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Amnistie fiscale
93.301 Standesinitiative Jura Steueramnestie Initiative du canton du Jura Amnistie fiscale
Wortlaut der Initiative vom 18. Januar 1993
Angesichts der sehr grossen Defizite der öffentlichen Haus- halte (Bund, Kantone, Gemeinden) und der enormen Sum- men auf Treuhandguthaben, unter anderem auch im Ausland, die steuerlich nicht deklariert sind, verlangt der Kanton Jura, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung, dass der Bund eine neue Steueramnestie erlässt.
Texte de l'initiative du 18 janvier 1993
Compte tenu des déficits importants des collectivités publi- ques (Confédération, cantons, communes) et des sommes énormes non déclarées qui sont investies en placements fidu- ciaires, entre autres à l'étranger, le canton du Jura, se fondant sur l'article 93, alinéa 2 de la Constitution fédérale, demande une nouvelle amnistie fiscale fédérale.
Herr Zimmerli unterbreitet im Namen der Kommission den fol- genden schriftlichen Bericht:
Am 18. Januar 1993 reichte der Kanton Jura eine Standesin- itiative ein, welche den Erlass einer Steueramnestie verlangt Er begründet dies insbesondere mit den grossen Defiziten der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone, Gemeinden) und den enormen Summen auf Treuhandguthaben, unter anderem auch im Ausland, die steuerlich nicht deklariert sind.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, welcher dieses Geschäft zur Beratung zugewiesen wurde, prüfte die Standesinitiative am 10. Februar 1993. Sie hält fest, dass das vom Kanton Jura vorgebrachte Anliegen im Ständerat bereits aufgrund einer Motion von Ständerat Edouard Delalay (92.3249) vom 17. Juni 1992 zur Diskussion steht.
Die Mehrheit der Kommission hat sich bei der Vorberatung dieser Motion gegen eine Steueramnestie ausgesprochen in der Auffassung, dass ein solches Ausserkraftsetzen des Ge- setzes einen Einbruch in die bestehende Rechtsordnung be- deuten und die Defraudanten einseitig begünstigen würde. Die Kommissionsminderheit vertrat demgegenüber die Auf- fassung, die geforderte Amnestie führe einerseits zu mehr Steuergerechtigkeit und andererseits sei auch die Mehrein- nahmenbeschaffung positiv zu werten.
Im übrigen verweist die Kommission auf die Beratungen zur erwähnten Motion Delalay im Ständerat.
M. Zimmerli présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Le 18 janvier 1993, le canton du Jura a déposé une initiative demandant une nouvelle amnistie fiscale fédérale. Il a justifié sa demande en invoquant les déficits des collectivités publi- ques (Confédération, cantons, communes) et les sommes énormes non déclarées qui sont investies en placements fidu- ciaires, entre autres à l'étranger.
La Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats, qui a été chargée d'examiner cet objet, s'est penchée sur l'ini- tiative le 10 février 1993. Elle a constaté que la demande formu- lée par le canton du Jura fait déjà l'objet d'une discussion au Conseil des Etats, une motion ayant été déposée à ce sujet le 17 juin 1992 par M. Edouard Delalay (92.3249).
La majorité de la commission s'est prononcée contre une am- nistie fiscale lors de l'examen de la motion précitée; elle a en effet estimé qu'une telle modification de la loi ouvrirait une brè- che dans le régime juridique actuel et favoriserait les frau- deurs.
La minorité de la commission, quant à elle, a estimé que l'am- nistie demandée rendrait la fiscalité plus équitable et qu'en outre, les recettes supplémentaires qui en résulteraient se- raient un élément positif.
Pour le reste, la commission renvoie aux délibérations du Conseil des Etats à propos de la motion Delalay précitée.
Antrag der Kommission Mehrheit
Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Standesinitiative Jura keine Folge zu geben. Minderheit
(Zimmerli, Coutau, Küchler, Meier Josi, Schmid Carlo, Ziegler Oswald)
Die Kommissionsminderheit beantragt, der Motion Delalay zuzustimmen und deshalb die Standesinitiative Jura abzu- schreiben.
Proposition de la commission Majorité
La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative du canton du Jura.
Minorité
(Zimmerli, Coutau, Küchler, Meier Josi, Schmid Carlo, Ziegler Oswald)
La minorité de la commission propose d'approuver la motion Delalay et, de ce fait, de classer l'initiative du canton du Jura.
Zimmerli, Berichterstatter: Zwischen diesen drei Steueramne- stiegeschäften, die wir heute zu behandeln haben, besteht ein enger sachlicher Zusammenhang. Bereits in der vergangenen Wintersession habe ich im Namen der Kommission für Rechts- fragen darauf hingewiesen. Sie sind unserem Antrag gefolgt und haben die Kommission für Rechtsfragen, gestützt auf Arti- kel 27 Absatz 4 des Ratsreglementes, beauftragt, Ihnen zur Motion Delalay Bericht zu erstatten, Antrag zu stellen und Ih- nen gleichzeitig unsere Haltung zur parallel laufenden Stan- desinitiative Wallis kundzutun. Ich darf Sie daran erinnern, dass Herr Kollege Delalay seine Motion im Dezember 1992 mündlich begründet hat und dass Herr Bundesrat Stich diese in seiner mündlichen Stellungnahme abgelehnt hat.
An ihrer Sitzung vom 10. Februar 1993 hat sich die Kommis- sion für Rechtsfragen auftragsgemäss nochmals intensiv mit der Motion Delalay und mit der Amnestie-Standesinitiative Wallis befasst. Beide Vorstösse sind naturgemäss sachlich gleich zu erledigen. Entweder wird die Motion Delalay über- wiesen, und dann kann die Standesinitiative Wallis abge- schrieben werden, oder die Motion Delalay wird abgelehnt, und dann wird unser Rat gewiss beschliessen, der Standes- initiative Wallis keine Folge zu geben.
Während der Hängigkeit dieser beiden Walliser Geschäfte vor unserer Kommission ist am 18. Januar dieses Jahres auch noch vom Kanton Jura eine Standesinitiative mit dem Antrag auf Durchführung einer Steueramnestie eingereicht worden. Das Anliegen aus dem Kanton Jura deckt sich sachlich voll- ständig mit den beiden Vorstössen aus dem Kanton Wallis. Unser heutiger Entscheid zu den Walliser Vorlagen präjudi- ziert also auch den Entscheid zur Standesinitiative aus dem Kanton Jura.
Das Büro hat heute denn auch diese jurassische Standesin- itiative sinngemäss unserer Kommission zugeteilt, und wir ha- ben vorsorglich auch bereits zur jurassischen Standesinitia- tive Stellung genommen. Deshalb finden Sie in Ihren Unterla- gen zwei schriftliche Berichte, einen ersten zur Initiative aus dem Kanton Wallis und einen zweiten zur Initiative aus dem Kanton Jura, je mit Anträgen, die unserer Stellungnahme zur Motion Delalay entsprechen.
Nun zur Motion Delalay: Die Kommission für Rechtsfragen hat am 10. Februar 1993 mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, dem Ständerat die Ablehnung dieses Vorstosses zu empfehlen. Von diesem Beschluss wurde auch die Kommission für Wirt- schaft und Abgaben (WAK) in Kenntnis gesetzt. Die WAK hatte Gelegenheit, sich im Februar ebenfalls mit diesem Geschäft zu befassen, weil eine Steueramnestie naturgemäss ihren sachlichen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ich nehme an, dass
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der Präsident der WAK, Herr Jagmetti, dazu auch noch das Wort ergreifen wird.
Den Standpunkt der ablehnenden Mehrheit unserer Kommis- sion wird Herr Kollege Petitpierre begründen. Ich bitte Sie, Herr Präsident, Herrn Petitpierre das Wort zu erteilen. Alsdann möchte ich gerne den Standpunkt der Minderheit vertreten.
