585
Postulat Stamm Judith
Auf der Ebene der Gesetzgebung sind ausserdem Vereinfa- chungen vorgesehen. In der Krankenversicherungsrevision wird vorgeschlagen, den Abzug für Krankenkassenprämien abzuschaffen, der das Ergänzungsleistungsverfahren in den letzten Jahren erschwert hat. Da gemäss Vorschlag des Bun- desrates bei kleinen Einkommen die Krankenkassenprämie einen gewissen Einkommensprozentsatz nicht überschreiten darf, werden zur Abgeltung der Krankenkassenprämie die für den Anspruch auf Ergänzungsleistungen massgebenden Ein- kommensgrenzen pauschal erhöht. Der Abzug und die Abklä- rung der einzelnen Krankenkassenprämien bei der Ergän- zungsleistungsberechnung entfallen.
Für die dritte Ergänzungsleistungsrevision, die der Bundesrat für diese Legislaturperiode vorgesehen hat, stehen eine Ver- einfachung des Mietzinsabzuges (Brutto- statt Nettomiete, Wegfall Selbstbehalt, Wegfall Nebenkostenregelung) und der Wegfall bedeutungsloser Abzüge zur Diskussion. Eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates verlangt eine gezielte Information über den An- spruch auf Ergänzungsleistungen. Diese dürfte mit Hilfe eines Meldeverfahrens Ergänzungsleistungen/Steuerbehörden er- folgen und zweifellos auch mithelfen, den Ergänzungslei- stungsanspruch in möglichst vielen Fällen zu verwirklichen. Artikel 49 BVG billigt den Vorsorgeeinrichtungen die grösst- mögliche Selbständigkeit zu. So sind sie im Rahmen des BVG in der Gestaltung ihrer Leistungen, in deren Finanzierung und in ihrer Organisation frei. Das BVG enthält lediglich konkrete Bestimmungen über die Form der Leistungen (Art. 37: Renten oder Kapital) und über die Auszahlung der Renten (Art. 38: die Renten werden in der Regel monatlich ausgerichtet). Im Rah- men dieser beiden Bestimmungen obliegt es somit den einzel- nen Vorsorgeeinrichtungen, in ihren Reglementen den Aus- zahlungsmodus für die Vorsorgeleistungen festzulegen.
Um die Entschädigung der Arbeitslosen zu beschleunigen, ist eine ganze Reihe von Massnahmen auf verschiedenen Ebe- nen beschlossen worden. Die meisten bezwecken einerseits eine Verstärkung der personellen Kapazitäten und anderseits eine Vereinfachung der Durchführung des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung:
Am 30. Oktober 1991 hat das Biga die Kantone gebeten, die nötigen Vorkehrungen im personellen Bereich zu treffen, um der Zunahme der Entschädigungsgesuche begegnen zu kön- nen. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Verordnung über die Verwaltungskostenentschädigung an die kantonalen Arbeits- ämter erlassen. Damit werden die den Kantonen bei der Durchführung des Gesetzes über die Arbeitslosenversiche rung entstehenden Verwaltungskosten in grosszügiger Weise durch den Ausgleichsfonds der Versicherung übernommen. - Im Februar 1992 hat das Biga, in Zusammenarbeit mit den Arbeitslosenkassen, eine Reihe von Ausbildungskursen orga- nisiert Ziel der Kurse war, das neu eingestellte Personal der Kassen möglichst schnell mit seinen Aufgaben vertraut zu machen.
Für eine grosse Zahl von Kantonen und Gemeinden hat das Biga die Kontrollpflicht auf einen Tag pro Woche herabgesetzt. Mit der Aenderung vom 11. November 1992 der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung hat der Bundesrat - mit Wirkung ab 1. Januar 1993 - die einmalige Kontrolle pro Wo- che für das ganze Land eingeführt
In den Kantonen mit andauernder erheblicher Arbeitslosig- keit ist die Kürzung des Taggeldes aufgehoben worden. Der Bundesrat hat am 11. November 1992 beschlossen, diese Regelung ab 1. Januar 1993 auf die ganze Schweiz auszu- dehnen.
Die Arbeitslosenkassen sind aufgefordert worden, in Fällen vorübergehender personeller Engpässe den Zahlungen abso- lute Priorität einzuräumen und nötigenfalls zeitweise auf ge- wisse Kontrollen, wie die Ueberprüfung der Arbeitsbemühun- gen, zu verzichten.
