der Gesetzgebung vorzubereiten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. März 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er mars 1993 Für die Regelung der rechtlichen Stellung und der sozialen Si- cherheit der Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes ist
der Bund zuständig. Der Bereich der Feuerwehr liegt hinge- gen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Diesen obliegt es somit, die rechtliche Stellung und den Einsatz der Feuerwehrleute zu regeln. Auch für die Regelung der sozial- rechtlichen Aspekte sind im wesentlichen die Kantone zu- ständig.
Im Zusammenhang mit dem neuen Zivilschutzleitbild stellt sich aber in der Tat die Frage, ob die Feuerwehrleute in sozial- rechtlicher Hinsicht nicht den Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes gleichgestellt werden könnten. Denn dieses Leit- bild sieht ab 1995 nach der Mobilisierung der Armee und dem Aufgebot des Zivilschutzes den Einsatz der Feuerwehr vor, während nach der gegenwärtigen Regelung in diesem Fall der Zivilschutz die Aufgabe der Feuerwehr übernimmt.
Der Bundesrat ist bereit, diese Frage im Rahmen der Studien- kommission «Allgemeine Dienstpflicht» prüfen zu lassen. Da- bei wird jedoch auch zu beachten sein, dass eine Gleichstel- lung der Feuerwehrleute mit den Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes mit einer Ungleichbehandlung zum Nachteil von Personen verbunden wäre, die in zivilen Führungsstäben und im koordinierten Sanitätsdienst eingesetzt werden. Von den rund 140 000 Schutzdienstpflichtigen, die im Zuge der Re- form 1995 für öffentliche Aufgaben zugunsten der Wirtschaft und ziviler Partner sowie der Armee freigestellt werden sollten, gehören bloss etwa 60 000 den Feuerwehren an. Zudem würde eine umfassende Gleichstellung voraussichtlich eine Verfassungsrevision erfordern, weil der Bereich der Feuer- wehr in der Zuständigkeit der Kantone liegt.
Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Zivilschutzgesetzes wird geprüft, ob und wieweit die von der Schutzdienstleistung Befreiten nicht auch vom Militärpflichtersatz befreit werden sollten. Gemäss dem Entwurf zum neuen Militärgesetz sollen hauptberufliche Angehörige der öffentlichen Wehrdienste dienstbefreit und vom Militärpflichtersatz befreit werden. Da- mit wären diese Personen, sofern sie diensttauglich sind, auch vom Militärpflichtersatz befreit. Zu den beiden Entwürfen sind Vernehmlassungen im Gang. Eine bereinigte Lösung wird nach dem Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens getrof- fen werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
92.3514
Motion Bischof Die Schweiz in einem wirtschaftlichen Europa La Suisse dans une économie européenne
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992 Die Schweiz nimmt nicht an einem Europäischen Wirtschafts- raum in der Form, wie am 6. Dezember zur Vorlage präsentiert, teil. Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass der Wunsch nach der politischen Eigenständigkeit tief in unserem Lande verwur- zelt ist.
Dennoch müssen der Arbeitsplatz und der Finanzplatz Schweiz erhalten und in naher Zukunft ausgebaut werden. Der politische Dialog im Innern ist jetzt mehr denn je vonnöten. Der zur Abstimmung gelangte EWR-Vertrag fand zu Recht keine Mehrheit vor dem Volk. Zentralismus war noch nie die Lösung, wirtschaftliche Probleme in den Griff zu kriegen.
Motion Bischof
574
N
19 mars 1993
Unsere Demokratie verlangt ein differenziertes Handeln. Han- deln um der Problemlösung willen und nicht Handeln zu La- sten einer gewachsenen Geschichte.
Das heutige Europa und mithin die Schweiz brauchen Lösun- gen im wirtschaftlichen Bereich und nicht eine neue Staaten- ordnung.
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu er- greifen bzw. Gesetzesänderungen vorzulegen:
Leitzinssenkung von etwa 1 bis 1,5 Prozent;
Abschaffung der Verrechnungssteuer;
Anpassung der Warenumsatzsteuer;
Kurs Schweizerfranken zu Deutscher Mark 1 zu 1;
Oeffnung der Schweiz zum freien Warenverkehr (Abschaf- fung von Zollhindernissen, Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung).
Texte de la motion du 14 décembre 1992
La Suisse ne prendra pas part à un Espace économique euro- péen sur le modèle de celui qui a été proposé le 6 décembre. L'issue du scrutin montre en effet combien le désir d'autono- mie politique est profondément enraciné dans notre pays.
Cependant, la Suisse devra rester une place financière et continuer d'assurer des emplois, et dans un proche avenir il lui faudra accroître ses capacités dans ces deux domaines. Plus que jamais, le dialogue politique s'impose à l'intérieur du pays.
Il est dans l'ordre des choses que les accords sur l'EEE, sou- mis au verdict du peuple, n'aient pas rallié la majorité des voix: le centralisme n'a encore jamais permis de maîtriser les pro- blèmes économiques.