M. Petitpierre: M. Zimmerli, président de la commission, vient de vous décrire la procédure que nous avons suivie; je n'y re- viendrai donc pas, sinon pour rappeler que, quant au fond, ce que nous disons de la motion de M. Delalay vaut aussi pour les deux initiatives des cantons du Valais et du Jura.
Le thème de l'amnistie fiscale est suffisamment connu pour que nous ne reprenions pas ici tous ses aspects. Les argu- ments favorables et défavorables sont en soi honorables et il n'est pas question de faire intervenir dans le débat le moindre soupçon quant à la qualité des intentions des partisans et des adversaires d'une nouvelle amnistie fiscale générale. Cela est d'autant plus vrai que, comme vous venez de l'entendre, les membres de la commission se sont partagés presque égale- ment. C'est en effet par 7 voix contre 6 que nous vous invitons à ne pas suivre la motion Delalay. Je crois même pouvoir ajou- ter que les membres de la commission ont pris position en étant eux-mêmes conscients de la qualité des deux argumen- tations pourtant opposées. Si le détail de la réglementation d'une amnistie fiscale est chaque fois ouvert, il n'en est pas moins pertinent de se reporter à ce qui a été décidé dans le passé. Nous avions à l'esprit le modèle de l'amnistie de 1969 tel qu'il figure dans la loi du 15 mars 1968; il prescrit l'abandon de toute poursuite et de toute peine contre ceux qui auront sa- tisfait aux conditions de l'amnistie, d'une part, la renonciation au prélèvement par le fisc des montants soustraits à l'imposi- tion, à quelques exceptions près, d'autre part.
Le cadre général du débat est donné: d'un côté, par la volonté de faire réapparaître au niveau de la taxation la substance fis- cale dissimulée, avec tous les avantages que cela implique pour l'ensemble des collectivités concernées; de l'autre côté, par la réticence à légitimer en quelque sorte des comporte- ments contraires au droit.
Voici plus précisément le sommaire des arguments positifs.
Dans une optique chronologique, on remarque qu'une am- nistie a été admise en gros une fois par génération - en 1945 et en 1969 les dernières fois; les temps seraient donc venus.
Le lien avec une réforme importante des finances fédérales serait donné puisque nous devons agir dans ce domaine dans les toutes prochaines années.
L'espèce d'absolution donnée à ceux qui se sont soustraits à leurs devoirs fiscaux profiterait aussi à ceux qui, comme les héritiers des coupables, se trouvent placés malgré eux dans une situation pénible.
Les auteurs modestes de petites soustractions profiteraient de l'amnistie plus que les gros contribuables qui savent s'en- tourer de conseillers fiscaux avisés; vu leur nombre, les mon- tants en jeu n'en seraient pas moins considérables, malgré leur modestie pris isolément. L'égalité entre petits et gros contribuables ne serait ainsi pas bafouée.
Sur le plan moral, il est équitable, vis-à-vis des contribuables honnêtes, que ceux qui ont triché retrouvent le plus vite possi- ble la voie de l'honnêteté et s'acquittent pleinement de leur dû. 6. Il serait opportun d'épurer les situations douteuses pour in- troduire par exemple la taxe à la valeur ajoutée, et rien n'empê- che d'assortir l'amnistie de dispositions répressives plus sévè- res, de mesures plus efficaces et plus rigoureuses de contrôle. Enfin,
s'il est vrai que, dans l'optique de son rendement, une am- nistie générale rapporte peu à la caisse fédérale en raison de l'impôt anticipé, les cantons et les communes ont, eux, tout à y gagner.
J'en viens maintenant au sommaire des arguments négatifs de la majorité de la commission.
Le principe même d'une amnistie, quel que soit son objet à vrai dire, met en question le principe de la légalité dans l'Etat de droit, en ce sens qu'il légitime d'un jour à l'autre, à une date fixée arbitrairement, des violations de l'ordre juridique et il ne faut l'admettre qu'avec la plus grande retenue.
Dans le domaine fiscal en particulier, l'amnistie tend à ren- forcer le sentiment déjà beaucoup trop répandu que la délin- quance en matière d'impôts n'est pas si grave, qu'elle a même quelque chose de sympathique. A tout le moins, elle banalise la délinquance fiscale, elle alimente ainsi la tendance trop ré- pandue à se prévaloir d'une double morale.
Elle est contraire au principe de l'égalité devant la loi et peut faire naître le sentiment que les contribuables honnêtes sont en définitive des naïfs, pour ne pas utiliser de mot plus dur.
Le retour, tous les quarts de siècle, un peu comme la Fête des vignerons, d'une amnistie fiscale est de nature à découra- ger l'honnêteté chez ceux qui savent compter et calculer leur risque; il instaurerait une prime pour les moins scrupuleux des contribuables.
Il n'est pas certain que les petits contribuables seraient les principaux bénéficiaires de l'amnistie; quant aux héritiers, ils peuvent assez souvent négocier les conséquences fiscales des agissements de leurs auteurs, dont ils reçoivent en règle générale gratuitement le patrimoine, ne l'oublions pas.
Il n'est pas facile d'estimer le montant des nouvelles ren- trées fiscales que l'amnistie apporterait. Une amélioration massive des revenus des cantons et des communes, dans la période actuelle, n'est pas du tout assurée.
En l'état, le lien indispensable avec le renforcement des contrôles et de la répression et la coïncidence avec une ré- forme de grande ampleur du régime financier ne sont pas éta- blis. Ce n'est d'ailleurs pas le facteur déterminant à lui seul. De toute façon, l'ordre des considérations devrait être inversé: d'abord mettre sur pied un nouveau régime financier et subsi- diairement se poser, ensuite, la question de l'opportunité, dans ce contexte nouveau par hypothèse, d'une amnistie.
Votre commission a pesé ses arguments pour parvenir à la dé- cision serrée que vous savez. La majorité n'a pas la prétention d'avoir le monopole du sens de l'Etat de droit et de la morale fiscale. Elle a simplement, tout bien pesé, considéré que les in- convénients et le prix à payer au niveau de principes essentiels l'emportaient sur les avantages attendus d'une amnistie fis- cale générale.
La majorité vous invite, en conséquence, à ne pas accepter la proposition de M. Delalay ni, du même coup, les initiatives des cantons du Valais et du Jura.
Zimmerli, Sprecher der Minderheit: Die aus 6 von 13 Kommis- sionsmitgliedern bestehende Minderheit beantragt Ihnen, die von nicht weniger als 27 Ratsmitgliedern unterzeichnete Mo- tion Delalay zu überweisen und demzufolge die Standesinitia- tiven aus dem Kanton Wallis und aus dem Kanton Jura abzu- schreiben.
Obschon Herr Kollege Petitpierre die Freundlichkeit hatte, sie- ben gute Gründe für die Motion Delalay anzuführen, erlaube ich mir, diese guten Gründe, die in unseren Augen die besse- ren sind, mit ein paar Sätzen noch zu unterlegen.
Die Minderheit ist sich bewusst, dass bei der Bewilligung einer Steueramnestie durchaus Vorsicht geboten ist, damit nicht der Eindruck entsteht, unehrliches Verhalten der Steuerpflichtigen werde regelmässig nach Ablauf einer bestimmten, mehr oder weniger langen Zeit belohnt.
Die Mehrheit stützt sich aber bei ihren Ueberlegungen auf die Tatsache, dass bereits in den vierziger Jahren und namentlich im Jahre 1969 mit überzeugenden Gründen vom Parlament allgemeine Steueramnestien beschlossen wurden, die vom fiskalischen Gesichtspunkt aus gesehen durchaus erfolgreich waren und keineswegs nachteilige Auswirkungen auf die Steuerdisziplin hatten.
