Extrémisme en Suisse. Rapport
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9 mars 1993
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Extremismus in der Schweiz. Bericht Extrémisme en Suisse. Rapport
Bericht des Bundesrates vom 16. März 1992 (BBI III 201) Rapport du Conseil fédéral du 16 mars 1992 (FF III 202) Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 1992 Décision du Conseil national du 17 décembre 1992
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Zimmerli, Berichterstatter: Mit drei parlamentarischen Vor- stössen aus dem Nationalrat - Postulat Grendelmeier, Po- stulat Reimann Maximilian, Postulat Steffen, alle aus dem Jahre 1989 - wurde der Bundesrat eingeladen, in einem Be- richt Auskunft über links- und rechtsextreme sowie terroristi- sche Aktivitäten in unserem Land zu erteilen und darzulegen, welche Massnahmen zur Bekämpfung solcher Aktivitäten vor- gesehen und möglich sind. Der Bundesrat hat sich dieser Auf- gabe unterzogen und den eidgenössischen Räten am 16. März 1992 den sogenannten Extremismusbericht vorge- legt, den wir heute als Zweitrat zu behandeln haben.
Der Bericht ist naturgemäss eine Standortbestimmung, indem er die öffentlich zugänglichen Informationsquellen, aber auch die Erhebungen der Bundesanwaltschaft sowie der kantona- len und städtischen Polizeiorgane in der Zeit zwischen 1989 und 1991 auswertet. Der Bericht will aber auch Grundlage für eine breitere öffentliche Auseinandersetzung mit Problemen eines weitverstandenen Extremismus sein, auch wenn er nicht Anspruch auf Wissenschaftlichkeit erheben kann und will, zu- mal wissenschaftliche Publikationen auf diesem Gebiet auch international gesehen ausgesprochen Mangelware sind.
Selbstverständlich hat sich der Bundesrat aber mit dem Begriff des Extremismus eingehend befasst. Der Bundesrat versteht unter Extremismus, in Anlehnung an die Literatur, politische Richtungen, welche die Werte der freiheitlichen Demokratie und des Rechtsstaates ablehnen. Es sind also Strömungen, die ein Freund-Feind-Denken schüren und daher gegen den politischen Pluralismus wirken, wie er unsere demokratische Gesellschaft auszeichnet. Extremisten in diesem Sinne negie- ren jede Toleranz
Mit aller Klarheit wird im Bericht festgehalten, dass zum Extre- misten in diesem verpönten Sinne wird, wer zur Erreichung seiner radikalen Ziele entweder die allgemein anerkannten Werte unserer Gesellschaft - wie die Menschenrechte und den Minderheitenschutz - einschränken oder beseitigen will oder wer diese Ziele gar mit Gewalt anstrebt.
Bereits diese skizzenhafte Wiedergabe der grundlegenden Ueberlegungen des Bundesrates zum Begriff Extremismus zeigt, dass der Extremismus eine ausserordentlich komplexe Erscheinung ist, die von allen, die sich mit ihm beschäftigen, einen ausserordentlich hohen intellektuellen Aufwand und ei- nen äusserst behutsamen Umgang mit Wertungen aus dem Umfeld «Rechtsstaat und Menschenrechte» erfordert, wie es unser politisches Wirken prägt.
Mit Recht hält der Bundesrat fest, dass sich der Extremismus nicht monokausal erklären lässt. Die Lebenssituation der Men- schen - man denke an Arbeitslosigkeit, an Zukunftsangst und vieles andere mehr - kann rasch dazu führen, dass der Extre- mismus ausbricht. Deshalb hat die Bekämpfung auch viel- schichtig zu erfolgen, mit Massnahmen, die alles andere als polizeilich sein müssen. Eine überzeugende Sozialpolitik, eine zukunftsgerichtete Bildungspolitik, eine verantwortungs- bewusste Wirtschaftspolitik, aber auch eine vom Volk mitgetra- gene Asyl- und Ausländerpolitik sind unentbehrliche Mittel im
permanenten Kampf gegen extremistische Erscheinungen aller Art.
Im Situationsbericht selber geht der Bundesrat auf Erschei- nungen des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus in der Schweiz ein; er analysiert auch die Frage, ob und inwieweit von einem Extremismus unter der Jugend gesprochen wer- den könne. Die feststellbaren extremistischen Strömungen werden unter tunlicher Verarbeitung des polizeilichen Materi- als dargestellt und gewürdigt. Auch wenn die Situation in der Berichtsperiode keineswegs beschönigt wird, kommt der Bundesrat doch zum Schluss, dass es in der Schweiz keinen politisch bedeutsamen Extremismus gibt, dass aber Ge- waltakte mit vermutetem oder erwiesenem rechtsextremisti- schem Hintergrund zugenommen haben und dass auch extre- mistische Handlungen unter ausländischen Staatsbürgerin- nen und Staatsbürgern Anlass zur Beunruhigung geben. Wir haben also allen Grund, wachsam zu bleiben.
Der Nationalrat nahm vom Extremismusbericht nach einer teil- weise recht gehässig geführten Debatte, die noch von den Auseinandersetzungen zum Uebereinkommen gegen die Rassendiskriminierung geprägt war - wir kommen darauf heute noch zurück -, oppositionslos Kenntnis und erteilte dem Bundesrat für seine Analysen gute Noten. Ein Rückweisungs- antrag wurde mit erdrückender Mehrheit abgelehnt.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich an ihrer Sitzung vom 11. Februar 1993 mit dem Bericht befasst und sich im Sinne einer Aufdatierung über die Entwicklungen im Jahre 1992 orientieren lassen.
