Interpellation Grossenbacher
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N 19 mars 1993
Koordination zwischen den an verschiedenen Orten beste- henden Aktivitäten im Bereich Europafragen notwendig ist. Ueberdies war beabsichtigt, ein Schwerpunktprogramm «Eu- ropa» (SPP) auszuschreiben, um die vordringlichsten Fragen in einem europäischen Kontext möglichst bald wissenschaft- lich aufarbeiten zu lassen. Dieses SPP sollte nicht nur Rechts- fragen beinhalten, sondern multidisziplinär ausgestaltet wer- den. Entsprechend diesem Konzept hätten überdies Finanz- mittel für die sogenannte Auftragsforschung bereitgestellt wer- den sollen.
Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes ist es zurzeit nicht möglich, Sondermittel für die Realisation dieser Vorschläge zur Verfügung zu stellen, zumal eine Kompensa- tion im Bereich von Wissenschaft und Forschung auch nach Konsultation der Schweizerischen Hochschulkonferenz nicht möglich ist.
Der Bundesrat misst aber der Intensivierung der Forschung im Bereich der Europafragen nach wie vor eine grosse Bedeu- tung bei. Er lässt daher prüfen, ob wesentliche Elemente des ursprünglichen Konzepts im Rahmen der 7. Serie der Nationa- len Forschungsprogramme (NFP) verwirklicht werden könn- ten. In diesem Zusammenhang wird auch zu klären sein, ob al- lenfalls ein bestehendes Institut die Funktion der Programm- leitung und Koordination wahrnehmen könnte.
Der Bundesrat wird über die NFP noch im Verlaufe dieses Jah- res endgültig entscheiden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
67 Stimmen 13 Stimmen
92.3563
Interpellation Grossenbacher Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen schweizerischen Sprachkulturen und -regionen
Amélioration de la compréhension entre les communautés linguistiques
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992
Die Resultate der EWR-Volksabstimmung haben die in unse- rem Land bestehenden Mentalitätsunterschiede zwischen den Sprachkulturen und -regionen deutlich zum Ausdruck ge- bracht. Angesichts der offenbar stark unterschiedlichen Auf- fassungen vor allem zwischen der Deutsch- und Westschweiz über die Festlegung der Rahmenbedingungen für die gemein- same Zukunft unseres Landes sind Massnahmen zur Verbes- serung des Dialogs und damit des gegenseitigen Verständnis- ses angezeigt. Ist der Bundesrat gewillt, im Rahmen des ihm Möglichen
darauf hinzuwirken, dass im Bereich der nationalen elektro- nischen Medien eine vermehrte Zusammenarbeit zwischen Tessin, Deutsch- und Westschweiz (beispielsweise in Form von Austauschprogrammen oder Gemeinschaftsproduktio- nen) stattfindet? Besteht die Möglichkeit, Fernsehsendungen von nationalem Interesse, die auf einer Senderkette in einer Landessprache ausgestrahlt werden und in den jeweils ande- ren Sprachregionen empfangen werden können, mit Unterti- teln zu versehen?
dahin gehend aktiv zu werden, dass analog dem Beispiel «Jugend für Europa» ein entsprechendes Austauschpro- gramm auf schweizerischer Ebene realisiert werden kann?
die Voraussetzungen dafür zu schaffen, damit die Aktivitäten bestehender Begegnungsstätten von nationaler Bedeutung (zum Beispiel «Maison latine» in Bern, Stapferhaus Lenzburg oder Schloss Waldegg in Solothurn) im Sinne der Förderung des sprachübergreifenden Verständnisses zwischen den Ver- tretern der vier schweizerischen Sprachkulturen ausgebaut und intensiviert werden können?