Dass Herr Bundesrat Stich die Motion aus fiskalischen Grün- den bekämpft, verstehe ich durchaus, weil dem Bund nämlich beträchtliche Summen an Verrechnungssteuern verloren- gehen.
Die Kantone haben aber demgegenüber ein sehr gewichtiges Interesse an der Offenlegung bisher nicht erfasster Vermö- genswerte. Es kommt denn auch nicht von ungefähr, dass der Ruf nach Durchführung einer allgemeinen Steueramnestie auch in anderen Kantonen laut wird.
Immerhin machte das im Jahre 1969 amnestierte Vermögen, wie Herr Delalay in der mündlichen Begründung seiner Motion
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mit Recht betont hat, einen Betrag von 11,5 Milliarden Franken aus, was einem heutigen Gegenwert von rund 30 Milliarden Franken entspricht. Bereits damit ist wohl hinreichend darge- tan, dass eine neue Steueramnestie auf allen drei Ebenen, aber vor allem auf der Ebene der Kantone und der Gemein- den, beträchtliche zusätzliche Steuereinnahmen bringen würde und dass es deshalb schon sehr gewichtige sachliche Gegenargumente braucht, um seitens des Staates auf diesen Mittelzufluss zu verzichten.
Die Gegner der Amnestie - Sie haben es gehört - sehen sol- che Gegenargumente in einer angeblichen Prämierung der Unehrlichkeit der Steuerpflichtigen und machen geltend, der Staat müsse sich quasi eine Doppelmoral vorwerfen lassen, wenn er heute erneut eine Steueramnestie auf dem Wege der Gesetzgebung beschliesse.
Wir haben diese Gründe vorgestellt erhalten. Sie überzeugen die Kommissionsminderheit nicht. Weshalb? Zunächst ist die unbestrittene Tatsache erneut zu unterstreichen, dass sich eine Steueramnestie grundlegend von einer allgemeinen strafrechtlichen Amnestie unterscheidet. In der Rechtslehre ist man sich darüber einig, dass eine Steueramnestie an einen fis- kalisch relevanten äusseren Anlass anknüpfen kann und soll, beispielsweise an die Einführung eines neuen Steuersystems, und dass dabei Ueberlegungen zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit durchaus im Vordergrund stehen müs- sen. Nicht die Steuerhinterziehung soll damit belohnt werden, sondern es sollen vielmehr undurchsichtige, nicht zuletzt durch vielerlei Erbgänge entstandene kaum mehr überblick- bare Vermögensverhältnisse wieder einer minimalen Transpa- renz zugeführt werden, die eine vernünftige fiskalische Erfas- sung gestattet. Nur wenn wohldosierte Flurbereinigungen in Form einer Steueramnestie durchgeführt werden, gelingt es dem Staat letztlich, alle Steuerpflichtigen nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit gerecht zu er- fassen.
Erfreulicherweise wurde in unserer Kommission denn auch nicht stur die dogmatische gegen eine nachgiebig-pragmati- sche Haltung ausgespielt. Wir haben in der Tat - wie es Herr Petitpierre gesagt hat - die Argumente gegeneinander abge- wogen. Man bemühte sich, beide Seiten zu verstehen.
Für die Minderheit hat die eine Amnestie befürwortende Argu- mentation vor dem skizzierten intellektuellen Hintergrund klar mehr Gewicht Was können beispielsweise die Erben dafür, dass beim Tod eines Verwandten nichtdeklarierte Sparhefte mit beträchtlichen Guthaben zum Vorschein gekommen sind? Nun gut, werden Sie sagen, sie können Selbstanzeige ma- chen. Aber die Frage ist, ob sie es tatsächlich tun.
Warum tut man so, als ob durchaus gutgläubigen Beteiligten an Vermögenstransaktionen, die teilweise auch durch unsere komplizierte Rechtsordnung bedingt sind, nicht kaum lösbare Schwierigkeiten entstehen, wenn nicht nach Ablauf einer be- stimmten längeren Zeit der Gesetzgeber seinerseits einen Bei- trag zur Befriedigung leistet? Ich stelle einfach die Frage.
Mehrere Kommissionsmitglieder haben in der intensiven Dis- kussion eindrücklich auf ihre Erfahrungen als Vertrauensper- sonen und als Anwälte von dergestalt betroffenen Personen hingewiesen. Auch ich kann als ehemaliger Verwaltungsrich- ter nur bestätigen, dass es doch etwas weltfremd und letztlich ungerecht wäre, das Bedürfnis nach einer Steueramnestie ein- fach mit dem Hinweis auf die Problematik des Instituts abzu- tun. Die Frage ist bloss, ob jetzt tatsächlich der richtige Zeit- punkt für eine neuerliche Steueramnestie gekommen ist und ob ein hinreichender äusserer Anlass dazu besteht, wie er auch von der bisherigen Praxis des schweizerischen Gesetz- gebers gefordert wird. Für die Minderheit ist die Antwort ein Ja. Wir stehen vor der Inkraftsetzung des Gesetzes über die di- rekte Bundessteuer mit Möglichkeiten einer verstärkten Kon- trolltätigkeit seitens der Steuerbehörden. Das hat im übrigen Herr Bundesrat Stich fairerweise in seiner Stellungnahme zur Motion Delalay auch eingeräumt und ist unbestritten. Auch die Kantone haben ihre Steuerrechtsordnung auf diesen Zeit- punkt hin entsprechend anzupassen.
Wir stehen weiter vor der Einführung einer neuen Finanzord- nung auf Verfassungsebene, konkret, vor der Einführung der Mehrwertsteuer, was gewiss auch eine Geste des Staates im
Sinne einer vernünftigen Amnestie rechtfertigt Die äusseren Rahmenbedingungen für eine Amnestie sind auch deshalb gegeben, weil seit der letzten Amnestie immerhin 25 Jahre ver- gangen sind. Gut, das ist eine Zeitspanne, die man mit dem Winzerfest vergleichen kann. Es ist aber auch eine ganze Ge- neration, und dieses Intervall ist nach Meinung der Minderheit der Kommission durchaus sachgerecht.
Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass die Modalitä- ten einer neuen Steueramnestie bekanntlich auf der Stufe der formellen Gesetzgebung im Schaufenster der direkten Demo- kratie festzuschreiben sind, so dass wirklich keine Rede davon sein könnte, das Parlament rede mit einer Ueberweisung der Motion Delalay einfach der Steuerdefraudation das Wort und nehme seine Aufgabe als Hüter der schweizerischen Rechts- ordnung nicht ernst. Das Gegenteil ist nach Meinung der Min- derheit der Fall, wie ich das zu skizzieren versucht habe. Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen deshalb, die Motion Delalay zu überweisen und die beiden Standesinitiativen abzuschreiben.
M. Delalay: A la suite du rapport de la Commission des affaires juridiques, je voudrais tout d'abord remercier MM. Zimmerli et Petitpierre, qui nous ont exposé avec beaucoup d'objectivité les considérations en faveur et contre une amnistie fiscale gé- nérale. Ceci me dispense de développer à nouveau la motion, puisque je l'ai déjà fait au mois de décembre 1992. Je voudrais seulement relever quelques éléments qui peuvent peut-être encore faire partie de l'argumentation en faveur de l'amnistie fiscale générale.
Tout d'abord le moment de l'amnistie. M. Petitpierre en a parlé tout à l'heure, je partage son avis en ce sens qu'on peut choisir soit, par exemple, l'entrée en vigueur de la nouvelle loi sur l'im- pôt fédéral direct, soit l'introduction du nouveau régime finan- cier de la Confédération; cela peut donc être soit au début 1995, soit même plus tard. Je tiens à préciser sur ce point, concernant la date de l'amnistie, que, dans ma motion, je n'ai absolument pas fixé de date, mais seulement des limites en di- sant qu'elle devait intervenir entre 1993 et 1997. Le Conseil fé- déral a donc toute latitude pour, dans l'arrêté qui doit fixer les conditions de l'amnistie, choisir une date, celle qui lui convient le mieux et saisir l'occasion, par exemple, de l'entrée en vi- gueur de la loi sur l'impôt fédéral direct ou du nouveau régime financier de la Confédération pour assortir ces événements d'une amnistie fiscale générale.