Die Gewaltakte gegen Ausländer sind - soweit registriert -- von 77 auf 42 zurückgegangen, was gewiss auch darauf zurückzu- führen ist, dass die Asylpolitik zu greifen beginnt. Es bestehen keinerlei Hinweise dafür, dass extremistische Erscheinungen in der Schweiz eindeutig von irgendwoher gesteuert sind. Mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass die heute bereits erwähnte Verordnung über den Erwerb und das Tra- gen von Schusswaffen durch jugoslawische Staatsangehö- rige die Beschaffung von Waffen durch Ausländer stark redu- ziert hat. Wir haben soeben davon gesprochen; ich will die De- batte nicht noch einmal aufnehmen. In diesem Zusammen- hang wird auch die Verabschiedung des Waffengesetzes wichtig sein.
Die Bekämpfung des Extremismus ist eine gemeinsame Auf- gabe von Bund und Kantonen. Administrative und strafrechtli- che Massnahmen sind notwendigerweise zu koordinieren. Dabei kommt der Bundesanwaltschaft namentlich im Bereich der Informationsbeschaffung und -verarbeitung zum Staats- schutz eine äusserst wichtige Funktion zu, wobei auch hier die entsprechenden neuen Weisungen nun zu greifen beginnen. Der Extremismusbericht ist aber nicht etwa mit dem im Staats- schutzgesetz vorzusehenden Staatsschutzbericht zu verwech- seln; das sind zwei Dinge. Das ist der Grund dafür, weshalb ei- nige Kantone für die Neuorganisation noch das Staatsschutz- gesetz abwarten wollen, auch wenn sie durchaus zu einer inten- siven Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden bereit sind. Mit dem Extremismusbericht hat der Bundesrat ein Dokument geschaffen, das die fortwährenden Bemühungen der Behör- den unseres Rechtsstaates ins richtige Licht rückt. Es wird nichts beschönigt, aber es wird auch nichts dramatisiert. Wer sich vorurteilslos und objektiv mit dem Bericht beschäftigt und wer sich, wie die Kommission dies getan hat, gestützt auf ver- lässliche Informationen auch mit den neuesten Entwicklungen verantwortungsbewusst auseinandersetzt, der wird dem Bun- desrat für seine nüchterne, kurze Analyse dankbar sein. Er wird ihn ermuntern, gestützt auf überzeugende und demokra- tisch abgestützte gesetzliche Grundlagen, die zu schaffen wir teilweise noch im Begriffe sind, in seinen Bemühungen um die Existenzsicherungen eines Rechtsstaates mit möglichst weni- gen extremistischen Erscheinungen fortzufahren.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die einstimmige Kommission für Rechtsfragen, vom Extremismusbericht Kenntnis zu nehmen.
Danioth: Ich möchte mich der positiven Würdigung dieses wertvollen und aufschlussreichen Berichtes durch den Kom- missionspräsidenten anschliessen. Es ist sicher an der Zeit,
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dass wir einmal vertieft über die Formen von Extremismus in der Schweiz nachdenken. Ich meine damit vor allem - aber nicht nur - die sichtbarsten und offensichtlich kriminellen Aus- gestaltungen, welche mit Recht nach einer sorgfältigen Ueber- wachung und nötigenfalls einem entschlossenen Eingreifen von Polizei- und Staatsschutzorganen rufen.
Als Mitglied der Geschäftsprüfungsdelegation der beiden Räte habe ich mich davon überzeugen können oder müssen, dass diese Anstrengungen des Staatsschutzes, der nun auch legal abgestützt werden soll, leider nicht überflüssig gewor- den sind.
Auch wenn der Bundesrat heute das Vorhandensein eines po- litisch bedeutsamen Extremismus verneint, muss doch das Ueberhandnehmen von Gewalt und Intoleranz zu denken ge- ben. Zusehends verständnisloser stehen wir dem wachsen- den extremistischen Gehabe und der Zunahme rassistischer Ausdrucksformen unter der Jugend gegenüber. Hässliche An- schläge auf Asylantenheime und alles Fremdartige lassen eine eigenartige Seite der Seele unserer Gesellschaft auf- scheinen. Es werden soziologische Erhebungen gemacht und Gutachten erstellt. Dabei wird oft übersehen, dass sich die Jugend in ihrer Verunsicherung nur nach dem Vorbild von uns Erwachsenen richtet. Die Toleranz gegenüber dem Anders- denkenden ist im Schwinden begriffen. Beispiele: Die Akzep- tanz von demokratischen Mehrheitsentscheiden durch die Minderheit wird zusehends als Schwäche dargestellt und ent- sprechend empfunden. Die Medien, vor allem das Fernsehen, fördern Polarisierungen um jeden Preis, um Auflageziffern und Einschaltquoten zu steigern. Die Familie als engste Lebens- gemeinschaft, wo Dialog und Rollenverständnis eingeübt wer- den können, steht in unserer auf totale Oeffnung, Selbst- verwirklichung und Gleichberechtigung angelegten Gesell- schaft unter zunehmendem Druck. Kleinere und grössere Verstösse gegen die demokratische Grundordnung in unse- rem Staatswesen werden mit Achselzucken, mit Passivität hin- genommen.
