Swisslex. Loi fédérale sur les chemins de fer
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E 18 mars 1993
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Donnerstag, 18. März 1993, Vormittag Jeudi 18 mars 1993, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Piller
Präsident: Ich darf Frau Weber Monika zu ihrem runden Ge- burtstag ganz herzlich gratulieren und ihr - auch im Namen al- ler Kollegen und Kolleginnen - für die Zukunft alles Gute wün- schen. (Beifall)
93.106
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Eisenbahngesetz. Aenderung
Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur les chemins de fer. Modification
Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI | 805) Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF | 757)
93.100
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (allgemeine Aussprache) Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (débat général)
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 155 hiervor - Voir page 155 ci-devant
Danioth, Berichterstatter: Darf ich zu den Vorlagen, welche die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen betreffen, ins- gesamt einige Ausführungen machen? Es ist unbestritten, dass die Offenhaltung des europäischen Marktes auf dem Ge- biet des Verkehrs und des Transportwesens ein wichtiges Ziel unserer bilateralen Verhandlungen darstellt. Das Parlament hat das Transitabkommen mit der EG genehmigt, das nebst der Verpflichtung zum Bau der Neat eine Reihe von weiteren Leistungen unseres Landes beinhaltet Dieser Tage musste zur Kenntnis genommen werden, dass sich einzelne Länder dem Abschluss des für die Schweiz überaus wichtigen Luft- fahrtabkommens widersetzen. Man stellt sich dabei unweiger- lich die Frage, ob der Bundesrat mit der frühzeitigen Ratifizie- rung dieses Transitabkommens nicht voreilig einen Trumpf aus der Hand gegeben hat
Aehnliche Bedenken und Befürchtungen steigen in mir auf, wenn ich die Swisslex-Vorlagen im Verkehrsbereich würdige. Wir haben im Schosse der Kommission für Verkehr und Fern- meldewesen entsprechende Fragen gestellt, vor allem zum Reziprozitätsvorbehalt. Die Ausführungen in der Botschaft un- ter der Ziffer 144 sind nämlich reichlich unbestimmt und ver- worren.
Die Kommission erwartet daher des bestimmtesten, dass der Bundesrat nur im Rahmen von internationalen Abkommen von seiner Kompetenz zur Liberalisierung zugunsten von Dritt- staaten Gebrauch macht. Ich meine damit vor allem das Gats, das Dienstleistungsabkommen der Uruguay-Runde. Gegen- recht muss uns nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis, d. h. im Vollzug, gewährleistet sein. Ich hoffe sehr, dass der Bundespräsident ein guter Jasser ist und die guten Trumpfe nicht voreilig ausspielt.
In diesem Sinne haben wir beschlossen, auf die Vorlagen ein- zutreten. Zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes wer- den wir zusätzliche Abklärungen treffen. Die anderen vier Vor- lagen sind entscheidungs- und behandlungsreif.
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Küchler, Berichterstatter: Wir haben in den letzten Tagen hier im Saale verschiedentlich gehört, dass wir für Europa weiter- hin alle Optionen offenhalten müssen und dass es aus diesem Grunde für uns wichtig ist, eine möglichst gute Ausgangsbasis für unsere künftigen Verhandlungen zu schaffen. Hiezu gehört natürlich auch der freiwillige Nachvollzug des Acquis commu- nautaire, generell eigentlich die Schaffung europaverträgli- cher Rechtserlasse in den verschiedensten Bereichen, so auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Gerade im Ver- kehrsbereich sind wir ja durch das Abblocken des Luftver- kehrsabkommens durch die EG, wie der Herr Kommissions- präsident eben ausgeführt hat, sensibilisiert worden. Diesem Bereich der Europaverträglichkeit muss die grösste Aufmerk- samkeit geschenkt werden. Das kann von ganz besonderem Nutzen sein.
Mit der vorgesehenen Revision des Eisenbahngesetzes lei- sten wir nicht nur einen Beitrag an die Europaverträglichkeit, sondern auch an die angestrebte wirtschaftliche Liberalisie- rung unserer Wirtschaft, aber auch an die Deregulierung unse- res Arbeitsmarktes, beides Faktoren, die zur Revitalisierung unserer Wirtschaft und generell zu mehr Wettbewerb beitra- gen werden.
In diesem Sinne hat die vorberatende Kommission einstimmig Eintreten auf den Gesetzentwurf beschlossen.