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992
Les résultats de la votation sur l'EEE ont mis en lumière les dif- férences de mentalité qui existent entre les communautés lin- guistiques de Suisse. Compte tenu des conceptions visible- ment fort divergentes des Alémaniques et des Romands quant à l'avenir de notre pays, il faut aujourd'hui prendre des mesu- res pour améliorer le dialogue et la compréhension mutuelle. Le Conseil fédéral est-il disposé, dans la mesure de ses moyens,
à encourager la coopération entre les médias électroniques du Tessin, de la Suisse alémanique et de la Suisse romande, par exemple sous forme de programmes d'échange ou de co- productions? Serait-il possible de sous-titrer des émissions de télévision d'intérêt national, qui sont diffusées sur l'une de nos chaînes et peuvent être captées dans les autres régions lin- guistiques?
à faire en sorte qu'un programme d'échange inspiré de «Jeunesse pour l'Europe», puisse être réalisé au niveau suisse?
à faire en sorte que les activités organisées dans des lieux de rencontre d'importance nationale («Maison latine» à Berne, Stapferhaus à Lenzbourg ou château Waldegg à Soleure) soient développées et intensifiées, afin d'améliorer la compré- hension entre les représentants des quatre communautés lin- guistiques de Suisse?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nicht erst das Ergebnis der EWR-Abstimmung hat die Gegen- sätzlichkeiten zwischen der Deutschschweiz und der Roman- die sichtbar gemacht.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung spürte man, dass ein un- überwindlicher Graben sich zu bilden begann.
Junge Romands, die in die Deutschschweiz kamen, um ihr Ja zum EWR darzulegen, wurden kaum angehört. Die von West- schweizer Zeitungen initiierten Beilagen für Deutschschweizer Zeitungen wurden kaum zur Kenntnis genommen.
Ein Dialog fand nicht statt. Das Ergebnis der EWR-Abstim- mung gilt es anzunehmen. Wir können und dürfen uns aber nicht der Pflicht entziehen, uns mit den Folgen, die dieses Er- gebnis nach sich gezogen hat, auseinanderzusetzen.
1991 haben wir die multikulturelle Schweiz - als einmaliges Phänomen - immer wieder hervorgehoben. Bereits 1992 stel- len wir fest, dass die Solidarität zwischen den Kulturen nicht spielt.
Solidarität lässt sich nicht per Knopfdruck herbeizaubern. Schon gar nicht in Zeiten des Konfliktes. Solidarität zu erlan- gen ist eine Daueraufgabe, ein Prozess; denn sie wächst auf dem Boden des gegenseitigen Kennenlernens, der gegensei- tigen Achtung und gegenseitigen Akzeptanz.
Wenn wir die Solidarität innerhalb unserer multikulturellen Schweiz erhalten wollen, müssen wir etwas tun.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 février 1993
Die Abstimmung über einen Beitritt der Schweiz zum EWR hat die divergierenden Kräfte zwischen den Sprachregionen un- seres Landes augenfällig werden lassen. Der Bundesrat hat dieser Problematik jedoch nicht erst heute seine Aufmerksam- keit geschenkt. So hat er bereits 1983 das Nationale For- schungsprogramm 21 «Kulturelle Vielfalt und nationale Identi- tät» mit dem Ziel bewilligt, mehr über die Gründe dieses Phä- nomens sowie über seine Auswirkungen auf das politische und soziale Leben zu erfahren.
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Interpellation Grossenbacher
Die Verständigung unter den Sprachgemeinschaften wird auch als Zielsetzung im Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 aufgeführt. Die Entwürfe für einen Kulturförde- rungsartikel in der Bundesverfassung (BBI 1992 | 533) wie auch für die Revision des Sprachenartikels (BBI 1991 II 309), welche sich beide zurzeit in der parlamentarischen Beratung befinden, sind unter diesem Blickwinkel ausgearbeitet wor- den. Sie bilden die entscheidenden Grundlagen der künftigen Politik des Bundes im angesprochenen Bereich. Die künftigen konkreten Massnahmen zur verstärkten Förderung des inter- kulturellen Austausches sind jedoch, eine Annahme der bei- den Verfassungsartikel vorausgesetzt, vom Wohlwollen des Parlamentes abhängig.
