Swisslex. Loi fédérale sur les chemins de fer
190
E 18 mars 1993
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Donnerstag, 18. März 1993, Vormittag Jeudi 18 mars 1993, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Piller
Präsident: Ich darf Frau Weber Monika zu ihrem runden Ge- burtstag ganz herzlich gratulieren und ihr - auch im Namen al- ler Kollegen und Kolleginnen - für die Zukunft alles Gute wün- schen. (Beifall)
93.106
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Eisenbahngesetz. Aenderung
Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur les chemins de fer. Modification
Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI | 805) Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF | 757)
93.100
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (allgemeine Aussprache) Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (débat général)
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 155 hiervor - Voir page 155 ci-devant
Danioth, Berichterstatter: Darf ich zu den Vorlagen, welche die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen betreffen, ins- gesamt einige Ausführungen machen? Es ist unbestritten, dass die Offenhaltung des europäischen Marktes auf dem Ge- biet des Verkehrs und des Transportwesens ein wichtiges Ziel unserer bilateralen Verhandlungen darstellt. Das Parlament hat das Transitabkommen mit der EG genehmigt, das nebst der Verpflichtung zum Bau der Neat eine Reihe von weiteren Leistungen unseres Landes beinhaltet Dieser Tage musste zur Kenntnis genommen werden, dass sich einzelne Länder dem Abschluss des für die Schweiz überaus wichtigen Luft- fahrtabkommens widersetzen. Man stellt sich dabei unweiger- lich die Frage, ob der Bundesrat mit der frühzeitigen Ratifizie- rung dieses Transitabkommens nicht voreilig einen Trumpf aus der Hand gegeben hat
Aehnliche Bedenken und Befürchtungen steigen in mir auf, wenn ich die Swisslex-Vorlagen im Verkehrsbereich würdige. Wir haben im Schosse der Kommission für Verkehr und Fern- meldewesen entsprechende Fragen gestellt, vor allem zum Reziprozitätsvorbehalt. Die Ausführungen in der Botschaft un- ter der Ziffer 144 sind nämlich reichlich unbestimmt und ver- worren.
Die Kommission erwartet daher des bestimmtesten, dass der Bundesrat nur im Rahmen von internationalen Abkommen von seiner Kompetenz zur Liberalisierung zugunsten von Dritt- staaten Gebrauch macht. Ich meine damit vor allem das Gats, das Dienstleistungsabkommen der Uruguay-Runde. Gegen- recht muss uns nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis, d. h. im Vollzug, gewährleistet sein. Ich hoffe sehr, dass der Bundespräsident ein guter Jasser ist und die guten Trumpfe nicht voreilig ausspielt.
In diesem Sinne haben wir beschlossen, auf die Vorlagen ein- zutreten. Zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes wer- den wir zusätzliche Abklärungen treffen. Die anderen vier Vor- lagen sind entscheidungs- und behandlungsreif.
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Küchler, Berichterstatter: Wir haben in den letzten Tagen hier im Saale verschiedentlich gehört, dass wir für Europa weiter- hin alle Optionen offenhalten müssen und dass es aus diesem Grunde für uns wichtig ist, eine möglichst gute Ausgangsbasis für unsere künftigen Verhandlungen zu schaffen. Hiezu gehört natürlich auch der freiwillige Nachvollzug des Acquis commu- nautaire, generell eigentlich die Schaffung europaverträgli- cher Rechtserlasse in den verschiedensten Bereichen, so auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Gerade im Ver- kehrsbereich sind wir ja durch das Abblocken des Luftver- kehrsabkommens durch die EG, wie der Herr Kommissions- präsident eben ausgeführt hat, sensibilisiert worden. Diesem Bereich der Europaverträglichkeit muss die grösste Aufmerk- samkeit geschenkt werden. Das kann von ganz besonderem Nutzen sein.
Mit der vorgesehenen Revision des Eisenbahngesetzes lei- sten wir nicht nur einen Beitrag an die Europaverträglichkeit, sondern auch an die angestrebte wirtschaftliche Liberalisie- rung unserer Wirtschaft, aber auch an die Deregulierung unse- res Arbeitsmarktes, beides Faktoren, die zur Revitalisierung unserer Wirtschaft und generell zu mehr Wettbewerb beitra- gen werden.
In diesem Sinne hat die vorberatende Kommission einstimmig Eintreten auf den Gesetzentwurf beschlossen.
Wenn Sie einverstanden sind, werde ich noch kurz zur bean- tragten Revision sprechen. Die Aenderung des Eisenbahnge- setzes, die wir heute behandeln, ist materiell gleich wie dieje- nige im Eurolex-Paket vom vergangenen Jahr. Zwei Bestim- mungen im Eisenbahngesetz sind nicht eurokompatibel:
Artikel 13 Absatz 1 schreibt heute vor, dass die Mehrheit der Mitglieder der Verwaltung der Konzessionierten Transportun- ternehmungen aus in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bür- gern bestehen muss. Diese Bestimmung ist - rein historisch - dadurch bedingt, dass früher beachtliche Teile des Aktienka- pitals der Schweizer Privatbahnen im Besitz von Ausländern waren. Dies ist aber heute nicht mehr der Fall. Der Grossteil der Aktien ist ja in den Händen von Kantonen und Gemeinden, die somit auch in Zukunft Schweizer Bürger in die betreffen- den Verwaltungsräte wählen werden. Durch Beseitigung die- ser völlig unnötigen Schranke lässt sich immerhin der Hand- lungsspielraum der Bahnen erweitern und auch deren Flexibi- lität vergrössern, was heute zweifelsohne anzustreben ist und ganz auf der Linie des Folgeprogrammes zum EWR-Nein liegt In Artikel 13 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes wird ferner vor- geschrieben, dass das ständige Personal in der Regel aus Schweizer Bürgern bestehen muss. Diese Bestimmung ist heute zum einen ohne jede praktische Bedeutung und stellt zum anderen eine völlig unnötige Regulierung dar, nachdem ja aufgrund der erwähnten Besitzverhältnisse keine Gefahr be- steht, dass eine Konzessionierte Transportunternehmung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (allgemeine Aussprache) Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (débat général)
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Jahr
1993
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I
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
93.100
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Numero dell'oggetto
Datum
18.03.1993 - 08:00
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