Hierbei möchte ich auf eine aktuelle Situation zu sprechen kommen, welche mich sehr erschüttert hat: Was sich kürzlich in unserem Land zutrug, als ein Roland Béguelin dem Bundes- gericht eine Blutschuld für den sinnlosen Tod eines irregeleite- ten jungen Mannes unterschob, ist unerhört! Er selber und seine Gesinnungsgenossen sind es, die durch irrationalen Fundamentalismus und nie versiegenden Hass die Leiden- schaften schüren und junge Menschen in Extremismus und Verblendung treiben. Da muss ich einmal den dauernd provo- zierten Stand Bern loben, dessen Behörden sich zusammen mit jenen des Kantons Jura den wirklich wichtigen Zukunfts- aufgaben zuwenden.
Der Bundesrat listet in seinen Schlussfolgerungen mögliche Massnahmen gegen extremistische Tendenzen auf. So weit, so gut. Doch will mir scheinen, dass wir das Uebel an der Wur- zel anpacken müssen. Ich bin überzeugt, dass Elternhaus und Schule, dass dörfliche Gemeinschaft und Kirche hier vermehrt gefordert sind und ihre Verantwortung wahrnehmen müssen. Dabei sind sie vom Staat zu fördern und zu schützen; dazu sind vor allem die Kantone als Träger der Bildung aufgerufen. Ich erwarte hierzu vor allem auch von der Erziehungsdirekto- renkonferenz der Kantone entsprechende Impulse.
Iten Andreas: Der Bericht des Bundesrates zum Extremismus in der Schweiz ist eine kurze, aber inhaltlich bedeutende Schrift, die meines Erachtens die wichtigsten Aussagen im Be- mühen des Staates, den Extremismus zu überwinden, enthält. Im zweiten Teil wird eine lange Liste von Vorfällen des gewalt- tätigen Extremismus in der Schweiz aufgeführt, die aufzeigt, dass das Phänomen nicht bagatellisiert werden darf. Die Vor- fälle sind ein Indiz dafür, dass in einzelnen Teilen der Bevölke- rung extremistische Gesinnungen und Haltungen vorhanden sind. Aeusserungen von Fremdenhass nehmen seit einigen Jahren zu. Unter Teilen der Jugend ist eine Zunahme rassisti- scher Ausdrucksformen sowie erhöhte Gewaltbereitschaft zu beobachten.
Der Bundesrat wünscht zu Recht, dass sein Bericht öffentlich diskutiert wird, denn - so sagt er - nur eine offene, geistig-poli- tische Auseinandersetzung mit den Erscheinungen des Extre-
mismus bewahre den Bürger vor einer unkritischen Ueber- nahme extremistischer Parolen und Einstellungen.
Alle Strömungen des Extremismus schüren ein Freund- Feind-Denken und sind daher gegen den politischen Pluralis- mus gerichtet, der die demokratischen Gesellschaften aus- zeichnet. Man kann es auch anders sagen: Wer in einem Freund-Feind-Denken verharrt, bereitet den Extremismus vor. Zu den vorbereitenden Erscheinungen kann auch der Moralis- mus gezählt werden: Der Moralismus ist eine Haltung, die sich nicht mit den Argumenten des Gegners, sondern mit seiner Gesinnung befasst. Statt der Meinung des Gegners zu wider- sprechen, drückt der Moralist Empörung darüber aus, dass der Gegner es sich gestattet, eine solche Meinung zu haben und zu äussern. Der Moralist erhebt Anspruch, das Gewissen zu sein. Damit versagt er sich den Dialog und den Diskurs. Er hat sich vor jeder Diskussion schon auf seine Werte und Posi- tionen festgelegt. Wo der Dialog, wo die Suche nach dem Kon- sens und das Bemühen um Konkordanz geringgeschätzt wer- den, wird der Boden für extreme Ansichten und Haltungen vor- bereitet.
Die Dialogbereitschaft der Bürger kann der Staat nicht erzwin- gen. Die liberale Demokratie lebt in verschiedener Hinsicht von Voraussetzungen, die sie nicht selber garantieren kann. Sie ist darauf angewiesen, dass die Menschen sich friedlich und tolerant begegnen. Jegliche Haltung der Bürgerinnen und Bürger ist Voraussetzung für das Gelingen eines vernünf- tigen Zusammenlebens. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass neben dem Staat andere Funktionsträger der Gesell- schaft hier einen primären Auftrag zu erfüllen haben, allen voran die Familien, die Kirchen, die Schulen, kulturelle Vereini- gungen, die Medien, und nicht zuletzt eben jeder einzelne.
Wo die Mitte fehlt, hat der Extremismus Aufwind. Werfen wir ei- nen Blick auf den Zustand unserer Politik, so stellen wir fest, dass sie in den letzten Jahren an Vertrauen verloren hat. Der Bürger zweifelt zunehmend, ob die Politiker die Probleme lö- sen können und wollen. Er fühlt sich durch die Politik der Mitte und des Konsenses nicht mehr repräsentiert, zu viele Pro- bleme bleiben in der Schwebe.