Zu den konkreten Fragen der Interpellantin nimmt der Bun- desrat wie folgt Stellung:
Gemäss Artikel 55bis der Bundesverfassung ist die Gesetzge- bung betreffend Radio und Fernsehen Sache des Bundes. Da- bei sind jedoch die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie bei deren Programmgestaltung zu wah- ren (Art. 55bis Abs. 3 BV).
Artikel 55bis der Bundesverfassung wird durch das Bundes- gesetz über Radio und Fernsehen (SR 784.4) konkretisiert. Ar- tikel 3 Absatz 1 Buchstabe b dieses Gesetzes beauftragt Ra- dio und Fernsehen damit, die Vielfalt des Landes und seiner Bevölkerung zu berücksichtigen und der Oeffentlichkeit näherzubringen. Diese Bestimmung wird in der neuen Kon- zession der SRG vom 18. November 1992 (BBI 1992 VI 567) weiter konkretisiert, welche den Auftrag zur Förderung des ge- genseitigen Verständnisses und des Austausches zwischen den Landesteilen, Sprachgemeinschaften und Kulturen ent- hält (Art. 3 Abs. 1 der Konzession). Zu diesem Zweck sollen ei- nerseits die Fernsehprogramme landesweit ausgestrahlt wer- den, und andererseits soll je ein Radioprogramm der französi- schen, italienischen und deutschen Schweiz in den anderen Sprachregionen zur Ausstrahlung gelangen, soweit es die Ver- sorgung mit lokalen und regionalen Programmen zulässt. Auf- grund fehlender Frequenzen konnte diese Zielsetzung beim Radio jedoch noch nicht erreicht werden. Der Bundesrat hat deshalb die PTT beauftragt, geeignete technische Mittel zur Verbesserung dieser Situation zu prüfen, um die vom Gesetz- geber fixierten Ziele erreichen zu können.
Die Möglichkeit der Rezipienten, Programme anderer Sprach- regionen zu empfangen, ist ohne Zweifel ein geeignetes Mittel zur Förderung der interkulturellen Verständigung und des Austausches von Ideen. Zur Erleichterung der Verständigung wird in Artikel 3 Absatz 6 der Konzession zudem festgelegt, dass in wichtigen, über die Sprach- und Landesgrenzen hin- aus interessierenden Informationssendungen in der Regel die Hochsprache zu verwenden ist.
Die SRG bemüht sich darüber hinaus um einen Finanzaus- gleich zwischen den Sendeanstalten der verschiedenen Sprachregionen zugunsten der sprachlichen Minderheiten, was eine notwendige Voraussetzung zur Wahrung der kultu- rellen Vielfalt in der Schweiz darstellt. Damit wird die Grund- lage für einen Dialog und eine Zusammenarbeit unter gleich- berechtigten Partnern geschaffen.
Die gesetzlichen Grundlagen und die Konzession enthalten ei- nen klaren Auftrag an die SRG, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern. Die Mittel und Wege zur Erreichung dieses Ziels - Koproduktionen, Untertitelun- gen, Austausch von Sendungen, Regionalredaktionen usw. - wurden in Respektierung der durch die Bundesverfassung ga- rantierten Autonomie in der Programmgestaltung bewusst nicht präzisiert.
In den letzten Jahren sind jedoch auch auseinanderstrebende Tendenzen sichtbar geworden. Dabei geht es auf institutionel- ler Ebene um die vor einigen Jahren erfolgte Dezentralisierung der «Tagesschau», welche eine einheitliche Sicht der behan- delten Themen wie auch den Informations- und Programm- austausch erschwert hat. In der Dezentralisierung widerspie- geln sich Bestrebungen, in den Fernsehprogrammen ver- mehrt die Besonderheiten jeder einzelnen Sprachregion zum Ausdruck zu bringen. Weiter ist anzufügen, dass in den elek- tronischen Medien der Deutschschweiz zunehmend Dialekt
verwendet wird. Die Sportprogramme auf dem dafür reservier- ten Kanal verdrängen zudem auch ab und zu die Sendungen der anderen Sprachregionen. Mit der Einführung des vierten Fernsehkanals, welcher vom Bundesrat im Dezember 1992 beschlossen wurde, sollte diese Einschränkung jedoch besei- tigt werden können.