Il en est de même d'ailleurs des conditions de l'amnistie. Tout est laissé à la libre appréciation du Conseil fédéral et il ne va pas absolument de soi qu'il faille, à l'occasion d'une amnistie, renoncer au prélèvement de tout impôt sur la fortune. Le Conseil fédéral pourrait même fixer des conditions au-delà desquelles les contribuables doivent tout de même, s'ils veu- lent bénéficier de l'amnistie, indiquer l'origine des revenus qui ont servi à constituer la fortune qu'ils déclarent. Le Conseil fé- déral peut même prélever l'impôt sur la fortune pour l'année, les deux ans qui précèdent l'amnistie; toutes les possibilités restent ouvertes, rien n'a été fixé dans la motion ni dans les ini- tiatives des cantons du Valais et du Jura. Donc, il y a là toute une latitude qui est laissée au Conseil fédéral et il devra l'utili- ser, le cas échéant, après avoir consulté les experts sur la meil- leure manière de fixer les conditions de cette amnistie.
Ensuite, j'aimerais quand même rappeler une chose: c'est que jamais comme ces dernières années les placements à l'étranger n'ont été aussi encouragés par les banques - place- ments à l'étranger sous forme de placements à termes fixes, investissements en obligations en monnaie étrangère ou in- vestissements en obligations étrangères en francs suisses, qui ne sont pas soumis à l'impôt anticipé - de telle sorte que la Confédération perd encore des revenus importants en matière d'impôt anticipé du fait de ces placements à l'étranger qui ont été très largement encouragés. Je ne veux pas dire que tous les contribuables qui ont fait ces placements à l'étranger sont des fraudeurs, ce serait exagéré, mais il y a quand même toute une série d'entre eux qui, étant donné le fait que ces place- ments n'ont pas été soumis à l'impôt à la source, ne vont pas déclarer les revenus qui en résultent; ce serait une manière de les remettre dans le droit chemin.
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Enfin, dernier argument, celui de la relance. Je crois quand même que la situation économique que notre président a dé- crite en début de séance comme étant morose est un juge- ment qui est tout à fait justifié et il convient de faire en sorte que les capitaux noirs dont sont aujourd'hui privées les contribu- tions publiques se trouvent également être des capitaux qui ne servent pas l'investissement dans notre pays. Je suis certain que s'ils peuvent être remis dans le circuit économique de no- tre pays en ayant bénéficié d'une amnistie, eh bien, ces capi- taux serviront aussi à la relance.
C'est pour ces raisons que je vous invite à voter cette motion, d'autant plus que je trouve tout de même un peu contradictoire de la part du Conseil fédéral, pour ne pas dire un peu incongru, de soutenir la levée de l'interdiction des casinos et de refuser une amnistie fiscale pour les contribuables de ce pays. Il y a là véritablement une contradiction que je ne m'explique pas. Pour toutes ces raisons, je vous invite à voter cette motion.
Küchler: Sie haben es gehört: In der Kommission haben wir ausführlich und sorgfältig über die Pro- und Kontra-Argu- mente der Steueramnestie diskutiert. Ich habe zusammen mit 26 anderen Mitgliedern dieses Rates die Motion Delalay unter- zeichnet. Wir haben in der Kommission auch festgestellt, dass sich die äusseren Rahmenbedingungen, bei denen jeweils über die Durchführung einer Steueramnestie befunden wurde, verblüffend ähnelten. So wurde bereits am 4. Oktober 1966 im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss über die Anschlussamnestie für die Wehrsteuer im Ständerat ausge- führt: «Die Entwicklung der Bundes-, Kantons- und Gemeinde- finanzen gestaltet sich in letzter Zeit dermassen besorgniser- regend, dass das Steuersubstrat möglichst allseitig erfasst werden sollte. Je grösser der Erfolg der Amnestie sein wird, desto mehr profitieren die Kantone und die Gemeinden.»
Und dann wird weiter ausgeführt: «Die Steueramnestie kann als ein legales Mittel betrachtet werden, um die Steuerehrlich- keit zu fördern. Man kann sich auch fragen, ob die Steuerde- fraudation mit andern legalen Mitteln besser bekämpft werden könnte. Es wird weder auf dem Amnestieweg noch auf dem Wege drakonischer Massnahmen je möglich sein, eine hun- dertprozentige Versteuerung von Vermögen und Einkommen zu erreichen. A priori ist die Amnestie dem Einsatz eines unge- hemmten Fiskalismus vorzuziehen.» (AB 1966 S 272)
Es ist also in der Rechtsliteratur und es war auch in unserer Kommission unbestritten, dass es für die Ansetzung einer Amnestie eines besonderen Anlasses bedarf. Aber dieser An- lass wird von der Kommissionsminderheit nun in verschieden- ster Hinsicht offensichtlich als gegeben erachtet, wie bereits ausgeführt wurde:
Die dringende Notwendigkeit der möglichst umfassenden Erfassung des Steuersubstrates: Wie Herr Kollege Zimmerli ausgeführt hat, kamen 1969 bereits rund 11,5 Milliarden Fran- ken zusätzliches Steuersubstrat zum Vorschein. Die Summe dürfte heute noch bedeutend höher sein. Und von diesem hö- heren Steuersubstrat werden künftig auch die Kantone und die Gemeinden profitieren. Es kann auf jeden Fall diesen Ge- meinwesen nicht gleichgültig sein, ob solche Substrate erfasst werden oder nicht.
Auf den 1. Januar 1995 tritt das neue Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Kraft, mit wesentlich verschärften Kontrollmöglichkeiten und Strafsanktionen. Der Ausbau von zusätzlichen, verschärften Kontrollmechanismen war schon bisher Grund für die Ansetzung einer Steueramnestie.
Wir stehen an der Schwelle eines neuen Finanzregimes, u. a. vor dem Wechsel von der Wust zur Mehrwertsteuer. Wir stehen in unserer Finanzpolitik vor relevanten Neuerungen ganz generell. Und dies wiederum ist ein geeigneter Zeitpunkt für die Vornahme einer Amnestie, vor allem für die genaue Klä- rung des Steuersubstrates.
Es geht, wie in der Kommission von verschiedenen Mitglie- dern betont wurde, um eine vermehrte Steuergerechtigkeit ge- rade den kleinen Steuerzahlern, aber auch den ehrlichen Steuerzahlern gegenüber, weil diese in Zukunft von der besse- ren Erfassung, von der erhöhten Erfassung des Steuersub- strates profitieren können, indem eventuell der Steuersatz künftig reduziert werden kann.
Es handelt sich ja nicht bloss um einen Einzelvorstoss des Kollegen Delalay, sondern in der Diskussion mit Stimmbürge- rinnen und Stimmbürgern stellen wir fest, dass es in der Bevöl- kerung eine gewisse Grundwelle zum Erlass einer Steuer- amnestie gibt - rund eine Generation seit der letzten. In zwei Kantonen hat sich diese Grundwelle bereits zu einer Standes- initiative verdichtet, nämlich im Kanton Wallis und im Kanton Jura.
Ein letztes Argument: Wir sollten im Ständerat als Erstrat der Motion zustimmen, um dem Nationalrat die Gelegenheit zu geben, dieses Problem einlässlich zu diskutieren.