Der Bundesrat schreibt selber, extremistische Haltungen und Aeusserungen seien auch Ausdruck ungelöster Probleme und des geistigen Klimas in einem Lande. So habe die Frem- denfeindlichkeit einen direkten Zusammenhang mit der unbe- wältigten Ausländer- und Asylproblematik. Im Bereich der Ausländerproblematik fehlt uns auch eine realistische Spra- che. Vom einen Extrem her werden die Ausländer idealisiert, vom andern verteufelt. Die Idealisierung und die Verdrängung der Schwierigkeiten, die Ausländer in einem kleinen Land schaffen können, fachen ausländerfeindliche Redeweisen an. Studien über die Gewaltbereitschaft Jugendlicher in Deutsch- land machen deutlich, dass sie immer dann entsteht, wenn die Bevölkerung in einer sie bedrängenden und bedrückenden Lage das Gefühl hat, von denjenigen, die für die Lösung ihrer Probleme zuständig sind, im Stich gelassen zu werden. Dann möchte man das Schicksal in die eigene Hand nehmen. Und wenn man es nicht kann, sympathisiert man mit denen, die in dieser Frage überhaupt etwas tun. Damit sind wir bei einem fundamentalen Problem der modernen Gesellschaft.
Es ist für den einzelnen schwierig geworden, die Komplexität der politischen und wirtschaftlichen Prozesse zu durch- schauen. Er geht deshalb zu ihnen auf Distanz. Er wird von ei- nem allgemeinen Misstrauen erfasst und wartet auf diejeni- gen, die einfache Rezepte zur Lösung anbieten. Die moderne Gesellschaft produziert Orientierungslosigkeit und Stress durch Ueberinformation. Der Bürger schützt sich, indem er sich auf bewährte Werte und Vorurteile versteift. Er bildet sich seine Meinung nicht mehr aufgrund von Informationen, son- dern seine Meinung - die er schon hat - entscheidet darüber, was als Information zu werten ist. Die politische Botschaft kommt nicht an, wenn sie nicht die eigene Meinung bestätigt. Und diese Haltung disponiert für extreme Ansichten und berei- tet das Klima zur Entstehung von Extremismus vor. Ich-schwa- che Menschen verfallen dann leicht extremistischen Parolen. Vor dem Hintergrund dieser kurzen Skizze drängen sich mir drei Schlussfolgerungen auf:
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einem bestimmten ethischen Verhalten zwingen. Das geistige Klima des Landes wird durch viele nichtstaatliche Faktoren be- einflusst. Alle kulturellen Organisationen, Schulen, Kirchen, Medien usw. sind für das geistige Klima in einem Land verant- wortlich. Dieses Klima muss den Extremismus als ethische Fehlhaltung unmöglich machen, so dass er keinen Resonanz- boden im sogenannten Verständnis der Bevölkerung für Ge- waltanwendung findet. Ein positives geistiges Klima ächtet den Extremismus.
Das Auftauchen von Extremismus sollte staatlicher- und ge- sellschaftlicherseits das Gespräch über das damit signali- sierte Problem in Gang setzen. Es muss offen, schonungslos, weder idealisierend noch verteufelnd sein. In diesem Kommu- nikationsprozess spielen die Medien eine führende Rolle, ebenso ist diese den Intellektuellen und Wissenschaftern des Landes anvertraut.
Ich danke dem Bundesrat für den aufschlussreichen Bericht, der den Extremismus klar verurteilt und eine offene Auseinan- dersetzung mit seinen Erscheinungsformen anregt.
Frau Simmen: Die Bekämpfung von Rassismus und Extremis- mus mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln ist das eine; sie ist für einen humanitären Rechtsstaat eine Selbst- verständlichkeit. Jede strafrechtliche Verfolgung von Misseta- ten bleibt aber unzulänglich, wenn sie nicht durch Massnah- men ergänzt wird, die präventiv wirken. Begnügen wir uns mit der Verfolgung bereits geschehener Taten, so versuchen wir, was schon den alten Griechen nicht gelungen ist, nämlich der Hydra die Köpfe endgültig abzuschlagen.
Es gibt zwar, das zeigt der Bericht eindrücklich, beunruhigend viele Leute in der Schweiz, die bereit sind, Gewalt anzuwen- den. Es gibt aber noch viel mehr Frauen und Männer, Schwei- zer und Ausländer, die sich allein oder in Gruppen ganz prag- matisch um ein friedliches Zusammenleben bemühen. Das ist nicht immer einfach, denn die enge Nachbarschaft verschie- dener Kulturen und Wertvorstellungen am Arbeitsplatz, in Quartieren und Schulen bringt grosse Probleme mit sich.
Ich habe die grösste Hochachtung vor Menschen aller Bevöl- kerungsschichten und aller Länder, die unspektakulär und ohne Beachtung - oder sogar ohne Dank zu erwarten - dazu beitragen, dass Ausbrüche nicht noch häufiger erfolgen, als das heute der Fall ist. Es hat keinen Wert, die Augen vor der Tatsache zu verschliessen, dass sich viele Menschen durch neue gesellschaftliche Verhältnisse mit ausserordentlich stark gemischten Bevölkerungen verunsichert und verängstigt füh- len. Mit Schuldzuweisungen ist hier überhaupt nichts getan. Es ist eine langwierige Arbeit, diese Aengste und Gefühle be- wusst zu machen, die Menschen dazu zu bringen, auch dazu zu stehen, sie aufzuarbeiten und mit ihnen zu leben, denn diese Spannungsfelder werden wir nicht loswerden.