In seinem Bericht über die Legislaturplanung 1991 bis 1995 hat sich der Bundesrat auch die Verstärkung seines Engage- ments im Bereich des Jugendaustausches zum Ziel gesetzt.
Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (SR 446.1) erlaubt dem Bund die finanzielle Unterstützung von gesamtschweizerisch tätigen Jugendorganisationen.
Bei der Zumessung der Finanzhilfen wird den Kriterien der ge- samtschweizerischen Tätigkeit, der überregionalen Zusam- menarbeit und Koordination sowie der Mehrsprachigkeit der Organisationen (mehrsprachige Publikationen, mehrspra- chige Veranstaltungen usw.) besonderes Gewicht gegeben. Nationale oder internationale Jugendaustauschprojekte wer- den ebenfalls unterstützt Zudem wurde Intermundo, die schweizerische Dachorganisation der Jugendaustauschorga- nisationen, mit tatkräftiger Unterstützung des Bundes ge- schaffen.
Tatsächlich existiert jedoch auf Bundesebene kein dem Aus- tauschprogramm «Jeunesse pour l'Europe» direkt vergleich- bares Programm. Ein solches, mit den geeigneten Partnern - Jugendorganisationen, kantonale Behörden, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren usw. - abge- sprochen und konzipiert, könnte jedoch dem Jugendaus- tausch neue Impulse geben und wäre im Rahmen des beste- henden Gesetzes durchaus zu verwirklichen. Die Kosten, die Modalitäten und die Bereitschaft der Partner für ein solches Projekt bedürfen allerdings noch einer genaueren Abklärung. Nicht zuletzt hängt die Verwirklichung von der finanziellen Si- tuation des Bundes ab.
Wir möchten hier noch betonen, dass die Aktivitäten des Bun- des auf dem Gebiet der Jugendförderung dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet sind, wonach zuerst die Privaten, die Gemeinden und die Kantone in diesen Bereichen aktiv werden. Die Politik des Bundes zielt vor allem darauf ab, gün- stige Rahmenbedingungen zu schaffen und einen Teil der nötigen Mittel für die ausserschulische Jugendarbeit zur Ver- fügung zu stellen. Diese Haltung entspricht denn auch dem Bedürfnis der Jugendlichen selbst, die immer wieder fordern, Projekte grundsätzlich selber initiieren und durchführen zu können und nicht bloss die Angebote der Erwachsenen zu konsumieren.
Den verschiedenen Begegnungszentren kommt auf dem Ge- biet der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften eine verbindende Rolle zu. Zum grössten Teil sind sie kanto- nale oder private Institutionen und stehen damit nicht im direk- ten Einflussbereich des Bundes. Ihr Ausbau kann daher nicht von der Eidgenossenschaft initiiert werden. Als Zeichen der grundsätzlichen Unterstützung solcher Aktivitäten hat sich der Bund jedoch vor kurzem in Form eines einmaligen finanziellen Beitrages an der Gründung der Stiftung «Maison latine» betei- ligt. Weitere Unterstützungen des Bundes hängen jedoch von den vom Parlament allenfalls zur Verfügung gestellten Mitteln ab.
Im Hochschulbereich hat der Bund bereits die Möglichkeiten des Bundesbeschlusses vom 22. März 1991 (SR 414.41) wahrgenommen und mit einem Sonderprogramm die Mobili- tät im Inland gefördert.