All diese Gründe stellen ein genügendes öffentliches Inter- esse dar, um der Motion zum Durchbruch zu verhelfen. In der Literatur, die den Kommissionsmitgliedern ausgeteilt wurde, wird ausgeführt, es entspreche einem Akt finanzpolitischer Klugheit, von Zeit zu Zeit eine Steueramnestie zu erlassen. Ich verweise auf eine juristische Dissertation von Jakob Gubler: «Die Steueramnestie in Bund und Kantonen.»
Auch Herr Bundesrat Stich war anlässlich der Dezemberses- sion nicht grundsätzlich und unter allen Umständen gegen die Durchführung einer Steueramnestie. Er hat aus seiner und aus der Sicht des Departementes die vorhandenen Argumente als nicht ausreichend erachtet, hat aber u. a. ausgeführt, dass an eine Amnestie gedacht werden könnte, wenn eventuell noch ausserordentliche Umstände hinzukämen - u. a. wäre insbe- sondere an einen substantiellen Ausbau der Kontrolltätigkeit zu denken. Nun wird mit dem neuen Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer die Kontrolltätigkeit verstärkt, also ist dies ein Aufhänger für die Ansetzung einer Amnestie.
Aus all diesen Gründen erachtet es die Kommissionsminder- heit als gegeben, dass das öffentliche Interesse vorliegt, dass aber auch ein grosses Interesse der Kantone und Gemeinden für die Durchführung einer Steueramnestie vorhanden ist Ich bitte Sie, der Ueberweisung der Motion zuzustimmen.
Ziegler Oswald: Es dürfte unbestritten sein, dass Steuern hin- terzogen werden. Es dürfte aber auch unbestritten sein, dass die Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sehr beschränkt sind. Und es dürfte auch unbestritten sein, dass die Steueramnestie eines von mehreren Instrumenten zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist. Schliesslich ist es auch unbestritten und in der heutigen Situation nicht zu ver- gessen, dass eine Steueramnestie tatsächlich Mehreinnah- men bringt.
Weil die üblichen Instrumente zur Bekämpfung der Steuerhin- terziehung sehr beschränkt sind, will ich zusätzlich zu dem, was bereits gesagt worden ist, nur etwas zur Steueramnestie als Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung sa- gen. Ein kleiner Teil der Steuerhinterzieher wird offenbar mit den üblichen Instrumenten zur Bekämpfung der Steuerhinter- ziehung erfasst. Das zeigen die Erfolge der - wenn auch weni- gen - durchgeführten Steueramnestien klar und deutlich. Es ist ja nicht sehr sinnvoll, über die Steuerhinterzieher zu schimpfen, aber für ihre Ueberführung nichts zu unterneh- men, sondern diesbezüglich die Ohnmacht tatenlos hinzu- nehmen.
So gesehen, ist die Steueramnestie wohl ein ausserordentli- ches, aber vielleicht doch auch ein übliches, ja legales Instru- ment zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung - Herr Kollege Küchler hat das bereits erwähnt.
Rechtsstaatlich mag jede Amnestie, insbesondere aber auch die Steueramnestie, bedenklich sein. Unrecht wird legitimiert. Bei der Steueramnestie wird der Rechtsstaat gegen Geld aus- gespielt Es gilt eigentlich nicht «Gnade vor Recht», sondern es wird Gnade gegen Geld angeboten. Aber trotzdem: Die Er- folge zeigen, dass Amnestien notwendig sind und die rechts- staatliche Idee nicht so schwer gewichtet werden kann.
Noch ein Wort zur Rechtsgleichheit: Die Rechtsgleichheit ver- biete, so hört man, eine Steueramnestie. Ist denn die Rechts- gleichheit mehr verletzt, wenn man amnestiert und für die Zu- kunft wieder mehr Steuergerechtigkeit schafft, als wenn man weiss, dass Steuern hinterzogen werden, in grossem Masse hinterzogen werden, aber man überhaupt nichts oder zumin- dest sehr wenig dagegen tut? Auch hier ist doch die Rechts- gleichheit verletzt, wenn man weiss, dass Steuern hinterzogen
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werden, und wenn man keine neuen Instrumente, ja über- haupt nichts schafft, damit jemand der Steuerhinterziehung überführt werden kann.
Mit der Minderheit der Kommission stimme ich deshalb der Ueberweisung der Motion zu.
Plattner: Ich möchte aus meiner Sicht einige Argumente der Mehrheit hinzufügen, nachdem die Minderheit in grosser Breite einige Punkte dargelegt hat
Man kann ja wohl davon ausgehen, dass niemand gerne Steuern zahlt, und man kann auch davon ausgehen, dass die Steuermoral vermutlich sehr schlecht wäre, wenn das Nicht- bezahlen von Steuern vollkommen folgenlos wäre. Zweifellos hat die Tatsache, dass die Leute Steuern zahlen, etwas damit zu tun, dass sie Sanktionen befürchten müssen, wenn sie es nicht tun. Natürlich gibt es Steuerzahler, die gar keine grosse Wahl haben. Das sind jene, die vor allem von ihrem Arbeitsein- kommen leben. Und es gibt Steuerzahler, die eine gewisse Wahlfreiheit haben. Das sind jene, die mindestens teilweise auch von Einkommen aus dem Vermögen leben.
Ich stimme der Minderheit soweit zu, dass die Amnestie - wie es mehrmals gesagt wurde - ein Mittel ist, auch Leute, die viel- leicht nicht reibungslos Steuern zahlen, gelegentlich wieder dazu anzuregen, sich zu überlegen, ob sie nicht doch ihre Ver- mögen und Vermögenserträge angeben sollen. Ich wehre mich aber gegen die Darstellung, die hier nun Platz greift, dass es sozusagen einen Gegensatz zwischen ethischen Ueberle- gungen der Rechtsgleichheit und der Gerechtigkeit einerseits und der finanziellen Opportunität andererseits gebe. Ich be- zweifle, dass das Erlassen von zu häufigen Amnestien wirklich im Sinne des Finanzministers produktiv ist. Im Gegenteil, ich bin überzeugt, dass es langfristig sogar kontraproduktiv sein kann. Jede einzelne Amnestie wird Vermögen zum Vorschein bringen. Das ist sicher richtig. Aber zu häufige Amnestien wer- den dazu führen, dass sich die Leute sagen: Man riskiert nicht allzuviel, wenn man versucht, Steuern zu hinterziehen, es kommt ja immer wieder einmal zu einer Amnestie. Je häufiger sie kommt, desto weniger riskiert man. Wenn die Sache «heiss» wird, kann man beim nächsten Mal wieder deklarieren, insbesondere können die Leute, die schon älter sind, das ih- ren Erben überlassen, und dann riskieren sie überhaupt nichts beim Uebergang des Vermögens.
Die Rechtsunsicherheit, die durch zu häufige Amnestien ent- steht, wird in sich selber die Tendenz zur Steuerhinterziehung fördern, und damit ist sie kontraproduktiv. Das Risiko bei einer Steuerhinterziehung wird kleiner, und damit ist auch wieder et- was gegeben, was kontraproduktiv ist Sie dürfen nicht ver- gessen: Auch bei einer Amnestie ist es ja immer noch billiger, nichts zu versteuern. Die Amnestie also nicht zu benützen ist immer noch das billigste aller Mittel. Dass man eine Amnestie benützt, hängt auch wieder mit der Angst vor der Sanktion zu- sammen.
Ich denke, das wirkliche Mittel, eine bessere Steuermoral dort zu erreichen, wo Steuern relativ leicht hinterzogen werden können, ist die bessere Kontrolle - dies wurde heute schon mehrmals gesagt. Es wird nun allerdings damit argumentiert, dass in wenigen Jahren ja ohnehin ein neues Steuergesetz mit verschärften Kontrollen in Kraft trete und dass es gegenüber den bis jetzt Hinterziehenden deshalb nichts als fair sei, dass man ihnen die Chance gebe, noch vor der Verschärfung der Kontrollen ihre Vermögen zu deklarieren. Diese Art von Fair- ness gegenüber jemandem, der der Gesellschaft gegenüber nicht fair war, kommt mir doch etwas seltsam vor.