Es beunruhigt mich zutiefst, dass ausgerechnet in einer so schwierigen Zeit wie der heutigen, die so grosse Anforderun gen an uns stellt, die Kultur, unsere eigene Kultur, fremde Kul- turen, die Beziehungen zwischen den Kulturen und die Arbeit daran in der Prioritätenliste staatlichen Handelns einen so nachrangigen Platz einnehmen. Mit markigen Worten und Pa- tentlösungen kommen wir hier überhaupt nicht weiter. Nötig ist ausdauernde und geduldige Knochenarbeit. Ausschlagge-
bend für den Erfolg wird es sein, ob es uns gelingt, die wirt- schaftliche Situation in der Schweiz so zu gestalten, dass wir nicht in eine Zweidrittelsgesellschaft hineinsteuern, in der es mit der Zeit als normal betrachtet wird, dass ein Teil der Bevöl- kerung den Anschluss an den Rest der Gesellschaft verpasst hat.
Gerade in dieser Session, in der wir uns mit der notwendigen Deregulierung und Liberalisierung unserer Wirtschaft befas- sen, dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass der soziale Frieden eine absolute Grundlage für jegliche Entwicklung un- seres Landes und unseres Staates ist.
In diesem Sinne möchte ich dem Bundesrat für den Extremis- musbericht danken, er stellt eine gute Grundlage und eine Sicht eines Teils des Problems dar. Für mich ist es der erste Teil; es ist nicht der Abschluss einer Beschäftigung mit einem Thema, sondern der Beginn einer weiteren Arbeit an diesem ganzen Problemkreis.
On. Morniroli: Si tratta di un rapporto interessante che si limita comunque a riassumere i fatti capitati negli ultimi anni nel no- stro Paese.
Es fehlt eine sicherheitspolitische Analyse, welche zu konkre- ten Schlussfolgerungen führt. Eine solche wäre von grösster Wichtigkeit gewesen und hätte mit einem Paket von präventi- ven Massnahmen für die Zukunft ihre Krönung finden sollen. Ich hätte es geschätzt, wenn man auf die Finanzierung der ver- schiedenen extremistischen Gruppen und Organisationen eingegangen wäre. Darüber habe ich im ganzen Bericht nichts gefunden. Ich denke hier in erster Linie an den Linksextre- mismus.
Wir wissen heute, dass dieser zwar richtig eingeschätzt, aber trotzdem eindeutig unterschätzt wurde. Im Bericht wird auf Seite 8 ausgesagt, dass die Partei der Arbeit (PdA) und zahlrei- che Organisationen, die mit dieser Partei oder mit ausländi- schen kommunistischen Organisationen in Beziehung ge- bracht wurden, als linksextremistisch eingestuft wurden.
Ich erwähne hier eine Partei, die in ihrer Zeitung in einem nicht signierten Leitartikel das Recht, mit illegalen Mitteln eine revo- lutionäre Aenderung unserer Staats- und Gesellschaftsord- nung anzustreben, beansprucht und seither nie dementiert hat - nicht nur, wie es im Bericht heisst, «nie völlig und bedin- gungslos ausgeschlossen» hat.
Mitgliedern dieser - in der Zwischenzeit umgetauften - Partei aber genügt dies; sie sitzen heute noch in diesem Parlament, zum Glück nicht in unserem Rat. Wir wissen auch, dass es nicht bei Absichtserklärungen geblieben ist und die konkrete Planung subversiver Aktionen im Falle einer sicherheitspoliti- schen Krisensituation in allen Einzelheiten vorbereitet war. Dies bringt mich auf das Problem der Finanzierung zurück.
Ich habe am 24. Juni 1992 folgenden Brief an den Bundesrat gerichtet: «Kürzlich wurden in der Ex-Sowjetunion Archive ge- öffnet und freigegeben. Europäische Nachbarländer haben von der Möglichkeit der Einsichtnahme Gebrauch gemacht, um Informationen über Finanzierungen von eigenen kommu- nistischen Parteien durch die inzwischen aufgelöste Kommu- nistische Partei der Sowjetunion zu erhalten und auch zu ver- öffentlichen. Ich bitte deshalb, mir mitzuteilen, ob auch die Schweiz diese Gelegenheit benutzt hat oder zu benützen be- absichtigt. Insbesondere bitte ich, folgende Einzelheiten zu veröffentlichen: finanziell unterstützte schweizerische Par- teien, Organisationen und Bewegungen, Beträge in Franken, Zeitabschnitte, Jahre der Zahlungen, Modalitäten, benutzte Kanäle, implizierte Personen und Institutionen, Bankenbot- schaft. »
Am 28. Juli 1992 habe ich die Antwort des EDA erhalten: «Es ist uns bekannt, dass gewisse Archive der Ex-Sowjetunion dem Publikum zugänglich gemacht worden sind. Wir wissen nicht, um welche Archive es sich genau handelt. Es ist nicht Sache des Bundes, in die genannten Archive Einsicht zu nehmen. Nachforschungen in diesem Sinne sind der privaten Initiative von Forschern oder Studenten zu überlassen.»