Wenn Sie einverstanden sind, werde ich noch kurz zur bean- tragten Revision sprechen. Die Aenderung des Eisenbahnge- setzes, die wir heute behandeln, ist materiell gleich wie dieje- nige im Eurolex-Paket vom vergangenen Jahr. Zwei Bestim- mungen im Eisenbahngesetz sind nicht eurokompatibel:
Artikel 13 Absatz 1 schreibt heute vor, dass die Mehrheit der Mitglieder der Verwaltung der Konzessionierten Transportun- ternehmungen aus in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bür- gern bestehen muss. Diese Bestimmung ist - rein historisch - dadurch bedingt, dass früher beachtliche Teile des Aktienka- pitals der Schweizer Privatbahnen im Besitz von Ausländern waren. Dies ist aber heute nicht mehr der Fall. Der Grossteil der Aktien ist ja in den Händen von Kantonen und Gemeinden, die somit auch in Zukunft Schweizer Bürger in die betreffen- den Verwaltungsräte wählen werden. Durch Beseitigung die- ser völlig unnötigen Schranke lässt sich immerhin der Hand- lungsspielraum der Bahnen erweitern und auch deren Flexibi- lität vergrössern, was heute zweifelsohne anzustreben ist und ganz auf der Linie des Folgeprogrammes zum EWR-Nein liegt In Artikel 13 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes wird ferner vor- geschrieben, dass das ständige Personal in der Regel aus Schweizer Bürgern bestehen muss. Diese Bestimmung ist heute zum einen ohne jede praktische Bedeutung und stellt zum anderen eine völlig unnötige Regulierung dar, nachdem ja aufgrund der erwähnten Besitzverhältnisse keine Gefahr be- steht, dass eine Konzessionierte Transportunternehmung
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Swisslex. Eisenbahngesetz
«überfremdet» wird. Hingegen kann es für die eine oder an- dere Bahn sogar sinnvoll sein, auch für leitende Posten Leute aus dem Ausland mit Erfahrung anstellen zu können, z. B. Per- sonen, die am Kanaltunnel mitgearbeitet haben, oder Perso- nen, die bei rein privatwirtschaftlichen Unternehmen mitge- wirkt haben. Umgekehrt sollen aber auch Schweizer, die bei der Eisenbahn tätig sind, im Ausland bei entsprechenden Un- ternehmungen Erfahrungen sammeln können. Die Schweiz muss aber hierfür Gegenrecht bieten können.
Ein vermehrter Erfahrungsaustausch kommt auf diese Weise schliesslich nicht nur unseren Bahnen zugute, sondern auch der ganzen schweizerischen Zulieferindustrie, weil so mehr Leute aus dem Ausland unsere Produkte kennenlernen. Dies und der vermehrte Erfahrungsaustausch sollen zur Revitalisie- rung unserer Wirtschaft beitragen. Deshalb ist es nach ein- stimmiger Auffassung der Kommission richtig, dass die Aufhe- bung dieser unnötigen Beschränkung im heute zur Diskus- sion stehenden Swisslex-Paket enthalten ist.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und der beantragten Abänderung zuzu- stimmen.
Schüle: Wir haben Swisslex ausführlich diskutiert. Sie läuft un- ter dem Motto «Revitalisierung». Das Eisenbahngesetz (EBG) ist eine dieser Swisslex-Vorlagen; es würde tatsächlich einen Revitalisierungsansatz hergeben und dem komödienhaften gewerbepolizeilichen Seilziehen «à la Zürich Stadelhofen» endlich ein Ende setzen. Die Vorschriften über die Nebenbe- triebe sollten in den Artikeln 39 und 40 des Eisenbahngeset- zes neu gefasst werden. Man sollte klar sagen: «Die Bahnun- ternehmungen sind befugt, auf die Kundenbedürfnisse aus- gerichtete Nebenbetriebe einzurichten.» Im Bahnhof Zürich Stadelhofen mussten die Geschäfte wegen der unklaren Rechtslage ihre Oeffnungszeiten inzwischen viermal ändern. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf. Ueberholte ge- werbepolizeiliche Hindernisse sind zu beseitigen. Ich habe das 1990 in einer Motion (90.865, Nebenbetriebe der SBB. Kundenorentierte Oeffnungszeiten) verlangt und wollte da- mals eine Gleichstellung mit Betrieben an Nationalstrassen oder Flughäfen erreichen (wie z. B. in Würenlos oder Kloten), inbesondere was die Oeffnungszeiten betrifft. Der Bundesrat hat damals erklärt: «Erst in Zukunft wird sich erweisen, ob eine Revision im Sinne des Motionärs aus materiellen oder verfah- rensmässigen Gründen tatsächlich nötig ist. » (AB 1991 N 760) In der Zwischenzeit weiss man es: Die Revision ist nötig. Nun ist klar, dass in Swisslex nicht ein x-beliebiges Postulat einge- packt werden kann, und im EVED hat man mir signalisiert, man werde dieses Thema bei nächster Gelegenheit aufgrei- fen. Ich bitte Herrn Bundespräsident Ogi, diesem Anliegen, das vor allem im Interesse der Bahnen liegt, gebührende Auf- merksamkeit zu schenken.