Notre démocratie exige une action différenciée; non pas une action qui tente de corriger le cours de l'histoire, mais une ac- tion dont la finalité doit être de résoudre les problèmes.
C'est de solutions dans le domaine économique que l'Europe d'aujourd'hui, et avec elle la Suisse, ont besoin, plutôt que d'un nouvel ordre étatique.
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures, et le cas échéant, de proposer les modifications législatives suivantes:
abaissement des taux directeurs de 1 à 1,5 pour cent en- viron;
suppression des impôts anticipés;
adaptation des impôts sur le chiffre d'affaires;
alignement du franc suisse sur le Deutsche Mark;
ouverture de la Suisse à la libre circulation des marchan- dises (suppression d'obstacles tarifaires, adaptation de la législation suisse).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Maspoli, Stalder, Steffen (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1993
Der Bundesrat hat sich gerade wegen den zu erwartenden po- sitiven wirtschaftlichen Auswirkungen für einen EWR-Beitritt ausgesprochen. Er teilt jedoch die Auffassung des Motionärs, insoweit auch er der Meinung ist, dass die Schweiz unabhän- gig von der Integrationspolitik unseres Landes Massnahmen zur Stärkung beziehungsweise zur Revitalisierung unserer Wirtschaft ergreifen muss. Der Bundesrat hat hierzu die not- wendigen Schritte eingeleitet. Zu den einzelnen Anliegen des Motionärs nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
den Finanzplatz Schweiz wären die Folge. Angesichts der Haushaltperspektiven des Bundes und der Kantone kann eine Eliminierung der Verrechnungssteuer infolge der damit ver- bundenen Einnahmenausfälle ebenfalls nicht in Frage kom- men.
Die Forderung nach einer Anpassung der Warenumsatz- steuer greift ins Leere. Der Bundesrat hat sich mit seiner Bot- schaft zum Ersatz der Finanzordnung vom 18. Dezember 1991 zur Frage der Modernisierung der Umsatzsteuer ausge- sprochen. Das Geschäft befindet sich zurzeit in parlamentari- scher Beratung. Die zuständige Kommission des Nationalra- tes hat sich dabei für eine erneute Mehrwertsteuervorlage ausgesprochen.
Der Bundesrat hält die verlangten geldpolitischen Massnah- men für unzweckmässig. Die Ziele des Motionärs lassen sich nicht unabhängig voneinander festlegen. Wird nämlich ein be- stimmtes Wechselkursziel angestrebt, so kann das Zinsniveau nicht mehr frei gewählt werden. Umgekehrt wäre die National- bank zwar in der Lage, die kurzfristigen Zinssätze (und den Lombardzinssatz) während einiger Zeit auf dem gewünschten Niveau zu fixieren. Sie könnte dann jedoch nicht auch noch den Wechselkurs steuern. Der geldpolitische Kurs der Natio- nalbank ist mittelfristig ausgerichtet und zielt darauf ab, das Geldmengenwachstum so zu dosieren, dass annähernde Preisstabilität erreicht wird.
Der Bundesrat ist bestrebt, Einschränkungen des freien Wa- renverkehrs möglichst zu beseitigen oder mindestens zu mil- dern. Mit seinen Beschlüssen über eine Wiederaufnahme von Teilen des Eurolex-Programmes sowie zur marktwirtschaftli- chen Erneuerung sind entsprechende Massnahmen eingelei- tet worden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
92.3365
Motion Bischof Produktedeklaration beim Tierfutter Aliments pour animaux. Etiquetage des produits
Wortlaut der Motion vom 21. September 1992
Allergien, Nieren- und Leberschäden, missgebildete Welpen: Viele Hundehalter machen Konservierungsmittel im Futter für die Gesundheitsprobleme ihrer Tiere verantwortlich.
Hersteller von Tiernahrung mischen dem Futter konservie- rende Substanzen bei. Nicht alle sind harmlos. So der Stoff Ethoxyquin. Dieser Stoff ist in der menschlichen Nahrung ver- boten. Dem Tierfutter darf man ihn beimischen. Ethoxyquin könnte schon längst durch andere, unproblematische Konser- vierungsmittel ersetzt werden.
Nun kann der Konsument aber oft nicht wissen, was es im Fut- ter hat, da Deklarationen fehlen.
Zwar existieren im Verband für Heimtiernahrung Richtlinien für Herstellung und Vertrieb der Produkte. Käuferinnen und Käu- fern nützt dies allerdings nichts, denn die Firmen finden es nicht für nötig, Konsumenten richtig zu informieren. Auch der Bund tut nichts.
Ich beauftrage daher den Bundesrat, klare Richtlinien für klare Deklarationen zu erarbeiten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bischof Die Schweiz in einem wirtschaftlichen Europa Motion Bischof La Suisse dans une économie européenne
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3514
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
573-574
Page
Pagina
Ref. No
20 022 433
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.