Interpellation Béguelin
610
N
19 mars 1993
Die Machbarkeit des modernisierten Konzeptes hat sich im Rahmen eines umfangreichen Testes im Kanton Genf erwie- sen. Einbezogen wurden in diese Testerhebung rund 52 000 Arbeitnehmer der verschiedensten Wirtschaftszweige und Unternehmensgrössen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Da es möglich ist, die Beobachtung der jährlichen Lohnent- wicklung künftig vollständig der Unfallohnstatistik zu übertra- gen, kann das Erhebungsintervall der Oktoberlohnerhebung auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Nicht eine verlängerte Auswertungsdauer ist damit der Grund für diese Aenderung, sondern die neue Aufgabenteilung zwischen den beiden Stati- stiken. Es ist beabsichtigt, durch einen optimalen Einsatz der EDV die Auswertungsdauer künftig zu verkürzen. Heute wer- den die Oktoberdaten im Sommer des folgenden Jahres pu- bliziert.
Schon im März verfügbar sind jeweils die Daten zur Lohnent- wicklung des abgelaufenen Jahres aufgrund der Unfallohn- statistik. Im Mai folgt eine Schätzung der Lohnentwicklung im laufenden Jahr. Diese basiert auf den Unfalldaten des ersten Quartals.
Jährlich alternierend mit der Lohnstrukturerhebung soll künf- tig die Erhebung der Arbeitskosten erfolgen.
Der Zeitplan für die Modernisierung des lohnstatistischen Ge- samtsystems sieht vor, das neue Konzept der Lohnstrukturer- hebung erstmals für den Oktober 1994 anzuwenden. Die Stati- stik der Lohnentwicklung aufgrund der Daten der verunfallten Arbeitnehmer basiert schon jetzt auf dem revidierten Konzept.
Erklärung des Interpellanten: befriedigt Déclaration de l'interpellateur: satisfait
92.3543
Interpellation Keller Rudolf Gleichstellung altes und neues Arztgehilfinnendiplom Aides médicales. Equivalence des diplômes
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992
Die Arztgehilfinnenausbildung wird neu strukturiert. Man schafft ein neues Reglement und dehnt die Ausbildung von zweieinhalb Jahren auf drei Jahre aus. Gleichzeitig wird das neue Arztgehilfinnendiplom vom Biga anerkannt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wieweit das bis- herige DVSA-Diplom dem neuen Biga-Diplom gleichgestellt wird, um künftige Diskriminierungen von Inhaberinnen bishe- riger Diplome zu vermeiden. Inhaberinnen des DVSA-Diploms werden künftig zwar über ein halbes Jahr weniger Berufsaus- bildung verfügen, statt dessen aber über eine längere Berufs- erfahrung, was dieses halbe Jahr aufwiegt.
Nachfolgend einige Fragen an den Bundesrat:
Wieweit ist die Neuordnung schon gediehen, und auf wel- ches Datum hin tritt die neue Regelung in Kraft?
Werden das DVSA- und das Biga-Diplom einander rechtlich und ausbildungspolitisch gleichgestellt?
Erhalten - während einer gewissen Uebergangszeit - DVSA-Diplominhaberinnen die Möglichkeit, aufgrund ihrer längeren Berufserfahrungen das Biga-Diplom nachträglich prüfungsfrei zu beantragen, um nicht allfälligen späteren be- ruflichen Diskriminierungen ausgesetzt zu sein?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992
La formation d'aide médicale est en pleine restructuration. Le nouveau règlement va faire passer la durée de cette formation de deux ans et demi à trois ans. Le nouveau diplôme d'aide médicale sera reconnu par l'Ofiamt. On peut dès lors se de-
mander si le diplôme actuel, le diplôme DFMS, sera totale- ment équivalent au nouveau diplôme, ce qui serait souhaita- ble si l'on entend éviter la discrimination des titulaires du di- plôme actuel. Leur formation professionnelle aura certes duré six mois de moins, mais ce fait sera compensé par leur longue expérience professionnelle.
Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:
Où en est-on dans l'élaboration du nouveau régime et à quelle date la nouvelle réglementation doit-elle entrer en vi- gueur?
Le diplôme DFMS et le nouveau diplôme, qui sera reconnu par l'Ofiamt, seront-ils équivalents sur le plan juridique et sur celui de la formation?
En raison de leur plus longue expérience professionnelle, les titulaires du diplôme DFMS pourront-elles, durant une pé- riode de transition, obtenir sur demande le nouveau diplôme sans devoir passer un examen, afin qu'elles puissent se pré- munir contre d'éventuelles discriminations professionnelles?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Januar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 janvier 1993
Zweck der Neustrukturierung der Ausbildung der Arztgehilfin ist deren Unterstellung unter das Bundesgesetz vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (BBG). Damit wird die staatliche Beaufsichtigung dieser Ausbildung möglich.
Der Entwurf der Ausbildungsvorschriften für den Beruf der Arztgehilfinnen wird 1993 in die Vernehmlassung gehen. Das Reglement wird, wenn alles wie geplant läuft, frühestens auf den 1. Januar 1994, möglicherweise aber auch erst auf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden können.
Das DVSA-Diplom und das eidgenössische Fähigkeits- zeugnis können einander nicht gleichgestellt werden, da das DVSA-Diplom eine rein private, in keiner Weise behördlich überwachte Ausbildung bescheinigt. Es ist Sache der Arbeit- geber, wie sie die beiden Ausbildungen einstufen wollen. Auf- grund der langjährigen Tradition des DVSA-Diploms glaubt der Bundesrat aber nicht, dass deren Inhaberinnen bezüglich Berufsausübung diskriminiert werden.
Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis kann nicht prü- fungsfrei abgegeben werden. In den Ausbildungsvorschriften ist jedoch eine Uebergangsregelung für Arztgehilfinnen mit abgeschlossener Ausbildung vorgesehen, wonach mit dem Bestehen einer Teilprüfung das Fähigkeitszeugnis erlangt werden kann.
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait
92.3548
Interpellation Béguelin Gatt und EWR-Nein Accords du Gatt et non-participation de la Suisse à l'EEE
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Nach der Ablehnung des EWR-Abkommens durch das Schweizervolk bitte ich den Bundesrat, zur Frage Stellung zu nehmen, inwieweit und in welchen Bereichen die Ergebnisse der kurz vor dem Abschluss stehenden Uruguay-Runde die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Keller Rudolf Gleichstellung altes und neues Arztgehilfinnendiplom Interpellation Keller Rudolf Aides médicales. Equivalence des diplômes
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3543
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1993 - 08:00
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Data
Seite
610-610
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20 022 478
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