Summa summarum, für mich ist es eine Frage des Masses. Gegen gelegentliche Amnestien, die im übrigen nicht vorher- sehbar sein dürfen, habe ich (mit der Mehrheit zusammen) nichts einzuwenden. Aber drei Amnestien in fünfzig Jahren, nämlich 1945, 1969 und - jetzt wieder - 1993, das sind wesent- lich mehr als eine pro Generation; die Generationen leben heute im übrigen länger als 25 Jahre. Es ist zu häufig, zu regel- mässig; es ist vorhersehbar und damit - neben der ethischen Frage - auch vollkommen kontraproduktiv. Ich bin überzeugt: So viele Milliarden Franken bei jeder Amnestie zum Vorschein kommen, so viele mehr werden auch nach jeder Amnestie in Zukunft hinterzogen werden - aus den genannten Gründen -,
weil die Steuerhinterziehung zu einem Kavaliersdelikt herab- gemindert wird. Man sagt sich: Der Staat selber amnestiert uns ja alle paar Jahrzehnte wieder, was soll denn das Ganze? Ich rate Ihnen zusammen mit der Mehrheit, diese Motion und die Standesinitiativen nicht gutzuheissen.
M. Coutau: J'aimerais insister encore sur un point en particu- lier, qui a été évoqué dans le catalogue des arguments pour et contre une amnistie fiscale, point qui a finalement presque di- visé en deux la commission et qui doit être pris en considéra- tion. Ce catalogue est un bon instrument d'appréciation dans la pesée des intérêts respectifs des uns et des autres. Cet ar- gument concerne en particulier les cantons et c'est la raison pour laquelle, puisque nous sommes la Chambre des can- tons, je me permets d'insister encore un instant.
La Confédération elle-même n'a en effet pas un intérêt majeur à décréter une amnistie fiscale. Lors du débat en commission, M. Stich, conseiller fédéral, s'est déclaré hostile à cette amnis- tie. On peut le comprendre, car, finalement, de son point de vue, en regard des scrupules juridiques et moraux qu'il par- tage avec la majorité de la commission, il ne peut même pas mettre en balance l'intérêt financier et fiscal qui anime la mino- rité. C'est bien en effet de cette pesée d'intérêts divergents qu'il s'agit, et pour la Confédération le calcul est assez vite fait: ce qu'elle gagne au titre de l'impôt fédéral direct en raison de la mise au jour des revenus dissimulés, elle le perd assez lar- gement au titre de l'impôt anticipé. Quant à la mise au jour d'éléments de fortune, elle ne rapporte rien à la Confédération qui, précisément, ne prélève pas d'impôt sur la fortune. La po- sition de M. Stich, conseiller fédéral, s'explique donc parfaite- ment.
Toute autre est la position des cantons. Ils peuvent d'une part, après un grand pardon, assujettir à l'impôt tous les éléments de revenu et de fortune dissimulés jusqu'alors par des contri- buables repentants, ce qui constitue un complément de recet- tes très apprécié dans son volume. Les rapports relatifs aux ré- sultats de la dernière amnistie fiscale générale de 1969 éma- nant de plusieurs cantons font état de hausses de recettes substantielles et durables grâce à des déclarations plus cor- rectes de toutes les catégories de contribuables.
D'autre part, dans la situation actuelle des finances de la plu- part des cantons, qui est extrêmement perturbée, des modifi- cations de tarifs fiscaux cantonaux sont envisagées, voire à l'ordre du jour, pour équilibrer les finances déficitaires. Si une charge supplémentaire est ainsi demandée sans amnistie préalable, elle sera d'autant plus lourde qu'elle ne frappe que les contribuables honnêtes qui ont scrupuleusement déclaré revenus et fortunes. Au contraire, en cas d'amnistie réussie, la charge supplémentaire nécessaire sera d'autant moins lourde pour chacun que plus nombreux seront les contribuables à avoir profité de l'occasion de mettre leur conscience fiscale en ordre. Par l'amnistie, on redonnera à l'assiette fiscale sa vérita- ble dimension et ainsi les contribuables honnêtes profiteront aussi de l'amnistie des fraudeurs.
Mais il est évident que seule une amnistie générale, aux ni- veaux fédéral, cantonal et communal, peut apporter les résul- tats recherchés. En effet, les pénalités de l'impôt fédéral direct sont de nature à dissuader un contribuable de faire usage d'une amnistie qui ne serait que cantonale, pour autant que la Confédération n'emboîte pas le même pas. Ainsi, la Confédé- ration, par solidarité avec les cantons, devrait permettre à ces derniers de tirer de substantiels et nécessaires profits d'une amnistie fiscale générale.
N'oublions d'ailleurs pas que les modifications fiscales qui sont intervenues et qui vont intervenir au niveau de la Confédé- ration légitiment également une amnistie: d'abord la nouvelle loi sur l'impôt fédéral direct prévoit un sensible renforcement des mesures propres à prévenir et à sanctionner la dissimula- tion fiscale; de plus, le nouveau régime des finances fédérales, qui devra être accepté d'ici fin 1994, apportera aussi des modi- fications - dont l'ampleur reste encore incertaine - au système d'imposition à la consommation. On peut imaginer que ce nouveau système, quels qu'en soient le nom et les modalités, mettra les fraudeurs de l'Icha actuel dans une situation déli- cate. En décrétant une amnistie fiscale générale, qui coïncide-
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rait avec l'entrée en vigueur du nouveau régime des finances fédérales, on réduirait alors de très nombreuses oppositions et de très nombreuses réticences.
J'ai évoqué ce dernier point pour bien montrer que non seule- ment les cantons, mais, en définitive, également la Confédéra- tion auraient un intérêt à décréter une amnistie fiscale géné- rale dans les circonstances actuelles.
Enfin, je voudrais terminer en insistant sur un point. L'expé- rience de 1969 a permis de montrer que le succès d'une am- nistie dépend largement de la confiance créée entre le fisc et les contribuables par l'intermédiaire des notaires, des avo- cats, des gérants de fortune et autres conseillers fiscaux. Il convient de préparer un tel climat, car la morale fiscale d'un pays ne se décrète pas avec des lois: elle se fonde sur des rap- ports de confiance mutuels.
Pour l'instant, je vous invite, avec la forte minorité de la com- mission, à soutenir la motion Delalay.
On. Morniroli: Capisco le riserve formulate a proposito del principio del nostro ordinamento giuridico e la loro messa in discussione di una amnistia fiscale generale. Capisco pure le preoccupazioni di chi ritiene che un simile passo favorisca uni- lateralmente gli evasori fiscali. Ma l'occultamento di una parte del reddito o di capitali da parte di persone fisiche e giuridiche è pur sempre una realtà risaputa e da nessuno contestata.
Wenn es keine Steuerhinterzieher gäbe, dann würde man ja auch gar nicht von einer Steueramnestie sprechen. Ich glaube, behaupten zu dürfen, dass dieser «Sport» weltweit praktiziert wird. Der italienische Ministerpräsident hat kürzlich in einer Rede gesagt: Dem Staate würde es bessergehen, wenn die Ita- liener nur etwas weniger Steuern hinterziehen würden, also nicht überhaupt keine, sondern nur etwas weniger.
Ich will mich keinen Spekulationen hinsichtlich grösserer Steuergerechtigkeit und Mehreinnahmen hingeben. Ich möchte einen anderen Aspekt aufzeigen: Die versteckten Schwarzgelder liegen mehr oder weniger brach in den Ban- ken herum, werden schwarz in hochriskante Projekte inve- stiert und oft stillschweigend abgeschrieben oder im Ausland angelegt, wie bereits gesagt wurde.