Schliesslich räumt eine Aenderung der Verordnung über die Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls am 1. Januar 1993 in Kraft tritt, dem Versicherten einen Anspruch auf einen ange- messenen Vorschuss ein. Vorausgesetzt wird nur noch die Wahrscheinlichkeit des Anspruchs auf Entschädigungen. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach der Zahl der kontrol-
lierten Tage. Bisher durfte die Kasse einen Vorschuss gewäh- ren, wenn die Anspruchsberechtigung des Versicherten voll- ständig abgeklärt war oder, in Ausnahmefällen, wenn sie mit grosser Wahrscheinlichkeit feststand.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Massnahmen den Kassen eine rasche Entschädigung der Arbeitslosen erlauben werden. Die wenigen bekanntgewordenen Fälle mit verzöger- ter Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung dürften so in Zukunft verhindert werden können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
Abgeschrieben - Classé
92.3426
Postulat Stamm Judith Gemeinwirtschaftlichkeit der familiären Betreuungsarbeit Importance économique des soins voués au ménage et aux enfants
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992 Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht zu erstatten über
den gemeinwirtschaftlichen Anteil der familiären Betreu- ungsarbeit;
den Anspruch auf Abgeltung durch die öffentliche Hand des gemeinwirtschaftlichen Anteils der familiären Betreuungs- arbeit.
Texte du postulat du 7 octobre 1992 Le Conseil fédéral est prié d'établir un rapport sur: - l'importance des soins voués au ménage et aux enfants en tant que prestations d'intérêt public;
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumberger, Bircher Peter, Bundi, Bürgi, Caspar-Hutter, Darbellay, David, Deiss, Dormann, Ducret, Eggenberger, Engler, Epiney, Fankhauser, Fasel, Gobet, Gonseth, Grendelmeier, Grossenbacher, Haf- ner Ursula, Haller, Hildbrand, Jäggi Paul, Jöri, Keller Anton, Kühne, Leemann, Leu Josef, Misteli, Nabholz, Raggenbass, Rechsteiner, Ruckstuhl, Scheidegger, Schnider, Segmüller, Seiler Rolf, Suter, Wanner, Wick (41)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Rahmen des neuen Eherechts werden familiäre Betreu- ungsarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig betrachtet. Im So- zialversicherungsrecht findet die Betreuungsarbeit Eingang und soll anspruchsbegründend werden. Familiäre Betreu- ungsarbeit kommt aber nicht nur den Betroffenen zugute, son- dern hat auch eine gemeinwirtschaftliche Dimension, wird doch in unserem Lande die Familie als Grundlage des Staates betrachtet.
Es ist daher zu prüfen, wie hoch dieser Anteil an gemeinwirt- schaftlicher Leistung ist.
In anderen Bereichen wird die Abgeltung der gemeinwirt- schaftlichen Leistung durch die öffentliche Hand diskutiert. Es stellt sich auch bei der familiären Betreuungsarbeit die Frage, ob eine solche Abgeltung ausgerichtet werden soll, wobei die durch die neue Armut bedrohten alleinerziehenden Eltern im Vordergrund stehen.
74-N
N 19 mars 1993
586
Postulat Borradori
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. Dezember 1992 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 décembre 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
92.3510 Postulat Wanner Prioritäten in der Forschungspolitik Politique de la recherche. Priorités
Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1992 Ich bitte den Bundesrat, dem Parlament einen Bericht zukom- men zu lassen, in dem die kommende Stossrichtung der schweizerischen Forschungspolitik aufgezeigt wird, die Priori- täten soweit möglich gesetzt werden und vor allem aufgezeigt wird, wie unter der Voraussetzung weiterhin knapper Mittel in der Schweiz künftig Forschungspolitik betrieben werden soll.
Texte du postulat du 14 décembre 1992
Je prie le Conseil fédéral de faire parvenir au Parlement un rap- port dans lequel il indiquera quelle voie va prendre la politique suisse de la recherche, quelles priorités il compte - autant que faire se peut - lui fixer et surtout comment on pourra, à l'avenir, faire de la recherche en Suisse, en supposant qu'on ne dispo- sera pas de moyens financiers supérieurs à ceux d'au- jourd'hui.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Nabholz, Scheidegger (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Während der letzten Jahre sind im Rahmen der Sparmassnah- men des Bundes laufend Kürzungen in jenen Bereichen vor- genommen worden, die für die Forschung in unserem Land von zentraler Bedeutung sind. Das führt dazu, dass es zu fi- nanziellen und personellen Engpässen kommt, die zuneh- mend an und für sich unbestrittene Ziele gefährden. Mehr noch, unser Land läuft Gefahr, von erfolgversprechenden in- ternationalen Programmen abgekoppelt zu werden und den einst hervorragenden Ruf der schweizerischen Forschung zu verlieren. Als Beispiel dazu sei die Krebsforschung erwähnt, bei der unser Land ganz offensichtlich Gefahr läuft, bei vielver- sprechenden europäischen Projekten nicht mehr oder nicht in genügendem Mass beteiligt zu bleiben.