Diese Ansicht kann ich nicht teilen. Ich bin der Meinung, dass man diese Informationen hätte einholen und in den Bericht hätte integrieren sollen. Herr Bundesrat, ich hoffe, von Ihnen eine befriedigendere Antwort zu erhalten.
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Bundesrat Koller: Ich möchte Ihnen für die im allgemeinen gute Aufnahme dieses Berichtes über den Extremismus, d. h. vor allem über den gewalttätigen Extremismus, danken.
Auf die Fragen und Einwendungen von Herrn Morniroli werde ich nachher eingehen. Ich möchte Ihnen deshalb besonders danken, weil uns die Erstellung dieses Berichtes anerkannter- massen einige Mühe bereitet hat, sowohl konzeptionell wie verfahrensmässig. Aber ich glaube, ich darf aus Ihren Stel- lungnahmen schliessen, dass sich die Zweiteilung des Berich- tes mit einer politischen Standortbestimmung und den polizei- lichen Sachverhaltsberichten grundsätzlich bewährt hat. Es ist nun wichtig, noch einmal abzugrenzen, was dieser Bericht nicht leisten kann.
Herr Morniroli, dieser Bericht betrifft, wie Herr Zimmerli zu Recht gesagt hat, nur die Periode 1989-1991. Das ist der Hauptgrund, weshalb mit Bezug auf diese Periode (1989- 1991) der Linksextremismus von uns als weniger ernste Ge- fahr dargestellt wird als der Rechtsextremismus.
Das war früher einmal anders: Es gab die bekannten Zeiten, in den siebziger und bis in die achtziger Jahre hinein, in denen der Linksextremismus für unseren Staat zweifellos die viel grössere Gefahr dargestellt hat. Aber in der Berichtsperiode 1989-1991 hat der Linksextremismus nach dem Verschwin- den des kommunistischen Systems und der Auflösung der Sowjetunion doch stark an Boden verloren. Aber ich betone noch einmal: Das bezieht sich auf diese Berichtsperiode.
Ich möchte von Anfang an noch einmal festhalten, dass es sich hier um einen Extremismusbericht und nicht um einen Staatsschutzbericht handelt. Wir haben uns in diesem Bericht daher weder mit dem Nachrichtendienst noch mit dem Terro- rismus, noch mit der neuesten Bedrohung, dem organisierten Verbrechen, ausführlich befasst. Aber ich darf hier erwähnen, dass wir das heute intensiv tun. Wir haben letztes Jahr eine Konsultative Staatsschutzkommission eingesetzt, die neben Polizeiexperten auch aussenstehende Experten umfasst und sich in den ersten Sitzungen zuhanden von mir und zuhanden des Gesamtbundesrates intensiv mit dem Phänomen des or- ganisierten Verbrechens befasst.
Herr Morniroli, wir sind mit dem Anliegen an die Bundesrepu- blik Deutschland gelangt, ob wir nicht auch Zugang zu den Stasi-Akten haben könnten. Die Bundesanwaltschaft hat alle nötigen Schritte unternommen.
Die erste Antwort war derart, dass man sagte, das sei zwar im entsprechenden Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen; man hat aber nicht ausgeschlossen, dass man uns - einem Dritt- land, einem Nicht-EG-Land - Zugang zu den Stasi-Akten ge- währen würde. Wir werden Sie dann rechtzeitig über die ent- sprechenden Befunde orientieren.
Ich möchte eine letzte Abgrenzung vornehmen, vor allem ge- genüber dem Votum von Herrn Danioth. Natürlich macht uns die zunehmende Gewalt unter Jugendlichen auch grosse Sor- gen. Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz keineswegs mit Sicherheit vor Ereignissen gefeit sind wie z. B. der Ermor- dung von James Bulger in Liverpool, die ja ein ganzes Land er- schüttert hat. Es wäre übertrieben zu sagen, wir wären gegen- über derartigen gewalttätigen Ereignissen gefeit.
Das Problem der Gewalt unter Jugendlichen, und zwar bereits unter den Allerjüngsten, ist in diesem Staate ein grosses Pro- blem. Insofern begrüsse ich auch den Appell an die Erzie- hungsdirektoren sehr. Aber auch dieses Problem war nicht Gegenstand unseres Berichts.
Es bleibt hier noch anzufügen, was sich allenfalls seit Ende 1991 geändert hat. Die Aussage, es gebe in der Schweiz nach wie vor keinen politisch bedeutenden Extremismus, ist glückli- cherweise seit Abschluss des Berichtes gültig geblieben. Den- noch stellen wir natürlich auch in unserem Land immer wieder Fälle extremistischer Gewaltanwendungen fest. Ich erinnere Sie an die bedauerlichen Sprengstoffanschläge in Bern und in Courtelary vom 7. Januar dieses Jahres. Diese Ereignisse zeigen, dass wir wirklich allen Grund haben, wachsam zu bleiben.
Grundsätzlich ist aber auch positiv, dass die rechtsextrem in- spirierten oder fremdenfeindlich motivierten Akte gegen Aus- länder seit Abschluss des Berichtes rückläufig sind. 1992 hat- ten wir nur noch 42 Fälle solcher Gewaltanwendungen mit tat-
sächlichem oder möglichem fremdenfeindlichem Motivations- hintergrund zu verzeichnen. Im Jahre 1991 waren es bekannt- lich 77 Fälle. Die Zahlen sind also rückläufig.