Unsere Wirtschaft kann sich dies gegenwärtig nicht leisten. Wir dürfen hier nicht zimperlich sein. Ich verstehe, dass man nicht glücklich sein kann, wenn Steuerhinterzieher auch noch belohnt werden. Ich glaube aber, dass eine Steueramnestie es uns gestatten würde, erhebliche finanzielle Mittel zu mobilisie- ren, d. h. für Investitionen in unserem Lande freizumachen. Die Bedeutung der Auswirkung für unsere Wirtschaft brauche ich nicht zu unterstreichen. Ich denke hierbei nicht nur an grosse Investitionsprojekte, sondern auch an die vielen mittleren und kleinen, z. B. an Kleinbetriebe oder an den Wohnungsbau, be- sonders an das Eigenheim. Ich sehe hier die Möglichkeit einer reellen flankierenden Massnahme im Sinne und Interesse der parlamentarischen Initiative, die wir am 10. März zu behandeln haben, die eine Gewährung von Finanzhilfen für die Förde- rung der Beschäftigung im Wohnungsbau fordert. Es ist auch ein Mittel, um das Ziel 33 der Legislaturplanung des Bundesra- tes zu erreichen, die Förderung von Eigentumswohnungen, d. h. Umschalten von Mietervolk auf Eigentümervolk. Ich unterstütze deshalb die Motion Delalay.
Schoch: Es haben jetzt für die Kommissionsmehrheit ein Ro- mand und für die Kommissionsminderheit fast unzählige Deutschschweizer gesprochen. Ich glaube, es rechtfertigt und drängt sich geradezu auf, dass auch für die Kommissions- mehrheit noch ein Vertreter deutscher Muttersprache kurz das Wort ergreift. An sich ist zwar das, was Herr Petitpierre gesagt hat, vollständig, abschliessend und sachlich richtig. Ich kann all das nur unterstreichen und Ihnen sagen, dass ich genau gleicher Meinung bin wie er.
Aber es liegt mir vor allem daran, hier noch einen zusätzlichen Gedanken in die Diskussion einzubringen, und das ist folgen- der: Wir beschäftigen uns in diesem Parlament nicht nur im Zusammenhang mit Steuern und mit dem Hinterziehen von Steuern mit Amnestien, sondern auch in vielen anderen Zu- sammenhängen. Sie wissen das, Sie haben immer wieder Amnestiebegehren zu beurteilen: für Spanienkämpfer, für
Dienstverweigerer, für Jura-Attentäter. Amnestiebegehren werden uns laufend unterbreitet, und wir haben uns laufend damit zu beschäftigen.
In diesem Zusammenhang hat unser Parlament eine ganz klare Praxis entwickelt, die nicht nur für Spanienkämpfer oder für Dienstverweigerer zur Anwendung gelangen darf. Wenn wir dem Grundsatz der Rechtssicherheit Folge leisten wollen, dann muss die Praxis, die wir entwickelt haben, in allen Fällen zum Tragen kommen. Ich will Ihnen jetzt sagen, wie diese Pra- xis lautet: Wir, also die eidgenössischen Räte, haben bisher die Gewährung einer Amnestie immer von der Voraussetzung abhängig gemacht, dass ein öffentliches Interesse am Ver- zicht auf die Ahndung der Widerhandlung besteht und - zu- sätzlich dazu - dass diesem öffentlichen Interesse ein ganz besonderer Wert zukommt. Nur wenn das öffentliche Inter- esse höher gewertet wurde und gewertet wird als das Inter- esse an der Verhängung und Vollstreckung der gesetzlichen Sanktion, ist die Amnestie jeweils als gerechtfertigt betrachtet worden. Das heisst also, dass an sich der Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit höchste Priorität ge- niessen muss und geniesst, dass aber im Einzelfall gegebe- nenfalls öffentliche Interessen berücksichtigt werden können, die den Grundsatz der Rechtssicherheit und der Rechtsgleich- heit an Gewicht und Bedeutung noch übersteigen.
Das öffentliche Interesse, das für eine Steueramnestie spricht, ist ein rein fiskalisches oder, wenn ich es etwas weniger edel formulieren will, ein rein geldwertes Interesse. Für mein Ver- ständnis von den Begriffen Rechtssicherheit und Rechts- gleichheit kann ein geldwertes Interesse niemals genügen, um den Grundsatz aus den Angeln zu heben, an den sich un- ser Parlament immer gehalten hat, um Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit in Frage zu stellen.
Ich meine deshalb, dass die Frage der Steueramnestie, beur- teilt nach diesen Kriterien, eindeutig mit Nein zu beantworten ist, und ich werde deshalb der Motion Delalay nicht zustimmen können.
Bundesrat Stich: Es ist naturgemäss ein schwieriges Unter- fangen, gegen eine Motion zu kämpfen, wenn sich 27 Mitglie- der Ihres ehrenwerten Rates dafür entschieden haben, die Mo- tion Delalay gutzuheissen. Der Bundesrat lehnt diese Motion ab, und man darf, kann, soll für diese Ablehnung kämpfen und es trotzdem - das muss ich auch sagen - noch gerne tun.
Ich finde, dass alle Argumente, die Sie für die Amnestie ange- führt haben, mit Steuergerechtigkeit sicher nicht das geringste zu tun haben, sondern im Grunde genommen bedeutet jede Amnestie - Herr Schoch hat das gerade wieder ausgeführt - letztlich einen Einbruch in das Rechtssystem. Um das zu rechtfertigen, braucht es schon ganz besondere Gründe, und diese besonderen Gründe sind heute nicht gegeben. Das muss man ganz klar sehen. Man hat davon gesprochen, dass jetzt mit dem neuen Gesetz über die direkte Bundessteuer die Kontrolle verbessert würde, dass wir neue Mittel hätten. Dazu muss ich sagen: Ich habe davon noch nichts gemerkt Das Parlament hat beispielsweise im letzten Dezember beschlos- sen, in der allgemeinen Bundesverwaltung keine Stellen für die zivilen Departemente zu bewilligen, sondern, im Gegenteil, den Personalbestand sogar um 100 Stellen zu reduzieren.
Wenn wir eine verbesserte Kontrolle haben möchten, dann brauchten wir eigentlich mehr Steuerbeamte; das wäre die Voraussetzung. Dazu muss ich Ihnen einfach etwas sagen, was ich schon öfters gesagt habe: Beispielsweise bei der Wa- renumsatzsteuer haben wir heute bei kleinen Betrieben Kon- trollzeiten von vielleicht 30 und mehr Jahren. Das heisst also: Wenn Sie nach 24 Jahren schon wieder eine Amnestie be- schliessen, kann einer davon ausgehen, dass er überhaupt nie erfasst wird. Das kann nicht der Zweck der Uebung sein. Hinzu kommt, dass mit der Einführung der Mehrwertsteuer die Kontrolle grundsätzlich noch nicht besser wird. Wir werden dann zwar etwa zwischen 70 000 und 80 000 Betriebe mehr haben, die wir kontrollieren müssten, die wir im Grunde ge- nommen besser kontrollieren müssten - nicht weil man die Mehrwertsteuer natürlich wie die Warenumsatzsteuer und jede andere Steuer auch hinterziehen kann, sondern weil man dort unter Umständen noch Geld vom Staat zurückfordern
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1er mars 1993
kann. Das setzt besonders intensive Kontrollen voraus. Des- halb gehen wir davon aus, dass wir in diesem Fall etwa 180 zu- sätzliche Beamte nur für die Kontrolle der Mehrwertsteuer brauchen.