Bundespräsident Ogi: Ich möchte auf drei Punkte eingehen: 1. Zunächst zum Eisenbahngesetz: Herr Küchler hat alles ge- sagt, was gesagt werden muss. Ich füge nichts bei.
Zu den Ausführungen von Herrn Schüle betreffend Laden- öffnungszeiten: Das hat mit Swisslex direkt nichts zu tun. Aber ich teile dem Rat mit, dass gegenwärtig noch ein Verfahren beim Bundesgericht hängig ist. Das Urteil wird - wir hoffen es sehr - eine Klärung der noch offenen Fragen bringen. Es wird sich anschliessend zeigen, ob noch ein Bedarf zu einer Revi- sion besteht. Ich halte fest, dass mein Departement viel Ver- ständnis für das Bedürfnis der Reisenden nach Einkaufsmög- lichkeiten hat.
Zu Herrn Danioth, zum Transitvertrag und zum Jassen: Den Transitvertrag haben wir erst Ende Januar 1993 unterzeichnet. Bei der EG wurde das nicht unbedingt verstanden. Weiter ist der EWR nicht unter Dach und Fach. Wir versuchen zwar, Rosi- nen zu picken, aber wir müssen auch akzeptieren, dass man uns beispielsweise im Transitvertrag - vor allem in den Ver- handlungen im Zivilluftfahrtbereich - die Rosinen nicht picken lässt, bevor der EWR unter Dach und Fach ist. Aber ich halte immerhin fest - das ist in der Presseberichterstattung irgend- wie untergegangen -, dass die exploratorischen Gespräche weitergeführt werden dürfen. Wir sind daran und werden
schon in den nächsten Wochen mit der EG zusammenkom- men und selbstverständlich sehr hart und in Ihrem Sinne - im Sinne eines Jasses - versuchen, zum Ziele zu kommen. Wir geben nicht auf. Wir werden gewinnen.
Cavelty: Ich spreche zum Transitvertrag: Wir haben schon ein- mal darüber gesprochen, und ich selbst habe die Frage aufge- worfen, ob es richtig sei, den Vertrag zu ratifizieren, bevor wir etwas Sicheres als Gegenwert bekommen hätten. Der Bun- desrat antwortete, die Ratifizierung müsse erfolgen; mit der Unterzeichnung werde man allerdings zuwarten, bis man auch einen Gegenwert bekomme. Nun hören wir, dass die Un- terzeichnung doch im Januar erfolgt ist. Ich sehe nicht ein, warum diese Unterzeichnung vorgenommen wurde, bevor man für die Swissair die nötigen Rechte herausgeholt hat. Herr Bundespräsident Ogi sagt, man habe bis im Januar zugewar- tet; das sei lange gewesen. Ich bin der Meinung, es war zu wenig lange. Man hätte auch jetzt noch nicht unterzeichnen sollen.
Bundespräsident Ogi: Ich rufe in Erinnerung, dass sich die EG - unabhängig vom Ausgang der EWR-Abstimmung in der Schweiz - verpflichtet hat, mit uns zu verhandeln. Wir legen Wert darauf, dass dies von der EG auch eingehalten wird. Ich werde Ende Monat mit dem neuen EG-Verkehrskommissar, Herrn Matutes, zusammenkommen, und wir werden ihn auf diese Abmachung aufmerksam machen. Er hat mir bereits si- gnalisiert, die EG sei bereit, mit uns in dieser Angelegenheit zu verhandeln. Aber Sie haben heute morgen in der Presse zur Kenntnis nehmen können, dass auch gestern noch nicht alle Probleme innerhalb der 18 Staaten, die das EWR-Abkommen unterzeichnet haben, bereinigt waren. Solange der EWR unter den 18 Staaten noch nicht geregelt und unter Dach und Fach ist, können wir - da müssen wir fair sein - nicht annehmen, dass man uns, nachdem wir im EWR nicht mitmachen, hinten- durch profitieren und zu einem Abschluss kommen lässt, be- vor die EG und die Efta-Staaten, die im EWR mitmachen, sich gefunden haben.
Ich bin zuversichtlich, dass wir richtig vorgegangen sind. Wir haben sehr viel Unverständnis ausgelöst mit unserer Zurück- haltung, damit, dass wir erst Ende Januar 1993 unterzeichnet haben. Vielleicht hat dieses Zuwarten dazu geführt, dass man sich seitens der EG-Verkehrsminister jetzt auch nicht drängen lässt, nachdem die Schweiz auch zugewartet hat.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition
Gesamtberatung - Traitement global
Titel und Ingress, Ziff. I, II Titre et préambule, ch. I, Il
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Eisenbahngesetz. Aenderung
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Consiglio degli Stati
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Seduta
Geschäftsnummer 93.106
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Datum 18.03.1993 - 08:00
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