Zudem gilt weiterhin - auch das scheint mir ein sehr positives Resultat zu sein -, dass wir keine einheitliche Steuerung die- ser fremdenfeindlich motivierten Anschläge feststellen kön- nen. Das hat gerade der gestrige Prozess in Thun erneut aus- drücklich bestätigt. Das ist vor allem erfreulich im Vergleich zur Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, wo ein An- wachsen der Härte und Brutalität und ein höherer Organisati- onsgrad im Bereich fremdenfeindlich motivierter Gewaltakte gegen Ausländer zu verzeichnen sind.
Im übrigen darf ich festhalten, dass von den 77 Fällen, die wir im Jahre 1991 zu verzeichnen hatten, immerhin 25 aufgeklärt werden konnten. Ich betone das, weil immer wieder unterstellt wird, die Polizei nähme ihre Sorgfaltspflicht in der Aufklärung derartiger fremdenfeindlich motivierter Gewaltakte nicht wahr. Die Aufklärungsquote ist nämlich gar nicht so tief; sie lässt sich durchaus mit jener bei anderen Delikten vergleichen.
22 dieser Fälle wurden übrigens hinsichtlich Täter und Moti- ven ausgewertet, und es ist interessant, sie hier kurz darzule- gen: In 11 Fällen, also 50 Prozent, gab es eindeutig fremden- feindliche Motive. Davon waren in 6 Fällen vermutete oder tat- sächliche Bezüge zum organisierten Rechtsextremismus fest- zustellen. Bei 10 der 22 aufgeklärten Fälle waren Jugendliche oder junge Erwachsene beteiligt. Ebenfalls bei 10 waren es Asylbewerber selber oder andere Ausländer. Die Täter wohn- ten alle in der Region des Tatortes. Eine überregionale Koordi- nation konnte bisher in keinem Fall festgestellt werden.
Was die Kontakte zu Deutschland betrifft, lässt sich folgendes festhalten: Grenzüberschreitende Kontakte sind zwar in ver- schiedenen Belangen festgestellt worden. Bekannt ist bei- spielsweise der internationale Versand von einschlägigem Schrifttum mit rechtsextremem bzw. revisionistischem Gedan- kengut aus der Schweiz. Verstärkt haben sich insbesondere auch Kontakte im Lager der sogenannten anpolitisierten Skin- heads-Szene. Es ist aber bis heute erfreulicherweise kein Fall einer schweizerischen Beteiligung an einem der vielen An- schläge in Deutschland bekannt geworden.
Herr Morniroli hat bemängelt, dass wir in unserem Bericht kein umfassendes Massnahmenpaket unterbreitet haben. Herr Morniroli, ich möchte Sie doch auf die Schlussfolgerungen auf den Seiten 16ff. (Ziff. 5) unseres Berichtes noch einmal aus- drücklich hinweisen.
Wir haben dort einerseits die unbedingt notwendigen repressi- ven Massnahmen dargelegt. Eine wichtige Massnahme ist u. a. gerade das Geschäft, das Sie anschliessend behandeln werden, nämlich der Beitritt zum Internationalen Ueberein- kommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendis- kriminierung und die entsprechende Aenderung des Strafge- setzbuches, die ja garantieren soll, dass neu auch der Rassen- hass strafrechtlich verfolgt werden kann.
Wir haben, Herr Morniroli, auch im Gebiete des Staatsschut- zes seit Abschluss dieses Berichtes mehrere Reformmass- nahmen realisiert. In diesem Zusammenhang verdienen vor allem die Weisungen über die Durchführung des Staatsschut- zes Erwähnung, die seit dem 1. Oktober des letzten Jahres in Kraft sind, die sich zwar nur an die Bundesorgane wenden, die aber jetzt im Bereich des Staatsschutzes auch im Verhältnis zu den Kantonen eine neue Sicherheit geschaffen haben.
Im übrigen habe ich bereits erwähnt, dass seit dem 22. Okto- ber 1992 die Konsultative Staatsschutzkommission am Werk ist, die den Auftrag hat, laufend Bedrohungsanalysen in bezug auf die sicherheitspolitische Lage der Schweiz im Gebiete der Staatsschutztätigkeit zuhanden des Departementes und des Bundesrates vorzunehmen.
Wir haben in der Zwischenzeit auch die parlamentarische und departementale Kontrolle über den Staatsschutz rigoros aus- gebaut. Einerseits hat die Geschäftsprüfungsdelegation im Si- cherheitsbereich ihre Tätigkeit aufgenommen, andererseits haben wir eine neue departementale Kontrolle der Staats- schutztätigkeit in Angriff genommen.
Ich möchte noch einmal betonen, was hier verschiedentlich auch gesagt worden ist: Entscheidend für die Bekämpfung des gewalttätigen politischen Extremismus sind nicht diese re-
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pressiven Massnahmen. Sie sind nötig, und zwar nach Auffas- sung des Bundesrates unabdingbar nötig. Aber noch viel wichtiger ist für den Bundesrat die geistig-politische Auseinan- dersetzung mit dem gewalttätigen Extremismus in unserem Land.