Neben dem Abbau von administrativen Mobilitätshindernis- sen an den Hochschulen selbst werden namentlich auch zu- sätzliche Mobilitätsstipendien für Studierende unterstützt. Zur- zeit sind dies rund 600 pro Jahr, bei denen grundsätzlich ein Wechsel in eine andere Sprachregion verlangt ist. Die Univer- sitäten tragen damit wesentlich zu einer innerschweizerischen Verständigung über die Sprachgrenzen hinweg bei.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
N 19 mars 1993
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Interpellation Jöri
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
Verschoben - Renvoyé
offensichtliche Mehrheit Minderheit
92.3496 Interpellation Jöri Ausrichtung der Aids-Forschung Orientation de la recherche sur le sida
Wortlaut der Interpellation vom 8. Dezember 1992 Ich bitte den Bundesrat, im Zusammenhang mit der Ausrich- tung der Aids-Forschung folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch beliefen sich die Forschungsgelder des Bundes insgesamt in den letzten Jahren für die Aids-Forschung, und welchen Auftrag hat die Eidgenössische Kommission zur Kon- trolle der Aids-Forschung?
In welchem Umfang bewegt sich der Anteil der Forschungs- gelder in den letzten Jahren, der für die Aids-Forschung auf der Basis der Virushypothese bewilligt wurde?
Gewährleistet die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission für Aids-Fragen respektive der Eidgenössischen Kommission zur Kontrolle der Aids-Forschung auch eine Dis- kussion über die Monokausalität der HI-Viren als Aids-Erreger hinaus?
Wie hoch beliefen sich in den letzten Jahren die gesproche- nen Beträge, um vermehrt Kenntnisse über die Stresshypo- these zu erhalten?
Ist der Bundesrat angesichts der allzustark auf die Virus- hypothese aufgebauten Aids-Forschung nicht auch der Mei- nung, eine Denkpause bzw. eine Neuorientierung der Ausrich- tung in der Aids-Forschung sei angebracht und eventuell da- mit auch in der Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission zur Kontrolle der Aids-Forschung?
Texte de l'interpellation du 8 décembre 1992
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes en rapport avec la recherche sur le sida:
Combien la Confédération a-t-elle dépensé ces dernières années pour la recherche sur le sida, et quel est le mandat de la Commission fédérale de la recherche sur le sida?
Quels montants ont été dépensés ces dernières années pour la recherche sur le sida fondée sur l'hypothèse du virus? 3. La composition de la Commission fédérale pour les problè- mes liés au sida et celle de la Commission fédérale de la re- cherche sur le sida permettent-elles une remise en question de la monocausalité des virus HIV en tant qu'agents pathogè- nes du sida?
Quels ont été les montants alloués ces dernières années en vue d'aquérir de nouvelles connaissances sur l'hypothèse du stress?
La recherche sur le sida étant essentiellement fondée sur l'hypothèse du virus, le Conseil fédéral n'estime-t-il pas aussi qu'il conviendrait de prendre le temps de réfléchir, voire de réorienter la recherche sur le sida et que, le cas échéant, il fau- drait revoir la composition de la Commission fédérale de la re- cherche sur le sida?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Béguelin, Bühlmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, de Dardel, Dor- mann, Eggenberger, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Ledergerber, Leemann, Leuenberger Ernst, Matthey, Misteli, Robert, Stei- ger, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexander, Züger (28)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit 1981 erstmals Aids als Immunschwächesyndrom be- schrieben wurde und 1983 das HI-Virus (= human immunde- ficiency virus) gezüchtet und nachgewiesen werden konnte, sind leider alle Versuche im Forschungsbereich erfolglos ge- blieben, diese Krankheit zu heilen oder einen Impfstoff zu ent- wickeln. Somit beschränkt sich heute die Bekämpfung der Aids-Erkrankung auf Präventionskampagnen und der prophy- laktischen und therapeutischen Verabreichung von Medika- menten, die zur Krebsbehandlung entwickelt wurden. Es herrscht allgemein die Meinung, HIV löse bei den damit Infi- zierten früher oder später Aids aus und führe ohne Ausnahme zum Tode. Diese momentan ausweglose Situation stellt für die Betroffenen eine grosse Belastung dar.