Aber auch in anderen zukunftsgerichteten Gebieten wie modernsten Technologien oder dem umweltschonenden Pflanzenbau fehlen heute die erforderlichen Voraus- setzungen.
Da auch künftig mit sehr knappen Bundesfinanzen gerechnet werden muss, ist davon auszugehen, dass die erwähnte Pro- blematik auf längere Dauer bestehenbleibt. Damit werden wir gezwungen sein, mehr, als dies heute der Fall ist, unsere Mittel dort einzusetzen, wo wir die besten Voraussetzungen haben und die günstigste Wirkung zu erwarten ist. Dabei ist den be- stehenden internationalen Voraussetzungen Rechnung zu tra- gen und namentlich darauf zu achten, dass die schweizeri- sche Forschung dort, wo dies nicht bereits der Fall ist, dement- sprechend koordiniert wird.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Februar 1993 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 février 1993 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
92.3562
Postulat Borradori Schweizerische Landesphonothek. Zukunftsplanung
Postulato Borradori Fonoteca Nazionale Svizzera. Pianificazione del futuro Postulat Borradori Avenir de la Phonothèque nationale
Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1992
Der Bundesrat wird eingeladen, Möglichkeiten zu prüfen, die geeignet sind, die Landesphonothek bei der Erfüllung ihres Auftrages von gesamtschweizerischem Interesse wirksam zu unterstützen. Anlass dazu gibt das neue Bundesgesetz über die Schweizerische Landesbibliothek. Besonderes Interesse wecken zwei Alternativen, die es nun zu prüfen gilt: ein erhöh- ter finanzieller Beitrag oder die Integrierung der Landesphono- thek in die Landesbibliothek.
Testo del postulato del 17 dicembre 1992
Il Consiglio federale è invitato ad esaminare le soluzioni atte a sostenere validamente la Fonoteca Nazionale Svizzera nell'a- dempimento del suo mandato, al quale si dedica nell'inte- resse nazionale. Spunto di riflessione è la nuova legge fede- rale sulla Biblioteca Nazionale Svizzera. Particolare interesse hanno suscitato due alternative ora da vagliare: un contributo finanziario più sostenuto o un'integrazione nella Biblioteca Na- zionale.
Texte du postulat du 17 décembre 1992
Le Conseil fédéral est prié d'examiner les moyens aptes à sou- tenir valablement la Phonothèque nationale suisse dans l'exé- cution de son mandat, qu'elle accomplit dans l'intérêt natio- nal. La base de réflexion en la matière est la nouvelle loi fédé- rale sur la Bibliothèque nationale suisse. Deux possibilités qui ont été évoquées ont suscité un intérêt particulier: il s'agit soit de fournir une contribution financière plus importante, soit d'intégrer la Phonothèque nationale à la Bibliothèque natio- nale.
Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Aubry, Bez- zola, Bischof, Caccia, Carobbio, Cavadini Adriano, Cotti, Kel- ler Rudolf, Maspoli, Pini, Ruf, Stalder, Steffen (13)
Schriftliche Begründung - Motivazione scritta - Développement par écrit
La Fonoteca Nazionale Svizzera, una fondazione di diritto pri- vato con sede a Lugano, svolge l'importante funzione di salva- guardare un patrimonio culturale di interesse nazionale. Le al- tre nazioni europee hanno affidato questo compito ad un ente statale, solitamente la Biblioteca Nazionale. Alcuni anni fa la Svizzera ha imboccato un'altra via: con la creazione di una Fondazione di diritto privato si è voluto ovviare all'impossibilità della Biblioteca Nazionale di assumersi questo compito entro breve termine. Ora, la prima tappa del processo di riorganizza- zione generale in atto alla Biblioteca Nazionale è stata proprio la riformulazione della legge federale. E' giunto quindi il mo- mento di decidere e pianificare il futuro della Fonoteca Nazio- nale, che dalla sua fondazione ha dovuto affrontare con mezzi insufficienti il suo mandato, senza poterlo assolvere in modo soddisfacente. A ciò si aggiunge l'impressionante, progres- sivo deperimento materiale del patrimonio culturale (di cui fanno parte senz'altro anche i supporti sonori), dovuto al tempo e alle condizioni di archiviazione. Occorre intervenire prima che sia troppo tardi.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Stamm Judith Gemeinwirtschaftlichkeit der familiären Betreuungsarbeit Postulat Stamm Judith Importance économique des soins voués au ménage et aux enfants
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3426
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
585-586
Page
Pagina
Ref. No
20 022 448
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.