Ich bin daher allen Votanten dafür dankbar, dass sie einen wichtigen Beitrag zu dieser geistig-politischen Auseinander- setzung mit dem gewalttätigen Extremismus geleistet haben. Diese Anstrengungen müssen wir auf staatlicher und gesell- schaftlicher Ebene unbedingt weiterführen; denn ich darf Ih- nen offen sagen: Ich bin keineswegs der Meinung, dass we- gen des Rückganges der gewalttätigen Anschläge auf Asylan- tenunterkünfte dieses Problem in der Schweiz nun in den Hin- tergrund getreten wäre. Die zunehmende Arbeitslosigkeit, die wirtschaftliche Rezession oder ein jederzeit möglicher Wieder- anstieg von Asylgesuchen können uns auf diesem Gebiet vor neue Tatbestände stellen, die zu meistern für einen Rechts- staat - auch für unseren Rechtsstaat - eine grosse Herausfor- derung darstellen wird.
In diesem Sinne danke ich Ihnen noch einmal für die positive Aufnahme des Berichtes, und ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diesen ersten Extremismusbericht des Bundesrates zur Kenntnis nehmen.
Präsident: Die Kommission beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
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Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten. Weiterführung Coopération avec les Etats d'Europe centrale et orientale. Poursuite
Differenzen - Divergences
Siehe Jahrgang 1992, Seite 1134 - Voir année 1992, page 1134 Beschluss des Nationalrates vom 4. März 1993 Décision du Conseil national du 4 mars 1993
Art. 2bis Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2bis Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Präsident: Der Nationalrat hat hier eine Ergänzung beschlos- sen, die Ihnen der Präsident der Aussenpolitischen Kommis- sion nicht persönlich präsentieren kann, weil er die Sitzung aus zwingenden Gründen vorzeitig verlassen musste. Es geht um einen Artikel 2bis (neu), wonach der Bundesrat jährlich Bericht zu erstatten hat. Die Aussenpolitische Kom- mission beantragt uns einstimmig, dieser Ergänzung zuzu- stimmen. - Sie sind damit einverstanden.
Angenommen - Adopté
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Rassendiskriminierung. Uebereinkommen und Strafrechtsrevision Discrimination raciale. Convention et révision du droit pénal
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 2. März 1992 (BBI II 269)
Message, projets d'arrêté et de loi du 2 mars 1992 (FF III 265) Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember 1992 Décision du Conseil national du 17 décembre 1992
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Zimmerli, Berichterstatter: Mit Botschaft vom 2. März 1992 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zwei Entwürfe: einen Beschlussentwurf A betreffend das Internationale Uebereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendis- kriminierung und einen Gesetzentwurf B für die entspre- chende Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes.
In der vergangenen Wintersession hat der Nationalrat das Menü mit einem neuen Bundesgesetz (Gesetzentwurf C über die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus; vgl. AB 1992 N 2676) angereichert Der Nationalrat stimmte einem Bei- tritt der Schweiz zur Rassismuskonvention am 17. Dezember 1992 mit 107 zu 13 Stimmen zu. Die gestützt darauf nötige Er- gänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes verabschiedete der Nationalrat mit 102 zu 13 Stimmen. Schliesslich beschloss er - wie ich erwähnt habe - sozusagen aus dem Stand mit 58 zu 34 Stimmen, ein Bundesgesetz über die Schaffung einer Ombudsstelle gegen Rassismus. Sie finden diese neue Vorlage ebenfalls auf der Fahne.
Das Verbot der Rassendiskriminierung ist im Völkerrecht fest verankert. Der Bundesrat hat schon mehrfach die Absicht ge- äussert, das im Jahre 1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Uebereinkommen gegen die Rassendiskriminierung zu ratifizieren. So unterstrich der Bundesrat beispielsweise im Jahre 1982 in seinem Bericht zur schweizerischen Menschenrechtssituation, dass der Beitritt der Schweiz einen wichtigen Bestandteil der schweizerischen Menschenrechtspolitik darstelle. So ist es in der Tat.
Bis heute haben 132 Vertragsstaaten das Abkommen ratifi- ziert. Das Anliegen des Uebereinkommens ist heute von be- sonderer Aktualität. Die weltweiten Migrationsbestrebungen haben auch in der Schweiz Aengste und verstärkt Abwehrhal- tungen ausgelöst.
Damit ist angedeutet, dass die Beseitigung der Rassendiskri- minierung nicht nur ein Problem des internationalen Rechts ist, sondern auch eine eminent wichtige innenpolitische Be- deutung hat. Das Uebereinkommen verbietet die Rassendis- kriminierung und verpflichtet die Vertragsstaaten zu verschie- denen Massnahmen, wie sie im Abkommen im einzelnen auf- geführt sind.
Im Sinne des Uebereinkommens bedeutet Rassendiskriminie- rung jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Un- terscheidung, Ausschliessung, Beschränkung oder Bevorzu- gung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dadurch ein gleichbe- rechtigtes Anerkennen, Geniessen oder Ausüben von Men- schenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftli- chen, sozialen, kulturellen oder in jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens zu vereiteln oder zu beeinträchtigen.
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Extremismus in der Schweiz. Bericht Extrémisme en Suisse. Rapport
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1993
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.033
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1993 - 08:00
Date
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Seite
86-90
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