Angesichts der Erfolglosigkeit im Bereich von Therapie und Impfung zehn Jahre nach der Erstbeschreibung der Aids- Erkrankung erscheint es legitim, sich zu überlegen und zu fra- gen, ob die Virushypothese nicht einer Korrektur bzw. einer Er- gänzung bedarf. Jedenfalls mehren sich die Stimmen ernst zu nehmender Wissenschafterinnen und Wissenschafter, welche nicht mehr bereit sind, die Monokausalität der HI-Viren als Aids-Erreger aufrechtzuerhalten. Diskutiert werden soge- nannte Kofaktoren, die den Krankheitsausbruch mitbeeinflus- sen, weil sie das Immunsystem beeinträchtigen. Solch im- munsupressive (= das Immunsystem unterdrückende) Risi- kofaktoren bei Homosexuellen und Drogenabhängigen sind gehäufte Geschlechtskrankheiten mit entsprechend häufigen Antibiotikabehandlungen, Medikamentenmissbrauch, Dro- gensucht, Fehlernährung, gesellschaftliche Ausgrenzung und Hoffnungslosigkeit.
All diese Risikofaktoren verursachen vermehrt Stress, der ur- sächlich in Zusammenhang mit dem Ausbruch der Aids- Erkrankung gebracht wird. Die monokausale Virushypothese wird mit den zusätzlichen Risikofaktoren um die Stresshypo- these von Aids ergänzt Mit dieser Ergänzung eröffnen sich möglicherweise neue Perspektiven im Bereich medikamentö- ser und ernährungsbezogener Prophylaxe- und Therapie- möglichkeiten, die bisher brachlagen.
Die verantwortlichen Behörden des schweizerischen Gesund- heitswesens sind aufgerufen, sowohl die Virus- wie die Stress- hypothese der Aids-Erkrankung sachlich und unvorein- genommen einander gegenüberzustellen und - falls notwen- dig - Schlüsse für eine Neuausrichtung der Aids-Forschung daraus zu ziehen. Dieses Vorgehen ist im Interesse der Direkt- betroffenen gerechtfertigt und zur Ueberwindung der Hoff- nungslosigkeit angezeigt. Selbstverständlich muss auch in Zukunft der Prävention erste Priorität eingeräumt werden, um Neuinfektionen mit dem HI-Virus zu verhindern.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1993 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 17 février 1993
Die Eidgenössische Kommission zur Kontrolle der Aids-For- schung (KKAF) beurteilt Gesuche, welche ihr unterbreitet wer- den. Sie tut dies vorurteilsfrei und ohne eine Hypothese ge- genüber einer anderen zu privilegieren. Die Projekte, die der KKAF unterbreitet werden, reflektieren die Meinungen ihrer Autoren.
Als Aids (Acquired Immuno Deficiency Syndrom) wird ein Krankheitsbild bezeichnet, das sich durch zunehmende Schwächung der Immunabwehr des Menschen auszeichnet; diese Immunschwäche führt zum Auftreten von gehäuften In- fektionen durch normalerweise nicht oder wenig krankma- chende Erreger, zu verschiedenen Krebsformen, zu einem Ab- bau der Hirnfunktionen und sehr oft zum Tode.
Es existiert in der Fachwelt eine hohe Uebereinstimmung über die zentrale Rolle, welche das HI-Virus bei der Auslösung der erwähnten Immunschwäche und damit der Aids-Erkrankung spielt, denn:
mit modernen Analysemethoden ist das Virus bei allen aids- kranken Personen nachzuweisen;
wenn das Aids-Virus in einer gegebenen Bevölkerung auf- tritt, treten nach einigen Jahren unvermeidbar Fälle von Aids auf;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3563
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite
618-620
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Pagina
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20 022 487
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