Wenn wir also in bezug auf direkte Steuern und andere Dinge die Kontrolle verschärfen wollten, dann müssten Sie-wenn Sie das vertreten, würde ich Sie sehr unterstützen-vielleichtgleich- zeitig eine Motion einreichen und beantragen, dass das Finanz- departement, die Steuerverwaltung, etwa 200 Beamte mehr bekommt. Das wäre ein gutes Beschäftigungsprogramm, und das würde sich dann für den Staat noch auszahlen: das muss ich auch sagen. Das wäre also wahrscheinlich die nützlichste Investition, die man tatsächlich tun könnte. Wenn Sie über Pro- gramme zur Revitalisierung der Wirtschaft diskutieren, dann empfehle ich Ihnen die Massnahme bestens.
Wenn man eine Amnestie machen wollte, würde das auch vor- aussetzen, dass man bessere Kontrollmöglichkeiten hätte. 1969 hat man versucht, etwas mehr zu tun. Aber es ist damals auch nicht alles angenommen worden, was der Bundesrat vorgeschlagen hat. Heute haben wir eigentlich im Gegensatz zu damals nicht sehr viel Neues. Das einzige, was neu ist, ist diese besondere Untersuchungskommission, die bis heute - nach der alten Regelung - nur auf Antrag des kantonalen Fi- nanzministers und des eidgenössischen Finanzministers ein- gesetzt werden kann. Sie kann neu auch durch den eidgenös sischen Finanzminister allein verfügt werden. Aber der Finanz- minister kann diese Kontrollen nicht selber vornehmen. Er braucht Steuerbeamte dazu, die wir nicht haben.
Hinzu kommt, dass eine Kadenz von 24 Jahren eindeutig zu kurz ist. Wenn Sie so etwas zustimmen, dann akzeptieren Sie, dass der gleiche Bürger im Verlaufe seines Lebens minde- stens drei Amnestien erlebt Das kann man dann nicht mehr mit dem Hinweis auf mehr Steuergerechtigkeit verkaufen, son- dern man kann nur noch sagen, das sei eine Ermunterung zur Steuerhinterziehung.
Wenn ich gelegentlich Zeitungen lese und dort sehe, wie oft die Leute durch Inserate animiert werden, wenn möglich Obli- gationen zu zeichnen, die nicht der Verrechnungssteuer unter- liegen - es wird aber nicht gesagt, dass damit die Steuerpflicht entfällt; der Ertrag ist natürlich trotzdem steuerpflichtig -, dann muss ich sagen: Es gibt gar kein Argument für eine Steuer- amnestie.
Nachdem wir nun viele gute Jahre der Hochkonjunktur erlebt und im Immobilienmarkt sehr viel verdient haben - und heute die negativen Auswirkungen erleben - und wenn man weiss, wie viele Schwarzgelder bezahlt worden sind, dann ist es heute wahrscheinlich der dümmste Moment, eine Amnestie zu beschliessen und damit diesen Leuten das Geld, mit dem sie grossen volkswirtschaftlichen Schaden angerichtet haben, noch zu amnestieren und sie mit dem Segen des Bundes lau- fen zu lassen.
Ich möchte Sie aber auch darauf hinweisen, dass man natür- lich sagen kann, es betreffe die kleinen Steuerzahler. Die klei- nen Leute werden immer wieder angeführt. Aber für die klei- nen Leute stellt sich das Problem der Steuerhinterziehung und der Steuerumgehung in der Regel gar nicht. Sie haben zu we- nig, um das tatsächlich zu tun. Es sind Leute, die offensichtlich mehr haben, die wirklich an einer Amnestie interessiert sind. Dazu muss ich Ihnen sagen: Mir ist die finanzielle Lage des Bundes, der Kantone und der Gemeinden mindestens so gut bekannt wie Ihnen. Aber das ist für mich kein Grund, einer Steueramnestie zuzustimmen; denn letztlich sind wir darauf angewiesen, dass die Bürger dieses Landes auch ihre Pflich- ten gegenüber dem Staat erfüllen. Zu den Pflichten gegen- über dem Staat gehört bis heute nicht nur die Wehrpflicht, son- dern es gehört auch die Pflicht dazu, Steuern zu bezahlen, da- mit man beispielsweise eine Armee unterhalten und erhalten kann und damit man natürlich auch die sozialen Aufgaben er- füllen kann. Das alles gehört dazu, und da gibt es keine Aus- nahme.
Es gibt keine Amnestie, keine Begnadigung dafür, wenn man hinterzogen hat oder Steuerbetrug begangen hat. Es würde dem Ständerat sehr wohl anstehen, wenn er hier ein klares Wort sprechen und zu dieser geforderten Amnestie klar nein sagen würde.
Es ist zu früh, das ist das eine, und das zweite: es stehen im Moment keine besonders verschärften Kontrollmechanismen zur Diskussion. Wir haben gar keine Mittel, um etwas mehr zu tun. Wenn schon, müssen wir uns dann gewisse andere Dinge überlegen, um dem Einhalt zu gebieten.
Bis jetzt haben wir gelegentlich noch Stempelsteuern auf den verschiedenen Transaktionen gehabt, die fallen auch je län- ger, je mehr weg, so dass die Leute je länger, je mehr unge- schoren davonkommen. Man müsste sich vielleicht einmal überlegen, ob man nicht eine Meldepflicht der Banken einfüh- ren müsste, für Kapitalerträge, die aus dem Ausland kommen, und für Anlagen, die im Ausland gemacht werden; das wäre eine echte Massnahme zur Verbesserung der Kontrolle.
Sie sehen, man kann sich Verschiedenes einfallen lassen. Aber bevor wir irgend etwas durchgesetzt haben und durchzu- führen bereit sind, sollten wir nicht amnestieren.
Deshalb bitte ich Sie: Lehnen Sie die Motion Delalay und na- türlich dann auch die Standesinitiativen Wallis und Jura ab! Wir sind zwar alle auf das Geld angewiesen, aber die Steuer- gerechtigkeit sollte trotzdem hochgehalten werden.
Ich möchte Sie auch bitten: Denken Sie daran, dass in der nächsten Zeit verschiedene Abstimmungen durchgeführt wer- den müssen, bei denen es um neue Erträge geht: Warenum- satzsteuer, Mehrwertsteuer. Glauben Sie ja nicht, Sie würden diese Vorlagen fördern, wenn Sie gleichzeitig eine Steuer- amnestie verlangen und diese akzeptieren! Denn die kleinen Leute haben gelegentlich den Eindruck, man könnte andere Leute etwas mehr zur Kasse bitten als diejenigen, die jeden Zehner zweimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben können.
Denken Sie bitte an die Zukunft, und lehnen Sie diese Motion ab!
Motion 92.3249
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
Initiativen 92.304, 93.301 Initiatives 92.304, 93.301
Abgeschrieben - Classé
22 Stimmen 10 Stimmen
92.3332
Motion Rhyner Neue Bundesfinanzordnung. Wohnungsbau. Fiskalische Mehrbelastung Nouveau régime des finances fédérales. Charge fiscale en cas de construction de logements
Wortlaut der Motion vom 28. August 1992
Die intensive staatliche Wohnbauförderung ändert nichts daran, dass auch künftig der grösste Teil des Wohnungs- baues ausschliesslich privat finanziert wird. Es besteht alles In- teresse, dass der private Wohnungsbau wieder zunimmt und nicht weiter sinkt.
Gemäss verworfener Finanzordnung wäre ab 1995 der Woh- nungsbau jährlich mit rund 400 Millionen Franken mehr bela- stet worden.
Gemäss geltender Finanzordnung beträgt die Umsatzsteuer für baugewerbliche Leistungen und damit auch für den Woh- nungsbau drei Viertel des allgemeinen Ansatzes. Die geplante Neuregelung sah die Besteuerung zum vollen Satz vor, was unter Einbezug der Planungsarbeiten jene Mehrbelastung er-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative Jura Steueramnestie Initiative du canton du Jura Amnistie fiscale
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.301
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
01.03.1993 - 18:15
Date
Data
Seite
4-10
Page
Pagina
Ref. No
20 022 551
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